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DE69507604T2 - Selbstklebende briefmarke - Google Patents

Selbstklebende briefmarke

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Publication number
DE69507604T2
DE69507604T2 DE69507604T DE69507604T DE69507604T2 DE 69507604 T2 DE69507604 T2 DE 69507604T2 DE 69507604 T DE69507604 T DE 69507604T DE 69507604 T DE69507604 T DE 69507604T DE 69507604 T2 DE69507604 T2 DE 69507604T2
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DE
Germany
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adhesive
stamp
paper
layer
self
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DE69507604T
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William James High Wycombe Buckinghamshire Hp13 7Lj Dorricott
John Alec Nr. Uxbridge Buckinghamshire Ub9 5Ab Pike
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De la Rue International Ltd
Original Assignee
De la Rue International Ltd
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Publication date
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Publication of DE69507604T2 publication Critical patent/DE69507604T2/de
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Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf selbstklebende Marken, die für die verschiedensten Zwecke verwendet werden können, z. B. als fiskalische Marken, Tilgungsmarken, Sparmarken, Geschenkmarken, usw. Insbesondere bezieht sie sich auf selbstklebende Briefmarken.
  • Herkömmliche Briefmarken sind auf der Rückseite mit einer wasserlöslichen Klebstoffschicht versehen, die angefeuchtet werden muß, bevor die Briefmarken auf einem Umschlag oder einer Postsache aufgeklebt werden. In den letzten Jahren ist der Wunsch nach selbstklebenden Briefmarken entstanden, die mit einem Überzug aus druckempfindlichen Klebstoff versehen sind, der vor der Benutzung nicht angefeuchtet werden muß. Bei diesen selbstklebenden Briefmarken braucht lediglich eine lösbare Abdeckschicht abgezogen zu werden, und dann können sie auf einen Umschlag oder eine Postsache gedrückt werden. Die Schicht aus druckempfindlichem Klebstoff bildet eine Verbindung zwischen der Marke und dem Postsache-Substrat. Auf diese Weise entfällt das unbequeme und unzuverlässige Anfeuchten, das bei herkömmlichen Briefmarken erforderlich ist.
  • Derzeit vorhandene Briefmarken werden aus einem selbstklebenden Etikettenmaterial oder zweckbestimmten selbstklebenden Material hergestellt. Das selbstklebende Material besteht aus einer Folie aus beschichtetem Papier, das mit einer abziehbaren Abdeckschicht durch eine Schicht aus druckempfindlichem Klebstoff verbunden ist. Die Abdeckschicht kann abgezogen werden (oder die Marke kann von einer Abdeckplatte (Karton oder Blech) abgezogen werden), um den druckempfindlichen Klebstoff freizulegen, der als Gesamtüberzug aufgebracht ist. Der druckempfindliche Klebstoff ist normalerweise ein Polymer-Klebstoff auf Wasserbasis. Die selbstklebenden Briefmarken werden aus dem Klebstoff-Material hergestellt, indem zunächst eine Vielzahl von Briefmarken- Designs auf dem vorbereiteten Material aufgedruckt werden, wonach das beschichtete Papier (normalerweise jedoch nicht die Abdeckschicht) längs der Ränder der Briefmarken-Designs durch Stanzen zugeschnitten wird, so daß einzelne Briefmarken von der Abdeckschicht abgezogen werden können. Selbstklebende Briefmarken, die auf diese Weise hergestellt wurden, sind derzeit in mehreren Ländern erhältlich, einschließlich Frankreich, Australien und den USA.
  • Selbstklebende Marken mit einer Schicht aus Markenpapier und einer Schicht aus druckempfindlichem Klebstoff auf einer Abdeckschicht sind in GB-A-14 14 777, GB-A- 20 48 817, DE-A-42 15 834, GB-A-2 083 376 und DE-A-26 26 704 beschrieben.
  • In der erwähnten Weise hergestellte selbstklebende Briefmarken haben jedoch zahlreiche Nachteile. Erstens ist das beschichtete Papier, das zur Herstellung des Etikettenmaterials verwendet wird, normalerweise nicht ideal für Briefmarken mit hohe Qualität. Wenn Papier bedruckt wird, das einen Teil einer selbstklebenden Mehrschichtanordnung ist, ist es selten möglich, die beste Druckqualität zu erzielen. Der Überzug auf dem Papier kann die lumineszenten Verbindungen aufweisen oder auch nicht aufweisen, die üblicherweise auf Briefmarkenpapier zur Erkennung durch automatische Sortiermaschinen vorgesehen sind. Noch wichtiger ist es, daß die Entwertungsmarkierungen, die durch das Postamt auf den Briefmarken aufgebracht werden, manchmal von den beschichteten Papieren abgewischt werden können, die zur Herstellung des selbstklebenden Materials verwendet werden.
  • Ein zweiter Nachteil des erwähnten Verfahrens ist die Unmöglichkeit, die üblichen Perforationslöcher herzustellen, wenn der Klebstoff und die lösbare Abdeckschicht bereits aufgebracht sind. Das Problem ist, daß die Teilchen des mit Klebstoff beschichteten Papiers, die durch eine herkömmliche Perforationsstanze ausgestanzt werden, zu unhandlichen Klumpen zusammenkleben, die die Perforationsmaschine behindern. Das bedeutet, daß die auf diese Weise hergestellten selbstklebenden Marken nicht immer perforierte Ränder haben. Das heißt, sie haben keine Ränder mit dem charakteristischen Profil, das durch das Abreißen oder Stanzen längs einer Linie aus Perforationen entsteht (z. B. eine Linie aus kreisförmigen Löchern mit einem Durchmesser von etwa 0,75 bis 1,2 mm und einem Abstand von 0,2 bis 0,8 mm zwischen den Rändern benachbarter Löcher). Das Fehlen perforierter Ränder erleichtert das Fälschen der Marken und vermindert die Akzeptanz durch Kunden. Dieser Nachteil ist dadurch angegangen worden, daß man um die Briefmarken herum mittels eines Stanzwerkzeugs gestanzt hat, daß ein zickzack- oder wellenförmiges Messer hat, um das Aussehen perforierter Ränder nachzuahmen. Auf diese Weise hergestellte Marken sind jedoch durch er fahrene Personen leicht von Marken zu unterscheiden, die echte perforierte Ränder aufweisen.
  • Ein dritter Nachteil selbstklebender Marken, die nach dem bekannten Verfahren hergestellt werden, ist das Entweichen von Klebstoff durch die Stanzlinien im Markenpapier. Dieses Entweichen von Klebstoff kann ein unerwünschtes Verkleben von gestapelten oder aufgewickelten Bögen aus selbstklebenden Marken bewirken.
  • Ein weiterer Nachteil selbstklebender Marken, die nach dem bekannten Verfahren hergestellt werden, besteht darin, daß die Gesamtdicke des beschichteten Papiers, des Klebstoffs und der Abdeckschicht schwierig in sauber gefaltete Bögen zu falten ist, die durch Briefmarkenverkaufsautomaten oder als Broschüren oder Täschchen in Postämtern oder anderen Einzelhandelsgeschäften verkauft werden.
  • Ein Ziel der Erfindung besteht daher darin, verbesserte selbstklebende Marken anzugeben, die die erwähnten Nachteile des Standes der Technik vermeiden. Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, ein einfaches, effizientes und produktives Verfahren zur Herstellung derartiger verbesserter selbstklebender Marken anzugeben. Das Verfahren gestattet die Herstellung des gesamten Bereiches herkömmlicher auf Marken basierender Erzeugnisse, die derzeit weltweit in selbstklebenden Formaten hergestellt werden, ohne das Druckverfahren, die Druckqualität, die Qualität von Perforationslöchern oder das Gesamterscheinungsbild zu ändern.
  • Die erfindungsgemäße selbstklebende Marke besitzt: eine Schicht aus Markenpapier, das perforierte Ränder, eine Schicht aus druckempfindlichem Klebstoff auf seiner Rückseite und eine abziehbare Abdeckschicht, die den Klebstoff abdeckt, aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die druckempfindliche Klebstoffschicht so geformt ist, daß im wesentlichen kein Klebstoff neben den perforierten Rändern des Markenpapiers vorhanden ist.
  • "Perforierte Ränder" bedeutet, daß die Ränder des Markenpapiers das charakteristische Profil haben, das durch Zerreißen oder Stanzen längs einer Linie aus Perforationen gebildet wird. Diese Perforationen können kreisförmig, polygonal oder sternförmig sein oder noch kompliziertere Formen haben. Vorzugsweise sind die Perforationen jedoch kreisförmig. Vorzugsweise haben die kreisförmigen Perforationen einen Durchmesser von 0,75 bis 1,2 mm und einen Abstand zwischen den Rändern benachbarter Löcher von 0,2 bis 0,8 mm. Die Ausbildung selbstklebender Marken mit natürlich perforierten Rändern ist ein wichtiges Merkmal der vorliegenden Erfindung. Solche selbstklebenden Marken sind schwieriger zu fälschen als die bisherigen selbstklebenden Marken und werden von der Öffentlichkeit eher akzeptiert.
  • Vorzugsweise ist die Marke eine Briefmarke. Vorzugsweise bildet die Marke einen Teil eines Bogens oder Wickels (Rolle) aus Marken, bei dem die einzelnen Marken vorzugsweise durch Perforationslinien voneinander getrennt sind. Die erfindungsgemäßen Marken könnten einen Teil eines Bogens oder eines Wickels aus Marken bilden, der ferner Marken aufweist, die nicht in den Schutzumfang der Erfindung fallen, z. B. Marken, die nur eine Schicht aus anzufeuchtendem Klebstoff aufweisen.
  • Der Begriff "Markenpapier" umfaßt alle Arten von Papier, die zur Herstellung von Marken geeignet sind. Vorzugsweise ist die Vorderseite des Markenpapiers mit einem Überzug (einer Beschichtung) versehen, der, zusätzlich zu anderen Bestandteilen, luminiszierende Pigmente zur Erkennung durch automatische Wende-, Entwertungs- und Sortiermaschinen aufweist. Vorzugsweise ist die Vorderseite der Marken mit einem Markendesign bedruckt, z. B. einem Briefmarkendesign. Vorzugsweise ist die Vorderseite des Markenpapiers in der Weise beschichtet, daß sie permanent Entwertungsmarkierungen behält, die durch ein Postamt oder einen anderen autorisierten Benutzer auf dem Papier aufgebracht werden. Das Markenpapier ist vorzugsweise ähnlich dem oder das gleiche wie das Papier, das üblicherweise zur Herstellung von Briefmarken verwendet wird, die eine wasserlösliche Klebstoffbeschichtung aufweisen.
  • Bei bestimmten bevorzugten Ausführungsformen wird die Sicherheit der Marken durch Ausbildung geformter Perforationen verbessert, die als "perfins" bezeichnet werden und im mittleren Teil des Markenpapiers, von den perforierten Rändern entfernt, vorgesehen sind.
  • Bei dem druckempfindlichen Klebstoff kann es sich um irgendeinen der bekannten Klebstoffe dieser Art handeln. Beispielsweise kann der druckempfindliche Klebstoff ein wasserlöslicher Acrylklebstoff sein. Vorzugsweise ist der druckempfindliche Klebstoff jedoch ein warmschmelzender Klebstoff. Der druckempfindliche Klebstoff kann nach irgendeinem Verfahren aufgebracht werden, das ein vorbestimmtes Muster bzw. eine vorbestimmte Form des Klebstoffs ergibt.
  • Vorzugsweise wird die Schicht aus druckempfindlichem Klebstoff auf der Rückseite des Markenpapiers aufgedruckt oder durch Schlitz- oder Spaltbeschichtung aufgebracht. In einigen Fällen kann er aber auch in ähnlicher Weise auf der Abdeckschicht aufgebracht und dann auf der Rückseite der Marken auflaminiert werden. Der druckempfindliche Klebstoff bedeckt nicht die gesamte Rückseite des Markenpapiers, sondern ist so begrenzt, daß sich neben den perforierten Rändern des Markenpapiers nur wenig oder gar kein Klebstoff befindet. Vorzugsweise wird ein klebstofffreier Randbereich mit einer Breite von 0,1 bis 5 mm, vorzugsweise 1 bis 4 mm, zwischen den perforierten Rändern des Markenpapiers und dem Rand der druckempfindlichen Klebstoffschicht gelassen. Dies stellt sicher, daß kein Klebstoff durch die Perforationen auf die Vorderseite der Marken dringt. Ferner erleichtert dies das Abziehen der Marken von der Abdeckschicht, weil die Ränder der Marken nicht an der Abdeckschicht haften.
  • Vorzugsweise ist die abziehbare Abdeckschicht ein lösbar beschichtetes Papier, z. B. ein mit Silikon beschichtetes Papier. Ferner kann die Abdeckschicht mit Vorteil eine Polymer-Folie sein, z. B. eine biaxial orientierte Polypropylen-Folie, die mit Silikon beschichtet sein kann.
  • Vorzugsweise umfaßt die erfindungsgemäße selbstklebende Marke eine Schicht aus wasserlöslichem Klebstoff, die zwischen dem Markenpapier und der Schicht aus druckempfindlichem Klebstoff angeordnet ist. Vorzugsweise ist der wasserlösliche Klebstoff ein anfeuchtbarer Klebstoff, wie er üblicherweise für Briefmarken verwendet wird. Der Zweck dieser Zwischenschicht aus wasserlöslichem Klebstoff besteht darin, es Philatelisten zu er möglichen, die Marke von einem Umschlag durch Dampf oder Einweichen zu entfernen. Dies ist schwierig und nicht besonders effizient, wenn sich nur eine Schicht aus druckempfindlichem Klebstoff zwischen dem Markenpapier und dem Umschlag oder der Postsache befindet.
  • Die Erfindung beinhaltet auch ein Verfahren zur Herstellung einer selbstklebenden Marke, bei dem folgende Schritte ausgeführt werden:
  • die Ausbildung einer Bahn oder eines Bogens aus Markenpapier und von Perforationslinien im Markenpapier, die mehrere Marken begrenzen, gefolgt von der Aufbringung einer Schicht aus druckempfindlichem Klebstoff und einer abziehbaren Abdeckschicht auf der Rückseite des Markenpapiers, dadurch gekennzeichnet, daß der druckempfindliche Klebstoff in einer solchen Form aufgebracht wird, daß im wesentlichen kein Klebstoff auf der Rückseite der Marken neben den Perforationslinien aufgebracht wird.
  • Vorzugsweise ist das Markenpapier ein herkömmliches Markenpapier von der Art, wie es zum Drucken herkömmlicher Briefmarken verwendet wird. Dieses Papier wird vorzugsweise mit einer kontinuierlichen Schicht aus anfeuchtbarem Klebstoff auf seiner Rückseite versehen.
  • Vorzugsweise wird die druckempfindliche Klebstoffschicht auf der Rückseite des perforierten Markenpapiers aufgebracht, und dann wird die mit Klebstoff beschichtete, perforierte Schicht auf die abziehbare Abdeckschicht laminiert. Es ist jedoch auch möglich, die druckempfindliche Klebstoffschicht auf der Abdeckschicht aufzubringen und dann die beschichtete Abdeckschicht auf das Markenpapier zu laminieren.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren bietet den Vorteil, daß die Marken nach herkömmlichen Rollen- oder Bogendruckverfahren bedruckt werden können, z. B. im Rollengravurdruckverfahren, auf herkömmlichem Markenpapier, das für diese Bedruckung optimiert ist und das auch mit lumineszierender Beschichtung zum Erkennen durch Sortierautomaten versehen sein kann. Das Drucken kann vor dem Perforieren oder vorzugsweise nach dem Aufbringen des druckempfindlichen Klebstoffs und der Abdeckschicht ausgeführt werden.
  • Der druckempfindliche Klebstoff ist vorzugsweise ein warmschmelzender Klebstoff. Dies ist vorzuziehen, weil der warmschmelzende Klebstoff in einem Schritt aufgebracht werden kann, ohne daß er anschließend getrocknet werden muß, so daß die Markenstabilität minimal beeinträchtigt wird. Im Gegensatz dazu wird ein herkömmlicher acryl- oder anderer druckempfindlicher Polymer- Klebstoff normalerweise in wässriger Lösung aufgebracht und dann getrocknet. Dies erfordert einen zusätzlichen Schritt, bei dem getrocknet wird, und das Wasser (oder andere Lösungsmittel, die verwendet werden) kann ein Zerknittern, Verzerren oder andere Probleme mit dem Markenpapier verursachen. Der druckempfindliche Klebstoff kann auf der Rückseite des Markenpapiers oder auf die Abdeckschicht mit irgendeinem herkömmlichen Mittel zur Aufbringung einer gemusterten oder geformten Schicht aufgebracht werden, z. B. mittels einer Düse, einer Schlitzform oder einer Walze. Vorzugsweise wird der druckempfindliche Klebstoff auf der Rückseite des Markenpapiers oder auf der Abdeckschicht durch Drucken, vorzugsweise im Siebdruckverfahren, aufgebracht. Dies gestattet eine genaue Formgebung (Musterung) der Schicht aus druckempfindlichen Klebstoff. Insbesondere gestattet dies die Aufbringung des druckempfindlichen Klebstoffs in einer solchen Form, daß sich kein Klebstoff neben den perforierten Rändern um jede Marke herum befindet. Vorzugsweise wird ein klebstofffreier Randbereich mit einer Breite von 0,1 bis 5 mm, vorzugsweise 1 bis 4 mm, auf der Rückseite jeder Marke um die perforierten Ränder jeder Marke herum gelassen. Die Vorteile einer derart geformten Klebstoffschicht sind vorstehend beschrieben worden.
  • Nach der Aufbringung der Klebstoffschicht und der Abdeckschicht wird die Bahn aus Markenpapier längs einer oder mehrerer der Perforationslinien gestanzt. Dies ermöglicht es, einzelne Marken vom Abdeckpapier abzuheben. Die Schnittlinie der Stanze ist vorzugsweise eine gerade Linie, die durch die Mitte der Perforationslinie verläuft, so daß die Marken mit dem charakteristischen perforierten Randprofil herkömmlicher Marken versehen werden.
  • Die resultierende Bahn selbstklebender Marken, die an der Abdeckschicht haftet, kann in kleinere Bögen zerschnitten und/oder zu Rollen oder Wickeln aufgewickelt oder in Form von Büchern oder in Form von Brief- oder Scheintaschen hergestellt werden. Die Bahn kann ferner leicht längs der im Markenpapier vorgesehenen Perforationslinien gefaltet werden. Diese Faltung wird vorzugsweise durch die Ausbildung von Schwächungslinien, z. B. Kerblinien, oder Perforationslinien in der Abdeckschicht, die den gewünschten Faltlinien entsprechen, unterstützt.
  • Vorzugsweise werden die selbstklebenden Marken in auseinander liegender Anordnung auf der Abdeckschicht ausgebildet, so daß sie leichter von der Abdeckschicht gelöst werden können und es einfacher ist, den Bogen aus Marken zu falten. Alternativ zum unbeabstandeten Markenmaterial wird das Abdeckpapier im Register versetzt, um das Abziehen durch den Benutzer weiter zu erleichtern. Die beabstandeten bzw. auseinanderliegenden Marken werden durch Aufdrucken der Vielzahl von Markendesigns auf der Markenpapierbahn in einer entsprechenden beabstandeten Anordnung mit einer Karkasse (einem Gerippe) aus leerem Markenpapier ausgebildet, die durch die Perforationslinien um die Markendesigns herum begrenzt ist. Dann wird das Markenpapier, nachdem die abziehbare Abdeckschicht und die Klebstoffschicht aufgebracht sind, längs der Perforationslinien gestanzt und die Karkasse abgehoben, so daß eine Vielzahl von Marken zurückbleibt, die auseinanderliegend an der Abdeckschicht haften. Vorzugsweise wird nur wenig oder gar kein druckempfindlicher Klebstoff auf der Rückseite der Karkasse aufgebracht, so daß die Karkasse leicht von der Abdeckschicht lösbar, leicht zu entfernen und aufzuwickeln und leicht zu beseitigen ist. Dies ist ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Nachstehend werden Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen selbstklebenden Marken und des erfindungsgemäßen Verfahrens ihrer Herstellung anhand der beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
  • Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Marke, zur Verdeutlichung in vertikaler Richtung vergrößert,
  • Fig. 2 eine Rückansicht der Marke nach Fig. 1 bei abgenommener Abdeckschicht,
  • Fig. 3 eine schematische Darstellung von Schritten eines Verfahrens zur Herstellung einer erfindungsgemäßen selbstklebenden Marke (ohne das Bedrucken und endgültige Finishing) und
  • Fig. 4 eine Draufsicht auf einen kleinen Teil einer bedruckten Markenpapierbahn für das Verfahren zur Herstellung selbstklebender Marken, die auf einer Abdeckschicht auseinanderliegend angeordnet sind.
  • Nach Fig. 1 enthält die selbstklebende Marke 1 eine Schicht aus Markenpapier 2 von der Art, wie es üblicherweise zum Drucken von Briefmarken verwendet wird, die nur mit einer Schicht aus anfeuchtbarem, wasserlöslichem Klebstoff versehen sind. Auf der Vorderseite 3 des Briefmarkenpapiers ist ein Briefmarkendesign aufgedruckt, und die Vorderseite des Markenpapiers kann auch mit einer lumineszierenden organischen (oder anorganischen) Pigmentschicht zur Erkennung durch Sortierautomaten überzogen sein. Die Rückseite des Markenpapiers ist vollständig mit einer Schicht 4 aus anfeuchtbarem, wasserlösbarem Klebstoff überzogen, wie er üblicherweise auf Briefmarken aufgebracht ist. Unter der Schicht 4 aus anfeuchtbarem, wasserlösbarem Klebstoff ist eine Schicht 5 aus warmschmelzendem druckempfindlichen Klebstoff vorgesehen. Die Schicht 5 auf druckempfindlichem Klebstoff erstreckt sich nicht bis zu den Rändern 6 des Markenpapiers. Der warmschmelzende Klebstoff basiert auf einem synthetischen thermoplastischen Gummi für Anwendungen bei 150 bis 170ºC und ist bei der The National Starch Chemical Company Ltd. unter der Katalog-Nr. 089-1540 erhältlich. Das Gewicht des warmschmelzenden Klebstoffs beträgt 10 bis 25 g/m², vorzugsweise 15 bis 20 g/m², noch mehr bevorzugt etwa 17,5 g/m². Die Schicht 5 aus druckempfindlichem Klebstoff ist mittels einer abziehbaren Abdeckschicht 7 aus mit Silikon beschichtetem Ablösepapier abgedeckt. Das bei diesem Ausführungsbeispiel verwendete spezielle Papier ist von der Cotek Ltd. unter der Bestellbezeichnung BB45 erhältlich und hat ein Gewicht von 45 g/m².
  • Nach Fig. 2 hat die Marke 1 perforierte Ränder 6, die durch geradlinige Schnitte durch die Mitte einer Linie aus kreisförmigen Perforationen hergestellt sind. Die Schicht 5 aus druckempfindlichem Klebstoff ist im Siebdruckverfahren in rechteckiger Form auf der Mitte der Marke aufgedruckt, wobei ein Randbereich 8 mit einer Breite von etwa 3 mm um die Ränder der Marke herum frei von Klebstoff gehalten wird. Dadurch wird zum einen verhindert, daß der Klebstoff um die perforierten Ränder der Marke herum auf die Vorderseite der Marke gelangt, und zum anderen das Abziehen der Marke von der Abdeckschicht erleichtert.
  • Nach Fig. 3 werden die selbstklebenden Marken auf folgende Weise hergestellt. Zuerst wird ein Bahn aus Markenpapier, deren Rückseite vollständig mit herkömmlichem wasserlösbarem Briefmarkenklebstoff überzogen wurde, mit einer Vielzahl von Markendesigns auf der einen Seite bedruckt und in der gleichen Weise wie bei der Herstellung herkömmlicher Marken perforiert. Dadurch wird eine Rolle 9 aus einer bedruckten und perforierten Bahn gebildet. Bei anderen Ausführungsformen kann das Drucken weggelassen oder in einer späteren Phase des Herstellungsverfahrens ausgeführt werden. Die Bahn 10 wird dann von der Rolle 9 abgewickelt und kontinuierlich in einen Siebdrucker 11 geleitet, der das Muster aus warmschmelzendem Klebstoff auf der Rückseite des Markenpapiers registerhaltig mit den gedruckten Marken designs aufdruckt. Der Siebdrucker 11 ist ein Warmschmelz-Siebdrucker, der bei der Meltex GmbH in Lüneburg, Deutschland oder der Nordson Corporation, Norcross, Atlanta, USA erhältlich ist. Nach dem Siebdruck- Schritt wird eine kontinuierliche Bahn 12 aus einer Abdeckschicht mittels Walzen oder Rollen 13 auf der mit Klebstoff beschichteten Oberfläche der Markenpapierbahn aufgebracht. Gewünschtenfalls wird die Abdeckschicht vor dem Aufbringen der Markenpapierbahn mittels eines Rollendruckers 14 bedruckt. Die resultierende mehrschichtige Bahn 15 wird dann in die Stanze 16 geleitet, in der dann durch das Markenpapier durchgehende Schnitte längs einiger oder aller Perforationslinien in dem Markenpapier gestanzt werden. Wenn es zweckmäßig ist, wird dann die Karkasse 17 aus Markenpapier zwischen den auseinanderliegenden Marken abgezogen und aufgewickelt. Die Abdeckschichtbahn mit den darauf aufgebrachten selbstklebenden Marken 18 wird zu einem Wickel 19 aufgewickelt oder bei 24 zu Bögen verarbeitet. Der Wickel 19 kann dann weiterverarbeitet werden, um Bögen, gefaltete Bögen, Scheintaschen oder andere Kleinformate herzustellen. Bei alternativen Ausführungsarten kann das Aufdrucken der Markendesigns auf der Vorderseite der Marken in dieser Stufe stattfinden.
  • Fig. 4 zeigt ausführlicher einen Abschnitt der perforierten, bedruckten Bahn 20 aus Markenpapier, das zur Herstellung von erfindungsgemäßen auseinanderliegenden Marken auf einer Trägerbahn aus abziehbarem Abdeckmaterial verwendet wird. Die Bahn ist mit individuellen, auseinanderliegenden Markendesigns 21 bedruckt, die durch sie umgebende Perforationslinien 22 begrenzt sind. In dem Verfahrensschritt, in dem der Klebstoff aufgebracht wird, wird der warmschmelzende Klebstoff auf der Rückseite der Markenpapierbahn nur auf der Un terseite der Markendesigns 21 aufgedruckt. Die Abdeckschicht wird dann, nach dem Stanzen längs der Perforationslinien 22, aufgebracht. Die Karkasse 23 aus Markenpapier zwischen den einzelnen Marken kann dann einfach abgehoben werden, so daß die einzelnen Marken auseinanderliegend auf der Abdeckschicht verbleiben. Die Karkasse wird zusammengerollt und beseitigt oder recycelt.
  • Diese speziellen Ausführungsformen der Erfindung sind nur als Beispiel beschrieben worden. Für den Fachmann liegen zahlreiche andere Ausführungsformen auf der Hand, die in den Schutzumfang der beiliegenden Ansprüche fallen.

Claims (21)

1. Selbstklebende Marke (1) mit einer Schicht aus Markenpapier (2), das perforierte Ränder (6), eine Schicht aus druckempfindlichem Klebstoff (5) auf seiner Rückseite und eine abziehbare Abdeckschicht (7), die den Klebstoff abdeckt, aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die druckempfindliche Klebstoffschicht (5) so geformt ist, daß im wesentlichen kein Klebstoff neben den perforierten Rändern (6) des Markenpapiers vorhanden ist.
2. Selbstklebende Marke nach Anspruch 1, bei der ein Randbereich (8) mit einer Breite von 0,1 bis 5 mm zwischen den perforierten Rändern (6) des Markenpapiers (2) und dem Rand der Schicht aus druckempfindlichem Klebstoff freigelassen ist.
3. Selbstklebende Marke nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Marke einen Teil eines Bogens (2) oder Wickels aus Marken bildet, die durch Perforationslinien getrennt sind.
4. Selbstklebende Marke nach Anspruch 1, 2 oder 3, bei der der druckempfindliche Klebstoff ein warmschmelzender Klebstoff ist.
5. Selbstklebende Marke nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die Schicht (5) aus druckempfindlichem Klebstoff auf der Rückseite des Markenpapiers (2) aufgedruckt oder mittels einer Schlitzform aufgebracht ist.
6. Selbstklebende Marke nach einem der vorstehenden Ansprüche, bei der die ablösbare Abdeckschicht (7) ein ablösbar beschichtetes Papier, eine ablösbar beschichtete Platte oder eine Polymer-Folie ist, die ablösbar beschichtet sein kann.
7. Selbstklebende Marke nach einem der vorstehenden Ansprüche, die eine Schicht aus wasserlöslichem Klebstoff (4) zwischen dem Markenpapier und der Schicht aus druckempfindlichem Klebstoff aufweist.
8. Selbstklebende Marke nach einem der vorstehenden Ansprüche, auf deren Vorderseite ein lumineszierendes Material aufgebracht ist.
9. Selbstklebende Marke nach einem der vorstehenden Ansprüche, auf deren Vorderseite ein Markendesign aufgedruckt ist.
10. Verfahren zur Herstellung einer selbstklebenden Marke, bei dem folgende Schritte ausgeführt werden: die Ausbildung einer Bahn oder eines Bogens (20) aus Markenpapier und von Perforationslinien (22) im Markenpapier, die mehrere Marken (21) begrenzen, gefolgt von der Aufbringung einer Schicht aus druckempfindlichem Klebstoff und einer abziehbaren Abdeckschicht auf der Rückseite des Markenpapiers, dadurch gekennzeichnet, daß der druckempfindliche Klebstoff in einer solchen Form aufge bracht wird, daß im wesentlichen kein Klebstoff auf der Rückseite der Marken neben den Perforationslinien (22) aufgebracht wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, bei der ein klebstofffreier Randbereich mit einer Breite von 0,1 bis 5 mm auf der Rückseite der Marken (21) neben den Perforationslinien (22) gelassen wird.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, bei dem eine Vielzahl von Markendesigns auf der Bahn oder dem Bogen aus Markenpapier aufgedruckt wird, bevor die Perforationslinien (22) im Markenpapier ausgebildet werden.
13. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, bei dem eine Vielzahl von Markendesigns auf der Bahn oder dem Bogen aus Markenpapier nach den Schritten des Perforierens und Aufbringens mit der Vielzahl von Marken (21) registerhaltig aufgedruckt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, bei der der Schritt des Aufbringens die folgenden Schritte aufweist: das Aufbringen der Schicht aus druckempfindlichem Klebstoff auf der Rückseite des perforierten Markenpapiers, gefolgt vom Auflaminieren der Abdeckschicht auf dem beschichten und perforierten Markenpapier.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 13, bei dem der Schritt des Aufbringens die folgenden Schritte aufweist: das Aufbringen der Schicht aus druckempfindlichem Klebstoff auf der abziehbaren Abdeckschicht, gefolgt von dem Auflaminieren der beschichteten Abdeckschicht auf dem perforierten Markenpapier.
16. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 15, bei dem der druckempfindliche Klebstoff ein warmschmelzender Klebstoff ist.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 16, bei dem die Schicht aus druckempfindlichem Klebstoff auf der Rückseite des Markenpapiers oder auf der Abdeckschicht im Siebdruckverfahren oder mittels einer Schlitzform aufgebracht wird.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 17, bei dem nach dem Aufbringen der Abdeckschicht die Bahn aus Markenpapier (20) längs einer oder mehrerer Perforationslinien (22) gestanzt wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 18, bei dem die Abdeckschicht gestanzt oder perforiert wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 18, bei dem die Vielzahl der Marken (21) auf dem Markenpapier (20) auseinanderliegend angeordnet sind, wobei eine Karkasse aus Markenpapier zwischen den Marken (21) durch die Perforationslinien (22) um die Marken herum begrenzt wird, und das Verfahren ferner die folgenden Schritte aufweist: nach dem Aufbringen der abziehbaren Abdeckschicht das Stanzen der Perforationslinien (22) und Abheben der Karkasse, so daß eine Vielzahl von Marken (21) auseinanderliegend auf der Abdeckschicht angebracht bleiben.
21. Selbstklebende Marke nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei der das Markenpapier längs einer oder mehrerer der Perforationslinien gestanzt ist.
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