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DE69523954T2 - Damenbinde mit einem unabhängigen bewegbaren, zentralen kernsegment - Google Patents

Damenbinde mit einem unabhängigen bewegbaren, zentralen kernsegment

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DE69523954T2
DE69523954T2 DE69523954T DE69523954T DE69523954T2 DE 69523954 T2 DE69523954 T2 DE 69523954T2 DE 69523954 T DE69523954 T DE 69523954T DE 69523954 T DE69523954 T DE 69523954T DE 69523954 T2 DE69523954 T2 DE 69523954T2
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DE
Germany
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lifting member
absorbent article
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disposable absorbent
absorbent
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DE69523954D1 (de
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William Cree
Lee Crow
Lee Hammons
Margie Hines
Lee Lampson
Ray Mcfall
Roberts Moore
Christopher Oetjen
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Procter and Gamble Co
Original Assignee
Procter and Gamble Co
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Publication date
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Publication of DE69523954T2 publication Critical patent/DE69523954T2/de
Publication of DE69523954T3 publication Critical patent/DE69523954T3/de
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Description

    GEBIET DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein wegwerfbare absorbierende Artikel, wie zum Beispiel Hygienevorlagen und insbesondere eine Hygienevorlage, welche einen absorbierenden Kern, welcher unterscheidbare Kernsegmente umfaßt, und einen Anhebebauteil zum Beistellen unabhängiger Versetzung von mindestens einem der Kernsegmente in bezug auf die anderen Kernsegmente aufweist.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Absorbierende Artikel, wie zum Beispiel Hygienevorlagen, Slipeinlagen und Inkontinenzkissen, sind entworfen, um Flüssigkeit und andere Ausscheidungen vom menschlichen Körper zu absorbieren und zurückzuhalten und um ein Beschmutzen des Körpers und der Kleidung durch derartige Ausscheidungen zu verhindern. Es ist allgemein erwünscht, absorbierende Artikel, wie zum Beispiel Hygienevorlagen, beizustellen, welche Kontakt mit dem Körper des Trägers, wenn sie getragen werden, aufrechterhalten und welche sich so eng wie möglich an den Körper des Trägers anpassen. Es wird angenommen, daß derartige Körperanpassungsfähigkeit die Wirksamkeit der Hygienevorlage anhebt, indem sie die Möglichkeit reduziert, daß Menses sich rund um den Umfang der Hygienevorlage bewegen und den Körper und/oder die Kleidung der Trägerin beschmutzen wird.
  • Es gab eine Anzahl von jüngsten Bemühungen, Hygienevorlagen und andere absorbierende Artikel mit verbesserten Sitz-Charakteristika zu versehen. Derartige jüngste Bemühungen sind im US-Patent 4,950.264, erteilt am 21. August 1990 an Osborn, im US-Patent 5,007.906, erteilt am 16. April 1991 an Osborn, im US- Patent 5,197.959, erteilt am 30. März 1993 an Buell; in der WO92/07587 mit dem Titel "Hygienevorlage mit Bestandteilen, welche beim Gebrauch zum Trennen imstande sind" namens von Visscher et al., beschrieben. Zusätzlich stellen die folgenden allgemein übertragenen und im Verfahren befindlichen Patentanmeldungen Hygienevorlagen bei, welche innere gestaltgebende Bestandteile und Anhebebauteile aufweisen: "Hygienevorlage mit einem gefältelten Anhebebauteil", WO95/17150 namens von McFall; und "Hygienevorlage mit einem inneren formgebenden Bestandteil", WO95/17149 namens von Bergman.
  • Es hat ebenso Bemühungen gegeben, wegwerfbare absorbierende Artikel mit zwei oder mehr absorbierenden Abschnitten oder Schichten zu versehen. Die folgenden Dokumente beschreiben wegwerfbare absorbierende Artikel, welche mehrere absorbierende Schichten oder Abschnitte aufweisen: GB-Patent 23.103, erteilt am 28. Oktober 1915 an Mycroft; US-Patent 3,071.138, erteilt am 1. Jänner 1963 an Garcia; US-Patent 3,653.382, erteilt am 4. April 1972 an Easley et al.; US- Patent 3,954.107, erteilt am 4. Mai 1976 an Chesky et al.; US-Patent 4,340.058, erteilt am 20. Juli 1982 an Pierce; US-Patent 4,589.876, erteilt am 20. Mai 1986 an Van Tilburg, US-Patent 4,973.325, erteilt am 27. November 1990 an Sherrod et al.; US-Patent 4,988.344, erteilt am 29. Jänner 1991 an Reising et al., und Patentanmeldung WO92/10984 mit dem Titel "Hygienevorlage mit quer segmentiertem Kern", angemeldet namens von Osborn III.
  • Die WO93/21879 offenbart Hygienevorlagen mit versteifter sich der Länge nach erstreckender Mitte, welche sich während der Verwendung von einer darunterliegenden absorbierenden Struktur trennen kann.
  • Während die Hygienevorlagen, welche in diesen Literaturstellen geoffenbart sind, Fortschritte in dem Gebiet darstellen, hat sich die Suche nach neuen und unterschiedlichen Wegen zum Verbessern von Körperkontakt fortgesetzt.
  • Es ist besonders erwünscht, daß die Hygienevorlage Kontakt mit dem Körper der Trägerin hält und sich unter dynamischen Bedingungen (wenn die Trägerin geht, sitzt, etc.) an diesen anpaßt. Wenn beispielsweise die Hygienevorlage getragen wird, ist die Hygienevorlage durch die oberen Abschnitte der Schenkel der Trägerin Querkompression unterworfen. Die Kräfte, welche durch die Schenkel der Trägerin aufgebracht werden, tendieren allgemein, die Gestalt der Hygienevorlage zu verdrehen, was die Größe der Zielzone, die die Hygienevorlage beistellt, reduziert.
  • Ein Versuch, um die Wirkung dieser Kompressivkräfte zu steuern, ist in der GB-Patentanmeldung 2,168.612A, veröffentlicht am 25. Juni 1986, geoffenbart. Die GB-Patentanmeldung offenbart ein Hygienetuch mit einem elastischen Einsatz, welcher innerhalb des Kerns oder anliegend an eine Seite des Kerns positioniert ist, welcher gedacht ist, permanente Verdrehung des Tuches zu verhindern. Die GB- Anmeldung lehrt, daß der Einsatz seitlicher Verformung des Hygienetuches widersteht, lehrt aber nicht eine Hygienevorlage oder offenbart nicht eine Hygienevorlage, welche körperanpassende Eigenschaften aufweist.
  • Es ist ebenso erwünscht, eine Hygienevorlage beizustellen, welche sich an den Körper der Trägerin anpaßt, während sie noch den Kornfort der Trägerin beibehält. Dementsprechend sollte eine gewünschte Hygienevorlage Kontakt mit dem Körper der Trägerin beibehalten, doch zu wiederholter elastischer Ablenkung imstande sein um der Trägerin zu gestatten, angenehm verschiedene Positionen anzunehmen und verschiedene Aktivitäten auszuführen.
  • Es ist daher ein Ziel dieser Erfindung, einen absorbierenden Artikel beizustellen, wie zum Beispiel eine Hygienevorlage, welche Menses auffängt, indem sie sich an die Gestalt des weiblichen Urogenitalbereichs anpaßt.
  • Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung, einen absorbierenden Artikel beizustellen, welcher einen Kern mit zwei Niveaus und eine dem Körper zugewandte Oberfläche mit zwei Niveaus aufweist.
  • Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Hygienevorlage mit gesonderten Kernsegmenten beizustellen.
  • Noch ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Hygienevorlage mit einem Anhebebauteil zum Versetzen eines mittleren Segments des absorbierenden Kerns in bezug auf Seiten-Segmente des absorbierenden Kerns beizustellen.
  • Diese und andere Ziele der vorliegenden Erfindung werden leichter zutage treten, wenn sie unter bezug auf die folgende Beschreibung erwogen und wenn sie in Verbindung mit den beigeschlossenen Zeichnungen genommen werden.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen absorbierenden Artikel, wie zum Beispiel eine Hygienevorlage, welcher eine Längsmittellinie, eine Quermittellinie und erste und zweite sich der Länge nach erstreckende Seiten aufweist, welche an erste und zweite sich quer erstreckende Enden anschließen. Die Hygienevorlage der vorliegenden Erfindung weist ein flüssigkeitsdurchlässiges Deckblatt mit einer dem Körper zugewandten Oberfläche, ein flüssigkeitsundurchlässiges Rückenblatt, welches mit dem Deckblatt verbunden ist, einen absorbierenden Kern, welcher zwischen dem Deckblatt und dem Rückenblatt positioniert ist, und einen Anhebebauteil auf, welcher zwischen einem Abschnitt des absorbierenden Kerns und dem Rückenblatt angeordnet ist.
  • Der absorbierende Kern umfaßt ein mittleres Kernsegment, welches eine Querbreite, welche geringer als die Gesamtquerbreite des absorbierenden Materials in der Hygienevorlage ist, aufweist. Das mittlere Kernsegment erstreckt sich entlang der Längsmittellinie der Hygienevorlage. Der absorbierende Kern enthält ebenso ein erstes sich der Länge nach erstreckendes Seiten-Kernsegment, welches zwischen der Längsmittellinie und der ersten sich der Länge nach erstreckenden Seite der Hygienevorlage angeordnet ist, und ein zweites sich der Länge nach erstreckendes Seiten-Kernsegment, welches zwischen der Längsmittellinie und der zweiten sich der Länge nach erstreckenden Seite der Hygienevorlage angeordnet ist. Die ersten und die zweiten Seiten-Kernsegmente sind vorzugsweise vom mittleren Kernsegment gesondert.
  • Der Anhebebauteil ist zwischen dem Rückenblatt und dem mittleren Kernsegment angeordnet, um eine Versetzung in Z-Richtung des mittleren Kernsegments in bezug auf die ersten und zweiten Seiten-Kernsegmente beizustellen. Der Anhebebauteil ist vorzugsweise ein sich der Länge nach erstreckender Anhebebauteil, welcher eine Mehrzahl von Fältelungen entlang seiner Länge aufweist. Der Anhebebauteil kann ein gefälteltes erstes Element und ein zweites Element, welches mit dem ersten Element an beabstandeten Stellen entlang der Länge des ersten Elements verbunden ist, umfassen, wobei elastische Kontraktion des zweiten Elements in bezug auf das erste Element das erste Element rafft, um Fältelungen im ersten Element zu bilden.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel umfaßt die Hygienevorlage weiters einen saugenden Bauteil, welcher vorzugsweise eine Fasern auf Zellulosebasis umfassende Tissuepapier-Bahn ist. Der saugende Bauteil befördert Fluid zwischen dem mittleren Kernsegment und den ersten und zweiten Seiten-Kernsegmenten. Der saugende Bauteil kann einen mittleren Abschnitt, welcher zwischen dem mittleren Kernsegment und dem Anhebebauteil angeordnet ist, einen ersten Seitenabschnitt, welcher zwischen dem Rückenblatt und dem ersten Seiten- Kernsegment angeordnet ist, und einen zweiten Seitenabschnitt, welcher zwischen dem Rückenblatt und dem zweiten Seiten-Kernsegment angeordnet ist, aufweisen.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Fig. 1 ist eine Draufsicht auf eine Hygienevorlage der vorliegenden Erfindung, wobei Abschnitte der Hygienevorlage weggeschnitten gezeigt sind, um gesonderte Kernsegmente zu enthüllen.
  • Fig. 2 ist eine Schnittansicht, vorgenommen entlang der Linie 2-2 von Fig. 1, welche die Hygienevorlage der vorliegenden Erfindung in einer komprimierten Konfiguration zeigt.
  • Fig. 3 ist eine Schnittansicht der Hygienevorlage von Fig. 2, gezeigt in einer auseinandergezogenen Konfiguration.
  • Fig. 4 ist eine Schnittansicht, vorgenommen entlang der Linie 4-4 von Fig. 1, welche eine Hygienevorlage der vorliegenden Erfindung in einer verlängerten Konfiguration und einen Anhebebauteil mit Fältelungen von allgemein einheitlicher Höhe in Z-Richtung zeigt, wobei die Fältelungen sich entlang der Längsmittellinie der Hygienevorlage erstrecken.
  • Fig. 5 ist eine auseinandergezogene Ansicht einer Hygienevorlage gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
  • Fig. 6 ist eine Schnittansicht ähnlich jener von Fig. 3, welche ein Laminat aus absorbierendem gelbildenden Material, welches zwischen zwei Tissuepapier-Bahnen gelegt ist, zeigt, wobei das absorbierende gelbildende Material und die Tissuepapier-Bahnen zwischen einem Anhebebauteil und einem mittleren Kernsegment positioniert sind.
  • Fig. 7 ist eine Schnittansicht ähnlich jener von Fig. 3, welche ein Laminat von absorbierendem gelbildenden Material zeigt, welches zwischen zwei Tissuepapier-Bahnen dazwischengelegt ist, wobei das absorbierende gelbildende Material und die Tissuepapier-Bahnen zwischen einem Anhebebauteil und dem Rückenblatt positioniert sind.
  • Fig. 8 ist eine Schnittansicht ähnlich jener von Fig. 4, welche ein mittleres Kernsegment zeigt, welches einen Erfassungsbereich von geringer Dichte aufweist, welcher sich der Länge nach erstreckende Kapillarkanalfasern aufweist.
  • Fig. 9 ist eine Schnittansicht ähnlich jener von Fig. 4, welche ein alternatives Ausführungsbeispiel eines mittleren Kernsegments zeigt, welches einen Erfassungsbereich mit geringer Dichte aufweist, welcher sich der Länge nach erstreckende Kapillarkanalfasern aufweist.
  • Fig. 10 ist eine schematische Seitenaufrißansicht einer Vorrichtung zum Bilden des Anhebebauteils der vorliegenden Erfindung durch unterschiedliches Verlängern von zwei oder mehr Elementen und intermittierendes Verbinden der verschiedenen verlängerten Elemente entlang ihrer Längen.
  • Fig. 11A ist eine schematische Seitenaufrißansicht einer weiteren Vorrichtung zum Bilden des Anhebebauteils der vorliegenden Erfindung.
  • Fig. 12B ist eine Draufsicht auf das Faltungsbrett von Fig. 11A.
  • Fig. 12 ist eine Draufsicht auf eine Luftfilz-Ablegeform, welche ein Paar paralleler Unterteilungswände aufweist, welche sich in der Maschinenrichtung erstrecken und die Formausnehmung in drei Formausnehmungssegmente unterteilen, wobei die Form zum Bilden von mittleren und Seiten-Kernsegmenten an einer Luftfilz-Ablegetrommel geeignet ist.
  • Fig. 13 ist eine Seitenansicht einer der Unterteilungswände von Fig. 12.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Die Fig. 1-4 illustrieren eine Hygienevorlage 20 gemäß einem Ausführungsbeispiel des wegwerfbaren absorbierenden Artikels der vorliegenden Erfindung. Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "absorbierender Artikel" auf Artikel, welche Körperexsudate absorbieren und halten. Insbesondere ist der Ausdruck gedacht, um Hygienevorlagen, Slipeinlagen und Inkontinenzkissen (Artikel, welche im Schrittbereich eines Kleidungsstücks getragen werden) zu inkludieren, aber um nicht darauf beschränkt zu sein. Der Ausdruck "wegwerfbar" bezieht sich auf Artikel, welche gedacht sind, um nach einem einzigen Gebrauch entsorgt zu werden, statt daß sie gewaschen oder sonst wiederhergestellt oder wiederverwendet werden.
  • Die Hygienevorlage 20 weist einen Umfang auf, welcher erste und zweite sich der Länge nach erstreckende Seiten 28A und 28B umfaßt, welche sich an erste und zweite sich quer erstreckende Enden 30A und 30B anschließen. Die Hygienevorlage weist ebenso eine Längsmittellinie 29 und eine Quermittellinie 31 auf. Wenn hierin verwendet, bezieht sich der Ausdruck "längs" auf eine Linie, Achse oder Richtung allgemein ausgerichtet mit der Vertikalebene, welche die stehende Trägerin in linke und rechte Körperhälften teilt. Der Ausdruck "quer" bezieht sich auf eine Linie, Achse oder Richtung allgemein lotrecht zur Längsrichtung und innerhalb der Ebene der Hygienevorlage 20 liegend. Die Hygienevorlage 20 ist in der Regel länger in der Längsrichtung als in der Querrichtung.
  • Die "Z"-Richtung bezieht sich auf eine Linie, Achse oder Richtung, welche lotrecht zur Ebene der Hygienevorlage ist (d. h. lotrecht sowohl zur Längsachse 29 als auch zur Querachse 31, wenn die Hygienevorlage in einer allgemein flachen Konfiguration gehalten ist). Die Z-Richtung ist in Fig. 3 illustriert.
  • Die Hygienevorlage 20 gemäß der vorliegenden Erfindung umfaßt ein flüssigkeitsdurchlässiges Deckblatt 40 mit einer dem Körper zugewandten Oberfläche 42; ein flüssigkeitsundurchlässiges Rückenblatt 50 mit einer der Kleidung zugewandten Oberfläche 52; und einen absorbierenden Kern 60, welcher zwischen dem Deckblatt 40 und dem Rückenblatt 50 angeordnet ist.
  • Der absorbierende Kern 60 umfaßt eine dreiteilige Konstruktion, welche ein mittleres Kernsegment 62, welches sich entlang der Längsmittellinie 29 erstreckt, ein erstes sich der Länge nach erstreckendes Seiten-Kernsegment 64 und ein zweites sich der Länge nach erstreckendes Seiten-Kernsegment 66 inkludiert. Die ersten und zweiten Seiten-Kernsegmente 64 und 66 sind zwischen der Längsmittellinie 29 und den ersten und zweiten sich der Länge nach erstreckenden Seiten 28A bzw. 28B der Hygienevorlage 20 angeordnet. Der absorbierende Kern 60 hat eine entlang der Längsmittellinie 29 gemessene Längslänge L (Fig. 4), welche in der Regel größer ist als die entlang der Quermittellinie 31 gemessene Querbreite W des absorbierenden Kerns (Fig. 2).
  • Die Hygienevorlage 20 gemäß der vorliegenden Erfindung umfaßt weiters einen Anhebebauteil 100, welcher zwischen dem Rückenblatt 50 und dem mittleren Kernsegment 62 angeordnet ist. Der Anhebebauteil 100 kann quer zwischen den ersten und zweiten Seiten-Kernegmenten 64 und 66 angeordnet sein. Der Anhebebauteil 100 stellt elastische Z-Richtungsversetzung des mittleren Kernsegments 62 in bezug auf die ersten und zweiten Seiten-Kernsegmente 64 und 66 und das Rückenblatt 50 bei.
  • Mit "elastischer Z-Richtungsversetzung" des mittleren Kernsegments 62 in bezug auf das Rückenblatt 50 und die Seiten-Kernsegmente 64, 66 ist gemeint, daß das mittlere Kernsegment 62 in bezug auf das Rückenblatt 50 und die Seiten- Kernsegmente 64, 66 in der Z-Richtung von einer ersten, ausgebreiteten Konfiguration; in welcher die Hygienevorlage 20 eine Z-Richtungsabgreifhöhe Z1, welche in den Fig. 3 und 4 gezeigt ist, aufweist, zu einer zweiten komprimierten Konfiguration, welche eine Abgreifhöhe 22, welche in Fig. 2 gezeigt ist (wie zum Beispiel durch die kompressive Z-Richtungslast 200) aufweist, versetzt werden kann und daß der Anhebebauteil 100 die Hygienevorlage 20 wiederherstellen kann, damit sie eine Z-Richtungsabgreifhöhe aufweist, welche nach Freigabe der kompressiven Beladung mindestens etwa 70 Prozent der Z- Richtungsabgreifhöhe Z1 ist, wenn die Hygienevorlage trocken ist und nicht mit Körperexsudaten beladen ist. Die elastische Versetzung des Deckblatts 22 in bezug auf das Rückenblatt 24 kann durch die Differenz Z1-Z2 ausgedrückt werden.
  • Die Z-Richtungsabgreifhöhen Z1 und Z2 und die korrespondierende Kompressivkraft in Z-Richtung werden unter Verwendung einer geeigneten Zugspannungstestmaschine, wie zum Beispiel einer Zugspannungstestmaschine Instron Modell 4502, welche von der Instron Engineering Corporation aus Canton, Mass., erzeugt wird, gemessen. Die Z-Richtungsabgreifhöhen 21 und 22 werden unter Verwendung des Verfahrens gemessen, welches in der Patentanmeldung WO95/17150, Hygienevorlage mit einem gefältelten Anhebebauteil, namens von McFall, beschrieben ist, welche Anmeldung hierin durch Bezugnahme aufgenommen ist.
  • Durch Anheben des mittleren Kernsegments 62 in bezug auf die Seiten- Kernsegmente 64, 66 hält der Anhebebauteil 100 Kontakt eines Abschnitts des Deckblatts 40, welches über dem mittleren Kernsegment 62 liegt und sich entlang der Längsmittellinie 29 erstreckt, mit dem Körper der Trägerin. Der Anhebebauteil 100 formt die dem Körper zugewandte Oberfläche 42 des Deckblatts 40 konvex, um sich an den Körper der Trägerin, insbesondere in den Labial-, Perineums- und/oder Afterfurchenzonen, anzupassen. Der Anhebebauteil 100 stellt ebenso das mittlere Kernsegment 62 zum Eingriff mit dem Abschnitt des Deckblatts 40 entlang der Längsmitttellinie 29 schräg, um Erfassung von Körperfluiden durch das mittlere Kernsegment 62 vom Abschnitt des Deckblatts 40, welcher sich entlang der Längsmittellinie 29 erstreckt, zu erhöhen.
  • Das mittlere Kernsegment 62 weist vorzugsweise eine entlang der Quermittellinie 31 gemessene Querbreite W1 (Fig. 3) auf, welche geringer ist als die Querbreite W des absorbierenden Kerns 60. Eine Querbreite W1, welche geringer ist als die Querbreite W, reduziert das Gewicht absorbierenden Materials, welches durch den Anhebebauteil 100 versetzt wird. Ein Reduzieren des Gewichts von absorbierendem Material, welches durch den Anhebebauteil 100 versetzt wird, reduziert die erforderliche Steifigkeit des Anhebebauteils 100 und stellt dadurch einen komfortableren Sitz für die Trägerin bei. Die Seiten-Kernsegmente 64 und 66 weisen vorzugsweise Querbreiten W2 und W3 auf, welche geringer sind als die Breite W des absorbierenden Kerns 60. Die Seiten-Kernsegmente 64 und 66 können in einer Distanz größer als die Breite W 1 seitlich voneinander beabstandet sein, sodaß das mittlere Kernsegment 62 seitlich zwischen den Seiten- Kernsegmenten 64 und 66 positioniert ist, wenn die Hygienevorlage 20, wie in Fig. 2 gezeigt ist, komprimiert ist.
  • Der Anhebebauteil 100 versetzt das mittlere Kernsegment 62, um sich oberhalb der Ebene der Seiten-Kernsegmente 64 und 66 zu erstrecken. Der Anhebebauteil 100 stellt dadurch einen Kern 60 mit zwei Niveaus und eine dem Körper zugewandte Oberfläche 42 des Deckblatts mit zwei Niveaus bei. Ein derartiger Kern 62 mit zwei Niveaus und eine dem Körper zugewandte Oberfläche 42 mit zwei Niveaus verbessern Körpersitz, indem erhöhter Kontakt mit den Labial-, Perineums- und Afterfurchenzonen des Körpers beigestellt wird. Zusätzlich fördert eine Querbreite W1, welche geringer ist als die Querbreite W, konvexes Formen der dem Körper zugewandten Oberfläche 42 des Deckblatts 40 entlang der Längsmittellinie 29 und erhöht dadurch Sitz in den Labial-, Perineums- und/oder Afterfurchenzonen des Körpers.
  • Das mittlere Kernsegment 62 ist vorzugsweise gesondert von den ersten und zweiten Seiten-Kernsegmenten 64 und 66. Das mittlere Kernsegment sollte von den ersten und zweiten Kernsegmenten 64 und 66 gesondert sein, sodaß der Anhebebauteil 100 das mittlere Kernsegment 62 unabhängig von den Seiten- Kernsegmenten 64 und 66 versetzen kann. Mit dem Ausdruck "gesondert" ist gemeint, daß das mittlere Kernsegment 62 nicht eine Verlängerung von irgendeinem des ersten und des zweiten Seiten-Kernsegmentes 64 und 66 ist, noch daß es direkt oder indirekt mit einem des ersten und zweiten Seiten-Kernsegments 64 und 66 durch Klebstoff oder ein anderes Befestigungsmittel verbunden ist. Selbstverständlich kann das mittlere Kernsegment 62 gesondert von den ersten und zweiten Seiten-Kernsegmenten 64 und 66 sein, und doch indirekt mit den Seiten-Kernsegmenten 64 und 66 durch ein oder mehrere andere Elemente der Hygienevorlage 20 verbunden sein. Beispielsweise kann das Deckblatt 40 direkt mit jedem der Kernsegmente 62, 64 und 66 verbunden sein und dadurch indirekt die Kernsegmente 62, 64 und 66 verbinden.
  • Unter Bezugnahme auf die Fig. 2 und 3 kann die Hygienevorlage 20 gemäß der vorliegenden Erfindung einen saugenden Bauteil 70 zum Befördern von Körperfluiden vom mittleren Kernsegment 62 zu den ersten und zweiten Seiten- Kernsegmenten 64 und 66 aufweisen. Der saugende Bauteil 70 kann ebenso seitliche Unterstützung für den Anhebebauteil 100 beistellen, wenn die Hygienevorlage sich in der auseinandergebreiteten Position, welche in den Fig. 3 und 4 gezeigt ist, befindet. Der saugende Bauteil 70 kann eine Bahn aus Fasern auf Zellulosebasis, wie zum Beispiel eine Bahn von Tissue-Papier, umfassen. Der saugende Bauteil 70 kann einen ersten sich der Länge nach erstreckenden Seitenabschnitt 74, einen zweiten sich der Länge nach erstreckenden Seitenabschnitt 76 und einen mittleren Abschnitt 72, welcher sich quer zwischen den ersten und zweiten Seitenabschnitten 74 und 76 erstreckt, umfassen. Der erste Seitenabschnitt 74 ist zwischen dem ersten Seiten-Kernsegment-Abschnitt 64 und dem Rückenblatt 50 angeordnet. Der zweite Seitenabschnitt 76 ist zwischen dem zweiten Seiten-Kernsegment 66 und dem Rückenblatt 50 angeordnet. Der mittlere Abschnitt 72 ist zwischen dem mittleren Kernsegment 62 und dem Anhebebauteil 100 angeordnet. Der saugende Bauteil 70 kann ein Paar sich der Länge nach erstreckende Falten 71 zum Unterbringen von Verlängerung des Anhebebauteils 100 in der Z-Richtung aufweisen.
  • Die Hygienevorlage 20 gemäß der vorliegenden Erfindung kann ebenso einen Stützbauteil 80 aufweisen. Der Stützbauteil 80 weist eine Querbreite größer als die Querbreite des Anhebebauteils 100 auf und verteilt Belastungen vom Anhebebauteil 100 auf das Rückenblatt 50. Der Stützbauteil 80 versteift ebenso die Struktur der Hygienevorlage 20, welche unter dem Anhebebauteil 100 liegt. Der Stützbauteil 80 hilft dadurch zu gewährleisten, daß der Anhebebauteil 100 das mittlere Kernsegment 62 in bezug auf die Seiten-Kernsegmente 64 und 66 und das Rückenblatt 50 nach oben versetzt.
  • Der Stützbauteil 80 kann sich quer zwischen den ersten und zweiten Seiten- Kernsegmenten 64 und 66 erstrecken und kann eine Bahn aus Fasern auf Zellulosebasis, wie zum Beispiel eine Bahn aus Tissue-Papier, umfassen. Der Stützbauteil 80 kann einen ersten sich der Länge nach erstreckenden Seitenabschnitt 84, einen zweiten sich der Länge nach erstreckenden Seitenabschnitt 86 und einen sich der Länge nach erstreckenden mittleren Abschnitt 82 umfassen, welcher sich quer zwischen den ersten und zweiten Seitenabschnitten 84 und 86 erstreckt. Der mittlere Abschnitt 82 ist mit dem Anhebebauteil 100 verbunden und mindestens die ersten und zweiten Seitenabschnitte sind mit dem Rückenblatt 50 verbunden. Der erste Seitenabschnitt 84 ist zwischen dem ersten Seiten-Kernsegment 64 und dem Rückenblatt 50 angeordnet. Der zweite Seitenabschnitt 86 ist zwischen dem zweiten Seiten-Kernsegment 66 und dem Rückenblatt 50 angeordnet. Der mittlere Abschnitt 82 ist zwischen dem Anhebebauteil 100 und dem Rückenblatt 50 angeordnet. Der saugende Bauteil 70 und der Stützbauteil 80 weisen vorzugsweise eine Querbreite geringer als die Breite W des absorbierenden Kerns 60 auf, um ein Saugen von Körperexsudaten zu den sich der Länge nach erstreckenden Seiten 28A und 28B der Hygienevorlage 20 zu verhindern. Beim in den Fig. 1 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispiel ist der mittlere Abschnitt 72 des saugenden Bauteils 70 mit dem Anhebebauteil 100 verbunden und die Seitenabschnitte 74 und 76 des saugenden Bauteils sind mit den Seitenabschnitten 84 bzw. 86 des Stützbauteils 80 verbunden.
  • Beim detaillierteren Überprüfen der Bestandteile der Hygienevorlage 20 ist das Deckblatt 40 der Bestandteil der Hygienevorlage 20, welcher gegen den Körper der Trägerin ausgerichtet ist und diesen berührt, um Körperexsudate aufzunehmen. Das Deckblatt 40 ist flexibel, weich im Anfühlen, für die Haut der Trägerin nicht reizend und ist flüssigkeitsdurchlässig. Wenn hierin verwendet bezieht sich der Ausdruck flexibel auf Materialien, welche biegsam sind und welche sich leicht an die Gestalt des Körpers anpassen oder durch leichtes Verformen bei Vorhandensein von äußeren Kräften reagieren. Vorzugsweise ist das Deckblatt 40 geräuscharm, um Diskretion für die Trägerin beizustellen.
  • Das Deckblatt 40 sollte im Aussehen rein sein und kann einigermaßen lichtundurchlässig sein, um die Ausscheidungen, welche im Kern 60 gesammelt sind, zu verdecken. Das Deckblatt 40 weist vorzugsweise ein Paar von quer beabstandeten und sich der Länge nach erstreckenden Falten 41 auf. Die Falten 41 im Deckblatt 40 nehmen Z-Richtungsversetzung des mittleren Kernsegments 62 auf. Die Falten 41 gestatten ebenso unabhängige Z-Richtungsversetzung des mittleren Kernsegments 62 in bezug auf die Kernsegmente 64 und 66, wenn alle drei Kernsegmente mit dem Deckblatt 40 verbunden sind.
  • Das Deckblatt 40 ist vorzugsweise mit dem Rückenblatt entlang den Längsseiten 28A und 28B und entlang einem oder beiden der Querenden 30A und 30B verbunden. Das Deckblatt 40 kann mit dem Rückenblatt 50 verbunden sein, um Entkuppeln des Deckblatts 40 in Z-Richtung vom Rückenblatt 50 beizustellen, wie im US-Patent 5,007.906 beschrieben ist, welches am 16. April 1991 an Osborn et al. erteilt worden ist, welches Patent hierin durch Bezugnahme aufgenommen ist. Das Deckblatt 40 kann mit dem Rückenblatt 50 durch irgendein geeignetes Verfahren, einschließlich, aber nicht beschränkt darauf, Klebebindung, Ultraschallbindung oder thermischer Bindung, verbunden sein.
  • Das Deckblatt 40 sollte gute Durchschlagsfähigkeit und Wiederbenetzungs- Charakteristika aufweisen, wobei es Körperausscheidungen gestattet, das Deckblatt 40 zum Kern 60 rasch zu penetrieren. Ein geeignetes Deckblatt 40 kann aus einem breiten Bereich von Materialien hergestellt sein, wie zum Beispiel Gewebe- und Faservliesmaterialien; Polymermaterialien, wie zum Beispiel mit Öffnungen versehenen geformten thermoplastischen Folien, mit Öffnungen versehenen Kunststoff-Folien und hydrogeformten thermoplastischen Folien; porösen Schaumstoffen; vernetzten Schaumstoffen; vernetzten thermoplastischen Folien; und thermoplastischen Gazen. Geeignete Gewebe- und Faservliesmaterialien können aus natürlichen Fasern (z.B. Holz- oder Baumwollfasern), synthetischen Fasern (z.B. polymeren Fasern, wie zum Beispiel Polyester-, Polypropylen- oder Polyethylenfasern) oder Kombinationen aus natürlichen und synthetischen Fasern bestehen.
  • Das Deckblatt 40 hat eine Mehrzahl von Öffnungen, um Flüssigkeiten, welche darauf abgelegt worden sind, zu gestatten, durch es zum Kern 60 durchzugehen. Das Deckblatt 40 kann eine mit Öffnungen versehene geformte Polyolefinfolie umfassen, welche etwa 5 bis etwa 60 Prozent offene Zone und eine Dicke von etwa 0,01 bis etwa 0,05 Millimeter aufweist. Unter Bezugnahme auf Fig. 5 kann das Deckblatt 40 eine primäre Deckblattschichte 44, welche mit einer sekundären Deckblattschichte 46 verbunden ist, aufweisen. Die primäre Deckblattschichte 44 kann eine mit Öffnungen versehene geformte Polyolefinfolie aufweisen, welche in Übereinstimmung mit einem der folgenden US-Patente hergestellt ist: US-Patent 3,929.135, erteilt am 30. Dezember 1975 an Thompson; US-Patent 4,324.246, erteilt am 13. April 1982 an Mullane; US-Patent 4,342.314, erteilt am 3. August 1982 an Radel et al.; US-Patent 4,463.045, erteilt am 31. Juli 1984 an Ahr et al.; und US-Patent 5,006.394, erteilt am 9. April 1991 an Baird, welche besonders bevorzugte Ausführungen von flüssigkeitsdurchlässigen Deckblättern offenbaren.
  • Die sekundäre Deckblattschichte 46 kann eine Faservliesbahn aus natürlichen oder synthetischen Fasern umfassen. Geeignete Faservliese, aus welchen die sekundäre Deckblattschichte 46 gebildet sein kann, inkludieren eine Faservliesbahn aus Spinnvlies-Polypropylenfasern, welche P-9 bezeichnet ist, mit einem Flächengewicht von etwa 18 Gramm pro Quadratyard und welche von der Fiberweb Corporation aus Simpsonville, South Carolina, unter dem Handelsnamen CELESTRA erhältlich ist. Ein weiteres geeignetes Faservlies, aus welchem die sekundäre Deckblattschichte 46 gebildet sein kann, ist ein Durchluft-gebundenes Textilmaterial mit einem Flächengewicht von etwa 21 Gramm pro Quadratmeter, gebildet aus Bikomponentenfasern, wobei die Fasern eine Polyethylenhülle und einen Polypropylen- oder Polyesterkern aufweisen. Ein derartiges Durchluftgebundenes Textilmaterial ist von der Havix Company (früher Fukumura) aus Ijra- Mura Japan als S2416 Durchluft-gebundenes Textilmaterial erhältlich.
  • Die primäre und die sekundäre Deckblattschichte 44 und 46 sind vorzugsweise miteinander durch eine Mehrzahl von diskreten Bindungen 45 (Fig. 5) verbunden. Die Bindungen 45 wurden vorzugsweise unter Verwendung des mechanischen Bindungsverfahrens, welches im US-Patent 4,919.738, erteilt am 24. April 1990 an Ball et al. geoffenbart ist, welches Patent hierin durch Bezugnahme aufgenommen ist, gebildet. Alternativ können die Schichten 44 und 46 unter Verwendung anderer Methoden einschließlich, aber nicht beschränkt, darauf Klebebindung, Ultraschallbindung und thermischer Bindung verbunden werden.
  • Das Rückenblatt 50 kann irgendein flexibles flüssigkeitsundurchlässiges Material, wie zum Beispiel eine Polyolefinfolie, sein. Das Rückenblatt 50 hindert von der Hygienevorlage 20 gesammelte Ausscheidungen am Beschmutzen der Trägerin oder der Kleidung der Trägerin. Das Rückenblatt 50 kann eine Polyethylenfolie mit niedriger Dichte mit etwa 0,01 bis etwa 0,05 Millimeter und vorzugsweise etwa 0,025 Millimeter (1,0 mil) in der Dicke sein. Geeignete Polyethylenfolien, aus welchen das Rückenblatt 24 gebildet sein kann, werden von der Ethyl Corporation, Visqueen Division als Modell XP-39385 und von der Clopay Corporation aus Cincinnati, Ohio, als SOFLEXX 1401 verkauft.
  • Das Rückenblatt 50 kann eine Oberflächenzone größer als oder gleich jener des Deckblatts 40 und des absorbierenden Kerns 60 aufweisen und umschließt vorzugsweise peripher das Deckblatt 40 und den Kern 60. Das Rückenblatt 40 kann Lappen (nicht gezeigt) umfassen, welche sich von jeder Längsseite 28A und 28B auswärts erstrecken. Die Lappen können in Übereinstimmung mit den Lehren der US-Patente Nr. 4,589.876, erteilt am 20. Mai 1986 an Van Tilburg, und Nr. 4,687.478, erteilt am 18. August 1987 an Van Tilburg, hergestellt sein. Das Rückenblatt 50 und die Lappen können einstückig und koextensiv sein. Alternativ können die Lappen gesonderte Bestandteile sein, welche mit dem Rückenblatt verbunden sind.
  • Die der Kleidung zugewandte Oberfläche 52 des Rückenblatts 50 kann ein Fixierungsmittel 56 (Fig. 5) zum Fixieren der Hygienevorlage 20 an der Unterwäsche der Trägerin umfassen. Bevorzugte Fixierungsmittel 56 inkludieren mechanische Befestigungsmittel oder bevorzugter druckempfindlichen Klebstoff. Der druckempfindliche Klebstoff kann auf die der Kleidung zugewandte Oberfläche 52 in einem oder mehreren Streifen oder Flecken aufgebracht sein. Ein geeigneter Klebstoff ist Century Adhesive A-305-IV, welcher von Century Adhesives Corp. aus Columbus, Ohio, erzeugt wird. Ein Streifen silikonbeschichtetes Freigabepapier 57 kann den Klebstoff bedecken, um ein Beschmutzen des Klebstoffs vor dem Gebrauch zu verhindern. Bei einem Ausführungsbeispiel können zwei parallele Streifen von druckempfindlichem Klebstoff auf die der Kleidung zugewandte Oberfläche 52 aufgebracht sein, wobei jeder Streifen von Klebstoff unter einem der Seiten-Kernsegmente 64, 66 liegt.
  • Der absorbierende Kern 60 nimmt Körperexsudate, insbesondere Menses, auf und hält sie. Geeignete Materialien, aus welchen die Kernsegmente 62, 64 und 66 gebildet sein können, inkludieren eine breite Vielfalt von flüssigkeitsabsorbierenden Materialien, wie zum Beispiel Fasern auf Zellulosebasis aus zerfasertem Holzzellstoff, welcher allgemein als Luftfilz bezeichnet ist. Beispiele anderer geeigneter Materialien inkludieren, sind aber nicht darauf beschränkt, gekreppte Zellulosewattierung; schmelzgeblasene Polymere, chemisch versteifte, modifizierte oder vernetzte Fasern auf Zellulosebasis; absorbierende Schaumstoffe; Schichten von Tissue-Papier; und absorbierende gelbildende Materialien.
  • Beim in den Fig. 1-7 gezeigten Ausführungsbeispiel umfaßt jedes der absorbierenden Kernsegmente 62, 64 und 66 ein im Luftstrom gelegtes Luftfilzkissen aus Zellulosefasern, welche Fasern von der Foley, Florida Plant von Buckeye Cellulose Company aus Memphis, Tennessee, erhältlich sind. Die Kernsegmente 62, 64 und 66 können ausschließlich aus Zellulosefasern gebildet sein oder können alternativ andere Materialien, wie zum Beispiel absorbierende gelbildende Materialien, zusätzlich zu Zellulosefasern inkludieren.
  • Jedes der Kernsegmente 62, 64 und 66 kann eine Länge von etwa 200 Millimeter aufweisen. Die Breiten W1, W2 und W3 (Fig. 3) können jeweils etwa 25 Millimeter sein. Jedes der Kernsegmente 62, 64 und 66 kann eine Dicke t (Fig. 4) von etwa 4,9 Millimeter in der Abwesenheit von beschränkendem Druck aufweisen. Das vereinigte Gewicht der Kernsegmente 62, 64 und 66 kann etwa 4,1 Gramm sein, wobei jedes Kernsegment etwa 1,37 Gramm wiegt.
  • Die Kernsegmente können im Luftstrom gesondert gelegt sein oder aus einem einheitlichen Kissen gebildet sein und dann in einzelne Kernsegmente unterteilt werden. Die folgenden US-Patente offenbaren geeignete Verfahren zum Bilden von im Luftstrom gelegten Faserbahnen: US-Patent 4,388.056, erteilt am 14. Juni 1983 an Lee et al.; US-Patent 4,551.191, erteilt im November 1985 an Kock et al.; US-Patent 4,592.708, erteilt am 3. Juni T 986 an Feist et al.; und US- Patente 4,765.780 und 4,908.175, erteilt am 23. August 1988 bzw. 13. März 1990 an Angstadt et al.
  • Absorbierende Kerne können in diskreten Ausnehmungen an einer Ablegetrommel gebildet werden, wie im US-Patent 4,859.388, erteilt am 22. August 1989 an Pederson et al., geoffenbart ist. Fig. 12 zeigt eine Luftfilzablegeform 500, welche zum Bilden der Kernsegmente 62, 64 und 66 an einer Luftfilzablegetrommel geeignet ist. Eine Mehrzahl der Formen 500 wird am Umfang der Ablegetrommel montiert, welche in einer Maschinenrichtung (MD), wie in Fig. 12 angegeben ist, rotiert wird. Jede Form 500 weist eine obere bogenförmige Oberfläche 502 auf. Zusammen bilden die bogenförmigen oberen Oberflächen 502 der Formen 500 den Umfang der Ablegetrommel. Die Maschinenrichtung entspricht der Längsrichtung an der Hygienevorlage 20. Die Richtung quer zur Maschine (CD) ist allgemein parallel zur Rotationsachse der Ablegetrommel und entspricht der Querrichtung an der Hygienevorlage 20. Die Form 500 umfaßt eine Ablegeausnehmeung 510, welche in der bogenförmigen oberen Oberfläche 502 gebildet ist. Die Ablegeausnehmung 510 ist von einer Perimeter-Seitenwandung 520 und einer durchlässigen Bodenwandung 530 begrenzt. Die durchlässige Bodenwandung 530 kann ein Sieb umfassen. Luftstrom durch die löchrige Bodenwandung 530 wird durch ein Vakuum innerhalb der Ablegetrommel geschaffen. Der Luftstrom durch die löchrige Bodenwandung 530 trägt Fasern auf Zellulosebasis in die Ausnehmung 510 zum Ablegen an der löchrigen Bodenwandung 530.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung können die Kernsegmente 62, 64 und 66 gebildet werden, um in einer Form 500 miteinander verbunden zu werden, welche zwei allgemein parallele Unterteilungswände 550 aufweist. Unter Bezugnahme auf Fig. 13 weist jede Unterteilungswand 550 einen bogenförmigen oberen Rand 552 konzentrisch mit einem bogenförmigen Bodenrand 554 und ein Paar von schräg gestellten Seitenrändern 556 auf. Die Ränder 552, 554 und 556 erstrecken sich zwischen gegenüberliegend zugewandten Seitenwandungen 558. Die schräg gestellten Seitenränder der 556 greifen in Rillen 522 in der Perimeter- Seitenwandung 520 der Ablegeausnehmung 510 ein. Die löchrige Bodenwandung 530 trägt den Bodenrand 554 einer jeden Unterteilungswand 550 und hindert die Unterteilungswand 550 am Herausfallen aus den Rillen 522. Der obere bogenförmige Rand 552 einer jeden Unterteilungswand 550 ist bündig mit der oberen bogenförmigen Oberfläche 502 der Form 500, wenn die Unterteilungswand 550 in den Rillen 522 getragen wird.
  • Die Unterteilungswände 550 erstrecken sich in der Maschinenrichtung und unterteilen die Ablegeausnehmung 510 in drei Ausnehmungssegmente 5IOA, 510B und 510C. Fasern, welche in den Ausnehmungsegmenten 510A,B und C abgelegt sind, bilden die Kernsegmente 62, 64 bzw. 66. Jede Unterteilungswand 550 kann einen oder mehrere Durchgänge entlang ihrer Länge zum Untereinander- Verbinden benachbarter Ausnehmungssegmente 510A/B und 510A/C aufweisen. Unter bezug auf die Fig. 12 und 13 können die Durchgänge Schlitze 553 am oberen Rand 552 umfassen, welche sich durch die Dicke der Unterteilungswand 550 in der Richtung quer zur Maschine erstrecken. Fasern, welche in den Schlitzen 553 abgelegt werden, wenn die Ausnehmungssegmente 510A-C gefüllt werden; bilden eine Brücke zwischen benachbarten Kernsegmenten 62/64 und 62/66. Die Schlitze 553 stellen daher strukturelle Verbindung zwischen den Kernsegmenten 62/64 und 62/66 bei, wenn Fasern in den Ausnehmungssegmenten abgelegt werden. Bei alternativen Ausführungsbeispielen können die Unterteilungswände 550 sich quer zur Maschinenrichtung oder sowohl in der Maschinenrichtung als auch in der Richtung quer zur Maschine erstrecken.
  • Für die Kernsegmente 62, 64 und 66, welche zuvor beschrieben worden sind, können die Unterteilungswände 550 aus rostfreiem Stahlblechmaterial mit einer Dicke 562 von etwa 1,6 Millimeter gebildet sein und eine Höhe 564 von etwa 9,5 Millimeter aufweisen. Der bogenförmige obere Rand 552 kann in einem Radius von etwa 409 Millimeter gebildet sein und eine Sehnenlänge 566 von etwa 203 Millimeter aufweisen. Der bogenförmige untere Rand 554 kann mit einem Radius von etwa 399 Millimeter gebildet sein und eine Sehnenlänge 568 von etwa 205 Millimeter aufweisen. Die Schlitze 553 können eine Höhe 572 von etwa 3,2 Millimeter und eine Breite 574 von etwa 6,3 Millimeter aufweisen. Die Schlitze 553 können am oberen Rand 552 mit einem Winkel 576 von etwa 8 Grad voneinander beabstandet sein. Die Seitenränder 556 können in einem Vinkel 578 von etwa 5 Grad schräggestellt sein.
  • Die Form 500, welche Unterteilungswände 550 aufweist, ergibt den Vorteil, daß die Kernsegmente 62, 64, 66 als eine Einheit geformt werden können und übertragen werden können und darauffolgend an jedem gewünschten Punkt vor oder nach dem Verbinden der Kernsegmente 62, 64, 66 mit anderen Bestandteilen der Hygienevorlage 20 getrennt werden können. Die Gußform 500, welche Unterteilungswände 550 aufweist, kann ebenso verwendet werden, um Kernsegmente 62, 64 und 66 aus unterschiedlichen Materialien oder mit unterschiedlichen Dichte- oder Flächengewicht-Charakteristika zu bilden. Verschiedene Kernsegmente können gebildet werden, indem verschiedene Materialien oder verschiedene Mengen des gleichen Materials in die Ausnehmungssegmente 510A-G zugeführt werden oder indem das Vakuum innerhalb der Ablegetrommel variiert wird, um die Luft zu variieren, welche durch den Abschnitt der löchrigen Bodenoberfläche 530, welcher unterhalb einem jeden der Ausnehmungssegmente 510A-C liegt, gezogen wird. Alternativ kann der absorbierende Kern 60 aus einem einzigen Luftfilzkissen gebildet sein und dann der Länge nach geschnitten werden, um die einzelnen Kernsegmente 62, 64 und 66 beizustehen. Jedoch kann derartiges Schneiden zu unterwünschter Verdichtung der geschnittenen Ränder der Kernsegmente führen.
  • Unter Bezugnahme auf die Fig. 1-4 verlagert der Anhebebauteil 100 das mittlere Kernsegment 62 in bezug auf das Rückenblatt 50 und die Seiten- Kernsegmente 64 und 66. Bei einem Ausführungsbeispiel umfaßt der Anhebebauteil 100 eine Mehrzahl von Fältelungen 115. Die Fältelungen 115 ergeben elastische Versetzung in Z-Richtung des mittleren Kernsegments 62 und eines Abschnitts des Deckblatts 40 entlang der Längsmittellinie 29 in bezug auf die Seiten-Kernsegmente 64, 66 und das Rückenblatt 50. Der Anhebebauteil 100 ergibt daher einen Kern 60 mit zwei Niveaus und eine dem Körper zugewandte Oberfläche 42 mit zwei Niveaus des Deckblatts. Die Fältelungen 115 formen ebenso einen Abschnitt der dem Körper zugewandten Oberfläche 42 des Deckblatts 40 entlang der Längsmittellinie 29, wie in Fig. 3 gezeigt ist, konvex. Der Anhebebauteil 100 hält dadurch Kontakt des Abschnitts des Deckblatts 40 entlang der Längsmittellinie 29 mit dem Körper der Trägerin und formt das Deckblatt 40, um sich an den Körper der Trägerin, insbesondere in den Labial-, Perineums- und/oder Afterfurchenzonen, anzupassen.
  • Der Anhebebauteil 100 kann ein sich der Länge nach erstreckendes erstes gefälteltes Element 110 mit einer Mehrzahl von Fältelungen 115 entlang dessen Länge aufweisen. Jede Fältelung 115 hat eine Höhe H1 (Fig. 4) in Z-Richtung, wenn die Hygienevorlage 20 sich in der in den Fig. 3 und 4 gezeigten ausgebreiteten Position befindet. Der Anhebebauteil 100 inkludiert ebenso vorzugsweise ein sich der Länge nach erstreckendes zweites Element 120, welches zwischen dem ersten Element 110 und dem mittleren Kernsegment 62 angeordnet ist. Der Anhebebauteil 100 kann ebenso ein sich der Länge nach erstreckendes drittes Element 130 inkludieren, welches zwischen dem ersten Element 110 und dem Rückenblatt 50 angeordnet. Beim in den Fig. 2-4 gezeigten Ausführungsbeispiel ist das zweite Element 120 zwischen dem ersten Element 110 und dem ersten saugenden Bauteil 70 positioniert und das dritte Element 130 ist zwischen dem ersten Element 110 und dem Stützbauteil 80 positioniert.
  • Die zweiten und dritten Elemente 120 und 130 können mit dem ersten Element 110 an voneinander beabstandeten Stellen entlang ihrer jeweiligen Längen verbunden sein. Die Fältelungen 115 erstrecken sich zwischen dem zweiten Element 120 und dem dritten Element 130. Die zweiten und dritten Elemente 120 und 130 überbrücken benachbarte Fältelungen 115 und stabilisieren die Fältelungen 115, um dabei zu unterstützen, um ein seitliches Zusammenbrechen (wie zum Beispiel durch Höckerbildung) der Fältelungen 115 zu verhindern, wenn die Hygienevorlage sich in der in Fig. 3 gezeigten ausgebreiteten Position befindet.
  • Das zweite Element 120 umfaßt vorzugsweise ein elastisches Element. Elastische Kontraktion des elastischen zweiten Elements 120 rafft das erste Element 110 um Falzlinien allgemein parallel zur Quermittellinie 31, um die Fältelungen 115 entlang der Länge des ersten Elements 110 zu bilden. Das zweite Element 120 ist ebenso vorzugsweise elastisch, um eine Kraft beizustellen, um die Höhe in Z-Richtung der Fältelungen 115 aufrechtzuerhalten und um die Höhe in Z- Richtung der Fältelungen 115 wiederherzustellen, wenn die Fältelungen 115 durch eine Last in Z-Richtung, wie zum Beispiel die kompressive Last 200, welche in Fig. 2 gezeigt ist, komprimiert werden. Die Fältelungen 115 werden durch die Last 200 komprimiert, zum Beispiel, wenn die Trägerin sitzt, um für den Komfort der Trägerin zu sorgen. Wenn die kompressive Last 200 entfernt wird (z.B. wenn die Trägerin aufsteht), stellt Kontraktion des elastischen zweiten Elements 120 die Höhe in Z-Richtung der Fältelungen 115 wieder her und hält dadurch Kontakt des Deckblatts 40 mit dem Körper der Trägerin.
  • Das dritte Element 130 kann ebenso ein elastisches drittes Element 130 umfassen. Bei einem Ausführungsbeispiel sind sowohl das zweite Element 120 als auch das dritte Element 130 elastische Elemente und elastische Kontraktion von einem oder beiden der elastischen zweiten und dritten Elemente 120, 130 rafft das erste elastische Element 110, um die Fältelungen 115 zu bilden. Bei noch einem weiteren Ausführungsbeispiel kann das erste Element 110 ebenso ein elastisches Element umfassen.
  • Der Ausdruck "elastisches Element" bezieht sich auf einen Bestandteil, welcher eine freie Länge aufweist und welcher durch eine Zugspannungskraft gedehnt werden kann, um einen Prozentsatz von Verlängerung mindestens 35 Prozent (verlängerte Länge größer als oder gleich der 1,35-fachen freien Länge) aufzuweisen, und bei welchem nach Freigabe der Zugspannungskraft der Bestandteil auf innerhalb 5 Prozent seiner freien Länge innerhalb 10 Sekunden kontrahiert.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel ist die Fähigkeit des Anhebebauteils 100, die Abgreifhöhe der Hygienevorlage 20 in Z-Richtung wiederherzustellen, relativ unbeeinflußt vom Benetzen des Anhebebauteils 100. Der Anhebebauteil 100 kann eine Naß-Abgreifhöhen-Reduktion, welche nicht mehr als etwa 20 Prozent größer als seine Trocken-Abgreifhöhen-Reduktion ist, und eine Naß-Abgreifhöhen- Redukion von nicht mehr als etwa 8 Prozent aufweisen. Die Naß-Abgreifhöhen- Reduktion und Trocken-Abgreifhöhen-Reduktion für den Anhebebauteil 100 werden unter Verwendung des folgenden Verfahrens, welches für vier Anhebebauteil- Proben wiederholt wird, gemessen.
  • Der Anhebebauteil 100 wird an einem Blatt aus Polyethylenfolie mit einer Dicke von etwa 1,0 mil klebend fixiert. Der Anhebebauteil 100 und die Polyethylenfolie werden an der Horizontaloberfläche einer analytischen Waage oder an einem anderen geeigneten Meßgerät getragen. Die Abgreifhöhe in Z- Richtung des Anhebebauteils 100 oberhalb der Polyethylenfolie wird unter Verwendung eines geeigneten Meßsystems für Versetzung gemessen. Ein geeignetes Meßsystem für Versetzung ist ein Digital-Eichgerät ONO-SOKKI DG 3610 und ein Linear-Eichmaßgerät-Sensor ONO-SOKKi GS-503, welche von der ONO-SOKKI Corporation aus Japan erhältlich sind. Die Abgreifhöhe in Z-Richtung des Anhebebauteils 100 wird bei verschiedenen Last-Pegeln in Z-Richtung, welche auf den Anhebebauteil 100 durch einen kreisförmigen Lastapplikationsfuß mit einem Durchmesser von 0,95 Inch aufgebracht werden, gemessen. Der Lastapplikafionsfuß wird mit dem Llinear-Eichmaßgerät-Sensor verbunden.
  • Der Anhebebauteil 100 und die Polyethylenfolie werden an der Waage plaziert und die Waage wird austariert, um eine Nullablesung aufzuweisen. Die anfängliche Trocken-Abgreifhöhe in Z-Richtung des Anhebebauteils 100 wird gemessen, indem der Lastapplikationsfuß gerade den Anhebebauteil 100 berührt, sodaß die Waage eine Ablesung von etwa null anzeigt. Die Z-Richtungslast am Anhebebauteil 100 wird in etwa 5 gleichen Schritten auf 32,1 Gramm erhöht, sodaß die Waage ein Gewicht von 32,1 Gramm anzeigt. Die Last wird daraufhin entfernt und die unbelastete Trocken-Abgreifhöhe in Z-Richtung des Anhebebauteils 100 wird aufgezeichnet, wobei der Lastapplikationsfuß gerade den Anhebebauteil 100 berührt, sodaß die Waage eine Ablesung von etwa null anzeigt. Für jede Probe wird die Differenz zwischen der anfänglichen Trocken-Abgreifhöhe in Z-Richtung und der unbelasteten Trocken-Abgreifhöhe in Z-Richtung durch die anfängliche Trocken-Abgreifhöhe in Z-Richtung dividiert, um die prozentuelle Veränderung in Trocken-Abgreifhöhe der Proben zu erhalten. Die Trocken- Abgreifhöhen-Reduktion ist der Durchschnitt der prozentuellen Veränderung in Trocken-Abgreifhöhe für die vier Anhebebauteil-Proben.
  • Jeder Anhebebauteil (und dessen verbundenes Polyethylenblatt) wird in destilliertes Wasser 10 Sekunden lang komplett untergetaucht und dann 10 Sekunden lang vertikal ablaufen gelassen. Der Anhebebauteil 100 und das Polyethylenblatt werden dann an der horizontalen Oberfläche der analytischen Waage getragen und die Waage austariert, um eine Ablesung von null anzuzeigen. Die anfängliche Naß-Abgreifhöhe in Z-Richtung des Anhebebauteils 100 wird gemessen, wobei der Lastapplikationsfuß gerade den Anhebebauteil 100 berührt, sodaß die Waage eine Ablesung von etwa null anzeigt. Die Z-Richtungslast am Anhebebauteil 100 wird daraufhin in etwa 5 gleichen Schritten auf 32,1 Gramm angehoben. Die Last wird daraufhin entfernt und die unbelastete Naß-Abgreifhöhe in Z-Richtung des Anhebebauteils 100 wird aufgezeichnet, wobei der Lastapplikationsfuß gerade den Anhebebauteil 100 berührt, sodaß die Waage eine Ablesung von etwa null anzeigt. Für jede Probe wird die Differenz zwischen der anfänglichen Naß-Abgreifhöhe in Z-Richtung und der unbelasteten Naß- Abgreifhöhe in Z-Richtung dividiert durch die anfängliche Naß-Abgreifhöhe in Z- Richtung, um die prozentuelle Veränderung in der Naß-Abgreifhöhe der Proben zu erhalten. Die Naß-Abgreifhöhen-Reduktion des Anhebebauteils 100 ist der Durchschnitt der prozentuellen Veränderung in Naß-Abgreifhöhe für die vier Anhebebauteil-Proben.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel ist der Anhebebauteil 100 nicht- absorbierend. Mit "nicht-absorbierend" ist gemeint, daß der Anhebebauteil 100 eine Absorptionsfähigkeit von weniger als 100 Prozent aufweist. Die Absorptionskapazität ist das Verhältnis des Gewichts des Wassers, welches durch eine trockene Probe absorbiert worden ist, zum Gewicht der trockenen Probe. Es wird angenommen, daß ein nicht-absorbierender Anhebebauteil 100 den Vorteil aufweist, daß seine Steifigkeit und/oder seine Fähigkeit, das mittlere Kernsegment 62 nach oben zu versetzen, relativ unbeeinflußt ist von Körperfluiden, welche in den absorbierenden Artikel 20 eintreten, im Vergleich zu einem Anhebebauteil, welcher absorbierend ist. Die Absorptionskapazität des Anhebebauteils wird gemessen, indem als erstes der Anhebebauteil 100 gewogen wird, um sein Trockengewicht zu erhalten, und darauffolgend der Anhebebauteil 100 vollständig 10 Sekunden lang in destilliertes Wasser untergetaucht wird. Nach 10 Sekunden wird der Anhebebauteil 100 aus dem Wasser entnommen. Der Anhebebauteil wird dann vertikal 10 Sekunden lang abtropfen gelassen. Wasser, welches an der Oberfläche des Anhebebauteils haftet, wird dann entfernt, indem der Anhebebauteil zwischen zwei Stück Filterpapier 10 Sekunden lang abziehen gelassen wird. Der Anhebebauteil 100 wird durch Anordnen eines ersten Stücks Filterpapier an einer trockenen horizontalen Oberfläche, Anordnen des Anhebebauteils an dem ersten Stück Filterpapier, Anordnen eines zweiten Stücks Filterpapier an der Oberseite des Anhebebauteils, um den Anhebebauteil zu bedecken, und Anordnen eines Stücks von 0,25 Inch dickem Plexi-Glas, welches 0,26 Pfund wiegt, an der Oberseite des zweiten Stücks Filterpapier, um den Abschnitt des zweiten Stücks Filterpapier, welches über dem Anhebebauteil liegt, zu bedecken, abziehen gelassen. Ein geeignetes Filterpapier zum Entwässern des Anhebebauteils 100 ist Filtrationspapier, welches eine relativ glatte Oberfläche, eine Partikelretentionsgröße von mehr als etwa 20-25 Micrometer und eine Herzberg-Filtrationsgeschwindigkeit von etwa 37 Sekunden aufweist, wenn die Filtrationsgeschwindigkeit der Zeitraum ist, während welchem 100 ml von vorgefiltertem Wasser durch ein 10,0 Quadratzentimeter großes Stück Filterpapier mit einem konstanten Extrusionsdruck von 10 Zentimeter Wasser durchgeht. Ein geeignetes Filtrationspapier ist Whatman-4-Filtrationspapier, welches von Whatman Ltd. aus England erzeugt wird und welches von der Fisher Scientific Company aus Pittsburgh, Pa, erhältlich ist. Nachdem der Anhebebauteil 100 10 Sekunden lang abziehen gelassen wurde, wird der Anhebebauteil 100 unmittelbar gewogen, um das Gewicht der nassen Probe zu erhalten. Das trockene Gewicht wird von dem nassen Gewicht subtrahiert, um die Gramm Wasser zu erhalten, welche von der trockenen Probe absorbiert worden sind. Die Absorptionskapazität in Prozent wird erhalten durch Dividieren der Gramm absorbierten Wassers durch das Gewicht der trockenen Probe und Multiplizieren des Quotienten mit 100.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel ist der Anhebebauteil 100, und insbesondere die Fältelungen 115, hydrophob. Eine Oberfläche ist hydrophob, wenn der Kontaktwinkel zwischen einer Flüssigkeit und der Oberfläche größer als 90 Grad ist. Die Publikation der American Chemical Society "Contact Angle, Wettability, and Adhesion", herausgegeben von Robert F. Gould und mit Copyright 1964, ist hierin durch Bezugnahme für den Zweck des Zeigens, wie der Kontaktwinkel bestimmt werden kann, aufgenommen.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel erstreckt sich der Anhebebauteil 100 entlang der Längsmittellinie 29 der Hygienevorlage 20 und kann eine Längslänge aufweisen, welche annähernd gleich der Länge L des mittleren Kernsegments 62 ist. Der Anhebebauteil kann eine Querbreite C (Fig. 1 ) aufweisen, welche der Breite des zweiten und dritten Bauteils (Elements) 120 und 130 entspricht, welche geringer ist als die Querbreite W1 des mittleren Kernsegments 60. Ohne durch eine Theorie gebunden zu sein, ergibt eine relativ große Querbreite C Querstabilität des Anhebebauteils 100 und eine relativ geringe Breite C erhöht den Sitz der angehobenen Abschnitte des Deckblatts und Kerns mit den Labial-, Perineums- und Afterfurchenzonen des Körpers.
  • Das erste Element 110 kann aus einer Anzahl von geeigneten Materialien einschließlich, aber nicht beschränkt darauf, Gewebe- und Faservliesblatt-Material, Kunststoff-Folien und natürlichen oder synthetischen Gummilitzen gebildet sein. Ein geeignetes Material, aus welchem das erste Element 110 gebildet sein kann, ist ein Polypropylenmaschengaze-Material mit einem Flächengewicht von etwa 100 Gramm pro Quadratmeter und ist als P100 (auch PC-52 bezeichnet), Polypropylenmaschengaze von Smith and Nephew Plastics, Ltd, aus Gilberdyke, North Humberside, GB, erhältlich. Ein Blatt einer derartigen Maschengaze hat etwa 40 relativ dickere und steifere primäre Litzen pro Zentimeter (16 Litzen pro Inch), welche in der Maschinenrichtung des Blattes laufen, und etwa 61 relativ dünnere und weniger steife sekundäre Litzen pro Zentimeter (24 Litzen pro Inch), welche lotrecht zu den primären Litzen quer zur Maschinenrichtung des Blattes laufen. Das erste Element 110 kann einen 6,0 mm breiten Streifen des P100 (PC-52) Maschengitters aufweisen, parallel geschnitten zu den primären Litzen, sodaß die primären Litzen sich entlang der Länge des ersten Elements 110 und allgemein parallel zur Längsachse 29 der Hygienevorlage 20 erstrecken. Ein weiteres geeignetes Material, aus welchem das erste Element 110 gebildet werden kann, umfaßt eine Polypropylenmaschengaze mit einem Flächengewicht von etwa 50 Gramm pro Quadratmeter (10 Pfund/1000 Quadratfuß), welches als ON7100 Polypropylenmaschengitter von der Conwed Company aus Minneapolis, Minnesota, erhältlich ist.
  • Die elastischen zweiten und dritten Elemente 120 und 130 können aus einer Anzahl von Arten von elastischem Material, einschließlich Natur- oder synthetischen Gummilitzen, elastischen Gewebe- oder Faservliesmateriallen und elastischen Folien gebildet sein. Ein geeignetes Material, aus welchem die zweiten und dritten Elemente 120 und 130 gebildet sein können, ist ein elastisches Band, welches durch Fulflex Inc. aus Middletown, Rhode Island, als elastisches Band ULTRAFLEX Modell 6EX29 verkauft wird. Die zweiten und dritten Elemente 120 und 130 können jeweils eine Länge eines derartigen elastischen Bandes mit einer Breite von zwischen etwa 4,0 und 6,0 mm und einer Dicke von etwa 2,0 mm aufweisen. Alternativ können die Elemente 120 und 130 jeweils einen 6,0 mm breiten Streifen von elastischem EXX-500-Blattmaterial aufweisen, welches von der Exxon Chemical Company aus Buffalo Grove, Illinols, erhältlich ist. Ein Anhebebauteil 100 mit einem ersten Element 110, welches aus der zuvor genannten PC-52-Polypropylenmaschengaze gebildet ist, und zweite und dritte Elemente 120, 130, welche aus dem zuvor genannten ULTRAFLEX-Band gebildet sind, ist nicht absorbierend und weist eine Naß-Abgreifhöhen-Reduktion auf, welche geringer ist als etwa 20 Prozent seiner Trocken-Abgreifhöhen-Reduktion, obei die Naß-Abgreifhöhen-Reduktion nicht mehr als etwa 8 Prozent ist.
  • Die Fältelungen 115 im ersten Element 110 können durch elastische Kontraktion von einem oder beiden der zweiten und dritten Elemente 120, 130 in bezug auf das erste Element 110 gebildet sein. Beispielsweise kann das erste Element 110 eine freie (ungestreckte) Länge aufweisen, welche größer ist als die freie Länge des zweiten Elements 120 und des dritten Elements 130. Die zweiten und dritten Elemente 120 und 130 können in bezug auf ihre freien Längen und in bezug auf das erste Element 110 verlängert werden. Während sie verlängert sind, können die ersten und zweiten Elemente 120 und 130 am ersten Element 110 an voneinander beabstandeten Stellen entlang der Länge des ersten Elements 110 fixiert werden. Wenn die Kräfte, welche die Verlängerung der elastischen Elemente 120 und 130 verursachen, freigegeben werden, werden die elastischen Elemente 120 und 130 in bezug auf das erste Element 110 kontrahieren, wodurch die voneinander beabstandeten Fixierungspunkte am ersten Element 110 zusammengezogen werden, um die Fältelungen 115 zu bilden.
  • Der Prozentsatz an Verlängerung wird durch Subtrahieren einer verlängerten Länge von der freien Eichmaßlänge und Dividieren der Differenz durch die freie Eichmaßlänge bestimmt. Für elastische Elemente 120 und 130, welche aus dem elastischen Band ULTRAFLEX, welches zuvor angegeben worden ist, gebildet sind, kann ein geeigneter Anhebebauteil 100 mit Fältelungen 115 hergestellt werden, indem in den zweiten und dritten Elementen 120 und 130 ein Prozentsatz von Verlängerung zwischen etwa 35 und etwa 400 Prozent beigestellt wird. Die zweiten und/oder dritten elastischen Elemente 120 und 130 kann/können am ersten Element 110 an Stellen fixiert werden, welche in einer Distanz von zwischen etwa 25,4 mm (1,0 Inch) und etwa 127 mm (5,0 Inch), gemessen, wenn die elastischen Elemente verlängert sind und vor dem Raffen des ersten Elements 110 durch Kontraktion der zweiten und dritten Elemente 120 und 130, voneinander beabstandet sind.
  • Die Höhe H1 der Fältelungen 115 ist mindestens etwa 10 mm, vorzugsweise mindestens etwa 15 mm und bevorzugter mindestens etwa 20 mm, um adäquate Versetzung des mittleren Kernsegments 62 in bezug auf die Seiten-Kernsegmente 64 und 66 beizustellen. Bei dem in Fig. 4 gezeigten Ausführungsbeispiel ist die Höhe H 1 in Z-Richtung der Fältelungen 115 allgemein einheitlich entlang der Länge L des Anhebebauteils 100. Als Beispiel kann die Höhe H1 zwischen etwa 20 mm bis etwa 22 mm sein. Die Beabstandung L1 zwischen benachbarten Fältelungen 115 kann zwischen etwa 15 mm und etwa 19 mm sein. Für einen Anhebebauteil 100, welcher ein erstes Element, welches aus dem Maschengazematerial P 100 (PC-52), welches zuvor angeführt ist, gebildet ist, aufweist und welcher erste und zweite elastische Elemente 120, 130, welche aus dem zuvor angeführten elastischen Band ULTRAFLEX gebildet sind, aufweist, kann eine derartige einheitliche Anordnung von Fältelungen 115 erhalten werden, bei welcher in den zweiten und dritten Elementen 120 und 130 der Prozentsatz an Verlängerung etwa 150 bis etwa 300 Prozent ist und bei welcher die zweiten und dritten Elemente 120 und 130 am ersten Element 110 an Stellen fixiert sind, welche in einer Distanz von etwa 49 mm bis etwa 52 mm voneinander beabstandet sind, gemessen, wenn die zweiten und dritten Elemente 120 und 130 verlängert sind und vor dem Raffen des ersten Elements 110 durch Kontraktion der zweiten und dritten Elemente 120 und 130. Ein Anhebebauteil 100, welcher ein erstes Element, welches aus dem zuvor angeführten Maschengazematerial P 100 (PC-52) gebildet ist, aufweist und welcher zweite und dritte elastische Elemente 120, 130 aufweist, welche aus dem zuvor angeführten ULTRAFLEX-Band gebildet sind, kann eine Fältelungshöhe H1 von 22 mm und eine Beabstandung L1 von 16 mm aufweisen, wobei der Prozentsatz von Verlängerung der zweiten und dritten Elemente 120 und 130 etwa 300 Prozent ist und wobei die zweiten und dritten Elemente am ersten Element an Stellen fixiert sind, welche in einer Distanz von etwa 50 mm, gemessen, wenn die zweiten und dritten Elemente verlängert sind, voneinander beabstandet sind.
  • Während die Höhe H1 relativ einheitlich entlang der Längsachse 29 in Fig. 4 ist, kann bei anderen Ausführungsbeispielen die Höhe in Z-Richtung der Fältelungen 115 entlang der Längslänge L des Anhebebauteils 100 variieren. Die Patentanmeldung WO95/17150 namens von McFall ist hierin durch Bezugnahme für den Zweck des Offenbarens eines Anhebebauteils 100 aufgenommen, welcher Fältelungen 115 mit einheitlichen und variierenden Höhen in Z-Richtung aufweist.
  • Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel kann der Anhebebauteil 100 einen saugenden Bauteil zum Transportieren von Körperfluiden in der Z-Richtung und entlang der Länge des Anhebebauteils 100 umfassen. Beispielsweise kann das gefältelte erste Element 110 einen saugenden Bauteil aufweisen und kann Körperfluide entlang der Länge des Anhebebauteils 100 und in der Z-Richtung vom mittleren Kernsegment 62 und dem saugenden Bauteil 70 zum Stützbauteil 80 der Länge nach transportieren. Ein erstes gefälteltes Element 110, welches einen saugenden Bauteil umfaßt, kann aus mit Öffnungen versehenen und nicht mit Öffnungen versehenen Kunststoff-Folien, Kunststoff-Maschengazen oder elastischen Litzen, welche behandelt oder gebildet worden sind, um hydrophil zu sein, gebildet sein. Ein geeignetes erstes Element 110 kann aus einer Polypropylenmaschengaze, wie zum Beispiel der zuvor erwähnten PC-52- Maschengaze, welche behandelt oder gebildet worden ist, um hydrophil zu sein, gebildet sein. Die Maschengaze kann behandelt werden um hydrophil zu sein, indem an ihrer Oberfläche eine Schichte von hydrophilen schmelzgeblasenen Polyethylenfasern, wie sie zum Beispiel von der Fibertech Corporation aus Landisville, New Jersey, erhältlich sind, abgelegt wird. Alternativ kann die Maschengaze gebildet sein um hydrophil zu sein, indem in die Gaze Harz-Additive inkludiert werden, welche sich an der Oberfläche der Gaze aufblähen und sie hydrophil machen. Ein derartiges Additiv ist ein Xantrex-Polypropylenharz, welches von der Himont Company, Delaware, erhältlich ist. Die elastischen zweiten und dritten Elemente 120 und 130 können aus einer Vielfalt von hydrophilen mit Öffnungen versehenen Substraten gebildet sein, einschließlich Elastomerfolien und Faservliesen, welche behandelt oder gebildet worden sind um hydrophil zu sein. Ein geeignetes Material, aus welchem die zweiten und dritten Elemente 120 und 130 gebildet sein können, ist ein elastomeres schmelzgeblasenes Faservlies mit einem Flächengewicht von zwischen etwa 40 bis etwa 120 Gramm pro Quadratmeter, welches an beiden Seiten mit einem geeigneten Tensid beschichtet worden ist, um die Oberflächen des Faservlieses hydrophil zu machen. Ein geeignetes Faservlies ist ein thermoplastisches Polyurethanspinnvlies- Textilmaterial, wie zum Beispiel Kanebo Urethane Spunbond, welches von der Kanebo Company, Osaka, Japan, erhältlich ist. Ein geeignetes Tensid, mit welchem das Faservlies behandelt werden kann, ist SILWET-Tensid, welches von der ICI Company, Ostringen, Deutschland, erzeugt wird.
  • Fig. 10 illustriert eine Vorrichtung zum Bilden eines gefältelten Anhebebauteils 100 und Verbinden des Anhebebauteils 100 mit einem weiteren Bestandteil der Hygienevorlage 20. In Fig. 10 sind drei kontinuierlich zugeführte Materialstücke als Bestandteile I 110, 1120 und 1130 bezeichnet. Als Beispiel kann Bestandteil 1110 dem ersten Element 110 entsprechen, kann Bestandteil 1120 dem elastischen zweiten Element 120 entsprechen und Bestandteil 1130 kann dem elastischen dritten Element 130 entsprechen. Die Bestandteile 1120 und 1130 können am Bestandteil 1110 an voneinander beabstandeten Stellen entlang der Länge des Bestandteils 1110, wie zum Beispiel mit einem Klebstoff, gebunden werden. Die nachstehende Erörterung bezieht sich auf Klebstoffbindung der Bestandteile 1100, 1200 und 1300, und es wird verstanden werden, daß andere Bindungsverfahren verwendet werden können. Beispielsweise können die Bestandteile thermisch oder mit Ultraschall aneinander gebunden werden. Alternativ können die Bestandteile in einem unter Druck beaufschlagten Quetschwalzenspalt zwischen einem mit Relief gemusterten Zylinder und einem Amboßzylinder gemäß den Lehren des zuvor bezug genommenen US-Patents 4,919.738, erteilt am 24. April 1990 an Ball et al., mechanisch aneinander gebunden werden.
  • Der Bestandteil 1120 wird bei einer ersten Bahngeschwindigkeit durch einen ersten Walzenspalt, welcher zwischen einem ersten Paar von Kompressionswalzen 1001, 1003 gebildet ist, welche bei einer ersten Rotationsgeschwindigkeit rotieren, getragen. Ein Klebstoff-Applikator 1200 bringt Klebstoff auf eine Seite des Bestandteils 1120 an voneinander beabstandeten Stellen auf, nachdem der Bestandteil 1120 den Walzenspalt, welcher durch die Walzen 1001, 1003 gebildet ist, verlassen hat. Ein geeigneter Klebstoff ist Findley Adhesive H2031, welcher von der Findley Adhesive Company, Elmgrove, Wisconsin, erhältlich ist.
  • Der Bestandteil 1120, zusammen mit dem Bestandteil 1110, wird dann in einen zweiten Walzenspalt gelenkt, welcher durch ein zweites Paar von Kompressionswalzen 1005, 1007 gebildet ist. Der Bestandteil 1120 wird in Eingriff mit dem Bestandteil 1110 durch das zweite Paar von Walzen 1005, 1007 gepreßt, um die Bestandteile 1120 und 1110 miteinander an voneinander beabstandeten Stellen klebend zu binden. Die Walzenspalt-Walzen 1005, 1007 können gekühlt werden, um einen Aufbau des Klebstoffs zu verhindern.
  • Die Oberflächengeschwindigkeit der Walzen 1005, 1007 trägt die Bestandteile 1120 und 1110 durch den zweiten Walzenspalt bei einer zweiten Bahngeschwindigkeit, welche größer ist als die erste Bahngeschwindigkeit, bei welcher der Bestandteil 1120 durch den ersten Walzenspalt getragen wird. Diese Bahngeschwindigkeitsdifferenz streckt den Bestandteil 1120 und verlängert dadurch unterschiedlich den Bestandteil 1120 in bezug auf den Bestandteil 1110 vor dem intermittierenden Verbinden des Bestandteils 1120 mit dem Bestandteil 1110. Wenn die Kompressionswalzen den gleichen Durchmesser aufweisen, kann beispielsweise das zweite Paar von Kompressionswalzen 1005 und 1007 bei einer zweiten Rotationsgeschwindigkeit rotiert werden, welche größer ist als die erste Rotationsgeschwindigkeit der Walzen 1001, 1003.
  • Die intermittierend verbundenen Bestandteile 1110 und 1120 verlassen den zweiten Walzenspalt und werden rund um die ersten und zweiten umdrehenden Walzen 1011 und 1013 in einer allgemein schlangenförmigen Bahn getragen. Der Klebstoffapplikator 1200 bringt dann Klebstoff auf voneinander beabstandete Stellen an einer Seite des Bestandteils 1110, welcher nicht mit dem Bestandteil 1120 verbunden ist, auf. Die Bahngeschwindigkeit rund um die Walzen 1011 und 1013 kann gleich der zweiten Bahngeschwindigkeit beibehalten werden, um im Bestandteil 1120 die Zugspannungsverlängerung beizubehalten.
  • Die intermittierend verbundenen Bestandteile 1110 und 1120 werden, zusammen mit dem Bestandteil 1130, dann rund um eine Walze 1015 geführt, um den Bestandteil 1130 zum Eingriff mit der Seite des Bestandteils 1110, an welcher Klebstoff intermittierend aufgebracht ist, zu pressen. Der Bestandteil 1130 wird dadurch mit dem Bestandteil 1110 an voneinander beabstandeten Stellen verbunden. Die Bahngeschwindigkeit rund um die Walze 1015 kann gleich der zweiten Bahngeschwindigkeit aufrechterhalten werden, um die Zugspannungsverlängerungen im Bestandteil 1120 beizubehalten.
  • Bevor der Bestandteil 1130 mit dem Bestandteil 1110 verbunden wird, kann er bei einer dritten Bahngeschwindigkeit durch einen dritten Walzenspalt geführt werden, welcher durch ein drittes Paar von Kompressionswalzen 1017, 1019, welche bei einer dritten Rotationsgeschwindigkeit rotieren, gebildet ist. Die dritte Bahngeschwindigkeit kann geringer als die zweite Bahngeschwindigkeit sein, bei welcher die Bestandteile 1110, 1120 und 1130 rund um die Walze 1015 getragen werden. Diese Bahngeschwindigkeitsdifferenz streckt den Bestandteil 1130, sodaß der Bestandteil 1130 in bezug auf den Bestandteil 1110 unterschiedlich verlängert ist. Wenn die dritte Bahngeschwindigkeit gleich der ersten Bahngeschwindigkeit ist, wird die Prozentverlängerung des Bestandteils 1130 annähernd gleich der Prozentverlängerung des Bestandteils 1120 sein. Wenn die dritte Bahngeschwindigkeit geringer als (oder größer als) die erste Bahngeschwindigkeit ist, wird alternativ die Prozentverlängerung des Bestandteils 1130 größer als (oder geringer als) die Prozentverlängerung des Bestandteils 1120 sein.
  • Die vereinigten Bestandteile 1110, 1120 und 1130 können zusammen mit einem Bestandteil 1150, bei einer vierten Bahngeschwindigkeit durch einen vierten Walzenspalt, welcher durch ein viertes Paar Kompressionswalzen 1021, 1023 gebildet ist, geführt werden. Der Bestandteil 1150 kann eine kontinuierliche Bahn, welche eines oder mehrere der Materialien umfaßt, aus welchen das Rückenblatt 50 und der Stützbauteil 80 gebildet sind, oder alternativ eine kontinuierliche Bahn sein, welche eines oder mehrere der Materialien umfaßt, aus welchen das Deckblatt 40, der saugende Bauteil 70 und das mittlere Kernsegment 62 gebildet sind. Ein Klebstoffapplikator 1200 kann Klebstoff auf eine Seite des Bestandteils 1150 vor dem In-Eingriff-gelangen des Bestandteils 1150 mit dem Bestandteil 1130 im vierten Walzenspalt aufbringen. Der Aufbau von Bestandteilen 1110, 1120, 1130 und 1150 kann in späteren Arbeitsgängen mit anderen Hygienevorlagenbestandteilen vereinigt werden, um eine fertiggestellte Hygienevorlage 20 zu bilden.
  • Die Zugspannung in den gestreckten Bestandteilen 1120 und/oder 1130 kann entspannt werden, wie zum Beispiel durch Reduzieren der Bahngeschwindigkeit, bevor oder nachdem die Bestandteile 1110, 1120 und 1130 mit dem Bestandteil 1150 im vierten Walzenspalt vereinigt worden sind. Sobald die Zugspannung in den gestreckten Bestandteilen entspannt worden ist, werden die gestreckten Bestandteile in bezug auf den Bestandteil 1110 elastisch kontrahieren und dadurch den Bestandteil 1110 raffen, um Fältelungen 115 zu bilden.
  • Ein Anhebebauteil 100 mit Fältelungen 115 mit einer Höhe in Z-Richtung, welche entlang der Länge des Anhebebauteils variiert, kann durch Variieren von einer oder mehreren der Bahngeschwindigkeiten über die Zeit hin gebildet werden. Die Verlängerung des Bestandteils 1120 in bezug auf den Bestandteil 1110 wird dann entlang der Länge der intermittierend verbundenen Bestandteile variieren. Sobald die Zugspannung im Bestandteil 1120 freigegeben worden ist, wird die elastische Kontraktion des Bestandteils 1120 in bezug auf den Bestandteil 1110 entlang der Länge der intermittierend verbundenen Bestandteile variieren, wodurch Fältelungen 115 gebildet werden, welche verschiedene Höhen in Z- Richtung aufweisen. Die Höhe in Z-Richtung der Fältelungen 115 kann ebenso entlang der Länge des Anhebebauteils 110 variiert werden, indem die Verlängerung des Bestandteils 1120 konstant gehalten wird, während die Beabstandung, bei welcher der Bestandteil 1120, während er verlängert ist, am Bestandteil 1110 fixiert wird, variiert wird. Alternativ kann die Höhe in Z-Richtung der Fältelungen 115 durch Variieren sowohl der Verlängerung des Bestandteils 1120 als auch der Beabstandung, bei welcher der verlängerte Bestandteil 1120 am Bestandteil 1110 fixiert wird, variiert werden.
  • Fig. 11A zeigt eine Anordnung zum Bilden eines gefältelten Anhebebauteils 100 und Verbinden des Anhebebauteils 100 mit einem saugenden Bauteil 70 und einem Stützbauteil 80. In Fig. 11A sind drei kontinuierlich zugeführte Materialstücke als Bestandteile 2110, 2120 und 2130 bezeichnet. Als Beispiel entspricht Bestandteil 2110 dem ersten Element 110 des Anhebebauteils 100, entspricht Bestandteil 2120 dem elastischen zweiten Element 120 und Bestandteil 2130 entspricht dem elastischen dritten Element 130. Ähnlich entsprechen kontinuierliche Bahnen 2070 und 2080 in Fig. 11A dem saugenden Bauteil 70 bzw. dem Stützbauteil 80.
  • Der Bestandteil 2120 ist durch eine Führung 2038 quer getragen. Ähnlich ist der Bestandteil 2110 durch eine Führung 2038 quer getragen. Der Bestandteil 2120 wird durch einen Walzenspalt, welcher durch ein Paar streckende Walzen 2005 und 2007 gebildet wird, getragen. Die Walzen 2005 und 2007 werden rotiert, um eine Oberflächengeschwindigkeit geringer als jene der stromabwärtigen Dosierungswalzen 2025 und 2027 aufzuweisen, um dadurch den Bestandteil 2120 zu verlängern. Zwischen den streckenden Walzen 2005 und 2007 und den Dosierungswalzen 2025, 2027 werden die Bestandteile 2110 und 2120 durch einen Walzenspalt getragen, welcher durch ein Paar von Wärmesiegelungswalzen 2015 und 2017 gebildet ist. Die Wärmesiegelungswalzen 2015, 2017 binden thermisch den Bestandteil 2110 am verlängerten Bestandteil 2120 an voneinander beabstandeten Stellen entlang deren Längen. Die Walze 2017 hat eine Mehrzahl von Vorsprüngen 2018, welche rund um den Umfang der Walze 2017 beabstandet sind, um die gewünschte Bindungsbeabstandung entlang der Bestandteile 2110 und 2120 beizustellen. Zur Bindung der Bestandteile 2110 und 2120, welche die zuvor genannte P100 (PC-52)-Maschengaze und das elastische Band ULTRAFLEX umfassen, können die Oberflächen der Walzen 2015 und 2017 auf etwa 300 Grad Fahrenheit erhitzt werden, und die Interferenz zwischen den Vorsprüngen 2018 und der Walze 2015 kann auf Null eingestellt werden. Die Bestandteile 2110 und 2120 verlassen den Walzenspalt, welcher durch die Walzen 2015 und 2017 gebildet ist, thermisch aneinander gebunden, wobei Fältelungen 115 im Bestandteil 2110 gebildet sind.
  • Ein Klebstoffapplikator 2028 bringt Klebstoff auf den Bestandteil 2120 auf, nachdem die Bestandteile 2120 und 2110 den Walzenspalt verlassen haben, welcher durch die Dosierungswalzen 2015 und 2027 gebildet ist. Der Klebstoff, welcher durch den Applikator 2028 aufgebracht worden ist, dient dazu, um später den Bestandteil 2120 an stromabwärtigen Bindungswalzen 2035 und 2037 am Bestandteil 2070 zu binden. Ähnlich bringt ein Klebstoffapplikator 2029 eine Beschichtung von Klebstoff auf die Bestandteile 2130 und 2080 auf. Der durch den Applikator 2029 aufgebrachte Klebstoff dient dazu, die Bestandteile 2130 und 2080 miteinander zu verbinden, wenn sie anliegend aneinander befördert werden, und dient ebenso dazu, um später an den stromabwärtigen Bindungswalzen 2035 und 2037 die Bestandteile 2130 und 2080 mit den Bestandteilen 2110 bzw. 2070 zu verbinden.
  • Vor dem Binden der Bestandteile an den Bindungswalzen 2035 und 2037 wird der Bestandteil 2070 durch ein Faltungsbrett 3000 gelenkt. Unter Bezugnahme auf Fig. 11 B inkludiert das Faltungsbrett 3000 eine erhöhte Zunge 3100 und Faltungspflüge 3200. Wenn der mittlere Abschnitt des Bestandteils 2070 über die Zunge 3100 getragen wird und die Seiten des Bestandteils 2070 an den Faltungspflügen 3200 getragen werden, werden im Bestandteil 2070 parallele Faltungen 2071 gebildet, welche den Faltungen 71 im saugenden Bauteil 70 entsprechen.
  • Nachdem der Bestandteil 2070 gefaltet worden ist, werden die Bestandteile 2110, 2120 und 2130 durch den Walzenspalt der Bindungswalzen 2035 und 2037 zwischen den Bestandteilen 2070 und 2080 getragen. Die Bindungswalze 2035 inkludiert eine sich am Umfang erstreckende Rille 2036 zum Aufnehmen der Bestandteile 2110, 2120 und 2130, welche zwischen den Bestandteilen 2070 und 2080 dazwischengelegt sind. Ein kontinuierliches Laminat aus Bestandteilen, welche die Bindungswalzen 2035 und 2037 verlassen, wird auf die gewünschte Länge geschnitten, um einzelne Laminate aus Tissue/Anhebebauteil 2050 zu bilden, wobei jedes einen Stützbauteil 80, einen saugenden Bauteil 70 und einen Anhebebauteil 100, welcher zwischen den Bauteilen 70 und 80 angeordnet ist, umfaßt. Eine Schneid- und Gleitanordnung, wie sie von der Curt G. Joa Company aus Sheboygan Falls, Wisconsin, erzeugt wird, kann verwendet werden, um die kontinuierlichen Bestandteile auf die gewünschte Länge zu schneiden. Eine derartige Schneid- und Gleitvorrichtung kann eine Schneidwalze 2044 und eine Vakuumtrommel 2045 zum Tragen der Laminate 2050 zu einem stromabwärtigen Förderer enthalten, an welchem Punkt die Laminate 2050 mit einem oder mehreren anderen Bestandteilen der Hygienevorlage 20 verbunden werden können.
  • Der Anhebebauteil 100, der in den Fig. 1-5 gezeigt ist, hat ein sich der Länge nach erstreckendes gefälteltes Element 110. Ein derartiger Anhebebauteil hat den Vorteil, daß er relativ leicht durch das zuvor beschriebene kontinuierliche Verfahren erzeugt werden kann und seine Elastizität beibehält, sogar nachdem er über längere Zeitperioden komprimiert worden ist, (z.B. wenn die Hygienevorlage vor der Verwendung verpackt ist). Selbstverständlich können andere Anhebebauteile verwendet werden, ohne vom Rahmen der vorliegenden Erfindung abzuweichen. Die Patentanmeldung WO95/17149, Hygienevorlage mit innerem formgebenden Bestandteil, namens von Bergman, und die Patentanmeldung WO92/07535, Hygienevorlage mit Bestandteilen, welche beim Gebrauch zur Trennung imstande sind, namens von Visscher et al., zeigen Bestandteile, welche imstande sind, um Relativversetzung in Z-Richtung unterschiedlicher Abschnitte einer Hygienevorlage beizustellen.
  • Der saugende Bauteil 70 überträgt Körperexsudate vom mittleren Kernsegment 62 zu den ersten und zweiten Seiten-Kernsegmenten 64 und 66. Der saugende Bauteil 70 kann ebenso eine Querunterstützung für den Anhebebauteil 100 beistellen. Ein bevorzugter saugender Bauteil 70 umfaßt eine oder mehrere Bahnen aus Fasern auf Zellulosebasis, wobei jede Bahn ein Flächengewicht zwischen etwa 10 Gramm pro Quadratmeter und 65 Gramm pro Quadratmeter aufweist. Ein besonders bevorzugter saugender Bauteil 70 umfaßt eine Tissuepapier-Bahn, welche ein Flächengewicht von etwa 42 Gramm pro Quadratmeter aufweist. Der saugende Bauteil 70 ist vorzugsweise gemäß den Lehren des US-Patents 4,637,859, erteilt am 20. Jänner 1987 an Trokhan, hergestellt, welches Patent hierin durch Bezugnahme aufgenommen ist.
  • Der Stützbauteil 80 überträgt Lasten vom Anhebebauteil 100 auf das Rückenblatt 50. Der Stützbauteil 80 weist vorzugsweise eine Querbreite größer als die Querbreite C des Anhebebauteils 100 auf, um Lasten vom Anhebebauteil über einen Abschnitt der Breite des Rückenblatts 50 zu verteilen. Der Stützbauteil 80 kann ebenso Fluide entlang seiner Länge und Breite befördern. Ein bevorzugter Stützbauteil 80 umfaßt eine oder mehrere Bahnen aus Fasern auf Zellulosebasis mit einem Flächengewicht von zwischen etwa 10 Gramm pro Quadratmeter und 65 Gramm pro Quadratmeter. Ein besonders bevorzugter Stützbauteil 80 umfaßt eine Tissuepapier-Bahn mit einem Flächengewicht von etwa 42 Gramm pro Quadratmeter. Der Stützbauteil 80 ist vorzugsweise entsprechend den Lehren des zuvor bezug genommenen US-Patents 4,637,859 hergestellt.
  • Unter Bezugnahme auf die auseinandergezogene Ansicht von Fig. 5 werden die Kernsegmente 62, 64 und 66 mit der sekundären Deckblattschichte 46 durch klebende Fixierungsmittel 169 verbunden. Die klebenden Fixierungsmittel 169 können Findley-H2031-Hofmelt-Klebstoff umfassen. Ein weiterer geeigneter Klebstoff, aus welchem die Fixierungsmittel 169 gebildet werden können, ist Findley-H4031-Klebstoff, welcher von der Findley Adhesive Company erhältlich ist. Das mittlere Kernsegment 62 ist mit dem mittleren Abschnitt 72 des saugenden Bauteils 70 durch eine Klebstoff-Fixierung 177 verbunden und die Seiten- Kernsegmente 64 und 66 sind mit dem Rückenblatt 50 durch Klebstoff- Fixierungen 179 verbunden. Die Klebstoff-Fixierungen 177 und 179 können einen der zuvor angeführten Klebstoffe Findley H2031 oder H4031 umfassen.
  • Das zweite Element 120 des Anhebebauteils 100 ist mit dem mittleren Abschnitt 72 des saugenden Bauteils 70 durch eine Klebstoff-Fixierung 187 verbunden. Die Seitenabschnitte 74 und 76 des saugenden Bauteils 70 sind mit den Seitenabschnitten 84 bzw. 86 des Stützbauteils 80 durch klebende Fixierungen 189 verbunden. Die Klebstoff-Fixierungen 187 und 189 können einen der zuvor genannten Findley-Klebstoffe umfassen. Das dritte Element 130 des Anhebebauteils 100 ist mit dem mittleren Abschnitt 82 des Sfützbauteils 80 durch eine Klebstoff-Fixierung 191 verbunden. Der Stützbauteil 80 ist mit dem Rückenblatt 50 durch Klebstoff-Fixierungen 193 verbunden. Die Klebstoff- Fixierungen 191 und 193 können einen der zuvor genannten Findley-Klebstoffe umfassen.
  • Die Anmelder haben herausgefunden, daß die vorliegende Erfindung die Fähigkeit einer Hygienevorlage verbessert, Körperfluide aufzunehmen und zu halten. Die Anmelder haben herausgefunden, daß im Vergleich zu einer Hygienevorlage, welche einen Luftfilzkern aus einem einzigen Stück mit keinem Anhebebauteil 100 aufweist, die Hygienevorlage 20, die in den Fig. 1-5 gezeigt ist, mit einer reduzierten Menge an Luftfilz äquivalente Körperfluidhaltekapazität beistellt. Insbesondere haben die Anmelder herausgefunden, daß die in den Fig. 1-5 gezeigte Hygienevorlage 20, welche eine Gesamtheit von etwa 4,2 Gramm Luftfilz in den Kernsegmenten 62, 64 und 68 und etwa 1,4 Gramm Tissuepapier in den saugenden und stützenden Bauteilen 70 und 80 aufweist, äquivalente Fluidhaltekapazität im Vergleich zu einer Hygienevorlage, welche einen Luftfilzkern aus einem einzigen Stück, welcher etwa 9,2 Gramm wiegt, aufweist, beistellt.
  • Die Fig. 6 und 7 zeigen alternative Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung. In Fig. 6 umfaßt der saugende Bauteil 70 ein Paar Tissuebahnen 77 und 79. Jede der Tissuebahnen 77 und 79 weist einen mittleren Abschnitt 72, welcher zwischen dem Anhebebauteil 100 und dem mittleren Kernsegment 62 angeordnet ist, und erste und zweite Seitenabschnitte 74 und 76 auf. Der erste Seitenabschnitt 74 der Tissuebahn 77 kann, wie zum Beispiel durch Klebstoff, mit dem ersten Seitenabschnitt 74 der Bahn 79 verbunden sein. Ähnlich kann der zweite Seitenabschnitt 76 der Tissuebahn 77 mit dem zweiten Seitenabschnitt 76 der Bahn 79 verbunden sein. Ein absorbierendes gelbildendes Material 90 ist zwischen den mittleren Abschnitten 72 der Tissuebahnen 77 und 79 angeordnet. Der Anhebebauteil 100 versetzt das absorbierende Material 90 in der Z-Richtung in bezug auf die Seiten-Kernsegmente 64 und 66. Das absorbierende gelbildenden Material kann mit einer oder beiden der Tissuebahnen 77 und 79 klebend verbunden sein. Das absorbierende gelbildende Material 90 dient als eine Speicherzone für Körperflüssigkeiten, welche durch das mittlere Kernsegment 62 durchgehen, und erhöht die Flüssigkeitshaltekapazität der Hygienevorlage 20 gegenüber jener, welche in den Kernsegmenten 62, 64 und 66 alleine verfügbar ist. Die in Fig. 6 gezeigte Anordnung ergibt den Vorteil, daß das absorbierende gelbildende Material 90 anliegend an das mittlere Kernsegment 62 positioniert ist und dadurch Körperfluide, welche entlang der Längsmittellinie 29 der Hygienevorlage 20 abgelegt worden sind, rasch erfassen kann.
  • Ein absorbierendes gelbildendes Material ist ein Material, welches nach Benetzen quillt, und absorbiert mindestens etwa das 20-fache seines Gewichts an Wasser. Derartige absorbierende gelbildende Materialien inkludieren, sind aber nicht darauf beschränkt, Sillcagele und organische Verbindungen, wie zum Beispiel vernetzte Polymere. Besonders bevorzugte absorbierende gelbildende Materialien sind hydrolysierte Acrylnitril-gepfropfte Stärke, Acrylsäure-gepfropfte Stärke, Polyacrylate und Isobutylenmaleinsäureanhydrid-Copolymere oder Mischungen derselben. Das US-Patent Re 32.649, wiederausgegeben an Brandt et al. am 19. April 1988, ist hierin durch Bezugnahme für den Zweck des Zeigens geeigneter absorbierender gelbildender Materialien aufgenommen.
  • In Fig. 7 umfaßt der Stützbauteil 80 ein Paar Tissuebahnen 87 und 89. Jede der Tissuebahnen 87 und 89 weist einen mittleren Abschnitt 82, welcher zwischen dem Anhebebauteil 100 und dem Rückenblatt 50 angeordnet. ist und erste und zweite Seitenabschnitte 84 und 86 auf. Der erste Seitenabschnitt 84 der Tissuebahn 87 kann, zum Beispiel durch Klebstoff, mit dem ersten Seitenabschnitt 84 der Bahn 89 verbunden sein. Ähnlich kann der zweite Seitenabschnitt 86 der Tissuebahn 87 mit dem zweiten Seitenabschnitt 86 der Bahn 89 verbunden sein.
  • Ein absorbierendes gelbildendes Material 90 ist zwischen den mittleren Abschnitten 82 der Tissuebahnen 87 und 89 angeordnet. Das absorbierende gelbildende Material 90 kann mit einer oder beiden der Tissuebahnen 88 und 89 klebend verbunden sein. Das absorbierende gelbildende Material 90 dient als eine Speicherzone für Körperflüssigkeiten, welche durch den saugenden Bauteil 70 vom mittleren Kernsegment 62 befördert werden. Die in Fig. 7 gezeigte Anordnung ergibt den Vorteil, daß der Anhebebauteil 100 nicht sowohl das mittlere Kernsegment 62 als auch das absorbierende gelbildende Material 90 anhebt, und die Körperfluide werden an einer Stelle, welche vom Körper der Trägerin durch den Anhebebauteil 100 weg beabstandet ist, gehalten.
  • Die Fig. 8 und 9 offenbaren alternative Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung, wobei das mittlere Kernsegment 62 eine Erfassungszone 262A aufweist, welche eine Dichte geringer als die Dichte des Luftfilzes der ersten und zweiten Seiten-Kernsegmente 64 und 66 aufweist. Die Erfassungszone 262A mit relativ geringer Dichte ist in der Zone der typischen Fluidablage positioniert, um Flüssigkeiten rasch zu erfassen und innerhalb der Hygienevorlage 20 zu verteilen. Das US-Patent 4,834.735, erteilt am 30. Mai 1989 an Alemany et al., offenbart hochdichte absorbierende Bauteile mit Erfassungszonen mit geringerer Dichte und ist hierin durch Bezugnahme aufgenommen. Die Erfassungszone 262A mit relativ geringer Dichte weist vorzugsweise eine Dichte auf, welche geringer als etwa 0,12 Gramm pro Kubikzentimeter unter einem beschränkenden Druck von 0,1 Pfund pro Quadratinch ist.
  • Unter bezug auf Fig. 8 ist die Erfassungszone 262A entlang der Längsmittellinie 29 positioniert, sodaß der Anhebebauteil 100 die Erfassungszone 262A in der Z-Richtung in bezug auf die Seiten-Kernsegmente 64 und 66 verlagert. Die Erfassungszone 262A ist mit einer Öffnung 47 in der sekundären Deckblattschichte 46 übereingestimmt, sodaß Fluide, welche an der dem Körper zugewandten Oberfläche 42 des Deckblatts 40 entlang der Längsmittellinie 29 abgelegt worden sind, von der primären Deckblattschichte 44 direkt in die Erfassungszone 262A eintreten können. Die Erfassungszone 262A kann zwischen Luftfilzsegmenten 262B und 262C mit relativ hoher Dichte nach vor und nach hinten angeordnet sein.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel ist die Erfassungszone 262A aufgebaut, um Körperfluide, welche durch die Öffnung 47 durchgehen, in einer Richtung allgemein parallel zur Längsmittellinie 29 der Hygienevorlage 20 zu transportieren. Ein Teil der Körperfluide, welche von der Öffnung 47 gegen die Enden 30A und 30B durch die Erfassungszone 262A getragen werden, werden daraufhin in den Luftfilzsegmenten 262B und 262C gespeichert und die verbleibenden Körperfluide werden quer und in der Z-Richtung durch den saugenden Bauteil 70 zum Speichern in den ersten und zweiten Seiten-Kernsegmenten 64 und 66 transportiert.
  • Die Erfassungszone 262A kann eine Mehrzahl von der Länge nach ausgerichteten Kapillarkanalfasern 310 zum Transportieren von Körperfluiden in einer Richtung parallel zur Längsmittellinie 29 der Hygienevorlage 20 umfassen. Abschnitte der Kapiallarkanalfasern 310, welche mit der Öffnung 47 übereingestimmt sind, sind vorzugsweise an die primäre Deckblattschichte 44, wie zum Beispiel durch Klebstoffbindung, gebunden, um Transfer von Körperfluiden vom Deckblatt 40 zur Erfassungszone 262A zu fördern. Mit "der Länge nach ausgerichtet" ist gemeint, daß die Fasern 310 sich in einer Richtung allgemein parallel zur Längsmittellinie 29 der Hygienevorlage 20 erstrecken. Der Ausdruck "Kapillarkanalfaser" bezieht sich auf eine Faser, welche einen Querschnitt aufweist, welche einen offenen Kanaldurchgang zum Transportieren von Fluid entlang der Länge der Faser aufweist. Der Faserquerschnitt kann eine Anzahl von verschiedenen Formen einschließlich, aber nicht beschränkt darauf, C-Formen, V- Formen und H-Formen aufweisen. Die folgenden Dokumente offenbaren derartige Kapillarkanalfasern: US-Patent 5,281.208, erteilt am 25. Jänner 1994 an Thompson et al.; US-Patent 5,200.248, erteilt am 6. April 1993 an Thompson et al.; PCT-Publikation WO93/02235, Fasern, welche für spontanes Transportieren von Fluiden imstande sind, veröffentlicht am 4. Februar 1993 namens von Phillips und mit einem US-Prioritätsdatum vom 23. Juli 1991; und Europäische Patentanmeldung 0391814, Fasern, welche zum spontanen Transportieren von Fluiden imstande sind, veröffentlicht am 10. Oktober 1990 namens von Phillips und mit einem US-Prioritätsdatum vom 4. April T 989.
  • Die Erfassungszone 262A kann ein tauartiges Bündel von der Länge nach ausgerichteten Kapillarkanalfasern 310 aufweisen. Der Ausdruck "tauartiges Bündel" bezieht sich auf eine Ansammlung von allgemein parallelen Fasern, welche im wesentlichen die gleiche Faserlänge aufweisen. Das tauförmige Bündel von Kapillarkanalfasern kann eine Gesamtdenierzahl zwischen etwa 25.000 bis etwa 60.000 Gramm pro 9000 Meter Taulänge aufweisen und kann ein Gesamtgewicht von etwa 0,25 Gramm bis etwa 1,5 Gramm aufweisen. Die Kapillarkanalfasern 310 im Taubündel sind vorzugsweise in mindestens dem mittleren Drittel der Hygienevorlage 20, gemessen entlang der Längsmittellinie 29, angeordnet und können sich im wesentlichen über die volle Länge des absorbierenden Kerns 60, wie in Fig. 8 gezeigt ist; erstrecken.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel kann das Taubündel von Kapillarkanalfasern 310 eine Gesamtdenierzahl von etwa 50.000 und ein Gewicht von etwa 1,0 Gramm aufweisen. Die Fasern 310 können schraubenförmig gekräuselte Polyethylenterephthalat (PET)-Fasern aufweisen, welche eine Kräuselungsfrequenz von etwa 3 Kräuselungen pro Inch, eine Kräuselungsamplitude von etwa 0,45 mm und einen relativ tiefen C-förmigen Querschnitt aufweisen, welcher eine Kanalbreite von etwa 55 Micron und eine Kanaltiefe von etwa 102 Micron aufweist, mit einer Denierzahl pro Faser von etwa 24 Gramm pro 9000 Meter. Solch ein Taubündel von Fasern wird von der Eastman Chemical Company aus Kingsport, Tennessee, unter der Bezeichnung 4SW "Tiefes C", CX Low Crimp Helical Tow, SW-405, erzeugt.
  • Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel kann das Taubündel aus Kapillarkanalfasern 310 eine Gesamtdenierzahl von etwa 25.000 aufweisen. Die Fasern 310 können schraubenförmig gekräuselte PET-Fasern mit einer Kräuselungsfrequenz von etwa 2,5 Kräuselungen pro Inch, einer Kräuselungsamplitude von etwa 0,9 mm und einem C-förmigen Querschnitt umfassen, welcher eine Kanalbreite von etwa 53 Micron und eine Kanaltiefe von etwa 50 Micron aufweist, mit einer Denierzahl pro Faser von etwa 10 Gramm pro 9000 Meter. Ein derartiges Taubündel wird von der Eastman Chemical Company unter der Bezeichnung 4SW "Ausgeweitetes C" CX, Low Crimp Helical Tow, SW407, erzeugt.
  • Bei noch einem weiteren Ausführungsbeispiel kann die Erfassungszone 262A eine gekrempelte Litze von Stapelfasern umfassen, welche eine Gesamtdenierzahl von etwa 60.000 Gramm pro 9000 Meter Litzenlänge aufweisen. Die Fasern der gekrempelten Litze sind der Länge nach ausgerichtet und können eine Stapelfaserlänge von 6 Inch und einen Faserdenier von etwa 27 Gramm pro 9000 Meter Faserlänge aufweisen. Die Fasern können schraubenförmig gekräuselte PET-Fasern mit einer Kräuselungsfrequenz von etwa 6 Kräuselungen pro Inch, einer Kräuselungsamplitude von etwa 0,5 mm und einem H-förmigen Querschnitt aufweisen, welcher eine Kanalbreite von etwa 43 Micron, eine Kanaltiefe von etwa 61 Micron und eine Denierzahl pro Faser von etwa 27 Gramm pro 9000 Meter aufweist. Eine derartige gekrempelte Litze wird von der Eastman Chemical Company unter der Bezeichnung 4SW "H" CX, Gekrempelte Stapellitze, SW404, erzeugt.
  • Bei noch einem weiteren Ausführungsbeispiel kann die Erfassungszone 262A vernetzte Fasern auf Zellulosebasis umfassen. Das US-Patent 5,183.707, erteilt am 2. Februar 1993 an Herron et al., ist durch Bezugnahme für den Zweck des Offenbarens von vernetzten Fasern auf Zellulosebasis, welche zur Verwendung beim Bilden der Erfassungszone 262A geeignet sind, aufgenommen.
  • Beim in Fig. 9 gezeigten Ausführungsbeispiel umfaßt die Erfassungszone 262A ein Taubündel von der Länge nach ausgerichteten Kapillarkanalfasern 310, welche zwischen gebundenen Faserschichten 320 angeordnet sind. Das Taubündel aus Kapillarkanalfasern 310 ist mit den gebundenen Faserschichten 320 durch jedes geeignete Mittel einschließlich, aber nicht beschränkt darauf, Klebebindung oder Ultraschallbindung verbunden. Die gebundenen Faserschichten 320 dienen dem raschen Erfassen von Körperfluiden und das Taubündel von der Länge nach ausgerichteten Kapillarkanalfasern 310 verteilt die erfaßten Körperfluide in der Längsrichtung.
  • Das Taubündel aus Kapillarkanalfasern 310 kann eine Gesamtdenierzahl von etwa 25.000 aufweisen und kann PET-Fasern mit einem C-förmigen Querschnitt mit einer Kanalbreite von etwa 50 Micron und einer Kanaltiefe von etwa 99 Micron mit einer Denierzahl pro Faser von etwa 22 Gramm pro 9000 Meter umfassen. Ein derartiges Tau aus Fasern wird von der Eastman Chemical Company unter der Bezeichnung 4SW "Tiefes C" CX, Unecrimped Tow, SW406, erzeugt. Das Taubündel aus Kapillarkanalfasern 310 kann ein Gesamtgewicht von etwa 0,5 Gramm aufweisen.
  • Die gebundenen Faserschichten 320 umfassen ein gebundenes Netzwerk aus Kapillarkanalfasern und Bikomponenten-Binderfasern. Das gebundene Netzwerk kann etwa 90 Gewichtsprozent Kapillarkanalfasern und etwa 10 Gewichtsprozent Bikomponenten-Binderfasern aufweisen. Die Bikomponenten-Binderfasern können thermoplastische Binderfasern, wie zum Beispiel DANAKLON Es C 1,7 dtex x 6 mm gekräuselte Bikomponenten-Binderfasern, sein. Die Kapillarkanalfasern der gebundenen Faserschichten 320 können schraubenförmig gekräuselte Stapellänge- PET-Fasern mit einem C-förmigen Querschnitt und einer Stapellänge von etwa 1,5 Inch sein. Die Kapillarkanalfasern können eine Kräuselungsfrequenz von etwa 7,5 Kräuselungen pro Inch, eine Kräuselungsamplitude von etwa 0,4 mm, eine Kanalbreite von etwa 52 Micron und eine Kanaltiefe von etwa 47 Micron aufweisen. Derartige Fasern werden von der Eastman Chemical Company unter der Bezeichnung SW408 erzeugt. Die gebundenen Schichten 320, vereinigt, können etwa 0,45 Gramm der Kapillarkanalfasern und etwa 0,05 Gramm der Bikomponenten-Binderfasern inkludieren. Das Netzwerk aus Fasern kann, wie in der Patentanmeldung WO95/10956, Absorbierende-Monatshygiene-Strukturen mit thermisch gebundenen Schichten zum verbesserten Leiten von Menstruationsfluid und deren Verwendung in Monatshygienekissen mit verbessertem Sitz und Kornfort, angemeldet 21. Oktober 1993 namens von Richards et al., beschrieben ist, welche Patentanmeldung hierin durch Bezugnahme aufgenommen ist, gebildet und thermisch gebunden sein. Die gebundenen Schichten 320 können eine Dichte von etwa 0,02 bis etwa 0,06 Gramm pro Kubikzentimeter unter einem beschränkenden Druck von etwa 0,1 Pfund pro Quadratinch und ein Flächengewicht von zwischen etwa 15 bis etwa 45 Gramm pro Quadratmeter aufweisen.
  • Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel können die gebundenen Schichten 320 ein Flächengewicht von etwa 30 Gramm pro Quadratmeter, eine Dichte von etwa 0,035 Gramm pro Kubikzentimeter unter einem beschränkenden Druck von etwa 0,1 Pfund pro Quadratinch und eine Dicke in Z-Richtung von etwa 0,8 mm unter einem beschränkenden Druck von 0,1 Pfund pro Quadratinch aufweisen. Die gebundenen Schichten 320 können etwa 90 Gewichtsprozent PET- Kapillarkanalfasern und etwa 10 Gewichtsprozent Bikomponenten-Binderfasern aufweisen. Die Binderfasern können DANAKLON Es C 1,7 dtex-6 -mm Bikomponentenfasern umfassen. Die Kapillarkanalfasern können eine Denierzahl pro Faser von 22 Gramm pro 9000 Meter, eine Kräuselungsfrequenz von 3,6 Kräuselungen pro Inch, eine Kräuselungsamplitude von etwa 0,29 mm, eine Kanalbreite von etwa 49 Micron und eine Kanaltiefe von etwa 97 Micron aufweisen. Derartige Fasern werden von der Eastman Chemical Company unter der Bezeichnung SW376 erzeugt.
  • Während besondere Ausführungsbeispiele der vorliegenden Erfindung illustriert und beschrieben worden sind, ist der Rahmen der vorliegenden Erfindung durch die beigeschlossenen Ansprüche definiert.

Claims (13)

1. Ein wegwerfbarer absorbierender Artikel (20) mit einer Längsmittellinie (29), einer Quermittellinie (31) und ersten und zweiten sich der Länge nach erstreckenden Seiten, welche erste und zweite sich quer erstreckende Enden verbinden, wobei der absorbierende Artikel umfaßt:
ein flüssigkeitsdurchlässiges Deckblatt (40),
ein flüssigkeitsundurchlässiges Rückenblatt (50), welches mit dem Deckblatt (40) verbunden ist,
einen absorbierenden Kern (60), welcher zwischen dem Deckblatt und dem Rückenblatt angeordnet ist, wobei der absorbierende Kern (60) eine Längslänge und eine Querbreite aufweist, wobei der absorbierende Kern eine dreistückige Konstruktion umfaßt, welche inkludiert:
ein mittleres Kernsegment (62), welches sich entlang der Längsmittellinie (29) des wegwerfbaren absorbierenden Artikels (20) erstreckt;
ein erstes sich der Länge nach erstreckendes Seiten-Kernsegment (64), wobei das erste Seiten-Kernsegment (64) zwischen der Längsmittellinie (29) des wegwerfbaren absorbierenden Artikels (20) und der ersten sich der Länge nach erstreckenden Seite des wegwerfbaren absorbierenden Artikels (20) angeordnet ist; und
ein zweites sich der Länge nach erstreckendes Seiten-Kernsegment (66), wobei das zweite Seiten-Kernsegment (66) zwischen der Längsmittellinie (29) des wegwerfbaren absorbierenden Artikels (20) und der zweiten sich der Länge nach erstreckenden Seite des wegwerfbaren absorbierenden Artikels (20) angeordnet ist; und
einen Anhebebauteil (100), welcher zwischen dem Rückenblatt (50) und dem mittleren Kernsegment (62) zum Beistellen einer Versetzung in Z-Richtung des mittleren Kernsegments (62) in bezug auf die ersten und zweiten Seiten-Kernsegmente (64, 66) angeordnet ist.
2. Der wegwerfbare absorbierende Artikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der ersten und zweiten Seiten-Kernsegmente (64, 66) vom mittleren Kernsegment (62) gesondert ist.
3. Der wegwerfbare absorbierende Artikel (20) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das mittlere Kernsegment (62) eine Querbreite geringer als die Querbreite des absorbierenden Kerns (60) aufweist.
4. Der wegwerfbare absorbierende Artikel (20) nach Anspruch 1, 2 oder 3 dadurch gekennzeichnet, daß der Anhebebauteil (100) nicht absorbierend ist.
5. Der wegwerfbare absorbierende Artikel (20) nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Anhebebauteil (100) eine Naß-Abgreifhöhen-Reduktion von weniger als etwa 8 Prozent aufweist.
6. Der wegwerfbare absorbierende Artikel (20) nach Anspruch 1, 2, 5, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Anhebebauteil (100) eine Naß-Abgreifhöhen- Reduktion aufweist, welche nicht mehr als etwa 20 Prozent größer als die Trocken- Abgreifhöhen-Reduktion des Anhebebauteils (100) ist.
7. Der wegwerfbare absorbierende Artikel (20) nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Anhebebauteil (100) einen sich der Länge nach erstreckenden Anhebebauteil (100) aufweist, welcher eine Mehrzahl von Fältelungen (115) entlang der Länge des Anhebebauteils (100) aufweist, wobei die Fältelungen (115) eine Höhe in Z-Richtung aufweisen, um für eine Versetzung in Z- Richtung eines Abschnitts des mittleren Kernsegments (62) in bezug auf das Rückenblatf (50) zu sorgen.
8. Der wegwerfbare absorbierende Artikel (20) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Fältelungen (115) eine Höhe in Z-Richtung von mindestens 10 mm aufweisen.
9. Der wegwerfbare absorbierende Artikel (20) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Anhebebauteil (100) ein gefälteltes erstes Element (110) und ein zweites Element (120), welches mit dem ersten Element (110) an beabstandeten Stellen entlang der Länge des ersten Elements (110) verbunden ist, umfaßt, und dadurch gekennzeichnet, daß elastische Kontraktion des zweiten Elements (120) in bezug auf das erste Element (110) das erste Element (110) rafft, um Fältelungen im ersten Element (110) zu bilden.
10. Der wegwerfbare absorbierende Artikel (20) nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 oder 9, welcher weiters einen saugenden Bauteil (70) zum Fördern von Fluid zwischen dem mittleren Kernsegment (62) und den ersten und zweiten Seiten-Kernsegmenten (64, 66) aufweist.
11. Der wegwerfbare absorbierende Artikel (20) nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 oder 10, welcher weiters ein absorbierendes gelbildendes Material umfaßt, welches zwischen dem Anhebebauteil (100) und dem mittleren Kernsegment (62) angeordnet ist.
12. Der wegwerfbare absorbierende Artikel (20) nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 oder 11, welcher weiters ein absorbierendes gelbildendes Material umfaßt, welches zwischen dem Anhebebauteil (100) und dem Rückenblatt (50) angeordnet ist.
13. Der wegwerfbare absorbierende Artikel (20) nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß das mittlere Kernsegment (62) eine Erfassungszone aufweist, welche eine Dichte geringer als die Dichte der ersten und zweiten Seiten-Kernsegmente (64, 66) aufweist.
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