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Vorrichtung zur Behandlung von mit Staub beladenen Gasen
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Behandlung von mit Staub beladenen Gasen zwecks Nassreinigung oder Konditionierung der Gase.
Es ist allgemein üblich, mit Staub beladene Gase durch Beimischung einer Waschflüssigkeit zu einer Strömung des betreffenden Gases zu behandeln und anschliessend den Staub und die Flüssigkeitstropfen vom befeuchteten Gas abzuscheiden. Dazu wird normalerweise das mit Staub beladene Gas in eine Mischkammer von konischer Form eingeführt. DieWa chflüssigkelt wird veranlasst, an der konischen Wandung dieser Kammer niederzufliessen und im Unterteil der Kammer in die Gasströmung einzutreten. Die befeuchtete Gasströmung wird mit Hilfe eines Ventilators über eine Rohrleitung einem Abscheider, beispielsweiso von Zyklonbauart, zugeführt, in dem die schmutzige Waschflüssigkeit vom Gas getrennt und im Kreislauf in einen Flüssigkeitsbehälter zurückgeführt wird.
Für diese Rückführung der schmutzigen Waschflüssigkeit wird im allgemeinen eine Pumpe angewendet. Diese Pumpe verursacht aber, abgesehen von ihrem Leistungsverbrauch, auch erhöhte Instandhaltungskosten, weil ihre Bestandteile einer starken Abnutzung durch die korrodierende Einwirkung der Staubteilchen ausgesetzt smd.
Ein Hauptziel der vorliegenden Erfindung liegt deshalb darin, bei einer Vorrichtung der beschriebenen Art das Erfordernis einer Pumpe für die Waschflüssigkeit zu vermeiden, wozu nach dem Grundgedanken der Erfindung die Saugwirkung des für das gasförmige Medium vorgesehenen Ventilators auch zur Rückführung der Waschflüssigkeit im Kreislauf ausgenutzt wird.
Eine gemäss der Erfindung ausgebildete Vorrichtung der einleitend angegebenen Art ist im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, dass ein die Öffnungen an der Peripherie der Mischkammer umgebendes Gehäuse vorgesehen ist, das oben gegen die freie Atmosphäre abgeschlossen, zur Mischkammer hin aber offen ist, während es mit seinem unteren Teil in den Flüssigkeitsbehälter eintaucht, so dass der Unterdruck in der Mischkammer, der vom Saugventilator erzeugt wird, ein Ansteigen des Flüssigkeitsspiegels innerhalb des Gehäuses bis über die Öffnungen für die Flüssigkeitsversorgung der Mischkammer bewirkt.
Im Behälter für die Waschflüssigkeit ist vorzugsweise eine Einrichtung für die Konstanthaltung des Flüssigkeitsspiegels im Behälter zwischen dem unteren Rand des Gehäuses und dem Niveau der Öffnungen an der Peripherie der Mischkammer vorgesehen, wobei der Spiegelabstand von den Öffnungen in der Mischkammer so gewählt ist, dass der in der Mischkammer erzeugte Unterdruck befähigt ist, innerhalb des Gehäuses einen Anstieg des Flüssigkeitsspiegels bis über diese Öffnungen zwecks Sicherstellung einer geeigneten Flüssigkeitsströmung in die Mischkammer zu bewirken.
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wobei sich zwischen der Mischkammer und dem Gehäuse oberhalb der Öffnungen bis zu einer Höhe, die grösser ist als die Steighöhe der Waschflüssigkeit im Gehäuse, welche durch den maximalen Unterdruck des Ventilators in der Mischkammer (im Falle einer Verstopfung oder sonstigen Sperrung des Gaseinlasses zur Mischkammer) bewirkt wird, eine Trennwand erstreckt.
Die angeführten Merkmale der Erfindung sollen unter Bezugnahme auf ein in der Zeichnung darge- stellites Ausführungsbeispiel genauer erläutert werden. Die Zeichnung zeigt schematisch einen Vertikal- : schnitt durch eine erfindungsgemässe Vorrichtung zur Behandlung von mit Staub beladenem Gas.
Das mit Staub beladene Gas wird durch eine Einlassleitung 1 in eine Mischkammer 2 eingeleitet, der
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auch eine Waschflüssigkeit zugeführt wird. Das befeuchtete, mit Staub beladene Gas wird mit Hilfe eines
Ventilators 11 von der Mischkammer 2 über eine Auslassleitung 3 einem Abscheider, z. B. einem Zyklon 10, zugeführt. Die Mischkammer 2 hat konische Form und verjüngt sich nach unten zur Auslassleitung 3. Sie ist an der Übergangsstelle zur Auslassleitung mit einem Drosselflansch 4 versehen, der die Zerstäubung und Beimischung der von der Seitenwand der Kammer herabfliessenden Waschflüssigkeit fördert.
Die Mischkammer 2 ist von einem Gehäuse 5 umgeben, das oben durch einen Deckel 5a gegen die freie Atmosphäre abgeschlossen ist. An seinem oberen Ende steht der freie ringförmige Innenraum des Gehäuses 5 in Verbindung mit der Mischkammer 2, so dass im Innenraum des Gehäuses der gleiche Unterdruck wie in der Mischkammer 2 herrscht. Das untere Ende des Gehäuses 5 ist offen und taucht in die in einem Behälter 6 befindliche Waschflüssigkeit ein, wobei der durch den Ventilator 11 in der Kammer 2 erzeugte Unterdruck bewirkt, dass die Waschflüssigkeit im Gehäuse 5 hochsteigt. Mit 8 ist in der Zeichnung eine nur schematisch angedeutete Regeleinrichtung bezeichnet, welche den Spiegel A der Waschflüssigkeit im Behälter 6 auf einem vorgegebenen Wert oberhalb des unteren Randes des Gehäuses 5 hält.
Zur Einführung der Waschflüssigkeit in die Mischkammer 2 sind an der oberen Peripherie der Kammer 2 Reihen von Öffnungen 7 vorgesehen. Die Öffnungen 7 sind so gross gewählt, dass sie das Einströmen von Flüssigkeit in die Mischkammer 2 in solchem Ausmass zulassen, dass die einströmende Flüssigkeit in Form eines Filmes an der konischen Wandung dieser Kammer niederfliesst. Anderseit-sind aber diese Öffnungen hinreichend klein, damit der Flüssigkeitsspiegel im Gehäuse 5 über die Öffnungen, etwa bis zur eingezeichneten Spiegelhöhe B. ansteigen kann.
Die Öffnungen 7 befinden sich also unterhalb des Flüssigkeitsspiegels B, der durch den auf der Saugseite des Ventilators 11 herrschenden Unterdruck gegenüber dem Flüssigkeitsspiegel A im Behälter 6 erhöht ist, welch letzterer von der Regeleinrichtung 8 konstant gehalten wird.
Um eine Flüssigkeitsströmung vom Gehäuse 5 in die Kammer 2 unter Umgehung der Öffnungen 7 zu verhindern, ist die Kammer 2 mit einer aufgesetzten Trennwand 2b ausgestattet, die als Innenwandung mit dem Gehäuse 5 eine Ringkammer bildet und nach oben so hoch reicht, dass bei einer Verstopfung oder sonstigen Sperrung der Einlassleitung 1 die maximale Saugwirkung des Ventilators 11 den Flüssigkeitsspiegel B nicht über die Trennwand 2b anheben kann.
Das beschriebene Ausführungsbeispiel der Erfindung lässt natürlich noch verschiedene Abwandlungen
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PATENTANSPRÜCHE :
1. Vorrichtung zur Behandlung von mit Staub beladenen Gasen, bestehend aus einem Behälter für eine Waschflüssigkeit, einer an eine Einlassleitung für das zu behandelnde Gas und an eine Auslassleitung angeschlossene Mischkammer, die an ihrer Peripherie Öffnungen aufweist, durch die Waschflüs- sigkeitzwecks Befeuchtung des zu behandelnden Gases in die Mischkammer gelangen kann, und aus einem über einen Saugventilator an die Auslassleitung der Mischkammer angeschlossenen Abscheider, in welchem die Flüssigkeitstropfen von dem befeuchteten Gas getrennt werden, um in den Behälter zurilckgeführt zu werden, dadurch gekennzeichnet, dass ein die Öffnungen (7) an der Peripherie der Mischkammer (2) umgebendes Gehäuse (5) vorgesehen ist, das oben gegen die freie Atmosphäre abgeschlossen, zur Mischkammer (2)
hin aber offen ist, während es mit seinem unteren Teil in den Flüssigkeitsbehälter (6) eintaucht, so dass der Unterdruck in der Mischkammer, der vom Saugventilator (11) erzeugt wird, ein Ansteigen des Flüssigkeitsspiegels innerhalb des Gehäuses (5) bis über die Öffnungen (7) für die Flüssigkeitsversorgung der Mischkammer bewirkt.