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DE102008050530A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Aufbewahrung mindestens eines Objektträgers und mindestens einer Kassette - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Aufbewahrung mindestens eines Objektträgers und mindestens einer Kassette Download PDF

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DE102008050530A1
DE102008050530A1 DE102008050530A DE102008050530A DE102008050530A1 DE 102008050530 A1 DE102008050530 A1 DE 102008050530A1 DE 102008050530 A DE102008050530 A DE 102008050530A DE 102008050530 A DE102008050530 A DE 102008050530A DE 102008050530 A1 DE102008050530 A1 DE 102008050530A1
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Roland Walter
Christoph Schmitt
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Leica Biosystems Nussloch GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (10) zur Aufbewahrung mindestens eines Objektträgers (24) und mindestens einer Kassette (18) mit einer in einem Probenblock (22) eingebetteten zu verarbeitenden Probe. Die Vorrichtung (10) umfasst ein Kassettenmagazin (12), in dem mindestens eine Kassette (18) mit mindestens einem Probenblock (22) anordenbar ist und ein Trägermagazin (14) in dem mindestens einen Objektträger anordenbar ist. Ferner hat die Vorrichtung (10) mindestens ein Verbindungselement (26, 28, 32, 34) zur mechanischen Verbindung des Kassettenmagazins (12) und des Trägermagazins (14). Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Handhabung mehrerer Kassetten (18) mit jeweils mindestens einem Probenblock (22) mit einer zu verarbeitenden Probe und mehereren Objektträgern (24).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufbewahrung mindestens eines Objektträgers und mindestens einer Kassette mit einer in einem Probenblock eingebetteten zu verarbeitenden Probe. Die Vorrichtung umfasst ein Kassettenmagazin, in dem mindestens eine Kassette mit mindestens einem Probenblock angeordnet ist, und ein Trägermagazin, in dem mindestens ein Objektträger angeordnet ist. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Handhabung von mehreren Kassetten mit jeweils mindestens einem Probenblock mit einer zu verarbeitenden Probe und von mehreren Objektträgern.
  • Die Vorrichtung und das Verfahrens kommen vorzugsweise in der histologischen Technik zur Anwendung. Die histologische Technik beschäftigt sich mit der Untersuchung von Gewebeproben von Patienten. Die verbreitetste Methode ist, dass die Gewebeproben den Patienten entnommen werden, in Parafin eingebettet werden, aus dem so entstandenen Probenblöcken mit Hilfe eines Mikrotoms Dünnschnitten geschnitten werden, die Dünnschnitte auf jeweils einen Objektträger aufgebracht werden, in einem weiteren Prozess angefärbt werden, mit jeweils einem Deckglas eingedeckt werden und zur diagnostischen Auswertung einem Mikroskop zugeführt werden. Die Abarbeitung einiger oder aller der einzelnen beschriebenen Schritte erfolgt vorzugsweise automatisch. Ein Probenblock wird dem Mikrotom in einer Kassette zugeführt, wobei der Probenblock fest mit der Kassette verbunden ist und der Probenblock über die Kassette im Mikrotom gehalten wird.
  • Es ist erforderlich. dass die Gewebeproben durchgehend durch alle Prozessschritte eindeutig identifizierbar sind. Somit sollen Verwechselungen zuwischen den Proben ausgeschlossen werden, um eine falsche Zuordnung einer Probe, eines Dünnschnitts oder eines Untersuchungsergebnisses zu vermeiden. Durch eine falsche Zuordnung kann ein gesunder Patient für krank gehalten und ein erkrankter Patient irrtümlicherweise für gesund gehalten werden Eventuell notwendige medizinische Schritte werden dann unterlassen oder erst verzögert eingeleitet. Ferner soll ein Probenverlust vermieden werden. Um die eindeutige Identifizierbarkeit zu erreichen, tragen alle Kassetten eine eindeutige Kennzeichnung. Die Schwierigkeit besteht darin, die Objektträger, auf denen ein Dünnschnitt eines Probenblockes aufgetragen wurde, ebenfalls mit einer Kennzeichnung zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der Objektträger sollte der Kennzeichnung der Kassette, aus der der Probenblock entnommen wurde, eindeutig zuordenbar sein. Vorzugsweise ist die Kennzeichnung der Kassette und die Kennzeichnung des entsprechenden Objektträgers identisch. Für die Kennzeichnung der Objektträger können drei Verfahren eingesetzt werden, die im Folgenden kurz erläutert werden.
  • Bei dem ersten Verfahren werden die Objektträger manuell beschriftet, nachdem der Dünnschnitt auf den Objektträger aufgebracht worden ist. Diese manuelle Beschriftung birgt naturgemäß eine große Fehleranfälligkeit durch Verwechselungen. Ferner ist die manuelle Beschriftung problematisch, da die Be schriftung später von anderen Personen gelesen werden muss und eine manuelle Beschriftung eine höhere Fehleranfälligkeit beim Auslesen birgt als eine maschinelle Beschriftung.
  • Ein weiteres mögliches Verfahren besteht darin, dass die Objektträger bereits beschriftet werden, bevor sie dem Mikrotom zugeführt werden und somit bevor die Dünnschnitte aufgetragen werden. Die Beschriftung kann manuell oder maschinell erfolgen. Der Transport der Objektträger zum Mikrotom und der Kassetten mit den Probenblöcken zum Mikrotom erfolgt getrennt. Nachteilig ist, dass nach dem Erzeugen eines Dünnschnittes mit Hilfe des Mikrotoms der passend vorbeschriftete Objektträger aus einer Vielzahl von Objektträgern herausgesucht werden muss. Hierzu ist ein manueller Vergleich zwischen der Objektträgerkennzeichnung und der Kassettenkennzeichnung notwendig. Dieser manuelle Vergleich sind der manuelle Vergleich und die manuelle Kennzeichnung mit einem relativ großen Aufwand verbunden.
  • Beim dritten möglichen Verfahren werden einem Mikrotom die Kassetten mit den Probenblöcken in einem Kassettenmagazin zugeführt. Während der Bearbeitung eines Probenblocks wird die Kennzeichnung der dazugehörigen Kassette ausgelesen. Neben dem Mikrotom ist eine Beschriftungseinheit zur Beschriftung von Objektträgern angeordnet. Die Beschriftung eines Objektträgers erfolgt parallel zur Erzeugung eine Dünnschnittes im Mikrotom, wobei die Kennzeichnung der Objektträger der von der Kassette abgelesenen Kennzeichnung entspricht, bzw. dieser Kennzeichnung zugeordenbart ist. Auf diese Weise kann eine Verwechselung von Objektträgern weitestgehend ausgeschlossen werden, da die Beschriftung der Objektträger parallel zum Erzeugen der Dünnschnitte erfolgt und ausschließlich dieser Objektträger sich in der Vorrichtung befindet. Nachteilig an diesem Verfahren ist, dass parallel zu jedem Mikrotom eine Beschriftungseinheit zum Beschriften von Objektträgern angeordnet werden muss, was bei einer großen Anzahl von Mikrotomen zu einem erheblichen Kostenaufwand führt. Zusätzlich kann hierdurch ein hoher Platzbedarf entstehen.
  • Aus dem Dokument DE 101 54 843 A1 sind ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Kennzeichnung von Objektträgern für mikrotomierte Gewebeproben und deren Bearbeitung bekannt, bei dem die zu einem Träger gehörende Kennzeichnungsinformation während der Anordnung desselben im Mikrotom automatisch erfasst wird und eine dieser Kennzeichnung zugeordnete Kennzeichnung auf mindestens einen Objektträger automatisch übertragen wird. Zu dem Zeitpunkt, an dem eine mikrotomierte Gewebeprobe auf einen Objektträger aufgebracht werden muss, wird am Arbeitsplatz des Mikrotoms nur dieser mit der Kennzeichnung versehene Objektträger dargeboten.
  • Aus dem nicht vorveröffentlichen Dokument DE 10 2007 059 392 ist ein Magazin mit Gefachen zur Aufnahme von Kassetten bekannt. Das Magazin hat ein Außengehäuse mit einer darin angeordneten Vorrichtung zum schrittweisen Vorschub der Kassetten von einem Gefach zum nächsten Gefach.
  • Aus dem Dokument DE 20 2004 006 265 U1 ist ein Mikrotom zum Erzeugen von Dünnschnitten bekannt, das eine Leseeinrichtung für auf der Kassette angebrachten codierten Informationen umfasst. Ferner umfasst die Vorrichtung eine Steuereinrichtung mit Rechner zur Koordination aller Funktionsabläufe. Mit Hilfe der Leseeinrichtung kann eine an einem Magazin mit Gefachen angeordnete Codierung ausgelesen werden. Das Magazin dient zur Aufnahme vorbereiteter Kassetten. Ferner umfasst das Mikrotom eine Handhabungseinrichtung zur steuerbaren Entnahme einer Kassette und zur Positionierung auf einer Probenaufnahme des Mikrotoms sowie zur Rückführung in das Magazin.
  • Die Leseeinrichtung kann im Magazingehäuse oder in der Handhabungseinrichtungseinrichtung angeordnet sein.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung und ein Verfahren anzugeben, bei denen auf einfache Weise mindestens eine Kassette und mindestens ein Objektträger zusammen handhabbar sind.
  • Diese Aufgabe wird in einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 15 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben.
  • Durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 wird erreicht, dass ein Kassettenmagazin, in dem mindestens eine Kassette mit mindestens einem Probenblock anordenbar ist, und ein Trägermagazin, in dem mindestens ein Objektträger anordenbar ist, auf einfache Weise mit Hilfe mindestens eine Verbindungselements miteinander verbindbar sind, so dass zwischen dem Kassettenmagazin und den darin befindlichen Kassetten und dem Trägermagazin und den darin befindlichen Objektträgern eine einfache und eindeutige Zuordnung möglich ist.
  • Es ist vorteilhaft, dass das Kassettenmagazin und das Trägermagazin über mindestens eine erste mechanische Verbindung miteinander verbindbar sind, die mindestens ein erstes mechanisches Verbindungselement des Trägermagazins und mindestens ein zweites zum ersten mechanischen Verbindungselement komplimentäres mechanisches Verbindungselement des Kassettenmagazins umfasst. Auf diese Weise kann auf ein zusätzliches Bauelement verzichtet werden, wodurch die Handhabung der Magazine vereinfacht wird.
  • Es ist besonders vorteilhaft, dass das Kassettenmagazin und der Trägermagazin zusätzlich zur ersten mechanischen Verbindung über eine zweite mechanische Verbindung miteinander verbindbar sind, die mindestens ein drittes mechanisches Verbindungselement des Trägermagazins und mindestens ein viertes zum dritten mechanischen Verbindungselement komplimentäres mechanisches Verbindungselement des Kassettenmagazins umfasst. Die Verbindungselemente zum Erzeugen der ersten mechanischen Verbindung und die Verbindungselemente zum Erzeugen der zweiten mechanischen Verbindung zwischen dem Kassettenmagazin und dem Trägermagazin sind vorzugsweise an den gegenüberliegenden Enden des Kassetten- bzw. Trägermagazins angeordnet. Durch die zweite mechanische Verbindung wird ein sichererer Halt zwischen dem Kassettenmagazin und dem Trägermagazin erreicht. Dadurch können insbesondere beim Transport der Vorrichtung Beschädigungen der Kassetten bzw. der in den Kassetten angeordneten Probeblöcke und der Objektträger verhindert werden.
  • Die erste mechanische Verbindung ist vorzugsweise eine Rastverbindung. Eine solche Rastverbindung kann bei geeigneter Ausbildung der Rastverbindung auf einfache Weise manuell von Bedienpersonen geöffnet bzw. geschlossen werden.
  • Des Weiteren ist es vorteilhaft jedem im Trägermagazin vorgesehenen Objektträgeraufnahmebereich zur Aufnahme mindestens eines Objektträgers ein im Kassettenmagazin vorgesehener Kassettenaufnahmebereich zur Aufnahme von mindestens einer Kassette eindeutig zuzuordnen. Hierdurch ist eine eindeutige Zuordnung der in den Objektträgeraufnahmebereichen des Objektträgeraufnahmemagazins angeordneten Objektträgern und der in den Kassettenaufnahmebereichen des Kassettenmagazins angeordneten Kassetten möglich, wodurch eine Verwechslung von Objektträgern und somit eine eventuelle falsche Zuordnung einer Probe zu einem Objektträger verhindert wird.
  • Es ist besonders vorteilhaft, die Objektträgeraufnahmebereiche derart im Trägermagazin anzuordnen, dass im verbundenen Zustand des Trägermagazins und des Kassettenmagazin jeder Objektträgeraufnahmebereich unmittelbar neben demjenigen Kassettenaufnahmebereich angeordnet ist, dem er zugeordnet ist. Hierdurch kann das Risiko einer falschen Zuordnung einer Probe zu einem Objektträger weiter reduziert werden.
  • Ferner ist es vorteilhaft jede einem Kassettenaufnahmebereich zugeordnete Kassette und jede einem Objektträgeraufnahmebereich zugeordnete Objektträger mit einander zuordenbaren Kennzeichnungen zu versehen. Dadurch ist eine einfache Zuordnung von Kassetten und Objektträgern möglich.
  • Es ist besonders vorteilhaft, wenn die Kennzeichnung einer einem Kassettenaufnahmebereich zugeordneten Kassette und die Kennzeichnung der Objektträger die einem dem Kassettenaufnahmebereich zugeordneten Objektträgeraufnahmebereich zugeordnet sind, identisch sind. Hierdurch wird eine besonders einfache Zuordenbarkeit der Objektträger zu einer Kassette erreicht.
  • Des Weiteren ist es vorteilhaft, wenn das Kassettenmagazin ein erstes Codierelement und das Trägermagazin ein zweites Codierelement umfasst. Mit Hilfe dieser Codierelemente sind das Trägermagazin und das Kassettenmagazin eindeutig identifizierbar. Weiterhin sind mit Hilfe der Codierelemente ein Kassettenmagazin und ein Trägermagazin eindeutig einander zuordenbar. Hierdurch wird vermieden, dass, sofern mehrere Kassettenmagazine und Trägermagazine zeitgleich verwendet werden, zu einem Kassettenmagazin ein falsches Trä germagazin zugeordnet wird bzw. zu einem Trägermagazin ein falsches Kassettenmagazin zugeordnet wird.
  • Die Codierelemente umfassen vorzugsweise mindestens einen Informationsträger mit mindestens einer maschinenlesbaren, codierten Information. Als Informationsträger kommen vorzugsweise elektrische Bauteile, insbesondere Transponder oder RFID-Tags, zur Anwendung.
  • Der zu verarbeitende Probenblock umfasst vorzugsweise eine in ausgehärtetem Parafin eingebettete biologische Probe.
  • Ferner ist es vorteilhaft alle Objektträgeraufnahmebereiche, die einem ersten Kassettenaufnahmebereich zugeordnet sind, jeweils mit einer Farbkennzeichnung einer ersten Farbe zu versehen, und diejenigen Objektträgeraufnahmebereiche, die einem Kassettenaufnahmebereich zugeordnet sind, der im Kassettenmagazin benachbart zum ersten Kassettenaufnahmebereich angeordnet ist, jeweils mit einer Farbkennzeichnung in einer von der ersten Farbe verschiedenen, vorzugsweise deutlich unterscheidbaren, zweiten Farbe zu versehen. Hierdurch kann die Verwechslungsgefahr von Objektträgern bei der manuellen Handhabung der Objektträger verringert werden.
  • Die Vorrichtung wird bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung in ein Mikrotom eingesetzt. Hierzu sind die Vorrichtung und das Mikrotom derart gestaltet, dass die Vorrichtung mit beiden Magazinen dem Mikrotom zuführbar ist. Das Mikrotom umfasst dabei vorzugsweise mindestens ein erstes Bauelement zur Entnahme einer Kassette mit dem zu bearbeitenden Probenblock aus einem Kassettenaufnahmebereich des Kassettenmagazins. Ferner erzeugt das Mikrotom von dem in der entnommenen Kassette enthaltenen Probenblock mindestens ein Dünnschnitt. Darüber hinaus umfasst das Mikro tom ein zweites Bauelement zur Entnahme eines der entnommenen Kassetten zugeordneten Objektträgers.
  • Es ist vorteilhaft das Mikrotom und die Vorrichtung derart auszubilden, dass das Trägermagazin und das Kassettenmagazin dem Mikrotom im verbundenen Zustand zuführbar sind. Hierdurch wird die Handhabung wesentlich erleichtert. Alternativ können dem Mikrotom das Trägermagazin und das Kassettenmagazin auch getrennt zugeführt werden.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Handhabung von mehreren Kassetten, die jeweils mindestens einen Probenblock mit einer zu verarbeitenden Probe haben, und mehreren Objektträgern. Die Kassetten haben jeweils eine erste Kennzeichnungsinformation. Des Weiteren ist jeder Kassette mindestens ein Objektträger zugeordnet, wobei jeder Objektträger mit der ersten Kennzeichnungsinformation der Kassette, der der Objektträger zugeordnet ist, oder mit einer der ersten Kennzeichnungsinformation zuordenbaren zweiten Kennzeichnungsinformation gekennzeichnet ist. Jede Kassette ist jeweils einem Kassettenaufnahmebereich eines Kassettenmagazins zugeordnet. Ebenso ist jeder Objektträger in jeweils einem Objektträgeraufnahmebereich des Trägermagazins angeordnet. Darüber hinaus werden das Trägermagazin und das Kassettenmagazin miteinander verbunden.
  • Das durch den unabhängigen Verfahrensanspruch spezifizierte Verfahren kann in gleicher Weise weitergebildet werden, wie die Vorrichtungen nach Anspruch 1. Insbesondere kann das Verfahren mit den in den auf die Vorrichtung zurückbezogenen abhängigen Patentansprüchen angegebenen Merkmalen bzw. in entsprechenden Verfahrensmerkmalen weitergebildet werden.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung, welche in Verbindung mit den beigefügten Figuren die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische schematische Darstellung einer Vorrichtung mit einem Kassettenmagazin und einem Trägermagazin im nichtverbundenen Zustand;
  • 2 eine perspektivische schematische Darstellung der Vorrichtung nach 1 in einer Position beim Zusammenführen des Kassettenmagazins und des Trägermagazins;
  • 3 eine perspektivische schematische Darstellung der Vorrichtung nach 1 und 2 im verbundenen Zustand; und
  • 4 eine Draufsicht auf eine schematische, teilgeschnittene Darstellung der Vorrichtung nach den 1 bis 3.
  • In 1 ist eine Vorrichtung 10 mit einem Kassettenmagazin 12 und einem Trägermagazin 14 im nichtverbundenen Zustand gezeigt. Der nichtverbundene Zustand ist dadurch gekennzeichnet, dass das Kassettenmagazin 12 und das Trägermagazin 14 nicht miteinander verbunden sind.
  • Das Kassettenmagazin 12 hat eine Vielzahl von Kassettenaufnahmebereichen. Ein Kassettenaufnahmebereich ist beispielhaft mit den Bezugszeichen 16 bezeichnet. Die Kassettenaufnahmebereiche werden auch als Gefache bezeichnet. Jeder Kassettenaufnahmebereich 16 ist durch mindestens zwei Führungs elemente und die Seitenwände des Kassettenmagazins 12 begrenzt. Ein Führungselement ist beispielhaft mit dem Bezugszeichen 20 bezeichnet. In jedem Kassettenaufnahmebereich 16 kann mindestens eine Kassette 18 aufgenommen werden. Vorzugsweise sind die Kassettenaufnahmebereiche 16 derart dimensioniert, dass in jedem Kassettenaufnahmebereich 16 genau eine Kassette 18 einführbar ist.
  • In den Kassetten 18 ist jeweils ein Probenblock 22 angeordnet. Der Probenblock 22 umfasst eine vorzugsweise biologische Probe, die in einem Einbettmaterial eingebettet ist. Vorzugsweise ist die biologische Probe in Parafin eingebettet.
  • Das Trägermagazin 14 hat eine Vielzahl von Objektträgeraufnahmebereichen. In jedem Objektträgeraufnahmebereich ist mindestens ein Objektträger 24 anordenbar. Vorzugsweise sind die Objektträgeraufnahmebereiche derart gestaltet, dass in jedem Objektträgeraufnahmebereich genau ein Objektträger 24 aufgenommen werden kann. Die Kassettenaufnahmebereiche 16 des Kassettenmagazins 12 und die Objektträgeraufnahmebereiche des Trägermagazins 14 sind derart angeordnet, dass, wenn das Kassettenmagazin 12 und das Trägermagazin 14 miteinander verbunden sind, die Kassettenaufnahmebereiche 16 und die Objektträgeraufnahmebereiche nebeneinander angeordnet sind.
  • Das Kassettenmagazin 12 und das Trägermagazin 14 sind über zwei mechanische Verbindungen miteinander verbindbar. Die erste mechanische Verbindung wird durch ein erstes mechanisches Verbindungselement 28 des Trägermagazins 14 und ein zweites mechanisches Verbindungselement 26 des Kassettenmagazins 12 gebildet. Das zweite mechanische Verbindungselement 26 ist komplimentär zum ersten Verbindungselement 28 ausgebildet. Bei der ersten mechanischen Verbindung handelt es sich vorzugsweise um eine Rastver bindung. Das erste mechanische Verbindungselement 28 des Trägermagazins 14 ist hierbei eine federnde Platte, die an der dem Kassettenmagazin 12 zugewandten Seite des Trägermagazins 14 an einem ersten Ende des Trägermagazins 14 angeordnet ist und seitlich von diesem absteht. Das zweite mechanische Verbindungselement 26 des Kassettenmagazins 12 ist eine Aussparung bzw. Eingriffsöffnung, die derart angeordnet ist, dass das erst mechanische Verbindungselement 28 des Trägermagazins 14 im verbundenen Zustand exakt in diese Aussparung greift. Das erste mechanische Verbindungselement 28 hat auf der Seite, die im verbundenen Zustand dem Kassettenmagazin 12 zugewandt ist, ein abstehendes Eingriffelement das im verbundenen Zustand in die Aussparung des zweiten mechanischen Verbindungselement 26 des Kassettenmagazins 12 einrastet. Die dem Trägermagazin 14 abgewandte Seitenwand der Kassettenmagazins 12 weist an dem Ende, an dem das zweite mechanische Verbindungselement 26 angeordnet ist, eine Aussparung 30 auf, durch die die erste mechanische Verbindung manuell leichter gelöst werden kann, indem die federnde Platte des ersten mechanischen Verbindungselementes 28 vom Kassettenelement 12 weggedrückt wird.
  • Ferner hat die Vorrichtung 10 eine zweite mechanische Verbindung. Die zweite mechanische Verbindung wird durch ein drittes mechanisches Verbindungselement 32 des Trägermagazins 14 und durch ein zum dritten mechanischen Verbindungselement 32 komplimentäres viertes mechanischen Verbindungselement 34 des Kassettenmagazins 12 gebildet. Die mechanischen Verbindungselemente 32, 34 der zweiten mechanischen Verbindung sind an einem zweiten, dem ersten Ende der Vorrichtung 10 entgegengesetzten Ende der Vorrichtung 10 angeordnet. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das dritte mechanische Verbindungselement des Trägermagazins 14 als eine Feder ausgeführt, die in ein nutförmiges viertes mechanisches Verbindungselement 34 des Kassettenmagazins 12 eingreift.
  • Durch die mechanischen Verbindungen können das Trägermagazin 14 und das Kassettenmagazin 12 fest miteinander verbunden werden, so dass ein gemeinsamer Transport von Kassettenmagazin 12 und Trägermagazin 14 möglich ist. Insbesondere können das Kassettenmagazin 12 und das Trägermagazin 14 auf diese Weise einem Mikrotomarbeitsplatz und einzeln oder zusammen einem Mikrotom zugeführt werden.
  • Ferner umfasst das Kassettenmagazin 12 ein erstes nicht dargestelltes Codierelement und das Trägermagazin 14 ein zweites Codierelement 36. Mit Hilfe der Codierelemente 36 sind sowohl das Trägermagazin 14 als auch das Kassettenmagazin 12 eindeutig identifizierbar. Ferner können mit Hilfe der Codierelemente 36 ein Kassettenmagazin 12 und ein Trägermagazin 14 einander eindeutig zugeordnet werden. Bei den Codierelementen 36 handelt es sich vorzugsweise um Informationsträger mit mindestens einer maschinenlesbaren, codierten Information. Die Informationsträger sind vorzugsweise elektrische Bauteile, insbesondere Transponder oder RFID-Tags.
  • Alternativ können die Codierelemente 36 auch mechanische Codierelemente sein. Beispielsweise kann das Codierelement 36 des Trägermagazins 14 mehrere in einem vorgegebenen Muster angeordnete Stifte umfassen und das Codierelement des Kassettenelements 14 mehrere in einem bestimmten Muster angeordnete Aussparungen umfassen. Nur wenn das Muster der Stifte des Codierelements 36 des Trägermagazins 14 und das Muster der Aussparungen des Codierelements des Kassettenmagazins 12 übereinstimmen, können das Trägermagazin 14 des Kassettenmagazins 12 miteinander verbunden werden.
  • Die dem Kassettenmagazin 12 zuführbaren Kassetten 18 haben jeweils eine Kennzeichnung mit Informationen über den in der jeweiligen Kassette 18 ent haltenen Probenblock 22. Diese Information umfasst insbesondere Informationen mit deren Hilfe ein Patient ermittelt werden kann, dem die in dem Probenblock 22 eingebettete Probe entnommen wurde. In einem Mikrotom, dem das Kassettenmagazin 12 und das Trägermagazin 14 zuführbar sind, wird die Kassette 18 mit dem darin enthaltenen Probenblock 22 aus dem Kassettenmagazin 12 entnommen. Mit Hilfe einer Schneidevorrichtung des Mikrotoms wird mindestens ein Dünnschnitt vom Probenblock 22 für eine nachflgende mikroskopische Untersuchung erzeugt. Der Dünnschnitt wird auf einem Objektträger 24 aufgebracht, anschließend mit einem Eindeckmittel und einem Deckglas eingedeckt und zur weiteren Untersuchung, insbesondere zur mikroskopische Untersuchung, mindestens einer weiteren Vorrichtung zugeführt. Jeder Objektträger 24 weist ebenfalls eine Kennzeichnung auf. Die Kennzeichnung des Objektträgers 24 muss der Kennzeichnung der Kassette 18 verwechslungssicher zuordenbar sein, in der der Probenblock 22 enthalten ist, aus dem der auf den Objektträger aufgebrachte Dünnschnitt erzeugt worden ist. Vorzugsweise sind die Kennzeichnung der Kassette 18 und die Kennzeichnung des zuordnenden Objektträgers 24 identisch. Im Ausführungsbeispiel werden die Objektträger 24 bereits gekennzeichnet, bevor sie in den Objektträgeraufnahmebereichen des Trägermagazins 14 aufgenommen werden. Auf diese Weise ist nur ein Objektträgerbeschriftungsgerät notwendig und eine vollautomatische oder halbautomatische Handhabung der Objektträger 24 wird ermöglicht.
  • Jedem Kassettenaufnahmebereich 16 des Kassettenmagazins 12 sind mehrere Objektträgeraufnahmebereiche des Trägermagazins 14 zugeordnet. Dadurch wird eine Verwechselung der zugeordneten den Kassetten 18 zugeordneten Objektträger 24 zu vermieden. Vorzugsweise sind jedem Kassettenaufnahmebereich 16 des Kassettenmagazins 12 eine bestimmt Anzahl von Objektträgeraufnahmebereichen fest zugeordnet und jedem Kassettenaufnahmebereich 16 die gleiche Anzahl von Objekürägeraufnahmebereichen zugeordnet. Werden weniger Objektträgeraufnahmebereiche benötigt als für einen Kassettenaufnahmebereich 16 vorgesehen sind, so bleiben die entsprechenden Objektträgeraufnahmebereiche leer. Die Zuordnung der Kassetten 18 in die Kassettenaufnahmebereiche 16 des Kassettenmagazins 12 und die Zuordnung der Objektträger 24 in die Objektträgeraufnahmebereiche des Trägermagazins 14 kann durch einen Sortierautomaten automatisch erfolgen. Sowohl das Kassettenmagazin 12 als auch das Trägermagazin 14 sind so ausgeführt, dass sie sich für eine automatische Beladung mit den Kassetten 18 bzw. mit den Objektträgern 24 eignen und ebenfalls für eine automatische Zufuhr der Kassetten 18 bzw. Objektträgern 24 zum Mikrotom geeignet sind.
  • Durch die Codierung des Kassettenmagazins 12 und des Trägermagazins 14 und durch die eindeutige Zuordnung der Kassettenaufnahmebereiche 16 und der Objektträgeraufnahmebereiche kann in einer Datenbank eine eindeutige Zuordnung einer Kennzeichnung einer Kassette 18 zu einem bestimmten Kassettenaufnahmebereich 16 in einem bestimmten Kassettenmagazin 12 erfolgen. Außerdem können die exakten Objektträgeraufnahmebereiche der zu einer Kassette 18 zugehörigen Objektträger 24 in einem bestimmten Objektträgermagazin 14 der Datenbank entnommen werden. Dadurch kann der Bearbeitungsstand jederzeit extern überwacht werden.
  • Die Objektträgeraufnahmebereiche sind vorzugsweise derart im Trägermagazin 14 angeordnet, dass wenn das Trägermagazin 14 das Kassettenmagazin 12 miteinander verbunden sind, jeder Objektträgeraufnahmebereich unmittelbar neben demjenigen Kassettenaufnahmebereich 16 angeordnet ist, dem er zugeordnet ist.
  • Zusätzlich können alle Objektträgeraufnahmebereiche, die einem ersten Kassettenaufnahmebereich 16 zugeordnet sind, jeweils eine Farbkennzeichnung in einer ersten Farbe haben und diejenigen Objektträgeraufnahmebereiche, die einem zweiten Kassettenaufnahmebereich 16 zugeordnet sind, der im Kassettenmagazin 12 benachbart zu ersten Kassettenaufnahmebereich 16 angeordnet ist, jeweils eine Farbkennzeichnung in einer von der ersten verschiedenen, vorzugsweise deutlich unterscheidbaren, zweiten Farbe haben. Auf diese Weise wird bei einer manuellen Zuordnung der Objektträger 24 zu einem Objektträgeraufnahmebereich bzw. des Kassettenmagazins 12 zu einem Kassettenaufnahmebereich 16 die Fehlerwahrscheinlichkeit reduziert.
  • Die Vorrichtung 10 und das Mikrotom, dem die Vorrichtung 10 zugeführt werden soll, sind vorzugsweise derart ausgebildet, dass das Trägermagazin 14 und das Kassettenmagazin 12 dem Mikrotom im verbundenen Zustand zuführbar sind.
  • In 2 ist eine perspektivische schematische Darstellung der Vorrichtung 10 nach 1 in einer Position beim Zusammenführen des Kassettenmagazins und des Trägermagazins gezeigt. Elemente mit gleichem Aufbau oder gleicher Funktion haben dieselben Bezugszeichen. Das federförmige dritte Verbindungselement 32 des Trägermagazins 14 greift in das nutförmige vierte Verbindungselement des Kassettenmagazins 12. Das erste mechanische Verbindungselement 28 des Trägermagazins 14 und das zweite mechanische Verbindungselement 26 des Kassettenmagazins 12 sind in der in 2 gezeigten Position noch nicht miteinander verbunden.
  • In 3 ist eine weitere perspektivische schematische Darstellung der Vorrichtung 10 nach den 1 und 2 gezeigt. In 3 sind das Kassettenmagazin 12 und das Trägermagazin 14 sowohl über die erste mechanische Verbindung, als auch über die zweite mechanische Verbindung miteinander verbunden.
  • In 4 ist eine Draufsicht auf eine schematische, teilgeschnitte Darstellung der Vorrichtung 10 nach den 1 bis 3 gezeigt. Das Kassettenmagazin 12 und das Trägermagazin 14 sind miteinander verbunden. An dem Ende des Trägermagazins 14 bzw. des Kassettenmagazin 12, an dem die erste mechanische Verbindung angeordnet ist, sind das Trägermagazin 14 und das Kassettenmagazin 12 zum Teil soweit geschnitten dargestellt, dass das erste Verbindungselement 28 und das zweite Verbindungselement 26 zumindest teilweise sichtbar sind.
  • Die Verbindung des Trägermagazins 14 und des Kassettenmagazins 12 miteinander kann alternativ über Schnappverschlüsse oder über leicht keglige Steckverschlüsse oder andere geeignete Verbindungselemente erfolgen. Ferner können die Verbindungselemente 26, 28, 32, 34 Magneten sein.
  • 10
    Vorrichtung
    12
    Kassettenmagazin
    14
    Trägermagazin
    16
    Kassettenaufnahmebereich
    18
    Kassette
    20
    Führungselement
    22
    Probenblock
    24
    Objektträger
    26, 28, 32, 34
    Verbindungselement
    30
    Aussparung
    36
    Codierelement
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (15)

  1. Vorrichtung zur Aufbewahrung mindestens eines Objektträgers und mindestens einer Kassette mit einer in einem Probenblock eingebetteten zu verarbeitenden Probe, mit einem Kassettenmagazin (12), in dem mindestens eine Kassette (18) mit mindestens einem Probeblock (22) anordenbar ist, mit einem Trägermagazin (14), in dem mindestens ein Objektträger (24) anordenbar ist, und mit mindestens einem Verbindungselement (26, 28, 32, 34) zur mechanischen Verbindung des Kassettenmagazins (12) und des Trägermagazins (14).
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Kassettenmagazin (12) und das Trägermagazin (14) über mindestens eine erste mechanische Verbindung, die mindestens ein erstes mechanisches Verbindungselement (28) des Trägermagazins (14) und mindestens ein zweites zum ersten mechanischem Verbindungselement (28) komplementäres mechanisches Verbindungselement (26) des Kassettenmagazins (12) umfasst, miteinander verbindbar sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Kassettenmagazin (12) und das Trägermagazin (14) zusätzlich zur ersten mechanischen Verbindung über eine zweite mechanische Verbindung, die mindestens ein drittes mechanisches Verbindungs element (32) des Trägermagazins (14) und mindestens ein viertes zum dritten mechanischem Verbindungselement (32) komplementäres mechanisches Verbindungselement (34) des Kassettenmagazins (12) umfasst, miteinander verbindbar sind, wobei die die erste mechanische Verbindung erzeugenden Verbindungselemente (26, 28) vorzugsweise an einem ersten Ende des Kassettenmagazins (12) bzw. Trägermagazins (14) angeordnet sind und wobei die die zweite mechanische Verbindung erzeugenden Verbindungselemente (32, 34) vorzugsweise an dem dem ersten Ende des Kassettenmagazins (12) bzw. Trägermagazins (14) gegenüberliegenden Ende des Kassettenmagazins (12) bzw. Trägermagazins (14) angeordnet sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die erste mechanische Verbindung eine Rastverbindung ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedem im Trägermagazin (14) vorgesehenen Objektträgeraufnahmebereich zur Aufnahme mindestens eines Objektträgers (24) ein im Kassettenmagazin (12) vorgesehener Kassettenaufnahmebereich (16) zur Aufnahme mindestens einer Kassette (18) eindeutig zugeordnet ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Objektträgeraufnahmebereichen derart im Trägermagazins (14) angeordnet sind, dass, wenn das Trägermagazin (14) und das Kassettenmagazin (12) miteinander verbunden sind, jeder Objektträgeraufnahmebereich unmittelbar neben demjenigen Kassettenaufnahmebereich (16) angeordnet ist, dem er zugeordnet ist.
  7. Vorrichtung nach einen der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jede einem Kassettenaufnahmebereich (16) zugeordnete Kassette (18) und jeder einem Objektträgeraufnahmebereich zugeordnete Objektträger (24) eine einander zuordenbare Kennzeichnung haben.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnung einer einem Kassettenaufnahmebereich (16) zugeordneten Kassette (18) und die Kennzeichnungen der Objektträger (24), die einem dem Kassettenaufnahmebereich (16) zugeordneten Objektträgeraufnahmebereich zugeordnet sind, identisch sind.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Kassettenmagazin (12) ein erstes Kodierelement und das Trägermagazin (14) ein zweites Kodierelement (36) umfassen und mit Hilfe der Kodierelemente (36) das Trägermagazin (14) und das Kassettenmagazin (12) eindeutig identifizierbar sind und mit Hilfe der Kodierelemente (36) ein Kassettenmagazin (12) und ein Trägermagazin (14) eindeutig einander zuordenbar sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Kodierelemente (36) mindestens einen Informationsträger mit mindestens einer maschinenlesbaren, kodierten Information umfassen.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Probenblock (22) eine in ausgehärtetem Parafin eingebettet biologische Probe umfasst.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass alle Objektträgeraufnahmebereiche, die einem ersten Kassettenaufnahmebereich (16) zugeordnet sind, jeweils eine Farbkennzeichnung in einer ersten Farbe haben, und dass diejenigen Objektträgeraufnahmebereiche, die einem Kassettenaufnahmebereich (16) zugeordnet sind, der im Kassettenmagazin (12) benachbart zum ersten Kassettenaufnahmebereich (16) angeordnet ist, jeweils eine Farbkennzeichnung in einer von der ersten Farbe verschiedenen, vorzugsweise deutlich unterscheidbaren, zweiten Farbe haben.
  13. Mikrotom mit einer Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) dem Mikrotom zuführbar ist, das Mikrotom mindestens ein erstes Bauelement zur Entnahme einer Kassette (18) aus einem Kassettenaufnahmebereich (16) des Kassettenmagazins (12) mit einem zu bearbeitenden Probenblock (22) umfasst, das Mikrotom vom dem in der entnommen Kassette (18) enthaltenen Probenblock (22) mindestens einen Dünnschnitt erzeugt, und das Mikrotom mindestens ein zweites Bauelement zur Entnahme eines der entnommenen Kassette (18) zugeordneten Objektträgers (24) umfasst.
  14. Mikrotom nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Mikrotom und die Vorrichtung (10) derart ausgebildet sind, dass das Trägermagazin (14) und das Kassettenmagazin (12) dem Mikrotom im verbundenen Zustand zuführbar sind.
  15. Verfahren zur Handhabung von mehreren Kassetten mit jeweils mindestens einem Probenblock mit einer zu verarbeitenden Probe und mehreren Objektträgern, bei dem die Kassetten (18) jeweils eine erste Kennzeichnungsinformation haben, jeder Kassette (18) mindestens ein Objektträger (24) zugeordnet wird, wobei jeder Objektträger (24) mit der ersten Kennzeichnungsinformation der Kassette (18), der der Objektträger (24) zugeordnet ist, oder mit einer der ersten Kennzeichnungsinformation zuordenbaren zweiten Kennzeichnungsinformation gekennzeichnet ist, bei dem jede Kassette (18) in jeweils einen Kassettenaufnahmebereich (16) eines Kassettenmagazins (12) angeordnet wird, bei dem jeder Objektträger in jeweils einen Objektträgeraufnahmebereich eines Trägermagazins angeordnet wird, und bei dem das Trägermagazin (14) und das Kassettenmagazin (12) miteinander verbunden werden.
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