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AT395576B - Verfahren und vorrichtung zum herstellen von stapeln aus biegsamen, flaechigen erzeugnissen, insbesondere druckprodukte - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum herstellen von stapeln aus biegsamen, flaechigen erzeugnissen, insbesondere druckprodukte Download PDF

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AT395576B
AT395576B AT0207884A AT207884A AT395576B AT 395576 B AT395576 B AT 395576B AT 0207884 A AT0207884 A AT 0207884A AT 207884 A AT207884 A AT 207884A AT 395576 B AT395576 B AT 395576B
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Description

AT395576B
DieErfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen von Stapeln ausbiegsamen, flächigenErzeugnissen, insbesondere Druckprodukten, bei dem dieEtzeugnisse nacheinander auf den Stapel anfgeschoben werden. Weiters betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung des »findungsgemäßen Verfahrens.
Ein Verfahren bzw. eine Vorrichtung dieser Art ist z. B. aus der US-PS 3,700,232bekannt, bei dem bzw. bei der 5 die in Schuppenformation anfallenden Blätter durch nebeneinander angeordnete Förderbänder mit horizontaler Förderrichtung übernommen und gegen Anschlagfinger gefördert werden, die von der Förderbahn nach oben abstehen. Das erste Produkt der Schuppenformation läuft mit der Vorderkante auf die etwas gekrümmten Anschlag-finger auf und wird nach oben umgelenkt. Die nachfolgenden Produkte werden dann auf das jeweils hinterste Produkt des Stapels aufgeschoben. Auf diese Weise wird ein liegender Stapel gebildet, der von den ortsfesten Anschlag-10 Engem nach rückwärts wächst und in dem die Blätter eine aufrechte Stellung einnehmen.
Der gebildete Stapel liegt auf den dauernd umlaufenden Förderbändern auf. Durch die zwischen letzteren und den Unterkanten der gestapelten Blätter herrschende Berührung werden die Blätter mitgenommen, was zur Folge hat, daß der S tapel auf seiner Unterseite zusammengepreßt wird. Das kann nun zum Auffächem der Blätter auf der Oberseite des Stapels führen. Um die Reibungskräfte zwischen den Förderbändern und den Blättern zu verringern, sind nun 15 in der Stapelauflage über einen Teil deren Länge Vertiefungen vorgesehen, in denen die Förderbänder verlaufen. Diese Maßnahme ist mit einem gewissen konstruktiven Aufwand verbunden und vermag die Gefahr des Auffächems des Stapels nicht vollständig zu beseitigen. Durch dieses dauernde Vorbeischleifen der Förderbänder an der Unterkante der gestapelten B lätter können letztere zudem beschädigt werden. Dazu ist zu bemerken, daß eine gewisse Reibungsmitnahme der gestapelten Blätter durch die Förderbänd»’ an sich erwünscht ist, da sonst bei wachsendem 20 Stapel die Blätter immer mehr in Schräglage geraten und nach rückwärts vom Stapel abrutschen würden.
Bei der aus der DE-OS 2 421 271 bekannten Lösung werden die zu stapelnden Druckbogen durch einen horizontalen Randförderer in Schuppenformation einer feststehenden Stapelstelle zugeführt, an d» zwei Umlenkfinger ein Umlenken der Druckbogen an ihrer vorlaufenden Kante nach oben bewirken. Zur Abstützung der umgelenkten Druckbogen dient eine entsprechend der Längenzunahme des Stapels verschiebbare Stützeinrichtung, 25 die eine um 45° zur Horizontalen geneigte Stützfläche aufweist. Der erste Druckbogen wird auf diese Stützfläche aufgeschoben, während die nachfolgenden Druckbogen auf den jeweils hintersten Druckbogen des Stapels aufgestoßen werden.
Wegen der ausgeprägten Schräglage der gestapelten Druckbogen besteht zwar die Gefahr eines Auffachems des Stapels nicht, doch neigen die Druckbogen dazu, nach rückwärts wegzurutschen. Um dies zu vermeiden, müssen 30 Anschläge vorgesehen werden, die jedoch Anlaß zu Verletzungen der Druckbogen geben können. Zudem ist in gewissen Fällen eine Schrägstellung d» Druckbögen im Stapel um 45° nicht erwünscht.
Durch die CH-PS 108 064 wurde ein Verfahren bekannt, bei dem auf das auf einen Stapel aufzuschiebende Erzeugnis ein Druck ausgeübt wird.
Bei diesem bekannten V»fahren werden die Erzeugnisse horizontal einem vertikalen Stapel zugeführt. Dabei 35 wirddasin den Stapel einlaufende Druckerzeugnis von Kugellagern »faßtundbiszu einem Anschlag mitgenommen und gleichzeitig niedergedrückt. Dabei »gibt sich jedoch der Nachteil, daß es während des Aufschiebens aufgrund der Reibung des aufzuschiebenden Erzeugnisses, z. B. einer Zeitung, auf den bereits gebildeten Stapel zu einem Verschieben d» einzelnen Blätter und damit zu einer Faltenbildung kommt.
Weiters wurde durch die OS-PS 2 884 243 ein Verfahren der eingangs »wähnten Art bekannt, bei dem die auf 40 einen bestehenden Stapel aufzuschiebenden Druck»zeugnisse mittels Förd»bänder aufgeschoben und dabei gegen das Ende des Stapels gedrückt werden. Auch bei dies» bekannten Lösung ergeben sich daher die oben erwähnten Nachteile.
Weiters wurde durch die DE-PS 12 40 725 eine Einrichtung bekannt, bei d» ortsfest gehaltene Ablenkbolzen vorgesehen sind, die die Unterkante einer zuletzt eingestapelten Faltschachtel von d» durch ein Transportband und 45 Transportriemen gebildeten Förderbahn abheben. Dabei üben diese ortsfest gehaltenen Ablenkbolzen einen Druck auf die hinterste Faltschachtel eines liegend»! Stapels aus, bis die nächstfolgende Faltschachtel zwischen diese Faltschachtel und die Ablenkbolzen eingeführt wird; ab diesem Moment wirken die Ablenkbolzen auf die sich noch im Aufschieben befindende Faltschachtel ein und pressen diese gegen den b»eits bestehenden Stapel. Auch dieses Verfahren sieht somit ein Anpressen des zu stapelnden Gutes während des Aufschiebens auf einen bereits 50 bestehenden Stapel vor. Dies mag zwar beim Stapeln von relativ steifen Faltschachteln keine negativen Auswirkun gen haben, bei empfindlichen Produkten, wie eben Druckerzeugnisse, ergeben sich bei einem solchen Verfahren die bereits »wähnten Nachteile, wie eb»i Faltenbildungen und u. U. auch ein Einreißen von Seiten.
Ziel d» Erfindung ist es, diese Nachteile zu vermeiden und ein Verfahren der eingangs erwähnten Art vorzuschlagen, das eine schonende Stapelung auch von empfindlichen Druck»zeugnissen ermöglicht. 55 Erfindungsgmäß wird dies dadurch erreicht, daß auf das jeweils hintersteErzeugnis des liegenden Stapels an einer
Stelle die in Aufschieberichtung des nächstfolgenden Erzeugnisses bzw. Erzeugnispaketes immer vor dessen vorlaufenden Kante liegt, ein Druck ausgeübt wird und die Einwirkungsstelle dieses Druckes während des -2-
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Aufschiebens eines Erzeugnisses bzw. eines Erzeugnispaketes mit diesem in dessen Aufschieberichtung mitverschoben wird.
Da auf den Stapel immer ein Druck ausgeübt wird, auf das jeweils aufgeschobene Erzeugnis jedoch nicht, wird erreicht, daß der Stapel zusammengehalten wird, das Aufschieben da* Erzeugnisse jedoch druckfrei erfolgen kann. 5 Dadurch wird eine Beschädigung der Erzeugnisse beim Aufschieben und die Gefahr einer Reibungsmitnahme des hintersten Erzeugnisses des Stapels durch das aufgeschobene Erzeugnis vermieden.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung kann vorgesehen sein, daß in an sich bekannter Weise die Erzeugnisse vor dem Aufschieben auf den Stapel im Bereich ihrer sich in Förderrichtung erstreckenden Ränder hochgebogen werden. 10 Durch das Aufbiegen der Druckerzeugnisse beim Aufschieben auf den Stapel »fahren die Druckerzeugnisse eine
Versteifung, wodurch vermieden wird, daß sich die beim Aufschieben unter keiner Druckeinwirkung stehenden Druckerzeugnisse während des Aufschiebens im Bereich ihr»’ vorlaufenden Kante zurückbiegen oder zurückrollen können.
Bei in Schuppenformation anfallenden Erzeugnissen werden aus den zugeführten Erzeugnissen vor dem 1S Aufschieben vorzugsweise Pakete gebildet, in denen zwei oder mehr Erzeugnisse übereinander liegen. Diese Pakete sind, da sie aus mehreren Erzeugnissen mit hochgebogenen Seitenrändem gebildet werden, in sich steifer als die Einzelprodukte und bringen noch den Vorteil, daß die Gefahr eines Hochstoßens von Erzeugnissen über die obere Seite des Stapels hinaus weiter verringert wird.
Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens 20 vorzuschlagen.
Bei einer Vorrichtung mit einer Zuführeinrichtung zum Zuführen und Aufschieben der Erzeugnisse auf den Stapel und einer Andrückeinrichtung, wird daher nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgeschlagen, daß die Andrückeinrichtung in an sich bekannter Weise mehrere, entlang einer kreisförmigen Bahn umlaufend angetriebene, frei drehbar gelagerte Rollen aufweist, und daß diese Rollen während eines Abschnittes ihrer 25 Umlaufbahn am jeweils hintersten Erzeugnis des Stapels zur Anlage kommen, und daß die Zuführeinrichtung einen die Erzeugnisse auf den liegenden Stapel aufschiebenden Förderer mit wenigstens einem synchron mit der Andrückeinrichtung umlaufend angetriebenen Förderorgan aufweist, das mit in gegenseitigen Abständen angebrachten Mitnehmerorganen versehen ist, die an den nachlaufenden Kanten der Erzeugnisse angreifen.
Durch diese Maßnahmen ist es auf einfache Weise möglich einen bereits gebildeten Stapel ständig unter Druck 30 zu halten und trotzdem ein druckfreies Aufschieben von Druckerzeugnissen auf diesen Stapel zu ermöglichen. Dabei wird durch die Verwendung von Rollen auch sichergestellt, daß dieauf dem Stapel aufgeschobenen Druckerzeugnisse praktisch keinen Reibungskräften durch die Andrückeinrichtung ausgesetzt sind.
Weitere in den Unteransprüchen hervorgehobene Merkmale und Ausführungsformen der Erfindung werden nun anhand der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen rein schematisch: 35
Fig. 1 in Seitenansicht einen Anleger mit einer eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Bilden eines Pufferstapels aufweisenden Beschickungsvorrichtung,
Fig. 2 in gegenüber Fig. 1 vergrößertemMaßstabundinSeitenansichtdenHauptteilderVorrichtungzumBilden des Pufferstapels, 40 Fig. 3 und 4 in einer der Figur 2 entsprechenden Darstellung und in gegenüber dieser Figur 2 vergrößertem
Maßstab den Bereich der Stapelstelle der Vorrichtung gemäß Fig. 2 in aufeinanderfolgenden Zeitpunkten des Aufschiebevorganges,
Fig. 5 in gegenüber der Figur 2 vergrößertem Maßstab eine Draufsicht auf die Stapelbildevorrichtung in Richtung des Pfeiles (A) in Fig. 2, 45 Fig. 6 bzw. 7 in gegenüb»* den Fig. 2 bis 5 vergrößertem Maßstab einen Abschnitt einer Förderkette mit einem
Mitnehmerorgan in Seitenansicht bzw. in Draufsicht,
Fig. 8 in einer den Fig. 2 bis 4 ensprechenden Seitenansicht den Hauptteil einer weiteren Ausführungsform einer Vorrichtung zum Bilden eines Stapels von Erzeugnissen, und
Fig.9 ingegenüberFig.8vergrößertemMaßstabeineDraufsichtaufdieStapelbildevorrichtunginRichtungdes 50 Pfeiles (A) in Fig. 8.
In der Fig. 1 ist rein schematisch ein Anleger (1) dargestellt, der von bekannter Bauart ist Diesem Anleger (1) ist eine Beschickungsvorrichtung (2) zugeordnet, die eine Stapelbildevorrichtung (3) aufweist, die in dieser Fig. nur schematisch dargestellt ist und anhand der Fig. 2 bis 7 noch ausführlicher beschrieben werden wird. Mittels der 55 Stapelbildungsvorrichtung (3) wird auf noch zu »läuternde Weise ein liegender Stapel (4) gebildet, dessen Längsachse (4a) gegenüber derHorizontalen etwas geneigt ist. Dieser Stapel (4) stützt sich an seinem vorderen Ende an einem Anschlag (5) ab und liegt auf einer Auflage (6) auf. In Fig. 1 ist weiter die Sammelkette (7) eines -3-
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Sammelhefters oder einer Zusammentragmaschine gezeigt, welche auf bekannte Weise mehrere hintereinander angeordnete Anleger miteinander verbindet. Der Anleger (1) weist nicht dargestellte Einrichtungen zum Abziehen der Erzeugnisse vom Stapel (4) und Auflegen auf die Sammelkette (7) auf. Im Folgenden wird nun anhand der Fig. 2 bis 7 der Aufbau der Stapelbildevonichtung (3) näher erläutert 5 Diese Vorrichtung (3) weist eine Zuführeinrichtung (8) auf, die die Erzeugnisse (9), z. B. Druckprodukte, die im vorliegenden Fall gefalzte Bogen sind und in Schuppenformation (S) anfallen, einer Stapelstelle (10) zuführt. In der zugeführten Schuppenformation (S) liegt jeweils jedes Erzeugnis (9) auf dem vorauslaufenden Erzeugnis auf. Dieses bedeutet, daß in der im wesentlichen in horizontaler Richtung zugeführten Schuppenformation (S) jeweils die vorlaufende Kante (9a) der Erzeugnisse (9) freiliegt. Die nachlaufenden Kanten (9b) werden durch die Falzkante 10 gebildet Die Zuführeinrichtung (8) weist einen Bandförderer (11) auf, an den ein weiterer Förderer (12) anschließt, der die Erzeugnisse (9) auf noch zu beschreibende Weise auf den Stapel (4) aufschiebt.
Dieser Förderer (12) weist zwei parallel zueinander und in einem Abstand verlaufende, als Ketten ausgebildetc Förderorgane (13) auf, von denen in den Fig. nur das eine Förderorgan erkennbar ist. Jedes Förderorgan (13) läuft über ortsfeste Kettenräder (14), (15) und (16), von denen das eine Kettenrad, z. B. das Kettenrad (14) angetrieben 15 ist DieFörderorgane (13) weisen eine Förderrichtung (B), (B') auf, die im wesentlichen parallel zur Längsachse (4a) des Stapels (4) verläuft und demzufolge ebenfalls gegenüber der Horizontalen etwas geneigt ist An jedem Förderorgan (13) sind in regelmäßigen Abständen Mitnehmerorgane (17) angeordnet, die in Form von Nocken ausgebildet sind. Wie die Fig. 6 und 7 zeigen, ist jedes Mitnehmerorgan (17) schwenkbar auf einem nach der Seite hin verlängerten Kettenbolzen (18) gelagert Die Mitnehmerorgane (17) sind zwischen dem Förderorgan (13) und 20 einem plättchenförmigen Halteelement (19) angeordnet, dessen Abstand vom Förderorgan (13) durch einen Distanzhalter (20) (Fig. 7) festgelegt ist Letzterer ist auf einen ebenfalls seitlich vorstehenden Kettenbolzen (21) aufgeschoben. Das Halteelement (19) ist mittels einer Sicherungsklamm»' (22) in seiner Lage auf den Kettenbolzcn (18) und (21) gesichert Sowohl am Mitnehmerorgan (17) wie auch am Halteelement (19) ist ein Stift (23) bzw. (24) befestigt Zwischen diesen beiden Stiften (23), (24) ist eine Zugfeder (25) angeordnet, die den Mitnehmerorgancn 25 (17) in seiner Mitnahmestellung hält, in der er an einem nicht ersichtlichen Anschlag ansteht und nach oben Vorsicht
Wird auf die Mitnehmerorgane (17) in Richtung des Pfeiles (K) (Fig. 6) eine genügend große Kraft ausgeübt, so kippt das Mitnahmeorgan (17) nach Überwindung eines Kippunktes unter Wirkung der Zugfeder (25) in eine in Fig. 6 gestrichelt dargestellte Lage zurück. Zum Zurückstellen des Mitnehmerorganes (17) ist ein Rückstellanschlag (26) (Fig. 2) vorhanden, mit dem die Mitnehmerorgane (17) mit einem Vorsprung (17a) Zusammenwirken. 30 Im Bereich ihres förderwirksamen Trumes (13a) sind die Förderorgane (13) in einer Führung (27) geführt die wie aus Fig. 2 ersichtlich, S-förmig ausgebildet ist und einen gegen die Stapelstelle (10) hin ansteigenden Abschnitt (27a) aufweist. Diese Führung (27) bildet Teil eines Schlittens (28), der mittels Rollenlager (29), (30) längs zweier Führungsschienen (31) verschiebbar geführt ist, von denen in den Figuren nur die eine Führungsschiene sichtbar ist Der Schlitten (28) weist ferner zwei Seitenwände (32) und (33) auf, die in einem der Breite der Erzeugnisse (9) 35 entsprechenden Abstand angeordnet sind. Zur Anpassung an verschiedene Produktbreiten sind die beiden Seitenwände (32), (33) auf nicht dargestellte Weise in ihrem Abstand einstellbar. An ihrem einlaufseitigen Ende (32a) sind die Seitenwände (32), (33) etwas nach außen abgewinkelt
An der einen Seitenwand (32) ist ein sich nach oben erstreckender Arm (34) befestigt der einen Ausleger (35) trägt der sich in Richtung gegen die gegenüberliegende Seitenwand (33) erstreckt (Fig. 5). In diesem Ausleger (35) 40 ist eine Welle (36) gelagert, an deren einem Ende eine Trägerscheibe (37) befestigt ist. An dieser Trägerscheibe (37) sind acht sich in radialer Richtung erstreckende Arme (38) befestigt, die in gleichen Winkelabständen angeordnet sind und über die Trägerscheibe (37) vorstehen. Diese Arme (38) tragen an ihren vorstehenden Enden frei drehbar gelagerte Andrückrollen (39). An der Trägerscheibe (37) gegenüberliegenden Ende der Welle (36) ist auf dieser ein Kettenrad (40) befestigt, über das eine Antriebskette (41) läuft, die mit einem Kettenrad (42) in Eingriff steht. 45 Letzteres sitzt auf einer Welle (43), welche ein zweites Kettenrad (44) trägt. Dieses steht in Eingriff mit einer Antriebskette (45), Andrückrolle (38) übt nun auf den Stapel (4) eine Andrückkraft aus, die bewirkt, daß zumindest die hinteren Erzeugnisse (9) des Stapels (4) eine leichte V-Form erhalten, wie das aus Fig. 5 ersichtlich ist. Diese V-Form hat u. a. eine Versteifung der Erzeugnisse (9) zur Folge. Wegen dieser Versteifung besteht bei diesen Erzeugnissen (9) weniger die Gefahr, daß sie bei einem allfälligen Anstoßen am Anschlagblech (50) nach hinten 50 umgebogen werden.
Die durch Bandförderer (11) etwa in horizontaler Richtung zugeführten Erzeugnissen (9) werden vom Förderer (12) übernommen, der die Erzeugnisse (9) zur Stapelstelle (10) fördert. An dieser Stapelstelle (10) werden die Erzeugnisse (9) auf das jeweils hinterste Produkt (9') des Stapels (4) in Richtung des Pfeiles (C) aufgeschoben. Im Zuge dieses Aufschiebens müssen die Produkte gegenüber ihrer Zuführrichtung, d. h. der Förderrichtung des 55 Bandförderers (11), um etwa 90° umgelenkt werden. Dieses Umlenken erfolgt nun nicht auf einmal, sondern in zwei
Schritten. Eine erste Umlenkung findet beim Übergang in den ansteigenden Abschnitt (27a) der Führung (27) statt. Eine zweiteUmlenkung erfolgt beim Auflaufen auf das hintersteErzeugnis (9*) des Stapels (4). Auf diese Weise wird
AT 395 576 B vermieden, daß an der Stapelstelle (10) die gesamte 90°-Umlenkung erfolgen muß.
Der Transport der vom Förderer (12) übernommenen Erzeugnisse (9) erfolgt durch die Mitnehmerorgane (17), die im Verlauf des Förderweges zum Angreifen an den nachlaufenden Kanten (9b) der Erzeugnisse (9) kommen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, daß der Bandförderer (11) die Erzeugnisse (9) in bezüglich des Mitnehmerorgan (17) phasenrichtigen Lage zuführt. Diejenigen Erzeugnisse (9), die bei der Übernahme durch den Förderer (12) nicht von einem Mitnehmerorgan (17) erfaßt werden können, rutschen bis zum Anschlag an einem Mitnehmerorgan zurück, sobald sie in eine aufrechte Lage umgebogen werden. Es ist somit sichergestellt, daß das Aufschieben der Erzeugnisse (9) auf den Stapel (4) in festgelegten, durch die Mitnehmerorgane (17) bestimmten Abständen erfolgt.
Dieses Aufschieben der Erzeugnisse (9) in gegebenen Abständen, die auf letztere abgestimmten Abständen zwischen den Andrückrollen (39) sowie das synchrone Antreiben derFörderorgane (13) und der Trägerscheiben (37) mit den Andrückrollen (39) bietet nun die Gewähr dafür, daß während des Aufschiebens die über Kettenräder (46) und (47) geführt ist und mit weiteren Kettenrädern (48) und (49) in Eingriff steht Die beiden Kettenräder (46) und (47) sind auf derselben Welle angeordnet wie die Kettenräder (14) und (16), üb» die die Förderorgane (13) laufen. Die Antriebskette (45) ist vom Kettenrad (46) her umlaufend angetrieben. Über die Kettenräder (44), (42), die Kette (41) und das Kettenrad (40) treibt die Antriebskette (45) die Trägerscheibe (37) in Richtung des Pfeiles (D) an. Die Andrückrollen (39) werden somit entlang einer kreisbogenförmigen Umlaufbahn ebenfalls in Richtung des Pfeiles (D) bewegt.
Am Ausleger (35) ist weiter ein Anschlagblech (50) befestigt, das in einem Abstand von der Stapelauflage (6) verläuft, der etwa der Höhe des Stapels entspricht.
In den Figuren ist weiter rein schematisch eine sich in den Anleger (1) hinein erstreckende Antriebskette (51) dargestellt, die über ein Kettenrad (52) geführt ist, das auf derselben Welle sitzt wie das Kettenrad (15) für das Förderorgan (13). Über diese Antriebskette (51) werden vom Förderer (12) her Bauteile des Anlegers (1) angetrieben.
Femeristin denFig.2bis4nocheineLuftausblasdüse(53)gezeigt, die unterhalb derStapelauflage(6) im Bereich der Stapelstelle (10) angeordnetist. Die aus dieser Düse (53) austretendeLuft gelangt in den Zwischenraum zwischen dem letzten Produkt (9') des Stapels und dem nächsten aufgeschobenen Produkt (9"). Die Luftauslaßdüse (53) ist am Schlitten (28) befestigt und mit diesem verschiebbar. Statt einer einzigen Düse (53) können auch mehrere über die Breite des Stapels (4) verteilte Düsen vorgesehen werden.
Im Folgenden wird nun insbesondere unter Bezugnahme auf dieFig. 2bis4 die Wirkungsweise der Stapelbilde-vorrichtung näher erläutert.
Aus Gründen, auf die noch zurückzukommen sein wird, kommt immer wieder eine Andrückrolle (39) am letzten Produkt (9') des Stapels (4) zur Anlage. Die Stelle, an der diese Andrückrolle (39) an diesem letzten Erzeugnis (9') anliegt, wandert infolge der Drehung der Trägerscheibe (37) nach aufwärts. Wegen der Schräglage des in Richtung des Pfeiles (E) verschiebbaren Schlittens (28) ist letzterer bestrebt, sich entlang seiner Führung (31) nach abwärts, d. h. in den Fig. nach links, zu bewegen. Die jeweils in der Mitte des Stapels (4) an diesem anliegende eines Erzeugnisses (9") sich die auf das hinterste Erzeugnis (9') des Stapels (4) drückende Rolle (39') knapp vor der vorlaufenden Kante (9a) des aufgeschobenen Erzeugnisses (9") befindet und sich mit letzterem in dessen Aufschieberichtung (C) nach oben bewegt, wie das aus den Fig. 2,3 und 4 hervorgeht, in denen der Aufschiebevor-gang in drei aufeinanderfolgenden Zeitpunkten dargestellt ist. Während des Aufschiebens wird somit auf das hinterste Erzeugnis (9') durch eine Andrückrolle (39) dauernd ein Druck ausgeübt, während das nächste Erzeugnis (9”) ohne unter Druckeinwiikung zu stehen, aufgeschoben werden kann.
Hat nun das aufgeschobene Erzeugnis (9") seine Endlage erreicht (Fig. 4), so kommt die nächste Andrückrolle (39") auf diesem soeben aufgeschobenen Erzeugnis (9") zur Anlage. Diese Andrückrolle (39") wandert nun, wie bereits erläutert, mit dem nächsten aufgeschdbenen Erzeugnis (9"') nach oben.
Der Stapel (4), der wie bereits früher erwähnt, an seinem vorderen Ende an einem ortsfesten Anschlag (5) (Fig. 1) ansteht, steht somit dauernd unter einem Preßdruck. Ein Auffächem der gestapelten Erzeugnisse (9) wird somit vermieden. Da die Erzeugnisse (9) während des Aufschiebens nicht gegen den Stapel gedrückt werden, werden auch dünne Produkte während des Aufschiebens nicht verletzt. Im weiteren wird verhindert, daß das aufgeschobene Erzeugnis (9") das hintersteErzeugnis (9') infolge Reibung zwischen denbeidenErzeugnissen nach oben mitnimmt. Sollte dies in gewissen Fällen doch noch der Fall sein, so verhindert der Anschlag (50) eine weitereReibungsmitnahme dieses hintersten Erzeugnisses (9*). Durch Einblasen von Luft mittels der Luftauslaßdüse (53) in den Zwischenraum zwischen dem hintersten Erzeugnis (9') und dem aufgeschobenen Erzeugnis (9") kann weitgehend verhindert werden, daß die beiden Produkte während des Aufschiebevorganges miteinander in eine derart enge Berührung kommen, daß eine Reibungsmitnahme erfolgt. Je nach der Art der zu stapelnden Erzeugnisse (9) und deren Oberflächenbeschaffenheit kann das Anschlagblech (50) und/oder die Luftauslaßdüse (53) wegfallen.
Es ist offensichtlich, daß sich mit wachsendem Stapel (4), d. h. bei jedem neu aufgeschobenen Erzeugnis (9), die Stapelstelle (10) nach rückwäts bewegt. Das bedeutet auch, daß sich der Schlitten (28) in Richtung des Pfeiles -5-
AT395 576B (E) nach hinten bewegen muß. Diese Bewegung erfolgt nun selbsttätig, indem bei jedem Auflaufen einer Andrückrolle (39) auf das zuletzt aufgeschobene Erzeugnis (9") der Schlitten (28) zurückgedrängt wird. Mit dem Schlitten (28) bewegt sich auch die Führung (27) für die Förderorgane (13) nach rückwärts, so daß der ansteigende Abschnitt (27a) der Führung (27) bezüglich des Endes des Stapels (4) immer dieselbe Lage einnimmt. 5 Wie aus den Fig. 2 und 4 hervorgeht, wirken die Mitnehmerorgane (17) solange auf den nachfolgenden Rand (9b) der Erzeugnisse (9) ein, bis diese vollständig auf den Stapel (4) aufgeschoben sind. Da die Mitnehmerorgane (17) jedoch noch in einer Richtung (B')> die im wesentlichen rechwinklig zur Ebene des hintersten Erzeugnisses (9") des Stapels (4) steht, weiterbewegt werden, wird vom Stapel (4) auf diese Mitnehmerorgane (17) eine in Richtung des Pfeiles (K) (Fig. 6) wirkende Kraft ausgeübt, die, wie bereits erwähnt, nach Überwindung einer Totpunktlage ein 10 Zuriickkippen des Mitnehmerorganes (17) bewirkt In dieser zurückgekippten Stellung können die Mitnehmerorgane (17) während ihrer Weiterbewegung unterhalb des Stapels (4) nicht auf die Unterkante der gestapelten Erzeugnisse (9) einwirken. Somit wird ein Andrücken der Unteikante (9b) der gestapelten Erzeugnisse (9) an den Stapel (4) bewirkt, eine Verletzung dieser Unterkanten durch die Mitnehmerorgane (17) jedoch vermieden. Während ihres Rücklaufes werden die Mitnehmerorgane (17) durch den Rückstellanschlag (26) (Fig. 2) wieder in ihre 15 Mitnahmestellung hochgekippt. Während der beschriebenen Bildung eines Stapels (4), der, wie bereits früher erwähnt, als Pufferstapel zur Speisung des Anlegers (1) dient, erfolgt am vorderen Ende des Stapels (4) ein Abziehen von Erzeugnissen (9). Das bedeutet, daß je nach dem Verhältnis zwischen der Abzugsgeschwindigkeit und der Stapelgeschwindigkeit der Stapel größer oder kleiner wird. Durch diesen Pufferstapel ist es möglich, den Anleger (1) während einer gewissen 20 Zeit auch dann im Betrieb zu halten, wenn die Zufuhr von Erzeugnissen (9) über den Bandförderer (11) unterbrochen wird.
Das Aufstoßen der Erzeugnisse (9) mittels der Mitnehmerorgane (17) und das Andrücken durch die Andruckrollen (39), die synchron zur Bewegungsgeschwindigkeit das Mitnehmerorgan (17) umlaufend angetrieben sind, ermöglicht nicht nur dann ein störungsfreies Stapeln, wenn die Erzeugnisse (9) innerhalb der Schuppenformation (S) 25 ungleiche Abstände haben, sondern auch dann, wenn in diesem Schuppenstrom Lücken vorhanden sind. Aus demselben Grund ist es auch möglich, nicht in Schuppenformation anfallende, flächige Erzeugnisse, die nicht zwingend Erzeugnisse sein müssen, störungsfrei zu stapeln.
Die Stapelbildevonichtung (3) kann in verschiedenen Teilen auch anders als gezeigt ausgebildet werden. Von den möglichen Varianten werden im Folgenden nur einige wenige erwähnt. 30 Die Kraft, mit der die Andrückrolle (39) gegen den Stapel (4) drücken, kann dadurch vergrößert werden, daß am
Schlitten (28) ein Zusatzgewicht befestigt wird, das beispielsweise mit der Schlittenbewegung gehoben oder gesenkt wird. Selbstverständlich sind noch andere geeignete Mittel zur Erzeugung der gewünschten Andrückkraft möglich.
Diebeschriebeneselbsttätige Verschiebung des Schlittens (28) hat den Vorteil,daß für dieSchlittenverschiebung keine zusätzlichen Einrichtungen erforderlich sind. Es ist jedoch auch denkbar, Steuervorrichtungen vorzusehen, 35 durch die die Schlittenbewegung gesteuert wird. Bei einer möglichen Ausführungsform dieser Art wird die Trägerscheibe (37) nicht fest mit dem Schlitten (28) verbunden, sondern an einem schwenkbar gelagerten Hebel befestigt Bei sich ändernder Größe des Stapels (4) ändert sich auch die Stellung der Trägerscheibe (37) und somit auch die Schwenklage des Hebels. Diese Schwenklage kann nun dazu benützt werden, die Schlittenverschiebung zu steuern. 40 Mit der beschriebenen Stapelbildevonichtung (3) lassen sich selbstverständlich nicht nur Pufferstapel bilden, die zur Speisung von Anlegern und anderen Verarbeitungsmaschinen dienen. Mit derselben Stapelbildevonichtung und auf die beschriebene Weise lassen sich auch Stapel herstellen, die nicht gleichzeitig mit dem Aufschieben von Erzeugnissen am anderen Ende wieder abgebaut werden, sondern die entweder als Stapel weiterverarbeitet werden oder nach einer allfälligen Zwischenlagerung an einer anderen Stelle für die Weiterverarbeitung der einzelnen 45 Produkte wieder abgebaut werden.
Es versteht sich, daß die Stapelstelle (10) auch ortsfest angeordnet werden kann, was dann bedingt, daß die sich am anderen Ende des Stapels befindliche Abnützung in ihrer Lage veränderbar sein muß. Bei einer solchen Lösung ist es dann nicht erforderlich, einen verschiebbaren Schlitten (28) vorzusehen.
Bei der vorstehend beschriebenen Stapelbildevonichtung kann es nun vor allem bei dünnen Erzeugnissen 50 Vorkommen, daß sich diese während des Aufschiebens im Bereich ihrer vorderen Kante zurückbiegen oder zurückrollen, was zu Knickstellen oder andersartigen Beschädigungen fuhren kann, welche sich beim nachfolgenden Abbauen des Stapels sowie bei der anschließenden Weiterverarbeitung der Erzeugnisse nachteilig auswirken können. Im weiteren ist es möglich, daß trotz des an der Aufschiebestelle (10) der Erzeugnisse (9) vorhandenen, sich entlangderOberseite des Stapels(4)erstieckendenAnschlagbleches(50)gewisseErzeugnisse(9)zu weit nach oben 55 geschoben werden und deshalb über den Stapel (4) vorstehen. Solche Erzeugnisse verursachen später Störungen beim Abbauen des Stapels. Diese Nachteile werden mit der Ausführungsform gemäß den Fig. 8 und 9 vermieden.
Die Stapelbildevonichtung gemäß den Fig. 8 und 9 entspricht weitgehend der in den Fig. 1 bis 7 gezeigten -6-
AT 395 576 B
Stapelbildevomchtung.DieinFig.8mit3bezeichneteStapelbüdevomchtungistTeileiner Beschickungsvorrichtung (2) für einen Anleger (11) der von bekannter Bauart ist. Mittels dieser Stapelbildevomchtung (3) wird auf noch zu erläuternde Weise ein liegender Stapel (4) gebildet, dessen Längsachse (4a) gegenüber der Horizontalen etwa geneigt ist. Dieser Stapel (4) stützt sich an seinem vorderen, in den Figuren nicht gezeigten Ende ab und liegt weiter auf einer 3 Auflage (6) auf.
Die Stapelbildevomchtung (3) weist eine Zuführeinrichtung (8) auf, die die Erzeugnisse (9), die Schuppenformation (S) anfallen, einer Stapelstelle (10) zuführt. In der anfallenden Schuppenformation (S) liegt jeweils jedes Erzeugnis (9) auf dem vorangehenden Erzeugnis auf, sodaß jeweils die vordere Kante (9a) der Erzeugnisse (9) freiliegt. Die Zuführeinrichtung (8) weist einen Bandförderer (11) auf, an den ein weiterer Förderer (12) anschließt, 10 der die Erzeugnisse (9) auf noch zu beschreibende Weise auf den Stapel (4) aufschiebt. Dieser Förderer (12) weist zwei parallel zueinander und in einem Abstand verlaufende, als Ketten ausgebildete Förderorgane (13) auf, von denen in der Figur 8 nur das eine Förderorgan erkennbar ist Jedes Förderorgan (13) läuft über ortsfest angeordnetc Kettenräder (14), (15) und (16), von denen das Kettenrad (14) auf noch zu beschreibende Weise angetrieben ist. An jedem Förderorgan (13) sind Mitnehmerorgane (17) angeordnet. Der Abstand zwischen den Mitnehmerorganen (17) 15 ist größer als der Schuppenabstand (a), d. h. der Abstand zwischen jeweils aufeinanderfolgenden Erzeugnissen (9) in der Schuppenformation (S). Beim liegenden Ausführungsbeispiel beträgt der Abstand zwischen den Mitnehmerorganen (17) etwa das 3-fache dieses Schuppenabstandes (a). Die Mitnehmerorgane (17) entsprechen m ihrer Ausbildung den in den Fig. 2 bis 4 sowie 6 und 7 gezeigten Mitnehmerorgan und sind ebenfalls kippbar an den Förderorganen (13) befestigt. 20 Im Bereich ihres förderwirksamen Trumes (13a) sind die Förderorgane (13) in einer Führung (27) geführt, die einen gegen die Stapelstelle (10) hin ansteigenden Abschnitt (27a) aufweist (Fig. 8). Dieser ansteigende Führung* abschnitt (27a) dient gleichzeitig als Auflage für den Mittelteil der Erzeugnisse (9). Diese Führung (27) bildet T c*s eines Schlittens (28), der auf nicht näher dargestellte Weise längs zweierFührungsschienen (31) verschiebbar gef uhn ist, von denen in Fig. 8 nur die eine Führungsschiene sichtbar ist Der Schlitten (28) weist ferner zwei Seiten» ärvk 25 auf, die in Fig. 9 weggelassen sind und von denen in Fig. 8 nur die eine Seitenwand (32) sichtbar ist.
An der Seitenwand (32) ist ein sich nach oben erstreckender Arm (34) befestigt, der einen Ausleger (35) (Fig trägt. In diesem Ausleger (35) ist eine Welle (36) (Fig. 8) gelagert, an deren einem Ende eine Trägerscheibe (3't befestigt ist. An dieser Trägerscheibe (37) sind acht sich in radialer Richtung erstreckende Arme (38) befestigt, die in gleichen Winkelabständen angeordnet sind und von denen in Fig. 8 nicht alle dargestellt sind. Diese Arme <38> 30 tragen an ihrem vorstehenden Ende frei drehbar gelagerte Andrückrollen (39). Am der Trägerscheibc (37) gegenüberliegenden Ende der Welle (36) ist auf dieser ein Kettenrad (40) befestigt, über das eine Antriebskette (41) läuft, die mit einem Kettenrad (42) am andern Ende des Armes (34) ein Eingriff steht.
Das Kettenrad (42) sitztauf einer Welle (43), welcheein zweites Kettenrad (44) trägt. Dieses steht in Eingriff mit einer Antriebskette (45), die auf nicht näher dargestellte Weise angetrieben wird. Von dieser Antriebskette (45) her 33 wird die Trägerscheibe (37) in Richtung des Pfeilers (D) umlaufend angetrieben.
Am Ausleger ist weiter ein Anschlagblech (50) befestigt, das in einem Abstand von der Stapelauflage (6) verläuft, der etwa der Höhe des Stapels (4) entspicht.
Der Bandförderer (11) wie auch der anschließende Förderer (12) unterscheiden sich in ihrer Konstruktion etwas vom Bandförderer (11) bzw. vom Förderer (12) der in den Figuren 2 bis 7 dargestellten Ausführungsform. Der 40 Bandförderer (11) weist ein Förderband (60) auf, das über ein auf nicht näher dargestellte Weise angetriebenes Antriebsrad (61) sowie um ein ortsfest gelagertes Umlenkrad (62) geführt ist Dieses Förderband (60) verläuft weiter über Umlenkräder (63), (64), (65) und (66), die alle am Schlitten (28) gelagert sind. Das Umlenkrad (65) sitzt dabei auf derselben Welle wie die Kettenräder (14), über die die Förderorgane (13) des Förderers (12) geführt sind. Durch das umlaufend angetriebene Förderband (60) wird das Umlenkrad (65) und mit diesem auch die Kettenräder (14) 45 angetrieben.
Beidseits der Führung (27) sind in der Bewegungsbahn der Erzeugnisse (9) zwei Winkelprofile (67) und (68) angeordnet, die ebenfalls am Schlitten (28) befestigt sind. Der eine Schenkel dieser Winkelprofile (67) und (68) dient als Leitorgan (69) bzw. (70) für die Seitenränder (9c), (9d) der Erzeugnisse (9) und weist eine Leitfläche (69a) bzw. (70a) auf. Der andere Schenkel da1 Winkelprofile (67), (68) ist als Seitenrichtwand (71) bzw. (72) ausgebildet. Die 30 Leitorgane (69) und (70) steigen ebenfalls gegen den Stapel (4) hin an. Die Steigung dieser Leitorgane (69), (70) ist jedoch größer als die Steigung des Führungsabschnittes (27a). Wie die Fig. 8 zeigt, liegen die Anfangsabschnitte (69'), (70') der Leitorgane (69), (70) tiefer als die Oberseite des Führungsabschnittes (27a). Etwa an der mit (F) bezeichneten Stelle verlaufen die Leitorgane (69), (70) etwa auf gleicher Höhe wie die Oberseite des Führungsabschnittes (27a), um nachher oberhalb des letzteren zu verlaufen. In Fig. 8 ist mit (b) der Abstand bezeichnet, um den 55 die Leitorgane (69), (70) über der Oberseite des Führungsabschnittes (27a) angeordnet sind.
Die Wirkungsweise der in den Fig. 8 und 9 dargestellten Vorrichtung, welche der anhand der Fig. 2 bis 7 erläuterten Wirkungsweise entspricht, ist wie folgt: -7-

Claims (26)

  1. AT 395 576 B Die durch den Bandförderer (11) in etwa horizontaler Richtung zugeführten Erzeugnisse (9), die dachziegelartig übereinander liegen, werden durch den ansteigenden Führungsabschnitt (27a) nach oben umgelenktund in Richtung des Pfeiles (B) gegen die Stapelstelle (10) geschoben. Etwa an der mit (F) bezeichneten Stelle beginnen die Leitorgane(69),(70)aufdieseitiichenRänder(9c)und(9d)derErzeugnisse(9)einzuwirken, was bedeutet, daß diese Seitenränder gegenüber dem Mittelteil der Erzeugnisse (9) hochgebogen werden. Der Steigungswinkel des Führungsabschnittes (27a) ist derart groß gewählt, daß die einzelnen Erzeugnisse (9) wieder zurückrutschen, bis sie an ihren nachfolgenden Kanten (9b) entweder an dem als Anschlag dienenden Umlenkrad (63) für das Förderband (60) oder an einem Mitnehmeroigan (17) des Förderers (12) anstoßen. Da der Abstand zwischen den Mitnehmerorganen (17) etwa dreimal so groß ist wie der Abstand (a) zwischen aufeinanderfolgenden Erzeugnissen (9) in der Schuppenformation (S), werden entlang des ansteigenden Führungsabschnittes (27a) aus jeweils drei Erzeugnissen (9) ein Paket (73) bzw. (73') gebildet, das dann von einem Mitnehmerorgan (17) an den nachlaufenden Kanten (9b) der Erzeugnisse (9) erfaßt und in Richtung des Pfeiles (C) auf den Stapel (4) aufgeschoben wird. Bei dem mit (73) bezeichneten Paket sind die drei dieses bildenden Erzeugnisses (9) soweit zurückgerutscht, daß sie mit ihrer hinteren Kante (9b) am Umlenkrad (63) anstehen. Dieses Paket (73) wird demnächst von dem mit (17') bezeichneten Mitnehmerorgan (17) erfaßt werden und entlang der Führung (27) nach oben geschoben werden. Während dieser Vorwärtsbewegung des Paketes (73) werden die Seitenkanten (9c) und (9d) der Erzeugnisse (9) dieses Paketes (73) durch dieLeitorgane (69), (70) hochgebogen, während der Mittelteil der Erzeugnisse (9) dieses Paketes (73) auf dem ansteigenden Führungsabschnitt (27a) aufliegt. Die Erzeugnisse (9) jedes Paketes (73), (73') werden somit etwa U- bzw. V-förmig gebogen, wodurch eine versteifende Wirkung erzielt wird. Dadurch, daß die Druckprodukte (9) durch Hochbiegen ihrer Seitenränder (9c), (9d) eine Versteifung erfahren und zudem nicht einzeln, sondern in Paketen auf den Stapel (4) aufgeschoben werden, kann wirkungsvoll vermieden werden, daß sich die Erzeugnisse (9) beim Aufschieben zurückrollen oder -biegen. Somit lassen sich auch dünne Produkte mitverhältnismäßig geringer EigensteifigkeitohneSchwierigkeiten und ohne BeschädigungaufdenStapel (4) aufschieben. Durch das Bilden von Paketen (73), (73') infolge Zurückrutschens der Erzeugnisse (9) im Bereich des ansteigenden Führungsabschnittes (27a) wird erreicht, daß zwischen aufeinanderfolgenden Paketen (73), (73') ein Zwischenraum (74) gebildet wird, in den die Mitnehmerorgane (17) eingreifen. Somit kann vermieden werden, daß die Erzeugnisse (9) auf den über die Oberseite der Führung (27) vorstehenden Mitnehmerorganen (17) zur Auflage kommen. Die Mitnehmerorgane (17) können somit genügend hoch ausgebildet werden, damit eine sichere Mitnahme der Pakete (73), (73') von Erzeugnissen gewährleistet ist. Während des Aufschiebens der Pakete (73), (73') von Erzeugnissen wirkt auf das jeweils hinterste Erzeugnis (9‘) des Stapels (4) eine Andrückrolle (39) ein, die sich zusammen mit dem aufgeschobenen Paket (73') in dessen Aufschieberichtung (C) nach oben bewegt, wie das vorstehend anhand der Fig. 2 bis 7 ausführlich erläutert worden ist Mit wachsendem Stapel (4), d. h. bei jedem neu aufgeschobenen Paket (73), bewegt sich die Stapelstelle (10) nach rückwärts. Der Schlitten (28) muß nun wie bereits erwähnt dieser Bewegung der Stapelstelle (10) folgen, d. h. er bewegt sich in Richtung des Pfeiles (E) in Fig. 1 nach rechts. Es kann zweckmäßig sein, das Förderband (60) aus mehreren Einzelbändem zu bilden, die in einem gegenseitigen Abstand nebeneinander verlaufend angeordnet sind. PATENTANSPRÜCHE 1. Verfahren zum Herstellen von Stapeln aus biegsamen, flächigen Erzeugnissen, insbesondere Druckprodukten, bei dem die Erzeugnisse nacheinander auf den Stapel aufgeschoben werden, dadurch gekennzeichnet, daß auf das jeweils hinterste Erzeugnis (9') des liegenden Stapels (4) an einer Stelle die in Aufschieberichtung (C) des nächstfolgenden Erzeugnisses (9") bzw. Erzeugnispaketes (73') immer vor dessen vorlaufenden Kante (9a) liegt, ein Druck ausgeübt wird und die Einwirkungsstelle dieses Druckes während des Aufschiebens eines Erzeugnisses (9") bzw. eines Erzeugnispaketes (73') mit diesem in dessen Aufschieberichtung (C) mitverschoben wird. (Fig. 2 bis 4, 8)
  2. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stapel (4) gegenüber der Horizontalen geneigt ist (Fig. 2 bis 4,8) -8- AT 395 576 B
  3. 3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in an sich bekannter Weise die zu stapelnden Erzeugnisse (9) in horizontaler Richtung in Schuppenformation (S) zugeführt und für das Aufschieben nach oben umgelenkt werden. (Fig. 2 bis 4,8)
  4. 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stapelstelle (10), an der die Erzeugnisse (9”) auf den Stapel (4) aufgeschoben werden, der jeweiligen Stapelgröße entsprechend verschoben wird. (Fig. 2 bis 4,8)
  5. 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in an sich bekannter Weise die Erzeugnisse (9) vor dem Aufschieben auf den Stapel (4) im Bereich ihrer sich in Förderrichtung (B) erstreckenden Ränder (9c, 9d) hochgebogen werden. (Fig. 2 bis 4,8)
  6. 6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Aufschieben der Erzeugnisse (9) auf den Stapel (4) aus den in Schuppenformation (S) zugeführten Erzeugnissen (9) Pakete (73) aus mindestens zwei übereinanderliegenden Erzeugnissen (9) gebildet werden. (Fig. 8)
  7. 7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Erzeugnisse (9) mit an ihrer hinteren Kante (9b) angreifenden Mitnehmerorganen (17) auf den Stapel (4) aufgeschoben werden. (Fig. 2 bis 4,8)
  8. 8. Anwendung des Verfahrens nach Anspruch 1 zur Bildung von der Zwischenspeicherung der Erzeugnisse (9) dienenden Pufferstapeln (4) zur Speisung von Verarbeitungsmaschinen (1), insbesondere von Anlegern. (Fig. 2 bis 4,8)
  9. 9. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 mit einer Zuführeinrichtung zum Zufuhren und Aufschieben der Erzeugnisse auf den Stapel und einer Andrückeinrichtung, dadurch gekennzeichnet, daß die Andrückeinrichtung in an sich bekannterWeise mehrere, entlang einer kreisförmigen Bahn umlaufend angetriebene, frei drehbar gelagerte Rollen aufweist, und daß diese Rollen währendeines Abschnittes ihrer Umlaufbahn am jeweils hintersten Erzeugnis (9') des Stapels (4) zur Anlage kommen, und daß die Zuführeinrichtung (8) einen die Erzeugnisse (9) auf den liegenden Stapel (4) aufschiebenden Förderer (12) mit wenigstens einem synchron mit der Andrückeinrichtung (37, 38,39) umlaufend angetriebenen Förderorgan (13) aufweist, das mit in gegenseitigen Abständen angebrachten Mitnehmerorganen (17) versehen ist, die an den nachlaufenden Kanten (9b) der Erzeugnisse (9) angreifen. (Fig. 2 bis 4,8)
  10. 10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Stapel (4) gegenüber der Horizontalen geneigt ist. (Fig. 2 bis 4,8)
  11. 11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß dieZufühieinrichtung (8) die Erzeugnisse (9) in horizontaler Richtung und in einer Schuppenformation (S) zuführt und die durch den Förderer (12) festgelegte Förderbahn von der Stapelstelle (10) in an sich bekannterWeise einen gegen den Stapel (4) ansteigenden Abschnitt (27a) aufweist. (Fig. 2 bis 4,8)
  12. 12. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Förderer (12) zumindest im Bereich der Stapelstelle (10) eine quer, vorzugsweise etwa rechtwinkelig zur Ebene des jeweils hintersten Erzeugnisses (9’) des Stapels (4) verlaufende Fördenichtung (B') aufweist. (Fig. 2 bis 4,8)
  13. 13. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Mitnehmerorgane (17) kippbar gelagert sind und beim Anstoßen am Stapel (4) aus der Mitnahmestellung weggekippt werden kann und daß eine Rückstelleinrichtung (26) zum Rückstellen der Mitnehmerorgane (17) in die Mitnahmestellung vorgesehen ist (Fig. 2 bis 4,8)
  14. 14. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die durch den Förderer (12) festgelegte Förderbahn von der Stapelstelle (10) einen gegen den Stapel (4) ansteigenden Abschnitt (27a) aufweist. (Fig. 2 bis 4,8)
  15. 15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Andrückeinrichtung (37,38,39) zusammen mit der Stapelstelle (10) der jeweiligen Stapelgröße entsprechend verschiebbar sind. (Fig. 2 bis 4,8) -9- AT 395 576 B
  16. 16. Vorrichtung nach den Ansprüchen 14 und 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Förderorgan (13) ortsfest angeordnet ist und zumindest dessen förderwirksamer Trum (13a) in einem den ansteigenden Förderbahnabschnitt (27a) festlegenden Führungsteil (27) verläuft, der synchron mit der Andrückeinrichtung (37, 38, 39) in Längsrichtung (4a) des Stapels (4) verschoben wird. (Fig. 2 bis 4,8)
  17. 17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungsteil (27) und die Andrückeinrichtung (37,38,39) auf einem Schlitten (28) angeordnet sind, der entlang einer geneigten und gegen den Stapel (4) abfallenden Führung (31) geführt ist, wobei die Andrückeinrichtung (37,38,39) vorzugsweise unter Schwerkraftwirkung gegen den am gegenüberliegenden Ende abgestützten Stapel (4) gedrückt ist. (Fig. 2 bis 4,8)
  18. 18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 17, gekennzeichnet durch eine an sich bekannte Anschlageinrichtung (50) zur Begrenzung der Bewegung der Erzeugnisse (9) in deren Aufschieberichtung (C). (Fig. 2 bis 4,8)
  19. 19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 18, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (53) zum Einblasen eines gasförmigen Mediums, vorzugsweise Luft, zwischen das jeweils hinterste Erzeugnis (9') des Stapels (4) und das auf diesen aufgeschobene nächstfolgende Erzeugnis (9"). (Fig. 2 bis 4,8)
  20. 20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 19, gekennzeichnet durch eine auf die sich in Förderrichtung (B) erstreckenden Ränder (9c, 9d) der durch die Zuführeinrichtung (8) zugeführten Erzeugnisse (9) zur Einwirkung bringbare Anordnung (69,70) zum Hochbiegen dieser Ränder (9c, 9d). (Fig. 8,9)
  21. 21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Anordnung zum Hochbiegen der Ränder (9c, 9d) der Erzeugnisse (9) seitliche, in der Bewegungsbahn der Erzeugnisse (9) angeordnete und auf die Ränder (9c, 9d) der Erzeugnisse (9) ein wirkende Leitorgane (69,70) auf weist. (Fig. 8,9)
  22. 22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Leitorgan (69, 70) eine Leitfläche (69a, 70a) aufweist, die in einem Abstand (b) über einer Auflage (27a) für dar Mittelteil der Erzeugnisse (9) verläuft und auf die die Erzeugnisse (9) während ihrer Bewegung längs ihres Förderweges mit ihren Rändern (9c, 9d) auflaufen. (Fig. 8,9)
  23. 23. Vorrichtung nach den Ansprüchen 9 und 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen den Mitnehmerorganen (17) größer ist als der Abstand (a) zwischen aufeinanderfolgenden und dachziegelartig übereinanderliegenden Erzeugnissen (9). (Fig. 8)
  24. 24. Vorrichtung nach den Ansprüchen 16 und 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitorgane (69,70) im gegen den Stapel (4) ansteigenden Abschnitt (27a) der Förderbahn des Förderers (12) angeordnet sind. (Fig. 8)
  25. 25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich desansteigendenFörderbahnabschnittes (27a) vorzugsweise an dessen Anfang, ein Anschlag (63) für die entlang dieses Förderbahnabschnittes (27a) nach rückwärts rutschenden Erzeugnisse (9) vorhanden ist (Fig. 8)
  26. 26. Verwendung der Vorrichtung nach Anspruch 9 zur Bildung von der Zwischenspeicherung der Erzeugnisse (9) dienenden Pufferstapeln (4) zur Speisung von Verarbeitungsmaschinen (1), insbesondere von Anlegern. Hiezu 7 Blatt Zeichnungen -10-
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