Die
deutsche Offenlegung 3724197 betrifft ein Verfahren, zur enantio
selektiven Reduktion von Keto-Verbindungen zu sekundären Alkoholen,
bei der sekundäre
Ketone mit Hilfe von Mikroorganismen zu sekundären (S)-Alkoholen reduziert
Die
europäische
Patentanmeldung 861 11 812.3 betrifft eine neue D(-)-Mandelat-Dehydrogenase und ihre
Gewinnung. Das Enzym ist befähigt,
D-konfigurierte sekundäre
Alkohole darzustellen.
Die
DE 4014573 C1 offenbart
eine Phenylethanol-Dehydrogenase, die in Gegenwart von NADH befähigt ist,
R(+)-Phenylethanol herzustellen.
Es
wurde nun gefunden, dass man sekundäre (S)-Alkohole erhält, wenn
man unsymmetrische Ketone mit Dehydrogenasen aus Rhodococcus erythropolis
welche gegebenenfalls immobilisiert vorliegen, zusammen mit dem
Coenzym NADH behandelt und die (S)-Alkohole nach üblichen
Methoden isoliert. Weiterhin wurden neue Dehydrogenasen aus Rhodococcus
erythropolis gefunden, die für
das erfindungsgemäße Verfahren eingesetzt
werden können
Die
erfindungsgemäß geeigneten
Dehydrogenasen bzw. Mikroorganismen, die geeignete Dehydrogenasen
enthalten, können
dadurch erhalten werden, dass man Rhodococcus erythropolis unter
den üblichen Bedingungen
kultiviert, die sekundären
Ketone (beispielsweise und vorzugsweise Acetophenon oder p-Chloracetophenon)
mit dem Fermentationsgut, gegebenenfalls nach Aufschluss der Rhodococcus
erythropolis-Zellen, zu sammen mit dem Coenzym NADH behandelt, auf
die Bildung von (S)-Alkoholen prüft
und die Rhodococcus erythropolis Stämme (oder Stammgemische) mit
ausreichender Dehydrogenaseaktivität ausliest. Auf diese Weise
können
in einfachen Routineuntersuchungen geeignete Mikroorganismen mit
geeigneten Enzymen leicht erkannt werden (vgl. Screeining-Verfahren,
unten).
Erfindungsgemäß werden
Mikroorganismen der Art Rhodococcus erythropolis eingesetzt. Besonders hervorgehoben
werden sollen die beiden folgenden Stämme von Rhodococcus erythropolis,
welche bei der Deutschen Sammlung von Mikroorganismen (DSM), Mascheroder
Weg 1b, D-38124 Braunschweig, Bundesrepublik Deutschland, in Übereinstimmung
mit den Bestimmungen des Budapester Vertrages über die internationale Anerkennung
der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren,
hinterlegt wurden (Hinterlegungsdatum: 28.02.1992):
Stamm: | Hinterlegungsbezeichnung: |
Rhodococcus
erythropolis 743 | DSM
6971 |
Rhodococcus
erythropolis 43297 | DSM
6977 |
Die
erfindungsgemäß verwendbaren
neuen Enzyme sind Bestandteil der vorliegenden Erfindung.
Sie
sind dadurch gekennzeichnet, dass sie
- a) Dehydrogenasen
aus Rhodococcus erythropolis sind und
- b) spezifisch in Gegenwart von NADH (nicht von NADPH) als Coenzym
unsymmetrische Ketone zu sekundären
(S)-Alkoholen reduzieren können.
Ganz
besonders bevorzugte erfindungsgemäße Enzyme sind die Enzyme,
welche aus den Mikroorganismen der Art Rhodococcus erythropolis,
insbesondere den Stämmen
Rhodococcus erythropolis 743, entsprechend DSM 6971 und Rhodococcus
erythropolis 43297 entsprechend DSM 6977 erhältlich sind.
Besonders
hervorgehoben werden soll als erfindungsgemäßes Enzym das Enzym, welches
dadurch gekennzeichnet ist, dass es
- a) eine
Dehydrogenase ist,
- b) die aus Rhodococcus erythropolis (vorzugsweise Rhodococcus
erythropolis 743 und 43297, entsprechend DSM 0000 und DSM 0000)
erhältlich
ist
- c) in Gegenwart von NADH als Coenzym spezifisch unsymmetrische
Ketone zu sekundären
(S)-Alkoholen reduzieren kann und
- d) ein Molekulargewicht von 72 000 ± 5 000 Dalton aufweist.
Zusätzlich zur
obigen Charakterisierung der erfindungsgemäßen Enzyme können zu
deren weiteren Charakterisierung auch die weiter unten aufgeführten Herstellungsparameter
und/oder die für
die Reduktion der Ketone zu verwendenden Reaktionsparameter herangezogen
werden.
Wie
bereits erwähnt
wurde, können
die erfindungsgemäßen Enzyme
in isolierter Form, gegebenenfalls in Form der üblichen Enzympräparationen,
wie an Träger
gebunden oder verkapselt oder noch in den (vorzugsweise abgetöteten) Mikroorganismus-Zellen
vorliegen, wobei die Mikroorganismus-Zellen ihrerseits immobilisiert,
also z.B. an Träger
gebunden und/oder verkapselt, vorliegen können.
Zur
Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
können
die benötigten
Dehydrogenasen nach den allgemein üblichen Methoden erhalten werden.
Die Mikroorganismen werden in bekannter Weise durch Fermentation
gewonnen und die Enzyme, falls dies gewünscht wird, nach den üblichen
Verfahren isoliert. Die Mikroorganismen und Enzyme können nach
bekannten Methoden in geeignete Mikroorganismus-Zubereitungen oder
Enzym-Präparatoren
(also z.B. Produkte mit trägergebundenen
oder eingekapselten Enzymen oder mit immobilisierten Mikroorganismen) überführt werden.
Die
Fermentationsverfahren zur Herstellung der Mikroorganismen bzw.
Enzyme können
in üblicher Weise
mit Hilfe fester, halbfester oder flüssiger Nährmedien durchgeführt werden.
Bevorzugt werden wäßrig-flüssige Nährmedien
verwendet.
Die
Beimpfung der Nährmedien
erfolgt nach allgemein üblichen
Methoden, z.B. über
Sporensuspensionen, Schrägröhrchen oder
Kolbenkulturen.
Die
Kultur erfolgt je nach Mikroorganismus, unter aeroben oder anaeroben
Bedingungen und kann gemäß den allgemein üblichen
Methoden wie unter Verwendung von Schüttelkulturen z.B. in Schüttelkolben,
von luftbewegten Kulturen oder von Submerskulturen durchgeführt werden.
Bevorzugt erfolgt die Kultivierung im aeroben Submersverfahren in
belüfteten
Fermentern, z.B. in üblichen
gerührten
Submersfermentern. Es ist möglich,
die Kultur kontinuierlich oder diskontinuierlich durchzuführen. Vorzugsweise
wird diskontinuierlich gearbeitet.
Die
Kultur kann in allen Nährmedien
durchgeführt
werden, welche bekannterweise zur Kultivierung von Mikroorganismen
verwendet werden. Das Nährmedium
muß eine
oder mehrere assimilierbare Kohlenstoffquellen und Stickstoffquellen
sowie Mineralsalze enthalten, wobei diese Produkte in Form von definierten Einzelbestandteilen,
aber auch in Form von komplexen Gemischen, wie sie insbesondere
biologische Produkte verschiedenen Ursprungs darstellen, vorliegen
können.
Als
Kohlenstoffquellen kommen alle üblichen
Kohlenstoffquellen in Frage. Beispielsweise seien Kohlenhydrate,
insbesondere Polysaccharide, wie Stärke oder Dextrine, Disaccharide,
wie Maltose oder Rohrzucker, Monosaccharide, wie Glucose oder Xylose,
Zuckeralkohole, wie Mannit oder Glycerin sowie natürlich vorkommende
Gemische, wie Malzextrakt, Melasse oder Molkepulver genannt. Auch
Kohlenwasserstoffe können dem
Nährmedium
zugefügt
werden. Als Stickstoffquellen kommen alle üblichen organischen und anorganischen
Stickstoffquellen in Frage. Beispielsweise seien Eiweißstoffe,
Eiweißhydrolysate,
Aminosäuren,
wie Glutaminsäure,
Asparaginsäure,
Fleischmehl, Fleischhydrolysate sowie Sojabohnenmehl, Baumwollsamenmehl,
Linsenmehl, Erbsenmehl, lösliche
und unlösliche
pflanzliche Proteine, Maisquellwasser, Hefeextrakt, Peptone und
Fleischextrakt sowie Ammo niumsalze und Nitrate, z.B. NH4Cl,
(NH4)2O4,
Harnstoff, NaNO3 und KNO3 aufgeführt. Die
Mineralsalze, welche im Nährmedium
enthalten sein sollten, liefern z.B. folgende Ionen:
Mg++, Na+, K+, Ca++, NH4 +, Cl–,
SO4 ––, PO4 ––– und
NO3 –
sowie Ionen der üblichen
Spurenelemente, wie Cu, Fe, Mn, Mo, Zn, Co, Ni. Falls die Kohlenstoff-
oder Stickstoffquellen bzw. das verwendete Wasser nicht ausreichend
diese Salze bzw. Spurenelemente enthalten, ist es zweckmäßig, das
Nährmedium
entsprechend zu ergänzen.
Die Zusammensetzung der Nährmedien
kann in weiten Bereichen variiert werden. Art und Zusammensetzung
der Nährmedien
werden im allgemeinen davon abhängig
sein, welche Bestandteile jeweils besonders günstig zur Verfügung stehen.
Im allgemeinen enthalten die Nährlösungen vorzugsweise
etwa 0,5 bis 8%, insbesndere 0,6 bis 6 % Kohlenstoffquellen, vorzugsweise
etwa 0,5 bis 4%, insbesondere 0,5 bis 3% Stickstoffquellen und vorzugsweise
etwa 0,001 bis 0,5%, insbesondere 0,003 bis 0,3% Mineralsalze.
Über die
zum Wachstum der Mikroorganismen nötigen Bestandteile der Nährlösungen können weitere Zusätze zu den
Medien gemacht werden, die zu einer Erhöhung der Rate der Enzymbildung
durch die Mikroorganismen oder zu einer Erhöhung der volumetrischen Gesamtausbeute
an Enzym führen
können.
Auch können
solche Substanzen zu einer Verbesserung der Gewinnung des Enzyms
führen
oder dessen Freisetzung erleichtern, oder aber zur Stabilisierung
der Zellen dienen, wenn ganze Zellen in freiem oder immobilisiertem Zustand
für die
Umsetzung eingesetzt werden.
Bei
den genannten Nährmedienzusätzen kann
es sich um Emulgatoren und oberflächenaktive Substanzen handeln,
wie z.B. Tween 80, Brij 58, Benzylalkohol, Phenethylalkohol, Triton
X 100 sowie aliphatische Alkohole verschiedener Kettenlänge und
Kohlenwasserstoffe.
Der
pH-Wert der wachsenden Kulturen sollte vorzugsweise zwischen etwa
5 und etwa 10, insbesondere zwischen 6,5 und 9,5 gehalten werden.
Ein zu starker pH-Ab fall in den sauren Bereich kann durch Zusätze einer
organischen oder anorganischen Base, vorzugsweise von CaCO3 vermieden werden. Wie in der Fermentationstechnologie üblich, kann
auch eine automatische pH-Regulierung durchgeführt werden, bei der sterile
organische oder anorganische Säure,
z.B. H2SO4, oder
sterile Lauge, z.B. NaOH in Abständen
in die Kulturlösung
eingespritzt wird.
Es
ist zweckmäßig sicherzustellen,
daß die
Mikroorganismen ausreichend mit Sauerstoff (bei aerobisch kultivierten
Mikroorganismen) sowie den Nährstoffen
in Kontakt gebracht werden. Dies kann nach den allgemein üblichen
Methoden wie Schütteln
und Rühren
erfolgen.
Die
Züchtungstemperatur
kann zwischen etwa 15 und etwa 40°C,
vorzugsweise zwischen 20 und 35°C
liegen, besonders bevorzugt liegt sie bei etwa 26°C. Die Dauer
der Züchtung
kann stark variiert werden, wobei z.B. die Zusammensetzung des Nährmediums
und die Züchtungstemperatur
eine Rolle spielen. Die jeweiligen optimalen Bedingungen können von
jedem Fachmann auf dem mikrobiologischen Gebiet leicht festgelet
werden.
Wie
allgemein bei mikrobiologischen Verfahren sollten Fremdinfektionen
der Kulturmedien vermieden werden. Hierzu werden die üblichen
Vorkehrungen getroffen, wie Sterilisation der Nährmedien, der Kulturgefäße sowie
der für
die Belüftung
notwendigen Luft. Zur Sterilisation der Vorrichtungen können z.B.
Dampf- als auch die Trockensterilisation verwendet werden, wobei
die Temperaturen vorzugsweise bei 100 bis 140°C, insbesondere bei 120 bis
130°C liegen
können.
Falls
bei der Kultivierung in unerwünschter
Menge Schaum entsteht, können
die üblichen
chemischen Schaumdämpfungsmittel,
z.B. flüssige
Fette und Öle, Öl-Wasser-Emulsionen,
Paraffine, höhere
Alkohole, wie Octadecanol, Siliconöle, Polyoxyethylen- bzw. Polyoxypropylenverbindungen
(z.B. in Mengen bis etwa 1%) zugesetzt werden. Schaum kann auch
mit Hilfe der üblichen
mechanischen Vorrichtungen (welche z.B. Zentrifugalkräfte benutzen)
gedämpft
oder beseitigt werden.
Das
Verfahren der Aufarbeitung des Fermentationsgutes mit nachfolgender
Abtrennung, wird zweckmäßigerweise
wie folgt, durchgeführt,
wobei sich unterschiedliche Verfahrensmaßnahmen ergeben, wenn die Enzyme
zellfrei oder zellgebunden oder sowohl zellfrei als auch zellgebunden
vorliegt.
Zur
Gewinnung der Zubereitung einer extrazellulären Dehydrogenase wird nach
Beendigung der Fermentation die Fermentationsbrühe nach den üblichen
Methoden (z.B. durch Zentrifugation) von den Zellen abgetrennt.
Aus der erhaltenen zellfreien Fermentationsbrühe wird das Enzym (neben anderen
Eiweißbestandteilen)
ebenfalls nach üblichen
Methoden (z.B. Zugabe von Alkoholen, wie Methanol oder Ethanol oder
von anorganischen Salzen, wie Ammoniumsulfat) ausgefällt. Der
Niederschlag wird (z.B. durch Zentrifugation) abgetrennt und in
einer Pufferlösung
(z.B. Phosphatpuffer) aufgelöst.
Diese Lösung
kann direkt für
die Durchführung
des Reduktionsschrittes verwendet werden. Im Falle, daß das Enzym
zellgebunden vorliegt, können
die abgetrennten Zellen auch in einer Pufferlösung aufgeschwemmt und direkt
für die
Reduktion eingesetzt werden. Normalerweise ist es nicht erforderlich
eine weitere Reinigung dieser Enzymzubereitungen vorzunehmen. Eine
weitere Aufarbeitung der Enzymzubereitungen kann jedoch nach den
allgemein üblichen
Methoden leicht erfolgen (z.B. Umfällungsmethoden, chromatographische
Methoden, Freisetzung von zellgebundenem Enzym durch Zellzertrümmerung
usw.) und ist besonders dann wünschenswert,
wenn das Enzym nach den üblichen Methoden
in modifizierter Form, z.B. an feste anorganische oder organische
Träger
(z.B. Zeolithe, Polysaccharide, Polyamide, Polystyrolharze, Polyacrylharze
usw.) gebunden oder mikroverkapselt eingesetzt werden soll (immobilisiertes
Enzym).
Nach
dem erfindungsgemäßen Verfahren
werden vorzugsweise unsymmetrische sekundäre (S)-Alkohole der Formel
(I)
in welcher
R
1 und R
2 von einander
verschiedene organische Reste bedeuten,
durch die Reduktion
der unsymmetrischen Ketone der Formel (II)
in welche
R
1 und
R
2 die oben angegebene Bedeutung haben,
erhalten.
Als
organische Reste R1 und R2 stehen
bevorzugt aliphatische, araliphatische oder aromatische Reste, wobei
die aliphatischen Reste auch cycloaliphatische Reste und die aromatischen
Reste auch heteroaromatische Reste einschließen sollen.
Die
aliphatischen und cycloaliphatischen Reste sowie die aliphatischen
Teile der araliphatischen Reste können gesättigt oder ungesättigt sein
und durch ein oder mehrere, gleiche oder verschiedene Heteroatome oder
Heterogruppen, insbesondere durch Sauerstoff, Schwefel und Stickstoff,
unterbrochen sein. Cycloaliphatische Reste enthalten vorzugsweise
4 bis 7 Ringglieder.
Aromatische
Reste sind mono- oder polycyclische aromatische Reste (vorzugsweise
Phenyl oder Naphthyl).
Heteroaromatische
Reste enthalten vorzugsweise 5 oder 6 Ringglieder und 1 bis 3 gleiche
oder verschiedene Heteroatome oder Heterogruppen (vorzugsweise Sauerstoff,
Schwefel oder Stickstoff).
Ungesättigte aliphatische
oder cycloaliphatische Reste sowie aliphatische Teile von araliphatischen Reste
enthalten eine oder mehrere, vorzugsweise 1 bis 3, Doppel- oder Dreifachbindungen.
Die
aliphatischen, araliphatischen oder aromatischen Reste R1 und R2 können ihrerseits
durch einen oder mehrere, vorzugsweise 1 bis 3, gleiche oder verschiedene
weitere aliphatische, araliphatische oder aromatische Reste über eine
C-C-Bindung oder über
Heteroatome oder Heterogruppen, vorzugsweise Sauerstoff, Schwefel- oder Stickstoff,
substituiert sein.
Die
aliphatischen, araliphatischen oder aromatischen Reste (als R1 und R2 oder deren
Substituenten) können
durch die in der organischen Chemie üblichen Substituenten ein oder
mehrfach, vorzugsweise 1 bis 3-fach, gleich oder verschieden substituiert
sein, wobei als Substituent beispielhaft die Halogene (vorzugsweise
Fluor, Chlor, Brom und Iod) Cyano oder Nitro erwähnt seien.
Als
aliphatische Reste stehen vorzugsweise gegebenenfalls substituierte
Alkyl-, Cycloalkyl-, Heterocycloalkyl-, Alkenyl- oder Alkinylreste.
Als
aromatische Reste stehen vorzugsweise gegebenenfalls substituierte
Phenyl- oder aromatische Heterocyclyl-Reste.
Gegebenenfalls
substituiertes Alkyl bedeutet geradkettiges oder verzweigtes Alkyl
mit vorzugsweise 1 bis 6, insbesondere 1 bis 4 Kohlenstoffatomen.
Beispielhaft und vorzugsweise seien gegebenenfalls substituiertes
Methyl, Ethyl, n.- und i.-Propyl, n.-, i.-, s.- und t.-Butyl, genannt.
Gegebenenfalls
substituiertes Alkenyl bedeutet geradkettiges oder verzweigtes Alkenyl
mit vorzugsweise 2 bis 6, insbesondere 2 bis 4 Kohlenstoffatomen.
Beispielhaft und vorzugsweise seien gegebenenfalls substituiertes
Ethenyl, Propenyl-(1), Propenyl-(2) und Butenyl-(3) genannt.
Gegebenenfalls
substituiertes Alkinyl bedeutet geradkettiges oder verzweigtes Alkinyl
mit vorzugsweise 2 bis 6, insbesondere 2 bis 4 Kohlenstoffatomen.
Beispielhaft und vorzugsweise seien gegebenenfalls substituiertes
Ethinyl, Priopinyl-(1), Propinyl-(2) und Butinyl-(3) genannt.
Gegebenenfalls
substituiertes Cycloalkyl bedeutet mono-, bi- und tricyclisches
Cycloalkyl mit vorzugsweise 3 bis 10, insbesondere 3, 5 oder 6 Kohlenstoffatomen.
Beispielsweise und vorzugsweise seien gegebenenfalls substituiertes
Cyclopropyl, Cyclobutyl, Cyclopentyl, Cyclohexyl, Cycloheptyl, Bicyclo
[2.2.1] heptyl, Bicyclo [2.2.2] octyl und Adamantyl genannt.
Gegebenenfalls
substituiertes Aryl bedeutet vorzugsweise gegebenenfalls substituiertes
Phenyl oder Naphthyl, insbesondere Phenyl.
Als
araliphatische Reste steht vorzugsweise gegebenenfalls substituiertes
Aralkyl. Gegebenenfalls substituiertes Aralkyl bedeutet gegebenenfalls
im Arylteil und/oder Alkylteil substituiertes Aralkyl mit vorzugsweise
6 oder 10, insbesondere 6 Kohlenstoffatomen im Arylteil (vorzugsweise
Phenyl oder Naphthyl, insbesondere Phenyl) und vorzugsweise 1 bis
4, insbesondere 1 oder 2 Kohlenstoffatomen im Alkylteil, wobei der Alkylteil
geradkettig oder verzweigt sein kann. Beispielhaft und vorzugsweise
seien gegebenenfalls substituiertes Benzyl und Phenylethyl genannt.
Gegebenenfalls
substituierte Heterocycloalkylreste und aromatische Heterocyclyl-Reste bedeuten heteroparaffinische,
heteroaromatische und heteroolefinische 5- bis 7-gliedrige Ringe
mit vorzugsweise 1 bis 3, insbesondere 1 oder 2 gleichen oder verschiedenen
Heteroatomen. Als Heteroatome stehen Sauerstoff, Schwefel oder Stickstoff.
Beispielhaft und vorzugsweise seien gegebenenfalls substituiertes
Pyrrolidinyl, Piperidinyl, Furyl, Thenyl, Pyrazolyl, Imidazolyl,
1,2,3- und 1,2,4-Triazolyl, Oxazolyl, Isoxazolyl, Thiazolyl, Isothiazolyl,
1,2,3-, 1,3,4-, 1,2,4- und 1,2,5-Oxadiazolyl, Azepinyl, Pyrrolyl,
Isopyrrolyl, Pyridyl, Piperazinyl, Pyridazinyl, Pyrimidinyl, Pyrazinyl,
1,3,5-, 1,2,4- und 1,2,3 Triazinyl, 1,2,4-, 1,3,2-, 1,3,6- und 1,2,6-Oxazinyl,
Oxepinyl, Thiepinyl und 1,2,4-Diazepinyl genannt.
Die
aufgeführten
gegebenenfalls substituierten Reste können einen oder mehrere, vorzugsweise
1 bis 3, insbesondere 1 oder 2 gleiche oder verschiedene Substituenten
tragen. Als Substituenten seien beispielhaft und vorzugsweise genannt:
Alkyl
mit vorzugsweise 1 bis 4, insbesondere 1 oder 2 Kohlenstoffatomen,
wie Methyl, Ethyl, n.- und i.-Propyl und n.-, i.- und t.-Butyl;
Alkoxy mit vorzugsweise 1 bis 4, insbesondere 1 oder 2 Kohlenstoffatomen,
wie Methoxy, Ethoxy, n.- und i.-Propyloxy und n.-, i.- und t.-Butyloxy;
Alkylthio mit vorzugsweise 1 bis 4, insbesondere 1 oder 2 Kohlenstoffatomen,
wie Methylthio, Ethylthio, n.- und i.-Propylthio und n.-, i.- und
t.-Butylthio; Halogenalkyl mit vorzugsweise 1 bis 4, insbesondere
1 oder 2 Kohlenstoffatomen und vorzugsweise 1 bis 5, insbesondere
1 bis 3 Halogenatomen, wobei die Halogenatome gleich oder verschieden
sind und als Halogenatome, vorzugsweise Fluor, Chlor oder Brom,
insbesondere Fluor stehen, wie Trifluormethyl, Hydroxy; Halogen, vorzugsweise
Fluor, Chlor, Brom und Iod, insbesondere Fluor, Chlor und Brom;
Cyano; Nitro; Amino; Monoalkyl- und Dialkylamino mit vorzugsweise
1 bis 4, insbesondere 1 oder 2 Kohlenstoffatomen je Alkylgruppe,
wie Methylamino, Methyl-ethyl-amino, n.- und i.-Propylamino und
Methyl-n.-Butylamino; Alkylsulfonyl mit vorzugsweise 1 bis 4, insbesondere
1 oder 2 Kohlenstoffatomen, wie Methylsulfonyl und Ethylsulfonyl;
Arylsulfonyl mit vorzugsweise 6 oder 10 Arylkohlenstoffatomen, wie
Phenylsulfonyl sowie seinerseits gegebenenfalls durch die hier aufgeführten Reste
substituiertes Phenoxy.
Besonders
bevorzugt stehen R1 und R2 für gegebenenfalls
substituierte Reste aus der Reihe Alkyl, Phenyl und Phenylalkyl
(vorzugsweise Benzyl).
Als
besonders bevorzugte Substituenten seien aufgeführt: Halogen (Fluor, Chlor,
Brom und Iod, vorzugsweise Fluor, Chlor und Brom), C1-C4-Alkyl sowie C1-C4-Halogenalkyl und C1-C4-Halogenalkoxy (mit vorzugsweise jeweils
1 bis 3 Kohlenstoffatomen und vorzugsweise 1 bis 7, insbesondere
1 bis 3 gleichen oder verschiedenen Halogenatomen, vorzugsweise
Fluor oder Chlor, wobei Trifluormethyl und Trifluormethoxy besonders
hervorgehoben seien).
Bevorzugt
steht einer der Reste R1 und R2 für einen
aromatischen Rest (vorzugsweise einen gegebenenfalls substituierten
Phenylrest).
Weiterhin
steht vorzugsweise einer der Reste R1 und
R2 für
einen gegebenenfalls substituierten Alkylrest.
Als
für das
erfindungsgemäße Verfahren
ganz besonders vorteilhaft einsetzbare Verbindungen der Formel (II)
seien die gegebenenfalls im Phenylring substituierten Acetophenone
hervorgehoben (R1 steht für gegebenenfalls
substituiertes Phenyl und R2 steht für C1-C4-Alkyl), wobei
das p-Chloracetophenon besonders hervorgehoben werden soll.
Unter
(S)-Alkoholen werden Alkohole verstanden, die gemäß der üblichen
Nomenklatur nach R.S. Cahn, C. Ingold und V. Prelog in der S-Form
vorliegen.
Das
erfindungsgemäße Reduktionsverfahren
kann durch folgendes Reaktionsschema beschrieben werden:
Wie
bereits oben erwähnt
wurde, können
bei der Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens die
Dehydrogenasen aus Rhodococcus erythropolis in der Form der rohen
Enzymzubereitungen (z.B. Rohextrakte aus dem flüssigen oder festen Fermentationsgut;
abhängig
davon, ob die Enzyme zellulär
oder extrazellulär
vorliegen) oder in aufgereinigter Form und auch gegebenenfalls in
immobilisierter Form eingesetzt werden. Bei zellulär vorliegenden
Enzymen (wie bei Rhodococcus erythropolis) können auch die Mikroorganismenzellen
(vorzugsweise nach deren Abtötung)
direkt oder in immobilisierter Form verwendet werden.
Die
Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
erfolgt in der für
enzymatische Verfahren üblichen
Weise.
Die
für den
jeweiligen Fall günstigsten
Verfahrensparameter können
durch einfache Vorversuche leicht ermittelt werden.
Vorzugsweise
werden die zu reduzierenden unsymmetrischen Ketone in Wasser gelöst, wobei
auch übliche
Lösungsvermittler
(z.B. niedere Alkohole oder Emulgatoren), welche die Enzymaktivitäten und
Coenzymaktivitäten
in der jeweiligen Konzentration nicht erheblich nachteilig beeinflussen,
zugesetzt werden können.
Gegebenenfalls kann auch, insbesondere bei schwer wasserlöslichen
Ketonen, in zwei Phasen gearbeitet werden, wobei auf eine gute Durchmischung
(möglichst
guter Kontakt mit dem Enzym und dem Coenzym) zu achten ist.
Die
Dehydrogenase-Konzentration kann ebenfalls in einem sehr weiten
Bereich variiert werden. Sie ist abhängig von der Verfügbarkeit
und spezifischen Aktivitäten
der Dehydrogenasen sowie von der Art der Enzymzubereitung und der
Reinheit des Enzyms. Vorzugsweise werden Enzymaktivitäten von
mehr als 1 m U/mg Protein eingesetzt. Die Enzymkonzentration liegt
vorzugsweise bei 0,05 bis 30 U/ml, besonders bevorzugt bei 0,1 bis
20 U/ml und ganz besonders bevorzugt bei 1 bis 10 U/ml. Besonders
hervorgehoben seien Konzentrationen von 4 bis 8 U/ml.
Bei
dem erfindungsgemäßen Reduktionsverfahren
können
die Temperaturen weitgehend variiert werden. Das Verfahren wird
vorzugsweise bei 30 bis 60°C,
besonders bevorzugt bei 35 bis 55°C
und ganz besonders bevorzugt bei 40 bis 50°C durchgeführt.
Die
pH-Wertebereiche können
beim erfindungsgemäßen Reduktionsverfahren über weite
Bereiche variiert werden, wobei zur pH-Wert-Einstellung die üblichen
Methoden verwendet werden, wie Säuren-
(z.B. HCl) oder Basenzugabe (z.B. NaOH) oder durch die Verwendung
von Puffersystemen. Man arbeitet vorzugsweise bei pH 5 bis 8,5,
besonders bevorzugt bei pH 4,5 bis 8,0 und ganz besonders bevorzugt
bei pH 4,8 bis 7,5.
Die
Substrat(Keton)-Konzentration kann über weite Bereiche variiert
werden. Die zu reduzierenden Ketone liegen im Reaktionssystem vorzugsweise
in Konzentrationen von 0,1 bis 20 mMol/l, insbesondere von 1 bis
15 mMol/l, ganz besonders bevorzugt von 3 bis 7 mMol/l und speziell
hervorgehoben bei etwa 3,5 mMol/l.
Die
Konzentration des Coenzyms NADH ist ebenfalls weitgehend variabel.
Das Enzym wird in Konzentrationen von vorzugsweise 10 bis 1 500 μMol/ml, besonders
bevorzugt von 50 bis 500 μMol/ml
und ganz besonders bevorzugt von 150 bis 200 μMol/ml eingesetzt. Das Coenzym
NADH kann auch mit den bekannten Mitteln, z.B. durch Zugabe von
Isopropanol und/oder Formiat und Formiat-Dehydrogenase oder in bekannter Weise
elektrochemisch regeneriert werden. Dies ist besonders vorteilhaft,
wenn das erfindungsgemäße Reduktionsverfahren
kontinuierlich durchgeführt
werden soll (z.B. mit Hilfe von immobilisiertem Enzym). Bei der Verwendung
ganzer Mikroorganismenzellen können übliche durch
diese verwertbare Kohlenstoffquellen, wie Glucose, Fructose, Glycerin
und Essigsäure
(zur Coenzym-Regenierung) zugefügt
werden.
Wird
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
z.B. p-Chloracetophenon mit Rhodococcus erythropolis (vorzugsweise
Stämme
743 und 43 297) zu (S) 1-(p-Chlorphenyl)-ethanol reduziert, lassen
sich die folgenden optimalen Reaktionsparameter ermitteln (welche
auch zur Charakterisierung des Enzyms. herangezogen werden können):
pH
= 6,0, Temperatur = 45°C,
p-Chloracetophenon-Ausgangskonzentration = 3,5 mMol/ml und NADH-Konzentration
= 180 μMol/ml.
Biochemische
Verfahrensweisen und Methoden, welche im Rahmen der erfindungsgemäßen Verfahrens
angewendet werden können,
werden in Bryan Williams and Keith Wilson, Principles and Techniques
of Practical Biochemistry, Edward Arnold (Publishers) Ltd., London,
1975 und entsprechende deutsche Ausgabe Praktische Biochemie Georg
Thieme Verlag, Stuttgart 1978 beschrieben, wo sich auch viele Hinweise
auf weitere Literatur findet.
Benutzte
Materialien und Warenzeichen:
Tween 80 ist ein Polyoxyethylen-sorbitan.
Tween
ist ein Warenzeichen der Firma ICI America Inc., Atlas Chemicals
Division, USA.
Brij 58 ist ein Polyoxyethylen-monocetylether.
Brij
ist ein Warenzeichen der Firma ICI America Inc., Atlas Chemicals
Division, USA.
Triton X-100 ist ein p-t-Octylphenyl-polyethylenglykolether.
Triton
ist ein Warenzeichen der Firma Rohm & Haas, USA.
Baylith T 144 ist
ein Zeolith.
Baylith ist ein Warenzeichen der Bayer AG, Leverkusen,
Bundesrepublik Deutschland.
Die
erfindungsgemäß erhältlichen
sekundären
(S)-Alkohole können
als Ausgangs- und
Zwischenprodukte sowie als Hilfsmittel für die Synthese organischer
Chemikalien, die auch biologische Wirksamkeiten (z.B. pestizide
Wirkungen) aufweisen können,
verwendet werden.
Als
Beispiele für
solche Verwendbarkeiten seien aufgeführt:
Synthese von (+)
Compactin (Verwendung von chiralem Phenylethanol):
Rosen, T.,
Heathcock, C.H.
Total synthesis of (+)- Compactin.
J.Am.Chem.Soc.
107 (1985) 3731-3733
Präparation
von chiralem R- oder S-Phenylethylbromid aus R- oder S-1-Phenylethanol:
Hutchins,
R.O. et al.
A convenient synthesis of labile optically active
secondary alkyl bromides from chiral alcohols.
J. Org. Chem.
41, (1976) 1071-1073
Asymmetrische
Synthese von β-Hydroxyalkanoic
acid unter Verwendung von chiralem Phenylethanol:
Kudo, Y.
et al.
Tetrahedron Lett. (1972), 2125
Ausgangsverbindung
zur Herstellung von S-1-Phenylethansulfinic acid:
Ueno, Y.
et al.
Chem. Lett. (1984) 2125
Chiraler
Hilfsstoff bei der asymmetrischen Oxidation von Iminen zu Oxaziridinen:
Bucciarelli,
M. et al.
J. Chem. Soc. Perkin I, (1980) 2152
Umsetzung
von S-1-Phenylethanol zu R-Phenylimidazolylderivaten:
EP-A-
0 149 976
Bacto
Pepton ist ein Eiweißhydrolysat
der Difco Laboratories, Detroit, USA.