Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung aniontensidhaltiger
wasch- und reinigungsaktiver Tensidgranulate sowie aniontensidhaltige Wasch- und Reinigungsmittel,
die diese Granulate enthalten..
Bei der Herstellung synthetischer Aniontenside werden diese oft in ihrer Säureform erhalten,
die dann durch Neutralisation in die waschaktiven Salze überführt werden. Eine
wäßrige Neutralisation hat dabei den Nachteil, daß die Mischungen entweder erst getrocknet
werden müssen, bevor sie in feste Wasch- und Reinigungsmittel eingearbeitet
werden können, oder aber, daß die fertigen Wasch- und Reinigungsmittel zur Herstellung
oder zum Aufrechterhalten der Rieselfähigkeit und Lagerstabilität getrocknet werden
müssen. Eine Neutralisation mit festen Neutralisationsmitteln, beispielsweise Natriumcarbonat,
führt häufig zu starker Wärmeentwicklung, die zu einer Verfärbung der Tenside
oder zu einer Erweichung der Reaktionsmischung und damit zu Verbackungen und Verklebungen
führen kann.
Zahlreiche Verfahrensvarianten sind entwickelt worden, um diese Nachteile zu vermeiden.
So beschreibt die deutsche Patentanmeldung DE 22 03 552 (Colgate-Palmolive) ein
Verfahren, bei dem die Aniontensidsäure zu einem Überschuß eines gepulverten Neutralisationsmittels
gegeben wird und bei der anschließenden Granulierung in einem Mischer
ein Gas durch die Mischung geblasen wird, das zumindest einen Teil des durch die
Neutrlisation gebildeten Wassers aus der Reaktionszone transportiert.
Die europäische Patentanmeldung EP-A-0 352 135 (Droguet) schlägt hingegen ein Verfahren
vor, bei dem die Aniontenside in ihrer Säurform in einem Mischer mit einem alkalischen
Feststoff, der im Überschuß vorliegt, neutralisiert werden, wobei der alkalische
Feststoff in dem Mischer vorgelegt und das Aniontensid in Säureform langsam zugegeben
wird. Während der Neutralisationsreaktion soll die Temperatur 55°C nicht überschreiten,
was gegebenenfalls durch Kühlung des Reaktormantels erreicht werden muß.
Die internationale Patentanmeldung WO93/23520 (Henkel) beschreibt ein Verfahren zur
Herstellung wasch- und reinigungsaktiver Tensidgranulate durch Granulierung einer bis
mindestens 20°C fließ- und pumpfähigen aniontensidhaltigen Mischung, die durch teilweise
bis vollständige Neutralisation eines oder mehrerer Aniontenside in ihrer Säureform
mit einem basisch wirkenden, anorganischen oder organischen Neutralisationsmedium in
einem Mischer hergestellt wird, wobei in dem Mischer ein Feststoff oder ein Feststoffmischung
vorgelegt und die aniontensidhaltige Mischung zu diesem Feststoff oder der
Feststoffmischung zugegeben wird. In diesem Verfahren können zur Neutralisation sämtliche
gängigen Neutralisationsmittel, unabhängig von ihrem Aggregatzustand eingesetzt
werden.
Unabhängig vom Herstellungsverfahren ist es ein ständiges Bedürfnis, Waschmittelzusammensetzungen
zu erhalten, die sich einerseits durch ein hohes Schüttgewicht, andererseits
aber durch eine gute Löslichkeit auszeichnen. Die nach den vorstehend genannten
Verfahren liefern Granulate, die diese Forderung nicht immer voll erfüllen.
Der Einsatz von Natriumsilikaten als teilchenförmige, wasserlösliche anorganische Alkalikomponente
ist im Stand der Technik zur Verhinderung der Korrosion an den Metallteilen
von Waschmaschinen und dem schnellen Entfernen schwermetallhaltiger Spuren
aus dem Wasser und den Verschmutzungen, die sonst die Bleichmittel destabilisieren
würden, lange bekannt. EP 639 639 (Procter & Gamble) beispielsweise offenbart den Einsatz
eines speziellen Percarbonats, das die Einarbeitung von Silikaten einer Teilchengröße
unterhalb von 425 µm in granulare Wasch- und Reinigungsmittel erlaubt.
Es wurde nun gefunden, daß der Einsatz von feinstgemahlenen und mit Tensid beaufschlagten
Silikaten mit Teilchengrößen deutlich unter 100 µm im Granulationsschritt bei
der Herstellung von aniontensihaltigen Waschmitteln zu Formulierungen führt, die sich
durch eine herausragende Kaltwasserlöslichkeit, Einspülbarkeit und Reinigungswirkung,
insbesondere für Fettverschmutzungen, auszeichnen.
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung wasch- und reinigungsaktiver Tensidgranulate
durch Granulierung einer aniontensidhaltigen Mischung, die durch teilweise
bis vollständige Neutralisation eines oder mehrerer Aniontenside in ihrer Säureform mit
einem basisch wirkenden, anorganischen oder organischen Neutralisationsmedium in einem
Mischer hergestellt wird, wobei in dem Mischer ein Feststoff oder ein Feststoffmischung
vorgelegt und die aniontensidhaltige Mischung zu diesem Feststoff oder der
Feststoffmischung zugegeben wird, dadurch gekennzeichnet, daß die im Mischer vorgelegte
Feststoffmischung 0,5 bis 30 Gew.-% des Gewichts des entstehenden Granulats an
einem oder mehreren feinteiligen, mit 3 bis 30 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des
Silikats, beaufschlagten Silikaten enthält, die vor der Beaufschlagung mit Tensid absolute
Teilchengrößen unterhalb 100 µm aufweisen.
Zur Ausführung des Granulationsschrittes im erfindungsgemäßen Verfahren sind die für
Granulationszwecke üblichen Mischer einsetzbar. Geeignete Mischer sind beispielsweise
Eirich®-Mischer der Serien R oder RV (Warenzeichen der Maschinenfabrik Gustav Eirich,
Hardheim), die Fukae® FS-G-Mischer (Warenzeichen der Fukae Powtech, Kogyo
Co., Japan), die Lödige® FM-, KM- und CB-Mischer (Warenzeichen der Lödige Maschinenbau
GmbH, Paderborn) oder die Drais®-Serien T oder K-T (Warenzeichen der Drais-Werke
GmbH, Mannheim). Bevorzugt werden im erfindungsgemäßen Verfahren Mischer
und Arbeitsbedingungen gewählt, die eine Einstellung der Granulierung auf die Erreichung
von Schüttgewichten oberhalb von 750 g/l gestatten.
Die im Mischer vorgelegte Feststoffmischung enthält 0,5 bis 30 Gew.-% des Gewichts
des entstehenden Granulats an einem oder mehreren feinteiligen, mit Tensid beaufschlagten
Silikaten. Die erfindungsgemäß eingesetzten feinteiligen Silikate können dabei
sowohl kristallin als auch amorph sein, wobei amorphe Silikate bevorzugt sind.
Geeignete kristalline, schichtförmige Natriumsilikate besitzen die allgemeine Formel
NaMSixO2x+1 · y H2O, wobei M Natrium oder Wasserstoff bedeutet, x eine Zahl von 1,9
bis 4 und y eine Zahl von 0 bis 20 ist und bevorzugte Werte für x 2,3 oder 4 sind. Derartige
kristalline Schichtsilikate werden beispielsweise in der europäischen Patentanmeldung
EP-A-0 164 514 (Hoechst) beschrieben. Bevorzugte kristalline Schichtsilikate der
angegebenen Formel sind solche, in denen M für Natrium steht und x die Werte 2 oder 3
annimmt. Insbesondere sind sowohl β- als auch δ-Natriumdisilikate Na2Si2O5·yH2O bevorzugt,
wobei β-Natriumdisilikat beispielsweise nach dem Verfahren erhalten werden
kann, das in der internationalen Patentanmeldung WO-A-91/08171 (Henkel) beschrieben
ist.
Einsetzbar sind vor allem amorphe Natriumsilikate mit einem Modul Na2O : SiO2 von 1:2
bis 1:3,3, vorzugsweise von 1:2 bis 1:2,8 und insbesondere von 1:2 bis 1:2,6, welche löseverzögert
sind und Sekundärwascheigenschaften aufweisen. Die Löseverzögerung gegenüber
herkömmlichen amorphen Natriumsilikaten kann dabei auf verschiedene Weise,
beispielsweise durch Oberflächenbehandlung, Compoundierung, Kompaktierung/ Verdichtung
oder durch Übertrocknung hervorgerufen worden sein. Im Rahmen dieser Erfindung
wird unter dem Begriff "amorph" auch "röntgenamorph" verstanden. Dies heißt, daß
die Silikate bei Röntgenbeugungsexperimenten keine scharfen Röntgenreflexe liefern, wie
sie für kristalline Substanzen typisch sind, sondern allenfalls ein oder mehrere Maxima
der gestreuten Röntgenstrahlung, die eine Breite von mehreren Gradeinheiten des Beugungswinkels
aufweisen. Es kann jedoch sehr wohl sogar zu besonders guten Buildereigenschaften
führen, wenn die Silikatpartikel bei Elektronenbeugungsexperimenten verwaschene
oder sogar scharfe Beugungsmaxima liefern. Dies ist so zu interpretieren, daß die
Produkte mikrokristalline Bereiche der Größe 10 bis einige Hundert um aufweisen, wobei
Werte bis max. 50 nm und insbesondere bis max. 20 nm bevorzugt sind. Derartige sogenannte
röntgenamorphe Silikate, welche ebenfalls eine Löseverzögerung gegenüber den
herkömmlichen Wassergläsern aufweisen, werden beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung
DE-A- 44 00 024 (Henkel) beschrieben. Insbesondere bevorzugt sind verdichtete/kompaktierte
amorphe Silikate, compoundierte amorphe Silikate und übertrocknete
röntgenamorphe Silikaten Die Silikat-Compounds können dabei beispielsweise auch
andere Gerüststoffsubstanzen in Mengen unter 10 Gew.-%, bezogen auf das Compound,
enthalten. Vorteilhaft eingesetzt werden Silikat/Soda/Niotensid-Compounds.
Die erfindungsgemäß im Granulationsschritt eingesetzten mit Tensid(en) beaufschlagten
Silikate weisen vor der Beaufschlagung mit Tensid(en) eine absolute Teilchengröße von
unter 100 µm auf, wobei Silikate mit einer Teilchengröße unterhalb 50 µm bevorzugt
sind. Absolute Teilchengröße bedeutet hierbei, daß der Siebrückstand auf einem Sieb der
angegeben Maschenweite unter 1 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des gesiebten Gutes,
beträgt. Insbesondere bevorzugt sind Silikate, deren d90-Wert unter 50 µm liegt, während
sich der d50-Wert unterhalb 25µm befindet. Die dxy-Werte geben an, wieviel Prozent des
gegebenen Silikats unter der angegebenen Korngröße liegen. Bevorzugt, aber nicht zwingend
erforderlich, ist ein Schüttgewicht der eingesetzten Silikate oberhalb von 800 g/l.
Die Beaufschlagung des Silikats mit Tensid erfolgt in Mengen zwischen 3 und 30, vorzugsweise
zwischen 5 und 20 Gew.-% Tensid, bezogen auf das Gewicht des Silikats. In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird das feinteilige Silikat
nur mit 10 bis 12 Gew.-% seines Gewichts an Tensiden beaufschlagt, wobei ein Beaufschlagung
mit 10 bis 12 Gew.-% seines Eigengewichts an Niotensid wiederum bevorzugt
ist.
Die im erfindungsgemäßen Verfähren hergestellten wasch- und reinigungsaktiven Tensidgranulate
besitzen einen Tensidgehalt oberhalb von 5 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht
des Granulats. Das in das erfindungsgemäße Verfahren eingebrachte Tensid kann je
nach eingesetzter Menge an Silikat und Tensid ganz oder teilweise auf das feinteilige Silikat
aufgegeben sein. Hierbei soll das Silikat mit 3 bis 30 Gew.-%, vorzugsweise 5 bis 20
Gew.-% Tensid, bezogen auf das Gewicht des Silikats, beaufschlagt sein. Zusätzliche
Mengen an Tensid können mit den anderen Bestandteilen des Granulats eingearbeitet
werden, wobei die Tenside sowohl über die aniontensidhaltige Mischung als auch über
die im Mischer vorgelegte Feststoffmischung in das Verfahren eingebracht werden können.
Zur Beaufschlagung der Silikate geeignete Tenside sind insbesondere Niotenside wie
ethoxylierte Alkohole mit Kettenlängen zwischen 10 und 18 Kohlenstoffatomen und
Ethoxylierungsgraden von 4 bis 26 Mol Ethylenoxid pro Mol Alkohol. In Kombination
mit diesen oder auch ohne sie einsetzbare Niotenside können aber auch ausgewählt sein
aus der Gruppe der Alkylglykoside, alkoxylierten Fettsäurealkylester, Aminoxide, Fettsäurealkanolamine,
Polyhydroxyfettsäureamide und weiterer nichtionischer oberflächenaktiver
Verbindungen. Auch anionische, kationische oder amphotere Tenside oder Mischungen
aus diesen mit oder ohne Niotensid können auf das Silikat aufgegeben werden.
Bevorzugt wird das Silikat mit einer Mischung aus anionischen und nichtionischen Tensiden
beaufschlagt, wobei Alkylbenzolsulfonat/Niotensid-Gemische besonders bevorzugt
sind.
In das Verfahren eingebrachte Tenside stammen -unabhängig davon, ob sie zur Beaufschlagung
des Niotensids dienen, oder über die aniontensidhaltige Mischung oder das im
Mischer vorgelegte Feststoffgemisch in das Verfahren gelangen- aus der Gruppe der
anionischen, nichtionischen, kationischen und amphoteren Tenside, wobei anionische und
nichtionische Tenside sowie Mischungen aus diesen bevorzugt sind.
Als anionische Tenside werden beispielsweise solche vom Typ der Sulfonate und Sulfate
eingesetzt. Als Tenside vom Sulfonat-Typ kommen dabei vorzugsweise C9-13-Alkylbenzolsulfonate,
Olefinsulfonate, d.h. Gemische aus Alken- und Hydroxyalkansulfonaten
sowie Disulfonaten, wie man sie beispielsweise aus C12-18-Monoolefinen mit end- oder
innenständiger Doppelbindung durch Sulfonieren mit gasförmigem Schwefeltrioxid
und anschließende alkalische oder saure Hydrolyse der Sulfonierungsprodukte erhält, in
Betracht. Geeignet sind auch Alkansulfonate, die aus C12-18-Alkanen beispielsweise durch
Sulfochlorierung oder Sulfoxidation mit anschließender Hydrolyse bzw. Neutralisation
gewonnen werden. Ebenso sind auch die Ester von α-Sullofettsäuren (Estersulfonate),
z.B. die α-sulfonierten Methylester der hydrierten Kokos-, Palmkern- oder Talgfettsäuren
geeignet.
Weitere geeignete Aniontenside sind sulfierte Fettsäureglycerinester. Unter Fettsäureglycerinestern
sind die Mono-, Di- und Triester sowie deren Gemische zu verstehen, wie sie
bei der Herstellung durch Veresterung von einem Monoglycerin mit 1 bis 3 Mol Fettsäure
oder bei der Umesterung von Triglyceriden mit 0,3 bis 2 Mol Glycerin erhalten werden.
Bevorzugte sulfierte Fettsäureglycerinester sind dabei die Sulfierprodukte von gesättigten
Fettsäuren mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, beispielsweise der Capronsäure, Caprylsäure,
Caprinsäure, Myristinsäure, Laurinsäure, Palmitinsäure, Stearinsäure oder Behensäure.
Geeignete Tenside vom Sulfat-Typ sind die Schwefelsäuremonoester aus primären Alkoholen
natürlichen und synthetischen Ursprungs. Als Alk(en)ylsulfate werden die Alkali- und
insbesondere die Natriumsalze der Schwefelsäurehalbester der C12-18-Fettalkohole
beispielsweise aus Kokosfettalkohol, Talgfettalkohol, Lauryl-, Myristyl-, Cetyl- oder Stearylalkohol
oder der C10-20-Oxoalkohole und diejenigen Halbester sekundärer Alkohole
dieser Kettenlänge bevorzugt. Weiterhin bevorzugt sind Alk(en)ylsulfate der genannten
Kettenlänge, welche einen synthetischen, auf petrochemischer Basis hergestellten geradkettigen
Alkylrest enthalten, die ein analoges Abbauverhalten besitzen wie die adäquaten
Verbindungen auf der Basis von fettchemischen Rohstoffen. Aus waschtechnischem Interesse
sind C16-18-Alk(en)ylsulfate insbesondere bevorzugt. Dabei kann es auch von besonderem
Vorteil und insbesondere für maschinelle Waschmittel von Vorteil sein, C16-C18-Alk(en)ylsulfate
in Kombination mit niedriger schmelzenden Aniontensiden und insbesondere
mit solchen Aniontensiden, die einen niedrigeren Krafft-Punkt aufweisen und
bei relativ niedrigen Waschtemperaturen von beispielsweise Raumtemperatur bis 40 °C
eine geringe Kristallisationsneigung zeigen, einzusetzen. In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung enthalten die Mittel daher Mischungen aus kurzkettigen und
langkettigen Fettalkylsulfaten, vorzugsweise C12-18-Fettalkylsulfate bzw. Mischungen aus
C12-14-Fettalkylsulfaten oder C12-18-Fettalkylsulfaten mit C16-18-Fettalkylsulfaten und insbesondere
C12-16-Fettalkylsulfaten mit C16-18-Fettalkylsulfaten. In einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung werden jedoch nicht nur gesättigte Alkylsulfate, sondern
auch ungesättigte Alkenylsulfate mit einer Alkenylkettenlänge von vorzugsweise C16 bis
C22 eingesetzt. Dabei sind insbesondere Mischungen aus gesättigten, überwiegend aus C16
bestehenden sulfierten Fettalkoholen und ungesättigten, überwiegend aus C18 bestehenden
sulfierten Fettalkoholen bevorzugt, beispielsweise solche, die sich von festen oder flüssigen
Fettalkoholmischungen des Typs HD-Ocenol® (Handelsprodukt der Firma Henkel)
ableiten. Dabei sind Gewichtsverhältnisse von Alkylsulfaten zu Alkenylsulfaten von 10:1
bis 1:2 und insbesondere von etwa 5:1 bis 1:1 bevorzugt. Weiterhin sind 2,3-Alkylsulfate,
die beispielsweise durch Anlagerung von Schwefelsäure an α-Olefine hersgestellt werden
können, geeignet.
Auch die Schwefelsäuremonoester der mit 1 bis 6 Mol Ethylenoxid ethoxylierten geradkettigen
oder verzweigten C7-21-Alkohole, wie 2-Methyl-verzweigte C9-11-Alkohole mit im
Durchschnitt 3,5 Mol Ethylenoxid (EO) oder C12-18-Fettalkohole mit 1 bis 4 EO, sind geeignet.
Sie werden in Reinigungsmitteln aufgrund ihres hohen Schaumverhaltens nur in
relativ geringen Mengen, beispielsweise in Mengen von 1 bis 5 Gew.-%, eingesetzt.
Weitere geeignete Aniontenside sind auch die Salze der Alkylsulfobernsteinsäure, die
auch als Sulfosuccinate oder als Sulfobernsteinsäureester bezeichnet werden und die Monoester
und/oder Diester der Sulfobernsteinsäure mit Alkoholen, vorzugsweise Fettalkoholen
und insbesondere ethoxylierten Fettalkoholen darstellen. Bevorzugte Sulfosuccinate
enthalten C8-18-Fettalkoholreste oder Mischungen aus diesen. Insbesondere bevorzugte
Sulfosuccinate enthalten einen Fettalkoholrest, der sich von ethoxylierten Fettalkoholen
ableitet, die für sich betrachtet nichtionische Tenside darstellen (Beschreibung siehe unten).
Dabei sind wiederum Sulfosuccinate, deren Fettalkohol-Reste sich von ethoxylierten
Fettalkoholen mit eingeengter Homologenverteilung ableiten, besonders bevorzugt. Ebenso
ist es auch möglich, Alk(en)ylbernsteinsäure mit vorzugsweise 8 bis 18 Kohlenstoffatomen
in der Alk(en)ylkette oder deren Salze einzusetzen.
Als weitere anionische Tenside kommen insbesondere Seifen in Betracht. Geeignet sind
gesättigte Fettsäureseifen, wie die Salze der Laurinsäure, Myristinsäure, Palmitinsäure,
Stearinsäure, hydrierte Erucasäure und Behensäure sowie insbesondere aus natürlichen
Fettsäuren, z.B. Kokos-, Palmkern- oder Talgfettsäuren, abgeleitete Seifengemische.
Die anionischen Tenside einschließlich der Seifen können in Form ihrer Natrium-, Kalium- oder Ammoniumsalze sowie als lösliche Salze organischer Basen, wie Mono-, Di- oder
Triethanolamin, vorliegen. Vorzugsweise liegen die anionischen Tenside in Form
ihrer Natrium- oder Kaliumsalze, insbesondere in Form der Natriumsalze vor.
Als nichtionische Tenside werden vorzugsweise alkoxylierte, vorteilhafterweise ethoxylierte,
insbesondere primäre Alkohole mit vorzugsweise 8 bis 18 C-Atomen und durchschnittlich
1 bis 12 Mol Ethylenoxid (EO) pro Mol Alkohol eingesetzt, in denen der Alkoholrest
linear oder bevorzugt in 2-Stellung methylverzweigt sein kann bzw. lineare und
methylverzweigte Reste im Gemisch enthalten kann, so wie sie üblicherweise in Oxoalkoholresten
vorliegen. Insbesondere sind jedoch Alkoholethoxylate mit linearen Resten
aus Alkoholen nativen Ursprungs mit 12 bis 18 C-Atomen, z.B. aus Kokos-, Palm-,
Talgfett- oder Oleylalkohol, und durchschnittlich 2 bis 8 EO pro Mol Alkohol bevorzugt.
Zu den bevorzugten ethoxylierten Alkoholen gehören beispielsweise C12-14-Alkohole mit 3
EO oder 4 EO, C9-11-Alkohol mit 7 EO, C13-15-Alkohole mit 3 EO, 5 EO, 7 EO oder 8 EO,
C12-18-Alkohole mit 3 EO, 5 EO oder 7 EO und Mischungen aus diesen, wie Mischungen
aus C12-14-Alkohol mit 3 EO und C12-18-Alkohol mit 5 EO. Die angegebenen Ethoxylierungsgrade
stellen statistische Mittelwerte dar, die für ein spezielles Produkt eine ganze
oder eine gebrochene Zahl sein können. Bevorzugte Alkoholethoxylate weisen eine eingeengte
Homologenverteilung auf (narrow range ethoxylates, NRE). Zusätzlich zu diesen
nichtionischen Tensiden können auch Fettalkohole mit mehr als 12 EO eingesetzt werden.
Beispiele hierfür sind Talgfettalkohol mit 14 EO, 25 EO, 30 EO oder 40 EO.
Außerdem können als weitere nichtionische Tenside auch Alkylglykoside der allgemeinen
Formel RO(G)X eingesetzt werden, in der R einen primären geradkettigen oder methylverzweigten,
insbesondere in 2-Stellung methylverzweigten aliphatischen Rest mit 8 bis
22, vorzugsweise 12 bis 18 C-Atomen bedeutet und G das Symbol ist, das für eine Glykoseeinheit
mit 5 oder 6 C-Atomen, vorzugsweise für Glucose, steht. Der Oligomerisierungsgrad
x, der die Verteilung von Monoglykosiden und Oligoglykosiden angibt, ist eine
beliebige Zahl zwischen 1 und 10; vorzugsweise liegt x bei 1,2 bis 1,4.
Eine weitere Klasse bevorzugt eingesetzter nichtionischer Tenside, die entweder als alleiniges
nichtionisches Tensid oder in Kombination mit anderen nichtionischen Tensiden
eingesetzt werden, sind alkoxylierte, vorzugsweise ethoxylierte oder ethoxylierte und
propoxylierte Fettsäurealkylester, vorzugsweise mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen in der Alkylkette,
insbesondere Fettsäuremethylester, wie sie beispielsweise in der japanischen
Patentanmeldung JP 58/217598 beschrieben sind oder die vorzugsweise nach dem in der
internationalen Patentanmeldung WO-A-90/13533 beschriebenen Verfahren hergestellt
werden.
Auch nichtionische Tenside vom Typ der Aminoxide, beispielsweise N-Kokosalkyl-N,N-dimethylaminoxid
und N-Talgalkyl-N,N-dihydroxyethylaminoxid, und der Fettsäurealkanolamide
können geeignet sein. Die Menge dieser nichtionischen Tenside beträgt vorzugsweise
nicht mehr als die der ethoxylierten Fettalkohole, insbesondere nicht mehr als
die Hälfte davon.
Weitere geeignete Tenside sind Polyhydroxyfettsäureamide der Formel (I),
in der RCO für einen aliphatischen Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, R
1 für Wasserstoff,
einen Alkyl- oder Hydroxyalkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen und [Z] für
einen linearen oder verzweigten Polyhydroxyalkylrest mit 3 bis 10 Kohlenstoffatomen
und 3 bis 10 Hydroxylgruppen steht. Bei den Polyhydroxyfettsäureamiden handelt es sich
um bekannte Stoffe, die üblicherweise durch reduktive Aminierung eines reduzierenden
Zuckers mit Ammoniak, einem Alkylamin oder einem Alkanolamin und nachfolgende
Acylierung mit einer Fettsäure, einem Fettsäurealkylester oder einem Fettsäurechlorid
erhalten werden können.
Zur Gruppe der Polyhydroxyfettsäureamide gehören auch Verbindungen der Formel (II),
in der R für einen linearen oder verzweigten Alkyl- oder Alkenylrest mit 7 bis 12 Kohlenstoffatomen,
R
1 für einen linearen, verzweigten oder cyclischen Alkylrest oder einen
Arylrest mit 2 bis 8 Kohlenstoffatomen und R
2 für einen linearen, verzweigten oder cyclischen
Alkylrest oder einen Arylrest oder einen Oxy-Alkylrest mit 1 bis 8 Kohlenstoffatomen
steht, wobei C
1-4-Alkyl- oder Phenylreste bevorzugt sind und [Z] für einen linearen
Polyhydroxyalkylrest steht, dessen Alkylkette mit mindestens zwei Hydroxylgruppen
substituiert ist, oder alkoxylierte, vorzugsweise ethoxylierte oder propoxylierte Derivate
dieses Restes.
[Z] wird vorzugsweise durch reduktive Aminierung eines reduzierten Zuckers erhalten,
beispielsweise Glucose, Fructose, Maltose, Lactose, Galactose, Mannose oder Xylose.
Die N-Alkoxy- oder N-Aryloxy-substituierten Verbindungen können dann beispielweise
nach der Lehre der internationalen Aumeldung WO-A-95/07331 durch Umsetzung mit
Fettsäuremethylestern in Gegenwart eines Alkoxids als Katalysator in die gewünschten
Polyhydroxyfettsäureamide überführt werden.
Neben den erfindungsgemäß eingesetzten Silikaten können auch andere Builder- und Co-buildersubstanzen
in den Waschmittelzusammensetzungen eingesetzt werden. Hierzu
zählen insbesondere Zeolithe, Citrate und polymere Polycarboxylate.
Der eingesetzte feinkristalline, synthetische und gebundenes Wasser enthaltende Zeolith
ist vorzugsweise Zeolith A und/oder P. Als Zeolith P wird Zeolith MAP(R) (Handelsprodukt
der Firma Crosfield) besonders bevorzugt. Geeignet sind jedoch auch Zeolith X sowie
Mischungen aus A, X und/oder P. Der Zeolith kann als sprühgetrocknetes Pulver oder
auch als ungetrocknete, von ihrer Herstellung noch feuchte, stabilisierte Suspension zum
Einsatz kommen. Für den Fall, daß der Zeolith als Suspension eingesetzt wird, kann diese
geringe Zusätze an nichtionischen Tensiden als Stabilisatoren enthalten, beispielsweise 1
bis 3 Gew.-%, bezogen auf Zeolith, an ethoxylierten C12-C18-Fettalkoholen mit 2 bis 5
Ethylenoxidgruppen, C12-C14-Fettalkoholen mit 4 bis 5 Ethylenoxidgruppen oder ethoxylierten
Isotridecanolen. Geeignete Zeolithe weisen eine mittlere Teilchengröße von weniger
als 10 µm (Volumenverteilung; Meßmethode: Coulter Counter) auf und enthalten vorzugsweise
18 bis 22 Gew.-%, insbesondere 20 bis 22 Gew.-% an gebundenem Wasser.
Selbstverständlich ist auch ein Einsatz der allgemein bekannten Phosphate als Buildersubstanzen
möglich, sofern ein derartiger Einsatz nicht aus ökologischen Gründen vermieden
werden sollte. Geeignet sind insbesondere die Natriumsalze der Orthophosphate,
der Pyrophosphate und insbesondere der Tripolyphosphate. Ihr Gehalt beträgt im allgemeinen
nicht mehr als 25 Gew.-%, vorzugsweise nicht mehr als 20 Gew.-%, jeweils bezogen
auf das fertige Mittel. In einigen Fällen hat es sich gezeigt, daß insbesondere Tripolyphosphate
schon in geringen Mengen bis maximal 10 Gew.-%, bezogen auf das fertige
Mittel, in Kombination mit anderen Buildersubstanzen zu einer synergistischen Verbesserung
des Sekundärwaschvermögens führen.
Brauchbare organische Gerüstsubstanzen sind beispielsweise die in Form ihrer Natriumsalze
einsetzbaren Polycarbonsäuren, wie Citronensäure, Adipinsäure, Bernsteinsäure,
Glutarsäure, Weinsäure, Zuckersäuren, Aminocarbonsäuren, Nitrilotriessigsäure (NTA),
sofern ein derartiger Einsatz aus ökologischen Gründen nicht zu beanstanden ist, sowie
Mischungen aus diesen. Bevorzugte Salze sind die Salze der Polycarbonsäuren wie Citronensäure,
Adipinsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure, Weinsäure, Zuckersäuren und Mischungen
aus diesen.
Auch die Säuren an sich können eingesetzt werden. Die Säuren besitzen neben ihrer Builderwirkung
typischerweise auch die Eigenschaft einer Säuerungskomponente und dienen
somit auch zur Einstellung eines niedrigeren und milderen pH-Wertes von Wasch- oder
Reinigungsmitteln. Insbesondere sind hierbei Citronensäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure,
Adipinsäure, Gluconsäure und beliebige Mischungen aus diesen zu nennen.
Weitere geeignete organische Buildersubstanzen sind Dextrine, beispielsweise Oligomere
bzw. Polymere von Kohlenhydraten, die durch partielle Hydrolyse von Stärken erhalten
werden können. Die Hydrolyse kann nach üblichen, beispielsweise säure- oder enzyinkatalysierten
Verfahren durchgeführt werden. Vorzugsweise handelt es sich um Hydrolyseprodukte
mit mittleren Molmassen im Bereich von 400 bis 500000. Dabei ist ein Polysaceharid
mit einem Dextrose-Äquivalent (DE) im Bereich von 0,5 bis 40, insbesondere von
2 bis 30 bevorzugt, wobei DE ein gebräuchliches Maß für die reduzierende Wirkung eines
Polysaccharids im Vergleich zu Dextrose, welche ein DE von 100 besitzt, ist. Brauchbar
sind sowohl Maltodextrine mit einem DE zwischen 3 und 20 und Trockenglucosesirupe
mit einem DE zwischen 20 und 37 als auch sogenannte Gelbdextrine und Weißdextrine
mit höheren Molmassen im Bereich von 2000 bis 30000. Ein bevorzugtes Dextrin ist in
der britischen Patentaumeldung 94 19 091 beschrieben. Bei den oxidierten Derivaten derartiger
Dextrine handelt es sich um deren Umsetzungsprodukte mit Oxidationsmitteln,
welche in der Lage sind, mindestens eine Alkoholfunktion des Saccharidrings zur Carbonsäurefunktion
zu oxidieren. Derartige oxidierte Dextrine und Verfahren ihrer Herstellung
sind beispielsweise aus den europäischen Patentanmeldungen EP-A-0 232 202, EP-A-0
427 349, EP-A-0 472 042 und EP-A-0 542 496 sowie den internationalen Patentanmeldungen
WO-A-92/18542, WO-A-93/08251, WO-A-94/28030, WO-A-95/07303, WO-A-95/12619
und WO-A-95/20608 bekannt. Ein an C6 des Saccharidrings oxidiertes Produkt
kann besonders vorteilhaft sein.
Weitere geeignete Cobuilder sind Oxydisuccinate und andere Derivate von Disuccinaten,
vorzugsweise Ethylendiamindisuccinat. Besonders bevorzugt sind in diesem Zusammenhang
auch Glycerindisuccinate und Glycerintrisuccinate, wie sie beispielsweise in den
US-amerikanischen Patentschriften US 4 524 009, US 4 639 325, in der europäischen
Patentaumeldung EP-A-0 150 930 und der japanischen Patentaumeldung JP 93/339896
beschrieben werden. Geeignete Einsatzmengen liegen in zeolithhaltigen und/oder silikathaltigen
Formulierungen bei 3 bis 15 Gew.-%.
Weitere brauchbare organische Cobuilder sind beispielsweise acetylierte Hydroxycarbonsäuren
bzw. deren Salze, welche gegebenenfalls auch in Lactonform vorliegen können
und welche mindestens 4 Kohlenstoffatome und mindestens eine Hydroxygruppe sowie
maximal zwei Säuregruppen enthalten. Derartige Cobuilder werden beispielsweise in der
internationalen Patentanmeldung WO-A-95/20029 beschrieben.
Geeignete polymere Polycarboxylate sind beispielsweise die Natriumsalze der Polyacrylsäure
oder der Polymethacrylsäure, beispielsweise solche mit einer relativen Molekülmasse
von 800 bis 150000 (auf Säure bezogen). Geeignete copolymere Polycarboxylate sind
insbesondere solche der Acrylsäure mit Methacrylsäure und der Acrylsäure oder
Methacrylsäure mit Maleinsäure. Als besonders geeignet haben sich Copolymere der
Acrylsäure mit Maleinsäure erwiesen, die 50 bis 90 Gew.-% Acrylsäure und 50 bis 10
Gew.-% Maleinsäure enthalten. Ihre relative Molekülmasse, bezogen auf freie Säuren,
beträgt im allgemeinen 5000 bis 200000, vorzugsweise 10000 bis 120000 und insbesondere
50000 bis 100000.
Die (co-)polymeren Polycarboxylate können entweder als Pulver oder als wäßrige Lösung
eingesetzt werden, wobei 20 bis 55 Gew.-%ige wäßrige Lösungen bevorzugt sind.
Insbesondere bevorzugt sind auch biologisch abbaubare Polymere aus mehr als zwei verschiedenen
Monomereinheiten, beispielsweise solche, die gemäß der DE-A-43 00 772 als
Monomere Salze der Acrylsäure und der Maleinsäure sowie Vinylalkohol bzw. Vinylalkohol-Derivate
oder gemäß der DE-C-42 21 381 als Monomere Salze der Acrylsäure
und der 2-Alkylallylsulfonsäure sowie Zucker-Derivate enthalten.
Weitere bevorzugte Copolymere sind solche, die in den deutschen Patentanmeldungen
DE-A-43 03 320 und DE-A-44 17 734 beschrieben werden und als Monomere vorzugsweise
Acrolein und Acrylsäure/Acrylsäuresalze bzw. Acrolein und Vinylacetat aufweisen.
Weitere geeignete Buildersubstanzen sind Oxidationsprodukte von carboxylgruppenhaltigen
Polyglucosanen und/oder deren wasserlöslichen Salzen, wie sie beispielsweise
in der internationalen Patentanmeldung WO-A-93/08251 beschrieben werden oder deren
Herstellung beispielsweise in der internationalen Patentanmeldung WO-A-93/16110
beschrieben wird. Ebenfalls geeignet sind auch oxidierte Oligosaccharide gemäß der älteren
deutschen Patentanmeldung P 196 00 018.1.
Ebenso sind als weitere bevorzugte Buildersubstanzen polymere Aminodicarbonsäuren,
deren Salze oder deren Vorläufersubstanzen zu nennen. Besonders bevorzugt sind Polyasparaginsäuren
bzw. deren Salze und Derivate, von denen in der deutschen Patentanmeldung
P 195 40 086.0 offenbart wird, daß sie neben Cobuilder-Eigenschaften auch eine
bleichstabilisierende Wirkung aufweisen.
Weitere geeignete Buildersubstanzen sind Polyacetale, welche durch Umsetzung von
Dialdehyden mit Polyolcarbonsäuren, welche 5 bis 7 C-Atome und mindestens 3 Hydroxylgruppen
aufweisen, beispielsweise wie in der europäischen Patentaumeldung EP-A-0
280 223 beschrieben, erhalten werden können. Bevorzugte Polyacetale werden aus
Dialdehyden wie Glyoxal, Glutaraldehyd, Terephthalaldehyd sowie deren Gemischen und
aus Polyolcarbonsäuren wie Gluconsäure und/oder Glucoheptonsäure erhalten.
Die Gerüststoffsubstanzen werden dem erfindungsgemäßen Verfahren dabei vorzugsweise
über die im Mischer vorgelegte Feststoffmischung zugeführt. Hierbei ist es insbesondere
bevorzugt, daß die Feststoffmischung mehr als 15 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht
des entstehenden Granulats, eines oder mehrerer Gerüststoffe enthält. Ein Gehalt der Feststoffmischung
von zusätzlich mehr als 1 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des entstehenden
Granulats, eines Polycarboxylats, ist besonders bevorzugt.
Zusätzlich können die Mittel auch Komponenten enthalten, welche die Öl- und Fettauswaschbarkeit
aus Textilien positiv beeinflussen. Dieser Effekt wird besonders deutlich,
wenn ein Textil verschmutzt wird, das bereits vorher mehrfach mit einem erfindungsgemäßen
Waschmittel, das diese öl- und fettlösende Komponente enthält, gewaschen
wurde. Zu den bevorzugten öl- und fettlösenden Komponenten zählen beispielsweise
nicht-ionische Celluloseether wie Methylcellulose und Methylhydroxy-propylcellulose
mit einem Anteil an Methoxyl-Gruppen von 15 bis 30 Gew.-% und an Hydroxypropoxyl-Gruppen
von 1 bis 15 Gew.-%, jeweils bezogen auf den nichtionischen Celluloseether,
sowie die aus dem Stand der Technik bekannten Polymere der Phthalsäure und/oder der
Terephthalsäure bzw. von deren Derivaten, insbesondere Polymere aus Ethylenterephthalaten
und/oder Polyethylenglykolterephthalaten oder anionisch und/oder nichtionisch modifizierten
Derivaten von diesen. Besonders bevorzugt von diesen sind die sulfonierten
Derivate der Phthalsäure- und der Terephthalsäure-Polymere.
Nach der Lehre der internationalen Patentanmeldung WO-A-94/01222 können Alkalicarbonate
auch durch schwefelfreie, 2 bis 11 Kohlenstoffatome und gegebenenfalls eine
weitere Carboxyl- und/oder Aminogruppe aufweisende Aminosäuren und/oder durch deren
Salze ersetzt werden. Im Rahmen dieser Erfindung ist es dabei möglich, daß ein teilweiser
bis vollständiger Austausch der Alkalicarbonate durch Glycin bzw. Glycinat erfolgt.
Außer den genannten Inhaltsstoffen können die Mittel bekannte, in Waschmitteln üblicherweise
eingesetzte Zusatzstoffe, beispielsweise Schauminhibitoren, Salze der Citronensäure,
Salze von Polyphosphonsäuren, optische Aufheller, Enzyme, Enzymstabilisatoren,
geringe Mengen an neutralen Füllsalzen sowie Farb- und Duftstoffe, Trübungsmittel
oder Perglanzmittel enthalten. Diese Stoffe können sowohl über die im Mischer vorgelegte
Feststoffmischung als auch über die aniontensidhaltige Mischung in das Verfahren
eingebracht werden. Bevorzugt ist das Einbringen der Stoffe in das Verfahren über die im
Mischer vorgelegte Feststoffmischung.
Unter den als Bleichmittel dienenden, in Wasser H2O2 liefernden Verbindungen haben das
Natriumperborattetrahydrat und das Natriumperboratmonohydrat besondere Bedeutung.
Weitere brauchbare Bleichmittel sind beispielsweise Natriumpercarbonat, Peroxypyrophosphate,
Citratperhydrate sowie H2O2 liefernde persaure Salze oder Persäuren, wie Perbenzoate,
Peroxophthalate, Diperazelainsäure, Phthaloiminopersäure oder Diperdodecandisäure.
Der Gehalt der Mittel an Peroxy-Bleichmitteln beträgt vorzugsweise 1 bis 40
Gew.-% und insbesondere 10 bis 20 Gew.-%, wobei vorteilhafterweise Perboratmonohydrat
oder Percarbonat eingesetzt wird.
Um beim Waschen bei Temperaturen von 60 °C und darunter eine verbesserte Bleichwirkung
zu erreichen, können Bleichaktivatoren in die Präparate eingearbeitet werden. Als
Bleichaktivatoren können Verbindungen, die unter Perhydrolysebedingungen aliphatische
Peroxocarbonsäuren mit vorzugsweise 1 bis 10 C-Atomen, insbesondere 2 bis 4 C-Atomen,
und/oder gegebenenfalls substituierte Perbenzoesäure ergeben, eingesetzt werden.
Geeignet sind Substanzen, die O- und/oder N-Acylgruppen der genannten C-Atomzahl
und/oder gegebenenfalls substituierte Benzoylgruppen tragen. Bevorzugt sind
mehrfach acylierte Alkylendiamine, insbesondere Tetraacetylethylendiamin (TAED),
acylierte Triazinderivate, insbesondere 1,5-Diacetyl-2,4-dioxohexahydro-1,3,5-triazin
(DADHT), acylierte Glykolurile, insbesondere Tetraacetylglykoluril (TAGU), N-Acylimide,
insbesondere N-Nonanoylsuccinimid (NOSI), acylierte Phenolsulfonate, insbesondere
n-Nonanoyl- oder Isononanoyloxybenzolsulfonat (n- bzw. iso-NOBS), Carbonsäureanhydride,
insbesondere Phthalsäureanhydrid, acylierte mehrwertige Alkohole, insbesondere
Triacetin, Ethylenglykoldiacetat, 2,5-Diacetoxy-2,5-dihydrofuran und die aus
den deutschen Patentanmeldungen DE 196 16 693 und DE 196 16 767 bekannten Enolester
sowie acetyliertes Sorbitol und Mannitol beziehungsweise deren in der europäischen
Patentanmeldung EP 0 525 239 beschriebene Mischungen (SORMAN), acylierte Zuckerderivate,
insbesondere Pentaacetylglukose (PAG), Pentaacetylfluktose, Tetraacetylxylose
und Octaacetyllactose sowie acetyliertes, gegebenenfalls N-alkyliertes Glucamin und
Gluconolacton, und/oder N-acylierte Lactame, beispielsweise N-Benzoylcaprolactam, die
aus den internationalen Patentanmeldungen WO 94/27970, WO 94/28102, WO 94/28103,
WO 95/00626, WO 95/14759 und WO 95/17498 bekannt sind. Die aus der deutschen Patentanmeldung
DE 196 16 769 bekannten hydrophil substituierten Acylacetale und die in
der deutschen Patentanmeldung DE 196 16 770 sowie der internationalen Patentanmeldung
WO 95/14075 beschriebenen Acyllactame werden ebenfalls bevorzugt eingesetzt.
Auch die aus der deutschen Patentanmeldung DE 44 43 177 bekannten Kombinationen
konventioneller Bleichaktivatoren können eingesetzt werden. Derartige Bleichaktivatoren
sind im üblichen Mengenbereich, vorzugsweise in Mengen von 1 Gew.-% bis 10 Gew.-%,
insbesondere 2 Gew.-% bis 8 Gew.-%, bezogen auf gesamtes Mittel, enthalten.
Zusätzlich zu den oben aufgeführten konventionellen Bleichaktivatoren oder an deren
Stelle können auch die aus den europäischen Patentschriften EP 0 446 982 und
EP 0 453 003 bekannten Sulfonimine und/oder bleichverstärkende Übergangsmetallsalze
beziehungsweise Übergangsmetallkomplexe als sogenannte Bleichkatalysatoren enthalten
sein. Zu den in Frage kommenden Übergangsmetallverbindungen gehören insbesondere
die aus der deutschen Patentanmeldung DE 195 29 905 bekannten Mangan-, Eisen-,
Cobalt-, Ruthenium- oder Molybdän-Salenkomplexe und deren aus der deutschen Patentanmeldung
DE 196 20 267 bekannte N-Analogverbindungen, die aus der deutschen
Patentanmeldung DE 195 36 082 bekannten Mangan-, Eisen-, Cobalt-, Ruthenium- oder
Molybdän-Carbonylkomplexe, die in der deutschen Patentanmeldung DE 196 05 688
beschriebenen Mangan-, Eisen-, Cobalt-, Ruthenium-, Molybdän-, Titan-, Vanadium- und
Kupfer-Komplexe mit stickstoffhaltigen Tripod-Liganden, die aus der deutschen Patentanmeldung
DE 196 20 411 bekannten Cobalt-, Eisen-, Kupfer- und Ruthenium-Amminkomplexe,
die in der deutschen Patentanmeldung DE 44 16 438 beschriebenen
Mangan-, Kupfer- und Cobalt-Komplexe, die in der europäischen Patentanmeldung
EP 0 272 030 beschriebenen Cobalt-Komplexe, die aus der europäischen Patentanmeldung
EP 0 693 550 bekannten Mangan-Komplexe, die aus der europäischen Patentschrift
EP 0 392 592 bekannten Mangan-, Eisen-, Cobalt- und Kupfer-Komplexe und/oder
die in der europäischen Patentschrift EP 0 443 651 oder den europäischen Patentanmeldungen
EP 0 458 397, EP 0 458 398, EP 0 549 271, EP 0 549 272, EP 0 544 490 und
EP 0 544 519 beschriebenen Mangan-Komplexe. Kombinationen aus Bleichaktivatoren
und Übergangsmetall-Bleichkatalysatoren sind beispielsweise aus der deutschen Patentanmeldung
DE 196 13 103 und der internationalen Patentanmeldung WO 95/27775
bekannt. Bleichverstarkende Übergangsmetallkomplexe, insbesondere mit den Zentralatomen
Mn, Fe, Co, Cu, Mo, V, Ti und/oder Ru, werden in üblichen Mengen, vorzugsweise
in einer Menge bis zu 1 Gew.-%, insbesondere von 0,0025 Gew.-% bis
0,25 Gew.-% und besonders bevorzugt von 0,01 Gew.-% bis 0,1 Gew.-%, jeweils bezogen
auf gesamtes Mittel, eingesetzt.
Die in das Verfahren eingebrachten Bleichmittel können sowohl in den aniontensidhaltigen
Mischungen als auch in dem im Mischer vorgelegten Feststoffgemisch enthalten sein.
Das Einbringen über die Feststoffmischung ist hierbei besonders bevorzugt, wobei die
Feststoffmischung 1 bis 40 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des entstehenden Granulats,
an Peroxy-Bleichmittel enthält. Ein zusätzlicher Gehalt der Feststoffmischung von
mindestens 0,5 Gew.-%, wiederum bezogen auf das Gewicht des entstehenden Granulats,
eines Persäure-Bleichmittelvorläufers, ist hierbei besonders bevorzugt. Die eingesetzten
Bleichmittel können vorteilhafterweise mit einem Hüllmaterial beschichtet sein, wobei
sämtliche gängigen Hüllmaterialien und Beschichtungsverfahren angwendet werden können.
Ein Einsatz von Natriumpercarbonat als alleiniges Bleichmittel ist im erfindungsgemaßen
Verfahren bevorzugt.
Die wasch- und reinigungsaktiven Tensidgranulate, die durch das Verfahren hergestellt
werden, enthalten vorzugsweise mindestens 5 Gew.-% Tensid(e), 0,5 bis 30 Gew.-% eines
oder mehrerer, feinteiliger, mit 3 bis 30, vorzugsweise mit 5 bis 20 Gew.-% Tensid, bezogen
auf das Gewicht des Silikats, beaufschlagter Silikate sowie 1 bis 40 Gew.-% Peroxy-Bleichmittel,
wobei sich die Mengenangaben, sofern nicht anders angegeben, auf das
Mittel insgesamt beziehen. Das Schüttgewicht der Granulate liegt in bekannter Weise in
Abhängigkeit des eingesetzten Mischers und Granulators und der Betriebsbedingungen
des Mischers und Granulators im allgemeinen zwischen 600 und 1300 g/l, vorzugsweise
zwischen 700 und 1100 g/l, wobei Werte oberhalb von 750 g/l besonders bevorzugt sind.
Je nach Menge und Art der im erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzten zusätzlichen
Wirk- und Hilfsstoffe ist das wasch- und reinigungsaktive Tensidgranulat bereits per se
als Wasch- und Reinigungsmittel verwendbar. Bevorzugt ist allerdings die Herstellung
eines Tensidgranulats nach dem erfindungsgemäßen Verfahren und die abschließende
Konfektionierung zu einem Wasch- oder Reinigungsmittel durch Abmischung mit weiteren
Hilfs- und Wirkstoffen. Hierbei ist die Herstellung von Wasch- und Reinigungsmitteln,
die das nach dem erfindunggemäßen Verfahren hergestellte wasch- und reinigungsaktive
Tensidgranulat in Mengen von mehr als 10 Gew.-%, bezogen auf das fertig konfektionierte
Mittel, enthalten und Schüttgewichte oberhalb von 750 g/l aufweisen, bevorzugt.
Beispiel
Durch Sprühtrocknung wurde ein feinteiliger Silikatträger aus 5 Gew.-% Natriumcarbonat,
76 Gew.-% Wasserglas und 19 Gew.-% Wasser hergestellt, der in einer Stiftmühle
auf die Teilchengrößenverteilung d50=23 µm und d90=48µm zerkleinert wurde. Dieser
Träger wurde mit 10 Gew.-% seines Gewichts an Niotensid (C12-18-Alkohol mit 7 EO)
beaufschlagt. In einen Lödige-Mischer wurden die übrigen anionischen und nichtionischen
Tenside, Builder und Zusatzstoffe gegeben und bei laufendem Mischwerk das mit
Niotensid beaufschlagte Silikat zugegeben. Auf diese Weise erhielt man das erfindungsgemäße
Mittel E1 der Zusammensetzung [Gew.-%] mit einem Schüttgewicht von 812 g/l
- Seife
- 0,72
- Na-Dodecylbenzolsulfonat
- 7,16
- C8-C18-FAS
- 11,04
- Talgalkohol 5 EO
- 0,17
- C12-C18-Alkohol 7 EO
- 3,15
- Natriumcarbonat
- 1,72
- Zeolith A
- 18,72
- Wasserglas
- 11,41
- Sokalan CP5®
- 4,12
- Tylose
- 0,24
- opt. Aufheller
- 0,18
- Phosphonat
- 0,49
- NaOH, 50%
- 0,18
- Natriumpercarbonat
- 18,40
- TAED
- 7,00
- Salze
- 1,55
- Enzym
- 1,56
- Parfüm
- 0,36
- Schauminhibitor
- 3,64
- Repelotex®
- 0,50
- Wasser
- Rest
- Sokalan CP5® ist ein Acrylsäure-Maleinsäure-Copolymer der Firma BASF
- Repelotex® ist ein Terephthalsäure-Ethylenglycol-Polyethylenglycolester der Firma
Rhône-Poulenc.
Bei Einspültests in handelsüblichen Einspülrinnen und bei Löseversuchen im Handwaschtest
wies das nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Mittel deutlich
bessere Ergebnisse auf als handelsübliche Universalwaschmittel ähnlicher Zusammensetzung,
welche amorphe Silikate nicht in der erfindungsgemäßen Form enthielten.