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DE9113813U1 - Laborgerät mit einer Heizplatte - Google Patents

Laborgerät mit einer Heizplatte

Info

Publication number
DE9113813U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
rod
heating plate
laboratory device
cross
distance
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE9113813U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Janke & Kunkel & Co KG Ika-Labortechnik 7813 Staufen De GmbH
Original Assignee
Janke & Kunkel & Co KG Ika-Labortechnik 7813 Staufen De GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Janke & Kunkel & Co KG Ika-Labortechnik 7813 Staufen De GmbH filed Critical Janke & Kunkel & Co KG Ika-Labortechnik 7813 Staufen De GmbH
Priority to DE9113813U priority Critical patent/DE9113813U1/de
Publication of DE9113813U1 publication Critical patent/DE9113813U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01LCHEMICAL OR PHYSICAL LABORATORY APPARATUS FOR GENERAL USE
    • B01L7/00Heating or cooling apparatus; Heat insulating devices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01FMIXING, e.g. DISSOLVING, EMULSIFYING OR DISPERSING
    • B01F33/00Other mixers; Mixing plants; Combinations of mixers
    • B01F33/45Magnetic mixers; Mixers with magnetically driven stirrers

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Clinical Laboratory Science (AREA)
  • Devices For Use In Laboratory Experiments (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE D-7800 Freiburg i.Br.
DIPL.-ING. H. SCHMITT ™S™
DIPL.-ING. W. MAUCHER , telefax wi) wem
l'ELkX7 72 815SMPATD
05.11.1991 MR/be
Anm. ;
Firma
Janke & Kunkel GmbH & Co. KG
IKA - Labortechnik
Neumagenstraße 27
7813 Staufen
Urne« Akle * Bitte Heb «ngtben
M 91 480/81
Laborgerät mit einer Heizplatte
Die Erfindung betrifft ein Laborgerät mit einer Heizplatte, insbesondere Magnetrührer, wobei die Heizplatte oberhalb eines Gehäuses des Gerätes angeordnet ist.
Derartige Laborgeräte sind in vielfältiger Form bekannt. Beispielsweise kennt man aus der DE-OS 21 44 372 und der DE-OS 24 06 436 Rührgeräte, bei denen der Behälter mit dem zu rührenden Gut auf einer beheizbaren Platte aufstellbar ist.
Daneben sind eine Reihe von Laborgeräten zum Erhitzen von Stoffen bekannt, die also ebenfalls eine Heizplatte zum Aufstellen eines Behältnisses haben.
Es kommt immer wieder vor, daß ein solches Gerät mit
Heizplatte innerhalb des Arbeitsplatzes versetzt werden muß
und ein Benutzer kurzerhand an der am weitesten oben
befindlichen Heizplatte anfasst, um das Gerät zu verstellen.
Falls dabei das Gerät eingeschaltet ist, kann dies zu
Verbrennungen und Verletzungen führen.
25
Es besteht deshalb die Aufgabe, ein Laborgerät der eingangs erwähnten Art zu schaffen, bei welchem ein spontaner Transport durch Anfassen der Heizplatte verhindert wird
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht darin, daß am Umfang der Heizplatte mit Abstand zu dieser ein zumindest über den größeren Teil des Umfanges der Heizplatte verlaufender Stab oder Ring als Berührschutz vorgesehen ist. Will ein Benutzer bei einem derartigen Laborgerät dieses an der Heizplatte anfassen, erreicht er die Heizplatte gar nicht, weil an deren Umfang der erwähnte Berührschutz umläuft und er also diesen Berührschutz erfasst. Durch dessen Abstand von der Heizplatte ist sichergestellt, daß selbst bei eingeschalteter Heizplatte eine Verbrennung nicht möglich ist, da sich dieser mit Abstand umlaufende Berührschutz nur geringfügig, aber nicht in einem für eine Verbrennung erheblichen Maße erwärmt.
Zweckmäßig ist es, wenn der Stab oder Ring über mehr als drei Viertel des Umfanges der Heizplatte mit Abstand zu deren Rand, vorzugsweise etwa auf der Höhe des oberen Randes, umläuft. Dabei kann die Form des umlaufenden Stabes etwa der Kontur der Heizplatte entsprechen und insbesondere kreisbogenförmig sein, falls die Heizplatte, wie in der Mehrzahl der Fälle, kreisrund ist. Dadurch wird ein weitgehend am Umfang der Heizplatte gleichbleibender Abstand dieses Berührschutz-Stabes erreicht.
Der Abstand des Stabes von dem Rand der Heizplatte kann zumindest etwa der Querschnittsabmessung des Stabes, bei einem Stab mit rundem Querschnitt seinem Durchmesser, entsprechen oder größer sein. Selbst bei einem Übergreifen des Stabes mit einer Hand wird aufgrund dieses Abstandes verhindert, daß Teile der Hand mit der Heizplatte in Berührung kommen können, insbesondere dann, wenn der Stab im Bereich des oberen Randes der Heizplatte verläuft und den erwähnten relativ großen
Abstand sowie außerdem eine genügend große eigene Querschnittsabmessung hat.
Eine einfache Ausgestaltung und Ausführungsform der Erfindung kann vorsehen, daß der als Berührschutz dienende Stab an wenigstens einem mit dem Laborgerät verbundenen Halter, z.B. an einem Stativstab oder dergleichen, insbesondere lösbar, befestigt ist. Solche Halter oder Stativstäbe sind an Laborgeräten in vielen Fällen vorhanden, um beispielsweise ein Behältnis abzustützen oder zu fixieren oder aber zusätzliche Aggregate oder dergleichen in ein auf der Standfläche befindliches Gefäß eintauchen lassen zu können. Ein solcher Halter oder Stativstab kann nun zusätzlich den Berührschutz tragen, so daß es keiner besonderen Haltevorrichtungen für diesen Stab bedarf.
Dabei kann der Berührungsschutz einen Anfangsbereich haben und dieser Anfangsbereich kann an dem Halter oder Stativstab beispielsweise mittels einer Kreuzmuffe befestigt sein. Dies stellt eine besonders einfache Realisierung dar, die den großen Vorteil hat, daß auch schon bestehende Laborgeräte nachträglich mit dem erfindungsgemäßen Berührungsschutz ausgerüstet werden können.
Der Greifbereich des Stabes kann ein dem Anfangsbereich gegenüberliegendes freies Ende haben, welches nahe der Befestigungsstelle endet. Dabei kann die Befestigungsstelle für den als Greifschutz dienenden Stab etwa in der Lücke zwischen den beiden Enden dieses Stabes, diese Lücke zumindest teilweise schließend, angeordnet sein. Somit ist auch die entfernte Möglichkeit, daß ein Benutzer in die Lücke zwischen den beiden Stabenden greifen könnte, versperrt.
Der Stab und seine Befestigungsstelle können höhenverstellbar und vorzugsweise in einer Höhe festlegbar sein, in der er
zumindest mit einem Teil seines Querschnittes oberhalb der von der Standfläche der Heizplatte gebildeten Ebene zu liegen kommt. Der Berührschutz kann also auf die bestmögliche Höhe eingestellt werden und vor allem so hoch gestellt werden, daß er auch noch einen erhöhten Rand an der Standfläche bildet, also dort befindliche Gefäße gegen seitliches Abrutschen sichern kann. Beispielsweise kann der als Berührschutz dienende Stab mit seinem gesamten Querschnitt und evtl. einem zusätzlichen, beispielsweise seinem Querschnittsmaß oder Durchmesser entsprechenden Abstand oder mehr oberhalb der der Standfläche der Heizplatte entsprechenden Ebene angeordnet werden. Die zu wählende Höhe wird dabei danach auszurichten sein, wie durch diesen Stab und seinen in radialer Richtung der Heizplatte vorhandenen Abstand der Berührschutz noch genügend sichergestellt ist und gleichzeitig eine gute Halterung eines Gefäßes gegen seitliches Abrutschen erzielt werden kann.
Vor allem bei Kombination einzelner oder mehrerer der vorbeschriebenen Merkmale und Maßnahmen ergibt sich ein Laborgerät, bei welchem die Gefahr, sich bei einem spontanen Erfassen der Heizplatte die Finger zu verbrennen, praktisch ausgeschlossen ist, wobei diese Ausgestaltung in vorteilhafterweise sogar nachträglich bei schon bestehenden Labor-Heizplatten oder Magnetrührern mit Heizplatte durchgeführt werden kann.
Nachstehend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt in schematisierter Darstellung:
Fig. 1 Eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Laborgerätes, wobei der die Heizplatte etwa ringförmig umschließende Berührschutz jeweils im Querschnitt dargestellt ist, sowie
Fig. 2 eine Draufsicht des Laborgerätes.
Ein im ganzen mit 1 bezeichnetes Laborgerät weist oberhalb eines Gerätegehäuses 2, in welchem Antrieb und Steuerung untergebracht sind, eine Heizplatte 3 auf. Das Laborgerät 1 könnte eine Labor-Heizplatte oder auch ein Magnetrührer sein, bei welchem unterhalb der Heizplatte 3 ein rotierender oder umsteuerbarer Magnet angeordnet sein könnte. Auf die Heizplatte 3 kann ein Gefäß mit einem zu behandelnden Gut, z.B. mit einer Flüssigkeit, aufgestellt werden.
Da vor allem in Laboratorien solche Laborgeräte 1 gelegentlich umgestellt werden müssen und dabei die Gefahr besteht, daß ein Benutzer dieses Laborgerät 1 von oben her an der heißen Heizplatte 3 erfassen könnte, ist am Umfang der Heizplatte 3 mit Abstand zu dieser ein über den größten Teil des Umfanges der Heizplatte 3 verlaufender Stab 4 als Berührschutz vorgesehen. Man erkennt in Fig. 2, daß der Stab 4 im wesentlichen ringförmig ausgebildet ist. Er reicht dabei über mehr als drei Viertel des Umfanges der Heizplatte 3 und läuft gem. Fig. 1 mit Abstand zu deren Rand und zwar etwa auf der Höhe des oberen Randes der Heizplatte 3 um. Die Form des umlaufenden Stabes 4 entspricht dabei etwa der Kontur der Heizplatte 3, wobei diese im Ausführungsbeispiel kreisrund ist und somit der Stab 4 kreisbogenförmig geformt ist.
In Fig. 1 erkennt man, daß der Abstand des Stabes 4 von dem Rand der Heizplatte 3 so gewählt ist, daß die Erwärmung des Berührungsschutzes infolge Strahlung und Luftkonvektion als z.B. 60 Crad Celcius ist. Sie kann z.B. der Querschnittsabmessung des Stabes 4 entsprechen. Da der Stab 3 einen runden Querschnitt hat und beispielsweise aus Metalldraht geformt ist, entspricht der Abstand etwa dem
Durchmesser dieses Stabes 4 oder übertrifft den Durchmesser geringfügig.
In Fig. 2 erkennt man, daß der als Berührschutz dienende Stab 4 an einem mit dem Laborgerät 1 verbundenen Halter, im Ausführungsbeispiel einem Stativstab 5 mittels einer Kreuzmuffe 6 befestigt ist. Dabei hat der Stab 4 einen von der Kreuzmuffe 6 zu dem die Heizplatte 3 umschließenden Greifbereich führenden Anfangsbereich 7, der geradlinig verläuft, bevor er in die Krümmung des bogenförmigen Berührschutzes übergeht.
Der bogenförmige Greifbereich des Stabes 4 hat außerdem ein dem Befestigungsende oder Anfangsbereich 7 gegenüberliegendes freies Ende, welches sich nahe der Befestigungsstelle des Stabes 4 befindet. Man erkennt in Figur 2, daß die Befestigungsstelle für den Stab 4, also die Kreuzmuffe 6 und der Stativstab 5 etwa im Bereich der Lücke zwischen den beiden Enden des Stabes 4 - diese Lücke zumindest teilweise schließend - angeordnet ist, so daß auch an diesem Bereich ein ungewolltes Berühren der Heizplatte 3 verhindert wird.
Der Stab 4 und seine Befestigungsstelle bzw. die Kreuzmuffe 6 sind höhenverstellbar und können beispielsweise in einer größeren Höhe als die in Fig. 1 dargestellte Position festgelegt werden. Der Stab 4 könnte beispielsweise zumindest mit einem Teil seines Querschnittes oder vollständig oberhalb der von der Standfläche der Heizplatte 3 gebildeten Ebene zu liegen kommen. Dort könnte der Stab 4 immer noch als Berührschutz dienen, gleichzeitig aber auch ein auf der Standfläche der Heizplatte 3 stehendes Gefäß seitlich abstützen. Je nach Abstand von der Heizplatte und Querschnittsform oder Dicke könnte der Stab 4 auch um einen beispielsweise seinem Querschnittsmaß oder Durchmesser 5 entsprechenden Abstand oder mehr oberhalb der der Standfläche
der Heizplatte 3 entsprechenden Ebene angeordnet sein, wobei der Benutzer durch die Höhenverstellbarkeit eine optimale Position dieses Stabes 4 zur Erlangung beider Funktionen, nämlich des Berührschutzes einerseits und der seitlichen Abstützung des Gefäßes andererseits, wählen kann.
Ein ganz wesentlicher Vorteil besteht in der leichten Montierbarkeit des Berührschutzes, so daß auch schon exisitierende Laborgeräte 1 nachträglich mit diesem Berührschutz ausgerüstet werden können.
/Ansprüche

Claims (11)

8 Ansprüche
1. Laborgerät (1) mit einer Heizplatte (3), insbesondere Magnetrührer, wobei die Heizplatte (3) oberhalb eines Gehäuses (2) des Gerätes (1) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet. daß am Umfang der Heizplatte (3) mit Abstand zu dieser ein zumindest über den größeren Teil des Umfanges der Heizplatte (3) verlaufender Stab (4) oder Ring als Berührschutz vorgesehen ist.
10
2. Laborgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (4) oder Ring über mehr als drei Viertel des Umfanges der Heizplatte (3) mit Abstand zu deren Rand, vorzugsweise etwa auf der Höhe des oberen Randes der Heizplatte (3), umläuft.
3. Laborgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Form des umlaufenden Stabes (4) etwa der Kontur der Heizplatte (3) entspricht.
4. Laborgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand des Stabes (4) von dem Rand der Heizplatte (3) zumindest etwa seiner Querschnittsabmessung, bei einem Stab (4) mit rundem Querschnitt beispielsweise aus Metall- oder Stahldraht seinem Durchmesser, entspricht oder größer ist.
5. Laborgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand des Stabes (4) von dem Rand der Heizplatte (3) so gewählt ist, daß die Erwärmung des Berührschutzes gering, insbesondere kleiner als z.B. etwa 60 Grad Celcius ist.
6. Laborgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der als Berührschutz dienende Stab (4)
an wenigstens einem mit dem Laborgerät (1) verbundenen Halter, z. B. an einem Stativstab (5) oder dergleichen, insbesondere lösbar, befestigt ist.
7. Laborgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (4) einen zu seinem die Heizplatte (3) umschließenden Greifbereich führenden Anfangsbereich (7) hat und dieser Anfangsbereich (7) an dem Halter oder Stativstab (5) beispielsweise mittels einer Kreuzmuffe (6) befestigt ist.
8. Laborgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Greifbereich des Stabes (4) einen dem Befestigungsende und Anfangsbereich (7) abliegendes freies Ende hat, welches sich in Gebrauchsstellung nahe der Befestigungsstelle befindet.
9. Laborgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsstelle für den als Berührschutz dienenden Stab (4) etwa in der Lücke zwischen den beiden Enden dieses Stabes (4), diese Lücke zumindest teilweise schließend, angeordnet ist.
10. Laborgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (4) und seine Befestigungsstelle höhenverstellbar und vorzugsweise in einer Höhe festlegbar sind, in welcher er zumindest mit einem Teil seines Querschnittes oberhalb der von der Standfläche der Heizplatte (3) gebildeten Ebene zu liegen 0 kommt.
11. Laborgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (4) mit seinem gesamten Querschnitt und ggf. einem zusätzlichen, beispielsweise 5 seinem Querschnittsmaß oder Durchmesser entsprechenden
Abstand oder mehr oberhalb der der Standfläche der Heizplatte (3) entsprechenden Ebene angeordnet ist.
W. Maucher) /htentanWalt
DE9113813U 1991-11-06 1991-11-06 Laborgerät mit einer Heizplatte Expired - Lifetime DE9113813U1 (de)

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