DE9112488U1 - Metallstandgerüst - Google Patents
MetallstandgerüstInfo
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Description
Beschreibung
Die Erfindung betrifft in erster Linie ein Metallstandgerüst gemäß dem Oberbegriff des Anspruches
Metallstandgerüste dieser Art sind Hilfsbaue aus Metall zur Unterhaltung, gelegentlich auch zur
Errichtung von Gebäuden. Sie sind dauerhafter als Holzstandgerüste, leichter zu montieren und zu
demontieren und lassen sich auch besser den örtlichen Bedingungen anpassen. Ihre Bauelemente bestehen
vorzugsweise aus Rohren, weshalb die Erfindung anhand dieser Ausführungsform im folgenden näher
erläutert wird. Solche Rohre lassen sich mit genormten Rohrkupplungen untereinander verbinden.
Diese bestehen aus zwei Halbschellen, welche an einem Ende aneinander angelenkt sind und am anderen
Ende mit einer Maschinenschraube verbunden, sowie mit dem umfaßten Gerüstrohr verspannt werden.
Die Standbäume des erfindungsgemäßen Metallstandgerüstes,
die sowohl stationär auf Schraubfüßen, aber auch fahrbar unterstützt sein können, bestehen
aus den Rohrstielen, welche mit den Traversen zu biegesteifen Standrahmen verschweißt oder mit Hilfe
der beschriebenen Rohrkupplungen zusammengeschlossen sind. Diese Standrahmen weisen in der Regel
mehrere Traversen auf. Die Gerüstfläche wird von Bohlen gebildet, welche jeweils ein Gerüstfeld
überbrücken und deshalb mit beiden Enden auf je
einer Traverse abgestützt sind. Hierdurch entstehen begehbare Arbeitsbühnen, die meistens über eine
Vielzahl von Gerüstfeldern reichen.
Die Sicherheit dieser Arbeitsbühnen wird bei dem erfindungsgemäßen Metallstandgerüst grundsätzlich
durch eine Sicherung der Gerüstbohlen gegen Verschieben auf den Traversen gewährleistet. Diese
Verschiebungssicherung erfolgt formschlüssig und ist daher unabhängig von der Sorgfalt, mit der
Schrauben im Gerüstbau angezogen werden, die für die kraftschlüssige Verbindung von Gerüstteilen
benutzt werden müssen. Der Formschluß der Gerüstbohlen mit den Traversen besteht zwischen Hohlnieten,
welche die Bohlenenden durchdringen und Dornen, welche von den Traversen nach oben vorstehen
und in den hohlzylindrischen Nietschaft reichen. Solche Hohlniete tragen die Verschiebungskräfte in
der Gerüstdiele ab. Wenn die Gerüstdiele aus Holz besteht, verhindern die Hohlniete die Deformation
des Holzes unter der Einwirkung der Verschiebungskräfte.
Bei Gerüstbohlen aus Metall, vorzugsweise aus Leichtmetall, die meistens Abschnitte
von Hohlprofilen mit innen liegenden Versteifungsstegen sind, werden ebenfalls Hohlniete benutzt,
weil die Wandstärke der Hohlprofile nicht ausreicht, um mit dem Leichtmetall die statischen und
dynamischen Kräfte beim Auflegen der Bohlen ohne Beschädigungen abzutragen.
Die Errichtung und Demontage von Metallstandgerüsten der beschriebenen Art erfolgt im allgemeinen
von Hand und durch Arbeitskräfte, welche von meistens unsicheren Standplätzen aus am Gerüst
arbeiten müssen. Die Erfindung bezieht sich deswegen insbesondere auf die Ausgestaltung solcher
Metallstandgerüste mit Rücksicht auf eine Verbesserung der Arbeitssicherheit. Das gilt in erster
Linie für das Auflegen der Gerüstbohlen bei der Errichtung der Arbeitsbühne.
Bei den bekannten Metallstandgerüsten der vorstehend beschriebenen Art werden die Hohlniete bereits
mit angestauchten Köpfen geliefert, in vorbereitete, die Enden der Gerüstbohle durchdringende
Löcher eingesteckt und dann vernietet, wodurch auch am anderen Ende des hohlzylindrischen Nietschaftes
ein Nietkopf entsteht. Diese Nietköpfe bestehen ihrerseits aus den nach außen abgebogenen Schaftenden,
mit denen sich der Hohlniet auf einer die Umgebung des Nietloches bildenden Ringfläche abstützt.
Da die Dorne aus Gründen der Verschiebungssicherheit mit relativ geringer Toleranz in die
hohlzylindrischen Nietschäfte passen und eingeführt werden müssen und obwohl sie deshalb meistens mit
kegelstumpfförmigen Spitzen versehen sind, ergibt sich in der Regel die Schwierigkeit, mit den Dornen
über die Nietköpfe hinweg die Öffnungen des hohlzylindrischen Schaftes zu finden. Meist gelingt das
erst nach mehreren Versuchen, wobei die Bohlen hin- und hergeschoben und gleichzeitig gelüftet werden.
Das ist fast immer lästig, häufig aber auch gefährlich, wenn wie im Regelfall von unsicherem Standort
aus montiert werden muß.
Die Erfindung geht einen anderen Weg, dessen Grundgedanke im Anspruch 1 wiedergegeben ist. Weitere
Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche .
Gemäß der Erfindung sind die Nietköpfe, welche das Einführen der Dorne aus den vorstehend geschilder-
ten Gründen normalerweise behindern, erfindungsgemäß unter die Bohlenfläche versenkt. Bei schmalen
Bohlen gilt das für sämtliche Niete, wobei an jedem Bohlenende zwei Niete vorgesehen sind- Bei breiten
Bohlen, welche meistens mit vier Nieten und Dornen an jedem Bohlenende festgelegt werden, gilt das
nicht unbedingt für alle Nietköpfe, jedoch mindestens für zwei Nietköpfe an jedem Bohlenende, was
weiter unten näher erläutert werden wird.
Die Erfindung beschränkt sich jedoch nicht auf das bloße Versenken der Nietköpfe unter die Bohlenfläche.
Vielmehr erfolgt das mit Hilfe von speziellen Vertiefungen, nämlich durch solche mit einer Schüsselform.
Die hierdurch vorgegebene Formgebung der Schüsselwand sorgt für eine den Nietkopf umgebende
Leitfläche, auf der die Dornspitze, welche nicht den Hohlzylinder des Nietschaftes sogleich trifft,
abrutscht und dadurch von selbst in die Öffnung des Nietschaftes gleitet. Im Ergebnis gelingt es daher
beim ersten Versuch unter der Voraussetzung, daß die Schüsselwand mit der Dornspitze getroffen wird,
die Gerüstbohlen mit ihren Hohlnieten auf die Dorne aufzufädeln. Selbst wenn die Schüsselwand nicht
zugleich getroffen wird, genügt ein leichtes Hin- und Herschieben der Gerüstbohlen erfahrungsgemäß,
die Dornspitze auf die schräggeneigte Fläche der Schüsselwand zu bringen.
Die Erfindung hat außerdeem den Vorteil, daß sie auf einfache Weise die beschriebene Verbesserung
der Arbeitssicherung erreicht. Insbesondere lassen sich die schüsseiförmigen Vertiefungen schon bei
der Herstellung der Nietlöcher einbringen. Erfolgt dies durch Stanzen, so kann das in der Regel außen
zylindrische Stanzwerkzeug auf seinem Schaft eine
Kegelstumpffläche aufweisen, welche die Schüsselwand
prägt. Werden die Nietlöcher gebohrt, so kann ebenfalls mit dem Bohrer durch einen entsprechend
gestalteten Kragen hinter der Bohrspitze die Vertiefung gleich beim Bohren eingebracht werden.
Die Ausführungsform nach dem Anspruch 2 ist für
Gerüstbohlen aus Holz vorgesehen. Solche Gerüstbohlen weisen in der Regel an den beiden Enden Bleche
auf, die als Kantenschutz dienen. Diese Bleche werden in der Regel ebenfalls mit dem Holzkörper der
Gerüstbohlen vernietet. Es ist daher baugerecht, die schüsselförmigen Vertiefungen für die Hohlniete
ebenfalls in den Kantenschutzblechen unterzubringen.
Die Merkmale des Anspruches 3 sind dagegen für Gerüstbohlen aus Hohlprofilen bestimmt, die in der
Regel aus Aluminium stranggepreßt werden. Hierbei empfiehlt es sich, die schüsseiförmigen Vertiefungen
ebenso wie die Nietlöcher außerhalb der Aussteifungsstege vorzusehen.
Wenn man von den im Zusammenhang mit dem Anspruch beschriebenen Vorteilen Gebrauch machen und die
schüsseiförmigen Vertiefungen bereits bei der Einbringung der Nietlöcher herstellen will, ist es
zweckmäßig, von den Merkmalen des Anspruches 4 Gebrauch zu machen.
Während in den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung ein flacher Schüsselboden
für die Vertiefungen vorgesehen werden kann, dessen Kreisfläche nicht unbedingt mit dem Nietkopf ausgefüllt
zu sein braucht, ist es doch zweckmäßig, das Nietloch genauer mit der schüsseiförmigen Vertie-
fung zu kombinieren- Mit den Merkmalen des Anspruches 5 wird deswegen die Hohlnietversenkung so
gestaltet, daß die nach innen und unten laufende
Schüsselwand die Oberseite des zugeordneten Hohlnietkopfes trifft. Das hat den Vorteil, daß die
Dornspitze keinen Widerstand am Außenrand des Nietkopfes findet und daher noch leichter in den
Hohlzylinder des Nietschaftes gleitet.
gestaltet, daß die nach innen und unten laufende
Schüsselwand die Oberseite des zugeordneten Hohlnietkopfes trifft. Das hat den Vorteil, daß die
Dornspitze keinen Widerstand am Außenrand des Nietkopfes findet und daher noch leichter in den
Hohlzylinder des Nietschaftes gleitet.
Wie eingangs bei der Erörterung des Anspruches 1
bereits angedeutet, erreichen häufig die beschriebenen Maßnahmen bei Breitbohlen nicht aus, weil die richtigen Abstandsmaße zwischen den insgesamt vier Nietlöchern meistens nicht genau genug eingehalten werden, so daß es schwierig ist, mit den vier Dornen die zugeordneten Nietlöcher zu finden, selbst
wenn alle Nietköpfe, wie erfindungsgemäß vorgesehen, unter die Bohlenfläche versenkt sind. In diesen Fällen schafft Abhilfe der Anspruch 6, der auch unabhängig von der im Anspruch 1 beschriebenen
Erfindung angewandt werden kann, d.h. ohne die
Köpfe von wenigstens zwei Nieten unter die Bohlenfläche mit den beschriebenen schüsselförmigen Vertiefungen zu versenken. Gemäß dieser selbständigen Erfindung wird nämlich das Auffinden der insgesamt vier an jedem Bohlenende vorgesehenen Aussparungen mit den Dornen dadurch erleichtert, daß zwei der
Aussparungen als Langlöcher ausgebildet sind, wobei die Langlöcher jeweils neben mindestens einem
hohlzylindrischen Niet angeordnet sind. Da diese
Langlöcher mit ihrer jeweils größeren Flächenachse parallel zur gesicherten Bohlenkante verlaufen,
werden sie auch stets von den zugeordneten Dornen
gefunden, so daß man nur mit den restlichen Dornen die hohlzylindrischen Schäfte der Hohlniete aufzusuchen braucht.
bereits angedeutet, erreichen häufig die beschriebenen Maßnahmen bei Breitbohlen nicht aus, weil die richtigen Abstandsmaße zwischen den insgesamt vier Nietlöchern meistens nicht genau genug eingehalten werden, so daß es schwierig ist, mit den vier Dornen die zugeordneten Nietlöcher zu finden, selbst
wenn alle Nietköpfe, wie erfindungsgemäß vorgesehen, unter die Bohlenfläche versenkt sind. In diesen Fällen schafft Abhilfe der Anspruch 6, der auch unabhängig von der im Anspruch 1 beschriebenen
Erfindung angewandt werden kann, d.h. ohne die
Köpfe von wenigstens zwei Nieten unter die Bohlenfläche mit den beschriebenen schüsselförmigen Vertiefungen zu versenken. Gemäß dieser selbständigen Erfindung wird nämlich das Auffinden der insgesamt vier an jedem Bohlenende vorgesehenen Aussparungen mit den Dornen dadurch erleichtert, daß zwei der
Aussparungen als Langlöcher ausgebildet sind, wobei die Langlöcher jeweils neben mindestens einem
hohlzylindrischen Niet angeordnet sind. Da diese
Langlöcher mit ihrer jeweils größeren Flächenachse parallel zur gesicherten Bohlenkante verlaufen,
werden sie auch stets von den zugeordneten Dornen
gefunden, so daß man nur mit den restlichen Dornen die hohlzylindrischen Schäfte der Hohlniete aufzusuchen braucht.
Die Erfindung bezieht sich auch auf solche Metallstandgerüste, welche die Möglichkeit bieten, die
Gerüstfläche zu verbreitern. Das geschieht erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Oberbegriffs des
Anspruches 7, wobei die folgenden Ansprüche zweckmäßige Weiterbildungen dieses Erfindungsgedankens
wiedergeben, der von dem Erfindungsgedanken der vorausgehenden Ansprüche unabhängig ist.
Bei dieser Art eines von der Erfindung weitergebildeten Metallstandgerüstes lassen sich auch Kragkonsolen
zur Verbreiterung der Gerüstflächen benutzen, wodurch eine um das Ein- oder Mehrfache verbreiterte
Arbeitsbühne entsteht, deren Verbreiterung davon abhängt, ob die auskragenden Traversen
benachbarter Kragkonsolen für schmale oder breite Gerüstbohlen eingerichtet sind. Die erforderliche
Standsicherheit dieser Gerüstflächenverbreiterungen ergibt sich aus der Biegesteifigkeit der Gerüststiele,
insbesondere wenn diese aus Rohren bestehen, an die die Kragkonsolen angeschlossen werden.
Die Lasten der auskragenden Konsolentraversen werden nämlich über eine Strebe und eine Stütze abgetragen,
die jeweils an einem Ende der auskragenden Traverse befestigt sind. Die Stütze ist mit zwei im
Höhenabstand voneinander angeordneten Anschlüssen für den zugeordneten Gerüststiel versehen, welche
die Last mit einander entgegengesetzten Momenten auf dem Rahmenstiel abtragen. Außerdem muß natürlich
verhindert werden, daß die Konsole längs des Gerüststieles abrutscht. Deswegen ist einer der
beiden Anschlüsse als Rohrkupplung, insbesondere in der Ausführung als genormte Rohrkupplung, wie eingangs
beschrieben, ausgebildet, während der andere Anschluß jedenfalls keinen Kraftschluß mit dem
Stiel einzugehen braucht und daher eine Schale ausreicht .
Bei diesen von der Erfindung im Anspruch 7 als bekannt vorausgesetzten Kragkonsolen für Rohrstandgerüste
ist die Schale ein Haken, welcher Zugkräfte auf den Gerüststiel überträgt und daher diesen
umgreift, so daß die Öffnung des Hakenmaules in die Richtung des Bohlenbelages zeigt. Dieser Haken
sitzt deswegen unmittelbar unter der auskragenden Traverse an der Stütze und oberhalb der beschriebenen
Rohrkupplung, welche mit ihrer an die Stütze über einen Zapfen befestigten Halbschale Druckkräfte
auf den zugeordneten Rahmenstiel überträgt (DE-GM 88 00 460.0). Hierbei dient der Zapfen
einerseits als zuverlässige Befestigung der Kupplungshälfte mit der Rohrstütze und sorgt andererseits
dafür, daß die Achsen der Aufnahmen für den Gerüststiel beider Anschlüsse ausgefluchtet sind
und sich daher beide Anschlüsse an geraden Gerüststielen zwängungsfrei befestigen lassen.
Im allgemeinen müssen solche Metallstandgerüste zusätzlich gesichert werden. Dazu dienen Maueranker,
die bei Rohrgerüsten ebenfalls aus einem Rohr bestehen, das meistens zwei Rohrkupplungen
trägt, welche mit je einem der beiden Stiele eines Gerüststandrahmens verbunden werden. Solche Maueranker
müssen einerseits wegen ihrer Belastung in unmittelbarer Nähe des biegesteifsten Teil der
Gerüstrahmen angebracht werden, um die Verankerungskräfte verformungsfrei in den Standrahmen
abzutragen. Andererseits sollen sie möglichst hoch über der Standebene der Gerüstfläche angebracht
werden, um die Kopffreiheit der Gerüstfläche im Bereich der Gerüstrahmen nicht zu stark einzu-
schränken. Deswegen sitzen die Maueranker zweckmäßig unmittelbar unterhalb einer Rahmentraverse
des betreffenden Gerüststandrahmens.
Unter diesen Bedingungen lassen sich jedoch Kragkonsolen bekannter Art an dem Gerüststandrahmen
nicht anbringen, was gleichwohl häufig verlangt wird und deswegen nötig wäre. Denn die Hakenform
der Schale und deren Anordnung an der Stütze führt dazu, daß für die Rohrkupplung des Mauerankers an
der Konsolenseite zu wenig Platz zwischen Stiel und Konsolenstütze verbleibt, der Haken also nicht eingehängt
werden kann.
Demgegenüber geht die Erfindung einen anderen Weg, dessen Grundgedanke im Kennzeichen des Anspruches
wiedergegeben ist.
Gemäß der Erfindung wird die Schale zur Druckübertragung benutzt, was eine Änderung ihrer Formgebung
und Anordnung an der Konsolenstütze erlaubt, die weniger Platz zwischen Gerüststiel und Konsolenstütze
beansprucht. Die dadurch erzwungene Verlegung der Schale nach unten führt zur Verlegung der
Rohrkupplung nach oben, so daß diese unmittelbar unter der Rohrkupplung des Mauerankers zu liegen
kommt. Sie ist deswegen mit einem verlängerten Zapfen an die Konsolenstütze angeschlossen, wodurch
die diesem zugeordnete Rohrkupplungshälfte des Mauerankers zwischen Stiel und Stütze paßt.
Die Erfindung hat den Vorteil, daß sie eine zweckmäßige Befestigung der Kragkonsolen unabhängig von
der Anordnung der Maueranker ermöglicht, so daß verbreiterte Gerüstflächen an jeder beliebigen
Stelle des Gerüstes angebracht werden können. Sie
führt außerdem zu einer Vereinfachung, weil die druckübertragende Schale leichter am Gerüststiel
anzubringen ist als die Hakenform, welche zur Übertragung der Zugkräfte Voraussetzung ist.
Vorzugsweise setzt die Erfindung die genormten Rohrkupplungen voraus. Für diese Fälle empfiehlt
sich die Verwirklichung der Merkmale des Anspruches 8. Hierbei wird die Länge des Zapfens so gewählt,
daß der Abstand zwischen Stiel und Konsolenstütze ausreicht, um die schwenkbare Halbschale der
genormten Rohrkupplung unterzubringen.
Ferner ist es zweckmäßig, die einen der Anschlüsse bildende Rohrkupplung der Kragkonsole derart anzuordnen,
daß sie ein möglichst dichtes Heranrücken der Mauerankerkonsole unter die Rahmentraverse des
Standrahmens ermöglicht. Das gestatten die Merkmale des Anspruches 9. Danach sitzt die schwenkbare
Halbschale der Mauerankerkupplung oberhalb der Anschlußkupplung der Kragkonsole und damit unmittelbar
unter der Traverse.
Die Einzelheiten, weiteren Merkmale und andere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsformen anhand der Figuren in der Zeichnung; es zeigen
Fig. 1 eine Gerüstbohle gemäß der Erfindung in Draufsicht,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Gegenstandes der Fig. 1,
Fig. 3 eine Einzelheit der Gerüstbohle, die bei III in Fig. 2 gelegen ist, wobei die
Gerüstbohle im abgebrochenen Längsschnitt wiedergegeben ist,
Fig. 4 eine erste Ausführungsform einer Kragkonsole gemäß der Erfindung in Seitenansicht,
Fig. 5 eine Draufsicht auf den Gegenstand der Fig. 4,
Fig. 6 eine andere Ausführung der erfindungsgemäßen Kragkonsole in der Fig. 4 entsprechender
Darstellung und
Fig. 7 eine Draufsicht auf den Gegenstand der Fig. 6.
Der in den Fig. 1 bis 3 wiedergegebene Gegenstand
(1) ist eine schmale Gerüstbohle aus Holz. Eine solche Bohle wird beispielsweise auf die Traverse
(2) eines Standgerüstes aufgelegt und bildet den Belag einer Arbeitsbühne. Hierfür werden zwei Traversen
(2) benötigt, welche je eines der beiden Bohlenenden (3, 4) unterstützen. Da die Unterstützungen
unter sich gleich sind, wird im folgenden anhand der Fig. 4 und 5 nur eine dieser Unterstützungen
erörtert.
Die allgemein mit (5) in Fig. 4 bezeichnete Verschiebungssicherung
der Gerüstbohle (1) besteht aus je einem zylindrischen Dorn (6, 7). Jeder dieser
Dorne hat eine abgestumpfte Spitze aus einer Kegelfläche (8). Die Traverse (2) trägt an jeder Seite
ein Dornpaar (9, 10), das derart an den Flanken der Traverse befestigt ist, daß die Dorne nach oben
vorstehen.
Jedes der Dornpaare (9, 10) wird mit einem der beiden Hohlnietpaare (11, 12) formschlüssig, sobald
die Gerüstbohle auf benachbarte Traversen (2) aufgelegt wird.
Gemäß der Darstellung der Fig. 1 und 2 sind die beiden Enden der Gerüstbohlee (1) mit einem Kantenschutz
(14, 15) versehen. Jeder Kantenschutz besteht aus einem allgemeinen U-förmigen Blech (16)
(Fig. 3), dessen parallele Schenkel (17, 18) mit den beiden Bohlenflächen (19, 20) fluchten. Der die
Schenkel (17, 18) verbindende Steg (21) schützt die zugeordnete Stirnseite (22) des Holzes (23 ). Die
Bleche sind mit Hilfe von vier Nieten (24-27) an jedem Bohlenende befestigt.
Die mit den Dornen formschlüssigen Niete haben einen hohlzylindrischen Schaft (24) und je einen
Nietkopf (25, 26). Beide Nietköpfe sind gemäß dem Ausführungsbeispiel der Fig. 3 unter die Bohlenseiten
(19, 20) versenkt. Dazu dient eine im Querschnitt schüsseiförmige Vertiefung (27) (Fig. 1).
Die Einzelheiten dieser beiden Vertiefungen sind aus der Fig. 3 ersichtlich.
Danach hat jede dieser Vertiefungen eine Schüsselwand
(28) und einen Schüsselboden (29 ). Der Boden verläuft parallel zu dem Schüsselrand, welcher von
den Schenkeln (17, 18) der Kantenschutzbleche (14, 15) gebildet wird. Die Schüsselwand hat einen
jeweils nach oben bzw. unten und außen divergierenden Querschnitt.
Im allgemeinen sind die Nietköpfe (25, 26) infolge ihrer durch Stauchen entstandenen Biegungen (30)
etwas nach oben gewölbt. Die Anordnung ist so gewählt, daß die horizontale Tangente an die Wölbung
(26) der Hohlnietköpfe (25, 26) mit dem Schüsselrand, d.h. mit der Außenseite (31) der Schenkel
(16 und 17) fluchtet.
Trifft die Spitze (8) auf den Schenkel (17 bzw. 18) der jeweils der Traverse zugewandten Bohlenseite
(19 oder 20) auf eine der Flächen (31) der Schenkel des Kantenschutzes, so gleitet sie infolge der
beschriebenen Anordnung ohne Widerstand zu finden über die Nietköpfe (25, 26) in die Öffnung des
Hohlzylinders (24) des Nietschaftes.
Im Falle der Ausführungsform nach Fig. 3 werden in die Schenkel (16, 17) und das Holz (23) für die
Hohlnieten (11, 12) Nietlöcher (32) gestanzt. Diese nehmen die hohlzylindrischen Nietschäfte (24) auf.
Die. schüsseiförmigen Vertiefungen (27) sind als Eindrückungen in die Schenkel (16, 17) ausgebildet.
Sie können mit dem Stanzwerkzeug hergestellt werden, das die Nietlochaussparungen (33, 34) in den
Schenkeln (17, 18) herstellt.
Bei der Verwendung von Holz (23), wie in den Fig. 1 bis 3 dargestellt, kann die Gerüstbohle (8), wie
eingangs beschrieben, auch aus einem Hohlprofil bestehen, was in den Figuren nicht gezeichnet ist.
In diesem Fall sind jedoch die schüsseiförmigen Vertiefungen wie bei (27) angegeben ausgebildet,
werden aber zweckmäßig statt gestanzt gebohrt. Sie befinden sich dann zwischen Aussteifungsstegen des
Hohlprofils der Gerüstbohle in der Ober- und Unterseite.
In beiden Fällen sind die schüsseiförmigen Vertiefungen für beide Nietköpfe vorgesehen, so daß die
Seiten (19 und 20) beliebig gegenüber den Traversen (2) orientiert werden können.
In der Fig. 6 ist eine Travese (2) wiedergegeben, welche statt der in der Ausführungsform nach den
Fig. 4 und 5 wiedergegebenen Dornanordnung für j ede
Gerüstbohle vier Dorne an jeder Seite der Traverse (2) vorsieht.
Die in den Figuren nicht dargestellte verbreiterte Bohle weist dementsprechend vier Aussparungen für
die jeweils vier Dorne (33-36) auf. Um das Einfädeln der Dorne in die dazugehörigen Aussparungen zu
erleichtern, sind für zwei der Dorne, beispielsweise die Dorne (33 und 34) Hohlniete vorgesehen,
wie sie in den Fig. 1 bis 3 dargestellt und vorstehend beschrieben worden sind. Diese Dorne (33 und
34) sichern die breite Gerüstbohle dagegen, daß sie sich längs der Traverse auf deren Oberseite (37)
verschiebt.
Für die Dorne (35 und 36) können dagegen Langlöcher vorgesehen werden. Jedes dieser Langlöcher ist mit
seiner größeren Flächenachse, welche durch die Linien (37, 38) in Fig. 7 angedeutet ist und parallel
zu der gesicherten Bohlenkante (22) verläuft, zur erleichterten Aufnahme der Spitzen der Dorne
(35, 36) vorgesehen.
Die Hohlniete zur Aufnahme der Dorne (33, 34) können, wie in Fig. 3 angegeben, mit ihren Nietköpfen
(25, 26) unter die hohlen Seiten (19, 20) versenkt sein.
Die Traverse (2) ist am Beispiel von Kragkonsolen (40) (Fi. 4 und 5) bzw. (41) (Fig. 6 und 7) erläutert
worden. Die in diesem Zusammenhang erörterte Verschiebungssicherung (5) kann natürlich ebenso
auf entsprechenden Traversen von Gerüstrahmen angebracht sein. Das ist der Einfachheit halber in den
Figuren nicht wiedergegeben.
Die in den Fig. 4 bis 7 wiedergegebenen Kragkonsolen (40, 41) weisen jeweils außer der aufkragenden
Traverse (2), auf der sich jeweils eine Gerüstbohle in schmaler oder breiter Ausführung, z.B. wie in
Fig. 1 bei (1) wiedergegeben, abstützt, eine Strebe (42) auf. Die Strebe (42) unterstützt die Travese
(2) an ihrem auskragenden Ende (43) ab. Auf der Strebe (42) sitzt eine Stütze (44), welche das
innere Ende (45) der Traverse (2) unterstützt. Das untere Ende der Stütze (44) sitzt am inneren Ende
(46) der Strebe (42), das dem nicht dargestellten, jedoch mit Teilen seines Außenmantels durch Striche
bezeichneten Gerüststiel (47) benachbart ist. Anschlüsse (48, 49) sorgen für eine montierbare und
demontierbare Anordnung der Kragkonsolen (40, 41) an den zugehörigen Gerüststielen (47).
Diese Anschlüsse sind in beiden Ausführungsformen
der Kragkonsolen (40, 41) gleich und werden unter Bezugnahme auf die Fig. 4 und 5 im folgenden näher
beschrieben.
Der Anschluß (48) besteht danach aus einer hohlzylindrischen Halbschale (50). Die Öffnung (51) der
Halbschale (50) befindet sich an der Stirnseite des Gerüststieles, die nach außen zeigt. Sie ist auf
der abgeschrägten Stirnkante (52) der Strebe (42) befestigt. Während die Halbschale (50) aus einem
Rohrabschnitt besteht, der mit seinem Rücken bei (53) angeschweißt ist, handelt es sich bei der in
Fig. 6 wiedergegebenen Halbschale um einen Gußkörper.
Der Anschluß (49) besteht dagegen aus einer Rohrkupplung,
die aus zwei Hälften besteht, von der jedoch nur eine Kupplungshälfte in den Fig. 4 und
wiedergegeben ist. Diese mit (50a) bezeichnete Hälfte hat eine schalenförmige Innenseite (51),
eine Gelenkgabel (52) mit einem Gelenkbolzen (53) und eine Zunge (54), welche in die Gelenkgabel der
anderen, nicht dargestellten Kupplungshälfte paßt. Zunge (54) und Gelenkgabel lassen sich durch eine
nicht dargestellte Schraube miteinander verbinden.
Die Kupplungshälfte (50a) ist mit Hilfe eines Zapfens (55) an der Stielseite (56) der Stütze (44)
befestigt.
Die Schale (50) und die feste Kupplungshälfte (50a)
und damit die Anschlüsse sind im senkrechten Abstand voneinander angeordnet. Dadurch überträgt
die Schale (50) die aus der Last der Travese resultierenden Kräfte als Druckkräfte auf den
Gerüststiel, während die Kupplung mit ihren beiden Hälften Zugkräfte auf den Stiel aufbringt. Hierdurch
entstehen am Gerüststiel gegeneinander gerichtete Lastmomente.
Die Kupplung (57) ist oberhalb der Schale (50) angeordnet, die zur Druckübertragung dient und
deren Stirnseite die Öffnung (51) trägt. Die Länge des Verbindungszapfens (55) ist so gewählt, daß
zwischen Stiel (47) (Fig. 6) und Stütze (44) ein Abstand A entsteht, in den eine Rohrkupplungshälfte
paßt, deren andere Hälfte unterhalb der auskragenden Traverse (2) am gleichen Stiel befestigt ist.
Wie eingangs erläutert, handelt es sich hierbei um die Befestigung eines Mauerankers. Diese Einzelheiten
sind in den Fig. 4 bis 7 nicht gezeichnet.
Da die nicht dargestellte Rohrkupplung die gleiche Ausbildung wie die Kupplung (57) aufweist, kann die
Erfindung anhand der Bezugszeichen dieser Kupplung weiter beschrieben werden.
Die zwischen Stiel (47) und Stütze (44) passende Rohrkupplungshälfte, die in den Fig. 4 bis 7 nicht
dargestellt ist, aber der Kupplungshälfte (50) entspricht, sitzt dann oberhalb der Anschlußkupplung
(57) der Kragkonsole (40, 41) zwischen Stiel (47) und Stütze (44).
Claims (9)
1. Metallstandgerüst aus Stangen oder Rohren mit Ständern, welche paarweise mit Hilfe von Traversen
zu senkrecht stehenden Gerüstrahmen verbunden sind oder am Aufstellungsort montiert werden
und mit Gerüstbohlen (1), welche den Belag von Arbeitsbühnen bilden und jeweils auf zwei Traversen
(2) benachbarter Gerüstrahmen verschiebungssicher mit Hilfe von Dornen (6, 7) festgelegt
sind, welche auf den Traversen (2) nach oben überstehend befestigt sind und in an beiden
Bohlenenden zur Verschiebungssicherung angebracht und jedem Dorn einzeln zugeordnete Hohlniete
(11, 12) eingeführt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden nach außen gewölbten
Nietköpfe (25, 26) des hohlzylindrischen Nietschaftes (24) von mindestens zwei an jeder Bohlenseite
(19, 20) benachbarten Hohlnieten (11, 12) unter die Bohlenseite (19, 20) mit Hilfe
einer den Nietkopf (25, 26) umgebenden, im Querschnitt etwa schüsseiförmigen Vertiefung (27)
versenkt sind, deren nach oben bzw. unten und außen divergierende Schüsselwand (28) zur Führung
der Dornspitze (8) in den Hohlzylinder (24) des zugeordneten Nietschaftes dient.
2. Metallstandgerüst: nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß bei aus Holz (23) bestehenden Gerüstbohlen (1) mit einem Kantenschutz (14, 15)
durch Bleche (17, 18; 21) die schüsseiförmigen Vertiefungen (27) in den Kantenschutzblechen
(14, 15; 17, 18; 21) angebracht sind.
3. Metallstandgerüst nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei Gerüstbohlen aus Hohlprofilen
mit Aussteifungsstegen die schüsseiförmigen Vertiefungen in den außerhalb der Aussteifungsstege
in den Wänden des Hohlprofiles der Gerüstbohle angebracht sind.
4. Metallstandgerüst nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß bei gestanzten Nietlöchern (32) zur Aufnahme der hohlzylindrischen
Nietschäfte (24) die schüsseiförmigen Vertiefungen (27) als Eindrückungen ausgebildet
sind.
5. Metallstandgerüst nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schüsselrand (31) der Hohlnietversenkung mit der horizontalen
Tangente an den Wölbungsgipfel (26) der Hohlnietköpfe (25, 26) fluchtet.
6. Metallstandgerüst nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß bei Breitbohlen mit an beiden Bohlenenden vorgesehene Verrutschungssicherung
(27) durch zwei Dornpaare (33-36) für jeweils ein Dornpaar (35, 36) jeder
Verrutschungssicherung zwei Langlöcher vorgesehen sind, deren größere Flächenachse (38, 39)
parallel zur gesicherten Bohlenkante (22) ver-
läuft, wobei für das andere Dornpaar (33, 34) die Hohlniete (11, 12) vorgesehen sind.
7. Metallstandgerüst aus Stangen oder Rohren, dessen Stiele (47) mit Travesen zu senkrechten
Gerüstrahmen verbunden oder montiert sind und dessen Arbeitsbühnen mit Hilfe von Kragkonsolen
(40, 41) zu verbreitern sind, die eine auskragende Traverse (2), auf der sich mindestens eine
Gerüstbohle abstützt, eine das auskragende Ende
(43) der Traverse (2) unterstützende Strebe (42)
und eine Stütze (44) aufweisen, welche das andere Ende der Traverse (45) unterstützt und am
inneren Ende (45) der Strebe befestigt ist, sowie mit Anschlüssen (48, 49) für einen der
Gerüststiele versehen sind, welche eine offene Schale (50) und eine Rohrkupplung aus zwei Hälften
aufweist, von denen die eine Hälfte (50) mit einem Zapfen (55) an der Stielseite (56) der
Stütze (44) befestigt ist, wobei die Schale (50) und die feste Kupplungshälfte (50a) im senkrechten
Abstand voneinander angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung (57) oberhalb
der Schale (50) angeordnet ist, welche zur Druckübertragung dient und an ihrer Stirnseite
offen ist, und daß die Länge des Verbindungszapfens (55) so gewählt ist, daß zwischen Stiel
(47) und Stütze (44) eine Rohrkupplungshälfte paßt, deren andere Hälfte unter der auskragenden
Traverse (2) am gleichen Stiel befestigt ist.
8. Metallstandgerüst nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zwischen Stiel (47) und
Stütze (44) passende Rohrkupplungshälfte die schwenkbare Halbschale ist, die an eine an einem
Maueranker feste Halbschale angelenkt ist, welche die feste Kupplungshälfte bildet.
9. Metallstandgerüst nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die schwenkbare
Halbschale der Rohrkupplung oberhalb der Anschlußkupplung (57) der Kragkonsole (40, 41)
zwischen Stiel (47) und Stütze (44) paßt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE9112488U DE9112488U1 (de) | 1991-10-08 | 1991-10-08 | Metallstandgerüst |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE9112488U DE9112488U1 (de) | 1991-10-08 | 1991-10-08 | Metallstandgerüst |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE9112488U1 true DE9112488U1 (de) | 1992-07-16 |
Family
ID=6872019
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE9112488U Expired - Lifetime DE9112488U1 (de) | 1991-10-08 | 1991-10-08 | Metallstandgerüst |
Country Status (1)
Country | Link |
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DE (1) | DE9112488U1 (de) |
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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DE102009017115B3 (de) * | 2009-04-15 | 2010-09-23 | Rux Gmbh | Gerüstkonsole |
-
1991
- 1991-10-08 DE DE9112488U patent/DE9112488U1/de not_active Expired - Lifetime
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