DE9113813U1 - Laborgerät mit einer Heizplatte - Google Patents
Laborgerät mit einer HeizplatteInfo
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Classifications
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B01—PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
- B01L—CHEMICAL OR PHYSICAL LABORATORY APPARATUS FOR GENERAL USE
- B01L7/00—Heating or cooling apparatus; Heat insulating devices
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B01—PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
- B01F—MIXING, e.g. DISSOLVING, EMULSIFYING OR DISPERSING
- B01F33/00—Other mixers; Mixing plants; Combinations of mixers
- B01F33/45—Magnetic mixers; Mixers with magnetically driven stirrers
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Description
PATENTANWÄLTE D-7800 Freiburg i.Br.
DIPL.-ING. H. SCHMITT ™S™
DIPL.-ING. W. MAUCHER , telefax wi) wem
l'ELkX7 72 815SMPATD
05.11.1991 MR/be
Anm. ;
Firma
Janke & Kunkel GmbH & Co. KG
IKA - Labortechnik
Neumagenstraße 27
7813 Staufen
M 91 480/81
Die Erfindung betrifft ein Laborgerät mit einer Heizplatte, insbesondere Magnetrührer, wobei die Heizplatte oberhalb eines
Gehäuses des Gerätes angeordnet ist.
Derartige Laborgeräte sind in vielfältiger Form bekannt. Beispielsweise kennt man aus der DE-OS 21 44 372 und der DE-OS
24 06 436 Rührgeräte, bei denen der Behälter mit dem zu rührenden Gut auf einer beheizbaren Platte aufstellbar ist.
Daneben sind eine Reihe von Laborgeräten zum Erhitzen von Stoffen bekannt, die also ebenfalls eine Heizplatte zum
Aufstellen eines Behältnisses haben.
Es kommt immer wieder vor, daß ein solches Gerät mit
Heizplatte innerhalb des Arbeitsplatzes versetzt werden muß
und ein Benutzer kurzerhand an der am weitesten oben
befindlichen Heizplatte anfasst, um das Gerät zu verstellen.
Falls dabei das Gerät eingeschaltet ist, kann dies zu
Verbrennungen und Verletzungen führen.
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Es besteht deshalb die Aufgabe, ein Laborgerät der eingangs erwähnten Art zu schaffen, bei welchem ein spontaner Transport
durch Anfassen der Heizplatte verhindert wird
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht darin, daß
am Umfang der Heizplatte mit Abstand zu dieser ein zumindest über den größeren Teil des Umfanges der Heizplatte
verlaufender Stab oder Ring als Berührschutz vorgesehen ist. Will ein Benutzer bei einem derartigen Laborgerät dieses an
der Heizplatte anfassen, erreicht er die Heizplatte gar nicht, weil an deren Umfang der erwähnte Berührschutz umläuft und er
also diesen Berührschutz erfasst. Durch dessen Abstand von der Heizplatte ist sichergestellt, daß selbst bei eingeschalteter
Heizplatte eine Verbrennung nicht möglich ist, da sich dieser mit Abstand umlaufende Berührschutz nur geringfügig, aber
nicht in einem für eine Verbrennung erheblichen Maße erwärmt.
Zweckmäßig ist es, wenn der Stab oder Ring über mehr als drei Viertel des Umfanges der Heizplatte mit Abstand zu deren Rand,
vorzugsweise etwa auf der Höhe des oberen Randes, umläuft. Dabei kann die Form des umlaufenden Stabes etwa der Kontur der
Heizplatte entsprechen und insbesondere kreisbogenförmig sein, falls die Heizplatte, wie in der Mehrzahl der Fälle, kreisrund
ist. Dadurch wird ein weitgehend am Umfang der Heizplatte gleichbleibender Abstand dieses Berührschutz-Stabes erreicht.
Der Abstand des Stabes von dem Rand der Heizplatte kann zumindest etwa der Querschnittsabmessung des Stabes, bei einem
Stab mit rundem Querschnitt seinem Durchmesser, entsprechen oder größer sein. Selbst bei einem Übergreifen des Stabes mit
einer Hand wird aufgrund dieses Abstandes verhindert, daß Teile der Hand mit der Heizplatte in Berührung kommen können,
insbesondere dann, wenn der Stab im Bereich des oberen Randes der Heizplatte verläuft und den erwähnten relativ großen
Abstand sowie außerdem eine genügend große eigene Querschnittsabmessung hat.
Eine einfache Ausgestaltung und Ausführungsform der Erfindung
kann vorsehen, daß der als Berührschutz dienende Stab an wenigstens einem mit dem Laborgerät verbundenen Halter, z.B.
an einem Stativstab oder dergleichen, insbesondere lösbar, befestigt ist. Solche Halter oder Stativstäbe sind an
Laborgeräten in vielen Fällen vorhanden, um beispielsweise ein Behältnis abzustützen oder zu fixieren oder aber zusätzliche
Aggregate oder dergleichen in ein auf der Standfläche befindliches Gefäß eintauchen lassen zu können. Ein solcher
Halter oder Stativstab kann nun zusätzlich den Berührschutz tragen, so daß es keiner besonderen Haltevorrichtungen für
diesen Stab bedarf.
Dabei kann der Berührungsschutz einen Anfangsbereich haben und dieser Anfangsbereich kann an dem Halter oder Stativstab
beispielsweise mittels einer Kreuzmuffe befestigt sein. Dies stellt eine besonders einfache Realisierung dar, die den
großen Vorteil hat, daß auch schon bestehende Laborgeräte nachträglich mit dem erfindungsgemäßen Berührungsschutz
ausgerüstet werden können.
Der Greifbereich des Stabes kann ein dem Anfangsbereich gegenüberliegendes freies Ende haben, welches nahe der
Befestigungsstelle endet. Dabei kann die Befestigungsstelle für den als Greifschutz dienenden Stab etwa in der Lücke
zwischen den beiden Enden dieses Stabes, diese Lücke zumindest teilweise schließend, angeordnet sein. Somit ist auch die
entfernte Möglichkeit, daß ein Benutzer in die Lücke zwischen den beiden Stabenden greifen könnte, versperrt.
Der Stab und seine Befestigungsstelle können höhenverstellbar und vorzugsweise in einer Höhe festlegbar sein, in der er
zumindest mit einem Teil seines Querschnittes oberhalb der von
der Standfläche der Heizplatte gebildeten Ebene zu liegen kommt. Der Berührschutz kann also auf die bestmögliche Höhe
eingestellt werden und vor allem so hoch gestellt werden, daß er auch noch einen erhöhten Rand an der Standfläche bildet,
also dort befindliche Gefäße gegen seitliches Abrutschen sichern kann. Beispielsweise kann der als Berührschutz
dienende Stab mit seinem gesamten Querschnitt und evtl. einem zusätzlichen, beispielsweise seinem Querschnittsmaß oder
Durchmesser entsprechenden Abstand oder mehr oberhalb der der Standfläche der Heizplatte entsprechenden Ebene angeordnet
werden. Die zu wählende Höhe wird dabei danach auszurichten sein, wie durch diesen Stab und seinen in radialer Richtung
der Heizplatte vorhandenen Abstand der Berührschutz noch genügend sichergestellt ist und gleichzeitig eine gute
Halterung eines Gefäßes gegen seitliches Abrutschen erzielt werden kann.
Vor allem bei Kombination einzelner oder mehrerer der vorbeschriebenen Merkmale und Maßnahmen ergibt sich ein
Laborgerät, bei welchem die Gefahr, sich bei einem spontanen Erfassen der Heizplatte die Finger zu verbrennen, praktisch
ausgeschlossen ist, wobei diese Ausgestaltung in vorteilhafterweise sogar nachträglich bei schon bestehenden
Labor-Heizplatten oder Magnetrührern mit Heizplatte durchgeführt werden kann.
Nachstehend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben. Es zeigt in schematisierter
Darstellung:
Fig. 1 Eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen Laborgerätes, wobei der die Heizplatte etwa
ringförmig umschließende Berührschutz jeweils im Querschnitt dargestellt ist, sowie
Fig. 2 eine Draufsicht des Laborgerätes.
Ein im ganzen mit 1 bezeichnetes Laborgerät weist oberhalb
eines Gerätegehäuses 2, in welchem Antrieb und Steuerung untergebracht sind, eine Heizplatte 3 auf. Das Laborgerät 1
könnte eine Labor-Heizplatte oder auch ein Magnetrührer sein, bei welchem unterhalb der Heizplatte 3 ein rotierender oder
umsteuerbarer Magnet angeordnet sein könnte. Auf die Heizplatte 3 kann ein Gefäß mit einem zu behandelnden Gut,
z.B. mit einer Flüssigkeit, aufgestellt werden.
Da vor allem in Laboratorien solche Laborgeräte 1 gelegentlich umgestellt werden müssen und dabei die Gefahr besteht, daß ein
Benutzer dieses Laborgerät 1 von oben her an der heißen Heizplatte 3 erfassen könnte, ist am Umfang der Heizplatte 3
mit Abstand zu dieser ein über den größten Teil des Umfanges der Heizplatte 3 verlaufender Stab 4 als Berührschutz
vorgesehen. Man erkennt in Fig. 2, daß der Stab 4 im wesentlichen ringförmig ausgebildet ist. Er reicht dabei über
mehr als drei Viertel des Umfanges der Heizplatte 3 und läuft gem. Fig. 1 mit Abstand zu deren Rand und zwar etwa auf der
Höhe des oberen Randes der Heizplatte 3 um. Die Form des umlaufenden Stabes 4 entspricht dabei etwa der Kontur der
Heizplatte 3, wobei diese im Ausführungsbeispiel kreisrund ist und somit der Stab 4 kreisbogenförmig geformt ist.
In Fig. 1 erkennt man, daß der Abstand des Stabes 4 von dem Rand der Heizplatte 3 so gewählt ist, daß die Erwärmung des
Berührungsschutzes infolge Strahlung und Luftkonvektion als z.B. 60 Crad Celcius ist. Sie kann z.B. der
Querschnittsabmessung des Stabes 4 entsprechen. Da der Stab 3 einen runden Querschnitt hat und beispielsweise aus
Metalldraht geformt ist, entspricht der Abstand etwa dem
Durchmesser dieses Stabes 4 oder übertrifft den Durchmesser geringfügig.
In Fig. 2 erkennt man, daß der als Berührschutz dienende Stab 4 an einem mit dem Laborgerät 1 verbundenen Halter, im
Ausführungsbeispiel einem Stativstab 5 mittels einer Kreuzmuffe 6 befestigt ist. Dabei hat der Stab 4 einen von der
Kreuzmuffe 6 zu dem die Heizplatte 3 umschließenden Greifbereich führenden Anfangsbereich 7, der geradlinig
verläuft, bevor er in die Krümmung des bogenförmigen Berührschutzes übergeht.
Der bogenförmige Greifbereich des Stabes 4 hat außerdem ein dem Befestigungsende oder Anfangsbereich 7 gegenüberliegendes
freies Ende, welches sich nahe der Befestigungsstelle des Stabes 4 befindet. Man erkennt in Figur 2, daß die
Befestigungsstelle für den Stab 4, also die Kreuzmuffe 6 und der Stativstab 5 etwa im Bereich der Lücke zwischen den beiden
Enden des Stabes 4 - diese Lücke zumindest teilweise schließend - angeordnet ist, so daß auch an diesem Bereich ein
ungewolltes Berühren der Heizplatte 3 verhindert wird.
Der Stab 4 und seine Befestigungsstelle bzw. die Kreuzmuffe 6 sind höhenverstellbar und können beispielsweise in einer
größeren Höhe als die in Fig. 1 dargestellte Position festgelegt werden. Der Stab 4 könnte beispielsweise zumindest
mit einem Teil seines Querschnittes oder vollständig oberhalb der von der Standfläche der Heizplatte 3 gebildeten Ebene zu
liegen kommen. Dort könnte der Stab 4 immer noch als Berührschutz dienen, gleichzeitig aber auch ein auf der
Standfläche der Heizplatte 3 stehendes Gefäß seitlich abstützen. Je nach Abstand von der Heizplatte und
Querschnittsform oder Dicke könnte der Stab 4 auch um einen beispielsweise seinem Querschnittsmaß oder Durchmesser
5 entsprechenden Abstand oder mehr oberhalb der der Standfläche
der Heizplatte 3 entsprechenden Ebene angeordnet sein, wobei der Benutzer durch die Höhenverstellbarkeit eine optimale
Position dieses Stabes 4 zur Erlangung beider Funktionen, nämlich des Berührschutzes einerseits und der seitlichen
Abstützung des Gefäßes andererseits, wählen kann.
Ein ganz wesentlicher Vorteil besteht in der leichten Montierbarkeit des Berührschutzes, so daß auch schon
exisitierende Laborgeräte 1 nachträglich mit diesem Berührschutz ausgerüstet werden können.
/Ansprüche
Claims (11)
1. Laborgerät (1) mit einer Heizplatte (3), insbesondere
Magnetrührer, wobei die Heizplatte (3) oberhalb eines Gehäuses (2) des Gerätes (1) angeordnet ist, dadurch
gekennzeichnet. daß am Umfang der Heizplatte (3) mit Abstand zu dieser ein zumindest über den größeren Teil des
Umfanges der Heizplatte (3) verlaufender Stab (4) oder Ring als Berührschutz vorgesehen ist.
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2. Laborgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (4) oder Ring über mehr als drei Viertel des
Umfanges der Heizplatte (3) mit Abstand zu deren Rand, vorzugsweise etwa auf der Höhe des oberen Randes der
Heizplatte (3), umläuft.
3. Laborgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Form des umlaufenden Stabes (4) etwa der Kontur der Heizplatte (3) entspricht.
4. Laborgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand des Stabes (4) von dem Rand der Heizplatte (3) zumindest etwa seiner
Querschnittsabmessung, bei einem Stab (4) mit rundem Querschnitt beispielsweise aus Metall- oder Stahldraht
seinem Durchmesser, entspricht oder größer ist.
5. Laborgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand des Stabes (4) von dem
Rand der Heizplatte (3) so gewählt ist, daß die Erwärmung des Berührschutzes gering, insbesondere kleiner als z.B.
etwa 60 Grad Celcius ist.
6. Laborgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der als Berührschutz dienende Stab (4)
an wenigstens einem mit dem Laborgerät (1) verbundenen Halter, z. B. an einem Stativstab (5) oder dergleichen,
insbesondere lösbar, befestigt ist.
7. Laborgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (4) einen zu seinem die
Heizplatte (3) umschließenden Greifbereich führenden Anfangsbereich (7) hat und dieser Anfangsbereich (7) an
dem Halter oder Stativstab (5) beispielsweise mittels einer Kreuzmuffe (6) befestigt ist.
8. Laborgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Greifbereich des Stabes (4) einen dem Befestigungsende und Anfangsbereich (7) abliegendes
freies Ende hat, welches sich in Gebrauchsstellung nahe der Befestigungsstelle befindet.
9. Laborgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsstelle für den als
Berührschutz dienenden Stab (4) etwa in der Lücke zwischen
den beiden Enden dieses Stabes (4), diese Lücke zumindest teilweise schließend, angeordnet ist.
10. Laborgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (4) und seine
Befestigungsstelle höhenverstellbar und vorzugsweise in einer Höhe festlegbar sind, in welcher er zumindest mit
einem Teil seines Querschnittes oberhalb der von der Standfläche der Heizplatte (3) gebildeten Ebene zu liegen
0 kommt.
11. Laborgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (4) mit seinem gesamten
Querschnitt und ggf. einem zusätzlichen, beispielsweise 5 seinem Querschnittsmaß oder Durchmesser entsprechenden
Abstand oder mehr oberhalb der der Standfläche der Heizplatte (3) entsprechenden Ebene angeordnet ist.
W. Maucher)
/htentanWalt
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DE9113813U Expired - Lifetime DE9113813U1 (de) | 1991-11-06 | 1991-11-06 | Laborgerät mit einer Heizplatte |
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1991
- 1991-11-06 DE DE9113813U patent/DE9113813U1/de not_active Expired - Lifetime
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