DE69219534T2 - Verfahren und Vorrichtung zum rotierenden Perforieren eines bandförmiges Produktes und dadurch hergestelltes Produkt - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum rotierenden Perforieren eines bandförmiges Produktes und dadurch hergestelltes ProduktInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Rotationsperforator, der eine Bahn wie einen Film, ein Band und Papier mit haher Geschwindigkeit und Güte zu perforieren vermag, wobei die Wartung des Rotationsperforators vereinfacht sein kann und seine Produktionsleistung hoch ist; ferner bezieht sich die vorliegende Erfindung auf ein Verfahren zum Perforieren der Bahn mittels des Rotationsperforators.
- Da der Rotationsperforator mit hoher Geschwindigkeit betrieben werden kann, ist seine Produktionsleistung hoch; ferner ist der Rotationsperforator bezüglich der Senkung von Herstellungskosten vorteilhaft. Demzufolge wird er weitverbreitet praktisch eingesetzt. Ein herkömmlicher, handelsüblicher Rotationsperforator ist in Fig. 12 dargestellt; andere herkömmliche Rotationsperforatoren sind in der Beschreibung der US-PS 3 916 744, in der offengelegten JP- Patentanmeldung 44583/1975 (in Fig. 13 dargestellt) und im (veröffentlichten) JP-Gebrauchsmuster 39036/1988 offenbart.
- Vom Standpunkt der Verbesserungen der Produktionsleistung müssen Perforatoren mit hoher Geschwindigkeit und Güte (Genauigkeit) betrieben werden; ferner muß ihre Wartung vereinfacht sein. Die herkömmlichen Perforatoren genügen jedoch diesen Erfordernissen nicht.
- Beispielsweise ist gemäß der US-PS 3 916 744 und der offengelegten JP-Patentanmeldung 44583/1975 (in Fig. 13 dargestellt) eine Scheibe 202, deren Zentrum exzentrisch bzw. außermittig zu einer Hauptwelle, um die eine Trommel 201 rotiert, angeordnet ist, nahe an der Trommel 201 vorgesehen, durch welche ein Filmperforieren durchgeführt wird. An der Scheibe 202 sind mehrere mit Stanz- oder Loch-Stempeln versehene Arme 203 angebracht. Wenn die Scheibe entsprechend (mit) der Drehung der Trommel rotiert, werden die Arme 203 an der Scheibe radial verschoben, weil ein Abstand zwischen dem Zentrum 205 der Trommel und dem Zentrum 206 der Scheibe vorliegt. Dabei ist die an der Spitze (am Vorderende) des sich mit der Trommel 201 mitdrehenden Arms 203 montierte Stempelsektion 204 mit dem Arm 203 gekoppelt, so daß die Stempelsektion 204 um eine vorbestimmte (nicht dargestellte) Achse geschwenkt werden kann, welche (Achse) so gehaltert ist, daß sie sich mit der Trommel mitdrehen kann. Die Stempelsektion 204 schwingt mithin um die Achse und perforiert einen Film im Zusammenwirken mit mehreren (nicht dargestellten) Matrizen (dies), die längs des Umfangs der Trommel 201 entsprechend den Stempelsektionen 204 angeordnet sind. Gemäß Fig. 13 wird der Film, wie durch einen Pfeil angegeben, von links her zugeführt und um die Trommel 201 herumgeschlungen, worauf sich der Film auf durch einen Pfeil angedeutete Weise nach rechts bewegt. Da Fig. 13 eine Vorderansicht ist, ist in dieser Zeichnung nur ein Teil der Stempelsektion 204 veranschaulicht.
- Diese Maschinenart vermag einen Perforiervorgang mit hoher Geschwindigkeit auszuführen. Da jedoch die Hauptwelle der Trommel und das Zentrum der Scheibe versetzt sind, d.h. das Zentrum der Scheibe exzentrisch zur Hauptwelle der Trommel liegt, sind der Armkörper und die Stempelsektion in einer gewissen Stufe der Rotation der um die Trommel rotierenden Scheibe nicht in einer Linie ausgerichtet. Infolgedessen wird ein Teil des Arms mit einer Belastung beaufschlagt, was erhöhte Häufigkeit von Wartungsarbeiten bedingt. Aufgrund des geschilderten Nachteils oder Mangels ist es nicht möglich, ein Perforieren stabil mit hoher Geschwindigkeit und Güte durchzuführen.
- Der obige Mangel, der durch die Belastung oder Last hervorgerufen wird, welche auf den Arm aufgrund der Exzentrizität zwischen der Hauptwelle der Trommel und dem Zentrum der Scheibe einwirkt, wird mit der obengenannten, handelsüblichen Maschine und auch durch die im JP- Gebrauchsmuster 39036/1988 offenbarte Maschine ausgeräumt.
- Diese Maschinen verwenden Prof ilkurvenmechanismen, die wie folgt ausgestaltet sind: Ein Armkörper 133 ist über einen Kurvenfühler bzw. Mitnehmer 131 in einer Kurvennut 122 angeordnet. Hierdurch kann vermieden werden, daß ein Armkörper 133 und eine Stempelsektion 156 nicht auf einer Linie in der Radialrichtung einer Scheibe (Nutkurve) 121 ausgerichtet sind. Auch bei der vorgenannten Maschine wirkt jedoch eine Belastung auf die Verbindung von Armkörper und Stempelsektion ein. Dies bedeutet, daß es zur Verbesserung des Wirkungsgrads der auf den Stempel ausgeübten Kraft zweckmäßig ist, das Verhältnis des Abstands von einer Achse 152 zu einer Rolle 153 (einerseits) zum Abstand von der Achse 152 zu einem Stanz-Stempel 155 (andererseits) zu vergrößern. Mit einer derartigen Vergrößerung dieses Verhältnisses vergrößern sich jedoch auch die Abmessungen des Geräts, so daß sich eine auf die Rolle wirkende Last oder Belastung erhöht. Wenn in der Rolle ein Spiel auftritt, tritt dieses aufeinanderfolgend (auch) zwischen der Kurvennut 122 und dem Mitnehmer 131 auf. Infolgedessen treten im Gerät Schwingungen auf, wodurch die Perforiergenauigkeit verschlechtert wird. Demzufolge wird es schwierig, Perforiervorgänge mit hoher Geschwindigkeit und Güte auszuführen.
- Fig. 12 zeigt einen Film 1, einen drehfesten Hauptkörper 100, eine Trommel 111, eine Stanz-Matrize (die) 112, die längs des Umfangs der Trommel angeordnet ist, einen sich mit der Trommel mitdrehenden Flansch 113, eine Nut 133A, welche die den Armkörper 133 mit der Stempelsektion 156 verbindende Rolle 153 aufnimmt, und eine Halterung 151, welche die Achse 152 der Stempelsektion 156 haltert oder lagert und sich mit der Trommel 111 mitdreht.
- Bei der handelsüblichen Maschine wird oder ist der Armkörper 133 mit einer Führung 114 in Berührung gebracht. Wenn sich somit der Nutkurvenmechanismus in der Radialrichtung verschiebt, gleitet der Armkörper 133 auf der Fläche der Nut. Die Führungsfläche ist flach, so daß Schmieröl auf dieser Fläche nicht in einem guten Zustand gehalten wird. Der Armkörper 133 läuft mithin fest (seizes up) und kann nicht ruckfrei gleiten, wodurch die Genauigkeit des Perforierens beeinträchtigt wird. Wenn dem Gleitabschnitt übermäßig viel Schmieröl zugeführt wird, kann das zugeführte Öl spritzen und die Filmoberfläche verunreinigen.
- Der Stanz-Stempel zur Durchführung der Perforiervorgänge ist an der Spitze (am Vorderende) der Stempelsektion 156 vorgesehen. Wenn der Stempel abgenutzt ist, wird er nachgeschliffen, wodurch sich die Länge des Stempels verkleinert. Der Stempel muß in eine vorbestimmte Stellung eingestellt werden, damit er mit der Matrize in Eingriff zu gelangen vermag. Bei einer Änderung der Stempellänge verändert sich jedoch auch die Stempelstellung, wodurch die Eingriffgenauigkeit des Stempels beeinträchtigt wird. Infolgedessen verschlechtert sich die Stempel(stanz)leistung, so daß je nach Fall (bzw. ggf.) Stanzvorgänge nicht mehr ausführbar sind. Wenn die genannten mangelhaften Stanzvorgänge sehr häufig durchgeführt werden, wird dadurch die Produktionsleistung beträchtlich herabgesetzt, wobei es auch schwierig ist, Erzeugnisse einer hohen Güte zu erhalten.
- Die Fig. 14 und 15 veranschaulichen die Arbeitsweise des Stanz-Stempels 155 und des Abstreifers 154 beim handelsüblichen Gerät. In der Spitze eines in Fig. 12 gezeigten Hebels 156 ist eine Gleitnut 158 geformt, an deren Sohle eine Druckfeder 157 vorgesehen ist. Zudem ist der Abstreifer 154 verschiebbar in die Gleitnut 158 eingesetzt, wobei er durch die Feder 157 in der Auswärtsrichtung gegenüber der Gleitnut 158 gedrückt wird. Eine (nicht dargestellte) Stoppvorrichtung verhindert, daß der Abstreifer 154 zu weit aus der Gleitnut 158 herausgedrückt wird. Fig. 14 zeigt einen Zustand, in welchem der Abstreifer 154 in Berührung mit dem Film 1 auf der Matrize 112 an der Oberfläche der Trommel 111 in Berührung gebracht ist und der Stempel 155 in die Matrize 112 eingetreten ist und einen Perforiervorgang am Film 1 durchgeführt hat. Der Abstreifer 154 wird gleichzeitig mit dem Austreten des Stempels 155 aus dem Stanzloch im Film oder unmittelbar danach von der Filmoberfläche getrennt (abgehoben), derart, daß der Film 1 nicht hochgezogen wird, wenn sich der Stempel 155 von der Matrize 112 trennt. Gemäß Fig. besteht jedoch eine Möglichkeit, daß die Oberfläche des Films durch den Abstreifer 154 auffolgende Weise beschädigt wird: Von dem Punkt, an dem der Stempel 155 den Film 1 perforiert hat, bis zu dem Punkt, an dem der Abstreifer 154 vom Film 1 abhebt, ändert sich der Abstand zwischen der Kante 154A des Abstreifers 154 und der Drehachse 152 des Hebels 156 von R gemäß Fig. 14 auf R' gemäß Fig. 15; infolgedessen scheuert der Abstreifer 154 im Bereich von R bis R' aufgrund der Kraft der Feder 157 und des Gewichts des Abstreifers 154 auf der Filmoberfläche Ferner besteht in dem Vorgang, in welchem der Abstreifer 154 mit dem Film 1 in Berührung gebracht wird und den Film 1 an die Matrize 112 anpreßt, eine Möglichkeit dafür, daß das gleiche Problem verursacht wird. Im schlimmsten Fall wird der Film 1 aus der korrekten Lage auf der Matrize 112 verschoben, so daß er nicht einwandfrei perforiert werden kann.
- Weiterhin ist eine Perforiervorrichtung nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 z.B. aus der DE-B-12 60 302 bekannt.
- Die vorliegende Erfindung zielt auf die Lösung der geschilderten Probleme beim Stand der Technik ab. Eine Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines Rotationsperforators, bei dem keine Last oder Belastung teilweise auf ein spezifisches Bauelement ausgeübt wird und die (der) Wartung(saufwand) vereinfacht (verringert) sein kann und mit welcher Perforiervorgänge mit hoher Geschwindigkeit und (hoher) Güte durchführbar sind. Eine andere Aufgabe dieser Erfindung ist die Schaffung eines Perforierverfahrens zum Perforieren von Bahnen mittels des Rotationsperforators.
- Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Perforiervorrichtung zum Perforieren einer Bahn, umfassend:
- eine drehbare Trommel zum Unterstützen bzw. Tragen der Bahn,
- eine Anzahl von Lochstempeln,
- eine Vielzahl von Öffnungen, die in der drehbaren Trommel für Aufnahme der mehreren Lochstempel geformt sind,
- eine Anzahl erster Hebel, die jeweils einen der Lochstempel tragen,
- wobei die Hebel an einer drehbaren Anordnung, von welcher die Trommel ein Teil bildet, montiert bzw. gelagert sind,
- eine Anzahl von Schwenkeinheiten zum jeweiligen Verschwenken eines der ersten Hebel,
- von denen jede Schwenkeinheit ein Rollenmittel mit zwei Rollen aufweist, die jeweils amit einem betreffenden zweiten Hebel verbunden sind, der um eine erste Achse dreht bzw. drehbar ist, welche tangential zu einem gedachten Kreis liegt, der zur Achse der Trommel konzentrisch ist und in einer zu dieser Achse senkrechten Ebene liegt,
- wobei jeder der ersten Hebel durch Drehung des betreffenden zweiten Hebels bewegt wird,
- ein festes Element, das sich nicht mit der drehbaren Anordnung mitdreht und eine Leitschiene für Anlage der Paare der Rollen der Schwenkeinheit aufweist,
- wobei die Leitschiene im wesentlichen konzentrisch zur Drehachse der drehbaren Anordnung liegt und so angeordnet ist, daß die Paare der Rollen bei Drehung der drehbaren Anordnung den zweiten Hebel um die erste Achse drehen, um den ersten Hebel zum Perforieren der Bahn mittels des Lochstempels zu verschwenken,
- die dadurch gekennzeichnet ist, daß
- die Leitschiene von (zwischen) den Paaren der Rollen verklemmt ist und
- daß die Oberfläche der Leitschiene so geformt ist, daß jede Rolle der Rollenpaare gleichmäßig mit der Leitschiene in Berührung steht bzw. an ihr anliegt.
- Die vorliegende Erfindung ist nachstehend in der folgenden Beschreibung einer beispielhaften Ausführungsform anhand der beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen zeigen:
- Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Hauptteils der Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung,
- Fig. 2 eine Vorderansicht zur Darstellung des Umrisses der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
- Fig. 3 eine Ansicht im Schnitt längs einer Linie, welche die Hauptwelle der Trommel der erfindungsgemäßen Vorrichtung einschließt,
- Fig. 4 eine schematische Darstellung eines Vierstangen- oder Vierlenkergestänges,
- Fig. 5 eine schematische Darstellung eines Vierstangen oder Vierlenkergestänges bei der vorliegenden Erfindung,
- Fig. 6 eine Ansicht im Schnitt längs der Linie A-A in Fig. 5,
- Fig. 7 eine Ansicht im Schnitt längs der Linie B-B in Fig. 3,
- Fig. 8 (eine) Darstellung(en) zur Veranschaulichung eines Beispiels der Arbeitsweise des Vierlenkergestänges gemäß dieser Erfindung,
- Fig. 9 eine Darstellung eines Beispiels des Gelenks (joint) des Vierlenkergestänges gemäß dieser Erfindung,
- Fig. 10 und 11 Darstellungen eines Beispiels eines Stanz oder Lochstempels und eines Abstreifers gemäß dieser Erfindung,
- Fig. 12 und 13 Darstellungen einer herkömmlichen Maschine und
- Fig. 14 und 15 Darstellungen eines Stempels und eines Abstreifers bei einer herkömmlichen Vorrichtung.
- Die Vorrichtung gemäß dieser Erfindung eignet sich für das Perforieren einer Bahn, wie eines Films, Bands und Papiers bzw. Papierstreifens, mit hoher Genauigkeit. Der Fall des Perforierens eines langen photographischen Films ist als ein Beispiel herangezogen und im folgenden erläutert.
- Gemäß den Fig. 1 und 2 wird ein unperforierter photographischer Film 1 zur Außenumfangsfläche bzw. Mantelfläche einer Trommel 11 gefördert, wobei dem photographischen Film 1 durch Führungs- oder Leitrollen 101 und 107 eine Zugspannung erteilt wird. Die Zugspannung wird durch eine (nicht dargestellte) Tänzerrolle vor oder nach der Zuführung des Films 1 zum Perforator eingestellt. Falls der Film 1 bricht bzw. reißt, wird dies durch ein stiftförmiges Betätigungsglied eines Mikroschalters detektiert, der an der Tänzerrolle oder unmittelbar unterhalb der Trommel 11 angeordnet ist.
- Eine Anzahl von Stanz-Matrizen 12 sind in vorbestimmten Abständen in einer Reihe oder zwei Reihen an der Mantelfläche der Trommel 11 angeordnet. In der Matrize 12 sind eine oder mehrere Öffnungen 12A so geformt, daß der Lochstempel 55 in die Öffnung 12A eintreten kann. Der Druck innerhalb der Trommel 11 wird durch eine Saugeinheit 106 verringert, und die Öffnung 12A der Matrize 12 steht mit dem Inneren der Trommel 11 so in Verbindung, daß der Film 1 in Andruckberührung mit der Matrize 12 (für den Film 1) gebracht wird. Vorzugsweise wird der im Inneren der Trommel herrschende Druck durch einen zweckmäßig angeordneten Drucksensor gemessen. Wenn beispielsweise die Öffnung 12A der Matrize 12 mit Perforationsabfällen verstopft oder ein Ablaßventil versehentlich betätigt wird, mißt der Drucksensor einen anomalen Druck.
- Gemäß Fig. 3 wird die Trommel 1 durch eine Hauptwelle 103 in Drehung versetzt, die ihrerseits rotiert, wenn eine an der Hauptwelle 103 vorgesehene (nicht dargestellte) Riemenscheibe über einen (nicht dargestellten) Zahnriemen angetrieben wird. Wenn der Perforator (die Perforiervorrichtung) mit einem anderen Prozeß kombiniert ist, ist vorzugsweise die Rotationsgeschwindigkeit der Hauptwelle mit der Filmtransportgeschwindigkeit dieses anderen Prozesses synchronisiert.
- Mehrere Lochstempeleinheiten 50 mit (jeweils) einem Lochstempel 55, einem Abstreifer 54 und einer Abstreiferabdeckung 58 sind, mit jeder Matrize 12 zusammenwirkend, an der Mantelfläche der Trommel 11 so vorgesehen bzw. angeordnet, daß die Lochstempeleinheit 50 einheitlich mit einem den ersten Hebel bildenden Hebel 52 betätigt werden kann. Der Hebel 52 vermag um eine Tragachse 51A als die erste Tragachse herum zu schwingen, welche Achse durch eine an der Trommel 11 montierte Halterung 105 gehaltert oder gelagert ist, so daß sich der Hebel 52 mit der Trommel 11 mitdrehen kann. Die Tragachse 51A ist vorzugsweise in der gleichen Ebene wie die Oberfläche des Films 1 angeordnet. Aufgrund der beschriebenen Ausgestaltung dreht sich die Lochstempeleinheit mit der Trommel 11 mit. In den Fig. 1 und 2 sind aus Vereinfachungsgründen nur Lochstempel 55 und Abstreifer 54 dargestellt. Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind jedoch um die Trommel 11 herum zahlreiche Lochstempel 55 und zugeordnete Elemente angeordnet; aus Vereinfachungsgründen sind der Lochstempel 55 und die zugeordneten Elemente im Laufe eines Perforier- bzw. Stanzvorgangs in Fig. 3 in deren oberem Abschnitt dargestellt, während der Lochstempel 55 die zugeordneten Elemente, die einen Stanzvorgang bereits durchgeführt haben, im unteren Abschnitt von Fig. 3 dargestellt sind, wobei die Phase der letzteren Teile gegenüber der Phase der ersteren Teile um 180º verschoben ist. In Fig. 3 sind zwei Reihen von Matrizen veranschaulicht, wobei jedoch die eine Matrizenreihe detailliert, die andere Matrizenreihe nur vereinfacht dargestellt ist.
- Ein durch die Hauptwelle 103 mit der Trommel 11 mitge drehtes Element 108 ist zwischen der Trommel 11 und dem Hauptkörper 100 vorgesehen, der an der Trommel 11 befestigt ist. Am Element 108 sind mehrere Halterungen 104 so angeordnet, daß die Halterungen 104 mit dem Element 108 um die Hauptwelle 103 umlaufen können. Jede Halterung 104 ist mit einer Tragachse 35 als zweite Tragachse versehen. Alle Tragachsen 35 sind auf einer tangentialen Linie des Umfangs konzentrisch zur Hauptwelle 103 angeordnet und rotieren zusammen mit der Trommel 11 um die Hauptwelle 103. Ein Rollenrad 31 mit einem Hebel 36 (d.h. zweiter Hebel) und Rollen 32, 33 ist so angeordnet, daß das Rollenrad 31 um die Tragachse 35 herum schwingen kann. Zwischen dem Element 108 und der Trommel 11 ist eine drehfest am Hauptkörper 100 befestigte Rollenradkurve 21 angeordnet (die Stelle, an welcher die Rollenradkurve 21 und der Hauptkörper 100 gegeneinander befestigt sind, ist in der Zeichnung nicht dargestellt). An der Außenumfangs- bzw. Mantelfläche der Rollenradkurve 21 ist eine sich verjüngende Rippe 22 angeformt. Die Rollenräder, deren Zahl derjenigen der Lochstempeleinheiten 50 entspricht, sind an der sich verjüngenden Rippe 22 angeordnet. Da die Rollen 32 und 33 so angeordnet sind, daß sie die sich verjüngende Rippe 22 zwischen sich verklemmen, ist oder wird das Rollenrad 31 so geregelt, daß es auf der sich verjüngenden Rippe 22 ablaufen kann. Die Bahn der sich verjüngenden Rippe 22 ist wie folgt zusammengesetzt: Wenn das Rollenrad 31 auf der Mantelfläche der Rollenradkurve 21 in bezug auf die Hauptwelle 103 der Trommel sich bewegt bzw. abläuft, kann das Rollenrad 31 um die Tragachse 35 herum in Schwingung versetzt werden. Folglich wird der Hebel 36 um die Tragachse 35 herum in Schwingung versetzt. Der den zweiten Hebel bildende Hebel (Kurbelhebel) 36 und ein (passiver) Hebel 52 als erster Hebel sind durch einen den dritten Hebel darstellenden Hebel (eine Verbindungsstange) 41 über Gelenke 37 und 59 miteinander verbunden. Bei einer Umdrehung der Trommel 11 mit der Hauptwelle 103 bleibt der Abstand zwischen der Tragachse 35 und der Tragachse 51A konstant, so daß sich die Lagenbeziehung zwischen ihnen nicht ändert. Etwaige Schnittansichten auf der die Hauptwelle 103 einschließenden Fläche bzw. Ebene entsprechen der Schnittansicht gemäß Fig. 3. Unter der Voraussetzung, daß ein hypothetischer Lenker zwischen den Tragachsen 35 und 51A vorhanden ist, bilden die Hebel 36, 41 und 52 in einem noch zu erläuternden weiteren Sinn ein Vierlenkergestänge. Um das Element 108 ist eine Abdeckung 102 so angeordnet, daß alle Rollenräder 31 abgedeckt oder verdeckt sind.
- In einer Lochstempeleinheit 50 können ein oder mehrere Lochstempel vorgesehen sein. Bei der Vorrichtung gemäß Fig. 2 sind in einer Lochstempeleinheit 50 vier Lochstempel angeordnet. Gemäß Fig. 2 entspricht die Gesamtzahl der um die Trommel 11 herum angeordneten Lochstempel der Zahl der Öffnungen 12A der Matrize 12. Wenn eine Lochstempeleinheit 50 mit vier Lochstempeln versehen ist, sind für das Perforieren von 135 mm-Filmen vorzugsweise 25 Lochstempeleinheiten 50 um die Trommel 11 herum vorgesehen. Bevorzugt soll der Rotationsperforator kompakt gebaut sein. Die Erfinder haben herausgefunden, daß die folgende Beziehung zwischen dem Abstand (Mittenabstand: P) der herzustellenden Perforationslöcher und dem Mindestdurchmesser (Durchmesser: D) der Trommel besteht:
- πD/n > P
- Darin bedeuten: n Zahl der für einen Lochstempel vorgesehenen Klingen (blades) und π = Kreiskonstante.
- Anhand der obigen Beziehung kann der kleinste erforderliche Trommeldurchmesser wie folgt abgeleitet werden:
- D = Pn/π
- Die Lochstempeleinheit ist wie folgt ausgestaltet: Das Krümmungszentrum von Lochstempel 55, Abstreifer 54 und dessen Gleitfläche ist jeweils das gleiche, so daß ein konzentrischer Kreis geformt wird, dessen Zentrum die schwingende zentrale Achse 51A der Halterung 51 ist. Der Lochstempel 55 ist mittels einer Schraube verstellbar am Hebel 52 angebracht. Der Abstreifer 54 hält den Film so, daß sich der Film nicht verschiebt, wenn er mittels des Lochstempels 55 perforiert wird. Der Abstreifer 54 ist durch die Feder 53, die zwischen einer am Hebel 52 angeschraubten Abdeckung 58 und dem Hebel 52 angeordnet ist, so vorbelastet, daß er ständig an die Filmoberfläche angedrückt wird.
- Gemäß Fig. 3 werden Perforations-Rückstände in das Innere der Trommel 11 über eine Bohrung 13 abgeworfen, die in Übereinstimmung mit der Öffnung 12A der Matrize 12 auf der Trommel 11 angeordnet ist. Die Rückstände werden sodann durch die Saugeinheit 106 aus der Trommel abgesaugt.
- Der Hauptkörper 100 rotiert nicht relativ zur Trommel 11. Der Hauptkörper 100 kann unmittelbar auf einem Fußboden oder einer Basis mit Laufrollen, so daß er verfahrbar ist, installiert sein.
- Ein Gestänge- oder Lenkermechanismus ist gemäß einem bekannten technischen Ausdruck in der Mechanik als ein Mechanismus definiert, der aus starren, drehbar miteinander verbundenen Stangen besteht, die jeweils als Lenker bezeichnet sind. Ein aus vier Stangen bzw. Lenkern bestehender Mechanismus wird als Vierlenkergestänge bezeichnet. Ein solches ist in Fig. 4 zur Erläuterung schematisch dargestellt. Wenn sich gemäß Fig. 4 ein Lenker A unter der Bedingung bewegt, daß ein Lenker D fixiert ist, werden Lenker B und C begrenzt bewegt. Auch wenn der Lenker D nicht vorhanden ist, fungiert ein Mechanismus im wesentlichen als Lenkergestänge dann, wenn zwei den beiden Enden des Lenkers D entsprechende Punkte fixiert oder festgelegt sind und der Abstand zwischen den beiden Punkten konstant ist. Bei der vorliegenden Erfindung ist der vorgenannte Mechanismus vorgesehen, der als Vierlenkergestänge bezeichnet wird.
- Im folgenden ist die Arbeitsweise des Rotationsperforators allgemein erläutert.
- Wenn sich die Hauptwelle 103 dreht, rotiert die Trommel 1 mit der Hauptwelle 103 mit. Bei der Drehung der Hauptwelle 103 wird außerdem gleichzeitig der Film 1, der eng an der Matrize 12 an der Mantelfläche der Trommel 11 anliegt, in Dreh- bzw. Umlaufbewegung versetzt. Wenn der Film 1 an der Leitrolle 107 durchläuft und um die Trommel herumgeschlungen wird, sind der Abstreifer 54 und der Lochstempel 55, die längs des Umfangs der Trommel 11 vorgesehen sind, von der Mantelfläche der Trommel 11 getrennt. Während der Film 1 an der Trommel 11 anliegt, führen der Abstreifer 54 und der Lochstempel 55 ein Perforieren des Films durch. Wenn sich der Film 1 an der Seite der Leitrolle 101 von der Trommel 11 trennt, sind oder werden Abstreifer 54 und Lochstempel 55 von der Mantelfläche der Trommel 11 getrennt.
- Fig. 8 zeigt eine Zeitablaufanalyse der Bewegung eines Vierlenkergestänges. Gemäß Fig. 3 ist die Bewegung eines Vierlenkergestänges durch die Rollenradkurve 21 begrenzt; wenn das Rollenrad 31 aufgrund der Bahn der sich verjüngenden Rippe 22 um die Tragachse 35 schwingt, wird der Lochstempel in oder außer Berührung mit der Filmoberfläche gebracht. Das Rollenrad 31 dreht sich in der Pfeilrichtung gemäß Fig. 8(b), wobei sich der Zustand gemäß Fig. 8(a) auf den Zustand gemäß Fig. 8(c) ändert. Wenn im Ablauf der Zustand gemäß Fig. 8(c) erreicht ist, dreht sich das Rollenrad 31 in der Pfeilrichtung gemäß Fig. 8(d), bis wieder der Zustand gemäß Fig. 8(a) erreicht ist. Fig. 8(a) zeigt den Zustand, in welchem der Lochstempel 55 am weitesten von der Matrize 12 entfernt ist. Fig. 8(b) zeigt den Zustand, in welchem der Hebel 36 um die Tragachse 35 gedreht ist und sich der Seite der Trommel 11 annähert, wobei der Lochstempel 55 nahezu in Berührung mit der Filmoberfläche gebracht ist. Der Film 1 wird um die Trommel 11 herumgeschlungen, wenn sich die Vorrichtung im Zustand gemäß Fig. 8(a) befindet, oder das Herumschlingen des Films 1 um die Trommel 11 erfolgt in der Zeitspanne von dem Punkt, in welchem sich die Vorrichtung im Zustand gemäß Fig. 8(a), befindet bis zu dem Punkt, in welchem die Vorrichtung sich im Zustand gemäß Fig. 8(b) befindet, in welchem der Abstreifer 54 mit der Filmoberfläche in Berührung gebracht worden ist. Fig. 8(c) veranschaulicht den Zustand, in welchem der Lochstempel 55 den Film 1 perforiert, der an die Matrize 12 angelegt worden ist. Im Zustand gemäß Fig. 8(c) sind der Hebel 36 und der Hebel 41 in einer Linie ausgerichtet, so daß ein Totpunkt festgelegt ist. Fig. 8(d) zeigt den Zustand, in welchem der Hebel (bzw. der Lenker) 36 um die Tragachse 35 so gedreht ist, daß er von der Trommel 11 getrennt ist; Fig. 8(d) zeigt auch den Zustand, in welchem der Lochstempel 55 nach Durchführung einer Perforieroperation am Film 1 all mählich von der Matrize 12 getrennt ist oder wird. In der Zeitspanne von dem Punkt, an welchem der Abstreifer 54 von der Filmoberfläche abhebt, bis zu dem Punkt, an welchem die Vorrichtung den Zustand gemäß Fig. 8(a) erreicht, wird der Film 1 von der Trommel 11 getrennt bzw. abgehoben, oder der Film 1 wird von der Trommel 11 getrennt, wenn die Vorrichtung den Zustand gemäß Fig. 8(a) erreicht hat.
- Das Perforieren am Film 1 erfolgt letztlich, wenn der Lochstempel 55 um die Achse 51A herum geschwenkt wird. Die Antriebskraftquelle für den Lochstempel 55 wird daher vorzugsweise in der gleichen Weise wie der Stempel 55 bewegt; demzufolge kann der Arbeitsvorgang effektiv ausgeführt werden und eine auf jedes Element einwirkende Last oder Belastung verringert sein. Im Hinblick darauf wird das Rollenrad 31 um die Tragachse 35 herum in Schwingung versetzt, wobei die Bewegung des Rollenrads 31 ähnlich ist wie die des Lochstempels 55, welcher den Film 1 perforiert, so daß mit der Bewegung des Rollenrads 31 der obengenannte.Zweck erreicht wird.
- Die Lagenbeziehung zwischen der Rollenradkurve 21 und der Trommel 11 wird unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren, wie Abmessungen der Trommel 11 und Werkstoff der zu perforierenden Bahn, zweckmäßig bestimmt. Infolgedessen ist die Rollenradkurve 21 nicht notwendigerweise zwischen der Trommel 11 und dem Element 108, wie in Fig. 3 gezeigt, angeordnet. Ferner ist die Rollenradkurve 21 nicht notwendigerweise am Hauptkörper 100 befestigt, vielmehr reicht es aus, wenn die Rollenradkurve 21 so befestigt oderfixiert ist, daß sie sich nicht drehen kann.
- Der Mechanismus aus einer Rollenradkurve und einem Rollenrad ist herkömmlicherweise für eine Teilvorrichtung verwendet worden, mit der ein Positionieren in regelmäßigen Abständen vornehmbar ist. Beim Mechanismus aus einer Rollenradkurve und einem Rollenrad werden folgende Arbeitsgänge durchgeführt: Mindestens zwei am Rollenrad vorgesehene Rollen werden auf einer sich verjüngenden oder schrägen Rippe, die an der Rollenradkurve vorgesehen bzw. geformt ist, so bewegt, daß die beiden Rollen diese Rippe zwischen sich verklemmen. Auf diese Weise wird das Rollenrad entsprechend der Konfiguration der genannten Rippe um eine vorbestimmte Achse in Schwingung versetzt.
- Bei der Vorrichtung gemäß Fig. 3 dienen die Rollenradkurve und das Rollenrad dazu, den Hebel (Lenker) 36 in Schwingung zu versetzen. Bei Verwendung der Rollenradkurve und des Rollenrads kann folgender Mechanismus angewandt werden: Der Mechanismus ist konzentrisch nahe an der Trommel angeordnet; der Mechanismus ist relativ zur Trommel nicht drehbar; die Außenumfangsfläche des Mechanismus ist mit einem Eingreifabschnitt versehen, durch den der Hebel 36 in Schwingung versetzt wird. Der genannte Eingreifabschnitt kann aus einer Kurvennut und einer Kurve bzw. einem Nocken bestehen. In diesem Fall kann der Hebel 36 in Schwingung versetzt werden, wenn der Ort (locus) der Kurvennut und die Anlagefläche zwischen Kurve und Kurvennut zweckmäßig bestimmt sind. Dieser Mechanismus ist so ausgestaltet, daß das Rollenrad mit einer Rolle versehen ist und die sich verjüngenden oder schrägen Rippen der Rollenradkurve diese Rolle zwischen sich erfassen.
- Die Vorrichtung ist so ausgelegt (worden), daß auf die Fläche der sich verjüngenden Rippe 22, an welcher letztere mit den Rollen 32 und 33 in Berührung gelangt, keine ungleichförmige Belastung ausgeübt wird. Beispielsweise ist im Fall des oberen Rollenrads 31 gemäß Fig. 3 die Fläche, an welcher die Rolle 32 und die sich verjüngende Rippe 22 miteinander in Berührung gelangen, in bezug auf die Hauptwelle 103 schräggestellt. Die Fläche, an welcher die Rolle 33 und die sich verjüngende Rippe 22 miteinander in Berührung gelangen, liegt dagegen etwa senkrecht zur Hauptwelle 103. Andererseits ist beim anderen Rollenrad gemäß Fig. 3 die Beziehung zwischen der Rolle 32 und der sich verjüngenden Rippe 22 sowie diejenige zwischen der Rolle 33 und der Rippe 22 zur oben angegebenen Beziehung umgekehrt. Bei der Vorrichtung gemäß Fig. 3 wurde die Konfiguration bzw. Form der Fläche der sich verjüngenden Rippe 22 so bestimmt, daß sich die Rollen 32 und 33 gleichmäßig an die sich verjüngende Rippe 22 anlegen können. Selbstverständlich können die Konfigurationen der Rollen 32 und 33 so bestimmt oder festgelegt sein, daß die Rollen 32 und 33 sich gleichmäßig an die sich verjüngende Rippe 22 anlegen können. Die Rollen 32 und 33 können aus einem Metall für Lagerzwecke bestehen. Die sich verjüngende Rippe 22 besteht vorzugsweise aus Eisen oder einer Eisenlegierung.
- Vorzugsweise wird auf die Berührungsstelle zwischen den Rollen 32, 33 und der sich verjüngenden Rippe 22 Schmieröl aufgetragen. In diesem Fall muß darauf geachtet werden, eine Verunreinigung der Filme durch austretendes Schmieröl zu verhindern. Bei Verwendung von Schmierfett als Schmiermittel ist dieses dem Schmieröl bezüglich der Abdichtung überlegen. Die Abdeckung 102 gemäß Fig. 1 wird vorzugsweise als Dichtungselement zur Verhinderung des Austritts eines Schmiermittels benutzt.
- Bei der Konstruktion gemäß Fig. 3 ist der Hebel (Lenker) 36 mit den anderen Hebeln (Lenkern) 41 und 52 so verbunden, daß ein Vierlenkergestänge gebildet ist. Infolgedessen sind die Bewegungen des Rollenrads 31 und des Lochstempels 55 miteinander gekoppelt. Nebenbei ist die Einrichtung zur Übertragung der Bewegung des Rollenrads 31 auf den Lochstempel 55 nicht auf die in Fig. 3 dargestelle Ausführungsform beschränkt, sofern die genannten Eigenschaften des Rollenrads 31 erhalten bleiben. Beispielsweise kann der herkömmliche Mechanismus gemäß Fig. 12 mit der Spitze bzw. dem Vorderende des Hebels 3G des Rollenrads 31 verbunden werden oder sein, wobei der Lochstempel um die Achse 152 schwingt, die sich beim herkömmlichen Mechanismus mit der Trommel 111 mitdreht. Der Rotationsperforator mit der Rollenradkurve 21 kann mit hoher Geschwindigkeit, z.B. mit einer Drehzahl von 6000/min, betrieben werden, die wesentlich höher ist als die Drehzahl von 200/min beim herkömmlichen Mechanismus. Bei der Vorrichtung gemäß Fig. 8 wird der Lochstempel 55 mit der Filmoberfläche über eine lange Zeitspanne hinweg in Berührung gebracht, so daß der Perforiervorgang allmählich oder fortlaufend durchgeführt werden kann. Wenn jedoch die Bahn oder Erstreckung der sich verjüngenden Rippe 22 zweckmäßig ausgelegt wird, kann ein Perforiervorgang durch den Lochstempel 55 in kürzester Zeit durchgeführt werden, wobei sich der Lochstempel 55 schnell von der Filmoberfläche trennt.
- Damit ein Vierlenkergestänge seine Funktion wirksam zu erfüllen vermag, sollten der Drehwinkel der Tragachse 35 vorzugsweise nicht mehr als 90º und auch der Drehwinkel der Tragachse 51A an der untätigen Seite (idle side) nicht mehr als 90º betragen.
- Beim Vierstangen- bzw. Vierlenkermechanismus ist es nötig, daß die Rotation der Trommel 11 die Bewegung des Lochstempels 55 effektiv beeinflußt, welche vom Verhältnis der Winkelgeschwindigkeit der Tragachse 35 des Hebels 36 zu derjenigen der Tragachse 51A des Hebels 52 und nicht vom Verhältnis der Länge jedes Hebels abhängt. Infolgedessen hängt die Einstellung der auf den Lochstempel 55 ausgeübten Kraft nicht von der Hebellänge, sondern von der Winkelgeschwindigkeit um jede Tragachse herum ab. Demzufolge kann die Kraft wahlfrei bzw. optimal (optionally) eingestellt werden, wenn die Lage der Gelenke des Vierlenkergestänges bestimmt oder festgelegt ist. Insbesondere im Fall von Fig. 8(c), in welchem der Hebel 36 und der Hebel 41 in einer Linie ausgerichtet sind und das Gelenk 37 nahe an einem Totpunkt liegt (am Totpunkt kann der Hebel 36 an der Antriebsseite den Hebel 41 an der untätigen Seite nicht antreiben), wird die Kraft allmählich auf den Film 1 ausgeübt, so daß der Film 1 dabei perforiert wird. Auch bei einer Erhöhung der Rotationsgeschwindigkeit bzw. Drehzahl der Trommel 11 wird somit auf die Rollen 32 und 33 des Rollenrads 31, welche die Antriebskraftquelle des Vierlenkergestänges sind, keine übermäßig große Kraft äusgeübt. Die Perforiervorgänge können somit zügig bzw. gleichmäßig mit hoher Geschwindigkeit unter Ausbildung von Perforationen einer hohen Güte durchgeführt werden. Da in der Vorrichtung keine übermäßig große Kraft ausgeübt wird, kann die Häufigkeit von Wartungsarbeiten beträchtlich verringert sein. Bei einer herkömmlichen Vorrichtung ist es beispielsweise nötig, beim Perforieren einer Filmlänge von 1.000.000 m 200 Wartungsarbeitsgänge auszuführen. Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann dagegen die Zahl der wartungsarbeitsgänge auf etwa 0 verringert sein. Bei der Vorrichtung gemäß Fig. 8 bleibt der Lochstempel 55 während einer langen Zeitspanne in Anlage gegen die Filmoberfläche, so daß ein Perforiervorgang allmählich (langsam) durchgeführt werden kann. Bei (entsprechender) Einstellung der Anordnung jedes Hebels des Vierlenkergestänges ist es jedoch auch möglich, einen Perforiervorgang in kurzer Zeit (schnell) durchzuführen und den Lochstempel schnell von der Filmoberfläche abzuheben.
- Als Gelenke 37 und 59 des Vierlenkergestänges können beliebige Gelenke für ein Lenkergestänge verwendet werden. Die Art des Gelenks wird abhängig von der Wirkung bei der vorliegenden Erfindung zweckmäßig gewählt. Beispielsweise kann für die Vorrichtung gemäß dieser Erfindung eine Einrichtung benutzt werden, wie sie für ein Einzelradaufhängungsgelenk bei einem Kraftfahrzeug verwendet wird. Alle das Vierlenkergestänge gemäß der Erfindung bildenden Hebel 36, 41 und 52 liegen auf einer Fläche bzw. in einer Ebene, die etwa parallel zu der die Hauptwelle 103 einschließenden Ebene liegt, und die Hebel werden dabei ohne jede Verwindung einheitlich miteinander betätigt. Für genaue Anordnung dieser Hebel und zur Erleichterung des Zusammenbaus des Vierlenkergestänges kann beispielsweise ein Kugelgelenk, bei dem ein Hebel und ein Gelenk (joint) miteinander integriert sind, für den Hebel 41 und das Gelenk 59 benutzt werden. Gemäß Fig. 9 sind Gelenke exzentrisch verbunden. Bei exzentrisch verbundenen Gelenken kann der Eingriff zwischen dem Lochstempel und der Matrize 12 einfach eingestellt werden; auch bei einer Änderung der Filmdicke läßt sich die Einstellung flexibel bzw. zweckmäßig vornehmen.
- In Fig. 3 ist eine Ausführungsform gezeigt, bei welcher die Rollenradkurve 21, das Rollenrad 31 und das Vierlenkergestänge kombiniert sind. Die Einrichtung zum Antreiben (Betätigen) des Vierlenkergestänges kann beliebig gewählt werden, solange der oben angegebene Vorteil des Vierlenkergestänges erhalten bleibt, nämlich der Vorteil, daß die auf den Lochstempel 55 ausgeübte Kraft unabhängig von der Hebellänge wahlfrei bzw. optimal eingestellt werden kann. Das Vierlenkergestänge gemäß dieser Ausführungsform kann nicht nur für einen Rotationsperforator zum Perforieren eines um die Trommel 1 bzw. 11 herumgeschlungenen Films, sondern auch für andere Maschinen verwendet werden. Ferner kann dieses Vierlenkergestänge auch bei einer Maschine eingesetzt werden, bei welcher das Perforieren ohne eine rotierende Trommel 1 bzw. 11 erfolgt.
- Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3 sind die Rollenradkurve 21, das Rollenrad 31, das Vierlenkergestänge (miteinander) kombiniert. Bei der Vorrichtung gemäß Fig. 3 sind die Rollenradkurve 21 und das Rollenrad 31 vorgesehen, um die Drehung der Trommel 11 effektiv auf den Lochstempel 55 zu übertragen; ferner ist das Vierlenkergestänge kombiniert bzw. vorgesehen, um die Drehung des Rollenrads effektiv auf den Lochstempel 55 zu übertragen. Die Energieübertragung ist dabei sehr wirksam, so daß ein Energieverlust auf ein Mindestmaß verringert ist. Als Ergebnis ist die Produktionsleistung der erfindungsgemäßen Maschine höher als die einer herkömmlichen Maschine.
- Das Gewicht der für die Maschine gemäß der Erfindung verwendeten Bauelemente ist im Hinblick auf Kosten und Handhabung vorzugsweise niedrig. Insbesondere ist das Gewicht der Bauelemente der Lochstempeleinheit vorzugsweise gering, solange dabei die für die Durchführung eines Perforiervorgangs nötige Trägheitskraft erhalten bleiben kann.
- Bei der Erfindung ist es nicht notig, den Lochstempel 55 und die Matrize 12 mit einer speziellen Konfiguration bzw. Ausgestaltung zu verwenden, vielmehr können ein zweckmäßiger Lochstempel und eine zweckmäßige Matrize nach dem Stand der Technik verwendet werden. Vom Standpunkt der Durchführung des Perforierens mit hoher Genauigkeit werden vorzugsweise, wie im JP-Gebrauchsmuster 39036/1988 offenbart, ein kreisbogenförmiger Lochstempel und eine kreisbogenformige Matrize verwendet, deren Krümmungsradius der gleiche ist wie derjenige eines Kreisbogens, der um die Schwingwelle oder -achse herum festgelegt ist.
- Der Lochstempel 55 ist oder wird vorzugsweise gemäß Fig. 4 verstellbar mittels einer Schraube fixiert, derart, daß der hintere Abschnitt des Lochstempels 55 an der Schraube anliegt, weil (in diesem Fall) die Länge des Lochstempels 55 einfach eingestellt werden kann, wenn der Lochstempel nach aufgetretenem Abrieb nachgeschliffen wird.
- Gemäß den Fig. 10 und 11 ist das Tragelement im Abstreifer 54 (die Form der Gleitfläche zwischen dem Hebel und dem Abstreifer 54) zum Haltern oder Lagern eines einen Film fixierenden Elements vorzugsweise kreisbogenförmig ausgebildet, wobei der Krümmungsradius dieses Elements demjenigen eines um die Tragachse 51A herum gebildeten Kreisbogens gleich ist. Der auf oben beschriebene Weise ausgestaltete Abstreifer bietet folgende Vorteile: In einer Zeitspanne von dem Punkt, an dem der Lochstempel 55 in die Matrize 12 eingeführt wird und in sie eingreift und die Gesamtfläche des Abstreifers mit der Filmoberfläche in Berührung gebracht wird (vgl. Fig. 10), bis zu dem Punkt, an welchem der Hebel 52 um die Tragachse 51 herum dreht bzw. schwingt und der Abstreifer 54 von der Matrize 12 abhebt (vgl. Fig. 11), bewegt sich die Gesamtfläche des Abstreifers 54 nicht relativ zur Matrize 12 oder zum Film 1. Wenn die Tragachse 51A in der gleichen Ebene wie die Oberfläche des Films 1 angeordnet ist, kommt der Rand- oder Kantenabschnitt des Abstreifers 54 nicht mit der Filmoberfläche in Berührung, wenn der Abstreifer 54 von der Filmoberfläche abhebt. Aus diesem Grund werden durch die Spitze bzw. Kante des Abstreifers 54 keinerlei Kratzer (im Film) verursacht. Während bei der in den Fig. 10 und 11 dargestellten Maschiene der Lochstempel 55 nicht kreisbogenförmig ausgebildet ist, sollte er jedoch vorzugsweise eine Kreisbogenform aufweisen, deren Krümmungszentrum, wie beim Abstreifer 54, mit dem Zentrum des um die Tragachse 51 herum festgelegten konzentrischen Kreises übereinstimmt. Bei der Vorrichtung gemäß den Fig. 10 und 11 ist der Abstreifer 54 mit einer außenseitig des Hebels 52 geformten bzw. vorgesehenen Abdeckung 58 versehen. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf diese spezifische Ausführungsform beschränkt. Abstreifer 54 und Lochstempel 55 können einstückig oder materialeinheitlich mit dem Hebel 52 ausgebildet sein. Der Abstreifer 54 und der Lochstempel 55, deren Konfigurationen in den Fig. 10 und 11 dargestellt sind, sind oder werden bevorzugt in jede der oben beschriebenen Ausführungsform integriert, um damit weitere Wirkungen zu erzielen. Insbesondere werden der Abstreifer 54 und der Lochstempel 55 mit den Konfigurationen bzw. Formen gemäß den Fig. 10 und 11 bei der Maschine gemäß Fig. 3 eingesetzt, bei welcher die Rollenradkurve 21, das Rollenrad 31 und das Vierlenkergestänge (miteinander) kombiniert sind.
- Mit der vorstehend erläuterten Erfindung konnten somit eine Perforiervorrichtung und ein Perforierverfahren bereitgestellt werden, deren Produktionsleistung beträchtlich höher ist als bei einer Maschine nach dem Stand der Technik. Insbesondere konnten damit eine Perforiervorrichtung und ein Perforierverfahren bereitgestellt werden, bei denen die Häufigkeit der Wartungsarbeiten verringert ist und ein Perforiervorgang mit hoher Geschwindigkeit durchgeführt werden kann. Darüber hinaus können (damit) perforierte Bahnen einer hohen Güte gewährleistet werden.
Claims (9)
1. Perforiervorrichtung zum Perforieren einer Bahn
(1), umfassend:
eine drehbare Trommel (11) zum Unterstützen bzw. Tragen
der Bahn,
eine Anzahl von Lochstempeln (55),
eine Vielzahl von Öffnungen (12A), die in der drehbaren
Trommel für Aufnahme der mehreren Lochstempel (55) geformt
sind,
eine Anzahl erster Hebel (52), die jeweils einen der
Lochstempel (55) tragen,
wobei die Hebel an einer drehbaren Anordnung, von
welcher die Trommel ein Teil bildet, montiert bzw. gelagert
sind,
eine Anzahl von Schwenkeinheiten zum jeweiligen
Verschwenken eines der ersten Hebel,
von denen jede Schwenkeinheit ein Rollenmittel mit zwei
Rollen (32, 33) aufweist, die jeweils mit einem betreffenden
zweiten Hebel verbunden sind, der um eine erste Achse (35)
dreht bzw. drehbar ist, welche tangential zu einem gedachten
Kreis liegt, der zur Achse der Trommel konzentrisch ist und
in einer zu dieser Achse senkrechten Ebene liegt,
wobei jeder der ersten Hebel durch Drehung des
betreffenden zweiten Hebels bewegt wird,
ein festes Element (21), das sich nicht mit der
drehbaren Anordnung mitdreht und eine Leitschiene (22) für
Anlage der Paare der Rollen der Schwenkeinheit aufweist,
wobei die Leitschiene im wesentlichen konzentrisch zur
Drehachse der drehbaren Anordnung liegt und so angeordnet
ist, daß die Paare der Rollen bei Drehung der drehbaren
Anordnung den zweiten Hebel um die erste Achse drehen, um den
ersten Hebel zum Perforieren der Bahn mittels des
Lochstempels zu verschwenken,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leitschiene (22) von (zwischen) den Paaren der
Rollen verklemmt ist und
daß die Oberfläche der Leitschiene (22) so geformt ist,
daß jede Rolle der Rollenpaare gleichmäßig mit der Leit
schiene in Berührung steht bzw. an ihr anliegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Leitschiene
(22) durch eine sich verjüngende Rippe geformt ist und die
Oberflächen der Paare von Rollen gleichmäßig mit der
Oberfläche der sich verjüngenden Rippe in Berührung stehen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei die
Vorrichtung ferner einen Abstreifer (54) zum Entfernen der
ausgestanzten Teile der Bahn umfaßt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, wobei der
Lochstempel um eine zweite, nahe an einer Umfangsfläche der
Trommel (11) vorgesehene Achse (51A) schwenkbar ist und in
Form eines Kreisbogens um die zweite Achse vorliegt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 und 4, wobei der
Abstreifer (54) im Betrieb ebenfalls um die zweite Achse
schwingt und die Form eines Kreisbogens um die zweite Achse
aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, wobei die
Schwenkeinheit ferner umfaßt:
eine Verbindungsstange (41), welche den ersten Hebel
schwenkbar mit dem zweiten Armhebel verbindet.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei der erste Hebel
und die Verbindungsstange einen Punkt nahe einem Totpunkt
erreichen, wenn der Lochstempel die Bahn perforiert.
8. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, wobei sich der
Lochstempel in einem Kreisbogen um die zweite Achse bewegt.
9. Verfahren zum Perforieren einer Bahn, mit dem
Schritt der Verwendung einer Vorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 8 zum Perforieren einer Bahn.
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JP20523191 | 1991-08-15 | ||
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