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Gebiet der
Erfindung
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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf flexible Produktverpackungen und, spezieller, auf eine
flexible Produktverpackung mit einem wiederverschließbaren bzw.
wiederabdichtbaren Verschluss.
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Hintergrund
der Erfindung
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Produktverpackungen mit einem wiederverschließbarem Mechanismus
werden oft zum Verpacken von Produkten in Situationen verwendet,
in denen der Verbraucher nur einen Teil des Produktes entnehmen
möchte
und die Verpackung wieder verschließen möchte. Insbesondere bei der
gegenwärtigen
Popularität
von „fett-freien" gebackenen Waren, die
leicht austrocknen, wenn sie der Atmosphäre ausgesetzt bleiben, gibt
es seitens der Produkthersteller ein signifikantes Interesse an
einer einfachen und kostengünstig
hergestellten Verpackung, die wiederholt geöffnet und geschlossen werden
kann. Flexible Verpackungen, die aus flexiblen flächigen Materialien
produziert sind, werden allgemein aus Gründen der Kosten, der Funktionalität und des
Marketinganreizes bevorzugt.
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Es sind zum Wiederverschließen einer
flexiblen Verpackung verschiedene Arten von Wiederverschließ-Mechanismen
entwickelt worden, um nicht verbrauchte Teile eines Nahrungsmittelproduktes
frisch zu halten. Viele dieser Mechanismen sind separat gefertigte
Artikel, die der Verpackung hinzugefügt werden, entweder in einem
nachfolgenden Herstellungsschritt oder durch den Verbraucher, wie zum
Beispiel Reißverschlüsse, Wiederverschluss-Bänder bzw.
-Tapes oder -Laschen, Dichtungsstreifen, Clips und ähnliches.
Solche Mechanismen sind jedoch nachteilig, weil sie zusätzliche
Herstellungs-Arbeitsgänge
und -Materialien erfordern, und dabei die Herstellungskosten erhöhen. Demgemäss sind
Anstrengungen in Richtung der Entwicklung eines auf einem Kleber
bzw. Haftmittel basierenden Wiederverschliess-Mechanismus für flexible
Verpackungen unternommen worden, da solche Verpackungen leicht auf
automatisierten flexiblen Bahn-Verarbeitungsmaschinen produziert
werden, und die einzige erforderliche Komponente ist die flexible
Bahn, auf welche Haftmittel bereits während des Herstellungsprozesses
der Bahn aufgebracht wurde.
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Die Herausforderung beim Machen bzw. Herstellen
eines wiederverschließbaren
Mechanismus, der zum Wiederabdichten auf einem Haftmittel bzw. Kleber
beruht, ist, dass ein Kleber, der geeignet zum Bilden der originalen
Verpackungsdichtung sein kann, die eine ausreichende Festigkeit
und Unversehrtheit haben muss, um ein versehentliches Öffnen der
Verpackung zu verhindern und um das Produkt während der Abwicklung und des
Transportes frisch zu halten, im allgemeinen verschieden von der
Kleberart ist, die vom Standpunkt des Wiederabdichtens wünschenswert
ist. Kalte Dichtungen bzw. Kaltsiegel, Heißschmelzmittel bzw. Hot-Melt-Haftmittel,
und Heißsiegel
stellen eine gute Dichtungsfestigkeit bereit und sind deshalb geeignet
zum Bilden von Originalverpackungsdichtungen. Unglücklicherweise
sorgen solche Materialien allgemein nicht für ausreichende Wiederverschließ-Fähigkeiten.
Selbstklebemittel können
wiederholt entfernt und an geeigneten Substraten wieder befestigt
werden und so für
Wiederverschließ-Fähigkeiten
sorgen. Selbstklebemittel sorgen jedoch nicht für eine ausreichende Verschluss-Festigkeit,
um eine zuverlässige
Originalverpackungsdichtung in vielen Anwendungen bereit zu stellen.
Weil weiterhin Selbstklebemittel inhärent klebrig sind und an nahezu
jeder Oberfläche,
mit der sie in Kontakt geraten, kleben werden, ist ein automatisiertes
Handling von Flächengebilden
oder Bahnen, auf welche Selbstklebemittel aufgebracht wurde, schwierig.
Zum Beispiel können
Selbstklebemittel an den Rollen einer Vorrichtung kleben, was ein
in der Industrie als „Rupfen
bzw. Picking" bekanntes Problem
ist. Zusätzlich
kann die Bahn an sich selbst kleben, wenn sie in eine Rolle gewickelt
und vor deren Verwendung gelagert wird, was ein als „Hemmung
bzw. Blocking" bekanntes
Problem ist.
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Demgemäss werden Selbstklebemittel
häufig
in Verbindung mit Abdeck- bzw. Verstärkungsschichten aus Papier
oder einem anderen Material verwendet, auf welches eine Ablöse-Beschichtung aufgebracht
wurde, wie dies im U.S. Patent Nr. 3,827,625 gezeigt ist. Wenn es
gewünscht
ist, eine Dichtung zu schaffen, die solch einen Selbstklebemechanismus
gebraucht, wird die Verstärkungsschicht
entfernt, um das Selbstklebemittel freizulegen und das Selbstklebemittel
wird gegen ein mitwirkendes Teil der Verpackung gedrückt, um
einen Verschluss zu bewirken, entweder eine Original-Dichtung oder
einen Wiederverschluss einer vorher geöffneten Dichtung. Alternativ
wird die Verstärkungsschicht
permanent auf das mitwirkende Teil der Verpackung aufgebracht, um
eine Original-Dichtung
zu bewirken, und das Substrat, welches das Selbstklebemittel trägt, wird
von der Verstärkungsschicht
abgezogen, um die Original-Dichtung zu öffnen, wie dies in dem U.S.
Patent 3,272,422 gezeigt ist. In beiden Fällen wird ein Wiederverschluss
durch Drücken des
Selbstklebemittels gegen den mitwirkenden Teil der Verstärkungsschicht
bewirkt.
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Die Nachteile eines solchen Verschluss-Mechanismus
sind, dass zusätzliches
Material und zusätzliche
Herstellungs-Arbeitsgänge
erforderlich sind, um die Verstärkungsschicht
zu bilden, und die Festigkeit der Original-Dichtung nur so gut ist
wie die Festigkeit des Selbstklebemittels, welche, wie vorher bemerkt,
in vielen Fällen
ungenügend
ist.
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Die WO 97/25200 beschreibt ein anderes wiederabdichtbares
Verpackungssystem, in welchem ein Streifen eines Selbstklebemittels
auf ein Substrat aufgebracht ist bzw. wird, gefolgt von einem Streifen eins
kalten Dichtungsklebers, der schichtförmig über dem Selbstklebemittel liegt.
Ein Streifen eines Kaltsiegel-Haftmittels bzw. -Klebers wird dann
auf einen zweiten Bereich des Substrates oder auf ein anderes Substrat
aufgebracht. Die Materialien sind bzw. werden so gewählt, dass,
wenn die Streifen des Kaltsiegel-Haftmittels miteinander verbunden
werden, die Haftung bzw. Verbindung, die zwi schen diesen, zwischen
dem Selbstklebemittel und dem Kaltsiegel-Haftmittel und zwischen
dem Kaltsiegel-Haftmittel und dem Substrat gebildet ist, jeweils
stärker
als die Haftung bzw. Verbindung zwischen dem Substrat und dem Selbstklebemittel
ist. Wenn also die zwei Bereiche des Substrates voneinander abgelöst werden,
verbleibt das Selbstklebemittel bei dem kalten Dichtungskleber und
wird freigelegt. Auf diese Weise kann die Verpackung wieder abgedichtet
werden. Obwohl dies eine verbesserte Verpackung ist bzw. darstellt,
existieren weiterhin Nachteile.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Gemäß der vorliegenden Erfindung
wird eine wiederabdichtbare Verpackung, wie sie in Anspruch 1 angegeben
ist, bereit gestellt. Einige bevorzugte Merkmale sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Zusätzliche Aufgaben, Merkmale
und Vorteile der Erfindung werden aus der nachfolgenden detaillierten
Beschreibung jeweiliger Ausführungsformen,
in Verbindung mit den beigefügten
Zeichnungen deutlich werden. Es zeigen:
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1 eine
Perspektivansicht einer Verpackung in einem verschlossenen Zustand,
wie anfänglich
während
eines Verpackungs-Arbeitsganges abgedichtet;
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2 eine
fragmentarische Ansicht, ähnlich der 1, wobei dargestellt ist,
daß ein
Ende der Verpackung geöffnet
ist, um eine Öffnung
zum Entnehmen des Produktes aus der Verpackung zu bilden;
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3 eine
Draufsicht auf ein Flächengebilde zum
Ausbilden einer Verpackung;
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3A eine
vergrößerte Ansicht
eines Abschnittes eines Siebdruck-Haftklebestoffs;
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3B eine
fragmentarische Draufsicht auf die Außenfläche des Flächengebildes aus 3, wobei Zeichen in Verbindung
mit der Daumenlasche gezeigt sind;
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4 eine
Querschnittsansicht entlang der Linie 4-4 aus 3;
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5 eine
Querschnittsansicht entlang der Linie 5-5 aus 1, wobei gezeigt ist, daß die zusammenwirkenden
Abschnitte der Verpackung dichtend zusammengedrückt sind, um eine anfängliche Dichtung
längs des
aufmachbaren Endes der Verpackung auszubilden, wobei die Kohäsivschichten
miteinander abgedichtet bzw. versiegelt sind; und
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6 eine
Querschnittsansicht entlang der Linie 6-6 aus 2, wobei die zusammenwirkenden Abschnitte
der Verpackung gezeigt sind, nachdem diese auseinander gezogen sind,
um die anfängliche Dichtung
längs des
aufmachbaren Endes der Verpackung zu öffnen, wobei die Kohäsivschichten
noch aneinander angehaftet sind und das Selbstklebemittel, das unter
einer der Kohäsivschichten
liegt, von dem Packungs-Flächengebilde
abgelöst
wurde, an welchem es ursprünglich
angebracht war;
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7 eine
schematische Ansicht, die eine Vorrichtung und ein Verfahren zum
Herstellen einer beschichteten Bahn und zum Aufbringen eines Selbstklebemittels
und eines Kohäsionsmittels
auf die Bahn darstellt;
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8 eine
Ansicht ähnlich
der 3, wobei ein Flächengebilde
zum Bilden einer weiteren Verpackung gezeigt ist.
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Detaillierte
Beschreibung der Zeichnungen
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Unter Bezugnahme auf 1 ist eine Packung allgemein durch das
Bezugszeichen 10 bezeichnet. Die Packung 10 weist
ein Produkt 12 auf, das durch eine flexible Verpackung 14 umschlossen ist.
Die Verpackung 14 ist aus einem flexiblen Folienmaterial
gebildet. Zum Verpacken von Nahrungsmittelprodukten, die durch Veränderungen
im Feuchtigkeitsgehalt nachteilig beeinflusst sind bzw. werden, die
entweder durch Verdunstung von Feuchtigkeit aus dem Produkt oder
durch Kontakt des Produkts mit externer Feuchtigkeit verursacht
sind, wird die Verpackung 14 vorzugsweise aus einer Folie
gefertigt, die als Feuchtigkeitssperre wirkt. Geeignete Materialien
umfassen Polyethylen, Polyethylen geringer Dichte (LDPE), Polyethylen
hoher Dichte (HDPE), Polyethylen-Terephthalat
(PET), gerichtetes bzw. gerecktes Polypropylen (OPP), metallisiertes
OPP, PVDC-beschichtetes OPP, Polyamid, und andere.
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Die Verpackung 14 ist allgemein
in der Form eines rohrförmigen
Behälters,
der aus einem allgemein rechtwinkeligen Flächengebilde gebildet ist, dessen
gegenüberliegende
Längsränder 16 und 18 zusammengesiegelt
sind, um eine sich longitudinal erstreckende Dichtung 20 längs der
Länge der
Packung 10 zu bilden. Vorzugsweise wird die Verpackung
jedoch aus einem Folienmaterial in der Form eines flachen Flächengebildes
gebildet, um das Drucken von Designs und/oder Zeichen auf der Außenfläche der
Verpackung vor dem Umgeben bzw. Einschließen des Produktes und Versiegeln
der Ränder des
Flächengebildes
zu erleichtern. Die Querränder 22 und 24 sind
gleichermaßen
zusammen entlang der Querdichtungen 26 bzw. 28 versiegelt,
um die zwei gegenüberliegenden
Enden der rohrförmigen Hülle zu verschließen und
so das Produkt 12 in der Verpackung 14 einzuschließen und
zu versiegeln.
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In der Ausführungsform der Erfindung, die
in den 1 bis 6 gezeigt ist, bildet die
obere Dichtung 26 die wieder abdichtbare Dichtung. 2 zeigt die Dichtung 26 in
einem geöffneten
Zustand, bei dem die gegenüberliegenden
Abschnitte oder Seitenwände
der Verpackung 14 auseinander gezogen wurden, um eine Öffnung 30 zu
bilden, durch welche das Produkt 12 entnommen oder eingeführt werden
kann.
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3 stellt
eine Draufsicht auf ein flexibles Flächengebilde 40 zum Bilden der
Verpackung 14 dar. Das Flächengebilde 40 weist
gegenüberliegende Längsränder 16, 18 und
gegenüberliegende
Querränder 22, 24 auf.
Das Flächengebilde 40 kann
aus einer länglichen
Bahn 42 oder einem länglichen
Folienmaterial geschnitten sein, entweder bevor oder nachdem Haftmittel
auf das Foliengebilde 40 zum Herstellen der Dichtungen
der Verpackung 14 aufgebracht werden, in welchem Fall das
Flächengebilde 40 durch
Schneiden der Bahn 42 entlang zweier in Querrichtung geschnittener
Linien gebildet ist bzw. wird, um die Ränder 22 und 24 zu
erzeugen. Das Flächengebilde 40 hat
eine Oberfläche 44,
die dem Produkt 12 bei der Bildung des Flächengebildes 40 zu der
Verpackung 14 zugewandt ist. Die dem Produkt zugewandte
Oberfläche 44 ist
vorteilhafterweise aus einem glatten, im Wesentlichen nicht-porösen Material
gefertigt, an welchem Haftmittel leicht anhaften, ohne signifikant
absorbiert zu werden. Wie weiter unten beschrieben werden wird,
ist die dem Produkt zugewandte Oberfläche 44 vorzugsweise
ein metallisiertes OPP oder PVDC-beschichtetes OPP, welches als
ein Trennmaterial für
Selbstklebemittel wirkt.
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Längsklebestreifen 46 und 48 werden
auf die dem Produkt zugewandte Oberfläche 44 nahe den Längsrändern 16 bzw. 18 aufgebracht
und ein Querklebestreifen 50 wird nahe dem Querrand 24 aufgebracht.
Die Klebestreifen 46, 48 und 50 sind
vorzugsweise aus einem Kohäsionsmittel
gebildet, welches ohne weiteres an der dem Produkt zugewandten Oberfläche 44 und
an sich selbst anhaftet und welches übereinanderliegende Abschnitte
der Verpackungsfolie leicht miteinander dichtend verbinden wird,
auf welche das Kohäsionsmittel
unter Anwendung von Druck mit oder ohne Hitze auf die überlappenden
Abschnitte durch einen Dichtungsstempel oder ähnliches, wie es in der Verpackungsindustrie gut
bekannt ist, aufgebracht wurde. Vorzugsweise weist das Kohäsionsmittel
ein Kaltsiegel-Haftmittel auf, das allein durch die Anwendung von
Druck an sich selbst gesiegelt ist.
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Wie weiter unten beschrieben werden
wird, werden deshalb die Längsklebestreifen 46 und 48 miteinander
in Kontakt gebracht und miteinander dicht verbunden, um das Längssiegel 20 zu
erzeugen, wobei das Flächengebilde 40 dabei
eine allgemein rohrförmige
Konfiguration bzw. Gestalt bildet. Gegenüberliegende Abschnitte des
Flächengebildes 40,
die nahe dem Querrand 24 gelegen sind, werden zusammengebracht
bzw. -geführt,
um den Querklebestreifen 50 auf einem der gegenüberliegenden
Abschnitte in Kontakt mit dem Streifen 50 auf dem anderen
Abschnitt anzuordnen und die Abschnitte werden miteinander dicht
verbunden, um das Quersiegel 28 zu erzeugen. Das Siegel 28 soll
nicht geöffnet werden,
und falls es geöffnet
wird, sorgt das Kohäsionsmittel
nicht für
Wiederverschließ-Fähigkeiten.
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Die gegenüberliegende Querdichtung 26 unterscheidet
sich von der Querdichtung 28 darin, dass die Dichtung 26 nach
deren anfänglichen Öffnen wiederabdichtbar
ist. Zu diesem Zweck ist die Dichtung 26 durch einmaliges
Aufbringen sowohl des Kohäsivmittels
als auch des Selbstklebemittels auf die dem Produkt zugewandte Oberfläche 44 nahe
dem Querrand 22 gebildet. Unter Bezugnahme auf die 3 und 4 werden deshalb die Selbstklebemittel-Streifen 52 zunächst auf
die dem Produkt zugewandte Oberfläche 44 des Flächengebildes 40 längs und
nahe dem Querrand 22 aufgebracht, und dann wird ein Streifen 54 aus
Kohäsivmittel über dem
Selbstklebemittel-Streifen 52 aufgebracht. Das Kohäsivmittel
erstreckt sich vorzugsweise näher
an den Querrand 22 als dies die Selbstklebemittel-Streifen 52 tun,
so dass ein Streifen 56 aus Kohäsivmittel auf die Oberfläche 44 des
Flächengebildes 40 aufgebracht
ist, ohne die Zwischenschaltung von Selbstklebemittel dazwischen.
Bei der Bildung der Querdichtung 26 längs des Randes 22 bildet
der Streifen 56 aus Kohäsivmittel
einen Außenabschnitt
der Dichtung 26, der eine größere Festigkeit als der Abschnitt
der Dichtung 26 aufweist, der durch den Streifen 54 aus
Kohäsivmittel und
den Selbstklebemittel-Streifen 52 gebildet ist, und verhindert
auch die Betätigung
bzw. das Wirken des wiederabdichtbaren Merkmals der Dichtung 26, bis
die Dichtung 26 vollständig
geöffnet
wurde.
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Mit dem Begriff „Kohäsionsmittel" ist ein Haft- bzw. Klebemittel gemeint,
welches, wenn es trocken ist, im Wesentlichen nicht-klebrig ist,
so dass es nicht anfällig
ist für
wesentliches Picking oder Blocking, und welches leicht an sich selbst
anhaftet bei der alleinigen Anwendung von Druck (wie bei Kaltsiegeln bzw.
Dichtungen) oder bei der Anwendung von Druck und Wärme (wie
bei Heißsiegeln
bzw. Dichtungen).
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Die wiederabdichtbare Eigenschaft
der Dichtung 26 wird durch die Überlagerung des Kohäsionsmittels 54 über das
Selbstklebemittel 52 bereit gestellt. Wie in 5 gezeigt, berühren und
haften die Schichten 54 und 56 aus Kohäsionsmittel
an gegenüberliegenden
Abschnitten des Flächengebildes 40 aneinander,
wenn die Dichtung 26 versiegelt und intakt ist. Die Selbstklebemittel-Schichten 52 haften
an den darüber
liegenden Schichten 54 aus Kohäsionsmittel und auch an dem
Flächengebilde 40.
Das Selbstklebemittel und die Innenfläche 44 des Flächengebildes 40 sind
jedoch so gewählt,
dass das Selbstklebemittel eine größere Affinität zum Anhaften an
dem Kohäsionsmittel 54 als
an dem Flächengebilde 40 hat.
Wenn deshalb, wie in 6 gezeigt,
die Dichtung 26 geöffnet
wird, ist die Adhesiv-Verbindung zwischen den Schichten 54 aus
Kohäsionsmittel
und dem Selbstklebemittel 52 größer als die zwischen den Selbstklebemittel-Schichten 52 und
dem Flächengebilde 40 und
demgemäss
wird das Selbstklebemittel 52 von dem einen oder dem anderen
der gegenüberliegenden
Abschnitte des Flächengebildes 40 abgelöst bzw.
getrennt. In der Praxis tritt das Ablösen des Selbstklebemittels
nicht notwendigerweise gleichmäßig auf,
sondern kann in Regionen eines Abschnittes des Flächengebildes 40 oder
anderen Regionen der gegenüberliegenden
Abschnitte des Flächengebildes 40 auftreten.
Nichtsdestoweniger gibt es als Resultat des Öffnens der Dichtung 26 ein
freigelegtes Selbstklebemittel 52 auf einer oder beiden
der gegenüberliegenden
Abschnitte 40.
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Das Wiederabdichten der Dichtung 26 wird erreicht
durch das Platzieren der gegenüberliegenden
Abschnitte des Flächengebildes 40 ungefähr in deren
ursprünglichen
abgedichteten Positionen und durch Zusammendrücken der gegenüberliegenden Abschnitte,
um das Selbstklebemittel 52 zu veranlassen, an den gegenüberliegenden
Abschnitten des Flächengebildes 40 anzuhaften,
so dass die Dichtung 26 wieder einen Zustand annimmt, der ähnlich zu
dem in 5 gezeigten Zustand
ist. Es ist nicht entscheidend, dass das Selbstklebemittel 52 in
exakter Lagegenauigkeit zu der Region des Flächengebildes 40, von
dem es abgelöst
war, angeordnet wird, da das Selbstklebemittel 52 leicht
entweder an dem Flächengebilde 40,
dem Kohäsivmittel 54,
haften wird, oder an einer anderen Region des freigelegten Selbstklebemittels 52 haften
wird.
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Die Innenfläche 44 des Flächengebildes 40 weist
vorzugsweise ein Trennmaterial für
das Selbstklebemittel auf. Geeignete Trennmaterialien umfassen OPP,
metallisiertes OPP und PVDCbeschichtetes OPP. Die Verwendung eines
Trennmaterials erlaubt die Verwendung eines Selbstklebemittels mit
einer relativ höheren
Klebrigkeit bzw. Anfangsklebkraft, die vorteilhaft für eine gute
Wiederabdichtungsfestigkeit ist, während sie dem Selbstklebemittel
weiterhin erlaubt, leicht von dem Substrat während des Öffnens gelöst zu werden.
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Beispiele von geeigneten Kohäsionsmitteln umfassen
das Nip-Weld C7089,
C1099, 210 und 1293 Kaltsiegel-Haftmittel, die verfügbar von
ATO Findley Inc. aus Wauwatosa, Wisconsin, sind. Beispiele von geeigneten
Selbstklebemitteln umfassen die C7088 Selbstklebemittel, die von
ATO Findley verfügbar
sind.
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Kaltsiegel-Haftmittel haben eine
Tendenz zum „Fadenziehen", das heißt Fäden zu bilden,
wenn sie auseinandergezogen werden. Wenn ein Kaltsiegel-Haftmittel
verwendet wird, die wiederabdichtbare Dichtung 26 herzustellen,
stellt die Tendenz, Fäden zu
ziehen, ein Problem in dem Sinne dar, dass die Fäden des Kaltsiegel-Haftmittels
die freigelegten Oberflächen
des Selbstklebemittels kontaminieren können und dabei die Wiederabdicht-Funktion
beeinträchtigen
können.
Um dieses Kontaminations-Problem zu verringern, wird der Streifen
aus Kaltsiegel-Haftmittel 56 vorteilhafterweise in einem
Siebdruckmuster so aufgebracht, dass im Wesentlichen weniger als
100 Prozent der Oberfläche 44 in
dem Bereich des Streifens 56 mit dem Kaltsiegel-Haftmittel
bedeckt wird. Vorzugsweise werden ungefähr 50 Prozent der Oberfläche durch
das Kaltsiegel-Haftmittel bedeckt, wie in 3A gezeigt ist. Das Aufbringen des Kaltsiegel-Haftmittels
auf diese Weise reduziert das Maß an Fadenziehen des Kaltsiegel-Haftmittels wesentlich.
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Um das Öffnen des Siegels 26 zu
erleichtern, umfasst die Verpackung 14 vorzugsweise eine
Daumenlasche 60. Die Daumenlasche 60 weist einen
Abschnitt des Streifens 56 aus Kohäsivmittel, welcher unterbrochen
ist, und einen benachbarten Abschnitt des Streifens 54 aus
Kohäsivmittel
auf, der weg von dem Rand 22 des Flächengebildes 40 ausgebuchtet ist,
so dass in dem Bereich, der durch den unterbrochenen und den ausgebuchteten
Abschnitt gebildet ist, keine Anhaftung der gegenüberliegenden
Abschnitte des Flächengebildes 40 stattfindet.
Wie in der 3B gezeigt
ist, ist die Außenfläche 62 des Flächengebildes 40 vorteilhafterweise
mit Zeichen 64 versehen, um einen Verbraucher zu instruieren,
auf welche Weise die Daumenlasche 60 zu verwenden ist.
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8 ist
eine Ansicht ähnlich
der 3, und zeigt eine
alternative bevorzugte Ausführungsform eines
Flächengebildes
40' zum Fertigen
einer Verpackung in Übereinstimmung
mit der Erfindung. Das Flächengebilde 40' unterscheidet
sich von dem Flächengebilde 40 in
dem Aufbringen des Selbstklebemittels und des Kohäsionsmittels
längs des
oberen Randes 22' des
Flächengebildes.
Insbesondere wird das Selbstklebemittel in zwei diskreten bzw. voneinander
getrennten und separaten Streifen 52' aufgebracht, von denen jeder eine
Chevron-Form aufweist. Die Chevron-geformten Streifen 52' sind auf gegenüberliegenden
Seiten einer longitudinalen Mittellinie des Flächengebildes 40' angeordnet.
Ein Streifen 54' des
Kohäsionsmittels
bedeckt die Streifen 52' und verläuft über die
gesamte Breite des Flächengebildes.
Eine Daumenlaschen-Einkerbung bzw. -Ausbuchtung 60' ist in dem
Streifen 54' aus
Kohäsivmittel gebildet.
Ein fortlaufender Streifen 56' aus Kohäsivmittels verläuft längs der
vollen Breite des Flächengebildes
zwischen dem oberen Rand 22' und
dem Streifen 54'.
Der Streifen 56' wird
mit einem Siebdruck gedruckt, der im Wesentlichen weniger als eine 100-Prozent-Bedeckung
aufweist, vorzugsweise ungefähr
eine 50 Prozent-Bedeckung. Die Chevron-Anordnung der Streifen 52' erleichtert
das Ablösen
des Selbstklebemittels von dem Flächengebilde 40' durch Begünstigung
der anfänglichen
Ablösung
an den Spitzen, die am nächsten
zu den oberen Rand 22' gelegen
sind, wobei die Ablösung
dann längs
der abfallenden Ränder
des Chevrons stattfindet. Vorteilhafterweise, jedoch nicht notwendigerweise,
werden die Streifen 52' aus
Selbstklebemittel in einem Siebdruck mit einer Bedeckung im Wesentlichen
geringer als 100 Prozent gedruckt.
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In Übereinstimmung mit einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist die Bahn, von welcher das Flächengebilde entnommen ist,
um die Verpackung zu bilden, ein Laminat auf. Wie in 7 schematisch dargestellt
ist, wird die Bahn vorteilhafterweise in einer Rotationsmaschine
bzw. -presse gefertigt, die eine Vielzahl an Stationen zum Durchführen verschiedener
Druck-, Laminat- und Kleberaufbringungs-Funktionen aufweist. Eine
erste Schicht 70, die die äußerste Schicht einer resultierenden
Verpackung bildet, wird durch eine Viel zahl von Druckstationen 72 geführt, an
denen identifizierende Grafiken und/oder Zeichen auf die Schicht
gedruckt werden. Die Schicht 70 wird dann durch eine Laminierungsstation 74 geführt, wo
sie an ein Pre-Laminat 76, das zwei Schichten 78 und 80 aufweist,
laminiert wird. Ein Kleber bzw. Haftmittel wird auf die äußerste Schicht 70 an
einem Haftmittel-Applikator 82 aufgebracht
und die äußerste Schicht 70 wird
dann an das Pre-Laminat 76 laminiert. Das Pre-Laminat 76 kann eine
vorgeformte Bahn sein, die einfach von einer Versorgungsrolle abgenommen
ist; alternativ, wie dies in 7 dargestellt
ist, kann das Pre-Laminat 76 erst bzw. genau vor der Laminierungsstation 74 durch
das Aufbringen einer Haftschicht auf die Schicht 78 (oder
die Schicht 80) an einem Haftmittel-Applikator 84 und
dann durch Zusammen-Laminieren der zwei Schichten 78 und 80 gebildet
werden.
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Nach dem Verlassen der Laminierungsstation 74 läuft das
Drei-Schicht-Laminat 86 durch
einen Selbstklebemittel-Applikator 88, an dem ein Selbstklebemittel
auf die innere (dem Produkt zugewandte) Fläche mittels eines Zylinders 90 aufgebracht
wird. Der Zylinder 90 weist eine geätzte oder maschinell bearbeitete
Oberfläche
auf, die konfiguriert ist, das Selbstklebemittel in einem gewünschten
Muster aufzubringen, wie zum Beispiel in dem Muster, das in 3 gezeigt ist. Das Laminat 86 wird
dann durch einen Ofen 92 geführt, in dem das Selbstklebemittel getrocknet
wird. Als nächstes
wird das Kohäsivmittel an
einem Applikator 94, der einen geätzten oder maschinell bearbeiteten
Zylinder 96 aufweist, aufgebracht. Schließlich wird
das Laminat durch einen zweiten Ofen 98 geführt, um
das Kohäsivmittel
zu trocknen, und die fertig gestellte Bahn wird zur späteren Verwendung
auf eine Spule 99 aufgerollt. Die resultierende Rolle 100 mit
Bahnmaterial kann nachfolgend durch irgend eine geeignete Verpackungsmaschine
zum Bilden von Verpackungen in Übereinstimmung
mit der Erfindung verarbeitet werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung weist die Schicht 70 (auch als Druckbahn bezeichnet)
12 μm (48-Gauge) PET auf. Das Pre-Laminat 76 weist
eine 25 μm(1,0
mil)-Schicht 78 aus
HDPE auf, die an eine 15 μm(60-Gauge)-Schicht 80 aus
metallisiertem OPP laminiert ist, die eine Trennschicht für das Selbstklebemittel
bildet. Die HDPE-Schicht 78 sorgt für eine zusätzliche Reißfestigkeit des Laminats. Das
Metallisieren der OPP-Trennschicht 80 sorgt für eine feuchtigkeitssperrende Funktion.
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In einer alternativen Ausführungsform
ist die HDPE-Schicht 78 weggelassen und die Trennschicht 80 weist
eine 19 μm(75-Gauge)-Schicht
aus metallisiertem OPP auf. Die dickere Trennschicht 80 hilft, die
Reißfestigkeit
zu kompensieren, die durch das Weglassen der HDPE-Schicht verloren
ist.
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Aus der vorangegangenen Beschreibung von
spezifischen Ausführungsformen
der Erfindung wird deutlich, dass die Erfindung für einen
einzigartigen Verschluss zum Verpacken sorgt, der eine gute ursprüngliche
Siegelfestigkeit mit Wiederverschließ-Fähigkeiten kombiniert. Obwohl
die Erfindung unter Bezugnahme auf besondere Ausführungsformen
erklärt
wurde, ist die Erfindung nicht auf die Details dieser besonderen
Ausführungsformen begrenzt.
Modifikationen können
an den erläuternden
Ausführungsformen
durchgeführt
werden, ohne vom Rahmen der Erfindung abzuweichen. Dementsprechend
ist der Rahmen der Erfindung unter Bezugnahme auf die anhängenden
Ansprüche
zu bestimmen.