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DE69013198T2 - Leicht zu öffnender flexibler Behälter, gefüllt mit zusammengepressten flexiblen Artikeln, sowie Verfahren und Vorrichtung zu dessen Herstellung. - Google Patents

Leicht zu öffnender flexibler Behälter, gefüllt mit zusammengepressten flexiblen Artikeln, sowie Verfahren und Vorrichtung zu dessen Herstellung.

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Publication number
DE69013198T2
DE69013198T2 DE69013198T DE69013198T DE69013198T2 DE 69013198 T2 DE69013198 T2 DE 69013198T2 DE 69013198 T DE69013198 T DE 69013198T DE 69013198 T DE69013198 T DE 69013198T DE 69013198 T2 DE69013198 T2 DE 69013198T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
bag
articles
wall
flexible
stack
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69013198T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69013198D1 (de
Inventor
James Clark Baird
Delmar Ray Muckenfuhs
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Procter and Gamble Co
Original Assignee
Procter and Gamble Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=23301788&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE69013198(T2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Procter and Gamble Co filed Critical Procter and Gamble Co
Publication of DE69013198D1 publication Critical patent/DE69013198D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69013198T2 publication Critical patent/DE69013198T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A61F13/15Absorbent pads, e.g. sanitary towels, swabs or tampons for external or internal application to the body; Supporting or fastening means therefor; Tampon applicators
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine einfach zu öffnende flexible Tasche, die mit komprimierten flexiblen Gegenständen gefüllt ist.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich weiters auf eine solche einfach zu öffnende Tasche, in welcher die flexiblen Gegenstände auf bis zu 50% oder mehr ihrer anfänglichen Dicke komprimiert sind.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich ferner auf eine solche einfach zu öffnende flexible Tasche, die einen Stapel komprimierter Gegenstände enthält, welche nach einer Betätigung der Öffnungseinrichtung beginnen, sich teilweise aus den inneren Grenzen der Tasche zu entfalten, um eine fächerartige Anordnung von Gegenständen zu erzeugen, die eine einfache Einzelentnahme der Gegenstände aus der Tasche zu gestattet.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich weiters auf eine solche einfach zu öffnende flexible Tasche, bei welcher die komprimierten Gegenstände das Bestreben haben, automatisch der Öffnung zugeführt zu werden, die in der Tasche durch die Betätigung der Öffnungseinrichtung gebildet worden ist, zumindest bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem die in der Tasche verbleibenden Gegenstände auf ihre anfänglich unkomprimierte Dicke zurückkehren.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich ferner auf eine solche einfach zu öffnende flexible Tasche, welche aus verhältnismäßig kostengünstigen flexiblen Materialien wie Polymerfolien, Papieren, ungewebten Stoffen oder Laminatstrukturen aus zwei oder mehreren solchen kostengünstigen Materialien aufgebaut werden kann.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich ferner auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Herstellen solcher einfach zu öffnender flexibler Taschen aus komprimierten flexiblen Gegenständen.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich ferner auf die Verwendung solcher einfach zu öffnender flexibler Taschen zur Reduzierung des Volumens, das normalerweise von flexiblen Gegenständen wie Einwegwindeln, Damenbinden, Inkontinenzhosen u.dgl. eingenommen wird, um dadurch die Lagerhaltungs-, Transport- und Manipulationskosten zu reduzieren, welche normalerweise auftreten, wenn solche Gegenstände in einem im wesentlichen unkomprimierten Zustand vertrieben werden. Es ist sehr wesentlich, daß diese Vorteile nicht nur für den Hersteller, sondern auch für den Wiederverkäufer und den Endverbraucher bestehen.
  • Schließlich bezieht sich die vorliegende Erfindung auf die Verwendung einfach zu öffnender flexibler Taschen der vorliegenden Erfindung zur Optimierung der Palettenausnutzung während der Manipulations-, Lagerhaltungs- und Transportschritte, d.h. das Ausmaß der auf die flexiblen Gegenstände ausgeübten Kompression wird bevorzugt so gewählt, daß die Gesamtabmessung einer ganzen Zahl von Taschen im wesentlichen mit der entsprechenden Gesamtabmessung der Palette zusammenfällt, auf welcher die gefüllten Taschen gestapelt werden.
  • TECHNOLOGISCHER HINTERGRUND
  • Verhältnismäßig weiche und flexible komprimierbare Gegenstände wie Einwegwindeln, Damenbinden, Inkontinenzhosen u.dgl. haben in vielen Teilen der Welt in den letzten 20 bis 30 Jahren breite Verwendung gefunden. Viele dieser Produkte werden in Form kontinuierlicher Bahnen hergestellt, die typischerweise ein oder mehrmals parallel zu der Bewegungsrichtung der Bahn gefaltet werden, während sie durch die Veredelungsstrecken in Maschinenrichtung durchlaufen, und werden letztlich von der Bahn abgetrennt, um einzelne Einweggegenstände zu bilden. Die einzelnen Gegenstände werden typischerweise in ihrer Mitte gefaltet, in Stapeln gesammelt und in Papp- oder Kartonschachteln oder flexible Taschen eingebracht, während sie einer geringen oder überhaupt keiner Kompression in einer Richtung im wesentlichen parallel zu ihrer Dicke unterworfen werden.
  • Unter diesen Umständen werden die Abmessungen der Papp- oder Kartonschachtel bzw. flexiblen Tasche im allgemeinen durch die Anzahl von Einzelgegenständen bestimmt, welche in dem oder den im Karton oder der Tasche enthaltenen Stapel(n) enthalten sind.
  • Neueste Käufertrends auf dem Gebiet der Einweg-Absorptionsprodukte, speziell in den Vereinigten Staaten, haben geringere Kauffrequenzen bei gleichzeitig größeren Mengen an Einweg-Absorptionsprodukten pro Kauf ergeben. Hersteller haben darauf mit einer fortgesetzten Erhöhung der in einer einzelnen Packung enthaltenen Einzelgegenstände reagiert, mit der Folge einer Anzahl von Großpackungen, welche verhältnismäßig große Mengen an Einweg-Absorptionsprodukten wie Babywindeln enthalten, z.B. 32, 48, 64, 96 usw. Wegen der großen Menge an verhältnismäßig lockeren flexiblen komprimierbaren Gegenständen, um die es hier geht, haben sich Verpackungen mit großem Volumen, aber geringem Gewicht ergeben. Diese Kombination aus großem Volumen und geringem Gewicht erhöht die Lagerhaltungs- und Manipulationskosten für den Hersteller, erschöpft rasch den begrenzten Regalraum des Wiederverkäufers und vermindert den Komfort bei der Aufbewahrung und Verwendung für den Endverbraucher.
  • Zusätzlich muß die verhältnismäßig große Menge an Verpakkungsmaterial, die erforderlich ist, um die Einwegabsorptionsprodukte in unkomprimiertem Zustand aufzunehmen, entsorgt werden, wenn die betrachtete Verpackung vollständig geleert worden ist. Im Falle von Kartons erfordert dies die weitere Anstrengung durch den Endverbraucher, das Volumen des leeren Behälters einzudrücken oder sonstwie zu minimieren, bevor er ihn in den Abfall wirft.
  • Die EP-A-0 349 050, veröffentlicht am 3. Jänner 1990 (welche einen Stand der Technik gegenüber der vorliegenden Anmeldung im Sinne von Artikel 54 (3) und (4) EPÜ darstellt) beschreibt eine Öffnungseinrichtung für flexible Taschen, die mit komprimierten flexiblen Gegenständen gefüllt sind.
  • ZIELE DER ERFINDUNG
  • Es ist daher ein Ziel der vorliegenden Erfindung, die zuvor genannten Lagerhaltungs-, Handhabungs- und Entsorgungsprobleme zu beseitigen oder zumindest zu lindern, welche mit den Verpackungen nach dem Stand der Technik mit im wesentlichen unkomprimierten flexiblen Gegenständen verknüpft sind, und gleichzeitig einen verbesserten Komfort für und eine verbesserte Akzeptanz durch den Endverbraucher zu schaffen.
  • Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, eine einfach zu öffnende flexible Verpackung von komprimierten flexiblen Gegenständen zu schaffen, welche gleichzeitig viele der Probleme der Packungen nach dem Stand der Technik mit im wesentlichen unkomprimierten Gegenständen überwindet, wie sie in den voranstehenden Absätzen beschrieben sind, während gleichzeitig die sich für den Hersteller ergebenden Kosten verringert werden.
  • Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, eine einfach zu öffnende flexible Tasche zu schaffen, die mit komprimierten flexiblen Gegenständen gefüllt ist und aus verhältnismäßig kostengünstigen Materialien wie Polymerfolien, Papieren, ungewebten Materialien oder einem Laminat aus zwei oder mehreren solchen Materialien bestehen kann, wodurch das Entsorgungsproblem aus ökologischer Sicht sowohl im Hinblick auf die Menge an erforderlichem Verpackungsmaterial als auch die Entsorgbarkeit bzw. Abbaubarkeit des speziell gewählten Taschenmateriales gelindert wird.
  • Es ist noch ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, eine einfach zu öffnende flexible Tasche mit komprimierten flexiblen Gegenständen zu schaffen, welche eine unverdeckte Öffnungseinrichtung aufweist, die vom Endverbraucher einfach gefunden und durch Ergreifen mit den Fingern des Benützers einfach und verläßlich geöffnet werden kann, indem sie entlang einer vorgegebenen Schwächungslinie im Taschenmaterial aufgerissen wird.
  • Es ist noch ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, eine solche einfach zu öffnende, mit komprimierten flexiblen Gegenständen gefüllte Tasche zu schaffen, welche nach einer Betätigung der Öffnungseinrichtung ein teilweises Expandieren des freiliegenden Teiles der in der Tasche enthaltenen komprimierten Gegenstände in fächerartiger Anordnung durch die Öffnung bewirkt, welche in der unter Zugspannung stehenden Seitenwand der Tasche erzeugt worden ist. Dies ermöglicht eine einfache Einzelentnahme der einzelnen Gegenstände aus der Tasche, zumindest bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem die auf die in der Tasche verbliebenen Gegenstände wirkenden Kompressionskräfte im wesentlichen entlastet worden sind.
  • Die zuvor genannten Ziele werden mit einer Tasche nach Anspruch 1 erreicht.
  • Die vorliegende Erfindung umfaßt in einer besonders bevorzugten Ausführungsform eine einfach zu öffnende flexible Tasche mit einem oder mehreren Stapeln von flexiblen Gegenständen, die in einem Kompressionszustand in einer Richtung im wesentlichen parallel zu ihrer Dicke gehalten werden. Für Produkte wie Einwegwindeln, Damenbinden, Inkontinenzhosen u.dgl. kann der Grad an Kompression im Inneren der Tasche bis zu 50% oder mehr im Vergleich zu der unkomprimierten Dicke des in Rede stehenden Stapels von Gegenständen betragen.
  • Bei einer speziell bevorzugten Ausführungsform umhüllt die Tasche den oder die Stapel von komprimierten flexiblen Gegenständen vollständig und weist eine im wesentlichen geradlinige Form auf. Die flexible Tasche umfaßt bevorzugt eine Vorderwand und eine Rückwand, die untereinander durch zwei Stirnwände verbunden sind. Ein Boden und eine Deckwand sind bevorzugt an ihren Umfängen mit den oberen und unteren Kanten der Vorder-, Rück- und Stirnwände verbunden. Ein Stapel von komprimierten Gegenständen, die so orientiert sind, daß ihre im wesentlichen planaren Oberflächen im wesentlichen parallel zu den Stirnwänden der Tasche ausgerichtet sind, während die freiliegenden Umfangskanten der Gegenstände im Stapel im wesentlichen parallel zu den Vorder-, Rück-, Boden- und Deckwänden der Tasche ausgerichtet sind, ist bevorzugt vollständig im Inneren der Tasche eingeschlossen. Die gesamte freiliegende im wesentlichen planare Oberfläche jedes äußersten Gegenstandes im Stapel steht in innigem Kontakt mit der Innenseite der angrenzenden Stirnwand, während nur die äußersten Umfangskanten der im Inneren des Stapels enthaltenen Gegenständen die Vorder-, Rück-, Deck- und Bodenwände der Tasche berühren. Die Stirnseiten und zumindest paarweise entweder die Vorder- und Rückwände oder die Deck- und Bodenwände sind einer Zugspannung unterworfen, die von dem Stapel von komprimierten flexiblen Gegenständen ausgeübt wird. Wie später im Detail erklärt werden wird, beläßt dies zumindest ein Wändepaar in einem im wesentlichen spannungsfreien Zustand. Eine der im wesentlichen spannungsfreien Deck-, Boden- oder Vorder- und Rückwände enthält eine einfach sichtbare, nicht verdeckte Aufreißstarteinrichtung, welche einen Teil der Öffnungseinrichtung für die Tasche umfaßt. Die Aufreißstarteinrichtung kann durch die Finger des BenUtzers einfach betätigt werden, um eine Öffnung zu erzeugen, die zumindest über eine Ecke der Tasche geht.
  • Die bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwendete Öffnungseinrichtung umfaßt eine im wesentlichen durchgehende Schwächungslinie, welche über einen Teil einer der Stirnwände der Tasche geht und sich bis in die benachbarte, im wesentlichen spannungsfreie Vorder-, Rück-, Boden- oder Deckwand erstreckt. Die Schwächungslinie kann durch viele in der Technik an sich bekannte Mittel gebildet werden, einschließlich beispielsweise Perforationen im Taschenmaterial. Jener Teil der Schwächungslinie, welcher in der betrachteten Stirnwand enthalten ist, weist eine Form auf, welche sich auf etwa 75% der Querschnittsform des Stapels von in der Packung enthaltenen Gegenständen annähert. Der Teil der Schwächungslinie, welcher sich in die benachbarte spannungsfreie Vorder-, Rück-, Boden oder Deckwand erstreckt, konvergiert bevorzugt von einer Breite, die nur geringfügig kleiner als die Breite der Stirnwand ist, auf eine sich allgemein verjüngende Linie, welche zu dem Aufreißstartpunkt führt, der von Daumen und Zeigefinger des Benützers einfach ergriffen werden kann. Der Aufreißstartpunkt zum Einleiten der Entfernung des Taschenmaterials, das durch die durchgehende Schwächungslinie definiert wird, ist vollständig ausgeschnitten und/oder verstärkt, um das Ergreifen zu erleichtern. Zusätzlich können graphische Angaben auf der Tasche vorgesehen sein, um den Ort des Aufreißstartpunktes in einer der im wesentlichen spannungsfreien Wände der Tasche hervorzuheben.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die einfach zu öffnende flexible Tasche von komprimierten flexiblen Gegenständen mit Verlängerungen der Vorder- und Rückwände der Packung ausgestattet, welche aneinander oberhalb der den Aufreißstartpunkt enthaltenen Wand verbunden sind. Der Arm des Benützers kann durch die so gebildete Schlaufe eingeführt werden, um das Tragen der Tasche zu erleichtern. Alternativ kann jede Verlängerung eine Öffnung für das Einführen der Finger des Benützers enthalten, um das Tragen der Tasche mit der Hand des Benützers zu erleichtern. In beiden Fällen sind die Verlängerungen der Vorder- und Rückwände bevorzugt verjüngt, um einen Handgriff zu bilden, welcher in der Gesamtlänge kleiner ist als die Länge der Tasche. Um ein einfaches Auffinden des Aufreißstartpunktes in der darunterliegenden, im wesentlichen spannungsfreien Deckwand zu ermöglichen, liegt der Aufreißstartpunkt bevorzugt direkt unterhalb des Punktes, an welchen die Vorder- und Rückwandverlängerungen miteinander verbunden sind, von direkt oberhalb gesehen. Somit werden die Finger des Endverbrauchers automatisch zum Aufreißstartpunkt durch die freiliegenden verjüngten Kanten der Vorder- und Rückwandverlängerungen geführt, welche zu dem Punkt konvergieren, wo die Wandverlängerungen aneinander befestigt sind. Falls gewünscht, können zusätzlich graphische Angaben zu den Vorder- und Rückwandverlängerungen oder zu anderen Teilen der Tasche hinzugefügt werden, um die Aufmerksamkeit des Benützers auf den Aufreißstartpunkt zu lenken.
  • Indem der Aufreißstartpunkt in jenem Teil der durchgehenden Schwächungslinie angeordnet wird, welcher in einer im wesentlichen spannungsfreien Wand liegt, kann dieser Teil der Schwächungslinie in der im wesentlichen spannungsfreien Wand für ein leichtes Durchbrechen ausgebildet werden, ohne die Gefahr eines verfrühten Öffnens der Tasche während des Versandes und der Manipulation. Umgekehrt erfordert jener Teil der durchgehenden Schwächungslinie, welcher in der gespannten Stirnwand enthalten ist, bevorzugt eine Schwächungslinie, die ein höheres Maß an Kraft für das weitere Aufreißen verlangt. Dies minimiert die Gefahr, daß Spannungskräfte, welche von den komprimierten flexiblen Gegenständen ausgeübt werden, ein vorzeitiges Öffnen der Tasche verursachen, bevor sie den Endverbraucher erreicht.
  • Einfach zu öffnende flexible Taschen mit komprimierten flexiblen Gegenständen gemäß der vorliegenden Erfindung werden geöffnet, indem der unverdeckte Aufreißstartpunkt in dem Bereich der Schwächungslinie ergriffen wird, welcher in einer der im wesentlichen spannungsfreien Wände enthalten ist, und das durch die Schwächungslinie definierte Material von der im wesentlichen spannungsfreien Wand und der benachbarten gespannten Stirnwand abgezogen wird, bis eine Öffnung gebildet worden ist, welche die im wesentlichen spannungsfreie Wand überbrückt und sich bis auf etwa 75% der Tiefe der gespannten Stirnwand erstreckt. Das durch die Schwächungslinie definierte Taschenmaterial kann von der Tasche vollständig entfernt werden oder gelenkig an seiner untersten Kante damit verbunden bleiben, je nachdem, wie es vom Endverbraucher gewünscht wird.
  • Weil der Stapel von Gegenständen, der in einfach zu öffnenden flexiblen Taschen gemäß der vorliegenden Erfindung enthalten ist, durch die Tasche in einem Kompressionszustand gehalten wird, ermöglicht es die Entfernung einer Ecke der Tasche in der zuvor genannten Weise, daß der freiliegende Teil des Stapels von Gegenständen sich fächerartig durch die Öffnung der Tasche erstreckt, während jener Teil des Stapels, der mit dem verbleibenden gespannten Teil der Stirnwand zusammenfällt, in einem im wesentlichen komprimierten Zustand gehalten wird. Dies ermöglicht ein einfaches, einzelnes Ergreifen und Entfernen der Einzelgegenstände aus dem Stapel. Die Expansion des freiliegenden Teiles des Stapels in der zuvor genannten Weise setzt sich fort, zumindest bis zu jenem Zeitpunkt, zu welchem die in der Tasche verbliebenen Gegenstände auf ihre im wesentlichen unkomprimierte Dicke zurückgekehrt sind. Somit wird dem Endverbraucher eine einfache, automatisch unterstützte Abgabeeinrichtung zur Verfügung gestellt, welche während eines wesentlichen Teiles der Nutzlebensdauer der Tasche funktioniert. Die wenigen letzten, in der Tasche verbliebenen Gegenstände können ebenfalls einfach aus der Tasche entfernt werden, und zwar wegen des einfachen Zugriffes, der durch die Entfernung einer ganzen Ecke der Tasche geboten wird.
  • Obwohl allgemein Verfahren bekannt sind, um wärmeschrumpfbare Folientaschen herzustellen, in welchen die darin enthaltenen Gegenstände einem bestimmten Kompressionsgrad unterworfen sind, sind die Grade an Produktkompression, welche unter Verwendung solcher Verfahren erreicht werden können, im allgemeinen wegen der beschränkten Schrumpfkräfte, die auf die Gegenstände ausgeübt werden, wenn solche Folien erhitzt werden, ziemlich eingeschränkt. Im Gegensatz dazu werden die teilweise vor-aufgerichteten einfach zu öffnenden flexiblen Taschen der vorliegenden Erfindung gefüllt, indem flexible Gegenstände auf eine Abmessung über-komprimiert werden, welche kleiner ist als der Innenraum der Tasche, und anschließend die Gegenstände geringfügig expandieren gelassen werden, sobald sie in die Tasche eingebracht worden sind. Somit können fertige einfach zu öffnende Taschen der vorliegenden Erfindung, welche Kompressionsgrade von bis zu 50% oder mehr im Vergleich zu der unkomprimierten Höhe des betrachteten Stapels von Gegenständen aufweisen, einfach erzielt werden, indem Taschenmaterialien ausgewählt werden, welche eine ausreichende Zugspannungsfestigkeit haben.
  • Eine bevorzugte Vorrichtung zum Komprimieren der flexiblen Gegenstände und Einbringen in teilweise vor-aufgerichtete flexible Taschen der vorliegenden Erfindung weist zwei einander gegenüberliegende Messerbänder auf, welche später im Detail beschrieben werden.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Obwohl die Beschreibung mit Ansprüchen schließt, welche die vorliegende Erfindung besonders herausstreichen und unterscheidend beanspruchen, wird angenommen, daß die vorliegende Erfindung aus der weiteren Beschreibung im Zusammenhang mit den begleitenden Zeichnungen besser verständlich werden wird, in denen ist:
  • Fig. 1 eine vereinfachte Perspektivansicht einer besonders bevorzugten einfach zu öffnenden flexiblen Tasche von komprimierten flexiblen Gegenständen gemäß der vorliegenden Erfindung, welche Ansicht ein aufgebrochenes Segment enthält, um den Inhalt der Tasche besser zu zeigen;
  • Fig. 2 eine ähnliche vereinfachte Perspektivansicht der Tasche von Fig. 1, welche aber den Zustand zeigt, der vorliegt, wenn der Aufreißstartpunkt einer Entfernungskraft F unterworfen wird;
  • Fig. 3 eine Ansicht der in Fig. 2 gezeigten Tasche, welche den Zustand veranschaulicht, der herrscht, wenn das Aufreißen entlang der Schwächungslinie von der im wesentlichen Spannungsfreien Deckwand in die gespannte Stirnwand der Tasche übergeht;
  • Fig. 4 eine Ansicht der in Fig. 3 gezeigten Tasche, nachdem das durch die durchgehende Schwächungslinie definierte Material vollständig von der Tasche entfernt worden ist und der freiliegende Teil des Stapels von komprimierten Gegenständen durch die so gebildete Öffnung von den Kompressionskräften gedrückt worden ist, die auf die Gegenstände wirken;
  • Fig. 5 eine Ansicht der in Fig. 4 gezeigten Tasche während der letzten Teile des Abgabezyklus, nachdem die in der Tasche enthaltenen komprimierten Gegenstände auf ihre anfängliche, im wesentlichen unkomprimierte Dicke zurückgekehrt sind;
  • Fig. 6 eine vereinfachte schematische Darstellung zweier Messerbandanordnungen, die bevorzugt verwendet werden, um einen Stapel von flexiblen Gegenständen zu komprimieren, der im Inneren einer einfach zu öffnenden flexiblen Tasche gemäß der vorliegenden Erfindung aufgenommen werden soll, wobei die Ansicht vor der Kompression des Stapels von flexiblen Gegenständen aufgenommen ist;
  • Fig. 7 eine vereinfachte Perspektivansicht der Vorrichtung von Fig. 7, nachdem der Stapel von flexiblen Gegenständen komprimiert worden ist, aber vor dem Einführen der Messerbandanordnungen und des Stapels von komprimierten Gegenständen in den Boden einer teilweise vor-aufgerichteten einfach zu öffnenden flexiblen Tasche gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • Fig. 8 ein vereinfachter Querschnitt der Messerbandanordnungen und der Tasche von Fig. 7, nachdem die Messerbandanordnungen in die Grenzen der teilweise vor-aufgerichteten Tasche eingeführt worden sind;
  • Fig. 9 ein Querschnitt ähnlich jenem von Fig. 8, welcher aber die Lage des Stapels von komprimierten Gegenständen zeigt, nachdem die Messerbänder sie in Berührung mit der Innenseite der Deckwand der teilweise vor-aufgerichteten Tasche gebracht haben;
  • Fig. 10 ein Querschnitt des in Fig. 9 gezeigten Systems, während die Messerbandanordnungen aus den Grenzen der Tasche mit einer ersten Geschwindigkeit V&sub1; zurückgezogen werden, während die Messerbänder mit einer zweiten Geschwindigkeit V&sub2; angetrieben werden, welche gleich oder geringfügig größer als die Rückziehgeschwindigkeit V&sub1; ist;
  • Fig. 11 der Zustand, welcher herrscht, nachdem die in Fig. 10 gezeigten Messerbänder den Stapel von komprimierten flexiblen Gegenständen vollständig freigegeben haben; und
  • Fig. 12 eine vereinfachte Perspektivansicht der in Fig. 11 im Querschnitt gezeigten Tasche, nachdem der Boden der teilweise vor-aufgerichteten Tasche zu Zwickeln gefaltet und versiegelt worden ist, um eine im wesentlichen spannungsfreie Bodenwand zu bilden, wobei die Ansicht ein aufgebrochenes Segment enthält, um den Inhalt der Tasche besser darzustellen.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Obwohl die vorliegende Erfindung im Zusammenhang mit der Schaffung einer einfach zu öffnenden flexiblen Tasche beschrieben wird, welche einen oder mehrere Stapel von zusammengefalteten Einwegwindeln enthält, ist die vorliegende Erfindung in keiner Weise auf diese Anwendung beschränkt. Die vorliegende Erfindung kann vielmehr mit großem Vorteil zur Erzielung verringerter Lagerhaltungs-, Versand- und Manipulationskosten in jeder Situation ausgeübt werden, welche flexible Gegenstände einbezieht, die im wesentlichen zumindest in einer ihrer Abmessungen, wie ihrer Dicke, komprimierbar sind. Zusätzlich kann die vorliegende Erfindung mit großem Vorteil zur Erzielung einer automatisch unterstützten Einzelabgabe von einzelnen flexiblen Gegenständen auf Grund der Wirkung der Kompressionskräfte ausgeführt werden, welche auf die flexiblen Gegenstände während eines wesentlichen Teiles der Nutzlebensdauer der Tasche wirken. Die hier enthaltene ausführliche Beschreibung, welche sich auf eine besonders bevorzugte einfach zu öffnende flexible Tasche von komprimierten Einwegwindeln bezieht, wird es dem Fachmann ermöglichen, die Erfindung ohne weiteres an andere Zwecke anzupassen.
  • Fig. 1 ist eine vereinfachte perspektivische Darstellung einer besonders bevorzugten Ausführungsform 10 einer einfach zu öffnenden flexiblen Tasche von komprimierten flexiblen Gegenständen 20 der vorliegenden Erfindung. Die komprimierten Gegenstände 20 können Einwegwindeln umfassen, wie jene, die in dem gemeinsam übertragenen US-Patent 3 860 003 offenbart sind, das an Buell am 14. Jänner 1975 ausgegeben worden ist und hier durch Bezugnahme aufgenommen wird. Vor dem Stapeln und Einführen in die Tasche werden die Windeln 20 typischerweise ein oder mehrmals in einer Richtung im allgemeinen parallel zu der Maschinenrichtung während der Veredelung gefaltet, so daß die Ohren jeder sanduhrförmigen Windel über dem Mittelteil der Windel liegen. Die Windeln 20 werden ferner bevorzugt um ihre Mitten gefaltet, nachdem sie von einer fortlaufenden Bahn abgetrennt worden sind und bevor sie in Stapeln gesammelt werden. Der sich ergebende Querschnitt des Stapels von Windeln 20 ist im wesentlichen rechteckig und fällt im wesentlichen mit der Form der Stirnwände 30 und 31 der flexiblen Tasche 15 zusammen.
  • Vor dem Einführen in die Tasche 15 wird der Stapel aus zusammengefalteten Einwegwindeln 20 einer Kompression unterzogen, um die Gesamtabmessung des Stapels um bis zu 50% oder mehr gegenüber der unkomprimierten Höhe des Stapels zu verringern.
  • Es wurde gefunden, daß verhältnismäßig hohe Kompressionsgrade bei Einwegabsorptionsprodukten angewandt werden können, ohne irgendwelche nennenswerten bleibenden negativen Auswirkungen auf die einzelnen Gegenstände hervorzurufen, vorausgesetzt, daß während des Kompressionsschrittes nicht die Fließgrenze der Gegenstände überschritten wird. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Gefahr einer Überschreitung der Fließgrenze minimal ist, wenn der Kompressionsschritt ausgeführt wird, während die Gegenstände in Stapeln sind. Dementsprechend erreichen Windeln, die in einem Stapel komprimiert worden sind und im Anschluß daran unter einem bestimmten Kompressionsgrad in einfach zu öffnenden flexiblen Taschen gemäß der vorliegenden Erfindung gehalten wurden, typischerweise den Endverbraucher, ohne irgendwelche bleibenden negativen Auswirkungen als Ergebnis der Kompression zu erleiden.
  • Wie aus Fig. 1 ersehen werden kann, wird der Stapel von komprimierten Windeln 20 in seinem komprimierten Zustand durch die gegenüberliegenden Stirnwände 30 und 31 der flexiblen Tasche 15 gehalten. Die Stirnwände 30 und 31 sind durch eine Vorderwand 40, eine Rückwand 41, eine Bodenwand 50 und eine Deckwand 51 verbunden, wie dies allgemein in Fig. 1 gezeigt ist. Um den Stapel von Einwegwindeln 20 in einem komprimierten Zustand zu halten, müssen entweder die Vorder- und Rückwände 40 und 41 oder die Boden- und Deckwände 50 und 51 unter Zugspannung gesetzt werden.
  • Bei der dargestellten Ausführungsform von Fig. 1 wird die Zugspannung, die erforderlich ist, um die Einwegwindeln 20 in einem komprimierten Zustand zu halten, von den Stirnwänden 30 und 31 und der Vorderwand 40 und der Rückwand 41 gehalten. Die Bodenwand 50 und die Deckwand 51 sind in einem im wesentlichen spannungsfreien Zustand.
  • Die Einrichtung zum einfachen Öffnen der Tasche 15 umfaßt eine im wesentlichen durchgehende Schwächungslinie, welche über die Stirnwand 30 und eine der im wesentlichen spannungsfreien Wände geht, im dargestellten Fall die Deckwand 51. Die im wesentlichen durchgehende Schwächungslinie umfaßt einen Teil 60 in der Stirnwand 30, welcher aus Perforationen bestehen kann. Der Rest der Schwächungs1inie umfaßt Abschnitte 65, 66 und 67, welche im wesentlichen über die spannungsfreie Deckwand 51 gehen, wie allgemein in Fig. 1 gezeigt. Die Abschnitte 65 und 66 der Schwächungslinie können ebenfalls aus Perforationen bestehen, welche bevorzugt in dreieckiger Weise nahe dem mittleren Teil der im wesentlichen spannungsfreien Deckwand 51 an einem Aufreißstartpunkt 67 konvergieren, welcher vollständig durch das Taschenmaterial hindurchgeschnitten sein kann, wie allgemein in Fig. 1 gezeigt.
  • Weil die Abschnitte 65, 66 und 67 der durchgehenden Schwächungslinie in einer im wesentlichen spannungsfreien Wand liegen, kann dieser Teil der Schwächungslinie so ausgebildet werden, daß er bei verhältnismäßig geringeren Pegeln der angewandten Kraft reißt. Umgekehrt sind, weil die Stirnwand 30 der Zugspannung unterliegt, die Perforationen oder die andere Form von Schwächung, die verwendet wird, um die Schwächungslinie zu erzeugen, bevorzugt reißfester. Dies minimiert die Gefahr eines vorzeitigen Öffnens der Tasche auf Grund der Zugkräfte, die durch die im Inneren der Tasche enthaltenen komprimierten Gegenstände 20 hervorgerufen werden.
  • Bei der besonders bevorzugten Ausführungsform 10 der vorliegenden Erfindung, die in Fig. 1 dargestellt ist, ist die Vorderwand 40 der Tasche mit einer vertikalen Verlängerung 42 und die Rückwand 41 der Tasche mit einer vertikalen Verlängerung 43 versehen, welche miteinander mittels Wärmeversiegelung, Klebstoff usw. an einem Punkt 46 verbunden sind, der oberhalb der im wesentlichen spannungsfreien Deckwand 51 der Tasche liegt. Die Vorderwandverlängerung 42 und die Rückwandverlängerung 43 sind bevorzugt verjüngt, so daß sie nicht die Sicht oder den Zugriff auf jenen Teil der Schwächungslinie verdecken, welcher in der darunterliegenden, im wesentlichen Spannungsfreien Deckwand 51 liegt. Der Endverbraucher kann die Tasche tragen, indem er seinen oder ihren Arm durch die von den Wandverlängerungen gebildete Schlaufe hindurchführt. Alternativ können zwei Fingergreiföffnungen 44, 45 in der Vorderwandverlängerung 42 und der Rückwandverlängerung 43 vorgesehen sein, wie allgemein in Fig. 1 gezeigt, um ein einfaches Tragen der bevorzugten einfach zu öffnenden flexiblen Tasche von komprimierten flexiblen Gegenstände 10 mit der Hand des Benützers zu ermöglichen. Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform haben die freiliegenden verjüngten Kanten der Vorderwandverlängerung 42 und der Rückwandverlängerung 43 eine Form, welche, wenn sie von direkt oberhalb gesehen wird, im wesentlichen mit jenem Teil der Schwächungslinie zusammenfällt, der in der darunterliegenden im wesentlichen spannungsfreien Deckwand 51 enthalten ist. In dieser Hinsicht sind insbesondere die kreisförmigen Einbuchtungen 47 und 48 in der Vorderwandverlängerung 42 und der Rückwandverlängerung 43 zu beachten, welche eine Form haben, die im wesentlichen mit jener des Aufreißstartpunktes 67 in der darunterliegenden im wesentlichen spannungsfreien Deckwand 51 zusammenfällt.
  • Bei der letzteren Anordnung werden die Finger des Benützers zu dem Aufreißstartpunkt 67 geführt, indem die Finger lediglich entlang der frei liegenden verjüngten Kante der Vorderwandverlängerung 42 oder der Rückwandverlängerung 43 zu dem Punkt 46 laufen, wo die Vorder- und Rückwandverlängerungen miteinander verbunden sind. Falls gewünscht, können farbige graphische Angaben zu den Außenseiten der Vorder- und/oder Rückwandverlängerungen 42 und 43 oder zu anderen Teilen der Tasche, soweit erforderlich, hinzugefügt werden, um den Ort des Aufreißstartpunktes 67 hervorzuheben.
  • Wie aus der vorangehenden Beschreibung ersichtlich ist, ist die Verwendung von vertikalen Wandverlängerungen zur Schaffung von Tragegriffen für die Tasche ein äußerst wünschenswertes optionelles Verfahren, um sowohl Tragekomfort zu schaffen als auch den Endverbraucher darin zu unterstützen, den Aufreißstartpunkt einfach aufzufinden, um den Taschenöffnungs- und Abgabezyklus einzuleiten. Es ist zu beachten, daß bei der in Fig. 1 gezeigten einfach zu öffnenden flexiblen Tasche von komprimierten flexiblen Gegenständen 10 in Betracht gezogen wird, daß die im wesentlichen spannungsfreie Wand 50 als Boden der Tasche bei der Verwendung wirkt und daß die komprimierten Einwegwindeln 20 durch vertikales Herausziehen aus der Tasche 15 entnommen werden. Es könnte aber auch die Wand 31 als Boden der Tasche während der Abgabe dienen. In diesem Fall würden die komprimierten Einwegwindeln 20 aus der Tasche 15 in einer im wesentlichen horizontalen Bewegung entnommen werden. Im letzteren Falle könnte die Anordnung der Vorder- und Rückwandverlängerungen, falls gewünscht, so verändert werden, daß sie über der Stirnwand 30 liegen. Im Falle, daß die Wandverlängerungen so angeordnet werden, daß sie über der Stirnwand 30 liegen, muß Sorgfalt geübt werden, wenn die Vorder- und Rückwandverlängerungen aneinander befestigt werden, daß der so geschaffene Handgriff nicht das Entfernen des durch die Schwächungslinie definierten Taschenmaterials von der Stirnwand 30 oder das Entfernen der komprimierten Einwegwindeln 20 aus der Tasche 15 behindert, wenn die Tasche geöffnet worden ist.
  • Fig. 2 ist eine vereinfachte schematische Darstellung der einfach zu öffnenden flexiblen Tasche von komprimierten flexiblen Gegenständen 10, die in Fig. 1 gezeigt ist, nachdem die Betätigung der Öffnungseinrichtung eingeleitet worden ist. Im speziellen zeigt Fig. 2 den Zustand, welcher herrscht, wenn der Aufreißstartpunkt 67 in der im wesentlichen spannungsfreien Deckwand 51 einer Entfernungskraft F unterworfen wird, wie durch das Ergreifen des Startpunktes 67 mit Daumen und Zeigefinger des Benützers und daran Ziehen. Wie aus Fig. 2 ersehen werden kann, haben die Perforationslinien 65 und 66 begonnen, im wesentlichen parallel zueinander aufzureißen. Um ein sanftes Fortschreiten des Aufreißens von der im wesentlichen spannungsfreien Deckwand 51 zu der gespannten Stirnwand 30 zu ermöglichen, können die zwischen der im wesentlichen spannungsfreien Deckwand 51 und der gespannten Stirnwand 30 gebildeten Ecken mit einem größeren Grad an Perforation sowohl als die Perforationslinie 60 als auch als die Perforationslinien 65 und 66 ausgestattet werden, um ein einfaches Reißen über die Eckenteile der Tasche zu ermöglichen, wo üblicherweise Faltzwickel vorhanden sind.
  • Fig. 3 zeigt den Zustand, welcher herrscht, wenn die durch die durchgehende Schwächungslinie definierten Risse annähernd parallel von der im wesentlichen spannungsfreien Deckwand 51 in die gespannte Stirnwand 30 entlang der Perforationslinie 60 auf Grund des fortgesetzten Einflusses einer aufgebrachten Greifkraft F auf den Aufreißstartpunkt 67 fortschreiten.
  • Wie am besten aus Fig. 3 ersehen werden kann, beginnen die freiliegenden zusammengefalteten Kanten der komprimierten Einwegwindeln 20, sich durch die Öffnung hindurchzuerstrecken, welche die im wesentlichen spannungsfreie Deckwand 51 und die gespannte Stirnwand 30 überspannt, und zwar in einer fächerartigen Anordnung. Dies beruht auf dem teilweisen Lösen der Kompressionskräfte, welche auf den obersten Teil des Stapels von komprimierten Einwegwindeln wirken, der in der flexiblen Tasche 15 enthalten ist.
  • Fig. 4 zeigt den Zustand, welcher vorliegt, sobald der gesamte Teil von Taschenmaterial, der durch die durchgehende Schwächungslinie in der im wesentlichen spannungsfreien Deckwand 51 und der gespannten Stirnwand 30 definiert wird, vollständig von der Tasche 15 entfernt worden ist. Wie für den Fachmann ersichtlich ist, ist es notwendig, zumindest einen Teil der Querschnittsform der zusammengefalteten komprimierten Windeln 20 komprimiert zurückzuhalten, um die in Fig. 4 dargestellte automatisch auffächernde Anordnung zu erzeugen. Obwohl die dargestellte Ausführungsform von Fig. 4 eine Entfernung von etwa 60% der Tiefe der gespannten Stirnwand 30 darstellt, was etwa 40% der Tiefe der Stirnwand 30 beläßt, um den Stapel von komprimierten flexiblen Gegenständen 20 zurückzuhalten, wurde ermittelt, daß bei einfach zu öffnenden flexiblen Taschen der vorliegenden Erfindung auch Öffnungen verwendet werden können, die sich über bis zu etwa 75% der Tiefe der gespannten Stirnwand erstrecken. Es wurde ferner beobachtet, daß es im allgemeinen vorzuziehen ist, jenen Teil der Schwächungslinie 60, welcher in der gespannten Stirnwand 30 enthalten ist, mit einer Form zu versehen, welche geringfügig von ihrem Schnittpunkt mit der im wesentlichen spannungsfreien Deckwand 51 konvergiert, wobei seine Breite geringfügig kleiner ist als jene der Stirnwand 30, bis zu seinem untersten Punkt. Dies tendiert auch zu einer Unterstützung eines insgesamt besseren Zurückhaltens des Stapels von komprimierten flexiblen Gegenständen 20 in der Tasche 15, ohne die Fähigkeit der obersten Teile der Gegenstände 20 zu beeinträchtigen, sich automatisch in einer fächerartigen Anordnung durch den obersten Teil der in der gespannten Stirnwand 30 gebildeten Öffnung zu erstrecken. Diese Rückhaltewirkung kann mit Hosenträgern verglichen werden, die dazu verwendet werden, den Bund einer Hose von einer Person mit rundem Mittelquerschnitt zu halten, d.h. der runde Mittelquerschnitt ragt zwischen den Hosenträgern vor.
  • Das Bestreben der komprimierten Einwegwindeln 20, sich durch die im obersten Teil der gespannten Stirnwand 30 der Tasche 15 gebildete Öffnung hindurchzuerstrecken, wird sich während eines wesentlichen Teiles des Abgabezyklus der Tasche fortsetzen. Es wird im allgemeinen bis zu dem Zeitpunkt vorhanden sein, zu welchem die in der Tasche verbliebenen Gegenstände im wesentlichen auf ihre im wesentlichen unkomprimierte Dicke zurückgekehrt sind. Aber sogar wenn dieser in Fig. 5 allgemein dargestellte Zustand erreicht worden ist, ist die Entfernung der verbleibenden Gegenstände für den Endverbraucher immer noch verhältnismäßig einfach, und zwar auf Grund der kombinierten Freigabe, welche durch die Öffnung zur Verfügung gestellt wird, die die Deckwand 51 und die Stirnwand 30 überspannt, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr unter Zugspannung steht.
  • Die Fig. 6-11 offenbaren schematisch ein besonders bevorzugtes Verfahren und eine besonders bevorzugte Vorrichtung zum Komprimieren eines Stapels von flexiblen Gegenständen 20, die in einer einfach zu öffnenden flexiblen Tasche 15 der vorliegenden Erfindung aufgenommen werden sollen, und zum verläßlichen Einführen des Stapels von komprimierten Gegenständen durch ein offenes Ende einer teilweise vor-aufgerichteten flexiblen Tasche der vorliegenden Erfindung.
  • Im speziellen veranschaulicht Fig. 6 einen Stapel von Einwegwindeln 20 vor der Kompression zwischen zwei einander gegenüberliegenden Messerbandanordnungen. Jedes Messerband 80, 81 rotiert um eine obere Rolle 82 und eine untere Rolle 83. Entweder die obere oder die untere Rolle muß mit entsprechenden Antriebsmitteln versehen sein, die in der Lage sind, die Messerbänder 80, 81 in der durch die Pfeile gezeigten Richtung zu bewegen. Ein mit einer Gleitoberfläche versehenes Bandabstützelement 84 ist bevorzugt zwischen den beiden Rollen 82, 83 angeordnet. Die einander gegenüberliegenden Enden jedes Bandabstützelementes 84 weisen eine einwärts konkave Form auf, die sich an jene der angrenzenden Rolle annähert, um den Kontaktbereich zwischen dem Bandabstützelement 84 und seinem jeweiligen Messerband zu maximieren. Jedes Bandabstützelement 84 ist bevorzugt in fester Beziehung zu der Rotationsachse der angrenzenden oberen Rolle 82 und der angrenzenden unteren Rolle 83 befestigt. Jede Messerbandanordnung ist seitlich in einer Richtung bewegbar, welche den Stapel von flexiblen Einwegwindeln 20 komprimiert, der zwischen den Messerbändern 80, 81 liegt, wie allgemein in Fig. 7 gezeigt. Jede Messerbandanordnung ist ferner vertikal bewegbar, so daß die Messerbänder 80, 81, welche den Stapel von komprimierten Einwegwindeln 20 enthalten, in das offene Bodenende der teilweise vor-aufgerichteten flexiblen Tasche 15 eingeführt werden können, wie es auch in Fig. 7 allgemein gezeigt ist.
  • Fig. 8 stellt den Zustand dar, der herrscht, wenn die Messerbandanordnung mit den Messerbändern 80, 81 in das offene Bodenende der teilweise vor-aufgerichteten flexiblen Tasche 15 eingeführt worden sind. Das Ausmaß an Kompression, das auf die flexiblen Einwegwindeln 20 aufgebracht wird, ist ausreichend, um zu gestatten, daß der komprimierte Stapel von Einwegwindeln und die Messerbänder 80, 81 in das offene Bodenende der flexiblen Tasche 15 ohne Störung eintreten können.
  • Sobald sie im Inneren der teilweise vor-aufgerichteten flexiblen Tasche 15 sind, werden die Antriebsmittel für die Messerbänder 80, 81 betätigt, um die komprimierten Einwegwindeln 20 in die Endstellung an der Innenseite der Deckwand 51 der teilweise aufgerichteten flexiblen Tasche 15 vorzuschieben, wie es allgemein in Fig. 9 gezeigt ist. Weil die Messerbänder 80, 81 die Innenseite der Stirnwände 30, 31 der flexiblen Tasche nicht berühren, wird durch die Betätigung der Bänder keine Verzerrung der flexiblen Tasche hervorgerufen.
  • Um die Messerbandanordnungen aus dem offenen Bodenende der flexiblen Tasche 15 zurückzuziehen, werden die Messerbandanordnungen gleichzeitig herausgezogen, ohne ihren seitlichen gegenseitigen Abstand zu verändern, und zwar mit einer ersten Geschwindigkeit V&sub1;. Um eine Entfernung der komprimierten Einwegwindeln 20 aus dem offenen Bodenende der Tasche zu verhindern, werden die Bänder 80, 81 in der durch die Pfeile in Fig. 10 gezeigten Richtung mit einer zweiten Geschwindigkeit V&sub2; angetrieben, welche gleich oder geringfügig größer als die Rückziehgeschwindigkeit V&sub1; der Messerbandanordnungen ist. Dies hält die komprimierten Einwegwindeln 20 in innigem Kontakt mit der Innenseite der Deckwand 51 der flexiblen Tasche 15.
  • Wie auch aus Fig. 10 ersehen werden kann, beginnen die komprimierten Einwegwindeln 20 unmittelbar zu expandieren, wenn die Messerbänder 80, 81 den Stapel freigeben. Dies führt zu dem allgemein in Fig. 11 dargestellten Zustand, d.h. die komprimierten Einwegwindeln 20 haben sich so expandiert, daß sie den ganzen Innenquerschnitt der flexiblen Tasche 15 einnehmen, wodurch zumindest bis zu einem Grad ein Teil der Kompression entlastet wird, welche anfänglich dem Stapel von Gegenständen 20 durch die Messerbänder 80, 81 erteilt worden ist. Wie für den Fachmann ersichtlich ist, muß, wenn der in dem Stapel von flexiblen Gegenständen im Inneren der flexiblen Tasche 15 zurückbleibende Kompressionsgrad etwa 50% beträgt, dann die anfängliche Kompression durch die Messerbänder 80, 81 größer als 50% sein, z.B. möglicherweise bis zu 60% oder 70%.
  • Sobald die Messerbandanordnungen vollständig aus dem offenen Bodenende der flexiblen Tasche 15 entfernt worden sind, wird das offene Bodenende der Tasche bevorzugt zwickelartig gefaltet, und die gegenüberliegenden Teile der Vorder- und Rückwände werden miteinander versiegelt, um eine im wesentliche spannungsfreie Bodenwand 50 zu bilden, wie sie allgemein in Fig. 12 gezeigt ist.
  • Obwohl eine einfach zu öffnende flexible Tasche mit einem einzigen Stapel von komprimierten flexiblen Gegenständen in den begleitenden Zeichnungsfiguren gezeigt worden ist, ist erkennbar, daß die vorliegende Erfindung mit Vorteil bei Taschen ausgeführt werden kann, welche mehrere Stapel von komprimierten flexiblen Gegenständen verwenden, z.B. einen Stapel über dem anderen. In diesem Fall könnte die Tasche mit zwei Öffnungseinrichtungen von der Art ausgestattet sein, wie sie in der dargestellten Ausführungsform offenbart ist, einer mit einem Aufreißstartpunkt in der im wesentlichen spannungsfreien Deckwand, wie allgemein in der dargestellten Ausführungsform gezeigt, und einer anderen mit einem Aufreißstartpunkt in der im wesentlichen spannungsfreien Bodenwand (nicht gezeigt)
  • Wie sich aus der vorangehenden Beschreibung einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ergibt, haben die einfach zu öffnenden flexiblen Taschen von komprimierten flexiblen Gegenständen der vorliegenden Erfindung gleichzeitig die Lagerhaltungs-, Transport- und Manipulationskosten reduziert, welche typischerweise bei flexiblen Gegenständen auftreten, die in einem im wesentlichen unkomprimierten Zustand vertrieben werden. Zusätzlich haben sie die Kosten des erforderlichen Verpackungsmaterials reduziert, indem die Menge an Verpackungsmaterial reduziert wird, welches zur Aufnahme einer gleichen Zahl vergleichbarer flexibler Gegenstände in einem im wesentlichen nicht komprimierten Zustand erforderlich ist. Vielleicht das Beste ist aber, daß diese signifikanten Probleme der Verpackungssysteme nach dem Stand der Technik überwunden worden sind, während gleichzeitig wesentliche Vorteile für den Endverbraucher geschaffen wurden, nicht nur im Hinblick auf eine Verringerung des Volumens der flexiblen Gegenstände vor ihrer tatsächlichen Verwendung, sondern auch im Hinblick auf die Schaffung einer hocheffizienten, automatisch unterstützten Abgabe der im Inneren der flexiblen Tasche enthaltenen Gegenstände, bis ein wesentlicher Teil der flexiblen Gegenstände aufgebraucht worden ist.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung im Zusammenhang mit einer einfach zu öffnenden flexiblen Tasche beschrieben worden ist, welche flexible komprimierte Einwegwindeln enthält, ist erkennbar, daß die vorliegende Erfindung auch mit Vorteil in vielen anderen Anwendungen und Umgebungen ausgeführt werden kann. Darüberhinaus kann der den Gegenständen erteilte Kompressionsgrad nach Belieben vom Hersteller gewählt werden, abhängig von dem gewünschten Endzweck, der Zugfestigkeit des für die flexible Tasche gewählten Materials und der Fließgrenze der Gegenstände. Es ist für den Fachmann offensichtlich, daß zahlreiche Anderungen und Modifikationen vorgenommen werden können, ohne den Rahmen der Ansprüche zu verlassen, und es ist beabsichtigt, in den angeschlossenen Ansprüchen alle jene Modifikationen abzudecken, die im Rahmen dieser Ansprüche liegen.

Claims (14)

1. Einfach zu öffnende, im wesentlichen rechteckige flexible Tasche von komprimierten flexiblen Gegenständen (10), wobei die flexiblen Gegenstände (20) in einem Stapel angeordnet und in einer Richtung im wesentlichen parallel zu ihrer Dicke komprimiert gehalten sind, welche Tasche (15) von Gegenständen aufweist:
(a) eine Vorderwand (31) und eine Rückwand (41), die untereinander über zwei Stirnwände (30, 31), eine Bodenwand (50) und eine Deckwand (51) verbunden sind, wobei alle diese Wände aus flexiblem Material bestehen;
(b) einen Stapel von komprimierten flexiblen Gegenständen, der so orientiert ist, daß die im wesentlichen planare Oberfläche der Gegenstände im wesentlichen parallel zu den Stirnwänden (30, 31) der Tasche (15) ausgerichtet ist und die äußeren Umfangskanten der im Inneren des Stapels enthaltenen Gegenstände im wesentlichen parallel zu der Vorderwand (40), der Rückwand (41), der Bodenwand (50) und der Deckwand (51) der Tasche (15) ausgerichtet sind, wodurch die gesamte freiliegende im wesentlichen planare Oberfläche der äußersten Gegenstände an jedem Ende des Stapels mit der Innenseite der benachbarten Stirnwand in engem Kontakt steht, während nur die äußeren Umfangskanten jedes im Inneren des Stapels enthaltenen Gegenstandes die Vorderwand (40), die Rückwand (41), die Deckwand (51) und die Bodenwand (50) berühren, wobei die Stirnwände (30, 31) und zumindest ein Wandpaar aus Vorderwand (40) und Rückwand (41) bzw. Deckwand (51) und Bodenwand (50) einer Zugspannung unterworfen sind, welche durch den Stapel von komprimierten flexiblen Gegenständen auferlegt wird, wobei das andere Wandpaar aus Vorderwand (40) und Rückwand (41) bzw. Deckwand (51) und Bodenwand (50) in einem im wesentlichen spannungsfreien Zustand ist; und
(c) eine Öffnungseinrichtung mit einer im wesentlichen durchgehenden Schwächungslinie (60, 65, 66), die teilweise innerhalb einer der gespannten Stirnwände (30) und teilweise innerhalb der benachbarten spannungsfreien Wand (51) liegt, wobei diese im wesentlichen durchgehende Schwächungslinie einen vorgegebenen Abschnitt der Stirnwand (30) als von der restlichen Stirnwand (30) ohne Lockern der Spannung in derselben abtrennbar definiert, und mit einem unverdeckten entfernbaren Aufreißstartpunkt (67), wobei der Aufreißstartpunkt vollständig ausgeschnitten und/oder verstärkt ist, um das Ergreifen in der im wesentlichen spannungsfreien Wand (51) zu erleichtern, wobei der vorgegebene Abschnitt der Stirnwand (30) eine Form hat, die im wesentlichen mit bis zu 75% der Querschnittsform der Gegenstände in dem Stapel zusammenfällt, wodurch der vorgegebene Abschnitt der Stirnwand (30) von der restlichen Stirnwand durch Aufbringen einer Greifkraft auf den Aufreißstartpunkt (67) in der im wesentlichen spannungsfreien Wand (51), Aufreißen in jenem Teil der Schwächungslinie (65, 66), welcher sich in die im wesentlichen spannungsfreie Wand (51) hineinerstreckt, und anschließendes Vorantreiben der Rißlinien in die benachbarte Stirnwand (30) entlang der Schwächungslinie abgetrennt wird, worauf der Teil des Stapels von Gegenständen (20), welcher mit der so in der Stirnwand (15) gebildeten Öffnung zusammenfällt, durch die Öffnung fächerartig expandiert, wogegen jener Teil des Stapels, welcher mit dem restlichen, gespannten Teil der Stirnwand zusammenfällt, in einem im wesentlichen komprimierten Zustand zurückgehalten bleibt.
2. Flexible Tasche von komprimierten flexiblen Gegenständen (10) nach Anspruch 1, bei welcher zumindest eine Stützschlaufe oberhalb der im wesentlichen spannungsfreien Wand (51), welche den genannten Teil der Schwächungslinie (65, 66) enthält, vorgesehen ist, wobei die Schlaufe als Mittel zum Tragen der Tasche dient.
3. Flexible Tasche von komprimierten flexiblen Gegenständen (10) nach Anspruch 2, bei welcher die Vorderwand (40) und Rückwand (41) in einem gespannten Zustand sind und bei welcher die Schlaufe zwei Öffnungen (44, 45) mit einer solchen Größe, daß sie die Finger des Benützers aufnehmen, in zwei Wänden aufweist, welche sich vertikal von der gespannten Vorderwand (40) und der gespannten Rückwand (41) der Tasche aus erstrecken, wobei diese verlängerten Wände aneinander in einem Bereich (46) befestigt sind, der vertikal oberhalb der Öffnungen (44, 45) liegt.
4. Flexible Tasche von komprimierten flexiblen Gegenständen (10) nach Anspruch 3, bei welcher die verlängerten Wände (42, 43) eine allgemein verjüngte Form von den Stirnwänden (30, 31) der Tasche bis zu ihrem gegenseitigen Befestigungsbereich (46) hin aufweisen.
5. Flexible Tasche von komprimierten flexiblen Gegenständen (10) nach Anspruch 4, bei welcher der in der im wesentlichen spannungsfreien Wand (51) der Tasche liegende Teil der Schwächungslinie (65, 66) allgemein mit den verjüngten Kanten der verlängerten Wände (42, 43) zusammenfällt, welche die Öffnungen (44, 45) enthalten, wenn die Tasche direkt von oben betrachtet wird.
6. Flexible Tasche von komprimierten flexiblen Gegenständen (10) nach Anspruch 5, bei welcher der in der im wesentlichen spannungsfreien Wand (51) liegende Teil der Schwächungslinie (65, 66) allgemein dreieckig ist und bei welcher die Spitze dieses Dreieckes eine leicht zugängliche Grifflasche enthält, welche den Aufreißstartpunkt (67) zum Einleiten des Aufreißvorganges umfaßt.
7. Flexible Tasche von komprimierten flexiblen Gegenständen (10) nach Anspruch 6, welche Tasche ferner graphische Angaben enthält, um die Aufmerksamkeit des Benützers auf die den Aufreißstartpunkt (67) enthaltende Grifflasche zu lenken.
8. Flexible Tasche von komprimierten flexiblen Gegenständen (10) nach Anspruch 7, bei welcher die graphischen Angaben auf der Tasche auf der im wesentlichen spannungsfreien Wand (51) liegen, welche den genannten Teil der Schwächungslinie (65, 66) enthält.
9. Flexible Tasche von komprimierten flexiblen Gegenständen (10) nach Anspruch 7, bei welcher die graphischen Angaben auf den verlängerten verjüngten Wänden (42, 43) liegen, welche Öffnungen (44, 45) von einer solche Größe haben, daß sie die Finger des Benützers aufnehmen.
10. Flexible Tasche von komprimierten flexiblen Gegenständen (10) nach Anspruch 1, bei welcher das die flexible Tasche aufbauende Material aus der Gruppe bestehend aus Polymerfolien, Papieren, Vliesen und Laminatstrukturen aus zwei oder mehreren der vorgenannten Materialien gewählt ist.
11. Flexible Tasche von komprimierten flexiblen Gegenständen (10) nach Anspruch 10, bei welcher die Schwächungslinie (60, 65, 66) aus Perforationen in dem die flexible Tasche aufbauenden Material besteht.
12. Flexible Tasche von komprimierten flexiblen Gegenständen (10) nach Anspruch 11, bei welcher die Perforationen (65, 66) in der im wesentlichen spannungsfreien Wand (51) weniger widerstandsfähig gegenüber den aufgebrachten Aufreißkräften sind als die Perforationen (60) in der gespannten Stirnwand (30).
13. Verfahren zum Herstellen einer einfach zu öffnenden, im wesentlichen rechteckigen Tasche von komprimierten flexiblen Gegenständen (10), wobei die flexiblen Gegenstände (20) in einem Stapel angeordnet und in einer Richtung im wesentlichen parallel zu ihrer Dicke komprimiert gehalten sind, welches Verfahren die Schritte aufweist:
(a) teilweises Aufrichten einer flexiblen Tasche (15) zur Bildung eines im wesentlichen rechteckigen Querschnittes mit einer Vorderwand (31) und einer Rückwand (41), die untereinander über zwei einander gegenüberliegende Stirnwände (30, 31) verbunden sind, wobei die teilweise aufgerichtete flexible Tasche eine Deckwand (51) aufweist, die an ihrem Umfang mit der Vorderwand (31), der Rückwand (41) und den Stirnwänden (30, 31) verbunden ist, wobei die flexible Tasche (15) eine Öffnungseinrichtung mit einer im wesentlichen durchgehenden Schwächungslinie aufweist, die teilweise (60) in einer der Stirnwände (30) und teilweise (65, 66) in der angrenzenden Deckwand (51) liegt, wobei die im wesentlichen durchgehende Schwächungslinie einen vorgegebenen Abschnitt der Stirnwand (30) als von der restlichen Stirnwand abtrennbar definiert sowie einen unverdeckten entfernbaren Aufreißstartpunkt (67) in der Deckwand (51) definiert, wobei die teilweise aufgerichtete flexible Tasche ferner einen offenen Boden hat;
(b) Bilden eines Stapels von flexiblen Gegenständen (20), der so orientiert ist, daß die im wesentlichen planare Oberfläche der Gegenstände im wesentlichen parallel zu den Stirnwänden (30, 31) der Tasche ausgerichtet ist und die äußeren Umfangskanten der im Inneren des Stapels enthaltenen Gegenstände (20) im wesentlichen parallel zu der Vorderwand (31), der Rückwand (41) und der Deckwand (51) der Tasche ausgerichtet sind;
(c) Komprimieren des Stapels von flexiblen Gegenständen (20) zwischen zwei einander gegenüberliegenden Messerbandanordnungen in einer Richtung im wesentlichen parallel zu der Dicke der im Stapel enthaltenen Gegenstände, bis die Messerbandanordnungen und der Stapel von komprimierten Gegenständen durch den offenen Boden der teilweise aufgerichteten Tasche (15) eingeführt werden können, ohne daß eine gegenseitige Behinderung zwischen den Außenseiten der Messerbandanordnung und den Innenseiten der angrenzenden Stirnwände (30, 31) der teilweise aufgerichteten Tasche (15) auftritt;
(d) Einführen der Messerbandanordnungen in den offenen Boden der teilweise aufgerichteten flexiblen Tasche (15);
(e) gleichzeitiges Antreiben der einander gegenüberliegenden Messerbänder (80, 81), die den Messerbandanordnungen zugeordnet sind, in einer Richtung, welche den Stapel von komprimierten Gegenständen in Berührung mit der Innenseite der Deckwand (51) der teilweise aufgerichteten flexiblen Tasche (15) bringt;
(f) vollständiges Zurückziehen der Messerbandanordnungen aus dem offenen Ende der teilweise aufgerichteten flexiblen Tasche (15) mit einer ersten Geschwindigkeit V&sub1;, während gleichzeitig die den Messerbandanordnungen zugeordneten Messerbänder (80, 81) mit einer zweiten Geschwindigkeit V&sub2; angetrieben werden, welche gleich oder größer als die erste Geschwindigkeit V&sub1; ist, um den Stapel von komprimierten Gegenständen in innigem Kontakt mit der Innenseite der Deckwand (51) der teilweise aufgerichteten flexiblen Tasche (15) zu halten, während der Stapel von den Messerbändern (80, 81) freigegeben wird und die Messerbandanordnungen aus der Tasche zurückgezogen werden; und
(g) Falten des offenen Bodens der teilweise aufgerichteten gefüllten flexiblen Tasche, um eine geschlossene Bodenwand (50) in Anlage an dem Stapel von komprimierten flexiblen Gegenständen zu bilden; und
(h) Fixieren der Bodenwand (50) in einer geschlossenen Stellung, um die Tasche zu vervollständigen.
14. Vorrichtung zum Herstellen einer einfach zu öffnenden, im wesentlichen rechteckigen Tasche von komprimierten flexiblen Gegenständen (10), wobei die flexiblen Gegenstände (20) in einem Stapel angeordnet und in einer Richtung im wesentlichen parallel zu ihrer Dicke komprimiert gehalten sind, welche Vorrichtung aufweist:
(a) Mittel zum teilweisen Aufrichten einer flexiblen Tasche zur Bildung eines im wesentlichen rechteckigen Querschnittes mit einer Vorderwand (31) und einer Rückwand (41), die untereinander über zwei einander gegenüberliegende Stirnwände (30, 31) verbunden sind, wobei die teilweise aufgerichtete flexible Tasche eine Deckwand (51) aufweist, die an ihrem Umfang mit der Vorderwand (31), der Rückwand (41) und den Stirnwänden (30, 31) verbunden ist, wobei die flexible Tasche eine Öffnungseinrichtung mit einer im wesentlichen durchgehenden Schwächungslinie aufweist, die teilweise (60) in einer der Stirnwände (30) und teilweise (65, 66) in der angrenzenden Deckwand (51) liegt, wobei die im wesentlichen durchgehende Schwächungslinie (60, 65, 66) einen vorgegebenen Abschnitt der Stirnwand (30) als von der restlichen Stirnwand abtrennbar definiert sowie einen unverdeckten entfernbaren Aufreißstartpunkt (67) in der Deckwand (51) definiert, wobei die teilweise aufgerichtete flexible Tasche ferner einen offenen Boden hat;
(b) Mittel zum Bilden eines Stapels von flexiblen Gegenständen (20), der so orientiert ist, daß die im wesentlichen planare Oberfläche der Gegenstände im wesentlichen parallel zu den Stirnseiten (30, 31) der Tasche und die äußeren Umfangskanten der im Inneren des Stapels enthaltenen Gegenstände (20) im wesentlichen parallel zu der Vorderwand (31), der Rückwand (41) und der Deckwand (51) der Tasche ausgerichtet sind;
(c) zwei einander gegenüberliegende Messerbandanordnungen zum Komprimieren des Stapels von flexiblen Gegenständen in einer Richtung im wesentlichen parallel zu der Dicke der im Stapel enthaltenen Gegenstände (20), bis die Messerbandanordnungen und der Stapel von komprimierten Gegenständen durch den offenen Boden der teilweise aufgerichteten Tasche (15) eingeführt werden können, ohne daß eine gegenseitige Behinderung zwischen den Außenseiten der Messerbandanordnungen und den Innenseiten der angrenzenden Stirnwände (30, 31) der teilweise aufgerichteten Tasche (15) auftritt;
(d) Mittel zum Einführen der Messerbandanordnungen in den offenen Boden der teilweise aufgerichteten flexiblen Tasche (15);
(e) Antriebsmittel für den gleichzeitigen Vorschub der einander gegenüberliegenden Messerbänder (80, 81), die den einander gegenüberliegenden Messerbandanordnungen zugeordnet sind, in einer Richtung, welche den Stapel von komprimierten Gegenständen in Berührung mit der Innenseite der Deckwand (51) der teilweise aufgerichteten flexiblen Tasche (15) bringt;
(f) Mittel zum vollständigen Zurückziehen der Messerbandanordnungen aus dem offenen Ende der teilweise aufgerichteten flexiblen Tasche (15) mit einer ersten Geschwindigkeit V&sub1;, während gleichzeitig die einander gegenüberliegenden, den einander gegenüberliegenden Messerbandanordnungen zugeordneten Messerbänder (80, 81) mit einer zweiten Geschwindigkeit V&sub2; angetrieben werden, welche gleich oder geringfügig größer als die erste Geschwindigkeit V&sub1; ist, um den Stapel von komprimierten flexiblen Gegenständen in innigem Kontakt mit der Innenseite der Deckwand (51) der teilweise aufgerichteten flexiblen Tasche zu halten, während der Stapel von komprimierten flexiblen Gegenständen von den Messerbändern (80, 81) freigegeben wird; und
(g) Mittel zum Falten des offenen Bodens der teilweise aufgerichteten gefüllten flexiblen Tasche (15), um eine geschlossene Bodenwand (51) in Anlage an dem Stapel von komprimierten Gegenständen zu bilden; und
(h) Mittel zum Fixieren der Bodenwand (50) in einer geschlossenen Stellung, um die Tasche zu vervollständigen.
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