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DE69307802T2 - Offnungsvorrichtung für einen Verpackungsbehälter - Google Patents

Offnungsvorrichtung für einen Verpackungsbehälter

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Publication number
DE69307802T2
DE69307802T2 DE69307802T DE69307802T DE69307802T2 DE 69307802 T2 DE69307802 T2 DE 69307802T2 DE 69307802 T DE69307802 T DE 69307802T DE 69307802 T DE69307802 T DE 69307802T DE 69307802 T2 DE69307802 T2 DE 69307802T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
opening
packaging container
strip
opening strip
packaging
Prior art date
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Application number
DE69307802T
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English (en)
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DE69307802D1 (de
Inventor
Tommy Joensson
Ulf Lindsjoe
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Tetra Laval Holdings and Finance SA
Original Assignee
Tetra Laval Holdings and Finance SA
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/02Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
    • B65D5/06Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body with end-closing or contents-supporting elements formed by folding inwardly a wall extending from, and continuously around, an end of the tubular body
    • B65D5/064Rectangular containers having a body with gusset-flaps folded outwardly or adhered to the side or the top of the container
    • B65D5/065Rectangular containers having a body with gusset-flaps folded outwardly or adhered to the side or the top of the container with supplemental means facilitating the opening, e.g. tear lines, tear tabs

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)
  • Control And Other Processes For Unpacking Of Materials (AREA)
  • Packaging Frangible Articles (AREA)
  • Bag Frames (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

    TECHNISCHES GEBIET
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Öffnungsanordnung in einem Verpackungsbehälter, der aus einem kunststoffbeschichteten Verpackungsmaterial hergestellt und von dem Typ ist, der durch eine Längsversiegelungsnaht zu einem Schlauch geformt wird, wobei der Behälter eine Versiegelungsrippe aufweist, die sich quer über eine Behälterwand erstreckt und in der gegenüberliegende Verpackungsmaterialschichten miteinander vereinigt sind, wobei die Öffnungsanordnung einen in die Versiegelungsrippe eingelegten Öffnungsstreifen aufweist, der sich durch die Längsversiegelungsnaht des verpackungsbehälters zur Außenseite des Verpackungsbehälters erstreckt.
  • STAND DER TECHNIK
  • In der Verpackungsindustrie wird häufig ein Verpackungsmaterial mit einem Kern aus Papier oder Pappe verwendet, der mit einem Thermoplast und möglicherweise mit einer Metallfolie, z.B. Aluminiumfolie laminiert ist, um Einwegwegwerfpackungen oder Kartons für Milch, Saft und ähnliches herzustellen. Die Packung wird aus einer kontinuierlichen Materialbahn oder einem Materialbogen gebildet. Aus einer Bahn werden beispielsweise dadurch quaderförmige Packungen hergestellt, daß die Bahn zunächst zu einem Schlauch geformt wird, indem die Längskanten der Bahn in einer Längsüberlappungsnaht oder -verbindung miteinander vereinigt werden. Der Schlauch wird mit dem gewünschten Inhalt gefüllt und durch wiederholte Querversiegelungen des Schlauchs in geschlossene Packungseinheiten zerteilt. Dabei werden kissenartige Verpackungsrohlinge erhalten, die dann endgültig zu quaderförmigen Packungen geformt werden.
  • Um auf einfache Weise Zugriff zum Inhalt der Packung zu erhalten, ist eine Form einer Öffnungsanordnung erforderlich. Für diesen Fall ist es aus dem Stand der Technik bereits bekannt, einen Reißstreifen in eine der Querversiegelungsnähte einzulegen. Eine solche Öffnungsanordnung ist beispielsweise in der schwedischen Patentanmeldung Nr. S-90002640-2 (EP-A-0 471 274) beschrieben. Wird der Verpackungsbehälter mit einem solchen Öffnungsstreifen versehen, dann erhält man eine Öffnungsanordnung, mit der die Packung in einer einfachen Operation von Hand geöffnet werden kann und die gleichzeitig einen Teil des oberen Abschnitts der Packung zu einem Gießschnabel formt.
  • Solche Öffnungsstreifen werden häufig aus einem laminierten Kunststoffmaterial hergestellt, wobei eine der Schichten beim Öffnen ganz abgerissen wird, so daß ein Teil des Öffnungsstreifens an der Innenseite des Verpackungsmaterial am Platz gelassen wird. Dadurch soll verhindert werden, daß das Verpackungsmaterial abblättert, so daß die Innenschicht aus Papier oder Pappe dem flüssigen Inhalt ausgesetzt wird. Allerdings hat sich herausgestellt, daß bei dem oben beschriebenen Typ eines Reißstreifens das Verpackungsmaterial im Anfangsstadium des Öffnungsvorgangs etwas abblättern kann.
  • AUFGABEN DER ERFINDUNG
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, zu verhindern, daß im Anfangsstadium des Abreißens des Öffnungsstreifens das Verpackungsmaterial derart abblättert.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine deutliche und leicht auszumachende Markierung am Außenabschnitt des Öffnungsstreifens zu erhalten.
  • LÖSUNG
  • Diese und weitere Aufgaben wurden nach der vorliegenden Erfindung dadurch gelöst, daß die Öffnungsanordnung des in der Einleitung beschriebenen Typs die kennzeichnenden Merkmale von Anspruch 1 erhielt.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung erhielten ferner die in den beigefügten Unteransprüchen angegebenen kennzeichnenden Merkmale.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER BEIGEFÜGTEN ZEICHNUNGEN
  • Im folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform der Anordnung nach der vorliegenden Erfindung unter speziellem Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Darin zeigen:
  • Fig. 1 einen Abschnitt des Verpackungsmaterials mit einem eingelegten Öffnungsstreifen;
  • Fig. 2 den oberen Abschnitt eines ungeöffneten Verpakkungsbehälters mit einer Öffnungsanordnung nach der vorliegenden Erfindung;
  • Fig. 3 einen Querschnitt der Versiegelungsrippe eines ungeöffneten Verpackungsbehälters;
  • Fig. 4 den Verpackungsbehälter während des Öffnungsvorgangs; und
  • Fig. 5 einen Querschnitt einer Versiegelungsrippe des Verpackungsbehälters während der Öffnungsoperation.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
  • Ein Verpackungsbehälter 1 des Typs, der zu einem Schlauch mit einer Längsüberlappungsverbindung oder -naht 2 geformt wird und danach mittels Querversiegelungen 3 zu einzelnen Packungen abgeschnitten wird, kann aus einer kontinuierlichen Materialbahn oder einem ausgestanzten Materialbogen, einem sogenannten Rohling hergestellt werden. Das Verpackungsmaterial 4 besteht aus einem Kern 5 aus Papier oder Pappe, an den verschiedene Thermoplastschichten 6 und 7 und möglicherweise eine Metallfolie, bevorzugt eine Aluminiumfolie laminiert sind.
  • Fig. 1 zeigt einen Teil eines Verpackungsmaterials 4 mit Falzlinien 8, mit deren Hilfe die Packung 1 beim endgültigen Formen zu einem quaderförmigen Verpackungsbehälter 1 gefaltet wird. In dem Bereich 9, wo die Querversiegelung durchgeführt wird und der die obere Versiegelungsrippe 3 des Verpackungsbehälters 1 bildet, ist ein Öffnungsstreifen 10 eingelegt. Der Öffnungsstreifen 10 erstreckt sich von dem Punkt 11 an dem Verpackungsmaterial 4, wo das Verpackungsmaterial 4 in der Querversiegelungsverbindung 3 gefaltet wird. Dieser Punkt 11 bildet in einem späteren Stadium an einer geöffneten Packung 1 den äußersten Punkt 11 des Gießschnabels. Von diesem Punkt 11 erstreckt sich der Öffnungsstreifen 10 außerhalb des Verpackungsmaterials 4, dessen äußere Begrenzungslinie 12 den äußeren Punkt der Längsversiegelungsverbindung oder -naht 2 der Packung bildet.
  • An dem Punkt 12, wo sich der Öffnungsstreifen 10 nicht mehr in Kontakt mit dem Verpackungsmaterial 4 befindet, ist in Fig. 1 ein Bereich 13 gezeigt, der an beiden Seiten die äußere Begrenzungskante 12 der Materialbahn umgibt und eben den Bereich 13 bildet, der mit einer nicht wärmesiegelbaren Schicht beschichtet ist. Diese nicht wärmesiegelbare Schicht kann aus einer Form einer Drucktinte des Typs bestehen, der nicht mit Polyethylen wärmesiegelbar ist und darüberhinaus gegenüber der in der Füllmaschine verwendeten sterilen Füssigkeit beständig ist. Diese nicht wärmesiegelbare Schicht ist in dem markierten Bereich 13 des Öffnungsstreifens 10, der an beiden Seiten die Kantenlinie 12 des Verpackungsmaterials 4 umgibt, vollständig bedruckt, womit eine Seite des Öffnungsstreifens 10 abgedeckt ist. Die andere Seite des Streifens 10 kann ebenfalls mit einer nicht wärmesiegelbaren Schicht beschichtet sein. Allerdings haben Experimente gezeigt, daß die Packung 1 gut geöffnet werden kann, wenn nur eine Seite des Streifens 10 beschichtet ist. Beim Aufbringen auf das Verpackungsmaterial 4 wird der Öffnungsstreifen 10 derart gedreht, daß die nicht wärmesiegelbare Schicht zur Innenschicht 7 des Verpackungsmaterials 4 gewandt ist. Der mit der nicht wärmesiegelbaren Schicht beschichtete Bereich 13 bildet etwa 4 - 6 mm des Öffnungsstreifens 10, bei einer gewissen Toleranz zum Aufbringen, so daß sich dieser Bereich 13 immer 2 - 3 mm an jeder Seite der äußersten Kante 12 des Verpackungsmaterials 4 erstreckt.
  • Durch Verwendung einer nicht wärmesiegelbaren Schicht aus einer Drucktinte in einer Farbe, die sich vom Rest des Verpackungsbehälters 1 unterscheidet, läßt sich durch Schraffierung des restlichen Abschnitts 14 des vorstehenden Öffnungsstreifens 10 eine Farbmarkierung erhalten, die angibt, wo sich der Öffungsstreifen 10 befindet. Wird eine Drucktintenfarbe verwendet, die sich von derjenigen der wärmesiegelbaren Schicht unterscheidet, dann sollte ein Schraffierungsgrad verwendet werden, der zur leichten Identifizierung des Öffnungsstreifens 10 ausreicht. Die Schraffierung sollte auch nur so dicht sein, daß der Öffnungsstreifen 10 an der außen fertigen Packung 1 an der Außenseite der Packung 1 befestigt werden kann. 20 bis 70 % der Fläche stellt einen geeigneten Schraffierungsgrad dar.
  • Fig. 2 zeigt den oberen Abschnitt 15 einer fertig geformten Packung 1, die mit einer Öffnungsanordnung nach der Erfindung versehen ist. An dem Verpackungsbehälter 1 in Fig. 2 ist die eine Giebelklappe 16, die einen Gießschnabel bilden soll, aus ihrer abgesenkten Vertriebsposition angehoben. Der Öffnungsstreifen 10 ist so gezeigt, daß er gegen die Oberseite 15 des Verpackungsbehälters 1 anliegt. Der Öffnungsstreifen 10 erstreckt sich nach außen durch die Längsversiegelungsverbindung oder -naht 2 der Packung 1, wo der mit einer nicht wärmesiegelbaren Schicht beschichtete Bereich 13 beginnt, und er erstreckt sich dann weiter nach außerhalb des Verpackungsbehälters 1. Der schraffierte Bereich 14 des Öffnungsstreifens 10 beginnt im Abstand von der Längsversiegelungsnaht 2. Da der Schraffierungsgrad derart gewählt ist, daß noch eine gewisse Versiegelung möglich ist, ist der Öffnungsstreifen 10 mittels einer Punktversiegelung 17 derart an der Oberseite 15 des Verpackungsbehälters 1 befestigt, daß die Gefahr vermieden wird, daß sich der Öffnungsstreifen 10 beim Vertrieb und der Handhabung in anderen Packungen 1 verfängt.
  • Fig. 3 zeigt einen Querschnitt der oberen Versiegelungsrippe 3 des Verpackungsbehälters 1 sowie einen möglichen Aufbau des Öffnungsstreifens 10. Äußere Schichten 19 aus einem versiegelbaren Kunststoffmaterial wie bevorzugt Polyethylen werden um eine innere Schicht 18 aus zugfestem Material, bevorzugt Polyester laminiert. Zwischen der inneren Schicht 18 und den äußeren Haftschichten 19 liegt eine Zwischenschicht 20 aus einem Material einer solchen Beschaffenheit, daß die Haftbindekraft zwischen allen Materialschichten in dem Öffnungsstreifen 10 sowie mit den äußeren Schichten 19 des Öffnungsstreifens und der inneren Thermoplastschicht 17 des Verpackungsmaterials deutlich höher als die innere Kohäsivbindungskraft in der Zwischenschicht 20 selbst ist.
  • Fig. 4 zeigt, wie der Verpackungsbehälter 1 gerade geöffnet wird. Der Öffnungsstreifen 10 wird von seiner Punktversiegelung 17 an der Oberseite 15 des Verpackungsbehälters 1 entfernt und nach oben gezogen. Der Öffnungsstreifen 10 wird dann in der Schicht 20 ganz abgerissen, wie dies in Fig. 5 gezeigt ist. Da der Öffnungsstreifen 10 im Anfangsstadium des Öffnungsvorgangs in einem Bereich 13 mit einer nicht wärmesiegelbaren Schicht beschichtet ist, die sich einwärts über die Kante 12 des Verpackungsmaterials 4 erstreckt, kann sich der Öffnungsstreifen 10 beim Abreißen nicht in der Kante 12 des Verpackungsmaterials 4 verfangen und dadurch das Verpackungsmaterial 4 entlaminieren. Wird der Öffnungsstreifen 10 nach oben gezogen, dann wird gleichzeitig die Bildung des Gießschnabels erreicht, wodurch der flüssige Inhalt zugänglich wird. Indem die Versiegelungsrippe 3 des Verpackungsmaterials 4 mit vorgefertigten Perforationen versehen wird, kann der Gießschnabel leicht und deutlich gebildet werden, so daß der Inhalt nach dem Abreißen des Öffnungsstreifens 10 direkt aus der Packung gegossen werden kann.
  • Aus der obigen Beschreibung wurde deutlich, daß die vorliegende Erfindung eine Öffnungsanordnung mit einem Öffnungsetreifen 10 realisiert, der in die obere Versiegelungsrippe 3 des Verpakkungsbehälters 1 eingelegt ist, wobei dieser Streifen nicht an den Problemen und Nachteilen leidet, die Öffnungsstreifen aus dem Stand der Technik innewohnen. Gleichzeitig erhält man eine Farbangabe, die direkt die Position des Öffnungsstreifens 10 zeigt und dadurch das Öffnen der Packung 1 vereinfacht.
  • Die vorliegende Erfindung sollte nicht als auf das oben Beschriebene und in den Zeichnungen Gezeigte begrenzt angesehen werden; viele Änderungen sind möglich, ohne den Umfang der beigefügten Ansprüche zu verlassen.

Claims (7)

1. Öffnungsanordnung in einem Verpackungsbehälter (1), die aus einem kunststoffbeschichteten Verpackungsmaterial (4) hergestellt und von dem Typ ist, der zu einem Schlauch mit einer Längsversiegelungsnaht (2) geformt ist, wobei der Behälter eine Versiegelungsrippe (3) aufweist, die sich quer über eine Behälterwand (15) erstreckt und in der gegenüberliegende Verpakkungsmaterialschichten (7) miteinander vereinigt sind, wobei die Öffnungsanordnung einen in die Versiegelungsrippe (3) eingelegten Öffnungsstreifen (10) aufweist, der sich durch die Längsversiegelungsnaht (2) des Verpackungsbehälters (1) zur Außenseite des Verpackungsbehälters (1) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil oder Bereich (13) des Öffnungsstreifens (10) wenigstens an einer Seite mit einer nicht wärmesiegelbaren Schicht beschichtet ist und sich von der Innenseite der Längsversiegelungsnaht (2) zur Außenseite des Verpackungsbehälters (1) erstreckt.
2. Öffnungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich der nicht wärmesiegelbare Bereich (13) an derjenigen Seite des Öffnungsstreifens (10) befindet, der zur Innenschicht (7) der Längsversiegelungsnaht (2) gewandt ist.
3. Öffnungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich der nicht wärmesiegelbare Bereich (13) 2-3 mm an jeder Seite der äußersten Kante (12) des Verpackungsmaterials (4) erstreckt.
4. Öffnungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der sich nach außerhalb des Verpackungsbehälters (1) erstrekkende, nicht wärmesiegelbare Bereich (13) in einen schraffierten Bereich (14) übergeht.
5. Öffnungsanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schraffierungsgrad des schraffierten Bereichs (14) zwischen 20 und 70 Prozent beträgt.
6. Öffnungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Öffnungsstreifen (10) aus einem Laminat des Typs besteht, der beim Öffnen des Verpackungsbehälters (1) in wenigstens einer Zwischenschicht (20) ganz abgerissen wird.
7. Öffnungsanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der nicht wärmesiegelbare Bereich (13) eine Drucktinte aufweist, die gegenüber in der Füllmaschine verwendeter steriler Flüssigkeit beständig ist.
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