DE4332710A1 - Handzange für Montagezwecke - Google Patents
Handzange für MontagezweckeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Handzange für
Montagezwecke, insbesondere für
Schiebehülsen-Rohrverbindungssysteme, gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine solche Handzange ist aus der DE 36 17 529 T2
bekannt. Durch den bei dieser Handzange vorgesehenen
Gelenkmechanismus in Verbindung mit einer Spannkette
ist für die Spannbewegung im Vergleich zu einer
üblichen Handzange mit gleichen Baumaßen ein um ein
Vielfaches höheres Gesamtübersetzungsverhältnis und
damit eine entsprechend höhere Montagekraft erzielbar.
Soll eine solche Handzange zum Montieren von nicht
metallischen Rohrsystemen mit größeren Nennweiten
eingesetzt werden, sind verhältnismäßig hohe
Montagekräfte aufzubringen. Dabei kann es wegen der
Eigenelastizität und vor allem wegen der unvermeidbaren
Toleranzen der miteinander verbundenen Gelenkteile dazu
kommen, daß während der Spannbewegung ein "Auffedern"
stattfindet und die Mitnehmerklinke nicht in die
nächste Zahnlücke einfallen kann, so daß eine weitere
Steigerung der Spannkraft nicht mehr möglich ist. Hier
will die Erfindung Abhilfe schaffen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht dementsprechend
darin, die bekannte Handzange für Montagezwecke zu
verbessern und weiterzubilden, vor allem dahingehend,
daß selbst bei extrem hohen Montagekräften die
Handzange problemlos kontinuierlich bis zum Erreichen
der Endstellung geschlossen werden kann, ohne daß die
Gefahr einer Auffederung besteht.
Diese Aufgabe wird bei einer Handzange der eingangs
erwähnten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das
Klinkenrad eine über seinen gesamten Umfang verlaufende
Klinkenverzahnung aufweist, daß eine mit dieser
Verzahnung zusammenwirkende, federbelastete
Arretierklinke vorgesehen ist, die eine Drehung des
Klinkenrades beim Spannen der Zange zuläßt, jedoch
dessen Gegendrehung verhindert, und daß an der
Arretierklinke ein von außen zugängliches
Betätigungsorgan angebracht ist, mittels dessen die
Arretierklinke aus ihrer Eingriffsstellung
vorübergehend in eine Freistellung ausschwenkbar ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den
Unteransprüchen beschrieben.
Nach einer ersten vorteilhaften Weiterbildung ist an
der Arretierklinke als Betätigungsorgan ein quer
stehender Stift befestigt, der in einem Langloch des
inneren Griffteils geführt ist und mit seinem freien
Ende gegenüber der Wandung des Griffteils vorsteht.
Die Arretierklinke ist vorteilhafterweise an einem
Bolzen am inneren Griffteil schwenkbar gelagert und der
ständigen Einwirkung einer Druckfeder ausgesetzt, die
die Arretierklinke in der Eingriffsstellung zu halten
sucht.
Nach einer anderen vorteilhaften Weiterbildung ist eine
Führung der Kette vorgesehen, die ein ungewolltes
Abheben von den Zähnen des Zahnrades verhindern soll.
Zu diesem Zweck ist in dem Bereich, in dem die Kette am
Zahnrad anliegt, eine fest stehende Gleitbacke im
inneren Griffteil befestigt, die mit Spiel der Kette
benachbart ist.
Eine andere vorteilhafte Weiterbildung der Handzange
betrifft eine Maßnahme zur Erleichterung der
Entriegelung der Arretierklinke. Zu diesem Zweck ist am
äußeren Griffteil seitlich eine Schiebelasche mit einer
stirnseitigen Gleitfläche begrenzt hin- und herbewegbar
gelagert, die in ihrer Ausgangsstellung mit der
Stirnfläche dem Stift benachbart ist. Zum Halten und
Führen der Schiebelasche dienen zweckmäßigerweise zwei
mit Abstand angeordnete Langlöcher, in denen je ein am
Griffteil gehaltener Bolzen geführt ist. Einer dieser
beiden Bolzen kann dabei vorteilhafterweise durch eine
axiale Verlängerung des Gelenkbolzens gebildet werden.
Auch die Mitnehmerklinke kann, wenn dies erforderlich
ist, mit Hilfe der Schiebelasche in eine Freistellung
geschwenkt werden. Zu diesem Zweck ist gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung zum einen an der
Mitnehmerklinke ein Querstift befestigt und zum anderen
an der Schiebelasche an ihrer inneren Längsseite eine
Nase angeformt, die während der Zurückbewegung der
Schiebelasche auf den Querstift derart einwirkt, daß
die Mitnehmerklinke aus ihrer Eingriffsstellung in eine
Freistellung bewegbar ist.
Der wesentliche Vorteil, der durch die Erfindung
erzielbar ist, besteht darin, daß während der Dauer der
Schließbewegung, während der die geforderte hohe
Spannkraft aufzubringen ist, nicht die Gefahr eines
Auffederns oder Zurückschnellens besteht. Dies wird
vielmehr durch die Arretierklinke verhindert, die bei
einer Spannbewegung selbsttätig in die einzelnen
Zahnlücken der Klinkenverzahnung eingreift. Auf diese
Weise kann der Spannvorgang an beliebigen
Zwischenstellungen problemlos unterbrochen werden. Von
Vorteil ist, daß der vorher erzeugte Anpreßdruck im
wesentlichen erhalten bleibt, so daß nicht die Gefahr
besteht, daß die Montagezange mit ihren Montagebacken
von den Rohrverbindungsteilen abrutscht. Das Abnehmen
der Handzange nach beendeter Montage erfolgt auf
einfache Weise dadurch, daß die Arretierklinke mit
Hilfe des seitlich vorstehenden Stiftes aus ihrer
Arretierstellung ausgeschwenkt wird. Die ferner
vorgesehene Gleitbacke bietet eine zusätzliche
Sicherheit gegen ein mögliches Hochrutschen der
Spannkette.
Während der Handhabung der Handzange, bei der die Hände
des Benutzers je einen Griffteil erfassen, kann, wenn
dies gewünscht wird, durch Drücken mit dem Daumen die
Schiebelasche bewegt und damit die Arretierklinke
entriegelt werden. Das Entriegeln kann somit aus der
Gebrauchsstellung der jeweiligen Hand, d. h. ohne
vorübergehendes Loslassen eines Griffteiles, erfolgen.
Dieser Vorteil ist gleichermaßen für ein Ausschwenken
der Mitnehmerklinke gegeben, wenn während der Benutzung
der Handzange die Mitnehmerklinke vorübergehend außer
Eingriff stehen soll.
Ein Ausführungsbeispiel einer Handzange gemäß der
Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird
nachfolgend näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht der Handzange in der
Schließstellung,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Handzange in der
Offenstellung,
Fig. 3 eine Seitenansicht im Bereich der zweiten
Gelenkverbindung als Ausschnitt der Fig. 2 in
einem größeren Maßstab und
Fig. 4 eine Stirnansicht der zweiten Gelenkverbindung
von der Innenseite her.
Die abgebildete Handzange enthält zwei durch eine
Gelenkverbindung mit einem Bolzen 1 zusammengehaltene
Zangenteile, die je einen Griffschenkel 2, 3 aufweisen.
Die beiden Zangenteile bestehen in der Regel aus
U-förmig gebogenen Blechprofilen, die mit ihren offenen
Seiten einander zugewandt sind. Am Kopfteil der
Handzange sind die Blechprofile gabelartig ausgebildet,
wobei die Schenkel des Griffteils 3 die Schenkel des
gegenüberliegenden Griffteils 2 zwischen sich
aufnehmen. Der Gelenkbolzen 1 ist in fluchtenden
Bohrungen der Gabelschenkel axial gesichert gehalten.
An den freien Enden der Gabelpaare ist je ein
Backengrundkörper 4 bzw. 5 mit Hilfe je eines
Tragbolzens 6 bzw. 7 gelenkig gehalten. An den nach
innen ragenden Enden ist an den Backengrundkörpern 4
bzw. 5 je eine Führungsleiste 8 bzw. 9 mit einer
inneren gradlinigen Stützfläche 10 bzw. 11 angeformt.
Jede Stützfläche 10 bzw. 11 liegt an einem im
jeweiligen Griffschenkel 2 bzw. 3 gehaltenen Zapfen 12
bzw. 13 als Gegenlager an. Dabei bilden die
Tragbolzen 6, 7 und die Zapfen 12, 13 mit ihren Achsen
die Gelenkpunkte eines Gelenkvierecks. Eine an den
Enden der Führungsleisten 8, 9 angreifende Zugfeder 14
hat die Aufgabe, die Führungsleisten 8, 9 in ihrer
Anlagestellung an den Zapfen 12 bzw. 13 zu halten. Beim
Öffnen und Schließen der Handzange bewegen sich die
Backengrundkörper 4, 5 unter Beibehaltung ihrer
Parallelstellung zueinander.
In den beiden Backengrundkörpern 4 bzw. 5 ist an ihren
freien Enden je eine zur Bewegungsrichtung quer
verlaufende Sacknut 15 bzw. 16 mit einem
Schwalbenschwanz-Profil enthalten, wie es aus der
Zeichnung hervorgeht. Die Sacknuten 15 bzw. 16 gehen
von entgegengesetzten Seiten der Backengrundkörper 4, 5
aus und sind nach oben offen.
An den Backengrundkörpern 4 bzw. 5 ist je eine
auswechselbare Montagebacke 17 bzw. 18 mit Hilfe je
eines Profilansatzes entsprechend der Sacknut 15
bzw. 16 anbringbar. Jede Montagebacke 17 bzw. 18
enthält je einen U-förmigen Aufnahmekanal, die während
der Montage die Rohrverbindungsteile zwischen sich
aufnehmen, die bei der Herstellung einer Rohrverbindung
mit Hilfe der Montagezange axial gegeneinander bewegt
und dabei auf die Rohrverbindung aufgepreßt werden.
Durch das Bereithalten von Montagebacken 17, 18 mit
Aufnahmekanälen mit unterschiedlichen Innenweiten und
Profilformen ist die Handzange für
Schiebehülsen-Rohrverbindungssysteme mit
unterschiedlichen Nennweiten und Ausführungen
universell verwendbar.
Während der Griffschenkel 2 durchgehend ausgebildet
ist, ist der andere, in seiner Form mit dem
Griffschenkel 2 übereinstimmende Griffschenkel 3 in der
Nähe des Kopfes der Handzange unterteilt in einen
inneren, kürzeren Griffteil 19 und einen äußeren,
längeren Griffteil 20, die durch eine zweite
Gelenkverbindung mit einem Bolzen 21 gelenkig
miteinander verbunden sind. An den einander
gegenüberstehenden Enden der Griffteile 19, 20 ist der
äußere Griffteil 20 als Gabel ausgebildet, wobei die
Gabelschenkel 22 das freie Ende des inneren
Griffteils 19 zwischen sich aufnehmen. Der
Gelenkbolzen 21 ist in fluchtenden Bohrungen 23 der
Schenkel der beiden Griffteile axial unbeweglich
gehalten.
Wie insbesondere aus Fig. 4 hervorgeht, ist der
Gelenkbolzen 21 zugleich auch Lagerbolzen für ein
Kettenrad 24 und ein mit diesem drehfest verbundenes
Klinkenrad 25 mit Umfangsverzahnung. Kettenrad 24 und
Klinkenrad 25 sitzen drehfest auf einer Hülse 26, die
sich in ihrer axialen Länge mit geringem Spiel zwischen
den Schenkeln des inneren Griffteils 19 erstreckt.
Kettenrad, Klinkenrad und Hülse können auch einteilig
ausgebildet sein.
Über das Kettenrad 24 ist eine Kette 27, vorzugsweise
eine Laschenkette, geführt, die mit einem Ende am
Griffschenkel 2 an einem Zapfen 28 befestigt ist. In
der anderen Richtung verläuft die Kette 27 im Inneren
des U-förmig gebogenen äußeren Griffteils 20, wobei ihr
freies Ende über eine Zugfeder 29 am Griffteil 20
angeschlagen ist. Die Zugfeder 29 dient der Straffung
des unbelasteten Abschnittes der Kette 27.
Im Fußbereich der Gabel des äußeren Griffteils 20 ist
in Bohrungen seiner Schenkel 30 ein Klinkenbolzen 31
gelagert, der in geeigneter Weise gegen
Axialverschiebungen gesichert ist. Dieser
Klinkenbolzen 31 trägt in der Ebene des Klinkenrades 25
eine Mitnehmerklinke 32, die mit einer Nase 33 in eine
Umfangsverzahnung 34 des Klinkenrades 25 eingreifen
kann. Auf die Mitnehmerklinke 32 wirkt eine
Haltefeder 35 ein, die die Mitnehmerklinke 32 in ihrer
Eingriffsstellung mit dem Klinkenrad 25 zu halten
sucht.
Wie die Fig. 2 und 3 zeigen, kann der äußere
Griffteil 20 aus seiner Ruhestellung gemäß Fig. 1
gegenüber dem inneren Griffteil 19 nach außen in eine
Endstellung geschwenkt werden, die durch einen Anschlag
begrenzt ist. Dieser Anschlag wird dabei durch das
Anstoßen der Stirnflächen der Stege der U-förmigen
Profile der beiden Griffteile bewirkt. Vor dem
Erreichen der Endstellung der Schwenkbewegung des
äußeren Griffteils wird die Mitnehmerklinke 32
selbsttätig aus der Eingriffsstellung in eine
Freistellung geschwenkt. Hierzu ist am Steg des inneren
Griffteils 19 eine Auflaufnase 36 angeformt, mit der
die innere Gleitfläche 37 der Mitnehmerklinke bei
Beginn der Endphase der Schwenkbewegung in
Druckberührung kommt.
Bei der Öffnungsbewegung der Handzange schwenkt
zunächst der äußere Griffteil 20 in die in Fig. 2
dargestellte Endstellung ein. Erst danach findet eine
Spreizbewegung der Griffteile 2 und 19 und damit ein
Auseinanderrücken der Montagebacken 17, 18 statt.
Umgekehrt werden beim Schließen der Handzange zunächst
die vorgenannten Griffteile gegeneinandergedrückt bis
die Montagebacken 17, 18 an den Rohrverbindungsteilen
zur Anlage kommen. Danach setzt die Schwenkbewegung des
äußeren Griffteils 20 ein, wobei die Mitnehmerklinke 32
freigegeben wird und somit mit ihrer Nase 33 in die
Verzahnung 34 des Klinkenrades 25 eingreifen kann. Mit
der Weiterbewegung des äußeren Griffteils 20 wird nun
das Klinkenrad 25 und damit auch das Kettenrad 24
- bezogen auf die Darstellung in Fig. 2 - im
Uhrzeigersinn gedreht. Infolge der Drehung des
Kettenrades 24 bewegt sich dieses längs der Kette 27,
wodurch der Kettenabschnitt zwischen der Verankerung 28
und dem Kettenrad 24 auf Zug belastet wird. Diese
Zugbelastung wirkt sich auf den Griffschenkel 1 und den
inneren Griffteil 19 aus mit der Folge, daß diese im
Sinne einer Schließbewegung der Handzange gegeneinander
gedrückt werden.
Bei der Schließbewegung des äußeren Griffteils 20 ist
ein zweiarmiger Hebel wirksam, von dem der eine Arm,
nämlich der Arm zwischen der Schwenkachse des
Gelenkbolzens 21 und dem Teilkreis des Kettenrades 24,
verhältnismäßig kurz und der andere Arm, der sich von
der Schwenkachse bis zum Griffende des Griffteils 20
erstreckt, wesentlich länger ist. Bei einer Handzange
mit üblichen Abmessungen kann das Verhältnis dieser
wirksamen Hebelarme beispielsweise 1 : 6 oder mehr
betragen. Dementsprechend vergrößert sich die
erzielbare Montagekraft gegenüber einer herkömmlichen
Handzange um das Sechsfache oder mehr.
Mit Hilfe folgender Einrichtungen wird während des
Spannens der Handzange eine selbsttätige Arretierung
bewirkt und damit ein ungewolltes "Auffedern"
verhindert. Auf der von der Mitnehmerklinke 32
abgewandten Umfangsseite ist eine Arretierklinke 39
vorgesehen, die mit der Umfangsverzahnung des
Klinkenrades 25 zusammenwirkt. Die Arretierklinke 39
ist an einem fest stehenden Bolzen 40 im Inneren des
Griffteils 19 begrenzt schwenkbar gelagert und enthält
an ihrem freien Ende einen Verriegelungszahn 41, der in
die Lücken der Verzahnung 38 eingreifen kann. Die
Arretierklinke 39 steht unter der Einwirkung einer
Druckfeder 42, die die Arretierklinke 39 in ihrer
Eingriffsstellung zu halten sucht. Verriegelungszahn 41
und Verzahnung 38 sind derart geformt, daß die
Arretierklinke 39 eine Drehung des Klinkenrades 25 im
Uhrzeigersinn - bezogen auf die Darstellung in
Fig. 3 - zuläßt, jedoch eine Gegendrehung verhindert.
An der Arretierklinke 39 ist ein Stift 43 befestigt,
der in einem bogenförmigen Langloch 44 des inneren
Griffteils 19 geführt ist. Durch Erfassen des
Stiftes 43 kann die Arretierklinke 39 aus ihrer
Eingriffsstellung vorübergehend in eine Freistellung
ausgeschwenkt werden, um so nach Beendigung eines
Spannvorganges die unter Spannung stehenden Zangenteile
lösen zu können.
Weiter ist im inneren Griffteil 19 eine fest stehende
Gleitbacke 45 angebracht, die in dem Umfangsbereich, in
dem die Kette 27 am Kettenrad 24 anliegt, der Kette 27
mit Spiel benachbart ist, und so ein Hochrutschen der
Kette 27 verhindert, während diese auf Zug belastet
ist.
Das Ausschwenken der Arretierklinke 39 aus der
Verriegelungsstellung in die Freistellung erfolgt, wie
bereits erwähnt, von Hand durch Verschieben des
Stiftes 43. Um das Entriegeln auch ohne Loslassen der
Hand vom Griffteil 20 durchführen zu können, ist eine
Art Fernbetätigung vorgesehen. Diese besteht im
wesentlichen aus einer länglichen Schiebelasche 46, die
seitlich am äußeren Griffteil 20 hin- und herbewegbar
gelagert ist. Zum Führen und Halten der
Schiebelasche 46 dienen zwei Langlöcher 47 und 48, mit
denen die Schiebelasche 46 an ihrem äußeren Ende an
einem feststehenden Bolzen 49 und an ihrem inneren
Ende am Gelenkbolzen 21 geführt ist. Der Bolzen 49
enthält einen Flachkopf mit größerem Durchmesser, um so
ein ungewolltes Abrutschen der Schiebelasche 46 zu
verhindern. Der Gelenkbolzen 21 ist axial entsprechend
der Stärke der Schiebelasche 46 verlängert. Der
Zusammenhalt wird hier durch einen abnehmbaren
Sprengring 50 bewirkt.
Die innere Stirnseite der Schiebelasche 46 ist als
gewölbte Gleitfläche 51 ausgebildet, die in der
Ausgangsstellung der Schiebelasche 46 dem Stift 43
benachbart ist. Um die Schiebelasche 46 besser erfassen
zu können, ist das freie Ende zu einem hoch stehenden
Schenkel 52 umgebogen.
Während der Handhabung der Handzange, bei der die Hände
des Benutzers je einen Griffteil erfassen, kann durch
Drücken mit dem Daumen die Schiebelasche 46 aus ihrer
Ausgangsstellung entsprechend der Darstellung in Fig. 1
nach oben verschoben werden, wobei die Gleitfläche 51
den Stift 43 erfaßt und ihn in seiner Langlochführung
in die andere Endstellung bewegt, in der die
Arretierklinke 39 außer Eingriff ist. Ebenso kann mit
dem Daumen die Schiebelasche 46 wieder in ihre
Ausgangsstellung zurückbewegt werden, wodurch die
Arretierklinke 39 durch die Einwirkung der
Rückstellkraft der Feder 42 wieder in die
Eingriffsstellung einschwenkt.
Durch das Entriegeln der Arretierklinke 39 entsteht
zwangsläufig eine Belastung der Mitnehmerklinke 32, die
dazu führen kann, daß die Mitnehmerklinke 32 nicht
selbsttätig in die Freistellung einschwenkt. Um in
solchen Fällen die Mitnehmerklinke 32 von Hand
ausschwenken zu können, ist an der Mitnehmerklinke 32
ein Querstift 53 angebracht. Bei dem
Ausführungsbeispiel dient der Querstift 53 gleichzeitig
zur Befestigung der Haltefeder 35, die als Zugfeder
ausgebildet ist und mit ihrem anderen Ende an einem im
Querteil 20 angebrachten Zapfen 54 gehalten ist.
Das Ausschwenken der Mitnehmerklinke 32 kann auch mit
Hilfe der Schiebelasche 46 bewirkt werden, die zu
diesem Zweck an ihrer inneren Längsseite mit einer
Nase 55 versehen ist. Während der Rückbewegung der
Schiebelasche 46 stößt die Nase 55 gegen den Stift 53
und bewirkt so ein Ausschwenken der Mitnehmerklinke 32
in die Freistellung.
Bei extrem hohen Belastungen ist die vom Kettenrad 24
auf die Kette 27 ausgeübte Kraft entsprechend hoch und
durch den dabei entstehenden Preßdruck auf die Zähne
kann es vorkommen, daß sich der rückwärtige Strang der
Kette 27, der im Griffteil 20 verläuft, nicht
einwandfrei vom Kettenrad 24 ablöst. Zur Sicherstellung
des Ablösens ist deshalb eine Art Gleitschiene 56 im
Innern des Griffteils 20 angebracht, die mit einer
geraden Gleitfläche 57 parallel zum rückwärtigen Strang
der Kette 27 verläuft. Die als Kettenabweiser dienende
Gleitschiene 56 ist mit einer Bohrung und einer
Ausnehmung an seinem rückwärtigen Ende einerseits am
Klinkenbolzen 31 und andererseits am Zapfen 54
gehalten.
Claims (8)
1. Handzange für Montagezwecke, insbesondere für
Schiebehülsen-Rohrverbindungssysteme für metallische
und nicht metallische Rohre, mit zwei durch eine erste
Gelenkverbindung zusammengehaltenen Zangenteilen, von
denen jedes Teil aus einem vorderen Schenkel zum Halten
einer Montagebacke und einem mehrfach längeren
rückwärtigen Griffschenkel gebildet ist, wobei einer
der beiden Griffschenkel in einen inneren kürzeren und
einen äußeren längeren Griffteil unterteilt ist, und
diese beiden Teile durch eine zweite Gelenkverbindung
mit einem zur ersten Gelenkverbindung achsparallelen
Gelenkbolzen gelenkig miteinander verbunden sind, wobei
auf dem Gelenkbolzen axial nebeneinander ein Kettenrad
und ein drehfest mit diesem verbundenes Klinkenrad mit
Außenverzahnung drehbar gelagert sind, wobei das
Kettenrad in eine Kette eingreift, die mit einem Ende
am gegenüberliegenden einteiligen Griffschenkel
befestigt ist, von hier außen um das Kettenrad
herumgeführt ist, längs des äußeren Griffteils des
anderen Griffschenkels weiter verläuft und mit ihrem
freien Ende über eine Zugfeder im Griffschenkel
gehalten ist und wobei am äußeren Griffteil eine
federbelastete Mitnehmerklinke derart gelagert ist, daß
bei einer Schließbewegung des äußeren Griffteils
Klinkenrad und Kettenrad eine die Schließbewegung der
Zange bewirkende Drehung ausführen, dadurch
gekennzeichnet, daß das Klinkenrad (25) eine über
seinen gesamten Umfang verlaufende Klinkenverzahnung
(34, 38) aufweist, daß eine mit dieser Verzahnung
zusammenwirkende, federbelastete Arretierklinke (39)
vorgesehen ist, die eine Drehung des Klinkenrades (25)
beim Spannen der Zange zuläßt, jedoch dessen
Gegendrehung verhindert, und daß an der Arretierklinke
(39) ein von außen zugängliches Betätigungsorgan (43)
angebracht ist, mittels dessen die Arretierklinke (39)
aus ihrer Eingriffsstellung vorübergehend in eine
Freistellung ausschwenkbar ist.
2. Handzange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Arretierklinke (39) ein quer stehender Stift
(43) befestigt ist, der in einem Langloch (44) des
inneren Griffteils (19) geführt ist und mit seinem
freien Ende gegenüber der Wandung des Griffteils (19)
vorsteht.
3. Handzange nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Arretierklinke (39) an einem
Bolzen (40) am inneren Griffteil (19) schwenkbar
gelagert ist und unter der Einwirkung einer Druckfeder
(42) steht.
4. Handzange nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß in dem Umfangsbereich, in dem die
Kette (27) am Kettenrad (24) anliegt, eine fest
stehende Gleitbacke (45) vorgesehen ist, die mit Spiel
der Kette (27) benachbart ist.
5. Handzange nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß am äußeren Griffteil (20) seitlich eine
Schiebelasche (46) mit einer stirnseitigen Gleitfläche
(51) begrenzt hin- und herbewegbar gelagert ist und daß
die Schiebelasche (46) in der Ausgangsstellung mit
ihrer Gleitfläche (51) dem Stift (43) benachbart ist.
6. Handzange nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schiebelasche (46) wenigstens zwei Langlöcher (47, 48)
aufweist und mittels dieser Langlöcher
(47, 48) an je einem am Griffteil gehaltenen Bolzen
(21, 49) geführt ist.
7. Handzange nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß einer der beiden Bolzen durch eine axiale
Verlängerung des Gelenkbolzens (21) gebildet ist.
8. Handzange nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Mitnehmerklinke (32) ein
Querstift (53) befestigt ist und daß die Schiebelasche
(46) an ihrer inneren Längsseite eine Nase (55)
aufweist, die während der Zurückbewegung der
Schiebelasche (46) auf den Querstift (53) derart
einwirkt, daß die Mitnehmerklinke (32) in eine
Freistellung bewegbar ist.
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