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DE60025718T2 - Gesichtsschutzschirm - Google Patents

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DE60025718T2
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Jan Folkesson
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Peltor AB
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    • A42HEADWEAR
    • A42BHATS; HEAD COVERINGS
    • A42B3/00Helmets; Helmet covers ; Other protective head coverings
    • A42B3/04Parts, details or accessories of helmets
    • A42B3/18Face protection devices
    • A42B3/22Visors
    • A42B3/226Visors with sunscreens, e.g. tinted or dual visor
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F9/00Methods or devices for treatment of the eyes; Devices for putting-in contact lenses; Devices to correct squinting; Apparatus to guide the blind; Protective devices for the eyes, carried on the body or in the hand
    • A61F9/04Eye-masks ; Devices to be worn on the face, not intended for looking through; Eye-pads for sunbathing
    • A61F9/045Eye-shades or visors; Shields beside, between or below the eyes

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Description

  • Anwendungsgebiet
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Gesichtsschutzschirm zum Schutz des Gesichtes eines Trägers, welcher durch Ätzen von Metall hergestellt wird und ein Gitter aufweist, das eine große Anzahl von lichtdurchlässigen Öffnungen bildet, wobei die Öffnungen unterschiedliche Flächen beinhalten.
  • Stand der Technik
  • Gesichtsschutzschirme zur hauptsächlichen Anwendung in der Forstwirtschaft sind in zahlreichen Variationen und Ausführungen bekannt.
  • Wie der Name erkennen lässt, ist ein Gesichtsschutzschirm vorgesehen, um das Gesicht des Trägers, vor allem aber dessen Augen zu schützen, ohne die Sicht des Trägers in irgendeinem spürbarem Maße zu beeinträchtigen. Es gibt im Wesentlichen zwei Risikofaktoren, welche der Gesichtsschutzschirm vermindern oder vorzugsweise ganz eliminieren soll. Zum einen soll der Gesichtsschutzschirm herumfliegendes Material, z. B. Staub, Sägespäne usw. fernhalten. Zweitens muss der Gesichtsschutzschirm vor dem Eindringen von scharfen Gegenständen, z. B. kleinen Ästen, Zweigen usw. schützen. Herumfliegende Fremdkörper dringen oft schräg von unten ein, während andererseits scharfe Gegenstände aus irgendeiner Richtung kommen können.
  • Bisher sind aus dem Stand der Technik Gesichtsschutzschirme bekannt, welche aus dünngewebtem Metalldraht bestehen. Solche Gesichtsschutzschirme können adäquaten Schutz gegen herumfliegende Fremdkörper bieten, wenn die Maschen genügend klein sind, aber andererseits ist der Schutz gegen das Eindringen von spitzen oder scharfen Gegenständen beträchtlich schlechter, weil die einzelnen Drähte in dem Gesichtsschutzschirm zueinander verschieblich sind.
  • Aus dem bisherigen Stand der Technik ist auch bekannt, Gesichtsschutzschirme durch Anwendung eines Ätzverfahrens aus Metallblech herzustellen.
  • Gleichgültig ob der Gesichtsschutzschirm aus Metall geätzt oder gewebt ist, beeinträchtigt er selbstverständlich die Sicht des Trägers mehr oder weniger ernsthaft. Um diesem Problem zu begegnen, schlägt z. B. EP 689 812 die Herstellung von Gesichtsschutzschirmen aus zwei verschiedenen Materialien vor, mit einem mittlerem Bereich des Schutzschirmes, der aus einer transparenten Sichtplatte gebildet ist, während die peripheren Teile aus einem gewebten Metallnetz bestehen.
  • Die transparente Sichtplatte ermöglicht eine gute Sicht, solange sie neu ist, aber sie ist schnell zerkratzt und folglich verschlechtert sich die Qualität. Weiterhin verursacht eine Sichtplatte des genannten Typs oft Probleme, weil sie beschlägt.
  • US 1 959 915 offenbart eine linsenlose Brille, welche geschaffen wurde, um die Sicht des Trägers ähnlich wie bei bifokalen Linsen zu verbessern. Die Brille besitzt eine Anzahl von kleinen Öffnungen, welche sorgfältig in geeignetem Abstand angeordnet sein müssen, um den erwünschten Effekt zu erzielen. Die Brille bedeckt nur die Augen des Trägers.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten Gesichtsschutzschirm in der Weise zu schaffen, dass die dem Stand der Technik anhaftenden Nachteile vermieden werden. Insbesondere hat die vorliegende Erfindung die Aufgabe, einen Gesichtsschutz zu realisieren, welcher ein Maximum an ungehinderter Sicht innerhalb der Sektoren gewährleistet, in welchen dies am wichtigsten ist, ohne dass irgendeine Verschlechterung der mechanischen Festigkeit oder irgendein bemerkbarer Anstieg im Eindringen von herumfliegenden Gegenständen eintritt.
  • Lösung
  • Der Erfindungsgegenstand, welcher die Basis der vorliegenden Erfindung bildet, wird mit einem Gesichtsschutzschirm nach Patentanspruch 1 erreicht.
  • In Realisierung dieser Haupteigenschaft weist der Gesichtsschutzschirm einen mittleren Bereich auf, der vorzugsweise in der Mitte und im oberen Teil des Schutzschirmes angeordnet ist, wo die Lichtübertragung größer ist als im übrigen Teil des Schutzschirmes. Unterhalb und an den Seiten dieses Bereiches besitzt der Gesichtsschutzschirm Bereiche mit geringerer Lichtübertragung und dementsprechend erhöhter Festigkeit und größerem Schutz gegen herumfliegende Gegenstände.
  • Kurze Beschreibung der anliegenden Zeichnungen
  • Die vorliegende Erfindung soll im Weiteren unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen näher erläutert werden. In den anliegenden Zeichnungen zeigen:
  • 1 die linke Hälfte eines Schutzschirmes, der erfindungsgemäß gestaltet ist; und
  • 2 verschiedene Teilansichten A-C von unterschiedlichen Bereichen in dem Gesichtsschutzschirm nach 1.
  • Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
  • In 1 zeigt die Strich-Punkt-Linie 1 die vertikale Mittellinie eines erfindungsgemäßen Schutzschirmes. Dies bedeutet, dass der dargestellte Teil des Schutzschirmes die linke Hälfte des Schutzschirmes zeigt, und daraus folgend, dass der Schutzschirm eine rechte Hälfte besitzt, welche das Spiegelbild der dargestellten Hälfte ist.
  • Der Schutzschirm wird durch ein Ätzverfahren in ein geeignetes Blechmaterial, z. B. in Edelstahl hergestellt. Im Ergebnis des Ätzverfahrens werden bestimmte Teile des ursprünglichen Blechmateriales entfernt, so dass ein Sieb verbleibt, welches eine große Zahl von lichtdurchlässigen Öffnungen in dem Schutzschirm bildet oder abgrenzt. Die Öffnungen können unterschiedliche Gestaltungen aufweisen. Jedoch haben die Öffnungen entsprechend der vorliegenden Erfindung und der bevorzugten Ausführungsform, wie sie hier im Text beschrieben und in den Zeichnungen dargestellt ist, dieselbe Grundform.
  • Der Schutzschirm ist mit einem oberen mittleren Bereich 2 mit einer Lichtdurchlässigkeit oder Lichtübertragungsfähigkeit von etwa 80 % versehen. Dieser obere mittlere Bereich erstreckt sich von der Oberkante 5 des Schutzschirmes nach unten etwa bis zur Hälfte der Höhe des Schutzschirmes. In seitlicher Richtung umfasst er etwa die Hälfte der Breite des Schutzschirmes. In der dargestellten Ausführungsform ist der obere mittlere Bereich in seiner Gestalt etwa rechteckig, er kann aber auch eine mehr abgerundete Form aufweisen.
  • Unterhalb und an den Seiten des oberen mittleren Bereiches befindet sich ein Zwischenbereich 3 mit einer Lichtübertragungsfähigkeit von etwa 70 %. An der Mittellinie 1 des Schutzschirmes hat der Zwischenbereich eine Höhe in der Größenordnung von 1/4 der Gesamthöhe des Schutzschirmes. Weiterhin erstreckt er sich von den vertikalen Seitenkanten des oberen mittleren Bereiches etwa zur Hälfte nach außen zu den Seitenkanten 6 des Schutzschirmes.
  • Der verbleibende Bereich des Schutzschirmes, d. h. seine seitlichen Kantenbereiche und der untere Bereich bilden einen unteren Kantenbereich 4 mit einer Übertragungsfähigkeit des Lichtes in der Größenordnung von etwa 60 %.
  • Eine große Lichtübertragungsfähigkeit wie in dem oberen mittleren Bereich 2 bedingt jedoch, dass das verbleibende Material in dem Gitter nur 20 % der Gesamtfläche ausmacht. Daraus folgt, dass ein Bereich des Schutzschirmes mit einer solch hohen Übertragungsfähigkeit mechanisch schwächer ist als der, welcher im unteren Kantenbereich mit einer Lichtübertragungsfähigkeit in der Größenordnung von 60 % vorhanden ist, in welchem das Gitter 40 % des ursprünglichen Blechmaterials ausmacht.
  • Durch Anordnung der unterschiedlichen Bereiche 2, 3 und 4 des Schutzschirmes in der zuvor beschriebenen Weise in Bezug zueinander erhält man einen mittleren Sichtbereich mit einer hervorragenden Lichtübertragungsfähigkeit sowie untere und seitliche Bereiche mit einer vor allem großen mechanischen Festigkeit, die einen guten Schutz gegen herumfliegende Gegenstände und deren Eindringen bieten.
  • 2 zeigt Detaildarstellungen der Flächen A, B und C, wie sie in 1 bezeichnet sind. Aus 2 wird klar, dass die Öffnungen in den verschiedenen jeweiligen Bereichen 2, 3 und 4 des Schutzschirmes dieselbe Form jedoch unterschiedliche Größen besitzen. Dies wird erreicht, indem die Öffnungen 7, 8 und 9 denselben Mittenabstand sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung haben. Dies hat zur Folge, dass die im Gitter vorhandenen Stege, welche in dieser Weise beim Ätzen des ursprünglichen Blechmaterials verbleiben, in den Alternativen A, B und C unterschiedliche Breiten aufweisen.
  • Aus 2 wird ferner klar, dass die Öffnungen 7, 8 und 9 alle eine sechseckige Form aufweisen und in horizontaler Richtung wesentlich kürzer sind als in vertikaler Richtung. Demzufolge sind die Öffnungen lang und eng, was sich als größerer Vorteil zur Verminderung der Reflexion erwiesen hat. Diese Form führt auch dazu, dass beliebig geformte Partikel, welche in beliebiger Ausrichtung auf den Schutzschirm treffen, eine beträchtlich geringere Chance haben, im selben Größenverhältnis zwischen den Partikeln und den Öffnungen durch die Öffnungen zu gelangen, als dies der Fall wäre, wenn die Öffnungen dieselbe seitliche Ausdehnung wie die vertikale Ausdehnung hätten, wobei der Flächenbereich denselben Übertragungsgrad beibehält.
  • In der Teilfigur A in 2 der dargestellten Ausführungsform hat die Öffnung 7 eine vertikale Gesamtausdehnung von 4,0 mm und eine Gesamtbreite von 1,5 mm. Die entsprechenden Werte in B sind 3,82 mm und 1,38 mm. In der Alternative C beträgt die Höhe 3,65 mm, während die Breite 1,25 mm beträgt. Die Breite der Gitterstege, welche die Öffnungen bilden, beträgt in Alternative A 0,25 mm, in Alternative B 0,38 mm und in Alternative C 0,5 mm.
  • Die zuvor beschriebene Gestaltung und Struktur des Gitters und der Öffnungen 7, 8 und 9 besitzt keine Unregelmäßigkeiten im Gitter, so dass aus diesem Grund nicht zu befürchten ist, dass die Gitterbereiche mit unterschiedlicher Übertragungsfähigkeit in dem Zwischenbereich nicht „zueinander passen". Weiterhin bewirkt die zuvor beschriebene Struktur, dass die Grenzlinie zwischen den Bereichen von unterschiedlicher Übertragungsfähigkeit im Prinzip in jeder beliebigen Weise geformt sein kann.

Claims (7)

  1. Gesichtsschutzschirm zum Schutz des Gesichtes eines Trägers, hergestellt durch Ätzen von Metall, umfassend ein Gitter, welches eine große Anzahl von lichtdurchlässigen Öffnungen (7, 8, 9) bildet, wobei die Öffnungen unterschiedliche Flächen beinhalten, dadurch gekennzeichnet, dass der Schutzschirm mindestens zwei Bereiche (2, 3, 4) aufweist und die Fläche jeder Öffnung innerhalb jedes Bereiches gleich ist, und die Flächen der Öffnungen in verschiedenen Bereichen unterschiedlich sind.
  2. Schutzschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er einen oberen mittleren Bereich (2) mit größerer Lichtdurchlässigkeit als die übrigen Bereiche (3, 4) des Schutzschirmes aufweist.
  3. Schutzschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass er einen oberen mittleren Bereich (2), einen Zwischenbereich (3), der um den oberen mittleren Bereich angeordnet ist, und eine untere Randzone (4), die um diesen angeordnet ist, aufweist; und dass die Lichtdurchlässigkeit im oberen mittleren Bereich größer ist als in dem Zwischenbereich, in welchem die Lichtdurchlässigkeit größer ist als in dem Randbereich.
  4. Schutzschirm nach einem jeden der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen (7, 8, 9) in Seitenrichtung gemessen den gleichen Mittellinienabstand aufweisen, gleichgültig, wo sie im Schutzschirm angeordnet sind.
  5. Schutzschirm nach einem jeden der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen (7, 8, 9) in senkrechter Richtung gemessen den gleichen Mittellinienabstand aufweisen, gleichgültig, wo sie im Schutzschirm angeordnet sind.
  6. Schutzschirm nach einem jeden der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen sechseckig sind, mit zwei annähernd parallelen Seiten, die länger als die übrigen Seiten sind, wobei die parallelen Seiten in vertikaler Richtung des Schutzschirmes verlaufen.
  7. Schutzschirm nach einem jeden der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen in den verschiedenen Bereichen zueinander unterschiedliche Gestaltungen aufweisen.
DE60025718T 1999-05-11 2000-05-05 Gesichtsschutzschirm Expired - Lifetime DE60025718T2 (de)

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