DE4410511A1 - Verfahren und Vorrichtung zum endabmessungsnahen Vergießen von Schmelzen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum endabmessungsnahen Vergießen von SchmelzenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum endabmessungsnahen Vergießen von
insbesondere Metallschmelzen, aus einem Gefäß durch einen diesem zugeordneten
Kanal mit einer Einlauföffnung und gegebenenfalls einer Austrittsöffnung. Weiter
betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
Ein derartiges Verfahren ist in der EP 0 334 802 A2 beschrieben. Dort strömt die
Metallschmelze aus dem Gefäß durch eine kanalartige Gießdüse auf ein
umlaufendes Kühlband. Um die Metallschmelze zu einem gleichmäßig dicken Band
erstarren zu lassen, wird der Abstand der Gießdüse vom Kühlband gemessen. Der
Druck der Schmelze im Gefäß wird entsprechend eingestellt. Aufgrund dieses
Regelkreises können Schwankungen in der Banddicke entstehen, die durch eine
Glättrolle ausgeglichen werden sollen.
In der Literaturstelle "Patent Abstracts of Japan" vol. 12, No. 454 (M-769)
29. November 1988, JP-A-63 183 747 ist ein Verfahren beschrieben, bei dem an
einer geneigten, gekühlten Wand eines Schmelzengefäßes Schmelze zum Erstarren
gebracht wird. Die Wand ist von Ultraschallschwingungen beaufschlagt, die
verhindern sollen, daß die Schmelze an der Wand anfriert. Die erstarrende Schmelze
wird als Band mittels Rollen von der Wand nach oben abgezogen. Eine
gleichmäßige Banddicke ist schwer zu erreichen, da die erreichte Banddicke von
zahlreichen Parametern abhängt. Weiterhin kann durch das offenen Vergießen,
wobei das flüssige Metall mit Luft in Berührung kommt, der Forderung nach "clean
steel" nicht Rechnung getragen werden.
Ein ähnliches Verfahren ist in der Literaturstelle "Patent Abstracts of Japan" vol. 12,
No. 91 (M679) 24. März 1988, JP-A-62 230 458 beschrieben.
In der älteren Patentanmeldung P 42 40 849 ist u. a. ein Verfahren beschrieben, bei
dem die Metallschmelze auf eine Aufnahmeplatte strömt. Die Aufnahmeplatte ist
durch Ultraschallschwingungen so angeregt, daß der auf der Aufnahmeplatte
erstarrenden Metallschmelze eine Bewegungskomponente in Führungsrichtung
aufgeprägt wird. Auf die Dicke des aus der erstarrenden Schmelze entstehenden
Bandes hat dies kaum einen Einfluß. Auch hier wird offen gegossen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren der eingangs genannten Art
vorzuschlagen, durch das eine Verbesserung der Maßhaltigkeit des erstarrenden
Metallprofils erreicht wird. Weiterhin soll das Verfahren ein Erstarren des Metalls
unter Luftabschluß ermöglichen. Weiterhin ist Aufgabe der Erfindung, eine
Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens vorzuschlagen, das eine Verfestigung
des flüssigen Metalls auch in anderen als rein rechteckigen Profilen ermöglicht.
Erfindungsgemäß ist obige Aufgabe durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils
des Anspruchs 1 und 17 gelöst.
Der Kanal nimmt das flüssige Metall in seiner Übergangszone vom flüssigen in den
festen Zustand auf. Er enthält einerseits noch flüssige und andererseits schon
erstarrende Schmelze und gibt somit das Querschnittsprofil der erstarrenden
Schmelze vor. Dabei ist es nicht erforderlich, daß der sich beim Erstarren der
Schmelze bildende Metallstrang den Kanal oberhalb des Schmelzenniveaus S in
seiner ganzen Höhe H ausfüllt. Auch dann werden über Dicke und Breite des
Querschnittprofils gesehen, gleichmäßige Abmessungen, gegebenenfalls
unterschiedliche Profile, erreicht. Die hochfrequenten Schwingungen des Kanals
gewährleisten einerseits, daß die erstarrende Schmelze nicht an den
Kanalwandungen anfriert, und andererseits eine Beeinflussung der Bewegung
und/oder Verteilung der Schmelze im Kanal.
In Weiterbildung der Erfindung wird der Kanal beheizt und/oder gekühlt. Durch das
Beheizen des Kanals ist ein verfrühtes Erstarren der Schmelze verhindert. Durch das
Kühlen wird das Erstarren der Schmelze in Form einer Strangschale unterstützt,
wobei bei einer solchen Strangschale in einer erstarrten Schale ein noch flüssiger
Schmelzenkern vorliegt. Insbesondere wird das in den Kanal in flüssiger Form
eintretende Metall in seinem weiteren Strömungsverlauf im Kanal zumindest
einseitig, wenigstens bis zur Ausbildung einer verfestigten Strangschale abgekühlt.
Der Kanal kann wie eine bekannte Stranggußkokille wassergekühlt sein. In diesem
Fall ist es möglich, daß er aus Metall, insbesondere Kupfer, besteht. Von Vorteil ist
es jedoch, wenn für den Kanal ein feuerfestes keramisches Material zum Einsatz
kommt, da dann Materialien zur Auswahl stehen, die nicht oder wenig von dem zu
vergießenden Metall benetzt werden. Hierdurch wird die Wirkung der
Schwingungsbeaufschlagung des Kanals im Sinne einer Unterbindung des
Einfrierens der erstarrenden Schmelze an den Kanalwandungen unterstützt. Durch
die Verwendung eines feuerfesten keramischen Kanals ist es auch möglich, daß die
Schmelze in dem Kanal in einer Heizzone ohne jede Schalenbildung flüssig bleibt,
was aus metallurgischen Gründen von Vorteil sein kann. In der sich daran
anschließenden Kühlzone kann dann die Schmelze gezielt abgekühlt werden, ohne
daß mit der Kühlleistung auf die Erweichungstemperatur einer metallischen Kokille
Rücksicht genommen werden müßte. Auch in Bezug auf das Verschleißverhalten ist
ein keramischer Kanal dem metallischen Kanal vorzuziehen.
In Weiterbildung der Erfindung wird der Kanal mit mindestens einer
Schwingungskomponente in Fließrichtung des Metallstranges beaufschlagt. Diese
Schwingungskomponente führt dazu, daß die Schmelze und insbesondere die
Schmelze in ihrer erstarrenden Phase von dem Gefäß wegtransportiert wird.
Schwingungskomponenten senkrecht zur Fließrichtung des Metallstranges
verhindern ein Anfrieren der Schmelze an den Kanalwandungen. Vorzugsweise sind
sämtliche, die Schmelze umhüllende Wände des Kanals mit
Schwingungskomponenten senkrecht zur Fließrichtung beaufschlagt.
Schwingungskomponenten quer zur Fließrichtung oder in einem beliebigen Winkel
zur Fließrichtung unterstützen eine gewünschte Verteilung der Schmelze im Kanal.
In Weiterbildung der Erfindung läßt sich die Abzugsgeschwindigkeit, d. h. die
Geschwindigkeit, mit der der erstarrende bzw. erstarrte Metallstrang aus dem Kanal
in Fließrichtung gefördert wird, regeln. Dies kann durch Steuerung der Amplituden
und/oder Frequenzen der in Fließrichtung gerichteten Schwingungskomponenten
geschehen.
Die Abzugsgeschwindigkeit läßt sich auch durch Verändern der Neigung des Kanals
erreichen. Die Abzugsgeschwindigkeit kann auch mittels Überdrucks oder
Unterdrucks im Gefäß-Kanalsystem regelbar sein, wobei der Überdruck bzw.
Unterdruck auf den im Gefäß bestehenden Metallspiegel wirkt. Der Förderung mittels
der Schwingungskomponenten kann durch Verändern der Neigung des Kanals eine
Art Schwerkraftförderung überlagert sein. Der Schwingförderung kann auch die
Überdruck- und/oder Unterdruckförderung überlagert sein.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens und die Merkmale einer
Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Ansprüchen und
der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen Teil-Querschnitt eines metallurgischen Gefäßes mit einem Kanal,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II nach Fig. 1.
Fig. 3 andere als rechteckige Querschnitte des Kanals im Bereich der
Erstarrungszone.
An einem metallurgischen Gefäß 1 mündet unten ein Kanal 2. Dieser ist in einem
Winkel W geneigt. Das im Gefäß 1 und im Kanal 2 bestehende Schmelzenniveau ist
mit S bezeichnet. Der Kanal 2 ragt über das Schmelzenniveau S hinaus. Seine
Austrittsöffnung 3 liegt oberhalb des Schmelzenniveaus S. Seine Einlauföffnung 4 ist
unten am Gefäß 1 vorgesehen.
Am Kanal 2 ist unterhalb des Schmelzenniveaus S außen eine induktive
Heizeinrichtung 5 angeordnet. Oberhalb und teilweise unterhalb des
Schmelzenniveaus S ist am Kanal 2 eine Kühleinrichtung 6 vorgesehen.
Am Kanal 2 ist mindestens ein Schwingungsgenerator 7 angeordnet, der den
Kanal 2 mit hochfrequente Schwingungen, insbesondere Ultraschallschwingungen,
beaufschlagt.
Das Querschnittsprofil des Kanals 2 (vgl. Fig. 2 und 3) ist allseitig geschlossen und
dem Querschnitt des Metallbandes bzw. der Dünnbramme angepaßt, die vergossen
werden soll. Es kann jedoch auch ein Strangprofil aus dem Kanal gefördert werden,
das weniger dick als die Höhe H des Kanals ist. Insbesondere für diesen Fall kann
beispielsweise mittels einer Argonsperre im Mündungsbereich des Kanals, die durch
den direkt mit dem Gefäß verbundenen und allseits (bis auf die Austrittsöffnung)
geschlossenen Kanal gegebene Abschirmung der Schmelze gegen Luft noch
verbessert werden. Zu bemerken ist, daß es sich bei dem im folgenden
beschriebenen, mittels der Vorrichtung nach Fig. 1 durchzuführenden Verfahren,
nicht um ein eigentliches Ausgießen handelt, weil die erstarrte Schmelze nach oben
aus dem Kanal gefördert wird.
Neben der Austrittsöffnung 3 sind Transportrollen oder -bänder 8 angeordnet, auf die
sich das aus der Austrittsöffnung 3 geförderte Band bzw. die Dünnbramme auflegt.
Die Rollen 8 dienen nicht dem Abziehen des Bandes bzw. der Dünnbramme aus
dem Kanal 2, sondern lediglich der Fortleitung.
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Im Kanal 2 steht in dessen unteren Teil die Metallschmelze wie im Gefäß 1 bis zum
Schmelzenspiegel S. Die Heizeinrichtung 5 verhindert, daß die Schmelze im Kanal 2
unerwünscht, verfrüht einfriert und/oder zur Feinregulierung der
Schmelzentemperatur.
Zum Abziehen, d. h. Fördern erstarrter Schmelze aus dem Kanal 2 in Fließrichtung F
wird die Kühleinrichtung 6, die bis unter das Schmelzenniveau S reichen kann
eingeschaltet. Der Schwingungsgenerator 7 prägt dem Kanal 2 eine zur
Fließrichtung F parallele Schwingungskomponente a auf. Durch diese
hochfrequenten Schwingungen des Kanals 2 wird die im Kanal 2 in Form eines
Bandes oder einer Dünnbramme erstarrende Schmelze aus der Austrittsöffnung 3
auf die Rollen 8 gefördert. Beim Verlassen der Austrittsöffnung 3 kann die
erstarrende Schmelze eine Strangschale in der Weise sein, daß ein äußerer Mantel
A der Schmelze bereits verfestigt ist und einen inneren noch nicht verfestigten Kern
B umschließt. Der Querschnitt der Austrittsöffnung 3 bzw. der des Kanals 2 bestimmt
die Form des abgezogenen Bandes bzw. Dünnbramme. Sind besondere
Querschnittsformen des abgezogenen Strangs, beispielsweise Wellenformen oder
Rippenformen gewünscht, dann wird der Kanal 2 wenigstens im Bereich der
Verfestigung der Schmelze mit einem entsprechenden Querschnittsprofil versehen.
Es ist jedoch auch möglich, bei freier Oberfläche der Schmelze im Kanal diese mittels
gezielter Schwingung zu beaufschlagen und sie mit einer Profilierung zu versehen,
beispielsweise mit wellenförmigen Rippen in Längsrichtung, und in dieser Form
erstarren zu lassen. Der Kern B erstarrt beim Forttransport des Bandes bzw. der
Dünnbramme auf den Rollen 8.
Der Schwingungsgenerator 7 prägt dem Kanal auch Schwingungskomponenten b
(vgl. Fig. 1, Fig. 2) auf, die senkrecht zur Fließrichtung F gerichtet sind. Diese stellen
sicher, daß die Schmelze nicht an den Wänden des Kanals 2 anfriert. Dadurch ist
erreicht, daß der Mantel A der erstarrenden Schmelze nicht an den Wänden des
Kanals 2 festsitzt.
Der Schwingungsgenerator 7 kann zusätzlich dem Kanal 2 auch
Schwingungskomponenten c quer zur Fließrichtung F aufprägen. Diese
gewährleisten beispielsweise eine gleichmäßige Verteilung der Schmelze über die
Breite des Kanals 2, so daß der Mantel A an der Austrittsöffnung 3 die gesamte
Breite bzw. den gesamten Querschnitt der Austrittsöffnung 3 gleichmäßig ausfüllt.
Dadurch, daß die Austrittsöffnung 3 oberhalb des Schmelzenniveaus S liegt, läßt
sich der beschriebene Abziehvorgang gezielt einleiten, nachdem das Gefäß 1 bis zu
seinem oberen Schmelzenniveau S gefüllt ist. Der Abziehvorgang beginnt, wenn der
Schwingungsgenerator 7 und gegebenenfalls die Kühleinrichtung 6 eingeschaltet
werden und gegebenenfalls die Heizeinrichtung 5 abgeschaltet oder reduziert wird.
Die Abzugsgeschwindigkeit läßt sich durch die Einstellung der Amplituden und der
Frequenzen der Schwingungskomponenten a in Verbindung mit der Kühlleistung der
Kühleinrichtung 6 steuern.
Der Kanal 2 ist im Bereich seiner Einlauföffnung 4 fest und vom Gehäuse
abnehmbar mit dem Gefäß 1 verbunden. Die Verbindung wird in der Regel starr
sein. Eine elastische Verbindung ist vorgesehen, wenn die dem Kanal 2 vom
Schwingungsgenerator 7 aufgeprägten Schwingungen gegenüber dem Gefäß 1
dynamisch entkoppelt werden müssen.
Der Kanal 2 kann auch gelenkig mit dem Gefäß 1 verbunden sein. Es ist dann
möglich, den Winkel W einzustellen, um die Abzugsgeschwindigkeit gegebenenfalls
mit einer zusätzlichen Komponente zu steuern. Dabei kann der Kanal 2 auch so
ausgerichtet sein, daß er sich aus dem Gefäß 1 horizontal oder nach unten geneigt
erstreckt.
Für den Fall, daß beispielsweise auf "clean steel" kein Wert gelegt wird, und/oder
wenn nicht im Strang vergossen werden soll, kann der Kanal auch vom Gefäß
abgekoppelt sein und beispielsweise über eine Freilaufdüse mit Schmelze versorgt
werden. In diesem Fall wird die Auslauföffnung unterhalb der Einlauföffnung
angeordnet sein.
Zur Steuerung der Abzugsgeschwindigkeit ist es auch möglich, auf das
Schmelzenniveau S im Gefäß 1 in an sich bekannter Weise oder gegebenenfalls
zusätzlich einen Überdruck oder einen Unterdruck auszuüben.
Die Heizeinrichtung 5 und die Kühleinrichtung 6 sind nicht erforderlich, wenn allein
durch den Schwingungsgenerator 7 und die Länge des Kanals 2 erreicht ist, daß die
Schmelze sich nicht verfrüht im Kanal 2 verfestigt und die Austrittsöffnung 3 in
wenigstens im Mantel A erstarrter Form verläßt.
Der Kanal 2 kann im Bereich seiner Austrittsöffnung 3 geschlossen sein, also keine
Austrittsöffnung 3 aufweisen, wenn nicht im Strang vergossen werden soll. Die
beschriebenen hochfrequenten Schwingungen stellen dann sicher, daß das erstarrte
Metall aus dem Kanal 2, leicht entnehmbar ist.
Die Kühleinrichtung 6 muß nicht bis unter den Schmelzenspiegel S reichen, weil
durch die Schwingungskomponente a auch die noch flüssige Schmelze in
Fließrichtung F über das Schmelzenniveau S gefördert wird, wo sie spätestens zu
erstarren beginnt, wenn sie nicht schon unterhalb des Schmelzenniveaus S zu
erstarren begonnen hat.
Claims (30)
1. Verfahren zum endabmessungsnahen Vergießen von Schmelzen
insbesondere von Metallschmelzen, aus einem Gefäß durch einen diesem
zugeordneten Kanal mit einer Einlauföffnung und gegebenenfalls einer
Austrittsöffnung,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanal (2) mit hochfrequenten Schwingungen mit mindestens 5 kHz,
insbesondere Ultraschallschwingungen im Bereich von 20 kHz und mehr
beaufschlagt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanal (2) aus vorzugsweise wassergekühltem Metall, wie Kupfer, oder
aus feuerfesten keramischen Materialien, insbesondere aus solchen
feuerfesten keramischen Materialien, die von den jeweils zu vergießenden
Metallschmelzen nicht oder nur wenig benetzt werden, bestehen.
3, Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanal (2) und/oder direkt das Metall insbesondere induktiv beheizt,
und/oder gekühlt wird.
4. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das in den Kanal (2) aus dem Gefäß (1) eintretende flüssige Metall in
seinem weiteren Strömungsverlauf im Kanal (2) zumindest auflageseitig,
wenigstens bis zur Ausbildung einer verfestigten Strangschale abgekühlt wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanal (2) mit wenigstens einer Schwingungskomponente (a) in
Fließrichtung (F) des Metalls beaufschlagt wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanal (2) mit wenigstens einer Schwingungskomponente (b) senkrecht
oder angenähert senkrecht zur Fließrichtung (F) des Metalls beaufschlagt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 5 und 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß sämtliche, das Metall begrenzende Wände des Kanals (2) mit
Schwingungskomponenten (a) und/oder (b) senkrecht zur Fließrichtung (F)
beaufschlagt werden.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanal (2) mit weiteren Schwingungskomponenten (c) quer zur
Fließrichtung (F) oder in einem beliebigen Winkel zur Fließrichtung (F)
beaufschlagt wird.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanal (2) mit mehreren hochfrequenten, insbesondere Ultraschall-
Schwingungskomponenten (a, b, c), gegebenenfalls unterschiedlicher
Amplituden und/oder Frequenzen beaufschlagt wird.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das flüssige und/oder verfestigte Metall im Kanal (2) in Fließrichtung (F) mit
einer Abzugsgeschwindigkeit gefördert wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abzugsgeschwindigkeit der Förderung regelbar ist.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das flüssige und/oder verfestigte Metall im Kanal (2) mittels in
Fließrichtung (F) gerichteter Schwingungskomponenten (a) gefördert wird.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 9 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abzugsgeschwindigkeit durch Verändern der Neigung (W) des
Kanals (2) regelbar ist.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 9 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abzugsgeschwindigkeit mittels Überdruck- oder
Unterdruckbeaufschlagung im Kanal/Gefäßsystem regelbar ist.
15. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 9 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schwingförderung durch Verändern der Neigung (W) des Kanals (2)
eine weitere Förderungskomponente überlagert ist.
16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 9 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schwingförderung eine Überdruck- oder Unterdruckförderkomponente
überlagert ist.
17. Vorrichtung zum endabmessungsnahen Vergießen von Schmelzen,
insbesondere von Metallschmelzen, mit einem Gefäß durch einen diesem
zugeordneten Kanal, der eine Einlauföffnung und gegebenenfalls eine
Austrittsöffnung aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Kanal (2) ein oder mehrere Schwingungsgenerator(en) (7) angeordnet
ist(sind), der(die) den Kanal (2) mit hochfrequenten Schwingungen mit
mindestens 5 kHz, insbesondere Ultraschallschwingungen im Bereich von
20 kHz und mehr beaufschlagt.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanal (2) einen geschlossenen Querschnitt aufweist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanalquerschnitt (H) oberhalb des Schmelzenniveaus (S) größer ist als
die Dicke des sich verfestigenden Strangprofils.
20. Vorrichtung nach Anspruch 17 bis 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanal (2) fest mit dem Gefäß (1) verbunden ist.
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 17 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanal (2) starr mit dem Gefäß (1) verbunden ist.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 17 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanal (2) mit dem Gefäß (1) elastisch oder gelenkig verbunden ist.
23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanal (2) sich aus dem Gefäß (1) horizontal oder nach oben oder nach
unten geneigt erstreckt.
24. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Austrittsöffnung (3) des nach oben geneigten Kanals (2) oberhalb des
Schmelzenniveaus (S) liegt.
25. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanal (2) zum Vorformen oder Endformen eines Strangprofils einen
diesem entsprechenden Querschnitt zumindest im Bereich seiner
Austrittsöffnung (3) aufweist.
26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Kanal (2) unterhalb des Schmelzenniveaus (S) eine Heizeinrichtung (5)
angeordnet ist.
27. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß am Kanal (2) oberhalb des Schmelzenniveaus (S) eine Kühleinrichtung (6)
angeordnet ist.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Kühleinrichtung (6) bis unterhalb des Schmelzenniveaus (S)
erstreckt.
29. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß Schwingungsgeneratoren (7) dem Kanal (2) Schwingungskomponenten
parallel (a) und/oder senkrecht (b) und/oder in einem Winkel, quer zur
Fließrichtung (F) des Kanals (2) aufprägt.
30. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich an die Austrittsöffnung (3) Transportrollen und/oder ein Transportband
(8) anschließen, die das aus der Austrittsöffnung (3) geförderte Strangprofil
weiterfördern.
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