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DE69617535T2 - Türzusammenbau für Kassettenhandhabungsvorrichtung - Google Patents

Türzusammenbau für Kassettenhandhabungsvorrichtung

Info

Publication number
DE69617535T2
DE69617535T2 DE69617535T DE69617535T DE69617535T2 DE 69617535 T2 DE69617535 T2 DE 69617535T2 DE 69617535 T DE69617535 T DE 69617535T DE 69617535 T DE69617535 T DE 69617535T DE 69617535 T2 DE69617535 T2 DE 69617535T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
door
actuator
movement
opening
optical disk
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69617535T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69617535D1 (de
Inventor
Scott D. Paul
Mark Ayars Smith
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HP Inc
Original Assignee
Hewlett Packard Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Hewlett Packard Co filed Critical Hewlett Packard Co
Publication of DE69617535D1 publication Critical patent/DE69617535D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69617535T2 publication Critical patent/DE69617535T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B17/00Guiding record carriers not specifically of filamentary or web form, or of supports therefor
    • G11B17/02Details
    • G11B17/04Feeding or guiding single record carrier to or from transducer unit
    • G11B17/0401Details
    • G11B17/0405Closing mechanism, e.g. door

Landscapes

  • Feeding And Guiding Record Carriers (AREA)
  • Automatic Disk Changers (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf eine Kassettenhandhabungseinrichtung, wie beispielsweise eine Optikplattenkassettenhandhabungseinrichtung, und spezieller auf eine Türanordnung zur Verwendung bei einer Kassettenhandhabungseinrichtung.
  • Eine Optikplatte ist ein Datenspeichermedium, das von einem Laser-basierten Lesegerät lesbar ist. Optikplatten, die als "Compact-Disks" oder "CDs" bekannt sind, wurden in den letzten Jahren zum Aufzeichnen von Musik und Audio-Video- Werken immer populärer. Aufgrund der riesigen Speicherkapazität von Optikplatten im Vergleich zu konventionellen magnetischen Speichermedien wurden Optikplatten, die als "ROM- Disketten" bekannt sind, zum Speichern, von computerlesbaren Informationen populär. Jedoch waren bis noch vor sehr kurzer Zeit Optikplatten in der Computerindustrie in ihrer Verwendung etwas beschränkt, da Optikplatten nicht "gelöscht" und mit neuen Informationen "beschrieben" werden konnten, d. h. ROM-Disketten sind "Nur-Lese- "Speichereinrichtungen. Kürzlich wurden jedoch magnetooptische Platten und andere Arten von Optikplatten entwickelt, die sowohl computerlesbar als auch computerbeschreibbar sind. Deshalb erwartet man, daß Optikplatten in der Computerindustrie in Zukunft immer wichtiger werden und letztendlich magnetisch lesbare und beschreibbare Speichermedien, wie beispielsweise "Floppy-Disks" und "Festplatten" ersetzen werden. Eine weitere kürzliche Entwicklung, die Fähigkeit, Datenspeicherung auf beiden Oberflächen einer Optikplatte zu liefern, führte effektiv zu einer Verdoppelung der Optikplattenspeicherkapazität.
  • Optikplatten des bei Computeranwendungen verwendeten Typs sind in einer im allgemeinen parallelepipedförmigen Kassette angebracht. Eine derartige Kassette weist ein Vorderende auf, das im allgemeinen mit einem gerippten Oberflächenabschnitt Versehen ist, der dazu konzipiert ist, zum Handhaben der Kassette zwischen dem Daumen und Zeigefinger einer Bedienperson gegriffen zu werden. Die Kassette ist dazu konzipiert, lesbar in einem konventionellen Optikplattenlaufwerk angebracht zu werden, indem man ihr Vorderende greift und die Kassette mit dem Rückende zuerst durch einen engen Schlitz, der auf der Vorderseite eines Plattenlaufwerks vorgesehen ist, einführt.
  • Derzeit werden die meisten Optikplatten per Hand in die Plattenlaufwerke eingeführt. Für große Datenbanken, die aus vielen Optikplatten bestehen, ist es jedoch vorzuziehen, und vielleicht wesentlich, ein Optikplattenspeichersystem zum Speichern der Platten an bekannten Plätzen und ein Optikplattenhandhabungssystem zu schaffen, das in der Lage ist, eine gewünschte Platte aus einem Speicherplatz herauszunehmen und die Platte in ein Optikplattenlaufwerk einzuführen. Bei einem Plattenspeichersystem, bei dem gespeicherte Platten und ein zugeordnetes Plattenlaufwerk in sich längs erstreckenden Speicherplätzen positioniert sind, die in einem zweidimensionalen Array angeordnet sind, das aus sich vertikal erstreckenden Säulen und sich horizontal erstreckenden Reihen besteht, ist es im allgemeinen notwendig, daß ein Plattenhandhabungssystem jede Platte in Eingriff nimmt und in Längs-, vertikaler, seitlicher, und wiederum in Längsrichtung bewegt, um sie dem Speicherplatz zu entnehmen, daß es sie in eine ausgerichtete Beziehung zu einem Plattenlaufwerk bringt und sie in ein Plattenlaufwerk einführt. Es kann auch nötig sein, daß das Plattenhandhabungssystem die Platte umdreht, um deren andere Seite zu erhalten, die in lesbarer Beziehung zu einem Laufwerk positioniert wird.
  • Optikplattenhandhabungssysteme und Komponenten derselben, die dazu konzipiert sind, die Optikplattenkassetten in diverse Speicherplätze eines Optikplattenspeichersystems einzuführen und sie daraus zu entnehmen, sind in dem US-Patent Nr. 4,998,232, das am 05.03.1991 Methlie, Oliver, Stavely, und Wanger erteilt wurde; im US-Patent Nr. 5,062,093, das am 29.10.1991 Christie, Wanger, Dauner, Jones und Domal erteilt wurde; in der US-Patentanmeldung mit der Seriennr. 08/491,286, von Schmidtke, Coffin, Paul, und Christie für MEDIA CARTRIDGE INSERTION APPARATUS FOR A MEDIA CARTRIDGE STORAGE AND HANDLING SYSTEM, die am 16. Juni. 1995 eingereicht wurde; und in der US-Patentanmeldung mit der Seriennr. 08/491,440 von Schmidtke, Coffin, und Christie für TENSIONING DEVICE FOR A FLEXIBLE DRIVE MEMBER, die am 16. Juni 1995 eingereicht wurde, beschrieben.
  • Optikplattenhandhabungssysteme werden in der Branche im allgemeinen als "automatische Wechsler" ("autochangers") oder "Optikplatten-Jukeboxen" ("optical disk juke boxes") bezeichnet.
  • Es ist wünschenswert, daß ein Optikplattenhandhabungssystem mit einer Tür zum Schließen der Bedienperson- Zugriffsöffnung versehen ist. Eine derartige Tür kann der Bedienperson eine visuelle Rückmeldung liefern, wobei angezeigt wird, wann eine Platte eingeführt werden kann. Wenn die Tür offen ist, ist das Handhabungssystem bereit, eine Kassette aufzunehmen. Wenn die Tür geschlossen ist, ist das System aktiv und somit nicht bereit, eine Kassette von der Bedienperson aufzunehmen. Die Verwendung einer Tür verhindert auch, daß Verunreinigungen in das Handhabungssystem und das Optikplattenspeichersystem eindringen.
  • Die Hinzufügung einer Tür zu einem Kassettenhandhabungssystem brachte bisher jedoch Probleme mit sich. Wenn eine Tür automatisch sein soll (d. h. in der Lage, anzuzeigen, wenn das Handhabungssystem bereit ist, eine Kassette aufzunehmen), muß sie mit Leistung versorgt sein. In der Vergangenheit erforderte dies einen separaten Motor oder eine andere Art von Betätigungsglied, um die Tür mit Leistung zu versorgen. Die Hinzufügung eines derartigen separaten Betätigungsglieds führt zu zusätzlichen Kosten und einer zusätzlichen Komplexität des Handhabungssystems.
  • Türöffnungsmechanismen nehmen oft auch beträchtlichen Raum ein und machen deshalb eine unerwünschte Ausweitung der Hüllgröße des Gesamtspeichersystems nötig. Schließlich ist es oft schwierig, eine exakte Paßgenauigkeit der Handhabungsvorrichtung sowohl mit den inneren Mechanismen der Speichervorrichtung als auch mit einer Türöffnung, die an der äußeren Oberfläche der Speichervorrichtung angeordnet ist, zu erreichen.
  • Es ist auch wünschenswert, daß eine derartige Tür ein ästhetisch angenehmes Erscheinungsbild an der Außenseite des Speichersystems darstellt.
  • Somit wäre es allgemein wünschenswert, eine Vorrichtung zu schaffen, die diese Probleme, die mit der Gestaltung von Kassettentüren verbunden sind, überwindet. Ähnliche Probleme können bei anderen Arten von Medienkassettenhandhabungseinrichtungen auftreten, beispielsweise bei Handhabungsvorrichtungen, die für Floppy-Disks, herausnehmbare Festplatten und Bänder verwendet werden.
  • Patentdokument US-A-4,482,993 offenbart eine bewegliche Antriebsspindel für eine Abspielvorrichtung mit Schlitz. Die Vorrichtung weist ein stationäres Gehäuse auf, das einen Eingangsschlitz und eine Oberfläche zum schiebbaren Aufnehmen einer Platteneinrichtung umfaßt. An dem Eingangsschlitz ist eine bewegliche Klappe vorgesehen, und mittels eines motorgetriebenen Nockenelements, das mit der Klappe zum Öffnen und Schließen derselben verbunden ist, kann die Platteneinrichtung eingeführt oder ausgeworfen werden. Die Plattenabspielvorrichtung weist eine Tür oder eine Klappe auf, die zum Schließen des Eingangsschlitzes bereitgestellt ist. Die Klappe weist einen vertikalen Abschnitt auf, der an einem horizontalen Abschnitt und letztlich an einem weiteren vertikalen Abschnitt angebracht ist. Der vertikale Abschnitt wiederum ist an einem Nockenstößel angebracht, der in einer Nockenspur des Nockenelements aufgenommen ist.
  • Bei Drehung des Nockenelements wird der Ansatz nach oben und nach unten bewegt und bewirkt somit, daß sich die Klappe zwischen einer offenen Position und einer geschlossenen Position bewegt.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine verbesserte Türanordnung und ein Verfahren des Schließens einer Zugriffsöffnung einer Kassettenhandhabungseinrichtung zu schaffen, die keinen beträchtlichen Raum einnimmt und eine unerwünschte Ausweitung der Hüllgröße des Gesamtspeichersystems vermeidet und die das Erreichen einer exakten Paßgenauigkeit der Handhabungsvorrichtung sowohl mit dem inneren Mechanismus der Speichervorrichtung als auch mit einer Türöffnung, die an der äußeren Oberfläche der Speichervorrichtung angeordnet ist, ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Türanordnung gemäß Anspruch 1 und durch ein Verfahren gemäß Anspruch 7 gelöst.
  • Die vorliegende Erfindung richtet sich auf eine Türvorrichtung für eine Kassettenhandhabungseinrichtung, wie beispielsweise eine Optikplattenkassetten-Einführvorrichtung für, die dazu konzipiert ist, in einem Optikplattenspeicher- und Handhabungssystem verwendet zu werden.
  • Die Türvorrichtung umfaßt eine Tür, die sich automatisch öffnet, wenn die Handhabungseinrichtung bereit ist, eine Kassette aufzunehmen oder auszustoßen, und die sich automatisch schließt, wenn die Handhabungseinrichtung aktiv ist und ein Benutzer keine Kassette einführen kann.
  • Die Tür wird durch Bewegung der Handhabungseinrichtung selbst betätigt. Dementsprechend ist keine zusätzliche Leistungsversorgungseinrichtung erforderlich, um die Tür zu betätigen. Zudem ist der Türantriebsmechanismus dazu konstruiert, im wesentlichen in derselben Ebene zu operieren wie die bestehende Handhabungseinrichtung, wodurch die Gesamtgröße der Kombination aus Handhabungseinrichtung und Türvorrichtung minimiert wird.
  • Die Türvorrichtung umfaßt auch ein Selbstausrichtungsmerkmal, das es der Tür erlaubt, in bezug auf die Blendenzugriffsöffnung beweglich angeordnet zu sein. Dies reduziert das Erfordernis, eine feine Justierung zwischen der äußeren Blende und der Handhabungseinrichtung beizubehalten.
  • Ein ästhetisch angenehmes Erscheinungsbild sowie eine genau abschließende Türöffnung wird erreicht, indem die Türblende in die Türöffnung paßt, wenn die Tür in der geschlossenen Position ist. Um dies zu bewerkstelligen, funktioniert der Türantriebsmechanismus so, daß er die Tür beim Öffnen der Tür sowohl einzieht als auch anhebt.
  • Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht einer konventionellen Optikplattenkassette.
  • Fig. 2 ist eine perspektivische Vorderansicht einer Optikplatteneinführvorrichtung.
  • Fig. 3 ist eine perspektivische Rückansicht einer Optikplatteneinführvorrichtung und von Abschnitten eines zugehörigen Optikplattenspeicher- und Handhabungssystems.
  • Fig. 4 ist eine Draufsicht eines oberen Gehäuseelements.
  • Fig. 5 ist eine Draufsicht eines Optikplattenkassettenträgers mit eingeführter Platte.
  • Fig. 6 ist ein Seitenaufriß des Optikplattenkassettenträgers der Fig. 5.
  • Fig. 7 ist eine Draufsicht eines oberen Gehäuseelements und eines Optikplattenkassettenträgers, der sich in einer ersten Betriebsposition befindet.
  • Fig. 8 ist eine Draufsicht eines oberen Gehäuseelements und eines Optikplattenkassettenträgers, der sich in einer zweiten Betriebsposition befindet.
  • Fig. 9 ist eine Draufsicht einer Optikplatteneinführvorrichtung.
  • Fig. 10 ist eine Draufsicht eines Betätigungsglieds, das bei der Optikplatteneinführvorrichtung der Fig. 9 verwendet wird.
  • Fig. 11 ist ein Vorderaufriß des Betätigungsglieds der Fig. 10.
  • Fig. 12 ist eine perspektivische Vorderansicht einer Optikplatteneinführvorrichtung mit einer Türanordnung, die sich in einer geschlossenen Position befindet.
  • Fig. 13 ist eine perspektivische Vorderansicht eines Abschnitts der Türanordnung der Fig. 12, wobei sich die Türanordnung in einer offenen Position befindet.
  • Fig. 14 ist eine perspektivische Vorderansicht eines Abschnitts der Türanordnung der Fig. 13.
  • Fig. 15 ist eine perspektivische Rückansicht einer Optikplatteneinführvorrichtung mit einer Türanordnung, die sich in einer offenen Position befindet.
  • Fig. 16 ist eine Draufsicht einer Optikplatteneinführvorrichtung mit einer Türanordnung.
  • Fig. 17 ist eine perspektivische Rückansicht einer Optikplatteneinführvorrichtung mit einer Türanordnung, die sich in einer geschlossenen Position befindet.
  • Fig. 18 ist eine Unteransicht eines Türelements der Türanordnung der Fig. 12.
  • Fig. 19 ist ein detaillierter Rückaufriß, der die Verbindung zwischen Abschnitten der Türanordnung der Fig. 12 veranschaulicht.
  • Fig. 20 ist ein detaillierter Rückaufriß der Verbindung der Fig. 19 in einer unterschiedlichen Konfiguration.
  • Fig. 21 ist eine Draufsicht eines Abschnitts der Türanordnung der Fig. 12.
  • Im allgemeinen
  • Fig. 12-21 veranschaulichen eine Türanordnung 410 für eine Kassettenaufnahmeeinrichtung 10 mit einer außen angeordneten Blende 412, die eine Zugriffsöffnung 422 in derselben umfaßt, die zum Aufnehmen von Kassetten 12 durch diese hindurch konzipiert ist. Die Türanordnung 412 umfaßt einen Türöffnungsmechanismus 426, der mit der Kassettenaufnahmeeinrichtung 10 in Wirkverbindung steht. Es ist eine Türblende 424 vorgesehen, die zum Schließen der Zugriffsöffnung 422 konzipiert ist. Die Türblende 424 ist verschiebbar an dem Türöffnungsmechanismus 426 angebracht.
  • Ferner wird ein Verfahren des Öffnens der Zugriffstür 424 einer Kassettenaufnahmeeinrichtung 10 des Typs, der eine außen angeordnete Blende 412 aufweist, die eine Zugriffsöffnung 422 in derselben umfaßt, die zum Aufnehmen von Kassetten 12 durch diese hindurch konzipiert ist, veranschaulicht. Das Verfahren umfaßt die Schritte des Einziehens der Tür 424 weg von der Zugriffsöffnung 422 und des Anhebens der Tür 424.
  • Nachdem die Einführvorrichtung 10 im allgemeinen beschrieben wurde, werden nun verschiedene Merkmale der Vorrichtung ausführlicher beschrieben.
  • Optikplattenkassette
  • In Fig. 1 ist eine konventionelle Optikplattenkassette 12 veranschaulicht. Die Optikplattenkassette weist einen Rückendabschnitt 14, der dazu konzipiert ist, in eine Optikplattenleseeinrichtung eingeführt zu werden, und einen Vorderendabschnitt 16, der dazu konzipiert ist, von einer menschlichen Bedienperson zum Handhaben der Kassette gegriffen zu werden, auf. Konventionelle Optikplattenkassetten, die in den Vereinigten Staaten für Computeranwendungen im Einsatz sind, weisen im allgemeinen die Form eines Parallelepipeds mit einer Dicke (Höhe) von etwa 1,06 cm (0,4 Zoll), einer Länge von etwa 15,24 cm (6 Zoll) und einer maximalen Breite von etwa 13,462 cm (5,3 Zoll) auf. Der Rückendabschnitt 14 einer Optikplattenkassette verjüngt sich etwas in der Breite in ungefähr den letzten 1,27 cm (0,5 Zoll) der axialen Länge desselben von einer maximalen lateralen Abmessung von 13,462 cm (5,3 Zoll) auf eine minimale laterale Abmessung von ungefähr 12,954 cm (5,1 Zoll) an dessen Abschlußende. Jede Optikplatte weist symmetrisch positionierte Ausnehmungen 19 (nur eine gezeigt) in den lateralen Seitenwänden 21 (nur eine gezeigt) derselben auf, die zum Ineingriffnehmen eines Abschnitts einer Leseeinrichtung konzipiert sind. Das Vorderende einer konventionellen Optikplattenkassette weist eine mittig positionierte, gerippte. Oberfläche 23 (nur eine gezeigt) sowohl auf einer oberen 25 als auch einer unteren Oberfläche (nicht gezeigt) derselben auf. Jede Optikplattenkassette weist ferner eine erste rechteckige Kerbe 27 und eine zweite rechteckige Kerbe 29 in einem Vorderabschnitt der lateralen Seitenwände auf, auf, die dazu konzipiert sind, von Abschnitten konventioneller Leseeinrichtungen zum Anordnen und Festhalten der Kassette in der Leseeinrichtung in Eingriff genommen zu werden. Eine Optikplattenkassette kann auch Löcher 24 und 26 umfassen, die zur ordnungsgemäßen Ausrichtungserfassung verwendet werden können.
  • Gehäuse
  • Unter Bezugnahme auf Fig. 2 kann Gehäuse 30 ein oberes Gehäuseelement 102 und ein unteres Gehäuseelement 104 aufweisen. Das obere Gehäuseelement 102 weist einen oberen Blendenabschnitt 108, eine erste und eine zweite laterale Seitenwand 110, 112, eine Vorderwand 114 und eine Rückwand 116 auf.
  • Die Vorderwand 114 umfaßt eine sich lateral erstreckende Öffnung 134 in derselben, die eine laterale Abmessung von beispielsweise 145,4 mm und eine Höhe von beispielsweise 10 mm aufweisen kann. Die Seitenwand 110 umfaßt eine Öffnung 135 in derselben, die z. B. 184,39 mm breit und z. B. 10 mm hoch sein kann.
  • Die Umfangswände 110, 112, 114, 116 des oberen Gehäuseelements 102 können sich vertikal erstreckende Bohrungen 126 umfassen, die dazu konzipiert sind, Schrauben zum Anbringen des oberen Gehäuseelements 102 an dem unteren Gehäuseelement 104 aufzunehmen. Das obere Gehäuseelement 102 enthält ferner die Spur 60 und die Betätigungsgliedführung 70.
  • Das untere Gehäuseelement 104, am besten in. Fig. 2 veranschaulicht, weist eine untere Blende 127, eine Vorderwand 128, eine Rückwand 130, eine erste laterale Seitenwand 132 und eine zweite laterale Seitenwand auf, die nicht gezeigt ist. Die Vorderwand 128 umfaßt eine sich lateral erstreckende Öffnung 136 in derselben, die eine laterale Abmessung von beispielsweise 145,4 mm und eine Höhe von beispielsweise 11,8 mm aufweisen kann. Die Seitenwand 132 weist eine Öffnung 138 in derselben auf, die z. B. 184,39 mm breit und z. B. 11,8 mm hoch sein kann.
  • Die Umfangswände 128, 130, 132, 134 des unteren Gehäuseelements 104 können Bohrungen 139 in denselben aufweisen, die dazu konzipiert sind, Schrauben oder dergleichen zum Anbringen des oberen Gehäuseelements 102 an dem unteren Gehäuseelement 104 gewindeartig aufzunehmen. Wenn das obere und das untere Gehäuseelement angebracht sind, definieren sie einen im allgemeinen parallelepipedförmigen Hohlraum, der eine laterale Abmessung von beispielsweise 145,4 mm, eine Längsabmessung von. z. B. 257,2 mm und eine Höhe von beispielsweise 21,8 mm aufweisen kann.
  • Die Vorderöffnung 134 in dem oberen Gehäuseelement 102 und die Vorderöffnung 136 des unteren Gehäuseelements 104 bilden zusammen die Vorderöffnung 36 in dem Gehäuse 30, wenn das obere Gehäuseelement 102 und das untere Gehäuseelement 104 montiert sind. Dementsprechend bilden die seitliche Öffnung 135 in dem oberen Gehäuseelement 102 und die seitliche Öffnung 138 des unteren Gehäuseelements 104 zusammen die seitliche Öffnung 42 in dem Gehäuse 30, wenn das obere Gehäuseelement 102 und das untere Gehäuseelement 104 montiert sind. Wenn das obere Gehäuseelement 102 und das untere Gehäuseelement 104 montiert sind, kann die Vorderöffnung 36 eine laterale Abmessung von z. B. 145,4 mm und eine Höhe von beispielsweise 21,8 mm aufweisen. Die seitliche Öffnung 42 kann eine laterale Abmessung von z. B. 184,39 mm und eine Höhe von z. B. 21,8 mm aufweisen.
  • Wie noch ausführlicher beschrieben wird, befinden sich alle Einführeinrichtungs-Schiebeelemente (Spur 60 und Betätigungsgliedführung 70) in dem oberen Gehäuseelement 102. Dementsprechend ist es wünschenswert, das obere Gehäuseelement 102 aus einem haltbaren Kunststoff mit hoher Festigkeit herzustellen, wie beispielsweise Polykarbonat mit 15% Kohlenstoff und 15% PTFE, um der durch die Schiebeelemente verursachten Abnutzung standzuhalten. Da das untere Gehäuseelement 104 keine Schiebeelemente enthält, kann es aus einem weniger teuren Kunststoff, wie z. B. Polykarbonat mit einer 20%igen Fiberglasfüllung, hergestellt sein.
  • Das Gehäuse 30 kann auch mit Quetschhöckern 100, 101, 106, 107 versehen sein, die sich an dem oberen Gehäuseelement 102, Fig. 2 befinden. Diese Quetschhöcker erleichtern den Einbau des Gehäuses in das Optikplattenspeicher- und Handhabungssystem 11. Wenn das Gehäuse 30 in ein genau passendes Behältnis für das Handhabungssystem eingeführt wird, können sich die Quetschhöcker 100, 101, 106, 107 abscheren, um die genaue Größe des Behältnisses zu gestalten. Dies erleichtert die Ausrichtung zwischen dem Gehäuse 30 und seinem zugeordneten Handhabungssystem 11 sehr. Ähnliche, nicht gezeigte Quetschhöcker können auch an dem unteren Gehäuseelement 104 vorgesehen sein.
  • Kassettenträger
  • Wie in Fig. 5 und 6 veranschaulicht, weist der Kassettenträger 40 ein oberes Element 150 und ein unteres Element, 170 auf. Eine aufrechtstehende Rückwand 176 und zwei aufrechtstehende laterale Seitenwände 178, 180 verbinden das obere Element 150 mit dem unteren Element 170. Der Kassettenträger 40 kann eine longitudinale Länge von z. B. 118,04 mm und eine laterale Breite von z. B. 142,1 mm aufweisen, wie in Fig. 5 dargestellt.
  • Das obere Element 150 des Kassettenträgers 40 weist eine im allgemeinen flache, horizontale Blende 152 auf. Das obere Element 150 weist ferner ein aufrechtstehendes Zapfenelement 162 auf, das dazu konzipiert ist, in der Spur 60 zu laufen, wie unten ausführlicher beschrieben wird.
  • Der Zapfen 162 kann einen Durchmesser von z. B. 5,8 mm und eine Axiallänge von z. B. 5,1 mm aufweisen. Der Zapfen 162 kann sich in einem Längsabstand von ca. 74,19 mm rückwärtig bezüglich des Vorderkantenabschnitts des Elements 152 und in einem lateralen Abstand von ca. 62,37 mm von der linken Seite des Elements 152, wie in Fig. 5 dargestellt, befinden.
  • Das obere Element 150 weist ferner einen Verbindungszapfen 196, Fig. 5. auf, der von der Oberseite desselben vorspringt. Der Vorsprungszapfen 196 kann einen Durchmesser von beispielsweise 7,0 mm und eine Axiallänge von beispielsweise 9,0 mm aufweisen und an dem oberen Element 152 in einem Längsabstand von 39,19 mm von der Vorderkante des oberen Elements und in einem lateralen Abstand von 37,55 mm von der linken Seite des oberen Elements 152 angeordnet sein, wie in Fig. 5 dargestellt. Der Zapfen 196 enthält eine Gewindeöffnung 197, die die Anbringung des Trägers 40 an dem Betätigungsglied 50 ermöglicht.
  • An der Rückseite des Trägers 40 können Blattfedern 186 vorgesehen sein. Die Blattfeder 186 springt in einen Aussparungsabschnitt 188 in der Seitenwand 178 vor und weist einen lateral vorspringenden Abschnitt auf derselben auf, der dazu konzipiert ist, die Rückseitenwandausnehmung 19, Fig. 1, einer Optikplatte 12, die in dem Träger 40 aufgenommen ist, in Eingriff zu nehmen. In der Seitenwand 180 kann auch eine ähnliche Blattfeder, nicht gezeigt, vorgesehen sein. Die Beabstandung zwischen den beiden Seitenwänden 178, 180 kann z. B. 135,4 mm und die Beabstandung zwischen dem oberen Element 150 und dem unteren Element 170 kann z. B. 12 mm betragen. Diese Beabstandung ermöglicht, daß eine Kassette 12 in einer genau passenden, schiebbaren Beziehung in dem Kassettenträger 40 aufgenommen werden kann.
  • Spur
  • Wie am besten in Fig. 4 veranschaulicht ist, weist die obere Blende 108 des oberen Gehäuseelements 102 eine sich im allgemeinen längs erstreckende Spur 60 auf. Die Spur 60 weist eine konstante Breite, z. B. 6,14 mm, auf und ist dazu konzipiert, den Trägerzapfen 162 in derselben aufzunehmen. Die Spur 60 weist ein Vorderende 62 und ein Rückende 64 auf. Das Vorderende 62 ist ca. 58 mm rückwärtig bezüglich der vordersten Kante der oberen Blende 108 und ca. 67,55 mm von der linken Seite der oberen Blende 108 positioniert, wie in Fig. 4 dargestellt. Das Rückende 64 ist ca. 196,76 mm rückwärtig bezüglich der vordersten Kante der oberen Blende 108 und ca. 94,79 mm von der linken Seite der oberen Blende 108 positioniert, wie in Fig. 4 dargestellt, Die Spur 60 weist einen ersten geraden Abschnitt 61 auf, der parallel zur Gehäuseachse AA positioniert ist. Die Spur 60 weist einen bogenförmigen zweiten Abschnitt 63 auf, der einen Innenradius von ca. 6 mm und einen Außenradius von ca. 9,13 mm aufweist. Die Spur weist einen geraden dritten Abschnitt 165 auf, der an dem Ende des bogenförmigen zweiten Abschnitts 63 beginnt und an dem Rückende 64 der Spur aufhört. Der gerade dritte Abschnitt 165 der Spur erstreckt sich auf im wesentlichen senkrechte Weise zu dem Spurabschnitt 61.
  • Betätigungsgliedführung
  • Wie am besten in den Fig. 2 und 9 veranschaulicht ist, kann die Betätigungsgliedführung 70 mit der oberen Oberfläche des oberen Gehäuseelements 102 einstückig gebildet sein. Die Betätigungsgliedführung kann ein erstes und ein zweites L-förmiges, sich längs erstreckendes Element 240, 242, Fig. 9, aufweisen, die dazu konzipiert sind, das Betätigungsglied 50 auf eine längs schiebbare Weise darin aufzunehmen und es entlang einem sich längs erstreckenden Weg zu führen. Die Führungselemente 240, 242 können einstückig mit dem oberen Gehäuseelement 102 gebildet sein.
  • Wie zuvor beschrieben wurde, sind sowohl die Spur 60 als auch die Betätigungsgliedführung 70 auf dem oberen Gehäuseelement 102 angeordnet. Da auf dem unteren Gehäuseelement 104 keine Führungsstruktur angeordnet ist, ist die Ausrichtung zwischen dem oberen Gehäuseelement 102 und dem unteren Gehäuseelement 104 nicht kritisch. Dies ermöglicht eine viel leichtere Herstellung der Einführvorrichtung 10.
  • Betätigungsglied
  • Wie am besten in den Fig. 2 und 9-11 veranschaulicht ist, kann das Betätigungsglied 50 ein im allgemeinen parallelepipedförmiges Element mit einem Körperabschnitt 250 aufweisen. Das Betätigungsglied weist einen unteren Oberflächenabschnitt 254 und eine Mehrzahl von sich im allgemeinen vertikal erstreckenden lateralen Seitenoberflächen 256, 258, 260, 264 auf. Das Betätigungsglied kann auch mit einem sich rückwärts erstreckenden Element 261 mit einer äußeren Oberfläche 262 versehen sein.
  • Im Betrieb wird der untere Oberflächenabschnitt 254 des Betätigungsglieds 50 entlang der unteren Abschnitte der L- förmigen Elemente 240, 242 der Spur 60 schiebbar geführt. Die Seitenoberflächen 256 und 258 des Betätigungsglieds 50 passen in die aufrechten Abschnitte der L-förmigen Elemente 240 und 242. Auf diese Weise ist das Betätigungsglied 50 in bezug auf vertikale und laterale Bewegung eingeschränkt und somit zu längsgerichteter Bewegung entlang der Spur 60 gezwungen. Das Betätigungsglied 50 kann eine laterale Abmessung von ca. 20 mm von der Seitenoberfläche 256 zur Seitenoberfläche 255 aufweisen. Die Spur 60 kann eine laterale Abmessung von ca. 20,4 mm zwischen den aufrechten Abschnitten ihrer L-förmigen Elemente 240 und 242 aufweisen.
  • In der unteren Oberfläche 254 des Betätigungsglieds 50 ist ein Loch 266 vorgesehen. Ein Bolzen 268, Fig. 9, oder ein anderer Verbindungsmechanismus wird durch das Loch 266 geleitet und nimmt die Gewindeöffnung 197 des Kassettenträger Verbindungszapfens 196 in Eingriff. Auf diese Weise kann das Betätigungsglied 50 mit dem Kassettenträger 40 verbunden sein, und die Bewegung des Betätigungsglieds 50 entlang der Betätigungsgliedführung 70 bewirkt eine Bewegung des Kassettenträgers zwischen den in Fig. 7 und 8 gezeigten Positionen.
  • Auf der unteren Oberfläche 254 des Betätigungsglieds 50 ist ein Vorsprung 270 vorgesehen, um sicherzustellen, daß zwischen der unteren Oberfläche 254 des Betätigungsglieds 50 und der oberen Blende 152 des Kassettenträger 40 ein angemessener Zwischenraum beibehalten wird. Dieser Zwischenraum ermöglicht, daß die Betätigungsglied-Kassettenträger- Anordnung frei entlang dem unteren Abschnitt der L-förmigen Elemente 240 und 242 geschoben wird. Das Loch 266 leitet den Vorsprung 270 hindurch, und wenn das Betätigungsglied 50 mit dem Bolzen 268 an dem Kassettenträger 40 angebracht ist, paßt der Zapfen 196 des Kassettenträgers in dieses Loch, und der Vorsprung 270 stößt an die obere Blende 152 des Kassettenträgers an. Der Vorsprung 270, und somit der oben beschriebene Zwischenraum, kann sich über eine Strecke von ca. 3 mm erstrecken.
  • Das Betätigungsglied 50 umfaßt ferner ein vorderes Verbindungsstück 272 und ein hinteres Verbindungsstück 274. Diese Verbindungsstücke werden verwendet, um das Betätigungsglied 50 an gegenüberliegenden Enden eines Drahtseils 272, Fig. 9, zu befestigen. Das Drahtseil 272 kann ein Stahldrahtkernelement mit einem Durchmesser von beispielsweise 0,610 mm umfassen, das von einem Überzug, wie z. B. einem Nylonüberzug, umgeben ist. Der Durchmesser des Drahtseils, einschließlich eines derartigen Nylonüberzugs, kann z. B. 0,760 mm betragen. Dieser Überzug kann vorgesehen sein, um ein Rutschen zwischen dem Drahtseil und der Motorantriebsrolle, wie unten beschrieben, zu reduzieren und die Lebensdauer von verschiedenen Rollen innerhalb des Systems zu verlängern. Das Drahtseil 272 kann eine Länge von ca. 557,8 mm aufweisen und kann ein Typ sein, der im Handel von Sava Industries, No. 4 North Corporate Drive, P. O. Box 30, Riverdale, NJ, erhältlich ist.
  • Das Drahtseil 272 wird von einer nicht gezeigten Rolle angetrieben, die an dem Motor 274, Fig. 9, auf konventionelle Weise befestigt ist. Das Drahtseil 272 leitet auch eine Lehrlaufrolle 276 herum, die an der Rückseite der Einführvorrichtung 10 angeordnet ist. Der Motor 274 kann mit Schrauben an den Bohrungen 278, 280, 282, 284, die in der oberen Blende 108 des oberen Gehäuseelements 102, Fig. 2, angeordnet sind, befestigt sein. Der Motor 274 kann ein 18- Volt-Gleichstrommotor sein und einen Untersetzungsgetriebemechanismus umfassen, der eine Untersetzung von beispielsweise 19,53:1 liefern kann. Wie zu erkennen ist, bewirkt der Betrieb des Motors 274 eine Bewegung des Drahtseils 272 und somit eine Bewegung des Betätigungsglieds 50 und des angebrachten Kassettenträgers 40.
  • Unter Bezugnahme auf Fig. 10 und 11 kann das Betätigungsglied 50 auch eine erste und eine zweite Nase 286 und 292 umfassen, die zur Steuerung des Betätigungsglieds verwendet werden können. Die erste Nase 286 weist eine Vorderkante 288 und eine Rückkante 290 auf. Auf ähnliche Weise weist die zweite Nase 292 eine Vorderkante 294 und eine Rückkante 296 auf. Ein Querelement 298 ist zwischen den Nasen 286 und. 292 bereitgestellt und liefert den Nasen zusätzliche Festigkeit und Stabilität.
  • Das Betätigungsglied 50 kann auch eine Feder 300 zum Aufrechterhalten der richtigen Spannung in dem Drahtseil 272 umfassen. Ein zylindrischer Abschnitt 302 des Betätigungsglieds 50 kann bereitgestellt sein, um die Feder 300 aufzunehmen.
  • Wie zuvor beschrieben, ist der Kassettenträger 40 nur durch den Verbindungszapfen 196, Fig. 5, an dem Betätigungsglied 50 angebracht. Da der Verbindungszapfen nicht an dem Gravitationszentrum des Kassettenträgers angeordnet ist, kann die Seite 180 des Kassettenträgers 40, die fern von dem Verbindungszapfen ist, dazu neigen, etwas durchzuhängen. Obwohl dies kein Problem darstellt, während der Kassettenträger nach vorne und hinten bewegt wird, kann es zu einem Problem werden, wenn der Kassettenträger in der Bedienperson-Zugriffsposition, Fig. 2 und 7, oder in der Handhabungseinrichtungs-Zugriffsposition, Fig. 3 und 8, angeordnet ist. Um dieses Problem zu abzumildern, kann eine Rampe 332 an der Seitenöffnung 42 des Gehäuses 30 bereitgestellt sein. Diese Rampe drückt die linke Seite (wie in Fig. 2 dargestellt) des Kassettenträgers 40 nach unten, während der Kassettenträger sich in die Handhabungseinrichtungs- Zugriffsposition bewegt. Diese abwärtsgerichtete Kraft hebt die gegenüberliegende durchhängende Seite an und bewirkt, daß der Kassettenträger 40 eine ordnungsgemäß ausgerichtete Konfiguration annimmt. Die Rampe kann eine Höhe von ca. 1,1 mm aufweisen.
  • Eine ähnliche, nicht gezeigte Rampe kann auch an der linken Seite der Vorderöffnung 36 des Gehäuses 30 bereitgestellt sein, um zu bewirken, daß der Kassettenträger an dem Bedienperson-Zugriffsendabschnitt der Einführvorrichtung 10 eine ordnungsgemäß ausgerichtete Konfiguration annimmt.
  • Operation der Einführvorrichtung
  • Die Optikplattenkassettenaufnahmevorrichtung 10 weist eine erste Betriebsposition, Fig. 2 und 7, zum Aufnehmen einer Optikplatte von einer menschlichen Bedienperson auf. In dieser ersten Betriebsposition ist der Kassettenträger 40 so positioniert, daß sich die Zapfen 162 und 196 desselben innerhalb ihrer jeweiligen Führungen 60, 70 indem Gehäuse 30, Fig. 7, in den vordersten Positionen befinden. In dieser Position ist der Vorderendabschnitt 43 des Kassettenträgers ca. 7,75 mm vor der vorderen Gehäusewand 114, 128 positioniert, und die Längsachse BB des Trägers ist parallel zu der Längsachse AA des Gehäuses 30 positioniert. Wenn die von der Bedienperson eingeführte Kassette vollständig in den Träger 30, Fig. 2, eingeführt ist, springt ein Vorderabschnitt der Kassette 12, z. B. 38,9 mm, von dem Vorderende 43 des Kassettenträgers 40 nach außen vor.
  • Der Motor 274, Fig. 9, wird daraufhin in einer dem Uhrzeigersinn entgegengesetzten. Richtung betätigt, um zu beginnen, das Drahtseil 272 zu bewegen und somit das Betätigungsglied 50 und den befestigten Kassettenträger 40 weg von dem Vorderende 32 des Gehäuses einzuziehen. Während sich das Betätigungsglied 50 entlang der Betätigungsgliedführung 70 nach hinten bewegt, bewegt sich der Kassettenträgerzapfen 162 entlang dem ersten Abschnitt 61 der Spur 60, Fig. 4, nach hinten.
  • Während der Zapfen 162 in den bogenförmigen Abschnitt 63 der Spur 60 eintritt, beginnt der Kassettenträger 40, sich im Uhrzeigersinn um den Verbindungszapfen 196 zu drehen. Diese Drehung im Uhrzeigersinn setzt sich fort, während der Zapfen 162 in den dritten Abschnitt 65 der Spur 60 eintritt und sich an diesem entlang auf das Ende 64 der Spur zubewegt. Während das Betätigungsglied 50 weiter einfährt und sich an dem dritten Abschnitt 65 der Spur 60 vorbeibewegt, ändert der Zapfen 162 seine Richtung und bewegt sich entlang dem dritten Abschnitt 65 der Spur 60 weg von dem Ende 64. Wenn der Zapfen 162 die in Fig. 8 gezeigte Position erreicht, wurde der Kassettenträger 40 um ganze 90 Grad gedreht.
  • An diesem Punkt wurde der Kassettenträger um 90 Grad gedreht, und die Kassette kann, wie in Fig. 3 gezeigt, aus der Handhabungseinrichtung 18 entnommen werden. Nach der Entnahme kann der Vorgang wie unten beschrieben umgekehrt werden, um den Kassettenträger 40 in die in den Fig. 2 und 7 gezeigte Bedienperson-Schnittstellenposition zurückzuführen. Der Träger kann mit einer Kassette zur Entnahme aus dem System zurückgeführt werden oder er kann leer zurückgeführt werden, um eine weitere Kassette einzulegen.
  • Um den Kassettenträger 40 in die in den Fig. 2 und 7 gezeigte erste Bedienperson-Schnittstellen-Betriebsposition zurückzuführen, wird der Motor 274 im Uhrzeigersinn betätigt, um zu beginnen, das Drahtseil 272 zu bewegen und somit das Betätigungsglied 50 und den angebrachten Kassettenträger 40 auf das Vorderende 32 des Gehäuses zuzubewegen.
  • Während das Betätigungsglied 50 sich entlang der Betätigungsgliedführung 70 nach vorne bewegt, bewegt sich der Kassettenträgerzapfen 162 auf eine umgekehrte Weise zu der zuvor beschriebenen zunächst in den und dann aus dem dritten Abschnitt 65 der Spur heraus. Während dies geschieht, beginnt der Kassettenträger, sich entgegen dem Uhrzeigersinn um den Verbindungszapfen 196 zu drehen.
  • Während der Zapfen 162 in den ersten Abschnitt 61 der Spur 60 eintritt, ist die Drehung des Kassettenträgers abgeschlossen, und die Kassettenträgerachse BB ist wieder parallel zu der Einführvorrichtungsachse AA.
  • Eine weitere Drehung des Motors im Uhrzeigersinn bewirkt eine fortgesetzte Vorwärtsbewegung des Betätigungsglieds 50 und des Trägers 40 auf die Vorderseite des Gehäuses 30 zu, bis das Betätigungsglied wieder seine vollständige Vorwärtsposition erreicht.
  • An diesem Punkt ist der Kassettenträger um 90 Grad zu einer in Fig. 2 und 7 gezeigten Konfiguration gedreht, und eine Kassette kann von einer Bedienperson entweder entnommen oder eingeführt werden.
  • Türanordnung
  • Die Fig. 12-21 veranschaulichen eine automatische Türanordnung für eine Optikplatteneinführvorrichtung. Es ist wünschenswert, eine derartige Tür bereitzustellen, um der Bedienperson eine visuelle Rückmeldung in bezug darauf zu bieten, ob die Vorrichtung bereit ist, eine neue Plattenkassette aufzunehmen, oder nicht. Wenn die Tür offen ist, wie in Fig. 13 gezeigt, weiß die Bedienperson, daß sich die Einführeinrichtung in ihrer ersten Betriebsposition befindet und auf das Einführen oder die Entnahme einer Platte wartet. Wenn andererseits die Tür geschlossen ist, wie in Fig. 12 gezeigt, weiß die Bedienperson, daß eine Platte nicht eingeführt werden kann, da sich die Einführeinrichtung nicht in ihrer ersten Betriebsposition befindet.
  • Abgesehen von dem Vorteil der oben beschriebenen visuellen Rückmeldung verhindert eine Tür ferner, daß Verunreinigungen, wie beispielsweise Staub, in die Einführvorrichtung 10 und das Optikplattenspeicher- und Handhabungssystem 11 eindringen.
  • Fig. 12 zeigt eine Türanordnung 410, die eine Vorderblende 412 umfaßt, die dazu konzipiert ist, an der äußeren Oberfläche eines Optikplattenspeicher- und Handhabungssystems 11, Fig. 3, angebracht zu werden, wenn die Einführeinrichtung in dem System angebracht wird. Die Vorderblende 412 kann eine vordere Oberfläche 414, eine hintere Oberfläche 416, Fig. 17, und zwei sich nach hinten erstreckende Seitenabschnitte 418 und 420, Fig. 12, umfassen. Wenn sie in ein Optikplattenspeicher- und Handhabungssystem montiert ist, bildet die vordere Oberfläche 414 der Vorderblende 412 einen Teil der äußeren Oberfläche des Systems, die für Bedienpersonen des Systems sichtbar ist, d. h. sie bildet einen Abschnitt des Systemgehäuses.
  • Aus ästhetischen Gründen kann die vordere Oberfläche 414 eine leicht konvexe Konfiguration aufweisen und weist eine Öffnung 422 in derselben auf, durch die sich die Optikplattenkassetten 12, wie in Fig. 13 gezeigt, bewegen. Wenn sich die Türanordnung in ihrer geschlossenen Position befindet, wie in Fig. 12 gezeigt, ist die Öffnung 422 durch das Türelement 424 geschlossen. Das Türelement 424 ist eine im allgemeinen parallelepipedförmige Struktur mit einer vorderen Oberfläche 428, Fig. 14, einer hinteren Oberfläche 430, Fig. 17, einer oberen Oberfläche 432, Fig. 14, einer unteren Oberfläche 434, Fig. 18, einer ersten Seitenoberfläche 436, Fig. 14, und einer zweiten Seitenoberfläche 438, Fig. 16.
  • Fig. 18 zeigt die Tür 424 von der Unterseite derselben. Wie man sehen kann, kann die vordere Oberfläche 428 eine gekrümmte Oberfläche mit einem Radius R von ca. 4401 mm sein. Aufgrund dieser gekrümmten Oberfläche kann die Dicke des Türelements von einer Dicke B von ca. 5,3 mm an ihrer Mitte bis zu einer Dicke A von ca. 6,76 mm an jedem Ende variieren. Die gekrümmte vordere Oberfläche 428 unterstützt die ordnungsgemäße Türschließung, wie im folgenden ausführlicher erklärt wird.
  • Die hintere Oberfläche 430 der Tür 424 weist eine Reihe von Rippen 440, 442, 444, Fig. 17, 19, auf, die mit der vorderen Oberfläche 428 einstückig gebildet sein können. Diese Rippen liefern der Tür 424 Festigkeit und strukturelle Stabilität. Arretierungselemente 492 und 494 können einstückig mit den Rippen 440, 442, 444 und der vorderen Oberfläche 428, wie in Fig. 19 gezeigt, gebildet sein. Die Arretierungselemente 492 und 494 unterstützen die ordnungsgemäße Türschließung, wie im folgenden ausführlicher erklärt wird.
  • Die Tür 424 umfaßt auch eine Verbindungsnase 450, Fig. 14, die zum Verbinden der Tür 424 mit einer Türhalterung 426 verwendet wird. Die Türhalterung 426 ist ein im allgemeinen rechtwinklig geformtes Element mit einem flachen oberen Abschnitt 452, Fig. 17, sich nach unten erstreckenden abgewinkelten Abschnitten 454, 456 und einem sich nach unten erstreckenden Verbindungsabschnitt 458. Die Halterung 426 umfaßt auch ein sich nach unten erstreckendes Nockenelement 460 und kann einen nach oben abgewinkelten Abschnitt 462 umfassen, der der Türhalterungsstruktur 426 zusätzliche Festigkeit verleiht. Sich nach unten erstreckende Zapfen 463 463 und 464 können in den oberen Abschnitt der Halterung 426 eingepreßt sein. Die Türhalterung 426 kann aus Metall oder einem anderen starren Material gebaut sein und eine Dicke von beispielsweise 1 mm aufweisen.
  • Unter erneuter Bezugnahme auf Fig. 17 enthalten die abgewinkelten Abschnitte 454 und 456 Schlitze 465 bzw. 466. Stifte 468 und 470 erstrecken sich durch die Schlitze 465 und 466 und dienen dazu, die Halterungsstruktur 426 an dem Gehäuse 30 der Einführvorrichtung 10 anzubringen. Diese Stift- und -Schlitz-Kombination ermöglicht es der Halterung 426, sich bezüglich des Gehäuses 30 sowohl zu verschieben als auch zu drehen. Der Stift 468 kann auf jede beliebige konventionelle Weise an dem Gehäuse angebracht sein. Ein Beispiel einer Anbringungsmethode ist in Fig. 17 gezeigt und beinhaltet einen Halterungsblock 472, der einstückig mit dem Gehäuse 30 gebildet sein kann. Eine Schraube oder ein anderer geeigneter Anbringungsmechanismus 474 kann dazu verwendet werden, den Stift 468 an dem Halterungsblock 472 zu befestigen. Der Stift 470 kann auf ähnliche Weise an dem Gehäuse 30 befestigt werden.
  • Federn 476 und 478, Fig. 16, sind sowohl an dem Gehäuse 30 als auch an den abgewinkelten Abschnitten 454 und 456 der Türhalterung 426 angebracht. Diese Federn spannen die Türhalterung und somit die Tür 424 in die in den Fig. 12 und 17 gezeigte vollständig vordere, abgesenkte, geschlossene Position vor. In dieser Position sind die Stifte 468 und 470 in der Nähe der Rückseite der Schlitze 465 und 466 angeordnet.
  • Unter Bezugnahme auf Fig. 17 ist ein Schwenkelement 480 für die Schwenkbewegung um ein Schwenklager 482 an dem Gehäuse 30 angebracht. Ein Ende 486 des Schwenkelements 480 ist mit einem Loch 484 versehen, durch das sich der TürBetätigungsgliedzapfen 463 bewegt. Das andere Ende des Schwenkelements 480 ist mit einer Nockenfläche 488 versehen, die sich in den Weg des Einführvorrichtungs-Betätigungsglieds 50 erstreckt. Wie man sehen kann, ist das Schwenkelement 480 zur Drehung in einer horizontalen Ebene um eine Axis angebracht, die senkrecht zu der Bewegungsebene des Einführvorrichtungs-Betätigungsglieds 50 ist.
  • Das TürBetätigungsglied-Nockenelement 460 weist eine abgewinkelte Fläche auf, die sich ebenfalls in den Weg des Einführvorrichtungs-Betätigungsglieds 50 erstreckt. Die Türhalterung 426 ist vorzugsweise aus einem einzigen Metallstück gebildet, das zu der gezeigten Konfiguration gebildet ist. Diese Konfiguration der Türhalterung ermöglicht der Nocke 460, geschnitten oder gestanzt und nicht gebogen zu werden. Dies ist vorteilhaft, da ein Biegen der Türhalterung 426 zum Herstellen der Nockenoberfläche die Maßgenauigkeit und folglich die Fähigkeit, exakt über die Türhalterung Bezug zu nehmen, reduzieren könnte.
  • Im Betrieb kommt die. Seitenwand 258 des Betätigungsglieds 50 in Kontakt mit der Nockenfläche 488 des Schwenkelements 480, während sich das Einführeinrichtungs-Betätigungsglied 50 und der befestigte Kassettenträger 40 auf die Vorderseite des Gehäuses 30 zubewegen. Eine weitere Vorwärtsbewegung des Betätigungsglieds 50 bewirkt, daß sich das Schwenkelement 480 entgegen dem Uhrzeigersinn um das Schwenklager 482 dreht und somit das Ende 486 des Schwenkelements und den Türhalterungszapfen 463 in rückwärtiger Richtung bewegt. Dies führt zu einer Rückwärtsbewegung bzw. zu einem Einfahren der Türhalterung 426 und der angebrachten Tür 424 in die in Fig. 16 gezeigte Position. Während dieser Rückwärtsbewegung werden die Türhalterungsschlitze 265, 266 entlang der Stifte 468 und 470 in die in Fig. 16 gezeigte Position geschoben, und der Türhalterungszapfen 464 verschiebt sich innerhalb der Kerbe 542, die in der oberen Oberfläche des Gehäuses 30, Fig. 17, angeordnet ist, um die Führung der Türhalterung zu unterstützen.
  • Da sich das Schwenkelement 480 in einer horizontalen Ebene dreht, die zu der Translationsebene des Betätigungsglieds 50 parallel ist, wird für den Einfahrmechanismus sehr wenig vertikaler Raum benötigt. Dies ist ein wichtiger Vorteil, da bei den meisten Optikplattenspeicher- und Handhabungseinrichtungen vertikaler Raum in der Regel sehr begrenzt ist.
  • Eine weitere Vorwärtsbewegung des Betätigungsglieds 50 führt zu einem Kontakt zwischen dem Querelement 298 des Betätigungsglieds 50 und dem Nockenelement 460 der Türhalterung 426, Fig. 15. Dieser Kontakt bewirkt, daß die Türhalterung 426 sich um die Stifte 468 und 470 zu drehen beginnt und somit bewirkt, daß sich die Vorderseite der Türhalterung 426 zusammen mit der angebrachten Tür 424 anzuheben beginnt. Dieses Anheben setzt sich fort, bis das Betätigungsglied seinen vordersten Bewegungspunkt, wie in Fig. 15 gezeigt, erreicht.
  • Somit bewirkt der oben beschriebene Mechanismus, daß die Tür 424 zunächst von der Blende 412 einfährt und sich dann aus dem Weg des Kassettenträgers 40 heraus erhebt. Dieser Einfahrschritt ist wichtig, da in geschlossenem Zustand Abschnitte der Tür 424 tatsächlich in die Blendenöffnung 422 eintreten, wie unten ausführlicher beschrieben wird. Dementsprechend ist es notwendig, die Tür von der Öffnung einzufahren, bevor sie angehoben werden kann. Mit anderen Worten muß die Tür mindestens um eine Strecke eingefahren werden, die ausreicht, um die Öffnung 422 freizumachen, bevor sie aus dem Weg des Kassettenträgers 40 herausgehoben werden kann. Die Gesamteinfahrstrecke für die Tür 424 ist von der spezifischen geometrischen Struktur und Position des Schwenkelements 480 abhängig. Bei einem Beispiel kann die Gesamteinfahrstrecke für die Tür ca. 12 mm betragen, und die Gesamtanhebungshöhe für die Tür kann ca. 27 mm betragen.
  • Bei Umkehr des Betätigungsglieds 50 wird der oben beschriebene Vorgang umgekehrt, wobei die Tür zuerst abgesenkt und daraufhin vorgeschoben wird, so daß sie in Kontakt mit der hinteren Oberfläche 416 der Vorderblende 412 kommt. Die resultierende geschlossene Konfiguration ist in Fig. 17 gezeigt, bei der das Betätigungsglied 50 so eingefahren ist, daß es nicht mehr in Kontakt mit dem Schwenkelement 480 steht. Die Kraft zum Absenken und Vorschieben der Tür wird durch die Federn 476 und 478 geliefert.
  • Es ist wichtig zu beachten, daß bei der Türöffnungsoperation die Einfahr- und Anhebeoperationen sequentiell sind. Mit anderen Worten, die Einfahrbewegung ist vollständig abgeschlossen, bevor die Anhebebewegung beginnt. Dies ermöglicht es dem Betätigungsglied 50, für jede Operation zu unterschiedlichen Zeiten Kraft zu liefern, und führt zu einer geringeren Maximalkraft, die von dem. Betätigungsglied 50 zum Öffnen der Tür geliefert wird. Folglich muß weniger Kraft durch das Drahtseil 272 und den Motor 274 geliefert werden.
  • Da die Türanordnung 410 normalerweise durch die Federn 476 und 478 zu ihrer geschlossenen Position vorgespannt ist, ist sie zudem in der Lage, sich von einem Fehlerzustand ohne weiteres zu erholen. Ein derartiger Fehlerzustand kann eintreten, wenn beispielsweise eine Bedienperson die geschlossene Tür nach hinten und nach, oben schieben würde. Selbst wenn die Tür in dieser Position blockieren würde, würde sie bei der nächsten Vorwärtsauslösung des Betätigungsglieds 50 rückgesetzt werden.
  • Um ein ästhetisch angenehmes Erscheinungsbild zu liefern, kann die Tür 424 so konfiguriert sein, daß sie tatsächlich in die Öffnung 422 paßt. Während die Tür 424 in Richtung auf ihre geschlossene Konfiguration vorgeschoben wird, bewegen sich die äußeren Abschnitte 490 der Tür 424, Fig. 15, in die Türöffnung 422. Diese Bewegung wird durch Kontakt der Arretierungen 492 und 494 mit der hinteren Oberfläche 416 der Blende 412, wie in Fig. 17 gezeigt, angehalten. Da die Tür 424 eine gekrümmte Oberfläche aufweist, kommen die Arretierungen 492, 494 vor der Türverbindungsnase 450 in Kontakt mit der hinteren Oberfläche 416. Eine fortgesetzte Vorwärtsbewegung der Tür und der Türhalterung nach Kontaktierung durch die Arretierungen 492 und 494 führt zu einer leichten Verformung des Türelements 424, wodurch eine genaue Passung in der Öffnung 422 sichergestellt wird. Die Vorwärtsbewegung wird angehalten, wenn die Verbindungsnase 450 in Kontakt mit der hinteren Oberfläche der Blende 412 kommt.
  • Die Türanordnung 410 kann auch mit einer Selbstjustierungseigenschaft versehen sein, wie nun ausführlich erklärt wird. Fig. 19 ist eine Ansicht der Anbringung der Tür 424 an der Türhalterung 426 entlang der Linie 19-19 in Fig. 14. Der Türhalterungs-Verbindungsabschnitt 458 ist mit einem ersten T-förmigen Schlitz 496 versehen. Der T-förmige Schlitz weist einen vertikalen Abschnitt 498, der den "oberen Teil" der T-Form bildet, und einen horizontalen Abschnitt 500 auf, der den "aufrechten Teil" der T-Form bildet. In dem Verbindungsabschnitt 458 ist ferner ein zweiter T-förmiger Schlitz 502, wie gezeigt, bereitgestellt. Der zweite T-förmige Schlitz 502 weist einen vertikalen Abschnitt 504 und einen horizontalen Abschnitt 506 auf und kann identisch mit dem ersten T-förmigen Schlitz 496 sein. Zwei rechtwinklige Schlitze 508, 510 sind ferner in dem Verbindungsabschnitt 458, wie gezeigt, bereitgestellt.
  • Ein erstes Einrastelement 512 kann einstückig mit der Verbindungsnase 450 gebildet sein. Das Einrastelement 512 ist mit Ansätzen 514 und 516 versehen, die um eine Strecke, die ungefähr gleich der Dicke des Verbindungsabschnitts 458 ist, von der Oberfläche der Verbindungsnase 450 versetzt sind (wie am besten in Fig. 21 gezeigt). Ein zweites Einrastelement 518 kann ebenfalls wie gezeigt bereitgestellt werden. Das zweite Einrastelement 518 weist Ansätze 520, 522 auf und kann identisch mit dem ersten Einrastelement 512 sein.
  • Fig. 21 ist eine Draufsicht der Türverbindungsnase 450. Wie in Fig. 21 gezeigt, kann ferner ein erhöhtes Arretierungselement 524 einstückig mit der Verbindungsnase 450 gebildet sein. Das Arretierungselement 524 ist mit einem geneigten Ende 528 und einem nicht geneigten Ende 526 versehen.
  • Zum Anbringen der Türverbindungsnase 450 an dem Türhalterungs-Verbindungsabschnitt 458 werden zunächst Einrastelemente 512, 518 in die vertikalen Abschnitte 498, 504 der T- förmigen Schlitze 496 und 502 eingeführt. An diesem Punkt ist das Arretierungselement 524 in dem ersten rechtwinkligen Schlitz 508 angeordnet. Die Verbindungsnase 450 wird dann, wie in Fig. 19 gezeigt, nach rechts verschoben, wodurch die Einrastabschnitte 512, 518 in die horizontalen Abschnitte 500, 506 der T-förmigen Schlitze 496 und 502 eintreten. Während diese Bewegung stattfindet, tritt das Arretierungselement 524 in den zweiten rechtwinkligen, Schlitz 510 ein. Der geneigte Abschnitt 528 des Arretierungselements 524 erleichtert diese Bewegung.
  • An diesem Punkt verhindern die Ansätze der Einrastelemente 512, 518 eine Entnahme der Verbindungsnase 450 aus dem Verbindungsabschnitt 458, und somit wird die Tür 424 sicher an der Türhalterung 426 befestigt. Die oben beschriebene Anbringung erlaubt jedoch eine horizontale Bewegung der Tür 424 zwischen den in Fig. 19 und 20 gezeigten Positionen. In der Position der Fig. 19 wird eine weitere Bewegung nach links durch den Kontakt zwischen dem nicht geneigten Abschnitt 526 des Arretierungselements 524 und dem linken Rand des zweiten rechtwinkligen Schlitzes 510 verhindert. In der Position der Fig. 20 wird eine weitere Bewegung nach rechts durch Kontakt zwischen den Eintastelementen 512, 518 und den rechten Rändern der horizontalen Abschnitte 500, 506 verhindert. Dementsprechend ist die Tür 424 in der Lage, sich horizontal zwischen den in den Fig. 19 und 20 gezeigten Positionen zu bewegen. Diese Strecke kann beispielsweise ca. 5,4 mm betragen.
  • Diese Bewegungsfreiheit erleichtert den Einbau der Einführvorrichtung 10 und der Vorderblende 412 in das Optikplattenspeicher- und Handhabungssystem 11. Für einen ordnungsgemäßen Betrieb muß die Einführvorrichtung 10 genau nach dem System 11 und insbesondere nach der Handhabungseinrichtung 18 des Systems ausgerichtet sein. Dies macht es schwierig, auch die Einführvorrichtung 10 genau nach der Vorderblende 412 auszurichten. Das oben beschriebene Anbringungssystem für die bewegliche Tür ermöglicht der Tür 424, sich selbst nach der Vorderblende 412 auszurichten, wie nun ausführlicher beschrieben wird.
  • Unter Bezugnahme auf Fig. 17 ist die hintere Oberfläche 416 der Blende 412 mit einem ersten Wandabschnitt 530 versehen. Dieser Wandabschnitt enthält eine flache Oberfläche 532 und eine geneigte Oberfläche 534. Ein zweiter Wandabschnitt 536 ist ferner auf der hinteren Oberfläche 416 der Blende 412 bereitgestellt und kann identisch mit dem ersten Wandabschnitt 530 sein, allerdings in einer entgegengesetzt ausgerichteten Konfiguration.
  • Zum Anbringen der Blende 412 an dem System wird es zunächst in die Richtung des Pfeils 538 in Fig. 17 bewegt. Diese Bewegung bewirkt, daß die geneigten Oberflächen der Wandabschnitte 530, 536 die horizontal bewegliche Tür 424 in eine Ausrichtung nach den flachen Oberflächen der Wandabschnitte 530 und 536 führen. Wenn die Blende 412 erst einmal an dem System angebracht ist, hindern die flachen Oberflächen die Tür 424 an der horizontalen Bewegung und zwingen sie zur Ausrichtung nach der Öffnung 422 in der Blende 412. Auf diese Weise sind die Tür 424 und die Blende 412 in einer horizontalen Richtung selbstausrichtend.
  • Die Tür 424 und die Blende 412 sind auch in einer vertikalen Richtung selbstausrichtend. Unter erneuter Bezugnahme auf Fig. 17 ist ein Sims 540 auf der hinteren Oberfläche der Blende 412 bereitgestellt. Dieses Sims begrenzt die Abwärtsbewegung der Tür 424 und zwingt sie zur vertikalen Ausrichtung nach der Öffnung 422.
  • In der obigen Beschreibung werden Begriffe wie "horizontal" und "vertikal" lediglich zu Veranschaulichungszwecken verwendet. Bei der tatsächlichen Verwendung kann die Einführeinrichtung 10 in fast jeder beliebigen Position angebracht sein, wodurch Begriffe wie "horizontal" und "vertikal" relativ zur Orientierung der Einführeinrichtung sind.
  • Obwohl eine Türanordnung für eine Optikplattenkassetten- Einführvorrichtung im einzelnen beschrieben wurde, ist es beispielsweise selbstverständlich, daß sich die Erfindung auf jede beliebige Medienkassettenhandhabungsvorrichtung, einschließlich Magnetplatten (Floppy-Disks und Festplatten), Bandkassetten und andere Datenspeicherkassetten mit einer Konfiguration, die eine mechanisierte Handhabung der Kassette erfordert, anwenden läßt.

Claims (10)

1. Eine Türanordnung (410) für eine Kassettenaufnahmeeinrichtung (10) mit
einer außen angeordneten Blende (412), die eine Zugriffsöffnung (422) in derselben umfaßt, die dazu konzipiert ist, Kassetten (12) durch diese hindurch aufzunehmen, und
einer Türblende (424), die dazu konzipiert ist, diese Zugriffsöffnung (422) zu schließen,
gekennzeichnet
(a) durch einen Türöffnungsmechanismus, der mit der Kassettenaufnahmeeinrichtung (10) in Wirkverbindung steht, wobei der Türöffnungsmechanismus mit einer Türblendenhalterung (426) versehen ist, die mindestens einen Längsschlitz (496, 502) umfaßt, der sich durch diese hindurch erstreckt;
(b) dadurch, daß die Türblende (424) mindestens ein Einrastelement (512, 518) umfaßt, das mit derselben verbunden ist;
(c) dadurch, daß sich das mindestens eine Einrastelement (512, 518) durch den mindestens einen Längsschlitz (496, 502) der Türblendenhalterung (426) erstreckt, um die Türblende (424) verschiebbar an dem Türöffnungsmechanismus (426) anzubringen.
2. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1, bei der der Türöffnungsmechanismus (426) einen Türeinfahrmechanismus (463, 480) aufweist.
3. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 1, bei der der Türöffnungsmechanismus (426) sowohl einen Türeinfahr- (463, 480) als auch einen Türanhebe- (460) -Mechanismus umfaßt.
4. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 2 oder Anspruch 3, bei der die Kassettenaufnahmeeinrichtung (10) ein Betätigungsglied (50) mit einem Bewegungsweg (70) innerhalb der Kassettenaufnahmeeinrichtung (10) aufweist und der Türeinfahrmechanismus (463, 480) folgende Merkmale aufweist:
(a) ein Schwenkelement (480) mit einem ersten Abschnitt (486) und einem zweiten Abschnitt (488);
(b) wobei der erste Abschnitt (486) des Schwenkelements mit dem Türöffnungsmechanismus (426) in Wirkverbindung steht;
(c) wobei der zweite Abschnitt (488) des Schwenkelements in dem Bewegungsweg (70) des Betätigungsglieds angeordnet ist.
5. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 4, bei der der Bewegungsweg (70) des Betätigungsglieds auf eine einzige Betätigungsglied-Bewegungsebene beschränkt ist und das Schwenkelement (480) um eine Schwenkelementachse (482), die sich quer zu der Betätigungsgliedebene befindet, schwenkt.
6. Die Vorrichtung gemäß Anspruch 5, bei der die Schwenkelementachse (482) zu der Betätigungsgliedebene im wesentlichen senkrecht steht.
7. Ein Verfahren des Schließens einer Zugriffsöffnung (422) einer Kassettenhandhabungseinrichtung, bei dem Kassetten (12) in einer Bewegungsebene bewegt werden und das folgende Schritte umfaßt:
(a) Bereitstellen eines Türelements (44), das an einer Türblendenhalterung (426), die dazu konzipiert ist, die Zugriffsöffnung (422) zu schließen, verschiebbar angebracht ist;
(b) Bewirken einer ersten Bewegung des Türelements (424) durch Schwenken der Türblendenhalterung (426) um einen Schwenkpunkt (468, 470); und
(c) Bewirken einer zweiten Bewegung des Türelements (424) in einer Richtung, die zu der Bewegungsebene im wesentlichen parallel ist, auf die Zugriffsöffnung (422) zu, durch Bewegen der Türblendenhalterung (426) weg von dem Schwenkpunkt (468, 470).
8. Das Verfahren gemäß Anspruch 7, bei dem der erste Bewegungsschritt dem zweiten Bewegungsschritt vorausgeht.
9. Das Verfahren gemäß Anspruch 8, das folgende weitete Schritte aufweist:
(a) Kontaktieren von zumindest einem Umfangsabschnitt der Zugriffsöffnung (422) mit dem Türelement;
(b) Anlegen einer Kraft an den Umfangsabschnitt mit dem Türelement (424).
10. Das Verfahren gemäß Anspruch 9, bei dem das Anlegen von Kraft eine Verformung des Türelements (424) bewirkt.
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