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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Integritätsschutz-Vorrichtungen für kommerzielle Produkte
im Allgemeinen.
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Insbesondere
bezieht sich die Erfindung auf Integritätsschutz-Vorrichtungen oder
auf eine Manipulation aufdeckende Siegel, die z. B. bei der Herstellung
von Papier- und Pappartikeln, im Nahrungsmittelsektor, im Pharmasektor
und in allen anderen Sektoren, in denen es notwendig ist, die einzelnen
an die Öffentlichkeit
verkauften Packungen so zu versiegeln, dass irgendein Täuschungsversuch
zum Öffnen der
Packungen deutlich aufgezeigt werden kann, verwendet werden können.
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Die
Anwendung eines eine Manipulation aufdeckenden Siegels auf verschiedene
Produkte erzielt den Vorteil, dass dem Käufer demonstriert werden kann,
dass das Produkt, dass er im Begriff ist zu kaufen, eine intakte
Verpackung hat, was dem Käufer
Sicherheit und Vertrauen vermittelt.
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Darüber hinaus
gibt die Anwesenheit eines eine Manipulation aufdeckenden Siegels
den Produzenten die Möglichkeit,
z. B. Mehrfachpackungen in die Verteilungskette einzuführen, was
ermöglicht, dass
der Empfänger
des Versands prüft,
dass nicht einzelne Packungen während
des Versands entfernt oder ausgewechselt worden sind.
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Momentan
bekannte Siegel werden durch Etiketten entweder vom selbstklebenden
Typ oder durch Etiketten, die aus einfachem Papier hergestellt sind
und mit einem Klebstoff auf dem zu versiegelnden Produkt angebracht
werden, gebildet.
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Die
Vorrichtungen, die zum Herstellen dieser selbstklebenden Etiketten
verwendet werden, bilden hauptsächlich
Druckmaschinen, die mit zwei Spulen arbeiten und auf ein Material
drucken, das bereits selbstklebend beschichtet ist und durch drei
Lagen gebildet ist:
- 1) Vorderseitenmaterial,
das so beschaffen ist, dass es das eigentliche Etikett bildet;
- 2) Klebstoff;
- 3) silikonbeschichteter Träger
(d. h. ein Träger, der
mit einer nicht haftenden Substanz beschichtet ist).
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Druckmaschinen
für selbstklebende
Materialien sind durch die Anwesenheit wenigstens einer Stanzeinheit
charakterisiert, d. h. einer Vorrichtung, die den Umriss des Etiketts
bilden kann, indem sie nur die erste Lage (vordere Lage) und den
Klebstoff schneidet, während
sie den silikonbeschichteten Träger,
auf dem die Etiketten getragen sind, bis sie verwendet werden, intakt
lässt.
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Auf
diese Weise kann der Nutzer das Etikett leicht von dem silikonbeschichteten
Träger
entfernen.
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Die
Stanzstation ist immer als letzte Station der Druckmaschine auf
der Ausgangsseite der Druckeinheiten angeordnet; dies ermöglicht,
unter Verwendung geeigneter graphischer Beschnittbereiche während des
Drucks bis zum Rand des Etiketts zu drucken.
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Der
Stanzeinheit kann momentan unmittelbar eine Laminiervorrichtung
vorangehen; dadurch, dass das ununterbrochene Band aus Vorderseitenmaterial
mit einer lichtdurchlässigen
Schicht in Rollenform laminiert wird, wird die Schicht gemeinsam mit
dem Material ebenfalls gestanzt.
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Unmittelbar
nach der Stanzeinheit ist eine Schnittabfall-Entfernungsvorrichtung angeordnet, die Abschnitte
des Vorderseitenmaterials beseitigt, die zwischen einem Etikett
und dem nächsten
nach dem Stanzen übrig
bleiben.
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In
der Praxis beseitigt die Schnittabfall-Entfernungsvorrichtung den
Abschnitt des Vorderseitenmaterials, der durch die Stanzvorrichtung
abgeschnitten wird.
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Allerdings
erfüllen
herkömmliche
Haftetiketten nicht vollständig
die Anforderungen, eine betrügerische
Entfernung des Etiketts zu verhindern, wobei die meisten von allen
nicht angeben können,
dass eine Entfernung versucht worden ist, da die Etiketten unter
Verwendung eines bestimmten Grads an Geschicklichkeit und von Wärmequellen
intakt entfernt und daraufhin mit Klebstoff wieder befestigt werden können.
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Das
Dokument
DE 3431239 offenbart
ein Sicherheitsetikett gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
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Es
ist das Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Herstellen
von Integritätsschutz-Vorrichtungen
für kommerzielle
Produkte im Allgemeinen zu schaffen, das es ermöglicht, das beabsichtigte Siegel,
das wirksamer ist und dementsprechend nicht intakt entfernt werden
kann, in einem einzigen Durchlauf herzustellen.
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Im
Umfang dieses Ziels ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
eine Integritätsschutz-Vorrichtung
für kommerzielle
Produkte im Allgemeinen zu schaffen, die, außer dass sie Gewissheit in
Bezug auf Manipulationsversuche ermöglicht, in Rollen verpackt
werden kann und somit mittels Automaten angebracht werden kann.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer
Integritätsschutz-Vorrichtung
für kommerzielle
Produkte im Allgemeinen, die leicht an Oberflächen irgendeiner Form mit optimaler
Haftung daran angepasst werden kann.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer
Integritätsschutz-Vorrichtung
für kommerzielle
Produkte im Allgemeinen, die eine Anzahl verschiedener Schutze gegen
Manipulation bietet.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer
Integritätsschutz-Vorrichtung
für kommerzielle
Produkte im Allgemeinen, die äußerst zuverlässig ist
und verhältnismäßig leicht sowie
mit konkurrenzfähigen
Kosten zu liefern ist.
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Diese
und weitere Aufgaben, die im Folgenden besser sichtbar werden, werden
durch die Integritätsschutz-Vorrichtung
gemäß Anspruch
1 gelöst.
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Weitere
Eigenschaften und Vorteile der Erfindung gehen besser aus der folgenden
Beschreibung bevorzugter, aber nicht ausschließender Ausführungsformen des Produkts gemäß der Erfindung
hervor, das lediglich durch ein nicht einschränkendes Beispiel in der beigefügten Zeichnung
veranschaulicht ist, in der:
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1 eine
schematische Ansicht einer ersten Vorrichtung zum Ausführen eines
Verfahrens zum Herstellen von Integritätsschutz-Vorrichtungen gemäß der vorliegenden
Erfindung ist;
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2 eine
schematische Ansicht einer zweiten Vorrichtung zum Ausführen eines
Verfahrens zum Herstellen von Integritätsschutz-Vorrichtungen gemäß der vorliegenden
Erfindung ist;
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3 eine
perspektivische Ansicht eines gemäß der Erfindung geschaffenen
eine Manipulation aufdeckenden Siegels gemäß einer ersten Ausführungsform
davon ist;
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4 eine
perspektivische Ansicht eines Abschnitts des Siegels aus 3 ist;
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5 eine
perspektivische Ansicht eines eine Manipulation aufdeckenden Siegels
gemäß einer
zweiten Ausführungsform
davon ist;
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6 eine
Ansicht eines eine Manipulation aufdeckenden Siegels ist, das zum
Schließen
eines Umschlags verwendet werden kann;
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7 eine
Ansicht eines eine Manipulation aufdeckenden Siegels ist, das an
einem Umschlag bereitgestellt ist und verwendet werden kann um sicherzustellen,
dass der Umschlag nicht betrügerisch geöffnet werden
kann;
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8 eine
Ansicht des eine Manipulation aufdeckenden Siegels aus 7 ist,
das an der Verschlussklappe des Umschlags angeordnet ist;
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9 eine
Ansicht des eine Manipulation aufdeckenden Siegels ist, das mit
zwei Trägerlagen zum
Anbringen auf verschiedenen Produkte ausgelegt ist;
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10 eine
Ansicht des an einem Umschlag angebrachten eine Manipulation aufdeckenden
Siegels aus 9 ist.
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Die
Vorrichtung zum Ausführen
des Verfahrens zum Herstellen der Integritätsschutz-Vorrichtungen gemäß der Erfindung
wird zunächst
anhand der obigen Figuren beschrieben, worauf dementsprechend das
entsprechende Verfahren folgt.
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Es
wird angemerkt, dass gleiche Bezugszeichen in allen Figuren gleiche Elemente
bezeichnen.
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Die
in 1 gezeigte erste Vorrichtung umfasst eine Spulenabwickelvorrichtung 20 und
eine Aufwickelvorrichtung 30, zwischen denen entlang eines
im Folgenden genau erläuterten
Wegs ein Material läuft,
das bereits mit Klebstoff beschichtet und durch drei Lagen gebildet
ist. Das Material ist allgemein mit dem Bezugszeichen 21 bezeichnet.
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Das
Material besteht aus einer Lage aus Vorderseitenmaterial, die dazu
bestimmt ist, das eigentliche Etikett zu bilden, aus einer Lage
Klebstoff und aus einem silikonbeschichteten Träger, d. h. einem Träger, der
mit einer nicht haftenden Substanz beschichtet ist.
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Daraufhin
wird die Lage aus Material 21 durch eine oder mehrere Druckstationen
geleitet, die allgemein mit dem Bezugszeichen 22 bezeichnet sind,
nach denen und vor dem mit dem Bezugszeichen 23 bezeichneten
Laminierungsabschnitt es wenigstens eine Stanzeinheit 24 gibt.
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Auf
der Ausgangsseite der Stanzeinheit 24 gibt es eine Station 25 zum
Ablagern von Lack/Leim, bevor das Material 21 durch die
Laminierungsstation 23 geht.
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Auf
der Ausgangsseite der Laminierungsstation 23 geht das Material
durch eine zusätzliche
Stanzeinheit 26 oder 27, die eben bzw. rotierend
sein kann, bevor das Material 21 die Aufrolleinheit 30 erreicht.
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Somit
hat die erste Vorrichtung wenigstens eine Stanzeinheit 24 auf
der Eingangsseite der Laminierungsstation 23 und wenigstens
eine zusätzliche Stanzeinheit 26, 27 auf
der Ausgangsseite der Laminierungsstation, bevor das Material 21 auf
die Aufrolleinheit 30 zurückgewickelt wird.
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In
der in 2 gezeigten zweiten Vorrichtung kann die auf der
Eingangsseite der Laminierungsstation 23 angeordnete erste
Stanzeinheit durch eine Heißdruckvorrichtung
gebildet sein, die geeignet zu einer Stanzeinheit geändert worden
ist. In diesem Fall ist die Vorrichtung mit dem Bezugszeichen 24a bezeichnet.
Da die Heißdruckvorrichtungen notwendig
immer auf der Eingangsseite des Laminierungsschritts angeordnet
sind, da der am Ende des Druckprozesses ausgeführte Schritt alles (einschließlich des
Heißdrucks)
schützen
muss, das gedruckt worden ist, sind die Vorrichtungen, falls sie
in der Druckmaschine vorhanden sind, dementsprechend natürlich dort
angeordnet, wo sie für
die Sicherstellung des Verfahrens gemäß der Erfindung unentbehrlich
sind.
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Auf
der Ausgangsseite der zweiten Stanzeinheit weist die Vorrichtung
eine (in den Figuren nicht gezeigte) Schnittabfall-Entfernungseinheit
auf.
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Bevor
ausführlich
das Verfahren beschrieben wird, das in den in den 1 und 2 gezeigten
Vorrichtungen realisiert werden kann, muss das Produkt beschrieben
werden, das mit den Vorrichtungen erhalten werden kann, um in Bezug
auf die Eigenschaften des Produkts die verschiedenen erforderlichen
Behandlungsschritte darzulegen.
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Somit
ist anhand der 3, 4 und 5 ein
blattähnliches
Etikett 2 gezeigt, das vorzugsweise auf seiner freiliegenden
Fläche
bedruckt ist, aber ebenfalls auf der Rückseite bedruckt sein kann
oder nicht bedruckt sein kann, und das im Voraus ausgeführte Schnitte 3 aufweist,
die gemäß den verschiedensten
Mustern gebildet sind, die sich auf seine gesamte Oberfläche bis
zu seinem Außenumfang
auswirken können.
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Die
vordere Lage, von der das blattähnliche Etikett 2 erhalten
wird, wird zuvor angebracht, indem eine mit dem Bezugszeichen 5 bezeichnete
untere Lage aus Klebstoff auf einen nicht haftenden Träger 6 von
dem an sich bekannten Typ dazwischen eingefügt wird, was es ermöglicht,
das Etikett so zu handhaben, dass es zum Zeitpunkt des Anbringens
auf dem Produkt, auf dem das Siegel angeordnet werden soll, leicht
zu trennen ist.
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Das
Etikett 2, das dadurch, dass es mit den im Voraus ausgeführten Schnitten 3 versehen
ist, in der Praxis keine gute Konsistenz besitzt, die es zu handhaben
ermöglicht,
weist auf seiner freiliegenden Fläche eine laminierte Schicht 10 auf,
die z. B. aus Kunststoff hergestellt ist, der vorzugsweise lichtdurchlässig und
optional holographisch oder prismatisch ist und durch Einfügen einer
mit dem Bezugszeichen 11 bezeichneten oberen Lage aus Klebstoff dazwischen
mit dem Etikett 2 verbunden ist.
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Es
wird angemerkt, dass das blattähnliche Etikett 2 durch
ein ununterbrochenes Band mit im Voraus ausgeführten Schnitten, die die Längskanten des
Bands erreichen, gebildet sein kann.
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Die
Haftstärke,
mit der die untere Lage (5) des Klebstoffs an dem Produkt
klebt, auf dem das Siegel angebracht ist, ist größer als die Haftstärke der
oberen Lage 11 des Klebstoffs, der die Kunststoffschicht 10 an
dem Etikett 2 haftend hält.
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Somit
ermöglicht
die durch die laminierte Kunststoffschicht gebildete Lage, außer dass
sie das ästhetische
Aussehen des eine Manipulation aufdeckenden Siegels verbessert,
dank der Konsistenz, die durch die laminierte Kunststoffschicht
geschaffen wird, die den versehentlichen Bruch des Etiketts sowohl
während
der Herstellung als auch während
des Anbringens auf dem zu versiegelnden Produkt verhindert, unabhängig von
der Anwesenheit der im Voraus ausgeführten Schnitte 3,
die sich auf die gesamte Breite des Etiketts auswirken können, eine
leichte Handhabung des Siegels. Wenn eine betrügerische Entfernung des Siegels
versucht wird, wird das Siegel irreparabel beschädigt, was seine Wiederverwendung
verhindert.
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Anhand
von 6 wird ein Etikett bereitgestellt, das, wie erwähnt wurde,
z. B. durch ein mit dem Bezugszeichen 40 bezeichnetes ununterbrochenes Band
gebildet ist, das mit im Voraus ausgeführten Schnitten versehen ist,
die wieder mit dem Bezugszeichen 3 bezeichnet sind und
die Längskanten
des Bands erreichen können.
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Das
Band 40 ist mit einer nicht haftenden Trägerlage
versehen, die durch zwei mit dem Bezugszeichen 41 bezeichnete
getrennte Abschnitte bereitgestellt ist, so dass es durch Entfernen
des ersten der zwei nicht haftenden Trägerabschnitte möglich ist,
das Band, das die Integritätsschutz-Vorrichtung
bildet, auf einem mit dem Bezugszeichen 42 bezeichneten
Umschlag anzuordnen, während
es durch Entfernen des zweiten Abschnitts 41 möglich ist,
das Band als ein eine Manipulation aufdeckendes Siegel zu verwenden.
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Gemäß dem in
den 7 und 8 Gezeigten ist es möglich, einen
aus Kunststoff hergestellten und mit dem Bezugszeichen 50 bezeichneten
nicht haftenden Träger
bereitzustellen, auf dem das Etikett 2 mit den bereits
erwähnten
Eigenschaften angebracht ist; der aus einem Kunststoffmaterial hergestellte
nicht haftende Träger
wird durch thermische Haftung, z. B. durch Ultraschallhaftung,
auf einem Produkt angebracht, auf dem es notwendig ist, ein durch
das Etikett 2 gebildetes eine Manipulation aufdeckendes
Siegel bereitzustellen, das entfernt und zum Zeitpunkt der Verwendung
an dem beabsichtigten Punkt angebracht werden kann.
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In
dem spezifischen Fall wird das Etikett 2 von der Schicht 50 entfernt
und auf der Verschlussklappe des Umschlags angebracht.
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Wie
in den 9 und 10 gezeigt ist, ist es ebenfalls
möglich,
eine erste nicht haftende Trägerlage 60 bereitzustellen,
die z. B. ununterbrochen ist und auf der mittels einer ersten Lage
Klebstoff 61 eine zweite Lage eines nicht haftenden Trägers 62 angeordnet
ist; das Etikett 2 mit den oben gegebenen Eigenschaften
ist auf der zweite Lage angebracht.
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Mit
dieser Lösung
ist es möglich,
z. B. für Umschlagshersteller
ununterbrochene Bänder
bereitzustellen, die durch die erste Lage aus nicht haftendem Träger 60 gebildet
sind, was das Zuführen
in Automaten ermöglicht,
mit der Möglichkeit,
die zweite Lage 62 zu entfernen und sie an einer ausgewählten Position
eines Umschlags 42 anzubringen, so dass das eine Manipulation
aufdeckende Siegel 2 zur Verfügung steht, damit es nach seiner
Verwendung an dem Umschlag angebracht wird.
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Anhand
des in den 3 und 4 gezeigten
Produkts (der Integritätsschutz-Vorrichtung) schafft
das Verfahren zu seiner Herstellung somit einen ersten Schritt,
der aus dem Drucken der beabsichtigten graphischen Elemente auf
die vordere Lage des mit Klebstoff beschichteten Materials 21 (d. h.
auf das eigentliche Etikett) besteht, worauf ein Schritt folgt,
der im Führen
des mit Klebstoff beschichteten Materials 21 mit dem entsprechenden Druck
durch die erste Stanzeinheit 24 besteht, was es ermöglicht,
auf der vorderen Lage des mit Klebstoff beschichteten Materials 21 die
im Voraus ausgeführten
Schnitte 3 zu bilden. Daraufhin wird das Material laminiert,
so dass daraufhin auf der vorderen Lage des Materials 21 die
Kunststoffschicht 10 angeordnet wird, die somit die obere
Oberfläche
des Etiketts mit seinem Abdruck und seinen im Voraus ausgeführten Schnitten
schützt.
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Daraufhin
ist es notwendig, in der zweiten Stanz- und Schnittabfall-Entfernungseinheit 26, 27 ein
zusätzliches
Stanzen auszuführen,
mit dem die Grenzen des Etiketts definiert werden, so dass es ermöglicht wird,
das Etikett zusammen mit der Kunststoffschicht 10, die
es bedeckt, von der nicht haftenden Trägerlage zu entfernen.
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Da
die Anwesenheit einer zusätzlichen
Stanzeinheit 24 auf der Eingangsseite der Laminierung ermöglicht,
auf dem Etikett die im Voraus ausgeführten Schnitte 3 zu
bilden und daraufhin die Laminierung, gefolgt von dem abschließenden Stanzen,
auszuführen,
ist es auf diese Weise nicht notwendig, zwei getrennte Behandlungsdurchgänge durch
die Druckmaschine auszuführen,
um das in den 3 und 4 gezeigte
Produkt herzustellen.
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Dies
ermöglicht
eine Einsparung an Prozesszeit und führt somit schließlich zu
verringerten Kosten des Produkts.
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Der
Laminierungsschritt, in dem die Kunststoffschicht 10 auf
der vorderen Lage des mit Klebstoff beschichteten Materials laminiert
wird, kann stattfinden, ohne dass Lack oder Klebstoff vorhanden ist,
die auf der oberen Oberfläche
der vorderen Lage abgelagert sind, um zu veranlassen, dass die Kunststoffschicht 10 daran
haftet. Tatsächlich
ist es möglich,
eine selbstklebende Kunststoffschicht 10 bereitzustellen,
d. h. eine Schicht, die bereits mit einem druckaktivierten Klebstoff
versehen ist.
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Falls
die Kunststoffschicht 10 stattdessen so hergestellt werden
muss, dass sie mittels Klebstoff an der vorderen Lage des mit Klebstoff
beschichteten Materials 21 haftet, kann der Klebstoff mittels
eines Druckkopfs verteilt werden und durch das Ultraviolettlicht
einer Trocknungslampe, die auf der Ausgangsseite des Druckkopfs
angeordnet ist, aktiviert werden.
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In
diesem letzten Fall ist es möglich,
normale und preiswerte flüssige
Klebstoffe zu verwenden, die empfindlich für Ultraviolettstrahlen sind
und in veränderlichen
Mengen verteilt werden können;
darüber hinaus
ist es möglich,
wärmeaktivierte
Klebstoffe oder andere Arten von Klebstoffen zu verwenden.
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Ferner
kann das in den 3 und 4 gezeigte
Produkt mittels einer geeigneten Dosierung des zwischen das zu laminierende
Etikett eingefügten
Klebstoffs ermöglichen,
dass eine Struktur erhalten wird, die im Fall der Trennung der Laminierung (der
Kunststoffschicht 10) den Abdruck von dem oberen Teil des
Etiketts entfernt, was noch deutlicher eine versuchte Manipulation
angibt. In der Praxis bleibt die während des Druckens des oberen
Teils des Etiketts abgelagerte Tinte an dem unteren Teil der Laminierung
(der Kunststoffschicht 10) haften.
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Darüber hinaus
kann das Produkt gemäß der Erfindung
in Rollen, d. h. Reihen von Etiketten, die in regelmäßigen Intervallen
auf dem ununterbrochenen Band des silikonbeschichteten Trägers angeordnet sind,
verpackt werden.
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Der
Vorteil dieser Art der Verpackung in Bezug auf die Herstellung in
Blättern
oder einzelnen Etiketten wird durch die Möglichkeit gebildet, das Anbringen
mittels geeigneter Etikettiermaschinen, die nur funktionieren, wenn
die Etiketten in Rollen sind, automatisch zu liefern.
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Darüber hinaus
ermöglicht
die Laminierung mittels der Kunststoffschicht 10, außer dass
sie die Handhabung des intakten Etiketts (obgleich es bis zu seinem
Umfang gestanzt worden ist) und sein manuelles oder automatisches
Anbringen auf irgendeiner Art von Oberfläche ermöglicht, außerdem ein Anbringen, das etwas
erfordert, das in der Fachterminologie als Formanpassung bekannt
ist.
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Wenn
z. B. ein Siegeletikett auf dem Deckel eines Marmeladenglases angebracht
werden muss, muss das Etikett sowohl an dem Deckel als auch an dem
Körper
des Glases haften, um wirksam als ein Manipulationsverhinderungssiegel
zu wirken. Dieses Anbringen wird dadurch geliefert, dass das Etikett
automatisch auf dem Deckel des Glases angeordnet wird, so dass ein
Teil des Etiketts von dem Deckel vorsteht, woraufhin mittels eines
Druckstempels oder anderer ähnlicher
Vorrichtungen der vorstehende Teil gedrückt wird, bis er am Körper des
Glases haftet (oder umgekehrt).
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Diese
Druckstempel und andere Formanpassungsvorrichtungen wenden auf das
Etikett Drücke,
Reibungen und Verdrehungen an, die das Etikett ohne Anwesenheit
der Laminierungslage (der Kunststoffschicht 10) zerstören würden.
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Außerdem kann
die Laminierungslage 10 nicht mittels einer Kunststoffschicht,
sondern mittels einer papierähnlichen
oder ähnlichen Schicht
bereitgestellt werden.
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Darüber hinaus
kann die Laminierungsschicht 10 auf ihrer oberen oder unteren
Oberfläche bedruckt
sein.
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Eine
weitere Änderung
der Laminierungsschicht 10 kann eine sein, in der die Schicht
lichtundurchlässig
ist und optional mit den bekannt zu machenden Informationen bedruckt
ist, während
die obere Lage des eigentlichen Etiketts, die durch die lichtundurchlässige Laminierung
vor dem Blick verborgen ist, auf ihrer oberen Oberfläche mit
einer Beschriftung bedruckt ist, die auf irgendeine versuchte Manipulation
hinweist. Auf diese Weise und mittels einer geeigneten Dosierung
des Klebstoffs 11 macht die Trennung/der Bruch der Laminierungsschicht 10 im
Fall einer Manipulation auf die auf der oberen Oberfläche des
Etiketts unter der Schicht 10 angeordnete Beschriftung
aufmerksam.
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Um
die Wirksamkeit des Manipulationsverhinderungssiegels erheblich
zu erhöhen,
ist es möglich,
ein zusätzliches
Stanzen zu bilden, das sich nur auf die Laminierungsschicht 10 auswirkt,
während
es die darunter liegende Lage, die bereits vor der Laminierung gestanzt
worden ist, nicht beeinflusst.
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Dieses
zusätzliche
Stanzen ist in der zweiten Stanzeinheit vorgesehen, die auf der
Eingangsseite der Laminierungsstation 23 angeordnet ist.
In der zweiten Stanzeinheit 26 und 27, in der
die Kunststoffschicht 10 gestanzt wird, ist ferner deren
Stanzen mit Schnitten auf ihrer oberen Oberfläche, die verschiedene Formen
haben (z. B. kleine X-Formen oder Wellen), möglich. Falls ein Versuch unternommen wird,
das Etikett zu entfernen, kann die Laminierungsschicht 10,
die sich von dem Etikett trennt, dank dieser in 4 mit
dem Bezugszeichen 29 bezeichneten zusätzlichen Schnitte nicht intakt
entfernt werden, sondern wird spontan zerstört.
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Wie
angemerkt wurde, kann dieses zusätzliche
Stanzen für
die im Voraus ausgeführten
Sicherheitsschnitte 29 zusammen mit dem endgültigen Stanzen,
das die Form des Etiketts bestimmt, unter Verwendung einer zweiten
Stanzeinheit 26, 27 in zwei Ebenen vorgesehen
sein.
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Da
Druckmaschinen nach der Laminierung mehr als eine Stanzeinheit,
d. h. eine ebene Einheit 26 und eine rotierende Einheit 27,
haben können,
ist es aber möglich,
z. B. die erste Einheit 26, um den Umriss des Etiketts
zu stanzen, und die zweite Einheit 27 unmittelbar danach,
um die Laminierungslage 10 so zu stanzen, dass deren im
Voraus ausgeführte Schnitte 29 gebildet
werden, zu verwenden.
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In
der Praxis ist beobachtet worden, dass die Produkte gemäß der Erfindung
das beabsichtigte Ziel umfassend erreichen und die beabsichtigten
Aufgaben umfassend lösen,
da sie es ermöglichen,
mit einer minimalen Anzahl von Durchgängen durch die Maschine ein
eine Manipulation aufdeckendes Siegel bereitzustellen, das in Bezug
auf momentane eine Manipulation aufdeckende Siegel sehr wirksam
ist. Darüber
hinaus erfordert das Verfahren zum Herstellen des Produkts gemäß der Erfindung
einen einzigen Verarbeitungsdurchlauf, um ein eine Manipulation
aufdeckendes Siegel mit den entsprechenden im Voraus ausgeführten Schnitten
zu bilden, die seine Wirksamkeit zum Verhindern von Manipulation
sicherstellen.
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Die
somit entwickelten Produkte sind geeignet für zahlreiche Abwandlungen und Änderungen, die
alle im Umfang des erfinderischen Konzepts liegen; darüber hinaus
können
alle Einzelheiten durch andere technisch gleichwertige Elemente
ersetzt werden.
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In
der Praxis können
die verwendeten Materialien, solange sie mit der spezifischen Verwendung und
mit den Abmessungen verträglich
sind, irgendwelche gemäß den Anforderungen
und dem Stand der Technik sein.
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Wo
auf technische Merkmale, die in irgendeinem Anspruch erwähnt sind,
Bezugszeichen folgen, wurden diese Bezugszeichen lediglich zur Verbesserung
der Verständlichkeit
der Ansprüche
aufgenommen, wobei diese Bezugszeichen dementsprechend keine einschränkende Wirkung
auf die Interpretation jedes beispielhaft durch die Bezugszeichen
identifizierten Elements haben.