CH432369A - Vorrichtung zum Stapeln und Entstapeln von wannenförmigem Stückgut, insbesondere von Harassen - Google Patents
Vorrichtung zum Stapeln und Entstapeln von wannenförmigem Stückgut, insbesondere von HarassenInfo
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Description
Vorrichtung zum Stapeln und Entstapeln von wannenförmigein Stückgut, insbesondere von Harassen Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Stapeln und Entstapeln von wannenförmigem Stückgut, insbesondere von Harassen, wobei gleichzeitig mehrere, in einer Ebene liegende und d zu einer Lage zusammenge- stellte Stückgüter zum Stapeln oder Entstapeln transportiert werden. Bei derartigen Vorrichtungen ist es bekannt, die gesamte, z. B. aus sechs Harassen bestehende Lage mittels die Lage zwischen sich eingeschliessenden, gegenüberliegenden Greifern zu transportieren. Die Greifer haben dabei einen Abstand, der der Länge oder Breite der gesamten Harassenlage entspricht. Bei einer Lage von sechs Bierharassen sind die Längen- und Breitenmasse etwa 1 bzw. 0,8 Meter. Greifvorrichtung mit Greifweiten von zumindest 0,8 Metern erfordern einen bedeutenden konstruktiven Aufwand, einen grossen Platzbedarf, ein grosses Maschinengestell und sind natürlich teuer. Bei dieser Greiferart der Harassenlage befindet sich das Ladegut, z. B. Flaschen und d dementsprechend auch der Harasseninnenrauin zwischen den beiden gegenüberliegenden Greifern. Die Kraft beim Klemmen der Harassenlage, z. B. mittels hydraulischer Mittel, ist daher wegen der Stabilität der Harasse beschränkt. Weiterhin kann die Harassenlage nicht in allen Fällen mittels nur zweier Klemmbacken transportiert werden, da dies eine genaue Länge bzw. Breite aller Harassen voraussetzt. Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe ist es, eine die erwähnten Nachteile nicht aufweisende Vorrichtung zu schaffen. Weiter wird die Schaffung einer Vorrichtung bezweckt, die unempfindlich und leicht zu warten bzw. auszubessern ist, sich als Zusatzgerät für andere, bereits vorhandene Maschinen, z. B. in einem kleineren Betrieb, eignet und die sich auch in einen halb- oder vollautomatischen Arbeitsablauf einfügen lässt und unabhängig von Art und Werkstoff der wannenförmigen Stückgüter, z. B. für Harasse, Blechwanne, zylindrische Eimer usw. verwendet werden kann. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass ein Träger mehrere nach unten öffnende Zangen trägt, und die Greifarme jeder Zange zum Greifen von jeweils zwei aneinandergrenzenden Wänden von aneinander anliegenden Stückgütern ausgebildet sind. Die Erfindung ist im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen, welche in der Zeichnung schematisch dargestellt sind, näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 eine Vorrichtung mit vier Zangen in Ansicht; Fig. 2 die Vorrichtung nach Fig. 1 in Seitenansicht; Fig. 3 eine weitere Vorrichtung bei einer Maschine zum Stapeln oder Entstapeln; Fig. 4 eine Draufsicht auf eine Harassen-Lage, mit der Vorrichtung nach Fig. 3; Fig. 5 eine Draufsicht auf eine Harassen-Lage, mit der Vorrichtung nach Fig. 1, 2. An beiden Enden des als horizontal liegende Achse ausgebildeten Trägers 1 sind Kugellager 2 angebracht, die den Träger 1 entlang nicht gezeigter vertikaler Schienen führen. Der Träger 1 ist somit vertikal bewegbar ausgebildet. Auf dem Träger 1 sind Seilrollen 3 befestigt, und die Zugglieder 4 dienen zum Heben und Senken des Trägers 1. Am Träger 1 sind vier Zangen 5 angebracht. Letztere sind in zwei horizontalen, zueinander parallelen Reihen angeordnet (Fig. 1, 2). Die vier Zangen 5 schliessen in der Draufsicht ein Rechteck ein (Fig. 5). Die Zangen 5 sind als selbstschliessende Zangen ausgebildet, das bedeutet, dass die von den Zangen 5 getragene Last die Anpresskraft der Zangen-Greifarme 6 bestimmt. Der Arm jeder Zange 5 setzt sich aus dem Greiferarm 6 und einem Betätigungsarm 7 zum am men. Am Arm 6, 7 ist eine Stange 8 angelenkt, die wiederum auf einer am Träger 1 befestigten Achse 9 schwenkbar gelagert ist. Die Achsen 1, 9 liegen rechtwinklig zueinander und sind in zwei Lagerblöcken 10 gelagert (Fig. 1, 2). Die Zangen 5 sind mittels Stangen 11, 12 voneinander in Abstand gehalten. Die Stangen 11, 12 können mittels nicht dargestellter Mittel in der Länge e etwas ver- stellbar sein, um den Abstand der Zangen 5 entsprechend den gemeinsam zu greifenden Stückgütern anzupassen (Fig. 1, 2). Die zwei Stangen 11 bilden weiterhin den gemeinsamen Lagerzapfen für die Arme 6, 7 jeder Zange 5 (Fig. 1). Die zwei Stangen 11 tragen noch vier Druckzylinder 12, deren Kolbenstangen 13 an der Achse 9 abgestützt sind (Fig. 2). Durch Beaufschlagung einer Stirnfläche eines nicht dargestellten, im Druckzylinder 12 geführten Kolbens der Stange 13 mittels z. B. Drucköl oder Luft, werden die durch die Arme 7 und Stangen 8 gebildeten Kniegelenke geknickt, und die Zangen 5 werden geöffnet. Die Druckzylinder 12 stehen vertikal auf den Achsen 11. Die Vorrichtung nach den Fig. 1, 2 dient zum Greifen von sechs Harassen 14 (Fig. 1, 5). Die Greifarme 6 der Zangen 5 weisen je einen Vorsprung 15 auf, der einen Harass 14 unter der Griffleiste gemäss Fig. 1 fasst. Die Harassen 14 liegen mit ihren Wänden 16 aneinander an. Beim Anheben der Vorrichtung mittels der Zugglieder 4 schliessen sich die Zangen 5 selbsttätig, und die Wände 16 der Harasse 14 werden aneinander gepresst. In diesem Greifzustand der Zangen 5 weisen die Arme 6 jeder Zange 5 einen Abstand voneinander auf, der sich aus der Dicke der zwei ohne Zwischenraum aneinander anliegenden Wände 16 der zwei benachbarten Harasse 14 ergibt (Fig. 1). Wird eine von den Zangen 5 getragene Last von Harassen 14 z. B. auf eine andere Harassenlage oder ein Palett abgestellt, so werden die Zangen 5 mittels der Druckzylinder 12 geöffnet. Die Kolbenstange 13 verschiebt sich mehr in das Innere des Zylinders 12, und die Kniehebel 7, 8 werden verstärkt geknickt, so dass sich der Abstand beider Arme 6 jeder Zange 5 vergrössert und die Vorrichtung nach oben ohne Harassenlage verschoben werden kann. Die aus den sechs Harassen 14 bestehende Lage nach Fig. 5 kann mittels der Zugglieder 4 nach Fig. 1, 2 gehoben und gesenkt werden. Mehrere dieser Lagen können aufeinander gestapelt werden, oder ein Stapel kann in mehrere solche Lagen von Harassen 14 aufgeteilt werden. Die an den Zuggliedern 4 hängende Lage von Harassen 14 kann auch horizontal bewegt werden, wenn die Zugglieder 4 z. B. zu einem fahrbaren Elektrozug (Laufkatze) gehören, oder wenn der Träger 1 mittels seiner Kugellager 2 in nicht dargestellten horizontalen Schienen verschiebbar geführt ist. Die schematisch dargestellte Maschine nach Fig. 3 kann zum Stapeln und Entstapeln von Harassenlagen dienen. Ein Träger 17 weist drei Zangen 18 auf (Fig. 3, 4). Die drei Zangen 18 liegen in einer horizontalen Reihe hintereinander. Der Träger 17 ist in vertikalen Schienen 19 verschiebbar geführt. Das Heben und Senken des Trägers 17 erfolgt mittels Ketten 20 und Rädern 21. Zum Stapeln wird eine auf einer Rollenbahn 22 liegende Lage von Harassen 23 zwischen die Schienen 19 transportiert. Der Träger 17 senkt sich dann aus seiner strichpunktierten Stellung nach Fig. 3 ab und setzt die dritte Lage Harasse auf die Palette 24. Die Palette 24 wird dann in Richtung des Pfeiles 25 aus der Maschine transportiert. Von der Rollenbahn 22 wird somit immer eine Lage Harasse in Richtung des Doppelpfeiles 27 und die Palette 24 ebenfalls in Richtung des Doppelpfeiles 25. Bei den dargestellten Beispielen ist der Träger 1, 17 vertikal verschiebbar ausgebildet. Im Rahmen der Erfindung kann aber auch der Träger nicht vertikal verschiebbar ausgebildet werden. Die Arbeitsweise der Zangen 5, 18 bleibt unverändert; es wird dann je eine Harassenlage mittels einer Hebebühne gegen den Träger nach oben bewegt. Die in Fig. 3 unter den Harassen 23 gezeigte Rollenbahn kann dann z. B. als an sich bekannte Hebebühne ausgebildet sein. Sind die Harasse 23 dann nach oben in die strichpunktierte Lage nach Fig. 3 gebracht worden, werden sie in dieser Stellung von den Zangen 18 festgehalten. Die Hebebühne senkt sich dann wieder ab. Zum Stapeln kann dann die Palette 24 mit den zwei Harassenlagen zwischen die Schienen 19 horizontal bewegt werden. Die zwischen den Schienen 19 vorhandene Hebebühne hebt diese Palette 24 mit den zwei Harassenlagen gegen die dritte von den Zangen 18 gehaltene Harassenlage. Letztere Harassenlage wird abgesetzt, und die mit drei Harassenlagen beladene Palette 24 senkt sich ab und bewegt sich aus der Stapelmaschine. Das Stapeln kann aber auch so erfolgen, dass die von den Zangen 18 in der strichpunktiert gezeichneten Stellung nach Fig. 3 gehaltene Harassenlage mittels des vertikal unverschiebbar aber horizontal verschiebbaren Trägers 17 aus der Stapelmaschine mittels nicht gezeigter Führungsschienen horizontal nach aussen über die mit zwei Lagen beladene Palette 24 bewegt wird. Eine ausserhalb der Stapelmaschine, unter der Palette 24 vorhandenen Hebebühne hebt die Palette 24 mit den zwei Lagen unter die dritte von den Zangen 18 gehaltene Lage. Letztere Lage wird abgesetzt, die Hebebühne senkt sich mit der Palette 24 und den drei Harassenlagen, und der Träger 17 verschiebt sich horizontal wieder in die strichpunktiert gezeigte Stellung nach Fig. 3.
Claims (1)
- PATENTANSPRUCH Vorrichtung zum Stapeln und Entstapeln von wannenförmigem Stückgut, insbesondere von Harassen, wobei gleichzeitig mehrere, in einer Ebene liegende und zu einer Lage zusammengestellte Stückgüter zum Stapeln oder Entstapeln transportiert werden, dadurch gekennzeichnet, dass ein Träger (1, 17) mehrere nach unten öffnende Zangen (5, 18) trägt und die Greifarme jeder Zange (5) zum Greifen von jeweils zwei aneinandergrenzenden Wänden von einander anliegenden Stückgütern ausgebildet sind.UNTERANSPRÜCHE 1. Vorrichtung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass selbstschliessende Zangen (15) vorgesehen sind, wobei jeder Arm (6, 7) einer Zange zusammen mit einer am Träger (1) angelenkten Stange (8) ein Kniegelenk bildet und eine, beispielsweise pneumatisch betätigte Zugvorrichtung (12, 13) zum Knicken der beiden Kniegelenke (7, 8) und damit zum Öffnen der Zange vorgesehen ist.2. Vorrichtung nach Unteranspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zum Knicken der zwei Kniegelenke (7, 8) einer Zange (5) ein vertikal angeordneter Druckzylinder (12) mit Kolbensltange (13) vorhanden ist, wobei der Druckzylinder mit der Kolbenstange einerseits am Träger (9, 1) und andererseits an der gemeinsamen Anlenkstelle (11) der Zangenarme (6, 7) abgestützt ist.3. Vorrichtung nach Patentanspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (1, 7) als vertikal bewegbare, horizontal liegende Achse ausgebildet ist, deren Enden in vertikalen Schienen (19) geführt sind, wobei an der Achse Zugglieder (4, 20) zum Heben und Senken der Achse (1, 17) angebracht sind.4. Vorrichtung nach Patentanspruch oder einem der Unteransprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass am Träger (17) drei Zangen (18) angebracht sind, die zum Greifen von sechs Harassen (23) in einer horizontalen Reihe angeordnet sind (Fig. 4).5. Vorrichtung nach Patentanspruch oder einem der Unteransprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, dass am Träger (1) vier Zangen (5) angebracht sind, die zum Greifen von sechs Harassen (14) in zwei horizontalen, zueinander parallelen Reihen angeordnet sind (Fig. 5).
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