DE29612512U1 - Vorrichtung zum Reinigen von Abwasserrohren mit einer hohl gewickelten Reinigungsspirale - Google Patents
Vorrichtung zum Reinigen von Abwasserrohren mit einer hohl gewickelten ReinigungsspiraleInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Reinigen von Abwasserrohren mit einer aus einem Metalldraht hohl gewickelten,
flexiblen Reinigungsspirale.
Eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art ist bekannt. Sie weist an ihrem vorderen Ende einen korkenzieherförmigen aus dem
Metalldraht gewickelten Abschnitt auf, um ein Abwasserrohr verstopfende Materialien zu erfassen. Eingeführt wird die
Reinigungsspirale in das Abwasserrohr unter Vorschub und gleichzeitiger Verdrehung um ihre Haupterstreckungsrichtung.
Dabei paßt sich die flexible Reinigungsspirale dem Verlauf des Abwasserrohrs auch bei stärkeren Krümmungen problemlos an.
Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art dienen bislang grundsätzlich zum mechanischen Reinigen von Abwasserrohren.
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Daneben sind Vorrichtungen zum Reinigen von Abwasserrohren mit einem an dem vorderen Ende eines Schlauchs befestigten Spülkopf
bekannt. Der Spülkopf ist um eine Längsachse gegenüber dem Schlauch verdrehbar und weist schräg nach hinten gerichtete
Spüldüsen auf. Durch aus den Spüldüsen unter hohem Druck austretende Spülflüssigkeit wird der Spülkopf in Drehung
versetzt, während ihn der Rückstoß der Spülflüssigkeit gleichzeitig
vorwärts treibt. Hierdurch zieht der Spülkopf sich und den Schlauch selbstätig in ein Abwasserrohr ein und dringt auch
durch verstopfte Bereiche hindurch. Allerdings sind hierzu große Wassermengen erforderlich. Dies führt zu Problemen, wenn der
Spülkopf eine Verstopfung nicht binnen kurzer Zeit beseitigen kann, weil diese großen Wassermengen dann nicht durch das
Abwasserrohr ablaufen können.
Zum Reinigen von Abwasserrohren, die durch Fettablagerungen zugewachsen sind, ist ein Verfahren bekannt, bei dem biologisch
aktive Flüssigkeiten in das Abwasserrohr eingebracht werden, die die Fettablagerungen zersetzen. Wenn diese Flüssigkeiten in das
Abwasserrohr eingeschüttet werden, so fließt ein großer Teil der Flüssigkeiten ungenutzt ab, sofern das Abwasserrohr noch einen
freien Querschnitt aufweist, anderenfalls erreichen die Flüssigkeiten nicht die Fettrückstände über die gesamte Länge des
Abwasserrohrs. Daneben ist es ein Problem, daß die biologisch aktiven Flüssigkeiten die Fettrückstände am Anfang des
Abwasserrohrs zuerst zersetzen, weil sie dort zuerst angreifen. Die Zersetzungsprodukte lösen sich von den Wandungen des
Abwasserrohrs ab und könne den dahinter befindlichen Rohrquerschnitt zusetzen, in dem die Zersetzung der Fettrückstände noch
nicht so weit fortgeschritten ist. Hier kann es zu einer Behinderung der weiteren Zersetzung kommen, so daß das Abwasserrohr
verstopft bleibt oder bei dem Versuch der biologischen Reinigung vollständig verstopft wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art zu schaffen, die neue Möglichkeiten
bei der Reinigung von Abwasserrohren schafft.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß innerhalb
der Reinigungsspirale ein flexibler Schlauch angeordnet ist, dessen Außenwandung an den Wandungen des Metalldrahts anliegt.
Die neue Vorrichtung kombiniert die flexible Reinigungsspirale mit einem in der Spirale angeordneten flexiblen Schlauch. So
kann eine mechanische Reinigung der Abwasserrohre mit einem Freispülen der Abwasserrohre kombiniert werden. Daneben kann der
Schlauch auch genutzt werden, biologische Reinigungsflüssigkeiten gezielt in bestimmten Bereichen eines Abwasserrohrs
freizusetzen.
Der Schlauch in der Reinigungsspirale ist keiner besonderen mechanischen Belastung ausgesetzt, da er durch den Metalldraht
der Reinigungsspirale geschützt wird und sich an diesem abstützt. Er muß daher keine eigene Armierung oder Einlagen
aufweisen. Vielmehr ist es möglich, ihn einfach aus elastischem Kunststoff oder Gummi auszubilden, auch wenn er im Betrieb der
neuen Vorrichtung unter Druck gesetzt wird. Dies ist insofern von Vorteil, als daß der freie innere Querschnitt einer hohl
gewickelten Reinigungsspirale mit einem Außendurchmesser von etwa 12 mm nur etwa 6 mm beträgt. Bei einem Schlauch mit einer
Wandstärke von maximal 1 mm verbleibt dennoch ein nennenswerter freier Querschnitt in dem Schlauch. Dieser freie Querschnitt
kann natürlich durch Steigerung des Außendurchmessers der flexiblen Reinigungsspirale weiter erhöht werden.
Zum Ausbringen von biologischen Reinigungsflüssigkeiten ist es
von Vorteil, wenn der Schlauch im vorderen Bereich der Reinigungsspirale mehrere Öffnungen aufweist. Dort können die Reinigungsflüsssigkeiten
durch die Wicklungen der Reinigungsspirale in das Abwasserrohr zu den dort befindlichen Fettablagerungen
austreten.
Alternativ kann der Schlauch bereits vor dem vorderen Ende der Reinigungsspirale frei enden. Auch in diesem Fall tritt die
Reinigungsflüssigkeit im vorderen Bereich der Reinigungsspirale durch die Wicklungen des Metalldrahts nach außen aus.
Falls mit der neuen Vorrichtung ein Abwasserrohr freigespült werden soll, ist es von Vorteil, wenn der Schlauch am vorderen
Ende der Reinigungsspirale an einen Spülkopf mit nach vorne gerichteten Spüldüsen angeschlossen ist. Im Einsatz wird der
Spülkopf mit der Reinigungsspirale durch die Verstopfung in dem Abwasserrohr hindurchgeführt. Erst dann wird der Spülkopf mit
einer Spülflüssigkeit beaufschlagt und langsam zurückgezogen. Beim erneuten Eindringen in die Verstopfung spült er diese den
hinter der Verstopfung liegenden freien Bereich des Abwasserrohrs hinab. Der Spülkopf kann auch drehbar an der Reinigungsspirale
angeordnet sein, wobei die Spüldüsen tangential nach außen angestellt sind, um eine allseitige Reinigung des Abwasserrohrs
durch die aus den Spüldüsen austretende Spülflüssigkeit zu erreichen. Günstig ist in jedem Fall, daß bei der neuen
Vorrichtung die aus den Spüldüsen austretende Spülflüssigkeit keine Vorschubleistung für den Spülkopf zu erbringen hat.
Für die Handhabung der neuen Reinigungsspirale mit dem Schlauch kann ein an sich bekanntes, um eine Längsachse drehend antreibbares
Gehäuse zur Aufnahme der Reinigungsspirale vorgesehen sein, in dem die Reinigungsspirale an einer trichterförmigen
Innenoberfläche in um die Längsachse verlaufenden Windungen anliegt. Abweichend vom Stand der Technik ist an dem Gehäuse
jedoch ein von außen zu dem Schlauch führender Anschluß vorgesehen. Über diesen Anschluß kann der Schlauch mit einer
Reinigungs- oder Spülflüssigkeit beaufschlagt werden.
Um eine Beaufschlagung des Schlauchs auch beim Verdrehen des Gehäuses zu ermöglichen, kann der Anschluß an der Rückseite des
Gehäuses auf der Längsachse angeordnet sein, wobei zwischen dem Anschluß und dem Schlauch eine Drehverbindung vorgesehen ist.
Der Anschluß ist dann auch bei sich drehendem Gehäuse ortsfest. Das Verdrehen des Gehäuses erfolgt zum Verdrehen der Reinigungsspirale
beim Vorschieben in das Abwasserrohr. Dabei kann der gewünschte Vorschub durch zur Haupterstreckungsrichtung der
Reinigungsspirale schräg angestellte und auf der Oberfläche der Reinigungsspirale um ortsfeste Achsen ablaufende Andruckräder
hervorgerufen werden.
Vorteilhaft ist zwischen dem Anschluß und dem Schlauch ein Anschlußstück vorgesehen, das lösbar mit dem hinteren Ende der
Reinigungsspirale verbunden ist und das nach dem Ausfahren der Reinigungsspirale aus dem Gehäuse austritt. Durch das Anschlußstück
ist es möglich, verschiedene Reinigungsspiralen mit Schlauch in Verbindung mit dem Gehäuse zu nutzen. Darüber hinaus
kann eine bestimmte Reinigungsspirale durch Verlängerungsstücke verlängert werden, die lösbar mit dem hinteren Ende der
Reinigungsspirale und dem Anschlußstück verbindbar sind. Es versteht sich, daß diese Verbindungen drehfest um die
Haupterstreckungsrichtung der Reinigungsspirale bzw. des Verlängerungsstücks ausgeführt sein sollten.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert und beschrieben. Dabei zeigt
Figur 1 ein Detail der neuen Vorrichtung in der Seitenansicht, Figur 2 das Detail gemäß Figur 1 im Querschnitt,
Figur 3 das vordere Ende der Reinigungsspirale in einer ersten Ausführungsform der Vorrichtung,
Figur 4 das vordere Ende der Reinigungsspirale in einer zweiten Ausführungsform der Vorrichtung,
Figur 5 das vordere Ende der Reinigungsspirale in einer dritten Ausführungsform der Vorrichtung mit einem
Spülkopf,
Figur 6 den Spülkopf gemäß Figur 5 in einer Vorderansicht,
Figur 7 ein Gehäuse für die Reinigungsspirale der neuen Vorrichtung im schematisierten Längsschnitt,
Figur 8 einen Querschnitt durch das Gehäuse gemäß Figur 7,
Figur 9 eine Verbindung zwischen der Reinigungsspirale und einem Anschlußstück für die Reinigungsspirale an dem
Gehäuse gemäß den Figuren 7 und 8 und
Figur 10 die Anordnung und die Wirkungsweise von Andruckrädern zum Vorschieben der Reinigungsspirale.
Figur 1 zeigt einen Abschnitt einer Reinigungsspirale 1. Die
Reinigungsspirale ist aus einem Metalldraht 2 mit rundem Querschnitt gewickelt, wobei die Wicklungen des Metalldrahts
aneinander anliegen. Zur Beeinflussung der Steifigkeit der Reinigungsspirale kann der Metalldraht 2 unter Vorspannung
gewickelt sein. In jedem Fall ist der Metalldraht 2 so gewickelt, daß das Innere der Reinigungsspirale 1 hohl ist. In
diesem Hohlraum ist ein Schlauch 3 angeordnet. Die Außenwandung 4 des Schläuche 3 liegt an den Wicklungen des Metalldrahts 2 an.
Dies ist auch aus Figur 2 ersichtlich, die einen Querschnitt durch den Abschnitt der Reinigungsspirale 1 gemäß Figur 1 zeigt.
Durch die Anlage der Außenwandung 4 an den Wicklungen des Metalldrahts 2 wird der Schlauch 3 bei Beaufschlagung mit einer
Reinigungs- oder Spülflüssigkeit mechanisch kaum belastet, da die auftretenden Druckkräfte von den Wicklungen des Metalldrahts
2 abgefangen werden. Entsprechend kann die Wandstärke des Schlauchs 3 relativ gering sein, und der Schlauch 3 kann aus
einem elastischen Kunststoff oder Gummi ohne stabilisierende Einlage ausgebildet sein.
Der Schlauch 3 im Inneren der Reinigungsspirale 1 kann zu verschiedenen Zwecken genutzt werden. In den Figuren 3 und 4
sind Ausführungsformen des vorderen Endes der Reinigungsspirale
1 skizziert, die zur Ausbringung einer biologisch aktiven Reinigungsflüssigkeit in ein mit Fettablagerungen verstopftes
Abwasserrohr dienen. In beiden Fällen endet die Reinigungsspirale 1 in einem aus dem Metalldraht 2 korkenzieherförmig
gewickelten Abschnitt, der sich bei Verdrehen der Reinigungs-
spirale 1 um ihre Längsachse durch etwaige Verstopfungen in einem Abwasserrohr hindurchbohrt. Gemäß Figur 3 ist am Übergang
zwischen dem korkenzieher!:örmig gewickelten Abschnitt und dem
sich daran anschließenden enger gewickelten Bereich der Reinigungsspirale 1 ein Verschluß 5 vorgesehen, der das Eindringen
von Verunreinigungen in das Innere des eng gewickelten Bereichs von vorne verhindert. Der Schlauch 3 endet frei mit Abstand vor
dem Verschluß 5. Eine aus dem Schlauch 3 austretende Reinigungsflüssigkeit
tritt so fein verteilt zwischen den Wicklungen im vorderen Bereich der Reinigungsspirale 1 nach außen in das
Abwasserrohr aus. Ein entsprechender Effekt wird bei der Ausführungsform gemäß Figur 4 durch mehrere radiale Öffnungen 6
in dem dort endseitig geschlossenen Schlauch 3 erreicht.
Gemäß Figur 5 ist an dem freien Ende der Reinigungsspirale 1 ein Spülkopf 7 um die Längsachse 8 der Reinigungsspirale 1 frei
verdrehbar gelagert. Aus dem hier nicht dargestellten Schlauch tritt Spülflüssigkeit in den Spülkopf ein und von dort über
Spüldüsen 9 nach vorn aus. Die Spüldüsen 9 sind tangential angestellt, um den Spülkopf 9 in eine durch einen Drehpfeil 10
angedeutete Rotation um die Längsachse 8 zu versetzen. Auf diese Weise wird die gesamte Innenwandung eines Abwasserrohrs durch
die in Richtung der Pfeile 11 aus den Spüldüsen 9 austretende Spülflüssigkeit abgespült. Die Anordnung der Spüldüsen 9 des
Spülkopfs 7 geht auch aus der Draufsicht gemäß Figur 6 hervor.
In Figur 7 ist ein Gehäuse 12 skizziert, das zur Aufnahme der Reinigungsspirale 1 vorgesehen ist. In dem Gehäuse 12 liegt die
Reinigungsspirale 1 an einer trichterförmigen Innenoberfläche 13 in um die Längsachse verlaufenden Windungen reibschlüssig an.
Das Gehäuse 12 ist um eine Längsachse 14 mit einem in Figur 7 nicht dargestellten Antrieb gegenüber einem Gestell 15 verdrehbar,
wodurch die nach vorne aus dem Gehäuse 12 austretende Reinigungsspirale 1 um ihre Längsachse 8 verdreht wird. Gleichzeitig
kann die Reinigungsspirale 1 aus dem Gehäuse 12 herausgezogen und in ein Abwasserrohr eingeführt werden. An der Rückseite
16 des Gehäuses 12 ist ein Anschluß 17 vorgesehen, der mit
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dem Schlauch in der Reinigungsspirale 1 in Verbindung steht. Der Anschluß 17 ist gegenüber dem Gestell 15 ortsfest angeordnet.
Zwischen dem Anschluß 17 und dem Gehäuse 12 ist eine Drehverbindung 18 vorgesehen. Hieran schließt sich im Inneren des
Gehäuses 12 zunächst ein Anschlußstück 19 an, das über eine Kupplung 20 lösbar mit dem hinteren Ende der Reinigungsspirale
sowie dem darin befindlichen Schlauch verbunden. Die Verbindung ist um die Längsachse 8 der Reinigungsspirale 1 drehfest.
Der Querschnitt gemäß Figur 8 zeigt die Innenansicht auf die Rückseite 16 des Gehäuses 12 und eine Möglichkeit, einen Antrieb
20 für das Verdrehen des Gehäuses 12 vorgesehen. Der Antrieb 20 beaufschlagt über eine Riemenscheibe 21 einen Keilriemen 22, der
um das Gehäuse 12 umläuft.
Figur 9 gibt die Kupplung 20 zwischen dem Anschlußstück 19 und der Reinigungsspirale 1 vergrößert wieder. Wie bereits ausgeführt,
dient die Kupplung 20 zur lösbaren Verbindung des Anschlußstücks 19 mit der Reinigungsspirale 1. Die Kupplung 20
wird zugänglich, nachdem die Reinigungsspirale 1 vollständig aus dem Gehäuse 12 ausgezogen ist, wonach auch ein Teil des Anschlußstücks
19 aus dem Gehäuse 12 austritt. Zwischen der Reinigungsspirale 1 und dem Anschlußstück 19 kann auch ein
Verlängerungsstück für die Reinigungsspirale mit dem Schlauch eingefügt werden. Dieses Verlängerungsstück wäre dann zunächst
in das Gehäuse 12 einzuführen, um es anschließend unter Verdrehen des Gehäuses 12 hinter der Reinigungsspirale 1 in das
jeweilige Abwasserrohr einzuschieben.
Dabei kann die Anordnung gemäß Figur 10 genutzt werden, um aus der Verdrehung der Reinigungsspirale 1 um ihre Längsachse 8
gemäß dem Pfeil 10 einen Vorschub in Richtung eines Pfeils 23 abzuleiten. Die Anordnung gemäß Figur 10 basiert auf Andruckrädern
24, die möglichst schlupffrei um Achsen 25 auf der Reinigungsspirale 1 abrollen. Dies ist durch Drehpfeile 26 angedeutet.
Die Achsen 25 sind gegenüber der Umlaufrichtung der Oberfläche der Reinigungsspirale 1 in Richtung des Drehpfeils 10
und des gewünschten Vorschubs in Richtung des Pfeils 23 angestellt. Hieraus ergibt sich zwangsläufig der gewünschte
Vorschub mit einer Geschwindigkeit, die in vektorieller Addition mit der Umlaufgeschwindigkeit der Oberfläche der Reinigungsspirale
1 die Umlaufgeschwindigkeit der Andruckräder 24 in deren Laufrichtung ergibt. Die Anordnung gemäß Figur 10 kann an dem
Gehäuse 15 gemäß Figur 7 angeordnet sein. Dabei können die Achsen 25 synchron verschwenkbar sein, um bei gleicher
Umlaufrichtung des Gehäuses 12 einen Vorschub bzw. Rückzug der Reinigungsspirale 1 in unterschiedlicher Größe hervorzurufen.
10
1 | Reinigungsspirale |
2 | Metalldraht |
3 | Schlauch |
4 | - Außenwandung |
5 | Verschluß |
6 | öffnung |
7 | Spülkopf |
8 | Längsachse |
9 | - Spüldüse |
10 | Drehpfeil |
11 | Pfeil |
12 | - Gehäuse |
13 | Innenoberfläche |
14 | - Längsachse |
15 | Gestell |
16 | - Rückseite |
17 | Anschluß |
18 | - Drehverbindung |
19 | Anschlußstück |
20 | - Antrieb |
21 | - Riemenscheibe |
22 | - Keilriemen |
23 | Pfeil |
24 | - Andruckrad |
25 | - Achse |
26 | Drehpfeil |
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Reinigen von Abwasserrohren mit einer aus
einem Metalldraht hohl gewickelten, flexiblen Reinigungsspirale, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb der Reinigungsspirale (l)
ein flexibler Schlauch (3) angeordnet ist, dessen Außenwandung an den Wicklungen des Metalldrahts (2) anliegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (3) aus elastischem Kunststoff oder Gummi ausgebildet
ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauch (3) eine Wandstärke von maximal 1 mm aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlauch (3) im vorderen Bereich der Reinigungsspirale (1) mehrere Öffnungen (6) aufweist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet
, daß der Schlauch (3) vor dem vorderen Ende der Reingungsspirale frei endet.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet
, daß der Schlauch (3) am vorderen Ende der Reinigungsspirale (1) an einen Spülkopf (7) mit nach vorne gerichteten
Spüldüsen (9) angeschlossen ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet
, daß ein um eine Längsachse (14) drehend antreibbares Gehäuse (12) zur Aufnahme der Reinigungsspirale (1)
vorgesehen ist, in dem die Reinigungsspirale (1) an einer trichterförmigen Innenoberfläche (13) in um die Längsachse (14)
verlaufenden Windungen anliegt, und daß an dem Gehäuse (12) ein zu dem Schlauch (3) führender Anschluß (17) vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Anschluß (17) an der Rückseite (16) des Gehäuses (12) auf der Längsachse (14) angeordnet ist und daß zwischen dem Anschluß
(17) und dem Schlauch (3) eine Drehverbindung (18) vorgesehen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Anschluß (17) und dem Schlauch (3) ein
Anschlußstück (19) vorgesehen ist, das lösbar mit dem hinteren Ende der Reinigungsspirale (1) verbunden ist und das nach dem
Ausfahren der Reinigungsspirale (1) aus dem Gehäuse (12) austritt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Verlängerungsstück für die Reinigungsspirale (1)
mit dem Schlauch (3) vorgesehen ist, das lösbar mit dem hinteren Ende der Reinigungsspirale (1) und dem Anschlußstück (19) verbindbar
ist.
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