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DE3617508A1 - Maschine zum be- und entladen von paletten mit stueckguetern wie kisten, schachteln und dergleichen - Google Patents

Maschine zum be- und entladen von paletten mit stueckguetern wie kisten, schachteln und dergleichen

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Publication number
DE3617508A1
DE3617508A1 DE19863617508 DE3617508A DE3617508A1 DE 3617508 A1 DE3617508 A1 DE 3617508A1 DE 19863617508 DE19863617508 DE 19863617508 DE 3617508 A DE3617508 A DE 3617508A DE 3617508 A1 DE3617508 A1 DE 3617508A1
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DE
Germany
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push rod
sliding plate
machine according
holder
counter
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Application number
DE19863617508
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Inventor
Rolf Kaisinger
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KHS Maschinen und Anlagenbau AG
Original Assignee
Seitz Enzinger Noll Maschinenbau AG
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G57/00Stacking of articles
    • B65G57/02Stacking of articles by adding to the top of the stack
    • B65G57/16Stacking of articles of particular shape
    • B65G57/20Stacking of articles of particular shape three-dimensional, e.g. cubiform, cylindrical
    • B65G57/22Stacking of articles of particular shape three-dimensional, e.g. cubiform, cylindrical in layers each of predetermined arrangement
    • B65G57/24Stacking of articles of particular shape three-dimensional, e.g. cubiform, cylindrical in layers each of predetermined arrangement the layers being transferred as a whole, e.g. on pallets

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • De-Stacking Of Articles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Maschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Eine derartige Maschine besteht im allgemeinen aus einem Hubgerüst mit einer oder zwei Säulen, an der bzw. denen ein Hubrahmen mit Tragschienen vertikal auf- und abfahrbar angebracht ist, auf denen ein Verschiebewagen aufgelagert ist, an dem selbst ein Haltesystem befestigbar ist, das entweder mit einem Greiferkopf , einem Klemmkopf oder einem Abgabe- bzw. Schiebeblech ausgerüstet sein kann. Mit dem Greiferkopf können Flaschenkästen mit Grifföffnungen, mit dem Klemmkopf insbesondere Kästen ohne Grifföffnung und mit dem Abgabe- bzw. Schiebeblech können speziell Gebinde von Kartonagen und Trays oder Kunststoff- und Holzkasten verarbeitet werden. Ein solches Schiebeblech arbeitet mit einer oberhalb des Schiebebleches befindlichen, am Verschiebewagen angeordneten, in ihrer Lage veränderbaren Schiebestange und mit einem unterhalb des Schiebeblechs befindlichen Gegenhalter zusammen, in dem nach Beladen des Schiebebleches und Verfahren des Verschiebewagens hin zur Palette die Schiebestange in den Bereich des zu fördernden Gutes verfahren wird; wenn dann das Schiebeblech verschoben wird, legt sich das Gebinde gegen die Schiebestange an, wird festgehalten und setzt sich dabei entweder direkt auf die Palet­ te oder auf eine schon auf der Palette aufstehende Schicht auf. Der unter dem Schiebeblech befindliche Gegenhalter dient dazu, die unmittelbar unter dem Schiebeblech befindliche, auf der Palettte aufstehende Schicht gegen Verrutschen beim Zurück­ ziehen des Schiebebleches festzuhalten.
Aus der DE-OS 30 05 529 ist eine Maschine bekannt geworden, bei der die Umrüstung von einem Greiferkopf zu einem Schiebe­ blech insoweit durchführbar ist, als die Schiebestange nicht am Verschiebewagen, sondern an der Tragschiene drehbar auf­ gelagert ist. Andererseits benötigt eine derartige Einrich­ tung erheblich mehr Platz und vor allem Bauhöhe, da einer­ seits die an den Tragschienen angebrachte Schiebestange in eine Stellung verbracht werden muss, bei der sie dann das Be- und Ent­ laden einer Palette mit einer Greifervorrichtung nicht behindert und andererseits das Schiebeblech nur mit erheblichem Abstand am Verschiebewagen angehängt werden kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Maschine der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die Umrüstung der Maschine zum Beispiel von einer Greif- oder Klemmvorrichtung zu einer Schiebeblechvorrichtung einfach durchzuführen ist und zudem eine Leistungseinbuße beim Palettenwechsel vermieden wird und auch bei Verwendung der Schiebeblecheinrichtung eine exakte Abgabe der Stückgutschichten auf die Paletten oder bereits aufgeschichtete Stückgutstapel gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1.
Die Lagerböcke zur Aufnahme der Lagerzapfen der Schiebestange bzw. des Gegenhalters, die gemäß kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 2 ausgebildet sein können, ist in zweckmäßiger Weise gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 3 an je einem Führungsrahmen befestigt, die an dem Hubrahmen angebracht sind und die auch die Kolben-Zylinderanordnungen tragen, mit denen die Schiebestange und der Gegenhalter verschwenkbar sind.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung ist den kennzeichnenden Merkmalen der Ansprüche 4 bzw. 5 und 6 zu entnehmen. Der Vorteil, der mit dieser Ausgestaltung erzielt wird, ist folgender:
Ziel der Erfindung ist es, die Taktzeit insgesamt zu verbessern. Dies kann insbesondere dadurch erreicht werden, daß die Bauweise der Maschinen niedrig gehalten wird, in dem der vertikale Hub des Hubrahmens verringert wird. Eine Möglichkeit, um den vertikalen Hub zu verringern, besteht darin, die Länge der Kurbelabschnitte der Schiebestange bzw. des Gegenhalters zu verringern. Dies kann dadurch bewirkt werden, daß die Lagerböcke zur Auflagerung der Lagerzapfen der Schiebestange und des Gegenhalters außerhalb des Stapelbereiches bzw. in jedem Fall außerhalb des Bewegungsbereiches einer abzuführenden, vollbeladenen Palette liegen. Dies hätte aber den Nachteil, daß zumindest die Kurbelabschnitte der Schiebestange schräg hin zu dem Stapel bzw. zu der auf dem Schiebeblech aufstehenden Schicht verlaufen, so daß zwischen dem Schiebeblech und der Ebene der Kurbelabschnitte beim Anlegen der Schiebestange an die vom Schiebeblech abzuschiebende Schicht ein stumpfer Winkel gebildet würde, aufgrund dessen die von der Schiebestange auf die abzuschiebende Schicht übertragene Kraft eine Komponente nach oben enthält. Um diese nach oben wirkende Kraftkomponente zu vermeiden, ist es sinnvoll, diesen Winkel grundsätzlich kleiner als 90 Grad zu machen, weswegen dann die Lagerböcke bzw. die Lagerstellen der Lagerzapfen der Schiebestange praktisch in dem Stapelbereich bzw. in dem Abführbereich der beladenen Palette ragen müßten. Dies hätte aber zur Folge, daß dann das Abführen nicht mehr möglich wäre und aus diesem Grund ist der Führungsrahmen, der die Lagerböcke trägt, gemäß den kennzeichnenden Merkmalen der Ansprüche horizontal aus dem Stapelbereich bzw. dem Abführbereich der beladenen Palette verschiebbar. Dadurch können einerseits die Lagerstellen für die Schiebestange und den Gegenhalter möglichst tief und zum anderen die Abführungsbahn für die beladene Palette möglichst nah an der das Hubgerüst bildenden Säule oder bildenden Säulen vorgesehen werden, wodurch ein erheblicher Platzgewinn erzielt werden kann.
Die Schiebestange bzw. der Gegenhalter ist gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 10 jeweils kurbelartig ausgebildet.
Eine weitere Verbesserung der Erfindung ist aus den kennzeichnenden Merkmalen der Ansprüche 11 und 12 zu entnehmen. Danach ist das Schiebeblech mit dem Trägerteil mittels maulförmiger seitlicher aus Blech hergestellter Halterahmen verbunden und aufgrund der Maulform kann die Schiebestange zwischen den beiden Halterahmen liegen, da die Maulform die Lagerzapfen der Schiebestange vollständig umfasst, so daß das Schiebeblech quasi vollständig unter der Schiebestange in deren Betriebsstellung hindurchfahrbar ist.
Eine ähnliche Ausgestaltung eines Schiebebleches und einer abklappbaren Schiebestange ist auch aus dem Prospekt der Firma Steinle, Maschinenfabrik GmbH, aus dem Jahre 1981, bekannt geworden; dort ist die Konstruktion des Schiebebleches und der abklappbaren Schiebestange sowie deren Lagerung nicht mit der Erfindung vergleichbar und darüber hinaus ist auch ein horizontal verschiebbarer Führungsrahmen nicht vorgesehen. Ebenfalls nicht vorgesehen ist ein unterhalb des Schiebebleches befindlicher Gegenhalter.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den weiteren Unteransprüchen zu entnehmen.
Anhand der Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt ist, sollen die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung näher erläutert und beschrieben werden.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungs­ gemäßen Maschine,
Fig. 2 eine Aufsicht auf die Steuerungsmechanik für die Schiebestange und den Gegenhalter und
Fig. 3 eine Ansicht gemäß Pfeilrichtung III der Fig. 2
Eine Maschine zum Be- und Entladen von Paletten besitzt eine Säule 10, an der auf nicht näher dargestellte Weise ein Hubrahmen 11 auf- und abverfahrbar ist. Der Hubrahmen 11 besitzt Tragschienen 12, an denen ein Verschiebewagen 13 mittels Rollen 14 und 15 horizontal hin- und herfahrbar ist. Der Verschiebewagen 13 besitzt einen Tragrahmen 16, an dem mittels handbetätigbarer Spannelemente 17 der Trägerteil 18 eines Schiebebleches 19 festspannbar ist. Die Form des Schiebebleches 19 wird weiter unten näher erläutert. Am Hubrahmen 11 ist eine Steuermechanik 20 für eine Schiebe- oder Abstreifstange 21 und einen Gegenhalter 22 befestigt, welche Steuermechanik 20 anhand der Fig. 2 näher erläutert werden soll.
Am Hubrahmen 11, dessen eine Quertraverse 23 im Schnitt zu sehen ist, sind sich gegenüberliegend im Abstand je ein Tragrahmen 24 befestigt, an denen je eine Tragplatte 25 angebracht ist. Auf der Tragplatte 25 ist eine Hülse 26 mittels Lagerböcken 27 bzw. 28 festgeschraubt, welche Hülse 26 eine Führungswelle 29 umgreift, so daß sich diese Führungswelle 29 innerhalb der Hülse entlang ihrer Achse hin­ und herverschieben kann. Die beiden Enden der Führungswelle 29 sind jeweils in senkrecht verlaufenden Rahmenteilen 30 und 31 eines Führungsrahmens 32 gelagert, dessen oberer, horizonal verlaufender Rahmenteil 33 ein C-förmiges Profil aufweist, wogegen der unterer Rahmenteil 34 als Halteschiene ausgebildet ist, an deren dem linken Rahmenteil 30 zugewandten Ende ein Lagerbock 35 und an deren dem rechten Rahmenteil 31 benachbarten Ende zwei übereinander liegende , horizontal verlaufende Fixierschienen 36 und 37, deren Profilform derjenigen des oberen Rahmenteiles 33 gleicht, also auch C-förmig sind, befestigt sind.
Der Lagerbock 35 besitzt zwei Ausnehmungen 38 und 39, in die die Lagerzapfen 40 und 41 der Schiebestange 21 und des Gegenhalters 22 eingehängt sind. Die Schiebestange 21 und der Gegenhalter 22 besitzen, wie weiter unten näher beschrieben werden soll, eine kurbelartige Form. Im Bereich eines der beiden Lagerzapfen 40 ist an der Schiebestange 21 ein Antriebshebel 44 befestigt, an dessen freiem Ende die Kolbenstange 45 einer Kolben- Zylinderanordnung 46 angelenkt ist. Das entgegengesetzte Ende des Zylinders der Kolben-Zylinderanordnung 46 trägt einen Lagerbock 47, der an der oberen Fixierschiene 36 befestigt werden kann. An dem Kurbelabschnitt 48 des Gegenhalters 22 ist mittels eines daran befestigten Lagerbockes 49 die Kolbenstange 50 einer weiteren Kolben-Zylinderanordnung 51 angelenkt, deren Zylinder mittels eines dem Lagerbock 47 entsprechenden Lagerbockes 52 an der unteren Fixierstange 47 festgelegt werden kann. Die Schiebestange 21 ist mittels der Kolben-Zylinderanordnung 46 aus der in Fig. 2 ausgezogenen Stellung A in die strichliert dargestellte Stellung B zu verschwenken, in der Stellung A wirkt sie als Schiebe- bzw. Abstreifstange und in der Stellung B befindet sie sich außerhalb des Bereiches, der durch auf dem Schiebeblech 19 aufstehendes Stückgut 53 eingenommen wird; in gleicher Weise wird der Gegenhalter 22 aus dem Stapelbereich S verschwenkt und zwar aus der ausgezogen gezeichneten Stellung C in die strichliert gezeichnete Stellung D.
Die Maschine, die in Fig. 1 schematisch dargestellt ist, befindet sich am Kopf einer Zuführbahn 60 und einer quer dazu verlaufenden Abführbahn 61. Auf der Abführbahn 61 steht eine Palette 62 auf, auf der schon vier Schichten 63, 64 und 65 aus Stückgut, hier aus Kartons, aufgestapelt sind. Auf der Zuführbahn steht die Schicht 53 (siehe auch Fig. 2) noch auf, die von dem Schiebeblech 19 aufgenommen werden soll. Zu diesem Zweck wird das Schiebeblech 19 aus der in Fig. 1 gezeichneten Stellung nach unten zur Zuführbahn 60 verfahren, in dem der Hubrahmen 11 nach unten und der Verschiebewagen 13 so vor die Schicht 53 gefahren werden, daß mittels einer Schiebestange (nicht näher gezeicht), die Schicht 53 auf das Schiebeblech 19 aufgeschoben werden kann. Sodann fährt der Hubrahmen 11 nach oben und der Verschiebewagen 13 setzt sich in Bewegung und zwar nach links hin zu der Abführbahn 61. Dabei ist die Schiebestange 21 in der mit B gezeichneten Stellung und damit kann das Schiebeblech 19 mit der darauf aufstehenden Schicht 53 unter der Schiebestange 21 hindurch soweit nach links fahren, bis sich die Schicht 53 oberhalb der Schicht 65 befindet. Der Gegenhalter 22 kann dabei entweder in der Stellung D oder auch in der Stellung C sein, in der Stellung C behindert er das Verfahren des Schiebebleches 19 genau so wenig wie in der Stellung D. Wenn das Schiebeblech 19 die in Fig. 2 gezeigte Stellung erreicht hat, dann wird die Schiebestange 21 aus der Stellung B in die Stellung A verschwenkt und dann kann das Schiebeblech 19 nach rechts verschoben werden, wobei mittels der Schiebestange 22 die Schicht 53 festgehalten wird und somit von dem Schiebeblech 19 heruntergeschoben wird. Damit die Schicht 65 nicht durch Reibungskraft von dem Schiebeblech 19 mitgenommen wird, wird mittels des Gegenhalters 22 die Schicht 65 in ihrer Lage festgehalten.
Es sei jetzt bezug genommen auf die Fig. 3.
Man erkennt seitlich an dem oberen Träger 23 des Hubrahmens 11 die beiden Tragrahmen 24 und die beiden Tragplatten 25 auf beiden Seiten, wobei an beiden Tragrahmen 24/25 je ein Führungsrahmen 32 befestigt ist. Man erkennt an beiden Führungsrahmen 32 jeweils die Führungswelle 29 sowie die Lagerböcke 35, in denen die Lagerzapfen 40 und 41 gelagert sind; in der Fig. 3 erkennt man nur den Lagerzapfen 40. Die Schiebestange 21 und der Gegenhalter 22 sind kurbelartig ausgebildet. An den freien Enden der Schiebestange 21 sind senkrecht dazu und parallel zueinander je ein Kurbelabschnitt 66 und 67 befestigt, der wiederum mit den Lagerzapfen 40 fest verbunden ist. An beiden Lagerzapfen 40 ist je der Antriebshebel 44 befestigt (siehe Fig. 2). Die Länge der Schiebestange 21 ist kleiner als die Breite des Schiebebleches 19. Der Gegenhalter 22, der ebenfalls stangenartig ausgebildet ist, besitzt an seinen Enden Kurbelabschnitte 68 und 69, die ebenfalls senkrecht zu dem Gegenhalter 22 verlaufen und an ihrem freien Ende jeweils mit den Lagerzapfen 41 fest verbunden sind. Der Gegenhalter 22 ist dabei länger als die Breite des Schiebebleches 19.
An den beiden Seitenkanten des Schiebebleches 19 sind L-förmige Profile 70 und 71 befestigt, an denen maulförmige Halterahmen 72 und 73 befestigt sind, die zur Verbindung des Schiebebleches 19 mit dem Trägerteil 18 dienen. Durch die Maulform der beiden Halterahmen 72 und 73, die aus gestanztem Blech bestehen und zur Gewichtsersparnis Öffnungen 74 aufweisen, wird eine U-Form 75 gebildet. Wenn das Schiebeblech 19 von rechts hin zu dem Stapel- bzw. Palettierbereich S verfahren wird, dann umgreifen die beiden U-förmigen Maulformen 75 die beiden Lagerzapfen 40, so daß das Schiebeblech 19 in die gezeichnete Stellung gemäß Fig. 2 gelangen kann.
Aus Fig. 2 ist zu erkennten, daß in der Arbeitsstellung die Schiebestange 21 und der Gegenhalter 22 lotrecht genau un­ tereinander stehen und an den Hinterkanten der exakt über­ einander stehenden Stückgutschichten 65, 53 anliegen. Die beiden Kurbelabschnitte 66, 67 der Schiebestange 21 erreichen dabei die Senkrechte nicht ganz; sie bilden mit dieser einen spitzen Winkel. Damit verbleiben aber die Enden der beiden Lagerzapfen 40 und somit auch der Lagerbock 35 zwar ober­ halb der jeweils obersten Schicht 53 (Fig. 2), ragen jedoch beiderseits des Stapels in den Stapelbereich S vor. (Auch aus Fig. 1 ersichtlich)
Dadurch wird erreicht, daß die auf dem Schiebeblech noch unzentriert befindlichen Stückgutschicht 53 vor ihrer Ab­ gabe auf die vorhergehende Stückgutschicht beim Verschwenken der Schiebestange 21 von der strichliert gezeichneten Stellung "B" durch die Schiebestange 21 von hinten erfasst und auf dem Schiebeblech 19 in die für die Abgabe erforderliche Position vorgeschoben wird. Dabei berührt die Schiebestange 21 die Stückgüter nicht nur von hinten sondern sie gleitet auch ent­ sprechend der Abwärtskomponente ihrer Bewegung etwas auf der Hinterseite der Stückgutschicht von oben nach unten. Wären die Lager für die Lagerzapfen 40 der Lagerböcke 35 nicht zum Palettenförderer 61 hin in den Bereich S vorgezogen, sondern zum Hubgerüst 10 hin zurückverlegt, würde die Schiebestange 21 mit einer Aufwärtsbewegungskomponente mit Abhebungstendenz auf die Stückgüter der Schicht einwirken. Das würde eine exak­ te Positionierung der Stückgutschichten sowie den Zusammenhalt de Stückgüter innerhalb der jeweiligen Schicht und damit die exakte Abgabe der Stückgutschichten verhindern.
Andererseits bedeutet die Verlagerung der Lagerböcke 35 in den Fahrbereich S des Palettenförderers 61, daß beim Pa­ lettenwechsel der Hubrahmen 11 in seiner obersten Stellung ver­ bleiben muss, damit die Lagerböcke 35 oberhalb der obersten Stückgutschicht der vollbeladenen Palette 62 verbleiben. Dann kann die beladene Palette 62 fortgeführt und eine weitere Leerpalette auf den Palettenstellplatz gefahren werden. Die Folge davon ist eine Leistungseinbuße, weil erst nach Abfuhr der beladenen Palette der Hubrahmen 11 aus der Warteposition in seiner obersten Endstellung wieder abgesenkt und dann erst eine neue Stückgutschicht 53 vom Fördertisch 60 auf das erst dann in gleicher Höhe befindliche Schiebeblech 19 überführt werden kann.
Um diese Leistungsminderung beim Palettenwechsel zu vermeiden sind an den Tragplatten 25 beiderseitig je eine horizontal angeordnete Kolben-Zylinderanordnung 76 vorgesehen, deren eines Teil, hier der Zylinder, an der Tragplatte befestigt ist, wo­ gegen deren bewegbares Teil, hier die Kolbenstange 77 am Führungsrahmen 32 und hier an dem linken Rahmenteil 30 be­ festigt ist. Wenn die Kolbenstange 77 nun eingefahren wird, bewegen sich der Führungsrahmen 32 und damit auch der Lager­ bock 35 nach rechts in die Stellung "E", in der sich die Lagerböcke 35 nicht mehr in dem Stapel- bzw. Abführbereich "S" befinden, sodaß eine Kollision mit der abzuführenden, voll beladenen Palette nicht mehr gegeben ist.
Aus Fig. 1 ist gerade der Augenblick des anstehenden Palettenwechsel zu entnehmen. Die Palette 62 ist voll mit vier Schichten beladen. Das Schiebeblech 19 kann aber noch nicht durch Absenken des Hubrahmens 11 nach unten zur Neu­ beladung verbracht werden, weil die Lagerböcke 35 in den Stapelbereich "S" vorstehen. Durch das Verschieben des kompletten Führungsrahmens 32 in die Position "E" gelangen die Lagerböcke 35 in Richtungs zum Hubgerüst 10 aus dem Stapelbereich "S" heraus, sodaß der Hubrahmen 11 zwecks Auf­ gabe einer neuen Stückgutschicht 53 auf das Schiebeblech 19 nach unten bewegt werden kann, obschon die beladene Pa­ lette 62 den Beladebereich S gerade verlässt. Die Neu­ beschickung des Schiebebleches 19 kann also auch bei Pa­ lettenwechsel unverzögert erfolgen.
Beim Einsatz des Schiebebleches 19 wird die Maschine nur zum Beladen benützt, wogegen bei Einsatz einer Greifer- oder Klemmvorrichtung die Maschine zum Ent- oder Beladen - selbstverständlich nach entsprechender Umsteuerung - Ver­ wendung finden kann.
Wenn das Schiebeblech 19 durch eine Greifvorrichtung ersetzt werden soll, dann werden die Spannelemente17 gelöst, wodurch das Schiebeblech 19 demontiert werden kann. Wenn eine Greifvorrichtung angebaut werden soll, ist es nötig, die Schiebestange 21 und den Gegenhalter 22 zu demontieren. Hierzu wird die Kolbenstange 45 von dem Antriebshebel 44 ge­ löst und an einem Aufhängepunkt 78 festgelegt; in gleicher Weise wird auch die Kolbenstange 50 von dem Lagerbock 49 gelöst und ebenfalls an einem Aufhängepunkt 78 angehängt. Danach können die beiden Lagerzapfen 40 und 41 aus den Aus­ nehmungen 38, 39 der Lagerböcke 35 mitsamt der zugehörigen Schiebestange 21 und dem Gegenhalter 22 herausgehoben wer­ den; dadurch kann eine Be- oder Entladung einer Palette mit Stückgütern wie Flaschenkästen, mittels einer angehäng­ ten Greifer- oder Klemmvorrichtung ohne Behinderung vor­ genommen werden.

Claims (14)

1. Maschine zum Be- und Entladen von Paletten mit Schichten von Stückgütern wie Kisten, Schachteln, Flaschenkästen und dergleichen mit einem Hubgerüst (10) in Form wenigstens einer Säule, an dem ein Hubrahmen (11) mit horizontal verlaufenden Trag­ schienen (12) vertikal verfahrbar ist, mit einem an den Tragschie­ nen (12) hin- und herverfahrbaren Schiebwagen (13), an dem ein Schiebeblech (19) zwecks Umrüstung lösbar angebracht ist, mit einer in den Bereich der auf dem Schiebeblech (19) befindlichen Stück­ gutschicht (53) schwenkbaren, oberhalb des Schiebebleches (19) befindlichen Schiebestange (21) und einem unterhalb des Schiebe­ bleches (19) befindlichen Gegenhalter (22) und mit einem seitlich am Hubgerüst (10) und quer zum Hubrahmen (11) bodennah verlaufen­ den Palettenförderer (61) und einem rechtwinkelig dazu auf der Gegenseite des Hubgerüstes (10) endenden Fördertisch (60) für die Stückgutschichten (53), dadurch gekennzeich­ net, daß die Schiebestange (21) und der Gegenhalter (22), die beide kurbelartig ausgebildet sind, in am Hubrahmen (11) im Bereich des Hubgrüstes (10) angeordneten Lagerböcken (35) her­ ausnehmbar gelagert sind und mittels zugehöriger Kolben-Zylinder­ anordnungen (46, 51) in die Abstreif- bezw. Betriebsstellung und aus dieser herausschwenkbar sind und daß die Lagerböcke (35) der Schiebestange (21) und des Gegenhalters (22) mitsamt deren Kol­ ben- Zylinderanordnungen (46, 51) in ihrer Halterung am Hubrah­ men (11) horizontal vor- und zurückverschiebbar sind derart, daß die Lagerböcke (35) für die Palettenbeladung in den Förderbereich des Palettenförderers (61) vorschiebbar, für den Palettenwechsel jedoch aus diesem Bereich zurückholbar sind.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerböcke (35) seitlich und nach oben offene Aus­ nehmungen (38, 39) aufweisen, in die die Lagerzapfen (40, 41) der Schiebestange (21) und des Gegenhalters (22) von oben einhängbar sind.
3. Maschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerböcke (35) je an einem am Hubrahmen (11) angebrachten und mit diesem gekoppelten Führungsrahmen (32) befestigt sind, an denen auch die Kolben-Zylinderanordnungen (46, 51) gelenkig angebracht sind.
4. Maschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Führungsrahmen (32) am Hubrahmen (11) mittels je einer weiteren Kolben-Zylinderanordnung (76) horizontal verschiebbar angebracht ist.
5. Maschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zur Führung der Führungsrahmen (32) am Hubrahmen (11) je eine Führungshülse (26) und an jedem Führungsrahmen (32) eine von der Führungshülse (26) umfasste und in dieser gleitend aufgenommene Führungswelle (29) befestigt sind.
6. Maschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Kolben-Zylinderanordnung (76) mit ihrer Kolbenstange am Hubrahmen (11) und mit ihrem Zylinder am Führungsrahmen (32) befestigt sind, oder umgekehrt.
7. Maschine nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kolbenstangen (45, 50) der Kolben-Zylinderanordnungen (46, 51) zum Verschwenken der Schiebestange (21) und des Gegenhalters (22) lösbar mit diesen verbunden sind.
8. Maschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zylinder der Kolben-Zylinderanordnungen (46, 51) zum Verschwenken der Schiebestange (21) bzw. des Gegenhalters (22) am Führungsrahmen (32) verstellbar befestigbar sind.
9. Maschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß an jedem Führungsrahmen (32) je ein Befestigungspunkt (78) vorgesehen ist, an dem die freien Enden der Kolben-Zylinderanordnungen (46, 51) zum Verschwenken der Schiebestange (21) und des Gegenhalters (22) nach Lösen von jenen einhängbar sind.
10. Maschine nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die kurbelartig ausgebildete Schiebestange (21) und der kurbelartig ausgebildete Gegenhalter (22) einen quer zur Bewegungsrichtung des Schiebebleches (19) verlaufenden Stangenabschnitt aufweisen, an dessen freien Enden je ein Kurbelabschnitt (66, 67, 68, 69) befestigt sind, an deren Enden jeweils die Lagerzapfen (40, 41) anschließen.
11. Maschine nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichent, daß an den parallel zur Bewegungsrichtung des Schiebebleches (19) verlaufenden Seitenkanten maulförmig ausgebildete, senkrecht zum Schiebeblech verlaufende seitliche Halterahmen (72, 73) befestigt sind, an deren oberer Kante Trägerteile (18) vorgesehen sind, über die das Schiebeblech (19) mittels Spannelementen (17) lösbar am Verschiebewagen (13) befestigbar sind.
12. Maschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schiebestange (21) im Bereich zwischen den Halterahmen (72, 73) verläuft und die Maulöffnung bei Erreichen der Stellung, in der die auf dem Schiebeblech (19) aufstehende Schicht (53) Stückgut in der Entladestellung ist, die Lagerzapfen (40) der Schiebestange (21) vollständig umfasst.
13. Maschine nach Anspruch 12, dadurch gekennnzeichnet, daß sich der Gegenhalter (22) mit den beiden Kurbelabschnitten (48, 69) außerhalb der beiden Halterahmen (72, 73) befindet.
14. Maschine nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterahmen aus gestanztem bzw. tiefgezogenem Metallblech hergestellt sind.
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