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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Konditionieren von Tabak, insbesondere Schnitttabak, mit einem drehbaren Trommelkörper, wobei der Trommelkörper eine Einbringöffnung zum Einbringen von Tabak in das Trommelkörperinnere und eine Ausbringöffnung zum Ausbringen von Tabak aus dem Trommelkörperinneren aufweist, wobei in Förderrichtung des Tabaks im Trommelinneren eine Lockerungszone zwischen der Einbringöffnung und eine Behandlungszone ausgebildet ist, wobei in der Lockerungszone, vorzugsweise kompaktiertes, Tabakgut gelockert wird oder ist und in Förderrichtung des Tabaks in einer anschließenden Behandlungszone der gelockerte Tabak behandelbar ist, wobei in der Lockerungszone ein Mittel zum Einbringen von Dampf vorgesehen ist.
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Tabak wird nach der Ernte relativ stark, d. h. auf eine Restfeuchte von etwa 9% bis 12% getrocknet und zum Versand gewöhnlich in quaderförmige oder zylinderförmige Ballen oder Pakete gepresst, wobei auch andere Pressformen möglich sind. Beim Tabak kann es sich um reines vorentripptes Blattgut (ohne wesentliche Rippenanteile) handeln. Die vor dem Trocknen entfernten Rippen, die getrennt weiterverarbeitet und dem Blatttabak wieder zugemischt werden, können für sich ebenfalls in trockenem Zustand verpresst und versandt werden. Der gepresste und relativ trockene Rohtabak kann in diesem Zustand auch über längere Zeit gelagert werden.
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Soll dieser relativ trockene Tabak zu Rauchprodukten, z. B. Zigaretten, verarbeitet werden, so ist es bei den bekannten Verarbeitungsverfahren und Tabakaufbereitungsanlagen erforderlich, die einzelnen Blätter (oder Blattstücke) bzw. Rippen (oder Rippenstücke) in den gepressten Ballen wieder voneinander zu lösen und zu vereinzeln. Da die Blätter stark aneinander haften und sehr trocken sind, wodurch sie brüchig und sehr empfindlich gegen mechanische Einwirkungen sind, muss das Lösen schonend geschehen. Die heute überwiegend angewandte Methode des Lösens besteht darin, die Ballen nach einer vorsichtigen mechanischen Zerkleinerung in einer Konditioniertrommel mit Dampf (Wärme) und Wasser anzufeuchten und zu lösen.
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Zur Aufbereitung der geernteten Tabakblätter werden mehrere Behandlungsschritte ausgeführt, so dass am Ende des Aufbereitungsprozesses Schnitttabak bzw. Tabakfeinschnitt zur Weiterverarbeitung in Zigarettenherstellungsmaschinen bereitgestellt wird. Schnitttabak erfährt vor seiner Endverarbeitung üblicherweise eine Behandlung, die im Wesentlichen die folgenden Schritte aufweist: Lösen, Konditionieren des Tabaks durch Vorwärmen und Anfeuchten, Saucieren des Tabaks, Mischen und Schneiden des Tabaks, Trocknen des Tabaks, Sieben und Kühlen des Tabaks, sowie Flavourisierung des Tabaks. Das Mischen des Tabaks wird auch Blenden genannt.
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Darüber hinaus ist im Dokument
DE-A-197 56 217 ein Verfahren zur Behandlung von Feinschnitttabak offenbart, wobei die einzelnen Behandlungsschritte explizit ausgeführt sind, so dass ausdrücklich auf dieses Dokument verwiesen wird.
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Die Hauptprozessschritte in der Tabakaufbereitung bzw. im so genannten Primary-Prozess bestehen aus Lösen und Konditionieren des Tabaks sowie Zusetzung von Additiven, Trennen sowie Schneiden des Tabaks, Trocknen und Blenden. Darüber hinaus können ergänzend Nebenprozessschritte ausgeführt werden. Diese Nebenprozessschritte bestehen in der Selektion von ungelösten Teilen, Metall sowie von Fremdkörpern. Darüber hinaus besteht ein Nebenprozessschritt im Expandieren des Tabaks.
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Diese Verfahrensschritte werden in so genannten Prozesselementen wie z. B. Löse- und Konditioniertrommeln, Mischboxen, Sichtereinrichtungen, Trockentrommeln usw. ausgeführt.
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Beispielsweise ist aus
EP-B-1 273 240 eine Konditioniertrommel zum Behandeln von Tabak beschrieben. Außerdem offenbart
EP-B-0 424 501 eine Einrichtung zur Behandlung von Tabak mit einer um eine geneigte Achse zylinderförmige Behandlungseinrichtung, wobei der Trommelkörper einen Tabakeinlass und einen Tabakauslass aufweist. Hierbei ist am Tabakeinlass des Trommelkörpers eine Lockerungseinheit, die mit dem Trommelkörper dreht, vorgesehen. Ferner sind Mittel zum Einführen von Behandlungsdampf in die Lockerungseinheit vorgesehen.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der Erfindung darin, dass Einbringen von Dampf in eine Konditioniervorrichtung zu verbessern, wobei insbesondere das zu lösende Tabakgut sanft gelockert wird und wobei es möglich sein soll, das aufgelockerte Tabakgut möglichst homogen aufzufeuchten.
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Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung zum Konditionieren von Tabak, insbesondere Schnitttabak, mit einem drehbaren Trommelkörper, wobei der Trommelkörper eine Einbringöffnung zum Einbringen von Tabak in das Trommelkörperinnere und eine Ausbringöffnung zum Ausbringen von, insbesondere konditioniertem, Tabak aus dem Trommelkörperinneren aufweist, wobei in Förderrichtung des Tabaks im Trommelinneren eine Lockerungszone zwischen der Einbringöffnung und einer Behandlungszone ausgebildet ist, wobei in der Lockerungszone, vorzugsweise kompaktiertes, Tabakgut gelockert wird oder ist und in Förderrichtung des Tabaks in einer anschließenden Behandlungszone der gelockerte Tabak behandelbar ist, wobei in der Lockerungszone ein Mittel zum Einbringen von Dampf vorgesehen ist, die dadurch weitergebildet wird, dass als Mittel zum Einbringen von Dampf in die Lockerungszone im Trommelinneren ein Dampfeinbringfinger vorgesehen ist, wobei der Dampfeinbringfinger Durchtrittsöffnungen zum Einbringen von Dampf aufweist und wobei der Dampfeinbringfinger mit Dampf beaufschlagbar ist und dass der Dampfeinbringfinger rotierbar, vorzugsweise um seine Längsachse, mittels eines Antriebs ausgebildet ist und der Dampfeinbringfinger mit einem zur Einbringöffnung weisenden Ende an einer Stirnseite der Trommel angeordnet ist und/oder das von der Einbringöffnung wegweisende Ende des Dampfeinbringfingers als freies Ende ausgebildet ist.
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Die Erfindung beruht auf dem Gedanken, dass unter Verwendung eines Dampfeinbringfingers im Bereich der Lösezone bzw. Lockerungszone einer mit einer Lösezone bzw. Lockerungszone ausgebildeten Konditioniertrommel, die auch als Löse-/Konditioniertrommel bezeichnet wird, gezielt Dampf für den in der Lösezone zu lösenden bzw. gelösten Tabak eingebracht wird, um die Befeuchtung des gelösten Tabaks der in die Lösezone eingebrachten Tabakballen durch den stangenartigen bzw. lanzenartigen Dampfeinbringfinger, der ausschließlich in der Lösezone angeordnet ist, zu erreichen.
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Die Konditioniervorrichtung bzw. Konditioniertrommel weist einen drehbaren zylindrischen Trommelkörper auf, wobei eingangsseitig eine Einbringöffnung bzw. ein Tabakeintrag und ausgangsseitig eine Ausbringöffnung bzw. ein Tabakaustrag vorgesehen sind. Darüber hinaus ist die rotierend angetriebene Löse-/Konditioniertrommel um eine leicht geneigte Rotationsachse angeordnet. Darüber weist die Konditioniervorrichtung bzw. Konditioniertrommel neben der eingangsseitigen Lockerungszone eine anschließende Behandlungszone auf, in der der gelöste Tabak nach Lösen in der Lösezone unter Förderung Richtung Tabakaustrag in der anschließenden Behandlungszone weiter aufbereitet wird.
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Dazu ist in einer Weiterbildung vorgesehen, dass die Länge des Dampfeinbringfingers kleiner oder gleich der Länge der Lockerungszone ist. Insbesondere beträgt die Länge des Dampfeinbringfingers weniger als 75%, vorzugsweise weniger als 60%, der Länge der Lockerungszone.
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Dadurch, dass der Dampfeinbringfinger mit einem zur Einbringöffnung weisenden Ende an einer als Einbringseite für den Tabak ausgebildeten Stirnseite der Trommel angeordnet ist und/oder das von der Einbringöffnung wegweisende Ende des Dampfeinbringfingers als freies Ende ausgebildet ist, ist der Dampfeinbringfinger an der Kopfseite bzw. Stirnseite der als Konditioniervorrichtung ausgebildeten Trommel angeordnet und ragt mit seinem freien Ende nach Art einer Lanze oder einer Stange in die Lockerungszone hinein. Hierbei wird Dampf über die Durchtrittsöffnungen, z. B. Düsen, des Dampfeinbringfingers in die Lockerungszone eingebracht, so dass beim Lösevorgang oder Lockerungsvorgang der eingebrachten Tabakballen bzw. des Tabakguts der gelöste Tabak während der Rotation der Trommel kontinuierlich mit Dampf beaufschlagt wird.
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Insbesondere sind an der Umfangsfläche des Dampfeinbringfingers wenigstens ein oder mehrere Vorsprünge ausgebildet, wobei insbesondere eine oder mehrere Vorsprünge des Dampfeinbringfingers mit Durchtrittsöffnungen, z. B. Düsen, ausgebildet sind, so dass auch durch die an den Vorsprüngen vorgesehenen Durchtrittsöffnungen Dampf in die Lockerungszone eingebracht wird. Durch die Vorsprünge wird auch der Lösevorgang, insbesondere unter Rotation des Dampfeinbringfingers, verbessert.
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Außerdem ist es in einer Weiterbildung günstig, dass der Dampfeinbringfinger, vorzugsweise exzentrisch, im unteren Bereich der Trommel angeordnet ist, wobei insbesondere der Dampfeinbringfinger bei Ausbildung einer Tabakwalze in der Lockerungszone exzentrisch innerhalb der Tabakwalze angeordnet ist. Durch die Rotation der Konditioniertrommel wird durch den gelösten Tabak eine Tabakwalze mit einem Böschungswinkel oder Schüttwinkel ausgebildet. Typischerweise beträgt der Böschungswinkel oder Schüttwinkel einer Tabakwalze zwischen 50° bis 65°, wobei der Böschungswinkel bzw. Schüttwinkel einer Tabakwalze sich durch den Winkel ergibt, bei dem die unter Rotation der Trommel auf einer Seite angehäuften Tabakblätter bzw. Tabak auf der (Böschungs-)Seite anfangen zu rollen.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Konditioniervorrichtung ist außerdem vorgesehen, dass der Innendurchmesser der Lockerungszone kleiner als der Innendurchmesser einer, vorzugsweise in Förderrichtung des Tabaks anschließenden, Behandlungszone ist. Hierdurch wird eine Lockerungszone ausgebildet, die im Querschnitt gegenüber den anschließenden Behandlungszonen eingeengt ist, wobei durch die Verengung in der eingangsseitigen Lockerungszone das eingebrachte Tabakgut eine geringere Fallhöhe aufweist, so dass der kompaktierte eingebrachte Tabak mechanisch weniger stark beansprucht und damit schonend behandelt wird. Insbesondere ist durch die Verengung in der Lockerungszone, insbesondere im Bereich der Einbringöffnung, die Fallhöhe des Tabaks reduziert.
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Des Weiteren ist es in einer Ausführungsform bevorzugt, wenn der Innendurchmesser der Lockerungszone in einem Übergangsbereich zur anschließenden Behandlungszone mit zunehmendem Abstand von der Einbringöffnung sich vergrößert. Dadurch wird eine schonende Übergabe von der verengten Lockerungszone zur anschließenden Behandlungszone des Tabaks im Trommelinneren erreicht.
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Darüber hinaus ist es in einer weiteren Ausführungsform der Vorrichtung vorteilhaft, wenn in der Lockerungszone, vorzugsweise bei Rotation der Trommel, mitrotierende Lockerungsstifte in Umfangsrichtung vorgesehen sind, wodurch der Lockerungsvorgang bzw. Lösevorgang von kompaktiertem Tabakgut durch die Lockerungsstifte erreicht wird.
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Dazu ist es weiterhin vorteilhaft, wenn bezogen auf die Längserstreckung der Vorrichtung, insbesondere Trommel, ein Vorsprung des Dampfeinbringfingers zwischen zwei Lockerungsstiften angeordnet ist oder bezogen auf die Längserstreckung der Vorrichtung, insbesondere Trommel, ein Lockerungsstift der Lockerungszone zwischen zwei Vorsprüngen des Dampfeinbringfingers angeordnet ist. Dadurch, dass die Vorsprünge des Dampfeinbringfingers mit jeweils einer Lücke zwischen zwei Lockerungsstiften kommuniziert bzw. ein Lockerungsstift im Trommelinneren, der mitrotiert wird, mit einer Lücke zwischen zwei Vorsprüngen des Dampfeinbringfingers kommuniziert, wird der Lockerungsvorgang und das gleichzeitige homogene Befeuchten der gelösten oder zu lösenden Tabakblätter gewährleistet.
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Darüber hinaus ist es im Rahmen der Erfindung weiterhin vorgesehen, dass zur Befeuchtung des Tabaks die Trommelwand im Bereich der Lockerungszone zusätzlich einen doppelten und/oder dampfdurchlässigen Boden aufweist, so dass sowohl von außen Dampf in das Trommelinnere über den doppelten Boden und gleichzeitig Dampf über den im Trommelinneren angeordneten Dampfeinbringfinger in die Lockerungszone eingebracht wird.
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Überdies ist es in einer Ausgestaltung der Konditioniervorrichtung bevorzugt, dass die Lockerungsstifte im von der Einbringseite abgewandten Bereich der Lockerungszone länger als die Lockerungsstifte in dem der Einbringseite nahen Bereich der Lockerungszone sind, wodurch die Verweildauer des gelösten Tabaks in der Lockerungszone erhöht wird, so dass durch die längere Verweilzeit des gelösten Tabaks in der Lockerungszone auch eine bessere, wirksame Befeuchtung des gelösten Tabakguts ermöglicht wird.
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Außerdem wird eine homogene Befeuchtung des Tabaks in der Lockerungszone dadurch erreicht, dass bezogen auf die Förderrichtung des Tabaks in der Vorrichtung, insbesondere Trommel, die Länge der Lockerungsstifte in einem der Einbringseite oder Stirnseite nahen Bereich der Lockerungszone konstant ist und die Länge der Lockerungsstifte in einem von der Einbringseite abgewandten Bereich der Lockerungszone mit zunehmendem Abstand von der Einbringseite größer wird. Hierdurch ist es möglich, in der Lockerungszone kurze Lockerungsstifte in dem der Einbringseite des Tabaks oder der Stirnseite der Trommel nahen Bereich anzuordnen, wobei in diesem Bereich die Lockerungszone, beispielsweise unter Verwendung eines doppelten Bodens, verengt ist. Insbesondere sind die Lockerungsstifte am Ende der Lockerungszone, bezogen auf die Förderrichtung des gelösten Tabaks in der Trommel, größer bzw. länger als die Lockerungsstifte, die in dem Bereich nahe der Einbringseite ausgebildet sind, wodurch die Verweildauer des gelösten Tabaks erhöht wird. Darüber hinaus ist es in einer Ausführungsform möglich, dass die Lockerungsstifte, die im der Einbringseite nahen Bereich angeordnet sind, dicker sind als die Lockerungsstifte im von der Einbringseite abgewandten Bereich der Lockerungszone. Außerdem können die Lockerungsstifte mit Öffnungen oder Düsen versehen sein, um bei Beaufschlagung mit Dampf ebenfalls diesen in die Lockerungszone zusätzlich zum Befeuchten des Tabaks einzubringen.
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Weitere Merkmale der Erfindung werden aus der Beschreibung erfindungsgemäßer Ausführungsformen zusammen mit den Ansprüchen und den beigefügten Zeichnungen ersichtlich. Erfindungsgemäße Ausführungsformen können einzelne Merkmale oder eine Kombination mehrerer Merkmale erfüllen.
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Die Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben, wobei bezüglich aller im Text nicht näher erläuterten erfindungsgemäßen Einzelheiten ausdrücklich auf die Zeichnungen verwiesen wird. Es zeigen:
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1 schematisch eine perspektivische Schnittansicht einer Konditioniertrommel in einer Teilansicht,
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2 schematisch einen Querschnitt durch eine Konditioniertrommel und
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3 schematisch eine Ansicht eines Längsschnitts durch eine Konditioniertrommel.
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In den folgenden Figuren sind jeweils gleiche oder gleichartige Elemente bzw. entsprechende Teile mit denselben Bezugsziffern versehen, so dass von einer entsprechenden erneuten Vorstellung abgesehen wird.
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1 zeigt schematisch im Querschnitt in einer Teilansicht eine perspektivische Darstellung eine Konditioniertrommel 10, die einen zylindrischen Trommelkörper 12 mit einer Trommelinnenwandung 13 aufweist. Die Konditioniertrommel 10 wird über einen entsprechenden (hier nicht dargestellten) Antrieb rotierend angetrieben, wobei die Rotationsachse der Konditioniertrommel 10 unter einem vorbestimmten Neigungswinkel von bis zu 20° zur Horizontalen angetrieben wird.
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Die Konditioniertrommel 10 weist an ihrer Stirnseite 11 eine Eintragsöffnung 14 auf, durch die insbesondere kompaktiertes Tabakgut in das Trommelinnere 16 eingebracht wird. Ferner verfügt die Konditioniertrommel 10 an der der Eintragsöffnung 14 gegenüberliegenden Stirnseite über eine entsprechende Austragsöffnung.
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Durch die Neigung der Konditioniertrommel 10, beispielsweise um 5°, wird bei einer Drehung der Konditioniertrommel 10 das eingebrachte Tabakgut in einer Lockerungszone L aufgelockert und gelöst. Anschließend wird der gelöste Tabak in eine an die Lockerungszone L anschließende Behandlungszone unter Rotation der Konditioniertrommel weitergefördert, so dass nach der Behandlung des gelösten Tabaks in der Behandlungszone dieser an der Austragsöffnung ausgetragen wird.
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Nach dem Eintrag bzw. dem Einbringen von Tabakballen über die Eintragsöffnung 14 fällt der Tabak auf einen in der Lockerungszone L ausgebildeten doppelten Boden 18, wobei durch die Ausbildung des doppelten Bodens 18 die Fallhöhe der eingebrachten Tabakballen gegenüber der Trommelinnenwandung 13 reduziert ist. Auf der Außenseite des doppelten Bodens 18 sind in dem der Eintragsöffnung 14 angrenzenden Bereich Lockerungsstifte 20 angeordnet.
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Darüber hinaus ist aus 1 ersichtlich, dass der doppelte Boden 18 an dem von der Eintragsöffnung 14 abgewandten Bereich der Lockerungszone L mit einer Neigung ausgebildet ist, so dass in diesem der Eintragsöffnung 14 abgewandten Bereich der Innendurchmesser der Lockerungszone L mit zunehmendem Abstand von der Stirnseite der Konditioniertrommel 10 zunimmt. Am Ende der Lockerungszone L entspricht der Innendurchmesser der Lockerungszone dem Trommelinnendurchmesser. Durch das der Austragsseite der Konditioniertrommel 10 zugewandte, sich vergrößernde Ende der Lockerungszone L wird eine sanfte Übergabe des gelösten Tabaks in die anschließende Behandlungszone erreicht. In dem sich trichterförmig vergrößernden Endbereich der Lockerungszone L sind weitere Lockerungsstifte 21, 22 angeordnet, wobei die distalen Enden der Lockerungsstifte 21, 22 wie die Lockerungsstifte 20 radial nach innen zur Rotationsachse bzw. Seitenachse der Konditioniertrommel 10 weisen.
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Bei der in 3 im Querschnitt dargestellten Ausführungsform der Konditioniertrommel 10 sind über den radialen Umfang der Innenwandung 13 der Konditioniertrommel 10 neben den Lockerungsstiften 21, 22 verteilte weitere längere Lockerungsstifte 23 angeordnet.
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Wie aus den 1 und 3 hervorgeht, sind die Lockerungsstifte 21, 22, 23 am von der Eintragsöffnung 14 abgewandten Ende der Lockerungszone L mit zunehmendem Abstand länger ausgebildet. Dadurch, dass am Ende der Lockerungszone L die Lockerungsstifte 21, 22, 23 länger sind bzw. werden, wird die Verweildauer des in der Lockerungszone L noch nicht gelösten Tabaks vergrößert.
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Darüber hinaus ist, wie aus 1 ersichtlich, an der Stirnseite 11 der Konditioniervorrichtung 10 ein Dampfeinbringfinger 30 im unteren Bereich der Konditioniertrommel 10 angeordnet, wobei die Längsachse des Dampfeinbringfingers 30 bevorzugterweise parallel ausgerichtet ist zur Längsachse oder Rotationsachse der Konditioniertrommel 10. Der Dampfeinbringfinger 30 ist an der Stirnseite 11 angeordnet, wobei das freie Ende des Dampfeinbringfingers 30, das dem Austrag der Konditioniertrommel 10 zugewandt ist, als freies Ende ausgebildet ist.
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Der stangenartige bzw. lanzenartige Dampfeinbringfinger 30 verfügt an seinem Umfang über Vorsprünge 32, die in Umfangsrichtung regelmäßig angeordnet sind. Ferner ist der Dampfeinbringfinger 30 mit kleinen Löchern bzw. Durchtrittsöffnungen 34, z. B. Düsen, ausgebildet, wobei auch in den Vorsprüngen 32 Durchtrittsöffnungen vorhanden sind. Der Dampfeinbringfinger 30 ist außerdem mit einer Dampfquelle verbunden, so dass im Betrieb der Konditioniertrommel 10 der Dampfeinbringfinger 30 mit Dampf beaufschlagt wird, der durch die Durchtrittsöffnungen 34 in das Trommelinnere 16 eingebracht wird und dadurch den in der Lockerungszone L gelösten Tabak befeuchtet.
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In 2 ist schematisch ein Querschnitt mit einer Draufsicht auf die Stirnseite 11 der Konditioniertrommel 10 dargestellt, wobei in 2 schematisch der durch die Drehung der Konditioniertrommel 10 gelöste Tabak als Tabakwalze 40 schematisch eingezeichnet ist. Durch die Rotation der Konditioniertrommel 10 bildet sich bei der Tabakwalze 40 ein vorbestimmter Böschungswinkel aus, bei dem die Tabakstücke bzw. der aufgelockerte Tabak an der Böschungsseite nach unten herabfällt, wodurch sich eine walzenartige Anhäufung ergibt.
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Wie aus 2 hervorgeht, ist der Dampfeinbringfinger 30 exzentrisch im Trommelinneren angeordnet, wobei bevorzugterweise der Dampfeinbringfinger 30 derart angeordnet ist, dass bei Ausbildung einer Tabakwalze 40 der Dampfeinbringfinger 30 von Tabak bzw. von gelöstem Tabak im Betrieb der Konditioniertrommel 10 umgeben ist.
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Darüber hinaus ist der Dampfeinbringfinger 30 unter Verwendung eines entsprechenden Antriebs rotierend angetrieben, so dass unter Rotation des Dampfeinbringfingers 30 die Vorsprünge 32 zusätzlich für eine Lockerung des Tabaks sorgen bzw. diese bewirken.
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In dem in 3 dargestellen schematischen Längsschnitt der Konditioniertrommel 10 ist erkennbar, dass der Dampfeinbringfinger 30 Vorsprünge 32 aufweist, die mit den Lücken zwischen den bzw. zwei Lockerungsstiften 20 kommunizieren bzw. die Lockerungsstifte 20 im Bereich der Lockerungszone L mit einem konstanten Innendurchmesser mit den Lücken zwischen zwei Vorsprüngen 32 in der Längserstreckung des Dampfeinbringfingers 30 kommunizieren. Durch die wechselseitige Anordnung der Lockerungsstifte 20 und der Vorsprünge 34 in Längsrichtung der Konditioniertrommel 10 wird unter Rotation der Lockerungsstifte 20 und der Rotation des Dampfeinbringfingers 30 der Tabak gleichzeitig gelöst und durch das Einbringen von Dampf über die Durchtrittsöffnungen 34 des Dampfeinbringfingers 30 befeuchtet. Darüber hinaus ist es in einer Ausgestaltung möglich, dass auch der doppelte Boden 18 über Öffnungen oder Düsen verfügt, so dass der doppelte Boden 18 mit Dampf beaufschlagbar ist und unter Einbringung von Dampf über die Durchtrittsöffnungen des doppelten Bodens 18 der gelöste oder zu lösende Tabak zusätzlich befeuchtet wird.
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Alle genannten Merkmale, auch die den Zeichnungen allein zu entnehmenden sowie auch einzelne Merkmale, die in Kombination mit anderen Merkmalen offenbart sind, werden allein und in Kombination als erfindungswesentlich angesehen. Erfindungsgemäße Ausführungsformen können durch einzelne Merkmale oder eine Kombination mehrerer Merkmale erfüllt sein.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Konditioniervorrichtung
- 11
- Stirnseite
- 12
- Trommelkörper
- 13
- Trommelinnenwandung
- 14
- Eintragsöffnung
- 16
- Trommelinnere
- 18
- doppelter Boden
- 20
- Lockerungsstift
- 21
- Lockerungsstift
- 22
- Lockerungsstift
- 23
- Lockerungsstift
- 30
- Dampfeinbringfinger
- 32
- Vorsprünge
- 34
- Durchtrittsöffnungen
- 40
- Tabakwalze
- L
- Lockerungszone