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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Handhabung von mehreren Kassetten mit jeweils einer in einem Probenblock eingebetteten zu verarbeitenden Probe und mehreren Objektträgern. Bei diesem Verfahren wird ein Kassettenmagazin mit einer Vielzahl von Kassettenaufnahmebereichen verwendet, in denen jeweils mindestens eine Kassette mit mindestens einem Probeblock angeordnet wird. Ferner wird ein Trägermagazin mit einer Vielzahl von Objektträgeraufnahmebereichen verwendet, in denen jeweils mindestens ein Objektträger angeordnet wird.
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Das Verfahren kommt vorzugsweise in der histologischen Technik zur Anwendung. Die histologische Technik beschäftigt sich mit der Untersuchung von Gewebeproben von Patienten. Die verbreitetste Methode ist, dass die Gewebeproben den Patienten entnommen werden, in Paraffin eingebettet werden, aus dem so entstandenen Probenblöcken mit Hilfe eines Mikrotoms Dünnschnitten geschnitten werden, die Dünnschnitte auf jeweils einen Objektträger aufgebracht werden, in einem weiteren Prozess angefärbt werden, mit jeweils einem Deckglas eingedeckt werden und zur diagnostischen Auswertung einem Mikroskop zugeführt werden. Die Abarbeitung einiger oder aller der einzelnen beschriebenen Schritte erfolgt vorzugsweise automatisch. Ein Probenblock wird dem Mikrotom in einer Kassette zugeführt, wobei der Probenblock fest mit der Kassette verbunden ist und der Probenblock über die Kassette im Mikrotom gehalten wird.
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Es ist erforderlich, dass die Gewebeproben durchgehend durch alle Prozessschritte eindeutig identifizierbar sind. Somit sollen Verwechselungen zwischen den Proben ausgeschlossen werden, um eine falsche Zuordnung einer Probe, eines Dünnschnitts oder eines Untersuchungsergebnisses zu vermeiden. Durch eine falsche Zuordnung kann ein gesunder Patient für krank gehalten und ein erkrankter Patient irrtümlicherweise für gesund gehalten werden. Eventuell notwendige medizinische Schritte werden dann unterlassen oder erst verzögert eingeleitet. Ferner soll ein Probenverlust vermieden werden. Um die eindeutige Identifizierbarkeit zu erreichen, tragen alle Kassetten eine eindeutige Kennzeichnung. Die Schwierigkeit besteht darin, die Objektträger, auf denen ein Dünnschnitt eines Probenblockes aufgetragen wurde, ebenfalls mit einer Kennzeichnung zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der Objektträger sollte der Kennzeichnung der Kassette, aus der der Probenblock entnommen wurde, eindeutig zuordenbar sein. Vorzugsweise ist die Kennzeichnung der Kassette und die Kennzeichnung des entsprechenden Objektträgers identisch. Für die Kennzeichnung der Objektträger können drei Verfahren eingesetzt werden, die im Folgenden kurz erläutert werden.
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Bei dem ersten Verfahren werden die Objektträger manuell beschriftet, nachdem der Dünnschnitt auf den Objektträger aufgebracht worden ist. Diese manuelle Beschriftung birgt naturgemäß eine große Fehleranfälligkeit durch Verwechselungen. Ferner ist die manuelle Beschriftung problematisch, da die Beschriftung später von anderen Personen gelesen werden muss und eine manuelle Beschriftung eine höhere Fehleranfälligkeit beim Auslesen birgt als eine maschinelle Beschriftung.
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Ein weiteres mögliches Verfahren besteht darin, dass die Objektträger bereits beschriftet werden, bevor sie dem Mikrotom zugeführt werden und somit bevor die Dünnschnitte aufgetragen werden. Die Beschriftung kann manuell oder maschinell erfolgen. Der Transport der Objektträger zum Mikrotom und der Kassetten mit den Probenblöcken zum Mikrotom erfolgt getrennt. Nachteilig ist, dass nach dem Erzeugen eines Dünnschnittes mit Hilfe des Mikrotoms der passend vorbeschriftete Objektträger aus einer Vielzahl von Objektträgern herausgesucht werden muss. Hierzu ist ein manueller Vergleich zwischen der Objektträgerkennzeichnung und der Kassettenkennzeichnung notwendig. Dieser manuelle Vergleich und die manuelle Kennzeichnung sind mit einem relativ großen Aufwand verbunden.
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Beim dritten möglichen Verfahren werden einem Mikrotom die Kassetten mit den Probenblöcken in einem Kassettenmagazin zugeführt. Während der Bearbeitung eines Probenblocks wird die Kennzeichnung der dazugehörigen Kassette ausgelesen. Neben dem Mikrotom ist eine Beschriftungseinheit zur Beschriftung von Objektträgern angeordnet. Die Beschriftung eines Objektträgers erfolgt parallel zur Erzeugung eine Dünnschnittes im Mikrotom, wobei die Kennzeichnung der Objektträger der von der Kassette abgelesenen Kennzeichnung entspricht, bzw. dieser Kennzeichnung zugeordnet ist. Auf diese Weise kann eine Verwechselung von Objektträgern weitestgehend ausgeschlossen werden, da die Beschriftung der Objektträger parallel zum Erzeugen der Dünnschnitte erfolgt und ausschließlich dieser Objektträger sich in der Vorrichtung befindet. Nachteilig an diesem Verfahren ist, dass parallel zu jedem Mikrotom eine Beschriftungseinheit zum Beschriften von Objektträgern angeordnet werden muss, was bei einer großen Anzahl von Mikrotomen zu einem erheblichen Kostenaufwand führt. Zusätzlich kann hierdurch ein hoher Platzbedarf entstehen.
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Aus der
DE 10154843 A1 sind ein Verfahren zur Kennzeichnung von Objektträgern für mikrotomierte Gewebeproben und deren Bearbeitung bekannt, bei dem die zu einem Träger gehörende Kennzeichnungsinformation während der Anordnung desselben im Mikrotom automatisch erfasst wird und eine dieser Kennzeichnung zugeordnete Kennzeichnung auf mindestens einen Objektträger automatisch übertragen wird. Zu dem Zeitpunkt, an dem eine mikrotomierte Gewebeprobe auf einen Objektträger aufgebracht werden muss, wird am Arbeitsplatz des Mikrotoms nur dieser mit der Kennzeichnung versehene Objektträger dargeboten.
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Aus der nicht vorveröffentlichen
DE 10 2007 059 392 B3 ist ein Magazin mit Gefachen zur Aufnahme von Kassetten bekannt. Das Magazin hat ein Außengehäuse mit einer darin angeordneten Vorrichtung zum schrittweisen Vorschub der Kassetten von einem Gefach zum nächsten Gefach.
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Aus der
DE 20 2004 006 265 U1 ist ein Mikrotom zum Erzeugen von Dünnschnitten bekannt, das eine Leseeinrichtung für auf der Kassette angebrachten codierten Informationen umfasst. Ferner umfasst die Vorrichtung eine Steuereinrichtung mit Rechner zur Koordination aller Funktionsabläufe. Mit Hilfe der Leseeinrichtung kann eine an einem Magazin mit Gefachen angeordnete Codierung ausgelesen werden. Das Magazin dient zur Aufnahme vorbereiteter Kassetten. Ferner umfasst das Mikrotom eine Handhabungseinrichtung zur steuerbaren Entnahme einer Kassette und zur Positionierung auf einer Probenaufnahme des Mikrotoms sowie zur Rückführung in das Magazin.
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Die Leseeinrichtung kann im Magazingehäuse oder in der Handhabungseinrichtungseinrichtung angeordnet sein.
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Aus der
US 2005/0112031 A1 ist eine Kassetteneinheit zur Aufnahme von Proben aus histologischem Material bekannt.
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Aus der
DE 101 54 843 A1 sind ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Kennzeichnung von Objektträgern für mikrotomierte Gewebeproben bekannt, bei denen zu einem Träger gehörende Kennzeichnungsinformationen während der Anordnung desselben im Mikrotom automatisch erfasst und auf den Objektträger übertragen werden.
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Aus der
DE 20 2004 006 265 U1 ist ein Mikrotom zur Erzeugung von Dünnschnitten bekannt, das eine Handlingeinrichtung zur Aufnahme eines Magazins mit in Kassetten eingebettete Proben hat. Die Kassetten werden dem Magazin automatisch entnommen und so positioniert, dass das Mikrotom Dünnschnitte der in den Kassetten eingebetteten Proben erzeugt.
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Aus der
DE 20 2005 017 383 U1 ist ein Einsatz für Gefäße von Zentrifugenrotoren bekannt, bei dem der Einsatz aus mehreren miteinander verbindbaren Scheiben ausgebildet ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren anzugeben, bei dem eine gemeinsame, verwechslungssichere Handhabung von Objektträgern und Probenkassetten bei einer mikrotonischen Bearbeitung von Proben einfach möglich ist.
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben.
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Durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 wird erreicht, dass ein Kassettenmagazin, in dem mindestens eine Kassette mit mindestens einem Probenblock anordenbar ist, und ein Trägermagazin, in dem mindestens ein Objektträger anordenbar ist, auf einfache Weise mit Hilfe mindestens eine Verbindungselements miteinander verbindbar sind, so dass zwischen dem Kassettenmagazin und den darin befindlichen Kassetten und dem Trägermagazin und den darin befindlichen Objektträgern eine einfache und eindeutige Zuordnung möglich ist.
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Es ist vorteilhaft, wenn das Kassettenmagazin und das Trägermagazin über mindestens eine erste mechanische Verbindung miteinander verbunden werden, die mindestens ein erstes mechanisches Verbindungselement des Trägermagazins und mindestens ein zweites zum ersten mechanischen Verbindungselement komplimentäres mechanisches Verbindungselement des Kassettenmagazins umfasst. Auf diese Weise kann auf ein zusätzliches Bauelement verzichtet werden, wodurch die Handhabung der Magazine vereinfacht wird.
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Es ist besonders vorteilhaft, wenn das Kassettenmagazin und der Trägermagazin zusätzlich zur ersten mechanischen Verbindung über eine zweite mechanische Verbindung miteinander verbunden werden, die mindestens ein drittes mechanisches Verbindungselement des Trägermagazins und mindestens ein viertes zum dritten mechanischen Verbindungselement komplimentäres mechanisches Verbindungselement des Kassettenmagazins umfasst. Die Verbindungselemente zum Erzeugen der ersten mechanischen Verbindung und die Verbindungselemente zum Erzeugen der zweiten mechanischen Verbindung zwischen dem Kassettenmagazin und dem Trägermagazin sind vorzugsweise an den gegenüberliegenden Enden des Kassetten- bzw. Trägermagazins angeordnet. Durch die zweite mechanische Verbindung wird ein sichererer Halt zwischen dem Kassettenmagazin und dem Trägermagazin erreicht. Dadurch können Beschädigungen der Kassetten bzw. der in den Kassetten angeordneten Probeblöcke und der Objektträger verhindert werden.
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Die erste mechanische Verbindung ist vorzugsweise eine Rastverbindung. Eine solche Rastverbindung kann bei geeigneter Ausbildung der Rastverbindung auf einfache Weise manuell von Bedienpersonen geöffnet bzw. geschlossen werden.
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Jedem im Trägermagazin vorgesehenen Objektträgeraufnahmebereich zur Aufnahme mindestens eines Objektträgers ist ein im Kassettenmagazin vorgesehener Kassettenaufnahmebereich zur Aufnahme von mindestens einer Kassette eindeutig zugeordnet. Hierdurch ist eine eindeutige Zuordnung der in den Objektträgeraufnahmebereichen des Objektträgeraufnahmemagazins angeordneten Objektträgern und der in den Kassettenaufnahmebereichen des Kassettenmagazins angeordneten Kassetten möglich, wodurch eine Verwechslung von Objektträgern und somit eine eventuelle falsche Zuordnung einer Probe zu einem Objektträger verhindert wird.
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Dabei werden die Objektträgeraufnahmebereiche derart im Trägermagazin angeordnet, dass im verbundenen Zustand des Trägermagazins und des Kassettenmagazins jeder Objektträgeraufnahmebereich unmittelbar neben demjenigen Kassettenaufnahmebereich angeordnet ist, dem er zugeordnet ist. Hierdurch kann das Risiko einer falschen Zuordnung einer Probe zu einem Objektträger weiter reduziert werden.
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Ferner ist es vorteilhaft jede einem Kassettenaufnahmebereich zugeordnete Kassette und jede einem Objektträgeraufnahmebereich zugeordnete Objekt träger mit einander zuordenbaren Kennzeichnungen zu versehen. Dadurch ist eine einfache Zuordnung von Kassetten und Objektträgern möglich.
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Es ist besonders vorteilhaft, wenn die Kennzeichnung einer einem Kassettenaufnahmebereich zugeordneten Kassette und die Kennzeichnung der Objektträger die einem dem Kassettenaufnahmebereich zugeordneten Objektträgeraufnahmebereich zugeordnet sind, identisch sind. Hierdurch wird eine besonders einfache Zuordenbarkeit der Objektträger zu einer Kassette erreicht.
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Des Weiteren ist es vorteilhaft, wenn das Kassettenmagazin ein erstes Codierelement und das Trägermagazin ein zweites Codierelement umfasst. Mit Hilfe dieser Codierelemente sind das Trägermagazin und das Kassettenmagazin eindeutig identifizierbar. Weiterhin sind mit Hilfe der Codierelemente ein Kassettenmagazin und ein Trägermagazin eindeutig einander zuordenbar. Hierdurch wird vermieden, dass, sofern mehrere Kassettenmagazine und Trägermagazine zeitgleich verwendet werden, zu einem Kassettenmagazin ein falsches Trägermagazin zugeordnet wird bzw. zu einem Trägermagazin ein falsches Kassettenmagazin zugeordnet wird.
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Die Codierelemente umfassen vorzugsweise mindestens einen Informationsträger mit mindestens einer maschinenlesbaren, codierten Information. Als Informationsträger kommen vorzugsweise elektrische Bauteile, insbesondere Transponder oder RFID-Tags, zur Anwendung.
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Der zu verarbeitende Probenblock umfasst vorzugsweise eine in ausgehärtetem Paraffin eingebettete biologische Probe.
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Ferner ist es vorteilhaft alle Objektträgeraufnahmebereiche, die einem ersten Kassettenaufnahmebereich zugeordnet sind, jeweils mit einer Farbkennzeichnung einer ersten Farbe zu versehen, und diejenigen Objektträgeraufnahmebereiche, die einem Kassettenaufnahmebereich zugeordnet sind, der im Kassettenmagazin benachbart zum ersten Kassettenaufnahmebereich angeordnet ist, jeweils mit einer Farbkennzeichnung in einer von der ersten Farbe verschiedenen, vorzugsweise deutlich unterscheidbaren, zweiten Farbe zu versehen. Hierdurch kann die Verwechslungsgefahr von Objektträgern bei der manuellen Handhabung der Objektträger verringert werden.
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Weitere Merkmale und Vorteile des Verfahrens ergeben sich aus der folgenden Beschreibung, welche in Verbindung mit den beigefügten Figuren die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine perspektivische schematische Darstellung einer Vorrichtung mit einem Kassettenmagazin und einem Trägermagazin im nichtverbundenen Zustand;
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2 eine perspektivische schematische Darstellung der Vorrichtung nach 1 in einer Position beim Zusammenführen des Kassettenmagazins und des Trägermagazins;
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3 eine perspektivische schematische Darstellung der Vorrichtung nach 1 und 2 im verbundenen Zustand; und
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4 eine Draufsicht auf eine schematische, teilgeschnittene Darstellung der Vorrichtung nach den 1 bis 3.
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In 1 ist eine Vorrichtung 10 mit einem Kassettenmagazin 12 und einem Trägermagazin 14 im nichtverbundenen Zustand gezeigt. Der nichtverbundene Zustand ist dadurch gekennzeichnet, dass das Kassettenmagazin 12 und das Trägermagazin 14 nicht miteinander verbunden sind.
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Das Kassettenmagazin 12 hat eine Vielzahl von Kassettenaufnahmebereichen. Ein Kassettenaufnahmebereich ist beispielhaft mit den Bezugszeichen 16 bezeichnet. Die Kassettenaufnahmebereiche werden auch als Gefache bezeichnet. Jeder Kassettenaufnahmebereich 16 ist durch mindestens zwei Führungselemente und die Seitenwände des Kassettenmagazins 12 begrenzt. Ein Führungselement ist beispielhaft mit dem Bezugszeichen 20 bezeichnet. In jedem Kassettenaufnahmebereich 16 kann mindestens eine Kassette 18 aufgenommen werden. Vorzugsweise sind die Kassettenaufnahmebereiche 16 derart dimensioniert, dass in jedem Kassettenaufnahmebereich 16 genau eine Kassette 18 einführbar ist.
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In den Kassetten 18 ist jeweils ein Probenblock 22 angeordnet. Der Probenblock 22 umfasst eine vorzugsweise biologische Probe, die in einem Einbettmaterial eingebettet ist. Vorzugsweise ist die biologische Probe in Parafin eingebettet.
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Das Trägermagazin 14 hat eine Vielzahl von Objektträgeraufnahmebereichen. In jedem Objektträgeraufnahmebereich ist mindestens ein Objektträger 24 anordenbar. Vorzugsweise sind die Objektträgeraufnahmebereiche derart gestaltet, dass in jedem Objektträgeraufnahmebereich genau ein Objektträger 24 aufgenommen werden kann. Die Kassettenaufnahmebereiche 16 des Kassettenmagazins 12 und die Objektträgeraufnahmebereiche des Trägermagazins 14 sind derart angeordnet, dass, wenn das Kassettenmagazin 12 und das Trägermagazin 14 miteinander verbunden sind, die Kassettenaufnahmebereiche 16 und die Objektträgeraufnahmebereiche nebeneinander angeordnet sind.
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Das Kassettenmagazin 12 und das Trägermagazin 14 sind über zwei mechanische Verbindungen miteinander verbindbar. Die erste mechanische Verbindung wird durch ein erstes mechanisches Verbindungselement 28 des Trägermagazins 14 und ein zweites mechanisches Verbindungselement 26 des Kassettenmagazins 12 gebildet. Das zweite mechanische Verbindungselement 26 ist komplimentär zum ersten Verbindungselement 28 ausgebildet. Bei der ersten mechanischen Verbindung handelt es sich vorzugsweise um eine Rastverbindung. Das erste mechanische Verbindungselement 28 des Trägermagazins 14 ist hierbei eine federnde Platte, die an der dem Kassettenmagazin 12 zugewandten Seite des Trägermagazins 14 an einem ersten Ende des Trägermagazins 14 angeordnet ist und seitlich von diesem absteht. Das zweite mechanische Verbindungselement 26 des Kassettenmagazins 12 ist eine Aussparung bzw. Eingriffsöffnung, die derart angeordnet ist, dass das erst mechanische Verbindungselement 28 des Trägermagazins 14 im verbundenen Zustand exakt in diese Aussparung greift. Das erste mechanische Verbindungselement 28 hat auf der Seite, die im verbundenen Zustand dem Kassettenmagazin 12 zugewandt ist, ein abstehendes Eingriffelement das im verbundenen Zustand in die Aussparung des zweiten mechanischen Verbindungselement 26 des Kassettenmagazins 12 einrastet. Die dem Trägermagazin 14 abgewandte Seitenwand der Kassettenmagazins 12 weist an dem Ende, an dem das zweite mechanische Verbindungselement 26 angeordnet ist, eine Aussparung 30 auf, durch die die erste mechanische Verbindung manuell leichter gelöst werden kann, indem die federnde Platte des ersten mechanischen Verbindungselementes 28 vom Kassettenelement 12 weggedrückt wird.
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Ferner hat die Vorrichtung 10 eine zweite mechanische Verbindung. Die zweite mechanische Verbindung wird durch ein drittes mechanisches Verbindungselement 32 des Trägermagazins 14 und durch ein zum dritten mechanischen Verbindungselement 32 komplimentäres viertes mechanischen Verbindungselement 34 des Kassettenmagazins 12 gebildet. Die mechanischen Verbindungselemente 32, 34 der zweiten mechanischen Verbindung sind an einem zweiten, dem ersten Ende der Vorrichtung 10 entgegengesetzten Ende der Vorrichtung 10 angeordnet. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das dritte mechanische Verbindungselement des Trägermagazins 14 als eine Feder ausgeführt, die in ein nutförmiges viertes mechanisches Verbindungselement 34 des Kassettenmagazins 12 eingreift.
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Durch die mechanischen Verbindungen können das Trägermagazin 14 und das Kassettenmagazin 12 fest miteinander verbunden werden, so dass ein gemeinsamer Transport von Kassettenmagazin 12 und Trägermagazin 14 möglich ist. Insbesondere können das Kassettenmagazin 12 und das Trägermagazin 14 auf diese Weise einem Mikrotomarbeitsplatz und einzeln oder zusammen einem Mikrotom zugeführt werden.
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Ferner umfasst das Kassettenmagazin 12 ein erstes nicht dargestelltes Codierelement und das Trägermagazin 14 ein zweites Codierelement 36. Mit Hilfe der Codierelemente 36 sind sowohl das Trägermagazin 14 als auch das Kassettenmagazin 12 eindeutig identifizierbar. Ferner können mit Hilfe der Codierelemente 36 ein Kassettenmagazin 12 und ein Trägermagazin 14 einander eindeutig zugeordnet werden. Bei den Codierelementen 36 handelt es sich vorzugsweise um Informationsträger mit mindestens einer maschinenlesbaren, codierten Information. Die Informationsträger sind vorzugsweise elektrische Bauteile, insbesondere Transponder oder RFID-Tags.
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Alternativ können die Codierelemente 36 auch mechanische Codierelemente sein. Beispielsweise kann das Codierelement 36 des Trägermagazins 14 mehrere in einem vorgegebenen Muster angeordnete Stifte umfassen und das Codierelement des Kassettenelements 14 mehrere in einem bestimmten Muster angeordnete Aussparungen umfassen. Nur wenn das Muster der Stifte des Codierelements 36 des Trägermagazins 14 und das Muster der Aussparungen des Codierelements des Kassettenmagazins 12 übereinstimmen, können das Trägermagazin 14 des Kassettenmagazins 12 miteinander verbunden werden.
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Die dem Kassettenmagazin 12 zuführbaren Kassetten 18 haben jeweils eine Kennzeichnung mit Informationen über den in der jeweiligen Kassette 18 enthaltenen Probenblock 22. Diese Information umfasst insbesondere Informationen mit deren Hilfe ein Patient ermittelt werden kann, dem die in dem Probenblock 22 eingebettete Probe entnommen wurde. In einem Mikrotom, dem das Kassettenmagazin 12 und das Trägermagazin 14 zuführbar sind, wird die Kassette 18 mit dem darin enthaltenen Probenblock 22 aus dem Kassettenmagazin 12 entnommen. Mit Hilfe einer Schneidevorrichtung des Mikrotoms wird mindestens ein Dünnschnitt vom Probenblock 22 für eine nachfolgende mikroskopische Untersuchung erzeugt. Der Dünnschnitt wird auf einem Objektträger 24 aufgebracht, anschließend mit einem Eindeckmittel und einem Deckglas eingedeckt und zur weiteren Untersuchung, insbesondere zur mikroskopische Untersuchung, mindestens einer weiteren Vorrichtung zugeführt. Jeder Objektträger 24 weist ebenfalls eine Kennzeichnung auf. Die Kennzeichnung des Objektträgers 24 muss der Kennzeichnung der Kassette 18 verwechslungssicher zuordenbar sein, in der der Probenblock 22 enthalten ist, aus dem der auf den Objektträger aufgebrachte Dünnschnitt erzeugt worden ist. Vorzugsweise sind die Kennzeichnung der Kassette 18 und die Kennzeichnung des zuordnenden Objektträgers 24 identisch. Im Ausführungsbeispiel werden die Objektträger 24 bereits gekennzeichnet, bevor sie in den Objektträgeraufnahmebereichen des Trägermagazins 14 aufgenommen werden. Auf diese Weise ist nur ein Objektträgerbeschriftungsgerät notwendig und eine vollautomatische oder halbautomatische Handhabung der Objektträger 24 wird ermöglicht.
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Jedem Kassettenaufnahmebereich 16 des Kassettenmagazins 12 sind mehrere Objektträgeraufnahmebereiche des Trägermagazins 14 zugeordnet. Dadurch wird eine Verwechselung der zugeordneten den Kassetten 18 zugeordneten Objektträger 24 zu vermieden. Vorzugsweise sind jedem Kassettenaufnahmebereich 16 des Kassettenmagazins 12 eine bestimmt Anzahl von Objektträgeraufnahmebereichen fest zugeordnet und jedem Kassettenaufnahmebereich 16 die gleiche Anzahl von Objektträgeraufnahmebereichen zugeordnet. Werden weniger Objektträgeraufnahmebereiche benötigt als für einen Kassettenaufnahmebereich 16 vorgesehen sind, so bleiben die entsprechenden Objektträgeraufnahmebereiche leer. Die Zuordnung der Kassetten 18 in die Kassettenaufnahmebereiche 16 des Kassettenmagazins 12 und die Zuordnung der Objektträger 24 in die Objektträgeraufnahmebereiche des Trägermagazins 14 kann durch einen Sortierautomaten automatisch erfolgen. Sowohl das Kassettenmagazin 12 als auch das Trägermagazin 14 sind so ausgeführt, dass sie sich für eine automatische Beladung mit den Kassetten 18 bzw. mit den Objektträgern 24 eignen und ebenfalls für eine automatische Zufuhr der Kassetten 18 bzw. Objektträgern 24 zum Mikrotom geeignet sind.
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Durch die Codierung des Kassettenmagazins 12 und des Trägermagazins 14 und durch die eindeutige Zuordnung der Kassettenaufnahmebereiche 16 und der Objektträgeraufnahmebereiche kann in einer Datenbank eine eindeutige Zuordnung einer Kennzeichnung einer Kassette 18 zu einem bestimmten Kassettenaufnahmebereich 16 in einem bestimmten Kassettenmagazin 12 erfolgen Außerdem können die exakten Objektträgeraufnahmebereiche der zu einer Kassette 18 zugehörigen Objektträger 24 in einem bestimmten Objektträgermagazin 14 der Datenbank entnommen werden. Dadurch kann der Bearbeitungsstand jederzeit extern überwacht werden.
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Die Objektträgeraufnahmebereiche sind vorzugsweise derart im Trägermagazin 14 angeordnet, dass wenn das Trägermagazin 14 das Kassettenmagazin 12 miteinander verbunden sind, jeder Objektträgeraufnahmebereich unmittelbar neben demjenigen Kassettenaufnahmebereich 16 angeordnet ist, dem er zugeordnet ist.
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Zusätzlich können alle Objektträgeraufnahmebereiche, die einem ersten Kassettenaufnahmebereich 16 zugeordnet sind, jeweils eine Farbkennzeichnung in einer ersten Farbe haben und diejenigen Objektträgeraufnahmebereiche, die einem zweiten Kassettenaufnahmebereich 16 zugeordnet sind, der im Kassettenmagazin 12 benachbart zu ersten Kassettenaufnahmebereich 16 angeordnet ist, jeweils eine Farbkennzeichnung in einer von der ersten verschiedenen, vorzugsweise deutlich unterscheidbaren, zweiten Farbe haben. Auf diese Weise wird bei einer manuellen Zuordnung der Objektträger 24 zu einem Objektträgeraufnahmebereich bzw. des Kassettenmagazins 12 zu einem Kassettenaufnahmebereich 16 die Fehlerwahrscheinlichkeit reduziert.
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Die Vorrichtung 10 und das Mikrotom, dem die Vorrichtung 10 zugeführt werden soll, sind vorzugsweise derart ausgebildet, dass das Trägermagazin 14 und das Kassettenmagazin 12 dem Mikrotom im verbundenen Zustand zuführbar sind.
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In 2 ist eine perspektivische schematische Darstellung der Vorrichtung 10 nach 1 in einer Position beim Zusammenführen des Kassettenmagazins und des Trägermagazins gezeigt. Elemente mit gleichem Aufbau oder gleicher Funktion haben dieselben Bezugszeichen. Das federförmige dritte Verbindungselement 32 des Trägermagazins 14 greift in das nutförmige vierte Verbindungselement des Kassettenmagazins 12. Das erste mechanische Verbindungselement 28 des Trägermagazins 14 und das zweite mechanische Verbindungselement 26 des Kassettenmagazins 12 sind in der in 2 gezeigten Position noch nicht miteinander verbunden.
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In 3 ist eine weitere perspektivische schematische Darstellung der Vorrichtung 10 nach den 1 und 2 gezeigt. In 3 sind das Kassettenmagazin 12 und das Trägermagazin 14 sowohl über die erste mechanische Verbindung, als auch über die zweite mechanische Verbindung miteinander verbunden.
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In 4 ist eine Draufsicht auf eine schematische, teilgeschnitte Darstellung der Vorrichtung 10 nach den 1 bis 3 gezeigt. Das Kassettenmagazin 12 und das Trägermagazin 14 sind miteinander verbunden. An dem Ende des Trägermagazins 14 bzw. des Kassettenmagazin 12, an dem die erste mechanische Verbindung angeordnet ist, sind das Trägermagazin 14 und das Kassettenmagazin 12 zum Teil soweit geschnitten dargestellt, dass das erste Verbindungselement 28 und das zweite Verbindungselement 26 zumindest teilweise sichtbar sind.
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Die Verbindung des Trägermagazins 14 und des Kassettenmagazins 12 miteinander kann alternativ über Schnappverschlüsse oder über leicht keglige Steckverschlüsse oder andere geeignete Verbindungselemente erfolgen. Ferner können die Verbindungselemente 26, 28, 32, 34 Magneten sein.