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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine einziehbare Leiter bzw. Treppe,
insbesondere für
Fahrzeuge wie Wohnmobile, Wohnanhänger, Lieferwagen und dergleichen.
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Die
Patentschriften
US 4,110,673 ,
EP 447 372 ,
EP 559 624 und
US 4,369,984 beschreiben Betätigungsvorrichtungen
für das
Verdrehen von Treppenstufen für
Fahrzeuge gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
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Die
vorliegende Erfindung hat zum Ziel, die Herstellung solcher Vorrichtungen
zu vereinfachen und ihre Zuverlässigkeit
sowie ihren Betrieb zu verbessern.
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Dieses
Ergebnis wird gemäß der Erfindung dadurch
erreicht, dass eine Vorrichtung geschaffen wird, welche die im Anspruch
1 niedergelegten Merkmale aufweist. Weitere Merkmale sind in den
abhängigen
Ansprüchen
niedergelegt.
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Die
Vorteile, die sich aus der vorliegenden Erfindung ergeben, liegen
im wesentlichen in der Tatsache, dass die einziehbare Leiter bzw.
Treppe einfacher hergestellt werden kann, kosteneffektiver und selbst
nach einer lang andauernden und häufig wiederholten Verwendung
zuverlässig
ist, dass die Leiter bzw. Treppe mit dem zugehörigen Betätigungsmechanismus leichter
ist und in einem kleineren Hohlraum untergebracht werden kann, und
dass sie demgemäß auch an
Fahrzeugen montiert werden kann, die Hohlräume mit einer beschränkteren
Aufnahmefähigkeit
besitzen, in denen sie unterzubringen ist.
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Diese
und andere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich für den Fachmann
am besten aus der folgenden Beschreibung in Verbindung mit der beigefügten Zeichnung,
die praktische, nicht einschränkend
zu verstehende Ausführungsformen
wiedergibt; in der Zeichnung zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer Leiter bzw. Treppe gemäß der Erfindung in der vollständig offenen
oder ausgefahrenen Konfiguration;
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2 eine
Seitenansicht der Leiter oder Treppe aus 1 in einer
Konfiguration entsprechend einem Zustand, der zwischen dem vollständig ausgefahrenen
oder geöffneten
und dem vollständig eingefahrenen
oder geschlossenen Zustand liegt,
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3 eine
Seitenansicht der Leiter oder Treppe aus den vorhergehenden Figuren
in einem vollständig
geschlossenen oder eingefahrenen Zustand,
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4 eine
Seitenansicht eines der Verbindungsstäbe, die mit der Betätigungswelle
fest verbunden sind,
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5 eine
schematische Darstellung des Systems zum Antreiben der Welle (4),
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6 eine
vergrößerte Einzelheit
der schematischen Darstellung aus 5,
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7 eine
schematische Seitenansicht einer einziehbaren Leiter oder Treppe
gemäß einer weiteren
Ausführungsform
im vollständig
geöffneten oder
ausgefahrenen Zustand,
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8 eine
schematische Seitenansicht der Leiter oder Treppe aus 7 in
einer Konfiguration, die einem Zustand entspricht, der zwischen
dem vollständig
ausgefahrenen oder geöffneten
Zustand und dem voll eingefahrenen oder geschlossenen Zustand liegt,
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9 eine
Seitenansicht der Leiter oder Treppe aus den 7 und 8 in
einem vollständig geschlossenen
oder eingefahrenen Zustand,
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10 eine
Seitenansicht eines der Verbindungsstäbe, die fest mit der Betätigungswelle
verbunden sind,
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11 eine
Durchsichts-Seitenansicht einer einziehbaren Leiter oder Treppe
gemäß einer
dritten Ausführungsform
im vollständig
geöffneten
oder ausgefahrenen Zustand,
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12 eine
der 11 entsprechende Darstellung, durch die man jedoch
nicht hindurchsehen kann, und
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13 eine
Durchsichts-Seitenansicht der Leiter oder Treppe aus 11 in
einem geschlossenen oder eingefahrenen Zustand.
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Reduziert
auf ihre wesentlichen Elemente umfasst eine einziehbare Leiter bzw.
Treppe gemäß der Erfindung
wie in den 1 bis 6 der beigefügten Zeichnung
dargestellt, eine Trag- bzw. Lagerungsstruktur 1, die fest
an einem Fahrzeug (nicht dargestellt) in einem Hohlraum mit geeigneten
Abmessungen angebracht ist, eine obere Stufe 2 und eine
untere Stufe 3.
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Die
obere Stufe 2 ist frei bzw. leer laufend auf einer Welle 4 montiert,
die von der Struktur 1 getragen wird und sich parallel
zu den beiden Stufen 2, 3 erstreckt. Die untere
Stufe 3 steht mit der oberen Stufe 2 mit Hilfe
von zwei Stäben 5 in
Eingriff, deren Enden jeweils an den Seiten der beiden Stufen 2, 3 mit Hilfe
von entsprechenden zylindrischen Gelenken 52, 53 angelenkt
sind, deren Achsen sich parallel zur Welle 4 erstrecken.
Darüber
hinaus ist die untere Stufe 3 mit der Welle 4 durch
zwei seitliche Arme 6 verbunden, von denen jeder auf der
einen Seite 61 frei laufend auf der Welle 4 montiert
ist und auf der gegenüberliegenden
Seite mit der unteren Stufe 3 über ein Zylindergelenk 36 in
Eingriff steht, dessen Achse parallel zur Welle 4 verläuft. Darüber hinaus
besitzt jeder dieser Arme 6 im Bereich seiner Verbindung
mit der unteren Stufe 3 einen Schlitz 60, der
ein kreisbogenförmiges
Profil aufweist, wobei sich dieser Schlitz an einer Stelle oberhalb
des Gelenks 36 befindet und so angeordnet ist, dass seine
konkave Seite diesem Gelenk zugewandt ist. Der Schlitz 60 wirkt
als Führung
für einen
entsprechenden Stift 30, der an der Seite der unteren Stufe 3 vorgesehen
ist.
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Die
gegenüberliegenden
Enden A, B des Schlitzes 60 definieren zwei Begrenzungs-Anschlagspunkte
für den
Stift 30 in der geöffneten
Stellung der Leiter bzw. Treppe (wie in 1 dargestellt) bzw.
der geschlossenen Konfiguration (wie in den 2 und 3 dargestellt).
Die obere Stufe 2 – und mit
ihr die untere Stufe 3 über
den Stab 5 – ist
mit der Welle 4 durch ein paar von Verbindungsstäben 7 verbunden.
Jeder dieser Verbindungsstäbe 7 ist
auf der einen Seite auf die Welle 4 aufgekeilt und auf
der gegenüberliegenden
Seite mit einem Schlitz 70 versehen, der ein Bogen-Umfangsprofil
aufweist und als Führung
für das
Verschwenken des Gelenks 52 wirkt. Jeder der Verbindungsstäbe 7 befindet
sich im Bereich einer Flanke der oberen Stufe 2.
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Alternativ
kann nur ein einziger Verbindungsstab 7 beispielsweise
in einer zentralen Stelle an der Welle 4 vorgesehen und
mit der oberen Stufe 2 durch eine einzige Schwenk- oder
Steckverbindung parallel zu besagter Welle 4 verbunden
sein. Es sei darauf hingewiesen, dass an Stelle der beiden Verbindungsstäbe 7 oder
eines einzelnen Verbindungsstabes 7 irgendein geeignetes
Element vorgesehen sein kann, das in der Lage ist, die Bewegung
von der Welle 4 auf die obere Stufe 2 zu übertragen,
um letztere um die Achse der besagten Welle 4 zu drehen
bzw. zu schwenken.
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Die
Welle 4 kann durch einen Elektromotor mit einem Untersetzungsgetriebe 40 betätigt werden, der
mit dem Stromkreis des Fahrzeugs zu verbinden ist. Alternativ kann
die Drehung der Welle 4 von Hand mit Hilfe einer Kurbel
(nicht dargestellt) bewirkt werden. In den 1 bis 3 sind
in den entsprechenden Seitenansichten nur ein Stab 5, ein
Arm 6 und ein Verbindungsstab 7 sichtbar.
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Die
Arbeitsweise der oben beschriebenen Vorrichtung ist die folgende:
Beginnend
von der vollständig
ausgefahrenen Konfiguration der Treppe bzw. Leiter aus 1 wird
die Welle 4 im Uhrzeigersinn – in der Ebene der Zeichnung – angetrieben
und demgemäß werden
auch die Verbindungsstäbe 7 in
der gleichen Weise gedreht. Wenn das untere Ende des Schlitzes 70 eines
jeden Verbindungsstabes 7 den Schwenkzapfen des entsprechenden
Gelenks 52 erfasst, beginnt die obere Stufe 2 sich
nach oben zu drehen bzw. zu verschwenken. Infolge hiervon üben die
Stäbe 5,
die als Zugstäbe
wirken, eine Zugkraft auf die untere Stufe 3 aus, so dass
sich letztere um die Gelenke 36 dreht, die, wie in der
beigefügten
Zeichnung dargestellt, bezüglich
der Gelenke 52 und 53 versetzt angeordnet sind.
Die besagte Drehung der unteren Stufe 3 hält an, bis
jeder Stift 30 auf den Punkt B des Schlitzes 60 trifft,
der am Arm 6 vorgesehen ist (Konfiguration der 2).
Eine weitere Drehung der Welle 4 bewirkt eine entsprechende
Drehung der Gesamtheit der Stufen 2, 3, der Verbindungsstäbe 7 und
der Arme 6, bis eine vollständig geschlossene oder eingefahrene Konfiguration
erreicht ist, wie in 3 dargestellt.
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Das
Ausfahren der Leiter entspricht einer Folge von Positionen und Bewegungen,
die der oben beschriebenen Folge entgegengesetzt ist. Für eine sicherere
Verwendung des Systems kann die Struktur 1 mit quer verlaufenden
Ansätzen 10 versehen sein,
die geeignet sind, Anschlags-Begrenzungselemente zu bilden, wenn
die Leiter bzw. Treppe herausgezogen wird. Genauer gesagt erfassen,
wie in der beigefügten
Zeichnung dargestellt, die Begrenzungsanschläge 10 den Arm 6 und
hindern ihn dadurch, sich über
die Position der 1 hinaus nach unten zu verschwenken.
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Vorteilhafterweise
besitzt jeder Arm 6 einen Anschlag 62, an dem
die obere Stufe 3 anliegt, wenn die Leiter ausgefahren
ist, d. h. sich in der in 1 gezeigten
Stellung befindet. Dieser Anschlag 62 ist an einem vorbestimmten
Punkt des Arms 6 vorgesehen, d. h. an einem Punkt, der
sicher stellt, dass die Stufe 2 in einer horizontalen Ebene
liegt wenn sich die Leiter bzw. Treppe in ihrer geöffneten
oder ausgefahrenen Stellung befindet. Darüber hinaus kann vorteilhafterweise
nur ein Zugstab 5 in einer mittleren Position beispielsweise
anstelle von zwei Zugstäben verwendet
werden. Die gesamte Anordnung kann beispielsweise aus Metall hergestellt
sein. Wenn ein Elektromotor für
den Betrieb des Systems, d. h. für eine
Drehung der Welle 4 verwendet wird, können zwei elektrische Begrenzungsschalter
(nicht dargestellt) vorgesehen sein, um das System anzuhalten und
es zu veranlassen, die Stellungen der 1 und 3 einzunehmen.
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Vorteilhafterweise
kann als Maßnahme
zur Verhinderung eines Unfalls der Elektromotor mit einer Drehmoment-Begrenzung
ausgestattet sein, um zu verhindern, dass irgend ein Fremdkörper an
die Stufen 2, 3, die Arme 6, die Stäbe 5 oder
die Verbindungsstäbe 7 anschlägt, während sich
diese bewegen, und sie und/oder die Leiter bzw. Treppe beschädigt.
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Vorteilhafterweise
kann, wie in den 5 und 6 der beigefügten Zeichnung
dargestellt, für ein
von Hand erfolgendes Ausfahren und Zurückschieben der Stufen 2, 3 in
einer Notsituation, d. h. im Falle einer Blockierung des Untersetzungsgetriebes 4 oder
eines Ausfalls des betreffenden Stromkreises eine Vorrichtung 8 vorgesehen
sein, die dazu dient, die Welle 4 außer Eingriff zu bringen, und
die aus einem horizontalen, metallischen Profilstab 81 mit
quadratischem Querschnitt besteht, der auf der einen Seite mit dem
Untersetzungsgetriebe 40 verbunden und auf der anderen
Seite in eine fest mit dem Ende der Welle 4 verbundenen
Buchse 41 eingeführt
ist, die sich auf der gleichen Seite wie das Untersetzungsgetriebe 40 befindet,
wobei die Buchse mit einer radialen Rille 42 versehen ist,
die dazu dient, in ihrem Verbindungszustand einen Stift 82 aufzunehmen,
der von einer Traghülse 83 vorsteht,
die auf den Profilstab 81 aufgepasst ist. Ein Knopf 84 der
fest mit dem freien Ende des Profilstabs 81 vorgesehen
ist, dient dazu, diesen von Hand zu bewegen.
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Auf
diese Weise kann eine Übertragung
der Kraft vom Untersetzungsgetriebe 40 auf die Welle mit Hilfe
der Vorrichtung 8 erzielt werden. Das Herausziehen des
Knopfes 84 in einer Richtung weg von der Welle 4 bewirkt,
dass der Stift 82 aus seinem Sitz 42 in der Buchse 41 austritt
und dass infolge hiervon die Welle außer Eingriff kommt, so dass
sie von Hand bewegt werden kann. Die Freigabe des Knopfes 84 bewirkt,
dass die Übertragung
erneut durch die Wirkung einer Feder 85 gestartet wird,
die koaxial zum Profilstab 81 verläuft und für eine Wiedereinführung des Stiftes 82 in
die Rille 42 der Buchse 41 sorgt.
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Bei
dem in den 7 bis 10 der
beigefügten
Zeichnung dargestellten Beispiel umfasst eine einziehbare Leiter
bzw. Treppe gemäß der Erfindung eine
Trag- bzw. Lagerstruktur 1, die in sicherer Weise mit einem
Fahrzeug (nicht dargestellt) in einem Hohlraum mit geeigneten Abmessungen
in Eingriff gebracht werden kann, eine obere Stufe 2 und
eine untere Stufe 3. Besagte obere Stufe 2 ist
vermittels zweier Verbindungsstäbe 7 (einer
für jede
Seite der Stufe) mit einer Welle 4 verbunden.
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Jeder
Verbindungsstab 7 ist auf der einen Seite auf die Welle 4 aufgekeilt
und auf der gegenüberliegenden
Seite mit der oberen Stufe 2 durch ein zylindrisches Gelenk 77 verbunden,
dessen Achse sich parallel zu der der Welle 4 erstreckt.
Darüber
hinaus ist die obere Stufe 2 mit der Welle 4 durch
zwei seitliche Arme 6 verbunden, von denen jeder im Bereich
eines hinteren Teils 61 leer laufend auf der Welle 4 montiert
ist, und eine Stange 26 ist an jedem dieser Arme angelenkt,
wobei die Gelenkachse 261 parallel zur Achse der Welle 4 verläuft, während der Stab 26 in ähnlicher
Weise an der gegenüberliegenden
Seite mit einer entsprechenden Seite der oberen Stufe 2 an
einem Punkt 260 gelenkig verbunden ist, der bezüglich des
Gelenks 77, das die entsprechende Verbindungsstange 7 mit
dieser Stufe 2 verbindet, weiter voraus verbunden ist.
Die freien oder vorderen Enden 610 der Arme 6 tragen
die untere Stufe 3 im Zusammenwirken mit den Stäben 26.
Genauer gesagt ist jede Seite der unteren Stufe 3 mit einem
entsprechenden Arm 6 mit Hilfe eines Zylindergelenks 36 verbunden,
dessen Achse sich parallel zur der der Welle 4 erstreckt.
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Im übrigen steht
die untere Stufe 3 vermittels zweier entsprechender Zugstäbe 5 in
Eingriff mit den beiden Stäben 26.
Jeder der Zugstäbe
ist an der unteren Stufe 3 und am Stab 26 durch
Gelenke 527, 528 angelenkt, die Achsen besitzen,
die parallel zur Welle 4 verlaufen. Besagte Gelenke 527, 528 sind
jeweils im hinteren Teil der entsprechenden Seite der unteren Stufe 3 und
an einem Punkt des entsprechenden Stabes 26 vorgesehen,
der relativ nahe am Gelenk 260 liegt, d. h. näher am Gelenk 260 als
am gegenüberliegenden
Gelenk 261.
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Jeder
der Arme 6 besitzt im Bereich seiner Verbindung mit der
unteren Stufe 3 einen Schlitz 60, der ein Kreisbogenprofil
besitzt, wobei sich dieser Schlitz in einer Position über besagtem
Gelenk 36 befindet und so angeordnet ist, dass seine konkave Seite
auf dieses Gelenk zuweist. Der Schlitz 60 wirkt als Führung für einen
entsprechenden Zapfen 30, der an der entsprechenden Flanke
der unteren Stufe 3 vorgesehen ist. Die gegenüberliegenden
Enden A, B des Schlitzes 60 definieren zwei Begrenzungs-Anschlagspunkte
für den
Zapfen 30 in der geöffneten Stellung
der Leiter bzw. Treppe (wie in 7 dargestellt)
bzw. der Schließstellung
(wie in den 8 und 9 wiedergegeben).
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In
den 7 bis 10 sind in den entsprechenden
Seitenansichten nur ein Verbindungsstab 7, ein Stab 26,
ein Arm 6 und ein Zugstab 5 sichtbar. Jeder der
Stäbe 26 hat
einen quer verlaufenden Stift 262, der dazu dient, an einem
entsprechenden Anschlag 62 des betreffenden Armes 6 in
der ausgefahrenen oder offenen Stellung der Leiter bzw. Treppe gemäß 7 anzuliegen.
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Die
Arbeitsweise der oben beschriebenen Vorrichtung ist die folgende:
Beginnend
mit der vollständig
geöffneten
Konfiguration der Leiter bzw. Treppe aus 7 wird die
Welle 4 für
eine Drehung im Uhrzeigersinn – in
der Zeichnungsebene – angetrieben
und entsprechend werden auch die Verbindungsstäbe 7 in der gleichen Weise
gedreht. Dies bewirkt eine entsprechende Drehung und auch ein entsprechendes
Einfahren der oberen Stufe 2 und eine Drehung der Stäbe 26 um die
Gelenke 261. Zur gleichen Zeit üben die Zugstäbe 5,
die mit den Stäben 26 in
Eingriff stehen, eine Zugkraft auf die untere Stufe 3 im
Bereich der Gelenke 527 aus, die bewirkt, dass sich diese
untere Stufe nach oben dreht, bis die Stifte 30 an den
Anschlägen B
der Schlitze 60 anschlagen (siehe 8). Eine weitere
Drehung der Welle 4 führt
zu einer entsprechenden Drehung der Gesamtheit der Stufen 2, 3, der
Zugstäbe 5,
der Stäbe 26,
der Verbindungsstäbe 7 und
der Arme 6, bis eine vollständig geschlossene oder eingefahrene
Konfiguration erreicht wird, wie sie in 9 dargestellt
ist. Das Ausfahren der Leiter bzw. Treppe entspricht einer Folge
von Positionen und Bewegungen, die der eben beschriebenen entgegengesetzt
ist.
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Für eine sicherere
Verwendung des Systems kann die Struktur 1 mit quer verlaufenden
Fortsätzen 10 versehen
sein, die in der Lage sind, Begrenzungsanschlags-Elemente zu bilden,
wenn die Leiter bzw. Treppe herausgezogen wird. Genauer gesagt treffen, wie
bei dem in der beigefügten
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel
wiedergegeben, die Begrenzungsanschläge 10 auf den Arm 6 und
hindern ihn dadurch, sich über
die Position aus 7 hinaus nach unten zu drehen.
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Gemäß dem in
den 11 bis 13 der beigefügten Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die Arme 6 und die untere Stufe 3 im wesentlichen
wie bei den vorausgehenden Beispielen geformt und miteinander verbunden.
Die obere Stufe 2 und das freie Ende der Arme 6 bilden
einen einzigen Körper,
so dass sie fest miteinander verbunden und leer laufend auf der
Welle 4 angeordnet sind. In diesem Fall ist jeder Verbindungsstab 7,
der an einem Ende auf der Welle 4 festgekeilt ist, am anderen Ende
mit dem entsprechenden Zugstab 5 durch ein Gelenk 75 verbunden,
dessen Achse parallel zur Welle 4 verläuft. Das andere Ende eines
jeden Zugstabes 5 ist mit einer entsprechenden Flanke der
unteren Stufe 3 durch ein Gelenk 53 verbunden,
dessen Achse parallel zu der des anderen Gelenks und somit zur Welle 4 verläuft. Auch
in diesem Fall kann die Lager- bzw.
Tragstruktur 1 mit quer verlaufenden Fortsätzen 10 versehen
sein, die in der Lage sind, als Begrenzungsanschläge beim
Herausziehen der Leiter bzw. Treppe zu wirken.
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Die
Arbeitsweise ist die folgende:
Beginnend mit der Stellung aus 11 wird
die Welle 4 für
eine Drehung im Uhrzeigersinn – in
der Zeichnungsebene – angetrieben
und dementsprechend werden auch die Verbindungsstäbe 7 in
der gleichen Weise gedreht. Dies bewirkt eine entsprechende Drehung
der Zugstäbe 5 um
die Gelenke 36, wie durch den Pfeil F in 11 angezeigt, bis
die auf diese Weise von dem Zugstab 5 auf die untere Stufe 3 ausgeübte Wirkung
eine Positionierung der Zapfen 30 an den Begrenzungsanschlägen B der
in den Armen 6 ausgebildeten Schlitze 60 bewirkt.
Eine weitere Drehung der Verbindungsstäbe 7 führt zu einer Drehung
der Baueinheit um die Welle 4 bis die in 13 gezeigte
Stellung erreicht ist.
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Gemäß dem in
den 1 bis 3 und 7 bis 9 dargestellten
Ausführungsbeispiel stehen
die Zugstäbe 5 mit
den Verbindungsstäben 7 über die
obere Stufe 2 in Eingriff. Gemäß dem in den 11 bis 13 dargestellten
Ausführungsbeispiel sind
die Zugstäbe 5 direkt
mit den Verbindungsstäben 7 über die
Gelenke 75 verbunden, wobei die Verbindung zwischen den
Zugstäben 5 und
der oberen Stufe 2 durch die Verbindungsstäbe 7 erzielt
wird, und die Verbindung zwischen den Verbindungsstäben 7 und
der oberen Stufe 2 über
die Zugstäbe 5 und
die untere Stufe 3, wobei letztere an Armen 6 angelenkt
ist, die mit der oberen Stufe 2 einstückig ausgebildet sind.