DE9311773U1 - Waschkopf - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen zur Innenreinigung von Rohren, Kanälen u.dgl. geeigneten Waschkopf mit stationär
am Waschkopf angeordneten, nach schräg rückwärts ausgerichteten Spül- und Treibdüsen zum Austrag von Waschflüssigkeit
(Waschwasser), deren Rückstoßkomponente in Längsrichtung des Waschkopfes ausreicht, den Waschkopf und
einen an ihm anbringbaren Schlauch zur Zuführung der Waschflüssigkeit vorzuschieben bzw. vorzuziehen.
Derartige Waschköpfe sind bekannt und werden regelmäßig eingesetzt, wenn beispielsweise Drainagerohre an Mülldeponien
oder sonstige Rohrleitungen von Ablagerungen befreit werden müssen.
Im Hinblick auf die begrenzte Belastbarkeit der Rohrbzw. Kanalwandungen u.dgl. darf der Druck, mit dem die
Waschflüssigkeit ausgetragen wird, keine übermäßig hohen Werte annehmen. In der Regel wird deshalb der
ROTERMUND Seelbergstr. 23/25. 70372 Stuttgart Telefon (0711) B6 72 61
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Austragsdruck an den Spül- und Treibdüsen auf ca. 150 bar bis 200 bar beschränkt.
Allerdings gibt es Einsatzfälle, bei denen ein solcher Austragsdruck nicht ausreicht. Beispielsweise wurden
in Drainagerohren von Tunnelbauwerken zementartige Ablagerungen festgestellt, die sich mit herkömmlichen
Waschköpfen nicht zufriedenstellend abtragen lassen.
Deshalb ist es Aufgabe der Erfindung, einen auch zum Abtrag sehr hartnäckiger Ablagerungen geeigneten Waschkopf
zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
am Waschkopf zusätzliche, über einen gesonderten Hochdruckschlauch mit Waschflüssigkeit versorgbare Hochdruckspritzdüsen
angeordnet sind, welche mit einem gegenüber den Spül- und Treibdüsen stark erhöhten Austragsdruck
arbeiten können.
Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, am Waschkopf verschiedenartige Spritzdüsen anzuordnen,
die mit stark unterschiedlichen Austragsdrücken und -mengen betrieben werden, wobei der Vorschub des Waschkopfes
durch den Rückstoß von Spritzstrahlen mit geringem Austragsdruck und großer Austragsmenge erfolgt.
Damit wird einerseits der Tatsache Rechnung getragen, daß die Rückstoßkräfte linear mit der Menge des ausgetragenen
Mediums ansteigen, eine Erhöhung des Austragsdruckes um einen Faktor q jedoch nur eine Erhöhung der Rückstoßkräfte
um den Faktor q}-'^· bewirkt. Bei begrenzter Pumpenleistung
können also vergleichsweise hohe Rückstoßkräfte erreicht
werden, indem die Pumpe große Mengen bei vergleichsweise geringem Druck fördert.
Andererseits wird bei der Erfindung berücksichtigt, daß zum Ablösen von Ablagerungen Spritzstrahlen notwendig
oder wünschenswert sind, die mit besonders hohem Austragsdruck auf die Ablagerungen gerichtet sind. Im Hinblick auf
die begrenzte Belastbarkeit der Wände der zu reinigenden Kanäle, Rohre u.dgl. ist es wichtig, daß sich diese
Spritzstrahlen relativ zu den zu reinigenden Wandungen bewegen, um längerfristige punktuelle Belastungen der
Wandung zu vermeiden.
Aufgrund des wirksamen Rückstoßantriebes des erfindungsgemäßen Waschkopfes kann dieser ständig in Bewegung bleiben,
wobei zuvor durch die Hochdruckspritzstrahlen abgelöste bzw. gelockerte Ablagerungen u.dgl. von den großen Waschflüssigkeitsmengen,
die über die Spül- und Treibdüsen ausgetragen werden, schnell vollständig abgelöst und fortgeschwemmt
werden können, so daß der Vorschub des Waschkopfes erleichtert wird.
Die Hochdruckspritzstrahlen können gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung auch eine in Vorschubrichtung
des Waschkopfes weisende Richtungskomponente aufweisen, um auch jeweils vor dem Waschkopf wirksam arbeiten zu können.
Die in Vorschubrichtung wirksamen Rückstoßkräfte der aus den Spül- und Treibdüsen austretenden Waschflüssigkeitsstrahlen
reichen in jedem Falle aus, um den Waschkopf in Vorwärtsrichtung bewegen zu können.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung ist vorgesehen, die Hochdruckspritzdüsen an einem durch Rückstoß der Spritzstrahlen rotierbaren, am
Waschkopfkörper drehgelagerten Düsenkopf anzuordnen. Auf diese Weise ist gewährleistet, daß sich die Hochdruckspritzstrahlen
ständig relativ zu der zu reinigenden Wandung od.dgl. bewegen. Außerdem kann auch mit sehr wenigen
Hochdruckspritzstrahlen eine weitestgehend "lückenlose" Beaufschlagung der zu reinigenden Wandung erreicht werden.
Trotz des vermeintlich hohen Aufwandes bei der erfindungsgemäßen Anordnung arbeitet der erfindungsgemäße Waschkopf
sehr wirtschaftlich. Indem den Hochdruckspritzstrahlen der Hochdruckspritzdüsen und dem Spritzstrahlen der Spül- und
Treibdüsen unterschiedliche Aufgaben zugeordnet werden, d.h. indem die Hochdruckspritzstrahlen die zu entfernenden
Ablagerungen und Verschmutzungen in erster Linie zerschneiden bzw. zersprengen und lockern sollen, während die Spritzstrahlen
der Spül- und Treibdüsen die Verschmutzungen und Ablagerungen vollständig ablösen und fortschwemmen sowie
den notwendigen Vorschub des Waschkopfes bewirken sollen, genügen für diese beiden Arbeitsfelder jeweils vergleichsweise
geringe Pumpenleistungen. Dabei kommt vorteilhaft hinzu, daß über die Spül- und Treibdüsen auch bereits
gebrauchtes und praktisch ungefiltertes Waschwasser ausgetragen werden kann, ohne dadurch einen vorzeitigen Verschleiß
von Waschkopfteilen zu verursachen. Lediglich das Waschwasser für die Hochdruckspritzdüsen sollte insbesondere
bei deren Anordnung an einem rotierbaren Düsenkopf gefiltert sein, um einen vorzeitigen Verschleiß der
zur Zuführung des Waschwassers zum Düsenkopf notwendigen Drehdurchführung, insbesondere der Dichtungen der Drehdurch-
führung, zu vermeiden. Da für die Hochdruckspritzstrahlen insgesamt nur vergleichsweise wenig Waschflüssigkeit benötigt
wird, bleibt der Aufwand für saubere Waschflüssigkeit begrenzt. Der überwiegende Wasserbedarf kann durch gebrauchtes Wasser,
z.B. zurückkommendes Spülwasser, gedeckt werden.
Im übrigen, wird hinsichtlich bevorzugter Merkmale der Erfindung auf die Ansprüche sowie die nachfolgende Erläuterung
einer in der Zeichnung dargestellten bevorzugten Ausführungsform verwiesen.
Dabei zeigt
Fig. 1 eine Gesamtdarstellung des erfindungsgemäßen
Waschkopfes und
Fig. 2 einen schematisierten Axialschnitt des Spül- und Treibdüsenteiles.
Fig. 2 einen schematisierten Axialschnitt des Spül- und Treibdüsenteiles.
Der erfindungsgemäße Waschkopf 1 besitzt an seinem Vorderende
einen um die Längsachse des Waschkopfes 1 rotierbaren Düsenkopf 2 mit Hochdruckspritzdüsen 3, welche zumindest
teilweise so angeordnet sind, daß der Rückstoß der erzeugten Hochdruckspritzstrahlen den Düsenkopf 2 in Drehung zu versetzen
vermag. Dabei wird die erreichbare Drehzahl durch eine Bremse 4, beispielsweise eine Wirbelstrombremse,
begrenzt.
Der Düsenkopf 2 sowie die Bremse 4 sind an einem als Drehdurchführung für den Düsenkopf 2 ausgebildeten
Mittelteil 5 des Waschkopfes 1 gehaltert. Am Mittelteil 5 lassen sich Kufen 6 anbringen, wobei durch Anordnung entsprechender
Zwischenstücke zwischen dem Mittelteil 5 und den Kufen 6 grundsätzlich beliebige radiale Abstände
zwischen Mittelteil 5 und Kufen 6 erreichbar sind. Die Kufen 6 dienen dazu, den Waschkopf 1 innerhalb rohrartiger
Kanäle zu führen.
Am rückwärtigen Ende des Mittelteiles 5 ist ein Spül-
und Treibdüsenteil 7 angeordnet, welches auf seinem Außenumfang mit im Querschnitt V-förmigen, tiefen Umfangsnuten
versehen ist, in denen nach schräg rückwärts ausgerichtete Spül- und Treibdüsen 8 angeordnet sind.
Am rückwärtigen Ende des Spül- und Treibdüsenteiles 7 sind zwei Schlauchanschlüsse vorhanden, von denen einer
mit den Spül- und Treibdüsen 8 kommuniziert, während der andere Schlauchanschluß zur Versorgung der Hochdruckspritzdüsen
3 des Düsenkopfes 2 dient. Dazu sind diese Schlauchanschlüsse jeweils mit exzentrisch im
Spül- und Treibdüsenteil 7 angeordneten Kanälen 9 und verbunden.
Der im Querschnitt größere Kanal 9 ist über weitere Bohrungen an die Spül- und Treibdüsen 8 angeschlossen,
über die vergleichsweise große Waschwassermengen, z.B. 300 l/min, bei begrenztem Druck, z.B. 150 bar bis
200 bar, ausgetragen werden. Der Kanal 10 führt zum vorderen Stirnende des Spül- und Treibdüsenteiles 7
und ist über einen Kanal im Mittelteil 5 mit den Hochdruckspritzdüsen 3 des Düsenkopfes 2 verbunden,
über die Hochdruckspritzdüsen 3 wird vergleichsweise wenig Waschwasser, z.B. 100 l/min, unter sehr hohem
Druck, z.B. bis 1.200 bar, ausgetragen.
Auch wenn die Hochdruckspritzdüsen 3 nach schräg vorn ausgerichtet sind, um die erzeugten Hochdruckspritzstrahlen
vor dem Waschkopf 1 wirksam werden zu lassen, kann der damit bewirkte, in Längsrichtung des Waschkopfes 1
wirkende Rückstoß, welcher den Waschkopf 1 zurückzuschieben sucht, ohne weiteres von der entgegengesetzten Rückstoßkomponente
der aus den Spül- und Treibdüsen 8 austretenden Spritzstrahlen überwunden werden. Dementsprechend kann sich
der Waschkopf 1 zusammen mit den angeschlossenen Versorgungsschläuchen allein unter Ausnutzung von Rückstoßkräften
der Waschflüssigkeitsstrahlen in Vorwärtsrichtung vorschieben.
Claims (5)
1. Zur Innenreinigung von Rohren, Kanälen u.dgl. geeigneter Waschkopf mit stationär am Waschkopf angeordneten, nach
schräg rückwärts ausgerichteten Spül- und Treibdüsen zum Austrag von Waschflüssigkeit (Waschwasser), dessen
Rückstoßkomponente in Längsrichtung des Waschkopfes ausreicht, den Waschkopf und einen an ihm anbringbaren
Schlauch für die Zuführung der Waschflüssigkeit vorzuschieben bzw. vorzuziehen,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Waschkopf (1) zusätzliche, über einen gesonderten Hochdruckschlauch mit Waschflüssigkeit versorgte Hochdruckspritzdüsen
angeordnet sind, welche für einen gegenüber den Spül- und Treibdüsen (8) stark erhöhten
Austragsdruck ausgelegt sind.
2. Waschkopf nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß Hochdruckspritzdüsen (3) mit den Treib- bzw. Spüldüsen (8) entgegengesetzter Austragsrichtung angeordnet
sind.
3. Waschkopf nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hochdruckspritzdüsen (3) an einem durch Rückstoß der Spritzstrahlen rotierbaren, am Waschkopfkörper (5)
drehgelagerten Düsenkopf (2) angeordnet sind.
4. Waschkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spül- und Treibdüsen (8) für einen Austragsdruck von etwa 150 bar bis 200 bar und/oder für eine
Austragsmenge von insgesamt ca. 300 l/min, bemessen
sind.
sind.
5. Waschkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hochdruckspritzdüsen (3) für einen Austragsdruck von etwa 1.20 0 bar oder mehr und/oder für eine
Austragsmenge von insgesamt etwa 100 l/min, bemessen sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9311773U DE9311773U1 (de) | 1993-08-09 | 1993-08-09 | Waschkopf |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9311773U DE9311773U1 (de) | 1993-08-09 | 1993-08-09 | Waschkopf |
Publications (1)
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DE9311773U1 true DE9311773U1 (de) | 1993-10-14 |
Family
ID=6896490
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE9311773U Expired - Lifetime DE9311773U1 (de) | 1993-08-09 | 1993-08-09 | Waschkopf |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE9311773U1 (de) |
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-
1993
- 1993-08-09 DE DE9311773U patent/DE9311773U1/de not_active Expired - Lifetime
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US9475103B2 (en) | 2012-07-20 | 2016-10-25 | Hammelmann Maschinenfabrik Gmbh | Device for cleaning container interior walls |
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