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DE20118269U1 - Bausystem für Wege, Terrassen, Stufen, Brücken, Möbel o.dgl. Elemente zur Gestaltung von Gärten oder Parks - Google Patents

Bausystem für Wege, Terrassen, Stufen, Brücken, Möbel o.dgl. Elemente zur Gestaltung von Gärten oder Parks

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Publication number
DE20118269U1
DE20118269U1 DE20118269U DE20118269U DE20118269U1 DE 20118269 U1 DE20118269 U1 DE 20118269U1 DE 20118269 U DE20118269 U DE 20118269U DE 20118269 U DE20118269 U DE 20118269U DE 20118269 U1 DE20118269 U1 DE 20118269U1
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DE
Germany
Prior art keywords
construction system
support
profiles
ground
support profiles
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20118269U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ostermann and Scheiwe GmbH and Co KG
Original Assignee
Ostermann and Scheiwe GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Ostermann and Scheiwe GmbH and Co KG filed Critical Ostermann and Scheiwe GmbH and Co KG
Priority to DE20118269U priority Critical patent/DE20118269U1/de
Publication of DE20118269U1 publication Critical patent/DE20118269U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • E01C5/001Pavings made of prefabricated single units on prefabricated supporting structures or prefabricated foundation elements except coverings made of layers of similar elements
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Description

Beschreibung:
Bausystem für Wege, Terrassen, Stufen, Brücken, Möbel oder dergleichen Elemente zur Gestaltung von Gärten oder Parks
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bausystem für Wege, Terrassen, Stufen, Brücken, Möbel oder dergleichen Elemente zur Gestaltung von Gärten oder Parks.
Ein Bausystem für den genannten Zweck ist bisher nicht bekannt. Bisher werden die genannten Elemente zur Gestaltung von Gärten oder Parks aus einer Vielzahl von Einzelteilen vor Ort erstellt. In der Regel werden dabei zunächst Fundamente aus Beton oder Stein oder Metall im oder auf dem Boden angeordnet und ausgerichtet. Nachfolgend werden dann auf diese in der Regel punktuellen oder linienförmigen Fundamente Kanthölzer als tragende Bauelemente aufgesetzt und verankert. Abschließend wird dann eine Decklage aus einzelnen Holzdielen auf die Vierkanthölzer aufgebracht, wobei zur Verbindung üblicherweise durch die Holzdielen hindurchgeführte Schrauben oder Nägel verwendet werden. Nachteilig ist die Herstellung von Wegen, Terrassen, Stufen, Brücken, Möbeln oder dergleichen Elementen zur Gestaltung von Gärten oder Parks mittels dieser bekannten Vorgehensweise umständlich und zeitraubend und dadurch entsprechend teuer. Außerdem ist ein einmal erstelltes Element oder eine Anordnung aus
• ·
solchen Elementen später nicht mehr zerstörungsfrei abbaubar oder in seiner Form und Anordnung veränderbar. Damit sind Änderungen der Anordnung erschwert und wegen der meist nicht mehr möglichen Weiterverwendbarkeit der älteren Einzelteile aufgrund der erforderlichen Neubeschaffung von Einzelteilen teuer.
Für die vorliegende Erfindung stellt sich daher die Aufgabe, ein Bausystem für Wege, Terrassen, Stufen, Brücken, Möbel oder dergleichen Elemente zur Gestaltung von Gärten oder Parks anzugeben, mit dem die Erstellung der genannten Elemente einfacher, schneller und kostengünstiger ist und bei dem spätere Änderungen oder ein Abbau von Elementen problemlos und insbesondere zerstörungsfrei möglich ist.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt erfindungsgemäß mit einem Bausystem der genannten Art, das dadurch gekennzeichnet ist, daß es modular aufgebaut ist und als Komponenten vorgefertigte Deckteile, mit den Deckteilen verbundene oder verbindbare Tragprofile und mit dem Boden verbindbare Tragfüße oder -schwellen, mit denen die Tragprofile werkzeuglos lösbar verbindbar sind, umfaßt.
Das Bausystem bietet insbesondere den Vorteil, daß es einen hohen Vorfertigungsgrad ermöglicht, so daß eine rationelle Serienfertigung insbesondere der Deckteile möglich ist. Am Ort der Aufstellung der Elemente des Bausystems sind dann nur noch relativ wenige und einfache Arbeitsschritte erforderlich. Ein weiterer Vorteil des Bausystems gemäß Erfindung besteht darin, daß es keine festen Fundamente aus Beton oder Stein benötigt; an deren Stelle treten nun mit dem Boden verbindbare Tragfüße oder -schwellen, die einfach mit der Hand oder mittels eines Hammers in den Boden eingebracht oder einfach auf dem Bo-
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den ausgelegt und bei Bedarf befestigt werden können. Die erwähnten Tragprofile sind entweder schon vorab mit den Deckteilen verbunden, also in die Vorfertigung einbezogen, oder werden nachträglich vor Ort mit geeigneten Verbindungsmitteln mit den Deckteilen verbunden, wobei unterschiedliche technische Lösungen hierfür im folgenden noch erläutert werden. Mit dem erfindungsgemäßen Bausystem lassen sich schnell und einfach und mit entsprechend niedrigen Arbeitskosten Wege, Terrassen, Stufen, Brücken, Möbel und dergleichen Elemente zur Gestaltung von Gärten oder Parks herstellen und zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf auch leicht wieder entfernen oder in ihrer Anordnung verändern. Die Tragfüße können problemlos bei Bedarf wieder aus dem Boden herausgezogen werden, nachdem das darauf gehalterte Deckteil abgenommen wurde. Die Tragfüße oder -schwellen lassen sich dann an einer gewünschten anderen Stelle wieder im oder auf dem Boden anordnen und können dann wieder ein Deckteil tragend haltern. Sämtliche Komponenten des Bausystems sind dabei beliebig weiterverwendbar, da sie beim Aufbauen und Abbauen der Elemente nicht beschädigt und nicht zerstört werden. Aufgrund seiner einfachen Handhabung ist das erfindungsgemäße Bausystem oder Bausatzsystem auch für technische Laien, wie Gartenbesitzer, geeignet.
In einer ersten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Bausystems ist vorgesehen, daß jedes Deckteil aus einer oder mehreren Holz- oder Holzwerkstoffdielen oder Keramikoder Natursteinplatten oder Metallplatten gebildet ist. Hinsichtlich der Materialauswahl für die Deckteile liegen kaum Beschränkungen vor, da lediglich eine ausreichende Tragfähigkeit und Witterungsbeständigkeit sowie die Möglichkeit der Verbindung mit den Tragprofilen gefordert sind.
Bei mehrteiligem Deckteil besteht die vorteilhafte Möglichkeit, daß dessen Einzelteile ohne unmittelbare Verbindung untereinander jeweils unmittelbar mit den Tragprofilen verbunden oder verbindbar sind. Hierdurch wird der Aufwand für die Herstellung von Verbindungen auf ein Minimum reduziert. Außerdem besteht so die Möglichkeit, innerhalb eines Deckteils sogar verschiedene Einzelteile miteinander zu kombinieren, um besondere optische oder funktionale Effekte zu erzielen.
Alternativ können bei mehrteiligem Deckteil dessen Einzelteile untereinander durch mindestens ein zusätzlich zu den Tragprofilen vorgesehenes Verbindungsprofil miteinander verbunden sein. In dieser Ausführung wird ein besonders fester Zusammenhalt der Einzelteile und damit ein besonders belastbares Deckteil geschaffen.
Zweckmäßig haben die Deckteile maximal eine solche Größe und ein solches Gewicht, daß sie von einer einzelnen Person noch manuell getragen und verlegt werden können. Bei Deckteilen in einer solchen Größenordnung sind zweckmäßig zwei in einem vorgebbaren Abstand parallel zueinander und parallel zur Längsrichtung des Deckteils nahe oder an dessen Längskanten verlaufende Tragprofile vorgesehen. Mit zwei parallelen Tragprofilen, die entsprechend den auftretenden Belastungen dimensioniert sind, läßt sich das Deckteil ausreichend stabil und sicher unterstützen.
Um die Deckteile möglichst schnell und einfach mit den Tragprofilen verbinden und um sie bei Bedarf von diesen ebenso leicht trennen zu können, sind bevorzugt die Deckteile jeweils mittels mit ihnen in Eingriff bringbarer oder verbundener, auf die Tragprofile aufrastbarer Halteclips oder durchlaufender Clipprofile mit den Tragprofilen verbindbar. Zum Verbinden eines Deckteils mit den zu-
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gehörigen Tragprofilen genügt also ein einfaches Aufdrükken des Deckteils auf die Tragprofile, wodurch die Halteclips mit den Tragprofilen verrastet werden. Zum Abnehmen eines Deckteils von seinen Tragprofilen genügt es, das Deckteil nach oben hin abzuheben, wodurch bei entsprechender Zugkraft die Halteclips aus ihrem Rasteingriff mit den Tragprofilen entfernt werden. Die Rastkraft der Halteclips wird dabei zweckmäßig so gewählt, daß ein manuelles Verbinden und Trennen möglich ist.
Sofern die Halteclips oder Clipprofile nicht dauerhaft mit den Deckteilen verbunden sind oder verbunden werden sollen, weisen bevorzugt die Halteclips oder Clipprofile jeweils einen oder mehrere Haken oder Krallen auf, mit denen sie in einen werkzeuglos herstellbaren, lösbaren Halteeingriff mit einem zugehörigen Deckteil, vorzugsweise mit je einer in dessen Quer-Stirnkanten angebrachte Nut, bringbar sind.
In einer alternativen Ausführung ist für die Halteclips oder Clipprofile vorgesehen, daß diese jeweils mindestens eine flache Anlagefläche zur Anlage an das Deckteil, vorzugsweise an dessen Unterseite, und je Anlagefläche wenigstens eine Durchbrechung zur Hindurchführung eines Verbinders, vorzugsweise eine Schraube oder ein Nagel, zur Verbindung mit dem Deckteil aufweisen.
In einer weiteren alternativen Ausgestaltung bietet das Bausystem die Möglichkeit, auf die Halteclips völlig zu verzichten, wobei dann die Deckteile jeweils unmittelbar mit ihren Tragprofilen verbunden, vorzugsweise verschraubt oder vernagelt, sind. Die Anbringung der Tragprofile an den Deckteilen kann damit auch schon in die Vorfertigung einbezogen werden, wodurch am Ort der Verlegung der Deckteile nur noch das Fixieren der Tragfüße
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oder das Auslegen der Tragschwellen und das Verbinden der Deckteile mit den Tragfüßen oder -schwellen als anfallende Tätigkeit verbleibt. Auf der anderen Seite ist es hier allerdings schwieriger, das Tragprofil zu ändern, da dann das vorhandene Tragprofil zunächst vom Deckteil, z.B. durch Herausdrehen von Schrauben oder Herausziehen von Nägeln, getrennt werden muß, bevor ein gewünschtes anderes Tragprofil angebracht werden kann.
In einer ersten bevorzugten Ausgestaltung sind die Tragprofile durch Rohrabschnitte, vorzugsweise aus verzinktem oder beschichtetem Eisen oder Stahl oder aus Leichtmetall, gebildet. Durch Rohrabschnitte gebildete Tragprofile sind bei minimalem Materialaufwand besonders stabil und belastbar. Außerdem sind Rohre in vielen verschiedenen Maßen marktgängig, so daß auf vorhandene Teile zurückgegriffen werden kann und teure Spezialprofile nicht nötig sind.
Alternativ können die Tragprofile durch offene, im Querschnitt vorzugsweise U- oder C-förmige Profilabschnitte, die bevorzugt aus verzinktem oder beschichtetem Eisen oder Stahl oder aus Edelstahl oder aus Leichtmetall bestehen, gebildet sein. Auch hier wird die erforderliche Stabilität erreicht. Die offene Ausführung der Tragprofile ermöglicht zudem eine einfache Anbringung der Tragprofile unmittelbar an einem Deckteil, indem Verbinder durch die Wandung des Tragprofils in das Deckteil geführt werden. Schließlich sorgt die Offenheit des Tragprofils dafür, daß sich im Inneren des Profils nicht dauerhaft Feuchtigkeit ansammeln kann, die möglicherweise zu Korrosionsschäden führt.
Zur Erleichterung der Montage und zur Verbesserung des Zusammenhalts benachbarter Systemteile ist für das Bausy-
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stern weiter vorgesehen, daß die einander benachbarten Deckteilen zugeordneten Tragprofile an ihren Stirnenden lösbar miteinander verbindbar sind.
Eine Weiterbildung dazu sieht vor, daß zur Verbindung der Tragprofile miteinander in deren Stirnenden Verbinder einsteck- oder einschraubbar sind.
Um mit dem Bausystem möglichst variabel arbeiten zu können, umfaßt es gerade, abgewinkelte oder abgebogene, T-förmige und kreuzförmige Verbinder.
Ein weiterer Nutzen des Bausystems besteht darin, daß in die Tragprofile elektrische Leitungen eingelegt oder einlegbar sind und daß das Bausystem in den Verlauf der Tragprofile einfügbare elektrische Module, vorzugsweise Leuchten, Schalter und Steckdosen, umfaßt. Außerdem besteht die Möglichkeit, durch das hohle Innere der Tragprofile neben oder statt elektrischen Leitungen Wasserleitungen zu verlegen, die dann ebenso wie die elektrischen Leitungen dem Auge des Betrachters völlig entzogen sind und so das Erscheinungsbild eines Gartens oder Parks nicht stören, gleichzeitig aber eine bedarfsgerechte Stromversorgung für Beleuchtung und andere Zwecke sowie eine Wasserversorgung ermöglichen.
Für die Tragfüße ist bevorzugt vorgesehen, daß diese jeweils mit einem Erdspieß oder einer Erdschraube und mit wenigstens je einem oberseitigen, mit dem Tragprofil verrastbaren Verbindungsclip ausgeführt sind. Der Erdspieß oder die Erdschraube ist so dimensioniert und geformt, daß er/sie sich einerseits von Hand oder mittels eines von Hand betätigbaren Werkzeugs in den Boden einbringen läßt und daß er/sie gleichzeitig eine ausreichende Sicherheit gegen ein Umkippen oder Verschieben bietet. Je
nach vorgefundenen Bodenverhältnissen werden dabei zweckmäßig unterschiedlich gestaltete, angepaßte Erdspieße oder -schrauben verwendet.
Um eine Anordnung aus mehreren Tragfüßen hinsichtlich ihrer Halteclips mit ausreichender Genauigkeit und möglichst einfach in einer Ebene oder in einer Flucht ausrichten zu können, ist zweckmäßig der Verbindungsclip relativ zum übrigen Tragfuß, vorzugsweise mittels einer in einer Gewindebohrung geführten Gewindestange, höhenverstellbar. Mit einer solchen Kombination aus Gewindestange und Gewindebohrung ist der Verbindungsclip durch einfaches Verdrehen in seiner Höhenlage relativ zum übrigen Tragfuß veränderbar. Sobald der Halteclip mit einem Tragprofil verrastet ist, ist jede weitere Verdrehung ausgeschlossen, so daß dann keine unerwünschte selbsttätige Höhenverstellung mehr auftreten kann.
Der Erdspieß als Teil des Tragfußes ist bevorzugt jeweils im Querschnitt rund oder kreuzförmig und nach unten hin zum Eintreiben in den Boden zugespitzt. Bei einem besonders harten und festen Boden ist ein nagelartiger, runder Erdspieß mit relativ kleinem Durchmesser zweckmäßig; bei einem weichen oder sandigen Boden ist zweckmäßig ein Erdspieß mit einem kreuzförmigen Querschnitt einzusetzen, da dieser sich auch in einem weichen Boden sicher gegen Verkippen abstützen kann.
Damit der Tragfuß nach seinem Eintreiben in den Boden eine definierte Höhenlage beibehält, die sich auch nachträglich bei den üblicherweise auftretenden Belastungen der Deckteile nicht mehr ändert, ist vorgesehen, daß der Tragfuß jeweils mit einem flachen, tellerartigen oder mehrarmigen Anschlag versehen ist, der im eingetriebenen
oder eingeschraubten Zustand des Tragfußes auf der Oberfläche des Bodens aufliegt.
Alternativ zu den Tragfüßen sind Tragschwellen einsetzbar. Für diese ist vorgesehen, daß jede Tragschwelle wenigstens eine Durchbrechung zur Hindurchführung eines Befestigungsmittels, vorzugsweise ein Befestigungsdorn, in den Boden oder zwei in den Boden einbringbare integrierte Füße aufweist und daß jede Tragschwelle oberseitig in einem vorgegebenen Abstand zwei mit je einem Tragprofil verrastbare Verbindungsclips besitzt.
Zur weiteren Steigerung der Flexibilität des Bausystems ist vorgesehen, daß die Tragfüße oder -schwellen mit festen oder austauschbaren oder verstellbaren Höhen-Distanzstücken ausgeführt sind.
Für die Tragfüße ist weiterhin bevorzugt vorgesehen, daß diese aus verzinktem oder beschichtetem Eisen oder Stahl oder aus Edelstahl oder aus Leichtmetall oder aus Kunststoff bestehen. Die Materialauswahl richtet sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls und insbesondere nach den Einflüssen, denen die Tragfüße durch die Witterung und die Bodenbeschaffenheit unterliegen, sowie nach den auftretenden mechanischen Belastungen.
Um eine möglichst große Gestaltungsvielfalt und -freiheit innerhalb des Bausystems zu erzielen, schlägt die Erfindung weiter vor, daß das Bausystem Deckteile mit quadratischem Umriß, mit rechteckigem Umriß und mit einen Bogen, vorzugsweise von 45° oder 90°, beschreibendem Umriß umfaßt, wobei jeweils alle Deckteile in ihrer Querrichtung gemessen eine einheitliche Breite und einen einheitlichen Querabstand ihrer Tragprofile oder ihrer mit den Tragprofilen zu verbindenden Halteclips aufweisen. Alle
Deckteile lassen sich so innerhalb des Bausystems in beliebiger Weise aneinander anreihen, wodurch praktisch alle gewünschten Verläufe und Formen von Wegen, Terrassen, Stufen, Brücken, Möbeln und dergleichen Elemente zur Garten- oder Parkgestaltung ermöglicht werden.
Eine vorteilhafte zusätzliche Nutzung des Bausystem wird dadurch erreicht, daß zur Bildung eines Schwimmstegs die Tragprofile statt mit Tragfüßen oder -schwellen mit einem oder mehreren Schwimmkörpern verbunden oder verbindbar sind. Auf diese Weise lassen sich Schwimmstege vorteilhaft einfach und voll in das System integriert erstellen.
Weiter wird vorgeschlagen, daß das Bausystem mindestens (je) eine Schablone oder Lehre zum positionsgenauen Anbringen von Halteclips an den Deckteilen umfaßt. Auf diese Weise wird es den Personen, die das Bausystem verwenden, erleichtert, die einzelnen Halteclips exakt zu positionieren und in der erforderlichen Lage relativ zueinander anzuordnen und anzubringen. Ein umständliches Ausmessen mit Metermaß oder weiteren Hilfsmitteln ist dann entbehrlich.
Schließlich ist für das Bausystem noch vorgesehen, daß es eine Schablone oder Lehre zum positionsgenauen Einbringen von Tragfüßen in den Boden umfaßt, wobei die Schablone oder Lehre während des Einbringens der Tragfüße vorzugsweise mit diesen lösbar verbunden ist. Mit dieser Schablone wird das Anordnen und Fixieren der Tragfüße in der richtigen Position erleichtert und so ein schneller Arbeitsfortschritt erreicht.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand einer Zeichnung erläutert. Die Figuren der Zeichnung zeigen:
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Figur 1 ein erstes Deckteil zusammen mit zwei Tragprofilen und vier Tragfüßen, in einer perspektivischen Unteransicht,
Figur 2 in gleicher Darstellung wie Figur 1 ein Deckteil mit Tragprofilen und Haltefüßen in einer zweiten Ausführung,
Figur 3a bis 3c drei unterschiedlich ausgeführte Halteclips für die Verbindung von Deckteil und Tragprofil, jeweils in perspektivischer Ansicht,
Figur 4a bis 4d drei unterschiedliche Tragfüße, jeweils in perspektivischer Ansicht,
Figur 5 mehrere Tragprofile mit verschiedenen Verbindern und einem elektrischen Modul, in auseinandergezogener perspektivischer Darstellung,
Figur 6a und 6b eine Anordnung aus miteinander verbundenen Tragschwellen und Tragprofilen, in perspektivischer Darstellung,
Figur 7a bis Ic ein Deckteil mit einem einen Bogen beschreibenden Umriß in unterschiedlichen Ansichten und
Figur 8a bis 8c drei unterschiedliche, mit dem Bausystem hergestellte Elemente für eine Gartengestaltung, jeweils in Draufsicht.
Wie aus Figur 1 der Zeichnung ersichtlich ist, handelt es sich bei dem ersten dargestellten Beispiel um ein in seinem Umriß rechteckiges Deckteil 1, das an seiner Unterseite mit zwei Tragprofilen 2 verbindbar ist, die ihrer-
seits mit hier insgesamt vier Tragfüßen 3 verbunden bzw. verbindbar sind.
Das Deckteil 1 besteht hier aus einer Anzahl von parallel zueinander angeordneten Holzdielen 11, deren Oberseite eine begehbare Wege- oder Terrassenfläche bildet. Unterseitig sind die einzelnen Dielen 11 mittels zweier quer zu den Dielen 11 verlaufender Verbindungsprofile 12 in Form von Riegeln, ebenfalls aus Holz, verbunden. An der in Figur 1 sichtbaren Unterseite der Verbindungsprofile 12 sind jeweils drei Halteclips 4 angebracht, vorzugsweise angeschraubt oder angenagelt. Jeder Halteclip 4 besitzt einen Rücken in Form einer flachen Anlagefläche 41, mit der er an dem Verbindungsprofil 12 anliegt. Von dieser Anlagefläche 41 aus erstrecken sich zwei gebogene, federnde Seitenteile 40 nach unten, die zur Halterung auf dem Tragprofil 2 dienen.
Die beiden parallel zu den Verbindungsprofilen 12 verlaufenden Tragprofile 2 sind hier aus Rohren, vorzugsweise aus verzinktem Eisen, gebildet. Stärke und Durchmesser der die Tragprofile 2 bildenden Rohre sind dabei so gewählt, daß eine ausreichende Tragfähigkeit gegeben ist. Mittels der Halteclips 4 kann das Deckteil 1 mit den Tragprofilen 2 rastend verbunden werden, so daß später problemlos eine Trennung möglich ist.
Die Tragfüße 3 sind jeweils in ihrem unteren Teil als Erdspieß 30 mit einem angespitzten unteren Ende ausgeführt. Mit diesem Teil können die Tragfüße 30 in den Boden eingetrieben werden. Die Eintreibtiefe wird durch je einen Anschlag 31, der hier tellerförmig ausgebildet ist, begrenzt, wobei dieser Anschlag 31 bei in den Boden eingetriebenem Tragfuß 3 auf der Oberfläche des Bodens aufliegt. Ein weiteres Einsinken des Tragfußes 3 in den Bo-
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.1.
den ist damit unterbunden. Oberseitig besitzt jeder Tragfuß 3 einen Verbindungsclip 32, der ebenfalls passend zum Tragprofil 2 geformt ist. Mit seinem Rückenteil, das hier nach unten weist, ist der Verbindungsclip 32 jeweils mit einer Gewindestange 33 fest verbunden. Die Gewindestange 33 ist in einer hier nicht sichtbaren Gewindebohrung im Inneren des Tragfußes 3 geführt, so daß durch Verdrehen des Verbindungsclips 32 zusammen mit der Gewindestange 33 eine Höhenverstellung des Verbindungsclips 32 relativ zum übrigen Tragfuß 3 möglich ist.
Beim Aufbau von Elementen des Bausystems in einem Garten oder Park werden zweckmäßig zunächst die Tragfüße 3 in der erforderlichen Anordnung und Beabstandung in den Boden eingetrieben, wobei zweckmäßig eine Schablone oder Lehre benutzt wird. Danach kann dann das zuvor mit den Tragprofilen 2 versehene Deckteil 1 auf die Tragfüße 3 aufgerastet werden. Alternativ können zunächst die Tragprofile 2 mit den Tragfüßen 3 verrastet und anschließend das Deckteil 1 mit den Tragprofilen 2 verrastet werden.
Figur 2 der Zeichnung zeigt eine alternative Ausführung eines Elements des Bausystems, wobei hier ein Deckteil 1 ebenfalls aus einer Anzahl von parallel zueinander angeordneten Holzdielen 11 gebildet ist. Deren Oberfläche 10 bildet auch hier eine begehbare Fläche, die z.B. Teil eines Weges oder einer Terrasse ist.
Unterseitig sind die Dielen 11 mit zwei quer zu den Dielen 11 verlaufenden Tragprofilen 2 unmittelbar verbunden. Die Tragprofile 2 sind hier in Form eines nach unten hin offenen C-Profils ausgeführt, wobei die Oberseite der Tragprofile 2 zur Anlage an die Unterseite des Deckteils 1 abgeflacht ist. In diesem Bereich des Tragprofils 2 sind pro Diele 11 ein oder mehrere Durchbrechungen vorge-
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sehen, durch die von unten her Verbinder, vorzugsweise Schrauben oder Nägel, in die Dielen 11 einführbar sind. Auf diese Weise sorgen die Tragprofile 2 für die Verbindung der Dielen 11 untereinander zur Bildung des Deckteils 1. Separate Verbindungsprofile, wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 1, werden hier nicht benötigt.
Weiterhin zeigt Figur 2 eine geänderte Ausführung der Tragfüße 3 . Diese sind hier in ihrem unteren Teil ebenfalls als Erdspieß 30 ausgebildet, wobei dieser aber im Querschnitt hier kreuzförmig ist und nach unten spitz zuläuft. Damit ist dieser Tragfuß 3 insbesondere für einen weichen oder sandigen Boden besonders gut geeignet. An seiner Oberseite besitzt jeder Tragfuß 3 einen Verbindungsclip 32, der passend zu den Tragprofilen 2 geformt ist und mit diesen in einen lösbaren Rasteingriff bringbar ist.
Die Figuren 3a bis 3c zeigen unterschiedliche Ausführungen des Halteclip 4. In Figur 3a ist ein einfacher Halteclip 4 dargestellt, der eine oberseitige ebene Anlagefläche 41 aufweist, in der eine Durchbrechung 42 angebracht ist. Mit dieser Anlagefläche 41 kann der Halteclip an die Unterseite eines Deckteils 1 angelegt und mittels eines durch die Durchbrechung 42 von unten her hindurchgeführten Verbinders fixiert werden. Von beiden Rändern der Anlagefläche 41 gehen federnde Seitenteile 40 aus, die in ihrer Form an das mit dem Halteclip 4 zu verbindende Tragprofil angepaßt sind, das hier nicht eingezeichnet ist.
Figur 3b zeigt eine Ausführung des Halteclip 4, bei der an diesem zusätzlich ein einfacher Haken 43 angeformt ist. Auch dieser Halteclip 4 besitzt eine oberseitige ebene Anlagefläche 41 mit einer Durchbrechung 42. Von
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dieser Anlagefläche 41 erstreckt sich der Haken 43 zunächst nach oben und dann in Richtung zu dem in Figur 3b hinteren Stirnende des Halteclip 4. Der Haken 43 dient dazu, in Eingriff mit einer Nut 13 an einem Deckteil 1 gebracht zu werden. Auf diese Weise ist eine Fixierung des Deckteils 1 auf dem Tragprofil 2 mittels des Halteclip 4 möglich. Von der Oberseite 10 des Deckteils 1 her ist der Haken 43 praktisch unsichtbar, so daß eine ansprechende Optik gewahrt wird.
Figur 3c zeigt einen Halteclip 4 mit zwei Haken 43, wobei der eine Haken 43 zur hinteren und der anderen Haken 43 zur vorderen Stirnseite des Halteclip 4 weist. Im übrigen entspricht der Halteclip 4 gemäß Figur 3c den Halteclips gemäß Figur 3a und 3b.
Die Figuren 4a und 4b der Zeichnung zeigen zwei verschiedene Tragfüße 3. Der Tragfuß 3 gemäß Figur 4a hat in seinem unteren Teil einen Erdspieß 30 in Form eines stabilen Nagels mit rundem Querschnitt und einem spitzen unteren Ende. Am oberen Ende des Erdspießes 30 ist ein tellerförmiger Eintreib-Anschlag 31 angebracht, der die Tiefe begrenzt, bis zu der der Tragfuß 3 in den Boden eintreibbar ist. Den oberen Teil des Tragfußes 3 bildet der Verbindungsclip 32, der mit der Gewindestange 33 fest verbunden ist. Die Gewindestange 33 ist in einer hier nicht sichtbaren Gewindebohrung im Inneren des Tragfußes 3 verdrehbar, wodurch eine Höheneinstellung des Verbindungsclip 32 relativ zum übrigen Teil des Tragfußes 3 ermöglicht wird.
Der Tragfuß 3 gemäß Figur 4b besitzt in seinem unteren Bereich einen im Querschnitt kreuzförmigen Erdspieß 30, der nach unten hin spitz zuläuft. Nach oben hin wird der Erdspieß 30 durch einen auch hier tellerförmigen Eintreib-Anschlag 31 begrenzt. Der Verbindungsclip 32 ist
hier in gleicher Weise mit einer Gewindestange 33 verbunden und relativ zum übrigen Tragfuß 3 höhenverstellbar.
Die Figuren 4c und 4d zeigen eine dritte Ausführung eines Tragfußes 3, dessen Charakteristikum darin besteh, daß sein unterer Teil als Erdschraube ausgebildet ist. Oberseitig sind auch die in Figur 4c dargestellten Tragfüße 3 mit Tragprofilen 2 verbindbar. Die genauere Gestaltung des Tragfußes 3 gemäß Figur 4c geht aus der vergrößerten Darstellung in Figur 4d hervor. Den unteren Teil des Tragfußes 3 bildet hier die Erdschraube 30', mit welcher der Tragfuß 3 durch eine Drehbewegung in das Erdreich einbringbar ist. Zum Eindrehen der Erschraube 30' in das Erdreich kann in den oberseitig auf dem Tragfuß 3 vorgesehenen Halteclip 32 vorübergehend ein stangenförmiges Werkzeug eingesetzt werden, mit dem ein größeres Drehmoment beim Eindrehen erzielt werden kann. Nach dem Eindrehen des Tragfußes 3 in das Erdreich kann nach Entfernen des gegebenenfalls angewendeten Hilfswerkzeuges das Tragprofil 2 in den Halteclip 32 eingesetzt werden. Unter dem Halteclip ist auch hier ein scheibenförmiger Anschlag 31 vorgesehen, der die maximale Tiefe, bis zu der der Tragfuß 3 in das Erdreich eindrehbar ist, festlegt. Bei Bedarf kann durch Verdrehen des Tragfußes 3 um Schritte von jeweils 180° dessen Höhenlage verändert werden, um eine gewünschte fluchtende Anordnung mehrerer Tragfüße 3 zu erzielen. Nach dem Einsetzen des Tragprofils 2 ist eine selbsttätige Verdrehung des Tragfußes 3 und dadurch eine unerwünschte Änderung der Höhenlage ausgeschlossen.
Figur 5 der Zeichnung zeigt mehrere Tragprofile 2 zusammen mit unterschiedlich ausgestalteten Tragprofil-Verbindern 21 und zusammen mit einem elektrischen Modul 22. Die Tragprofile 2 bestehen hier aus vorgefertigten Rohrabschnitten. Die Verbinder 21 sind als gerade Verbin-
der, als T-Verbinder und als Kreuz-Verbinder ausgeführt. Die Verbinder 21 sind an ihren freien Enden jeweils über einen Teil von deren Länge mit einem Außendurchmesser ausgeführt, der dem Innendurchmesser der Tragprofile 2 entspricht, so daß die Verbinder 21 in die Tragprofile 2 einsteckbar sind. Alternativ können hier auch Außen- und Innengewinde vorgesehen sein, um die gewünschte Verbindung miteinander herzustellen und noch dauerhafter zu machen.
Das elektrische Modul 22 besteht hier aus einem T-förmigen Verbinder mit einem damit integriert ausgeführten vertikalen Rohrabschnitt, an dessen oberem Ende ein Leuchtkörper angeordnet ist. Das elektriche Modul 22 bildet damit eine Leuchte, die in die Anordnung der Tragprofile 2 problemlos integrierbar ist. Die Zuführung der benötigten elektrichen Energie kann über Kabel erfolgen, die im Inneren der Tragprofile und der Verbinder 21 verlaufen, so daß sie nach außen hin nicht sichtbar werden und vor Witterungseinflüssen geschützt sind.
Die Figuren 6a und 6b zeigen eine Ausgestaltung des Bausystems, bei dem anstelle von einzelnen Tragfüßen jeweils Tragschwellen 3' eingesetzt werden, wobei jede Tragschwelle 3' zwei Tragfüße ersetzt. Die Tragschwellen 3' sind in ihrer Grundform flache Profile, die quer zu den Tragprofilen 2 angeordnet sind. An ihrer Oberseite besitzen die Tragschwellen 3' jeweils zwei Halteclips 32, in die die Tragprofile 2 einrastbar sind. Jeweils nahe ihrem äußeren Ende außerhalb der Halteclipse 32 besitzt jede Tragschwelle 3' je eine Durchbrechung 34, durch die ein Befestigungsmittel 35, hier in Form eines Dorns oder großen Nagels, hindurchführbar ist. Zusätzlich kann in eine vorbereitete Bohrung im Untergrund ein Dübel 36 einge-
• -&idigr; ·
setzt sein, der nach dem Einführen des Dorns 35 aufgespreizt ist und so eine feste Verankerung bewirkt.
In den Figuren 7a bis 7c ist ein Deckteil 1 dargestellt, dessen Umriß einen Bogen von 45° beschreibt. Das Deckteil 1 besteht auch hier aus mehreren Holzdielen 11, die von radial innen nach außen betrachtet in ihrer Breite zunehmen, um die gebogene Form zu erzielen. Zwischen benachbarten Dielen 11 liegt jeweils ein Spalt II1, der zum Dehnungsausgleich und als Wasserablauf dient. Zusätzlich sind an der Oberseite der Dielen 11 Ziernuten 14 angebracht, deren Breite der Breite des Spalts 11' entspricht und die zur Verbesserung der optischen Erscheinung des Deckteils 1, genauer seiner Oberfläche 10, dienen.
Unterseitig sind die Dielen 11, wie Figur 7c zeigt, durch zwei Verbindungsprofile 12, auch hier in Form von Holzriegeln, miteinander verbunden. An der Unterseite dieser Verbindungsprofile 12 können die Halteclips 4 angebracht werden, mit denen dann das Deckteil 1 auf den hier nicht gezeigten Tragprofilen 2 rastend angebracht werden kann. Alternativ können auch hier die Tragprofile 2 unmittelbar an den Verbindungsprofilen 12 befestigt werden.
Die Figuren 8a bis 8c schließlich zeigen drei Beispiele für mit dem Bausystem erstellte Elemente zur Gestaltung eines Gartens oder Parks.
In Figur 8a ist eine als Gartenweg verwendbare Element-Anordnung gezeigt, bei der jeweils quadratische Deckteile 1 aneinandergereiht sind. Dabei sind die meisten Deckteile 1 mit parallel zueinander verlaufenden Dielen 11 ausgeführt. Die Deckteile 1 an der Ecke und an der Verzweigung des Weges sind abweichend davon als Steinplatten ausgeführt.
In Figur 8b ist ein aus mehreren Deckteilen 1 bestehender Ausschnitt aus einem Weg dargestellt, der in seinem Verlauf eine Verschwenkung aufweist. Zur Bildung dieser Verschwenkung dienen zwei entgegengesetzt gebogene Deckteile 1, wie sie zuvor anhand von Figur 7a bis 7c erläutert wurden.
Figur 8c schließlich zeigt ein Element, das aus insgesamt acht bogenförmigen Deckteilen 1 gemäß Figur 7a bis 7c zusammengesetzt ist. Die Oberfläche 10 des Elements bildet damit eine geschlossene Kreisringfläche, die beispielsweise um einen Baum oder um einen Pfosten herum als begehbare Fläche oder mit entsprechender höherer Anordnung als Sitzbank genutzt werden kann.
Über die in den Zeichnungsfiguren gezeigten Ausführungsbeispiele hinaus sind praktisch beliebige Gestaltungen von Elementen aus den verschiedenen Deckteilen möglich, so daß eine große gestalterische Freiheit und Vielfalt zur Verfügung steht.

Claims (26)

1. Bausystem für Wege, Terrassen, Stufen, Brücken, Möbel oder dergleichen Elemente zur Gestaltung von Gärten oder Parks, dadurch gekennzeichnet, daß das Bausystem modular aufgebaut ist und als Komponenten vorgefertigte Deckteile (1), mit den Deckteilen (1) verbundene oder verbindbare Tragprofile (2) und mit dem Boden verbindbare Tragfüße (3) oder -schwellen (3'), mit denen die Tragprofile (2) werkzeuglos lösbar verbindbar sind, umfaßt.
2. Bausystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Deckteil (1) aus einer oder mehreren Holz- oder Holzwerkstoffdielen (11) oder Keramik- oder Natursteinplatten oder Metallplatten gebildet ist.
3. Bausystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei mehrteiligem Deckteil (1) dessen Einzelteile (11) ohne unmittelbare Verbindung untereinander jeweils unmittelbar mit den Tragprofilen (2) verbunden oder verbindbar sind.
4. Bausystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei mehrteiligem Deckteil (1) dessen Einzelteile (11) untereinander durch mindestens ein zusätzlich zu den Tragprofilen (2) vorgesehenes Verbindungsprofil (12) miteinander verbunden sind.
5. Bausystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß je Deckteil (1) zwei in einem vorgebbaren Abstand parallel zueinander und parallel zur Längsrichtung des Deckteils (1) nahe oder an dessen Längskanten verlaufende Tragprofile (2) vorgesehen sind.
6. Bausystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckteile (1) jeweils mittels mit ihnen in Eingriff bringbarer oder verbundener, auf die Tragprofile (2) aufrastbarer, separater Halteclips (4) oder durchlaufender Clipprofile mit den Tragprofilen (2) verbindbar sind.
7. Bausystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteclips (4) oder Clipprofile jeweils einen oder mehrere Haken (43) oder Krallen aufweisen, mit denen sie in einen werkzeuglos herstellbaren, lösbaren Halteeingriff mit einem zugehörigen Deckteil (1), vorzugsweise mit je einer in dessen Quer- Stirnkanten angebrachten Nut (13), bringbar sind.
8. Bausystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteclips (4) oder Clipprofile jeweils mindestens eine flache Anlagefläche (41) zur Anlage an das Deckteil (1), vorzugsweise an dessen Unterseite, und je Anlagefläche (41) wenigstens eine Durchbrechung (42) zur Hindurchführung eines Verbinders, vorzugsweise eine Schraube oder ein Nagel, zur Verbindung mit dem Deckteil (1) aufweisen.
9. Bausystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckteile (1) jeweils unmittelbar mit ihren Tragprofilen (2) verbunden, vorzugsweise verschraubt oder vernagelt, sind.
10. Bausystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragprofile (2) durch Rohrabschnitte, vorzugsweise aus verzinktem oder beschichtetem Eisen oder Stahl oder aus Edelstahl oder aus Leichtmetall, gebildet sind.
11. Bausystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragprofile (2) durch offene, im Querschnitt vorzugsweise U- oder C-förmige Profilabschnitte, die bevorzugt aus verzinktem oder beschichtetem Eisen oder Stahl oder aus Edelstahl oder aus Leichtmetall bestehen, gebildet sind.
12. Bausystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die einander benachbarten Deckteilen (1) zugeordneten Tragprofile (2) an ihren Stirnenden lösbar miteinander verbindbar sind.
13. Bausystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verbindung der Tragprofile (2) miteinander in deren Stirnenden Verbinder (21) einsteck- oder einschraubbar sind.
14. Bausystem nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß es gerade, abgewinkelte oder abgebogene, T- förmige und kreuzförmige Verbinder (21) umfaßt.
15. Bausystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in die Tragprofile (2) elektrische Leitungen eingelegt oder einlegbar sind und daß das Bausystem in den Verlauf der Tragprofile (2) einfügbare elektrische Module (22), vorzugsweise Leuchten, Schalter und Steckdosen, umfaßt.
16. Bausystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragfüße (3) jeweils mit einem Erdspieß (30) oder einer Erdschraube (30') und mit wenigstens je einem oberseitigen, mit dem Tragprofil (2) verrastbaren Verbindungsclip (32) ausgeführt sind.
17. Bausystem nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsclip (32) relativ zum übrigen Tragfuß (3), vorzugsweise mittels einer in einer Gewindebohrung geführten Gewindestange (33), höhenverstellbar ist.
18. Bausystem nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Erdspieß (30) jeweils im Querschnitt rund oder kreuzförmig ist und nach unten hin zum Eintreiben in den Boden zugespitzt ist.
19. Bausystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragfuß (3) jeweils mit einem flachen, tellerartigen oder mehrarmigen Anschlag (31) versehen ist, der im eingetriebenen oder eingeschraubten Zustand des Tragfußes (3) auf der Oberfläche des Bodens aufliegt.
20. Bausystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Tragschwelle (3') wenigstens eine Durchbrechung (34) zur Hindurchführung eines Befestigungsmittels (35), vorzugsweise ein Befestigungsdorn, in den Boden oder zwei in den Boden einbringbare integrierte Füße aufweist und daß jede Tragschwelle (3') oberseitig in einem vorgegebenen Abstand zwei mit je einem Tragprofil (2) verrastbare Verbindungsclips (32) besitzt.
21. Bausystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragfüße (3) oder -schwellen (3') mit festen oder austauschbaren oder verstellbaren Höhen-Distanzstücken ausgeführt sind.
22. Bausystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragfüße (3) oder -schwellen (3') aus verzinktem oder beschichtetem Eisen oder Stahl oder aus Edelstahl oder aus Leichtmetall oder aus Kunststoff bestehen.
23. Bausystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es Deckteile (1) mit quadratischem Umriß, mit rechteckigem Umriß und mit einen Bogen, vorzugsweise von 45° oder 90°, beschreibendem Umriß umfaßt, wobei jeweils alle Deckteile (1) in ihrer Querrichtung gemessen eine einheitliche Breite und einen einheitlichen Querabstand ihrer Tragprofile (2) oder ihrer mit den Tragprofilen (2) zu verbindenden Halteclips (4) aufweisen.
24. Bausystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung eines Schwimmstegs die Tragprofile (2) statt mit Tragfüßen (3) oder -schwellen (3') mit einem oder mehreren Schwimmkörpern verbunden oder verbindbar sind.
25. Bausystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Schablone oder Lehre zum positionsgenauen Anbringen von Halteclips (4) an den Deckteilen (1) umfaßt.
26. Bausystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Schablone oder Lehre zum positionsgenauen Einbringen von Tragfüßen (3) in den Boden umfaßt, wobei die Schablone oder Lehre während des Einbringens der Tragfüße (3) vorzugsweise mit diesen lösbar verbunden ist.
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