DE4200124A1 - Befestigungsvorrichtung fuer eine gebaeudewandverkleidung - Google Patents
Befestigungsvorrichtung fuer eine gebaeudewandverkleidungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung für
eine aus entlang ihren Längsrändern aneinanderstoßenden
Verkleidungselementen wie Platten, Kassetten, Paneele od. dgl.
gebildete Gebäudewandverkleidung, insbesondere für Außen
fassaden.
Herkömmlicherweise werden solche Verkleidungselemente an
zuvor an der betreffenden Gebäudewand befestigte Holzlatten
od. dgl. angenagelt. Dies ist nicht nur umständlich sondern
auch deshalb nachteilig, da sich nur bei großer Sorgfalt
und dementsprechendem Zeitaufwand ein gleichmäßiges Aneinander
stoßen der Elemente erzielen läßt. Ein nicht exaktes Aneinander
stoßen stört jedoch den optischen Eindruck und ist vor allem
dann, wenn es sich um Wärmedämm-Verkleidungselemente handelt,
für den Wärmeschutz von Nachteil.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde,
eine Befestigungsvorrichtung der eingangs genannten Art zu
schaffen, die bei einfacher Montage ein schnelles Arbeiten
mit dem Ergebnis eines sicheren Halt der Verkleidungs
elemente an der genau gewünschten Stelle ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Befestigungsvorrichtung an der Gebäudewand zu befestigende,
in Gebrauchslage zwischen der Gebäudewand und den Verkleidungs
elementen quer zu deren Längsrändern verlaufende Halteschienen
sowie an den Halteschienen in Schienenlängsrichtung verstellbar
festlegbare und dabei an dem zugewandten Längsrand des je
weiligen Verkleidungselementes zur Anlage gelangende und
das Verkleidungselement an der jeweiligen Halteschiene haltende
Halteklammern aufweist.
Zunächst werden also die Halteschienen an der Gebäudewand ange
bracht. Sodann legt man das jeweilige Verkleidungselement
gegen die betreffende Schiene und setzt eine Halteklammer an
die Halteschiene an, wonach man die Halteklammer gegen das
Verkleidungselement schiebt, so daß die Halteklammer in
der Wandebene sozusagen einen Anschlag für die örtliche
Fixierung des Verkleidungselementes bildet und gleichzeitig
das Verkleidungselement an der Schiene hält.
Auf diese Weise erhält man eine von Nägeln od. dgl. Befestigungs
elementen unabhängige Montage, wobei das jeweilige Verkleidungs
element von der betreffenden Halteklammer fest gegen das an
der der Halteklammer entgegengesetzten Seite bereits montierte
Verkleidungselement gehalten wird, so daß keine Fugen od. dgl.
auftreten können.
Eine besonders zweckmäßige Ausführungsform ist dadurch ge
kennzeichnet, daß die Halteklammern an den Halteschienen
einhängbar sind und eine Rastpartie aufweisen, der im einge
hängten Zustand mindestens eine an der jeweiligen Halte
schiene ausgebildete Reihe von Rasten benachbart ist, derart,
daß die eingehängte Halteklammer mit ihrer Rastpartie der Rasten
reihe entlang gegen den Längsrand des Verkleidungselements
schiebbar und von den Rasten in ihrer am Verkleidungselement
anliegenden Gebrauchslage gehalten wird.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteran
sprüchen angegeben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun anhand der
Zeichnung im einzelnen erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Halteschiene der erfindungsgemäßen Befestigungs
vorrichtung in Vorderansicht in Teildarstellung,
wobei ein an der Schiene gehaltenes Verkleidungselement
strichpunktiert angedeutet ist,
Fig. 2 die Anordnung nach Fig. 1 in Schrägansicht, wobei die
Halterung des Verkleidungselementes detaillierter
als in Fig. 1 dargestellt ist,
Fig. 3 die Anordnung nach Fig. 2 im in Schienenlängsrichtung
verlaufenden, rechtwinkelig zur Gebäudewand ge
legten Längsschnitt gemäß der Schnittlinie III-III
in Fig. 2,
Fig. 4 die an der Halteschiene angehängte Halteklammer
im Querschnitt gemäß der Schnittlinie IV-IV
in Fig. 3, wobei die Schiene nur teilweise
dargestellt ist, und
Fig. 5 eine Halteklammer in Einzeldarstellung in Schrägansicht.
Eine Gebäudewand 1, insbesondere deren Außenfassade, soll
mit einen rechteckigen Umriß aufweisenden Verkleidungselementen
2 verkleidet werden. Dabei handelt es sich bei den Ver
kleidungselementen 2 um Platten, Kassetten, Paneele od. dgl.
Formteile, die aus wärmedämmendem Material bestehen bzw.
einen Wärmedämmkern hieraus aufweisen. Die Verkleidungs
elemente 2, von denen nur eines dargestellt ist, werden so
an der Gebäudewand 1 befestigt, daß sie mit ihren Längs
rändern aneinander stoßen. Jedes Verkleidungselement besitzt
also zwei einander entgegengesetzte, parallel zueinander ver
laufende Längsränder 3, 4, so daß bei montierter Wandver
kleidung der Längsrand 3 des in Fig. 2 dem dargestellten
Element auf der rechten Seite folgenden Verkleidungselements
der Längsrand 4 des dargestellten Verkleidungselements be
nachbart ist.
Um die Verkleidungselemente 2 an der Gebäudewand 1 zu befestigen,
sind Halteschienen 5 und Halteklammern 6 vorhanden. Die
Halteschienen 5 (in der Zeichnung ist nur ein Teillängsbereich
einer solchen Schiene gezeigt) weisen beliebige Länge auf
und können in ihrer Längsrichtung aneinander angesetzt oder
auf eine kürzere Länge abgelängt werden. Dabei wird die
jeweilige Halteschiene 5 in Richtung quer zu den Längs
rändern 3, 4 der Verkleidungselemente 2 an der Gebäudewand
befestigt, was mit Hilfe von Nägeln oder Schrauben erfolgen
kann. Hierzu weist die Halteschiene Nagellöcher 7 und/oder
Schraubenlöcher 8 auf, die wie beim Ausführungsbeispiel in
Schienenlängsrichtung reihenartig angeordnet sein können,
wobei man jeweils mehrere parallele Reihen vorsehen kann.
Mittels der Halteklammern 6 werden die anschließend auf
die so befestigten Halteschienen 5 gelegten Verkleidungs
elemente 2 an Ort und Stelle gehalten.
Die Halteklammern 6 sind an den Halteschienen 5 in Schienen
längsrichtung verstellbar festlegbar und gelangen dabei an
dem zugewandten Längsrand 3 des jeweiligen Verkleidungselementes
2 zur Anlage, so daß das Verkleidungselement 2 an der jeweiligen
Halteschiene 5 gehalten wird. Die Halteklammer 6 kann also im
Abstand zum Längsrand 3 mit der Halteschiene 5 in Eingriff ge
bracht werden, wonach sie in Richtung gemäß Pfeil 9 zum Ver
kleidungselement 2 hin verschoben wird, bis sie an diesem
angreift. Da man die Halteklammer 6 gegen den zugewandten
Längsrand 3 des Verkleidungselementes schiebt, wird das
Verkleidungselement 2 gegen das an der anderen Seite bereits
montierte Verkleidungselement gedrückt und gleichzeitig
auch an der Halteschiene 5 gehalten.
Die Halteklammern 6 sind an den Halteschienen 5 einhängbar
und weisen eine Rastpartie 10 auf, der im eingehängten Zustand
mindestens eine an der jeweiligen Halteschiene ausgebildete
Reihe von Rasten zugeordnet und benachbart ist.
Zweckmäßigerweise handelt es sich um zwei solche Rasten
reihen 11, 12 mit aufeinanderfolgenden Rasten 13 bzw. 14.
Dabei erfolgt die Zuordnung so, daß die eingehängte Halte
klammer 6 mit ihrer Rastpartie 10 der Rastenreihe 11, 12 entlang
gegen den Längsrand 3 des Verkleidungselements 2 schiebbar und
von den Rasten 13, 14 in ihrer am Verkleidungselement anliegenden
Gebrauchslage gehalten wird.
Jede Rastenreihe 11, 12 ist an einer Längskante 15 bzw. 16
eines sich in Schienenlängsrichtung erstreckenden Halteschienen-
Längsschlitzes 17 ausgebildet. Prinzipiell könnte nur eine
der Längsschlitz-Längskanten mit einer Rastenreihe versehen
sein, des sicheren Halts in der Gebrauchslage und einer
gleichmäßigen Kraftaufnahme wegen ist es jedoch vorteilhaft,
daß beide Längsschlitz-Längskanten 15, 16 jeweils eine Rastenreihe
11, 12 aufweisen.
Damit die Halteklammern an jeder beliebigen Stelle der Halte
schienen angebracht und dann gegen das betreffende Verkleidungs
element geschoben werden können, sollten sich die Rastenreihen
11, 12 über die gesamte Schienenlänge erstrecken. Ein einziger,
sich über die Schienenlänge erstreckender Halteschienen-Längs
schlitz würde jedoch Stabilitätsprobleme mit sich bringen.
Daher sind beim zweckmäßigen Ausführungsbeispiel zwei parallele
Reihen 18, 19 von mit Abstand aufeinander folgenden Längs
schlitzen 17 (Fig. 1 wurde der Übersichtlichkeit wegen nur
bei einigen der Längsschlitzen die Bezugsziffer 17 einge
tragen) vorhanden, wobei die Längsschlitzreihen 18, 19 zur
Überbrückung des Längsschlitzabstandes längsversetzt zueinander
angeordnet sind. Jeder einzelne dieser Längsschlitze 17
weist die beiden Rastenreihen 11, 12 auf, so daß an jeder
Stelle der Halteschiene ein zum Anbringen der jeweiligen
Halteklammer geeigneter Längsschlitzbereich vorhanden ist.
Zwischen den einzelnen Längsschlitzen 17 der jeweiligen
Längsschlitzreihe 18 bzw. 19 können, wie dargestellt,
die Schraubenlöcher 8 oder entsprechende Nagellöcher angeordnet
sein. Die außerdem dargestellten Nagellochreihen 7 er
strecken sich neben und zwischen den Längsschlitzreihen 18, 19.
Es versteht sich, daß man gegebenenfalls auch mehr als zwei
Längsschlitzreihen 18, 19 vorsehen kann.
Jede Rastenreihe 11, 12 wird zweckmäßigerweise von einer Reihe
von die Rasten 13, 14 bildenden Rastzähnen od. dgl. Rastvorsprüngen
gebildet, die man einstückig an die jeweilige Halteschiene
anformen kann. Im dargestellten Falle handelt es sich um einer
Zahnstange ähnliche Rastzahnreihen. Dabei sind die Rast
zähne der Übersichtlichkeit wegen etwas breiter als in
Wirklichkeit gezeichnet. Dabei muß der Abstand zwischen
den einzelnen Rasten 13 bzw. 14 innerhalb jeder Rastenreihe
größer sein als die Rastpartie 10 der Halteklammern dick ist,
so daß die Rastpartie in den Zwischenraum zwischen zwei Rasten
13 bzw. 14 paßt.
Die Halteschiene 5 ist ein Metallblechstanz- und -biegeteil.
Dabei sind die Längsschlitze 17 so ausgestanzt, daß gleich
zeitig die Rastenreihen 11, 12 an ihren Längskanten 15, 16
entstehen. Die den Längsschlitzen 17 entsprechenden Material
bereiche werden jedoch nicht vollständig sondern nur entlang
der Längskanten 15, 16 der Längsschlitze geschnitten, so daß
sie an den Längsschlitzenden noch einstückig mit dem übrigen
Schienenmaterial zusammenhängen. Die Längsschlitze werden
dadurch erhalten, daß man die genannten Materialbereiche nach
dem Anbringen der den Längskanten 15, 16 entsprechenden Schnitte
aus der Längsschlitzebene wegbiegt, so daß sie einen den je
weiligen Längsschlitz 17 in Längsrichtung überbrückenden Steg
20 bilden. Die Stege 20 sind zu der Schienenseite hin ausge
bogen, die in Gebrauchslage der Gebäudewand 1 zugewandt ist.
Sie erhöhen die Schienenstabilität und verhindern im
Falle eines (noch zu beschreibenden) Ausschäumens der Halte
schiene, daß sich die Längsschlitze zusetzen.
Die Halteschienen 5 weisen einen U-ähnlichen Querschnitt
mit in Gebrauchslage zur Gebäudewand 1 gerichteten Schenkeln 21,
22 auf. Auch diese Maßnahme dient zur Erhöhung der Schienen
stabilität. Außerdem erhalten auf diese Weise die Längsschlitze
17 einen Abstand zur Gebäudewand, so daß genügend Platz für
das Einhängen der Halteklammern 6 vorhanden ist.
Eine weitere zweckmäßige Maßnahme besteht darin, daß die in
Gebrauchslage der Gebäudewand zugewandte Schienenseite mit
einem strichpunktiert angedeuteten Ausfüllkörper 23 versehen
ist, der zweckmäßigerweise, wie dargestellt, an der Gebäude
wandseite vorsteht, so daß die Halteschiene über diesen Aus
füllkörper an der Gebäudewand anliegt. Für den Ausfüllkörper 23
ist als Herstellungsmaterial ein wärmedämmendes Material,
insbesondere Schaumstoff, vorgesehen. Dabei ist der Aus
füllkörper zweckmäßigerweise weichelastisch, so daß sich seine
vor die Schiene vorstehende Seite unabhängig von Wanduneben
heiten dicht an die Gebäudewand anlegen kann, so daß hier
keine die Wärmedämmung beeinträchtigende Hohlräume ent
stehen können. Besitzt die Schiene wie beim bevorzugten
Ausführungsbeispiel einen U-ähnlichen Querschnitt, füllt der
Körper 23 den ganzen Querschnitt aus. Handelt es sich um
eingeschäumten Schaumstoff, wird der Schaumstoff von den
abgebogenen Stegen 20 am Eindringen in die Längsschlitze
17 gehindert.
Wie bereits erwähnt, werden die Halteklammern 6 mit ihrer
Rastpartie 10 mit den Rastenreihen 11, 12 des jeweiligen
Halteschienen-Längsschlitzes 17 verrastet. Zur einen Seite
dieser Rastpartie 10 weisen die Halteklammern 6 eine Hinter
greifpartie 24 auf, die bei der Montage in Schräglage durch den
Halteschienen-Längsschlitz 17 hindurchgesteckt wird, so daß
sie anschließend im eingehängten Zustand, wenn sie in ihre
zur Halteschiene parallele Lage zurückgeschwenkt ist, die
Halteschiene hintergreift. Die Hintergreifpartie 24 besitzt
also eine mit Bezug auf die Breite b des Halteschienen-
Längsschlitzes größere Breite a, so daß sie nach ihrem Ein
hängen mit ihren Außenrandbereichen unter die Längskanten
15, 16 des jeweiligen Längsschlitzes 17 zu liegen kommt,
wie aus den Fig. 2 und 4 ersichtlich ist. Somit ist die Halte
klammer 6 gegen ein Wegfallen von der Halteschiene 5 ge
sichert.
Zur anderen Seite der Rastpartie 10 weist die Halteklammer
6 eine in Gebrauchslage vor die Halteschiene 5 vorstehende
und an dem Verkleidungselement 2 zur Anlage gelangende Halte
partie 25 auf. Ferner ist die Anordnung in diesem Zusammen
hang so getroffen, daß die in Gebrauchslage parallel zur
Längsschlitzbreite b gerichtete Breitenabmessung c der
Rastpartie 10 größer als die Längsschlitzbreite an den Stellen
der Spitzen der Rasten 13, 14 ist. Beiderseits der Rastpartie
10 ist die Halteklammer 6 breiter als die Rastpartiebreite c,
so daß sich die Halteklammer im eingehängten Zustand weder zur
Gebäudewand hin noch von dieser weg in unerwünschtem Ausmaß
bewegen kann.
Wie bereits erwähnt, wird die Hintergreifpartie 24 in Schräg
lage durch den betreffenden Längsschlitz hindurchgesteckt.
Dies erfolgt mit Abstand zum festzulegenden Verkleidungs
element 2. Schiebt man die Halteklammer 6 dann zum Verkleidungs
element 2 vor, rattert die Rastpartie 10 bis kurz vor Erreichen
des Verkleidungselements sozusagen über die beiden Rasten
reihen 11, 12 hinweg, wozu sich die Halteklammer schrägstellen
kann. Hat die Halteklammer mit ihrer Haltepartie 25 den
Längsrand 3 des Verkleidungselementes 2 erreicht, muß man
nochmals gegen die Halteklammer drücken, so daß ihre Rastpartie
10 fest einrastet und die Haltepartie 25 flächig am Längsrand
3 anliegt. Dieses Eindrücken in die Endlage erfolgt unter
elastischem Ausweichen oder plastischem Ausweichen mit
elastischem Anteil entweder der betreffenden Rasten 13, 14
oder der Rastpartie 10. Eine hierbei evtl. auftretende plastische
Verformung stört nicht, da man ja die einmal hergestellte
Verbindung nicht mehr lösen will.
Die dargestellte Halteklammer 6 weist zur Bildung der
Rastpartie 10 vom Klammerrand ausgehende Ausschnitte 26, 27
auf. Die Längskanten 15, 16 der Schienen-Längsschlitze 17
passen in diese Ausschnitte 26, 27 hinein. Der Abstand zwischen
den beiden Ausschnitten 26, 27 entspricht der Rastpartiebreite c.
In Fig. 5 ist strichpunktiert angedeutet, daß neben der Rastpartie
10 eine weitere Rastpartie 10′ mit anderer Breite c′ vorhanden
sein kann, die wiederum durch entsprechende Randausschnitte 26′
und 27′ begrenzt sein kann. Diese Rastpartie 10′, deren Breite
c größer als die Breite c der anderen Rastpartie 27 ist,
kann dann verwendet werden, wenn der Längsrand 3 des Verkleidungs
elements 2 nicht genau rechtwinkelig zur Schienenlängsrichtung
verläuft, so daß die Rastpartie 10′ dem Verlauf des Längsrandes
3 entsprechend etwas schräg im Schienenlängsschlitz 17 liegt.
Die Halteklammern 6 lassen sich besonders billig herstellen,
wenn sie aus Flachmaterial, insbesondere aus Metallblech,
bestehen, wobei das Flachmaterial so liegt, daß sich die
Breitenabmessung c der Rastpartie 10 in der Fläche des Flach
materials befindet. Dabei werden die Halteklammern 6 von einem
abgewinkelten Material streifen gebildet.
Beim bevorzugten Ausführungsbeispiel stellt die Hintergreif
partie 24 ein in Gebrauchslage parallel zur Schienenlängsrich
tung gerichtetes Endstück 28 dar, von dem ein Haltepartie
schenkel 29 L-artig hochsteht, der mit seinem dem Endstück 28
zugewandten Endbereich die Rastpartie 10 bildet.
Beim Ausführungsbeispiel erstreckt sich das die Hintergreif
partie 24 bildende Endstück 28 von der Rastpartie 10 aus
gesehen in Gebrauchslage in Richtung vom Verkleidungselement-
Längsrand 3 weg. Der Haltepartieschenkel 29 kann, wie aus
den Fig. 2 und 3 hervorgeht, am Längsrand 3 des Verkleidungs
elements anliegen.
Die Verkleidungselemente 2 sind an ihren Längsrändern 3 und 4
so ausgebildet, daß sie mit ihren Längsrändern nach Art
einer Nut/Feder-Verbindung ineinander steckbar sind.
Hierzu weist der eine Längsrand 3 eine Stecknut 30 und der
andere Längsrand 4 einen in die Stecknut 30 passenden Steck
vorsprung 31 auf. In einem solchen Falle können die Halte
klammern 6 in die zugewandte Stecknut 30 des jeweiligen
Verkleidungselements 2 eingreifen und die die Stecknut 30
zur Gebäudewand 1 hin begrenzende Nutwange 32 gegen die
Halteschiene 5 halten. Zu diesem Zwecke ist die Haltepartie
25 stufenförmig abgewinkelt und enthält den der zum Längs
rand 3 gehörenden Stirnseite der Nutwange 32 vorgelagerten,
der Hintergreifpartie 24 zugewandten Schenkel 29 sowie einen
auf diesen L-ähnlich folgenden, in die Stecknut 30
der Nutwange 32 entlang eingreifenden Schenkel 33. Dabei
ist die Anordnung so getroffen, daß in der Gebrauchslage
die Nutwange 32 zwischen diesem Schenkel 33 und der Halteschiene
5 sozusagen eingeklemmt ist. In diesem Zusammenhang ist es
zweckmäßig, daß der Winkel α zwischen dem stirnseitigen
Schenkel 29 und dem nutwangenseitigen Schenkel 33 kleiner als
90° ist, so daß die Haltepartie 25 unter elastischem Aufweiten
des Winkels α auf die Nutwange 32 aufschiebbar ist.
In der Gebrauchslage drückt der Schenkel 33 dann mit ent
sprechend großer elastischer Kraft gegen die Nutwange 32.
Auf den der Nutwange 32 entlang verlaufenden Schenkel 33
kann noch ein wiederum L-ähnlich abgewinkelter, an dem Nut
grund 34 zur Anlage gelangender nutgrundseitiger Schenkel 35
folgen.
In Fig. 3 ist noch eine Variante angedeutet, daß die Haltepartie
25, zweckmäßigerweise ihr nutgrundseitiger Schenkel 35, in
das Material des Verkleidungselements 2 eindringende Veranke
rungsvorsprünge 36 aufweisen kann. Die Verankerungsvorsprünge
36 können einfach aus dem Halteklammermaterial herausgebogen
sein.
Die Haltepartie 25 der Halteklammern ist so dünnwandig und
besitzt einen solchen Verlauf, daß das dichte Zusammenstecken
der Verkleidungselemente nicht behindert wird. Dies läßt sich
auch durch eine angepaßte Querschnittsgestalt der Längsränder
3, 4 erreichen.
Die Verkleidungselemente 2 bestehen, wie schon erwähnt, be
vorzugt aus wärmedämmendem Material, so insbesondere im
wesentlichen aus einem Schaumstoff wie Polyurethan mit
spröder Konsistenz. Um nun zu vermeiden, daß in der Ebene
der Halteschienen 5 Lufträume zwischen der Gebäudewand und den
Verkleidungselementen entstehen, kann man die Verkleidungs
elemente an ihrer in Gebrauchslage der Gebäudewand zuge
wandten Seite mit einer in Fig. 2 strichpunktiert ange
deuteten Weichschaumstofflage 37 versehen, in die sich die
betreffende Halteschiene 5 eindrückt, so daß sie diese um
schmiegt und beiderseits der Schiene gegen die Gebäudewand
1 gedrückt ist. Die Weichschaumstofflage füllt auf diese
Weise nicht nur den Abstand zwischen der Gebäudewand und
den Verkleidungselementen aus sondern paßt sich gleich
zeitig auch Wandunebenheiten an, so daß man zusammen mit
dem Füllkörper 23 der Halteschienen eine ganzflächige Ge
bäudewandanlage und somit sozusagen einen Vollwärme
schutz ohne irgend einen Luftzwischenraum erhält.
Claims (21)
1. Befestigungsvorrichtung für eine aus entlang ihren
Längsrändern aneinander stoßenden Verkleidungselementen
wie Platten, Kassetten, Paneele od. dgl. gebildete Gebäudewand
verkleidung, insbesondere für Außenfassaden, dadurch gekenn
zeichnet, daß sie an der Gebäudewand (1) zu befestigende,
in Gebrauchslage zwischen der Gebäudewand (1) und den Ver
kleidungselementen (2) quer zu deren Längsrändern (3, 4)
verlaufende Halteschienen (5) sowie an den Halteschienen (5)
in Schienenlängsrichtung verstellbar festlegbare und dabei
an dem zugewandten Längsrand (3) des jeweiligen Verkleidungs
elements (2) zur Anlage gelangende und das Verkleidungs
element (2) an der jeweiligen Halteschiene (5) haltende
Halteklammern (6) aufweist.
2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Halteklammern (6) an den Halteschienen (5)
einhängbar sind und eine Rastpartie (10) aufweisen, der im
eingehängten Zustand mindestens eine an der jeweiligen Halte
schiene (5) ausgebildete Reihe (11, 12) von Rasten (13, 14) be
nachbart ist, derart, daß die eingehängte Halteklammer (6)
mit ihrer Rastpartie (10) der Rastenreihe (11, 12) entlang
gegen den Längsrand (3) der Verkleidungselements (2)
schiebbar und von den Rasten (13, 14) in ihrer am Verkleidungs
element (2) anliegenden Gebrauchslage gehalten wird.
3. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß jede Rastenreihe (11, 12) an einer Längskante
(15, 16) eines sich in Schienenlängsrichtung erstreckenden
Halteschienen-Längsschlitzes (17) ausgebildet ist.
4. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß beide Längsschlitz-Längskanten (15, 16) eine Rastenreihe
(11, 12) aufweisen.
5. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Halteschienen (5) mindestens
zwei parallele Reihen (18, 19) von mit Abstand aufeinander
folgenden Längsschlitzen (17) aufweisen, wobei die Längs
schlitzreihen (18, 19) zur Überbrückung des Längsschlitzab
standes längsversetzt zueinander angeordnet sind.
6. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Rastenreihe (11, 12) von einer
Reihe von Rastzähnen od. dgl. Rastvorsprüngen gebildet wird.
7. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Rastzähne od. dgl. Rastvorsprünge
einstückig an die jeweilige Halteschiene (5) angeformt sind.
8. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche
3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteschienen (5)
einen U-ähnlichen Querschnitt mit in Gebrauchslage zur
Gebäudewand (1) gerichteten Schenkeln (21, 22) aufweisen.
9. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Halteschienen (5) Metallblechstanz- und
-biegeteile sind.
10. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die in Gebrauchslage der
Gebäudewand (1) zugewandte Schienenseite mit einem zweck
mäßigerweise weichelastischen Ausfüllkörper (23), insbesondere
aus Schaumstoff, versehen ist, der zweckmäßigerweise an der
Gebäudewandseite vorsteht.
11. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Halteklammern (6) einerseits
der Rastpartie (10) eine an der Halteschiene (5) unter Hindurch
stecken durch den mit der mindestens einen Rastenreihe
(11, 12) versehenen Längsschlitz (17) einzuhängende und im
eingehängten Zustand die Halteschiene (5) hintergreifende
Hintergreifpartie (24) und andererseits der Rastpartie
(10) eine in Gebrauchslage vor die Halteschiene (5) vor
stehende, an dem Verkleidungselement (2) zur Anlage gelangende
Haltepartie (25) aufweisen, wobei die in Gebrauchslage parallel
zur Längsschlitzbreite b gerichtete Breitenabmessung c der
Rastpartie 10 größer als die Längsschlitzbreite an den
Stellen der Rastenspitzen ist.
12. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch ge
kennzeichnet, daß mehrere Rastpartien (10, 10′) unterschied
licher Breite (c, c′) nebeneinander angeordnet sind.
13. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, da
durch gekennzeichnet, daß die Halteklammern (6) zur
Bildung der mindestens einen Rastpartie (10) vom Klammerrand
ausgehende Ausschnitte (26, 27) aufweisen.
14. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche
11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteklammern (6)
aus Flachmaterial, insbesondere aus Metallblech, bestehen, wobei
die Breitenabmessung (c) der Rastpartie (10) in der Fläche
des Flachmaterials liegt.
15. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halteklammern (6) von einem
abgewinkelten Materialstreifen gebildet werden.
16. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Hintergreifpartie (24) von
einem in Gebrauchslage parallel zur Schienenlängsrichtung ge
richteten Endstück (28) gebildet wird, von dem ein mit
seinem dem Endstück (28) zugewandten Endbereich die Rastpartie
(10) bildender Haltepartieschenkel (29) L-artig hochsteht.
17. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche
1 bis 16 für Verkleidungselemente mit einer Stecknut am einen
Längsrand und einem Steckvorsprung am anderen Längsrand,
so daß die Verkleidungselemente an ihren Längsrändern einander
steckbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteklammern (6)
in ihrer Gebrauchslage in die zugewandte Stecknut (30) des
jeweiligen Verkleidungselements (2) eingreifen und die
gebäudewandseitige Nutwange (32) gegen die Halteschiene (5)
halten.
18. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Haltepartie (25) eine stufenförmig abgewinkelte
Gestalt mit einem der Stirnseite der Nutwange (32) vorgelagerten,
der Hintergreifpartie (24) zugewandten Schenkel (29) und einem
auf diesen L-ähnlich folgenden, in die Stecknut (30) der
Nutwange (32) entlang eingreifenden Schenkel (33) aufweist.
19. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Winkel (α) zwischen dem stirnseitigen
und dem nutwangenseitigen Schenkel (29, 33) kleiner als 90° ist,
so daß die Haltepartie (25) unter elastischem Aufweiten des
Winkels (α) auf die Nutwange (32) aufschiebbar ist.
20. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 18 oder 19,
dadurch gekennzeichnet, daß auf den der Nutwange (32) entlang
verlaufenden Schenkel (33) ein L-ähnlich abgewinkelter,
an dem Nutgrund (34) der Stecknut (30) zur Anlage gelangender
nutgrundseitiger Schenkel (35) folgt.
21. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß die Haltepartie (25), zweckmäßigerweise
ihr nutgrundseitiger Schenkel (35) in das Material
des Verkleidungselements (2) eindringende Verankerungsvor
sprünge (36) aufweist.
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