DE4112435C2 - Kopslieferstation - Google Patents
KopslieferstationInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kopslieferstation mit den Merkmalen
des Oberbegriffes des Anspruchs 1.
Die Versorgung von Spulmaschinen mit abzuspulenden Kopsen kann
auf sehr unterschiedliche Weise erfolgen. Neben der Möglichkeit
eines direkten Maschinenverbundes mit einer Spinnmaschine ist
es auch sehr verbreitet, die an der Spinnmaschine abgezogenen
Kopse in Kopsbehältern zwischenzulagern und zu einem späteren
Zeitpunkt einer Spulmaschine zuzuführen. Diese Kopse müssen für
die Verarbeitung an der Spulmaschine wieder vereinzelt werden.
Durch die DE 33 45 825 A1 wurde eine Vorrichtung bekannt, bei
der ungeordnet vorliegende Kopse, die zunächst in einem
Kopsbehälter angeliefert wurden, in einem auf Vibrationsbasis
arbeitenden Kopsrundförderer vereinzelt werden. Durch
Nachfolgeaggregate erfolgt eine vertikale Orientierung der
Kopse mit ihrer Spitze nach oben. Die Übergabe an
Kopstransportmittel der Spulmaschine erfolgt taktweise nach
Bedarf.
Einem mit dieser Offenlegungsschrift beschriebenen Kopswender
werden die Kopse in vertikaler Orientierung zugeführt. Hat der
Kops dabei bereits die richtige Orientierung mit seiner Spitze
nach oben, kann er direkt zur Weiterförderung übergeben werden.
Ist jedoch der Kops mit der Spitze nach unten orientiert, muß
dieser um 180 Grad gedreht werden. Erst dann kann eine
Weitergabe an das Nachfolge-Aggregat erfolgen. In jedem Falle
muß der Kops erst vollständig den Kopswender verlassen haben,
bevor ein neuer Kops vom Kopswender aufgenommen werden kann.
Dies verlängert die Taktzeit erheblich.
Durch die DE-AS 10 63 500 ist des weiteren eine
Wendevorrichtung für Spulen bekannt. Diese Wendevorrichtung
wendet die Spulen jedoch lediglich um eine vertikale Achse. Das
heißt, die Spulen kommen horizontal orientiert im Spulenwender
an und werden noch horizontal orientiert vom Spulenwender
wieder abgegeben. Der Spulenwender, der zwei Führungen in Form
von Sektoren kongruenter Schraubenflächen aufweist,
gewährleistet dabei lediglich, daß die horizontale Orientierung
der Spulen erhalten bleibt. Ein solcher Spulenwender ist für
das spitzenorientierte Sortieren von Kopsen ungeeignet.
Unter anderem durch die DE 39 19 541 A1 ist es bekannt, Kopse
und Hülsen in der Spulmaschine aufrecht stehend einzeln auf
Paletten zu transportieren. Zuvor leer gewordene Paletten
werden dann einer Kopslieferstation zugeführt, in der sie unter
einem Ladeschacht positioniert werden, über den ihnen ein
spitzenorienter Kops zugeführt und auf ihren Aufsteckdorn
aufgesteckt wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine
Kopslieferstation vorzuschlagen, deren Kapazität der
Zulieferung von Kopsen aus der ungeordneten Vorlage zu den
Kopstransportmitteln der Spulmaschine erhöht ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß eine
Taktzeitverkürzung der Zulieferung von Kopsen mittels der
Kopslieferstation nur möglich ist, wenn alle Aggregate, die die
Kopslieferstation bilden und die Kopse nacheinander in das
Nachfolgeaggregat übergeben, alle selbst sehr kurze
Schaltzeiten haben. Vor allem ist es erforderlich, daß die
jeweilige Taktdauer der einzelnen Aggregate sehr genau
eingehalten wird. Bei den bekannten Einrichtungen stellte der
Kopswender in der Folge der Aggregate das "Nadelöhr" dar. Die
erfindungsgemäße Gestaltung läßt es zu, daß der Kopswender
prinzipiell nur eine Vierteldrehung machen muß und bereits
wieder neu geladen werden kann, wenn ein Kops den Kopswender
noch nicht vollständig in Richtung Ladeschacht verlassen hat.
Die Erfindung ist durch die kennzeichnenden Merkmale der
Ansprüche 2 bis 9 vorteilhaft weitergebildet.
Das Bedienen des Kopswenders mittels eine Kopsschiebers kann
ebenfalls zeitlich sehr genau und kurz getaktet werden.
Das Öffnen und Schließen der Schachtsegmente des Ladeschachtes
kann durch das Verschwenken um eine oder zwei vertikale Achsen
ebenfalls sehr schnell durchgeführt werden, da ein relativ
geringer Verschwenkradius eingehalten werden kann. Um einen
schnellen Abtransport der Paletten aus dem Ladeschacht zu
gewährleisten, ist die Transportgeschwindigkeit des
Transportbandes sowie dessen Oberflächenstruktur, die die
Mitnahmekraft der Paletten mitbestimmt, anzustreben.
Die Überwachung aller Aggregate der Kopslieferstation mittels
Sensoren ermöglicht es, bei Kopsabruf alle diese Aggregate
gleichzeitig zu starten, wobei an jedem Aggregat bereits ein
Kops in Vorrat liegt. Auch während der kontinuierlichen
Kopslieferung werden alle Aggregate der Kopslieferstation
gleichzeitig betätigt. Dadurch wird eine sehr dichte Kopsfolge
und eine der hohen Verarbeitungskapazität der Spulmaschine
angepaßte Kopszulieferung gewährleistet.
Die spezifische Gestaltung des Kopsschiebers ermöglicht es,
bereits während des Ladens eines Kopses in den Kopswender einen
neuen Kops auf der Auflagefläche des Kopsschiebers aufzunehmen.
Dadurch kann auch sehr zeitig ein Kops vom Kopsrundförderer in
die Kopsrutsche abgegeben werden, da dieser ohne Probleme auf
der genannten Auflagefläche des Kopsschiebers aufgenommen
werden kann.
Das Betreiben der Unwuchtmotoren des Vibrationsantriebes des
Kopsrundförderers über einen Frequenzumrichter in verschiedenen
Drehzahlstufen in Abhängigkeit vom Kopsbedarf gestattet auch
eine exakte Anpassung der Lieferkapazität des Rundförderers an
die Taktfolge der Nachfolgeaggregate der Kopslieferstation.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand eines
Ausführungsbeispieles näher erläutert werden. In den
zugehörigen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung der gesamten
Kopslieferstation,
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen Abschnitt der
spulmaschinenseitigen Transportstrecke, in dem der
Kopsladeschacht angeordnet ist,
Fig. 3 eine Vorderansicht des Kopswenders und
Fig. 4 eine vereinfachte Darstellung der Schaltung für das
Ansteuern der beiden Unwuchtmotoren.
Wie aus der perspektivischen Gesamtdarstellung in Fig. 1 zu
erkennen ist, besteht die Kopslieferstation 1 im wesentlichen
aus einem Kopsrundförderer 2, dem ein Flachförderer 16
vorgelagert ist, einer Rutsche 29, einem Kopsschieber 31, einer
den Kopswender bildenden Trommel 40 und einem aus zwei
Segmenten 46 bestehenden Ladeschacht. Der Kopsrundförderer 2
besitzt einen Fördertopf 3, der eine Zentralfläche 4 aufweist,
die nach oben gewölbt ist. Von dieser Zentralfläche 4 geht eine
Förderbahn 5 in Form einer räumlichen Spirale ab und endet an
einer Kopsausgabeeinrichtung an einer Kopssperre 25. Die Kopse
22 werden durch Vibration des Fördertopfes 3 entlang dieser
Förderbahn 5 ausgehend von der Zentralfläche 4 bis vor die
Kopssperre 25 gefördert. Der Fördertopf 3 besitzt Beine 11 mit
Gummipuffern 12, die die Vibrationsbewegung abfangen sollen. Da
die Abmessungen des Fördertopfes 3, insbesondere die Breite der
Förderbahn 5, üblicherweise festliegen, ist es erforderlich, in
Abhängigkeit von den Abmessungen der jeweils zu vereinzelnden
Kopse 22 die Breite der Förderbahn 5 zumindest in ihrem letzten
Abschnitt verstellbar zu gestalten. Dazu ist eine Außenwand 6,
die aus flexiblem Material, zum Beispiel Blech, besteht,
mittels Halterungen 7 und 8 lageveränderbar. Während an der
Halterung 8 eine radiale Verstellung zur unmittelbaren
Beeinflussung der Breite an dieser Stelle erfolgen kann, kann
an der Halterung 7 mittels eines nicht näher dargestellten
Langloches ein Verschieben dieses Wandteiles 6 in
Tangentialrichtung erfolgen. Diese Längenveränderung des
Wandelementes 6 führt in Verbindung mit der radialen
Verstellung an der Halterung 8 unmittelbar zur Veränderung der
Breite der Führungsbahn 5 entlang der gesamten Strecke, an der
das Wandelement 6 wirksam ist.
Damit wird erreicht, daß bei Kopsen 22, die sich
nebeneinandergeschoben haben, der jeweils innenliegende Kops
von der Führungsbahn 5 in Richtung zur Zentralfläche 4
zurückfällt.
Ein Abstreifer 10, der in einer Halterung 9 ebenfalls
verstellbar angebracht ist, ist so eingestellt, daß er
gegebenenfalls aufgeschobene Kopse abwerfen kann. Letzteres
kann in der Regel aber nur dann auftreten, wenn neben
vollbesponnenen Kopsen 22 auch Restkopse 23 im Fördertopf 3
mit vorhanden sind. Letztere können zum Beispiel aus
Abbruchpartien stammen oder von einer Spulmaschine ausgeworfen
worden sein.
Auf die Art und Weise der Vibrationsförderung des
Kopsrundförderers 2 wird später im Zusammenhang mit Fig. 4 noch
näher eingegangen.
In einer Wand des Fördertopfes 3 ist ein Fenster 21 vorgesehen,
hinter dem ein nicht dargestellter Fotosensor angeordnet ist.
Auf der gegenüberliegenden Seite des Fördertopfes 3 ist eine
ebenfalls nicht dargestellte Lichtquelle vorgesehen, die mit
diesem Fotosensor eine Lichtschranke bildet. Dadurch wird eine
stetige Füllstandskontrolle des Födertopfes 3 vorgenommen. Wird
ein Mindestfüllzustand unterschritten, wird ein Motor 20 in
Betrieb genommen, der über eine hier nicht dargestellte
Rüttelvorrichtung einen leicht geneigten Förderboden 17 eines
Flachförderers 16 in Schwingungen versetzt. Dadurch werden die
auf diesem Förderboden 17 liegenden Kopse 22 allmählich in den
Fördertopf 3 abgeworfen. Nach kurzer Zeit wird der Motor 20
wieder außer Betrieb genommen, um ein Überfüllen des
Fördertopfes 3 zu vermeiden.
Beidseits des Förderbodens 17 sind Randbegrenzungen 18
angeordnet, um die Kopse 22 auf dem Förderboden 11 zu halten.
Der Flachförderer 16 ist auf einem Gestell 19 befestigt,
welches mit dem Maschinengrundgestell 13 verbunden ist.
Ein Gesamtsystem, welches eine Kippvorrichtung für einen
Kopswagen, wie er der Kopslieferstation 1 zugeführt werden
kann, einen Flachförderer, einen Rundförderer und
Nachfolgeeinrichtungen einschließt, ist zum Beispiel der
DE 30 45 824 A1 zu entnehmen. Deshalb kann hier auf weitere
Einzelheiten verzichtet werden.
Ein Sensor 28, der vor der Kopssperre 25, das heißt stromauf,
bezogen auf die Kopstransportrichtung, angeordnet ist, steht
über eine Signalleitung 28' mit einer Steuereinheit 24 in
Verbindung. Dieser Sensor 28 erkennt die Ankunft eines Kopses
22 beziehungsweise Restkopses 23 vor der Kopssperre 25. Die
Sensorsignale des Sensors 28 werden in der Steuereinheit 24 in
bestimmten Zeitabschnitten, wie noch erläutert werden wird,
abgefragt. In Abhängigkeit davon wird über einen Solenoiden 26
die an einer Halterung 27 schwenkbar gelagerte Kopssperre 25
betätigt. Dieser Solenoid 26 ist über eine Steuerleitung 26'
mit der Steuereinheit 24 verbunden.
Hinter der Kopssperre 25 schließt sich eine Kopsrutsche 29 an,
die im Schwenkbereich des Kopsschiebers 31 endet. An diesem
unteren Ende der Kopsrutsche 29 ist ein weiterer Sensor 30
angeordnet, der die Ankunft eines Kopses am Ende dieser
Kopsrutsche 29 erkennt. Dieser Sensor 30 ist über eine
Signalleitung 30' ebenfalls mit der Steuereinrichtung 24
verbunden.
Wird zum Beispiel von diesem Sensor 30 die Ankunft eines Kopses
22 am Ende der Rutsche 29 noch nicht erkannt, während der
Sensor 28 bereits die Ankunft eines neuen Kopses 22 vor der
Kopssperre 25 erkennt, wird der Solenoid 26 über die
Steuerleitung 26' von der Steuereinheit 24 betätigt, um die
Kopssperre 25 zu schließen. Auf diese Weise wird vermieden, daß
hintereinander zwei Kopse 22 in Kopsrutsche 29 gelangen und
damit die ordnungsgemäße einzelne Weitergabe durch den
Kopsschieber 31 behindert wird. Im Normalfall muß jedoch die
Kopssperre 25 nicht betätigt werden, da nach dem Abkippen eines
Kopses 22 in die Rutsche 29 der Sensor 28 erst dann einen neuen
Kops erkennt, wenn der vorhergehende Kops das Ende der Rutsche
und damit den Sensor 30 bereits erreicht hat. In Abhängigkeit
des Abstandes des Sensors 28 von der Kopssperre 25 kann durch
die Steuereinheit 24 auch das Betätigen des Solenoides 26 um
eine vorgegebene Zeit verzögert werden. Diese Einstellung muß
jedoch in jedem Falle so erfolgen, daß, wenn das Einschwenken
der Kopssperre 25 erforderlich ist, das geschieht, bevor der
Nachfolgekops an der Kopssperre 25 angekommen ist. Anderenfalls
könnte dieser Kops mit seinem vorderen Ende durch die
Kopssperre 25 ausgehoben werden.
Die Abstimmung der Fördergeschwindigkeit des Kopsrundförderers
2 auf den Weitergabetakt der nachgeordneten Aggregate der
Kopslieferstation gewährleistet in der Regel über längere
Zeiträume einen Betrieb ohne Zuhilfenahme der Kopssperre 25.
Der auf dem Rücken 32 des Kopsschiebers angekommene Kops 22
erreicht dort eine horizontale Bereitsschaftsstellung. Der
Kopsschieber 31 hat in der Darstellung in Fig. 1 nahezu seine
vorderste Stellung erreicht, in der er mit einer vorn liegenden
Schiebefläche 33 einen Kops in die Trommel 40 lädt. Der Kops
gelangt innerhalb der Trommel 40 in Kopsführungen 41, die den
jeweiligen Kops an seinen beiden Enden halten.
Obgleich in der Darstellung in Fig. 1 bereits ein Kops zwischen
den Segmenten 46 eines Führungsschachtes auf einer Palette 49
beziehungsweise deren Aufsteckdorn 49', angekommen ist, ist es
möglich, die volle Funktionsfähigkeit zu gewährleisten, wenn
dieser Kops gerade erst die Trommel 40 nach unten verläßt
(siehe Fig. 3). Er muß lediglich so weit nach unten gefallen
sein, daß sein hinteres Ende den mittleren Teil der Trommel 40
verlassen hat, um das horizontale Einlegen des Nachfolgekopses
nicht zu behindern.
In der Darstellung in Fig. 1 passiert der vom Schieber entlang
von Gleitschienen 34 verschobene Kops 22 gerade einen Fühler
38, der vom Fußende des Kopses 22 so ausgelenkt wird, daß er
einen Initiator 39 bedämpft. Dieser Fühler 38 ist in einer Höhe
angeordnet, daß er jeweils nur vom Kopsfuß, nicht aber von der
Kopsspitze ausgelenkt wird. Dadurch wird der Initiator 39 nur
in den Fällen bedämpft, in denen der Kops die in Fig. 1
dargestellte Position einnimmt. Der Initiator 39 ist über eine
Signalleitung 39' ebenfalls mit der Steuereinheit 24 verbunden.
Wird der Initiator 39 bedämpft, wird über eine Steuerleitung
42' der Drehmotor 42 für die Trommel 40 entgegen dem
Uhrzeigersinn um eine Vierteldrehung verdreht, wenn eine
Kopsanforderung vorliegt. Ein Sensor 37 ist in einer Position
angeordnet, in der er die vorderste Stellung des Schiebers 31
erkennt und über eine Signalleitung 37' an die Steuereinheit 24
übermittelt. Ist diese Stellung erreicht, die der Nullstellung
des Schiebers 31 entspricht, bedeutet das, daß ein Kops in die
Trommel 40 geladen worden ist. Ist diese Stellung erreicht und
liegt eine Kopsanforderung (wird später noch erläutert) vor,
wird der Motor 42 von der Steuereinheit 24 betätigt, um die
genannte Vierteldrehung der Trommel 40 zu bewirken.
Ist während des Vorschubes des Kopsschiebers 31 der Initiator
39 nicht bedämpft worden, ist das gleichbedeutend mit der zur
in Fig. 1 dargestellten Kopslage entgegengesetzten Ausrichtung
des Kopses. Der Motor 42 wird von der Steuereinheit 24 deshalb
in der entgegengesetzten Richtung angetrieben, um in dieser
Richtung die Trommel 40 um 90 Grad zu drehen. Auf diese Weise
wird der jeweils in der Trommel 40 befindliche Kops während
seiner Drehung zwangsweise geführt und verläßt die Trommel 40
nach Erreichen seiner vertikalen Lage und mit seiner Spitze
oben in Richtung auf den Kopsladeschacht, der durch den unteren
Teil des Gehäuses 44, und einen Trichter 45 mit den beiden
darunterliegenden Schachtsegmenten 46 gebildet wird.
Die jeweilige Stellung der Trommel 40 wird durch einen
Positionssensor 43 überwacht, der über eine Signalleitung 43'
ebenfalls mit der Steuereinheit 24 verbunden ist. Bei diesem
Sensor 43 kann es sich zum Beispiel um einen Hallsensor
handeln, der magnetische Markierungen 43'' an der Trommel 40
erkennt, die jeweils um 90 Grad versetzt sind.
Der Schieber 31 wird über einen Schieberantrieb 35 von einem
Fluidzylinder 36 betätigt. Dieser Fluidzylinder 36 ist über
eine Steuerleitung mit der Steuereinheit 24 verbunden. Dabei
handelt es sich um eine vereinfachte Darstellung, da
normalerweise von der Steuereinheit 24 Ventile angesteuert
werden, die die wechselweise Fluidzufuhr ansteuern.
Selbstverständlich kann an dieser Stelle auch ein Motor mit
Kurbelt rieb oder ein Solenoid vorgesehen werden. Ein
Kurbeltrieb hat den Vorteil, daß eine Umdrehung einem Doppelhub
des Kopsschiebers 31 entspricht.
Beim Rückhub des Kopsschiebers 31 gleitet der auf dem
Schieberrücken 32 liegende Kops am Ende dieses Schieberrückens
32 auf Gleitschienen 34. Nach der Hubrichtungsumkehr des
Kopsschiebers 31 wird dieser Kops entlang der Gleitschienen 34
durch die vordere abgewinkelte Schieberfläche 33 zur Trommel 40
am Fühler 38 vorbei mitgenommen. Nachdem die Schieberfläche 33
des Schiebers 31 den Bereich der Mündung der Kopsrutsche 29
verlassen hat, ist der Schieberrücken 32 für einen neuen Kops
22 aufnahmebereit, der eine entsprechende Zeitspanne vorher am
oberen Ende der Kopsrutsche 29 bereits freigegeben worden sein
kann.
Während der untere Teil des Gehäuses 44 und der Trichter 45
starr angeordnet sind, sind die beiden Ladeschachtsegmenge 46
um vertikal angeordnete Schwenkachsen 47 verschwenkbar. Das
Öffnen dieser beiden Ladeschachtsegmente 46 erfolgt sofort nach
erkannter Ankunft eines Kopses 22 auf dem Aufsteckdorn 49' der
unter dem Ladeschacht angeordneten Palette 49. Dazu ist, wie
aus Fig. 2 ersichtlich, eine Lichtschranke vorgesehen, die aus
einer Lichtquelle 65 und einen Fotosensor 66 gebildet ist. Der
Fotosensor 66 ist über eine Signalleitung 66' ebenfalls mit der
Steuereinheit 24 verbunden. An dem Transportkanal 52, welcher
ein von einem Motor 56 angetriebenes Förderband aufweist, sind
noch weitere Sensoren 50, 63 und 67 angeordnet, durch deren
Signalleitungen 50', 63' und 67' an die Steuereinheit 24
Signale bezüglich der Anwesenheit von Paletten 49 übermittelt
werden. Werden in diesem Falle Paletten verwendet, die an ihrer
Unterseite und/oder an ihrem Umfang einen Metallring besitzen,
um zum Beispiel mittels Elektromagneten gesteuert werden zu
können, können diese Sensoren 50, 63 und 67 durch auf
induktiver Basis arbeitende Initiatoren gebildet sein.
Die durch den Fotosensor 66 erkannte Ankunft eines Kopses auf
dem Aufsteckdorn 49' einer Palette 49 in Verbindung mit einem
Signal des Sensors 67, daß eine leere Palette bereitsteht,
werden alle Aggregate der Kopslieferstation in Betrieb
genommen, um jeweils einen Kops an das Nachfolgeaggregat
weitergeben zu können. Am Startpunkt dieser Schaltung liegt ein
Kops 22 horizontal in der Trommel 40, ein Kops auf dem
Schieberrücken des Kopsschiebers 31 und ein Kops am oberen Ende
der Kopsrutsche 29. Mit dem Kopsankunftssignal des Fotosensors
66 wird gleichzeitig ein entlang des Transportkanales 52
stromabliegender Stopper 51 über eine Steuerleitung 51', ein
Motor 48 zum Öffnen der Ladeschachtsegmente 46 über eine
Steuerleitung 48', der Motor 42 zum Drehen der Trommel 40 über
eine Steuerleitung 42', der Fluidzylinder 36 zum Beginn des
Rückwärtshubes des Kopsschiebers 31 über eine Steuerleitung
36', gegebenenfalls das Betätigen des Solenoides 26 zum Öffnen
der Kopssperre 25 über eine Steuerleitung 26' und
gegebenenfalls auch die Vibrationsmotoren 14 und 15, wie später
noch beschrieben, betätigt.
Die Überwachung aller Aggregate mit entsprechenden Sensoren
dient dabei nicht nur dem Erzeugen von Signalen, die
unmittelbar Steuerungen der einzelnen Kopsaggregate nach sich
ziehen, sondern auch der Überwachung bezüglich des Ausbleibens
notwendiger Signale. Im letzten Fall wird, je nachdem, wo zu
einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Signal ausbleibt,
festgestellt, daß eine Blockierung vorliegt. Eine derartige
Blockierung führt zum sofortigen Stoppen aller Aggregate. Es
ist dann in der Regel ein Eingriff von Hand erforderlich.
Deshalb ist dann auch von Hand die Blockademeldung zu löschen,
wonach die Anlage wieder in Betrieb geht.
Ist zum Beispiel am Sensor 67 keine Nachfolgepalette zu einem
bestimmten Zeitpunkt erkannt worden, löst das Sensorsignal des
Fotosensors 66 bei Ankunft des Kopses auf der an dieser Stelle
positionierten Palette keine Kopsanforderung aus. Erkennt der
Sensor 50 zu einem Zeitpunkt, an dem eine neue Palette 49 unter
dem Ladeschacht angekommen sein muß, noch keine Palette, kann
ein Blockiersignal ausgelöst werden. Ebenso wird durch den
Sensor 63 überprüft, ob jeweils an dieser Stelle neue Paletten
ankommen beziehungsweise nach Öffnen des Stoppers 51 ein
Abtransport der dort stehenden Palette erfolgt. Ein stromab
angeordneter weiterer Sensor 64 kann ebenso überwachen, ob die
vom Stopper 51 freigegebenen Kopse nach einer bestimmten
Zeitspanne diesen passieren.
Alternativ zu der Darstellung in Fig. 2 ist es auch möglich,
daß direkt hinter dem Ladeschacht ein Stopper angebracht ist,
der jeweils eine Palette 49 freigibt, auf die ein neuer Kops
aufgesetzt wurde. Die Anordnung des Stoppers 51 jedoch in einem
solchen Abstand zum Ladeschacht, daß eine der gestauten
Paletten direkt unter dem Ladeschacht steht, ist möglich und
auch sehr exakt einstellbar.
Wie auch Fig. 1 insbesondere zu entnehmen ist, sind auf den
Aufsteckdornen 49' der Paletten 49 Federkörbe vorhanden, die
einen festen Sitz der Kopse auf den Paletten gewährleisten
sollen. Dieser feste Sitz der Kopse hat Vorteile an Stationen
der Spulmaschine, in denen eine Veränderung der Lage des Kopses
auf dem Aufsteckdorn unerwünscht ist. Beispielhaft sind hier
Palettendrehstationen in Fadenendevorbereitungseinrichtungen
genannt, in denen die Palette angetrieben, der Kops aber
gedreht werden soll. Außerdem sichern diese Federkörbe die
Kopse in der Abspulstellung auf dem Aufsteckdorn.
Um die zunächst lose aufgesteckten Kopse voll über den
Federkorb des Aufsteckdornes schieben zu können, ist am Stopper
51 ein Schieber 59 angeordnet, der durch einen Fluidzylinder 58
betätigt wird und die Kopse vollständig auf den Aufsteckdorn
aufschiebt. Dieser Fluidzylinder wird ebenfalls von der
Steuereinheit 24 angesteuert, wenn über den Sensor 63 und
dessen Signalleitung 63' die Ankunft und das Stoppen einer
Palette gemeldet worden ist. Die beiden sich an den
Transportkanal 52 anschließenden Transportkanäle 53 und 54
können zum Beispiel zu einer einen Bedienungsgang
überbrückenden Kopsbrücke führen. Im Bereich dieser Kopsbrücke
können die von der Spulmaschine kommenden auf die Paletten 49
aufgesteckten Hülsen abgezogen werden, wodurch am Ende des
Transportkanales 53 nur noch leere Paletten 49 ankommen. Im
Transportkanal 53 verläuft ein Transportband, welches von einem
Motor 55 über eine Umlenkrolle angetrieben wird. Ein im
Transportkanal 54 angeordnetes Transportband wird über einen
Motor 57 angetrieben.
Durch die Ausbildung eines geschlossenen Palettenkreislaufes
der Spulmaschine, der bis zur beschriebenen Kopslieferstation 1
reicht, ist gewährleistet, daß die Kopslieferung dem Kopsbedarf
angepaßt ist, da nur dann leere Paletten ankommen, wenn die
entsprechenden Kopse verspult worden sind.
Fig. 3 zeigt eine vergrößerte Vorderansicht der den Kopswender
bildenden Trommel 40. Durch einen Pfeil 60 ist angedeutet, daß
ein Kops 22 gerade die Trommel 40 zwischen zwei Führungen 41
nach unten in Richtung auf den Trichter 45 und damit den
Kopsladeschacht verläßt. Gleichzeitig wird, angedeutet durch
den Pfeil 61 ein neuer Kops horizontal zwischen Führungen 41
(vom Kopsschieber 31) geladen. Der Doppelpfeil 62 deutet an,
daß in Abhängigkeit von der Ausrichtung des geladenen Kopses
die Drehrichtung der Trommel 40 steuerbar ist. Ein Hallsensor
43 ist so angeordnet, daß er jeweils im Abstand von 90 Grad
angeordnete Magnete 43'' erfassen kann. Damit erkennt dieser
Hallsensor 43 daß jeweils eine der vier Grundpositionen der
Trommel 40 erreicht ist.
Anhand der Fig. 4 soll ergänzend die Steuerung der beiden
Unwuchtmotoren 14 und 15 für den Kopsrundförderer erläutert
werden.
Die beiden Motoren 14 und 15 sind durch
Stromversorgungsleitungen 68 und 69 über eine gemeinsame
Stromversorgungsleitung 70 mit einem Frequenzumrichter 71
verbunden. Diese gemeinsame Versorgung durch den
Frequenzumrichter 71 gewährleistet einen Synchronlauf der
beiden Motoren 14 und 15. Diese beiden Motoren sind
vorzugsweise Asynchronmotoren. Der Synchronlauf ist für das
Funktionieren des Systemes zwingend erforderlich. Zum einen
müssen die Vertikal- und die Tangentialkomponenten
zusammenwirken, wodurch sie sich verstärken, während
Radialkomponenten entgegenwirken müssen, um sich einander
aufheben zu können.
Der Frequenzumrichter 71 wird über zwei Potentiometer 72 und 73
betrieben, die durch ein Umschaltrelais 74 wahlweise
angeschlossen werden. Diese Potentiometer steuern die jeweilige
Ausgangsfrequenz des Frequenzumrichters 71. Sie sind von Hand
analog einstellbar. Allerdings besteht selbstverständlich die
Möglichkeit, über eine digitale Anzeige die den jeweiligen
analogen Spannungswerten zugeordneten Frequenzen zur Anzeige zu
bringen. Darüber hinaus ist es möglich, über Tabellen die
Spannungswerte den jeweiligen Frequenzen zuzuordnen. Diese
Zuordnung ist jedoch abhängig von der Dimensionierung der
Unwuchtmassen sowie des Rundförderers selbst.
Das Potentiometer 73 ist hier für die untere von zwei
alternativen Frequenzen und damit Drehzahlstufen vorgesehen,
während das Potentiometer 72 für die obere Frequenz vorgesehen
ist. Das Umschaltrelais 74 ist mit einem Zeitschalter 75
verbunden, welcher seinerseits vom Sensor 28 mit Sensorsignalen
und über eine Steuerleitung 75' mit Steuersignalen versorgt
wird. Der Sensor 28 erkennt, wie im Zusammenhang mit Fig. 1
bereits erläutert, wenn nach Ausgabe eines Kopses ein neuer
Kops vor der Kopssperre 25 angekommen ist. Der Zeitschalter 75
kann direkt in die Steuereinheit 24 integriert sein.
Bei normalem Lauf, das heißt, taktweiser Kopsanforderung ohne
Unterbrechung werden die beiden Motoren 14 und 15 ständig bei
der höheren Drehzahlstufe betrieben, um ein rasches Fördern der
Kopse 22 entlang der Führungsbahn 5 zu gewährleisten. Wird
jedoch zum Beispiel die Kopssperre 25 eingeschoben, weil sich
die Kopsanforderung verzögert oder der Sensor 30 am Ende der
Kopsrutsche 29 verzögert die Ankunft eines Kopses anzeigt, kann
bei Beibehaltung dieser Drehzahl der beiden Motoren 14 und 15
vor der Kopssperre 25 trotz der spezifischen Ausbildung des
Fördertopfes 3 ein Aufeinanderschieben von Kopsen erfolgen.
Außerdem kann es zu Beschädigungen der Kopse kommen, wenn sie
durch die Schwingbewegung in Förderrichtung eine Förderkraft
übertragen bekommen, durch den Rückstau aber nicht befördert
werden können. In diesem Fall wird über das Umschaltrelais 74
auf das Potentiometer 73 umgeschaltet, welches im
Frequenzumrichter 71 eine niedrigere Frequenzstufe erzeugt.
Dadurch wird die Vibrationsbewegung so verringert, daß die
Kopse keine nennenswerte Kraftkomponente in Förderrichtung mehr
aufgeprägt bekommen. Liegt jedoch über längere Zeit keine
Kopsanforderung vor, was durch die weiteren Sensoren 30, 43, 66
oder 67 angezeigt werden kann, betätigt die Steuereinrichtung
24 einen Schalter 76, der die Stromzufuhr völlig unterbricht.
Dadurch werden die beiden Unwuchtmotoren 14 und 15 abgebremst
und angehalten. Mit 77 ist die Stromversorgung angedeutet.
Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß alle Aggregate der
Kopslieferstation über eine zentrale Steuerung so aufeinander
abstimmbar sind, daß eine maximale Kopslieferkapazität
erreichbar ist. Dabei ist von besonderer Bedeutung, daß mittels
der sensorischen Überwachung ein solches Ansteuern möglich ist,
daß die einzelnen Aggregate gleichzeitig so angetrieben werden
können, daß der Bewegungsablauf auf den Weg der einzelnen Kopse
abgestimmt ist.
Claims (9)
1. Kopslieferstation (1), die ungeordnet vorliegende Kopse
(22) vereinzelt, vertikal mit ihrer Spitze nach oben
orientiert und taktweise nach Bedarf an die
Kopstransportmittel (49) der Spulmaschine übergibt, wobei
einem auf Vibrationsbasis arbeitenden Kopsrundförderer (2)
eine Kopsrutsche (29), ein Kopszubringer (31) und ein
Kopswender (40) nachgeordnet sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kopswender über einem Kopsladeschacht (44 bis 46)
angeordnet ist und aus einer Trommel (40) besteht, die
jeweils um 90 Grad versetzt Kopsführungsmittel (41)
aufweist, daß die Trommel in 90 Grad-Schritten in beiden
Richtungen drehbar ist, und daß der Antrieb (42) der
Trommel in seiner Drehrichtung durch einen Sensor (38, 39)
steuerbar ist, der ein Ende des nächsten der Trommel in
Horizontallage zuzuführenden Kopses (22) tastet und
zwischen Kopsspitze und Kopsfuß unterscheidet.
2. Kopslieferstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kopszubringer aus einem Kopsschieber (31) besteht,
der die von der Kopsrutsche (29) kommenden Kopse (22)
aufnimmt und am Sensor (38, 39) vorbei in die
Führungsmittel (41) der Trommel (40) verbringt.
3. Kopslieferstation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß unter dem Ladeschacht als
Kopstransportmittel mittels eines Transportbandes Paletten
(49) mit Aufsteckdornen (49'), auf die die Kopse
aufgleiten, zuführbar und durch einen Stopper (51)
anhaltbar sind, und daß der Ladeschacht mindestens zwei
Schachtsegmente (46) besitzt, die um mindestens eine
vertikale Achse (47) zum Öffnen des Schachtes für die
Freigabe des Kopses zum Weitertransport auf der Palette
verschwenkbar sind.
4. Kopslieferstation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß am Ausgang des Kopsrundförderers (2),
am Ende der Rutsche (29) und am Kopsladeschacht (46)
Kopsanwesenheitssensoren (28, 30, 66) und an der Trommel
ein Positionssensor (43) angeordnet sind, die an eine
Steuereinheit (24) angeschlossen sind.
5. Kopslieferstation nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Steuereinheit (24) durch Signale der Sensoren
aktivierbare Steuerverbindungen zum Vibrationsantrieb (14,
15) des Kopsrundförderers (2), zum Kopsschieber (31), zur
Trommel (40), zum Ladeschacht (46) und zum Stopper (51) für
die Paletten (49) besitzt.
6. Kopslieferstation nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß am Ausgang des Kopsrundförderers (2) eine Sperre (25)
angeordnet ist, die die Freigabe eines Kopses (22)
verhindert, wenn der vorangehende Kops noch nicht am Ende
der Kopsrutsche (29) angekommen ist.
7. Kopslieferstation nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Steuereinheit (24) eine Schaltung
besitzt, durch die die vom Kopsanwesenheitssensor (66) des
Ladeschachtes erkannte Ankunft eines Kopses (22) in
gleichzeitige Steuersignale für die Weitergabe des
jeweiligen Kopses vom Kopsrundförderer (2) in die Rutsche
(29) und vom Kopsschieber (31) in die Trommel (40) sowie
für das Öffnen des Stoppers (51) für die unter dem
Ladeschacht stehende Palette (49) wandelbar ist.
8. Kopslieferstation nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kopsschieber (31) eine in
Vorschubrichtung hinter der aktiven Vorschubfläche liegende
Auflagefläche (32) für die bereits während der
Kopszuführung zur Trommel (40) erfolgende Aufnahme eines
Nachfolgekopses besitzt.
9. Kopslieferstation nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Vibrationsantrieb des
Kopsrundförderers aus zwei Unwuchtmotoren (14, 15) besteht,
die über einen Frequenzumrichter (71) in verschiedenen
Drehzahlstufen in Abhängigkeit vom Kopsbedarf ansteuerbar
sind.
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