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DE60307740T2 - Verfahren zur Desinfektion von Tierställen - Google Patents

Verfahren zur Desinfektion von Tierställen Download PDF

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DE60307740T2
DE60307740T2 DE2003607740 DE60307740T DE60307740T2 DE 60307740 T2 DE60307740 T2 DE 60307740T2 DE 2003607740 DE2003607740 DE 2003607740 DE 60307740 T DE60307740 T DE 60307740T DE 60307740 T2 DE60307740 T2 DE 60307740T2
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DE
Germany
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peracetic acid
weight
foaming agent
aqueous
disinfection
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Application number
DE2003607740
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Daniel Le Rouzic
Jean-Claude Gamet
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Bioxal SA
Original Assignee
Societe dExploitation de Produits pour les Industries Chimiques SEPPIC SA
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Description

  • Die Erfindung betrifft ein neues Verfahren zur Desinfektion von Orten und die dabei verwendete Zusammensetzung.
  • Die biologische Sicherheit von Nahrungsmittelprodukten setzt voraus, daß bei der Nahrungsmittelkette, insbesondere den Tierzüchtern, mehr Verantwortlichkeit für die Qualität und Ungefährlichkeit von Fleisch für den menschlichen Verzehr übernommen wird.
  • Man ist also dazu verpflichtet, für die Aufzucht der Tiere und die Fleischproduktion hygienisch einwandfreie Bedingungen zu verwenden und die auch dokumentieren zu können.
  • Um dieses Ziel zu erreichen, sind also die Hygienebedingungen, unter denen man bei der Fleischkette arbeitet, von größter Bedeutung.
  • Aus diesem Grund stellen die Reinigungs- und Desinfektionsmethoden, die bei Tierställen angewandt werden, bei der Gesamthygienestrategie dieser Kette einen wichtigen Bestandteil dar. Diese Methoden umfassen insbesondere die folgenden Schritte:
    • (a) – Vorbereitung von baulichen Anlagen wie Räumung aller Zugänge oder Entleerung von Abläufen
    • (b) – Reinigung von Oberflächen mit heißem Wasser mit einem Reinigungs-/Entfettungsmittel,
    • (c) – erste Desinfektion von Oberflächen mit einem breit wirksamen Desinfektionsmittel,
    • (d) – Haupt- bzw. Enddesinfektion der Oberflächen durch Sublimation von Formaldehydlösung oder Vernebelung eines Desinfektionsmittels sowie
    • (e) – Bekämpfung von Bakterien.
  • Mit diesen Methoden kann man also die Oberflächen hygienisieren und dabei die erhaltenen Ergebnisse bei jedem Schritt quantitativ bestimmen. Im allgemeinen verringert die Reinigung die am Ende des Durchgangs vorhandene Bakterienpopulation um ein Zehntel, die erste Desinfektion reduziert die nach der Reinigung verbleibende Mikroorganismenzahl um 103 und die Hauptdesinfektion reduziert die Anzahl der überlebenden Mikroorganismen um ein Zehntel.
  • Die Erste Desinfektion der Oberflächen (Böden und Wände) wird derzeit mit Hilfe einer Schaumkanone durchgeführt, wobei breit wirksame Desinfektionsmittel verwendet werden. Bei diesen Desinfektionsmitteln handelt es sich allgemein um Kombinationen von unterschiedlichen Wirkstoffen, Bakterioziden, Fungiziden und Viroziden, die Aldehyde wie Glutaraldehyd enthalten. Die letzteren sind nicht nur sehr toxisch, sondern polymerisieren auch auf den Oberflächen und führen nach und nach zur Bildung eines unhygienischen Fettfilms. Außerdem fixieren die Aldehyde Proteine. Deshalb kann jegliche derartige Verunreinigung, die in dem vorhergehenden Reinigungsschritt nicht entfernt wird, stark fixiert werden.
  • Bei der Hauptdesinfektion werden drei Techniken verwendet:
    • (a) – Sublimation von Formaldehydlösung, bei der es sich um ein sehr wirksames Desinfektionsmittel handelt, die jedoch sehr arbeitsaufwenig ist. Die Orte müssen vollständig hermetisch sein und die Behandlung muß zwölf Stunden lang andauern. Außerdem ist die Karenzzeit zu lang, da man die Orte lange lüften muß, um zu dem Belastungsgrenzwert zu gelangen;
    • (b) – Vernebelung eines Desinfektionsmittels, bestehend aus der Erzeugung eines Nebels aus feinen Desinfektionsmittelteilchen mit einer Größe im Bereich von 10 bis 30 Mikrometern. Bei diesem Verfahren ist es schwierig, über den gesamten Ort hinweg zu einem stabilen, homogenen Nebel zu gelangen. Bei den Desinfektionsmittelprodukten ist eine Kontaktzeit von drei bis vier Stunden erforderlich;
    • (c) – Heißvernebelung eines Desinfektionsmittels, bestehend aus der Erzeugung eines Nebels aus sehr feinen Desinfektionsmittelteilchen mit einer Größe im Bereich von 0,5 bis 1 Mikrometer. Mit diesem Verfahren gelangt man zu einer raschen, homogenen Verteilung des Desinfektionsmittels. Dieses letztgenannte Verfahren ist zum Referenzverfahren bei der Hauptdesinfektion geworden.
  • Wird dieses Verfahren jedoch mit Aldehyddesinfektionsmitteln wie Glutaraldehyd verwendet, so beträgt die erforderliche Kontaktzeit trotzdem noch mehr als zwei Stunden, und die Zusammensetzung polymerisiert, was nach und nach zu einer Verunreinigung des Heißvernebelungsgeräts führt. Außerdem müssen wie bei dem zuvor beschriebenen Verfahren die Orte zwölf Stunden leer stehen, um zu dem Belastungsgrenzwert zu gelangen. Außerdem kann man angesichts der verwendeten Zusammensetzung keinesfalls Reinigung und Desinfektion in nur einem Schritt vereinigen.
  • Die europäische Patentanmeldung EP 1 226 835 , die gemäß EPÜ-Artikel 54(3) zum Stand der Technik zählt, beschreibt ein Verfahren zur Desinfektion von Orten, das einen Schritt umfaßt, bei dem eine wäßrige Peressigsäurelösung heißvernebelt wird.
  • Die französische Patentanmeldung FR 2 772 620 beschreibt eine desinfizierende fungizide Zusammensetzung auf Peressigsäure- und Aminoxidbasis, die für die Desinfektion von harten Oberflächen verwendet werden kann.
  • Die internationale Patentanmeldung WO 99/12600 beschreibt ein Verfahren zur Desinfektion eines Orts durch Versprühen eines wäßrigen Desinfektionsmittels.
  • Die internationale Patentanmeldung WO 99/66961 beschreibt ein Verfahren zur Desinfektion eines Orts durch Vernebeln eines wäßrigen Desinfektionsmittels wie Peressigsäure, wobei mittels Ultraschall aktiviert wird.
  • Das britische Patent GB 1 570 492 beschreibt ein Verfahren zur Sterilisierung eines Gegenstands durch Besprengen mit einer wäßrigen Peressigsäurelösung.
  • Die europäische Patentanmeldung EP 0 475 505 beschreibt ein Verfahren zur Desinfektion einer Laminar-Flow-Werkbank durch Vernebeln von Peressigsäure.
  • Die Anmelderin hat nun versucht, ein neues Desinfektionsverfahren durch Heißvernebelung, das nicht die oben aufgezeigten Nachteile aufweist, zu entwickeln.
  • Die Erfindung betrifft also ein Verfahren zur Reinigung und Desinfektion eines Orts, das mindestens einen ersten Desinfektionsschritt und im Anschluß daran einen zweiten Desinfektionsschritt, der mittels Heißvernebelung einer wäßrigen Peressigsäurelösung durchgeführt wird, umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Desinfektionsschritt durch Versprühen einer Mischung aus einer wäßrigen Peressigsäurelösung mit mindestens einem Schaumbildner durchgeführt wird.
  • Bei dem schäumenden Tensid, das bei dem oben beschriebenen Verfahren eingesetzt wird, handelt es sich um eine Verbindung, die gegenüber Oxidation durch die Peressigsäure und/oder das Wasserstoffperoxid ausreichend beständig ist.
  • Als Beispiele für schäumende Tenside sind die Aminoxide der Formel (I) zu nennen: (R1)(R2)(R3)N→O (I)in der R1 einen geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten aliphatischen Rest mit 6 bis 30 Kohlenstoffatomen, insbesondere 8 bis 18 Kohlenstoffatomen, bedeutet, und R2 und R3, die gleich oder verschieden sind, unabhängig voneinander einen geradkettigen oder verzweigten Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen oder einen geradkettigen oder verzweigten Hydroxyalkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen bedeuten.
  • Als Verbindung der Formel (I), die sich für die vorliegende Erfindung eignet, sind insbesondere zu nennen: Cocodimethylaminoxid, Myristaminoxid, Di(hydroxyethyl)cocoaminoxid, Dimethylstearylaminoxid oder Diethylstearylaminoxid, wie die unter der Bezeichnung AromoxTM und insbesondere AromoxTM MCD-W vertriebenen Verbindungen.
  • Das Versprühen der Mischung aus wäßriger Peressigsäurelösung und schäumendem Tensid wird vorzugsweise mit einer Schaumkanone durchgeführt.
  • Das Verfahren wird so durchgeführt, daß man eine Peressigsäuremenge zwischen 0,5 g und 2 g pro Quadratmeter behandelter Oberfläche und eine Schaumbildnermenge zwischen 1,5 g und 3 g pro Quadratmeter behandelter Oberfläche versprüht.
  • Die wäßrige Peressigsäurelösung wird entweder ohne zuvorige Verdünnung oder mit einem Verdünnungsfaktor der im allgemeinen zwischen 0,05 und 0,1 liegt, verwendet. Sie wird mit dem Schaumbildner in solch einer Menge versetzt, daß das Gewichtsverhältnis von Peressigsäure zu Schaumbildner in der zu versprühenden Endzusammensetzung vor der Verwendung der Schaumkanone zwischen 0,5 und 2 beträgt. So kann man mehr oder weniger stark konzentrierte Peressigsäurelösungen verwenden.
  • Im allgemeinen überschreitet die Peressigsäurekonzentration nicht 20 Gew.-%; sie wird 1 Gew.-% oder darüber betragen; die Essigsäurekonzentration beträgt zwischen 2 Gew.-% und 45 Gew.-%, und die Wasserstoffperoxidkonzentration beträgt zwischen 2 Gew.-% und 35 Gew.-%.
  • Die Erfindung betrifft insbesondere ein wie oben definiertes Verfahren, bei dem eine wäßrige Peressigsäurelösung verwendet wird, die folgendes umfaßt:
    • – zwischen 1 Gew.-% und 10 Gew.-% Peressigsäure,
    • – zwischen 5 Gew.-% und 30 Gew.-%, insbesondere zwischen 5 Gew.-% und 25 Gew.-%, Wasserstoffperoxid sowie
    • – zwischen 5 Gew.-% und 25 Gew.-%, insbesondere zwischen 5 Gew.-% und 15 Gew.-%, Essigsäure,
    die man mit Wasser in einem Verhältnis von zwischen 0,05 und 0,1 verdünnt, wodurch man zu einer verdünnten Lösung gelangt, die man mit einem Schaumbildner in solch einer Menge versetzt, daß das Gewichtsverhältnis von Peressigsäure zu Schaumbildner in der zu Endzusammensetzung zwischen 0,75 und 1,5 beträgt.
  • Die bei dem erfindungsgemäßen Verfahren verwendete wäßrige Peressigsäurelösung kann noch einen oder mehrere Hilfsstoffe aus der Reihe 0,0001 Gew.-% bis 3 Gew.-% Aminoxid, 0,001 Gew.-% bis 3 Gew.-% nichtionische Tenside, 0,001 Gew.-% bis 2 Gew.-% Korrosionshemmer, 0,001 Gew.-% bis 3 Gew.-% Stabilisatoren und 0,001 Gew.-% bis 1 Gew.-% saure Katalysatoren umfassen.
  • Als Aminoxid bevorzugt man die wie oben definierten Verbindungen der Formel (I).
  • Als nichtionisches Tensid, das sich für die vorliegende Erfindung eignet, sind insbesondere die folgenden im Handel erhältlichen Verbindungen zu nennen:
    Figure 00070001
  • Bevorzugt werden die Verbindungen der Formel (II): R4-O-[CH(R5)-CH(R6)]n-OR7 (II)in der R4 einen geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten aliphatischen Rest mit 6 bis 30 Kohlenstoffatomen, insbesondere 10 bis 18 Kohlenstoffatomen, bedeutet, und R5 und R6, die gleich oder verschieden sind, unabhängig voneinander ein Wasserstoffatom oder einen Methylrest bedeuteten, R7 ein Wasserstoffatom, einen geradkettigen oder verzweigten Alkylrest mit 1 bis 4 Atomen bedeutet oder einen Benzolrest und eine Nummer zwischen 1 und 50, vorzugsweise unter 20, bedeutet. In der Definition der Formel (II) kann die Gruppe -[CH(R5)-CH(R6)]n- entweder eine polyethoxylierte Kette (R5 und R6 = H) oder eine polypropoxylierte Kette (einer der Reste R5 bzw. R6 = H, während der andere ein Methylrest ist) oder eine polybutoxylierte Kette (R5 und R6 = CH3) oder eine Kette, die aus einer Mischung der zwei oder drei Arten von Gruppen, nämlich Ethoxy-, Propoxy- bzw. Butoxygruppen, besteht, wobei die verschiedenen Einheiten in der Mitte der Kette aufeinanderfolgend oder zufällig verteilt sind, darstellen.
  • Bei den Korrosionshemmern, den Stabilisatoren und den sauren Katalysatoren handelt es sich um solche, die üblicherweise in wäßrigen Peressigsäurelösungen vorliegen.
  • Die Erfindung betrifft insbesondere ein wie zuvor beschriebenes Verfahren, bei dem eine wäßrige Peressigsäurelösung verwendet wird, die folgendes umfaßt:
    • – zwischen 3 Gew.-% und 6 Gew.-% Peressigsäure,
    • – zwischen 10 Gew.-% und 20 Gew.-% Wasserstoffperoxid sowie
    • – zwischen 10 Gew.-% und 20 Gew.-% Essigsäure,
    die man mit Wasser in einem Verhältnis gleich 0,075 verdünnt, wodurch man zu einer verdünnten Lösung gelangt, die man mit einem Schaumbildner in solch einer Menge versetzt, daß das Gewichtsverhältnis von Peressigsäure zu Schaumbildner in der zu versprühenden Endzusammensetzung gleich 1 beträgt.
  • Die bei den speziellen Aspekten des zuvor beschriebenen Verfahrens verwendeten Lösungen können gegebenenfalls auch folgendes enthalten:
    zwischen 0,1 Gew.-% und 0,5 Gew.-% Stabilisator,
    zwischen 0,5% und 1% Korrosionshemmer
    sowie
    zwischen 0% und 1% starke Säure.
  • Bei dem zuvor beschriebenen Verfahren wird der Heißvernebelungsschritt so durchgeführt, daß der zu desinfizierende Ort mit zwischen 50 ppm und 300 ppm Peressigsäure pro m3 Ort, vorzugsweise zwischen 50 ppm und 100 ppm Peressigsäure pro m3 Ort behandelt wird.
  • Die Heißvernebelungsdauer liegt im allgemeinen zwischen 0°C und 45°C, vorzugsweise zwischen 25°C und 35°C.
  • Die Lösung wird ohne zuvorige Verdünnung oder nach zuvoriger Verdünnung um einen Faktor von im allgemeinen zwischen 1 und 1/10 verwendet. Sie wird von Hand vor der Verwendung des Heißvernebelungsgeräts verdünnt. Es werden mehr oder weniger stark konzentrierte Peressigsäurelösungen verwendet.
  • Im allgemeinen überschreitet die Peressigsäurekonzentration nicht 20 Gew.-%; sie wird 1 Gew.-% oder darüber betragen; die Essigsäurekonzentration beträgt zwischen 2 Gew.-% und 45 Gew.-%, und die Wasserstoffperoxidkonzentration beträgt zwischen 2 Gew.-% und 35 Gew.-%.
  • Bei dem oben definierten Verfahren kann man beim Heißvernebelungsschritt eine wäßrige Peressigsäurelösung verwenden, die folgendes umfaßt:
    • – zwischen 1 Gew.-% und 10 Gew.-% Peressigsäure,
    • – zwischen 5 Gew.-% und 30 Gew.-%, insbesondere zwischen 5 Gew.-% und 25 Gew.-%, Wasserstoffperoxid sowie
    • – zwischen 5 Gew.-% und 25 Gew.-%, insbesondere zwischen 5 Gew.-% und 15 Gew.-%, Essigsäure,
    die man mit Wasser in einem Verhältnis von zwischen 1/2 und 1/5 verdünnt, und die anschließend heißvernebelt wird.
  • Die bei diesem Schritt des erfindungsgemäßen Verfahrens verwendete wäßrige Peressigsäurelösung kann noch einen oder mehrere Hilfsstoffe aus der Reihe 0,0001 Gew.-% bis 3 Gew.-% Aminoxid, 0,001 Gew.-% bis 3 Gew.-% nichtionische Tenside, 0,001 Gew.-% bis 2 Gew.-% Korrosionshemmer, 0,001 Gew.-% bis 3 Gew.-% Stabilisatoren und 0,001 Gew.-% bis 1 Gew.-% saure Katalysatoren umfassen.
  • Als Aminoxid bevorzugt man die wie oben definierten Verbindungen der Formel (I).
  • Als nichtionisches Tensid, das sich für die vorliegende Erfindung eignet, sind diejenigen, die zuvor bei der für den ersten Desinfektionsschritt verwendeten Lösung genannt wurden, zu nennen:
    Bei dem wie oben definierten Verfahren kann man bei dem Heißvernebelungsschritt eine wäßrige Peressigsäurelösung verwenden, die folgendes umfaßt:
    • – zwischen 3 Gew.-% und 6 Gew.-% Peressigsäure,
    • – zwischen 10 Gew.-% und 20 Gew.-% Wasserstoffperoxid sowie
    • – zwischen 10 Gew.-% und 20 Gew.-% Essigsäure,
    die man mit Wasser auf ein Drittel verdünnt und die anschließend heißvernebelt wird.
  • Die in den oben benannten bestimmten Ausführungsformen verwendeten Lösungen enthalten gegebenenfalls noch
    • – zwischen 0,1 Gew.-% und 0,5 Gew.-% Stabilisator,
    • – zwischen 0,5 Gew.-% und 1 Gew.-% Korrosionshemmer sowie
    • – zwischen 0% und 1% starke Säure.
  • Das wie oben definierte Verfahren umfaßt gegebenenfalls einen Waschschritt, der vor dem ersten Desinfektionsschritt durchgeführt wird.
  • Unter Waschschritt versteht man im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung einen Schritt des Waschens mit heißem Wasser oder mit einer wäßrigen Lösung von einem oder mehreren Detergentien, an den sich gegebenenfalls bzw. erforderlichenfalls ein oder mehrere Schritt(e) des Spülens mit heißem Wasser oder mit kaltem Wasser anschließt/anschließen.
  • Die Erfindung betrifft vorzugsweise ein wie oben definiertes Verfahren, bei dem der Waschschritt und der erste Desinfektionsschritt aus einem einzigen Wasch- und Desinfektionsschritt besteht, der durch Versprühen einer Mischung einer wäßrigen Peressigsäurelösung mit mindestens einem Schaumbildner und Detergens besteht.
  • Gemäß dieser bevorzugten Form kann das wie oben definierte Verfahren einen Schritt des Spülens mit Wasser umfassen, der vor dem Heißvernebelungsschritt durchgeführt wird.
  • Bei dem bei dem oben beschriebenen Verfahren verwendeten Detergens- und Schaumbildnertensid handelt es sich um eine Verbindung, die gegenüber Oxidation durch die Peressigsäure und/oder das Wasserstoffperoxid beständig ist.
  • Als Schaumbildner und Detergens sind zum Beispiel folgende zu nennen:
    • – anionische Tenside wie zum Beispiel Alkylbenzolsulfonate, Paraffin- und Olefinsulfonate, Diphenyloxiddisulfonate, Alkylsulfate, Alkylethersul fate, Alkylphosphate, Alkyletherphosphate oder Dialkylsulfosuccinate;
    • – nichtionische Tenside wie polyethoxylierte Fettalkohole, Alkylphenole oder Fettsäuren oder Amide von polyethoxylierten Fettsäuren, polyethoxylierte Fettamine, Ethanolamide, Zuckerderivate; oder Aminoxide, vor allem Alkyldimethylamine, – kationische Tenside, Alkyldimethylbenzylammoniumchloride oder Dialkyldimethylammoniumchloride, Imidazolinacetate oder Alkylaminacetate oder Methosulfate;
    • – amphotere Tenside, Betaine (Alkyldimethyl-, Alkylamidopropyl- oder Sulfobetaine) oder Imidazolinderivate.
  • Das wie oben beschriebene Verfahren ist insbesondere für das Waschen und die Desinfektion von Tierställen, insbesondere die Desinfektion von Vogelzuchtställen oder Schweineställen, bestimmt. Es ist jedoch nicht auf diese Ortskategorie allein beschränkt.
  • Das folgende Beispiel ist eine nichteinschränkende Veranschaulichung der Erfindung.
  • Anwendungsbeispiel
  • In einem Tierstall wird mit einer Schaumkanone, Typ Karscher, die mit einem 2-Liter-Tank ausgestattet ist und einen Wasserstrahl mit einer Atmosphärendruckleistung von 16 bis 25 Litern Wasser pro Minute fähig ist, eine schäumende Desinfektionslösung versprüht, die dadurch hergestellt wird, daß man 7,5 g einer wäßrigen Peressigsäure, die folgendes enthält,
    • – 5,4 Gew.-% Peressigsäure,
    • – 14,5 Wasserstoffperoxid,
    • – 17,9% Essigsäure,
    • – 0,2% nichtionisches Tensid (GenapolTM 2908 D)
    • – 0,7% Korrosionshemmer (Natriumdihydrogenphosphat),
    • – 0,1% Aminoxid (AromoxTM MCD-W),
    • – 0,2% Hydroxyethylidendiphosphonsäure (DequestTM 2010),
    • – 0,4% Schwefelsäure und
    • – Wasser ad 100%, sowie
    • – 7,5 g AromoxTM MCD-W,
    pro Liter Wasser verdünnt.
  • Es werden also drei Liter schäumende Desinfektionslösung pro Quadratmeter behandelter Oberfläche versprengt. Festzustellen sind das gute Aussehen und der gute Halt des Schaums auf den desinfizierten Oberflächen; dieser Schaum bleibt ungefähr 30 Minuten nach dem Versprühen intakt.
  • Der Ort unterliegt einer mehrtägigen hygienischen Karenzzeit, bleibt also geschlossen und ohne Tiere, anschließend heißvernebelt man dort mit Hilfe eines Heißvernebelungsgeräts TF 35 EL, das von der Firma IGEBA vertrieben wird, pro m3 6 ml einer wäßrigen Lösung, die dadurch hergestellt wird, daß man eine Zusammensetzung, die folgendes enthält:
    • – 5,4 Gew.-% Peressigsäure,
    • – 14,5 Wasserstoffperoxid,
    • – 17,9% Essigsäure,
    • – 0,2% nichtionisches Tensid (GenapolTM 2908 D)
    • – 0,7% Korrosionshememr (Natriumdihydrogenphosphat),
    • – 0,2% Hydroxyethylidendiphosphonsäure (DequestTM 2010),
    • – 0,4% Schwefelsäure sowie Wasser ad 100%
    auf ein Drittel mit Stadtwasser verdünnt.
  • Der Ort wird anschließend eine Stunde lang so gelassen und dann wird 15 Minuten belüftet, bevor er wieder verwendet wird.
  • Mittels Analyse gemäß der französischen Norm NFT 72281 von Proben, die vor dem abschließenden Belüften bezogen wurden, kann man bakterizidwirkungsmäßig eine Verminderung um mehr als 5, fungizidwirkungsmäßig eine Verminderung um mehr als 4 log und sporizidwirkungsmäßig eine Verminderung um mehr als 3 log nachweisen.
  • Man findet, daß die Prüfzusammensetzung bezüglich der globalen Desinfektionswirkung auf dem Luftweg konkurrenzlos ist. Weiterhin findet man nach mehreren Versuchen, daß die Gerätschaft keinerlei Verschleiß unterliegt, der sich auf spätere Heißvernebelungsvorgänge negativ auswirken könnte.

Claims (10)

  1. Verfahren zur Reinigung und Desinfektion eines Orts, das mindestens einen ersten Desinfektionsschritt und im Anschluß daran einen zweiten Desinfektionsschritt, der mittels Heißvernebelung einer wäßrigen Peressigsäurelösung durchgeführt wird, umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Desinfektionsschritt durch Versprühen einer Mischung aus einer wäßrigen Peressigsäurelösung und mit mindestens einem Schaumbildner durchgeführt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das verwendete schäumende Tensid eine Zusammensetzung, die gegenüber Oxidation durch Peressigsäure und/oder Wasserstoffperoxid beständig ist, ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, bei dem das verwendete schäumende Tensid ein Aminoxid der Formel (I): (R1)(R2)(R3)N→O (I)in der R1 einen geradkettigen oder verzweigten, gesättigten oder ungesättigten aliphatischen Rest mit 6 bis 30 Kohlenstoffatomen, insbesondere 8 bis 18 Kohlenstoffatomen, bedeutet, und R2 und R3, die gleich oder verschieden sind, unabhängig voneinander einen geradkettigen oder verzweigten Alkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen oder einen geradkettigen oder verzweigten Hydroxyalkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen bedeuten, ist.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem die Mischung der wäßrigen Peressigsäurelösung mit dem Schaumbildner mit einer Schaumkanone versprüht wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem das Gewichtsverhältnis von Peressigsäure zu Schaumbildner in der zu versprühenden Endzusammensetzung zwischen 0,5 und 2 beträgt.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei dem eine wäßrige Peressigsäurelösung verwendet wird, die folgendes umfaßt: – zwischen 1 Gew.-% und 10 Gew.-% Peressigsäure, – zwischen 5 Gew.-% und 30 Gew.-%, insbesondere zwischen 5 Gew.-% und 25 Gew.-%, Wasserstoffperoxid sowie – zwischen 5 Gew.-% und 25 Gew.-%, insbesondere zwischen 5 Gew.-% und 15 Gew.-%, Essigsäure, die man mit Wasser in einem Verhältnis von zwischen 0,05 und 0,1 verdünnt, wodurch man zu einer verdünnten Lösung gelangt, die man mit einem Schaumbildner in solch einer Menge versetzt, daß das Gewichtsverhältnis von Peressigsäure zu Schaumbildner in der zu versprühenden Zusammensetzung zwischen 0,75 und 1,5 beträgt.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, bei dem eine wäßrige Peressigsäurelösung verwendet wird, die folgendes umfaßt: – zwischen 3 Gew.-% und 6 Gew.-% Peressigsäure, – zwischen 10 Gew.-% und 20 Gew.-% Wasserstoffperoxid sowie – zwischen 10 Gew.-% und 20 Gew.-% Essigsäure, die man mit Wasser im Verhältnis 0,075 verdünnt, wodurch man zu einer verdünnten Lösung gelangt, die man mit einem Schaumbildner in solch einer Menge versetzt, daß das Gewichtsverhältnis von Peressigsäure zu Schaumbildner in der zu versprühenden Zusammensetzung gleich 1 ist.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß es vor dem ersten Desinfektionsschritt einen Waschschritt umfaßt.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, bei dem der Waschschritt und der erste Desinfektionsschritt aus einem einzigen Wasch- und Desinfektionsschritt bestehen, der durch Versprühen einer Mischung aus einer wäßrigen Peressigsäurelösung mit mindestens einem Schaumbildner und Tensid durchgeführt wird.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9 zum Waschen und zur Desinfektion von Tierställen, insbesondere zur Desinfektion von Vogelzuchtställen oder Schweineställen.
DE2003607740 2002-07-11 2003-07-09 Verfahren zur Desinfektion von Tierställen Expired - Lifetime DE60307740T2 (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
FR0208733 2002-07-11
FR0208733A FR2842110B1 (fr) 2002-07-11 2002-07-11 Procede de desinfection de locaux d'elevage

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE60307740D1 DE60307740D1 (de) 2006-10-05
DE60307740T2 true DE60307740T2 (de) 2007-09-13

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