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CH692883A5 - Schwerhörigen-Hörhilfe. - Google Patents

Schwerhörigen-Hörhilfe. Download PDF

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CH692883A5
CH692883A5 CH00127/98A CH12798A CH692883A5 CH 692883 A5 CH692883 A5 CH 692883A5 CH 00127/98 A CH00127/98 A CH 00127/98A CH 12798 A CH12798 A CH 12798A CH 692883 A5 CH692883 A5 CH 692883A5
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CH
Switzerland
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hearing
hearing aid
impaired
signal transmission
aids
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Application number
CH00127/98A
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Inventor
Raimund Dipl-Ing Martin
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Siemens Audiologische Technik
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Description


  



  Die Erfindung betrifft eine Schwerhörigen-Hörhilfe, bestehend aus zwei am Kopf tragbaren Hörhilfegeräten, die zur Schallversorgung des Gehörs im Bereich der beiden Ohren angeordnet sind, wobei Schallanschlüsse von den Hörhilfegeräten in die Ohrkanäle geführt sind und zwischen den beiden Hörhilfegeräten eine Signale übertragende Verbindung besteht. 



  Die Fähigkeit, sich in lauter Umgebung auf einen Sprecher konzentrieren und andere Störschallquellen unterdrücken zu können, beruht zu einem grossen Teil auf dem binauralen (zweiohrigen) Hören. Patienten, die unter Schwerhörigkeit leiden, sollten deshalb möglichst an beiden Ohren mit Hörhilfen versorgt werden. Für Schwerhörige mit asymmetrischer Schwerhörigkeit werden Hörhilfen angeboten, wobei in der Nähe des einen Ohres ein Mikrofon angebracht wird, während dem anderen Ohr zusätzlich zum üblichen Schall noch die am schwerhörigen Ohr aufgenommenen und verstärkten Signale zugeführt werden. Dazu sind aber in jedem Fall Verbindungen von einem Ohr zum anderen erforderlich. Bei der Ausgestaltung der Schwerhörigen-Hörhilfe als Hörbrille werden Leitungen über den Brillenrahmen geführt (DE-GM 7 615 686).

   Dazu ist es aber notwendig, dass die Leitungen über die Brillenscharniere laufen. Diese Knickstellen sind aber Quellen für Defekte, weil die Leitungen im Gebrauch gebogen werden und/oder störanfällige Kontakte geschaffen werden müssen. Andererseits ist es für den Schwerhörigen lästig, elektrische Leitungen auf anderem Wege von einem Ohr über den Kopf hinweg zum anderen Ohr zu haben. Dabei kommt hinzu, dass diese elektrischen Leitungsverbindungen zwischen der Hörhilfe des einen Ohres und der Hörhilfe des anderen Ohres sehr störanfällig gegenüber elektromagnetischen Feldern sind, die von Störsendern erzeugt werden. 



  Um eine elektrische Verbindungsleitung bei einer Schwerhörigen-Hörhilfe zwischen einem Mikrofon auf der einen Seite und einem Hörer auf der anderen Seite des Kopfes eines asymmetrisch Schwerhörigen vermeiden zu können, ist es aus der DE-  2 360 342 C2 bekannt, dass jedem Ohr ein am Kopf zu tragender Hörgeräteaufbau zugeordnet ist und dass dabei in dem einen Aufbau der Hörer und im anderen Aufbau das Mikrofon durch eine Induktionsspule ersetzt ist. Diese gegenüber elektromagnetischen Feldern sehr störempfindliche Anordnung lässt sich durch Verwendung zweier, hinter dem Ohr zu tragender Hörgeräte realisieren, von denen eines durch Austausch des Hörers gegen eine Induktionsspule modifiziert ist. Eine andere Möglichkeit besteht in der Verwendung einer Hörbrille, bei welcher in jedem Bügel ein Hörgerät untergebracht ist.

   Auch bei dieser Anordnung wird auf einer Seite der Hörer gegen die Induktionsspule ausgetauscht und auf der anderen Seite ist das Hörgerät zur Aufnahme über die Induktionsspule umgeschaltet bzw. fest mit der Spule statt mit dem Mikrofon verdrahtet. 



  Zur Versorgung Hörgeschädigter mit unsymmetrischen Hörverlusten wird einerseits das CROS(Contralateral Routing Of Signal)-Verfahren (das Herüberführen eines Schallsignals von einer Kopfseite zur anderen) angewandt. Zur Verbesserung der Verständlichkeit bei einer Ansprache des Hörgeschädigten auf dessen besonders geschädigter Ohrseite wird der Schall deshalb am tauben Ohr vom Mikrofon des Hörgerätes aufgenommen und dem gut hörenden, offen bleibenden Ohr der anderen Kopfseite dargeboten. So kann dem gut hörenden Ohr der durch die Schalleinwirkung des Kopfes fehlende Anteil der hohen Frequenzen zugeführt werden und er wird dem Schall überlagert, den das Ohr wegen des offenen Gehörganges unmittelbar aus dem Schallfeld empfängt.

   Auf diese Weise kann der halbseitig Taube z.B. bei Unterhaltungen in einer Tischrunde den an der tauben Seite sitzenden Nachbar besser verstehen. 



  Im Allgemeinen wird das CROS-Verfahren vor allem auch denjenigen Hörgeschädigten empfohlen, deren Hörverlust auf den oberen Sprachfrequenzbereich beschränkt ist. Bei der Versorgung mit einem Hörgerät wird dann der Kopfschatten dafür aus genutzt, das Mikrofon und den Hörer akustisch voneinander zu trennen. Die Verstärkung des Hörgerätes bei den hohen Frequenzen kann dann weiter als üblich heraufgesetzt werden, ohne dass eine akustische Rückkopplung störend wird. Anstelle eines dicht sitzenden Ohrpassstückes kann der Gehörgang nach aussen offen bleiben. Der Schall, den der Hörer erzeugt, wird diesem Gehörgang über eine akustische Leitung zugeführt. 



  Ferner ist das BICROS(Bilateral Contralateral routing Of Signals)-Verfahren für unsymmetrisch Schwerhörende bekannt, welche auch einen relativ grossen Hörschaden auf dem besser hörenden Ohr haben. Hier werden zwei Mikrofone verwendet, die sich in der Nähe jedes Ohreinganges befinden und die an einen einzigen Verstärker angeschlossen werden. Der Hörer gibt den Schall an den mit dem Ohrpassstück verschlossenen Gehörgang des besser hörenden Ohres ab. Die für das BICROS-Verfahren geeignete Schwerhörigen-Hörhilfe ist noch mit einem Wahlschalter versehen, mittels dem entweder alle Mikrofone gemeinsam oder jedes für sich an den Eingang des Verstärkers anschliessbar sind.

   So kann der Schwerhörende nicht nur das BICROS-Verfahren ausnutzen, sondern auch die Hörhilfe wie ein normales Hörgerät schalten, wenn er das an der schlechter hörenden Seite sitzende Mikrofon ausser Betrieb setzt. 



  Schliesslich sind Signalverarbeitungssysteme für binaurale Hörhilfen bekannt ("Psychoacoustics, Speech and Hearing Aids", B. Kollmeier, Verlag World Scientific 1995, Seite 246), denen die Schallsignale bzw. daraus gewonnene Kenngrössen von am rechten und linken Ohr getragenen Hörhilfegeräten zugeführt werden. In diesen Systemen werden durch Vergleich, Korrelation usw. Parameter errechnet, die dann die weitere Signalverarbeitung in dem einen oder anderen oder in beiden Hörhilfegeräten beeinflussen. Damit kann die Unterdrückung von Störgeräuschen, beispielsweise durch automatische Adaption von Filterbänken an die jeweils aktuelle Störgeräuschkulisse, aus bestimmten Raumrichtungen verbessert oder auftretender Hall reduziert werden. Diese Systeme erfordern eine bidirektionale Kommunikation zwischen den beidseits am Kopf getragenen Hörhilfegeräten. 



  Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schwerhörigen-Hörhilfe der eingangs genannten Art weiter zu verbessern. 



  Erfindungsgemäss wird dies dadurch erreicht, dass wenigstens eines der Hörhilfegeräte eine Sendeeinrichtung und das zweite Hörhilfegerät eine Empfangseinrichtung für eine optische Signalübertragung von dem ersten Hörhilfegerät zu dem zweiten Hörhilfegerät aufweist. 



  Die Erfindung hat den Vorteil, dass eine elektrische Leitungsverbindung zwischen den beiden Hörhilfegeräten der am Kopf tragbaren Schwerhörigen-Hörhilfe entfällt und dass die vorgesehene optische Signalübertragung gegenüber elektromagnetischen Störfeldern störunempfindlich ist (EMV-geschützt). Bei der Ausgestaltung der Schwerhörigen-Hörhilfe als Hörbrille ist von Vorteil, dass keine festen Verbindungen zwischen dem Brillengestell und den Hörhilfegeräten erforderlich sind. Die Informationsübertragung von der Sendeeinrichtung des einen Hörhilfegerätes zur Empfangseinrichtung des Hörhilfegerätes der anderen Kopfseite kann in analoger oder in digital kodierter Form erfolgen, wobei eine hohe Datenrate möglich ist. 



  In vorteilhafter Ausführung erfolgt bei der Schwerhörigen-Hörhilfe nach der Erfindung die Informationsübertragung durch Infrarotlicht. Das sendende Hörhilfegerät umfasst eine Infrarot-Sendeeinrichtung, z.B. als IR-Diode, während das empfangende Hörhilfegerät mit einer Infrarot-Empfangseinrichtung, z.B. einem IR-Transistor oder einer Fotozelle oder einer Si-Empfangsdiode, ausgerüstet ist. 



  Für eine bidirektionale Signalübertragung ist in jedem Hörhilfegerät eine Sende- und Empfangseinrichtung vorgesehen. 



  Zur Unterstützung der Signalübertragung kann bei der Ausgestaltung der Schwerhörigen-Hörhilfe als Hörbrille ein die Sende- und Empfangseinrichtungen der Hörhilfegeräte verbindender Lichtleiter vorgesehen werden, der in den Brillenbügeln und über das Brillenmittelteil geführt ist. 



  Die erfindungsgemässe Schwerhörigen-Hörhilfe ist für Hörhilfen zum binauralen Hören nach dem CROS- oder BICROS-Verfahren geeignet. Dabei können die bei höheren Verstärkungen auftretenden Rückkopplungen zwischen den Schallwandlern vermieden werden. Ausserdem wird das Richtungshören z.B. durch den Einsatz von Richtmikrofonen weiter verbessert. 



  Für die bidirektionale Kommunikation zwischen am rechten und am linken Ohr zu tragenden Hörhilfen ist nach der Erfindung vorgesehen, dass die von den Mikrofonen der Hörhilfen aufgenommenen Schallsignale oder die daraus abgeleiteten Steuersignale über die optische Signalübertragung zur bidirektionalen Kommunikation zwischen den Hörhilfen übertragbar sind. 



  Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnung und in Verbindung mit den abhängigen Patentansprüchen. 



  In der einzigen Zeichnung ist eine erfindungsgemässe Schwerhörigen-Hörhilfe in einem Ausführungsbeispiel als Hörbrille schematisch dargestellt. 



  Die in der Zeichnung dargestellte, am Kopf tragbare Schwerhörigen-Hörhilfe 1 ist als Hörbrille 7 zum binauralen Hören ausgebildet. Die Hörbrille 7 umfasst ein die Augenglasfassung tragendes Brillenmittelteil 10, an das die Brillenbügel 8, 9 seitlich angelenkt sind. Insbesondere im Bereich der Bügel-enden und in der Nähe der Ohren trägt die Hörbrille 7 gemäss Ausführungsbeispiel Hörhilfegeräte 2, 3. Dabei können die Hörhilfegeräte entweder an die Brillenbügel angesetzt werden oder die Bauteile der Hörhilfegeräte in den behälterförmig ausgebildeten Brillenbügeln untergebracht sein. 



  In der CROS-Ausführung ist es ausreichend, wenn das eine Hörhilfegerät ein Mikrofon aufweist und wenn die von diesem Mikrofon abgegebenen Schallsignale auf das andere Hörhilfegerät übertragen werden, das dann wenigstens einen Verstärker und einen Hörer umfasst, dessen Schallsignale dem Ohr zugeführt werden, das dem zweiten Hörhilfegerät zugeordnet ist. 



  In der BICROS-Ausführung umfasst jedes Hörhilfegerät 2, 3 ein eigenes Mikrofon, wobei die Schallsignale desjenigen Gerätes, das dem stärker geschädigten Ohr zugeordnet ist, auf die Signalverarbeitung des anderen Gerätes, welches dem besser hörenden Ohr zugeordnet ist, übertragbar sind. 



  Nach der Erfindung umfasst wenigstens eines der Hörhilfegeräte 2 bzw. 3 eine Sendeeinrichtung und das andere Hörhilfegerät eine Empfangseinrichtung für eine optische Signalübertragung 4 von dem ersten Hörhilfegerät zu dem zweiten Hörhilfegerät. 



  Gemäss dem Ausführungsbeispiel ist in jedem Hörhilfegerät 2, 3 für eine bidirektionale Signalübertragung eine Infrarot-Sende- und Empfangseinrichtung 5, 6 vorgesehen. 



  In vorteilhafter Weiterbildung kann insbesondere bei einer Hörbrille zur Unterstützung der optischen Signalübertragung ein die Sende- und Empfangseinrichtungen 5, 6 der Hörhilfegeräte verbindender Lichtleiter 4 vorgesehen werden, der in den Brillenbügeln 8, 9 und über das Brillenmittelteil 10 geführt ist.

Claims (9)

1. Schwerhörigen-Hörhilfe, bestehend aus zwei am Kopf tragbaren Hörhilfegeräten, die zur Schallversorgung des Gehörs im Bereich der beiden Ohren angeordnet sind, wobei Schallanschlüsse von den Hörhilfegeräten in die Ohrkanäle geführt sind und zwischen den beiden Hörhilfegeräten eine Signale übertragende Verbindung besteht, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Hörhilfegeräte (2) eine Sendeeinrichtung und das zweite Hörhilfegerät (3) eine Empfangseinrichtung für eine optische Signalübertragung (4) von dem ersten Hörhilfegerät (2) zu dem zweiten Hörhilfegerät (3) aufweist.
2. Schwerhörigen-Hörhilfe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Hörhilfegerät (2) einen Lichtsender und das zweite Hörhilfegerät (3) einen Lichtempfänger aufweist.
3.
Schwerhörigen-Hörhilfe nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtsender ein im infraroten Frequenzbereich emittierendes LED ist und der Lichtempfänger aus einer Fotozelle, einer Empfangsdiode oder einem IR-Transistor besteht.
4. Schwerhörigen-Hörhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass in jedem Hörhilfegerät (2, 3) für eine bidirektionale Signalübertragung eine Infrarot-Sende- und Empfangseinrichtung (5, 6) vorgesehen ist.
5. Schwerhörigen-Hörhilfe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass als optische Signal-übertragung (4) zwischen den Infrarot-Sendeeinrichtungen und den zugehörigen Infrarot-Empfangseinrichtungen der Hörhilfegeräte (2, 3) ein Lichtleiter vorgesehen ist.
6.
Schwerhörigen-Hörhilfe nach einem der Ansprüche 4 bis 5, bestehend aus einer Hörbrille (7) mit auf die beiden Bügel (8, 9) verteilten Hörhilfegeräten (2, 3), wobei zur Unterstützung der Signal-übertragung zwischen den Sende- und Empfangseinrichtungen (5, 6) ein Lichtleiter (4) über die Brillenbügel (8, 9) und über das Brillenmittelteil (10) geführt ist.
7. Schwerhörigen-Hörhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass über die Signalübertragung (4) zwischen den Hörhilfegeräten (2, 3) Informationen in analoger oder digital kodierter Form übertragbar sind und dass die Signalübertragung gegen elektromagnetische Störfelder störunempfindlich ist.
8.
Schwerhörigen-Hörhilfe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass über die optische Signalübertragung (4) zwischen den Hörhilfegeräten (2, 3) Steuersignale übertragbar sind.
9. Schwerhörigen-Hörhilfe nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der beiden Hörhilfegeräte (2, 3) wenigstens ein Mikrofon umfasst und für eine binaurale Signalverarbeitung aus den Schallsignalen der Mikrofone abgeleitete Signale und Steuerbefehle über die optische Signalübertragung (4) übertragbar sind.
CH00127/98A 1997-02-04 1998-01-22 Schwerhörigen-Hörhilfe. CH692883A5 (de)

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