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DE60027638T2 - Originalitätsverschlüss - Google Patents

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Publication number
DE60027638T2
DE60027638T2 DE60027638T DE60027638T DE60027638T2 DE 60027638 T2 DE60027638 T2 DE 60027638T2 DE 60027638 T DE60027638 T DE 60027638T DE 60027638 T DE60027638 T DE 60027638T DE 60027638 T2 DE60027638 T2 DE 60027638T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
layer
protection device
integrity protection
adhesive
label
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60027638T
Other languages
English (en)
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DE60027638D1 (de
Inventor
Mauro Fadiga
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Arca Etichette SpA
Original Assignee
Arca Etichette SpA
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Publication date
Priority claimed from ITMI990341 external-priority patent/IT246754Y1/it
Priority claimed from IT1999MI002007 external-priority patent/IT1313635B1/it
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Publication of DE60027638D1 publication Critical patent/DE60027638D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE60027638T2 publication Critical patent/DE60027638T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B31MAKING ARTICLES OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER; WORKING PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31DMAKING ARTICLES OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER, NOT PROVIDED FOR IN SUBCLASSES B31B OR B31C
    • B31D1/00Multiple-step processes for making flat articles ; Making flat articles
    • B31D1/02Multiple-step processes for making flat articles ; Making flat articles the articles being labels or tags
    • B31D1/021Making adhesive labels having a multilayered structure, e.g. provided on carrier webs
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/02Forms or constructions
    • G09F3/0291Labels or tickets undergoing a change under particular conditions, e.g. heat, radiation, passage of time
    • G09F3/0292Labels or tickets undergoing a change under particular conditions, e.g. heat, radiation, passage of time tamper indicating labels

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  • Making Paper Articles (AREA)
  • Non-Silver Salt Photosensitive Materials And Non-Silver Salt Photography (AREA)
  • Display Devices Of Pinball Game Machines (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Integritätsschutz-Vorrichtungen für kommerzielle Produkte im Allgemeinen.
  • Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf Integritätsschutz-Vorrichtungen oder auf eine Manipulation aufdeckende Siegel, die z. B. bei der Herstellung von Papier- und Pappartikeln, im Nahrungsmittelsektor, im Pharmasektor und in allen anderen Sektoren, in denen es notwendig ist, die einzelnen an die Öffentlichkeit verkauften Packungen so zu versiegeln, dass irgendein Täuschungsversuch zum Öffnen der Packungen deutlich aufgezeigt werden kann, verwendet werden können.
  • Die Anwendung eines eine Manipulation aufdeckenden Siegels auf verschiedene Produkte erzielt den Vorteil, dass dem Käufer demonstriert werden kann, dass das Produkt, dass er im Begriff ist zu kaufen, eine intakte Verpackung hat, was dem Käufer Sicherheit und Vertrauen vermittelt.
  • Darüber hinaus gibt die Anwesenheit eines eine Manipulation aufdeckenden Siegels den Produzenten die Möglichkeit, z. B. Mehrfachpackungen in die Verteilungskette einzuführen, was ermöglicht, dass der Empfänger des Versands prüft, dass nicht einzelne Packungen während des Versands entfernt oder ausgewechselt worden sind.
  • Momentan bekannte Siegel werden durch Etiketten entweder vom selbstklebenden Typ oder durch Etiketten, die aus einfachem Papier hergestellt sind und mit einem Klebstoff auf dem zu versiegelnden Produkt angebracht werden, gebildet.
  • Die Vorrichtungen, die zum Herstellen dieser selbstklebenden Etiketten verwendet werden, bilden hauptsächlich Druckmaschinen, die mit zwei Spulen arbeiten und auf ein Material drucken, das bereits selbstklebend beschichtet ist und durch drei Lagen gebildet ist:
    • 1) Vorderseitenmaterial, das so beschaffen ist, dass es das eigentliche Etikett bildet;
    • 2) Klebstoff;
    • 3) silikonbeschichteter Träger (d. h. ein Träger, der mit einer nicht haftenden Substanz beschichtet ist).
  • Druckmaschinen für selbstklebende Materialien sind durch die Anwesenheit wenigstens einer Stanzeinheit charakterisiert, d. h. einer Vorrichtung, die den Umriss des Etiketts bilden kann, indem sie nur die erste Lage (vordere Lage) und den Klebstoff schneidet, während sie den silikonbeschichteten Träger, auf dem die Etiketten getragen sind, bis sie verwendet werden, intakt lässt.
  • Auf diese Weise kann der Nutzer das Etikett leicht von dem silikonbeschichteten Träger entfernen.
  • Die Stanzstation ist immer als letzte Station der Druckmaschine auf der Ausgangsseite der Druckeinheiten angeordnet; dies ermöglicht, unter Verwendung geeigneter graphischer Beschnittbereiche während des Drucks bis zum Rand des Etiketts zu drucken.
  • Der Stanzeinheit kann momentan unmittelbar eine Laminiervorrichtung vorangehen; dadurch, dass das ununterbrochene Band aus Vorderseitenmaterial mit einer lichtdurchlässigen Schicht in Rollenform laminiert wird, wird die Schicht gemeinsam mit dem Material ebenfalls gestanzt.
  • Unmittelbar nach der Stanzeinheit ist eine Schnittabfall-Entfernungsvorrichtung angeordnet, die Abschnitte des Vorderseitenmaterials beseitigt, die zwischen einem Etikett und dem nächsten nach dem Stanzen übrig bleiben.
  • In der Praxis beseitigt die Schnittabfall-Entfernungsvorrichtung den Abschnitt des Vorderseitenmaterials, der durch die Stanzvorrichtung abgeschnitten wird.
  • Allerdings erfüllen herkömmliche Haftetiketten nicht vollständig die Anforderungen, eine betrügerische Entfernung des Etiketts zu verhindern, wobei die meisten von allen nicht angeben können, dass eine Entfernung versucht worden ist, da die Etiketten unter Verwendung eines bestimmten Grads an Geschicklichkeit und von Wärmequellen intakt entfernt und daraufhin mit Klebstoff wieder befestigt werden können.
  • Das Dokument DE 3431239 offenbart ein Sicherheitsetikett gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Es ist das Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Herstellen von Integritätsschutz-Vorrichtungen für kommerzielle Produkte im Allgemeinen zu schaffen, das es ermöglicht, das beabsichtigte Siegel, das wirksamer ist und dementsprechend nicht intakt entfernt werden kann, in einem einzigen Durchlauf herzustellen.
  • Im Umfang dieses Ziels ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Integritätsschutz-Vorrichtung für kommerzielle Produkte im Allgemeinen zu schaffen, die, außer dass sie Gewissheit in Bezug auf Manipulationsversuche ermöglicht, in Rollen verpackt werden kann und somit mittels Automaten angebracht werden kann.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer Integritätsschutz-Vorrichtung für kommerzielle Produkte im Allgemeinen, die leicht an Oberflächen irgendeiner Form mit optimaler Haftung daran angepasst werden kann.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer Integritätsschutz-Vorrichtung für kommerzielle Produkte im Allgemeinen, die eine Anzahl verschiedener Schutze gegen Manipulation bietet.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer Integritätsschutz-Vorrichtung für kommerzielle Produkte im Allgemeinen, die äußerst zuverlässig ist und verhältnismäßig leicht sowie mit konkurrenzfähigen Kosten zu liefern ist.
  • Diese und weitere Aufgaben, die im Folgenden besser sichtbar werden, werden durch die Integritätsschutz-Vorrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst.
  • Weitere Eigenschaften und Vorteile der Erfindung gehen besser aus der folgenden Beschreibung bevorzugter, aber nicht ausschließender Ausführungsformen des Produkts gemäß der Erfindung hervor, das lediglich durch ein nicht einschränkendes Beispiel in der beigefügten Zeichnung veranschaulicht ist, in der:
  • 1 eine schematische Ansicht einer ersten Vorrichtung zum Ausführen eines Verfahrens zum Herstellen von Integritätsschutz-Vorrichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
  • 2 eine schematische Ansicht einer zweiten Vorrichtung zum Ausführen eines Verfahrens zum Herstellen von Integritätsschutz-Vorrichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
  • 3 eine perspektivische Ansicht eines gemäß der Erfindung geschaffenen eine Manipulation aufdeckenden Siegels gemäß einer ersten Ausführungsform davon ist;
  • 4 eine perspektivische Ansicht eines Abschnitts des Siegels aus 3 ist;
  • 5 eine perspektivische Ansicht eines eine Manipulation aufdeckenden Siegels gemäß einer zweiten Ausführungsform davon ist;
  • 6 eine Ansicht eines eine Manipulation aufdeckenden Siegels ist, das zum Schließen eines Umschlags verwendet werden kann;
  • 7 eine Ansicht eines eine Manipulation aufdeckenden Siegels ist, das an einem Umschlag bereitgestellt ist und verwendet werden kann um sicherzustellen, dass der Umschlag nicht betrügerisch geöffnet werden kann;
  • 8 eine Ansicht des eine Manipulation aufdeckenden Siegels aus 7 ist, das an der Verschlussklappe des Umschlags angeordnet ist;
  • 9 eine Ansicht des eine Manipulation aufdeckenden Siegels ist, das mit zwei Trägerlagen zum Anbringen auf verschiedenen Produkte ausgelegt ist;
  • 10 eine Ansicht des an einem Umschlag angebrachten eine Manipulation aufdeckenden Siegels aus 9 ist.
  • Die Vorrichtung zum Ausführen des Verfahrens zum Herstellen der Integritätsschutz-Vorrichtungen gemäß der Erfindung wird zunächst anhand der obigen Figuren beschrieben, worauf dementsprechend das entsprechende Verfahren folgt.
  • Es wird angemerkt, dass gleiche Bezugszeichen in allen Figuren gleiche Elemente bezeichnen.
  • Die in 1 gezeigte erste Vorrichtung umfasst eine Spulenabwickelvorrichtung 20 und eine Aufwickelvorrichtung 30, zwischen denen entlang eines im Folgenden genau erläuterten Wegs ein Material läuft, das bereits mit Klebstoff beschichtet und durch drei Lagen gebildet ist. Das Material ist allgemein mit dem Bezugszeichen 21 bezeichnet.
  • Das Material besteht aus einer Lage aus Vorderseitenmaterial, die dazu bestimmt ist, das eigentliche Etikett zu bilden, aus einer Lage Klebstoff und aus einem silikonbeschichteten Träger, d. h. einem Träger, der mit einer nicht haftenden Substanz beschichtet ist.
  • Daraufhin wird die Lage aus Material 21 durch eine oder mehrere Druckstationen geleitet, die allgemein mit dem Bezugszeichen 22 bezeichnet sind, nach denen und vor dem mit dem Bezugszeichen 23 bezeichneten Laminierungsabschnitt es wenigstens eine Stanzeinheit 24 gibt.
  • Auf der Ausgangsseite der Stanzeinheit 24 gibt es eine Station 25 zum Ablagern von Lack/Leim, bevor das Material 21 durch die Laminierungsstation 23 geht.
  • Auf der Ausgangsseite der Laminierungsstation 23 geht das Material durch eine zusätzliche Stanzeinheit 26 oder 27, die eben bzw. rotierend sein kann, bevor das Material 21 die Aufrolleinheit 30 erreicht.
  • Somit hat die erste Vorrichtung wenigstens eine Stanzeinheit 24 auf der Eingangsseite der Laminierungsstation 23 und wenigstens eine zusätzliche Stanzeinheit 26, 27 auf der Ausgangsseite der Laminierungsstation, bevor das Material 21 auf die Aufrolleinheit 30 zurückgewickelt wird.
  • In der in 2 gezeigten zweiten Vorrichtung kann die auf der Eingangsseite der Laminierungsstation 23 angeordnete erste Stanzeinheit durch eine Heißdruckvorrichtung gebildet sein, die geeignet zu einer Stanzeinheit geändert worden ist. In diesem Fall ist die Vorrichtung mit dem Bezugszeichen 24a bezeichnet. Da die Heißdruckvorrichtungen notwendig immer auf der Eingangsseite des Laminierungsschritts angeordnet sind, da der am Ende des Druckprozesses ausgeführte Schritt alles (einschließlich des Heißdrucks) schützen muss, das gedruckt worden ist, sind die Vorrichtungen, falls sie in der Druckmaschine vorhanden sind, dementsprechend natürlich dort angeordnet, wo sie für die Sicherstellung des Verfahrens gemäß der Erfindung unentbehrlich sind.
  • Auf der Ausgangsseite der zweiten Stanzeinheit weist die Vorrichtung eine (in den Figuren nicht gezeigte) Schnittabfall-Entfernungseinheit auf.
  • Bevor ausführlich das Verfahren beschrieben wird, das in den in den 1 und 2 gezeigten Vorrichtungen realisiert werden kann, muss das Produkt beschrieben werden, das mit den Vorrichtungen erhalten werden kann, um in Bezug auf die Eigenschaften des Produkts die verschiedenen erforderlichen Behandlungsschritte darzulegen.
  • Somit ist anhand der 3, 4 und 5 ein blattähnliches Etikett 2 gezeigt, das vorzugsweise auf seiner freiliegenden Fläche bedruckt ist, aber ebenfalls auf der Rückseite bedruckt sein kann oder nicht bedruckt sein kann, und das im Voraus ausgeführte Schnitte 3 aufweist, die gemäß den verschiedensten Mustern gebildet sind, die sich auf seine gesamte Oberfläche bis zu seinem Außenumfang auswirken können.
  • Die vordere Lage, von der das blattähnliche Etikett 2 erhalten wird, wird zuvor angebracht, indem eine mit dem Bezugszeichen 5 bezeichnete untere Lage aus Klebstoff auf einen nicht haftenden Träger 6 von dem an sich bekannten Typ dazwischen eingefügt wird, was es ermöglicht, das Etikett so zu handhaben, dass es zum Zeitpunkt des Anbringens auf dem Produkt, auf dem das Siegel angeordnet werden soll, leicht zu trennen ist.
  • Das Etikett 2, das dadurch, dass es mit den im Voraus ausgeführten Schnitten 3 versehen ist, in der Praxis keine gute Konsistenz besitzt, die es zu handhaben ermöglicht, weist auf seiner freiliegenden Fläche eine laminierte Schicht 10 auf, die z. B. aus Kunststoff hergestellt ist, der vorzugsweise lichtdurchlässig und optional holographisch oder prismatisch ist und durch Einfügen einer mit dem Bezugszeichen 11 bezeichneten oberen Lage aus Klebstoff dazwischen mit dem Etikett 2 verbunden ist.
  • Es wird angemerkt, dass das blattähnliche Etikett 2 durch ein ununterbrochenes Band mit im Voraus ausgeführten Schnitten, die die Längskanten des Bands erreichen, gebildet sein kann.
  • Die Haftstärke, mit der die untere Lage (5) des Klebstoffs an dem Produkt klebt, auf dem das Siegel angebracht ist, ist größer als die Haftstärke der oberen Lage 11 des Klebstoffs, der die Kunststoffschicht 10 an dem Etikett 2 haftend hält.
  • Somit ermöglicht die durch die laminierte Kunststoffschicht gebildete Lage, außer dass sie das ästhetische Aussehen des eine Manipulation aufdeckenden Siegels verbessert, dank der Konsistenz, die durch die laminierte Kunststoffschicht geschaffen wird, die den versehentlichen Bruch des Etiketts sowohl während der Herstellung als auch während des Anbringens auf dem zu versiegelnden Produkt verhindert, unabhängig von der Anwesenheit der im Voraus ausgeführten Schnitte 3, die sich auf die gesamte Breite des Etiketts auswirken können, eine leichte Handhabung des Siegels. Wenn eine betrügerische Entfernung des Siegels versucht wird, wird das Siegel irreparabel beschädigt, was seine Wiederverwendung verhindert.
  • Anhand von 6 wird ein Etikett bereitgestellt, das, wie erwähnt wurde, z. B. durch ein mit dem Bezugszeichen 40 bezeichnetes ununterbrochenes Band gebildet ist, das mit im Voraus ausgeführten Schnitten versehen ist, die wieder mit dem Bezugszeichen 3 bezeichnet sind und die Längskanten des Bands erreichen können.
  • Das Band 40 ist mit einer nicht haftenden Trägerlage versehen, die durch zwei mit dem Bezugszeichen 41 bezeichnete getrennte Abschnitte bereitgestellt ist, so dass es durch Entfernen des ersten der zwei nicht haftenden Trägerabschnitte möglich ist, das Band, das die Integritätsschutz-Vorrichtung bildet, auf einem mit dem Bezugszeichen 42 bezeichneten Umschlag anzuordnen, während es durch Entfernen des zweiten Abschnitts 41 möglich ist, das Band als ein eine Manipulation aufdeckendes Siegel zu verwenden.
  • Gemäß dem in den 7 und 8 Gezeigten ist es möglich, einen aus Kunststoff hergestellten und mit dem Bezugszeichen 50 bezeichneten nicht haftenden Träger bereitzustellen, auf dem das Etikett 2 mit den bereits erwähnten Eigenschaften angebracht ist; der aus einem Kunststoffmaterial hergestellte nicht haftende Träger wird durch thermische Haftung, z. B. durch Ultraschallhaftung, auf einem Produkt angebracht, auf dem es notwendig ist, ein durch das Etikett 2 gebildetes eine Manipulation aufdeckendes Siegel bereitzustellen, das entfernt und zum Zeitpunkt der Verwendung an dem beabsichtigten Punkt angebracht werden kann.
  • In dem spezifischen Fall wird das Etikett 2 von der Schicht 50 entfernt und auf der Verschlussklappe des Umschlags angebracht.
  • Wie in den 9 und 10 gezeigt ist, ist es ebenfalls möglich, eine erste nicht haftende Trägerlage 60 bereitzustellen, die z. B. ununterbrochen ist und auf der mittels einer ersten Lage Klebstoff 61 eine zweite Lage eines nicht haftenden Trägers 62 angeordnet ist; das Etikett 2 mit den oben gegebenen Eigenschaften ist auf der zweite Lage angebracht.
  • Mit dieser Lösung ist es möglich, z. B. für Umschlagshersteller ununterbrochene Bänder bereitzustellen, die durch die erste Lage aus nicht haftendem Träger 60 gebildet sind, was das Zuführen in Automaten ermöglicht, mit der Möglichkeit, die zweite Lage 62 zu entfernen und sie an einer ausgewählten Position eines Umschlags 42 anzubringen, so dass das eine Manipulation aufdeckende Siegel 2 zur Verfügung steht, damit es nach seiner Verwendung an dem Umschlag angebracht wird.
  • Anhand des in den 3 und 4 gezeigten Produkts (der Integritätsschutz-Vorrichtung) schafft das Verfahren zu seiner Herstellung somit einen ersten Schritt, der aus dem Drucken der beabsichtigten graphischen Elemente auf die vordere Lage des mit Klebstoff beschichteten Materials 21 (d. h. auf das eigentliche Etikett) besteht, worauf ein Schritt folgt, der im Führen des mit Klebstoff beschichteten Materials 21 mit dem entsprechenden Druck durch die erste Stanzeinheit 24 besteht, was es ermöglicht, auf der vorderen Lage des mit Klebstoff beschichteten Materials 21 die im Voraus ausgeführten Schnitte 3 zu bilden. Daraufhin wird das Material laminiert, so dass daraufhin auf der vorderen Lage des Materials 21 die Kunststoffschicht 10 angeordnet wird, die somit die obere Oberfläche des Etiketts mit seinem Abdruck und seinen im Voraus ausgeführten Schnitten schützt.
  • Daraufhin ist es notwendig, in der zweiten Stanz- und Schnittabfall-Entfernungseinheit 26, 27 ein zusätzliches Stanzen auszuführen, mit dem die Grenzen des Etiketts definiert werden, so dass es ermöglicht wird, das Etikett zusammen mit der Kunststoffschicht 10, die es bedeckt, von der nicht haftenden Trägerlage zu entfernen.
  • Da die Anwesenheit einer zusätzlichen Stanzeinheit 24 auf der Eingangsseite der Laminierung ermöglicht, auf dem Etikett die im Voraus ausgeführten Schnitte 3 zu bilden und daraufhin die Laminierung, gefolgt von dem abschließenden Stanzen, auszuführen, ist es auf diese Weise nicht notwendig, zwei getrennte Behandlungsdurchgänge durch die Druckmaschine auszuführen, um das in den 3 und 4 gezeigte Produkt herzustellen.
  • Dies ermöglicht eine Einsparung an Prozesszeit und führt somit schließlich zu verringerten Kosten des Produkts.
  • Der Laminierungsschritt, in dem die Kunststoffschicht 10 auf der vorderen Lage des mit Klebstoff beschichteten Materials laminiert wird, kann stattfinden, ohne dass Lack oder Klebstoff vorhanden ist, die auf der oberen Oberfläche der vorderen Lage abgelagert sind, um zu veranlassen, dass die Kunststoffschicht 10 daran haftet. Tatsächlich ist es möglich, eine selbstklebende Kunststoffschicht 10 bereitzustellen, d. h. eine Schicht, die bereits mit einem druckaktivierten Klebstoff versehen ist.
  • Falls die Kunststoffschicht 10 stattdessen so hergestellt werden muss, dass sie mittels Klebstoff an der vorderen Lage des mit Klebstoff beschichteten Materials 21 haftet, kann der Klebstoff mittels eines Druckkopfs verteilt werden und durch das Ultraviolettlicht einer Trocknungslampe, die auf der Ausgangsseite des Druckkopfs angeordnet ist, aktiviert werden.
  • In diesem letzten Fall ist es möglich, normale und preiswerte flüssige Klebstoffe zu verwenden, die empfindlich für Ultraviolettstrahlen sind und in veränderlichen Mengen verteilt werden können; darüber hinaus ist es möglich, wärmeaktivierte Klebstoffe oder andere Arten von Klebstoffen zu verwenden.
  • Ferner kann das in den 3 und 4 gezeigte Produkt mittels einer geeigneten Dosierung des zwischen das zu laminierende Etikett eingefügten Klebstoffs ermöglichen, dass eine Struktur erhalten wird, die im Fall der Trennung der Laminierung (der Kunststoffschicht 10) den Abdruck von dem oberen Teil des Etiketts entfernt, was noch deutlicher eine versuchte Manipulation angibt. In der Praxis bleibt die während des Druckens des oberen Teils des Etiketts abgelagerte Tinte an dem unteren Teil der Laminierung (der Kunststoffschicht 10) haften.
  • Darüber hinaus kann das Produkt gemäß der Erfindung in Rollen, d. h. Reihen von Etiketten, die in regelmäßigen Intervallen auf dem ununterbrochenen Band des silikonbeschichteten Trägers angeordnet sind, verpackt werden.
  • Der Vorteil dieser Art der Verpackung in Bezug auf die Herstellung in Blättern oder einzelnen Etiketten wird durch die Möglichkeit gebildet, das Anbringen mittels geeigneter Etikettiermaschinen, die nur funktionieren, wenn die Etiketten in Rollen sind, automatisch zu liefern.
  • Darüber hinaus ermöglicht die Laminierung mittels der Kunststoffschicht 10, außer dass sie die Handhabung des intakten Etiketts (obgleich es bis zu seinem Umfang gestanzt worden ist) und sein manuelles oder automatisches Anbringen auf irgendeiner Art von Oberfläche ermöglicht, außerdem ein Anbringen, das etwas erfordert, das in der Fachterminologie als Formanpassung bekannt ist.
  • Wenn z. B. ein Siegeletikett auf dem Deckel eines Marmeladenglases angebracht werden muss, muss das Etikett sowohl an dem Deckel als auch an dem Körper des Glases haften, um wirksam als ein Manipulationsverhinderungssiegel zu wirken. Dieses Anbringen wird dadurch geliefert, dass das Etikett automatisch auf dem Deckel des Glases angeordnet wird, so dass ein Teil des Etiketts von dem Deckel vorsteht, woraufhin mittels eines Druckstempels oder anderer ähnlicher Vorrichtungen der vorstehende Teil gedrückt wird, bis er am Körper des Glases haftet (oder umgekehrt).
  • Diese Druckstempel und andere Formanpassungsvorrichtungen wenden auf das Etikett Drücke, Reibungen und Verdrehungen an, die das Etikett ohne Anwesenheit der Laminierungslage (der Kunststoffschicht 10) zerstören würden.
  • Außerdem kann die Laminierungslage 10 nicht mittels einer Kunststoffschicht, sondern mittels einer papierähnlichen oder ähnlichen Schicht bereitgestellt werden.
  • Darüber hinaus kann die Laminierungsschicht 10 auf ihrer oberen oder unteren Oberfläche bedruckt sein.
  • Eine weitere Änderung der Laminierungsschicht 10 kann eine sein, in der die Schicht lichtundurchlässig ist und optional mit den bekannt zu machenden Informationen bedruckt ist, während die obere Lage des eigentlichen Etiketts, die durch die lichtundurchlässige Laminierung vor dem Blick verborgen ist, auf ihrer oberen Oberfläche mit einer Beschriftung bedruckt ist, die auf irgendeine versuchte Manipulation hinweist. Auf diese Weise und mittels einer geeigneten Dosierung des Klebstoffs 11 macht die Trennung/der Bruch der Laminierungsschicht 10 im Fall einer Manipulation auf die auf der oberen Oberfläche des Etiketts unter der Schicht 10 angeordnete Beschriftung aufmerksam.
  • Um die Wirksamkeit des Manipulationsverhinderungssiegels erheblich zu erhöhen, ist es möglich, ein zusätzliches Stanzen zu bilden, das sich nur auf die Laminierungsschicht 10 auswirkt, während es die darunter liegende Lage, die bereits vor der Laminierung gestanzt worden ist, nicht beeinflusst.
  • Dieses zusätzliche Stanzen ist in der zweiten Stanzeinheit vorgesehen, die auf der Eingangsseite der Laminierungsstation 23 angeordnet ist. In der zweiten Stanzeinheit 26 und 27, in der die Kunststoffschicht 10 gestanzt wird, ist ferner deren Stanzen mit Schnitten auf ihrer oberen Oberfläche, die verschiedene Formen haben (z. B. kleine X-Formen oder Wellen), möglich. Falls ein Versuch unternommen wird, das Etikett zu entfernen, kann die Laminierungsschicht 10, die sich von dem Etikett trennt, dank dieser in 4 mit dem Bezugszeichen 29 bezeichneten zusätzlichen Schnitte nicht intakt entfernt werden, sondern wird spontan zerstört.
  • Wie angemerkt wurde, kann dieses zusätzliche Stanzen für die im Voraus ausgeführten Sicherheitsschnitte 29 zusammen mit dem endgültigen Stanzen, das die Form des Etiketts bestimmt, unter Verwendung einer zweiten Stanzeinheit 26, 27 in zwei Ebenen vorgesehen sein.
  • Da Druckmaschinen nach der Laminierung mehr als eine Stanzeinheit, d. h. eine ebene Einheit 26 und eine rotierende Einheit 27, haben können, ist es aber möglich, z. B. die erste Einheit 26, um den Umriss des Etiketts zu stanzen, und die zweite Einheit 27 unmittelbar danach, um die Laminierungslage 10 so zu stanzen, dass deren im Voraus ausgeführte Schnitte 29 gebildet werden, zu verwenden.
  • In der Praxis ist beobachtet worden, dass die Produkte gemäß der Erfindung das beabsichtigte Ziel umfassend erreichen und die beabsichtigten Aufgaben umfassend lösen, da sie es ermöglichen, mit einer minimalen Anzahl von Durchgängen durch die Maschine ein eine Manipulation aufdeckendes Siegel bereitzustellen, das in Bezug auf momentane eine Manipulation aufdeckende Siegel sehr wirksam ist. Darüber hinaus erfordert das Verfahren zum Herstellen des Produkts gemäß der Erfindung einen einzigen Verarbeitungsdurchlauf, um ein eine Manipulation aufdeckendes Siegel mit den entsprechenden im Voraus ausgeführten Schnitten zu bilden, die seine Wirksamkeit zum Verhindern von Manipulation sicherstellen.
  • Die somit entwickelten Produkte sind geeignet für zahlreiche Abwandlungen und Änderungen, die alle im Umfang des erfinderischen Konzepts liegen; darüber hinaus können alle Einzelheiten durch andere technisch gleichwertige Elemente ersetzt werden.
  • In der Praxis können die verwendeten Materialien, solange sie mit der spezifischen Verwendung und mit den Abmessungen verträglich sind, irgendwelche gemäß den Anforderungen und dem Stand der Technik sein.
  • Wo auf technische Merkmale, die in irgendeinem Anspruch erwähnt sind, Bezugszeichen folgen, wurden diese Bezugszeichen lediglich zur Verbesserung der Verständlichkeit der Ansprüche aufgenommen, wobei diese Bezugszeichen dementsprechend keine einschränkende Wirkung auf die Interpretation jedes beispielhaft durch die Bezugszeichen identifizierten Elements haben.

Claims (15)

  1. Integritätsschutz-Vorrichtung für kommerzielle Produkte im Allgemeinen, die ein blattähnliches Etikett (2) mit im Voraus ausgeführten Schnitten (3), die sich wenigstens auf einen Oberflächenabschnitt auswirken, umfasst, das auf seiner unteren Fläche eine untere Lage (5) aus Klebstoff und auf seiner oberen Fläche eine laminierte Schicht (10), die mittels einer oberen Lage (11) aus Klebstoff damit verbunden ist, besitzt, dadurch gekennzeichnet, dass die Haftstärke, mit der die untere Lage (5) an dem Produkt haftet, auf das das Siegel aufgebracht ist, größer ist als die Haftstärke der oberen Lage (11).
  2. Integritätsschutz-Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das blattähnliche Etikett (2) auf einem Träger (6), der aus einem nicht haftenden Material hergestellt ist, angeordnet ist.
  3. Integritätsschutz-Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die im Voraus ausgeführten Schnitte (3) auf das blattähnliche Etikett (6) bis in seinen Umfangsbereich hinein auswirken und es vollständig unterteilen.
  4. Integritätsschutz-Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die laminierte Schicht (10) eine lichtdurchlässige Kunststoffschicht ist.
  5. Integritätsschutz-Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die laminierte Schicht (10) eine lichtundurchlässige Kunststoffschicht ist.
  6. Integritätsschutz-Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie unter der lichtundurchlässigen Kunststoffschicht (10) einen Abdruck aufweist, der geeignet ist, jeglichen Manipulationsversuch aufzudecken.
  7. Integritätsschutz-Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die laminierte Schicht (10) eine lichtundurchlässige Kunststoffschicht ist, die auf ihre obere oder ihre untere Oberfläche gedruckt ist.
  8. Integritätsschutz-Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie im Voraus ausgeführte Schnitte (3) aufweist, die in der laminierten Schicht (10) gebildet sind.
  9. Integritätsschutz-Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Lage (11) aus Klebstoff, die die laminierte Schicht (10) mit dem blattähnlichen Etikett (2) verbinden kann, eine Haftstärke besitzt, die im Fall einer Trennung der laminierten Schicht (10) die Entfernung des Abdrucks von der oberen Oberfläche des blattähnlichen Etiketts (2) bewirkt.
  10. Integritätsschutz-Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie in Rollen verpackt ist, wobei die eine Manipulation aufdeckenden Siegel in regelmäßigen Intervallen auf der Trägerlage angeordnet sind, wobei die Rollen eine automatische Anbringung mittels Etikettierungsmaschinen zulassen.
  11. Integritätsschutz-Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die laminierte Schicht (10) vom papierähnlichen Typ ist.
  12. Integritätsschutz-Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der aus einem nicht haftenden Material hergestellte Träger durch einen ersten und einen zweiten Abschnitt (41) aus einem nicht haftenden Material, die getrennt entfernt werden können, gegeben ist.
  13. Integritätsschutz-Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der aus einem nicht haftenden Material hergestellte Träger durch eine Trägerlage (50) gebildet ist, die aus Kunststoff hergestellt ist, der durch thermische Haftung auf ein Produkt aufgebracht werden kann, um ein eine Manipulation aufdeckendes Siegel zu schaffen, das anschließend verwendet werden kann.
  14. Integritätsschutz-Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der aus einem nicht haftenden Material hergestellte Träger eine erste Lage (60) aus einem nicht haftenden Material besitzt, auf der mehrere zweite Lagen (62) aus einem nicht haftenden Material angeordnet sind, indem eine erste Lage (61) aus Klebstoff dazwischen eingefügt wird, wobei das blattähnliche Element auf den zweiten Lagen angeordnet ist.
  15. Integritätsschutz-Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das blattähnliche Etikett (2) wie ein Band (40) geformt ist.
DE60027638T 1999-05-27 2000-05-25 Originalitätsverschlüss Expired - Lifetime DE60027638T2 (de)

Applications Claiming Priority (4)

Application Number Priority Date Filing Date Title
ITMI990341U 1999-05-27
ITMI990341 IT246754Y1 (it) 1999-05-27 1999-05-27 Dispositivo di chiusura con mezzi di garanzia per contenitori ingenere
IT1999MI002007 IT1313635B1 (it) 1999-09-27 1999-09-27 Procedimento per la produzione di dispositivi di tuteladell'integrita' per confezioni di prodotti commerciali in genere, e
ITMI992007 1999-09-27

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE60027638D1 DE60027638D1 (de) 2006-06-08
DE60027638T2 true DE60027638T2 (de) 2007-01-11

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ID=26331641

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE60027638T Expired - Lifetime DE60027638T2 (de) 1999-05-27 2000-05-25 Originalitätsverschlüss

Country Status (4)

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