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Die Erfindung betrifft ein Modul-Bausystem für eine Einbauleuchte.
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Die Anmelderin entwickelt und fertigt seit Jahrzehnten Einbauleuchten für den wandseitigen Einbau, zum Einbau in eine Decke, eine Seitenwand oder eine Bodenwand eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils oder einer Außenfläche.
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Nachfolgend soll insbesondere der Fall einer deckenseitigen Montage der Leuchte beschrieben werden, wobei bereits an dieser Stelle angemerkt sei, dass die nachfolgend anhand einer Deckeneinbauleuchte erläuterte Erfindung auch in anderen Wandeinbauleuchten Anwendung findet und diese vom Schutz umfasst sein sollen.
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Herkömmliche Deckeneinbauleuchten bestehen in unterschiedlichen Varianten, die je nach gewünschter Funktion variieren. Auch die Art der Gebäudewand, z. B. die Dicke einer Zwischendecke, die Art des Putzes, die Höhe des zur Verfügung stehenden Deckenzwischenraumes, die gewünschte Lichtverteilung und nicht zuletzt das gewünschte Design der Leuchte, spielen eine Rolle bei der Auswahl der gewünschten Leuchte. Bekannte Leuchten werden jeweils für den individuellen Einsatzzweck angefertigt und bestehen aus zahlreichen Einzelteilen. Dies ist z. B. verbunden mit einer aufwändigen Lagerhaltung, da die häufig nur in geringen Stückzahlen angefragten Leuchten individuell gefertigt werden müssen.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ausgehend von dem bekannten Stand der Technik ein Modul-Bausystem für Einbauleuchten zu entwickeln, welches eine Verwendung einer hohen Zahl von Gleichteilen zulässt und auf die situationsabhängigen Bedürfnisse des Anwenders flexibel reagieren kann.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe zunächst mit den Merkmalen des Anspruches 1. Demgemäß wird ein Modul-Bausystem für eine Einbauleuchte vorgeschlagen, umfassend wenigstens drei, in unterschiedlichen Varianten vorgesehene Komponenten, die wahlweise unter Verwendung der unterschiedlichen Varianten zu unterschiedlichen Einbauleuchten zusammensetzbar sind, wobei eine erste Komponente von einem ringförmigen Einbauelement bereitgestellt ist, welches Festlegungsmittel zur wandseitigen Festlegung, umfasst, wobei eine zweite Komponente von einem ringförmigen Aufnahmeelement bereitgestellt ist, welches Verbindungsmittel zur lösbaren Befestigung an dem Einbauelement und Aufnahmemittel zur unmittelbaren oder mittelbaren Aufnahme eines Lichtkopfes umfasst, und wobei eine dritte Komponente von einem Reflektorelement, insbesondere von einem Unterreflektor, bereitgestellt ist, der an dem Aufnahmeelement lösbar festlegbar ist.
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Das Prinzip der Erfindung besteht im Wesentlichen darin, eine Einbauleuchte bereitzustellen, die drei wesentliche Komponenten umfasst. Die erste Komponente ist ein Einbauelement, die zweite Komponente ist ein Aufnahmeelement und die dritte Komponente ist ein Reflektorelement.
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Einbauelement und Aufnahmeelement sind ringförmig ausgebildet, beispielsweise kreisringförmig oder quadratisch bzw. rechteckig. Einbauelement und Aufnahmeelement sind hinsichtlich ihrer Grundform aufeinander abgestimmt. So ist ein kreisringförmiges Einbauelement mit einem kreisringförmigen Aufnahmeelement verbindbar, und ein rechteckförmiges Einbauelement mit einem rechteckförmigen Aufnahmeelement verbindbar.
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Im Folgenden soll zunächst lediglich eine Mehrzahl der Varianten der Komponenten beschrieben werden, die auf kreisringförmige Einbauelemente und kreisringförmige Aufnahmeelemente zurückgreifen.
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Das Einbauelement weist Festlegungsmittel zur wandseitigen Festlegung auf. Die Festlegungsmittel ermöglichen eine unmittelbare Befestigung des Einbauelementes an der Wand.
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Dabei können als Festlegungsmittel beispielsweise Spreizfedern vorgesehen sein, die eine wandseitige Befestigungsfläche in Einbauzustand hintergreifen können. Beispielsweise können zwei Spreizfedern vorgesehen sein, die sich etwa tangential von dem kreisringförmigen Einbauelement wegerstrecken.
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Alternativ können die Festlegungsmittel Lochbleche umfassen, die radial von dem Einbauelement nach außen vorstehen. Die Lochbleche erlauben eine Festlegung des Einbauelementes an einer Deckenunterseite beispielsweise durch Nägel oder Lochstifte.
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Schließlich können als weitere Festlegungsmittel dritter Art beispielsweise auch Halteblöcke vorgesehen sein, die z. B. schwenkbar und axial verfahrbar relativ zu dem Einbauelement angeordnet sind.
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Ganz allgemein gilt, dass unterschiedliche Varianten des Einbauelementes bei gleicher Größe, d. h. insbesondere bei gleichem Innendurchmesser, unterschiedliche Befestigungsmittel aufweisen können, die eine Festlegung des Einbauelementes an unterschiedlichen Deckenarten oder Decken-Wandstärken ermöglichen.
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Das erfindungsgemäße Modul-Bausystem weist darüber hinaus ein Aufnahmeelement auf, welches ebenfalls in unterschiedlichen Varianten besteht. Das Aufnahmeelement ist ebenfalls im Wesentlichen ringförmig ausgebildet. Eine erste Variante eines Aufnahmeelementes weist zwei in Axialrichtung verlaufende Streben auf, an denen Haltebügel zur Befestigung eines Lichtkopfes befestigt sind. Eine erste Variante des Aufnahmeelementes weist axial kurz gehaltene Streben, und eine zweite Variante des Aufnahmeelementes weist axial langgestreckte Streben auf. Diese dienen zur Erzielung einer unterschiedlichen Positionierung eines Lichtkopfes relativ zu dem Einbauelement. Eine weitere Variante eines Ausführungsbeispiels eines Aufnahmeelementes kann bei gleicher Strebenlänge unterschiedlich lang ausgebildete Haltebügel aufweisen, um den gleichen Zweck zu erreichen.
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Das Aufnahmeelement ist lösbar an dem Einbauelement befestigbar. Hierzu dienen Verbindungsmittel, die bei allen Varianten des Aufnahmeelementes gleich gestaltet sind. Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Verbindungsmittel von in Axialrichtung ausgerichteten Federlaschen am Aufnahmeelement gebildet, die radial verlagerbar sind. Die Federlaschen können eine Haltefläche aufweisen, die in montiertem Zustand des Aufnahmeelementes an dem Einbauelement, auf einer Oberseite eines von dem Einbauelement radial nach innen vorstehenden Ringbundes, aufliegt. An dem Aufnahmeelement kann ein radial nach außen vorspringender Außenbund vorgesehen sein, der mit dem nach innen vorstehendem Ringbund des Einbauelementes in montiertem Zustand überdeckt.
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Zur Durchführung einer Befestigung des Aufnahmeelementes an dem Einbauelement kann das Aufnahmeelement an dem wandseitig bereits festgelegten Einbauelement montiert werden, in dem es durch die von dem Einbauelement bereitgestellte Einführöffnung hindurchgeführt wird. Hierbei können die Federlaschen radial nach innen vorgespannt werden und anschließend in ihre radial ausgefahrene Endposition einrasten. Die Oberseite des radial nach außen vorstehenden Ringbundes am Aufnahmeelement kann während der Einsetzbewegung des Aufnahmeelementes in das Einbauelement mit der Unterseite des radial nach innen vorstehenden Ringbundes am Einbauelement in Kontakt geraten, so dass eine Anlagesituation erreicht wird. Hierdurch ist die Einführbewegung des Aufnahmeelementes in das Einbauelement axial begrenzt.
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Das Aufnahmeelement weist darüber hinaus Mittel auf, die eine lösbare Befestigung eines Reflektorelementes an dem Aufnahmeelement ermöglichen. Vorzugsweise ist ein Reflektorelement durch Bereitstellung einer Clipsverbindung, insbesondere nach Art einer Ringschnappverbindung, axial an dem Aufnahmeelement festlegbar.
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Weiter vorzugsweise ist das Reflektorelement werkzeuglos lösbar an dem Aufnahmeelement festlegbar. Auch das Aufnahmeelement kann werkzeuglos lösbar an dem Einbauelement festgelegt werden.
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Das erfindungsgemäße Modul-Bausystem kann darüber hinaus weitere Schnittstellen enthalten, die eine zusätzliche Verwendung vieler Gleichteile ermöglichen. So können beispielsweise unterschiedliche Lichtköpfe an dem gleichen Aufnahmeelement befestigt werden. Andererseits können an dem gleichen Lichtkopf auch unterschiedliche Aufnahmeelemente befestigt werden. Die zugehörige Schnittstelle kann durch zwei Bohrungen am freien Ende der Haltebügel bereitgestellt werden, an denen der Lichtkopf relativ zu dem Aufnahmeelement festgelegt ist oder festgeschraubt wird.
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Schließlich kann ein Lichtkopf vorgesehen sein, der ein Gehäuseteil aufweist, an dem unterschiedliche Fassungen für unterschiedliche Leuchtmittel festlegbar sind. Hierzu kann das Gehäuseteil zwei oder mehr Paare von Befestigungsdomen aufweisen, wobei für die Befestigung eines Leuchtmittels und einer dafür vorgesehenen Fassung ein erstes Paar von Befestigungsdomen genutzt wird und für die Festlegung einer zweiten Lampenfassung ein zweites Paar von Befestigungsdomen oder Befestigungsschraublöchern genutzt wird.
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Vorteilhaft ist die Einbauleuchte als Deckeneinbauleuchte ausgebildet und beleuchtet eine Bodenfläche oder eine Seitenwandfläche eines Gebäudes oder eines Gebäudeteils. Dies ermöglicht eine besonders einfache Montage der Leuchte, da zunächst das Einbauelement wandseitig festlegbar ist und danach beispielsweise ein Verputzten der Wand erfolgen kann, derart, dass das Einbauelement, welches beispielsweise eine Putzkante aufweisen kann, eingeputzt wird. Erst wenn diese, häufig Dreck oder Staub verursachenden Tätigkeiten beendet worden sind, und andere Gewerke, z. B. der Elektriker, auf der Baustelle tätig werden, kann das Aufnahmeelement in das Einbauelement eingesetzt werden, und zwar vorteilhaft werkzeuglos. Eine Befestigung des Lichtkopfes ist an dem Aufnahmeelement in der Regel bereits werkseitig erfolgt. Zugleich kann auch die Elektrik an den Lichtkopf angeschlossen werden.
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Vorteilhaft ist, wenn das Aufnahmeelement gemeinsam mit dem Lichtkopf, eine Handhabungseinheit bildend, in das Einbauelement eingesetzt wird.
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Ist die Elektrik angeschlossen, kann in einem letzten Schritt das Reflektorelement an dem Aufnahmeelement befestigt werden. Auch diese Befestigung erfolgt vorzugsweise werkzeuglos.
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Sowohl die Befestigung des Aufnahmeelementes an dem Einbauelement als auch die Befestigung des Reflektorelementes an dem Aufnahmeelement erfolgen durch Vollführung einer Axialbewegung des jeweiligen Elementes relativ zu dem wandseitig festgehaltenen Einbauelement.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das gleiche Aufnahmeelement mit unterschiedlichen Varianten des Einbauelementes verbindbar. Weiter vorteilhaft ist das gleiche Aufnahmeelement mit unterschiedlichen Varianten des Reflektorelementes verbindbar.
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Die Verbindbarkeit des gleichen Aufnahmeelementes mit unterschiedlichen Varianten des Einbauelementes berücksichtigt, dass eine definierte Schnittstelle zwischen Aufnahmeelement und Einbauelement vorgesehen ist. Diese Schnittstelle kann durch beispielsweise drei (bei einem kreisringförmigen Aufnahmeelement) oder vier (bei einem quadratischen Aufnahmeelement) vorgesehene Federlaschen oder Federlaschenpaare bewerkstelligt werden. Bei einem kreisringförmigen Aufnahmeelement können die Federlaschen einstückig-stoffschlüssig an das Aufnahmeelement angeformt sein. Die Federlaschen können mit einem innen liegenden Ringbund an dem Einbauelement zusammenwirken. Unterschiedliche Einbauelemente können unterschiedliche Abschlusskanten, z. B. Putzkanten oder überstehende Kragen, aufweisen. Sie weisen allerdings bei gleichem Innendurchmesser immer auch einen nach innen vorspringenden Ringbund auf, dessen Oberseite mit einer Haltefläche der Federlaschen kooperieren kann.
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Unterschiedliche Varianten des Reflektorelementes können unterschiedliche Lichtverteilungen gewährleisten, sind aber immer mit dem gleichen Aufnahmeelement verbindbar. So kann ein Reflektorelement beispielsweise einen umbördelten freien Rand aufweisen, der drei leistenartige Vorsprünge am Aufnahmeelement übergreift. Ein erstes Reflektorelement kann eine erste Lichtcharakteristik bereitstellen und ein zweites Reflektorelement kann eine zweite, unterschiedliche Lichtcharakteristik bereitstellen. Beide Reflektorelemente können an dem gleichen Aufnahmeelement festgelegt werden, da die entsprechende Schnittstelle definiert ist.
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Weiter vorteilhaft ist vorgesehen, dass ein und dasselbe Einbauelement mit unterschiedlichen Varianten des Aufnahmeelementes verbindbar ist. So kann beispielsweise ein und dasselbe Einbauelement mit einem ersten Aufnahmeelement kooperieren, welches axial kurz gehaltene Streben, und mit einem zweiten Aufnahmeelement kooperieren, welches axial langgestreckte Streben aufweist. Je nach Wahl des gewünschten Lichtkopfes werden unterschiedliche Aufnahmeelemente ausgewählt, wobei diese Auswahl erst zu treffen ist, wenn das Einbauelement bereits wandseitig festgelegt ist, da die unterschiedlichen Varianten des Aufnahmeelementes in das Einbauelement eingesetzt und an diesem festgelegt werden können.
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Schließlich kann das gleiche Reflektorelement mit unterschiedlichen Varianten des Aufnahmeelementes verbunden werden. So kann ein Reflektorelement mit einer vorgegebenen Lichtcharakteristik sowohl mit einem Aufnahmeelement verbunden werden, welches axial langgestreckte Streben aufweist, als auch mit einem Aufnahmeelement verbunden werden, welches axial kurz gehaltene Streben aufweist.
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Weiter vorteilhaft ist vorgesehen, dass der Lichtkopf ein zusätzliches Reflektorelement, insbesondere einen Oberreflektor, aufweist. Bei einer Deckeneinbauleuchte kann eine Anordnung mit einem Oberreflektor und einem Unterreflektor vorgesehen sein. Der Oberreflektor ist am Lichtkopf festgelegt und der Unterreflektor ist an dem Aufnahmeelement festgelegt.
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Im Falle eines bodenseitigen Einbaus ist eine umgekehrte Anordnung vorgesehen. Der Oberreflektor ist grundsätzlich der der Lichtquelle nähere Reflektor, und der Unterreflektor ist grundsätzlich der von der Lichtquelle weitere entfernt angeordnete Reflektor.
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Bei einer ersten Variante des Einbauelementes ist ein Kragen vorgesehen, der in befestigtem Zustand den Rand einer Einbauöffnung in der Wand übergreift. Dieser Dekorkragen berücksichtigt, dass eine Befestigung des Einbauelementes an der Wand erfolgt ist, wenn die Wand bereits verputzt ist.
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Bei einer weiteren Variante des Einbauelementes ist stattdessen eine Putzkante vorgesehen. Diese ermöglicht ein Einputzen des Einbauelementes und eine Festlegung des Aufnahmeelementes an dem Einbauelement, wenn letzteres bereits eingeputzt ist.
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Varianten des Einbauelementes umfassen Einbauelemente mit unterschiedlichen Festlegungsmitteln. Befestigungsmittel erster Art können Spreizfedern aufweisen, Befestigungsmittel zweiter Art können Lochbleche aufweisen und Befestigungsmittel dritter Art können axial verfahrbare Halteblöcke aufweisen. Auch andere Festlegungsmittelarten sind möglich.
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Entscheidend ist, dass unterschiedliche Einbauelemente mit unterschiedlichen Festlegungsmitteln jeweils eine gleiche, definierte Schnittstelle zu dem Aufnahmeelement aufweisen. Dabei handelt es sich insbesondere um konstante Innendurchmesser und um die Anordnung eines nach innen vorspringenden Ringbundes, wobei unterschiedliche Varianten des Einbauelementes gleicher Größe grundsätzlich eine gleiche Geometrie des Innenringbundes bereitstellen.
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Weiter vorteilhaft ist vorgesehen, dass das Einbauelement im Wesentlichen nach Art eines axial kurz gehaltenen Rohres oder Rohrstückes ausgebildet ist. Damit kann eine Material sparende Ausbildung erreicht werden. Auch das Aufnahmeelement ist vorteilhaft im Wesentlichen nach Art eines axial kurz gehaltenen Rohres oder Rohrstückes ausgebildet.
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Weiter vorteilhaft ist vorgesehen, dass von der Innenseite des Einbauelementes ein Ringbund nach innen vorspringt. Dieser Ringbund ist bei allen Varianten eines Einbauelementes einer Größe hinsichtlich seiner Dimensionen, insbesondere des Innendurchmessers, vorgegeben. Der Ringbund ermöglicht auf einfache Weise die Anordnung einer Drehlagerfläche für das Aufnahmeelement und die Bereitstellung axial langgestreckter Rippen auf der Unterseite.
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Vorteilhaft ist vorgesehen, dass der Ringbund eine über seinen gesamten Umfangsbereich durchgehend ausgebildete, insbesondere glatte Oberseite aufweist. Die Oberseite ist diejenige Seite des Ringbundes, die im montierten Zustand der Leuchte zu der Lichtquelle hin gerichtet ist. Die durchgehend ausgebildete Oberseite ermöglicht auf einfache Weise die Bereitstellung eines Drehlagers.
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Weiter vorteilhaft weist der Ringbund an seiner Unterseite in Axialrichtung vorstehende Rippen auf. Diese ermöglichen ein Zusammenspiel mit einem Schieberelement oder einem anderen geeigneten Betätigungselement zur Verhinderung einer Drehung des Aufnahmeelementes relativ zu dem Einbauelement.
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Weiter vorteilhaft ist vorgesehen, dass das Einbauelement ein Fenster, insbesondere einen schräg verlaufenden Fensterschlitz, aufweist. Wie bereits der zuvor erwähnte Ringbund kann auch das Fenster in allen unterschiedlichen Varianten eines Einbauelementes einer Größe vorgesehen sein. Auch das Fenster stellt insoweit eine variantenübergreifende Schnittstelle des Einbauelementes für das Aufnahmeelement bereit. An dem Aufnahmeelement kann ein radial nach außen vorspringender Steuerzapfen angeordnet sein, der in montiertem Zustand in das Fenster eingreift. Der Steuerzapfen kann in Kooperation mit dem Fenster für eine definierte mögliche Drehbewegung des Aufnahmeelementes relativ zu dem Einbauelement um etwas mehr als 360° sorgen, sowie für eine Verhinderung der Drehbewegung in beide Drehsinne über einen z. B. 365°-Bereich hinaus.
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Weiter vorteilhaft ist das ringförmige Einbauelement derartig ausgebildet, dass dieses eine Einstecköffnung für das Aufnahmeelement bereitstellt. Durch die Einstecköffnung hindurch ist das Aufnahmeelement zum Zwecke seiner Festlegung einführbar. Die Einführbewegung endet, wenn der radial außen am Aufnahmeelement angeordnete Ringbund mit dem radial nach innen vorspringenden Ringbund des Einbauelementes in Anlage gerät. Auch andere Anschlagflächen zur Begrenzung einer Einführbewegung in Axialrichtung können vorgesehen sein.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeelement an dem wandseitig festgelegten Einbauelement lösbar befestigbar ist.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel infolge einer Axial-Bewegung des Aufnahmeelementes relativ zu dem Einbauelement ein Einrasten des Aufnahmeelementes an dem Einbauelement ermöglichen. Das Modul-Bausystem ist Vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeelement im Wesentlichen nach Art eines axial kurz gehaltenen Rohres ausgebildet ist.
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Vorteilhafterweise sind die Verbindungsmittel derartig ausgebildet, dass bei einer Bewegung des Aufnahmeelementes auf das Einbauelement zu durch ein klipsartiges Einrasten eine Sicherung erfolgt. Hierdurch kann einerseits eine werkzeuglose Befestigung erreicht werden. Andererseits wird dem Benutzter akustisch angezeigt, dass eine Rastposition erreicht ist.
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Als Verbindungsmittel können Federlaschen vorgesehen sein, die insbesondere in Axialrichtung ausgerichtet sind. Diese können insbesondere einstückig-stoffschlüssig zu dem Aufnahmeelement ausgestaltet sein. Diese Verbindungsmittel können bei unterschiedlichen Varianten des Aufnahmeelementes gleich gehalten sein, so dass hier eine definierte Schnittstelle am Aufnahmeelement für das Einbauelement bereitgestellt ist.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass die Federlaschen jeweils eine Haltefläche besitzen, die im montierten Zustand von Aufnahmeelement und Einbauelement mit der Oberseite des Ringbundes des Einbauelementes kooperiert.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsmittel wenigstens drei äquidistant umfangsverteilt angeordnete Federlaschen umfassen.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass die Federlaschen jeweils über eine Angriffsfläche für ein Werkzeug zum Lösen der Verbindung zum Einbauelement verfügen.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass an dem Aufnahmeelement ein radial nach außen vorspringender Ringbund angeordnet ist.
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Die Federlaschen können eine Haltefläche aufweisen, die geringfügig radial verlagerbar ist. Weiter kann die Federlasche eine Einführschräge aufweisen, die bei einem Einstecken des Aufnahmeelementes in das Einbauelement für eine geringfügige radial nach innen gerichtete Verlagerung des Federlaschenendes sorgt, und ermöglicht, dass die Haltefläche der Federlasche die Oberseite des nach innen stehenden Ringbundes am Einbauelement übergreift.
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Vorteilhaft ist vorgesehen, dass sich der Ringbund des Aufnahmeelementes und der Ringbund des Einbauelementes in montiertem Zustand von Aufnahmeelement und Einbauelement radial überdecken oder überlappen. Damit kann eine besonders einfache Realisierung eines Anschlags bei einer Einführbewegung des Aufnahmeelementes in das Einbauelement erzielt werden.
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Das Aufnahmeelement ist vorteilhafterweise relativ zu dem Einbauelement drehbar, wenn es an dem Einbauelement montiert ist. Die Drehbarkeit kann sich über einen Winkel von etwa 365° erstrecken, wobei vorteilhafterweise Anschläge in beide Drehrichtungen vorgesehen sind. Die Drehbewegung ermöglicht ein Ausrichten des Aufnahmeelementes und damit auch des daran festgelegten Lichtkopfes relativ zu dem Einbauelement. Damit kann beispielsweise bei einer bezogen auf die Längsmittelachse der Einbauleuchte nicht rotationssymmetrisch ausgebildeten Lichtverteilung eine Positionierung der Lichtverteilung erreicht werden.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass an dem Aufnahmeelement ein in Axialrichtung verfahrbares Schieberelement angeordnet ist, welches zwischen einer Freigabeposition und einer Sperrposition verlagerbar ist.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass das in Sperrposition befindliche Schieberelement eine Drehbewegung sperrt.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass das Schieberelement mit einem Ende mit der Unterseite des Ringbundes am Einbauelement zusammenwirkt.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass das Schieberelement manuell betätigbar ist.
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Die Drehbewegung kann durch ein Schieberelement gesperrt oder freigegeben werden. Dieses ist vorteilhafterweise in Axialrichtung verlagerbar und kann Betätigungsflächen aufweisen, die eine werkzeuglose, manuelle Verstellung ermöglichen. Das Schieberelement kann zwei Enden aufweisen, wobei das eine Ende mit an der Unterseite des nach innen stehenden Ringbundes des Einbauelementes angeordneten Axialrippen kooperieren kann und in seiner Sperrstellung durch Zusammenwirken mit diesen Rippen eine Drehbewegung verhindern kann. Das andere Ende des Schieberelementes kann eine Codierfläche aufweisen, die mit einer Gegencodierfläche an dem Reflektorelement in Eingriff bringbar ist. Auf diese Weise kann ein eine nicht rotationssymmetrische Lichtverteilung bereitstellendes Reflektorelement in eine ordnungsgemäße Drehposition überführt werden.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite des Ringbundes am Einbauelement eine Drehlagerfläche für das Aufnahmeelement bereitstellt.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass die Halteflächen an den Federlaschen in montiertem Zustand mit der Drehlagerfläche kooperieren.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass an dem Aufnahmeelement ein in Axialrichtung verlagerbarer Steuerzapfen angeordnet, insbesondere einstückig-stoffschlüssig, angebunden, ist.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerzapfen im montierten Zustand von Aufnahmeelement und Einbauelement in das Fenster eingreift.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass dem Fenster zwei Anschlagflächen zur Begrenzung der Drehbewegung des Aufnahmeelementes zugeordnet sind.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass dem Fenster zur Bewerkstelligung einer Axialverlagerung des Steuerzapfens eine Rampe zugeordnet ist.
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An dem Aufnahmeelement sind Streben, insbesondere zwei Streben, angeordnet, an denen die Haltebügel montiert sind. Die Streben sind vorzugsweise einstückig-stoffschlüssig an dem Einbauelement festgelegt. Die Haltebügel sind vorzugsweise aus Metall gefertigt und an den freien Enden der Streben festgeschraubt oder festgenietet.
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Eine erste Variante eines Aufnahmeringes umfasst relativ zu den Streben starr angeordnete Haltebügel, und eine zweite Variante eines Aufnahmeringes umfasst Haltebügel, die schwenkbar relativ zu den Streben angeordnet sind.
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Sämtliche unterschiedliche Varianten des Aufnahmeelementes ermöglichen eine Verwendung mit dem gleichen Einbauelement und dem gleichen Lichtkopf.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass die Varianten des Aufnahmeringes einen Aufnahmering mit axial lang gestreckt ausgebildeten Streben oder mit axial lang gestreckt ausgebildeten Haltebügeln und einen Aufnahmering mit axial kurz ausgebildeten Streben oder mit axial kurz ausgebildeten Haltebügeln umfassen.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass die Streben zusammen mit den Haltebügeln den Lichtkopf relativ zu dem Einbauelement positionieren.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung vorgesehen ist, die eine Drehbegrenzung der Drehbewegung des Aufnahmeelementes relativ zu dem Einbauelement bereitstellt, wobei ein Teil der Einrichtung an dem Aufnahmeelement und ein Teil der Einrichtung an dem Einbauelement angeordnet ist.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass die Haltebügel Befestigungsbohrungen zur Anbindung des Lichtkopfes aufweisen.
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Bei dem erfindungsgemäßen Modul-Bausystem ist ein Lichtkopf vorgesehen, der in unterschiedlichen Varianten bestehen kann. Unterschiedliche Varianten des Lichtkopfes sind mit ein und demselben Aufnahmeelement verbindbar. Andererseits ist ein und derselbe Lichtkopf in unterschiedlichen Varianten des Aufnahmeelementes verbindbar.
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Der Lichtkopf kann ein metallisches Gehäuseteil umfassen, an dem insbesondere Kühlrippen angeordnet sind. An dem Gehäuseteil wird vorzugsweise ein Oberreflektor befestigt. Schließlich wird an dem Gehäuseteil ein Leuchtmittel sowie eine Fassung oder Platine für das Leuchtmittel festgelegt. Die Festlegung des Oberreflektors an dem Gehäuseteil kann unter Zwischenschaltung eines Blechelementes erfolgen. Dabei wird das Blechelement an dem Gehäuseteil festgeschraubt. Unterschiedliche Oberreflektoren können an dem gleichen Blechelement festgelegt werden.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung bezieht sich auf ein Modul-Bausystem für eine Einbauleuchte, umfassend mehrere, in unterschiedlichen Varianten vorgesehene Komponenten, die wahlweise unter Verwendung der unterschiedlichen Varianten zu unterschiedlichen Einbauleuchten zusammensetzbar sind, wobei eine Komponente von einem ringförmigen Aufnahmeelement bereitgestellt ist, welches Verbindungsmittel zur lösbaren Befestigung an einem wandseitig festgelegten Einbauelement und Aufnahmemittel zur Aufnahme eines Lichtkopfes umfasst, und wobei die Aufnahmemittel zwei unter einem Abstand voneinander angeordnete, insbesondere an Haltebügeln angeordnete, Befestigungsöffnungen aufweisen, wobei der Abstand bei unterschiedlichen Varianten des Aufnahmeelementes zur Bereitstellung einer definierten mechanischen Schnittstelle zwischen Aufnahmeelement und Lichtkopf gleich ist.
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Die Besonderheit besteht hier darin, dass eine definierte mechanische Schnittstelle zwischen Aufnahmeelement und Lichtkopf vorgesehen ist. Diese Schnittstelle umfasst Befestigungsmittel, die in Form von zwei beabstandeten Befestigungsöffnungen, insbesondere Bohrungen, an den Aufnahmemitteln vorgesehen sind. Der Bohrungsabstand ist konstant bei unterschiedlichen Varianten des Aufnahmeelementes. Damit kann der gleiche Lichtkopf mit unterschiedlichen Varianten des Aufnahmeelementes verbunden werden.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass der Lichtkopf ein metallisches Gehäuseteil, insbesondere mit Kühlrippen, einen daran befestigten Oberreflektor, und ein Leuchtmittel sowie eine Fassung oder Platine dafür, aufweist.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Modul-Bausystem für eine Einbauleuchte, umfassend mehrere, in unterschiedlichen Varianten vorgesehene Komponenten, die wahlweise unter Verwendung der unterschiedlichen Varianten zu unterschiedlichen Einbauleuchten zusammensetzbar sind, wobei eine Komponente von einem ringförmigen Aufnahmeelement bereitgestellt ist, welches Verbindungsmittel zur lösbaren Befestigung an einem wandseitig festgelegten Einbauelement und Aufnahmemittel zur Aufnahme eines ein Gehäuseteil und eine Lichtquelle tragenden Lichtkopfes umfasst, wobei infolge einer Bereitstellung einer definierten mechanischen Schnittstelle an den Aufnahmemitteln und an dem Lichtkopf unterschiedliche Varianten des Aufnahmeelementes, insbesondere Aufnahmeelemente mit starren Haltebügeln und Aufnahmeelemente mit schwenkbaren Haltebügeln, mit dem gleichen Lichtkopf verbindbar sind.
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Hier besteht die Besonderheit darin, dass die Bereitstellung einer definierten mechanischen Schnittstelle an den Aufnahmemitteln, beispielsweise durch Anordnung von zwei oder mehr Befestigungsöffnungen unter einem definierten Abstand, und entsprechenden Maßnahmen an dem Lichtkopf, unterschiedliche Varianten des Aufnahmeelementes mit dem gleichen Lichtkopf verbindbar sind. So kann beispielsweise ein erstes Aufnahmeelement, welches starre Haltebügel aufweist, oder wahlweise ein zweites Aufnahmeelement, welches schwenkbare Haltebügel aufweist, mit dem gleichen Lichtkopf verbunden werden.
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Eine weitere Variante der Erfindung betrifft ein Modul-Bausystem für eine Einbauleuchte, umfassend mehrere, in unterschiedlichen Varianten vorgesehene Komponenten, die wahlweise unter Verwendung der unterschiedlichen Varianten zu unterschiedlichen Einbauleuchten zusammensetzbar sind, wobei eine Komponente von einem ringförmigen Aufnahmeelement bereitgestellt ist, welches Verbindungsmittel zur lösbaren Befestigung an einem wandseitig festgelegten Einbauelement und Aufnahmemittel zur Aufnahme eines ein Gehäuseteil und eine Lichtquelle tragenden Lichtkopfes umfasst, wobei infolge einer Bereitstellung einer definierten mechanischen Schnittstelle an den Aufnahmemitteln und an dem Lichtkopf unterschiedliche Varianten des Lichtkopfes, insbesondere unterschiedlich große Lichtköpfe und/ oder mit unterschiedlichen Fassungen besetzte Lichtköpfe und/oder mit unterschiedlichen Gehäuseteilen ausgestattete Lichtköpfe, mit dem gleichen Aufnahmeelement verbindbar sind.
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Die Besonderheit besteht hier darin, dass eine definierte mechanische Schnittstelle zwischen den Aufnahmemitteln am Aufnahmeelement und dem Lichtkopf bereitgestellt wird. Hierdurch können unterschiedliche Varianten des Lichtkopfes an dem gleichen Aufnahmeelement befestigt werden. Beispielsweise können unterschiedlich große Lichtköpfe mit dem gleichen Aufnahmeelement verbunden werden. Unterschiedliche große Lichtköpfe können beispielsweise unterschiedlich große Gehäuseteile aufweisen. Unterschiedlich große Gehäuseteile können erforderlich sein, um unterschiedliche Leuchtmittel mit der geeigneten Wärme-Abfuhr versorgen zu können.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass das Reflektorelement lösbar an dem Aufnahmeelement befestigbar, insbesondere clipsbar befestigbar, ist.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass das Reflektorelement mit seinem der Lichtaustrittsöffnung nahen, umbördelten Randbereich nach Art einer Ringschnappverbindung mit Vorsprüngen am Aufnahmeelement lösbar, insbesondere werkzeuglos lösbar, in Eingriff bringbar, insbesondere werkzeuglos in Eingriff bringbar, ist.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchte als Deckeneinbauleuchte ausgebildet ist und einen Oberreflektor und einen Unterreflektor aufweist.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass das Einbauelement und das Aufnahmeelement jeweils kreisringförmig ausgebildet ist.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass das Einbauelement und das Aufnahmeelement einen quadratischen und / oder einen rechteckigen Ringkörper ausbilden.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass das Reflektorelement quadratisch ausgebildet ist und Federlaschen aufweist, die im montierten Zustand in fensterartige Öffnungen des quadratisch ausgebildeten Aufnahmeelementes eingreifen.
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Die Erfindung bezieht sich weiter auf ein Modul-Bausystem nach Anspruch 13.
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Die Besonderheit besteht hier darin, dass eine kreisringförmige Variante des Aufnahmeelementes und eine rechteck-ringförmige Variante des Aufnahmeringes mit dem gleichen Lichtkopf verbindbar ist.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass an dem Einbauelement, an dem Aufnahmeelement und an dem Reflektorelement Wandungsbereiche in einer solchen überdeckten Ausrichtung relativ zueinander angeordnet sind, dass sie im montierten Zustand von Einbauelement, Aufnahmeelement und Reflektorelement gewährleisten, dass das gesamte, aus der Einbauleuchte austretende Licht durch das Reflektorelement hindurch tritt (Fig. 34).
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass das an dem Aufnahmeelement montierte Reflektorelement relativ zu dem Aufnahmeelement drehbar ist.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung zur Dreh-Positionierung des Reflektorelementes relativ zu dem Aufnahmeelement vorgesehen ist.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung eine Codierfläche an dem Schieberelement und eine Gegencodierfläche an dem Reflektorelement umfasst.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass das zwei quadratische Einbauelemente unter Entfernung eines Wandabschnittes einander benachbart entlang einer Ebene ausgerichtet, angeordnet sind und einen hinsichtlich seiner Größe verdoppelten, rechteckigen Ringkörper ausbilden.
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Schließlich bezieht sich eine Variante der Erfindung auch auf ein Modul-Bausystem für eine Einbauleuchte, umfassend mehrere, in unterschiedlichen Varianten vorgesehene Komponenten, die wahlweise unter Verwendung der unterschiedlichen Varianten zu unterschiedlichen Einbauleuchten zusammensetzbar sind, wobei eine erste Komponente von einem ringförmigen Einbauelement bereitgestellt ist, welches Festlegungsmittel zur wandseitigen Festlegung umfasst, wobei eine zweite Komponente von einem ringförmigen Aufnahmeelement bereitgestellt ist, welches Verbindungsmittel zur lösbaren Befestigung an dem Einbauelement und Aufnahmemittel zur unmittelbaren oder mittelbaren Aufnahme eines Lichtkopfes umfasst, wobei die Verbindungsmittel und am Einbauelement angeordnete Gegenverbindungsmittel eine definierte mechanische Schnittstelle bereitstellen, derart, dass unterschiedliche Varianten des Einbauelementes, insbesondere eine quadratische Variante des Einbauelementes und eine hinsichtlich ihrer Größe verdoppelte, rechteckige, oder vervielfachte Variante des Einbauelementes, mit dem gleichen Aufnahmeelement verbindbar sind.
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Hier besteht eine wesentliche Besonderheit darin, dass eine definierte mechanische Schnittstelle zwischen Einbauelement und Aufnahmeelement vorgesehen ist. So kann das gleiche Aufnahmeelement beispielsweise sowohl mit einer quadratischen Variante des Einbauelementes als auch mit einer hinsichtlich ihrer Größe verdoppelten, rechteckigen Variante des Einbauelementes verbunden werden. Auch ist eine Verbindung mit hinsichtlich ihrer Größen vervielfachten Varianten des Einbauelementes, beispielsweise einer verdreifachten oder vervierfachten Variante des Einbauelementes, möglich.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass unterschiedliche Lichtköpfe mit unterschiedlichen Gehäuseteilen, z. B. unterschiedlich großen Gehäuseteilen, an den Gehäuseteilen gleiche Bohrungen, d. h. gleich große und / oder gleich beabstandete Bohrungen, zur Anbindung an das Aufnahmeelement aufweisen.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass eine Befestigung eines Oberreflektors an einem Gehäuseteil unter Zwischenschaltung eines Blechelementes erfolgt.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass das Blechelement an dem Gehäuseteil schraubbefestigt ist.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass der Oberreflektor an dem Blechelement befestigt, insbesondere schraubbefestigt ist.
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Weiter bezieht sich die Erfindung auf ein Modulbausystem nach Anspruch 14.
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Die Besonderheit besteht hier darin, dass das gleiche Gehäuseteil mit unterschiedlichen Varianten eines Oberreflektors verbindbar ist. Hierzu wird eine definierte mechanische Schnittstelle zwischen Gehäuseteil und Oberreflektor bereitgestellt. Die Schnittstelle kann beispielsweise ein Paar von Befestigungsbohrungen an dem Gehäuseteil und an einem Oberreflektor umfassen.
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Weiter bezieht sich die Erfindung auf ein Modul-Bausystem für eine Einbauleuchte, umfassend mehrere, in unterschiedlichen Varianten vorgesehene Komponenten, die wahlweise unter Verwendung der unterschiedlichen Varianten zu unterschiedlichen Einbauleuchten zusammensetzbar sind, wobei eine Komponente von einem ringförmigen Aufnahmeelement bereitgestellt ist, welches Aufnahmemittel zur Aufnahme eines Lichtkopfes umfasst, wobei der Lichtkopf ein Gehäuseteil und eine an dem Gehäuseteil mittelbar oder unmittelbar festlegbare Fassung für ein Leuchtmittel umfasst, wobei infolge einer Bereitstellung einer definierten mechanischen Schnittstelle an dem Gehäuseteil und an der Fassung, insbesondere durch Anordnung von wenigstens zwei Paaren von Befestigungsbohrungen an dem Gehäuseteil, unterschiedliche Varianten der Fassung, insbesondere unterschiedlich dimensionierte Fassungen und/oder für unterschiedliche Leuchtmittel ausgelegte Fassungen, mit dem gleichen Gehäuseteil verbindbar sind.
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Die Besonderheit besteht hier darin, dass unterschiedliche Varianten von Fassungen für ein Leuchtmittel mit den gleichen Gehäuseteilen verbindbar sind.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass das Reflektorelement an dem an dem Einbauelement festgelegten Aufnahmeelement lösbar befestigbar ist.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass das Reflektorelement gemeinsam mit dem Aufnahmeelement an dem wandseitig festgelegten Einbauelement lösbar befestigbar ist.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmeelement, das Einbauelement und das Reflektorelement jeweils in unterschiedlichen Größen, jeweils bezogen auf ihren Durchmesser, vorgesehen und in ihrer Größe aufeinander abgestimmt sind.
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Schließlich bezieht sich die Erfindung auf ein Modul-Bausystem für eine Einbauleuchte, umfassend mehrere, in unterschiedlichen Varianten vorgesehene Komponenten, die wahlweise unter Verwendung der unterschiedlichen Varianten zu unterschiedlichen Einbauleuchten zusammensetzbar sind, wobei eine Komponente von einem ringförmigen Aufnahmeelement bereitgestellt ist, welches Verbindungsmittel zur lösbaren Befestigung an einem wandseitig festgelegten Einbauelement und Aufnahmemittel zur Aufnahme eines ein Gehäuseteil und eine Lichtquelle tragenden Lichtkopfes umfasst, wobei infolge einer Bereitstellung einer definierten mechanischen Schnittstelle an den Aufnahmemitteln und an dem Lichtkopf unterschiedliche Varianten des Aufnahmeelementes, insbesondere hinsichtlich ihrer Ringöffnung unterschiedlich groß ausgebildete Aufnahmeelemente, mit dem gleichen Lichtkopf verbindbar sind.
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Eine wesentliche Besonderheit dieses Bausystems besteht darin, dass unterschiedlich groß ausgebildete Aufnahmeelemente mit dem gleichen Lichtkopf verbindbar sind.
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Unterschiedlich groß ausgebildete Aufnahmeelemente unterscheiden sich bezüglich der Größe der von dem ringförmigen Körper des Aufnahmeelementes umgebenen Ringöffnung.
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Das Modul-Bausystem ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass ein an ein Einbauelement anclipsbares Adapterelement, insbesondere ein Schattenfugenring, vorgesehen ist, der insbesondere an seiner Unterseite eine Schattenfuge bereitstellt, und der an seiner Oberseite einen nach innen vorspringenden Ringbund aufweist, an dem ein Aufnahmeelement einer kleineren Größe als das Einbauelement befestigbar ist.
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Die Erfindung bezieht sich darüber hinaus auf ein Verfahren nach Anspruch 15.
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Bei herkömmlichen Verfahren zur wandseitigen Montage einer Leuchte wird, nach der baulichen Fertigstellung der Wand, die Leuchte in eine Einbauöffnung in der Wand eingesetzt und festgelegt. Davon ausgehend besteht die Aufgabe der Erfindung darin, das Verfahren zur wandseitigen Montage einer Leuchte dahingehend zu verbessern, dass eine flexiblere Montage möglich wird.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 15.
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Das Prinzip der Erfindung besteht im Wesentlichen darin, dass eine gesonderte Befestigung eines Einbauelementes an der Wand, eine gesonderte Befestigung eines Aufnahmeelementes an dem Einbauelement und eine gesonderte Befestigung eines Reflektorelementes an dem Aufnahmeelement möglich ist. Diese Befestigungsreihenfolge kann einer Bearbeitungsreihenfolge der Gewerke entsprechend der Montagereihenfolge entsprechen. So kann beispielsweise verhindert werden, dass vermeidbare Verschmutzungen der Leuchte infolge der Arbeiten an der Baustelle auftreten. So kann das das Design maßgeblich beeinflussende Reflektorelement erst zum spätest möglichen Zeitpunkt ausgewählt und montiert werden, wenn sämtliche Dreck verursachende Arbeiten an der Baustelle abgeschlossen sind.
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Weiter vorteilhaft können die elektrischen Anschlussarbeiten der Leuchte, d. h. eine Befestigung des Lichtkopfes und dessen Anschluss, zu einem derartig späten Zeitpunkt vorgenommen werden, wenn das Einbauelement bereits wandseitig festgelegt ist.
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Das Verfahren ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass das Einbauelement, das Aufnahmeelement und das Reflektorelement aus den Komponenten des Modul-Bausystems nach einem der vorangegangenen Ansprüche ausgewählt werden.
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Das Verfahren ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass vor Schritt a) eine Auswahl einer Variante des Einbauelementes unter Berücksichtigung der Größe einer Öffnung in der Wand und unter Berücksichtigung der Wandstärke getroffen wird.
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Das Verfahren ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass nach Durchführung von Schritt a) eine Auswahl einer Variante des Aufnahmeelementes unter Berücksichtigung der gewünschten Lichtverteilung getroffen wird.
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Das Verfahren ist vorteilhaft dadurch gekennzeichnet, dass erst nach Durchführung von Schritt b) eine Auswahl einer Variante des Reflektorelementes unter Berücksichtigung der gewünschten Lichtverteilung getroffen wird.
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Die Erfindung betrifft darüber hinaus ein Modul-Bausystem für eine Einbauleuchte, umfassend wenigstens drei, in unterschiedlichen Varianten vorgesehene Komponenten, die wahlweise unter Verwendung der unterschiedlichen Varianten zu unterschiedlichen Einbauleuchten zusammensetzbar sind, wobei eine erste Komponente von einem ringförmigen Einbauelement bereitgestellt ist, welches Festlegungsmittel zur wandseitigen Festlegung, umfasst, wobei eine zweite Komponente von einem ringförmigen Aufnahmeelement bereitgestellt ist, welches Verbindungsmittel zur lösbaren Befestigung an dem Einbauelement und Aufnahmemittel zur unmittelbaren oder mittelbaren Aufnahme eines Lichtkopfes umfasst, und wobei eine dritte Komponente von einem Reflektorelement, insbesondere von einem Unterreflektor, bereitgestellt ist, der an dem Einbauelement lösbar festlegbar ist.
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Diese Erfindung sieht vor, dass das Reflektorelement nicht, wie zuvor beschrieben, an einem Aufnahmeelement, sondern alternativ unmittelbar an dem Einbauelement befestigbar ist.
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Im Übrigen gelten hier die oben zu den vorherigen Ansprüchen beschriebenen Vorteile gleichermaßen.
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Schließlich wird darauf hingewiesen, dass auch die im Zusammenhang mit den unabhängigen Ansprüchen 13 und 14 geforderten Merkmale hinsichtlich ihrer technischen Wirkungen, Vorteile und konkreten Ausgestaltungen so zu verstehen sind, wie die für die Ansprüche 1 und 15 beschriebenen Wirkungen, Vorteile und Ausgestaltungen, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen auf eine erneute Darstellung dieser Umstände verzichtet werden kann.
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Dem Fachmann ist deutlich, dass von der Erfindung auch weitere Varianten umfasst sind. Sämtliche beschriebenen Merkmale sind jeweils für sich genommen erfindungswesentlich.
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Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich anhand der nicht zitierten Unteransprüche sowie aus der nachfolgenden Beschreibung der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele der Erfindung.
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In den Zeichnungen zeigen:
- Fig. 1
- in einer schematischen, perspektivischen Ansicht ein erstes Ausführungsbeispiel eines im Wesentlichen kreisringförmig ausgebildeten Einbauelementes, welches Spreizfedern zur wandseitigen Befestigung aufweist,
- Fig. 2
- in einer Darstellung ähnlich der Fig. 1 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines kreisringförmigen Einbauelementes, bei dem anstelle der Spreizfedern nunmehr radial ausfahrbare Lochbleche vorgesehen sind,
- Fig. 3
- ein weiteres Ausführungsbeispiel eines kreisringförmig ausgebildeten Einbauelementes, bei dem zur wandseitigen Festlegung Halteblöcke vorgesehen sind,
- Fig.4
- das Einbauelement der Fig. 1 in einer schematischen Unteransicht gemäß Ansichtspfeil IV in Fig. 1,
- Fig. 5
- das Einbauelement der Fig. 1 in einer Seitenansicht etwa gemäß Ansichtspfeil V in Fig. 1,
- Fig. 6
- das Einbauelement der Fig. 1 in einer schematischen, weiteren Seitenansicht etwa entlang Ansichtspfeil VI in Fig. 1,
- Fig. 7
- das Einbauelement gemäß Fig. 1 in einer teilgeschnittenen, schematischen Ansicht etwa entlang Schnittlinie VII-VII in Fig. 4,
- Fig. 8
- in einer schematischen, perspektivischen Ansicht ein erstes Ausführungsbeispiel eines kreisringförmigen Aufnahmeelementes, wobei dieses Aufnahmeelement ausgebildet ist, um mit den Varianten von Einbauelementen gemäß der Figuren 1 bis 7 zukooperieren,
- Fig. 9
- das Aufnahmeelement der Fig. 8 in einer perspektivischen Unteransicht etwa gemäß Ansichtspfeil IX in Fig. 8,
- Fig. 10
- das Aufnahmeelement der Fig. 8 in einer schematischen Unteransicht etwa gemäß Ansichtspfeil X in Fig. 8,
- Fig. 11
- das Aufnahmeelement der Fig. 8 in einer schematischen Draufsicht etwa gemäß Ansichtspfeil XI in Fig. 8,
- Fig. 12
- in einer teilgeschnittenen, schematischen Ansicht den Verbindungsbereich zwischen kreisringförmigem Einbauelement gemäß Fig. 2 und kreisringförmigem Aufnahmeelement gemäß Fig. 8 in montiertem Zustand, etwa gemäß der Schnittlinien XII- XII in Fig. 2 und XII-XII in Fig. 10, wobei die Figuren 2 und 10 das Einbauelement und das Aufnahmeelement im vereinzelten, unmontierten Zustand zeigen,
- Fig. 13
- in einer teilgeschnittenen, schematischen, vergrößerten Ansicht das Aufnahmeelement gemäß Fig. 10 etwa entlang Schnittlinie XIII-XIII in Fig. 10, wobei die Federlaschen unter Zuhilfenahme eines Schraubendrehers radial nach innen verlagert sind,
- Fig. 14
- in einer perspektivischen Ansicht das Aufnahmeelement der Fig. 8 mit befestigten Haltebügeln und daran befestigtem Lichtkopf einschließlich Gehäuseteil und daran festgelegtem Oberreflektor,
- Fig. 15
- die Baugruppe der Fig. 14 gemäß Ansichtspfeil XV in Fig. 14,
- Fig. 16
- die Baugruppe der Fig. 15 in Draufsicht gemäß Ansichtspfeil XVI in Fig. 15,
- Fig. 17
- die Baugruppe der Fig. 16 in einer schematischen Seitenansicht etwa entlang Ansichtspfeil XVII in Fig. 16,
- Fig. 18
- die Baugruppe der Fig. 17 in einer weiteren Seitenansicht etwa gemäß Ansichtspfeil XVIII in Fig. 17,
- Fig. 19
- eine alternative, aus anderen Komponenten zusammengesetzte Baugruppe, bei der das gleiche Aufnahmeelement wie bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 14 mit einem anderen Lichtkopf, mit anderem Gehäuseteil und anderem Oberreflektor verbunden ist,
- Fig. 20
- eine weitere alternative Baugruppe, bei der das gleiche Aufnahmeelement wie bei der Baugruppe der Fig. 19 mit einem anderen Lichtkopf, mit einem anderen Gehäuseteil und einem anderen Oberreflektor verbunden ist,
- Fig. 21
- in einer perspektivischen, schematischen Ansicht eine weitere Baugruppe, die unter Verwendung des gleichen Aufnahmeelementes mit einem anderen Lichtkopf, insbesondere mit einem alternativen Gehäuseteil, kooperiert,
- Fig. 22
- ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Baugruppe, bei welcher eine andere Variante eines Aufnahmeelementes mit einem weiteren alternativen Lichtkopf kooperiert,
- Fig. 23
- in einer vergrößerten Seitenansicht das Aufnahmeelement der Fig. 9 etwa entlang Ansichtspfeil XXIII in Fig. 9,
- Fig. 24
- eine teilgeschnittene, schematische Außenansicht des Einbauelementes der Fig. 2, etwa entlang Ansichtspfeil XXIV in Fig. 2, mit dem an das Einbauelement montierten Aufnahmeelement, etwa in einer Blickrichtung der Fig. 23,
- Fig. 25
- in einer Darstellung gemäß Fig. 24 einen Teilbereich von Aufnahmeelement und Einbauelement in montiertem Zustand mit geänderter, relativer Drehposition des Aufnahmeelementes relativ zu dem Einbauelement,
- Fig. 26
- eine vergrößerte Detail-Innenansicht eines Aufnahmeelementes gemäß Fig. 9, insbesondere gemäß Ansichtspfeil XXVI in Fig. 9, wobei das in Fig. 26 dargestellte Schieberelement in Fig. 9 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt ist,
- Fig.27
- das Schieberelement und einen Werkstoffbereich des Aufnahmeelementes in einer Darstellung gemäß Fig. 26 mit axial verlagertem Schieberelement,
- Fig. 28
- in einer perspektivischen, schematischen Ansicht ein Ausführungsbeispiel eines Reflektorelementes,
- Fig. 29
- das Reflektorelement der Fig. 28 in einer Seitenansicht gemäß Ansichtspfeil XXIX in Fig. 28,
- Fig. 30
- das Reflektorelement der Fig. 29 in Unteransicht gemäß Ansichtspfeil XXX in Fig. 29,
- Fig. 31
- das Reflektorelement der Fig. 30 in einer teilgeschnittenen Ansicht etwa gemäß Schnittlinie XXXI-XXXI in Fig. 30,
- Fig. 32
- eine vergrößerte Detaildarstellung des Reflektorelementes der Fig. 31 etwa entlang Teilkreis XXXII in Fig. 31,
- Fig. 33
- in einer perspektivischen Darstellung gemäß Fig. 28 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Reflektorelementes,
- Fig. 34
- in einer vergrößerten, teilgeschnittenen Ansicht den Verbindungsbereich zwischen Aufnahmeelement, Einbauelement und Reflektorelement ähnlich der Darstellung der Fig. 12, wobei gegenüber dem Ausführungsbeispiel der Fig. 12 ein alternatives Einbauelement mit einem überstehenden Kragen dargestellt ist,
- Fig. 35
- in einer Darstellung ähnlich der Fig. 34 den Verbindungsbereich zwischen Aufnahmeelement, Einbauelement und Reflektorelement, wobei gegenüber der Darstellung der Fig. 34 das Aufnahmeelement etwa im Bereich der in Fig. 8 mit Schnittlinie XXXV-XXXV angedeuteten Schnittlinie geschnitten ist, wohingegen in der Darstellung der Fig. 34 das Aufnahmeelement etwa entlang der in Fig. 8 mit XXXIV-XXXIV bezeichneten Schnittlinie geschnitten ist,
- Fig. 36
- ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Aufnahmeelementes mit Haltebügel sowie Schieberelement in einer vergrößerten, abgebrochenen Innenansicht etwa entlang Ansichtspfeil XXXVI in Fig. 10,
- Fig. 37
- ein Ausführungsbeispiel einer Leuchte des erfindungsgemäßen Modul-Bausystems, umfassend Reflektorelement, Aufnahmeelement, Lichtkopf und Einbauelement,
Fig. 38 in einer teilgeschnittenen, schematischen Darstellung ähnlich der Fig. 37 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Leuchte des erfindungsgemäßen Leuchtenmodulsystems, bei der unter Verwendung desselben Einbauelementes und unter Einsatz eines Adapterelementes ein bezüglich des Innendurchmessers gegenüber dem Ausführungsbeispiel der Fig. 37 kleineres Aufnahmeelement, kleineres Reflektorelement und ein kleinerer Lichtkopf vorgesehen ist,
Fig. 39 das Adapterelement der Leuchte der Fig. 38 in einer schematischen, perspektivischen Ansicht in Einzeldarstellung,
Fig. 40 ein erstes Ausführungsbeispiel eines quadratisch-ringförmig ausgebildeten Aufnahmeelementes,
Fig. 41 das Aufnahmeelement der Fig. 40 in einer weiteren, perspektivischen Ansicht etwa gemäß Ansichtspfeil XLI in Fig. 40,
Fig. 42 das Aufnahmeelement der Fig. 40 in einer Seitenansicht etwa gemäß Ansichtspfeil XLII in Fig. 40,
Fig. 43 eine aus dem Aufnahmeelement der Fig. 41, mit einem Lichtkopf zusammengesetzte Baugruppe in einer perspektivischen Ansicht,
Fig. 44 die Baugruppe der Fig. 43 in einer Seitenansicht,
Fig. 45 in einer perspektivischen Einzelansicht ein Reflektorelement zur Befestigung an einem quadratischen Aufnahmeelement gemäß Fig. 41,
Fig. 46 das Reflektorelement der Fig. 45 in einer Seitenansicht etwa gemäß Ansichtspfeil XLVI in Fig. 45,
Fig.47 ein teilgeschnittene, schematische Ansicht durch einen Randbereich des Reflektorelementes der Fig. 45 etwa entlang Schnittlinie XLVII-XLVII in Fig. 45,
Fig. 48 in einer perspektivischen Ansicht ein Ausführungsbeispiel eines ersten Gehäuseteils eines Lichtkopfes,
Fig. 49 in einer Darstellung gemäß Fig. 48 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Gehäuseteils des Lichtkopfes,
Fig. 50 eine Unteransicht des Gehäuseteils der Fig. 48 etwa entlang Ansichtspfeil L,
Fig. 51 eine Unteransicht des Gehäuseteils der Fig. 49 etwa entlang Ansichtspfeil LI,
Fig. 52 eine Unteransicht des Lichtkopfes der Fig. 50 mit daran festgelegtem Leuchtmittel,
Fig. 53 eine Unteransicht des Lichtkopfes der Fig. 51 mit daran festgelegtem Leuchtmittel,
Fig. 54 in einer perspektivischen Ansicht den Lichtkopf der Fig. 52,
Fig. 55 in einer perspektivischen Ansicht den Lichtkopf der Fig. 53,
Fig. 56 in einer perspektivischen Einzeldarstellung ein quadratisch- ringförmig ausgebildetes Einbauelement,
Fig.57 in einer Darstellung ähnlich der Fig. 56 ein weiteres Ausführungsbeispiel eines quadratisch-ringförmig ausgebildeten Einbauelementes mit Haltewinkeln oder Halteblöcken,
Fig. 58a in einer perspektivischen Darstellung ähnlich der Fig. 56 eine Ausführungsform eines Einbauelementes, umfassend ein aus zwei im Wesentlichen quadratischen Einbauelementen zusammengesetztes, rechteckiges Einbauelement ähnlich Fig. 56,
Fig. 58b in einer Darstellung ähnlich Fig. 58a ein weiteres Ausführungsbeispiel eines rechteckförmigen Einbauelementes ähnlich der Fig. 57,
Fig. 59 in einer teilgeschnittenen, schematischen, vergrößerten Ansicht den Verbindungsbereich zwischen einem quadratisch ausgebildeten Einbauelement und einem quadratisch ausgebildeten Aufnahmeelement,
Fig. 60 in einer teilgeschnittenen, schematischen Ansicht ein Ausführungsbeispiel eines ersten Gehäuseoberteils mit daran befestigtem ersten Oberreflektor,
Fig. 61 in einer Darstellung ähnlich Fig. 60 ein Ausführungsbeispiel einer Baueinheit mit dem gleichen Gehäuseteil wie bei der Baueinheit gemäß Fig. 60 mit einem anderen Oberreflektor,
Fig. 62 die Baueinheit der Fig.60 in einer Unteransicht, und
Fig. 63 die Baueinheit der Fig. 61 in einer Unteransicht.
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Das in seiner Gesamtheit mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnete Modul-Bausystem für eine Einbauleuchte 11 wird nachfolgend anhand der Figuren und anhand unterschiedlicher Ausführungsbeispiele der einzelnen Komponenten des Modul-Bausystems 10 erläutert. Der nachfolgenden Figurenbeschreibung sei vorausgeschickt, dass aus Gründen der Übersichtlichkeit gleiche oder miteinander vergleichbare Teile oder Elemente des Modul-Bausystems 10, auch soweit unterschiedlichen Ausführungsbeispiele oder Varianten betroffen sind, mit gleichen Bezugszeichen, teilweise unter Hinzufügung kleiner Buchstaben bezeichnet sind.
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Das erfindungsgemäße Modul-Bausystem 10 umfasst mehrere, jeweils in unterschiedlichen Varianten vorgesehene Komponenten. Eine erste, wesentliche Komponente ist ein ringförmiges Einbauelement 12, welches anhand der Darstellung der Fig. 1 als kreisringförmig ausgebildetes Einbauelement 12a vorgestellt wird. Eine alternative Variante dieser Komponente zeigt Fig. 2 in Form eines kreisringförmig ausgebildeten Einbauelementes 12b und Fig. 3 mit einer weiteren Variante in Form eines kreisringförmig ausgebildeten Einbauelementes 12c.
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Weitere Varianten von Einbauelementen, die quadratisch-ringförmig ausgebildet sind, zeigen Fig. 56 in Form des Einbauelementes 20a und Fig. 57 in Form des quadratischen Einbauelementes 20b.
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Schließlich zeigt Fig. 58a ein Einbauelement 20c, welches zwei unmittelbar nebeneinander angeordnete quadratische Einbauelemente 20a umfasst, sowie Fig. 58b in Form des rechteckigen Einbauelementes 20d, welches zwei unmittelbar nebeneinander angeordnete quadratische Einbauelemente 20b gemäß Fig. 57 umfasst.
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Das erfindungsgemäße Modul-Bausystem 10 umfasst darüber hinaus eine zweite Komponente in Form eines Aufnahmeelementes, das ebenfalls in mehreren Varianten besteht. Ein erstes Ausführungsbeispiel eines kreisringförmig ausgebildeten Aufnahmeelementes zeigt Fig. 8, wobei die zu dem Aufnahmeelement gehörigen Haltebügel dort nicht dargestellt sind. Die Haltebügel sind beispielsweise in der Fig. 14 erkennbar und dienen zur Verbindung des Aufnahmeelement 13 mit einem Lichtkopf 15.
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In Abhängigkeit der Wahl des gewünschten Lichtkopfes werden unterschiedliche Haltebügel, und insoweit unterschiedliche Aufnahmeelement 13, eingesetzt.
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Ein weiteres Ausführungsbeispiel eines ringförmigen, dort quadratisch ausgebildeten Aufnahmeelementes zeigt Fig. 40.
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Während ein kreisringförmiges Aufnahmeelement grundsätzlich mit einem kreisringförmigen Einbauelement zusammenwirkt, wird ein rechteckiges oder quadratisches ringförmiges Aufnahmeelement grundsätzlich mit einem rechteckigen oder quadratischen Einbauelement verbunden.
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Das erfindungsgemäße Modul-Bausystem für Einbauleuchten umfasst darüber hinaus unterschiedliche Varianten eines Reflektorelementes 14. Eine erste Variante eines Reflektorelementes zeigt Fig. 28 in Form des Reflektorelementes 14a. Eine weitere Variante eines solchen Reflektorelementes zeigt Fig. 33 in Form des Reflektorelementes 14b.
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Die Varianten 14a und 14b zeigen Reflektorelemente 14a, 14b mit einer kreisförmigen Lichtaustrittsöffnung.
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Eine weitere Variante eines Reflektorelementes zeigt Fig. 45, wobei hier die Lichtaustrittsöffnung in Anpassung an die geometrische Form des Aufnahmeelementes und des Einbauelementes quadratisch ist. Dieses Reflektorelement trägt das Bezugszeichen 18.
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Ein Grundprinzip des erfindungsgemäßen Modul-Bausystems für Einbauleuchten besteht darin, dass die unterschiedlichen Varianten der Komponenten dieses Systems 10 nahezu beliebig miteinander kombinierbar sind. Dies ist möglich aufgrund der Wahl definierter mechanischer und lichttechnischer Schnittstellen. Die einzelnen Komponenten sind zur Erzielung der gewünschten Eigenschaften der Einbauleuchte, sowohl was die Befestigung an der Einbauwand, was die Designeigenschaften der Leuchte aber auch was lichttechnische Eigenschaften der Leuchte angeht, optimiert. Aufgrund der modulartigen Ausbildung der erfindungsgemäßen Einbauleuchte 11 kann eine besonders einfache baustellenseitige Montage erfolgen:
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Zunächst wird das Einbauelement an der Einbauwand festgelegt. Das Einbauelement stellt dabei eine Einführöffnung für das Aufnahmeelement und den Lichtkopf bereit.
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Das Aufnahmeelement kann mit dem daran angebrachten Lichtkopf in das Einbauelement eingesetzt und auf einfache Weise an diesem festgelegt werden. Hierzu können Festlegungsmittel vorgesehen sein, die später noch detailliert beschrieben werden. Nachfolgend kann das Reflektorelement auf einfache Weise an dem Aufnahmeelement befestigt werden.
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Diese drei Montageschritte können zeitlich distanziert voneinander erfolgen und insbesondere an die Bearbeitungsschritte auf der Baustelle angepasst werden. So kann das für die Designfunktion der Einbauleuchte wesentliche Reflektorelement erst dann eingesetzt werden, wenn sämtliche Schmutz verursachenden Arbeiten auf der Baustelle abgeschlossen sind. Anders ausgedrückt kann die Montagereihenfolge der Teile der Einbauleuchte an die Reihenfolge der Arbeitsschritte durch die unterschiedlichen Gewerke auf einer Baustelle angepasst werden.
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Durch den modulartigen Aufbau kann darüber hinaus die Lagerhaltung vereinfacht werden. Schließlich kann der Zeitpunkt der Entscheidung bei einem Kunden, welches Design oder welche lichttechnischen Eigenschaften die Einbauleuchte bereit stellen soll, weit nach hinten verzögert werden. So können an wandseitig bereits festgelegten Einbauelementen gänzlich unterschiedliche Lichtköpfe unter Zuhilfenahme des Aufnahmeelementes auf einfache Weise befestigt werden.
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Dabei ist insbesondere hervorzuheben, dass sowohl die Befestigung des Aufnahmeelementes an dem Einbauelement als auch die Befestigung des Reflektorelementes an dem Aufnahmeelement werkzeuglos bewerkstelligbar ist.
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Im Folgenden soll zunächst das Einbauelement 12 näher beschrieben werden:
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Ausweislich Fig. 1 weist das Einbauelement 12a eine im Wesentlichen kreisringförmige Struktur auf. Die Wand 24 bildet ein axial kurz gehaltenes Rohrstück. Am bezüglich Fig. 1 unteren freien Endbereich der Wand 24 ist ein radial nach außen vorstehender flanschartiger Kragen 23 angeordnet. Dieser untergreift im Falle eines deckenseitigen Einbaus die Randkante der deckenseitigen Einbauöffnung und bildet insoweit einen gestalterisch sauberen Leuchtenabschluss.
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Das Einbauelement 12 umfasst gemäß Fig. 1 zwei Spreizfederelemente 22a, 22b, die, was am besten aus Fig. 4 ersichtlich ist, tangential abstehen. Die beiden Spreizfederelemente 22a, 22b weisen an ihrer jeweiligen Unterseite vorteilhaft eine Zahnstruktur 77 auf.
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Das Einbauelement 12a dient der unmittelbaren Festlegung an einer Zwischendecke, beispielsweise an einer Gipskartonplatte. Hierzu wird das Einbauelement 12a - im Falle einer deckenseitigen Montage - von unten her in die deckenseitige Einbauöffnung eingesetzt. Die deckenseitige Einbauöffnung, die in den Figuren nicht dargestellt ist, weist einen Innendurchmesser auf, der größer ist als der Außendurchmesser SA des Einbauelementes 12a (vgl. Fig. 7). Der Außendurchmesser SA wird dabei an der breitesten Stelle des Einbauelementes 12a gemessen. Diese breiteste Stelle ist bei dem Einbauelement gemäß Fig. 7 der Befestigungsbereich 78 der Spreizfedern 22a, 22b an der Wand 24.
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Der Kragen 23 stellt einen Außendurchmesser SK bereit, der den Außendurchmesser SA und den Innendurchmesser der nicht dargestellten wandseitigen Einbauöffnung überragt. Die Oberseite 79 des flanschartigen Kragens 23 liegt im Einbauzustand des Einbauelementes 12a an der Unterseite der Deckenwand an.
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Angemerkt sei, dass während des Einsetzens des Einbauelementes 12a in die deckenseitige Einbauöffnung die Spreizfedern radial nach innen vorgespannt sind bzw. manuell nach innen gedrückt werden, um ein Hindurchstecken des Einbauelementes 12a in die wandseitige Einbauöffnung zu ermöglichen. Nach erfolgtem Einsetzen des Einbauelementes in die wandseitige Einbauöffnung können die Spreizfedern radial ausfahren.
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Nachfolgend kann das Einbauelement zum Zwecke der Festlegung an der Decke gedreht werden, bis die Gipskartonplatte zwischen Spreizfeder und Kragen festgeklemmt wird. Die mit einer Verzahnung 77 versehene Unterseite der Spreizfedern 22a, 22b liegt im Einbauzustand an der Oberseite der Zwischenwand auf. Die Spreizfedern 22a, 22b und die Verzahnung 77 sind dabei so gestaltet, dass zur Abdeckung unterschiedlicher Wandstärken der Zwischendecke das gleiche Einbauelement 12a eingesetzt werden kann.
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Alternativ zu den durch Spreizfedern 22 bereitgestellten Festlegungsmitteln der Variante gemäß Fig. 1 weist das Einbauelement 12b gemäß Fig. 2 Haltebleche 28a, 28b, 28c auf. Diese mit zahlreichen Öffnungen versehenen Lochbleche 28a, 28b, 28c sind durch Schlitze 80a, 80b, 80c, 80d in der Wand 24 dieses Einbauelementes 12b hindurchgesteckt worden. Das Einbauelement 12b gemäß Fig. 2 weist eine Putzkante 29 auf, die insbesondere in der Schnittdarstellung gemäß Fig. 12 deutlich wird. Die Putzkante 29 ermöglicht ein Einputzen des wandseitig festgelegten Einbauelementes 12b. Dieses wird durch Befestigungselemente, wie Nägel oder Schrauben, zunächst deckenseitig befestigt. Hierzu wird zunächst eine Wahl getroffen, durch welchen der jeweiligen Schlitze 80a, 80b, 80c, 80d das Lochblech 28 hindurchgesteckt wird. Hierdurch kann der radiale Abstand des Bleches 28a zur Putzkante eingestellt werden, in Anpassung an die baustellenseitige Vorgabe. Die Lochbleche 28 sind an dem an dem Einbauelement 12b dabei unverlierbar gehalten.
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Eine weitere Variante der Komponente Einbauelement zeigt Fig. 3 in Form des kreisringförmigen Einbauelementes 12c. Hier sind als Festlegungsmittel Haltewinkel oder -blöcke 30a, 30b, 30c vorgesehen, die, jeweils um eine Schwenkachse 31 schwenkbar, an stegartigen Fortsätzen 81a, 81b, 81c festgelegt sind. Die Fortsätze 81a, 81b, 81c tragen auf ihrer Außenseite eine Stufenanordnung 32 mit einer Reihe von Rastzähnen.
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Das Einbauelement 12c gemäß Fig. 3 weist ebenfalls einen radial nach außen vorstehenden Haltekragen 23 auf. In Übereinstimmung mit dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 wird das Einbauelement 12c der Fig. 3 in eine deckenseitige Einbauöffnung eingesetzt, bis die Oberseite des Kragens 23 an der Unterseite der Zwischendecke anschlägt. Während dieses Einsetzvorganges sind die Haltewinkel 30a, 30b, 30c um ihre jeweilige Schwenkachse 31 in eine radial innere Position verschwenkt, in der sie in den Innenraum des Einbauelementes 12c hineinragen.
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Nach erfolgtem Einsetzen des Einbauelementes 12c in die nicht dargestellte deckenseitige Einbauöffnung werden die drei Haltewinkel 30a, 30b, 30c sukzessive um ihre jeweilige Schwenkachse 31 radial nach außen verschwenkt, bis beispielsweise die in Fig. 3 zu dem Haltewinkel 30c dargestellte Position erreicht ist. Anschließend kann durch manuelle Druckausübung auf die Oberseite 82 des jeweiligen Haltewinkels dieser entlang der Stufenreihe 32 axial verlagert werden, bis er mit seiner jeweiligen Unterseite 83 an der Oberseite der nicht dargestellten Zwischendecke anschlägt. Beispielsweise zeigt der in Fig. 3 mit 30a bezeichnete Haltewinkel eine derartige, axial nach unten verfahrene Position, in der er an einer solchen, in Fig. 3 nicht dargestellten Zwischendecke mit seiner Unterseite an deren Oberseite anliegen könnte.
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Der Abstand B zwischen Unterseite 83 des Haltewinkels und Kragen 23 entspricht, bei einem maximal nach unten verfahrenen Zustand des Haltewinkels, der Wandstärke der Zwischendecke.
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Wenn alle drei Haltewinkel 30a, 30b, 30c in ihre radial unterste Position, die sogenannte Anschlagsposition, verfahren sind, ist das Einbauelement 12c sicher an der Zwischendecke festgelegt.
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Jeder Haltewinkel 30a, 30b, 30c weist einen in Fig. 3 lediglich angedeuteten Lösehebel 33 auf, der eine Lösung des Haltewinkels aus der jeweiligen Raststufe ermöglicht und insbesondere dessen Rückverlagerung aus einer radial unteren Position, wie beispielsweise gemäß dem Haltewinkel 30a in Fig. 3 in eine radial oberste Position, wie beispielsweise gemäß dem Haltewinkel 30c in Fig. 3 erlaubt.
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Sämtlichen drei Varianten des Einbauelementes 12 gemäß den Figuren 1 bis 3 ist gemeinsam, dass sich von der jeweiligen Wand 24 radial nach innen vorstehend ein Ringbund 25 erstreckt. Dieser weist eine kontinuierliche umlaufende Oberseite 26 auf, deren Funktion später noch beschrieben ist. Weiter weist der Ringbund an seiner gegenüberliegenden, unteren Seite eine Reihe von axial vorspringenden Rippen 27a, 27b, 27c auf, deren Funktion ebenfalls später noch beschrieben wird.
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Weiter ist den unterschiedlichen Varianten 12a, 12b, 12c des Einbauelementes gemeinsam, dass diese übereinstimmende Maße eines Innendurchmessers Di des Ringbundes 25 aufweisen, wie dies aus Fig. 7 ersichtlich ist.
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Schließlich kann auch der Außendurchmesser SA der unterschiedlichen Varianten 12a, 12b, 12c des Einbauelementes bei den unterschiedlichen Varianten gleich oder im Wesentlichen gleich gehalten sein.
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Jedes der drei Einbauelemente weist drüber hinaus einen gleichförmig ausgebildeten Schlitz 43 in der Wand 24 auf, dessen Funktion später noch erläutert wird.
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Eine Auswahl des jeweils geeigneten Einbauelementes 12 wird der Fachmann in Abhängigkeit beispielsweise von der gewünschten Decke vornehmen, sowie in Abhängigkeit davon, welche Abschlussart - Einputzen oder überstehender Kragen - gewünscht ist.
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Anhand der Fig. 8 wird nun eine erste Variante 13a eines kreisringförmigen Aufnahmeelementes beschrieben.
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Fig. 8 macht deutlich, dass das Aufnahmeelement 13a von einem axial recht kurz gehaltenen, im Wesentlichen rohrförmigen Element gebildet ist, mit einer im Querschnitt kreisringförmigen Wand 35. Bezüglich Fig. 8 erstrecken sich axial nach oben zwei strebenartige Fortsätze 36a und 36b, die der Befestigung von Haltebügeln 41 dienen. Derartige Haltebügel 41a, 41b zeigt beispielsweise die Baueinheit der Fig. 14 und Fig. 15. Mittels eines in Fig. 15 mit 84 bezeichneten Befestigungselementes kann beispielsweise eine Festlegung eines vorzugweise aus Metall bestehenden Haltebügels 41 a, 41 b an einer Befestigungsbohrung 85 einer Strebe 36a, 36b erfolgen.
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Dabei ist bereits jetzt zu erwähnen, dass, wie dies die Baueinheit der Figuren 14 und 15 zeigt, eine Festlegung der Haltebügel sowohl in starrer Anbindung an das Aufnahmeelement 13a erfolgen kann, oder alternativ, wie dies insbesondere die Figuren 36 und 22 zeigen, auch eine schwenkbare Befestigung eines Haltebügels 41 an der Strebe 36 erfolgen kann, wobei die Befestigungsöffnung 85 eine Schwenkachse 42 für den entsprechenden Haltebügel und den an dem Haltebügel befestigten Lichtkopf 15 ausbildet.
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Das kreisringförmige Aufnahmeelement 13a gemäß Fig. 8 umfasst darüber hinaus einen radial nach außen vorstehenden Außenbund 34.
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Dieser Außenbund ist ein wesentliches Merkmal einer einheitlichen Schnittstelle, die bei sämtlichen unterschiedlichen Varianten eines Aufnahmeelementes 13 gleich gehalten ist.
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Der Außendurchmesser Da des Aufnahmeelementes 13 an dessen breitester Stelle, im Bereich der Außenseiten des Außenbundes 34, ist in den Figuren 10 und 11 dargestellt. Der Außendurchmesser Da ist dabei derartig bemessen, dass er zumindest geringfügig größer ist als der Innendurchmesser Di des zugehörigen Einbauelementes 12 (vgl. Fig. 4).
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Mit anderen Worten wird eine axiale Einsetzbewegung eines Aufnahmeelementes 13 in ein wandseitig festgelegtes Einbauelement 12 durch ein Anschlagen der Oberseite 38 des Außenbundes 34 an der Unterseite 39 des Innenbundes 25 begrenzt. Diese geometrischen Verhältnisse zeigt beispielsweise die Schnittdarstellung der Fig. 12.
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Das Aufnahmeelement 13a gemäß Fig. 8 weist darüber hinaus, jeweils 120° umfangsversetzt, drei Paare von Federlaschen 37a, 37b auf. Diese Federlaschen 37 sind einstückig stoffschlüssig an den aus Kunststoffspritzgussteil ausgebildeten Aufnahmering 13a mit angespritzt.
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Infolge der belassenen Freiräume 86a, 86b, 86c wird eine Verschwenkbarkeit der Federlaschen 37a und 37b durch die tordierbaren Stegabschnitte 87a und 87b erreicht, die mithin die Schwenkachse ausbilden.
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Infolge einer Einsetzbewegung des Aufnahmeelementes 13a in ein Einbauelement 12b gerät die Oberseite 88 (vgl. Fig. 12) der entsprechenden Federlasche 37 in Kontakt mit einem entsprechenden Eckwandungsbereich 89 des wandseitig befestigten Einbauelementes 12b, so dass die Federlaschen 37 eine radiale Einwärtsbewegung vollführen, bis das sperrnasenartige Ende 90 der jeweiligen Federlasche 37 an dem Innenbund 25 des Einbauelementes 12b vorbeipassiert ist und auf dessen Oberseite 26 aufliegt.
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Diesen Einbauzustand zeigt die schematische Schnittdarstellung der Fig. 12.
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Ein weiteres Einführen des Aufnahmeelementes 13a in das wandseitig festgelegte Einbauelement 12b ist durch die radiale Überdeckung von Außenbund 34 und Innenbund 25 verhindert. Zu dem Zeitpunkt des Anschlagens der beiden Bunde 34, 25 ist das Sperrnasenende 19 an dem Innenbund 25 vorbeipassiert.
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Wird diese Befestigungsposition erreicht, ist das Aufnahmeelement 13a sicher an dem Einbauelement 12b gehalten.
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Wie zuvor bereits beschrieben, weisen die unterschiedlichen Varianten des Einbauelementes 12 sämtlich eine identische Geometrie der Schnittstelle, insbesondere eine identische Ausbildung des Innenbundes 25 auf. Damit wird deutlich, dass das gleiche Aufnahmeelement 13a an unterschiedlichen Varianten eines Einbauelementes 12 festgelegt werden kann.
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Fig. 13 veranschaulicht, dass unter Zuhilfenahme eines Werkzeuges, beispielsweise eines Schraubendrehers 40, eine radial nach innen gerichtete Verlagerung einer Federlasche bzw. eines Paares von Federlaschen 37a, 37b vorgenommen werden kann, um das Aufnahmeelement 13 von dem wandseitig festgelegten Einbauelement 12 zu lösen.
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Bei einer nicht dargestellten alternativen Variante kann auch eine werkzeuglose Lösung des Aufnahmeelementes 13 von dem wandseitig festgelegten Einbauelement 12 erfolgen.
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Entscheidend ist, dass eine Dimensionierung und Ausbildung der Federlaschen 37 derartig erfolgt, dass einerseits ein müheloses Einsetzen des Aufnahmeelementes 13 in das Einbauelement 12 möglich und eine sichere Befestigung gewährleistet ist. Andererseits müssen die Verbindungsmittel derartig beschaffen sein, dass auch schwere Lichtköpfe, beispielsweise unter Verwendung gusseiserner Gehäuseteile 19, sicher gehalten werden, ohne dass sich das Aufnahmeelement unbeabsichtigt von dem Einbauelement 12 löst.
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Die zuvor beschriebenen Verbindungsmittel zur lösbaren Verbindung eines Aufnahmeelementes an einem Einbauelement sind anhand der drei Paare von Federlaschen 37 in Kooperation mit dem radial nach innen vorstehenden Ringbund 25 am Einbauelement lediglich beispielhaft zu verstehen. Es kommt dabei weder auf die Zahl noch auf die Positionierung der Federlaschen in besonderem Maße an. Anstelle der drei beschriebenen Paare von Federlaschen können auch mehr oder weniger Federlaschen, sofern sie geeignet ausgebildet sind, eingesetzt werden.
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Auch wäre es denkbar, eine geometrische Umkehr von Bund und Federlasche vorzunehmen, derart, dass die Federlaschen am Einbauelement und ein entsprechender Bund bzw. ein eine Haltefläche für die Federlaschen bereitstellender Werkstoffbereich am Aufnahmeelement angeordnet ist.
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Die Verbindungsmittel stellen allerdings erfindungswesentlich eine mechanische Schnittstelle zwischen Aufnahmeelement und Einbauelement bereit, die für unterschiedliche Einbauelemente bei Verwendung des gleichen Aufnahmeelementes immer gleich gestaltet ist.
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Eine weitere wesentliche Schnittstelle mechanischer Art zwischen dem Aufnahmeelement 13 und dem Einbauelement 12 soll nun unter Verweis auf die Ausführungsbeispiele der Figuren 23 bis 25 erläutert werden:
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Die zuvor beschriebenen Verbindungsmittel zur lösbaren Festlegung des Aufnahmeelementes an dem Einbauelement in Form der Federlaschen sind derartig ausgebildet, dass in montiertem Zustand von Aufnahmeelement und Einbauelement das Aufnahmeelement relativ zu dem Einbauelement drehbar ist. Diese Drehbarkeit wird gewährleistet durch den Umstand, dass die Oberseite 26 des nach innen vorstehenden Ringbundes 25 des Einbauelementes als Gleitlagerfläche für die Unterseite bzw. die Sperrnase 90 der Federlaschen 37 fungiert.
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Das Aufnahmeelement ist im Falle einer kreisringförmigen Ausbildung in Kooperation mit einem kreisringförmig ausgebildeten Einbauelement grundsätzlich frei drehbar.
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Es sind allerdings vorteilhaft Mittel vorgesehen, die eine Drehbegrenzung in beide Drehsinne bereitstellen. Grund für eine solche gewünschte Drehbegrenzung ist der Umstand, dass der Lichtkopf mit elektrischen Anschlussleitungen versehen wird, die zur Verhinderung von Beschädigungen, allenfalls einer begrenzten Drehung des Lichtkopfes ausgesetzt sein dürfen.
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Zur Verhinderung einer übermäßigen Drehung ist der zuvor beschriebene, am Einbauelement 12 vorgesehene Schlitz 43 vorgesehen, der mit einem Steuerzapfen 47 an dem Aufnahmeelement 13 kooperiert.
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Ausweislich Fig. 23 ist ein Steuerzapfen 47 einstückig-stoffschlüssig fest über einen Anbindungsbereich 49 mit der Wand 35 des Aufnahmeelementes 13 verbunden. Infolge von Freischnitten 48 wird eine axiale Beweglichkeit erreicht, da sich ein Biegeachsbereich 50 bildet, der eine geringfügige Verschwenkung des Steuerzapfens 47 um die Biegeachse 50 zulässt.
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Der Steuerzapfen 47 steht von dem Aufnahmeelement 13 radial nach außen vor, wie dies beispielsweise Fig. 10 deutlich macht. In montierten Zustand von Aufnahmeelement 13 und Einbauelement 12 liegt der Steuerzapfen 47 mit seiner radial äußeren Seite an der Innenseite der Wand 24 des Einbauelementes an oder ist dieser jedenfalls unmittelbar benachbart.
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Eine Drehbegrenzung im ersten Drehsinne wird erreicht durch eine einwärts von der Wand des Einbauelementes 12 vorstehende, in Fig. 24 lediglich gestrichelt angedeutete Anschlagwand 91. Diese wirkt derartig mit dem Steuerzapfen 47 zusammen, dass eine weitere Drehbewegung des Aufnahmeelementes relativ zu dem Einbauelement im Sinne einer relativen Bewegung des Aufnahmeelementes bezogen auf die Fig. 24 nach links, verhindert ist.
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In dem anderen Drehsinne kann ausgehend von dem Zustand der Fig. 24 der Steuerzapfen 47 gemeinsam mit dem Aufnahmeelement zunächst eine etwa 355° umfassende Bewegung durchführen und dabei entlang der Bewegungsbahn BW geführt werden. Nachfolgend trifft er auf die Rampe 44, die radial einwärts des Schlitzes 47 angeordnet ist und die den Steuerzapfen 47 zum Verlassen seiner Bewegungsbahn BW zwingt. Schließlich kann der Steuerzapfen 47, wie dies Fig. 25 zeigt, - infolge weiterer Drehung des Aufnahmeelementes - entlang der Rampe 44 axial verlagert werden. Das bezogen auf Fig. 25 rechte Ende 45 des Schlitzes 43 stellt dabei die zweite Anschlagfläche bereit und verhindert - nach dem Anschlagen - eine weitere Drehbewegung des Aufnahmeelementes relativ zu dem Einbauelement im Sinne einer weiteren Bewegung des Aufnahmeelementes bezogen auf die Fig. 25 nach rechts. Dabei ist anzumerken, dass Fig. 25 noch nicht die Anschlagsposition, sondern lediglich eine Zwischenposition, kurz vor Erreichen des Anschlages, zeigt.
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Weiter sei verdeutlicht, dass aufgrund des Umstandes, dass die beiden Anschlagflächen 91 bzw. 45 axial voneinander beabstandet sind, eine Drehung des Aufnahmeelementes relativ zu dem Einbauelement um einen Winkel ermöglicht wird, der geringfügig größer ist als 360°. Beispielsweise ist eine 365° zulässige Drehung beabsichtigt. Damit kann tatsächlich jede mögliche Drehposition eingestellt werden, wobei zugleich gewährleistet ist, dass deine Beschädigung der elektrischen Zuleitungen erfolgt.
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Mit anderen Worten kann infolge des Axialversatzes und Umfangsversatzes der unterschiedlichen Anschlagspositionen des Steuerzapfens 47 eine 360° geringfügig übersteigende Drehung des Aufnahmeelementes relativ zu dem Einbauelement erzielt werden.
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Weiter sei angemerkt, dass bei einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung, die in den Figuren nicht dargestellt ist, anstelle des Schlitzes 43 eine Steuerflächenanordnung an der Wand 24 des Einbauelementes vorgesehen ist, die gleichermaßen einen beschriebenen Axialversatz der beiden Anschlagspositionen des Steuerzapfens 47 ermöglicht. Ein fensterartiger Schlitz, wie bei den Ausführungsbeispielen dargestellt und zuvor beschrieben, ist nicht unbedingt erforderlich.
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Wesentlich ist auch hier, dass zwischen Aufnahmeelement und Einbauelement eine definierte Schnittstelle geschaffen ist, die der Erzielung von Drehanschlagspositionen beider Drehsinne ermöglicht.
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Im Folgenden soll anhand der Ausführungsbeispiele der Figuren 14 bis 18 zunächst eine Handhabungseinheit 92 erläutert werden, die ein Aufnahmeelement 13a, Haltebügel 41 a, 41 b und einen Lichtkopf 15 umfasst.
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Die Haltebügel 41 a, 41 b können aus Metall bestehen und an den stegartigen Fortsätzen oder Streben 36a, 36b des Aufnahmeelementes 13 festgelegt, beispielsweise festgeschraubt oder genietet, werden. Dabei können an dem gleichen Aufnahmeelement 13a wahlweise unterschiedliche Haltebügel, beispielsweise unterschiedlich lange oder unterschiedlich stabil ausgebildete Haltebügel befestigt werden.
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Die Haltebügel 41a, 41b werden z. B. über in Fig. 14 angedeutete Befestigungselemente 92a, 92b mit dem Gehäuseteil 19 verschraubt. Das Gehäuseteil 19 wird später noch ausführlich geschildert. Es ist ein beispielsweise aus Gusseisen oder Aluminium bestehendes, mit zahlreichen Kühlrippen versehenes Bauteil, an dem das Leuchtmittel, die Fassung für das Leuchtmittel und der Oberreflektor 21 festgelegt werden kann. Einer Montage der Handhabungseinheit 92 erfolgt im Werk. Dabei wird eine Zusammensetzung der einzelnen Komponenten, umfassend Bauteile der Gruppe Lichtkopf 15, Oberreflektor 21, Aufnahmeelement 13 (einschließlich Haltebügel 41) derartig zusammengesetzt, dass die Leuchte die gewünschte lichttechnische Funktion erzielen kann. Nicht dargestellt sind in Fig. 14 und in den nachfolgenden Figuren die elektrischen Anschlussleitungen für den Lichtkopf 15.
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Die werkseitig vormontierte Handhabungseinheit 92 kann in das Einbauelement eingesetzt und dran festgeklemmt werden. Zuvor kann ein elektrischer Anschluss der Anschlussleitung, die in Fig. 14 nicht dargestellt ist, mit der wandseitig bereits verlegten elektrischen Leitung vorgenommen werden.
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Die unterschiedlichen Ausführungsbeispiele der Figuren 19 bis 22 sollen veranschaulichen, dass für das gleiche, an der Deckenwand 93 festgelegte Einbauelement 12 eine Vielzahl unterschiedlicher Handhabungseinheiten 92a, 92b, 92c, 92d zur Verfügung steht, die jeweils wahlweise an dem gleichen Einbauelement 12 festgelegt werden können. Die Figuren 19 bis 22 verdeutlichen auch, dass eine Festlegung der Handhabungseinheit 92 erst erfolgt, wenn das Einbauelement 12 bereits wandseitig festgelegt ist.
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Zur Erläuterung sei angemerkt, dass die Figuren 19 bis 22 jeweils eine Einbausituation zeigen, in der die Handhabungseinheit 92 mit ihrer elektrischen Anschlussleitung 94 bereits angeschlossen ist, aber noch lose aus dem Einbauelement herausragt.
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Weiter verdeutlicht die Schar der Figuren 19 bis 22 gänzlich unterschiedliche Lichtköpfe 15a, 15b, 15c, 15d.
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Die unterschiedliche Ausbildung der Lichtköpfe kann beispielsweise darin begründet sein, dass in einen Lichtkopf 15 beispielsweise ein Betriebsgerät für das Leuchtmittel integriert wird, was nicht dargestellt ist, oder, wie dies Fig. 21 andeutet, ein solches Betriebsgerät dem Lichtkopf 15c vorgeschaltet wird.
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Weiter kann, wie dies Fig. 22 zeigt, der Lichtkopf 15d um die Schwenkachse 42 schwenkbar zu dem Aufnahmeelement 13b angeordnet sein, um eine individuelle Ausrichtung und Positionierung des Lichtkopfes zu ermöglichen. Damit werden unterschiedliche gewünschte Lichtverteilungen auf der auszuleuchtenden Gebäudefläche, beispielsweise einer Bodenfläche oder einer Seitenwandfläche eines Gebäudes, möglich.
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Schließlich verdeutlicht die Schar der Figuren 19 bis 22 aber auch, dass unterschiedliche Lichtköpfe 15a, 15b, 15c, 15d mit dem gleichen Aufnahmeelement 13a zusammenwirken können. Mithin werden unterschiedliche Leuchten 11a, 11 b, 11 c, 11 d, 11e aus unterschiedlichen Varianten von Komponenten des erfindungsgemäßen Modulbausystems 10 zusammengesetzt.
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In Folgenden soll das Zusammenspiel zwischen einem Reflektorelement 14 und einem Aufnahmeelement 13 erläutert werden:
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Das Reflektorelement 14a besteht beispielsweise aus gedrücktem Aluminium und weist eine Wand 54 auf, die auf ihrer Innenseite vorzugsweise hochglänzend verspiegelt ist. Während das Reflektorelement 14b gemäß Fig. 33 im Wesentlichen rotationssymmetrisch ausgebildet ist, ist bei dem Reflektorelement 14a gemäß Fig. 28 ein Scheitelbereich schräg abgeschnitten, so dass sich die insbesondere aus der Seitenansicht gemäß Fig. 29 ergebende, unsymmetrische Ausbildung ergibt.
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Das Reflektorelement 14 weist einen Randbereich 55 auf, der durch Umbördelung erreicht ist. Das Reflektorelement ist, wie dies insbesondere die Figuren 31 und 32 zeigen, im freien Randbereich zweifach umgeknickt und schließlich noch nach innen eingerollt.
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Die Besonderheit besteht hier darin, dass das Reflektorelement 14 werkzeuglos, unter Erzielung einer Art Ringschnappverbindung, mit dem Aufnahmeelement 13 kooperieren kann. Das Aufnahmeelement 13 weist als Varianten übergreifende mechanische Schnittstelle drei 120° umfangsversetzt angeordnete Federlaschen 59a, 59b, 59c auf, die am bezüglich Fig. 9 unteren freien Randbereich der Wand 35 angeordnet sind. Diese drei Federlaschen 59a, 59b, 59c können in den Innenraum 95 des umbördelten Randbereiches 55 eingreifen. Dabei sind die Federlaschen 59a, 59b, 59c, wie sich insbesondere aus der Schnittdarstellung der Fig. 34 ergibt, mit einer Haltenase 96 ausgestattet, die von dem freien Randbereich 97 des umbördelten Randes 57 hintergriffen werden kann. Fig. 34 zeigt diese Situation lediglich schematisch.
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Die Besonderheit besteht darin, dass das Reflektorelement 14 erst dann an dem Aufnahmeelement 13 befestigt wird, wenn das Aufnahmeelement 13 an dem Einbauelement 12 bereits festgelegt ist. Damit kann das Reflektorelement als letztes Element in einfacher Weise montiert werden.
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Die Anordnung von Federlaschen 59 ermöglicht ein werkzeugloses Befestigen und ein werkzeugloses Lösen. Dabei kann weiter vorteilhafterweise eine einfache Axialbewegung zur Festlegung des Reflektorelementes an dem Aufnahmeelement genutzt werden.
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Im Übrigen ist auch eine Festlegung des Aufnahmeelementes an dem Einbauelement unter bloßer Zuhilfenahme einer axialen Einsetzbewegung möglich.
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Wie sich insbesondere aus Fig. 34 ergibt, ist die Unterseite 61 des freien Randes 55 des Reflektorelementes im Wesentlichen bündig ausgebildet mit der Unterseite 60 des Haltekragens 23 des Einbauelementes 12 in montiertem Zustand. Damit wird eine bündige Anordnung erreicht. Falls anstelle eines Einbauelementes mit Haltekragen 23 ein Einbauelement 12 mit Putzkante 29 verwendet wird, ist die Unterseite 61 des Randes 55 des Reflektorelementes 14 in montiertem Zustand bündig zu der Putzkante 29 angeordnet. Der Begriff der Bündigkeit dieser Anordnung umfasst auch, wie dies Fig. 34 andeutet, geringfügige Rücksprünge.
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Die Figuren 28 und 29 lassen eine Ausnehmung 56 an dem freien Rand 55 des Reflektorelementes erkennen. Die Ausnehmung 56 kann mit dem Codierende 58 des Schieberelementes 51 zusammenwirken.
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Die Figuren 26 und 27 zeigen in einer schematischen Darstellung eine Innenansicht eines Verbindungsbereiches zwischen Aufnahmeelement und Einbauelement. An dem Aufnahmeelement ist das Schieberelement 51 axial verlagerbar festgelegt. Das Schieberelement 51 ist zwischen der in Fig. 26 angedeuteten axial unteren und der in Fig. 27 angedeuteten axial oberen Position verfahrbar. Der Schieber 51 weist zwei Schiebernocken 52a, 52b auf, die formschlüssig in entsprechende Buchten 53a, 53b an der Unterseite des Innenbundes 25 am Einbauelement 12 eingreifen können.
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Befindet sich das Schieberelement 51 in der in Fig. 26 dargestellten unteren Position, ist das Aufnahmeelement 13 relativ zu dem Einbauelement 12 frei drehbar. Wird der Schieber 51 durch manuellen Angriff an den Betätigungsflächen 98 aus der Position gemäß Fig. 26 in die Position gemäß Fig. 27 verfahren, greifen die Steuernocken 52a, 52b derart in die Zwischenräume 52a, 53b der Rippen 27a, 27b ein, dass das Aufnahmeelement an einer Drehung relativ zu dem Einbauelement gehindert ist. Hierdurch kann also die gewählte Drehposition des Aufnahmeelementes relativ zu dem Einbauelement dauerhaft festgelegt werden.
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Das bezüglich Fig. 26 untere Ende 58 des Schieberelementes 51 kann dabei mit der Codierausnehmung 56 am Rand 55 des Reflektorelementes 14 zusammenwirken. Insbesondere bei solchen Reflektorelementen 14, die eine nicht rotationssymmetrische Lichtverteilung generieren, kann das Reflektorelement 14 mit seiner Codierausnehmung 56 derartig relativ zu dem Aufnahmeelement 13 positioniert werde, dass das Codierende 58 des Schiebers 51 in die Codierausnehmung 56 eingreift.
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Anhand des Ausführungsbeispiels der Fig. 37 soll noch zunächst verdeutlicht werden, dass zu einer Einbauleuchte 11, die aus Komponenten des erfindungsgemäßen Modulsystems 10 zusammengesetzt ist, zumindest bei einigen Varianten auch ein Diffusorelement 62 gehören kann. Das Diffusorelement 62 ist durch im Einzelnen nicht dargestellte Haltemittel an dem Reflektorelement 14 befestigt und bildet mit diesem zusammen eine Handhabungseinheit.
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Das Reflektorelement 14 wird auf die zuvor beschriebene Art im Rahmen eines letzten Montageschrittes gemeinsam mit dem Diffusorelement 62 an dem bereits an dem Einbauelement 12 festgelegten Aufnahmeelement 13 festgelegt.
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Unter Bezugnahme auf die Figuren 38 und 39 ist ein weiteres Element des erfindungsgemäßen Modulsystems 10 vorgestellt: Fig. 39 zeigt perspektivisch in Alleindarstellung ein Adapterelement, welches beispielsweise dazu dient, eine Schattenfuge 99 bereitzustellen. Das Adapterelement 16 ist kreisringförmig ausgebildet und wiest - in Analogie zu der geometrischen Ausbildung des kreisförmigen Aufnahmeelementes 13 - drei Paare von Federlaschen 37 auf, die 120° umfangsversetzt angeordnet sind. Benachbart der Paare von Federlaschen ist eine kreisringförmige, umlaufende Ringstirnfläche 100 vorgesehen, die hinsichtlich ihrer geometrischen Ausbildung der Oberseite 36 des nach außen vorspringenden Ringbundes 34 des Aufnahmeelementes entspricht.
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Wie die rechte Hälfte der Fig. 38 andeutet, wirkt die Oberseite 100 des Axialabschnittes 101 des Adapterelementes 16 mit dem nach innen vorspringenden Ringbund 25 des Einbauelementes 12a zusammen.
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Das Adapterelement 16 weist darüber hinaus - in Analogie zu der Anordnung eines Ringbundes am Einbauelement - einen nach innen springenden Ringbund 63 auf. Dieser weist eine Oberseite 26 auf, die der Oberseite 26 eines nach innen springenden Ringbundes 25 eines herkömmlichen Einbauelementes entspricht. Außerdem sind an der Unterseite in Axialrichtung verlaufende Rippen 27a, 27b vorgesehen.
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Mit anderen Worten ahmt das Adapterelement 16 sowohl die Schnittstelle eines herkömmlichen Aufnahmeelementes zu dem Einbauelement, und zwar an dessen radialer Außenseite, nach. Das Adapterelement 16 ahmt allerdings zugleich auch in Form des Ringbundes 63 die mechanische Schnittstelle eines Einbauelementes zu einem Aufnahmeelement nach.
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Während das erfindungsgemäße Modulsystem 10 die einzelnen Komponenten 12, 13, 14 jeweils in unterschiedlichen Größen vorrätig hält, kann das Adapterelement 16 dafür sorgen, dass ein Aufnahmeelement einer kleineren Größe mit einem Einbauelement einer größeren Größe kooperieren kann. Das Adapterelement 16 vermittelt also zwischen zwei Komponenten des erfindungsgemäßen Modulsystems unterschiedlicher Größen.
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Dabei besteht ausweislich der Ausführungsbeispiele der Figuren 38 und 39 die Möglichkeit, das Adapterelement 16 mit einer nach unten hin doppelwandigen Ausbildung mit einem Axialabschnitt 101 und einem zweiten Axialabschnitt 102 zu versehen, die zwischen sich eine Schattenfuge 99 bilden. Ein solches Design ist bei bestimmten Anwendungen erwünscht.
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Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das Adapterelement 16 mit der geschlossenen Unterseite zu versehen. Schließlich kann der bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 38 eine Schattenfuge 99 bereitstellende Ringraum auch zur Einstrahlung von Akzentlicht, beispielsweise für einen LED-Dekorlichtring, verwendet werden.
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Ausweislich des Ausführungsbeispiels der Fig. 40 ist ein quadratisches, ringförmiges Aufnahmeelement 17a dargestellt. Dieses umfasst - in Analogie zu der Ausführung eines kreisringförmigen Aufnahmeelementes 13 - ein Paar von Streben 36a, 36b, die hinsichtlich ihrer Geometrie identisch bzw. ähnlich den Streben eines kreisringförmigen Aufnahmeelementes ausgestaltet sind.
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Insbesondere sind die Streben 36a und 36b des quadratischen Aufnahmeelementes 17a derartig dimensioniert und voneinander beabstandet, dass gleiche Haltebügel und gleiche Lichtköpfe sowohl an einem quadratischen Aufnahmeelement befestigt werden können, als auch an einem kreisringförmigen Aufnahmeelement.
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Das quadratische Aufnahmeelement 17a weist an zwei gegenüberliegenden Seiten jeweils zwei Paare von Federlaschen 37a, 37b auf, die im einzelnen nicht mehr erläutert werden müssen, da ihre Funktion und Wirkungsweise analog der Funktion und Wirkungsweise der Federlaschen 37a, 37b bei dem kreisringförmigen Aufnahmeelement entspricht.
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Das quadratische Aufnahmeelement kann mit einem quadratischen Einbauelement 20a gemäß Fig. 56 kooperieren. An dem quadratischen Einbauelement 20a ist wiederum eine innenseitig umlaufende Anordnung eines nach innen vorspringenden Ringbundes 25 vorgesehen. Die Federlaschen 37a, 37b kommen, nach Einsetzen des quadratischen Aufnahmeelementes in das bereits wandseitig festgelegte Einbauelement 20a, an der Oberseite 26 des Innenbundes 25 zum Anliegen.
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Fig. 56 zeigt das quadratische Einbauelement mit einer Putzkante 29. Die alternative Variante gemäß Fig. 57 zeigt einen nach außen vorspringenden Kragen. Auch macht die Abfolge der Figuren 56 und 57 deutlich, dass - in Analogie zu der kreisringförmigen Ausgestaltung eines Einbauelementes - wieder unterschiedliche Varianten eines Einbauelementes zur Festlegung an der Zwischendecke vorgesehen sein können. Unter anderem können als Festlegungsmittel wiederum Lochbleche 28a, 28b oder Haltewinkel 30a, 30b vorgesehen sein.
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An dieser Stelle sei auch auf die Varianten der Figuren 58a und 58b verwiesen: Bei manchen Anwendungen ist es gewünscht, eine gruppenweise Anordnung mehrerer Einbauleuchten unmittelbar nebeneinander zu erzielen. Hierzu kann vorteilhafterweise auf ein weiteres alternatives Einbauelement zurückgegriffen werden, welches eine Verdoppelung oder Vervielfachung von herkömmlichen Einbauelementen aufweist. So kann das Einbauelement 73a gemäß Fig. 58a aus zwei herkömmlichen Einbauelementen 20a gemäß Fig. 56 zusammengesetzt sein. Lediglich bei einem dieser Einbauelemente muss eine Wand abgetrennt werden und anschließend durch Befestigung wie Schweißen, Verkleben oder dergleichen, die aus drei Seitenwänden bestehende rahmenartige Anordnung des Einbauelementes an dem zweiten Einbauelement befestigt werden.
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Wiederum besteht die Möglichkeit, beide, nunmehr in einem doppelten Einbauelement 73a aufgegangenen herkömmlichen Einbauelemente 20a, 20b jeweils gesondert mit Aufnahmeelementen 17a gemäß Fig. 41 zu bestücken.
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Die Doppelanordnung eines Einbauelementes 73a gemäß Fig. 58a weist für beide Teileinsatzfelder nunmehr eine gemeinsame Rahmenwand 74a bzw. bei einem Ausführungsbeispiel der Fig. 58b eine gemeinsame Wand 74b auf.
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Bei einer weiteren, nicht dargestellten Variante einer Doppelanordnung eines insbesondere rechteckförmigen Einbauelementes, ähnlich dem Einbauelement 73a der Fig. 58, kann eine Fertigung eines solchen rechteckförmigen Einbauelementes aus zwei quadratischen Einbauelementen 20a gemäß Fig. 56 erfolgen. Hierzu werden zwei quadratische Einbauelemente 20a gemäß Fig. 56 wie folgt bearbeitet: An jeweils einer Seite, also an einem Rahmenabschnitt, werden alle von der Wand 24 des Einbauelementes 20a überstehenden Elemente, wie beispielsweise der Haltekragen oder ein Befestigungselement, entfernt, beispielsweise abgefräst, so dass die Außenfläche der Wand 24 an dieser Seite durchgehend glatt ausgebildet ist. Die beiden entsprechend bearbeiteten Seiten der beiden Einbauelemente werden - aufeinander zugerichtet - aneinander befestigt, beispielsweise durch Klebung oder Ultraschall-Schweißung. Auf diese Weise wird ein im Wesentlichen rechteckiges, zwei quadratische Einbauöffnungen aufweisendes, doppeltes Einbauelement bereitgestellt.
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Durch die beschriebene Entfernung überstehender Bereiche an den beiden, im befestigtem Zustand aneinanderliegenden Seitenwänden, kann ein besonderes Stichmaß erreicht werden: So können zwei benachbart angeordnete, und in die beiden Öffnungen des rechteckförmigen Einbauelementes eingesetzte quadratische Reflektorelemente auf Stoß aneinanderliegen. Damit kann ein besonderer, gestalterischer Abschluss erzielt werden.
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Das Zusammenspiel eines quadratischen Einbauelementes mit einem quadratischen Aufnahmeelement sei noch kurz anhand der Fig. 59 verdeutlicht: Es ist erkennbar, dass die Sperrnase 90 der entsprechenden Federlasche 37a auf der Oberseite 26 des nach innen vorspringenden Ringbundes 25 aufliegt bzw. diese überragt und hintergreift.
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Weiter wird deutlich, dass ein quadratisch ausgebildetes Aufnahmeelement eine umlaufende Ringstirnfläche 38 aufweist (siehe auch Fig. 41), die mit dem nach innen vorspringenden Ringbund 25 des quadratischen Einbauelementes in montiertem Zustand überlappt und somit eine Anschlagfläche für eine Einsetzbewegung des quadratischen Aufnahmeelementes 17a in das wandseitig bereits festgelegte Einbauelement 20a bietet.
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Schließlich sei darauf hingewiesen, dass auch bei der quadratischen Variante eine Befestigung eines Reflektorelementes 18 gemäß Fig. 45 unmittelbar an dem Aufnahmeelement 17a gemäß Fig. 41 erfolgt.
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Hierzu weist das quadratische Aufnahmeelement 17a fensterartige Durchbrüche 64a, 64b auf, die von Federklemmelementen 65a, 65b durchgriffen werden können. Fig. 46 und 47 zeigen in Ansicht bzw. im Schnitt, dass die Federklemmelemente eine radial außen angeordnete Sperrnase 103 aufweisen, die im eingesetzten Zustand des Reflektorelementes 18 in das Aufnahmeelement die entsprechenden Fenster 64a, 64b durchgreifen kann.
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Auch bei dem quadratischen Einbauelement erfolgt insoweit zunächst die deckenseitige Festlegung. Anschließend kann das Aufnahmeelement 17a gemeinsam mit dem Lichtkopf eingesetzt werden. Erst in einem letzten Schritt ist es erforderlich, den Reflektor 18 an dem Aufnahmeelement 17a festzulegen.
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Auch bei der quadratischen Variante des Modulsystems ist ausweislich Fig. 59 ersichtlich, dass das an dem Einbauelement 20b montierte Aufnahmeelement 17a mit seiner Unterseite bündig anliegt bzw. geringfügig nach oben hin zurückspringt.
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Schließlich sei an dieser Stelle angemerkt, dass die Erfindung mit ihren zahlreichen Varianten der vorliegenden Patentanmeldung lediglich unter Bezugnahme auf eine als Deckeneinbauleuchte ausgestaltete Einbauleuchte beschrieben ist. Es ist dem Fachmann allerdings verständlich und ersichtlich, dass die Patentanmeldung auf Deckeneinbauleuchten nicht beschränkt ist. Es kommt gleichermaßen in Betracht und wird von der vorliegenden Erfindung umfasst, das geschilderte Prinzip im Bereich der Bodeneinbauleuchten oder der Seitenwandeinbauleuchten eines Gebäudes oder im Zusammenhang mit Außenräumen, wie z. B. Gehwegflächen, Parkflächen oder dergleichen, anzuwenden.
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Nachfolgend sei auf die Figuren 48 und 49 verwiesen: Diese zeigen zwei unterschiedliche Varianten eines Gehäuseteils 19a bzw. eines Gehäuseteils 19b als wesentliche Komponente eines Lichtkopfes 15.
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Die beiden Gehäuseteile 19a, 19b sind aus gusseisernem Stahl oder einem vergleichbaren Material gebildet und dienen insbesondere der Abfuhr und Weiterleitung von Wärme, die von dem daran befestigten Leuchtmittel generiert wird. Hierzu weist die Außenseite des Gehäuseteils 19a, 19b zahlreiche Kühlrippen 104 auf.
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Während die äußeren Dimensionen des Gehäuseteils gleich bzw. ähnlich sind, ist die Höhe H1 des Gehäuseteils 19a deutlich geringer als die Gehäusehöhe H2 des Gehäuseteils 19b. Dies hängt damit zusammen, dass das Gehäuseteil 19b insgesamt eine größere Kühlkapazität bereitstellt, aufgrund des größeren Volumens und einer größeren Masse des Gehäuseteils 19b, beispielsweise weil ein Leuchtmittel an dem Gehäuseteil 19b befestigt wird, welches eine größere Leistungsaufnahme mit sich bringt.
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Die Figuren 50 und 51 zeigen die jeweiligen Unteransichten der Gehäuseteile 19a, 19b. Das Gleiche gilt für die Figuren 52 und 53, die die Gehäuseteile mit daran befestigten Fassungen und Leuchtmitteln zeigen.
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Unter Bezugnahme auf die Figuren 50 bis 53 wird deutlich, dass beide Gehäuseteile 19a und 19b jeweils ein Paar von Bohrungen 28a, 28b aufweisen, die einen gleichen Bohrungsabstand BM aufweisen. Hierdurch wird eine mechanische Schnittstelle zur Verbindung mit den Haltebügeln 41 des Aufnahmeelementes bereitgestellt. Da der Bohrungsabstand BM immer gleich gewählt ist, können unterschiedliche Gehäuseteile 19a, 19b immer an dem gleichen Aufnahmeelement 13 bzw. 17 festgelegt werden.
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Die Bohrungen 68a, 68b, sowie die weiteren, später noch zu erläuternden Bohrungen der Gehäuseteile 19a, 19b sind z. B. mit einem Innengewinde versehen und dienen der Aufnahme von Befestigungsschrauben.
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Das Gehäuseteil 19a weist eine Mehrzahl weiterer Befestigungsbohrungen, namentlich die Bohrungen 69a, 69b, 69c, 69d, 69e, 69f, 69g auf. Das Gehäuseteil 19b weist gemäß Fig. 51 eine Reihe von Befestigungsbohrungen 69a, 69c, 69g, 69h, 69i, 69j auf.
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Es wird deutlich, dass die beiden Gehäuseteile 19a und 19b insoweit auch identische Befestigungsbohrungen umfassen, die an dem Gehäuseteil 19a mit 69a und 69b und beim Gehäuseteil 19b mit 69a und 69c bezeichnet sind. Auch diese beiden Befestigungsbohrungen weisen einen gleichen Bohrungsabstand auf, die der Festlegung einer Zugentlastungslasche und deren Festschraubung dienen.
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Schließlich weist das Gehäuseteil 19a ein erstes Bohrungspaar 69c, 69f und ein zweites Bohrungspaar 69d und 69e auf, die wahlweise zur Anbringung unterschiedlicher Lampenfassungen verwendet werden können. Fig. 52 zeigt, dass die Festlegungsbohrungen 69c, 69f dazu verwendet werden, das Fassungsteil 70a festzulegen. An diesem Fassungsteil ist das Leuchtmittel, d. h. die Lampe 71a, befestigt.
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Nicht dargestellt ist die weitere Variante, bei der der Befestigungsbohrungen 69d, 69e dazu verwendet werden, die Fassung für ein anderes, nicht dargestelltes Leuchtmittel festzuschrauben.
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Bei dem Ausführungsbeispiel des Gehäuseteils 19b gemäß Fig. 51 ist wiederum eine Mehrzahl von Befestigungsbohrungen vorgesehen, die mit 69g, 69h, 69i und 69j bezeichnet sind. Es handelt sich dabei um zwei Paare von Befestigungsbohrungen, die wahlweise zur Anbindung unterschiedlicher Fassungen für unterschiedliche Leuchtmittel genutzt werden können. Fig. 53 und Fig. 55 zeigen das Gehäuseteil 16b gemäß Fig. 51, an dem ein Leuchtmittel 71 b mit einer zugehörigen Fassung 70b festgeschraubt ist. Die Festschraubung erfolgte also in den Befestigungsbohrungen 69g und 69j.
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Bei einer alternativen, nicht dargestellten Ausgestaltung des Gehäuseteils 19b ist an dem anderen Paar von Befestigungsbohrungen 69h und 69i eine andere, nicht dargestellte Fassung festgelegt.
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Anders ausgedrückt kann an dem gleichen Gehäuseoberteil (19a, 19b) wahlweise ein unterschiedliches Fassungselement 70 sowie ein anderes Leuchtmittel 71 festgeschraubt werden.
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Die Figuren 60 bis 63 zeigen in einer teilgeschnittenen Ansicht (Fig. 60, Fig. 61) bzw. in Unteransicht (Fig. 62, Fig. 63) Lichtköpfe 15d, 15e, die unterschiedlich ausgebildet sind. Dabei ist vorstellbar, dass beide Lichtköpfe 15d, 15e ein gleiches Gehäuseteil 19c verwenden.
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Die Besonderheit besteht hier darin, dass an gleichen Gehäuseteilen 19c unterschiedliche Oberreflektoren 21a, 21 b befestigt sind. Die beiden Oberreflektoren 21 a, 21 b sind als Facettenreflektoren ausgebildet und weisen eine im Wesentlichen schalenförmige Grundform und eine hoch reflektierende, mit zahlreichen Facetten ausgestaltete Innenfläche auf.
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Die Figuren 60 und 61 lassen erkennen, dass die beiden Reflektoren 21a, 21b unterschiedliche Abmessungen aufweisen. Die Befestigung eines Reflektors 21 erfolgt mittels zweiter Schrauben 76a, 76b an einem Halteblech 75. Eine Besonderheit besteht darin, dass das Abstandsmaß der beiden Schrauben 76a, 76b auch bei unterschiedlichen Dimensionen eines Oberreflektor 21a, 21b gleich gehalten ist. Damit wird bei unterschiedlichen, facettierten Oberreflektoren 21 eine mechanische Schnittstelle zur Verbindung mit dem gleichen Halteblech und dem gleichen Gehäuseoberteil 19c bereitgestellt.
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Anhand der Fig. 34 soll nun noch verdeutlicht werden, dass aufgrund einer besonderen Anordnung von Wandungsbereichen von Reflektorelement 14, Aufnahmeelement 13a und Einbauelement 12a Licht lediglich durch die Lichtaustrittsöffnung 105 des Reflektorelementes 14 austritt, und nicht etwa seitlich außerhalb davon.
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Ausgehend von Fig. 34 ist durchaus vorstellbar, dass Lichtanteile etwa entlang der Richtung des Pfeils P in Fig. 34 von einer Position oberhalb des Reflektorelementes 14 in den Ringraum Ri eintreten können. Diese Lichtanteile können allerdings nicht außerhalb der Lichtaustrittsöffnung 105 aus dem Reflektor austreten. Der Wandungsabschnitt W1 des Aufnahmeelementes 13a und der Wandabschnitt 54 des Reflektorelementes 14 sind derartig zueinander ausgerichtet, dass das Licht an einem Heraustreten aus der Leuchte gehindert wird. Damit ist insbesondere gewährleistet, dass im Übergangsbereich zwischen Reflektorrand 55 und der in Fig. 34 nicht dargestellten Decke eine Lichtdichtigkeit besteht. Die einen Aufbau gemäß Fig. 34 aufweisende Einbauleuchte 11 lässt Licht lediglich im Bereich der Lichtsaustrittsfläche 105 des Reflektors 14 aus der Leuchte heraustreten.