DE4315758C1 - Sicherungssystem - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein System zur Sicherung von
Objekten, zu deren Betrieb oder zu deren Betreten ein
entsprechender Schlüssel erforderlich ist. Insbesondere
betrifft die Erfindung ein diebstahlhemmendes Sicherungs
system für Kraftfahrzeuge.
Zum Starten von Kraftfahrzeugen ist im allgemeinen das
Entriegeln eines Sicherungssystems, meist eines
mechanischen Schlosses, erforderlich. Im Falle von
Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren wird durch das
Betätigen des sogenannten Zündschlosses mit Hilfe der
Zündspule eine Zündspannung bereitgestellt, die dann den
erforderlichen Zündfunken zur Zündung des Kraftstoff-
Luftgemisches erzeugt. Der zur Betätigung des Zündschlosses
notwendige Schlüssel besitzt einen auf bestimmte Weise
gestalteten Schlüsselbart, der in das entsprechende Schloß
eingreifen kann. Aufgrund der Vielzahl der existierenden
Schlösser unterscheiden sich die jeweils zugehörigen
Schlüsselbärte bezüglich ihrer mechanischen Merkmale nur
geringfügig voneinander. Daher ist es möglich, mittels
eines geringfügig abgeänderten Schlüsselbartes ein Schloß
zu betätigen, dessen zugehörigen Schlüssel man nicht
besitzt. Weiterhin ist es dem geübten Schlüsselfälscher
möglich, bestimmte Schlüsselbärte aus Rohlingen zu
fertigen. Zusätzlich besteht bei mechanischen Schlössern
immer die Gefahr, daß das Schloß mit Hilfe eines
nachgemachten Dietrichs, der nur die die Verriegelung
bedingenden mechanischen Elemente des Schlosses betätigt,
geöffnet wird. Gelangt ein KFZ-Dieb unbemerkt in das Innere
eines Fahrzeuges, so stellt es für ihn kein Problem dar,
den Motor des Fahrzeuges anzulassen und letzteres zu
entwenden.
Um das unbefugte Anlassen eines KFZes zu erschweren, wurden
zusätzlich zu den mechanischen Schlössern elektronische
Sicherungseinrichtungen entwickelt. Dabei handelt es sich
um die in vielen Bereichen bekannten Magnetstreifenkarten,
wie sie etwa auch von Kreditinstituten an ihre Kunden zum
Zugriff auf persönliche Gelddepots ausgegeben werden. Diese
Magnetstreifenkarten enthalten einen kartenspezifischen
einzigartigen Code, der von einem in dem KFZ befindlichen
Lesegerät, durch das die Magnetstreifenkarte gezogen werden
muß, gelesen wird. Entspricht der gelesene Code dem KFZ-
seitig gespeicherten Code, so wird das mechanische Schloß
freigegeben und das KFZ kann dann mit dem zugehörigen
mechanischen Schlüssel gestartet werden. Diese Kombination
aus einer Magnetstreifenkarte und einem mechanischen
Schlüssel bringt den Nachteil mit sich, daß der Fahrer des
KFZ immer diese beiden Elemente mit sich führen muß, wenn
er das Fahrzeug verläßt.
Aus der AT 392 510 B ist bereits ein Schloß mit
mechanischer und elektronischer Sperreinrichtung bekannt,
bei dem der nicht drehbare Schloßzylinder erst dann
mechanisch freigegeben bzw. entriegelt wird, wenn die
Koinzidenz eines schlüsselseitig und eines schloßseitig
gespeicherten Codes gegeben ist. Die Energiespeisung des
schlüsselseitigen Prozessors von dem schloßseitigen
Generator aus sowie die Signalübertragung des
schlüsselseitigen Codes an die schloßseitige
Vergleichsschaltung erfolgen beide drahtgebunden, was
Änderungen an bestehenden Schloß/Schlüssel-Kombinationen
erforderlich machen würde. So müssen beispielsweise das
Schloß und der Schlüssel leitende Kontakte aufweisen. Dies
führt zu einem nachteiligen Mehraufwand beim Nachrüsten von
bereits existierenden Schlössern bzw. Schlüsseln.
Bei der aus der DE 36 43 646 A1 bekannten
Kraftfahrzeugdiebstahlsicherung erfolgt die Übertragung des
schlüsselseitigen Codes an die schloßseitige
Steuerschaltung drahtlos mittels Leuchtdioden. Die
Energiespeisung der schlüsselseitigen Leuchtschaltung
erfolgt hingegen wiederum drahtgebunden über elektrische
Kontakte am Schlüssel sowie am Schloß. Des weiteren ist
insbesondere schlüsselseitig eine Steuerschaltung
erforderlich, die erst nach Versorgung mit einer
entsprechenden Speisespannung das Aussenden des Schlüssel
codes über die Leuchtdiode bewirkt. Obwohl der Schlüssel
unabhängig davon, ob eine Übereinstimmung der zu
vergleichenden Codes festgestellt wurde oder nicht, in dem
Schloß drehbar ist, wodurch die die erforderliche Energie
zur Verfügung stellende KFZ-Zündung eingeschaltet wird,
sind beim Nachrüsten nach wie vor Maßnahmen am Schloß und
am Schlüssel erforderlich.
Auch das aus der DE 39 21 893 A1 bekannte elektronische
Identifizierungssystem löst dieses Problem nicht. Bei
diesem System ist zwar sowohl die Codesignal- als auch die
Energieübertragung drahtlos ausgelegt, allerdings ist der
Schlüssel in dem Schloß vor dem Feststellen der
Übereinstimmung der beiden Codes nicht drehbar, wodurch die
erforderliche Energieversorgung nicht durch herkömmliches
Drehen des Zündschlüssels aktiviert werden kann. Dies hat
zur Folge, daß auch hier wieder eine mechanische Maßnahme
am Schloßzylinder getroffen werden muß, nämlich das
Anbringen eines magnetischen Elementes im Schlüsselkanal
des Schloßzylinders, gegen das der Schlüssel beim Einführen
drückt und dadurch die Energieversorgung aktiviert.
Ausgehend vom nächstreichenden Stand der Technik gemäß der
DE 36 43 646 A1 liegt der Erfindung daher die Aufgabe
zugrunde, ein Sicherungssystem zu schaffen, das aufgrund
seiner fälschungssicheren Betätigungseinrichtungen eine
hohe Diebstahlsicherheit gewährleistet, möglichst wenig
Einzelkomponenten benötigt und das nur einen minimalen
Aufwand beim Nachrüsten von konventionellen Schloß/Schlüs
sel-Sicherungssystemen am Schloß und am Schlüssel selbst
erforderlich macht sowie für den Benutzer möglichst einfach
handhabbar ist.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des
Patentanspruchs 1 in Verbindung mit dem Oberbegriff gelöst.
Weitere Ausführungsformen der Erfindung werden durch die
Unteransprüche gekennzeichnet.
Der sich aus der Erfindung ergebende Vorteil besteht darin,
daß eine mechanische und elektronische Sicherung kompakt in
dem einzigen zur Betätigung des Sicherungssystems
erforderlichen Element untergebracht ist. Der Benutzer
benötigt also keine zusätzliche Magnetstreifenkarte oder
etwas ähnliches. Da das schlüsselseitige elektronische
Bauteil von dem zu sichernden Objekt mit Energie versorgt
wird, ist schlüsselseitig kein eigener Versorgungskreis,
etwa in Form einer Batterie, notwendig. Dadurch wird die
Handhabung erleichtert, indem keine leeren Batterien
ausgewechselt werden müssen und die Gefahr einer
Selbstaussperrung aufgrund leerer Batterien wird
ausgeschlossen.
Nachfolgend wird eine Ausführungsform der Erfindung
beispielhaft anhand der Figuren beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht des im Schloß steckenden
Schlüssels mit integriertem Transponder;
Fig. 2 eine Ansicht gemäß Fig. 1 von rechts auf den
Schlüssel;
Fig. 3 eine schematische Darstellung der wesentlichen
objektseitigen Komponenten des Sicherungssystems;
Fig. 4 ein Flußdiagramm, nach dem ein im Mikrocontroller
gemäß Fig. 3 gespeichertes Programm arbeitet;
Fig. 5 ein Flußdiagramm, nach dem ein im Mikrocontroller
gemäß Fig. 3 gespeichertes Programm arbeitet, für den Fall
"Transponder erkannt";
Fig. 6 ein Flußdiagramm, nach dem ein im Mikrocontroller
gemäß Fig. 3 gespeichertes Programm arbeitet, für den Fall
"unbekannter Transponder";
Fig. 7 ein Flußdiagramm, nach dem ein im Mikrocontroller
gemäß Fig. 3 gespeichertes Programm arbeitet, für den Fall
"Alarm".
Das Sicherungssystem beinhaltet den Schlüssel 11 mit einer
integrierten elektronischen Baugruppe in Form eines
Transponders 12 sowie als objektseitige Komponenten den
Mikrocontroller 3, das Steuermodul 4, die Antenne 5, den
Summer 6, die Hupe 7, die Anlassersperre 8 in Form eines
Relais, den Datenspeicher 9 für den Schlüsselcode sowie die
Energieversorgungseinheit 10. Bei einem zu sichernden Objekt
in Form eines Kraftfahrzeuges sind die in Fig. 2
dargestellten Zündschlüsselstellungen "0", "1" und "2"
möglich. Das Entfernen des Schlüssels 11 aus dem Schloß 13
ist nur möglich, wenn sich der Schlüssel 11 in der Stellung
"0" befindet.
In der Stellung "0" wird das Sicherungssystem von der
Energieversorgungseinheit 10 nicht mit Energie versorgt und
ist somit ausgeschaltet. Wird der Schlüssel 11 von Stellung
"0" in Stellung "1" gedreht, so wird das gesamte
Sicherungssystem mit Energie versorgt. Danach startet das
Programm gemäß Fig. 4 und der Mikrocontroller 3 veranlaßt
entsprechend Schritt 100 eine Überprüfung der Datenspeicher.
Treten bei dieser Überprüfung Fehler auf, so wird das
Programm entsprechend Schritt 101 beendet. Sind keine Fehler
aufgetreten, so werden die Portleitungen definiert und über
ein Relais eine Dauerstromversorgung eingeschaltet, die
sicherstellt, daß unabhängig von der Stellung des Schlüssels
11 das Sicherungssystem weiter mit Strom versorgt wird.
Weiterhin schaltet die Anlassersperre 8 auf "Sperre",
wodurch der Zündvorgang blockiert wird, und der
Mikrocontroller 3 greift auf den Datenspeicher 9 zu, um den
Schlüsselcode zu lesen. Für den Fall, daß das Schloß 13
bereits schon einmal freigegeben worden ist, wird in Schritt
110 vor den beiden letztgenannten Schritten geprüft, ob ein
Wiederanlaßzeitraum von z. B. 13 Sek. abgelaufen ist.
Dadurch wird es im Falle eines Abwürgens des Motors
ermöglicht, kurz nach dem ersten Anlassen des Motors den
Anlaßvorgang zu wiederholen, ohne den gesamten
elektronischen Identifizierungsvorgang des Transponders 12
erneut durchlaufen zu müssen. Ist also der
Wiederanlaßzeitraum noch nicht abgelaufen, so schaltet die
Anlassersperre 8 nicht auf "Sperre" während nach Ablauf des
Wiederanlaßzeitraumes die Anlassersperre 8 den Anlasser
wieder sperrt. Wird im Schritt 120 das Auftreten von Fehlern
registriert, so wird das Programm entsprechend Schritt 101
beendet. Andernfalls wird der Zähler für die
Transponderleseversuche z. B. auf 32 gesetzt.
Zum Lesen des Transponders 12 veranlaßt der Mikrocontroller
3 über das Steuermodul 4 und die Antenne 5 den Transponder
12 zum Aussenden eines Antwortsignals, das den
schlüsselseitigen Code enthält. Dabei wird der Transponder
12 von der KFZ-seitigen Energieversorgungseinheit 10 z. B.
50 Millisekunden lang aufgeladen. Gemäß Fig. 4, Schritt 130
wird überprüft, ob die Leitung zur Antenne unterbrochen ist.
Ist dies der Fall, so wird Alarm gemäß Fig. 7 ausgelöst. Bei
intakter Verbindung zur Antenne wird das von dem Transponder
12 übermittelte Codesignal im Schritt 140 auf Koinzidenz mit
dem aus dem Datenspeicher 9 gelesenen Code überprüft. Liegt
keine Koinzidenz der Codesignale vor, wird in Schritt 150
entschieden, ob der durch die Schritte 129, 130, 131, 140,
141 und 150 gekennzeichnete Abfrageprozeß wiederholt wird
oder nicht. Die Entscheidung darüber kann von der maximal
zulässigen Anzahl von Abfragevorgängen, z. B. 32, abhängig
gemacht werden. Wird nach dieser maximalen Anzahl von
Abfrageversuchen immer noch nicht der dem im Datenspeicher 9
gespeicherten Code zugehörige Code von dem Transponder 12
übermittelt, so geht der Mikrocontroller 3 von einem
unbekannten Transponder 12 aus und verfährt entsprechend
Fig. 6.
Wurde der Transponder 12 im Schritt 140 erkannt, so wird
gemäß Fig. 5, Schritt 160, zur Sicherheit noch einmal
abgefragt, ob der Transponder 12 identifiziert wurde. Ist
dies nicht der Fall und wird im Schritt 170 festgestellt,
daß sich der Schlüssel 11 in der Stellung "2" befindet, so
wird der Summer 6 z. B. 80 Millisekunden lang aktiviert und
zeigt somit dem Fahrer an, daß keine Freigabe zum Anlassen
des Fahrzeuges erfolgen wird. Wird anschließend im Schritt
180 bemerkt, daß die Leitung zur Antenne 5 unterbrochen
wurde, so löst die Hupe 7 gemäß Fig. 7 Alarm aus. Wurde die
Verbindung zur Antenne 5 nicht unterbrochen, so verzweigt
das Programm wieder vor die Sicherheitsabfrage in Schritt
160. Wurde in diesem Schritt bereits das Erkennen des
Transponders 12 bestätigt, so erfolgt mit einer zeitlichen
Verzögerung von z. B. 30 Millisekunden in Schritt 190 das
Schalten der Anlassersperre 8 auf "Freigabe" und mit einer
weiteren Zeitverzögerung von z. B. 10 Millisekunden erfolgt
schließlich in Schritt 200 das Anlassen des Motors.
Um einen Diebstahl durch "Kurzschließen" der Zündung zu
verhindern, wird nach dem Schritt 200 noch einmal abgefragt,
ob der Transponder 12 erkannt wurde. Da sich beim
"Kurzschließen" kein passender Schlüssel 11 mit
entsprechendem Transponder 12 im Schloß 13 befindet, kann
dadurch festgestellt werden, ob es sich beim Anlassen gemäß
Schritt 200 um ein autorisiertes Anlassen gehandelt hat.
Wurde in Schritt 150 gemäß Fig. 4, der Transponder 12 als
nicht passend erkannt, so wird gemäß Fig. 6 verfahren.
Zunächst werden zwei Zähler auf z. B. fünf bzw. 232 Sek.
gesetzt. Wird nun trotz des nicht passenden Transponders 12
der Schlüssel 11 in die Stellung "2" gemäß Fig. 2 gedreht,
Schritt 210, so wird im Schritt 220 geprüft, ob bereits z. B.
eine Sekunde abgelaufen ist. Ist dies der Fall, so wird
der Fahrer mit Hilfe des Summers 6 darauf hingewiesen, daß
er versucht hat, mit einem nicht passenden Transponder 12 in
seinem Schlüssel 11 das Fahrzeug anzulassen. Dieser Hinweis
erfolgt nicht, wenn der Schlüssel 11 im Schloß 13 innerhalb
eines kürzeren Zeitraumes als in Schritt 220 vorgegeben
gedreht wird. Wird nun weiterhin versucht, das Fahrzeug
anzulassen - befindet sich also der Schlüssel 11 nach wie
vor in Stellung "2" -, so wird mit Hilfe der Hupe 7 gemäß
Fig. 7 nach Abarbeitung der Schritte 230, 240 und 250 Alarm
ausgelöst, sofern der in Schritt 250 gesetzte Zeitraum von
z. B. fünf Sek. abgelaufen ist. Wird in Schritt 230
festgestellt, daß der Schlüssel 11 aus der Stellung "2"
zurückgedreht worden ist, so verzweigt das Programm wieder
vor die Abfrage des Schrittes 210. Wird dann nicht versucht,
das KFZ erneut zu starten - Schlüssel 11 befindet sich nicht
in Stellung "2" - und ist die Leitung zur Antenne 5 nicht
unterbrochen, Schritt 260, so wird nach Ablauf einer im
Schritt 270 z. B. auf 232 Sek. gesetzten Verzögerungszeit das
gesamte Programm gemäß Fig. 4 neu gestaltet. Nach Ablauf des
in Schritt 270 gesetzten Zeitraumes ist es somit möglich,
erneut zu versuchen, das KFZ anzulassen. Vor Ablauf dieses
Zeitraumes blockiert das Sicherungssystem jeden
Neustartversuch, indem es immer wieder vor den Schritt 210
verzweigt. Wird versucht, an der Leitung zur Antenne 5 zu
manipulieren, so sorgt der Schritt 260 dafür, daß mit Hilfe
der Hupe 7 Alarm gemäß Fig. 7 ausgelöst wird.
Die Hupe 7 zum Auslösen des Alarms wird gemäß Fig. 7
angesteuert. Dazu wird ein Zähler auf z. B. 29 Hubsequenzen
gesetzt und die Hupe 7 jeweils z. B. 500 Millisekunden lang
betätigt. Im Schritt 280 wird überprüft, ob die Hupe 7
bereits die vorgewählte Anzahl von Hubsignalen ausgesendet
hat. Nach Beendigung des Alarms befindet sich das
Sicherungssystem nach wie vor im Blockierzustand, d. h. die
Anlassersperre 8 ist auf "Sperre" geschaltet. Wird die
Zündung ausgeschaltet, d. h. Schlüssel 11 in Stellung "0"
gedreht, so ist das System stromlos und kann durch erneutes
Drehen des Schlüssels 11 in die Stellung "1" wieder
gestartet werden.
Das beschriebene Sicherungssystem kann bei einem
Kraftfahrzeug neben der Sicherung des Anlaßvorganges auch
zur Sicherung der Fahrzeugtüren verwendet werden. Da im
allgemeinen zur Betätigung sämtlicher Türschlösser bei
Kraftfahrzeugen derselbe Schlüssel dient wie zur Betätigung
des Zündschlosses, ist es somit nur noch erforderlich, daß
die KFZ-seitige Energieversorgungseinheit 10 auch von jedem
Türschloß aus aktiviert werden kann. Dabei ist darauf zu
achten, daß die Sendereichweite der Antenne 5 ausreicht, um
den Transponder 12 im Schlüssel 11 an jedem Türschloß des
KFZ zu erreichen.
Weiterhin ist eine Ausführungsform denkbar, bei der der
Energieversorgungskreis 10 des objektseitigen Sende-
Empfangsgerätes mittels einer Codiereingabe, beispielsweise
über eine Tastatur, aktiviert wird. Eine weitere alternative
Möglichkeit zur Aktivierung des objektseitigen Energie
versorgungskreises 10 ist ein Schalter in Form eines
Bewegungsmelders, der z. B. bei automatischen Türen
Anwendung finden kann.
Zusätzlich kann das beschriebene Sicherungssystem zur
Überprüfung der dauernden Existenz eines Transponders in
einem Sicherungsbereich verwendet werden. Dabei trägt
beispielsweise ein für diesen Bereich zutrittsberechtigter
Mitarbeiter einen Transponder mit sich, der ständig von dem
Mikrocontroller 3 über das Steuermodul 4 und die Antenne 5
zum Aussenden seines Codesignals aktiviert wird. Verläßt der
Mitarbeiter den Sicherungsbereich, so wird dies sofort mit
Hilfe der Hupe 7 gemeldet.
Claims (7)
1. Sicherungssystem für wenigstens ein zu sicherndes
Objekt, das mittels eines Schlüssels, der in ein Schloß
eingeführt wird, mechanisch ver- und entriegelbare
Sicherungseinrichtungen, ein Sende-Empfangsgerät, dessen
Energieversorgungskreis mittels des Schlüssels aktivierbar
ist, und eine dem Schlüssel zugeordnete elektronische
Baugruppe, die vom objektseitigen Sende-Empfangsgerät beim
Aktivieren dessen Energieversorgungskreises durch den
Schlüssel mit Energie gespeist wird und daraufhin ein
erstes Codesignal aussendet, das vom objektseitigen Sende-
Empfangsgerät empfangen und dort von einer Decodier
einrichtung mit einem dort gespeicherten zweiten Code auf
Koinzidenz überprüft wird, aufweist, wobei die Signal
übertragung des ersten Codes drahtlos erfolgt und der
Schlüssel in dem Schloß unabhängig davon, ob die Koinzidenz
gegeben ist oder nicht, drehbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - eine Antenne (5) vorgesehen ist, mittels der die Energiespeisung der elektronischen Baugruppe drahtlos erfolgt,
- - die elektronische Baugruppe ein Transponder (12) ist, und
- - ausschließlich objektseitig ein Mikrocontroller (3) vorhanden ist, in dem das gesamte Programm zur Durchführung des elektronischen Identifizierungsvorganges des Transpon ders (12) abläuft.
2. Sicherungssystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
das schlüsselseitige Codesignal auf einem ausschließlich
einmal beschreibbaren Datenträger gespeichert ist.
3. Sicherungssystem nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Energieversorgungskreis (10) des Sende-Empfangsgerätes
anstatt mittels des Schlüssels (11) mittels einer Codier
eingabe über die Tastatur aktivierbar ist.
4. Sicherungssystem nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Energieversorgungskreis (10) des Sende-Empfangsgerätes
anstatt mittels des Schlüssels (11) mittels eines
Bewegungsmelders, z. B. in Form einer Lichtschranke, akti
vierbar ist.
5. Sicherungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
bei einem zu sichernden Objekt in Form eines
Kraftfahrzeuges der Zündkreis dieses Kraftfahrzeuges
mindestens solange gesperrt wird, bis die Koinzidenz der
Codesignale gegeben ist.
6. Sicherungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
bei einem zu sichernden Objekt in Form eines
Kraftfahrzeuges der Kraftstoffversorgungskreis dieses
Kraftfahrzeuges mindestens solange gesperrt wird, bis die
Koinzidenz der Codesignale gegeben ist.
7. Sicherungssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
bei einem zu sichernden Objekt in Form eines
Kraftfahrzeuges der Energieversorgungskreis dieses
Kraftfahrzeuges mindestens solange gesperrt wird, bis die
Koinzidenz der Codesignale gegeben ist.
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