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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Leuchte, umfassend eine Montageplatte,
welche dafür
eingerichtet ist, an einer Gebäudewand
oder -decke befestigt zu werden, und einen auf die Montageplatte
aufsetzbaren, die Leuchte tragenden Baldachin, welcher, auf die
Montageplatte aufgesetzt, letztere abdeckt, wobei die Montageplatte
eine elastische Rastfeder aufweist, welche in einen Durchbruch des
aufgesetzten Baldachins formschlüssig
eingreift. Bekannt ist eine solche Leuchte aus der
DE 22 36 648 C3 .
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Viele
Leuchten, die zur Befestigung an einer Gebäudewand oder Gebäudedecke
bestimmt sind, sind mit einem Baldachin versehen, welcher die elektrischen
Anschlüsse
der Leuchte und gegebenenfalls einen Transformator oder dergleichen
verdeckt. Das Design der Baldachine ist in der Regel harmonisch mit
dem Design der Leuchte abgestimmt. Um die Montage der Leuchte an
Wand oder Decke zu erleichtern, wird sie in der Regel mit einer
Montageplatte ausgeliefert, die zunächst an der für die Lampe vorgesehenen
Stelle zu befestigen ist. Alsdann wird der Baldachin, der mit der
Leuchte elektrisch und/oder mechanisch verbunden ist, auf die Montageplatte
aufgesetzt und mit ihr gefügt.
Der Baldachin verdeckt etwaige Transformatoren oder Zuleitungen und überträgt die Gewichtskraft
der Leuchte in die Montageplatte.
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Der
Vorteil der zweischrittigen Montage ist darin zu sehen, dass die
Befestigung der Montageplatte an der Gebäudewand oder Decke vergleichsweise
einfach vonstatten geht. Der Monteur hat lediglich die leichte und
handliche Montageplatte über Kopf
zu positionieren und mit geeigneten Verbindungsmitteln in dem jeweiligen
Baustoff der Wand oder Decke zu verankern. Das Anbinden des Baldachins
an der Montageplatte soll hingegen möglichst einfach und rasch auszuführen sein,
da dabei die gesamte Leuchte zu heben ist.
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Eine
häufig
anzutreffende Verbindung zwischen Montageplatte und Baldachin ist über ein
Bajonett realisiert. Hierzu weist die Montageplatte radial nach
außen
vorstehende Bolzen auf, die mit Kulissen in der Wandung des Baldachins
korrespondieren. Bei der Montage des Baldachins werden die Kulissen
auf die Bolzen aufgesteckt, hereingedrückt und durch Drehung verrastet.
Gegebenenfalls sind die Bolzen mit Muttern versehen, mit Hilfe derer
der Baldachin noch zusätzlich
verspannt werden kann. Nachteil bei dieser Fügetechnik ist, dass die Bolzen
bei montierter Leuchte sichtbar bleiben und unschön nach außen vorstehen.
Auch die Kulissen in der Wandung des Baldachins sind zu sehen. Des
Weiteren setzt der Bajonettverschluss eine runde Montageplatte und
einen runden Baldachin voraus, um die Drehbewegung beim Verrasten
zu erlauben.
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Aus
der eingangs genannten
DE
22 36 648 C3 ist eine lösbare
Verbindung zwischen zwei Bauteilen bekannt, welche sich auch zur
Verbindung von Baldachinen an Montageplatten eignet. Diese arbeitet
nicht mit einem Bajonettverschluss sondern mit einer radial wirkenden
Rastfeder, welche in einen Durchbruch des aufgesetzten Baldachins
formschlüssig
eingreift.
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Auch
diese Lösung
ist optisch nachteilig, da die eingesetzte Feder insbesondere bei
schweren Leuchten drei Durchbrüche
in der Wandung des Baldachins bedarf. Wollte man dieses System mit
lediglich einem Durchbruch ausführen,
müsste
die Feder deutlich steifer ausgeführt sein, wodurch die Montagekräfte unzumutbar
ansteigen. Schließlich
ist man auch hier auf eine kreisrunde Baldachinform angewiesen,
da das Lösen
von der Montageplatte ebenfalls durch Drehen erfolgt.
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Aus
der
DE 509 956 A ist
eine Leuchte mit einer Montageplatte bekannt, auf der ein die Leuchte tragender,
kreisförmiger
Baldachin aufsetzbar ist. Der Baldachin ist an seiner Innenseite
mit einem Flansch versehen, der im aufgesetzten Zustand von Nasen
der Montageplatte hintergriffen wird. Diametral zu den Nasen angeordnet
ist ein den Baldachin durchstoßender
Schraubstift, welcher nach Einrasten der Nasen angezogen wird. Der
Kopf des Schraubstifts bleibt im montierten Zustand sichtbar.
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Aus
der
DE 264 158 A ist
eine Leuchte mit einer abklappbaren Deckenrosette bekannt. Die Rosette
ist einseitig schwenkbar an eine Montageplatte angelenkt. Gegenüberliegend
weist die Montageplatte einen federbelasteten Riegel auf, der beim
Zuklappen der Rosette in ein Anschlagstück einfährt und damit die Rosette fixiert.
Zum Wiederaufklappen ist ein Werkzeug wie ein kleiner Stift, Nagel
oder dergleichen erforderlich. Er wird durch eine Öffnung in
der Rosettenwand eingeführt
und der Riegel aus dem Anschlagsstück gegen die Federwirkung zurückgedrängt, sodass
die Rosette aufklappt. Der federbelastete Riegel ist in der
DE 264 158 A sehr
kostspielig gestaltet.
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Im
Hinblick auf den beschriebenen Stand der Technik liegt der vorliegenden
Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Leuchte der eingangs genannten
Art so weiter zu bilden, dass die Verbindungstechnik zwischen Baldachin
und Montageplatte preiswert ist, rasch und sicher verrastet, von
außen
kaum sichtbar ist und auch die Befestigung von unrunden Baldachinen
erlaubt.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch eine Leuchte mit den Merkmalen des Anspruch
1.
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Eine
Grundidee der vorliegenden Erfindung besteht darin, dass die Kraftübertragung
von dem Baldachin auf die Montageplatte nicht allein über eine vergleichsweise
filigrane Feder erfolgt, sondern hierbei der steife Haken beteiligt
wird. Dieser Haken hintergreift einen Vorsprung an der Innenseite
des aufgesetzten Baldachins, so dass er von außen nicht zu sehen ist. Zu
sehen bleibt lediglich eine einzige Feder, welche das optische Erscheinungsbild
der Leuchte kaum stört.
Darüber
hinaus ist es möglich, unrunde
Baldachine mit dieser Befestigungstechnik zu versehen, da man nicht
mehr auf eine Drehbewegung zwischen Baldachin und Montageplatte
angewiesen ist. Folglich können
die Baldachine der erfindungsgemäßen Leuchte
auch quaderförmig
ausgebildet sein. Durch die geringe optische Beeinträchtigung
des Baldachins durch die Befestigungstechnik und die freie Formenwahl
haben die Designer bei der Gestaltung der erfindungsgemäßen Leuchte
nunmehr größere Freiheiten, da
der Baldachin deutlich besser in das Design der Leuchte eingebunden
werden kann.
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Die
Montage der erfindungsgemäßen Leuchte
erfolgt wie folgt: Nach Befestigung der Montageplatte auf herkömmliche
Weise wird der Baldachin einseitig mit dem Vorsprung in den Haken
eingehängt.
Alsdann wird auf die gegenüberliegende
Seite des Baldachins gedrückt,
so dass die Rastfeder in den Durchbruch formschlüssig eingreift. Die Feder ist bei
der vorliegenden Befestigungstechnik zwar deutlich steifer auszuführen als
bei der aus der
DE
22 36 648 C3 bekannten Lösung, jedoch ist diese Kraft
problemlos aufzubringen, da Druckkräfte für den Menschen leichter zu
bewerkstelligen sind als Drehkräfte. Darüber hinaus
bildet der einseitig in den Haken eingehängte Baldachin einen recht
großen
Hebelarm, so dass eine entsprechend hohe Kraft aufzubringen ist.
In der Praxis ist die Rastfeder so steif ausgeführt, dass sie mit bloßen Händen nur
minimal beweglich ist.
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Die
Rastfeder wird vorteilhafterweise aus einem flachen Federblech gefaltet.
Dieses erreicht die erforderliche Steifigkeit und kann daher die
Gewichtskräfte
der Leuchte angemessen in die Montageplatte übertragen.
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Vorzugsweise
umfasst die Rastfeder zwei rechtwinklig zueinander abgewinkelte
Teilabschnitte, von denen sich der eine in der Ebene der Montageplatte
erstreckt und an dieser festgesetzt ist, und von sich der andere
aus der Ebene der Montageplatte erhebt und trapezförmig gefaltet
ist. Durch die trapezförmige
Faltung wird eine Keilwirkung beim Aufsetzen bzw. Ablösen des
Baldachins auf der Rastfeder bewirkt, der von den beiden Schenkeln
des Trapezes hervorgerufen wird. Durch die grundsätzlich rechtwinklige
Anordnung der beiden Teilschnitte zueinander werden beim montierten
Leuchte kaum Biegekräfte
auf die Feder eingeleitet, so dass die Verbindung sehr fest ist.
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Der
trapezförmig
gefaltete Teilabschnitt der Rastfeder sollte so in den Durchbruch
des Baldachins eingreifen, dass er von außen für ein Werkzeug zugänglich ist.
Bei der Demontage der Leuchte muss der Baldachin von der Montageplatte
wieder abgezogen werden. Die erforderlichen Zugkräfte sind
mit der bloßen
Hand kaum aufbringbar, weswegen man den Baldachin mit einem Werk zeug
aufhebeln muss. Beim Abstemmen des Baldachins durch Einschieben eines
Schraubendrehers zwischen Baldachin und Montageplatte besteht die
Gefahr, den Baldachin zu verkratzen. Um dies zu vermeiden, wird
der trapezförmig
gefaltete Teilabschnitt so gestaltet, dass er für ein Werkzeug von außen in dem
Durchbruch zugänglich
ist. Folglich ist es möglich,
die Feder mit dem Werkzeug aus dem Durchbruch zurück zu drängen und
den Baldachin unter geringem Kraftaufwand abzuschwenken. Da die
Rastfeder aus Federstahl besteht, ist die Kratzgefahr hier nicht
so groß.
Die Kratzgefahr kann noch dadurch verringert werden, dass der trapezförmig gefaltete
Teilabschnitt der Rastfeder mit einer Bohrung zur Aufnahme des Werkzeugs
versehen wird. Das Werkzeug wird folglich in die Bohrung eingesetzt
und kann deshalb beim Aufhebeln des Baldachins nicht verrutschen.
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Die
Erfindung soll nun anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert werden.
Hierfür
zeigen:
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1:
Leuchte montiert, im Querschnitt;
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2:
Federblechzuschnitt;
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3:
Rastfeder in Seitenansicht.
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Bei
der erfindungsgemäßen Leuchte 1,
handelt es sich um einen zweiflammigen Strahler, der an der Decke
oder der Wand befestigt werden kann. Der rohrförmige Strahler 2 ist über eine
Verbindungshülse 3 mit
einem quaderförmigen
Baldachin 4 verbunden. Innerhalb des Baldachins 4 befindet
sich ein Transformator 5.
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Die
Befestigung des quaderförmigen
Baldachins 4 an der Wand oder Decke erfolgt mit Hilfe einer
rechteckigen Montageplatte 6, welche zunächst an
der gewünschten
Stelle festgedübelt
wird. Die Montageplatte 6 umfasst einen steifen Haken 7,
der dafür
bestimmt ist, einen Vorsprung 8 an der Innenseite des Baldachins 4 formschlüssig zu
hintergreifen. Da sich der Vorsprung 8 auf der Innenseite
des Baldachins 4 befindet, ist weder er, noch der Haken 7 bei
aufgesetztem Baldachin 4 von außen zu erkennen. An ihrem diametralen
Ende ist die Montageplatte 6 mit einer Rastfeder 9 versehen,
welche in einen Durchbruch 10 in der Wandung des aufgesetzten Baldachins
formschlüssig
eingreift.
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Der
Durchbruch 10 ist die einzig sichtbare Öffnung in der Wandung des Baldachins,
die Rastfeder 9 ist daher von außen zu sehen. Das Erscheinungsbild
der Leuchte 1 ist hierdurch kaum beeinträchtigt.
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Bei
der Montage des Baldachins wird zunächst der Vorsprung 8 in
den Haken 7 eingehängt und
danach das dem Vorsprung 8 diagonal gegenüberliegende
Ende des Baldachins 4 gegen die Wand gepresst. Dabei biegt
sich die Rastfeder 9 zunächst nach innen und rastet
bei Erreichen des Durchbruches 10 in diesen ein. Die Gewichtskräfte des
Strahlers 9 des Baldachins 4 werden somit über die
Rastfeder 9 und den Haken 7 in die Montageplatte 6 eingeleitet.
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Zum
Lösen wird
die Rastfeder 9 von außen mit
einem Werkzeug – beispielsweise
ein Schraubendreher – in
Richtung des Hakens 7 eingedrückt, so dass ihr formschlüssiger Eingriff
mit dem Durchbruch 10 verloren geht und der Baldachin 4 abgeschwenkt werden
kann.
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Zum
besseren Ansetzen der Werkzeugspitze ist die Rastfeder 9 mit
einer Bohrung 11 versehen, die insbesondere in dem in 2 dargestellten
Zuschnitt der Rastfeder erkennbar ist. Bei dem Zuschnitt handelt
es sich um ein Federblech, welches durch mehrfaches Umfalten zur
Rastfeder 9 geformt wird.
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Die
fertig geformte Rastfeder ist in 3 erkennbar.
Sie unterteilt sich grob in zwei rechtwinkelig zueinander abgewinkelte
Teilabschnitte 12a, 12b, von denen der eine 12a auf
der Montageplatte 6 fest geschweißt wird, so dass sich der andere
Teil 12b aus der Ebene der Montageplatte 6 heraus
erhebt. Der sich erhebende Teilabschnitt 12b ist in sich
trapezförmig
gefaltet, so dass er zwei Schenkel 13a, 13b und
einen Vorsprungabschnitt 14 ausbildet. Die schiefen Schenkel 13a, 13b entfalten
beim Aufsetzen bzw. Abziehen des Baldachins eine Keilwirkung, welcher
die Rastfeder 9 zurückdrängt. Der
Vorsprungabschnitt 14 verläuft in der Ebene des Durchbruchs 10 und
verschließt
diesen. Die Fläche
des Vorsprungabschnitts 14 entspricht somit der Fläche des
Durchbruchs 10.
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Dadurch
fällt die
Rastfeder 9 kaum auf. Der Vorsprungabschnitt 14 ist
mit der Bohrung 11 zur Aufnahme der Werkzeugspitze versehen.