DE19728588A1 - Schweres Waschmittelgranulat mit hoher Löslichkeit und verbessertem Fettauswaschvermögen - Google Patents
Schweres Waschmittelgranulat mit hoher Löslichkeit und verbessertem FettauswaschvermögenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft silikathaltige Waschmittelzusammensetzungen, die ein
hohes Schüttgewicht, eine sehr gute Löslichkeit und ein sehr gutes Primär- und
Sekundärwaschvermögen, insbesondere eine hohe Fettauswaschbarkeit, besitzen. Speziell
betrifft die Erfindung Waschmittelzusammensetzungen mit hohem Schüttgewicht, die sich
sowohl in der Einspülrinne handelsüblicher Waschmaschinen als auch beispielsweise im
Handwaschbecken schnell und rückstandsfrei auflösen und dabei ohne Verklumpung oder
Vergelung in kürzester Zeit eine Waschflotte bilden, die sich durch eine herausragende
Reinigungswirkung auszeichnet.
Aus der europäischen Patentschrift EP-B-0 698 658 (Procter & Gamble) sind
Waschmittelzusammensetzungen bekannt, die ein verbessertes Fett- und
Ölauswaschvermögen besitzen. Diese Zusammensetzungen enthalten 1 bis 90 Gew.-%
eines anionischen alkylbenzolsulfonatfreien Tensidsystems aus wenigstens 30 Gew.-%
eines alkoxylierten Alkylsulfats mit einem durchschnittlichen Alkoxylierungsgrad von 0,1
bis 10, wobei definierte Gewichtsverhältnisse von mono-, di-, tri- und höher alkylierten
Fettalkoholsulfaten vorliegen. Die Lehre der EP-B-0 698 659 (Procter & Gamble) erweitert
dieses einzusetzende Tensidsystem auf den Einsatz von weniger als 40 Gew.-%
Alkylbenzolsulfonat (ABS). Auch die ABS-haltige Waschmittelzusammensetzung weist
ein verbessertes Auswaschvermögen für Öl- und Fettanschmutzungen auf.
Die internationale Patentschrift WO96/06908 (Procter & Gamble) offenbart
Waschmittelzusammensetzungen, die mehr als 10 Gew.-% Ethylendiamindisuccinat als
Builderkomponente, insbesondere in Kombination mit wasserlöslichen kationischen
Tensiden, Glucamiden und Oleylsarconisat, enthalten. Auch diese Mittel weisen eine
verbesserte Fettauswaschbarkeit auf.
Die Beaufschlagung von Silikaten mit Niotensiden ist beispielsweise aus der WO96/20269
(Henkel) bekannt. Weder diese noch andere Schriften, die sich mit der Beaufschlagung von
Silikaten mit Niotensiden befassen, machen Einschränkungen hinsichtlich der
Korngrößenverteilung oder des Schüttgewichts des eingesetzten Silikats.
Keines der oben genannten Dokumente offenbart den Einsatz einer speziellen silikatischen
Builderkomponente in Waschmittelzusammensetzungen hoher Schüttdichte zur
Verbesserung des Primär- und Sekundärwaschvermögens.
Es wurde nun gefunden, daß der Einsatz von mit Niotensiden beaufschlagten Silikaten mit
Teilchengrößen unter 2,0 mm im Granulationsschritt bei der Herstellung von Waschmitteln
mit Schüttgewichten oberhalb 750 g/l zu Formulierungen führt, die sich durch eine
herausragende Kaltwasserlöslichkeit, Einspülbarkeit und Reinigungswirkung, insbesondere
für Fettverschmutzungen, auszeichnen.
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Wasch- und Reinigungsmitteln,
die eine silikatische Builderkomponente enthalten, in üblichen Misch-/Gra
nuliervorrichtungen, wobei
- a) eine silikatische Builderkomponente in das Verfahren eingebracht wird, die sich dadurch auszeichnet, daß das Silikat mit Niotensiden beaufschlagt ist, die silikatische Builderkomponente ein Schüttgewicht von mehr als 800 g/l aufweist und die Korngrößenverteilung des zu beaufschlagenden Silikats vor der Beaufschlagung mit Niotensid keine Teilchen oberhalb eines Durchmessers von 2,0 mm aufweist sowie
- b) mit weiteren üblichen Inhaltsstoffen von Wasch- und Reinigungsmitteln vermischt oder granuliert wird, wobei ein Schüttgewicht von mindestens 750 g/l eingestellt wird.
Im erfindungsgemäßen Verfahren sind silikatische Builderkomponenten bevorzugt, bei
denen mindestens 40% der Teilchen Größen zwischen 0,4 und 0,8 mm aufweisen.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann sowohl in Hochintensitäts- als auch in
langsamlaufenden Mischern durchgeführt werden. Beispiele für schnellaufende Mischer
sind der Lödige® CB 30 Recycler, der Schugi® Granulator, der Eirich®-Mischer Typ R
oder der Drais® K-TTP 80, Beispiele für langsamlaufende Mischgranulatoren sind der
Drais® K-T 160 sowie der Lödige® KM 300. Letzterer, der oftmals als "Lödige
Pflugscharmischer" bezeichnet wird, ist zur Durchführung dieser Verfahrensstufe
besonders geeignet.
Die erfindungsgemäß eingesetzten Silikate können sowohl kristallin als auch amorph sein,
wobei amorphe Silikate bevorzugt sind.
Geeignete amorphe Natriumsilikate sind solche mit einem Modul Na2O : SiO2 von 1 : 2 bis
1 : 3,3, vorzugsweise von 1 : 2 bis 1 : 2,8 und insbesondere von 1 : 2 bis 1 : 2,6, welche
löseverzögert sind und Sekundärwascheigenschaften aufweisen. Die Löseverzögerung
gegenüber herkömmlichen amorphen Natriumsilikaten kann dabei auf verschiedene Weise,
beispielsweise durch Oberflächenbehandlung, Compoundierung, Kompaktierung/Ver
dichtung oder durch Übertrocknung (z. B. Wassergehalt des Silikats unter 18 Gew.-%)
hervorgerufen worden sein. Im Rahmen dieser Erfindung wird unter dem Begriff "amorph"
auch "röntgenamorph" verstanden. Dies heißt, daß die Silikate bei
Röntgenbeugungsexperimenten keine scharfen Röntgenreflexe liefern, wie sie für
kristalline Substanzen typisch sind, sondern allenfalls ein oder mehrere Maxima der
gestreuten Röntgenstrahlung, die eine Breite von mehreren Gradeinheiten des
Beugungswinkels aufweisen. Es kann jedoch sehr wohl sogar zu besonders guten
Buildereigenschaften führen, wenn die Silikatpartikel bei
Elektronenbeugungsexperimenten verwaschene oder sogar scharfe Beugungsmaxiina
liefern. Dies ist so zu interpretieren, daß die Produkte mikrokristalline Bereiche der Größe
10 bis einige Hundert nm aufweisen, wobei Werte bis max. 50 nm und insbesondere bis
max. 20 nm bevorzugt sind. Derartige sogenannte röntgenamorphe Silikate, welche
ebenfalls eine Löseverzögerung gegenüber den herkömmlichen Wassergläsern aufweisen,
werden beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung DE-A-44 00 024 beschrieben.
Insbesondere bevorzugt sind verdichtete/kompaktierte amorphe Silikate, compoundierte
amorphe Silikate und übertrocknete röntgenamorphe Silikate.
Einsetzbar sind auch kristalline, schichtförmige Natriumsilikate, die die allgemeine Formel
NaMSixO2x+1.yH2O besitzen, wobei M Natrium oder Wasserstoff bedeutet, x eine Zahl von
1,9 bis 4 und y eine Zahl von 0 bis 20 ist und bevorzugte Werte für x 2, 3 oder 4 sind.
Derartige kristalline Schichtsilikate werden beispielsweise in der europäischen
Patentanmeldung EP-A-0 164 514 beschrieben. Bevorzugte kristalline Schichtsilikate der
angegebenen Formel sind solche, in denen M für Natrium steht und x die Werte 2 oder 3
annimmt. Insbesondere sind sowohl β- als auch δ-Natriumdisilikate Na2Si2O5.yH2O
bevorzugt, wobei β-Natriumdisilikat beispielsweise nach dem Verfahren erhalten werden
kann, das in der internationalen Patentanmeldung WO-A-91/08171 beschrieben ist.
Auch Silikatcompounds, die gegebenenfalls andere Bestandteile enthalten, können im
erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzt werden, soweit sie den Rahmenbedingungen
hinsichtlich Teilchengröße und Schüttgewicht genügen. Bevorzugt sind hierunter
beispielsweise Silikat-Carbonat-Compounds.
Die erfindungsgemäß eingesetzten und mit Niotensid zu beaufschlagenden Silikate weisen
vor der Beaufschlagung einen Teilchendurchmesser von unter 2,0 mm auf, wobei Silikate
mit einer Teilchengröße unterhalb 0,8 mm bevorzugt sind. Besonders bevorzugt sind
Silikate, in denen mindestens 40% der Silikatteilchen des eingesetzten Silikats Größen
zwischen 0,4 und 0,8 mm aufweisen. Zwingend erforderlich ist ein Schüttgewicht der
eingesetzten Silikate oberhalb von 800 g/l.
Bevorzugt ist eine Beaufschlagung der Silikatteilchen mit weniger als 10 Gew.-%,
insbesondere zwischen 2 und 5 Gew.-% an Niotensid(en), bezogen auf das Wasch- und
Reinigungsmittel.
Als zur Beaufschlagung der Silikatteilchen geeignete nichtionische Tenside werden
vorzugsweise alkoxylierte, vorteilhafterweise ethoxylierte, insbesondere primäre Alkohole
mit vorzugsweise 8 bis 18 C-Atomen und durchschnittlich 1 bis 12 Mol Ethylenoxid (EO)
pro Mol Alkohol eingesetzt, in denen der Alkoholrest linear oder bevorzugt in 2-Stellung
methylverzweigt sein kann bzw. lineare und methylverzweigte Reste im Gemisch enthalten
kann, so wie sie üblicherweise in Oxoalkoholresten vorliegen. Insbesondere sind jedoch
Alkoholethoxylate mit linearen Resten aus Alkoholen nativen Ursprungs mit 12 bis 18
C-Atomen, z. B. aus Kokos-, Palm-, Talgfett- oder Oleylalkohol, und durchschnittlich 2 bis 8
EO pro Mol Alkohol bevorzugt. Zu den bevorzugten ethoxylierten Alkoholen gehören
beispielsweise C12-14-Alkohole mit 3 EO oder 4 EO, C9-11-Alkohol mit 7 EO,
C13-15-Alkohole mit 3 EO, 5 EO, 7 EO oder 8 EO, C12-18-Alkohole mit 3 EO, 5 EO oder 7 EO und
Mischungen aus diesen, wie Mischungen aus C12-14-Alkohol mit 3 EO und C12-18-Alkohol
mit 5 EO. Die angegebenen Ethoxylierungsgrade stellen statistische Mittelwerte dar, die
für ein spezielles Produkt eine ganze oder eine gebrochene Zahl sein können. Bevorzugte
Alkoholethoxylate weisen eine eingeengte Homologenverteilung auf (narrow range
ethoxylates, NRE). Zusätzlich zu diesen nichtionischen Tensiden können auch Fettalkohole
mit mehr als 12 EO eingesetzt werden. Beispiele hierfür sind Talgfettalkohol mit 14 EO,
25 EO, 30 EO oder 40 EO.
Bevorzugt ist für die Beaufschlagung der Silikatteilchen ein mit 5 bis 8
Ethylenoxideinheiten ethoxylierter C12-18-Alkohol geeignet.
Außerdem können als weitere nichtionische Tenside zur Beaufschlagung der
Silikatteilchen auch Alkylglykoside der allgemeinen Formel RO(G)x eingesetzt werden, in
der R einen primären geradkettigen oder methylverzweigten, insbesondere in 2-Stellung
methylverzweigten aliphatischen Rest mit 8 bis 22, vorzugsweise 12 bis 18 C-Atomen be
deutet und G das Symbol ist, das für eine Glykoseeinheit mit 5 oder 6 C-Atomen,
vorzugsweise für Glucose, steht. Der Oligomerisierungsgrad x, der die Verteilung von
Monoglykosiden und Oligoglykosiden angibt, ist eine beliebige Zahl zwischen 1 und 10;
vorzugsweise liegt x bei 1,2 bis 1,4.
Zusätzlich können die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Wasch- und
Reinigungsmittel weitere Niotenside enthalten, die nicht über die beaufschlagten
Silikatteilchen in das Verfahren eingebracht wurden, sondern zu einem anderen Zeitpunkt
als reine Substanzen oder als Compounds und Granulate zugegeben werden. Zusätzlich zu
den bisher genannten Niotensiden, die auch zugemischt werden können, können auf diese
Weise weitere nichtionische oberflächenaktive Mittel in die Wasch- und Reinigungsmittel
eingearbeitet werden.
Eine weitere Klasse bevorzugt eingesetzter nichtionischer Tenside, die entweder als
alleiniges nichtionisches Tensid oder in Kombination mit anderen nichtionischen Tensiden
eingesetzt werden, sind alkoxylierte, vorzugsweise ethoxylierte oder ethoxylierte und
propoxylierte Fettsäurealkylester, vorzugsweise mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen in der
Alkylkette, insbesondere Fettsäuremethylester, wie sie beispielsweise in der japanischen
Patentanmeldung JP 58/217598 beschrieben sind oder die vorzugsweise nach dem in der
internationalen Patentanmeldung WO-A-90/13533 beschriebenen Verfahren hergestellt
werden.
Auch nichtionische Tenside vom Typ der Aminoxide, beispielsweise N-Kokosalkyl-N,N-di
methylaminoxid und N-Talgalkyl-N,N-dihydroxyethylaminoxid, und der
Fettsäurealkanolamide können geeignet sein. Die Menge dieser nichtionischen Tenside
beträgt vorzugsweise nicht mehr als die der ethoxylierten Fettalkohole, insbesondere nicht
mehr als die Hälfte davon.
Weitere geeignete Tenside sind Polyhydroxyfettsäureamide der Formel (I),
in der RCO für einen aliphatischen Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, R1 für
Wasserstoff, einen Alkyl- oder Hydroxyalkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen und [Z]
für einen linearen oder verzweigten Polyhydroxyalkylrest mit 3 bis 10 Kohlenstoffatomen
und 3 bis 10 Hydroxylgruppen steht. Bei den Polyhydroxyfettsäureamiden handelt es sich
um bekannte Stoffe, die üblicherweise durch reduktive Aminierung eines reduzierenden
Zuckers mit Ammoniak, einem Alkylamin oder einem Alkanolamin und nachfolgende
Acylierung mit einer Fettsäure, einem Fettsäurealkylester oder einem Fettsäurechlorid
erhalten werden können.
Zur Gruppe der Polyhydroxyfettsäureamide gehören auch Verbindungen der Formel (II),
in der R für einen linearen oder verzweigten Alkyl- oder Alkenylrest mit 7 bis 12
Kohlenstoffatomen, R1 für einen linearen, verzweigten oder cyclischen Alkylrest oder
einen Arylrest mit 2 bis 8 Kohlenstoffatomen und R2 für einen linearen, verzweigten oder
cyclischen Alkylrest oder einen Alylrest oder einen Oxy-Alkylrest mit 1 bis 8
Kohlenstoffatomen steht, wobei C1-4Alkyl- oder Phenylreste bevorzugt sind und [Z] für
einen linearen Polyhydroxyalkylrest steht, dessen Alkylkette mit mindestens zwei Hydroxyl
gruppen substituiert ist, oder alkoxylierte, vorzugsweise ethoxylierte oder propoxylierte
Derivate dieses Restes.
[Z] wird vorzugsweise durch reduktive Aminierung eines reduzierten Zuckers erhalten,
beispielsweise Glucose, Fructose, Maltose, Lactose, Galactose, Mannose oder Xylose. Die
N-Alkoxy- oder N-Aryloxy-substituierten Verbindungen können dann beispielweise nach
der Lehre der internationalen Anmeldung WO-A-95/07331 durch Umsetzung mit
Fettsäuremethylestern in Gegenwart eines Alkoxids als Katalysator in die gewünschten
Polyhydroxyfettsäureamide überführt werden.
Das in das erfindungsgemäße Verfahren eingebrachte Niotensid wird mindestens teilweise
auf das Silikat aufgegeben.
Ohne durch die Theorie beschränkt werden zu wollen, geht die Anmelderin davon aus, daß
der Einsatz des Niotensids in Form des Niotensid-Silikat-Compounds die Menge an
Niotensid in der Waschflotte, die für einen bestimmten Reinigungserfolg vonnöten ist, bei
niedrigeren Gesamt-Niotensid-Konzentrationen in den Mitteln erreichbar ist. Wird das
Niotensid als Granulierflüssigkeit zugesetzt, so tritt eine Verklebung der Bestandteile ein
und das Schüttgewicht der auf diese Weise erhaltenen Mittel liegt unter 750 g/l. Durch die
Beaufschlagung des Silikats mit dem Niotensid, wobei das Niotensid zumindest teilweise
an der Außenfläche der Silikatteilchen haftet, wird einerseits das Schüttgewicht der
fertigen Waschmittelzusammensetzung erhöht, da das Granulat-Schüttgewicht und das
Schüttgewicht des Niotensid-Silikat-Compounds hoch sind, andererseits wird das
Niotensid schneller vollständig an die Waschflotte abgegeben, wodurch im Vergleich zur
Zugabe des Niotensids als Granulierflüssigkeit der Gesamtanteil der Mittel an Niotensid
verringert werden kann bzw. die Mittel bei gleichem Niotensidanteil bessere Resultate
liefern. Der Anteil der fertigen Wasch- und Reinigungsmittelzusammensetzungen an
Niotensid liegt vorzugsweise unter 10 Gew.-%, insbesondere von 2 bis 5 Gew.-%, bezogen
auf die Mittel, wobei der Gesamttensidgehalt der Mittel durchaus deutlich höher liegen
kann und vorzugsweise oberhalb 20 Gew.-% liegt. Der Anteil des Niotensids, der auf das
Silikat aufgegeben wird, liegt vorzugsweise über 50 Gew.-% des Gesamt-Nio
tensidgehaltes.
Neben den erfindungsgemäß eingesetzten Silikaten können auch andere Builder- und
Cobuildersubstanzen in den Waschmittelzusammensetzungen eingesetzt werden. Hierzu
zählen insbesondere Zeolithe, Citrate und polymere Polycarboxylate.
Der eingesetzte feinkristalline, synthetische und gebundenes Wasser enthaltende Zeolith ist
vorzugsweise Zeolith A und/oder P. Als Zeolith P wird Zeolith MAP® (Handelsprodukt
der Firma Crosfield) besonders bevorzugt. Geeignet sind jedoch auch Zeolith X sowie
Mischungen aus A, X und/oder P. Der Zeolith kann als sprühgetrocknetes Pulver oder auch
als ungetrocknete, von ihrer Herstellung noch feuchte, stabilisierte Suspension zum Einsatz
kommen. Für den Fall, daß der Zeolith als Suspension eingesetzt wird, kann diese geringe
Zusätze an nichtionischen Tensiden als Stabilisatoren enthalten, beispielsweise 1 bis 3
Gew.-%, bezogen auf Zeolith, an ethoxylierten C12-C18-Fettalkoholen mit 2 bis 5
Ethylenoxidgruppen, C12-C14-Fettalkoholen mit 4 bis 5 Ethylenoxidgruppen oder
ethoxylierten Isotridecanolen. Geeignete Zeolithe weisen eine mittlere Teilchengröße von
weniger als 10 µm (Volumenverteilung; Meßmethode: Coulter Counter) auf und enthalten
vorzugsweise 18 bis 22 Gew.-%, insbesondere 20 bis 22 Gew.-% an gebundenem Wasser.
Selbstverständlich ist auch ein Einsatz der allgemein bekannten Phosphate als
Buildersubstanzen möglich, sofern ein derartiger Einsatz nicht aus ökologischen Gründen
vermieden werden sollte. Geeignet sind insbesondere die Natriumsalze der
Orthophosphate, der Pyrophosphate und insbesondere der Tripolyphosphate. Ihr Gehalt
beträgt im allgemeinen nicht mehr als 25 Gew.-%, vorzugsweise nicht mehr als 20 Gew.-%,
jeweils bezogen auf das fertige Mittel. In einigen Fällen hat es sich gezeigt, daß
insbesondere Tripolyphosphate schon in geringen Mengen bis maximal 10 Gew.-%,
bezogen auf das fertige Mittel, in Kombination mit anderen Buildersubstanzen zu einer
synergistischen Verbesserung des Sekundärwaschvermögens führen.
Brauchbare organische Gerüstsubstanzen sind beispielsweise die in Form ihrer
Natriumsalze einsetzbaren Polycarbonsäuren, wie Citronensäure, Adipinsäure,
Bernsteinsäure, Glutarsäure, Weinsäure, Zuckersäuren, Aminocarbonsäuren,
Nitrilotriessigsäure (NTA), sofern ein derartiger Einsatz aus ökologischen Gründen nicht
zu beanstanden ist, sowie Mischungen aus diesen. Bevorzugte Salze sind die Salze der
Polycarbonsäuren wie Citronensäure, Adipinsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure,
Weinsäure, Zuckersäuren und Mischungen aus diesen.
Auch die Säuren an sich können eingesetzt werden. Die Säuren besitzen neben ihrer
Builderwirkung typischerweise auch die Eigenschaft einer Säuerungskomponente und
dienen somit auch zur Einstellung eines niedrigeren und milderen pH-Wertes von Wasch- oder
Reinigungsmitteln. Insbesondere sind hierbei Citronensäure, Bernsteinsäure,
Glutarsäure, Adipinsäure, Gluconsäure und beliebige Mischungen aus diesen zu nennen.
Weitere geeignete organische Buildersubstanzen sind Dextrine, beispielsweise Oligomere
bzw. Polymere von Kohlenhydraten, die durch partielle Hydrolyse von Stärken erhalten
werden können. Die Hydrolyse kann nach üblichen, beispielsweise säure- oder enzymkata
lysierten Verfahren durchgeführt werden. Vorzugsweise handelt es sich um Hydrolysepro
dukte mit mittleren Molmassen im Bereich von 400 bis 500000. Dabei ist ein
Polysaccharid mit einem Dextrose-Äquivalent (DE) im Bereich von 0,5 bis 40,
insbesondere von 2 bis 30 bevorzugt, wobei DE ein gebräuchliches Maß für die
reduzierende Wirkung eines Polysaccharids im Vergleich zu Dextrose, welche ein DE von
100 besitzt, ist. Brauchbar sind sowohl Maltodextrine mit einem DE zwischen 3 und 20
und Trockenglucosesirupe mit einem DE zwischen 20 und 37 als auch sogenannte
Gelbdextrine und Weißdextrine mit höheren Molmassen im Bereich von 2000 bis 30000.
Ein bevorzugtes Dextrin ist in der britischen Patentanmeldung 94 19 091 beschrieben. Bei
den oxidierten Derivaten derartiger Dextrine handelt es sich um deren
Umsetzungsprodukte mit Oxidationsmitteln, welche in der Lage sind, mindestens eine
Alkoholfunktion des Saccharidrings zur Carbonsäurefunktion zu oxidieren. Derartige
oxidierte Dextrine und Verfahren ihrer Herstellung sind aus dem Stand der Technik
hinreichend bekannt. Ein an C6 des Saccharidrings oxidiertes Produkt kann besonders
vorteilhaft sein.
Weitere geeignete Cobuilder sind Oxydisuccinate und andere Derivate von Disuccinaten,
vorzugsweise Ethylendiamindisuccinat. Besonders bevorzugt sind in diesem
Zusammenhang auch Glycerindisuccinate und Glycerintrisuccinate, wie sie beispielsweise
in den US-amerikanischen Patentschriften US 4 524 009, US 4 639 325, in der
europäischen Patentanmeldung EP-A-0 150 930 und der japanischen Patentanmeldung
JP 93/339896 beschrieben werden. Geeignete Einsatzmengen liegen in zeolithhaltigen
und/oder silikathaltigen Formulierungen bei 3 bis 15 Gew.-%.
Weitere brauchbare organische Cobuilder sind beispielsweise acetylierte
Hydroxycarbonsäuren bzw. deren Salze, welche gegebenenfalls auch in Lactonform
vorliegen können und welche mindestens 4 Kohlenstoffatome und mindestens eine
Hydroxygruppe sowie maximal zwei Säuregruppen enthalten. Derartige Cobuilder werden
beispielsweise in der internationalen Patentanmeldung WO-A-95/20029 beschrieben.
Geeignete polymere Polycarboxylate sind beispielsweise die Natriumsalze der
Polyacrylsäure oder der Polymethacrylsäure, beispielsweise solche mit einer relativen
Molekülmasse von 800 bis 150000 (auf Säure bezogen). Geeignete copolymere
Polycarboxylate sind insbesondere solche der Acrylsäure mit Methacrylsäure und der
Acrylsäure oder Methacrylsäure mit Maleinsäure. Als besonders geeignet haben sich
Copolymere der Acrylsäure mit Maleinsäure erwiesen, die 50 bis 90 Gew.-% Acrylsäure
und 50 bis 10 Gew.-% Maleinsäure enthalten. Ihre relative Molekülmasse, bezogen auf
freie Säuren, beträgt im allgemeinen 5000 bis 200000, vorzugsweise 10000 bis 120000 und
insbesondere 50000 bis 100000.
Die (co-)polymeren Polycarboxylate können entweder als Pulver oder als waßrige Lösung
eingesetzt werden, wobei 20 bis 55 gew.-%ige wäßrige Lösungen bevorzugt sind.
Insbesondere bevorzugt sind auch biologisch abbaubare Polymere aus mehr als zwei
verschiedenen Monomereinheiten, beispielsweise solche, die gemäß der DE-A-43 00 772
als Monomere Salze der Acrylsäure und der Maleinsäure sowie Vinylalkohol bzw. Vinyl
alkohol-Derivate oder gemäß der DE-C-42 21 381 als Monomere Salze der Acrylsäure und
der 2-Alkylallylsulfonsäure sowie Zucker-Derivate enthalten.
Weitere bevorzugte Copolymere sind solche, die in den deutschen Patentanmeldungen
DE-A-43 03 320 und DE-A-44 17 734 beschrieben werden und als Monomere vorzugsweise
Acrolein und Acrylsäure/Acrylsäuresalze bzw. Acrolein und Vinylacetat aufweisen.
Weitere geeignete Buildersubstanzen sind Oxidationsprodukte von carboxylgrup
penhaltigen Polyglucosanen und/oder deren wasserlöslichen Salzen, wie sie beispielsweise
in der internationalen Patentanmeldung WO-A-93/08251 beschrieben werden oder deren
Herstellung beispielsweise in der internationalen Patentanmeldung WO-A-93/16110
beschrieben wird. Ebenfalls geeignet sind auch oxidierte Oligosaccharide gemäß der
älteren deutschen Patentanmeldung P 196 00 018.1.
Ebenso sind als weitere bevorzugte Buildersubstanzen polymere Aminodicarbonsäuren,
deren Salze oder deren Vorläufersubstanzen zu nennen. Besonders bevorzugt sind
Polyasparaginsäuren bzw. deren Salze und Derivate, von denen in der deutschen
Patentanmeldung P 195 40 086.0 offenbart wird, daß sie neben Cobuilder-Eigenschaften
auch eine bleichstabilisierende Wirkung aufweisen.
Weitere geeignete Buildersubstanzen sind Polyacetale, welche durch Umsetzung von
Dialdehyden mit Polyolcarbonsäuren, welche 5 bis 7 C-Atome und mindestens 3
Hydroxylgruppen aufweisen, beispielsweise wie in der europäischen Patentanmeldung
EP-A-0 280 223 beschrieben, erhalten werden können. Bevorzugte Polyacetale werden aus
Dialdehyden wie Glyoxal, Glutaraldehyd, Terephthalaldehyd sowie deren Gemischen und
aus Polyolcarbonsäuren wie Gluconsäure und/oder Glucoheptonsäure erhalten.
Außer den genannten Inhaltsstoffen können die Mittel bekannte, in Waschmitteln
üblicherweise eingesetzte Zusatzstoffe, beispielsweise Bleichmittel und Bleichaktivatoren,
Schauminhibitoren, Salze von Polyphosphonsäuren, optische Aufheller, Enzyme,
Enzymstabilisatoren, geringe Mengen an neutralen Füllsalzen sowie Farb- und Duftstoffe,
Trübungsmittel oder Perlglanzmittel enthalten.
Unter den als Bleichmittel dienenden, in Wasser H2O2 liefernden Verbindungen haben das
Natriumperborattetrahydrat und das Natriumperboratmonohydrat besondere Bedeutung.
Weitere brauchbare Bleichmittel sind beispielsweise Natriumpercarbonat,
Peroxypyrophosphate, Citratperhydrate sowie H2O2 liefernde persaure Salze oder
Persäuren, wie Perbenzoate, Peroxophthalate, Diperazelainsäure, Phthaloiminopersäure
oder Diperdodecandisäure. Der Gehalt der Mittel an Bleichmitteln beträgt vorzugsweise 1
bis 40 Gew.-% und insbesondere 10 bis 20 Gew.-%, wobei vorteilhafterweise
Perboratmonohydrat oder Percarbonat eingesetzt wird.
Um beim Waschen bei Temperaturen von 60°C und darunter eine verbesserte
Bleichwirkung zu erreichen, können Bleichaktivatoren in die Präparate eingearbeitet
werden. Als Bleichaktivatoren können Verbindungen, die unter Perhydrolysebedingungen
aliphatische Peroxocarbonsäuren mit vorzugsweise 1 bis 10 C-Atomen, insbesondere 2 bis
4 C-Atomen, und/oder gegebenenfalls substituierte Perbenzoesäure ergeben, eingesetzt
werden. Geeignet sind Substanzen, die o- und/oder N-Acylgruppen der genannten
C-Atomzahl und/oder gegebenenfalls substituierte Benzoylgruppen tragen. Bevorzugt sind
mehrfach acylierte Alkylendiamine, insbesondere Tetraacetylethylendiamin (TAED),
acylierte Triazinderivate, insbesondere 1,5-Diacetyl-2,4-dioxohexahydro-1,3,5-triazin
(DADHT), acylierte Glykolurile, insbesondere Tetraacetylglykoluril (TAGU),
N-Acylimide, insbesondere N-Nonanoylsuccinimid (NOSI), acylierte Phenolsulfonate,
insbesondere n-Nonanoyl oder Isononanoyloxybenzolsulfonat (n- bzw. iso-NOBS),
Carbonsäureanhydride, insbesondere Phthalsäureanhydrid, acylierte mehrwertige
Alkohole, insbesondere Triacetin, Ethylenglykoldiacetat, 2,5-Diacetoxy-2,5-dihydrofuran
und die aus den deutschen Patentanmeldungen DE 196 16 693 und DE 196 16 767
bekannten Enolester sowie acetyliertes Sorbitol und Mannitol beziehungsweise deren in
der europäischen Patentanmeldung EP 0 525 239 beschriebene Mischungen (SORMAN),
acylierte Zuckerderivate, insbesondere Pentaacetylglukose (PAG), Pentaacetylfruktose,
Tetraacetylxylose und Octaacetyllactose sowie acetyliertes, gegebenenfalls N-alkyliertes
Glucamin und Gluconolacton, und/oder N-acylierte Lactame, beispielsweise
N-Benzoylcaprolactam. Die aus der deutschen Patentanmeldung DE 196 16 769 bekannten
hydrophil substituierten Acylacetale und die in der deutschen Patentanmeldung
DE 196 16 770 sowie der internationalen Patentanmeldung WO 95/14075 beschriebenen
Acyllactame werden ebenfalls bevorzugt eingesetzt. Auch die aus der deutschen
Patentanmeldung DE 44 43 177 bekannten Kombinationen konventioneller
Bleichaktivatoren können eingesetzt werden. Derartige Bleichaktivatoren sind im üblichen
Mengenbereich, vorzugsweise in Mengen von 1 Gew.-% bis 10 Gew.-%, insbesondere
2 Gew.-% bis 8 Gew.-%, bezogen auf gesamtes Mittel, enthalten.
Zusätzlich zu den oben aufgeführten konventionellen Bleichaktivatoren oder an deren
Stelle können auch die aus den europäischen Patentschriften EP 0 446 982 und
EP 0 453 003 bekannten Sulfonimine und/oder bleichverstärkende Übergangsmetallsalze
beziehungsweise Übergangsmetallkomplexe als sogenannte Bleichkatalysatoren enthalten
sein. Zu den in Frage kommenden Übergangsmetallverbindungen gehören insbesondere die
aus der deutschen Patentanmeldung DE 195 29 905 bekannten Mangan-, Eisen-, Cobalt-,
Ruthenium- oder Molybdän-Salenkomplexe und deren aus der deutschen Patentanmeldung
DE 196 20 267 bekannte N-Analogverbindungen, die aus der deutschen Patentanmeldung
DE 195 36 082 bekannten Mangan-, Eisen-, Cobalt-, Ruthenium- oder Molybdän-Car
bonylkomplexe, die in der deutschen Patentanmeldung DE 196 05 688 beschriebenen
Mangan-, Eisen-, Cobalt-, Ruthenium-, Molybdän-, Titan-, Vanadium- und Kupfer-Kom
plexe mit stickstoffhaltigen Tripod-Liganden, die aus der deutschen Patentanmeldung
DE 196 20 411 bekannten Cobalt-, Eisen-, Kupfer- und Ruthenium-Aminkomplexe, die
in der deutschen Patentanmeldung DE 44 16 438 beschriebenen Mangan-, Kupfer- und
Cobalt-Komplexe, die in der europäischen Patentanmeldung EP 0 272 030 beschriebenen
Cobalt-Komplexe, die aus der europäischen Patentanmeldung EP 0 693 550 bekannten
Mangan-Komplexe, die aus der europäischen Patentschrift EP 0 392 592 bekannten
Mangan-, Eisen-, Cobalt- und Kupfer-Komplexe und/oder weitere aus dem Stand der
Technik bekannte Mangan-Komplexe. Kombinationen aus Bleichaktivatoren und
Übergangsmetall-Bleichkatalysatoren sind beispielsweise aus der deutschen
Patentanmeldung DE 196 13 103 und der internationalen Patentanmeldung WO 95/27775
bekannt. Bleichverstärkende Übergangsmetallkomplexe, insbesondere mit den
Zentralatomen Mn, Fe, Co, Cu, Mo, V, Ti und/oder Ru, werden in üblichen Mengen, vor
zugsweise in einer Menge bis zu 1 Gew.-%, insbesondere von 0,0025 Gew.-% bis
0,25 Gew.-% und besonders bevorzugt von 0,01 Gew.-% bis 0,1 Gew.-%, jeweils bezogen
auf gesamtes Mittel, eingesetzt.
Als weitere Tensidkomponenten, die in das erfindungsgemäße Verfahren eingebracht
werden können, kommen anionische und gegebenenfalls amphotere und/oder kationische
sowie gegebenenfalls weitere nichtionische Tenside in Betracht, wobei mindestens ein Teil
der nichtionischen Tenside zwingend in Form eines Silikat-Niotensid-Compounds in das
Verfahren eingebracht werden muß.
Als anionische Tenside werden beispielsweise solche vom Typ der Sulfonate und Sulfate
eingesetzt. Als Tenside vom Sulfonat-Typ kommen dabei vorzugsweise
C9-13-Alkylbenzolsulfonate, Olefinsulfonate, d. h. Gemische aus Alken- und Hydroxyalkansul
fonaten sowie Disulfonaten, wie man sie beispielsweise aus C12-18-Monoolefinen mit
end- oder innenständiger Doppelbindung durch Sulfonieren mit gasförmigem Schwefeltrioxid
und anschließende alkalische oder saure Hydrolyse der Sulfonierungsprodukte erhält, in
Betracht. Geeignet sind auch Alkansulfonate, die aus C12-18-Alkanen beispielsweise durch
Sulfochlorierung oder Sulfoxidation mit anschließender Hydrolyse bzw. Neutralisation
gewonnen werden. Ebenso sind auch die Ester von α-Sulfofettsäuren (Estersulfonate), z. B.
die α-sulfonierten Methylester der hydrierten Kokos-, Palmkern- oder Talgfettsäuren
geeignet.
Weitere geeignete Aniontenside sind sulfierte Fettsäureglycerinester. Unter
Fettsäureglycerinestern sind die Mono-, Di- und Triester sowie deren Gemische zu
verstehen, wie sie bei der Herstellung durch Veresterung von einem Monoglycerin mit 1
bis 3 Mol Fettsäure oder bei der Umesterung von Triglyceriden mit 0,3 bis 2 Mol Glycerin
erhalten werden. Bevorzugte sulfierte Fettsäureglycerinester sind dabei die Sulfierprodukte
von gesättigten Fettsäuren mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, beispielsweise der Capron
säure, Caprylsäure, Caprinsäure, Myristinsäure, Laurinsäure, Palmitinsäure, Stearinsäure
oder Behensäure.
Als Alk(en)ylsulfate werden die Alkali- und insbesondere die Natriumsalze der
Schwefelsäurehalbester der C12-C18-Fettalkohole, beispielsweise aus Kokosfettalkohol,
Talgfettalkohol, Lauryl-, Myristyl-, Cetyl- oder Stearylalkohol oder der
C10-C20-Oxoalkohole und diejenigen Halbester sekundärer Alkohole dieser Kettenlängen
bevorzugt. Weiterhin bevorzugt sind Alk(en)ylsulfate der genannten Kettenlänge, welche
einen synthetischen, auf petrochemischer Basis hergestellten geradkettigen Alkylrest
enthalten, die ein analoges Abbauverhalten besitzen wie die adäquaten Verbindungen auf
der Basis von fettchemischen Rohstoffen. Aus waschtechnischem Interesse sind die
C12-C16-Alkylsulfate und C12-C15-Alkylsulfate sowie C14-C15-Alkylsulfate bevorzugt. Auch
2,3-Alkylsulfate, welche beispielsweise gemäß den US-Patentschriften 3,234,258 oder
5,075,041 hergestellt werden und als Handelsprodukte der Shell Oil Company unter dem
Namen DANK erhalten werden können, sind geeignete Aniontenside.
Auch die Schwefelsäuremonoester der mit 1 bis 6 Mol Ethylenoxid ethoxylierten
geradkettigen oder verzweigten C7-21-Alkohole, wie 2-Methyl-verzweigte C9-11-Alkohole
mit im Durchschnitt 3,5 Mol Ethylenoxid (EO) oder C12-18-Fettalkohole mit 1 bis 4 EO,
sind geeignet. Sie werden in Reinigungsmitteln aufgrund ihres hohen Schaumverhaltens
nur in relativ geringen Mengen, beispielsweise in Mengen von 1 bis 5 Gew.-%, eingesetzt.
Weitere geeignete Aniontenside sind auch die Salze der Alkylsulfobernsteinsäure, die auch
als Sulfosuccinate oder als Sulfobernsteinsäureester bezeichnet werden und die Monoester
und/oder Diester der Sulfobernsteinsäure mit Alkoholen, vorzugsweise Fettalkoholen und
insbesondere ethoxylierten Fettalkoholen darstellen. Bevorzugte Sulfosuccinate enthalten
C8-18-Fettalkoholreste oder Mischungen aus diesen. Insbesondere bevorzugte Sul
fosuccinate enthalten einen Fettalkoholrest, der sich von ethoxylierten Fettalkoholen
ableitet, die für sich betrachtet nichtionische Tenside darstellen (Beschreibung siehe
unten). Dabei sind wiederum Sulfosuccinate, deren Fettalkohol-Reste sich von
ethoxylierten Fettalkoholen mit eingeengter Homologenverteilung ableiten, besonders
bevorzugt. Ebenso ist es auch möglich, Alk(en)ylbernsteinsäure mit vorzugsweise 8 bis 18
Kohlenstoffatomen in der Alk(en)ylkette oder deren Salze einzusetzen.
Als weitere anionische Tenside kommen insbesondere Seifen in Betracht. Geeignet sind
gesättigte Fettsäureseifen, wie die Salze der Laursäure, Myristinsäure, Palmitinsäure,
Stearinsäure, hydrierte Erucasäure und Behensäure sowie insbesondere aus natürlichen
Fettsäuren, z. B. Kokos-, Palmkern- oder Talgfettsäuren, abgeleitete Seifengemische. Insbe
sondere sind solche Seifengemische bevorzugt, die zu 50 bis 100 Gew.-% aus gesättigten
C12-24-Fettsäureseifen und zu 0 bis 50 Gew.-% aus Ölsäureseife zusammengesetzt sind.
Die anionischen Tenside einschließlich der Seifen können in Form ihrer Natrium-, Kalium- oder
Ammoniumsalze sowie als lösliche Salze organischer Basen, wie Mono-, Di- oder
Triethanolamin, vorliegen. Vorzugsweise liegen die anionischen Tenside in Form ihrer
Natrium- oder Kaliumsalze, insbesondere in Form der Natriumsalze vor.
Zusätzlich können die Mittel auch Komponenten enthalten, welche die Öl- und Fett
auswaschbarkeit aus Textilien positiv beeinflussen. Dieser Effekt wird besonders deutlich,
wenn ein Textil verschmutzt wird, das bereits vorher mehrfach mit einem erfin
dungsgemäßen Waschmittel, das diese öl- und fettlösende Komponente enthält, gewaschen
wurde. Zu den bevorzugten öl- und fettlösenden Komponenten zählen beispielsweise nicht
ionische Celluloseether wie Methylcellulose und Methylhydroxy-propylcellulose mit
einem Anteil an Methoxyl-Gruppen von 15 bis 30 Gew.-% und an Hydroxy
propoxyl-Gruppen von 1 bis 15 Gew.-%, jeweils bezogen auf den nichtionischen Celluloseether,
sowie die aus dem Stand der Technik bekannten Polymere der Phthalsäure und/oder der
Terephthalsäure bzw. von deren Derivaten, insbesondere Polymere aus
Ethylenterephthalaten und/oder Polyethylenglykolterephthalaten oder anionisch und/oder
nichtionisch modifizierten Derivaten von diesen. Besonders bevorzugt von diesen sind die
sulfonierten Derivate der Phthalsäure- und der Terephthalsäure-Polymere.
Durch Sprühtrocknung wurde ein feinteiliger Silikatträger aus 5 Gew.-% Natriumcarbonat,
76 Gew.-% Wasserglas und 19 Gew.-% Wasser hergestellt, der auf die
Teilchengrößenverteilung ≦2,0 mm mit 86% der Teilchen zwischen 0,8 und 0,4 mm
gebracht wurde. Dieser Träger wurde mit Niotensid beaufschlagt und besaß ein
Schüttgewicht von 824 g/l. In einen Lödige-Mischer wurden die übrigen Tenside, Builder
und Zusatzstoffe gegeben und bei laufendem Mischwerk das mit Niotensid beaufschlagte
Silikat zugegeben. Auf diese Weise erhielt man das erfindungsgemäße Mittel E1 mit einem
Schüttgewicht von 760 g/l und der Zusammensetzung [Gew.-%]:
Seife | 0,76 |
C13-Alkylbenzolsulfonat-Na | 7,49 |
C8-C18-Fettalkoholsulfat | 11,48 |
Wasserglas | 11,29 |
Natriumcarbonat | 1,01 |
Zeolith A | 19,09 |
C13-15-Oxoalkohol 3 bis 7 EO | 2,39 |
C12-C18-Fettalkohol 7 EO | 1,04 |
Sokalan CP5® | 3,58 |
Tylose | 0,24 |
opt. Aufheller | 0,21 |
Phosphonat | 0,51 |
wäßrige NaOH, 50% | 0,18 |
Natriumpercarbonat | 18,40 |
TAED | 7,00 |
Salze | 1,59 |
Enzym | 1,56 |
Parfüm | 0,36 |
Schauminhibitor | 3,64 |
Repelotex® | 0,50 |
Wasser | Rest |
Sokalan CP5® ist ein Acrylsäure-Maleinsäure-Copolymer der Firma BASF
Repelotex® ist ein Terephthalsäure-Ethylenglycol-Polyethylenglycolester der Firma
Rhône-Poulenc.
Bei Einspültests in handelsüblichen Einspülrinnen und bei Löseversuchen im
Handwaschtest (insbesondere bei Temperaturen bis 30°C) wies das nach dem
erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Mittel vergleichbare bis bessere Ergebnisse auf
als handelsübliche Universalwaschmittel mit den gleichen Mengen an Niotensid. An
fettigen und/oder öligen Anschmutzungen war die Reinigungsleistung der
erfindungsgemäßen Mittel durchweg besser als die der Vergleichsbeispiele.
Die anwendungstechnische Prüfung erfolgte unter praxisnahen Bedingungen in einer
Haushaltswaschmaschine (Miele W 717). Hierzu wurde die Maschine mit 3 kg sauberer
Füllwäsche und 0,5 kg mit natürlichem Fettschmutz verschmutzter Testgewebe
(Baumwolle/Leinen) beschickt. Waschbedingungen: Leitungswasser von 16°dH
(äquivalent 160 mg Cao/l), eingesetzte Waschmittelmenge pro Mittel: 76 g,
Waschtemperatur 60°C, Waschzeit 60 min, Flottenverhältnis (kg Wäsche zu Liter
Waschlauge im Hauptwaschgang) 1 zu 5,7, dreimaliges Nachspülen mit Leitungswasser,
Abschleudern und Trocknen.
Das nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte Mittel E1 wurde gegen zwei
handelsübliche Universalwaschmittel V1 und V2 getestet, wobei die Testgewebe nach der
Trocknung gemäß der DIN 6174 (Farbmetrische Bestimmung von Farbabständen bei
Körperfarben) mit einer Minolta CR 300 (3-Punktmessung) untersucht wurden.
Die Ergebnisse der Farbabstandsmessungen sind in Tabelle 1 zusammengefaßt:
Claims (8)
1. Verfahren zur Herstellung von Wasch- und Reinigungsmitteln, die eine silikatische
Builderkomponente enthalten, in üblichen Misch-/Granuliervorrichtungen, dadurch
gekennzeichnet, daß
- a) eine silikatische Builderkomponente in das Verfahren eingebracht wird, die sich dadurch auszeichnet, daß das Silikat mit Niotensiden beaufschlagt ist, die silikatische Builderkomponente ein Schüttgewicht von mehr als 800 g/l aufweist und die Korngrößenverteilung des zu beaufschlagenden Silikats vor der Beaufschlagung mit Niotensid keine Teilchen oberhalb eines Durchmessers von 2,0 mm aufweist sowie
- b) mit weiteren üblichen Inhaltsstoffen von Wasch- und Reinigungsmitteln vermischt oder granuliert wird, wobei ein Schüttgewicht von mindestens 750 g/l eingestellt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens 40% der
Silikatteilchen Größen zwischen 0,4 und 0,8 mm aufweisen.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Silikat mit weniger als 10 Gew.-% Niotensid(en), insbesondere mit 2 bis 5 Gew.-%
Niotensid(en), bezogen auf das Wasch- und Reinigungsmittel, beaufschlagt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Beaufschlagung des Silikats ein mit 5 bis 8 Ethylenoxideinheiten ethoxylierter
C12-18-Alkohol eingesetzt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Beaufschlagung des Silikats Alkylpolyglycoside eingesetzt werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
weiteren Inhaltsstoffe von Wasch- und Reinigungsmitteln ausgewählt sind aus
anionischen, kationischen und/oder amphoteren Tensiden, Buildern, Cobuildern,
Bleichmitteln und deren Vorläufern, Bleichaktivatoren, Enzymen, optischen
Aufhellern, Komplexbildnern, soil repellents und Parfüm.
7. Wasch- und Reinigungsmittel, hergestellt nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehalt des Mittels an Niotensiden unterhalb 10
Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des Mittels, beträgt.
8. Wasch- und Reinigungsmittel, hergestellt nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Gesamtgehalt des Mittels an Tensiden oberhalb
20 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht des Mittels, beträgt.
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