DE69619951T2 - System zum Leeren und Füllen eines Narkosemittelverdunsters - Google Patents
System zum Leeren und Füllen eines NarkosemittelverdunstersInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Anordnung in Verbindung mit einem Narkosemittelverdunster, wobei die Anordnung einen Einfüllkopf zum Verbinden mit einem Flüssigkeitsbehälter des Narkosemittelverdunsters umfaßt, wobei der Einfüllkopf mit einer Anschlußstelle für einen Narkosemittel-Zufuhrbehälter oder dergleichen versehen ist, und eine Einfülleitung umfaßt, eingerichtet um eine Fließverbindung zwischen der Anschlußstelle für einen Narkosemittel-Zufuhrbehälter oder dergleichen und dem Flüssigkeitsbehälter des Narkosemittelsverdunsters zu bilden, um den Flüssigkeitsbehälter mit einem Narkosemittel zu füllen, und eine Auslaßleitung umfaßt, eingerichtet um einen Durchgang zu bilden, durch den das Narkosemittel in dem Flüssigkeitsbehälter des Narkosemittelsverdunsters zu einem Narkosemittel- Zufuhrbehälter oder dergleichen abgelassen werden kann.
- Alle Narkosemittelverdunster des Stands der Technik umfassen einen Flüssigkeitsbehälter, aus dem ein Narkosemittel den anderen Elementen des Verdunsters zugeführt wird, entweder als Dampf oder als Flüssigkeit. Die Flüssigkeit in dem Behälter wird während einer Narkose verbraucht, weshalb selbstverständlich dem Behälter von Zeit zu Zeit Narkosemittel zugegeben werden muß. Manchmal ist es auch notwendig, den Flüssigkeitsbehälter von dem Narkosemittel zu entleeren. Es sollte auch beachtet werden, daß Standards, zum Beispiel CSA Z168.3, Ziffer 12.2.2.1, festlegen, daß es möglich sein muß, den Verdunster von dem Narkosemittel zu entleeren.
- Es gibt zahlreiche Lösungen zum Füllen und Leeren des Flüssigkeitsbehälters eines Narkosemittelverdunsters. In dem Gebiet sind bisher zwei Hauptarten von Lösungen verwendet worden. Eine der Hauptarten ist ein Füllmechanismus vom Tasten (key)- Fülltyp, der seit einer langen Zeit verfügbar ist. Der Füllmechanismus vom Tasten-Fülltyp ist ein rechteckiges, mit einer Taste versehenes Füllsystem, wie durch den Standardvorschlag EN 1280 definiert. Die andere bekannte Hauptart besteht in Lösungen, wie sie zum Beispiel in den US-Patenten Nr. 5 505 236 und 5 381 836 offenbart sind.
- In dem Füllmechanismus vom Tasten-Fülltyp wird der Flüssigkeitsbehälter durch ein getrenntes Tasten-Füll-Zwischenstück, das zwischen der Narkosemittelflasche und dem Behälter vorgesehen ist, sowohl gefüllt als auch geleert. In der Füllstellung ist die Narkosemittelflasche über dem Füllmechanismus und der Flüssigkeitsoberfläche des Narkosemittelbehälters angeordnet, wodurch die Narkosemittelflüssigkeit unter dem Einfluß der Schwerkraft von der Flasche in den Behälter fließt. In der Entleerungsstellung ist die Narkosemittelflasche unter dem Füllmechanismus und der Flüssigkeitsoberfläche des Narkosemittelbehälters angeordnet, wodurch die Narkosemittelflüssigkeit unter dem Einfluß der Schwerkraft von dem Behälter in die Flasche fließt. Der Einfüllkopf des Narkosemittelbehälters kann getrennte Leitungen zum Füllen und Leeren umfassen. In diesem Fall gibt es ein getrenntes Auslaßventil zum Entleeren. In manchen Lösungen, wie etwa dem AladinTM Flüssigkeitsbehälter von Datex-Engström, wird dieselbe Leitung sowohl zum Füllen als auch zum Leeren benutzt, weswegen ein getrennte Auslaßventil nicht notwendig ist.
- Die oben beschriebene Lösung hat den Vorteil, daß das Füllen und Leeren durch dasselbe Tasten-Füll-Zwischenstück erfolgt. Das Problem bei dieser Art von Lösung besteht in ihrer technischen Zuverlässigkeit und in der Tatsache, daß sie schwierig zu benutzen sind. Wegen dieser Probleme sind auf diesem Gebiet Füllsysteme entwickelt worden, die zuverlässiger und einfacher zu benutzen sind. Füllmechanismen, die technisch fortgeschrittener und einfacher zu benutzen sind, sind zum Beispiel in den oben erwähnten US-Patenten Nr. 5 505 236 und 5 381 836 offenbart.
- US-Patent Nr. 5 505 236 offenbart einen Füllmechanismus nach dem ein Behälter über einen Einfüllkopf gefüllt wird, der fest an einer Narkosemittelflasche angebracht ist. Während des Einfüllens steht der Einfüllkopf direkt mit einem komplementären Teil in Eingriff, das in dem Einfüllkopf des Narkosemittelbehälters vorgesehen ist. Es wurde gefunden, daß ein derartiger Füllmechanismus technisch besser und einfacher zu benutzen ist als der oben beschriebenen Füllmechanismus vom Tasten-Fülltyp. Allerdings kann bei einer solchen Lösung der Behälter nicht durch denselben komplementären Teil und Einfüllkopf geleert werden. Bei dieser Lösung wird der Behälter durch eine getrennte Entleeröffnung geleert, die mit einem Werkzeug geöffnet werden muß. Der Einfüllkopf der Narkosemittelflasche ist mit einem getrennten Entleer-Zwischenstück versehen, das mit der in dem Behälter vorgesehenen Entleeröffnung verbunden werden kann. Es gibt jedoch Probleme, die mit dieser Art von Lösungen zum Entleeren verbunden sind. Zum einen ist ein getrenntes, loses Entleer-Zwischenstück erforderlich. Zum zweiten ist es möglich, die Entleeröffnung mit einem Werkzeug zu öffnen, auch wenn das Entleer-Zwischenstück und die Flasche nicht an Ort und Stelle sind, wodurch die Flüssigkeit in unkontrollierter Art und Weise ausfließt. Drittens kann der Behälter durch die Entleerleitung gefüllt werden unter Umgehung der eigentlichen Einfülleitung und eines Mechanismus zur Vermeidung einer Überfüllung. Auch die in dem US-Patent Nr. 5 381 836 offenbarte Lösung erlaubt nicht, den Behälter durch das selbe komplementäre Teil zu füllen und zu leeren.
- Es ist eine Aufgabe der Erfindung, die Nachteile des Stands der Technik zu vermeiden und die Vorteile der bekannten Lösungsarten miteinander zu verbinden. Dies wird durch eine Anordnung nach der Erfindung erreicht, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Auslaßleitung eingerichtet ist, um eine Fließverbindung zwischen dem Flüssigkeitsbehälter und der Anschlußstelle, die in dem Einfüllkopf für einen Narkosemittel-Zufuhrbehälter oder dergleichen vorgesehen ist zu bilden, und daß die Auslaßleitung mit einer getrennten Absperrvorrichtung versehen ist, die zum Schließen der durch die Auslaßleitung gebildeten Fließverbindung eingerichtet ist.
- Der hervorstechendste Vorteil der Erfindung besteht darin, daß der Narkosemittelverdunster über ein- und dieselbe Anschlußstelle, die für den Narkosemittel-Zufuhrbehälter oder dergleichen vorgesehen ist, gefüllt und geleert wird, d. h. durch dasselbe komplementäre Teil. Keine getrennten Teile oder Zwischenstücke sind notwendig, weshalb der Behälter in einfacher Weise sowohl gefüllt als auch geleert werden kann. Die Erfindung vermeidet auch die Möglichkeit, daß Narkosemittel als Ergebnis einer Fehlbedienung des Entleermechanismus in unkontrollierter Weise ausläuft. Weiter macht es die Erfindung möglich, eine Lösung bereit zu stellen, die es nicht gestattet, den Behälter unter Umgehung der Einfülleitung und der Überfüllungssperre zu füllen. Noch ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß sie für sehr verschiedene Lösungen geeignet ist, insbesondere für einen Verdunster oder Flüssigkeitsbehälter, der gedreht werden kann, ohne die Vorrichtung zu zerbrechen oder die Gesundheit des Patienten zu gefährden. Weiter ist die Anordnung nach der Erfindung einfach im Aufbau, weshalb die Einrichtungs- und Betriebskosten niedrig sein werden.
- In dem folgenden wird die Erfindung in größerer Ausführlichkeit beschrieben mittels der bevorzugten Ausführungsformen, die in den beigefügten Zeichnungen dargestellt sind, in welchen Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Anordnung nach der Erfindung ist,
- Fig. 2 eine schematische Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels der Erfindung ist, und
- Fig. 3 bis 5 schematisch den Betrieb der Anordnung nach der Erfindung in verschiedenen Situationen darstellen.
- Fig. 1 ist eine schematische Ansicht des Betriebs und der Struktur der Anordnung nach der Erfindung. Das Bezugszeichen 1 bezeichnet einen Flüssigkeitsbehälter eines Narkosemittelverdunsters. Das Bezugszeichen 2 bezeichnet einen Einfüllkopf zum Verbinden mit dem Narkosemittelverdunster.
- Der Einfüllkopf ist mit einer Anschlußstelle 3 für einen Narkosemittel-Zufuhrbehälter oder dergleichen 4 versehen.
- Das Bezugszeichen 5 bezeichnet eine Einfülleitung, die eine Fließverbindung zwischen der Anschlußstelle 3 für den Narkosemittel-Zufuhrbehälter oder dergleichen 4 und dem Flüssigkeitsbehälter 1 des Narkosemittelsverdunsters bildet.
- Das Bezugszeichen 6 bezeichnet eine Auslaßleitung, durch die das Narkosemittel in dem Flüssigkeitsbehälter 1 des Narkosemittelsverdunsters zu einem Narkosemittel-Zufuhrbehälter oder dergleichen abgelassen werden kann. Der Begriff 'Narkosemittel- Zufuhrbehälter oder dergleichen' bezieht sich in diesem Beispiel auf eine Narkosemittelflasche, d. h. einen Behälter, der als Narkosemitteltransport- oder Zufuhrbehälter dient, oder auf einen anderen Behälter, der für einen Anschluß an die Anschlußstelle 3 eingerichtet ist. Das Bezugszeichen 7 bezeichnet einen Mechanismus zur Vermeidung einer Überfüllung.
- Nach dem wesentlichen Gedanken der Erfindung bildet die Auslaßleitung 6 eine Fließverbindung zwischen dem Flüssigkeitsbehälter 1 und der Anschlußstelle 3, die in dem Einfüllkopf 2 für den Narkosemittel-Zufuhrbehälter oder dergleichen 4 vorgesehen ist. Die Auslaßleitung 6 ist mit einer getrennten Absperrvorrichtung 8 versehen, die die durch die Auslaßleitung 6 gebildeten Fließverbindung schließt. Die getrennte Absperrvorrichtung 8 ist in Fig. 1 mit einer gestrichelten Linie dargestellt. Die getrennte Absperrvorrichtung 8 kann auf verschiedene Art und Weise ausgebildet werden, wie weiter unten erklärt wird.
- Fig. 2 illustriert eine erstes, oder das am meisten bevorzugte Ausführungsbeispiel der Anordnung nach der Erfindung. In Fig. 2 haben die gleichen Ziffern die gleiche Bedeutung wie in Fig. 1. Wie aus Fig. 2 ersehen werden kann, ist der Narkosemittel- Zufuhrbehälter oder dergleichen 4 mit einem Ventilmechanismus 9 versehen, der in den komplementären Teil 10 in dem Einfüllkopf eingreift. Wenn der Narkosemittel-Zufuhrbehälter oder dergleichen 4 in die Anschlußstelle 3 in dem Einfüllkopf eingeführt wird, fließt das Narkosemittel durch die Einfülleitung 5 und den Mechanismus zur Vermeidung einer Überfüllung 7 zum Flüssigkeitsbehälter 1 des Narkosemittelverdunsters, wie durch die Pfeile in Fig. 2 angezeigt.
- Um ein Leeren des Behälters zuzulassen, ist der Einfüllkopf mit einer Auslaßleitung 6 versehen, die wie oben erwähnt, eine Fließverbindung zwischen dem Flüssigkeitsbehälter 1 und der Anschlußstelle 3 bildet. Die Auslaßleitung 6 ist mit einer getrennten Absperrvorrichtung 8 versehen, um die Auslaßleitung 6 zu schließen, wenn sie nicht in Benutzung ist.
- Die Absperrvorrichtung 8 umfaßt ein mechanisches Element, das ein Absperrventil 11 (z. B. ein Schraubventil) sein kann, oder ein Absperrelement 12 (z. B. eine Kugel). Das Absperrelement 12 ist so eingerichtet, daß es sich gegen die Dichtfläche 13 bewegt, um die Auslaßleitung 6 zu schließen, wenn sich der Einfüllkopf 2 nicht in der Flüssigkeitsbehälter- Entleerungsstellung befindet (d. h. die Kugel schließt die Auslaßleitung 6, wann immer sich der Einfüllkopf in einer anderen als der Flüssigkeitsbehälter-Entleerungsstellung befindet), und entsprechend, daß es sich von der die Auslaßleitung 6 verschließenden Stellung weg bewegt, wenn sich der Einfüllkopf 2 in der Entleerungsstellung befindet. Die Absperrvorrichtung kann auch eine Kombination eines Absperrventils 11 und eines Absperrelements sein, wie in dem Beispiel von Fig. 2. Zum Beispiel kann das Absperrelement 12 so eingerichtet sein, daß es sich unter dem Einfluß der Schwerkraft in eine die Auslaßleitung 6 verschließende Stellung bewegt, so daß die Auslaßleitung 6 nur dann offen ist, wenn sich der Einfüllkopf 2 in der Entleerungsstellung befindet. Der Einfüllkopf 2 kann an dem Behälter 1 fest angebracht sein, wodurch der Einfüllkopf dadurch in die Entleerungsstellung gebracht wird, daß der Behälters 1 in diese Stellung gedreht wird. Wenn der Behälter schwer oder aus sonstigen Gründen zum Ändern seiner Lage ungeeignet ist, kann der Einfüllkopf 2 verlagerbar an dem Behälter 1 angebracht sein: der Einfüllkopf 2 kann somit in einer solchen Art und Weise verlagert werden (z. B. aus der Einfüllstellung in die Entleerungsstellung gedreht werden, oder umgekehrt), daß der eigentliche Behälter stationär bleibt. Es ist jedoch selbstverständlich möglich, den Einfüllkopf mit dem Behälter in einer solchen Weise zu verbinden, daß der Einfüllkopf unabhängig von der Stellung des Behälters in die Entleerungsstellung gebracht werden kann. In dem Beispiel von Fig. 2 ist das Ventil 11 ein Schraubventil, das mit einem geeigneten Werkzeug, beispielsweise einem Sechskantschlüssel verstellt werden kann. Das Absperrventil kann auch eine anderes Ventil als das in Fig. 2 gezeigte Schraubventil sein. Ein Beispiel für andere geeignete Ventile ist ein Tellerventil. Wenn das Absperrventil ein Tellerventil ist, kann es selbstverständlich nach der Erfindung so angebracht werden, daß der Druck des Flüssigkeitsbehälters das Ventil schließt (Druck zum Schließen), oder so, daß der Druck des Flüssigkeitsbehälters das Ventil öffnet (Druck zum Öffnen). Das Absperrventil kann auch ein Kugelventil, ein Sitzventil, oder ein anderes Ventil mit der gleichen Funktion sein.
- Im folgenden wird der Betrieb der Anordnung nach der Erfindung in größerer Ausführlichkeit mittels des in den Fig. 3 bis 5 gezeigten Beispiels beschrieben. In den Fig. 3 bis 5 haben dieselben Ziffern dieselbe Bedeutung wie in Fig. 1 und 2. Fig. 3 zeigt die Anordnung nach der Erfindung während des Füllens, d. h. in der selben Situation wie in Fig. 2. Fig. 4 stellt dann den Vorgang des Entleerens dar, d. h. eine Situation, in der der Behälter durch eine Auslaßleitung in einen Narkosemittel-Zufuhrbehälter oder dergleichen geleert wird. Fig. 5 stellt eine Situation dar, in der jemand versucht, den Behälter fälschlich durch die Auslaßleitung zu befüllen.
- Fig. 3 illustriert den Betrieb der Anordnung nach der Erfindung während des Füllens. In der Anordnung nach der Erfindung kann der Flüssigkeitsbehälter 1 zum Beispiel gefüllt werden unter Benutzung des Prinzips des Ventilmechanismus, das in dem oben erwähnten US-Patent Nr. 5 505 236 offenbart ist. Es wäre auch möglich, das Prinzip zu benutzen, das in dem US-Patent Nr. 5 381 836 offenbart ist. Wenn der Behälter gefüllt wird, fließt das Narkosemittel von dem Zufuhrbehälter oder dergleichen zu der Anschlußstelle 3. Die Anschlußstelle 3 ist mittels verschiedener Dichtungen, Ventile und anderer an sich bekannter Strukturen gebildet. Von der Anschlußstelle 3 fließt das Narkosemittel durch die Einfülleitung 5 und den Mechanismus zur Vermeidung einer Überfüllung 7 zu dem Behälter 1. In dem Beispiel der Fig. 2 ist der Mechanismus zur Vermeidung einer Überfüllung 7 ein Zwischenbehälter, der aus einem gebogenen, röhrenförmigen Element gebildet ist, z. B. ein U-förmiges röhrenförmiges Element, wie es z. B. in den Finnischen Patentanmeldungen Nr. 956354 und 961698 offenbart ist. Das röhrenförmige Element kann sich in gestufter oder in stufenloser Art und Weise krümmen. Es ist jedoch offensichtlich, daß auch andere Arten von Mechanismen zur Vermeidung einer Überfüllung mit der Erfindung benutzt werden können. In der in Fig. 3 dargestellten Situation befindet sich die getrennte Absperrvorrichtung 8 der Auslaßleitung 6 in einer Stellung, in der sie die Auslaßleitung schließt. In dem Beispiel der Fig. 3 besteht die getrennte Absperrvorrichtung 8 aus einem Tellerventil 11 und einer Kugel 12, die sich unter dem Einfluß der Schwerkraft bewegt.
- Fig. 4 illustriert den Betrieb der Anordnung nach der Erfindung während des Entleerens. Beim Vorgang des Entleerens ist die Auslaßleitung, die von der Einfülleitung getrennt ist, mit der Einfülleitung verbunden. Die Verbindung wird in dem Beispiel der Fig. 4 dadurch bewirkt, daß der Behälter 1 - und damit auch der Einfüllkopf 2 - in die Entleerungsstellung gedreht wird und das Absperrventil 11 geöffnet wird. Die Kugel 12 bewegt sich durch die Schwerkraft von der Dichtfläche in eine Position, in der die Auslaßleitung 6 offen ist, wodurch Narkosemittel in die Einfülleitung fließen kann und weiter in den Zufuhrbehälter oder dergleichen 4, wie durch die Pfeile in Fig. 4 angezeigt. Das Ausführungsbeispiel von Fig. 4 umfaßt sowohl ein Absperrventil 11, das von einem Benutzer bedient wird, als auch ein Absperrelement, oder eine Kugel 12, das von der Schwerkraft betätigt wird. Es ist offensichtlich, daß die Erfindung auch ausgeführt werden kann, mittel nur einem der beiden Elemente, einem Absperrventil das von einem Benutzer bedient wird, oder einem Element, das sich unter dem Einfluß der Schwerkraft bewegt. Es ist möglich, an Stelle eines Tellerventils eine andere Ventilkonstruktion zu benutzen, z. B. ein Schraubventil wie in Fig. 2.
- Fig. 5 illustriert die Anordnung nach der Erfindung während einer Fehlbedienung, d. h. in einer Situation, in der jemand versucht, den Behälter 1 über die Auslaßleitung 6 zu befüllen. Wenn der Einfüllkopf in einer Stellung ist, in der die Flüssigkeitsoberfläche des Zufuhrbehälter oder dergleichen 4 über der Flüssigkeitsoberfläche des Flüssigkeitsbehälters 1 liegt, wie in Fig. 5 gezeigt, öffnet sich die Auslaßleitung 6 nicht, und das Einfüllen erfolgt nicht. Das Absperrventil 11 kann in der Stellung der Fig. 5 geöffnet werden, aber die Kugel 12 verschließt die Auslaßleitung 6 unter dem Einfluß der Schwerkraft, wodurch es unmöglich ist, den Behälter über die Leitung zu befüllen. Dies ist in Fig. 5 dargestellt. Der Behälter kann nur geleert werden, wenn sich der Einfüllkopf in die Entleerungsstellung bewegt, wodurch das Absperrelement (z. B. eine Kugel), das die Auslaßleitung schließt, von der Dichtfläche wegrollt und dadurch die Auslaßleitung öffnen. In dieser Situation liegt die Flüssigkeitsoberfläche des Flüssigkeitsbehälters 1 über der Flüssigkeitsoberfläche des Narkosemittel-Zufuhrbehälter oder dergleichen, weshalb eine Überfüllung verhindert wird.
- Die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele sollen die Erfindung in keiner Weise einschränken, sondern die Erfindung kann voll und ganz frei innerhalb des Umfangs der anhängenden Ansprüche abgewandelt werden. Es ist daher klar, daß die Anordnung nach der Erfindung, oder ihre Details nicht genau so sein müssen, wie in den Figuren dargestellt, sondern daß andere Lösungen auch möglich sind.
Claims (9)
1. Anordnung zum Füllen und Leeren eines Flüssigkeitsbehälters
aus einem Narkosemittel-Zufuhrbehälter, umfassend
einen Einfüllkopf (2) zum Verbinden mit einem
Flüssigkeitsbehälter (1) des Narkosemittelverdunsters, wobei der Einfüllkopf
(2) mit einer Anschlußstelle (3) für einen Narkosemittel-
Zufuhrbehälter oder dergleichen (4) versehen ist, und einer
Einfülleitung (5), eingerichtet um eine Fließverbindung
zwischen der Anschlußstelle (3) für einen Narkosemittel-
Zufuhrbehälter oder dergleichen (4) und dem
Flüssigkeitsbehälter (1) des Narkosemittelsverdunsters zu bilden, um den
Flüssigkeitsbehälter mit einem Narkosemittel zu füllen, und
eine Auslaßleitung (6), eingerichtet um einen Durchgang zu
bilden, durch den das Narkosemittel in dem Flüssigkeitsbehälter
(1) des Narkosemittelsverdunsters zu einem Narkosemittel-
Zufuhrbehälter oder dergleichen (4) abgelassen werden kann,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Auslaßleitung (6) eingerichtet ist um eine Fließverbindung
zwischen dem Flüssigkeitsbehälter (1) und der Anschlußstelle
(3), die in dem Einfüllkopf (2) für den Narkosemittel-
Zufuhrbehälter oder dergleichen (4) vorgesehen ist zu bilden,
und daß die Auslaßleitung (6) mit einer getrennten
Absperrvorrichtung (8) versehen ist, die zum Schließen der durch die
Auslaßleitung (6) gebildeten Fließverbindung eingerichtet ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Absperrvorrichtung (8) ein mechanisches Element umfaßt.
3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das mechanisches Element ein Absperrventil (11) umfaßt.
4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Absperrventil (11) ein Schraubventil ist.
5. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das mechanisches Element ein Absperrelement (12) umfaßt, das in
der Auslaßleitung (6) angebracht ist und so eingerichtet ist,
daß es sich unter dem Einfluß der Schwerkraft gegen eine
Dichtfläche (13) bewegt, um die Auslaßleitung (6) zu schließen, wenn
sich der Einfüllkopf (2) in einer anderen Position als der
Flüssigkeitsbehälter-Entleerungsstellung befindet, und
entsprechend, daß es sich von der die Auslaßleitung (6) schließenden
Stellung weg bewegt, wenn sich der Einfüllkopf (2) in der
Entleerungsstellung befindet.
6. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das mechanisches Element sowohl ein Absperrventil (11) als auch
ein Absperrelement (12) umfaßt, das sich entsprechend der
Position des Einfüllkopfes (2) unter dem Einfluß der Schwerkraft
bewegt.
7. Anordnung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der Einfüllkopf (2) verlagerbar mit dem
Flüssigkeitsbehälter (1) des Narkosemittelsverdunsters so verbunden ist, daß er
aus der Einfüllstellung in die Entleerungsstellung und
umgekehrt verlagert werden kann.
8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Einfüllkopf (2) eingerichtet ist, unabhängig von der Stellung
des Flüssigkeitsbehälters (1) von der Einfüllstellung in die
Entleerungsstellung verlagert zu werden.
9. Anordnung nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einfülleitung (5) eingerichtet ist, sich zu
dem Flüssigkeitsbehälter (1) hin über einen Mechanismus zur
Vermeidung einer Überfüllung (7) zu öffnen, der von einem aus
einem gebogenen röhrenförmigen Element gebildeten
Zwischenbehälter bereit gestellt wird.
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