DE3721699A1 - Gesichts-schutzschirm aus einem fadennetzwerk - Google Patents
Gesichts-schutzschirm aus einem fadennetzwerkInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Gesichts-Schutzschirm aus einem
Netzwerk wie beispielsweise aus Metalldrähten oder aus
Kunststoff-Fäden. Ein derartiger Schutzschirm wird vorzugsweise
verwendet, um zu verhindern, daß beim Arbeiten mit Motorsägen
entstehende Späne in das Gesicht des Arbeiters fliegen können.
Bei Forstarbeiten werden verschiedene Schutzeinrichtungen
verwendet, um Verletzungen zu verhindern. Diese Einrichtungen
umfassen verschiedene Arten von Gesichts-Schutzschirmen,
welche verwendet werden, um zu verhindern, daß Späne, welche
beim Sägen mit der Motorsäge entstehen, in das Gesicht des
Arbeiters fliegen können, und zwar insbesondere in den
Augenbereich. Derartige Schutzschirme sind im allgemeinen am
Schutzhelm des Arbeiters angelenkt.
Durchgehende transparente Plastikschirme wurden für diesen
Zweck versucht. Ein derartiger Schutzschirm ermöglicht zwar
eine gute Durchsicht und hindert gleichzeitig irgendwelche
Festteilchen am Auftreffen auf das Gesicht. Ein derartiger
durchgehender Schutzschirm hat sich jedoch als nicht besonders
gute Lösung erwiesen, da Harz von den Spänen am Schutzschirm
festkleben bleibt, daß ferner Brechungsfehler auftreten können,
da ein Wasserfilm bei regnerischem Wetter sich schnell
entwickelt und da die Luftzirkulation an der Innenseite des
Schutzschirmes unzureichend ist, was eine Kondensbildung an
der Innenseite verursacht und daher das Blickfeld des Arbeiters
beträchtlich stört. Die schlechte Ventilation verursacht auch,
daß das Gesicht des Arbeiters unzureichend gekühlt wird.
Angesichts dieser und weiterer Nachteile haben sich Kunststoff-
Schutzschirme dieser Art keines großen Erfolges erfreut.
Ein aus einem feinen Gewebe oder Netz aus Fäden wie
beispielsweise Metalldrähten oder Kunststoff-Fäden
hergestellter Schutzschirm schaltet die vorgenannten Nachteile
weitgehend aus. Ein derartiger Schutzschirm ist leicht und
ergibt eine gute Ventilation und Kühlung und verhindert dadurch
jegliche störende Kondensbildung. Ein herkömmlicher Schutzschirm
aus Netzwerk hat jedoch infolge seiner relativ geringen
Lichtdurchlässigkeit einen großen Nachteil, da das Netzwerk
ausreichend fein sein muß, damit nicht zuviel Spänchen
hindurchgelangen können. Trotz anderer günstiger Merkmale
besteht eine gewisse Unwilligkeit, derartige Schutzschirme zu
verwenden, und zwar hauptsächlich wegen des gestörten
Gesichtsfeldes des Arbeiters. Durchgeführte Studien haben
gezeigt, daß weniger als die Hälfte der Forstarbeiter, welchen
derartige Schutzschirme zur Verfügung stehen, dieselben bei
Benutzung einer Motorsäge tatsächlich auch tragen.
Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, einen
Gesichts-Schutzschirm aus einem Fadennetzwerk zu schaffen,
welcher wesentlich bessere optische Eigenschaften als die
herkömmlichen Maschen-Schutzschirme besitzt, während er im
wesentlichen die gleiche Fähigkeit besitzt, gegen den
Schutzschirm geschleuderte Festteilchen am Durchdringen zu
hindern.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung einen Gesichts-
Schutzschirm zur Verhinderung des Durchganges von gewöhnlich
sehr kleinen Teilchen, bestehend aus einem Faden-Netzwerk,
dessen Fäden in zwei verschiedenen Richtungen über den
Schutzschirm verlaufen und dadurch ein Netz aus
Durchsichtsöffnungen durch den Schirm definieren, vor, welcher
im wesentlichen dadurch gekennzeichnet ist, daß die Fäden in
einem derartigen Abstand voneinander verlaufen, daß jede
Öffnung im Netzwerk eine Abmessung in einer Richtung besitzt,
welche kleiner ist als die Mindestabmessung der Teilchen, und
eine Abmessung in wenigstens einer anderen Richtung besitzt,
welche die Mindestabmessung der Teilchen wesentlich
überschreitet.
Die Öffnungen im Netzwerk haben vorzugsweise im wesentlichen
rechteckige Form.
Weitere Merkmale und Besonderheiten der Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels anhand der beiliegenden Zeichnungen;
es zeigt
Fig. 1 eine Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Gesichts-
Schutzschirmes; und
Fig. 2 einen vergrößerten Ausschnitt des Schutzschirmes
aus Fig. 1 zur Darstellung einer Ausführung des
Netzwerkes.
Der lediglich als bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung
in der Zeichnung wiedergegebene Schutzschirm 10 ist dazu
bestimmt, vor dem Gesicht einer Person getragen zu werden,
welche irgendwelche Arbeiten wie beispielsweise mit Motorsägen
durchführen muß, wobei die Wahrscheinlichkeit besteht, daß
Teilchen in einer Abmessung entstehen, welche die Augen oder
das Gesicht der Person verletzen können, falls irgendeines
der Teilchen auf ihn trifft. Der Schutzschirm besitzt einen
starren umlaufenden Rahmen 11, welcher an einem Helm oder Hut
angelenkt oder starr an ihm befestigt werden kann, oder an
einem Kopfband oder einem auf dem Kopf getragenen Gestell in
irgendwie geeigneter Weise befestigt werden kann.
Straff über den Rahmen 11 gespannt und von ihm festgehalten
ist ein Netzwerk aus Fäden, bei denen sich es um Metalldraht,
geeignetes Kunststoff- oder polymeres Material oder irgendein
anderes Material ausreichender Festigkeit handeln kann, welches
nicht dehnbar sein soll, so daß das Netzwerk seine Form behält.
Das dargestellte Netzwerk ist deutlicher in Fig. 2 zu sehen,
wobei es sich um eine Vergrößerung des willkürlich ausgewählten
Bereiches 14 des Drahtnetzwerkes 12 handelt. Das dargestellte
Netzwerk besitzt senkrechte Fäden 16 und waagerechte Fäden 18,
welche einander derart kreuzen, daß sie rechteckige Öffnungen
20 definieren. Die Fäden können an jedem Kreuzungspunkt
miteinander verbunden werden oder in herkömmlicher Weise
gewebt werden, d. h. jeder waagerechte Faden 18 verläuft über
und unter einander abwechselnden senkrechten Fäden 16 und
umgekehrt.
Das wichtigste Merkmal der Erfindung liegt in der Form und den
Abmessungen der Öffnungen 20 im Netzwerk, welche naturgemäß
durch die ausgewählten Positionen der Fäden 16 und 18 über den
Schirmrahmen 11 erzeugt werden. In einer Richtung, hier der
vertikalen Richtung längs der Fäden 16, ist der Abstand
zwischen den Fäden 18 des Netzwerkes derart ausgewählt, daß
er etwas kleiner ist als die Mindestabmessung der nicht
dargestellten Teilchen, welche vom Netzwerk 12 blockiert
werden sollen. In einer anderen Richtung, hier in der
rechtwinklig dazu verlaufenden waagerechten Richtung längs der
Fäden 18 oder eventuell auch längs einer Diagonale über eine
Öffnung 20, wird der Abstand zwischen den Fäden 16 oder
eventuell zwischen zwei gegenüberliegenden Ecken einer Öffnung
derart gewählt, daß er wesentlich die Mindestabmessung der
gleichen Teilchen überschreitet. Durch eine derartige
Dimensionierung der Öffnungen 20 infolge geeigneter Anordnung
der Fäden des Netzwerkes im Rahmen 11 werden die Forderungen
der Erfindung erfüllt und die nachstehend beschriebenen
Vorteile derselben ebenfalls erreicht.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Fäden
im Rahmen 11 derart angeordnet, daß sie ein Netzwerk mit
rechteckigen Öffnungen 20 definieren. Durch einfache
Veränderung der Laufrichtung irgendeines der Fäden 16 oder 18
über den Rahmen 11, kann den Öffnungen 20 irgendeine andere
vielseitige polygonale Form gegeben werden. Dadurch, daß eine
weitere Gruppe von Fäden oder Drähten zusätzlich in einer
dritten Richtung, beispielsweise diagonal in den Fig. 1
und 2, vorgesehen wird, können für die Öffnungen im Netzwerk
noch weitere polygonale Formen gebildet werden. Außerdem kann
ein spezielles Netzwerk auch mit oval geformten Öffnungen usw.
gebildet werden. Die spezielle Form der Öffnungen im Draht- oder
Fadennetzwerk ist eine Angelegenheit der Wahl und der
Zweckmäßigkeit, so lange die dimensionalen Forderungen an
das Netzwerk, welche vorstehend erläutert wurden, erfüllt
werden.
Bei den dargestellten rechteckigen Öffnungen, bei denen die
beiden Richtungen längs der Fäden 16 und 18 verlaufen, ist
das Verhältnis zwischen der Länge der kurzen Seite 16 und der
langen Seite 18 einer jeden Öffnung eine Angelegenheit der
Auswahl entsprechend den speziellen Teilchen, deren Durchgang
verhindert werden soll. Es wurde festgestellt, daß die Vorzüge
der Erfindung sich dann ergeben, wenn das Verhältnis der Länge
der kurzen Abmessung einer jeden Öffnung zur Längenabmessung
dieser Öffnung 0,4-0,85 beträgt. Ein bevorzugtes Verhältnis
zwischen den kurzen und langen Seiten einer jeden Öffnung in
dem rechteckigen Netzwerk wurde mit 0,72 festgestellt.
Die Ausbildung des erfindungsgemäß vorgeschlagenen
Schutzschirmes bietet folgende Vorteile gegenüber den
herkömmlichen Maschen-Schutzschirmen, welche aus im
allgemeinen quadratischen Netzwerken hergestellt sind:
Über die gleiche Fläche des Netzwerkes ist die
Lichtdurchlässigkeit der herkömmlichen und der
erfindungsgemäßen Schutzschirme zumindest annähernd die
gleiche, während ein Schutzschirm mit beispielsweise
rechteckigen Maschen beträchtlich weniger Teilchen, wie
beispielsweise Späne, durchlassen kann als ein Schutzschirm
mit quadratischen Maschen.
Wenn außerdem Wasser auf einen Drahtmaschen-Schutzschirm
fällt, bildet sich infolge der Oberflächenspannung
wahrscheinlich ein Flüssigkeitsfilm in den Maschenöffnungen
und verringert infolgedessen die optischen Eigenschaften des
Schutzschirmes. Die Wahrscheinlichkeit einer Bildung derartiger
Flüssigkeitsfilme bei Schutzschirmen mit rechteckigen Maschen
ist wesentlich geringer als bei quadratischen Maschen.
Rechteckige Maschen geben das Wasser besser frei und bieten
daher bei regnerischem Wetter einen wesentlich besseren
Durchblick.
Ein Vergleich zwischen einem Schutzschirm, der aus einem
rechteckigen Netzwerk hergestellt ist, mit einem aus einem
quadratischen Netzwerk, wobei die Seiten der Quadrate die
gleiche Länge wie die kurze Seite des Rechteckes besitzen,
zeigt, daß Schutzschirme mit rechteckigen Maschen wesentlich
mehr Licht durchlassen als Schutzschirme mit quadratischen
Maschen. Allerdings haben beide Schutzschirme im wesentlichen
die gleiche Fähigkeit, den Durchgang von Festteilchen zu
verhindern.
Überraschenderweise wurde auch festgestellt, daß die Stabilität
des Netzwerkes mit rechteckigen Maschen im Vergleich zu einem
mit quadratischen Maschen, bei dem die Seiten der Quadrate
annähernd die gleiche Länge wie die kurze Seite der Rechtecke
besitzen, zunimmt. Infolgedessen kann der Drahtdurchmesser
verringert werden, während eine ausreichende Steifheit des
Schutzschirmes bestehen bleibt.
In praktischen Versuchen wurden verschiedene Arten herkömmlicher
Schutzschirme mit dem erfindungsgemäßen Schutzschirm in Bezug
auf die Lichtdurchlässigkeit und die Durchlässigkeit von Spänen
verglichen. Die verschiedenen Netzwerke wurden mit einer
Lichtquelle von spezifischer Stärke bestrahlt und die Menge
an einfallendem Licht, welches durch die Maschen hindurchging,
wurde gemessen. Dabei ergaben sich nachstehende Resultate:
Somit wurden bei quadratischen Maschen 31% des einfallenden
Lichtes absorbiert, während bei rechteckigen Maschen nur 20,5%
des einfallenden Lichtes absorbiert wurden. Die rechteckigen
Maschen absorbierten daher 37% weniger Licht als die
quadratischen Maschen. Außerdem konnten keine meßbaren
Unterschiede in der Menge von durch die Maschen hindurchgehenden
Spänen festgestellt werden.
Der erfindungsgemäße Schutzschirm besitzt daher weitgehend
überlegene optische Qualitäten, welche die Bereitwilligkeit
der Arbeiter, einen Schutzschirm beim Arbeiten zu verwenden,
erhöhen dürfte. Diese Annahme wurde bei einer praktischen
Untersuchung bestätigt. Eine willkürlich ausgewählte Gruppe
von Arbeitern wurde mit Schutzschirmen einer herkömmlichen
Art ausgerüstet, während eine zweite, ebenfalls willkürlich
ausgewählte, gleich große Gruppe mit erfindungsgemäßen
Schutzschirmen ausgerüstet wurde. Es wurde festgestellt, daß
nur etwa 40% der Arbeiter in der ersten Gruppe ihre
Schutzschirme ständig verwendeten, während die entsprechende
Anzahl in der zweiten Gruppe etwa 80% betrug.
Selbstverständlich läßt sich die Erfindung gegenüber dem
vorbeschriebenen bevorzugten Ausführungsbeispiel auf
verschiedenste Weise abwandeln, ohne daß dabei der Grundgedanke
der Erfindung verlassen werden müßte.
Claims (12)
1. Gesichts-Schutzschirm zur Verhinderung des Durchganges von
gewöhnlich sehr kleinen Teilchen, bestehend aus einem Faden-
Netzwerk, dessen Fäden in zwei verschiedenen Richtungen über
den Schutzschirm verlaufen und dadurch ein Netz aus
Durchsichtsöffnungen durch den Schirm definieren, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fäden (16, 18) in einem
derartigen Abstand voneinander verlaufen, daß jede Öffnung im
Netzwerk (12) eine Abmessung in einer Richtung besitzt, welche
kleiner ist als die Mindestabmessung der Teilchen, und eine
Abmessung in wenigstens einer anderen Richtung besitzt, welche
die Mindestabmessung der Teilchen wesentlich überschreitet.
2. Schutzschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Faden-Netzwerk (12) aus einer ersten über den Schirm (10)
in einer Richtung verlaufenden Fadengruppe (16) und einer diese
erste Fadengruppe kreuzenden und in einer zweiten Richtung
verlaufenden zweiten Fadengruppe (18) besteht.
3. Schutzschirm nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden Fadengruppen (16, 18) einander derart kreuzen, daß
rechteckige Öffnungen (20) im Netzwerk (12) entstehen.
4. Schutzschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Fäden (16, 18) aus Metalldraht bestehen.
5. Schutzschirm nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Fäden (16, 18) aus Stahldraht bestehen.
6. Schutzschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Fäden (16, 18) aus Kunststoff bestehen.
7. Schutzschirm nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Fäden (16, 18) aus einem polymeren Material bestehen.
8. Schutzschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Fäden (16, 18) aus einem im allgemeinen nicht dehnbaren
Material bestehen und im Schutzschirm (10) derart festgehalten
sind, daß sie straff über den Schirm verlaufen, um das Netzwerk
(12) zu definieren.
9. Schutzschirm nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
außerdem ein Rahmen (11) als Halt für die Fäden im Schirm (10)
vorgesehen ist.
10. Schutzschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verhältnis der Längenabmessung der Öffnung im Netzwerk (10)
in der einen Richtung zur Längenabmessung der Öffnung im
Netzwerk in der anderen Richtung 0,4-0,85 beträgt.
11. Schutzschirm nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verhältnis der Längenabmessung der Öffnung im
Netzwerk in der anderen Richtung 0,4-0,85 beträgt.
12. Schutzschirm nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das Verhältnis der Längenabmessung der Öffnung im Netzwerk in
der einen Richtung zur Längenabmessung der Öffnung im Netzwerk
in der anderen Richtung annähernd 0,72 beträgt.
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8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |