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Die vorliegende Erfindung betrifft Frankiermaschinen&sub1;
deren Druckkopf eine Drucktrommel mit Typenrädern aufweist.
Sie bezieht sich insbesondere bei solchen Maschinen auf eine
Vorrichtung zur Blockierung der Typenräder (siehe z.B. US-A-
4 160 899 oder US-A-4 421 023).
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Diese Typenräder sind in bekannter Weise drehbar auf
der Trommel angeordnet, um ihre Positionierung zu
ermöglichen, wenn gerade kein Frankiervorgang stattfindet. Sie
stehen außerdem leicht über den Umfang der Trommel vor und
sind mit ihr drehbar, um unveränderliche und veränderliche
Informationen bei jeder Umdrehung der Trommel zu drucken.
Die Räder dienen dem Druck der veränderlichen Informationen
über den Wert und das Datum der Frankierung. Die
Drucktrommel besitzt also zwei Sätze von Rädern für diese
veränderlichen Informationen, die auf der Trommel durch
entsprechende Öffnungen einer mit dem Postzeichen gravierten
Druckplatte vorstehen. Diese Platte liegt am Umfang der Trommel
an und trägt die unveränderlichen Frankierinformationen in
Form von Stempeln der Frankiermarke und des zuständigen
Postamts oder in einer anderen definierten Form. Diese
Trommel trägt im allgemeinen außerdem eine weitere
Druckplatte, nämlich für die Werbung, die der ersten ähnelt, aber
oft in lösbarer Weise montiert und für den Druck von
feststehenden Reklameinformationen bestimmt ist. Bei
bestimmten Maschinen sind weitere Druckmittel wie z.B.
mindestens ein schwenkbar montiert Stempel der Trommel
zugeordnet.
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Zu ihrer Einstellung werden die Typenräder im
allgemeinen an eine motorgetriebene oder manuelle Steuereinheit
mit treibenden Ritzeln gekoppelt, die über eine kinematische
Verbindung angetriebene Ritzel antreiben, die mit den
Typenrädern verbunden sind. Die motorgetriebene Steuereinheit ist
dann mit einer Steuerkarte verbunden, die ihrerseits mit
einem Dateneingabemittel verbunden ist, z.B. einer Tastatur
mit Bildschirm auf der Maschine.
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Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, nach der
Positionierung der Typenräder die Zahnstangen und die
Typenräder während ihrer Drehung mit der Trommel bei jedem
Druckzyklus zu verriegeln.
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Es ist nämlich unbedingt erforderlich und außerdem
gesetzlich zwingend, eine Vorrichtung vorzusehen, die jeden
Versuch einer Veränderung der Positionierung der Typenräder
verhindert, solange die Drucktrommel sich in Drehung
befindet.
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Derzeit gibt es Verriegelungsvorrichtungen, und als
Beispiel für den entsprechenden Stand der Technik kann man
die Patentanmeldung FR-A-2 665 781 zitieren, die von der
Anmelderin am 7. August 1990 eingereicht wurde.
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Die Erfindung schlägt eine Vorrichtung vor, die in
Bezug auf die Vorrichtungen gemäß dem Stand der Technik eine
einfache Lösung mit sehr positiver Verriegelung verwendet,
die vorteilhafterweise von einem Organ wie z.B. einem
Zentrierfinger entriegelt werden kann. Dieser Finger hat eine
ganz andere Funktion in der Frankiermaschine.
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Zu diesem Zweck betrifft die Erfindung eine
Verriegelungsvorrichtung für die einstellbaren Typenräder, die
von einer drehbaren Drucktrommel einer Frankiermaschine
getragen werden, wobei diese einstellbaren Typenräder je mit
einem koaxialen Zahnrad fest verbunden sind und diese
Vorrichtung aufweist:
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. einerseits einen Bügel, der auf der Trommel um eine Achse
parallel zu der der Räder schwenkbar montiert ist und der
Verriegelungszähne in mindestens gleicher Anzahl wie die
Typenräder aufweist, die sich in mindestens einen Zahn der
Zahnräder einfügen, wenn dieser Bügel in seine
Verriegelungsstellung durch mindestens eine Rückholfeder gezogen
wird, die auf der Drucktrommel befestigt ist, wobei das
Schwenken dieses Bügels gegen die Kraft dieser Rückholfeder
in seine Entriegelungsstellung der Typenräder von einem L-
förmigen Hebel gesteuert wird, der um eine Achse senkrecht
zur Schwenkachse des Bügels verlaufende Achse schwenkbar
gelagert ist und dessen erstes freies Ende gegen einen
Anschlag anliegt, der fest mit diesem Bügel verbunden ist,
während sein anderes freies Ende durch ein Entriegelungs-
Steuerorgan, z.B. einen Entriegelungsfinger, das sich
außerhalb der Trommel befindet, zurückgestoßen werden kann,
indem es diesen Hebel dreht,
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. und andererseits eine Verriegelungs-Sicherheitsstange, die
gleitend auf einer der Mantellinien der Trommel angeordnet
ist und die einen Ausschnitt aufweist, in den permanent ein
Arm des Bügels eingreift, so daß das Schwenken des Bügels
und somit des Arms nur erfolgen kann, wenn diese Stange in
der einen oder anderen Richtung entlang ihrer
Träger-Mantellinie gleitet, wobei eines der Enden dieser Stange außerdem
durch einen Reiter in Form eines umgekehrten U verlängert
wird, der sich ohne Reibung um einen zugeordneten Kragen
legen kann, der Teil eines festen Chassis ist und koaxial
zur Trommel liegt, so daß die Zusammenwirkung dieses mit der
Stange fest verbundenen Reiters und dieses Kragens
normalerweise jedes Gleiten dieser Stange und somit jedes Entriegeln
der Typenräder unmöglich macht, wobei jedoch eine Öffnung in
diesem Kragen vorgesehen und so angeordnet ist, daß dieser
Reiter über dieser Öffnung sitzt, wenn die Trommel sich in
ihrer Ruhestellung befindet, in der die Bewegung der
Typenräder erlaubt ist, so daß nur in dieser Stellung dieser
Reiter und dieser Kragen sich nicht dem Gleiten der Stange
widersetzen und das Entriegeln der Typenräder und folglich
ihre Neueinstellung frei durchgeführt werden können.
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Gemäß einem anderen Merkmal der Erfindung ist der
Entriegelungsfinger ein Zentrierfinger eines anderen Organs
der Frankiermaschine, der mit einer Führungsöffnung
zusammenwirkt, die sich im Körper der Drucktrommel befindet.
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Die Erfindung wird nun anhand eines nicht
beschränkend
zu verstehenden Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme
auf die beiliegende schematische Zeichnung näher erläutert,
in der die einzige Figur eine Perspektivansicht dieser
Verriegelungsvorrichtung zeigt, bei der die Drucktrommel
sich in ihrer Ruhestellung befindet.
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In der einzigen Figur sieht man die drehbare
Drucktrommel 1, die normalerweise zum Kopf einer Frankiermaschine
gehört. In diesem vereinfachten Beispiel trägt die Trommel 1
sechs koaxiale Typenräder 2. Wenn diese Typenräder nicht
verriegelt sind, kann man ihre Einstellung verändern, d.h.
die Ziffer oder den Buchstaben verändern, die sie drucken,
indem man diese Typenräder um sich selber um ihre gemeinsame
Achse 3 dreht.
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Diese Drehung könnte im Prinzip manuell durchgeführt
werden, wenn diese Typenräder direkt für den Benutzer
zugänglich wären, wie in der Figur. Dies ist aber in der
Praxis nicht der Fall, da der freie Zugang von der
Postverwaltung verboten wird, und tatsächlich ist jedes Rad 2 mit
einem koaxialen Zahnrad 4 starr verbunden, das, wenn es
entriegelt wird, wie man nachfolgend sehen wird, durch eine
kinematische Verbindung in Drehung versetzt werden kann, die
selbst ausgehend von der Tastatur der Frankiermaschine
gesteuert werden kann.
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Es ist in jedem Fall unbedingt notwendig, daß die
Typenräder während der Drehung der Drucktrommel in ihrer
Stellung verriegelt sind, damit ihre Einstellung nicht
zufällig oder gezielt während des Druckvorgangs der von
diesen Typenrädern getragenen Informationen geändert werden
kann. Außerdem ist es natürlich notwendig, daß sie
entriegelt werden können, wenn die Trommel in der Ruhestellung
ist, und daß sie nur in dieser Ruhestellung entriegelt
werden können.
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Außerdem muß die Verriegelung positiv und somit frei
von Zufallseinflüssen sein. Dies wäre zum Beispiel nicht der
Fall, wenn sie nur von einer Rückholfeder abhängen würde,
die zufällig zerbrechen könnte, während die Drucktrommel
sich dreht. Die nachfolgend beschriebene erfindungsgemäße
Vorrichtung entspricht diesen Anforderungen.
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Diese Verriegelungsvorrichtung enthält hauptsächlich
einen Verriegelungsbügel 5, der schwenkbar um eine auf der
Trommel 1 befestigte und parallel zur Achse 3 der Typenräder
2 liegende Achse 6 montiert ist.
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Dieser schwenkbare Bügel 5 enthält genausoviele
Verriegelungszähne 7 wie es Typenräder 2 gibt, d.h. fünf
Zähne 7 im hier dargestellten vereinfachten Beispiel. Diese
Zähne 7 sind so ausgebildet, daß sie je in einen Zahn jedes
einem Rad 2 zugeordneten Zahnrads 4 einrasten und so jedes
dieser Räder in seiner Stellung blockieren, wenn der Bügel 5
unter der Wirkung einer starken Rückholfeder 8 nach vorne
geschwenkt wird. Die Feder ist zwischen einem fest mit der
Trommel 1 verbundenen Zapfen 9 und einem anderen Zapfen 10
ausgespannt, der fest mit einem Arm 11 des Bügels 5
verbunden ist, wobei der Zapfen 10 auf dem Arm 11 unter der
Achse 6 derart angeordnet ist, daß die Wirkung der Feder 8
die Neigung hat, den Bügel 5 nach vorne zu schwenken und
somit die Verriegelungszähne 7 in die Zahnräder 4 eindringen
zu lassen.
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Um den Bügel 5 gegen die Kraft der Rückholfeder 8
nach hinten zu schwenken und damit die Typenräder zu
entriegeln, ist ein L-förmiger Hebel 12 vorgesehen, der
schwenkbar um eine senkrecht zur Schwenkachse 6 des Bügels 5
verlaufende Achse 13 angeordnet ist.
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Ein erstes freies Ende 14 dieses Hebels 12 liegt
gegen einen Anschlag 15 am Bügel 5 an.
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Das andere freie Ende 16 des Hebels 12 besitzt eine
seitliche Verdickung 17, die mit einem äußeren Steuerfinger
18 mit einem konischen Ende 19 zusammenwirkt. Diese Finger
dringt durch eine Führungsöffnung 20 im Körper der
Drucktrommel 1.
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Wenn der Finger 18 gemäß dem Pfeil 21 in Richtung des
Hebels 12 vorgeschoben wird, wie gestrichelt in der Figur
gezeigt, drückt er seitlich auf die Verdickung 17, so daß
der Hebel 12 entsprechend dem Pfeil 23 in Uhrzeigerrichtung
schwenkt und somit gegen den Anschlag 15 drückt, wodurch er
das Schwenken des Bügels 5 nach hinten gegen die Kraft der
Feder 8 und damit das Entriegeln der Typenräder 2 bewirkt.
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Es ist anzumerken, wie nun erklärt wird, daß dieses
Schwenken des Bügels 5 nach hinten und damit das Entriegeln
der Typenräder erfindungsgemäß nur in der in der Figur
gezeigten Stellung möglich ist, die die Ruhestellung der
Trommel 1 ist, bei der nichts die Schwenkbewegung des Arms
11 hindert.
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Dieser Arm 11 hat, wie dargestellt, ein freies Ende
24, das permanent in einem Ausschnitt 25 einer
Sicherheitsstange 26 liegt, die in einer mit der Drucktrommel 1 fest
verbundenen Gleitschiene 27 entlang einer der Mantellinien
der Trommel gleitet.
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So kann das gestrichelt dargestellte Schwenken des
Arms 11 nur erfolgen, wenn, wie durch die Pfeile angezeigt,
die Stange 26 entlang der zu ihr koaxialen Mantellinie der
Trommel gleitet.
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Das freie Ende 29 der Stange 26 entgegengesetzt zum
Ende 28, das sich nahe der Kerbe 25 befindet und das einen
Rückhalteanschlag für diese Stange bildet, verlängert sich
in einem Reiter in Form eines umgekehrten U.
Dieser Reiter 30 kann ohne Reibung einen zugeordneten
Kragen 31 umgreifen, der Teil des Trägerchassis 22 der
Trommel 1 ist und der koaxial zu dieser Trommel verläuft.
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Ein Ausschnitt 32 ist in diesem Kragen 31 vorgesehen
und derart in ihm angeordnet, daß sich der Reiter 30 in Höhe
dieses Ausschnitts befindet, wenn die Trommel 1 sich in
ihrer Ruhestellung befindet. Nichts widersetzt sich dann dem
Gleiten der Sicherheitsstange 26 in der Schiene 27, so daß
die Typenräder entriegelt werden können, um positioniert zu
werden.
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Wenn sich dagegen, wie gestrichelt in der Figur
gezeigt, die Trommel zum Bedrucken eines freizumachenden
Briefumschlags dreht, umgreift der Reiter 30 positiv den
festen Kragen 31. Der Arm 11 ist dann vollständig in seiner
Stellung blockiert, die der Verriegelung der Typenräder 2
durch den Bügel 5 entspricht, da die Stange 26 in keinem
Fall entlang ihrer Längsachse gleiten kann. Die Verriegelung
der Typenräder ist dann positiv, da sie sogar im Fall eines
Versagens der Rückholfeder 8 gewährleistet ist.
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Es ist anzumerken, daß der Entriegelungs-Steuerfinger
18 ein Finger sein kann, der nur zu diesem Zweck vorgesehen
ist, aber vorzugsweise ist er positiv in die
Frankiermaschine integriert, in der er gleichzeitig die Aufgabe eines
Führungsfingers ausführt. Dies ist zum Beispiel der Fall,
wenn diese Maschine einen lösbaren Kopf besitzt, der die
Drucktrommel enthält, welche mit einem festen Sockel
gekoppelt wird, der insbesondere die Steuertastatur aufweist. Der
Finger 18 dient dann außerdem in Zusammenarbeit mit der
Führungsöffnung 20 der Lasche 1A als relativer
Zentrierfinger des Kopfes und des Sockels. Zum Beispiel dient er als
Führungsfinger für eine Einheit von Treibritzeln mit
zugehörigen Motoren, die in einem schwenkbaren Modul im Sockel
liegt, wobei dieser Modul nur für die Einstellvorgänge der
Typenräder zum Kopf geschwenkt wird und dann durch
Zusammenwirkung zwischen dem Finger 18 und der Führungsöffnung 20
der Lasche 1A der Trommel geführt wird.
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Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf das
soeben beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie kann
vielmehr in vielen anderen äquivalenten Formen im Rahmen der
beiliegenden Ansprüche verwirklicht werden.