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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Herstellung von selbstklebenden Etiketten.
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Die
Herstellung von bedruckten und ausgestanzten selbstklebenden Etiketten,
die in einer Abfolge von einem Abschnitt eines freigebenden Unterlagenmaterials
getragen werden, wie z. B. mit Silikon beschichtetes Papier, ist
bereits seit vielen Jahren bekannt. In derartigen bekannten Verfahren
wird eine Rolle aus Etikettenvorratsmaterial, das ein Gewebe von
selbstklebenden Papier auf einer Unterlage aus freigebendem Material
enthält,
durch eine einfarbige oder mehrfarbige Gewebedruckmaschine hindurchgeführt, um
so eine Abfolge von Etikettenbildern auf der oberen Oberfläche des
Papiergewebes zu drucken und um dann stromabwärts der Druckstation oder der
Druckstationen in der Maschine das Papiergewebe bei einer Abstanzstation
auszustanzen und das Abfallmaterial des selbstklebenden Papiers,
das die Etiketten umgibt, von dem freigebenden Material abzustreifen.
Dieses freigebende Material, das die Abfolge von ausgestanzten selbstklebenden
Etiketten trägt,
wird dann auf eine Rolle aufgewickelt.
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Seit
einer langen Zeit sind derartige Etiketten entweder mittels eines
flexographischen Druckverfahrens oder mittels eines Kopierwalzendruckverfahrens
bedruckt worden. Bei diesen Verfahren ist eine mechanische Veränderung
der Druckerpresse notwendig, falls unterschiedliche Wiederholungslängen zu
drucken sind. Für
beide dieser Druckverfahren gilt, wenn es notwendig wird, die gedruckten
Bilder zu ändern
oder die Wiederholungs länge
der gedruckten Bilder zu ändern,
ist eine beträchtliche
Zeit für
die Bereitstellung notwendig, um die Druckerpresse einzustellen.
Daher sind sowohl das flexographische Druckverfahren als auch das
Kopierwalzendruckverfahren für
die Herstellung von selbstklebenden Etiketten lediglich für die Herstellung
von hohen Stückzahlen
von selbstklebenden Etiketten bei langen Drucklaufzeiten und mit
festen Wiederholungslängen für die zu
produzierenden Etiketten kommerziell geeignet. Ein weiteres Problem
bei der Verwendung von diesen zwei Druckverfahren, insbesondere
bei dem flexographischen Druckprozeß, besteht darin, daß die Druckqualität oftmals
nicht sonderlich hoch ist, und insbesondere nicht ausreichend hoch
ist, um eine hohe Qualität
von bedruckten Abbildungen, insbesondere bedruckten Bildern, die
auf den Etiketten aufzudrucken sind, zu ermöglichen.
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Um
diese Probleme bei den bekannten flexographischen und Kopierwalzendruckverfahren
für die Herstellung
von selbstklebenden Etiketten zu beseitigen, habe ich in meiner
Anmeldung EP-A-0
098 092 ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur Herstellung von
selbstklebenden Etiketten angegeben, in welchen eine Abfolge von
einzelnen lithographisch bedruckten Blättern auf einem Abschnitt eines
Etikettenvorratsmaterials aufgeklebt werden, und wobei anschließend die
Blätter
selbst und das selbstklebende Papier des Etikettenvorratsmaterials
ausgeschnitten und das Abfallmaterial entfernt werden, um dadurch
selbstklebende Etiketten auf einem freigebenden Material auszubilden.
Diese Etiketten, da sie lithographisch gedruckte Abbildungen aufwiesen,
ermöglichten
eine höhere
Druckqualität
der gedruckten Abbildungen, verglichen mit den früheren flexographischen
und Kopierwalzendrucktechniken. Des weiteren waren das Verfahren
und die Vorrichtung von dieser Erfindung insbesondere geeignet für die Herstellung
von kleinen Mengen von Etiketten. Dies liegt daran, daß die Blätter separat
von einer lithographischen Offset-Blattdruckmaschine bedruckt wurden und
dann eine ausgewählte
Anzahl von Blättern
auf das Etikettenvorratsgewebe aufgebracht wurde. Ferner ermöglicht die
Verwendung eines Blattdruckverfahrens in Kombination mit der darauf
folgenden Anhaftung der Blätter
an dem Gewebe, daß die
daraus entstehenden Etiketten variable Wiederholungslängen aufweisen
können.
Allerdings benötigt
dieses frühere
Etikettenherstellungsverfahren zwei separate Herstellungsschritte,
nämlich
das Bedrucken des Blattes und dann die Herstellung des Etiketts.
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Auf
diesem Gebiet würde
es daher für
die lithographisch bedruckten selbstklebenden Etiketten vorteilhaft
sein, wenn sie eher durch die Verwendung eines Gewebedruckprozesses
hergestellt würden, als
durch das Anwenden eines Blattdruckverfahrens mit dem darauf folgenden
Anbringen der Blätter
auf ein Gewebe.
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In
den letzten Jahren sind lithographische Offsetdruckmaschinen für Etiketten
auf dem Markt zur Verfügung
gestellt worden. Um Etiketten mit variablen Wiederholungslängen herzustellen,
ist es notwendig, daß die
Druckzylinder von dem Gewebe nach jedem Druckzyklus zurückgezogen
und bewegt werden, z. B. von einem Servomotor, um radial erneut
positioniert werden zu können.
Dies ermöglicht es,
daß die
Druckwiederholung variiert werden kann. Allerdings sind diese lithographischen
Druckmaschinen für
Etiketten sowohl kompliziert als auch sehr kostspielig. Des weiteren
benötigen
die lithographischen Druckzylinder immer noch lange Bereitstellungszeiten,
wenn die Etikettenabbildung zu ändern ist,
wodurch diese lithographischen Offsetdruckmaschinen für Etiketten
lediglich für
lange Druckdurchläufe
kommerziell geeignet sind.
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Die
US-A-5 219 183 offenbart die Herstellung von bedruckbaren Blättern. Diese
Blätter
werden aus einem Gewebe ausgeschnitten, das mittels einer konventionellen,
Walzen aufweisenden Druckeinrichtung bedruckt worden ist. Die ausgeschnittenen
Blätter
werden dann individuell mittels eines Laserdruckers bedruckt.
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Daher
besteht immer noch ein Bedarf an einem Verfahren sowie an einer
Vorrichtung zur Herstellung von mit hoher Qualität bedruckten selbstklebenden
Etiketten auf einem Abschnitt eines freigebenden Materials, welche
es einfach ermöglichen, dass
Etiketten mittels kurzer oder langer Druckdurchläufe effektiv und kosteneffektiv
hergestellt werden können.
Es besteht des Weiteren immer noch ein Bedarf für ein derartiges Verfahren
und für
eine derartige Vorrichtung, die es ermöglichen, variable Druckzeiten
und variable bedruckte Abbildungen ohne signifikante Bereitstellungszeiten
zur Verfügung
stellen zu können.
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Die
vorliegende Erfindung zielt zumindest teilweise darauf ab, diese
Bedürfnisse
zu befriedigen.
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In
Folge dessen stellt die vorliegende Erfindung zur Verfügung ein
Verfahren zur Herstellung einer Abfolge von selbstklebenden Etiketten,
die auf einem Abschnitt eines freigebenden Materials getragen werden,
gemäß Anspruch
1.
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Die
vorliegende Erfindung stellt des weiteren zur Verfügung ein
Verfahren zur Herstellung einer Abfolge von selbstklebenden Etiketten,
die auf einem Abschnitt aus freigebendem Material getragen werden
gemäß Anspruch
6.
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Des
Weiteren stellt die vorliegende Erfindung zur Verfügung eine
Vorrichtung zur Herstellung einer Abfolge von selbstklebenden Etiketten
auf einem Abschnitt aus einem freigebenden Unterlagenmaterial gemäß Anspruch
10.
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Die
vorliegende Erfindung stellt des Weiteren zu Verfügung eine
Vorrichtung zur Herstellung einer Abfolge von selbstklebenden Etiketten
auf einem Abschnitt aus freigebendem Material gemäß Anspruch 12.
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Ausführungsbeispiele
der vorliegenden Erfindung werden nunmehr lediglich auf dem Wege
eines Beispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben,
in denen:
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1 eine
schematische Seitenansicht einer Vorrichtung zur Herstellung von
selbstklebenden Etiketten nicht entsprechend der vorliegenden Erfindung
ist;
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2 eine
Draufsicht auf selbstklebende Etiketten ist, die von einem Abschnitt
aus freigebenden Unterlagenmaterial getrennt werden, die unter Verwendung
der Vorrichtung von 1 hergestellt worden sind;
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3 eine
schematische Seitenansicht einer Vorrichtung zur Herstellung von
Etiketten gemäß eines
Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung ist;
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4 eine
Querschnittsansicht entlang der Linie A-A von 3 ist;
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5 eine
Querschnittsansicht entlang der Linie B-B von 3 ist;
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6 eine
schematische Seitenansicht einer Vorrichtung zur Herstellung von
selbstklebenden Etiketten gemäß eines
weiteren Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung ist; und
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7 eine
schematische Darstellung des Steuersystems der Vorrichtung gemäß 6 ist.
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Es
wird nunmehr auf die 1 bezug genommen, in der eine
Vorrichtung, die allgemein mit 2 bezeichnet ist, zur Herstellung
von bedruckten selbstklebenden Etiketten dargestellt ist, wobei
die Vorrichtung nicht der vorliegenden Erfindung entspricht.
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Die
Vorrichtung 2 enthält
eine Druckeinheit 4 und eine Abstanz- und Abfallbeseitigungseinheit 6. Eine
Walze 8 in der Druckeinheit 4 ist vorgesehen zum
Befestigen einer Förderrolle 10 aus
Etikettenvorratsmaterial 12, das zu bedrucken ist, des
weiteren ist eine Aufwickelwalze 13 vorgesehen zum Befestigen
einer Rolle 15 aus freigebenden Unterlagenmaterial 14 von
dem Etikettenvorratsmaterial 12, das eine Abfolge von selbstklebenden
Etiketten 16 darauf trägt,
und es ist eine Abfallaufwickelwalze 18 vorgesehen zum
Abstützen
einer Rolle 19 aus Abfallmaterial 20, das aus
dem selbstklebenden Papiergewebe 22 des Etikettenvorratsmaterials 12 gebildet
wird, wobei dieses Abfallmaterial 20 von dem freigebenden
Material 14 bei der Ab stanz- und Abfallbeseitigungsstation 6 entfernt
wird. Die Druckeinheit 4 ist eine digitale Druckeinrichtung,
die eine Vielzahl von Druckstationen in einer Druckmaschine 21 enthält. Bei
der dargestellten Vorrichtung sind vier Druckstationen 22, 324, 26, 28 vorhanden,
die jeweils angeordnet sind, um eine entsprechende Farbe, oder Schwarz
auf einer oder auf beiden Seiten des Etikettenvorratsmaterials 12 aufzudrucken.
Die Druckeinheit 4 enthält
des weiteren ein Antriebssystem, das Walzen 30, 32, 34, 36, 38, 40, 42 enthält zum gesteuerten
Fördern
des Gewebes aus Etikettenvorratsmaterial 12 durch die Druckeinheit 4 und
zu der Abstanz- und Abfallbeseitigungseinheit 6. Die Druckstationen 22, 24, 26, 28 sind
digitale Druckstationen, die bevorzugt mittels eines trockenen Tonerverfahrens
(obwohl optional auch ein Nasstintenverfahren verwandt werden kann)
arbeiten, welches typischerweise ähnlich zu demjenigen ist, das
in Farbphotokopierern oder Laserprintern verwandt wird. Das Druckverfahren
kann ein direktes oder digitales Offset-Druckverfahren sein. Die
Druckstationen 22, 24, 26, 28 werden
von einem Computereingang 44 gesteuert, der zusammen mit
der Computersoftware die Druckmaschine 21 der Druckmaschine 4 und
das Antriebssystem steuert, um somit sicherzustellen, dass die gewünschten
Abbildungen auf dem Gewebe 12 aufgedruckt werden. Der Computereingang 44 kann
Computeranschlüsse
enthalten, die mit kommerziell verfügbaren und offengelegten Programmen
eingerichtet werden können.
Die Druckeinheit 4 ist zusammen mit dem zugeordneten Computereingang 44 auf
dem Markt von Agfa-Gevaert N.V. in Belgien unter dem Handelsnamen
Chromapress erhältlich.
Alternative Druckeinheiten sind verfügbar und von Xeikon N.V. in Belgien
oder von Indigo in den Niederlanden erhältlich. Die Druckstationen 22, 24, 26, 28 verwenden
ein elektrophotographisches Abbildungsverfahren, worin ein trockener
Toner auf das Gewebe 12, das zu bedrucken ist, von einer
rotierenden Trommel aufgetragen wird.
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Die
gedruckte Abbildung wird digitalisiert und in eine Reihe von Pixeln
aufgeteilt, welches die Herstellung von Bildern mit extrem hoher
Qualität
ermöglicht.
Der trockene Toner wird auf das Papiergewebe bei einer Heizstation 46 stromabwärts der
Druckmaschine 21 aufgeschmolzen.
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Die
Druckstationen 22, 24, 26, 28 sind,
ungleich zu den Druckzylindern der bekannten flexographischen Kopierwalzendruck- und lithographischen Offsetdruckmaschinen
für selbstklebende
Etiketten, nahtlos, das bedeutet, daß bei dieser Drucktrommel nicht
die Notwendigkeit besteht, daß sie
einen Abschnitt aufweist, der über
ihrem Umfang hinausragt, der nicht verwandt werden kann, um eine
Abbildung zu drucken. Dies führt
zu einem signifikanten technischen Vorteil dahingehend, daß die Druckstationen 22, 24, 26, 28 alle
Abbildungen drucken können,
die variable Wiederholungslängen
aufweisen. Tatsächlich
können
diese Druckstationen 22, 24, 26, 28 gesteuert
werden, um eine Abbildung von unbegrenzter Länge mittels eines geeigneten
Computereingangs zu drucken. Das bedeutet, daß die Vorrichtung 2 zur Herstellung
von selbstklebenden Etiketten bei einem ersten Durchlauf verwandt
werden kann, um eine Abfolge von selbstklebenden Etiketten zu drucken,
die eine erste Wiederholungslänge
aufweisen, und dann mittels eines geeigneten Befehls von dem Computereingang 44 bei
einem zweiten Durchlauf verwandt werden kann, um dazu unterschiedliche
Etiketten mit einer unterschiedlichen Wiederholungslänge zu erzeugen,
wobei dies ohne die Notwendigkeit erreicht wird, zwischen den Durchläufen Bereitstellungszeiten
zur Verfügung
zu stellen, um die Druckeinheit zu modifizieren, was hingegen bei
einer bekannten flexographischen Offset- oder Kopierwalzendruckmaschine
für das
Gewebe bzw. die Etiketten notwendig ist.
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Des
weiteren kann die Vorrichtung 2 zur Herstellung von Etiketten
verwandt werden, um unterschiedliche Abbildungen entlang des Abschnittes
von dem Etikettenvorratsmaterial 12 zu drucken. Zum Beispiel
kann, wie in 2 gezeigt, die Vorrichtung mittels
geeigneter Befehle von dem Computereingang 44 eingestellt
werden, um alternierend Vorderseiten- und Rückseitenetiketten 48, 50 auf
dem freigebenden Material 15 zu bedrucken, wobei die Vorderseiten-
und Rückseitenetiketten 48, 50 aufeinander
folgend für
das Etikettieren eines Produktes, wie z. B. eine Flasche, verwandt
werden können.
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Des
weiteren kann der Computereingang 44 für die Druckeinheit 4 einfach
betrieben werden, um kontinuierlich variable Informationen, wie
z. B. alphanumerische Zeichen, Strichcode oder Matrixcode auf ausgewählte Etiketten
zu drucken. Zum Beispiel, wie in 2 gezeigt,
kann die Vorrichtung 2 einfach konfiguriert werden, um
numerisch variierende Seriennummern auf ausgewählte Etiketten 48 zu
drucken.
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Die
in 1 gezeigte Vorrichtung kann entweder verwandt
werden, um lediglich die obere Oberfläche des selbstklebenden Papiergewebes 20 des Etikettenvorratsmaterials 12 zu
bedrucken, oder um alternativ beide Seiten des Etikettenvorratsmaterials 12,
einschließlich
des freigebenden Materials 14 des Etikettenvorratsmaterials 12,
zu bedrucken. Zum Beispiel kann das freigebende Material 14 auf
seiner unteren Oberfläche
mit variablen Informationen, typischerweise fortlaufende Ziffern,
Code oder Strichcode bedruckt werden, die den entsprechenden Etiketten
auf dem freigebenden Material zugeordnet sind. Bei alternativen
Vorrichtungen können
zwei Etikettenvorratsgewebe durch die Druckeinheit 4 in
einer Rücken
and Rücken
Konfiguration derart hindurchgeführt
werden, dass das selbstklebende Papiergewebe von jedem Etiket tenvorratsgewebe
bedruckt wird. Die Abstanz- und Abfallbeseitigungseinheit 6 ist
ausgelegt, um den Abfall von beiden Geweben auszuschneiden und zu
entfernen. Alternativ kann ein einzelnes Etikettenvorratsgewebe,
das eine gefaltete Konfiguration aufweist, um die doppelte Stärke mit
einer einzelnen Falte in Längsrichtung,
die sich entlang der Länge
davon erstreckt, aufweist, durch die Vorrichtung 2 hindurchgeführt werden.
Die Falte in Längsrichtung
wird von dem Gewebe (z. B. bei der Abstanz- und Abfallbeseitigungseinheit 6, aufgeschlitzt,
um zwei separate Rollen von bedruckten Etiketten zu erzeugen. Bei
einem weiteren Verfahren könnte
ein Etikettenvorratsgewebe, das zwei selbstklebende Papiergewebe
enthält,
die auf einem gemeinsamen Gewebe aus freigebendem Material aufgeklebt
sind, das auf beiden Seiten davon mit Silikon beschichtet ist, verwandt
werden.
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Um
die Farbbeständigkeit
und -haltbarkeit des Druckes auf der oberen Oberfläche des
Etikettenvorratsmaterials 12 zu verbessern, kann, wie in 1 gezeigt,
ein Beschichtungsgerät 49 zum
Beschichten der oberen bedruckten Oberfläche des Etikettenvorratsmaterials 12 mit
einem übergedruckten Firnis,
der mittels ultra-violettem Lichtes aushärtbar ist, stromaufwärts der
Abstanz- und Abfallbeseitigungseinheit 6 angeordnet werden.
Eine Ultraviolettleuchte 51 ist stromabwärts des
Beschichtungsgerätes 49 angeordnet.
Die Leuchte 51 gibt eine ultraviolette Strahlung (UV) ab,
die den Firnis aushärtet,
der darunter hindurchläuft.
Ein geeigneter mittels UV aushärtbarer überdruckender
Firnis ist im Handel von Coates Inks in dem Vereinigten Königreich
erhältlich.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung ist in der 3 dargestellt,
in welcher eine Vorrichtung, die allgemein mit 52 bezeichnet
wird, zur Herstellung von selbstklebenden Etiketten eine Druckeinheit 54 enthält, welche
angeordnet ist, um ein einzelnes Papiergewebe 56 zu bedrucken,
welches dann auf ein Gewebe 58 aus einem freigebenden Material
auflaminiert wird, auf welchem eine Schicht 60 aus einem
Haftkleber von einem Klebstoffauftrager 62 aufgetragen
worden ist. Das freigebende Materialgewebe 58 kann vorbedruckt
sein, oder aber kann simultan in einer Druckeinheit (nicht dargestellt)
bedruckt werden, die der Druckeinheit 54 ähnlich ist.
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Eine
Rolle 64 aus Papiergewebe ist an der Druckeinheit 54 montiert
und wird mittels eines Gewebefördersystems
durch eine Druckmaschine 66 der Druckeinheit hindurchgeführt, in
welcher gewünschte
Einzelfarben- oder Mehrfarbenabbildungen auf dem Gewebe mittels
eines elektrophotographischen Verfahrens ausgebildet werden, welches ein
trockenes Tonersystem in der Art verwendet, die derjenigen ähnlich ist,
die oben mit bezug auf die 1 beschrieben
worden ist. Das Gewebe 56 kann auf einer oder auf beiden
Seiten bedruckt werden. Der Druckprozeß wird von dem Computereingang 68 gesteuert.
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Das
bedruckte Gewebe 56 durchläuft dann eine Laminierungsstation,
die ein Paar von einander entgegengesetzten Walzen 72, 74 aufweist,
bei der das bedruckte Gewebe 56 auf das darunter befindliche
Gewebe aus freigebendem Material 58 aufgeklebt wird, welches
von einer Rolle 75 davon ausgegeben wird und mit einer
Schicht 60 aus einem Haftkleber beschichtet worden ist,
der von einem Klebstoffauftrager 62 aufgetragen worden
ist. Das bedruckte kombinierte Duplex-Etikettenvorratsgewebe 76 wird
dann zu einer Abstanz- und Abfallbeseitigungseinheit 78 zugeführt, welche
die selbstklebenden Etiketten 80 aus dem bedruckten Papiergewebe 56 ausschneidet.
Die daraus resultierenden selbstklebenden Etiketten 80,
die auf der Unterlage 58 aus freigebendem Material getragen
werden, werden dann auf eine Rolle 82 aufgewickelt, und
das Abfallmaterial 84 des Papiergewebes 56 wird
ebenfalls auf eine Abfallrolle 86 aufgewickelt.
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Die
Vorrichtung gemäß der 3 kann
verwendet werden, wie es oben beschrieben worden ist, um eine Einzelschicht
von selbstklebenden Etiketten 80 zu erzeugen, die von einem
Abschnitt aus freigebendem Material 58 getragen werden.
Dieses spezielle Ausführungsbeispiel
weist gegenüber
demjenigen von 1 einen Vorteil dahingehend
auf, daß lediglich
ein einzelnes Papiergewebe durch die Druckeinheit 54 hindurchgeführt wird,
was die Steuerung des Druckbetriebes erleichtert und es des weiteren zuläßt, daß beide
Seiten der selbstklebenden Etiketten bedruckt werden können, falls
dies gewünscht
ist. Dies ist dann vorteilhaft, wenn z. B. das Etikett auf eine
transparente Flasche aufzutragen ist, wobei es wünschenswert ist, daß die rückwärtige Oberfläche des
Etikettes eine gedruckte Abbildung trägt.
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Allerdings
kann die Vorrichtung von 3 des weiteren so konfiguriert
werden, um mehrlagige bzw. mehrschichtige Etiketten mit zumindest
einer Faltlinie herzustellen. Eine derartig modifizierte Konfiguration
wird zur Verfügung
gestellt von einer Einsteckfalteinrichtung 88, wie sie
in 3 gezeigt ist, welche eine bekannte Konstruktion
aufweisen kann. Die Einsteckfalteinrichtung 88 ist zwischen
der Druckeinheit 54 und der Laminierungsstation 70 positioniert
und dazu ausgelegt, eine oder mehrere (bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
lediglich eine) longitudional verlaufende Falte in das bedruckte Papiergewebe 56 einzufügen. Das
gefaltete Papiergewebe 56 wird auf das darunter befindliche
Gewebe aus freigebendem Material 58 auflaminiert, das eine Haftkleberschicht 60 trägt, wobei
nach dem Abstanz-Schritt das selbstklebende Etikett eine mehrschichtige
Konfiguration aufweist.
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Bei
einer weiteren Modifikation des Ausführungsbeispiels von 3 wird
das Etikettenvorratsgewebe 76 mit einem selbstklebenden,
aus Haftkleber bestehenden Laminatmaterial laminiert, z. B. aus einem
aus transparentem Kunststoff (z. B. Polyester) bestehenden selbstklebenden
Gewebe, und zwar vor dem Abstanzvorgang.
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Die 4 zeigt
einen Querschnitt durch ein einzelnes bedrucktes Papiergewebe 56 stromabwärts der
Einsteckfalteinrichtung 88 von 3, und die 5 ist
ein Querschnitt durch die daraus resultierenden selbstklebenden
Etiketten 80, bevor diese auf eine Rolle 82 aufgewickelt
werden. Es wird dabei zu erkennen sein, daß jedes Etikett 80 eine
längsausgerichtete
Faltlinie 90 zwischen einem Bodenabschnitt 92 und
einem oberen Abschnitt 94 des selbstklebenden Etiketts 80 enthält. Der
obere Abschnitt 94 ist in einer Richtung länger als
der Bodenabschnitt 92 derart, daß die rückwärtige Oberfläche des
Etiketts aus einer rückwärtigen Oberfläche des
Bodenabschnitts 92 und aus einem sich erstreckenden Klappenabschnitt 96 des
oberen Abschnitts 94 besteht. Nachdem das Etikett 80 auf
ein Produkt angeklebt worden ist, kann der obere Abschnitt 94 lösbar von dem
Produkt entfernt werden, indem der sich erstreckende Klappenabschnitt 96 gezogen
wird, um die ehemals gebogenen und nach innen gerichteten Oberflächen der
Boden- und oberen Abschnitte 92, 94 freizugeben.
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Die
Vorrichtung gemäß 3 kann
konfiguriert werden, um mehrschichtige Etiketten auszubilden, die
eine Vielfalt von unterschiedlichen gefalteten Konfigurationen aufweisen.
Zum Beispiel kann die klebende Schicht 60 entweder kontinuierlich
oder in eine Abfolge von Abschnitten aufgetragen werden zum Ankleben
von aufeinanderfolgenden Etiketten auf das freigeben de Material.
Die Etiketten können mit
einem transparenten, selbstklebenden, aus Kunststoff bestehenden
Gewebe entweder vor der Abstanz- und Abfallbeseitigungseinheit 78 oder
nach der Abstanz- und Abfallbeseitigungseinheit 78 überlaminiert
werden, in welchem Fall eine weitere Abstanz- und Abfallbeseitigungseinrichtung
notwendig ist, um das aus Kunststoff bestehende Gewebe in eine Abfolge
von überlaminierten
Abschnitten auszuschneiden, die jeweils ein entsprechendes selbstklebendes
Etikett tragen.
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Ein
weiteres Ausführungsbeispiel
der Vorrichtung zur Erzeugung selbstklebender Etiketten ist in den 6 und 7 dargestellt.
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Es
wird auf die 6 bezug genommen, in der eine
Vorrichtung, die allgemein mit 102 bezeichnet ist, dargestellt
ist zur Erzeugung einer Rolle 104, die eine Abfolge von
selbstklebenden Etiketten 106 trägt. Die Rolle 104 enthält eine
zwischengefügte Länge von
einem Unterlagengewebe 108 aus freigebendem Material, das
typischerweise ein mit Silikon beschichtetes Unterlagenpapier enthält. Das
Unterlagengewebe 108 ist auf einer Rolle 110 aus
einem Duplex-Etikettenvorratsmaterial 119 vorhanden, das
ein selbstklebendes Gewebe 112 aus Papier oder Kunststoff
enthält,
welches auf seiner rückwärtigen Seite mit
einem Haftkleber beschichtet ist und welches von dem freigebendem
Materialgewebe 108 getragen wird. Das Gewebe 112 kann
vorbedruckt sein, z. B. mit einer Abfolge von Abbildungen, mittels
eines digitalen Druckverfahrens, das eine digitale Druckeinheit entweder
vor oder simultan mit dem Bedrucken des Gewebes 164 verwendet,
was im folgenden beschrieben wird. Alternativ kann das selbstklebende Gewebe 112 auch
weggelassen werden. Die Rolle 110 ist in der Vorrichtung 102 als
eine Förderrolle montiert,
die über
eine oder mehrere Führungswalzen 114 zu
einer Etikettenauftragstation, die allgemein mit 116 bezeichnet
ist, ausführt,
welche ein Paar von einander entgegengesetzten Walzen 118, 120 aufweist,
zwischen denen das Etikettenvorratsmaterial 119 hindurchgeführt wird.
Bei der Etikettenauftragstation 116 werden individuell
gefaltete und bedruckte Etiketten 122 zwischen den Walzen 118, 120 mittels
eines Etikettenzuführsystems,
das allgemein mit 126 bezeichnet ist, eingeführt, wodurch
die gefalteten Etiketten 122 auf die obere Oberfläche von dem
selbstklebenden Gewebe 112 aufgetragen werden. Ein selbstklebendes
Laminat 120, das typischerweise aus Kunststoff besteht,
wird von einer Förderrolle 130 ausgegeben
und zwischen den Walzen 118, 120 eingegeben, um
mit seiner selbstklebenden Oberfläche über die gefalteten Etiketten 122 laminiert
zu werden, die auf dem darunter befindlichen Gewebe 112 aus
selbstklebendem Material aufgetragen worden sind. Die gefalteten
Etiketten 122 werden dadurch auf das – selbstklebende Gewebe 112 aufgeklebt.
Die kombinierte Gewebe/Etikettenanordnung 131 wird zu einer
Abstanzstation befördert, die
allgemein mit 132 bezeichnet wird, welche eine obere Stanzwalze 134 mit
einer unteren entgegengesetzten Stützwalze 136 enthält. Die
Abstanzstation 134 ist stromabwärts in Richtung der Gewebebewegung
von dem Etikettenzuführsystem 126 angeordnet.
Bei der Abstanzstation 132 werden die erzeugten selbstklebenden
Etiketten 106 von dem darüberliegenden Laminatmaterial 128,
den gefalteten Etiketten 122 und dem selbstklebendem Gewebe 112 ausgeschnitten.
Das freigebende Gewebe 108 wird nicht geschnitten. Das
gitterförmige
Abfallgewebe 138, welches Abfallstücke von den gefalteten Etiketten 122 aufweisen
kann, wird dann auf einer Abfallrolle 140 aufgewickelt,
und das Gewebe aus freigebenden Unterlagenmaterial 108,
das die Abfolge von selbstklebenden Etiketten 106 trägt, wird
auf eine Rolle 104, die eine Aufwickelrolle ist, aufgewickelt, wobei
das Unterlagenmaterialgewebe 108 über eine oder mehrere Führungswalzen 142 geführt worden ist.
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Das
Etikettenzuführsystem 126 weist
ein Ausgabeende 44 auf, hinter welchem das Etikettenvorratsmaterial 119,
das das selbstklebende Gewebe 112 getragen wird, welches
von dem Gewebe 108 aus freigebenden Unterlagenmaterial
enthält,
von einem Gewebefördersystem
bewegt wird, welches eine Antriebseinheit (nicht gezeigt) und Zuführ- und Aufnahmerollen 104 sowie
Führungswalzen 114, 142 aufweist,
wobei die Antriebseinheit zumindest die Aufnahmerolle 104 und
optional die Förderrolle 104 und/oder
eine oder mehrere der Führungswalzen 114, 142 antreibt.
Das Etikettenzuführsystem 126 enthält des weiteren
ein Eingabeende 146, welches unterhalb einer Blattfalteinheit
angeordnet ist, die allgemein mit 148 bezeichnet wird. Das Etikettenzuführsystem 126 weist
eine Fördereinrichtung
auf, welche obere und untere Endlosbänder 150, 152 enthält, die
zwischen entsprechenden Paaren von Walzen 154, 156 montiert
sind. Die Endlosbänder 150, 152 werden
rotierend von den entsprechenden Walzen 154, 156 angetrieben,
von denen mindestens eine wiederum von einem Zuführmotor 202 angetrieben
wird, um so die gefalteten Etiketten 122 in einer Abfolge
von dem Eingabeende 146 zu bewegen, bei dem die gefalteten
Etiketten 122 von der Falteinheit 148 zu dem Ausgabeende 144 aufgenommen
worden sind, bei dem die gefalteten Etiketten 122 zwischen
den Walzen 118, 120 auf das selbstklebende Gewebe 112 aufgebracht
worden sind.
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Die
Falteinheit 148 besteht aus einer allgemein bekannten Konstruktion
und enthält
eine Zick-Zack-Folge von Faltwalzen 158 zusammen mit einer
Zick-Zack-Folge von Falttaschen 160 an den der Reihe von
Walzen 158 entgegengesetzten Seiten. Während des Betriebes rotieren
die Faltwalzen 158 kontinuierlich, um ein Blatt durch die
Falteinheit 158 zu bewegen. Im Betrieb wird das Blatt 162 durch das
oberste Paar von Walzen 58 und in die oberste Falttasche 160 eingeführt. Wenn
die vordere Kante des Blattes 62 an dem Ende der Falttasche 160 anschlägt, wird
das Blatt 162 kontinuierlich von den Walzen 158 weiter
gefördert,
und das anfänglich
flache Blatt 162 wird dann aufgrund der kontinuierlichen Förderung
umgeklappt, um eine gefaltete Konfiguration mit einer einzelnen
Falte aufzuweisen. Der Ort der Falte in dem Blatt 162 wird
von der Tiefe der Falttasche 160 festgelegt. Das einfach
gefaltete Blatt 162 wird dann von dem nächsten Paar von Walzen 158 (das
sind die zweiten und dritten Walzen) in der Zick-Zack-Reihe in die
zweite Falttasche 160 eingeführt, und es wird in derselben
Art und Weise eine zweite Faltlinie ausgebildet. Dieser Prozeß wird soweit
fortgeführt,
bis das gewünschte
gefaltete Blatt 162 erhalten worden ist, wobei das Blatt
eine Anzahl von Faltlinien aufweist, die der Anzahl von Falttaschen 162 entspricht.
Das daraus resultierende vollständig
gefaltete Etikett 122 wird dann von dem untersten Paar
von Walzen 158 zwischen die Endlosbänder 150, 152 des
Etikettenzuführsystems 126 ausgegeben.
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Die
Falteinheit 148 wird kontinuierlich mit bedruckten Blättern 162 bestückt, welche
aus einem einzelnen bedruckten Gewebe 164 ausgebildet worden
sind, das von einer Druckeinheit 166 ausgegeben worden
ist, die die gleiche Konfiguration aufweist, wie die Druckeinheiten
der Ausführungsbeispiele
der 1 und 3. Um zusätzliche Seiten bei dem fertiggestellten
Etikett zur Verfügung
zu stellen, falls gewünscht,
ist das Gewebe 164 vor der Ausbildung der bedruckten Blätter in
longitudionaler Richtung durch Einstecken gefaltet worden. Die Druckeinheit 166 wird
von einem Computerausgang 167 gesteuert. Das Gewebe 164 wird
dadurch auf einer oder auf beiden Seiten mittels einer digitalen Drucktechnik
bedruckt. Das bedruckte Gewebe 164 wird zu einer Girlande 170 geführt, bei
welcher eine Förderlänge des
bedruckten Gewebes 164 gespannt wird. Das Gewebe 164 läuft dann
zwischen einer Antriebswalze 172 und einer oberen entgegengesetzten Walze 174 des
Gewebefördersystems 171 hindurch, welches
das Gewebe intermittierend zu einer Abstanzeinrichtung 176 zuführt, die
eine Stanzwalze 178 und eine dazu entgegengesetzte Stützwalze 180 aufweist.
Die Stanzeinrichtung 176 schneidet eine gewünschte Länge aus
dem bedruckten Gewebe aus, um ein separates bedrucktes Blattt 162 auszuformen,
welches dann in die Falteinheit 148 eingeführt wird.
Die Operation des Gewebezuführsystems 171 und
der Druckeinheit 168 sind miteiander gekoppelt, wodurch
das bedruckte Gewebe 164 auf Verlangen zu dem Gewebezuführsystem
zugeführt
wird, wenn dies benötigt
wird.
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Die
Antriebswalze 172 wird von einer elektromagnetischen Kupplung 175 angetrieben,
deren Eingangswelle 177 kontinuierlich angetrieben wird.
Die elektromagnetische Kupplung 175 wird intermittierend
betätigt,
um die Antriebswalze 72 in Rotation zu versetzen, wenn
das bedruckte Gewebe 164 durch die Stanzeinrichtung 176 hindurchgeführt werden soll.
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Der
Zuführmotor 202 treibt
kontinuierlich nicht nur zumindest eine der Walzen 154, 156,
an, wodurch kontinuierlich die Endlosbänder 150, 152 des
Etikettenzuführsystems 126 in
Rotation versetzt werden, sondern auch noch kontinuierlich die Faltwalzen 158 der
Falteinheit 148 sowie die Eingangswelle 177 der
elektromagnetischen Kupplung 175 der Antriebswalze 172 für das bedruckte
Gewebe 164 an. Bevorzugterweise sind die Antriebswalze
oder die Antriebswalzen 154, 156, die Faltwalzen 158 und die
Eingangswelle 175 getriebemäßig mechanisch miteinander
verbunden, wodurch eine mechanische Kupplung zwischen dem Gewebezuführsystem 171, der
Falteinheit 148 und dem Etikettenzuführsystem 126 zur Verfügung gestellt
wird.
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Die
Vorrichtung 102 enthält
eine Anzahl von Sensoren, die zugeordnete Steuersysteme aufweisen,
zur Steuerung und Koordination des Betriebes der verschiedenen Teile
der Vorrichtung 102. Ein Sensor 182 für das bedruckte
Gewebe ist zwischen der Girlande 170 und der Antriebswalze 172 für das bedruckte
Gewebe 164 angeordnet. Der Sensor 172, der typischerweise
ein Photodetektor ist, ist dazu ausgelegt, um eine Reihe von gedruckten
Markierungen entlang des bedruckten Gewebes 164 zu erfassen.
Die Erfassung von jeder gedruckten Markierung verursacht die Erzeugung
eines Erfassungssignals, welches wiederum die elektromagnetische
Kopplung 175 für
die Antriebswalze 172 ausschaltet und die Stanzeinrichtung 176 aktiviert,
wenn das Gewebe 164 angehalten worden ist. Die Stanzeinrichtung
und der Gewebeantrieb sind dadurch in Abhängigkeit von dem Erfassungssignal
von dem Sensor betreibbar.
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Das
stellt sicher, daß akkurat
geschnittene bedruckte Blätter 162 aus
dem bedruckten Gewebe 164 ausgebildet werden, wobei jedes
bedruckte Blatt 162 die benötigte Länge aufweist und bezüglich der Bedruckung
auf dem Gewebe 164 ausgerichtet ist. Das Gewebe 164 wird
dann wieder durch die Stanzeinrichtung 176, nach einer
kurzen Verzögerung,
bei dem nächsten
Zyklus durch die Betätigung
der elektromagnetischen Kupplung 175 für die Antriebswalze 172 bewegt.
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Ein
zweiter Sensor 184 ist in dem Etikettenzuführsystem 176 vorgesehen
und ist dazu ausgelegt, jedes gefaltete Etikett 122 zu
erfassen, wenn dieses entlang des Etikettenzuführsystems 126 hindurchgeführt wird.
Der Sensor 184 ist typischerweise ein Photodetektor und
ist dazu ausgelegt, jede Kante, z. B. die führende Kante, von jedem gefalteten
Etikett 122 oder eine gedruckte Registrierungsmarkierung auf
jedem gefalteten Etikett 122 zu erfassen. Der zweite Sensor
ist dazu ausgelegt, die Applikation von dem gefalteten Etikett 122 auf
das selbstklebende Gewebe 112 derart zu steuern, daß dieses
sich in Übereinstimmung
mit der Stanzwalze 134 befindet bzw. dazu ausgerichtet
ist. Diese Ausrichtung wird verwandt, wenn das Gewebe 109 nicht
vorbedruckt, nicht vorgeschnitten oder nicht in einer anderen Art und
Weise mit einer Folge von Registrierungspunkten entlang der Länge des
Gewebes 109 versehen ist. Der zweite Sensor 184 steuert
die Applikation des gefalteten Etiketts 122 durch Variieren
der Geschwindigkeit des Zuführmotors 202 in
der weiter unten beschriebenen Art und Weise. Die Variation der
Geschwindigkeit des Zuführmotors 202 verursacht
ein entsprechendes Beschleunigen oder Abbremsen des Gewebezuführsystems 171,
der Falteinheit 148 und des Etikettenzuführsystems 126,
die miteinander gekoppelt sind.
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Ein
Ausführungsbeispiel
von einem Steuersystem zur Steuerung und Koordination des Betriebes
des Etikettenzuführsystems 126 zusammen
mit dem Gewebezuführsystem 171 und
der Falteinheit 148, des Gewebefördersystems und der Abstanzwalze 134 von 6 wird
nunmehr unter Bezugnahme auf die 7 beschrieben
werden. Das Gewebefördersystem 186 enthält einen
Hauptmotor 188, der die Aufnahmerolle 104 und
bevorzugt zumindest eine von der Förderrolle 110, den
Führungswalzen 114, 142 und
den Walzen 120 und 136 antreibt. Ein Geschwindigkeitsfestsetzer 190 gibt
ein digitales Signal in den Hauptmotor 188 ein, das die
gewünschte
Gewebegeschwindigkeit darstellt. Der Hauptmotor 188 ist
an einer Codiereinrichtung 192 angeschlossen, die dazu
ausgelegt ist, kontinuierlich eine Reihe von Impulsen auszugeben,
deren augenblickliche Rate bezogen ist auf die tatsächliche
Geschwindigkeit des Hauptmotors 188. Die Impulse werden
von einer Motorsteuereinrichtung 194 empfangen, die die
augenblickliche Impulsrate mit der Rate der gewünschten gesetzten Geschwindigkeit
vergleicht, und falls dabei eine Differenz zwischen diesen zwei
Raten auftritt, gibt die Motorsteuerung 194 ein rückführendes
Signal aus, welches von dem Hauptmotor 188 empfangen wird
und augenblicklich die Geschwindigkeit des Hauptmotors 188 korrigiert.
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Diese
rückgeführte Steuerung
stellt eine kontinuierliche augenblickliche Steuerung der Geschwindigkeit
des Hauptmotors 188 derart zur Verfügung, daß zu jeder gegebenen Zeit die
aktuelle Geschwindigkeit gleich der gewünschten festgesetzten Geschwindigkeit
ist.
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Die
Codiereinrichtung 192 gibt auch ein Impulssignal aus, das
aus einer Reihe von Impulsen mit einer bestimmten Rate besteht,
und zwar an einen Impulszähler 196.
Jeder Impuls stellt eine spezifische winkelmäßige Drehposition des Hauptmotors 188 dar und
ist daher für
eine spezifische Distanz, über
die das Etikettenvorratsgewebematerial als ein Ergebnis von dem
Antrieb durch den Hauptmotor 188 bewegt worden ist, repräsentativ.
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Der
Impulszähler 196 gibt
eine Reihe von Impulsen an einen Verhältniswähler 198 aus. Allerdings könnte bei
einer alternativen Anordnung die Reihe von Impulsen von der Codiereinrichtung 192 direkt
an den Verhältniswähler 198 ausgegeben
werden. Der Verhältniswähler 198 kann
auf ein vorbestimmtes Verhältnis
festgesetzt werden, typischerweise auf vier dezimale Orte, so daß der Impulsratenausgang davon
ein vorbestimmtes Verhältnis
des Impulsrateneingangs von dem Impulszähler 196 ist. Der
Ausgang der Impulse von dem Verhältniswähler 198 wird
zu einer Motorsteuerung 200 für einen Zuführmotor 202 des Etikettenzuführsystems 126 ausgegeben.
Die Motorsteuerung 200 gibt ein gepulstes Motorsteuersignal
an den Zuführmotor 202 aus,
und der Zuführmotor 202 rotiert
mit einer Geschwindigkeit, die von der Impulsrate des gepulsten
Motorsteuersignals bestimmt wird. Auf diese Art und Weise steuert
das gepulste Motorsteuersignal den Zuführmotor 202 und dadurch
die Rate, mit der die gefalteten bedruckten Etiketten 122 auf
das selbstklebende Gewebe 112 von dem Etikettenzuführsystem 126 zugeführt werden.
Die Rate bzw. das Verhältnis,
bei dem das bedruckte Gewebe 164 von dem Gewebezuführsystem 171 zugeführt wird,
wodurch die Rate bzw. das Verhältnis,
bei dem die bedruckten Blätter 162 in
die Falteinheit 148 eingegeben werden, gesteuert wird,
und die Rate bzw. das Verhältnis
des Betriebes der Falteinheit 148 werden ebenfalls entsprechend
gesteuert, weil das Gewebezuführsystem 171 und
die Falteinheit 148 getriebemäßig an den Etikettenzuführsystem 126 angeschlossen
sind.
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In
einer zu dem des Hauptmotors 188 ähnlichen Art und Weise ist
der Zuführmotor 202 an
die Codiereinrichtung 204 angeschlossen, die dazu ausgelegt
ist, kontinuierlich eine Reihe von Impulsen auszugeben, deren momentane
Rate auf die aktuelle Geschwindigkeit des Zuführmotors 202 bezogen
ist. Die Impulse werden von einer Motorsteuerung 200 empfangen,
welche die momentane Impulsrate mit der Rate der gewünschten
gesetzten Geschwindigkeit vergleicht. Falls bei den beiden Impulsraten
eine Differenz vorhanden ist, gibt die Motorsteuerung 200 ein
Rückführungssignal
aus, das entweder positiv oder negativ in Abhängigkeit davon sein kann, ob
der Zuführmotor
202 langsam oder schnell läuft.
Dieses Rückführungssignal
wird arithmetisch zu dem gepulsten Eingang von dem Verhältniswähler 198 addiert,
um das gepulste Motorsteuersignal auszubilden, welches dem Zuführmotor 202 zugeführt wird. Auf
diese Art und Weise kann daher das gepulste Motorsteuersignal kontinuierlich
variiert werden, um sicherzustellen, daß der Zuführmotor 202 mit einer Geschwindigkeit
läuft,
die dem gewünschten
Verhältnis
der Geschwindigkeit von dem Hauptmotor 188 entspricht.
Es ist dabei selbstverständlich,
daß die Motorsteuerung 200 ebenfalls
als ein gepulster Signalakkumulator wirkt.
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Auf
diese Art und Weise können
das Gewebefördersystem
und das Etikettenzuführsystem
so eingerichtet werden, um mit einem gesetzten Geschwindigkeitsverhältnis zu
laufen, wobei das Geschwindigkeitsverhältnis auf die Länge von
einem jeden fertiggestellten Etikett, auf die Länge von jedem gefalteten Etikett,
das auf das Gewebe aufgetragen worden ist, sowie auf die Beabstandung
zwischen den gefalteten Etiketten auf dem Gewebe bezogen ist.
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Das
Etikettenzuführsystem 126 wird
ebenfalls mit Bezug auf die Abstanzwalze 134 gesteuert, um
so sicherzustellen, daß,
wenn jedes gefaltete bedruckte Etikett 122 auf das selbstklebende
Gewebe 112 aufgetragen wird, das gefaltete bedruckte Etikett 122 auf
der im wesentlichen korrekten Position aufgetragen wird, und zwar
unabhängig
von jeder Fluktuation oder Variation in der Position der gefalteten und
bedruckten Etiketten stromaufwärts
von dem Sensor 184 in dem Etikettenzuführsystem 126 und der
Falteinheit 148, so daß,
wenn das gefaltete bedruckte Etikett 122 von der Abstanzwalze 134 bei
der Abstanzstation 132 ausgeschnitten wird, die Stanze im
wesentlichen mit dem gefalteten und bedruckten Etikett 122 ausgerichtet
ist.
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Die
Abstanzwalze 134 ist mit einem Stanzsensor 206 versehen.
Der Stanzsensor 206 erfaßt, wann sich die Abstanzwalze 134 bei
einer vorgeschriebenen Winkelausrichtung befindet, und bringt daher
die Abstanzwalze 134 mit bezug auf eine bestimmte Stufe
des Abstanzzykluses in eine Wechselbeziehung. Zum Beispiel kann
der Stanzsensor 206 so angeordnet werden, um ein Stanzsignal
bei dem Beginn einer drehenden Abstanzoperation auszugeben. Der
Stanzsensor ist dazu ausgelegt, ein Stanzsensorsignal dem Impulszähler 196 einzugeben,
welches den Impulszähler 196 dazu
triggert, ein Impulszählsignal
an einen Komparator 208 auszugeben. Der Sensor 184 für das gefaltete
Etikett sendet ebenfalls ein Signal an den Komparator 208,
wenn er ein gefaltetes Etikett 122 erfaßt. Die beiden Signale von dem
Impulszähler 196 und
von dem Sensor 184 für gefaltete
Etiketten, die von dem Komparator 208 empfangen werden,
werden verarbeitet und miteinander verglichen, um ein Fehlersignal
zu erhalten, welches jede Distanz anzeigt, um welche die aktuelle Position
von den erfaßten
gefalteten Etiketten 122 in dem Etikettenzuführsystem 126 einer
gewünschten Position
vorauseilt oder hinterherläuft,
die sich fluchtend in Ausrichtung mit der Abstanz-walze 134 befindet.
Ein derartiges Fehlersignal wird von dem Komparator 208 an
den Motorsteuerakkumulator 200 des Etikettenzuführsystems 126 ausgegeben.
Dies verursacht, daß der
Zuführmotor 202 des
Etikettenzuführsystems 126 augenblicklich
beschleunigt oder abbremst, um dadurch das Auftragen auf das selbstklebende
Gewebe 112 von dem erfaßten gefalteten Etikett 122 in
dem Etikettenzuführsystem 126 derart vorzuschieben
oder zurückzuziehen,
daß das
erfaßte gefaltete
Etikett 122 auf dem selbstklebenden Gewebe 112 bei
der korrekten Position bezüglich
der stromabwärts
ausgeführten
Abstanzoperation von der Abstanzwalze 134 sich befindet.
In dieser Etikettenherstellungsvorrichtung definiert die Abstanzwalze 134 die
Position des schließlich
erhaltenen selbstklebenden Etiketts 106 entlang des Gewebes
aus freigebendem Material 104, und die Position von den gefalteten
und bedruckten Etiketten 122 ist mit bezug auf die Abstanzwalze 134 auf
das Etikettenvorratsmaterialgewebe 109 fluchtend ausgerichtet.
Daher eilen die gefalteten und bedruckten Etiketten 122 in dem
Etikettenzuführsystem 126 der
Position der Abstanzwalze 134 hinterher, und jedes gefaltete
bedruckte Etikett 122 wird auf eine Zielposition auf dem Gewebe 112 aufgetragen,
welche mit einem folgenden Abstanzvorgang durch die Abstanzwalze 134 korreliert.
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Die
Betriebsgeschwindigkeiten von dem Zuführsystem 171 für das bedruckte
Gewebe und von der Falteinheit 148 werden mit bezug auf
die gesetzte Geschwindigkeit des Etikettenzuführsystems 126 derart
voreingestellt, daß die
gefalteten Blätter 122 mit
einer gewünschten
Rate von der Falteinheit 148 in das Etikettenzuführsystem 126 eingeführt werden, wobei
diejenigen Betriebsgeschwindigkeiten in Synchronisation mit jeglicher
Variation von der tatsächlichen
Geschwindigkeit des Etikettenzuführsystems als
ein Ergebnis von der Kopplung derjenigen Komponenten miteinander
variiert werden.
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In
einem alternativen Ausführungsbeispiel der
Vorrichtung von 6 ist der Computereingang 167 mit
einer Software versehen, um nicht nur die Druckeinheit 164,
sondern auch das Gewebezuführsystem 171,
die Falteinheit 148, das Etikettenzuführsystem 126, das
Gewebefördersystem 186 und
den Verhältniswähler 198 derart
zu steuern, daß all
diese Komponenten von der Vorrichtung von einer gemeinsamen Steuereinheit
in Synchronisation betrieben werden. Daher gibt z. B. der Computereingang 167 nicht
nur Drucksteuersignale der Druckeinheit 164 ein, sondern
auch noch die Gewebepositions- und die Etikettenzuführratensteuersignale
dem Gewebefördersystem
und dem Etikettenzuführsystem
ein.
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Im
Betrieb führt
die Gewebeantriebseinheit 168 kontinuierlich das bedruckte
Gewebe 164 in die Girlande 170 ein, und es wird
ein jeglicher Schlupf bzw. ein jegliches Durchhängen von dem Gewebe 164,
das aus dem intermittierenden Betrieb der Antriebswalzen 172,
wie oben bereits beschrieben, resultiert, von der Gewebeantriebseinheit 168 aufgenommen.
Die Antriebs walze 172 führt
das bedruckte Gewebe 164 durch die Schneideinrichtung 176 ein, bis
der Sensor 182 die nächste
bedruckte Markierung auf dem bedruckten Gewebe 164 erfaßt. Bei
diesem Punkt ist die gewünschte
Länge von
dem bedruckten Gewebe 164 durch die Schneideinrichtung 176 hindurchgeführt worden.
Die Antriebswalze 172 wird augenblicklich von der elektromagnetischen
Kupplung 175 angehalten, um die Gewebebewegung durch die Schneideinrichtung 176 anzuhalten,
und die Stanzwalze 178 wird betätigt, um die gewünschte Länge aus
dem bedruckten Papier 164 auszuschneiden. Das geschnittene
Blatt 172 wird dann in die Falteinheit 148 eingeführt, in
die gewünschte
gefaltete Konfiguration gefaltet und dann zwischen den Endlosbändern 152, 154 von
dem Etikettenzuführsystem 126 eingeführt. Nach
der Schneidoperation wird die Gewebeantriebswalze 172 erneut
gestartet, um mit dem nächsten
Zuführ-,
Schneid- und Faltzyklus zu beginnen.
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Das
Etikettenzuführsystem 126 arbeitet
kontinuierlich und trägt
eine Abfolge von gefalteten bedruckten Etiketten 122 auf
das sich kontinuierlich bewegende Gewebe 112 auf. Wie bereits
oben beschrieben worden ist, wird die Geschwindigkeit des Etikettenzuführsystems 126 auf
ein bestimmtes Geschwindigkeitsverhältnis von dem Gewebefördersystem
festgesetzt, und die Anbringung von jedem gefalteten bedruckten
Etikett 122 auf das Gewebe 112 wird bezüglich der
Position von der Abstanzwalze 134 gesteuert.
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Die
gefalteten und bedruckten Blätter 122 werden
auf dem selbstklebenden Gewebe 112 mittels eines selbstklebenden
Laminatmaterials 128 aufgeklebt, und dann wird die kombinierte
Anordnung 131 bei der Abstanzstation 132 ausgeschnitten
und wird das Abfallmaterial 138 entfernt.
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In
einer alternativen Anordnung kann das bedruckte Gewebe 164 geschnitten
werden, um bedruckte Blätter 162 mit
Abfallgewebeabschnitten mit aneinander angrenzenden bedruckten Blättern 162 auszubilden.
Die Schneideinheit 176 kann dann dazu ausgelegt sein, während eines
Schneidzyklusses zwei Schnitte durchzuführen, den ersten Schnitt, um das
bedruckte Blatt 162 aufzuschneiden, und den zweiten Schnitt,
um einen Abfallgewebeabschnitt auszuschneiden. Der Abfallgewebeabschnitt
kann dann von dem Gewebezuführsystem
oder der Falteinheit ausgestoßen
oder entfernt werden. Diese Anordnung kann verwandt werden, wenn
das bedruckte Gewebe 164 mit einer Wiederholungslänge bedruckt worden
ist, die nicht mit der Länge
des bedruckten Blattes übereinstimmt.
Dies ermöglicht
es der Vorrichtung, Gewebe, die feste Wiederholungslängen aufweisen,
unabhängig
von den Variationen in der Größe der bedruckten
Blätter 162 zu
verwenden. Dies ist ein wichtiger Vorteil, weil dies die Verwendung
von Geweben ermöglicht,
die mit festen Wiederholungslängen
bedruckt worden sind, um für
variierende Längen
für bedruckte
Blätter
verwendet zu werden.
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In
alternativen Ausführungsbeispielen
von dem Verfahren und der Vorrichtung von 6 kann ein
Klebstoffauftrager vorgesehen werden, um Klebstoff auf die obere
Oberfläche
des selbstklebenden Gewebes 112, oder, wenn das Gewebe 112 weggelassen
ist, auf das Unterlagengewebe 108 aufzutragen, um so die
Blätter 122 auf
das entsprechende Gewebe aufzukleben. Der Klebstoff kann entweder
in einer kontinuierlichen Schicht oder in einer Abfolge von Abschnitten
aufgetragen werden.