DE4224827C2 - Verfahren zur Herstellung eines Abdruckes eines Teiles des menschlichen oder tierischen Körpers - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines Abdruckes eines Teiles des menschlichen oder tierischen KörpersInfo
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Description
Der Fuß des Menschen gilt als Standwerkzeug und
Fortbewegungshebel. Um der Falltendenz nach
vorne zu begegnen und den aufrechten Gang zu
ermöglichen, müssen am Fuß die sogenannten
dorsalen Aufrichtungskräfte angreifen, um den
Körper in einer vertikalen Stellung zu halten.
Der Fuß hat dabei erhebliche Aufgaben zu
leisten. In unseren Breiten wird der Fuß
beschuht, da Barfußlaufen unter unseren
klimatischen und Bodenverhältnissen nicht
möglich ist. Um seinen Aufgaben gerecht zu
werden, soll sich der Fuß frei entfalten
können.
Der beschuhte Fuß aber wird durch seine
Bekleidung in seiner freien Entfaltung
gehindert. Die industriemäßige Herstellung von
Schuhen führt zu einer Herstellung von
Schuhbekleidungen, die sich an einer Norm
orientieren. Die einem Leisten zugrunde
liegende Norm findet aber fast nie Entsprechung
bei einem dazugehörigen Fuß. Der Leisten ist im
Gegensatz aber eine Möglichkeit, viele
individuelle Fußformen "in einen Leisten zu
stecken".
Ziel der vorliegenden Erfindung soll es sein,
einen Schuh zu entwickeln, der sich individuell
dem Fuß anpassen läßt.
Vielfältige Versuche zur individuellen
Anpassung des Schuhs an einem Fuß haben schon
stattgefunden. Die einfachste Anpassung des
Schuhes an einen Fuß entsteht durch die
Schnürung, durch die die Ungenauigkeiten
zwischen Paßform des Schaftes und anatomischer
Ausgestaltung des Fußes z. T. ausgeglichen
werden. Die Schnürung hat aber unter anderem
den Nachteil, daß sie im Vorfußbereich
ungenügend oder nicht wirkt. Um hier Paßformen
zu gewährleisten, werden die Leisten zu sehr
angespitzt, so daß eine Zehenfreiheit meistens
nicht mehr besteht und die Fußphysiologie
beeinträchtigt wird. Es folgen daraus
Spreizfußentwicklung, Schiefzehenentwicklung,
Rückenbeschwerden infolge falscher Belastung
der unteren Extremität. Andere Formen der
Anpassung sind Schaftmaterialien aus einem
gummiartigen oder Stretchbezug; Nachteile sind,
daß diese Materialien primär immer zu klein
sind und der Fuß sich hineinzwängen muß;
dadurch wird das Material gedehnt, durch die
Rückstellkraft des Materials schmiegt sich dann
der Schaft an den Fuß an und verklemmt sich.
Dies kann zu Durchblutungsstörungen, zu
Fehlfunktionen im Zehenbereich führen. Ist die
Rückstellfähigkeit zu gering, schlappt der
Schaft am Fuß und die an ihm befindliche Sohle
findet nicht genügend Fixation an den Fuß, so
daß die auftretenden Belastungen zu einem
Abscheren der Sohle und zu einem Verdrehen des
Schaftes führen können.
Ein weiterer Nachteil des konfektionierten
Schuhwerkes besteht darin, daß ein Schaft sich
dem Fuß auch in der Länge nicht anpaßt. Somit
muß bei einem wachsenden Fuß der Schaft zu groß
gekauft werden, so daß der Schuh nicht paßt;
wenn der Fuß wächst, wächst er oft über die
erforderliche Längenzugabe hinaus, es führt
dann der relativ zu kleine Schaft wiederum zu
Fußbeschwerden und gegebenenfalls zu
Wachstumsstörungen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Abdruck eines
Gliedmaßen- oder Rumpfteiles des menschlichen oder tierischen
Körpers herzustellen, wie er für eine Reihe von Anwendungszwecken
benötigt wird. Solche Anwendungen sind
beispielsweise:
- 1. Herstellung des bereits einleitend erwähnten Schuhschaftes, der wie ein Socken den Fuß bekleidet und als Ersatz für die bisher notwendigen aber nicht körpergerecht ausgebildeten Leisten dienen soll.
- 2. Herstellung einer ein Körpergelenk, z. B. das Kniegelenk umfassenden Manschette, die ein ggf. verletztes Knie stabilisieren soll. Hierbei ist an den Ersatz eines Gipsabdruckes gedacht.
- 3. Herstellung eines individuellen Rumpfmieders zur Stützung der Wirbelsäule anstelle eines käuflichen, dem Körper aber nicht angepaßten Korsetts.
Gelöst wird diese Aufgabe durch das in Anspruch 1
gekennzeichnete Verfahren.
Aus DE 38 10 063 ist es bekannt, Fußabformungen für
Schuhleisten zur Herstellung von Maßschuhen mit Hilfe
eines Schrumpfteils aus Kunststoff, welches sich durch
Erwärmung zusammenzieht und die Form des darin
befindlichen Fußes annimmt, vorzunehmen. Nach dem Erkalten
des Schrumpfteiles kann dieses vom Fuß abgenommen werden
und behält nun seine Form. Weiterhin ist es aus DE-OS 26 49 761
bekannt, auf einen Körperteil eine schlauch- oder
strumpfähnliche Folie zu ziehen und dann den Luftraum
zwischen dieser Folie und dem Körperteil zu evakuieren;
jedoch dient hier die Folie nicht selbst als Abdruck,
sondern dazu, ein Abgußmaterial anzudrücken.
Je nach Verwendungszweck kann die Stärke der
ersten und der zweiten Folie variieren.
Versuche haben überraschenderweise ergeben, daß
auch bei sehr dünnen Folien bei geeignetem
Klebe- oder Füllmaterial zwischen den Folien
eine ausreichende bis sehr gute Formstabilität
gewährleistet werden kann. Die erste,
körpernahe Folie kann eine Stärke zwischen 0,1
und 10 mm, vorzugsweise zwischen 1 und 4 mm,
insbesondere zwischen 0,3 und 2 mm Stärke
aufweisen. Die zweite Folie kann eine Stärke
aufweisen zwischen 0,1 und 15 mm, vorzugsweise
zwischen 0,2 und 4 mm, insbesondere zwischen
0,3 und 2 mm.
Ein weiterer Gedanke der Erfindung ist es, daß
die beiden Folien an ihrer einander zugekehrten
Fläche profiliert sind, wodurch bewirkt wird,
daß die einander zugekehrten Flächen der Folien
sich bei Evakuieren der Luft oder des zwischen
den Folien liegenden überschüssigen
Klebematerials durch den Luftdruck derart
aneinandergepreßt werden, daß durch die
Profilierung ein gegenseitiges Verschieben der
zwei Blätter nicht mehr möglich oder nur in
begrenztem Maße möglich ist. So kann diese
Profilierung auch nach Art eines
Klettverschlusses ausgebildet werden. Nach
Auftragen der beiden Folien wird nach
Evakuieren der Luft oder des Materials, welches
sich zwischen den Folien befindet, ein Verhaken
stattfinden, so daß sich die beiden Folien
nicht mehr gegenseitig verschieben können.
Die profilierte zueinander zugewandte Ober
fläche kann ersetzt oder ergänzt werden durch
einen netzartigen Überzug, der zwischen der
ersten und der zweiten Folie aufgebracht wird.
Dieser netzartige Überzug kann wiederum aus
einem elastischen oder festen, aber formbaren
Material bestehen. Dieser netzartige Überzug
wird über die erste Folie gezogen oder auf
bestimmte Partien der Folie aufgebracht. Die
Dicke des netzartigen Überzuges kann
unterschiedlich sein, 0,1 bis 10 mm,
vorzugsweise 0,5 bis 5 mm, insbesondere aber 1
bis 2 mm. Die Maschen des Netzes wirken ähnlich
wie ein Profil, nach Evakuierung der Luft
versteifen sie den Abdruck auf Grund ihrer
netzartigen Struktur an gewünschter Stelle aus.
Der netzartige Überzug kann auch Teile der
Folien bedecken, der netzartige Überzug kann
schon auf einer Folie aufgeschweißt oder mit
einer Folie geprägt worden sein.
Als Folienmaterial kann verwendet werden Gummi
oder ein gummienthaltender Textilstoff. Dieses
Folienmaterial kann aber auch aus synthetischem
Material bestehen oder aus einem Gemisch aus
synthetischen und natürlichen Komponenten,
welche eine elastische Rückstellkraft besitzen
bzw. sich einer vorgegebenen Form anpassen
können.
Ziel der Erfindung soll es sein, einen Schuh zu
entwickeln, der sich individuell dem Fuß
anpaßt oder anpassen läßt, also ein
individualisierter Schuh. Dieser Schuh soll
vornehmlich aus einem Material bestehen im
Schaftbereich, das eine Art Memory-Funktion
besitzt. Diese Memory-Funktion soll es
ermöglichen, daß der Schaft sich dem Fuß
anpaßt, dann durch eine entsprechende Maßnahme
diese Anpassung über eine kürzere oder längere
Zeit beibehalten werden kann. Zusätzlich soll
sich die Sohle der Länge des Fußes anpassen.
Dies kann dadurch geschehen, daß die Sohle
zweigeteilt ist und diese Zweiteilung durch
einen Steg, der sich teleskopartig verhält,
beide Teile verbindet. Zusätzlich kann die
Längenverstellbarkeit durch einen Schaft, der
in sich geteilt ist, gegeben sein.
Der so gewonnene Abdruck stellt nunmehr den
Schaft eines Schuhes dar, der weiterverarbeitet
wird.
Der Schaft eines Schuhes soll auf der Haut des
Fußes liegen wie eine zweite Haut. Durch
sämtliche bisherigen Materialien kann dies
nicht erreicht werden. Auf der Haut des
Menschen lastet der Luftdruck von einer
Atmosphäre. Wird unter einem elastischen
Material, das auf der Haut liegt und luftdicht
mit der Haut abschließt, die Luft entfernt, so
drückt sich das Material an die Haut aufgrund
des Luftdruckes, der auf das Material wirkt und
sich über das Material auch auf die Haut
auswirkt. Die Haut erfährt dadurch keinen
Unterdruck, da das Material, das auf der Haut
liegt, sich aufgrund seiner Elastizität der
Haut anpaßt.
Das Schaftmaterial soll aus zwei Blättern
bestehen, einem inneren und einem äußeren
Blatt, welche in sich Luftkammern und/oder
weiche, kleine Kugeln beinhalten können. Die
Luft in diesem Material soll abgesaugt werden
können. Die zugewandten Flächen der
Schaftblätter können oder sollen auch eine
gewisse Rauhigkeit besitzen, so daß sich die
zugewandten Seiten des Schaftmaterials
verzahnen können. Der Aufbau soll dergestalt
sein, daß man in den Schuh hineinschlüpft wie
in einen Strumpf aus einem sehr gut dehnbahren
Material. Das elastische Material schmiegt sich
dem Fuß an. Anschließend wird ein zweiter
"Strumpf" übergezogen. Um die Form des
Materials dann zu gewährleisten, wird nun die
Luft aus der Zwischenschicht abgepumpt.
Da die Innenseite des Schaftmaterials dem Fuß
anliegt, kann sie sich nicht vom Fuß entfernen.
Durch das Absaugen wird durch den Luftdruck von
außen das äußere Blatt des Schaftmaterials
gegen das innere Blatt gedrückt, so daß sich
die Blätter verzahnen können; sie passen sich
somit der individuellen Fußform an. Bleibt ein
Vakuum oder ein Unterdruck im Bereich der
Zwischenschicht des äußeren und inneren
Blattes, so bleibt also die äußere Kontur des
Fußes bestehen in einer Art Memory-Funktion.
Das Material muß so gestaltet sein, daß eine
gewisse Elastizität bestehen bleibt, so daß die
verschiedenen fußtypischen Bewegungsabläufe
nicht behindert werden.
Eine Weiterentwicklung diese Prinzipes sieht
vor, das innere und das äußere Blatt während
des Anpaßvorganges zu verkleben. Dabei kann
der Fußträger vorher einen Socken anziehen, der
je nach Wunsch oder Notwendigkeit im Zehen
bereich oder sonstwo voluminös verändert oder
verdickt ist mit dem Ziel, hier zusätzlich Raum
für den individuellen Fuß für ggfs.
medizinisch-orthopädische oder biomechanisch
wirksame Zurichtungen zu schaffen. Ist der
Klebevorgang beendet, so kann das
Schaftmaterial, welches jetzt seine Form
behält, zur Erzielung eines besseren Fußklimas
perforiert werden an beliebigen Stellen.
Zur Individualisierung des Schuhes kann es
ebenfalls erforderlich sein, den Schaft in der
Länge zu verstellen. Dazu wird der Schaft
geteilt im Bereich des Kahnbeins bzw. des
Sprungbeinkopfes. Diese Teilung kann den
gesamten Schaft betreffen, kann aber auch nur
Teile des Schaftes betreffen. Die voneinander
getrennten Teile des Schaftes werden durch ein
elastisches Band miteinander verbunden (so wie
man es von Slippern her kennt), welches sich
entsprechend der individuellen Fußlänge bewegt,
ohne daß die Beweglichkeit des Fußes und der
Zehen behindert wird. Um diese Teilungsstelle,
welche mit dem dehnbaren Band verbunden sein
kann, wird ein nicht dehnbares, die Fußwurzel
umschlingendes Band gelegt, welches die Trenn
stelle des Schaftes überlappt. Dieses
umschlingende Band hat auf seiner vorderen und
rückwärtigen Seite jeweils Häkchen im Sinne der
Klettbefestigung, mit denen die entsprechende
Gegenregion des Schaftteiles gefaßt wird. Ist
der Schuh angezogen und hat sich individuell
angepaßt, wird das umschlingende Klettband
über die Dehnungsstelle gelegt, beide
Schaftteile damit unveränderbar verbunden.
Die Sohle muß sich der individuellen Form
anpassen können. Es gibt verschiedene
Sohlenmöglichkeiten, die dies können.
- - Die Sohle besteht aus zwei Teilen, die Teile sind mit einem Steg, der sich teleskopartig verhält, verbunden. Der Steg liegt in der Höhe, in der das den Vor- und Rückschaft umspannende Band läuft.
- - Die Sohle besteht aus mehreren querstabilisierenden Einzelelementen, die auf einem elastischen Material aufgebracht sind. Dieses elastische Material dehnt sich je nach Anforderung und paßt sich somit der Länge des Fußes an.
An die Sohle und an oder in den durch Abdruck
gewonnen Schaft können je nach Bedarf die auf
dem Markt sich befindenden Zurichtungen und
Hilfsmitteln für die Schuhproduktion angebracht
werden.
Der erfindungsgemäß gewonnene Abdruck stellt
nunmehr den Körper einer Schiene dar. Eine
weitere Möglichkeit der individuellen Anpassung
besteht darin, daß man gemäß der unter 3.a.
beschriebenen individuellen Anpassung eines aus
zwei oder mehr Blättern bestehenden Materials
Schienen mit stabilisierendem und/oder
führendem Effekt konstruiert. Zum Beispiel kann
man eine aus zwei oder mehreren Blättern
bestehende ggfs. vorgeformte Manschette um ein
Knie oder eine anderes Gelenk oder einen
anderen Körperteil anlegen, die Luft evakuieren
und somit eine stabile und/oder führende
Schiene erzielen, die ggfs. mehr- oder vielfach
verwendbar ist. Diese Schiene paßt sich dem
individuellen Körperteil unterschiedlicher
Personen an durch jeweiliges Evakuieren der in
den Zwischenblättern befindlichen Luft.
Auf gleiche Weise kann man dieses System auch
benutzen zur Erstellung einer Negativform
irgend eines Körperteils oder eines beliebigen
dreidimensionalen Gegenstandes.
Eine weitere Möglichkeit der Anwendung der
Erfindung besteht in einem Verfahren, ein
Korsett herzustellen und anzupassen.
Ein Korsett zur Korrektur einer Wirbelsäulen
verkrümmung oder zur Unterstützung eines
Körpers bei geschwächter Muskulatur oder falsch
innervierter Muskulatur ist im allgemeinen sehr
auftragend, aussteifend und für den Träger
unangenehm.
Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es
möglich, einen Körperabdruck, z. B. eines
Rumpfes zu erhalten, der in Korrekturstellung
gebracht wurde. So kann man z. B. einen Körper
korrigieren in einer Cotrell-Extension; während
des extendierten und reponierten Zustandes wird
im Sinne eines EDF-Gipses die Folie um den
Körper angelegt, der korrigierten Körperform
angepaßt und ausgehärtet. In die
Zwischenschicht der Folien kann man
stabilisierende Elemente wie dünne Netze oder
dünne Geflechte einbringen, die den
Aussteifungseffekt erhöhen, eine Vorspannung
erzielen, die gewünschte Korrektur halten und
sich gegebenenfalls aktiv mit aufrichten. Nach
Beendigung des Anpassungsvorgangs und nach
Aushärten und Trocknen des Klebevorganges kann
dieses Korsett dann aufgeschnitten, perforiert,
innen mit einer hautschonenden und
hautfreundlichen Schicht und ggfs. mit einer
Schließvorrichtung versehen werden.
Gleicherweise können Mieder, Halsmanschetten
und Schienen angefertigt werden.
In Fig. 1 wird ein menschlicher Fuß 1 von der
Innenseite dargestellt, man sieht also die
Großzehe und das innere Längsgewölbe sowie die
Ferse und den Innenknöchel.
In Fig. 2 wird das Prinzip erläutert. Ein
strumpfähnliches Gebilde mit der Oberfläche 2
wird um den Fuß 1 gezogen, es paßt sich dem Fuß
an. Um diesen Anpaßvorgang zu verbessern, kann
man die Luft 4 aus dem Zwischenraum
evakuieren. Anschließend wird in Fig. 3 ein
weiterer, vorzugsweise elastischer und
nachgebender strumpfartiger Gegenstand 3 über
den vorigen Gegenstand 2 gezogen. Die zwischen
diesen beiden Gegenständen befindliche Luft 5
wird evakuiert. Die einander zugewandten
Flächen des Strumpfes 2 und des Strumpfes 3
können eine aufgerauhte Oberfläche besitzen.
Anschließend wird die Luft 5 evakuiert.
Fig. 4 zeigt im Schema den Vorgang. Die
Strümpfe 2 und 3 werden in der Fig. 4a durch
die Luft 5 voneinander getrennt. Bei Evakuieren
der Luft 5 aus dem Zwischenraum wird durch den
Luftdruck das Blatt 3 gegen das Blatt 2
gepreßt. Durch die vorzugsweise rauhe
Oberfläche und/oder auch durch ein
Klebemittel verhaken sich die beiden zueinander
zugewandten Seiten der Blätter 3 und 2,
verkleben miteinander wie in Fig. 4a und
behalten ihre Form.
Schließlich wird, wie in Fig. 5 gezeigt, der
Fuß 1 von einem strumpfartigen Gewebe
anatomisch umfaßt. Dieses strumpfartige Gewebe
besteht aus dem Strumpf 2 und 3, welche
miteinander verklebt sind. Es entsteht ein
individueller Schaft 6.
Fig. 6 zeigt den Fuß 7 von oben. Um die
Ungleichheit der Zehen auszugleichen und eine
Längenzugabe im individuellen Schuh zu
gewährleistet, kann der Fuß vor dem Anpassen
des Schaftes noch Polstermaterial 8 aufnehmen.
Dieses Polstermaterial 8 kann wie ein Strumpf
über den Fuß gezogen werden, wie in Fig. 7a
und 7b gezeigt. Dann wird der Anpaßvorgang, wie
in den Fig. 1 bis 6 beschrieben,
durchgeführt.
Fig. 8 zeigt die Blätter 2 und 3 des innen-
und außenliegenden Strumpfes, welche zusätzlich
zum Fuß 7 auch den gepolsterten Bereich 8
umschließen. Der Polsterbereich 8 kann nach
Beendigung des Anpaßvorganges aus dem Schuh und
vom Fuß entfernt werden.
Fig. 9 zeigt den Zustand nach individueller
Schaftanpassung. Dieser Individuelle Schaft
wird in Fig. 10 weiterverarbeitet. Es wird
eine Öffnung 10 eingeschnitten. Die Blätter 2
und 3 sind miteinander verklebt, so daß trotz
der Öffnung durch den Schlitz 10 die Form des
Schaftes bestehen bleibt. An den Schaft 9 kann
man eine Schnürung 11 oder auch andere
Schnürungen jeglicher Art anbringen. Auch kann
der Schaft 9 mit Perforationen 23 über den
ganzen Schaftbereich verstreut oder nur in
besonderen Bereichen des Schaftes versehen
werden, so daß ein günstiges Schuhklima
entsteht.
In Fig. 11 wird der so präparierte Schaft
aufgeschnitten und zwar wird durch einen
Schnitt 12 der Schaft in einen Vorderteil 24
und in einen Rückteil 25 gegliedert.
Der Schaft 9 in Fig. 12, der in die Teile
Vorfuß 24 und Rückfuß 25 geteilt ist, wird mit
einem elastischen Band 13 wiederum verbunden,
welches den Spalt und die Trennstelle 12
überbrückt.
Anschließend kann diese Trennstelle 12 durch
ein breiteres, beide Schaftteile 24 und 25
auffassende Schließvorrichtung, z. B.
Klettverschluß, gesichert werden. Somit hat der
Schaft 9 die Möglichkeit, bei einem wachsenden
Fuß mitzuwachsen.
Fig. 14 zeigt eine andere Anwendungs
möglichkeit. Das Kniegelenk 15 wird von einem
Bandagematerial aus mindestens zwei Blättern
bestehend, mit dazwischenliegender Luft, wie in
den vorderen Ausführungen beschrieben,
bekleidet. Die Umkleidung 16, die mit einer
Verschlußvorrichtung 17, die ein Reißverschluß,
ein Klettverschluß oder ähnliches sein kann,
versehen ist, wird über ein Ventil 18, das an
beliebiger Stelle liegen kann, entlüftet. Durch
das elastische Material schmiegt sich dann die
Bandage an die äußeren Konturen des
Kniegelenkes an. In dieses Material können
verstärkende oder führende Elemente eingebaut
und/oder angeklebt werden.
An den bearbeiteten Schaft 9 kann, wie in Fig.
16 gezeigt, eine Sohlenplatte angeklebt oder
angepaßt werden, die aus einer Vorfußsohle 19
und einer Absatzsohle 20 besteht. Die beiden
Sohlenteile 19 und 20 sind durch einen Stab 21,
der sich torsions-teleskopartig verhalten kann,
der aber auch aus einer Spirale bestehen kann,
miteinander verbunden. In dem Bereich 22 liegt
der Schaft frei. Hier kann die Schnürung bzw.
das Sicherungsband 14 verlaufen.
Fig. 17 zeigt den fertigen Schuh an einem Fuß
1. Der Anpaßvorgang kann stattgefunden haben
auf einer Brandsohle 26, die in den
Anpaßvorgang mit eingebracht wurde und sich im
ersten oder zweiten Strumpf befindet. An diese
Brandsohle kann dann die Bodenplatte oder Sohle
19, 20 und 21 angeklebt werden. Auch können an
diesen Schuh sämtliche bekannten Schnürvorrichtungen
angebracht werden.
In Fig. 18 wird gezeigt eine
Sprunggelenksbandage 27. Nach Anpassen der
ersten Folie 2 wird auf die Folie oder gelegt
ein Netzüberzug 28 geklebt, der undehnbar, aber
verformbar sein kann und den gewünschten
aussteifenden Effekt verstärkt.
Um die Folie 2 und das aussteifende Netz oder
Gitter 28 wird die Folie 3 gelegt, die
dazwischen befindliche Luft 4 und anschließend
die Luft 5 evakuiert und bei diesem Vorgang
die Folie dem Fuß angepaßt. Nachdem vorher im
Zwischenraum 5 Klebematerial eingefügt worden
ist, wird nach Abschließen des Klebevorganges
die Bandage im Bereich 29 mit einem Schlitz
oder komplett aufgeschnitten, welcher dann mit
einer Schnürvorrichtung 30, Klettenverschluß
oder einer sonstigen Schnürvorrichtung versehen
ist.
Desgleichen können Schienen für alle
Körperteile angefertigt werden, die sich
jeweils der individuellen Körperform anpassen,
in ihrer Zwischenschicht aber korrigierende
Elemente beinhalten, die zur Wuchslenkung
führen. Insbesondere kann man während des
Klebevorganges eine korrigierende Stellung
manuell halten, die Schiene wird in dieser
Stellung, insbesondere dann, wenn ein
versteifendes Gitternetz in der Zwischenschicht
eingebracht wurde, einen korrigierenden Effekt
besitzen. Ein Anwendungsbeispiel ist die
Sichelfußschiene.
Je nach Körperregion können Folie 1 und Folie 2
verbunden einstückig geliefert werden, nach
Anpassen der Folie 1 wird der überlange, an
Folie 2 hängende Teil umgeschlagen und, wie
oben beschrieben, ebenfalls angepaßt.
Zur Verstärkung der Schienenfunktion und/oder
Haltefunktion können auch 3 oder mehr Folien
oder "Strümpfe" übereinander angepaßt werden.
Die Oberflächen der zugewandten Seiten der
Folien können unterschiedlich gestaltet sein
(Fig. 19a und 19b). Im nicht evakuierten
Zustand sollen sich die Folien gegeneinander
verschieben lassen (Anpaßvorgang); im
evakuierten Zustand allerdings (19c) sollen sie
sich verzahnen, um ihre angepaßte Form
elastisch oder halbstarr oder starr zu
fixieren.
Das Füllmittel zwischen den Folien 2 und 3 kann
aus verschiedenen Materialien allein oder
kombiniert bestehen, es kann aus Klebemitteln
bestehen, es können aber auch zusätzliche
Elemente mit unterschiedlichem Verhalten
(elastisch, viskoelastisch) und unter
schiedlicher Struktur (Fig. 20), wie z. B.
Oktaeder, Elemente mit unterschiedlichen
Fortsätzen, eingefüllt werden, um dem
entstehenden Abdruck gewünschte, z. B.
polsternde oder dämpfende Eigenschaften zu
verleihen.
Claims (10)
1. Verfahren zur Herstellung eines Abdrucks eines
Gliedmaßen- oder Rumpfteiles des menschlichen oder
tierischen Körpers, z. B. als Schaft für einen
menschlichen Schuh, dadurch gekennzeichnet, daß
zunächst auf diesen Körperteil eine erste, schlauch-
oder strumpfähnlich ausgebildete Folie
aus einem schmiegsamen Material gezogen wird,
daß dann der Luftraum zwischen dieser ersten Folie
und dem Körperteil nach Abdichtung
evakuiert wird, daß anschließend über die erste Folie
eine zweite, und ggf. weitere, ebenfalls schlauch-
oder strumpfförmig ausgebildete Folien
aus ebenfalls schmiegsamen Material gezogen
werden, deren Innenfläche aufgerauht und/oder mit
einem Klebstoff versehen worden ist, daß dann der
Raum zwischen der ersten und der zweiten und ggf.
weiteren Folien ebenfalls nach Abdichtung
evakuiert wird und daß schließlich der so entstandene
Abdruck nach gegenseitiger Verfestigung der zwei oder
mehr Folien zwecks Entfernung von dem Körperteil an
geeigneter Stelle aufgeschnitten wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Folie eine Stärke zwischen 0,1 und
15 mm, vorzugsweise zwischen 0,2 und 6 mm,
insbesondere zwischen 0,3 und 4 mm aufweist und die
zweite Folie eine Stärke zwischen 0,1 und 15 mm,
vorzugsweise zwischen 0,3 und 6 mm, insbesondere
zwischen 0,4 und 2 mm aufweist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Folien an ihren
einander zugewandten Seiten nach Art eines
Klettverschlusses ausgebildet oder in geeigneter
Weise profiliert sind.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß als Folienmaterial Gummi oder ein
gummienthaltender Textilstoff verwandt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Folienmaterial aus einem
synthetischen Material oder aus einem Materialgemisch
aus synthetischen und natürlichen Komponenten
besteht, das eine elastische Rückstellkraft besitzt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schicht zwischen den Folien
mit einer Füllmasse ausgekleidet ist.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen die Folien führende
und/oder stützende und/oder aussteifende Elemente
eingebracht werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß vor dem Überziehen der ersten
Folie auf das abzuformende Körperteil
Polstermaterial, beispielsweise in Form eines
Strumpfes, aufgebracht wird (Fig. 7a und 7b).
9. Verfahren zur Herstellung eines Abdrucks des Fußes
eines menschlichen Körpers nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der hergestellte Abdruck
zwecks Erzielung einer Längenverteilung im Bereich
des Ristes teilweise oder ganz geteilt wird und daß
die beiden Teile mittels eines elastischen Bandes
miteinander verbunden werden (Fig. 12).
10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die zugehörige Sohle im Bereich des Schuhgelenks
längenverstellbar, beispielsweise durch ein
teleskopartig ausgebildetes Zwischenstück ausgebildet
wird (Fig. 16).
Priority Applications (1)
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DE19924224827 DE4224827C2 (de) | 1992-07-07 | 1992-07-07 | Verfahren zur Herstellung eines Abdruckes eines Teiles des menschlichen oder tierischen Körpers |
Applications Claiming Priority (1)
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DE19924224827 DE4224827C2 (de) | 1992-07-07 | 1992-07-07 | Verfahren zur Herstellung eines Abdruckes eines Teiles des menschlichen oder tierischen Körpers |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
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DE4224827A1 DE4224827A1 (de) | 1994-01-13 |
DE4224827C2 true DE4224827C2 (de) | 1994-11-17 |
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ID=6464240
Family Applications (1)
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Country | Link |
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DE (1) | DE4224827C2 (de) |
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- 1992-07-07 DE DE19924224827 patent/DE4224827C2/de not_active Expired - Fee Related
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