DE69402911T2 - Vorrichtung zum Auftragen von Bildern in einer Sicherheitsdruckmaschine - Google Patents
Vorrichtung zum Auftragen von Bildern in einer SicherheitsdruckmaschineInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Sicherheitsdruckmaschine zum Bedrucken von Wertpapieren, insbesondere von Banknoten, mit einer Vorrichtung zum Zuführen von Papier, insbesondere in Form von Bogen, mit einer Papiertransportvorrichtung und mit einer Applikationseinheit zum Aufbringen von optisch variablen Bildern, welche auf einem Band angebracht sind, das mit dem Papier derart in Kontakt gebracht wird, dass die Bilder an bestimmten, den Wertscheindrucken entsprechenden Stellen des Papiers aufgebracht werden, wobei die Applikationseinheit wenigstens einen, mit einem Druckzylinder zusammenwirkenden Applikationszylinder aufweist und das Papier zwischen diesen Zylindern hindurchläuft.
- Es ist bereits bekannt, optisch variable Bilder in Form einer dünnen Folie als Sicherheitszone auf Bankkarten und ebenfalls auf Wertpapiere, insbesondere Banknoten, aufzubringen, um Fälschungen, vor allem ihre Reproduktion unter Verwendung von Photokopierern, zu vermeiden, deren Reproduktionsqualität immer mehr verbessert wird. Diese optisch variablen Bilder, die entweder ein Hologramm oder ein Kinegramm aufweisen, haben die Eigenschaft, ihr Aussehen als Funktion des Winkels, unter welchem man sie betrachtet, zu ändern. Das Aufbringen dieses Bildes kann in warmem Zustand, beispielsweise auf Kreditkarten, oder im kalten Zustand, insbesondere auf Banknoten, erfolgen.
- Eine Vorrichtung, wie sie obenstehend erwähnt wurde, ist aus der veröffentlichten EP-A-0 441 596 bekannt, welche vor allem ein Verfahren und eine Vorrichtung beschreibt, um ein derartiges Bild auf kaltem Wege auf eine Banknote aufzubringen. Bei dieser Vorrichtung wird auf das Papier in Form von Bogen zunächst eine klebende Farbe selektiv auf bestimmte, den Banknotendrucken entsprechende Stellen aufgebracht, dann das Papier an einer Vorrichtung zur Trocknung durch ultraviolette Strahlung vorbeigeführt und einer Applikationseinheit zum Aufbringen eines optisch variablen Bildes zugeführt, das von einem Band getragen wird, welches für jede Druckspalte vorgesehen ist und zwischen einer in einer ersten Kassette montierten Abrollspule und einer in einer zweiten Kassette montierten Aufrollspule abgespult wird. Die Bahn zwischen den beiden Spulen weist ausser Walzen und Führungs- und Spannungsrollen einen Zylinder auf, der mit Umfangsnuten versehen ist, welche durch Brücken unterbrochen sind, wobei das erwähnte Band in diesen Nuten verläuft. Die zu behandelnden Bogen laufen zwischen dem erwähnten Zylinder und einem Druckzylinder hindurch, und die Uebertragung eines Bildes findet jedesmal dann statt, wenn eine Brücke den Druckzylinder passiert. Die ganze Anordnung ist so eingerichtet, dass der Durchlauf des Bandes in derselben Richtung wie die Bewegung der Bogen stattfindet, jedoch mit einem veränderlichen Antrieb.
- Man kennt ausserdem aus der Veröffentlichung WO 90/14953 eine Vorrichtung zum Uebertragen einer dünnen Folie von einem Band auf eine Papierbahn, indem das Band zwischen dieser Papierbahn und einer erwärmten Matrize hindurchgeführt wird, welche auf einem rotierenden Zylinder montiert ist. Dieser Zylinder, der die oder mehrere erwärmte Matrizen trägt, wird synchron mit der erwähnten Papierbahn angetrieben, und das Band mit den zu übertragenden dünnen Folien bewegt sich in einer Richtung, die allgemein quer zu der der Papierbahn orientiert ist; dieses Band läuft zwischen einer Abspulkassette und einer Aufspulkassette hindurch, wobei die beiden Kassetten seitlich beiderseits des drehenden Zylinders befestigt sind. Bei dieser Vorrichtung muss die Papierbahn um einen grossen Umfangsbereich des Zylinders an diesen angerückt werden, damit die Erwärmungszeit ausreicht und das Haften der dünnen Folie auf der Papierbahn erlaubt. Dieser Anpressdruck wird mit Hilfe zweier Druckbänder erreicht, welche die Papierbahn gegen den halben Umfang des Zylinders andrücken und welche gleichzeitig den erwähnten Zylinder in Drehung versetzen.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Maschine vorzuschlagen, welche das System zum Aufbringen der Bilder sowie den Durchlauf des Bandes und seinen Austausch erleichtert und welche einen einfacheren Aufbau aufweist, der gleichzeitig ein gutes Register gewährleistet.
- Zu diesem Zwecke ist die Maschine nach der Erfindung durch den kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gekennzeichnet.
- Die Vorteile dieser Maschine im Vergleich zu den bekannten Vorrichtungen bestehen darin, dass, wenn das Bild einmal auf das Papier aufgebracht worden ist und der Applikationszylinder seine Drehung fortsetzt, das Band, dessen Bewegungsbahn senkrecht zu der des Papiers verläuft, vom Druckzylinder getrennt wird,vorrücken und in einer bestimmten Position für den folgenden Applikationsvorgang justiert werden kann. Es steht daher die Zeit einer vollständigen Umdrehung des Applikationszylinders zur Verfügung, um einen neuen Bereich des Bandes zu justieren, was weitgehend ausreicht, um ein vollkommenes Register zu gewährleisten. Ausserdem erlaubt das in den Applikationszylinder integrierte Transportsystem des die Bilder tragenden Bandes einen kompakten Aufbau der gesamten Vorrichtung.
- Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Band in einer einzigen Kassette montiert, welche zwei Spulen aufweist, die dazu eingerichtet sind, gleichzeitig alle Bilder auf eine Druckreihe des Papiers aufzubringen.
- Der Applikationszylinder hat vorzugsweise mehrere aneinander grenzende Sektoren, die jeder mit einer Kassette versehen sind, was es erlaubt, während einer Umdrehung des Applikationszylinders die Bilder mehrerer Reihen aufzubringen. Im bevorzugten Falle der Verwendung von Papier in Form von Bogen wird es somit ermöglicht, bei jeder Drehung des Applikationszylinders die Bilder einer Vielzahl von Reihen auf denselben Bogen aufzubringen.
- Die Erfindung wird beispielsweise für die Verarbeitung von Papier in Bogenform unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben :
- Figur 1 zeigt eine allgemeine Ansicht einer ersten Ausführungsform einer Sicherheitsdruckmaschine nach der Erfindung.
- Figur 2 zeigt eine stirnseitige Ansicht des Applikationszylinders.
- Figur 3 ist eine Seitenansicht der Figur 2.
- Figur 4 ist eine vergrösserte Ansicht eines Applikationssektors des Applikationszylinders.
- Figur 5 zeigt eine allgemeine Ansicht einer zweiten Ausführungsform der Maschine.
- Figur 6 ist eine Ansicht der Applikationseinheit der Maschine nach Figur 5.
- Figur 7 zeigt eine allgemeine Ansicht einer dritten Ausführungsform der Maschine.
- Figur 1 zeigt eine Sicherheitsdruckmaschine mit einer Vorrichtung 1 zum Zuführen von Wertpapierbogen, insbesondere Banknotenbogen, wobei diese Vorrichtung aus einem Bogenanleger besteht. Diese Bogen, die bereits teilweise bedruckt oder auch nicht bedruckt sein können, werden einzeln nacheinander von diesem Bogenanleger und einem Zuführungstisch 2 einer Applikationseinheit 3 zum Aufbringen eines flüssigen Klebstoffs zugeführt, damit der Bogen an wenigstens einer bestimmten Stelle jedes Banknotendrucks oder des künftigen Banknotendrucks einen Kleberaufdruck erhält. Die auf jedem Bogen vorgesehenen Drucke sind in N Spalten mit je X Reihen angeordnet; man versteht unter dem Ausdruck Spalte die Druckfolge in Transportrichtung der Bogen und unter dem Ausdruck Reihe die Druckfolge in der zur Transportrichtung der Bogen senkrechten Richtung. Beim betrachteten Beispiel ist N gleich vier, während X gleich zehn ist. Diese Einheit 3 ist also nach Art einer Einfärbeinheit ausgebildet, und zwar mit einem Reservoir 4, in welches eine Walze 5 zur Hälfte eintaucht, die den erwähnten flüssigen Klebstoff auf eine Schablonenwalze 6 überträgt, welche ihrerseits die Klebeaufdrucke selektiv auf bestimmte Stellen des Bogens aufbringt, der zwischen der erwähnten Schablonenwalze 6 und einem Druckzylinder 7 hindurchläuft.
- In der dargestellten Ausführungsform hat die Einheit 3 ausserdem eine Applikationsvorrichtung zum Aufbringen eines zweiten Sicherheitsmittels, insbesondere eine Hochdruckeinheit 8, welche es erlaubt, ein Sicherheitsbild in an sich bekannter Weise aufzudrucken.
- Die Applikationseinheit 3, 4, 5 zum Aufbringen von Klebstoff könnte auch aus einer anders aufgebauten Vorrichtung bestehen und beispielsweise analog einer Hochdruckeinheit, wie die Einheit 8, aufgebaut sein.
- Der Bogen wird danach von einer Transportkette 9 ergriffen, welche ihn an Ultraviolettlampen 10 vorbeiführt, die als Katalysator für die Klebeaufdrucke dienen, indem sie den Klebstoff aktivieren. Die Durchlaufzeit des Bogens zwischen den Lampen 10 und dem Aufbringen des Bildes soll zwischen 3 und 10 Sekunden betragen, um die Polymerisation des Klebstoffs zu vermeiden.
- Der Bogen gelangt anschliessend in eine Applikationseinheit 19 zum Aufbringen eines optisch variablen Bildes 12 in Form einer dünnen Folie, die beispielsweise das Aussehen eines Plättchens hat und von einem Band 13 getragen wird.
- Im Beispiel nach Figur 1 hat diese Einheit 19 zwei Applikationszylinder 11, 11', die hintereinander montiert sind und die jeder mit einem Druckzylinder 20 bzw. 20' und einem Transferzylinder 21 zusammenarbeiten.
- Der Kontakt zwischen den zu behandelnden Bogen und dem Applikationszylinder erfolgt nur längs einer Kontaktlinie, deren Breite der Breite einer Reihe der zu übertragenden Bilder entspricht, und die Führung der Bogen wird durch den Druckzylinder 20 gewährleistet, um den herum die Bogen auf einem Teil seines Umfangs geführt sind. Der erwähnte Druckzylinder drückt die Bogen gegen das Band 13, welches am Umfang des Zylinders 20 installiert ist und die Bilder trägt, damit diese übertragen werden.
- Die Applikationsvorrichtung zum Aufbringen der Bilder 12 wird nunmehr genauer unter Bezugnahme auf die Figuren 2 bis 4 beschrieben. Der Applikationszylinder 11 ist dazu eingerichtet, gleichzeitig eine Reihe von X Bildern 12, beispielsweise von vier Bildern, auf die Klebeaufdrucke des Bogens aufzubringen, das heisst auf alle zu ein und derselben Druckreihe gehörende Wertscheindrucke. Diese Bilder 12 sind daher auf dem Band 13 in wohl definierten Abständen angeordnet, damit das Bild im gewünschten Register auf die Bogen aufgebracht wird. Die Haftung zwischen den Bildern und dem Band erfolgt beispielsweise durch Wachs. Das Band 13 ist selber in einer starren Kassette 14 montiert, welche zwei Spulen 15, 15' enthält, zwischen denen das Band abrollt; der Antrieb des Bandes 13 erfolgt durch einen Servomotor 16, der ebenfalls dazu dient, die Registerhaltigkeit der Bilder 12 zu gewährleisten. Die Abspulrichtung des Bandes 13 zwischen den beiden Spulen der Kassette 14 ist parallel zur Achse des Zylinders 11 orientiert, also senkrecht zur Transportbewegung der Bogen, welche zwischen dem Applikationszylinder 11 und dem Druckzylinder 20 hindurchlaufen.
- Man kann auch einen zweiten Servomotor 16' zum Antrieb der anderen Spule vorsehen, damit das Halten und die Spannung des Bandes besser geregelt werden können. Die Leitungen zur Speisung des Servomotors bzw. der Servomotoren verlaufen im Innern der hohlen Welle 11a des Zylinders 11 bzw. der Zylinder, wie strichpunktiert in Figur 3 angedeutet.
- Die Nutzlänge der Kassette entspricht der Länge des Applikationszylinders 11, welche ihrerseits der Breite der zu bedruckenden Bogen entspricht, das heisst deren Abmessung im senkrecht zur Transportbewegung gerichteten Sinn.
- Um die Bilder 12 auf alle Wertscheindrucke ein und derselben Spalte eines Bogens (zehn im betrachteten Beispiel) aufzubringen, sind die Kassetten 14 in Sektoren montiert, welche auf dem Zylinder 11, 11' in Fünfergruppen verteilt sind; auf diese Weise bringt der Zylinder 11 die Bilder der ungeraden Reihen des Bogens auf, während die Bilder der geraden Reihen durch den zweiten Zylinder 11' aufgebracht werden; dadurch wird eine zu dichte Anordnung der Sektoren vermieden.
- Die Verteilung der Kassetten zwischen den beiden Zylindern 11, 11' kann beliebig gewählt sein, vorausgesetzt, dass die Summe der Anzahl der Kassetten des ersten Zylinders und der Anzahl der Kassetten des zweiten Zylinders gleich der Anzahl X der Druckreihen je Bogen ist.
- Im betrachteten Beispiel nach Figur 2 hat jeder Applikationszylinder 11, 11' zwei Gruppen von fünf Kassetten 14, die auf zwei diametral gegenüberliegende Sektoren verteilt sind; eine vollständige Umdrehung des Zylinders 11, 11' erlaubt daher, die Gesamtheit der Bilder auf zwei aufeinanderfolgende Bogen aufzubringen. Die Kassetten 14 sind derart in den Zylinder 11 (Figur 3) eingefügt, dass der freie Bereich zwischen den beiden Spulen 15, 15' längs einer Mantellinie des Applikationszylinders 11 zum Aufbringen der Bilder zur Verfügung steht. Die Kassette 14 ist ausserdem längs der erwähnten Mantellinien mit Puffern 18 versehen, über welche das Band 13 läuft, welches sich von der Spule 15 abspult, wobei es durch Spannwalzen 23 geführt wird. Diese Puffer 18 sind in Abhängigkeit vom Abstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Bildern und daher in Abhängigkeit von der Anzahl der je Reihe auf dem Bogen vorgesehenen Drucke axial justierbar und auch im radialen Sinne einstellbar. Diese Puffer erlauben es also, einerseits die Bilder zu positionieren und andererseits beim Aufbringen einen ausreichenden Druck des Bildes 12 auf dem Bogen zu gewährleisten. Spannwalzen 17 gewährleisten die Spannung des Bandes 13 zwischen zwei Puffern 18, wie man es ebenfalls in Figur 4 sieht.
- Die Länge des Bandes 13 zwischen den beiden Spulen 15, 15' ist eine Funktion der Grösse der aufzubringenden Bilder 12, der Anzahl der Puffer 13 je Band und des Abstandes zwischen zwei Puffern 18.
- Die Kassetten werden vorher als Funktion der Eigenschaften der zu druckenden Bogen vorbereitet. Wenn beispielsweise, wie im dargestellten Beispiel, der zu bedruckende Bogen zehn Reihen und vier Spalten von Banknotendrucken aufweist, ist die Kassette dazu vorgesehen, beim Vorschub der Bogen gleichzeitig vier Bilder auf die gleiche Reihe aufzubringen.
- Die Applikationszylinder drehen sich stetig mit der Maschine, und die Relativgeschwindigkeiten der Zylinder sind derart, dass der erste Applikationszylinder 11 die Bilder 12 auf die Aufdrucke jeder zweiten Reihe des vorrückenden Bogens aufbringt, während die Zwischenreihen der Bilder durch den zweiten Zylinder 11' aufgebracht werden. Die Druckkraft zwischen dem Applikationszylinder 11, 11' und dem Druckzylinder 20, 20' ist verhältnismässig schwach und beträgt beispielsweise grössenordnungsmässig 300 g/cm²; die durch das Wachs bewirkte Klebkraft, mit der das Bild 12 auf dem Band 13 haftet, ist ihrerseits nicht sehr gross.
- Wie bereits erwähnt, erfolgt das Abspulen des Bandes jeder Kassette mit Hilfe eines Servomotors 16; alle Motoren sind mit dem Zentrum des Zylinders 11 verbunden und ihre Leitungen verlaufen durch die Welle. Die Servomotoren 16 werden intermittierend betätigt, um das Band zwischen zwei Applikationen abzurollen, während alle anderen Elemente der Maschine stetig arbeiten. Wenn der Sektor des Applikationszylinders 11 sich in Applikationsstellung befindet, das heisst vor der Reihe der Klebeaufdrucke auf dem Bogen, dann ist das Band 13 mit den Bildern 12 stationär, und der Servomotor 16 dient nur dazu, um das Register aufrecht zu erhalten. Wenn einmal die Reihe von N Bildern auf dem Bogen aufgebracht ist, wird der Servomotor, während der Applikationszylinder 11 seine Drehung fortsetzt, eingeschaltet, um einen neuen Abschnitt des Bandes 13 mit neuen Bildern abzuspulen. Während einer vollständigen Umdrehung des Applikationszylinders 11 steht genügend Zeit zur Verfügung, um den Servomotor im Hinblick auf das Abrollen des neuen Bandabschnitts und die Einhaltung des Registers der neuen Bilder in Betrieb zu setzen.
- Am Ausgang der Applikationseinheit 19 zum Aufbringen der Bilder werden die Bogen von einer Ausgangskette 22 ergriffen, welche sie zu den anderen Druckstationen befördert. Das Aufbringen der Bilder in Form optisch variabler Folien wird vorzugsweise vor dem Aufdruck der Banknoten auf dem Bogen durchgeführt, derart, dass das erwähnte Bild selber wenigstens teilweise einen Aufdruck erhalten kann, was die Sicherheit erhöht.
- In den Figuren 5 und 6 ist eine Ausführungsvariante der Maschine dargestellt, die eine unterschiedliche Anordnung der verschiedenen Teile aufweist. Die Bogen, die von einer Zuführungsvorrichtung 101 kommen, werden von einem Druckzylinder 107 ergriffen, auf dem sie an vorbestimmten Stellen Klebeaufdrucke aus einem Reservoir 104 mit Hilfe einer Schablonenwalze 106 erhalten. Sie gelangen dann direkt auf eine Transferkette 109, welche sie vertikal vor eine Ultraviolettlampe 110 transportiert und sie anschliessend zu einer Applikationseinheit 119 zum Aufbringen der Bilder befördert. Diese Einheit 119 hat, im Gegensatz zum vorangehenden Beispiel, nur einen einzigen Druckzylinder 120, welcher direkt mit den beiden Applikationszylindern 111, 111' zusammenarbeitet. Die Zylinder 111, 111' sind jeder mit zehn Kassetten 140 versehen, welche auf zwei Sektoren verteilt sind und abwechselnd auf den Bogen wirken, der zwischen ihnen und dem Druckzylinder 120 hindurchläuft
- Figur 7 zeigt eine dritte Ausführungsform der Maschine, welche sich von der Vorrichtung nach Figur 1 nur durch die Einrichtung zum Transfer der Bogen unterscheidet, welche keine Transferkette 9, sondern Transferwalzen aufweist, nämlich zwei Transportwalzen 24, welche beiderseits eines Trocknungszylinders 25 angeordnet sind, um dessen Umfang herum Ultraviolettlampen 10 installiert sind. Alle- anderen Elemente werden nicht noch einmal beschrieben, da sie dieselben Bezugszeichen wie die der ersten Ausführungsform tragen und diesen Elementen entsprechen. Die Applikationseinheit 3 zum Aufbringen des Klebstoffs ist in diesem Fall vereinfacht, da sie nur eine Hochdruckeinheit aufweist.
- Es könnte ebenfalls erwogen werden, einen Zweikomponentenkleber zu verwenden, wobei die eine Komponente durch die Applikationseinheit 3 aufgebracht wird, wie im Zusammenhang mit Figur 1 beschrieben, und die andere Komponente bereits auf die Bodenseite der optisch variablen Bilder aufgebracht worden ist; wenn dann diese beiden Komponenten einmal gegeneinander gepresst werden, werden sie aktiv, wie Zweikomponentenklebstoffe; auf diese Weise würde die Durchgangsstation unter den Ultraviolettlampen vermieden.
- Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsformen beschränkt, und andere Varianten können erwogen werden, ohne die Idee der Erfindung zu verlassen, insbesondere was die Transportvorrichtung der Bogen, die Applikationsvorrichtung zum Aufbringen des Klebstoffs sowie den Aufbau der Kassetten und ihre Installation im Applikationszylinder betrifft. Die Anordnung der Kassetten auf dem Applikationszylinder könnte ebenfalls unterschiedlich sein, insbesondere könnte die Kassette, anstatt im Innern des Sektors montiert zu sein, diesen seitlich auf einer Seite oder auf beiden Seiten des Zylinders und/oder in diametraler Richtung überragen, das heisst, die Kassette überragt in radialer Richtung die Achsenlinie des Zylinders. Die vorstehend beschriebene Vorrichtung ist auch auf eine Rollendruckmaschine anwendbar.
Claims (11)
1. Sicherheitsdruckmaschine zum Bedrucken von
Wertpapieren, insbesondere von Banknoten, mit einer
Vorrichtung zum Zuführen von Papier, insbesondere in
Form von Bogen (1), mit einer
Papiertransportvorrichtung und mit einer Applikationseinheit (19) zum
Aufbringen von optisch variablen Bildern (12), welche
auf einem Band (13) angebracht sind, das mit dem Papier
derart in Kontakt gebracht wird, dass die Bilder an
bestimmten, den Wertpapierdrucken entsprechenden
Stellen des Papiers aufgebracht werden, wobei die
Applikationseinheit (19) wenigstens einen, mit einem
Druckzylinder (20) zusammenwirkenden
Applikationszylinder (11) aufweist und das Papier
zwischen diesen Zylindern hindurchläuft, dadurch
gekennzeichnet, dass das erwähnte Band (13) zwischen
zwei Spulen (15, 15') montiert ist, welche am
Applikationszylinder (11) befestigt sind, und dass sich
das Band längs einer Mantellinie des erwähnten
Applikationszylinders, senkrecht zur Laufrichtung des
Papiers, unter der Wirkung eines Servomotors bewegt,
dessen Betrieb bei jedem Applikationsschritt
unterbrochen wird.
2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das erwähnte Band (13) in einer
einzigen Kassette (14) montiert ist, welche die beiden
Spulen aufweist, dass wenigstens der grösste Teil der
Kassette im Innern des erwähnten Applikationszylinders
(11), vorzugsweise in einem Sektor desselben,
angeordnet ist, und dass die Nutzlänge der Kassette der
Länge des Applikationszylinders (11) entspricht, welche
ihrerseits der Breite des zu bedruckenden Papiers, d.h.
seiner Abmessung senkrecht zur Richtung seiner
Bewegung, entspricht.
3. Maschine nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Kassette (14) im Innern eines
Sektors des Applikationszylinders (11) angeordnet ist.
4. Maschine nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, dass der grösste Teil der Kassette (14)
im Innern eines Sektors des Applikationszylinders (11)
angeordnet ist und diesen Zylinder seitlich auf
wenigstens einer Seite und/oder diametral überragt.
5. Maschine nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass der Applikationszylinder
(11) mehrere aneinandergrenzende Sektoren aufweist,
welche jeder mit einer Kassette (14) ausgerüstet sind.
6. Maschine nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, dass im Falle der Verwendung von Papier
in Form von Bogen, auf denen die Wertpapierdrucke in
Spalten und Reihen angeordnet sind, die Anzahl der
Sektoren der Anzahl der Druckreihen je Bogen
entspricht.
7. Maschine nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, dass zwei Applikationszylinder (11,
11') vorgesehen sind, die hintereinander montiert sind
und abwechselnd auf denselben Bogen wirken, und dass
die Zahl der Sektoren und der Kassetten jedes Zylinders
derart gewählt sind, dass die Summe dieser beiden
Zahlen gleich der Anzahl der Druckreihen je Bogen ist.
8. Maschine nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, dass die Kassetten paarweise in
diametral gegenüberliegenden Sektoren des erwähnten
Applikationszylinders (11) angeordnet sind und
abwechselnd nach einer halben Umdrehung des erwähnten
Applikationszylinders eine Serie von Bildern (12) auf
einer Druckreihe zweier aufeinanderfolgender Bogen
aufbringen.
9. Maschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass vor der Applikationseinheit (19)
zum Aufbringen der Bilder eine Applikationseinheit (3)
zum Aufbringen von Klebstoff auf das Papier an den
Stellen vorgesehen ist, die dazu bestimmt sind, das
erwähnte Bild (12) zu erhalten, und dass gegebenenfalls
dieser Applikationseinheit zum Aufbringen von Klebstoff
eine Trocknungsvorrichtung, insbesondere eine mit
Ultraviolettstrahlung arbeitende Trocknungsvorrichtung,
folgt.
10. Maschine nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, dass der Klebstoff ein
Zweikomponentenklebstoff ist, wobei eine Komponente von
der erwähnten Applikationseinheit (3) aufgebracht wird,
während sich die zweite Komponente auf dem Boden des
erwähnten Bildes (12) befindet.
11. Maschine nach einem der Ansprüche 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet, dass die Applikationseinheit
(3) zum Aufbringen von Klebstoff ausserdem eine
Druckeinheit, insbesondere eine Hochdruckeinheit (8),
aufweist, die es erlaubt, ein Sicherheitsbild zu
drucken, wobei die beiden Einheiten einen gemeinsamen
Druckzylinder (7) haben.
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