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DE69217977T2 - Vorrichtung zur feststellung der wirksamkeit eines maschinenwerkzeugs - Google Patents

Vorrichtung zur feststellung der wirksamkeit eines maschinenwerkzeugs

Info

Publication number
DE69217977T2
DE69217977T2 DE69217977T DE69217977T DE69217977T2 DE 69217977 T2 DE69217977 T2 DE 69217977T2 DE 69217977 T DE69217977 T DE 69217977T DE 69217977 T DE69217977 T DE 69217977T DE 69217977 T2 DE69217977 T2 DE 69217977T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
plate
opening
tool
hole
machine unit
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Fee Related
Application number
DE69217977T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69217977D1 (de
Inventor
Mikko Lindstrom
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Finn Power International Inc
Original Assignee
Finn Power International Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Finn Power International Inc filed Critical Finn Power International Inc
Publication of DE69217977D1 publication Critical patent/DE69217977D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69217977T2 publication Critical patent/DE69217977T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01BMEASURING LENGTH, THICKNESS OR SIMILAR LINEAR DIMENSIONS; MEASURING ANGLES; MEASURING AREAS; MEASURING IRREGULARITIES OF SURFACES OR CONTOURS
    • G01B21/00Measuring arrangements or details thereof, where the measuring technique is not covered by the other groups of this subclass, unspecified or not relevant
    • G01B21/10Measuring arrangements or details thereof, where the measuring technique is not covered by the other groups of this subclass, unspecified or not relevant for measuring diameters
    • G01B21/14Measuring arrangements or details thereof, where the measuring technique is not covered by the other groups of this subclass, unspecified or not relevant for measuring diameters internal diameters
    • GPHYSICS
    • G05CONTROLLING; REGULATING
    • G05BCONTROL OR REGULATING SYSTEMS IN GENERAL; FUNCTIONAL ELEMENTS OF SUCH SYSTEMS; MONITORING OR TESTING ARRANGEMENTS FOR SUCH SYSTEMS OR ELEMENTS
    • G05B19/00Programme-control systems
    • G05B19/02Programme-control systems electric
    • G05B19/18Numerical control [NC], i.e. automatically operating machines, in particular machine tools, e.g. in a manufacturing environment, so as to execute positioning, movement or co-ordinated operations by means of programme data in numerical form
    • G05B19/406Numerical control [NC], i.e. automatically operating machines, in particular machine tools, e.g. in a manufacturing environment, so as to execute positioning, movement or co-ordinated operations by means of programme data in numerical form characterised by monitoring or safety
    • G05B19/4065Monitoring tool breakage, life or condition
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01NINVESTIGATING OR ANALYSING MATERIALS BY DETERMINING THEIR CHEMICAL OR PHYSICAL PROPERTIES
    • G01N3/00Investigating strength properties of solid materials by application of mechanical stress
    • G01N3/58Investigating machinability by cutting tools; Investigating the cutting ability of tools

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  • Numerical Control (AREA)
  • Automatic Tool Replacement In Machine Tools (AREA)
  • Laser Beam Processing (AREA)
  • Automatic Control Of Machine Tools (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Maschineneinheit für die Bearbeitung von Platten, bei der die Wirksamkeit mindestens eines Schneidwerkzeuges dieser Maschineneinheit überprüft wird.
  • Es ist bei solchen Maschineneinheiten mit Blechbearbeitungs- Werkzeugen, die ein Loch oder eine Öffnung in der zu bearbeitenden Platte anbringen, ob sie nun von Hand oder automatisch betrieben werden, von entscheidender Wichtigkeit, deren Wirksamkeit zu überprüfen. Bei einer Blechbearbeitungsmaschine gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, dass das Stanzwerkzeug nicht mehr wirksam ist, das heisst zusammenbricht. Die erste Möglichkeit ist die, dass das Werkzeug sehr lange in Betrieb ist und dadurch immer stumpfer wird, bis es zum Schluss überhaupt nicht mehr schneidet. Die andere Möglichkeit ist die, dass das Werkzeug Öffnungen mit Spänen schneidet und nicht mehr wirksam ist, was darauf hinweist, dass es zerbrochen ist oder dass Teile davon abgebrochen sind, dadurch ist die vom Werkzeug hergestellte Öffnung von sehr schlechter Qualität.
  • Genauer gesagt, wenn das Werkzeug zerbrochen ist, oder wenn Teile desselben abgebrochen sind, bleibt es beim Rückziehen desselben oft an der zu bearbeitenden Platte hängen, so dass diese nach oben mitgezogen wird. Dadurch kann die Platte sogar aus den sie haltenden Greifern herausgezogen werden.
  • Befindet sich ein Bedienungsmann oder ein Zuschauer in der Nähe, ist ein solches unerwartetes Losreissen der Platte eine Gefahrenquelle und kann die Person schwer verletzen.
  • Ein weiteres Problem besteht darin, dass der Bedienungsmann nicht bemerkt, dass das Werkzeug keine Löcher mehr stanzt. Dadurch gelangt eine nicht ausgestanzte Platte in die anschliessende Produktionskette. Ohne die erforderlichen Öffnungen sind die aus der Platte hergestellten Teile natürlich wertlos. Dadurch entstehen zusätzliche Herstellungskosten. Insbesondere entstehen Probleme, wenn die Plattenbearbeitungsmaschine Teil einer automatischen Maschineneinheit ausmacht, die unbeaufsichtigt arbeitet. Wenn kein Mensch eingreift, ist die Gefahr viel grösser, dass die Platten keine und/oder mangelhafte Löcher aufweisen (d.h. Löcher, die nicht sauber geschnitten sind oder z.B. am Rand anhaftende Splitter aufweisen). Dadurch entstehen Lieferverzögerungen und Verdienstausfall.
  • Es sind verschiedene Systeme und Verfahren bekannt zum Feststellen von Fehlern am Werkzeug. Die US-Patentschrift 4,420,685 beschreibt z.B. ein System, bei welchem ein gebrochenes Werkzeug dadurch festgestellt wird, dass die Menge der gesammelten, aus dem Werkstück ausgestanzten Teile gemessen wird. Die US-Patentschrift 4,918,616 beschreibt ein anderes System, bei welchem ein Signalgenerator in der Nähe des Werkzeuges angeordnet ist und ein Signal auf das Werkzeug richtet. Ein akustisches Schallübertragungssystem ist ebenfalls in der Nähe des Werkzeuges angebracht, welches ein künstliches Signal auf das Werkzeug richtet. Das vom Werkzeug generierte Signal in Antwort auf das künstliche Signal wird aufgefangen und analysiert und erlaubt daraus einen Schluss zu ziehen, ob das Werkzeug einen Mangel aufweist.
  • Die US-Patentschrift 4,228,514 beschreibt ein Verfahren zum Feststellen der Abnützung der Spitze eines Bohrers anhand der Rotationsgeschwindigkeit. Die US-Patentschrift 4,176,396 beschreibt noch ein anderes Verfahren zum Feststellen des Verschleisses eines Werkzeuges, welches von einem Sensor Gebrauch macht, der ein Signal abgibt, welches dem Schneideprofil des Werkzeuges entspricht. Eine Angabe bezüglich des Schneidprofils des Werkzeuges vor dessen Einsatz wird zuerst gespeichert. Diese Information wird mit der jetzigen Profilinformation verglichen und gibt einen Hinweis auf den Verschleiss des Werkzeuges.
  • Ein weiteres Verfahren zum Feststellen des Verschleisses eines Werkzeuges ist in der US-Patentschrift 3,841,149 beschrieben. Hier wird ein Referenzwert der Breitband-Vibrationsenergie eines Werkzeuges in neuem Zustand mit der Vibrationsenergie während des Gebrauchs desselben in Intervallen verglichen, woraus sich der jeweilige Verschleisszustand feststellen lässt. Die US-Patentschrift 3,694,637 beschreibt ebenfalls ein Verfahren zum Ueberwachen des Verschleisses eines Werkzeuges, wobei eine Fourier-Analyse angewendet wird, mit der die Vibrationscharakteristik des Werkzeuges in eine Kraftfrequenz-Verteilung umgesetzt wird, welche mit dem Referenz-Spektrum eines Prüfwerkzeuges verglichen wird. Die Analyse der verschiedenen Spektren des '637 Patentes wird von einem Minicomputer ausgeführt, während die Vibrations-Charakteristiken des Bohrers der Maschine von einem Akzelerometer gemessen werden.
  • Die US-Patentschrift 4,031,368 beschreibt ein nochmals anderes Verfahren zum Feststellen des Verschleisses eines Bearbeitungswerkzeuges. Das Verfahren nach der '368 Patentschrift verwendet gemessene Werte wie Verschleiss an der Stirnseite, der Flankenseite und minimum Flankenverschleiss des Schneidwerkzeuges, sowie den Abmessungen des bearbeiteten Werkstückes, dessen Vibrationen, dessen Durchbiegung und dessen Oberflächenrauheit usw., um mittels eines Ueberwachungsgerätes die voraussichtliche Lebensdauer des Werkzeuges zu berechnen. In dem Artikel: "Automatic Detection of Cutting Tool Failure" beschreiben Gee et al. drei mögliche Verfahren zum Feststellen eines Versagens eines Schneidwerkzeuges. Es sind dies: Ueberwachen der akustischen Werte, Messen der Schneidkräfte und der Kraft.
  • Gemäss dem Stand der Technik ist es daher meist üblich, das Versagen eines Bearbeitungswerkzeuges am Werkzeug selber festzustellen. Daher muss die Bewegung des Werkzeuges berücksichtigt werden, was oft die konstruktion aufwendiger Schaltungen bedingt, um die Bewegungen und Vibrationen des Werkzeuges zu kompensieren. Will man das Bearbeitungswerkzeug direkt überwachen, muss das Ueberwachungsgerät in der Nähe des Werkzeugs angebracht werden. Dies ist meist schwierig, oder oftmals unmöglich. Ist das zu überwachende Werkzeug Teil einer hydraulischen Stanzmaschine, müssten bei dem oben genannten Verfahren empfindliche Messgeräte für den hydraulischen Druck eingesetzt werden.
  • Es sind aber Millionen mechanisch betriebene Maschinen in Betrieb, bei denen keine hydraulischen Drucksensoren verwendet werden können.
  • Es sind auch Verfahren bekannt, um Löcher in bearbeiteten Platten festzustellen und diese zu beurteilen.
  • Die US-Patentschrift 3,902,811 beschreibt ein System, um mittels eines Koordinatographen die Dimension von Teilen zu messen. Damit ist es möglich, die Koordinaten von Löchern sowie deren Durchmesser und deren Rundheit festzustellen. Der Teil, der gemessen werden soll, wird zwischen eine Lichtquelle und eine Photokathode gebracht.
  • Die US-Patentschrift 4,811,253 und die US-Patentschrift 3,636,362 beschreiben Messverfahren zum Feststellen von Löchern, wobei die Detektorelemente an beiden Seiten des zu prüfenden Objektes angeordnet sind.
  • Die US-Patentschrift 4,657,396 beschreibt ein Kontrollsystem mit einem durchsichtigen Tisch, auf den das Werkstück gelegt wird. Die Detektorelemente sind an beiden Seiten des Tisches angeordnet.
  • Der Erfinder hat festgestellt, dass die sicherste und genaueste Art, um herauszufinden, ob ein Werkzeug gebrochen ist, darin besteht, das vom Werkzeug hergestellte Loch oder die Öffnung zu qualifizieren.
  • Mit anderen Worten: der Erfinder geht davon aus, dass drei Möglichkeiten bestehen, wenn ein Werkzeug versucht, ein Loch oder eine Öffnung in einer Platte anzubringen, nämlich: (a) es entsteht kein Loch oder Öffnung; (b) das Loch oder die Öffnung ist mangelhaft; und (c) das Loch oder die Öffnung ist perfekt. Ist die Öffnung perfekt, braucht weder die Bedienungsperson noch das Ueberwachungssystem einzugreifen. Dies ist allerdings nicht der Fall für (a) oder (b), wenn entweder ein Loch fehlt oder das Loch mangelhaft ist. Der Erfinder schliesst daraus, dass man: "durch Anschauen des Loches" während des Betriebes auf die Wirksamkeit des Werkzeuges schliessen kann. Ein solches "Anschauen des Loches"-Verfahren gibt dem System eine große Flexibilität, weil es in Abstand von der Stelle, wo das Stanzen oder Schneiden stattfindet, ausgeführt werden kann. Dadurch, dass die Vorrichtung in Abstand von der Stelle, wo das Stanzen oder Schneiden stattfindet, angebracht werden kann, ist es möglich, verschiedenartige Apparate zum Feststellen der Qualität des Loches zu verwenden, die zuverlässiger und billiger sind als die bei bisher bekannten Verfahren verwendeten.
  • Der Erfinder hat daher eine Anzahl Vorrichtungen und Verfahren ins Auge gefasst, mit welchen es möglich ist, bei einem Loch in einer Platte, welches von einem Werkzeug angebracht worden ist, aus dessen Qualität auf die Wirksamkeit des Werkzeuges Schlüsse zu ziehen. Beispielsweise kann man ein photoelektrisches System mit einem Sensor anwenden, welcher die vom Werkzeug hergestellten Löcher prüft. Eine andere Möglichkeit besteht darin, eine Kamera zu verwenden, deren aufgezeichnetes Bild des Loches mit einem gespeicherten Bild eines Loches, welches von einem neuen Werkzeug gemacht worden ist, d.h. eines perfekten Loches, zu vergleichen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen mechanischen Fühler oder eine Vielzahl von mechanischen Fühlern zu verwenden, welche das Vorhandensein eines Loches und dessen Qualität messen. Es besteht auch die Möglichkeit, einen bewegbaren Fühler zu verwenden, welcher die Koordinaten der Berührungsstellen aufzeichnet.
  • Unabhängig davon, welches Verfahren angewendet wird, um die Löcher zu überprüfen, welche ein Werkzeug in einer Platte angebracht hat, findet die Überprüfung zwar nahe bei, aber nicht in Kontakt mit dem Werkzeug, und gleichzeitig mit der Verschiebung der Platte auf dem Arbeitstisch und während des Herstellungsverfahrens statt. Diese gleichzeitige Herstellung und Überprüfung verringert oder eliminiert jeglichen Zeitverlust.
  • Ein Ziel der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu schaffen, welche die Wirksamkeit des Bearbeitungswerkzeuges überwacht, ohne dass dabei die Bewegung, die Vibration, die Biegung usw. des Werkzeuges berücksichtigt werden braucht.
  • Die oben genannten Ziele und Vorteile der Erfindung werden an Hand der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen und Zeichnungen erläutert. Die Zeichnungen zeigen:
  • Figur 1 zeigt die Seitenansicht der Bearbeitungsstation einer Blechbearbeitungsmaschine, auf welche die Erfindung angewendet werden kann;
  • Figur 2 dieselbe Bearbeitungsstation in Ansicht von oben;
  • Figur 3 ein vereinfachtes Blockschema, welches die erfindungsgemässe Wirkungsweise eines Beispielsystems erläutert;
  • Figur 4 eine Ansicht eines Revolverkopfes von oben, in welcher die Relativlage der Detektormechanismen ersichtlich ist;
  • Figur 5 eine Seitenansicht einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemässen Mechanismus;
  • Figur 6A eine Ansicht von oben einer zweiten Ausführungsform der Kontrollvorrichtung nach der Erfindung;
  • Figur 6B eine Seitenansicht der Vorrichtung nach Figur 6A;
  • Figur 7A eine weitere erfindungsgemässe Kontrollvorrichtung in Ansicht von oben;
  • Figur 7B eine Seitenansicht der Vorrichtung nach Figur 7A;
  • Figur 7C einen Ausschnitt der magnetisch leitenden Schichten der Vorrichtung nach Figur 7B;
  • Figur 8 ein Blockschema eines anderen erfindungsgemässen Systems;
  • Figur 9 ein Flußdiagramm der aufeinanderfolgenden Operationen gemäss der Erfindung.
  • Die Fig. 1 und 2 zeigen eine Maschineneinheit für die automatische Blechbearbeitung, in Seitenansicht (Fig. 1) und in Ansicht von oben (Fig. 2), bei welcher das erfindungsgemässe System Anwendung finden kann. Es ist zwar eine Maschineneinheit dargestellt, das erfindungsgemässe System ist aber genausogut anwendbar bei einfachen Maschinen wie Stanzen, Laserschneidmaschinen oder Plasma-Schneidmaschinen. Die dargestellte Maschineneinheit arbeitet mit einem Revolverkopf mit Stanzwerkzeugen oder Laserschneide-Werkzeugen, könnte aber auch mit Plasma-Schneidwerkzeugen bestückt sein. Die dargestellte Maschineneinheit 2 umfasst einen unteren Rahmen 4, auf dem ein oberer Rahmen 6 aufgesetzt ist. Der Arbeitstisch ist mit 8 angedeutet, auf dem eine zu bearbeitende Platte 10 liegt. Die dargestellte Maschineneinheit hat einen mit dem Rahmen 4 verbundenen ersten Schlitten 12, der in Richtung der Pfeile Y verschiebbar ist. Auf dem Schlitten 12 ist ein zweiter Schlitten 14 angebracht, der bezüglich des ersten Schlittens 12 in Richtung der Pfeile X verschiebbar ist. Am zweiten Schlitten 14 sind zwei Greifer 16 angebracht. Wie aus der US-Patentschrift 4,658,682 bekannt, hat jeder Greifer 16 zwei Backen 18, welche die zu bearbeitende Platte 10 greifen.
  • Am oberen Rahmen 6 ist ein Revolverkopf 20 drehbar angeordnet, an welchem eine Anzahl Werkzeuge wegnehmbar befestigt sind. In Fig. 1 und 2 sind die Werkzeuge 22 und 24 dargestellt. Bekanntlich ist der Revolverkopf 20 um seine Zentralachse (CT in Fig. 4) drehbar, so dass jedes der nahe dem Umfang angebrachten Werkzeuge unter einen Stössel an der Stelle 26 gebracht werden kann und ein Loch oder eine Öffnung in die zu bearbeitende Platte 10 stanzen kann. Wie aus Fig. 2 ersichtlich, ist der erste Schlitten 12 in Richtung der Y Achse und der zweite Schlitten 14 in Richtung der Y Achse verschiebbar, so dass die zu bearbeitende Platte 10 durch eine Kombination der Bewegung beider Schlitten überallhin auf dem Arbeitstisch verschoben werden kann. Ein bestimmter Teil der Platte kann daher an die Stelle 26 unter das Stanzwerkzeug 24 gebracht werden, so dass der Stössel das Werkzeug 24 trifft und dieses ein Loch aus der Platte 10 stanzt.
  • Maschineneinheiten für die Blechbearbeitung, wie in Figur 2 dargestellt, werden bekanntlich durch einen Computer 28 numerisch gesteuert (CNC), der mittels einem Kabelkanal 30 mit der Maschineneinheit 2 verbunden ist.
  • Statt mittels einer Stanze ein Loch in die Platte 10 zu stanzen, kann auch ein Laser-Schneidwerkzeug (oder ein Plasma-Schneidwerkzeug) ein Loch oder eine Öffnung in der Platte 10 schneiden. Ein solcher Schneidkopf ist mit 32 angedeutet. Die Verschiebebahn für den Schneidkopf 32 ist mit 34 bezeichnet. Während der Laser-Generator nicht dargestellt ist. Da ein solcher Laser-Schneidkopf beispielsweise aus der US-Patentschrift Re 31,042 bekannt geworden und darin beschrieben ist, dürfte eine weitere Erörterung desselben überflüssig sein. Bemerkt sei lediglich, dass der Laser- Schneidkopf 32 durch eine Kombination von Laserenergie und einem sauerstoffhaltigen Fluid seine Schneidwirkung ausübt.
  • Wie bereits oben bemerkt, braucht ein Laser-Schneidkopf nicht unbedingt mit einer Presse mit Revolverkopf zusammengebaut zu sein und kann als selbständige Maschine ausgebildet sein. Die vorliegende Erfindung ist in ihrer Anwendung weder auf ein Laser-Schneidgerät, noch auf ein Revolverkopf-Stanzgerät oder auf ein Plasma-Schneidgerät beschränkt, sondern ist bei jeglicher Maschine anwendbar, welche eine Platte mit einer Öffnung versehen kann. Bei der in Figur 2 dargestellten Maschineneinheit können die Löcher in der Platte 10 sowohl mit der Revolverkopfstanze als auch mit dem Laser-Schneidkopf angebracht sein.
  • Figur 3 zeigt in vereinfachter Form eine Seitenansicht einer zu bearbeitenden Platte auf einem Arbeitstisch in Kombination mit einem Blockschema. Die Platte und der Arbeitstisch entsprechen denjenigen nach den Figuren 1 und 2 und weisen dieselben Bezugszahlen auf.
  • Ein an sich bekannter Sensor 36 befindet sich unterhalb einer Öffnung 38 des Arbeitstisches 8. Das Werkstück 10, insbesondere dessen Teil mit dem darin angebrachten Loch 40 befindet sich über dem Sensor 36. Der Sensor 36 kann ein normaler Sensor sein.
  • Bei dem in Figur 3 dargestellten System sind elektromagnetische Wellen aussendende Mittel, wie eine Lichtquelle 42, nahe der Öffnung 38 angebracht, welche diese beleuchten und die Empfindlichkeit des Sensors erhöhen. Es gibt viele Wege, wie Sensor 36 die Öffnung 40 in der Platte 10 feststellen kann. Eine Möglichkeit besteht darin, dass der Sensor die Lichtmenge, welche die Öffnung 40 durchsetzt, als Bild aufnimmt. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass der Sensor das Echo der von der Umgebung rund um die Öffnung 40 reflektierten Wellen der Quelle 42 als Bild aufnimmt. Diese Bilder werden dem Recorder 44 zugeleitet, welcher diese an einen Komparator 46 weiterleitet, welcher diese mit im Memory 48 gespeicherten Daten, die beispielsweise ein Bild eines gewünschten oder optimalen Loches darstellen, vergleicht.
  • Das Resultat des Vergleiches zwischen dem aufgenommenen Bild und dem gespeicherten Bild wird dem Korrelator 50 zugeführt, welcher die Wirksamkeit des Werkzeuges, welches das Loch 40 in der Platte 10 gemacht hat, feststellt. Die Betätigung des Korrelators 50 sowie des Recorders 44 und des Komparators 46 wird vom Prozessor 52 gesteuert, welcher im Fall der Maschineneinheit nach Figur 1 und 2 der CNC 28 ist. Für das geschilderte Verfahren, bei welchem das Loch 40 vom Sensor 36 erkannt wird und danach mit im Memory 48 gespeicherten Daten verglichen wird, sei auf die US-Patentschrift 5,020,114 verwiesen, wo ein zweidimensionales Bild aus einer Bildeinheit dadurch erzielt wird, dass ein Hintergrundbild, welches im Memory gespeichert ist, davon abgezogen wird.
  • Anstatt nur ein Bild der Öffnung 40 direkt mit gespeicherten Daten zu vergleichen, kann eine zweite Quelle 54 in der Nähe der Öffnung 38 im Arbeitstisch 8 angebracht sein. Diese zusätzliche Quelle 54 sendet elektromagnetische Wellen von anderer Frequenz aus als die Quelle 42. Da die Frequenzen der elektromagnetischen Wellen von den Lichtquellen 42 und 54 verschieden sind, werden bei Verwendung eines geeigneten konventionellen Sensors 36 die unterschiedlichen elektromagnetischen Wellen voneinander subtrahiert. Da die unterschiedlichen elektromagnetischen Wellen in unterschiedlichen Winkeln ausgestrahlt werden, wird eine genaue Messung des Loches 40 erzielt. Das Verfahren, zwei unterschiedliche elektromagnetische Wellen zu kombinieren, um damit ein genaues Bild zu erzielen, ist aus der US-Patentschrift 3,636,362 bekannt. Die mathematische Erklärung für eine Korrelation von elektromagnetischen Wellen, das heisst, von Licht, mit der Fläche eines Loches, gibt die US-Patentschrift 3,806,252. Das Verfahren könnte man natürlich im Korrelator 50 anwenden, um das gemessene Bild mit einem gespeicherten Bild zu vergleichen, um damit die Wirksamkeit eines Werkzeuges festzustellen.
  • Beim System nach Figur 3 könnte man das vom Sensor 36 empfangene Bild durch Verwendung eines Referenz-Sensors 56 verbessern. Der Zweck des Referenz-Sensors ist der, dass er das Licht aus der Umgebung kompensiert, welches sonst das aufgenommene Bild beeinflusst. Ein von Loch 40 aufgenommenes Bild könnte zum Beispiel von Umgebungslicht beeinflusst sein. Durch Kompensation des Umgebungslichtes mittels Subtraktion desselben vom Referenz-Licht, das vom Referenz-Sensor 56 erfasst wird, entsteht ein verbessertes Bild des Loches 40.
  • Die Figuren 4 und 5 zeigen eine Ausführungsform des Sensors 36. Figur 4 zeigt die Anordnung des Fühlers bezüglich des Revolverkopfes 20 der Maschineneinheit 2 für Blechbearbeitung. Am Umfangsbereich des Revolverkopfes sind eine Anzahl Werkzeugstationen T1 bis T20 angebracht, die je mindestens ein Werkzeug zur Bildung eines Loches in der zu bearbeitenden Platte 10 enthalten. Die Drehachse des Revolverkopfes 20 ist mit CT und die Mittellinie des Revolverkopfes ist mit CL angedeutet.
  • Wie bereits oben erwähnt, muss ein bestimmter Teil der zu bearbeitenden Platte an die Stelle 26 unter dem Revolverkopf 20 gebracht werden. Der Revolverkopf wird dazu gedreht, bis das Werkzeug für das entsprechende Loch sich über der Stelle 26 befindet. Jetzt kommt der Stössel 26 (Fig. 1) herunter und stösst das Werkzeug gegen die Platte, um ein Loch in diese zu stanzen. Der Deutlichkeit halber ist in Figur 4 die zu bearbeitende Platte nicht dargestellt. Der Sensor 36 beziehungsweise der wirkliche Detektor 58 befindet sich um die Distanz 60 entlang der Y-Achse verschoben neben der Stelle 26, wo das Loch gestanzt wird und um die Distanz 62 auf der X-Achse von der Mittellinie CL des Revolverkopfes 20 entfernt. Die Position des Sensors 36 bezüglich des Revolverkopfes 20 ist auch aus den Figuren 1 und 2 ersichtlich. Wie aus den Figuren 4 und 5 ersichtlich, ist der untere Teil des Sensors 36 auf dem unteren Rahmenteil 4 mittels Schrauben 64 befestigt. Auf der Basis 66 befindet sich ein Gehäuse, in dessen hohlem oberen Ende der Detektor 58 untergebracht ist, welcher von der Telemecanique Company aus Westminster, Maryland, hergestellt ist. Das Gehäuse 68 ist durch Schrauben 65 mit der Basis 66 verbunden. Nicht dargestellt ist die Verdrahtung für den Detektor 58, welche durch die Öffnung 70 im Gehäuse 68 hindurchgeführt ist. Um den Detektor 58 vor Schmutz, Abfall und Stanzausschnitten zu schützen, ist am oberen Ende des Gehäuses 68 eine Schutzkappe 72 aufgeschraubt. Die Schutzkappe 72 hat eine Öffnung 74, durch welche der Detektor 58 das Licht aufnimmt, welches durch die Öffnung 40 in der Platte dringt. Zur Sicherung, dass die Öffnung 74 nicht durch Schmutz oder Splitter aus der Platte blockiert wird, ist ein Luftkanal 76 angebracht, der vom Gehäuseende 68T zu einem im mittleren Teil des Gehäuses 68 angebrachten Anschluß 78 führt. Durch eine nicht dargestellte Luftleitung kann Luft durch den Anschluß 78 in den Luftkanal 76 geblasen werden, welche jeglichen Schmutz oder Abfälle durch die Öffnung 74 hinausbläst.
  • Der Detektor 58 ist mittels einer Schraubenmutter 80 im Gehäuse 68 gehalten. Durch Verdrehen der Mutter 80 lässt sich daher der Abstand des Detektors 58 vom Loch 40 in der Platte 10 vergrössern oder verkleinern. Da die Schutzkappe 72 ebenfalls aufgeschraubt ist, lässt sie sich der Einstellung des Detektors 58 anpassen. Die Größe des Detektors 58 und der Öffnung 74 ist natürlich von der Größe des herzustellenden Loches 40 in der Platte 10 abhängig. Weist das Loch 40 beispielsweise einen Durchmesser von 10 mm auf, müssen der Detektor 58 und die Öffnung 74 so gross sein, dass sie die volle Öffnung des Loches 40 von 10 mm erfassen können.
  • Aus Figur 4 ist ersichtlich, dass der Sensor 36 gegen das Stanzloch 26 um die Abstände X und Y versetzt ist, so dass der Stanzabfall nicht darauf fallen kann. Da der Sensor 36 im wesentlichen von der Stanzoperation isoliert ist und weder mit der Platte 10 noch mit dem Arbeitstisch 8 verbunden ist, wird er nicht durch irgendwelche Vibration oder Durchbiegung des Arbeitstisches 8 oder der Platte 10 beeinflusst. Da der Sensor 36 nicht weit von der Stanzstelle 26 entfernt ist, braucht die Platte bei einer Maschineneinheit für die automatische Blechbearbeitung wie in Figur 2 dargestellt nur von der Stelle 26 zur Öffnung 74 über die mit 60 und 62 angegebenen Distanzen verschoben zu werden, um kontrolliert zu werden.
  • Beim System nach der Erfindung kann die Platte 10 dementsprechend von der Maschine weiter bearbeitet werden, während ein vorher vom Werkzeug gemachtes Loch vom Detektor 58 gerüft wird. Wie bereits erwähnt, wird die Qualität des Loches direkt vom Detektor 58 festgestellt.
  • Ein dem Sensor 36 entsprechendes mechanisches Gerät ist in den Figuren 6A und 6B dargestellt, welches eine Anzahl von konzentrisch angeordneten, zunehmend kleineren länglichen Elementen 84-88 enthält, die eine zentrale Prüfsonde 82 umschließen. Die Elemente befinden sich in einem Gehäuse 90, welches mittels nicht dargestellter Schrauben am Rahmen 4 befestigt ist. Die länglichen Elemente sind voneinander isoliert, entweder durch einen Zwischenraum oder durch Isoliermaterial, wie mit 92 angedeutet. Die Elemente sind jeweils mit einem Basisteil 92 verbunden, welcher mittels eines Antriebsmechanismus 94 im Gehäuse 90 verschiebbar ist. Im Basisteil 92 ist ein Sensormechanismus 95 eingebaut (der auch anderswo angebracht sein könnte), welcher beispielsweise einen Potentiometer 95a umfasst, der die Aktivierung der verschiedenen Elemente 82-88 anzeigt. Verschiedene Abschnitte des Potentiometers 95a sind über Leitungen 96a-96d und Schalter 97 mit den Elementen 82-88 verbunden. Anstatt eines Potentiometers können auch bekannte Positions-Anzeigeschalter Anwendung finden. Vom Sensormechanismus 95 führt eine Leitung 98 zu einem Definitions-Rekorder 100. Der Definitions- Rekorder könnte der Rekorder 44 aus Figur 3 sein. Die Wirkungsweise des Sensor-Mechanismus nach Fig. 6A und 6B wird nachfolgend beschrieben. Nachdem in der Platte 10 ein Loch gemacht worden ist durch Stanzen oder durch ein Laser- oder Plasmaschneidgerät, wird es von Hand oder von den Greifern der Maschineneinheit so bewegt, dass das Loch sich über dem Mechanismus nach den Fig. 6A und 6B befindet. Befindet sich das Loch in der richtigen Lage wie in Fig. 6B dargestellt, wird der Motor 94 eingeschaltet, der nun die länglichen Elemente 82-88 nach oben zur Platte 10 hin schiebt. Ist kein Loch vorhanden, stösst das obere Ende 82T des Elementes 82 an die Platte 10 an. Ist dagegen ein Loch vorhanden, wie z.B. das Loch 40 in Fig. 6B, so dringt das Ende 82T des Elementes 82 durch das Loch hindurch bis über die Fläche der Platte 10 hinaus. Dies ist durch unterbrochene Linien des oberen Endes 82T angedeutet. Unter der Annahme, dass das Loch 40 nur wenig größer ist als der Durchmesser des Elementes 82, bedeutet dies, dass das obere Ende des Elementes 84 die Platte 10 unten berührt. Da der Arbeitstisch geerdet ist und die Platte 10 damit in Berührung steht und angenommen, dass das Element 84 aus leitendem Material besteht, gelangt ein Signal durch die Leitung 96B zum Sensormechanismus 95, ob dies nun ein Potentiometer ist, der auf eine Änderung des Widerstandes anspricht oder ein Sensorschalter, welcher schaltet.
  • So angeregt, wird ein Signal vom Sensormechanismus 95 dem Definitions-Rekorder 100 zugeleitet, das anzeigt, dass das Loch 40 in der Platte 10 größer ist als das Element 82 aber kleiner als der Durchmesser des konzentrischen Elementes 84. Der Definitions-Rekorder hat nun also eine Definition des Loches 40. Die Definition mittels des Mechanismus nach Fig. 6B hängt natürlich von der Anzahl der Elemente ab, d.h. je größer die Anzahl der Elemente ist, um so feiner ist die Definition. Die erhaltene Definition kann jetzt mit gespeicherten Daten von optimalen Löchern verglichen werden, wie in Fig. 3 dargestellt, um durch Vergleich die Wirksamkeit des Werkzeuges festzustellen. Genauer gesagt, wenn das Loch 40 von einem teilweise zerbrochenen Werkzeug gemacht wurde, dessen Durchmesser im Originalzustand dem Durchmesser des Elementes 84 entsprach, ist das Loch nicht frei von Splittern und nicht mehr rund, so folgt daraus, dass das Element 84 blockiert wird und nicht mehr durch die Platte 10 hindurchgeschoben werden kann. Das dem Rekorder 100 zugeführte Signal würde somit anzeigen, dass in der Platte 10 ein Loch angebracht wäre, das den Durchmesser des Elementes 82 aufweist. Aus den gespeicherten Daten geht aber hervor, dass das Werkzeug ein Loch entsprechend dem Durchmesser des Elementes 84 machen sollte, wenn das Werkzeug in Ordnung ist. Das CNC stellt daher fest, dass mit dem Werkzeug etwas nicht in Ordnung ist. Dasselbe Vergleichsverfahren ist natürlich für jegliches Werkzeug anwendbar, ob dies nun ein Revolverkopf-Stanzwerkzeug, ein Laser-Schneidwerkzeug oder ein Plasma-Schneidwerkzeug ist, sofern die Dimensionen eines optimal vom Werkzeug hergestellten Loches im Datenspeicher 48 gespeichert sind.
  • Die Figuren 7A und 7B zeigen nochmals einen anderen Sensormechanismus. Dieser Mechanismus enthält eine Vielzahl von länglichen Elementen, die erheblich kleiner sind als diejenigen nach Fig. 6B. Sie verlaufen parallel zueinander und sind in einem Gehäuse 102 untergebracht, welches wie das Gehäuse 90 in Fig. 6B auf einem Teil des Rahmens 4 befestigt ist. Die Vielzahl von Elementen 104 sind in Scheiben 106 und 108 geführt. Diese sind in Figur 7B im Querschnitt als die Elemente 104a bis 104l dargestellt. Die Scheibe 108 umfasst zwei verdrahtete Schichten 108a und 108b. Figur 7A zeigt die Scheiben 106 und 108 in Ansicht von oben, woraus ersichtlich ist, dass jede Scheibe eine Anzahl Bohrungen entsprechend den Elementen 104 aufweist. Mit anderen Worten: jedes Element 104 durchsetzt eine Bohrung der Scheibe 106 und eine darauf ausgerichtete Bohrung in der Scheibe 108 und somit auch deren Schichten 108a und 108b.
  • Jedes Element 104 ist an seinem unteren Ende mit einem magnetischen Materialstück 110 von gewisser Polarität versehen. Das Gehäuse 1023 besitzt eingeschlossen in seinem unterem Teil 102b ein magnetisierbares Material. Das eingeschlossene Stück 112 kann durch die Energiequelle 114 in einen Magneten umgewandelt werden, welcher die entgegengesetzte Polarität aufweist wie die Materialstücke 110. Wird das Stück 112 erregt, so dass es die entgegengesetzte Polarität bekommt wie die Magnetstücke 110, werden diese in Richtung der Platte 10 gedrängt. Die abstossende Kraft ist gross genug, um, falls ein Loch 40 in der Platte 10 vorhanden ist, zu bewirken, dass die Magnetstücke 110 halbwegs durch die Schichten 108a und 108b der Scheibe dringen wie bei 110a für die Elemente 104e bis 104i angedeutet ist, wobei die oberen Enden durch die Platte 10 hindurchragen, wie durch die unterbrochenen Linien angedeutet ist. Die Dimension des Loches bewirkt, dass nur die Elemente 104e bis 104i durch dasselbe hindurchdringen, während die restlichen Elemente unten an die Platte 10 anstossen. Demzufolge kommen die Magnetstücke 110 dieser Elemente nicht in die Nähe der Schichten 108a und 108b. Wie aus Figur 7C ersichtlich ist, steht jede Bohrung mit zwei Drähten (z.B. 108a1 und 108b1 für das Element 104k) in Verbindung, diese liegen übereinander und verlaufen senkrecht zueinander. Diese Drähte sind in unterschiedlicher Richtung erregt. Nur wenn zwei Drähte gleichzeitig erregt werden, das heißt, wenn das Magnetfeld in die Nähe dieser Drähte kommt, findet eine Unterbrechung statt, nämlich dann, wenn ein Element 104 die Bohrung in den Schichten 108a und 108b durchsetzt.
  • Da die Elemente 104 einen kleinen Durchmesser haben, lässt sich die Qualität des Loches 40 gut bestimmen, wie beispielsweise durch die Elemente 104e bis 104i im Querschnitt nach Fig. 7B. Der so gemessene Qualitätswert wird an den Definitions-Rekorder 100 durch die Signale aus den Schichten 108a und 108b weitergeleitet. Nicht klar ersichtlich ist, dass die Drähte in der Schicht 108a senkrecht zur Papieroberfläche verlaufen, während die Drähte in der Schicht 108b in Richtung der Pfeile 116 verlaufen. Befinden sich die Magnetstücke 110 halbwegs zwischen den Schichten 108a und 108b, wird nur dort in der Scheibe 108 ein Impuls erzeugt, wo die Drähte einander senkrecht kreuzen. Dieser wird dann dem Definitions-Rekorder 100 zugeleitet.
  • Der Mechanismus nach den Fig. 7A bis 7C erlaubt daher, die Qualität jeglichen Loches, welches mittels eines Werkzeuges in der Platte 10 gemacht worden ist, genau zu definieren. Die Übereinstimmung der Qualität des angebrachten Loches und somit die Wirksamkeit des Werkzeuges, welches das Loch gemacht hat, lässt sich wie oben erwähnt feststellen.
  • Ein weiteres Verfahren zum Feststellen der Qualität eines Loches besteht darin, einen beweglichen Fühler zu verwenden, der verschiedene Stellen der Oeffnung abtastet und die so festgestellten Koordinaten aufzeichnet. Dieses Verfahren mit abgetasteten Koordinaten zur Feststellung der Form eines Loches ist aus der bereits erwähnten US-Patentschrift 5,016,199 bekannt.
  • Nochmals ein anderes System zur Feststellung der Qualität eines von einem Werkzeug gemachten Loches durch Vergleich desselben mit gespeicherten Daten, um damit die Wirksamkeit des Werkzeuges festzustellen, bzw. festzustellen, ob Teile vom Werkzeug abgebrochen oder das ganze Werkzeug gebrochen ist, ist in Fig. 8 dargestellt.
  • Das System nach Fig. 8 umfasst wie das System nach Fig. 3 eine Lichtquelle 42, welche Licht auf einen bestimmten Teil der Platte 10 aussendet. Bei dem System nach Fig. 8 wird kein Sensor 36 wie bei Fig. 3 sondern ein optischer Bildsensor in Form einer Kamera oder eines Bildabtasters, wie die CCD 120 Vorrichtung (charged coupled device), verwendet. Wie bisher wird damit ein Bild eines Teiles der Platte 10, in der sich das Loch 40 befinden sollte, gemacht. Wenn das aufgenommene Bild zeigt, dass an dieser Stelle kein Loch vorhanden ist, lässt sich daraus schliessen, dass das Bearbeitungswerkzeug gebrochen ist. Im Fall eines Stanzwerkzeuges ist es klar, dass dieses Werkzeug kein Loch stanzen kann. Im Fall, dass das Werkzeug ein Laser-Schneidgerät oder ein Plasma- Schneidgerät ist, weist die Tatsache, dass kein Loch vorhanden ist, darauf hin, dass etwas nicht in Ordnung ist mit dem Laserstrahl oder dem Plasma. Wird ein solcher Fall festgestellt, wird die Maschineneinheit gestoppt - ob dies nun eine Maschine mit Revolverkopf-Stanzen, Laser- oder Plasma-Schneidgerät ist - und wenigstens visuell geprüft, ob tatsächlich ein Werkzeug abgebrochen ist und ersetzt werden muß. Falls das aufgenommene Bild zeigt, dass ein Loch vorhanden ist, wird das aufgenommene Bild mit dem gespeicherten Idealbild verglichen und die Wirksamkeit oder Kondition des Bearbeitungswerkzeuges festgestellt, wie schon zu Fig. 3 erläutert.
  • Das von der Kamera aufgenommene Bild wird digitalisiert und dem Rekorder 44 auf bekannte Art, wie beispielsweise in den US-Patentschriften 4,920,273, 4,612,666, 4.463,600 und 4,648,053 beschrieben, zugeführt.
  • Nachdem verschiedene Systeme und Detektormechanismen beschrieben worden sind, werden nachfolgend an Hand des Flussdiagrammes nach Fig. 9 die aufeinanderfolgenden Arbeitsschritte erläutert.
  • Angefangen beim Kreis 130 wird auf eine nachfolgend zu bearbeitende Platte gewartet. Ist die Platte bearbeitet worden, wird sie verschoben, so dass der bestimmte Teil, worin das Loch angebracht worden ist, von der Stanzstation 26 zum Sensor gelangt, wie in Block 132 angedeutet. Jetzt wird mit einem der vorgehend beschriebenen Mechanismen der bestimmte Teil der Platte 10 geprüft, wie in Block 134 angedeutet. Ob ein Loch vorhanden ist oder nicht, wird im Block 136 festgestellt. Ist ein Loch vorhanden, wird im Block 138 gemäss einem der genannten, bekannten Verfahren dessen Qualität festgestellt. Nachfolgend wird im Block 140 das Loch mit gespeicherten Daten eines optimal geformten Loches verglichen. Das Vergleichsresultat des Loches oder der vom Bearbeitungswerkzeug gemachten Öffnung zeigt die Wirksamkeit des Werkzeuges an, das heisst, es wird angezeigt, ob das Werkzeug wirksam ist oder teilweise oder ganz zerbrochen ist. Dies findet im Block 142 statt. Eine Beurteilung, ob die Wirksamkeit des Bearbeitungswerkzeuges noch akzeptabel ist, findet im Block 144 statt. Ist dies der Fall, kehrt das System zum Kreis 130 zurück, wo auf die nachfolgend zu bearbeitende Platte gewartet wird. Statt jede einzelne Platte zu prüfen, kann das System so programmiert werden, dass nur ein Paar erste Platten eines Stapels geprüft werden.
  • Wird im Block 144 festgestellt, dass das Werkzeug nicht mehr wirksam ist, stoppt die Kontrollvorrichtung des Systems die Maschine und/oder das diesbezügliche Werkzeug, wie im Block 148 angedeutet. Auf gleiche Weise, wenn im Block 136 vom Sensor kein Loch festgestellt wird, nimmt das System an, dass das Werkzeug ganz oder teilweise zerbrochen ist, oder dass eine andere Ursache besteht, die bewirkt, dass das Werkzeug nicht wirksam ist. Dies wird im Block 146 festgestellt. Unter dieser Voraussetzung stoppt Block 146 die Maschine und/oder das Bearbeitungswerkzeug über Block 148.
  • Stoppt die Maschine und/oder das betreffende Bearbeitungswerkzeug, wird das Werkzeug in Block 150 inspiziert. Im Entscheidungsblock 152 wird festgestellt, ob das Werkzeug gebrochen ist oder ersetzt werden muss. Ist ein Ersatz erforderlich, findet dies im Block 154 statt. Nachdem das gebrochene Werkzeug ersetzt ist, führt der Kontroller wieder zum Kreis 130 zurück und wartet auf die nachfolgende Platte. Wird festgestellt, dass das Werkzeug nicht ersetzt zu werden braucht, sucht das System im Block 156 nach anderen Ursachen.
  • Die Erfindung läßt viele Variationen und Detailänderungen zu. Die beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen sind nicht als Einschränkungen aufzufassen. Die Erfindung wird lediglich durch die Ansprüche eingeschränkt.

Claims (8)

1. Numerisch gesteuerte Maschineneinheit (2) mit mindestens einer Bearbeitungsstation, einem Arbeitstisch (8), auf dem eine zu bearbeitende Platte (10) liegt, welche bezüglich der Bearbeitungsstation verschiebbar ist, mit Verschiebungsmitteln (12), die mit Greifern (16) versehen sind, welche einen bestimmten Teil der Platte zur Bearbeitungsstation bringen, mit Bearbeitungswerkzeugen (22,24), die nahe der Bearbeitungsstation angeordnet sind und versuchen, mindestens eine Öffnung im bestimmten Bereich der Platte anzubringen, mit Nachweismitteln (36) zum Aufspüren mindestens einer Öffnung, mit Vergleichsmitteln (46,50,52), welche mit den Nachweismitteln zusammenarbeiten und feststellen, ob eine Öffnung vorhanden ist oder nicht und wenn ja, die Qualität derselben durch Vergleich mit gespeicherten Daten feststellen, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachweismittel (36) nahe dem Arbeitstisch (8) und den Bearbeitungswerkzeugen (22,24) angeordnet sind, dass die Nachweis- und Vergleichsmittel (36,46,50,52) unter einer Öffnung (38) im Arbeitstisch (8) auf der den Bearbeitungswerkzeugen (22,24) gegenüberliegenden Seite des Bearbeitungstisches (8) angeordnet sind und dass sich der bestimmte Teil der Platte (10) mit der Öffnung, die nachgewiesen werden soll, über der Öffnung (38) im Arbeitstisch (8) und über den Nachweismitteln (36) befindet.
2. Maschineneinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachweismittel Mittel (120,58,82-88,104) für die Untersuchung, ob im bestimmten Teil der Platte (10) eine Öffnung vorhanden ist oder nicht, umfassen und dass die Maschineneinheit ferner Ueberwachungsmittel (28) aufweist, welche die Wirkung der Bearbeitungswerkzeuge stoppen, wenn deren durch die Vergleichsmittel nachgewiesene Wirksamkeit unter eine bestimmte Stufe fällt.
3. Maschineneinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachweismittel Mittel (36 oder 120) umfassen, welche die Lichtmenge sammeln, die von dem bestimmten Teil der Platte zurückgestrahlt wird; und Mittel (46,50,52) zum Vergleich der gesammelten Lichtmenge mit einer Lichtmenge, welche von dem bestimmten Teil der Platte mit einer wunschgemäßen Öffnung zurückgestrahlt wird, um damit das Vorhandensein sowie die Qualität der jeweiligen Öffnung in der Platte festzustellen.
4. Maschineneinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Nachweismittel Mittel (44,120) zum optischen Aufzeichnen eines Bildes des bestimmten Teiles der Platte umfassen, wobei die jeweilige Öffnung, falls vorhanden, Teil dieses Bildes ist; und dass die Vergleichsmittel (46,50) dieses Bild mit einem gespeicherten Bild einer wunschgemäßen Öffnung vergleichen, um damit die Wirksamkeit des Bearbeitungswerkzeuges festzustellen.
5. Maschineneinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Untersuchungsmittel Mittel (42,54) umfassen, welche mindestens eine elektromagnetische Welle zum bestimmten Teil der Platte mit der jeweils vorhandenen Öffnung aussenden; dass Mittel (36) vorhanden sind, welche ein reflektiertes Echo dieser elektromagnetischen Welle vom bestimmten Teil der Platte auffangen; und wobei die Nachweismittel Mittel (50,52) umfassen, welche die Qualität der jeweiligen in der Platte angebrachten Öffnung feststellen.
6. Maschineneinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Untersuchungsmittel mechanische Mittel mit rückziehbarem Fühler umfassen, der bis zur Fläche des bestimmten Teiles der Platte herausgeschoben wird, sowie der bestimmte Teil der Platte sich über der Prüfstelle befindet und dass die Ueberwachungsmittel (28) bestimmen, ob das Bearbeitungswerkzeug wirksam ist, indem der Fühler durch die Fläche der Platte hindurchragt.
7. Maschineneinheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der rückziehbare Fühler eine Vielzahl herausschiebbarer Elemente (82-88,104) umfasst, die je für sich herausschiebbar sind und das abhängig von der Ausschiebedistanz zu einer von zwei möglichen Distanzen, was den Nachweismitteln ermöglicht, die Dimension der jeweiligen Öffnung festzustellen.
8. Maschineneinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ueberwachungsmittel Mittel (46) umfassen, welche jede nachfolgende Öffnung mit gespeicherten Daten vergleichen, welche der Qualität einer optimalen Öffnung entsprechen und durch diesen Vergleich die Wirksamkeit des Bearbeitungswerkzeuges (22,24) beim Anbringen von Öffnungen in den Platten (10) feststellen.
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