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DE3438601A1 - Als tragetasche ausgebildete verpackung - Google Patents

Als tragetasche ausgebildete verpackung

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DE3438601A1
DE3438601A1 DE19843438601 DE3438601A DE3438601A1 DE 3438601 A1 DE3438601 A1 DE 3438601A1 DE 19843438601 DE19843438601 DE 19843438601 DE 3438601 A DE3438601 A DE 3438601A DE 3438601 A1 DE3438601 A1 DE 3438601A1
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DE
Germany
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cover film
window
packaging
packaging according
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DE19843438601
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Karl-Heinz Dr. 4802 Halle Sengewald
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    • B65D33/08Hand holes
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D75/00Packages comprising articles or materials partially or wholly enclosed in strips, sheets, blanks, tubes, or webs of flexible sheet material, e.g. in folded wrappers
    • B65D75/52Details
    • B65D75/58Opening or contents-removing devices added or incorporated during package manufacture
    • B65D75/5894Preformed openings provided in a wall portion and covered by a separate removable flexible element

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Bag Frames (AREA)

Description

PATENTANWALT DR. I H G. E DUARD BAUR
5 KÖLN 1, Dr.B./str
Werderstraße 3 Telefon (0221) 524208-9
Sn 193 j
Reg.-Nr. bitte angeben
Patentanmeldung
des
Herrn Dr. Karl-Heinz Sengewald
Postfach 1460, 4802 Halle in Westfalen 1
"Als Tragetasche ausgebildete Verpackung"
Die Erfindung betrifft eine als Tragetasche ausgebildete Verpackung aus thermoplastischer Kunststoffolie, die an ihrem oberen Ende in zwei gegenüberliegenden Seitenwandungen jeweils mit einer Grifflochausstanzung, sowie mit Seitenfalten und einer Bodenschweißnaht versehen ist und oberhalb und unterhalb des Griffloches sich quer über die Breite der Tragetasche erstreckende Schweißnähte vorhanden sind, die die gegenüberliegenden Taschenwandungen einschließlich deren Seitenfalten miteinander verbinden und somit einen von dem Taschenkörper abgeschlossenen Griffteil bilden.
Eine als Tragetasche ausgebildete Verpackung der vorgenannten Ausbildung ist bekannt aus der DE-OS 31 02 192, die sich in der
Praxis bewährt. Sie wird zum Kauf und Aufbewahren von Windeln verwendet. Nachteilig bei dieser Tasche ist, daß zum Herausnehmen der einzelnen Windeln die Verpackung aufgeschnitten oder aufgerissen werden muß.
Die vorliegende Erfindung geht von der Aufgabe aus, bei einer als Tragetasche ausgebildeten Verpackung die Entnahme der einzelnen verpackten Gegenstände zu erleichtern und zugleich den Griffbereich zu verstärken.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird bei einer als Tragetasche ausgebildeten Verpackung aus thermoplastischer Kunststoffolie, die an ihrem oberen Ende in zwei gegenüberliegenden Seitenwandungen jeweils mit einer Grifflochausstanzung sowie mit Seitenfalten und einer Bodenschweißnaht versehen ist und oberhalb und unterhalb des Griffloches sich quer über die Breite der Tragetasche erstreckende Schweißnähte vorhanden sind, die die gegenüberliegenden Taschenwandungen einschließlich deren Seitenfalten miteinander verbinden und einen von dem Taschenkörper abgeschlossenen Griffteil bilden, erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß in einer Seitenwandung der Verpackung, die an den Griffteil angrenzt, eine fensterartige öffnung vorhanden ist, die durch eine leicht entfernbare Abdeckfolie abgedeckt ist.
Durch die erfindungsgemäße Lösung wird eine einfache Entnahme der verpackten Gegenstände ermöglicht, weil die Abdeckfolie leicht entfernt oder geöffnet werden kann. Zugleich ergibt sich, daß durch
den fensterartigen Ausschnitt als Entnahmeöffnung keine Schwächung der Tasche und deren Tragfestigkeit eintritt, weil die Abdeckfolie eine ausreichende Versteifung gibt. Die erfindungsgemäße Lösung hat darüberhinaus den Vorteil, daß die Abdeckfolie in durchscheinender oder klarsichtiger Ausführung einen Einblick in die Tasche ermöglicht.
In weiterer erfindungsgemäßer Ausgestaltung wird vorgeschlagen, daß die das Fenster abdeckende Abdeckfolie zum Griffteil hin verlängert und mit diesem verbunden und mit der Grifflochausstanzung versehen ist. Durch diesen Vorschlag wird erreicht, daß die Abdeckfolie zugleich den Griffbereich der Verpackung versteift, so daß trotz Entnahmefenster eine Erhöhung der Tragfestigkeit erreicht wird.
Die fensterartige öffnung hat vorteilhaft eine rechteckige Grundfläche. Sie kann auch eine sonstige Raumform haben, so ovalförmig §ein. Die Abdeckfolie wird dabei überwiegend eine rechteckige Grundfläche haben.
Die Abdeckfolie kann im Bereich der fensterartigen öffnung der Seitenwandung der Verpackung verklebt sein. Durch ein Ankleben ist das Anbringen einfach. Auch kann die angeklebte Abdeckfolie leicht von der fensterartigen öffnung abgehoben werden.
In vielen Fällen ist es zweckmäßig, die Abdeckfolie mit der Seitenwandung zu verschweißen, und zwar ringsumlaufend um die fensterar-
tige öffnung. Die Verschweißung ist besonders vorteilhaft in Verbindung mit den ohnehin vorhandenen zwei, sich quer über die Schlauch· bahn bzw. die Verpackung oberhalb und unterhalb der Grifflochausstanzung vorhandenen Verschweißungen.
Die Verschweißung der Abdeckung im Fensterbereich ist besonders vorteilhaft eine von solcher Art, daß die Abdeckfolie von der sie tragenden Wandung der Verpackung abgeschält werden kann.
Um dieses Abschälen, das auch als "peelen" bezeichnet wird, einzuleiten, wird in weiterer erfindungsgemäßer Ausgestaltung vorgeschlagen, daß die quer zur Abdeckfolie verlaufende, die Abdeckfolie an dem Rand des Fensters haltende Schweißnaht zur parallel verlaufenden Kante der Abdeckfolie einen solchen Abstand hat, daß die Abdeckfolie einen Griffstreifen bildet. Da dieser Griffstreifen bei gefüllter Verpackung durch den Daumen und den Zeigefinger einer Hand einfach zu erfassen ist, wird das Trennen der Abdeckfolie von der Wandung der Verpackung einfach möglich sein.
Es kenn auch die weitere Lösung vorhanden sein, daß die Abdeckfolie mit einer der Kontur des Fensters angepaßten Aufreißperforation versehen ist. Somit kann durch einen beispielsweise mit dem Daumen einer Hand auf die Abdeckfolie ausgeübten Druck die Perforation an örtlicher Stelle eingerissen und dann der Abdeckstreifen zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger einer Hand erfaßt und an der Perfo-
ration abgetrennt werden, so daß auch auf diese Weise das Innere der Verpackung leicht zugänglich ist.
Das Herstellen der Verpackung kann in einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung in der Weise erfolgen, daß in einer Flachbahn oder in einem Halbschlauch ein Fenster ausgestanzt und dann dieses Fenster unter Verbindung mit der Schlauchwandung mit einer Abdeckfolie abgedeckt wird, die eine Länge hat, die der doppelten Länge des Fensters entspricht, dann der Halbschlauch mit Seitenfalten versehen und durch Langsschweißung zu einem Schlauch geschlossen und danach die Grifflochausstanzung durch die Abdeckfolie und die beiden Schlauchwandungen zugleich mit den beiden Querabschweißungen zu beiden Seiten der Grifflochausstanzung vorgenommen wird.
Die erfindungsgemäße Lösung schafft auf einfache Weise eine Verpackung, deren Griffbereich in formsteifer und somit sehr tragfähiger Ausbildung von dem Füll bereich der Verpackung abgeschlossen ist, wobei dennoch eine leichte Zugänglichkeit zu dem Inneren der Verpackung möglich ist.
Zugleich gibt das durch eine Folie abgedeckte Fenster bei Anwendung einer klardurchsichtigen Folie einen einfachen Einblick in das Innere der Verpackung.
Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielhaft erläutert.
Es zeigen:
Figur 1 eine als Tragetasche ausgebildete Verpackung aus
einer Kunststoffolie in perspektivischer Darstellung,
Figur 2 die Verpackung nach Figur 1 mit abgewandelter Abdeckfolie,
Figur 3 die Verpackung nach Figur 1 in flachgelegtem ungegefülltem Zustand,
Figur 4 bis 8 im wesentlichen schematisch die Darstellung der Schritte zum Herstellen der Verpackung.
Die als Tragetasche ausgebildete Verpackung 10 aus thermoplastischer Kunststoffolie ist hergestellt aus einer Flachbahn 11 aus thermoplastischer Kunststoffolie, die als Verpackung die vordere Wandung 12, die hintere Wandung 13 und die Seitenfalten 14 und 15 auf der einen Seite sowie 16 und 17 (Figur 7) an der gegenüberliegenden Seite hat. Die Verpackung hat einen Griffbereich 18, in dem die Grifflochausstanzung 19 vorhanden ist. Oberhalb und unterhalb der Grifflochausstanzung sind Schweißnähte 20 und 21 vorhanden, die die beiden Schlauchwandungen 12 und 13 und auch die von diesen eingeschlossenen Seitenfalten 14, 15 der einen Seite und 16, 17 der anderen Seite verbinden. In diesem Griffbereich können auch noch in Längsrichtung der Verpackung bzw. des Ausgangsschlauches verlaufende
-7 -
an den äußeren Kanten vorhandene Schweißnähte 22 und 23 sein, die ebenfalls die beiden äußeren Folienlagen mit den damit verbundenen Seitenfalten verbinden.
Mit 24 ist eine fensterartige öffnung in der Wandung 12 dargestellt, die durch eine Abdeckfolie 25 abgedeckt ist. Die Abdeckfolie ist nicht nur im Bereich der somit vorhandenen rechteckigen öffnung angeordnet und deckt diese überlappend ab, damit eine Verbindung der Abdeckfolie mit der Wandung 12 stattfinden kann, sondern diese Abdeckfolie 25 ist in den Griffbereich 18 verlängert in der Weise, daß durch diese ebenfalls die Grifflochausstanzung 19 geht und zugleich der verlängerte Bereich 25a der Abdeckfolie durch die vorerwähnten Querschweißnähte 20 und 21 mit dem Griffbereich verbunden ist, so daß eine Verstärkung des Griffbereiches erfolgt ist. Zugleich übernimmt der Abdeckstreifen an dem Körper der Verpackung die Festigkeit, die durch die fensterartige öffnung 24 weggefallen ist.
Figur 1 zeigt, daß der Abdeckstreifen an der Wandung 12 angeklebt ist. Zusätzlich zu der Klebung kommen die beiden vorerwähnten Querschweißnähte 20 und 21.hinzu.
Zum öffnen des Fensters kann die Abdeckfolie von der Wandung 12 losgelöst werden. Dazu kann sie mit einer nicht angeklebten Lasche 26 versehen sein. Um dabei den verlängerten Bereich 25a am Griffbereich
zu behalten, kann eine Perforation 27 vorhanden sein, die in dichtem Abstand parallel zur Schweißnaht 21 verläuft. Es kann aber auch eine umlaufende und somit rechteckige Perforation 27 vorhanden sein, um durch Eindrücken und dann Abreißen der Abdeckfolie an der Perforationslinie die öffnung in die Verpackung zu erreichen.
Figur 2 zeigt die Lösung, daß die Abdeckfolie 25 mit dem verlän-
"'■'•ll·
gerten Teil 25a zur Verstärkung des TraggriffStreifens 18.der Wandung 12 der Verpackung durch zwei Schweißnähte 2& und 29 verbunden ist, die in Längsrichtung des Ausgangsschlauches verlaufen und zu den Rändern des Abdeckstreifens einen geringen Abstand.haben. Weiterhin ist vorhanden eine vordere Querschweißnaht 30, die zu dem querverlaufenden vorderen Rand 31 des Abdeckstreifens einen größeren Abstand hat, so daß sich ein Griffstreifen 32 ergibt, der leicht von Hand erfaßbar ist. Dadurch kann der das Fenster abdeckende Streifen, der ebenfalls mit einer im nahen Bereich des Griffteils angeordneten PerforationsIinie 27 versehen ist, durch Loslösen leicht von der Wandung 12 entfernt werden.
Die Figuren 1 und 2 zeigen, daß die Abdeckstreifen 25 mit ihren in den Griffbereich 18 hineinragenden Längen .. 25a an beiden Seiten vorhanden sind. In vielen Fällen ist es aber lediglich notwendig, diese an einer Seite anzuordnen. :
Figur 4 zeigt, daß zum Herstellen der Verpackung von einer Flachbahn 11 ausgegangen wird. An dieser Flachbahn oder in dem aus dieser gebildeten Halbschlauch nach Figur 5 werden die fensterartigen öffnungen 24 ausgestanzt. Die ausgestanzten Abschnitte können leicht entfernt werden.
Figur 6 zeigt, daß auf den Halbschlauch die Abdeckung 25 mit dem Fortsatz 25a aufgebracht und durch die beiden Längsschweißungen 28 und 29 und die Querabschweißung 30 mit der Folienlage 12 verbunden sind. Dann werden die Seitenfalten 14, 15 auf der einen Seite und 16, 17 auf der gegenüberliegenden Seite hingelegt.
Naph Figur δ erfolgt dann die Anbringung einer Längsschweißnaht 33 zur Bildung des Schlauches sowie Anbringung der Grifflochausstanzung 19 und der zu beiden Seiten angeordneten querverlaufenden Schweißnähte 20 und 21.
Figur 3 zeigt, daß die flach liegende, noch nicht befüllte Verpackung.· mit einer Oberklappe 34 versehen ist, die durch eine Abreißperforation 35 von der Verpackung abtrennbar ist und dem leichten Befüllen dient.
- Ansprüche -

Claims (8)

Ansprüche
1. Als Tragetasche ausgebildete Verpackung aus thermoplastischer Kunststoffolie, die an ihrem oberen Ende in zwei gegenüberliegenden Seitenwandungen jeweils mit einer Grifflochausstanzung sowie mit Seitenfalten und einer Bodenschweißnaht versehen ist und oberhalb und unterhalb des Griffloches sich quer über die Breite der Tragetasche erstreckende Schweißnähte vorhanden isnd, die die gegenüberliegenden Taschenwandungen einschließlich deren Seitenfalten miteinander verbinden und einen von dem Taschenkörper abgeschlossenen Griffteil bilden, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Seitenwandung (12) der Verpackung (10), die an den Griffteil (18) angrenzt, eine fensterartige Öffnung (24) vorhanden ist, die durch eine leicht entfernbare Abdeckfolie (25) abgedeckt ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die das Fenster (24) abdeckende Abdeckfolie (25) zum Griffteil hin durch einen Abschnitt (25a) verlängert ist und mit dem Griffteil verbunden und mit einer Grifflochausstanzung (19) versehen ist.
3. Verpackung nach den Ansprüchen 1 und 2, dad urch gekennzeichnet, daß die fensterartige Öffnung (24) eine rechteckige Grundfläche hat.
4. Verpackung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckfolie (25) mit der Seitenwandung (12) verklebt ist.
5. Verpackung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichne t, daß die Abdeckfolie (25) mit der Seitenwandung (12) verschweißt ist.
6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die quer zur Abdeckfolie verlaufende, die Abdeckfolie mit dem Rand des Fensters (24) verbindende Schweißnaht (30) zur parallel verlaufenden Kante der Abdeckfolie (31) einen solchen Abstand hat, daß ein von Hand erfaßbarer Streifen (32) vorhanden ist.
7. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckfolie (24) mit einer der Kontur des Fensters angepaßten Aufreißperforation (27) versehen ist.
8. Verfahren zum Herstellen der Verpackung nach den Ansprüchen
1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Flachbahn oder in einem Halbschlauch ein Fenster ausgestanzt und dann dieses Fenster unter Verbindung mit der Schlauchwandung mit einer Abdeckfolie abgedeckt wird, die eine
Länge hat, die der doppelten Länge des Fensters entspricht, dann der Halbschlauch mit Seitenfalten versehen und durch Längsschweißung zu einem Schlauch geschlossen und danach die Grifflochausstanzung durch die Abdeckfolie und die beiden Schlauchwandungen zugleich mit dem Querabschweißungen zu beiden Seiten der Grifflochausstanzung vorgenommen wird.
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