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DE10017099B4 - Kassettenentnehmeranordnung mit einer Entnehmerindexierungs- und Multimediakassettenbezugsfeder - Google Patents

Kassettenentnehmeranordnung mit einer Entnehmerindexierungs- und Multimediakassettenbezugsfeder Download PDF

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DE10017099B4
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cassette
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    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B15/00Driving, starting or stopping record carriers of filamentary or web form; Driving both such record carriers and heads; Guiding such record carriers or containers therefor; Control thereof; Control of operating function
    • G11B15/675Guiding containers, e.g. loading, ejecting cassettes
    • G11B15/68Automatic cassette changing arrangements; automatic tape changing arrangements
    • G11B15/682Automatic cassette changing arrangements; automatic tape changing arrangements with fixed magazines having fixed cassette storage cells, e.g. in racks
    • G11B15/6835Automatic cassette changing arrangements; automatic tape changing arrangements with fixed magazines having fixed cassette storage cells, e.g. in racks the cassettes being transferred to a fixed recorder or player using a moving carriage

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Abstract

Kassettenentnehmeranordnung (12) mit folgenden Merkmalen:
einem Rahmen (50) mit einer ersten Seitenwand (52) und einer zweiten Seitenwand (54), die in einer beabstandeten Beziehung positioniert sind;
einer Führungsoberfläche (126, 162, 164), die der zweiten Seitenwand (54) des Rahmens (50) zugeordnet ist, wobei die Führungsoberfläche (126, 162, 164) im wesentlichen parallel zu der zweiten Seitenwand (54) ist; und
einer Federanordnung (10), die ein flexibles Bauglied (60) und eine Rolle (62) aufweist, die an dem flexiblen Bauglied (60) drehbar angebracht und angepaßt ist, um eine Kassette (16), die in der Entnehmeranordnung (12) eingebaut ist, rollend in Eingriff zu nehmen, wobei das flexible Bauglied (60) an der ersten Seitenwand (52) angebracht ist,
wobei die Federanordnung (10) ein Befestigungsende (64) und ein Kassettenvorspannende (66) aufweist, wobei das Befestigungsende (64) an der ersten Seitenwand (52) des Rahmens (50) befestigt ist, und wobei an dem Kassettenvorspannende (66) die Rolle (62) angebracht ist,...

Description

  • Diese Erfindung bezieht sich allgemein auf Datenspeichersysteme zum Handhaben und Speichern von Datenkassetten, wie z. B. eine optische Platte oder Magnetbandkassetten, und insbesondere auf Kassettenzugriffsgeräte zum Ineingriffnehmen und Wiedergewinnen der Datenkassetten, die in Datenspeichersystemen gespeichert sind.
  • Viele unterschiedliche Typen von Datenspeichersystemen existieren und werden verwendet, um Datenkassetten bei bekannten Positionen zu speichern bzw. zu lagern, und um die gewünschten Datenkassetten wiederzugewinnen, so daß Daten zu den Datenkassetten geschrieben oder von denselben gelesen werden können. Auf derartige Datenspeichersysteme wird oftmals als ”Juke-Box”-Datenspeichersysteme (”Musikautomat”-Datenspeichersysteme) oder ”Autowechsler”-Datenspeichersysteme Bezug genommen, insbesondere wenn dieselben eine größere Anzahl von einzelnen Datenkassetten aufnehmen.
  • Ein typisches Juke-Box-Datenspeichersystem kann eines oder mehrere unterschiedliche Typen von Kassettenaufnahmegeräten zum Halten der verschiedenen Datenkassetten umfassen. Beispielsweise kann ein Typ eines Kassettenaufnahmegeräts ein Kassettenspeichergestell oder ein ”Magazin” aufweisen, während ein weiterer Typ eines Kassettenaufnahmegeräts ein Kassetten-Lese/Schreib-Gerät aufweisen kann. Die Kassettenspeichergestelle oder Kassettenspeichermagazine dienen dazu, um Speicherpositionen für die Datenkassetten vorzusehen, und dieselben sind oftmals derart angeordnet, daß dieselben eines oder mehrere vertikale Stapel bilden, obwohl andere Konfigurationen möglich sind. Das Kassetten-Lese/Schreib-Gerät kann bei jeder zweckmäßigen Position innerhalb des Datenspeichersystems positioniert sein.
  • Das Datenspeichersystem kann ferner mit einer bewegbaren Kassettenentnehmeranordnung oder einfach ”einem Entnehmer oder Wähler” zum Transportieren der Datenkassetten zwischen den verschiedenen Kassettenaufnahmegeräten, z. B. zwischen den Kassettenspeichergestellen und den Kassetten-Lese/Schreib-Geräten, versehen sein. Ein typischer Entnehmer kann ferner mit einer Kassettentauchvorrichtung oder einer ”Daumen”- oder ”Zapfen”-Anordnung zum Ineingriffnehmen der verschiedenen Datenkassetten, die in den Kassettenaufnahmegeräten enthalten sind, und zum Ziehen derselben in den Entnehmer versehen sein. Ein Entnehmerpositionierungssystem, das der Kassettenentnehmeranordnung zugeordnet ist, kann verwendet werden, um die Kassettenentnehmeranordnung entlang der verschiedenen Kassettenaufnahmegeräte zu bewegen.
  • Datenspeichersysteme des Typs, der oben beschrieben ist, sind üblicherweise mit einem Hostcomputersystem verbunden, das verwendet werden kann, um auf Daten auf den Datenkassetten zuzugreifen oder in denselben zu speichern. Wenn beispielsweise das Hostcomputersystem eine Abfrage nach Daten ausgibt, die in einer speziellen Datenkassette enthalten sind, wird ein Steuersystem, das dem Datenspeichersystem zugeordnet ist, das Entnehmerpositionierungssystem betätigen, um die Entnehmeranordnung entlang der Kassettenspeichergestelle so lange zu bewegen, bis die Entnehmeranordnung benachbart zu der gewünschten Datenkassette positioniert ist. Die Kassettentauchvorrichtung oder die ”Daumen”-Anordnung, die der Entnehmeranordnung zugeordnet ist, kann dann die Datenkassette aus dem Kassettenspeichergestell entfernen und dieselbe in die Entnehmeranordnung ziehen. Das Entnehmerpositionierungssystem kann dann betätigt werden, um die Entnehmeranordnung zu dem geeigneten Kassetten-Lese/Schreib-Gerät zu bewegen. Sobald die Daumenanordnung ordnungsgemäß benachbart zu dem Kassetten-Lese/Schreib-Gerät positioniert ist, kann dieselbe die ausgewählte Datenkassette in das Kassetten-Lese/Schreib-Gerät einfügen, so daß der Hostcomputer danach Daten von der Datenkassette lesen oder zu derselben schreiben kann. Nachdem die Lese/Schreib-Operation beendet ist, kann die Daumen-Anordnung betätigt werden, um die Datenkassette aus dem Kassetten-Lese/Schreib-Gerät zu entfernen. Die Entnehmeranordnung kann danach die Datenkassette zu der geeigneten Position in dem Kassettenspeichergestell zurückbringen.
  • Eine typische Kassettentauchvorrichtung oder eine ”Daumen”-Anordnung ist üblicherweise innerhalb des Entnehmers verschiebbar angebracht und ist mit einem Daumenbetätigersystem versehen, um die Daumenanordnung hin und weg von einem Kassettenzugriffsende des Entnehmers zu bewegen. Wenn es beispielsweise erwünscht ist, eine Datenkassette aus einem Kassettenaufnahmegerät wiederzugewinnen, bewegt das Daumenbetätigersystem die Daumenanordnung hin zu dem Kassettenzugriffsende des Entnehmers, so daß die Daumenanordnung die Datenkassette in Eingriff nehmen oder ”greifen” kann. Eine Fingeranordnung kann drehbar an der Daumenanordnung angebracht sein, um eine Kerbe in der Datenkassette in Eingriff zu nehmen, um die Datenkassette selektiv in Eingriff zu nehmen oder um die Ineingriffnahme zu lösen.
  • Danach kann das Daumenbetätigersystem die Daumenanordnung und die in Eingriff genommene Datenkassette in den Entnehmer zurückziehen. Um die Datenkassette in ein Kassettenaufnahmegerät zu laden, bewegt der Daumenbetätiger die Daumenanordnung und die Datenkassette hin zu dem Kassettenzugriffsende des Entnehmers und fügt die Datenkassette in dem Kassettenaufnahmegerät ein.
  • Bekannte Bandvorspannvorrichtungen umfassen Federn, die eine feste, nicht bewegbare Spitze umfassen, die an dem Entnehmer 12 mit getrennten Teilen, wie z. B. Muttern und Schrauben, befestigt ist. Beispielsweise verwendet ein Overland-Data-LibraryXpress-LX®-Datenspeichersystem eine Metallblattfeder mit einer festen Kunststoffspitze. Der Entnehmerrahmen weist einen Gewindebolzen auf, der sich von dem äußeren des Rahmens erstreckt und der durch ein Loch in dem Ende der Blattfeder läuft, und eine Unterlegscheibe und eine Mutter sind an den Gewindebolzen geschraubt, um die Blattfeder an dem Äußeren des Entnehmers zu befestigen. Eine feste Kunststoffspitze ist mit der Blattfeder unter Verwendung von Blechklemmen (Blattmetallklemmen) verbunden und erstreckt sich in den Entnehmer durch ein Zugriffsloch. Die feste Kunststoffspitze ist relativ kurz (die Höhe ist beispielsweise kleiner als die Breite) und weist eine leichte Neigung oder Abschrdgung auf, die es einer spezifischen Datenkassette ermöglicht, an derselben in den Aufnehmer vorbeizulaufen.
  • Die festen Federspitzen besitzen jedoch mehrere Nachteile, wie z. B., daß dieselben auf eine spezifische Größe und einen spezifischen Typ einer Datenkassette begrenzt sind. Feste Federspitzen verursachen ferner einen nicht wünschenswerten Verschleiß der Datenkassette und besitzen aufgrund der Reibung eine relativ kurze Lebensdauer. Die feste Federspitze tendiert ferner dazu, Etiketten an der Datenkassette zu verschmieren oder zu reißen, was die Lesbarkeit reduziert. Außerdem verursacht die Reibung mit der Datenkassette und dem Etikett derselben Staub und Trümmer in dem Entnehmer, die Fehler verursachen können.
  • Eine feste Federspitze kann sorgfältig für eine spezielle Größe und einen speziellen Typ einer Datenkassette optimiert werden, um ordnungsgemäß die Kassette in Eingriff zu nehmen, und um die Reibung zwischen den ausgewählten Materialien zu minimieren. Der Entnehmer ist jedoch auf diese spezifische Datenkassette begrenzt. Das Ändern des Materials der Datenkassette kann zu einem unerwünscht hohen Maß an Reibung führen. Das Ändern der Größe der Datenkassette kann ebenfalls die Reibung bis zu einem Punkt erhöhen, bei dem Fehler verursacht werden. Im Extremfall kann die feste Federspitze entweder eine derart große Reibung mit der Datenkassette aufweisen, daß dieselbe klemmt, oder kann bis zu einem Punkt verschleißen, daß dieselbe nicht ausreichend Kraft anwendet, um die Kassette vorzuspannen. Die feste Federspitze, die für eine spezifische Kassette entworfen ist, kann ebenfalls zu kurz sein, um eine dünnere Kassette in Eingriff zu nehmen.
  • Außerdem erfordert der Aufbau und die Anordnung von bekannten Entwürfen zusätzliche Befestiger, um die Federspitze mit der Feder zu verbinden oder um die Feder mit dem Entnehmer zu verbinden, was die Anzahl der Teile und die Komplexität erhöht und die mögliche Genauigkeit und Zuverlässigkeit der gefertigten Anordnung reduziert. Die Notwendigkeit von zusätzlichen Befestigern erhöht ferner die Schwierigkeit des Zusammenbaus.
  • Die US 5,596,556 A befasst sich mit einer Vorrichtung zum linearen Verschieben einer Kassettenineingriffnahmeanordnung entlang eines vorbestimmten Verschiebewegs. Zu diesem Zweck umfasst die dort beschriebene Vorrichtung eine Mehrzahl von flexiblen Elementen, nämlich längliche flexible Bauglieder. Eine Kassettenineingriffnahmeanordnung ist fest an den länglichen, flexiblen Baugliedern befestigt, wobei die flexiblen Bauglieder über Rollen antreibbar sind, um die Kassettenineingriffnahmeanordnung zu bewegen.
  • Die EP 504859 B1 befasst sich mit einer Kassettenladevorrichtung zum Laden einer Bandkassette zweier unterschiedlicher Größen in eine Abspielposition. Ein Halter, eine elastische Druckeinrichtung, um eine kleine Bandkassette gegen den Halter zu drücken, sowie eine elastische Druckeinrichtung, um eine große Bandkassette gegen den Halter zu drücken, sind vorgesehen.
  • Die DE 2219121 B2 befasst sich mit einer Vorrichtung zum Verriegeln einer Kassette in einem Magnetbandgerät mit einem Schlitz zum Einführen der Kassette und einem von einer Schnappfeder beauftragten Rasthebel mit einer Rastrolle, welche in einer stabilen Lage des Rasthebels in einen Ausschnitt der Kassette eingreift und in ihrer anderen stabilen Lage außer Eingriff mit der Kassette ist. Der Rasthebel umfasst einen in seinem mittleren Bereich schwenkbar gelagerten Arm, dessen eines Ende die Rastrolle trägt und an dessen anderem Ende eine Druckfeder angelenkt ist, deren freies Ende am Chassis der Vorrichtung abgestützt ist.
  • Die DE 3205339 A1 offenbart eine Kassettenladevorrichtung mit einer Kassettenhalteeinrichtung, die auf einem Chassis zwischen einer Betriebsstellung, in der Aufnahme- und Wiedergabe der Operationen auf einem Magnetband vorgenommen werden, und einer von dem Chassis entfernt vorgesehenen Kassettenaufnahmestellung bewegbar angeordnet ist. Die Kassettenhalteeinrichtung umfasst einen Kassettenhalter, der eine Kassette aufzunehmen vermag, eine Trageeinrichtung, an der der Kassettenhalter verschiebbar angebracht ist, ein zwischen dem Kassettenhalter und der Trageeinrichtung vorgesehenes federndes Glied, welches den Kassettenhalter zu dem Chassis in der Betriebsstellung hin drückt, und ein Detektorglied, welches das Vorhandensein einer Kassette in dem Kassettenhalter ermittelt und welches eine Bewegung des Kassettenhalters zwischen der Betriebsstellung und der Aufnahmestellung verhindert. Der Kassettenhalter weist zwei Führungsteile für die Kassette auf.
  • Die EP 628962 B1 offenbart ein Kassettenbandwiedergabegerät, das Vorspannmittel aufweist, die eine Federkraft auf eine Kassettenführung des Abspielgeräts ausüben.
  • Der JP 63061482 A ist eine Blattfeder zu entnehmen, an deren Ende eine Rolle angebracht ist. Die Struktur dient zur Arretierung von Kassetten während einer Beförderung.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Kassettenentnehmeranordnung zu schaffen, die eine verschleißfreie und störungsfreie Handhabung von Datenkassetten unterschiedlicher Größe und Typen ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Kassettenentnehmeranordnung gemäß Anspruch 1 gelöst.
  • Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß dieselbe eine Kassettenentnehmeranordnung mit einer Federanordnung vorsieht, um mehrere Größen und Typen von Datenkassetten innerhalb eines Aufnehmers vorzuspannen.
  • Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß dieselbe eine Kassettenentnehmeranordnung mit einer Federanordnung vorsieht, die bei unterschiedlichen Größen und Typen von Datenkassetten wirksam ist, und die die Reibung mit der Datenkassette reduziert, um eine Beschädigung zu reduzieren.
  • Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß dieselbe eine Kassettenentnehmeranordnung mit einer Federanordnung vorsieht, die ohne weiteres und leicht an der Entnehmeranordnung befestigbar ist, die keine zusätzlichen Befestigungsteile erfordert, und die dennoch fest an der Entnehmeranordnung befestigt und positioniert verbleibt.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Draufsicht eines Medienzugriffsgeräts und einer Kassettenentnehmeranordnung, die in einem Datenspeichersystem verwendet werden können, um auf Datenkassetten zuzugreifen, die innerhalb des Datenspeichersystems enthalten sind, und um dieselben zu transportieren;
  • 2 eine perspektivische Ansicht der Kassettenaufnehmeranordnung mit einer Entnehmerindexierungs- und Multimediakassettenbezugsfeder;
  • 3 eine Endansicht der Kassettenentnehmeranordnung von 2;
  • 4 eine Seitenansicht der Kassettenentnehmeranordnung von 2;
  • 5 eine perspektivische Ansicht der inneren linken Seite der Kassettenentnehmeranordnung, die die Daumen- und Finger-Anordnungen zeigt;
  • 6 eine perspektivische Ansicht der inneren rechten Seite der Kassettenentnehmeranordnung, die die Daumen- und Finger-Anordnungen zeigt;
  • 7 eine perspektivische Ansicht einer Kassettenbezugsfeder;
  • 8 eine Draufsicht der Kassettenbezugsfeder von 7;
  • 9 eine Seitenansicht der Kassettenbezugsfeder von 7;
  • 10 eine Querschnittsendansicht der Kassettenbezugsfeder von 9, die entlang der Linie 190 vorgenommen ist;
  • 11 eine perspektivische Ansicht einer Rolle für eine Kassettenbezugsfeder; und
  • 12 eine Teilquerschnittsansicht der Kassettenbezugsfeder und des Befestigungspfostens.
  • Eine Kassettenentnehmeranordnung oder ”ein Entnehmer” 12 mit einer Entnehmerindexierungs- und Multimediakassettenbezugsfeder 10 ist in 1 derart gezeigt, wie sie in einem ”Juke-Box”-Datenspeichersystem 14 verwendet werden kann, um Datenkassetten 16 zwischen einem oder mehreren Kassettenaufnahmegeräten zu übertragen, wie z. B. einem oder mehreren Kassettenspeichergestellen oder -magazinen 20 und einem oder mehreren Kassetten-Lese/Schreib-Geräten 22. Der Entnehmer 12 kann innerhalb der Juke-Box 14 durch ein Entnehmerpositionierungssystem 32 zu verschiedenen Positionen benachbart zu den Speichermagazinen 20 und den Kassetten-Lese/Schreib-Geräten 22 bewegt werden. Der Entnehmer 12 umfaßt eine Daumenanordnung 80, die sich innerhalb des Entnehmers 12 hin und weg von einem Kassettenzugriffsende 82 hin und her entlang einer X-Achse innerhalb des Entnehmers 12 bewegen kann. Die Daumenanordnung 80 ist mit einer Fingeranordnung 84 zum Ineingriffnehmen einer Datenkassette 16 angepaßt. Wenn der Entnehmer 12 benachbart zu einer Datenkassette 16 in einem Kassettenaufnahmegerät positioniert ist, kann die Daumenanordnung 80 hin zu der Datenkassette 16 so lange verlängert werden, bis die Fingeranordnung 84 die Kassette 16 in Eingriff nimmt. Die Daumenanordnung 80 kann dann zurückgezogen werden, was die Datenkassette 16 in eine innere Kammer 56 in dem Entnehmer 12 zieht. Der Entnehmer 12 kann dann innerhalb des Datenspeichersystems 14 zu einem weiteren Kassettenaufnahmegerät (z. B. 20 und 22) bewegt werden, und die Daumenanordnung 80 kann die Datenkassette 16 aus der inneren Kammer 56 in das Kassettenaufnahmegerät schieben.
  • Die Fingeranordnung 84, die Daumenanordnung 80 und der Entnehmer 12 müssen vor einem Kassettenaufnahmegerät 20 und 22 während der Kassettenwiedergewinnung genau positioniert oder indexiert werden, so daß die Fingeranordnung 84 zuverlässig die Datenkassette 16 in Eingriff nimmt. Die Daumenanordnung 80 ist in dem Entnehmer 12 durch eine Führungsspur 86 genau positioniert, was die Kassettenwiedergewinnung erleichtert.
  • Ähnlicherweise muß eine Datenkassette 16 in dem Entnehmer 12 genau vor einem Kassettenaufnahmegerät 20 und 22 während der Kassetteneinfügung positioniert werden, um die Kassette 16 zuverlässig einzufügen. Die Entnehmerindexierungs- und Multimediakassettenbezugsfeder 10, wie sie in 2 und 7 sichtbar ist, kann an dem Entnehmer 12 angebracht sein, um eine Datenkassette 16 gegen eine Seitenwand 54 des Aufnehmers vorzuspannen, wodurch die Kassette 16 innerhalb des Entnehmers 12 genau positioniert wird.
  • Die Entnehmerindexierungs- und Multimediakassettenbezugsfeder 10 unterstützt folglich die Entnehmerindexierung oder die Entnehmerpositionierung, was die Zuverlässigkeit erhöht. Die Entnehmerindexierungs- und Multimediakassettenbezugsfeder 10 ermöglicht ferner, daß verschiedene Typen und Größen von Datenkassetten 16 verwendet werden, wie z. B. verschiedene magnetische oder optische Bänder oder Platten. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann die Juke-Box 14 mehrere Digitallinearband-(DLT-; DLT = Digital Linear Tape)Kassetten verwenden, wie z. B. die Modellnummer DLTtape IV, erhältlich von der Quantum Co. of Milpitas, CA. Die Kassettenbezugsfeder 10 ermöglicht jedoch die Verwendung von Medien mit variierenden Breiten.
  • Die Juke-Box 14 kann ein Multimediagerät sein, das einen Zugriff auf variierende Typen oder Größen von Medien in einem Gerät ermöglicht, oder die Juke-Box 14 kann lediglich einen Typ eines Mediums verwenden, ohne zur Anwendung mit lediglich diesem Medientyp spezifisch entworfen zu sein. Die Kassettenbezugsfeder 10 spannt eine Datenkassette 16 gegen eine Bezugsoberfläche in dem Entnehmer 12 derart vor, daß die Position der Kassette 16 genau bekannt ist. Dies verhindert, daß eine schmale Datenkassette 16 zu einer unbekannten Position innerhalb der breiteren inneren Kammer 56 in dem Aufnehmer 12 gleitet oder wandert, bei der sich dieselbe mit dem Magazin 20 oder dem Kassetten-Lese/Schreib-Gerät 22 während der Einfügung verklemmen könnte.
  • Die Kassettenbezugsfeder 10 kann ein flexibles Bauglied 60 aufweisen, das an einem ersten Ende 64 an dem Rahmen 50 des Entnehmers 12 angebracht ist. Eine Federspitze 70 ist an einem zweiten Ende 66 des flexiblen Bauglieds 60 angebracht. Die Federspitze kann eine Befestigungsoberfläche 74, die an dem flexiblen Bauglied 60 befestigt ist, und zwei Trägerarme 76 aufweisen, die sich von der Befestigungsoberfläche 74 in einer parallelen beabstandeten Beziehung erstrecken. Eine Rolle 62 kann zwischen den zwei Trägerarmen 76 angebracht sein, um gegen die Seite einer Datenkassette 16 zu rollen, wenn dieselbe entweder in einer Richtung in 122 oder aus 120 dem Entnehmer 12 bewegt wird, um eine Vorspannkraft gegen die Datenkassette 16 auszuüben, während eine Reibung zwischen der Kassettenbezugsfeder 10 und der Kassette 16 minimiert wird.
  • Die Kassettenbezugsfeder 10 kann an dem ersten Ende 64 an einer äußeren Oberfläche der Seite 52 der Entnehmerrahmenanordnung 50 angebracht sein.
  • Die Kassettenbezugsfeder 10 kann an dem Entnehmer 12 mit 'L'-förmigen Befestigungsauflagen oder Befestigungsklammern 90, 92, 94 und 96 befestigt sein, die sich über Flügel 100 und 102 wickeln, die sich von dem flexiblen Bauglied 60 erstrecken. Die Kassettenbezugsfeder 10 kann ferner an Ort und Stelle gegen die Seite 52 des Entnehmerrahmens 50 durch einen Befestigungspfosten 104 an dem Rahmen 50 befestigt sein, der in ein Loch 110 in dem ersten Ende 64 der Kassettenbezugsfeder 10 in Eingriff geht. Der Befestigungspfosten 104 verhindert, daß die Kassettenbezugsfeder 10 unter den Befestigungsklammern 90, 92, 94 und 96 hinausgeschoben wird bzw. hinausgleitet.
  • Der Befestigungspfosten 104 kann auf einem elastischen Befestigungsarm 106 plaziert sein, was es dem Befestigungspfosten 104 ermöglicht, unter die Oberfläche der Entnehmerseite 52 so lange gedrückt zu werden, bis das Loch 110 in der Kassettenbezugsfeder 10 sich über den Pfosten 104 bewegt, wobei an diesem Punkt der elastische Befestigungsarm 106 zu der normalen Position desselben zurückkehren wird, und der Befestigungspfosten 104 sich in das Loch 110 verschiebt bzw. in das Loch 110 gleitet. Um die Kassettenbezugsfeder 10 an dem Entnehmer 12 anzubringen, wird die Kassettenbezugsfeder 10 gegen die Seite 52 mit den Flügeln 100 und 102 entlang der Befestigungsklammern 90, 92, 94 und 96 plaziert. Die Kassettenbezugsfeder 10 wird dann entlang der Entnehmerseite 52 derart verschoben, daß die Flügel 100 und 102 unter die Befestigungsklammern 90, 92, 94 und 96 verschoben werden, und der Befestigungspfosten 106 in das Loch 110 gleitet, um eine weitere Seitwärtsbewegung zu verhindern.
  • Ein Abschnitt der Federspitze 70 erstreckt sich durch ein Loch 72 in der ersten Seite 52 des Entnehmerrahmens 50, insbesondere die zwei Trägerarme 76 und die Rolle 72. Der Großteil der Kassettenbezugsfeder 10 verbleibt folglich auf der Außenseite des Entnehmers 12, was die Gesamtgröße des Entnehmers 12 reduziert, während die Federspitze 70 sich in die innere Kammer 56 erstreckt, um eine Datenkassette 16 in Eingriff zu nehmen.
  • Die Rolle 62 kann jeden beliebigen Typ eines Rollbauglieds aufweisen, das sich dreht, sowie die Datenkassette 16 an demselben vorbeiläuft, wodurch die Reibung reduziert wird. Beispielsweise kann die Rolle 62 eine Kugel aufweisen, die entweder zwischen zwei Trägerarmen 76 gehalten wird oder in einem Trägerring (nicht gezeigt), wie z. B. eine Kugelspitze in einem Stift, gehalten wird. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die Rolle 62 einen Zylinder auf, der zwischen den zwei Trägerarmen 76 getragen wird.
  • Die Kassettenbezugsfeder 10 liefert wesentliche Vorteile. Die Kassettenbezugsfeder 10 erhöht die Zuverlässigkeit der Juke-Box 14, indem die Wahrscheinlichkeit von fehlausgerichteten Datenkassetten 16 während Kassetteneinfügungsoperationen reduziert wird. Die Entnehmerindexierung oder -positionierung wird stark verbessert, was es ermöglicht, daß Kassettenaufnahmegeräte 20 und 22 Öffnungen mit niedrigeren Toleranzen aufweisen, die mit nahezu der gleichen Breite wie die Datenkassette 16 dimensioniert sind.
  • Die Kassettenbezugsfeder 10 ermöglicht ferner Multimedia-Juke-Boxen 14 oder die Verwendung einer Juke-Box 14 mit unterschiedlichen Typen von Medienkassetten ohne den Entnehmer 12 anzupassen.
  • Die Kassettenbezugsfeder 10 reduziert ferner die Reibung zwischen der Feder 10 und den Datenkassetten 16, was eine Beschädigung und einen Verschleiß der Kassetten 16 und die Wahrscheinlichkeit eines Klemmens reduziert. Dies kann ferner die Leistungserfordernisse an die Daumenanordnungsantriebsmotoren reduzieren.
  • Durch die kurze Beschreibung der Kassettenbezugsfeder 10 sowie einiger ihrer wesentlicheren Merkmale und Vorteile werden die verschiedenen Ausführungsbeispiele der Kassettenbezugsfeder 10 gemäß der vorliegenden Erfindung nun detailliert beschrieben. Vor dem Fortfahren mit der Beschreibung sei jedoch bemerkt, daß die Kassettenbezugsfeder 10 gemäß der vorliegenden Erfindung in einer beliebigen Kassettenineingriffnahmeanordnung eines großen Bereichs von Kassettenineingriffnahmeanordnungen in einem beliebigen Datenspeichersystem einer breiten Vielfalt von Datenspeichersystemen verwendet werden kann, die bereits bekannt sind oder die in der Zukunft entwickelt werden. Dementsprechend sollte die vorliegende Erfindung nicht als auf das spezielle Datenspeichersystem 14 und die Kassettenentnehmeranordnung 12, die hierin gezeigt und beschrieben sind, begrenzt betrachtet werden.
  • Unter Beachtung der vorhergehenden Betrachtungen ist ein Ausführungsbeispiel einer Kassettenbezugsfeder 10 hierin gezeigt und beschrieben, das in einer Kassettenentnehmeranordnung 12 verwendet werden kann. Die Kassettenentnehmeranordnung 12 kann ihrerseits in einem Abschnitt eines ”Juke-Box”-Datenspeichersystems 14 verwendet werden. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann das Juke-Box-Datenspeichersystem 14 ein Datenspeichersystem des Typs aufweisen, der in der U.S.-Patentanmeldung Seriennummer 09/045,134, eingereicht am 20. März 1998, mit dem Titel ”Multi-Plane Translating Cartridge Handling System,” beschrieben ist, die hierin durch Bezugnahme mit ihrem gesamten Offenbarungsgehalt aufgenommen ist. Alternativ kann das Datenspeichersystem 14 von einem Typ sein, der in dem U.S.-Patent Nr. 5,596,556 , mit dem Titel ”Linear Displacement and Support Apparatus for use in a Cartridge Handling System” beschrieben ist, das ebenfalls hierin durch Bezugnahme in seinem gesamten Offenbarungsgehalt aufgenommen ist. Das Datenspeichersystem 14 kann ferner einen Typ aufweisen, der in der U.S.-Patentanmeldung Seriennummer 09/137,350, eingereicht am 20. August 1998, mit dem Titel ”Modular Data Storage System”, beschrieben ist, die hierin durch Bezugnahme mit ihrem gesamten Offenbarungsgehalt aufgenommen ist.
  • Nun im wesentlichen bezugnehmend auf 1 kann das Datenspeichersystem 14, das in der U.S.-Patentanmeldung Seriennummer 09/045,134 beschrieben ist, auf die oben Bezug genommen wird, einen allgemein rechteckförmigen Rahmen oder eine Chassisanordnung 24 mit einem Paar von gegenüberliegenden Seitenabschnitten 34 und 36 und einem Endabschnitt 40 aufweisen, um den verschiedene Kassettenaufnahmegeräte positioniert sind. Insbesondere kann ein Paar von Kassettenspeichergestellen oder -magazinen 20 benachbart zu jedem gegenüberliegenden Seitenabschnitt 34 und 36 der Rahmen- oder Chassis-Anordnung 24 positioniert sein, während ein Paar von Kassetten-Lese/Schreib-Geräten 22 benachbart zu dem Endabschnitt 40 der Rahmenanordnung 24 positioniert sein kann. Dementsprechend definieren die verschiedenen Kassettenaufnahmegeräte (z. B. die Kassettenspeichergestelle oder -magazine 20 und die Kassetten-Lese/Schreib-Geräte 22) eine allgemein U-förmige Konfiguration.
  • Ein Entnehmerpositionierungssystem 32 kann verwendet werden, um die Kassettenentnehmeranordnung 12 entlang der U-förmigen Führungsspur 26 zu bewegen. Bei dem hierin gezeigten und beschriebenen Ausführungsbeispiel kann beispielsweise das Aufnehmerpositionierungssystem 32 die Kassettenentnehmeranordnung 12 zwischen einer ersten Position 46, die benachbart zu dem ersten Seitenabschnitt 34 der Rahmenanordnung 24 ist, einer zweiten Position 46', die benachbart zu dem Endabschnitt 40 der Rahmenanordnung 24 ist, und einer dritten Position 46'', die benachbart zu dem zweiten Seitenabschnitt 36 der Rahmenanordnung 24 ist, bewegen.
  • Das Entnehmerpositionierungssystem 32 kann ein Gestell- und ein Ritzelantriebssystem mit einem U-förmigen Zahngestell 42 aufweisen, das an der unteren Platte 44 der Rahmenanordnung 24 bei einer Position angebracht ist, die benachbart zu der U-förmigen Führungsspur 26 ist. Die Kassettenentnehmeranordnung 12 kann mit einem unteren Ritzel 112 (6) versehen sein, das dimensioniert und positioniert ist, so daß dasselbe das untere U-förmige Zahngestell 42, das an der unteren Platte 44 vorgesehen ist, in Eingriff nimmt. Ähnlicherweise kann die Kassettenentnehmeranordnung 12 ferner mit einem oberen Ritzel 114 versehen sein, das dimensioniert und positioniert ist, so daß dasselbe ein oberes U-förmiges Zahngestell in Eingriff nimmt, das auf einer oberen Platte (nicht gezeigt) vorgesehen ist. Ein Antriebsritzelbetätigersystem 116, das an der Kassettenentnehmeranordnung 12 angebracht ist, kann verwendet werden, um die unteren und oberen Ritzel 112 und 114 anzutreiben, wodurch es ermöglicht wird, daß die Entnehmeranordnung 12 entlang des U-förmigen Wegs 30 bewegt wird.
  • Die Details der Kassettenentnehmeranordnung 12, die bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verwendet werden können, sind am besten in den 2, 5 und 6 zu sehen. Im wesentlichen kann die Kassettenentnehmeranordnung 12 eine Entnehmerrahmenanordnung 50 mit einer ersten Seitenwand oder einem Seitenbauglied 52 und einer zweiten Seitenwand oder einem Seitenbauglied 54 umfassen. Die zwei Seitenbauglieder 52 und 54 definieren eine innere Kammer oder einen Hohlraum 56 einer ausreichende Größe, um eine Datenkassette 16 aufzunehmen. Die Daumenanordnung 80 ist an der Rahmenanordnung 50 verschiebbar angebracht, so daß die Daumenanordnung 80 entlang einer X-Achse hin und weg von dem Kassettenzugriffsende 82 der Rahmenanordnung 50, d. h. im allgemeinen in den Richtungen der Pfeile 120 bzw. 122, bewegt werden kann (siehe 5).
  • Die Daumenanordnung 80 kann an der ersten und der zweiten länglichen Führungsschiene 124 und 126 angebracht sein, die an der ersten und der zweiten Seite 52 und 54 der Aufnehmerrahmenanordnung 50 vorgesehen sind (siehe 5 und 6). Der Hauptkörperabschnitt 130 der Daumenanordnung 80 kann ein erstes Flanschbauglied 132 umfassen, das dimensioniert und positioniert ist, um die erste längliche Führungsschiene 124 in Eingriff zu nehmen. Der Hauptkörperabschnitt 130 der Daumenanordnung 80 kann ferner ein zweites oder C-förmiges Flanschbauglied 134 umfassen, das angepaßt ist, um die zweite längliche Führungsschiene 126 in Eingriff zu nehmen. Die Daumenanordnung 80 wird dadurch geführt und getragen, sowie dieselbe in der Kassettenentnehmeranordnung 12 hin und weg von dem Kassettenzugriffsende 82 bewegt wird.
  • Die verschiedenen Komponenten, die gerade beschrieben wurden, können aus einem Material eines breiten Bereichs von Materialien hergestellt sein, wie z. B. Metallen oder Kunststoffen, die für die beabsichtigte Anwendung geeignet sind. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind beispielsweise das erste und das zweite Seitenbauglied 52 und 54, die die Entnehmerrahmenanordnung 50 aufweisen, aus einem Polycarbonatkunststoffmaterial geformt. Dementsprechend können die verschiedenen Komponenten und Merkmale, die darin enthalten sind, z. B. die Führungsschienen 124 und 126, als einstückige Komponenten der Seitenbauglieder 52 bzw. 54 vorgesehen sein. Alternativ können das erste und das zweite Seitenbauglied 52 und 54, die die Entnehmerrahmenanordnung 50 aufweist, aus anderen Materialien bestehen, wobei in diesem Fall die verschiedenen Komponenten und Merkmale der Seitenbauglieder 52 und 54 einstückige Komponenten oder getrennte Elemente abhängig von dem speziellen Entwurf und dem zu verwendenden Material aufweisen.
  • Der Hauptkörperabschnitt 130 der Daumenanordnung 80 kann ferner aus einem beliebigen Material eines breiten Bereichs von Materialien hergestellt sein, die für die beabsichtigte Anwendung geeignet sind. Bei dem Ausführungsbeispiel, das hierin gezeigt und beschrieben ist, kann der Hauptkörperabschnitt 130 der Daumenanordnung 80 beispielsweise aus Nylon mit einer kleinen Menge Teflon®, das als ein Reibungsmodifizierer (z. B. mit etwa 50 Gewichtsprozent) hinzugefügt wird, hergestellt sein, obwohl andere Materialien ebenfalls verwendet werden können.
  • Die Daumenanordnung 80 kann hin zu und weg von dem Kassettenzugriffsende 82 der Kassettenentnehmeranordnung 12 durch ein Betätigersystem eines breiten Bereichs von Betätigersystemen bewegt werden. Beispielsweise kann bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel die Daumenanordnung 80 durch eine Gestell- und Ritzelantriebs-Anordnung des Typs bewegt werden, der in der U.S.-Patentanmeldung Seriennummer 09/045,558, eingereicht am 20. März 1989, mit dem Titel ”Cartridge Picker Assembly with Rack Drive Thumb Actuator System”, gezeigt und beschrieben ist, die hierin durch Bezugnahme mit ihrem gesamten Offenbarungsgehalt aufgenommen ist. Alternativ können andere Typen von Daumenbetätigersystemen verwendet werden.
  • Das Gestell- und Ritzelantriebs-System, das bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verwendet wird und in der U.S.-Patentanmeldung Seriennummer 09/045,558, auf die oben Bezug genommen ist, gezeigt und beschrieben ist, ist am besten in 5 und 6 sichtbar, und kann ein längliches Zahngestell 136 aufweisen, das an dem ersten Seitenbauglied 52 der Entnehmerrahmenanordnung 50 befestigt ist. Der Hauptkörperabschnitt 130 der Daumenanordnung 80 kann mit einem Ritzel 140 versehen sein, das derart positioniert ist, daß dasselbe das Zahngestell 136 in Eingriff nimmt. Es wird bewirkt, daß das Ritzel 140 durch ein Antriebssystem gedreht wird, das bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel einen Motor 142 und ein Zahnraduntersetzungssystem 144 umfaßt. Der Motor 142 kann an dem Hauptkörperabschnitt 130 der Daumenanordnung 80 angebracht sein, und derselbe ist dem Zahnraduntersetzungssystem 144 derart wirksam zugeordnet, daß der Motor 142 das Ritzel 140 dreht, um die Daumenanordnung 80 auszufahren und zurückzuziehen.
  • Der Motor 142 kann einen Motor eines breiten Bereichs von Motoren aufweisen, die für die beabsichtigte Anwendung geeignet sind. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist der Motor 142 einen Permanentmagnet-DC-Motor auf, wie z. B. das Modell RS-385PH, das von der Mobuchi Co., China, erhältlich ist, obwohl andere Typen ebenfalls verwendet werden können.
  • Das Zahnraduntersetzungssystem 144 kann ein herkömmliches Zahnraduntersetzungssystem aufweisen, das eine Mehrzahl von Stirnrädern verwendet, um ein Untersetzungsverhältnis zu liefern, das ausreichend ist, um es zu ermöglichen, daß der Motor 142 die Daumenanordnung 80 mit einer geeigneten Geschwindigkeit und mit einer ausreichenden Kraft ausfährt und zurückzieht, um die Datenkassette 16 in das ausgewählte Kassettenaufnahmegerät zurückzuziehen und einzufügen. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sieht das Zahnraduntersetzungssystem 142 ein Untersetzungsverhältnis von etwa 11,5:1 vor, obwohl andere Verhältnisse abhängig von beispielsweise den Geschwindigkeits- und Drehmomentcharakteristika des speziellen Motors 14, der ausgewählt wird, verwendet werden können. Die verschiedenen Stirnräder, die das Zahnraduntersetzungssystem 144 aufweist, können aus jedem beliebigen zweckmäßigen Material, wie z. B. Metall oder Kunststoff, hergestellt sein, das für die beabsichtigte Anwendung geeignet ist. Beispielsweise bestehen bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel die verschiedenen Stirnräder, die das Zahnraduntersetzungssystem 144 aufweist, aus Messing und rostfreiem Stahl. Alternativ kann das Zahnraduntersetzungssystem andere Zahnradtypen, wie z. B. Schneckenräder, verwenden, um die gewünschte Untersetzung zu liefern.
  • Die Daumenanordnung 80 kann ferner mit einer breiten Vielfalt von Fingeranordnungen versehen sein, die in der Technik zum Ineingriffnehmen von Datenkassetten, wie z. B. der Datenkassette 16, gut bekannt sind. Dementsprechend soll die vorliegende Erfindung als nicht auf einen speziellen Typ einer Fingeranordnung begrenzt betrachtet werden. Bei einem Ausführungsbeispiel kann die Fingeranordnung 84 beispielsweise einen Arm 146 mit einem Hakenabschnitt 150 aufweisen, wie es am besten in 5 sichtbar ist. Der Hakenabschnitt 150 des Arms 146 ist konfiguriert, um eine Kerbe (nicht gezeigt), die an der Datenkassette 16 vorgesehen ist, in Eingriff zu nehmen. Der Arm 146 ist an dem Hauptkörper 130 der Daumenanordnung 80 drehbar angebracht, so daß der Arm 146 sich frei um die Drehachse 152 drehen kann. Siehe 5. Eine Feder 154 kann verwendet werden, um den Arm 146 vorzuspannen. Der Arm 146 kann mit einem Stift 156 (6) versehen sein, der eine Führungsspur 160 in Eingriff nimmt, die auf der zweiten Seite 54 der Rahmenanordnung 50 (6) vorgesehen ist. Die Führungsspur 160 betätigt den Arm 146, sowie sich die Daumenanordnung 80 hin zu und weg von dem Kassettenzugriffsende 82 bewegt, womit folglich der Haken 150 in und aus der Kerbe in einer Datenkassette 16 bewegt wird, um dieselbe in Eingriff zu nehmen oder um die Ineingriffnahme zu lösen. Da Finger- und Spur-Systeme, wie z. B. die Fingeranordnung 84 und die Führungsspur 160, zum Ineingriffnehmen von Kassetten in der Technik gut bekannt sind und ohne weiteres durch Fachleute vorgesehen werden können, die sich mit den Lehren der vorliegenden Erfindung vertraut gemacht haben, werden die spezielle Fingeranordnung 84 und die Führungsspur 160, die bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung verwendet werden, nicht detaillierter hierin beschrieben.
  • Die vorhergehende Beschreibung des Datenspeichersystems 14 und von verwandten Komponenten (z. B. der Kassettenentnehmeranordnung 12, der Daumenanordnung 80, der Fingeranordnung 84 und des Entnehmerpositionierungssystems 32) ist vorgesehen, um besser eine Umgebung zu verstehen, in der die Kassettenbezugsfeder 10 gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann. Wie im vorhergehenden erwähnt, sollte es jedoch offensichtlich sein, daß die Kassettenbezugsfeder 10 in einem Typ eines breiten Bereichs von anderen Datenspeichersystemtypen oder anderen ähnlichen Geräten mit bewegbaren inneren Komponenten verwendet werden kann. Folglich sollte die vorliegende Erfindung nicht auf das spezielle Datenspeichersystem 14 begrenzt betrachtet werden, das hierin gezeigt und beschrieben ist.
  • Eine Entnehmerindexierungs- und Multimediakassettenbezugsfeder 10 zum Vorspannen der Datenkassetten 16 gegen eine Bezugsoberfläche 126, 162 und 164 in einem Entnehmer 12 kann einen länglichen elastischen Arm 60 mit einer Rolle 62, die an demselben angebracht ist, aufweisen. Die Rolle 62 ist vorzugsweise an einem Spitzenbauglied 70 an dem elastischen Arm 60 angebracht. Der elastische Arm 60 kann an einem ersten Ende 64 an einer ersten Seitenwand 52 des Entnehmerrahmens 50 befestigt sein, und das Spitzenbauglied 70, das die Rolle 62 trägt, ist an einem zweiten Ende 66 des Arms 60 befestigt.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist der längliche elastische Arm 60 eine Blattfeder auf, die aus einem durchgehärteten rostfreiem 301-Stahl mit einer Dicke 184 von etwa 0,127 cm (= 0,05 Zoll) gefertigt sein kann. Das Spitzenbauglied 70 kann über das zweite Ende 66 des länglichen elastischen Arms 60 aus einem Kunststoffmaterial geformt sein. Das Spitzenbauglied 70 kann beispielsweise aus Nylon mit einer kleinen hinzugefügten Menge PTFE und einer Kohlenstoffaser (z. B. etwa 15 Gewichtsprozent PTFE und etwa 30 Gewichtsprozent Kohlenstofffaser) geformt sein. Um das Spitzenbauglied 70 fest über dem zweiten Ende 66 des länglichen elastischen Arms 60 zu formen, kann das zweite Ende 66 eines oder mehrere Löcher, die in dasselbe (nicht gezeigt) gebohrt sind, Kerben, die in die Seiten geschnitten sind, oder andere derartige Merkmale aufweisen, die es dem Spitzenmaterial ermöglichen, während des Formens in dieselben hineinzufließen. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die Kassettenbezugsfeder 10 eine Länge 180 von etwa 137,9 mm und eine Breite 174 von etwa 9,9 mm auf, und die Federspitze 70 weist eine Länge 182 von etwa 30,8 mm und eine Höhe 186 von etwa 11,8 mm auf.
  • Die Federspitze 70 weist eine Befestigungsoberfläche 74 auf, die der Abschnitt ist, der über das zweite Ende 66 des länglichen elastischen Arms 60 geformt ist. Zwei Trägerarme 76 erstrecken sich im wesentlichen senkrecht von der Befestigungsoberfläche 74 in einer parallelen, beabstandeten Art und Weise, und die Rolle 62 ist zwischen den Trägerarmen 76 angebracht.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die Rolle 62 eine zylindrische Rolle auf. Die Rolle 62 kann ferner ein beliebiges Bauelement aufweisen, das rollend an der Federspitze 70 angebracht ist. Eine kugelförmige Rolle kann zwischen den zwei Trägerarmen 76 angebracht sein, oder kann an der Federspitze 70 in einem Befestigungsring ähnlich zu demselben, der bei einem Rollkugelschreibstift verwendet wird, angebracht sein.
  • Die Rolle 62, wie es am besten in 11 sichtbar ist, weist vorzugsweise eine Breite 192 von etwa 5,4 mm und einen Durchmesser 194 von etwa 9,4 mm auf. Die zylindrische Rolle 62 des bevorzugten Ausführungsbeispiels kann zwischen den zwei Trägerarmen 76 an einem zylindrischen Stift 204 getragen werden. Eine axiale Bohrung in der zylindrischen Rolle 62 ist dimensioniert, um den zylindrischen Stift 204 aufzunehmen. Der Stift 204 weist eine Trägerspitze 202 an jedem Ende auf, die in Stiftträgerlöchern 170 in den Trägerarmen 76 an der Federspitze 70 in Eingriff gehen. Der Stift 204 weist vorzugsweise einen Durchmesser 196 von etwa 3,2 mm und eine Länge von etwa 6,6 mm auf. Die Stiftträgerspitzen 202 können einen Durchmesser 200 von etwa 1,5 mm aufweisen, der dimensioniert ist, um innerhalb der Stiftträgerlöcher 170 fest in Eingriff zu gehen. Da der Stift 204 die zwei Trägerarme 76 fest in Eingriff nimmt, ist die einzige verschiebbare Schnittstelle dieselbe zwischen dem Stift 204 und der Rolle 62, da sich die Rolle 62 um den Stift 204 dreht. Die verschiebbare Schnittstelle zwischen der Rolle 62 und dem Stift 204 sollte daher einen niedrigen Reibungskoeffizienten aufweisen, um den Verschleiß zu minimieren. Die Rolle 62 besteht vorzugsweise aus Delrin AF, das von G. E. erhältlich ist, oder aus Acetal mit einem Teflon®-Additiv. Der Stift 204 besteht vorzugsweise aus rostfreiem 303-Stahl.
  • Um die Rolle 62 an der Federspitze 70 zu befestigen, wird der Stift 204 zunächst in die axiale Bohrung in der Rolle 62 eingefügt, wobei die axiale Bohrung dimensioniert ist, um den Stift 204 im wesentlichen ohne ein Rütteln oder Klemmen aufzunehmen. Die Rolle 62 wird dann zwischen die Trägerarme 76 gedrückt, so daß sich die Trägerspitzen 202 des Stiftes 204 nach unten entlang der abgeschrägten Stiftschlitze 172 in den Trägerarmen 76 verschieben bzw. nach unten gleiten. Sowie die Stiftträgerspitzen 202 die Stiftschlitze 172 hinunter verschoben werden, werden die Trägerarme 76 leicht auseinander gezwungen, was es der Rolle 62 und dem Stift 204 ermöglicht, sich zwischen die Trägerarme 76 zu verschieben bzw. zwischen dieselben zu gleiten. Sowie die Rolle 62 und der Stift 204 nach unten zwischen die Trägerarme 76 gedrückt werden, bewegen sich die Stiftträgerspitzen 202 über die Stiftlöcher 170 und schnappen in die Stiftlöcher 170, was es den Trägerarmen 76 ermöglicht, sich zurück hin zueinander zu bewegen, um die Rolle 62 und den Stift 204 fest zu tragen. Die Trägerarme 76 sind durch den Stift 204 beabstandet, was es ermöglicht, daß sich die Rolle 62 zwischen den Trägerarmen 76 mit einer minimalen Reibung dreht.
  • Die Rolle 62 ist nicht auf das oben beschriebene Befestigungssystem begrenzt, dieselbe kann jedoch rollend an dem länglichen elastischen Arm 60 auf jede beliebige geeignete Art und Weise angebracht sein.
  • Die Federspitze 70 kann ferner zwei Streifen oder Nasen 166 aufweisen, die sich von der Befestigungsoberfläche 74 auf eine im wesentlichen parallele Art und Weise erstrecken. Wenn die Rolle 62 durch das Federzugriffsloch 72 in der ersten Seitenwand 52 des Kassettenentnehmeranordnungsrahmens 50 läuft, nehmen die zwei Nasen 166 die erste Seitenwand 52 in Eingriff, was verhindert, daß die Federspitze 70 sich zu weit in die innere Kammer 56 des Entnehmers 12 erstreckt.
  • Die Kassettenbezugsfeder 10 eines bevorzugten Ausführungsbeispiels kann mit dem Kassettenentnehmeranordnungsrahmen 50 ohne getrennte Befestigungsteile verbunden sein. Die Kassettenbezugsfeder 10 kann Befestigungsflügelabschnitte 100 und 102 aufweisen, die die Breite 176 des länglichen elastischen Arms 60 an dem ersten Ende 64 auf etwa 12,7 mm vergrößern. Zwei relativ kurze Flügelabschnitte 100 und 102 können für ein verbessertes Tragen und einen leichteren Zusammenbau verwendet werden. Alternativ kann ein einzelner Flügelabschnitt, entweder kurz oder lang, wie gewünscht, verwendet werden.
  • Die erste Seitenwand 52 umfaßt 'L'-förmige Befestigungsklammern 90, 92, 94 und 96, die Erweiterungsbauglieder (z. B. 206) aufweisen, die sich von der ersten Seitenwand 52 auf eine im wesentlichen senkrechte Art und Weise erstrecken, und die eine Höhe aufweisen, die im wesentlichen gleich der Dicke 184 des länglichen elastischen Arms 60 ist. Überhängende Bauglieder (z. B. 210) stehen von den Erweiterungsbaugliedern (z. B. 206) im wesentlichen parallel zu der ersten Seitenwand 52 vor, um sich über den länglichen elastischen Arm 60 zu erstrecken, um denselben gegen die erste Seitenwand 52 zu halten.
  • Die ersten Befestigungsklammern 90 und 92 sind positioniert, um zu dem ersten Flügelabschnitt 100 der Kassettenbezugsfeder 10 benachbart zu sein, während die zweiten Befestigungsklammern 94 und 96 positioniert sind, um zu dem zweiten Flügelabschnitt 102 der Kassettenbezugsfeder 10 benachbart zu sein. Die Befestigungsklammern 9096 sind beabstandet, um den länglichen elastischen Arm 60 fest zwischen denselben aufzunehmen, um ein Verschieben des Arms 60 zu verhindern.
  • Die erste Seitenwand 52 kann ferner einen elastischen Befestigungsarm 106 aufweisen, der einen Befestigungspfosten 104 auf demselben aufweist, der sich von dem Entnehmer 12 weg erstreckt, wie es am besten in 4 sichtbar ist. Der Befestigungspfosten 104 ist dimensioniert, um in einem Befestigungsloch 110 in dem ersten Ende 64 des länglichen elastischen Arms 60 in Eingriff genommen zu werden.
  • Um die Kassettenbezugsfeder 10 an dem Kassettenentnehmeranordnungsrahmen 50 zu befestigen, wird die Kassettenbezugsfeder 10 zuerst gegen die äußere Oberfläche der ersten Seitenwand 52 derart plaziert, daß sich die Federspitze 70 teilweise durch das Federzugriffsloch 72 in der inneren Kammer 56 erstreckt. Der erste Endflügel 100 sollte zwischen den ersten Befestigungsklammern 90 und 92 und den zweiten Befestigungsklammern 94 und 96 liegen, während der zweite Endflügel 102 entlang der zweiten Befestigungsklammern 94 und 96 liegt. Da sich die Kassettenbezugsfeder 10 in dieser Position befindet und gegen die erste Seitenwand 52 gedrückt wird, drückt das erste Ende 64 des länglichen elastischen Arms 60 gegen den Befestigungspfosten 104, was bewirkt, daß der elastische Befestigungsarm 106 in den Aufnehmer 12 abgelenkt wird, so daß das obere Ende des elastischen Befestigungsarms 106 auf gleicher Höhe mit der Oberfläche der ersten Seitenwand 52 liegt.
  • Die Kassettenbezugsfeder 10 wird dann in einer Richtung 122 weg von dem Kassettenzugriffsende 82 des Entnehmers 12 verschoben, was bewirkt, daß der erste Flügelabschnitt 100 zwischen und unter die ersten Befestigungsklammern 90 und 92 verschoben wird und der zweite Flügelabschnitt 102 zwischen und unter die zweiten Befestigungsklammern 94 und 96 verschoben wird, bis der Befestigungspfosten 104 in das Befestigungsloch 110 in dem länglichen elastischen Arm 60 schnappt. Durch den Befestigungspfosten 104 wird folglich verhindert, daß die Kassettenbezugsfeder 10 entlang der X-Achse (5) verschoben wird, durch die Erweiterungsbauglieder (z. B. 206) der Befestigungsklammern 9096 wird verhindert, daß sich die Kassettenbezugsfeder 10 nach oben oder unten entlang der Z-Achse bewegt, und durch die überhängenden Bauglieder (z. B. 210) wird verhindert, daß sich die Kassettenbezugsfeder 10 von dem Verbindungssystem der ersten Seitenwand 52 weg bewegt.
  • Um ferner eine Seitwärtsbewegung der Kassettenbezugsfeder 10 zu verhindern, können sich Positionierungspfosten 98 von der ersten Seitenwand 52, die die Seiten des länglichen elastischen Arms 60 nahe einem Mittelpunkt einklammern, erstrecken. Die Befestigungsklammern 9096, der elastische Befestigungsarm 106 und der Befestigungspfosten 104 und die Positionierungspfosten 98 werden vorzugsweise einstückig mit der ersten Seitenwand 52 geformt. Alternativ können dieselben einzelne Elemente sein, die an der ersten Seitenwand 52 befestigt sind.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel verbleibt der elastische Arm 60 außerhalb des inneren Hohlraums 56 des Entnehmers 12, während sich ein Abschnitt des Spitzenbauglieds 70 und der Rolle 62 in den Hohlraum 56 durch eine rechteckförmige Zugriffsöffnung oder ein Zugriffsloch 72 in der ersten Seitenwand 52 erstreckt. Dies ermöglicht es, daß die Rolle 62 eine Datenkassette 16 hin zu der zweiten Seitenwand 54 innerhalb des Entnehmers 12 vorspannt, während die Gesamtgröße des Entnehmers 12 durch Plazieren der Kassettenbezugsfeder 10 und der Befestigungsklammern (z. B. 90 und 94) derselben außerhalb des Entnehmers 12 reduziert wird.
  • Die Kassettenbezugsfeder 10 spannt eine Datenkassette 16 gegen eine Bezugsoberfläche an der zweiten Seitenwand 54 des Entnehmers 12 vor. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist die Bezugsoberfläche die zweite Führungsschiene 126 nahe dem unteren Ende der zweiten Seitenwand 54 und eine obere Bezugsoberfläche 164 nahe dem oberen Ende der zweiten Seitenwand 54 auf. Eine zusätzliche Führungsschiene 162 kann sich von der zweiten Seitenwand 54 zwischen der zweiten Führungsschiene 126 und der oberen Bezugsoberfläche 164 erstrecken, was ferner variierende Formen und Größen von Medien ermöglicht, die in dem Entnehmer 12 verwendet werden können. Die Bezugsoberfläche kann ferner die Oberfläche der zweiten Seitenwand 54 oder jede beliebige andere geeignete Bezugsoberfläche zum Tragen einer Datenkassette 16 in der ordnungsgemäßen Ausrichtung und mit einem geeignet niedrigen Reibungskoeffizienten mit der Datenkassette 16 umfassen.
  • Während des Betriebs des Entnehmers 12 spannt die Kassettenbezugsfeder 10 die Datenkassette 16 gegen die Bezugsoberfläche 126, 162 und 164 an der zweiten Seitenwand 54 vor. Sowie eine Datenkassette 16 in die innere Kammer 56 durch die Daumenanordnung 80 gezogen wird, kontaktiert die Kassette 16 eine geneigte Region 212 an dem vorderen Ende der Federspitze 70, was bewirkt, daß sich die Federspitze 70 von der zweiten Seitenwand 54 durch Biegen des länglichen elastischen Arms 60 weg von dem Entnehmer 12 bewegt. Sowie die Datenkassette 16 weiter in den Entnehmer 12 bewegt wird, verschiebt sich die Datenkassette 16 entlang der geneigten Region 212 der Federspitze 70 so lange, bis die Rolle 62 gegen die Seite der Datenkassette ruht, was dieselbe gegen die Bezugsoberfläche 126, 162 und 164 drückt.
  • Die Kassettenbezugsfeder 10 unterstützt im wesentlichen die Positionierung einer Datenkassette 16 innerhalb des Entnehmers 12 benachbart zu einem Kassettenaufnahmegerät 20 und 22. Die Rolle 62 reduziert den Verschleiß und die Beschädigung an der Datenkassette 16. Die Rolle 62 ermöglicht es ferner, daß variierende Größen und Typen von Medien verwendet werden, da die Reibung zwischen der Kassettenbezugsfeder 10 und der Datenkassette 16 im wesentlichen eliminiert wird, und die Federspitze 70 kann eine relativ große Höhe 186 aufweisen, um schmale Kassetten zu erreichen. Die Kassettenbezugsfeder 10 kann mit variierenden Typen von Medien verwendet werden. Die Kassettenbezugsfeder 10 legt beispielsweise eine Maximallast von etwa 0,907 kg (= 2,00 Pfund) gegen eine DLT-Kassette an. Wenn alternativ eine kleinere Linear-Tape-Open-(LTO-)Kassette verwendet wird, legt die Kassettenbezugsfeder 10 eine Maximallast von etwa 0,385 kg (= 0,85 Pfund) an. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel erstreckt sich die Rolle 62 eine Strecke 214 von etwa 9,4 mm in die innere Kammer 56, während sich die Bezugsoberfläche 126, 162 und 164 eine Strecke 216 von etwa 3,3 mm in die innere Kammer 56 (3) erstreckt. Das bevorzugte Ausführungsbeispiel der Kassettenbezugsfeder 10 mit den Abmessungen, die hierin vorgesehen sind, kann mit Datenkassetten mit einer Breite zwischen 21,0 mm und etwa 25,4 mm verwendet werden.
  • Die Kassettenbezugsfeder 10 ist an einen breiten Bereich von Mediengrößen und Medientypen durch die relative Höhe der Federspitze 70 und die lange Neigung 212, die effektiv sowohl dünne als auch dicke Kassetten vorspannen, und durch die Rolle 62, die die Reibung an den Kassetten reduziert, angepaßt. Es sei bemerkt, daß dieser Bereich der aufnehmbaren Medien durch Variieren der Höhe der Federspitzenträgerarme 76 und durch Variieren der Stärke des länglichen elastischen Arms 60, der die Blattfeder aufweist, eingestellt werden kann.

Claims (3)

  1. Kassettenentnehmeranordnung (12) mit folgenden Merkmalen: einem Rahmen (50) mit einer ersten Seitenwand (52) und einer zweiten Seitenwand (54), die in einer beabstandeten Beziehung positioniert sind; einer Führungsoberfläche (126, 162, 164), die der zweiten Seitenwand (54) des Rahmens (50) zugeordnet ist, wobei die Führungsoberfläche (126, 162, 164) im wesentlichen parallel zu der zweiten Seitenwand (54) ist; und einer Federanordnung (10), die ein flexibles Bauglied (60) und eine Rolle (62) aufweist, die an dem flexiblen Bauglied (60) drehbar angebracht und angepaßt ist, um eine Kassette (16), die in der Entnehmeranordnung (12) eingebaut ist, rollend in Eingriff zu nehmen, wobei das flexible Bauglied (60) an der ersten Seitenwand (52) angebracht ist, wobei die Federanordnung (10) ein Befestigungsende (64) und ein Kassettenvorspannende (66) aufweist, wobei das Befestigungsende (64) an der ersten Seitenwand (52) des Rahmens (50) befestigt ist, und wobei an dem Kassettenvorspannende (66) die Rolle (62) angebracht ist, wobei die erste Seitenwand (52) eine äußere Oberfläche, die weg von der zweiten Seitenwand (54) gerichtet ist, und eine rechteckförmige Öffnung (72) aufweist, und wobei das Befestigungsende (64) der Federanordnung (10) an der äußeren Oberfläche der ersten Seitenwand (52) befestigt ist, und wobei sich das Kassettenvorspannende (66) der Federanordnung (10) durch die rechteckförmige Öffnung (72) hin zu der Führungsoberfläche (126, 162, 164) erstreckt, wobei die Federanordnung (10) ferner einen ersten Flügel (100) und einen zweiten Flügel (102) aufweist, die dem Befestigungsende (64) der Federanordnung (10) zugeordnet sind und die breiter als die Federanordnung (10) an dem Befestigungsende (64) sind, wobei die Anordnung ferner eine Mehrzahl von Befestigungsklammern (90, 92, 94, 96) aufweist, die der äußeren Oberfläche der ersten Seitenwand (52) zugeordnet sind, wobei jede der Mehrzahl von Befestigungsklammern (90, 92, 94, 96) ein Erweiterungsbauglied (206) und ein überhängendes Bauglied (210) aufweist, die in einer 'L'-Form angeordnet sind, wobei jedes der Erweiterungsbauglieder mit der ersten Seitenwand (52) benachbart zu der Federanordnung (10) verbunden ist, so daß der erste Flügel (100) und der zweite Flügel (102) der Federanordnung (10) zwischen der ersten Seitenwand (52) und den überhängenden Baugliedern (210) positioniert sind, um das Befestigungsende (64) der Federanordnung (10) gegen die äußere Oberfläche der ersten Seitenwand (52) zu halten.
  2. Kassettenentnehmeranordnung (12) gemäß Anspruch 1, die ferner einen elastischen Befestigungsarm (106) aufweist, der in der ersten Seitenwand (52) gebildet ist, so daß derselbe hin zu der zweiten Seitenwand (54) abgelenkt werden kann, wobei der elastische Befestigungsarm (106) einen Befestigungspfosten (104) aufweist, der sich über die äußere Oberfläche der ersten Seitenwand (52) erstreckt, wenn der elastische Befestigungsarm (106) nicht abgelenkt wird, wobei das Befestigungsende (64) der Federanordnung (10) ein Loch (104) aufweist, das in demselben gebildet ist, wobei sich der Befestigungspfosten (104) in das Loch (110) in dem Befestigungsende (64) der Federanordnung (10) erstreckt.
  3. Kassettenentnehmeranordnung gemäß Anspruch 1 oder 2, bei der die Federanordnung (10) ferner eine Federspitze (70) an dem Kassettenvorspannende (66) der Federanordnung (10) aufweist, wobei die Federspitze (70) eine Befestigungsoberfläche (74) und zwei Trägerarme (76) aufweist, die senkrecht zu der Befestigungsoberfläche in beabstandeter Beziehung zueinander angeordnet sind, wobei die Befestigungsoberfläche an dem Kassettenvorspannende des flexiblen Bauglieds (60) anbringbar ist, wobei die Rolle (62) drehbar zwischen den zwei Trägerarmen (76) befestigt ist.
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