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DE8628387U1 - Kreuz- oder Klotzbodenventilsack - Google Patents

Kreuz- oder Klotzbodenventilsack

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Publication number
DE8628387U1
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DE
Germany
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bag
valve
lip
valve tube
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DE8628387U
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Bischof and Klein SE and Co KG
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Bischof and Klein SE and Co KG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D31/00Bags or like containers made of paper and having structural provision for thickness of contents
    • B65D31/14Valve bags, i.e. with valves for filling
    • B65D31/142Valve bags, i.e. with valves for filling the filling port being formed by folding a flap connected to a side, e.g. block bottoms

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Bag Frames (AREA)
  • Basic Packing Technique (AREA)
  • Pens And Brushes (AREA)
  • Containers And Packaging Bodies Having A Special Means To Remove Contents (AREA)
  • Revetment (AREA)

Description

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Busse & Busse Patentanwälte
European Patant Attorneys
&ldquor;. u &lgr; - j &Tgr;,&Iacgr; . Dipl.-Ing. Dr. lur. V. Busse
BlSChOf Und Klein Dipl.-Ing. Dietrich Busse
GmbH & Go. Dipl.-Ing. Egon Bünemann
Rahestr,_ 47 D-4 5 &Ogr; &Ogr; Osnabrück
4540 Lengerich GföBhandelsring 6 Postfach 1226
*' Telefon: OS 41»58 60 81/82
Telegramme: palgewar Osnabrück Telekoplerer: 05 41-58 Bi 64
23. Okt. 1986 «
Kreuz- oder Klotzbodenventilsack
Die Erfindung betrifft einen Kreuz- oder Klotzbodenventil- | sack aus Papier od. dgl. faltbarem Material, mit einem in einen seiner beiden seitlich von Bodenseitenfalz- $
linien begrenzten Sackböden im Bereich eines ventilbil" denden Eckeinschlags eingearbeiteten Füllventil, das von
einem Ventilschlaüch mit einer Innenschicht gebildet ist, | die aus einem normalerweise klebunwirksämen Zustand für einen dichten Verschluß des Ventilschlauchs in einen klebe- oder siegelfähigen Zustand überführbar ist. 10
Ventilsäcke dieser bekannten Art werden mit Hilfe automatischer Füllmaschinen mit riesel- oder schüttfähigem Füllgut befüllt, wobei der Ventilschlauch des Sackes auf
den Füllrüssel der Füllmaschine aufgeschoben wird. Dies gestattet die Innenschicht des Ventilschlauches in ihrem normalerweise klebunwirksamen Zustand. Nach Beendigung | des Füllvorgangs wird die Innenschicht des Ventilschlauchs in einen klebwirksamen Zustand überführt, so daß der Ventilschlauch unter Druckanwendung flach zusammengeklebt werden kann und so eine staubdichte Versiegelung des vom Ventilschlauch definierten Ventilkanals bildet. Die Innenschicht des Ventilschlauches ist dabei üblicherweise als thermoplastische Innenbeschichtung auf einer den Ventilschlauch bildenden Papierlage ausgeführt und wird durch Wärmezufuhr beispielsweise mittels eines Heißluft-- *
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geblSses reaktiviert, d.h. in einen klebe- bzw. siegelfähigen Zustand überführt.
Häufig zeigt sich jedoch, daß dieser Ventilkanalver-Schluß nicht ordnungsgemäß infolge innerer Verunreinigungen des Ventilschlauchs mit Füllgutresten durchgeführt werden
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daß beim Abwurf des gefüllten Sackes von der Füllmaschine und beim Positionieren des Sackes in der Vorrichtung zum j ( : 10 Verschließen des Ventilschlauchs geringe Füllgütmengen &bull; aus dem Sackinneren ausrieseln bzw. in den Ventilkanal
! gelangen können. Hier verhindern sie sodann eine voll-
flächige Verklebung oder Verschmelzung der beiden nach Reaktivierung der Innenschicht unter Druck flachgelegten Hälften des Ventilschlauchs.
j Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kreuz-
oder Klotzbodenventilsack zu schaffen, bei dem das Eindringen von Füllgutteilen in den Ventilschlauch nach Beendigung des Füllvorgangs sicher vermieden ist, um
so einen ordnungsgemäßen,, staubdichten Verschluß des Ventilschlauchs durch Reaktivierung seiner Innenschicht
herstellen zu können.
Ausgehend von einem Kreuz- oder Klotzbodenventilsack der eingangs angegebenen Art wird diese Aufgabe nach der Erfindung dadurch gelöst, daß der Ventilschlauch an seinem dem Sackinneren zugewandten Ende an seiner Unterseite von einer Absperrlippe aus flexiblem Material von zumindest Ventilschlauchbreite überragt ist, die unter dem Druck des in das Sackinnere eingefüllten Füllguts selbsttätig in eine die innere Ventilschlauchöffnung abdichtende Sperrstellung bewegbar ist. Die nach der Erfindung zusätzlich &zgr;a dem Ventilschlauch vorgesehene innere Absperrlippe verschließt den Ventilschlauch an
seinem dem mit Füllgut befüllten Sackinneren zugewandten
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Ende zuverlässig vor einem Ausrieseln kleiner Füllgutmengen zumindest in einem solchen Umfang, daß der anschließende innenseitige Verschluß des Veritilschlauchs mittels seiner in den klebe- oder siegelfähigen Zustand überführten Innenschicht nicht beeinträchtigt wird.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann die Ab·^ sperrllppe von einem frei in das Sackinnere ragenden Endteil eines mit einem unteren Bereich auf dem ventil- _ 10 bildenden Eckeinschläg festgelegten und in einem oberen ~* Bereich den Ventilschlauchtragenden Einlageblattes von
die Sackbodenbreite übersteigender Breite gebildet sein, das in seinen außerhalb der Bodenseitenfalzlinien liegenden unteren Teilbereichen durch Verbindung mit den Boden-Seitenumschlägen randseitig fixiert ist. Hierbei ist die Lage der Absperrlippe in bezug auf die in das Sackinnere ausmündende Öffnung des Ventilschlauchs definiert, und es erfolgt unter dem Druck des eingefüllten Füllguts eine entsprechend vorgegebene Änlagebewegung der Absperrlippe gegen die innere Ventilschlauchöffnung, um das Ausrieseln von Füllgut zu verhindern.
') In Abhängigkeit von den Füllbedingungen und der Beschaffenheit des Füllguts kann sich eine weitere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Ventilsackes empfehlen, bei dem die Absperrlippe zum Sackinneren hin von einer gesonderten Abdichtlippe überragt ist. Auf diese Weise kann die Sperrwirkung gegenüber einem Ausrieseln von Füllgut weiter verbessert werden.
30
Für die Absperrlippe und die Abdichtlippe kommen grundsätzlich alle geeigneten weichen, schmiegsamen Materialien in Betracht, wie insbesondere Kunststoffolien, dünnes Papier, Faservlies u. dgl. Bei den Ausführungsformen der Erfindung, bei denen zusätzlich zur Absperrlippe die gesonderte innere Abdichtlippe vorgesehen ist, empfiehlt
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sich eine Abdichtlippe aus einem gegenüber dem der Absperrlippe flexibleren Material, z.B. aus einer dünnen Kunststoffolie, wobei sodann die Absperrlippe zweckmäßig von einem etwas steiferen Material, z.B. Papier, 5 gebildet ist.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung ermöglicht nicht nur Querabmessungen des Ventilschlauches entsprechend der Bodenbreite, sondern gestattet auch ohne weiteres kleinere Querabmessungen des Ventilschlauches zur Anpassung des Ventilkanals an den vorgegebenen Durchmesser des Füllrüssels der automatischen Füllmaschinen des Verpackungsbetriebs .
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der nachstehenden Beschreibung in Verbindung mit der Zeichnung, in der mehrere Ausführungsbeispiele des Gegenstands der Erfindung schematisch veranschaulicht sind. In der Zeichnung zeigen:
Fig.
Fig.
Fig.
Fig. Fig.
einen abgebrochen dargestellten senkrechten Schnitt durch die Ventilecke eines fertigen, geschlossenen Kreuzbodens gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
eine Darstellung entsprechend Fig. 1 zur Veranschaulichung eines weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung, eine Draufsicht auf das zu einem offenen Kreuzboden aufgezogene Ende eines Sackwerkstücks &zgr;&eegr;&ngr; Veranschaulichung der Ventilform g^inäß Fig. 2,
eine perspektivische Darstellung eier Einzelteile des Ventils gemäß Fig. 3 und eine perspektivische darstellung des Ventileckbereichs eines gefüllten Kreuz-'
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bodensackes in Verbindung mit einem Heißluftgebläse zur Reaktivierung der Innenbeschichtung des Ventilschlauchs.
Bei den in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispielen ist ein dreilagiger Kreuzbodenventilsack aus Papier dargestellt, an dessen Stelle auch ein Kreuzbeienventilsack aus einer oder zwei Materiallagen oder in sonst geeigneter Lagenzahl treten kann. Anstelle von
r 10 beispielsweise insgesamt aus Papier bestehenden Materiallagen können auch papierumfassende Materiallagen, z.B. mit Kunststoff- und/oder Metallfolien kaschiertes Papier, oder Zwischenlägen aus Metall-, Kunststoffolien u. dgl. Materialien verwendet werden. Bei einer Herstellung des Kreuzbodens durch Materialverklebung kommen bevorzugt die aus Papier bestehenden Materialseiten oder -lagen zum Einsatz, die die Verwendung von bei der Papiersackherstellung üblichen Klebstoffen auf Stärkebasis gestatten. An die Stelle eines Kreuzbodensackes kann ein Klotzbodensack treten, der sich durch die eingelegten Seitenfalten und die bereits im ungefüllten Zustand des Sackes rechteckigen Böden von einem Kreuzbodensack unter-( scheidet.
Bei den dargestellten Beispielen ist in der den Kreuzboden im noch offenen, d.h. noch nicht fertiggestellten, geschlossenen Zustand zeigenden Fig. 3 die Bodenmittelbruchlinie mit 1 bezeichnet, während die beiden Bodenseitenfalzlinien bei 2 und 3 jeweils strichpunktiert veranschaulicht sind. Die beiden Bodenseitenumschläge des offenen Kreuzbodens sind mit 4 bzw. 5 und die beiden Eckeinschläge mit 6 und 7 bezeichnet. Die drei konzentrisch zueinander angeordneten Materiallagen sind mit 8,9 und 10 bezeichnet ; und in an sieh bekannter Weise endseitig gestaffelt, wobei ferner die Materiallagen mit Einschnitten zur Ver-
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längerung der Bodenseitenumschläge 4 und 5 in Bodenlängsrichtung versehen sind.
Der Eckeinschlag 7 ist der ventilbildende Eckeinschlag, auf den mittels eines Klebfvfcoffauftrags 11 (Fig. .1 und 2) ein Einlageblatt 12 aus Papier zur Herstellung eines Füllventils aufgeklebt wird. Das Einlageblatt 12 weist einen Umschlag mit zum Sackäußeren gerichteter Faltkante 13 auf, wobei der untere Umschlagteil 14 mittels des &lgr; 10 Klebstoffauftrags 11 auf den Eckeinschlag 7 aufgeklebt ist. Die Breite des Einlageblattes 12 übersteigt die Breite des fertigen Sackbodens, die von dem Quermaß zwischen den Bodenseitenfalzlinien 2 und 3 definiert ist. In seinen außerhalb der Bodenseitenfalslinien 2,3 liegenden Teilbereichen ist der Umschlagteil 14 durch Klebstoff auf träge 15 (Fig. 3) mit den Bodenseitenumschlägen 4 und 5 verbunden und somit randseitig fixiert.
Auf den oberen Umschlagteil 16 des Einlageblattes 12 ist mittels eines Klebstoffauftrage 17 (Fig. 1 und 2) ein Ventilschlauch 18 aufgeklebt, dessen Breite bzw. Quermaß kleiner als die Sackbodenbreite ist, wie dies insbe-'. sondere die Fig. 3 bis 5 zeigen. Der Ventilschlauch 18
besteht aus einer Papierlage, die mit Hilfe einer Längsnaht 19 zum Schlauch geformt ist, und weist eine Innenbeschichtung aus einem thermoplastischen Material auf, das normalerweise, d.h. insbssondere bei Raumtemperatur, klebunwirksam ist, jedoch durch Heißluftzufuhr in einen kleb- bzw. siegelfähigen Zustand überführt werden kann, um den Ventilschlauch 18 unter flachem Zusammendrücken flächig zu verschließen. Die Breite des Ventilschlauchs ist entsprechend dem vorgegebenen Durchmesser deä Füllrüssels einer Füllmaschine gewählt.
Während der untere Ümschlagteil 14 an seinem dem Sa,ckinnereii zugewandten Ende vor der Innenkante 20 des Eck-
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einschlags 7 endet, ist der obere Umschlagteil 16 über die Innenkante 20 des Eckeinschlags 7 zum Sackinneren hinausgeführt und überragt ferner den Ventilschlauch 18 an seinem dem Sackinneren zugewandten Ende um ein kurzes Teilstück von etwa 15 bis 20 mm Länge. Dieses, den Ventilschlauch 18 zum Sackinneren hin überragende Teilstück des oberen Umschlagteils 16 bildet eine Absperrlippe 21, die unter dem Druck des in das Sackinnere eingefüllten Füllguts selbsttätig in eine die innere- Öffnung des Ventilschlauchs 18 abdichtende Sperrstellung bewegbar ist.
Diese, gemäß der Darstellung in Fig. 1 aufwärtsgerichtete Bewegung der Absperrlippe 21 in ihre Verschlußstellung vor der inneren Ventilschlauchöffnung wird dadurch begünstigt, daß die beiden Umschlagteile 14 und 16 des Einlageblattes 12 eine zum Sackinneren hin offen ausmündende Tasche 22 bilden. Durch in die Tasche 22 eindringendes Füllgut kann die Tasche 22 aufgeweitet werden, mit der Folge, daß sich der obere Umschlagteil 16 nach oben und entsprechend die Abdichtlippe 21 gegen die innere Ventilschlauchöffnung legt, deren Randkante 23 dabei als Widerlager wirkt.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 2 bis 5 ist zusätzlich zu der vom Einlageblatt 12 gebildeten Absperrlippe 21 eine Abdichtlippe 24 vorgesehen, die die Absperrlippe 21 zum Sackinneren hin überragt. Die Abdichtlippe 24 ist von einem frei in das Sackinnere ragenden Endteil eines Zuschnitts 25 aus beispielsweise Kunststoffolie gebildet, dessen Breite die Bodenbreite übersteigt. In seinen außerhalb der Bodenseitenfalzlinien 2 und 3 liegenden Teilbereichen ist der Zuschnitt 25 mit Hilfe von Klebstoffaufträgen 26 (Fig. 3) mit den Bodenseitenumschlägen 4 und 5 verklebt Und somit, wie das Einlageblatt 12, randseitig fixiert« Der Zuschnitt 25 ist mit seinem zum Sackäußeren gerichteten, mit einem· *
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Umschlag versehenen Endteil in der. Umschlag des Einlageblattes 12 lose eingefaßt/ d,h. daß keine Klebstoffverbindungen zwischen dem Zuschnitt 25 und dem Einlägeblatt 12 im Bereich der Bodenbreite vorhanden sind. Der obere oder Hauptteil 27 des Zuschnitts 25 bildet dabei mit dem oberen Umschlagteil 16 des Einlageblatts 12 eine zürn Sackinneren hin offen ausmündende Tasche 28, die, wie die Tasehe 22, durch eindringenden Füllgut aufgeweitet werden kann, derart, daß die Anlagebewegung der ( &igr; Io Absperrlippe 21 gegen die innere Yentilschlauchöffnung zusätzlich unterstützt wird. Irisgesamt ist durch die Aufspreizbewegung der Tasche 22 unter der Wirkung des eingefüllten Füllguts die Anlagebewegung sowohl der Absperrlippe 21 wie auch der Abdichtlippe 24 gegen die innere Ventilschlauchöffnung vorgegeben.
In den Fig. 1 und 2 ist ein auf den fertigen, geschlossenen Kreuzboden außenseitig aufgeklebtes Bodendeckblatt 29 mit einem Umschlag 30 an der Ventilecke dargestellt, der den Außenbereich des Ventils und insbesondere des Ventilschlauchs 18 abdeckt und verstärkt.
&ngr; Bei der aus Fig. 5 ersichtlichen Ausfuhrungsform ist ein
derartiges Bodendeckblatt nicht vorgesehen. Die Verstärkung des Ventils in seinem äußeren Randbereich wird hierbei von den Bodenseitenumschlägen 4 und 5 übernommen, \ die in an sich bekannter Weise mit parallel zur Sackschlauchachse angeordneten Einschnitten versehen sind und eine Verlängerung der Bodenseitenumschläge 4,5 in Bodenlängsrichtung, d.h. nach außen zu den Sackecken hin, bewirken.
In Fig. 5 ist ferner ein Heißluftgebläse 31 einer Vorrichtung zum Verschließen der gefüllten Säcke dargestellt. Aus dem Mundstück 32 des Heißluftgebläses 31 werden Heißluftstrahlen auf die Innenbeschichtung des leicht
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geöffneten Ventilschlauchs 18 gerichtet, um dessen Innenbeschichtung in den klebe- bzw. siegelfähigen Zustand zu überführen^ damit der vom Ventilschlauch 18 definierte inneren Ventilkanal unter flachem Zusammendrücken des Ventilschlauchs 18 vollflächig staubdicht verschlossen werden kann.
Die aus Fig. 5 ersichtliche gegenseitige Zuordnung des Einlageblattes 12, des Ventilschlauchs 18 und des Abdichtmaterialzuschnitts 25 ergibt sich bei einem Einwärtsfalten,unter Verkleben,der Bodenseitenumschläge 4 und 5 um die Bodenseitenfälziinien 2,3 aus der aus den Fig. 3 und 4 ersichtlichen Stellung, wobei die außerhalb der Bodenseitenfälziinien 2 und 3 liegen Bereiche des Einlageblattes 12 und des Abdichtmaterialzuschnitts 25 mit umgefaltet werden.
Es versteht sich, daß in den Schnittdarstellungen die Lagenabstände im Interesse einer übersichtlichen Darstellung übertrieben groß gezeichnet sind.

Claims (12)

10 15 Ansprüche:
1. Kreuz- oder Klotzbodenventilsack aus Papier od. dgl. faltbarem Material, mit einem in einen seiner beiden seitlich von Bodenseitenfalzlinien begrenzten SackbcHen im Bereich eines ventilbildenden Eckeinschlags eingearbeiteten Füllventil, das von einem Ventilschlauch mit einer Inn^-.n schicht gebildet ist, die aus einem normalerweise klebunwirksamen Zustand für einen dichten Verschluß des Ventilschlauchs in einen klebe- oder siegelfähigen Zustand überführbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Ventilschlauch (18) an seinem dem Sackinneren zugewandten Ende an seiner Unterseite von einer Absperrlippe (21) aus flexiblem Material von zumindest VentiIschlauchbreite überragt ist, die unter dem Druck des in das Sackinnere eingefüllten Füllguts selbsttätig in eine die innere Ventilschlauchöffnung abdichtende Sperrstellung bewegbar ist.
2. Sack nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Absperrlippe (21) gegenüber dem Eckeinschlag (7) einen freien überstand zum Sackinneren hin aufweist.
3. Sack nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Absperrlippe (21) von einem frei in das Sackinnere ragenden Endteil eines mit einem unteren Bereich auf dem vent,i!bildenden Eckeinschlag (7) festge-
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legten und in einem oberen Bereich den Ventilschlauch (18) tragenden Einlageblattes (12) von die Sackbodenbreite übersteigender Breite gebildet ist, das in seinen außerhalb der Bodenseitenfalzlinien (2,3) liegenden unteren Teilbereichen durch Verbindung mit den Bodenseitenumschlägen (4,5) randseitig fixiert ist.
4. Sack nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Einlageblatt (12) einen Umschlag mit zum Sackäußeren gerichteter Faltkante (13) aufweist, wobei der untere Umschlagteil (14) den auf dem Eckeinschlag (7) festgelegten, randseitig fixierten unteren Bereich des Einlageblattes (12) und der obere Umschlagteil (16) den den Ventilschlauch (18) tragenden oberen Bereich des Einlageblattes (12) bildet.
5. Sack nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Umschlagteile (14,16) des Einlageblattes (12) eine zum Sackinneren hin offen ausmündende Tasche (22)
bilden.
6. Sack nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Absperrlippe (21) zum Sackinneren hin von einer gesonderten Abdichtlippe (24) überragt ist.
25
7. Sack nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dafl die Abdichtlippe (24) von eimern gegenüber dem der Absperrlippe (21) flexibleren Material, gebildet ist.
8. Sack nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Absperrlippe (21) aus Papier und die Abdichtlippe (24) aus einer dünnen Kunststoffolie besteht.
9. Sack nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet./ daß die Abdicht lippe (24) von einem frei;
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in das Sackinnere ragenden Endteil eines Abdichtmäterlalzüschnitts (25) von die Bödenbreite übersteigender Breite gebildet ist, der in seinen außerhalb dei Bodenseitenfalzlinien (2,3) liegenden Teilbereichen durch Verbindung mit den Bodenseitenümschlägen (4,5) randseitig fixiert ist,
10. Sack nach den Ansprüchen 4 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdichtmaterialzuschnitt (25) mit
Q 10 seinem zum Sackäüßeren gerichteten Endteil in den Umschlag des Einlageblattes (12) eingefaßt ist und mit dessen oberem Umschlagteil (16) eine zum Sackinneren hin offen ausmündende Tasche (28) bildet,
11. Sack nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Ventilschlaüchs (18) kleiner als die Bodenbreite ist.
12. Sack nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Bodenseitenumschläge (4,5)
des Sackbodens in ihren an den ventilbildenden Eckein- )
S schlag (7) angrenzenden Endbereichen mit parallel zur
V Sackschlauchachse angeordneten Einschnitten zu ihrer
Verlängerung in Bodenlängsrichtung versehen sind.
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