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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufbewahrung mindestens
eines Objektträgers und mindestens einer Kassette mit einer
in einem Probenblock eingebetteten zu verarbeitenden Probe. Die
Vorrichtung umfasst ein Kassettenmagazin, in dem mindestens eine
Kassette mit mindestens einem Probenblock angeordnet ist, und ein
Trägermagazin, in dem mindestens ein Objektträger
angeordnet ist. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Handhabung
von mehreren Kassetten mit jeweils mindestens einem Probenblock
mit einer zu verarbeitenden Probe und von mehreren Objektträgern.
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Die
Vorrichtung und das Verfahrens kommen vorzugsweise in der histologischen
Technik zur Anwendung. Die histologische Technik beschäftigt
sich mit der Untersuchung von Gewebeproben von Patienten. Die verbreitetste
Methode ist, dass die Gewebeproben den Patienten entnommen werden,
in Parafin eingebettet werden, aus dem so entstandenen Probenblöcken
mit Hilfe eines Mikrotoms Dünnschnitten geschnitten werden,
die Dünnschnitte auf jeweils einen Objektträger
aufgebracht werden, in einem weiteren Prozess angefärbt werden,
mit jeweils einem Deckglas eingedeckt werden und zur diagnostischen
Auswertung einem Mikroskop zugeführt werden. Die Abarbeitung
einiger oder aller der einzelnen beschriebenen Schritte erfolgt
vorzugsweise automatisch. Ein Probenblock wird dem Mikrotom in einer Kassette
zugeführt, wobei der Probenblock fest mit der Kassette
verbunden ist und der Probenblock über die Kassette im
Mikrotom gehalten wird.
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Es
ist erforderlich. dass die Gewebeproben durchgehend durch alle Prozessschritte
eindeutig identifizierbar sind. Somit sollen Verwechselungen zuwischen
den Proben ausgeschlossen werden, um eine falsche Zuordnung einer
Probe, eines Dünnschnitts oder eines Untersuchungsergebnisses
zu vermeiden. Durch eine falsche Zuordnung kann ein gesunder Patient
für krank gehalten und ein erkrankter Patient irrtümlicherweise
für gesund gehalten werden Eventuell notwendige medizinische
Schritte werden dann unterlassen oder erst verzögert eingeleitet.
Ferner soll ein Probenverlust vermieden werden. Um die eindeutige
Identifizierbarkeit zu erreichen, tragen alle Kassetten eine eindeutige
Kennzeichnung. Die Schwierigkeit besteht darin, die Objektträger,
auf denen ein Dünnschnitt eines Probenblockes aufgetragen
wurde, ebenfalls mit einer Kennzeichnung zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung
der Objektträger sollte der Kennzeichnung der Kassette, aus
der der Probenblock entnommen wurde, eindeutig zuordenbar sein.
Vorzugsweise ist die Kennzeichnung der Kassette und die Kennzeichnung
des entsprechenden Objektträgers identisch. Für
die Kennzeichnung der Objektträger können drei
Verfahren eingesetzt werden, die im Folgenden kurz erläutert werden.
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Bei
dem ersten Verfahren werden die Objektträger manuell beschriftet,
nachdem der Dünnschnitt auf den Objektträger aufgebracht
worden ist. Diese manuelle Beschriftung birgt naturgemäß eine
große Fehleranfälligkeit durch Verwechselungen.
Ferner ist die manuelle Beschriftung problematisch, da die Be schriftung
später von anderen Personen gelesen werden muss und eine
manuelle Beschriftung eine höhere Fehleranfälligkeit
beim Auslesen birgt als eine maschinelle Beschriftung.
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Ein
weiteres mögliches Verfahren besteht darin, dass die Objektträger
bereits beschriftet werden, bevor sie dem Mikrotom zugeführt
werden und somit bevor die Dünnschnitte aufgetragen werden. Die
Beschriftung kann manuell oder maschinell erfolgen. Der Transport
der Objektträger zum Mikrotom und der Kassetten mit den
Probenblöcken zum Mikrotom erfolgt getrennt. Nachteilig
ist, dass nach dem Erzeugen eines Dünnschnittes mit Hilfe
des Mikrotoms der passend vorbeschriftete Objektträger
aus einer Vielzahl von Objektträgern herausgesucht werden
muss. Hierzu ist ein manueller Vergleich zwischen der Objektträgerkennzeichnung
und der Kassettenkennzeichnung notwendig. Dieser manuelle Vergleich
sind der manuelle Vergleich und die manuelle Kennzeichnung mit einem
relativ großen Aufwand verbunden.
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Beim
dritten möglichen Verfahren werden einem Mikrotom die Kassetten
mit den Probenblöcken in einem Kassettenmagazin zugeführt.
Während der Bearbeitung eines Probenblocks wird die Kennzeichnung
der dazugehörigen Kassette ausgelesen. Neben dem Mikrotom
ist eine Beschriftungseinheit zur Beschriftung von Objektträgern
angeordnet. Die Beschriftung eines Objektträgers erfolgt
parallel zur Erzeugung eine Dünnschnittes im Mikrotom,
wobei die Kennzeichnung der Objektträger der von der Kassette
abgelesenen Kennzeichnung entspricht, bzw. dieser Kennzeichnung
zugeordenbart ist. Auf diese Weise kann eine Verwechselung von Objektträgern
weitestgehend ausgeschlossen werden, da die Beschriftung der Objektträger
parallel zum Erzeugen der Dünnschnitte erfolgt und ausschließlich
dieser Objektträger sich in der Vorrichtung befindet. Nachteilig an
diesem Verfahren ist, dass parallel zu jedem Mikrotom eine Beschriftungseinheit
zum Beschriften von Objektträgern angeordnet werden muss,
was bei einer großen Anzahl von Mikrotomen zu einem erheblichen
Kostenaufwand führt. Zusätzlich kann hierdurch
ein hoher Platzbedarf entstehen.
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Aus
dem Dokument
DE 101
54 843 A1 sind ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Kennzeichnung
von Objektträgern für mikrotomierte Gewebeproben
und deren Bearbeitung bekannt, bei dem die zu einem Träger
gehörende Kennzeichnungsinformation während der
Anordnung desselben im Mikrotom automatisch erfasst wird und eine
dieser Kennzeichnung zugeordnete Kennzeichnung auf mindestens einen
Objektträger automatisch übertragen wird. Zu dem
Zeitpunkt, an dem eine mikrotomierte Gewebeprobe auf einen Objektträger
aufgebracht werden muss, wird am Arbeitsplatz des Mikrotoms nur
dieser mit der Kennzeichnung versehene Objektträger dargeboten.
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Aus
dem nicht vorveröffentlichen Dokument
DE 10 2007 059 392 ist ein Magazin
mit Gefachen zur Aufnahme von Kassetten bekannt. Das Magazin hat
ein Außengehäuse mit einer darin angeordneten Vorrichtung
zum schrittweisen Vorschub der Kassetten von einem Gefach zum nächsten
Gefach.
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Aus
dem Dokument
DE
20 2004 006 265 U1 ist ein Mikrotom zum Erzeugen von Dünnschnitten bekannt,
das eine Leseeinrichtung für auf der Kassette angebrachten
codierten Informationen umfasst. Ferner umfasst die Vorrichtung
eine Steuereinrichtung mit Rechner zur Koordination aller Funktionsabläufe.
Mit Hilfe der Leseeinrichtung kann eine an einem Magazin mit Gefachen
angeordnete Codierung ausgelesen werden. Das Magazin dient zur Aufnahme
vorbereiteter Kassetten. Ferner umfasst das Mikrotom eine Handhabungseinrichtung
zur steuerbaren Entnahme einer Kassette und zur Positionierung auf
einer Probenaufnahme des Mikrotoms sowie zur Rückführung
in das Magazin.
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Die
Leseeinrichtung kann im Magazingehäuse oder in der Handhabungseinrichtungseinrichtung angeordnet
sein.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Vorrichtung und ein Verfahren anzugeben,
bei denen auf einfache Weise mindestens eine Kassette und mindestens
ein Objektträger zusammen handhabbar sind.
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Diese
Aufgabe wird in einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 und durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 15
gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind
in den abhängigen Patentansprüchen angegeben.
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Durch
eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 wird erreicht,
dass ein Kassettenmagazin, in dem mindestens eine Kassette mit mindestens
einem Probenblock anordenbar ist, und ein Trägermagazin,
in dem mindestens ein Objektträger anordenbar ist, auf
einfache Weise mit Hilfe mindestens eine Verbindungselements miteinander
verbindbar sind, so dass zwischen dem Kassettenmagazin und den darin
befindlichen Kassetten und dem Trägermagazin und den darin
befindlichen Objektträgern eine einfache und eindeutige
Zuordnung möglich ist.
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Es
ist vorteilhaft, dass das Kassettenmagazin und das Trägermagazin über
mindestens eine erste mechanische Verbindung miteinander verbindbar
sind, die mindestens ein erstes mechanisches Verbindungselement
des Trägermagazins und mindestens ein zweites zum ersten
mechanischen Verbindungselement komplimentäres mechanisches Verbindungselement
des Kassettenmagazins umfasst. Auf diese Weise kann auf ein zusätzliches
Bauelement verzichtet werden, wodurch die Handhabung der Magazine
vereinfacht wird.
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Es
ist besonders vorteilhaft, dass das Kassettenmagazin und der Trägermagazin
zusätzlich zur ersten mechanischen Verbindung über
eine zweite mechanische Verbindung miteinander verbindbar sind,
die mindestens ein drittes mechanisches Verbindungselement des Trägermagazins
und mindestens ein viertes zum dritten mechanischen Verbindungselement
komplimentäres mechanisches Verbindungselement des Kassettenmagazins
umfasst. Die Verbindungselemente zum Erzeugen der ersten mechanischen
Verbindung und die Verbindungselemente zum Erzeugen der zweiten
mechanischen Verbindung zwischen dem Kassettenmagazin und dem Trägermagazin
sind vorzugsweise an den gegenüberliegenden Enden des Kassetten-
bzw. Trägermagazins angeordnet. Durch die zweite mechanische
Verbindung wird ein sichererer Halt zwischen dem Kassettenmagazin
und dem Trägermagazin erreicht. Dadurch können
insbesondere beim Transport der Vorrichtung Beschädigungen
der Kassetten bzw. der in den Kassetten angeordneten Probeblöcke
und der Objektträger verhindert werden.
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Die
erste mechanische Verbindung ist vorzugsweise eine Rastverbindung.
Eine solche Rastverbindung kann bei geeigneter Ausbildung der Rastverbindung
auf einfache Weise manuell von Bedienpersonen geöffnet
bzw. geschlossen werden.
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Des
Weiteren ist es vorteilhaft jedem im Trägermagazin vorgesehenen
Objektträgeraufnahmebereich zur Aufnahme mindestens eines
Objektträgers ein im Kassettenmagazin vorgesehener Kassettenaufnahmebereich
zur Aufnahme von mindestens einer Kassette eindeutig zuzuordnen.
Hierdurch ist eine eindeutige Zuordnung der in den Objektträgeraufnahmebereichen
des Objektträgeraufnahmemagazins angeordneten Objektträgern
und der in den Kassettenaufnahmebereichen des Kassettenmagazins
angeordneten Kassetten möglich, wodurch eine Verwechslung
von Objektträgern und somit eine eventuelle falsche Zuordnung
einer Probe zu einem Objektträger verhindert wird.
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Es
ist besonders vorteilhaft, die Objektträgeraufnahmebereiche
derart im Trägermagazin anzuordnen, dass im verbundenen
Zustand des Trägermagazins und des Kassettenmagazin jeder
Objektträgeraufnahmebereich unmittelbar neben demjenigen
Kassettenaufnahmebereich angeordnet ist, dem er zugeordnet ist.
Hierdurch kann das Risiko einer falschen Zuordnung einer Probe zu
einem Objektträger weiter reduziert werden.
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Ferner
ist es vorteilhaft jede einem Kassettenaufnahmebereich zugeordnete
Kassette und jede einem Objektträgeraufnahmebereich zugeordnete Objektträger
mit einander zuordenbaren Kennzeichnungen zu versehen. Dadurch ist
eine einfache Zuordnung von Kassetten und Objektträgern
möglich.
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Es
ist besonders vorteilhaft, wenn die Kennzeichnung einer einem Kassettenaufnahmebereich zugeordneten
Kassette und die Kennzeichnung der Objektträger die einem
dem Kassettenaufnahmebereich zugeordneten Objektträgeraufnahmebereich zugeordnet
sind, identisch sind. Hierdurch wird eine besonders einfache Zuordenbarkeit
der Objektträger zu einer Kassette erreicht.
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Des
Weiteren ist es vorteilhaft, wenn das Kassettenmagazin ein erstes
Codierelement und das Trägermagazin ein zweites Codierelement
umfasst. Mit Hilfe dieser Codierelemente sind das Trägermagazin
und das Kassettenmagazin eindeutig identifizierbar. Weiterhin sind
mit Hilfe der Codierelemente ein Kassettenmagazin und ein Trägermagazin
eindeutig einander zuordenbar. Hierdurch wird vermieden, dass, sofern
mehrere Kassettenmagazine und Trägermagazine zeitgleich
verwendet werden, zu einem Kassettenmagazin ein falsches Trä germagazin zugeordnet
wird bzw. zu einem Trägermagazin ein falsches Kassettenmagazin
zugeordnet wird.
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Die
Codierelemente umfassen vorzugsweise mindestens einen Informationsträger
mit mindestens einer maschinenlesbaren, codierten Information. Als Informationsträger
kommen vorzugsweise elektrische Bauteile, insbesondere Transponder
oder RFID-Tags, zur Anwendung.
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Der
zu verarbeitende Probenblock umfasst vorzugsweise eine in ausgehärtetem
Parafin eingebettete biologische Probe.
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Ferner
ist es vorteilhaft alle Objektträgeraufnahmebereiche, die
einem ersten Kassettenaufnahmebereich zugeordnet sind, jeweils mit
einer Farbkennzeichnung einer ersten Farbe zu versehen, und diejenigen
Objektträgeraufnahmebereiche, die einem Kassettenaufnahmebereich
zugeordnet sind, der im Kassettenmagazin benachbart zum ersten Kassettenaufnahmebereich
angeordnet ist, jeweils mit einer Farbkennzeichnung in einer von
der ersten Farbe verschiedenen, vorzugsweise deutlich unterscheidbaren,
zweiten Farbe zu versehen. Hierdurch kann die Verwechslungsgefahr
von Objektträgern bei der manuellen Handhabung der Objektträger
verringert werden.
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Die
Vorrichtung wird bei einer vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung in ein Mikrotom eingesetzt. Hierzu sind die Vorrichtung
und das Mikrotom derart gestaltet, dass die Vorrichtung mit beiden Magazinen
dem Mikrotom zuführbar ist. Das Mikrotom umfasst dabei
vorzugsweise mindestens ein erstes Bauelement zur Entnahme einer
Kassette mit dem zu bearbeitenden Probenblock aus einem Kassettenaufnahmebereich
des Kassettenmagazins. Ferner erzeugt das Mikrotom von dem in der
entnommenen Kassette enthaltenen Probenblock mindestens ein Dünnschnitt.
Darüber hinaus umfasst das Mikro tom ein zweites Bauelement
zur Entnahme eines der entnommenen Kassetten zugeordneten Objektträgers.
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Es
ist vorteilhaft das Mikrotom und die Vorrichtung derart auszubilden,
dass das Trägermagazin und das Kassettenmagazin dem Mikrotom
im verbundenen Zustand zuführbar sind. Hierdurch wird die Handhabung
wesentlich erleichtert. Alternativ können dem Mikrotom
das Trägermagazin und das Kassettenmagazin auch getrennt
zugeführt werden.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zur Handhabung
von mehreren Kassetten, die jeweils mindestens einen Probenblock
mit einer zu verarbeitenden Probe haben, und mehreren Objektträgern.
Die Kassetten haben jeweils eine erste Kennzeichnungsinformation.
Des Weiteren ist jeder Kassette mindestens ein Objektträger
zugeordnet, wobei jeder Objektträger mit der ersten Kennzeichnungsinformation
der Kassette, der der Objektträger zugeordnet ist, oder
mit einer der ersten Kennzeichnungsinformation zuordenbaren zweiten
Kennzeichnungsinformation gekennzeichnet ist. Jede Kassette ist
jeweils einem Kassettenaufnahmebereich eines Kassettenmagazins zugeordnet.
Ebenso ist jeder Objektträger in jeweils einem Objektträgeraufnahmebereich
des Trägermagazins angeordnet. Darüber hinaus
werden das Trägermagazin und das Kassettenmagazin miteinander
verbunden.
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Das
durch den unabhängigen Verfahrensanspruch spezifizierte
Verfahren kann in gleicher Weise weitergebildet werden, wie die
Vorrichtungen nach Anspruch 1. Insbesondere kann das Verfahren mit den
in den auf die Vorrichtung zurückbezogenen abhängigen
Patentansprüchen angegebenen Merkmalen bzw. in entsprechenden
Verfahrensmerkmalen weitergebildet werden.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung, welche in Verbindung mit den beigefügten
Figuren die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische schematische Darstellung einer Vorrichtung mit einem
Kassettenmagazin und einem Trägermagazin im nichtverbundenen
Zustand;
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2 eine
perspektivische schematische Darstellung der Vorrichtung nach 1 in
einer Position beim Zusammenführen des Kassettenmagazins und
des Trägermagazins;
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3 eine
perspektivische schematische Darstellung der Vorrichtung nach 1 und 2 im verbundenen
Zustand; und
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4 eine
Draufsicht auf eine schematische, teilgeschnittene Darstellung der
Vorrichtung nach den 1 bis 3.
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In 1 ist
eine Vorrichtung 10 mit einem Kassettenmagazin 12 und
einem Trägermagazin 14 im nichtverbundenen Zustand
gezeigt. Der nichtverbundene Zustand ist dadurch gekennzeichnet,
dass das Kassettenmagazin 12 und das Trägermagazin 14 nicht
miteinander verbunden sind.
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Das
Kassettenmagazin 12 hat eine Vielzahl von Kassettenaufnahmebereichen.
Ein Kassettenaufnahmebereich ist beispielhaft mit den Bezugszeichen 16 bezeichnet.
Die Kassettenaufnahmebereiche werden auch als Gefache bezeichnet.
Jeder Kassettenaufnahmebereich 16 ist durch mindestens
zwei Führungs elemente und die Seitenwände des
Kassettenmagazins 12 begrenzt. Ein Führungselement
ist beispielhaft mit dem Bezugszeichen 20 bezeichnet. In
jedem Kassettenaufnahmebereich 16 kann mindestens eine
Kassette 18 aufgenommen werden. Vorzugsweise sind die Kassettenaufnahmebereiche 16 derart
dimensioniert, dass in jedem Kassettenaufnahmebereich 16 genau
eine Kassette 18 einführbar ist.
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In
den Kassetten 18 ist jeweils ein Probenblock 22 angeordnet.
Der Probenblock 22 umfasst eine vorzugsweise biologische
Probe, die in einem Einbettmaterial eingebettet ist. Vorzugsweise
ist die biologische Probe in Parafin eingebettet.
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Das
Trägermagazin 14 hat eine Vielzahl von Objektträgeraufnahmebereichen.
In jedem Objektträgeraufnahmebereich ist mindestens ein
Objektträger 24 anordenbar. Vorzugsweise sind
die Objektträgeraufnahmebereiche derart gestaltet, dass
in jedem Objektträgeraufnahmebereich genau ein Objektträger 24 aufgenommen
werden kann. Die Kassettenaufnahmebereiche 16 des Kassettenmagazins 12 und
die Objektträgeraufnahmebereiche des Trägermagazins 14 sind
derart angeordnet, dass, wenn das Kassettenmagazin 12 und
das Trägermagazin 14 miteinander verbunden sind,
die Kassettenaufnahmebereiche 16 und die Objektträgeraufnahmebereiche
nebeneinander angeordnet sind.
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Das
Kassettenmagazin 12 und das Trägermagazin 14 sind über
zwei mechanische Verbindungen miteinander verbindbar. Die erste
mechanische Verbindung wird durch ein erstes mechanisches Verbindungselement 28 des
Trägermagazins 14 und ein zweites mechanisches
Verbindungselement 26 des Kassettenmagazins 12 gebildet.
Das zweite mechanische Verbindungselement 26 ist komplimentär
zum ersten Verbindungselement 28 ausgebildet. Bei der ersten
mechanischen Verbindung handelt es sich vorzugsweise um eine Rastver bindung.
Das erste mechanische Verbindungselement 28 des Trägermagazins 14 ist
hierbei eine federnde Platte, die an der dem Kassettenmagazin 12 zugewandten
Seite des Trägermagazins 14 an einem ersten Ende
des Trägermagazins 14 angeordnet ist und seitlich
von diesem absteht. Das zweite mechanische Verbindungselement 26 des
Kassettenmagazins 12 ist eine Aussparung bzw. Eingriffsöffnung,
die derart angeordnet ist, dass das erst mechanische Verbindungselement 28 des
Trägermagazins 14 im verbundenen Zustand exakt
in diese Aussparung greift. Das erste mechanische Verbindungselement 28 hat
auf der Seite, die im verbundenen Zustand dem Kassettenmagazin 12 zugewandt
ist, ein abstehendes Eingriffelement das im verbundenen Zustand
in die Aussparung des zweiten mechanischen Verbindungselement 26 des
Kassettenmagazins 12 einrastet. Die dem Trägermagazin 14 abgewandte
Seitenwand der Kassettenmagazins 12 weist an dem Ende,
an dem das zweite mechanische Verbindungselement 26 angeordnet
ist, eine Aussparung 30 auf, durch die die erste mechanische Verbindung
manuell leichter gelöst werden kann, indem die federnde
Platte des ersten mechanischen Verbindungselementes 28 vom
Kassettenelement 12 weggedrückt wird.
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Ferner
hat die Vorrichtung 10 eine zweite mechanische Verbindung.
Die zweite mechanische Verbindung wird durch ein drittes mechanisches
Verbindungselement 32 des Trägermagazins 14 und durch
ein zum dritten mechanischen Verbindungselement 32 komplimentäres
viertes mechanischen Verbindungselement 34 des Kassettenmagazins 12 gebildet.
Die mechanischen Verbindungselemente 32, 34 der
zweiten mechanischen Verbindung sind an einem zweiten, dem ersten
Ende der Vorrichtung 10 entgegengesetzten Ende der Vorrichtung 10 angeordnet.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist das dritte mechanische
Verbindungselement des Trägermagazins 14 als eine
Feder ausgeführt, die in ein nutförmiges viertes
mechanisches Verbindungselement 34 des Kassettenmagazins 12 eingreift.
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Durch
die mechanischen Verbindungen können das Trägermagazin 14 und
das Kassettenmagazin 12 fest miteinander verbunden werden,
so dass ein gemeinsamer Transport von Kassettenmagazin 12 und
Trägermagazin 14 möglich ist. Insbesondere können
das Kassettenmagazin 12 und das Trägermagazin 14 auf
diese Weise einem Mikrotomarbeitsplatz und einzeln oder zusammen
einem Mikrotom zugeführt werden.
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Ferner
umfasst das Kassettenmagazin 12 ein erstes nicht dargestelltes
Codierelement und das Trägermagazin 14 ein zweites
Codierelement 36. Mit Hilfe der Codierelemente 36 sind
sowohl das Trägermagazin 14 als auch das Kassettenmagazin 12 eindeutig
identifizierbar. Ferner können mit Hilfe der Codierelemente 36 ein
Kassettenmagazin 12 und ein Trägermagazin 14 einander
eindeutig zugeordnet werden. Bei den Codierelementen 36 handelt
es sich vorzugsweise um Informationsträger mit mindestens einer
maschinenlesbaren, codierten Information. Die Informationsträger
sind vorzugsweise elektrische Bauteile, insbesondere Transponder
oder RFID-Tags.
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Alternativ
können die Codierelemente 36 auch mechanische
Codierelemente sein. Beispielsweise kann das Codierelement 36 des
Trägermagazins 14 mehrere in einem vorgegebenen
Muster angeordnete Stifte umfassen und das Codierelement des Kassettenelements 14 mehrere
in einem bestimmten Muster angeordnete Aussparungen umfassen. Nur
wenn das Muster der Stifte des Codierelements 36 des Trägermagazins 14 und
das Muster der Aussparungen des Codierelements des Kassettenmagazins 12 übereinstimmen,
können das Trägermagazin 14 des Kassettenmagazins 12 miteinander verbunden
werden.
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Die
dem Kassettenmagazin 12 zuführbaren Kassetten 18 haben
jeweils eine Kennzeichnung mit Informationen über den in
der jeweiligen Kassette 18 ent haltenen Probenblock 22.
Diese Information umfasst insbesondere Informationen mit deren Hilfe
ein Patient ermittelt werden kann, dem die in dem Probenblock 22 eingebettete
Probe entnommen wurde. In einem Mikrotom, dem das Kassettenmagazin 12 und
das Trägermagazin 14 zuführbar sind,
wird die Kassette 18 mit dem darin enthaltenen Probenblock 22 aus
dem Kassettenmagazin 12 entnommen. Mit Hilfe einer Schneidevorrichtung
des Mikrotoms wird mindestens ein Dünnschnitt vom Probenblock 22 für eine
nachflgende mikroskopische Untersuchung erzeugt. Der Dünnschnitt
wird auf einem Objektträger 24 aufgebracht, anschließend
mit einem Eindeckmittel und einem Deckglas eingedeckt und zur weiteren Untersuchung,
insbesondere zur mikroskopische Untersuchung, mindestens einer weiteren
Vorrichtung zugeführt. Jeder Objektträger 24 weist
ebenfalls eine Kennzeichnung auf. Die Kennzeichnung des Objektträgers 24 muss
der Kennzeichnung der Kassette 18 verwechslungssicher zuordenbar
sein, in der der Probenblock 22 enthalten ist, aus dem
der auf den Objektträger aufgebrachte Dünnschnitt
erzeugt worden ist. Vorzugsweise sind die Kennzeichnung der Kassette 18 und
die Kennzeichnung des zuordnenden Objektträgers 24 identisch.
Im Ausführungsbeispiel werden die Objektträger 24 bereits
gekennzeichnet, bevor sie in den Objektträgeraufnahmebereichen
des Trägermagazins 14 aufgenommen werden. Auf
diese Weise ist nur ein Objektträgerbeschriftungsgerät
notwendig und eine vollautomatische oder halbautomatische Handhabung
der Objektträger 24 wird ermöglicht.
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Jedem
Kassettenaufnahmebereich 16 des Kassettenmagazins 12 sind
mehrere Objektträgeraufnahmebereiche des Trägermagazins 14 zugeordnet.
Dadurch wird eine Verwechselung der zugeordneten den Kassetten 18 zugeordneten
Objektträger 24 zu vermieden. Vorzugsweise sind
jedem Kassettenaufnahmebereich 16 des Kassettenmagazins 12 eine
bestimmt Anzahl von Objektträgeraufnahmebereichen fest
zugeordnet und jedem Kassettenaufnahmebereich 16 die gleiche
Anzahl von Objekürägeraufnahmebereichen zugeordnet.
Werden weniger Objektträgeraufnahmebereiche benötigt
als für einen Kassettenaufnahmebereich 16 vorgesehen
sind, so bleiben die entsprechenden Objektträgeraufnahmebereiche
leer. Die Zuordnung der Kassetten 18 in die Kassettenaufnahmebereiche 16 des
Kassettenmagazins 12 und die Zuordnung der Objektträger 24 in die
Objektträgeraufnahmebereiche des Trägermagazins 14 kann
durch einen Sortierautomaten automatisch erfolgen. Sowohl das Kassettenmagazin 12 als auch
das Trägermagazin 14 sind so ausgeführt,
dass sie sich für eine automatische Beladung mit den Kassetten 18 bzw.
mit den Objektträgern 24 eignen und ebenfalls
für eine automatische Zufuhr der Kassetten 18 bzw.
Objektträgern 24 zum Mikrotom geeignet sind.
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Durch
die Codierung des Kassettenmagazins 12 und des Trägermagazins 14 und
durch die eindeutige Zuordnung der Kassettenaufnahmebereiche 16 und
der Objektträgeraufnahmebereiche kann in einer Datenbank
eine eindeutige Zuordnung einer Kennzeichnung einer Kassette 18 zu
einem bestimmten Kassettenaufnahmebereich 16 in einem bestimmten
Kassettenmagazin 12 erfolgen. Außerdem können
die exakten Objektträgeraufnahmebereiche der zu einer Kassette 18 zugehörigen
Objektträger 24 in einem bestimmten Objektträgermagazin 14 der
Datenbank entnommen werden. Dadurch kann der Bearbeitungsstand jederzeit
extern überwacht werden.
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Die
Objektträgeraufnahmebereiche sind vorzugsweise derart im
Trägermagazin 14 angeordnet, dass wenn das Trägermagazin 14 das
Kassettenmagazin 12 miteinander verbunden sind, jeder Objektträgeraufnahmebereich
unmittelbar neben demjenigen Kassettenaufnahmebereich 16 angeordnet
ist, dem er zugeordnet ist.
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Zusätzlich
können alle Objektträgeraufnahmebereiche, die
einem ersten Kassettenaufnahmebereich 16 zugeordnet sind,
jeweils eine Farbkennzeichnung in einer ersten Farbe haben und diejenigen
Objektträgeraufnahmebereiche, die einem zweiten Kassettenaufnahmebereich 16 zugeordnet
sind, der im Kassettenmagazin 12 benachbart zu ersten Kassettenaufnahmebereich 16 angeordnet
ist, jeweils eine Farbkennzeichnung in einer von der ersten verschiedenen,
vorzugsweise deutlich unterscheidbaren, zweiten Farbe haben. Auf
diese Weise wird bei einer manuellen Zuordnung der Objektträger 24 zu
einem Objektträgeraufnahmebereich bzw. des Kassettenmagazins 12 zu
einem Kassettenaufnahmebereich 16 die Fehlerwahrscheinlichkeit
reduziert.
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Die
Vorrichtung 10 und das Mikrotom, dem die Vorrichtung 10 zugeführt
werden soll, sind vorzugsweise derart ausgebildet, dass das Trägermagazin 14 und
das Kassettenmagazin 12 dem Mikrotom im verbundenen Zustand
zuführbar sind.
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In 2 ist
eine perspektivische schematische Darstellung der Vorrichtung 10 nach 1 in
einer Position beim Zusammenführen des Kassettenmagazins
und des Trägermagazins gezeigt. Elemente mit gleichem Aufbau
oder gleicher Funktion haben dieselben Bezugszeichen. Das federförmige
dritte Verbindungselement 32 des Trägermagazins 14 greift
in das nutförmige vierte Verbindungselement des Kassettenmagazins 12.
Das erste mechanische Verbindungselement 28 des Trägermagazins 14 und das
zweite mechanische Verbindungselement 26 des Kassettenmagazins 12 sind
in der in 2 gezeigten Position noch nicht
miteinander verbunden.
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In 3 ist
eine weitere perspektivische schematische Darstellung der Vorrichtung 10 nach den 1 und 2 gezeigt.
In 3 sind das Kassettenmagazin 12 und das
Trägermagazin 14 sowohl über die erste
mechanische Verbindung, als auch über die zweite mechanische
Verbindung miteinander verbunden.
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In 4 ist
eine Draufsicht auf eine schematische, teilgeschnitte Darstellung
der Vorrichtung 10 nach den 1 bis 3 gezeigt.
Das Kassettenmagazin 12 und das Trägermagazin 14 sind
miteinander verbunden. An dem Ende des Trägermagazins 14 bzw.
des Kassettenmagazin 12, an dem die erste mechanische Verbindung
angeordnet ist, sind das Trägermagazin 14 und
das Kassettenmagazin 12 zum Teil soweit geschnitten dargestellt,
dass das erste Verbindungselement 28 und das zweite Verbindungselement 26 zumindest
teilweise sichtbar sind.
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Die
Verbindung des Trägermagazins 14 und des Kassettenmagazins 12 miteinander
kann alternativ über Schnappverschlüsse oder über
leicht keglige Steckverschlüsse oder andere geeignete Verbindungselemente
erfolgen. Ferner können die Verbindungselemente 26, 28, 32, 34 Magneten
sein.
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- 10
- Vorrichtung
- 12
- Kassettenmagazin
- 14
- Trägermagazin
- 16
- Kassettenaufnahmebereich
- 18
- Kassette
- 20
- Führungselement
- 22
- Probenblock
- 24
- Objektträger
- 26,
28, 32, 34
- Verbindungselement
- 30
- Aussparung
- 36
- Codierelement
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 10154843
A1 [0007]
- - DE 102007059392 [0008]
- - DE 202004006265 U1 [0009]