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DE4029894A1 - Spulmaschine, die von hand mit ablaufspulen beschickt werden kann - Google Patents

Spulmaschine, die von hand mit ablaufspulen beschickt werden kann

Info

Publication number
DE4029894A1
DE4029894A1 DE4029894A DE4029894A DE4029894A1 DE 4029894 A1 DE4029894 A1 DE 4029894A1 DE 4029894 A DE4029894 A DE 4029894A DE 4029894 A DE4029894 A DE 4029894A DE 4029894 A1 DE4029894 A1 DE 4029894A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
winding machine
transport
winding
machine according
individual
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4029894A
Other languages
English (en)
Inventor
Josef Dr Ing Derichs
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Oerlikon Textile GmbH and Co KG
Original Assignee
W Schlafhorst AG and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by W Schlafhorst AG and Co filed Critical W Schlafhorst AG and Co
Priority to DE4029894A priority Critical patent/DE4029894A1/de
Priority to US07/764,356 priority patent/US5170954A/en
Publication of DE4029894A1 publication Critical patent/DE4029894A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01HSPINNING OR TWISTING
    • D01H9/00Arrangements for replacing or removing bobbins, cores, receptacles, or completed packages at paying-out or take-up stations ; Combination of spinning-winding machine
    • D01H9/18Arrangements for replacing or removing bobbins, cores, receptacles, or completed packages at paying-out or take-up stations ; Combination of spinning-winding machine for supplying bobbins, cores, receptacles, or completed packages to, or transporting from, paying-out or take-up stations ; Arrangements to prevent unwinding of roving from roving bobbins
    • D01H9/187Arrangements for replacing or removing bobbins, cores, receptacles, or completed packages at paying-out or take-up stations ; Combination of spinning-winding machine for supplying bobbins, cores, receptacles, or completed packages to, or transporting from, paying-out or take-up stations ; Arrangements to prevent unwinding of roving from roving bobbins on individual supports, e.g. pallets
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H67/00Replacing or removing cores, receptacles, or completed packages at paying-out, winding, or depositing stations
    • B65H67/06Supplying cores, receptacles, or packages to, or transporting from, winding or depositing stations
    • B65H67/069Removing or fixing bobbins or cores from or on the vertical peg of trays, pallets or the pegs of a belt
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H2701/00Handled material; Storage means
    • B65H2701/30Handled filamentary material
    • B65H2701/31Textiles threads or artificial strands of filaments

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Replacing, Conveying, And Pick-Finding For Filamentary Materials (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Spulmaschine nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Es sind Spulmaschinen bekannt, deren Arbeitsablauf weitestgehend automatisiert ist, bei denen aber die Hülsenentsorgung und/oder die Versorgung mit neuen Ablaufspulen von Hand erfolgt. Am verbreitetsten für die Aufnahme der Ablaufspulen sind an den einzelnen Spulstellen angeordnete Rundmagazine. Diese Rundmagazine sind über einer Aufnahmeposition einer Spulenaufsteckung angeordnet, die die Ablaufspule während des Abspulens trägt. Wird eine neue Ablaufspule benötigt, fällt die an erster Stelle im Rundmagazin angeordnete Ablaufspule nach unten aus dem Rundmagazin auf die Aufsteckeinrichtung. Anschließend wird das Rundmagazin um eine Teilung weitergeschaltet. Auf diese Weise wird das Rundmagazin allmählich entleert.
Bei einer anderen bekannten Ausbildung eines Rundmagazines ist es auch möglich, daß die benötigte Ablaufspule erst mit dem Weiterschalten des Rundmagazines freigegeben wird, indem diese bei Ankunft über dem Schacht ihre Unterlage verliert.
Das Entleeren der Rundmagazine erfolgt nicht gleichmäßig. So kann es beispielsweise vorkommen, daß an einer Spulstelle mehrmals Restkopse oder auch Kopse, deren Fadenende nicht erfaßbar war, ausgeworfen werden. Dieses Rundmagazin ist dann schneller leer als die Nachbarmagazine. Dadurch kann es vorkommen, daß die zugehörige Spulstelle vor Ablauf des manuellen Wiederauffüllzyklus leer ist, wodurch die Spultätigkeit dieser Spulstelle unterbrochen wird.
Demgegenüber ist es zum Beispiel durch die DE-B 12 78 308 bekannt, mit einer Spulenverteilvorrichtung, die aus einem Förderband mit in gleichem Abstand zueinander an diesem befestigten Taschen besteht, den unterschiedlichen Spulenbedarf der einzelnen Spulstellen auszugleichen. Die Taschen des die Verteilvorrichtung bildenden Transportbandes werden automatisch an der Kopfseite der Spulmaschine gefüllt, wenn mittels eines Sensors die Ankunft einer leeren Tasche erkannt wird. Eine derartige Anlage ist für die Handbeschickung nicht geeignet, da die Bedienungsperson das umlaufende Band ständig auf in unregelmäßigen Abständen ankommende leere Taschen überwachen müßte, um die Funktionsfähigkeit des Systemes zu erhalten.
Durch die DE-A 26 50 699 ist es bekannt, längs einer Spulmaschine eine separate Spulenbeschickungseinrichtung anzuordnen, die ein etwa in Tischhöhe verlaufendes Transportband sowie beidseits dieses Transportbandes angeordnete Auflageflächen für die Ablaufspulen besitzt. Die Bedienungsperson hat bei dieser Vorrichtung die Aufgabe, die Ablaufkörper von den Auflageflächen zu entnehmen und auf Aufsteckdorne der jeweiligen Spulstellen aufzustecken.
Diese Vorrichtung bietet lediglich einen leicht ergänzbaren und sortierbaren Vorrat von Ablaufspulen in griffgünstiger Position für die Bedienungsperson. Das Problem der Verteilung der Ablaufspulen auf die einzelnen Spulstellen je nach Spulenbedarf wird durch die Vorrichtung nicht gelöst.
Zum Beispiel durch die DE-A 32 13 253 ist es bekannt, die Ablaufspulen auf voneinander unabhängigen Einzelträgern innerhalb eines Transportsystemes zu transportieren, wobei die Ablaufspulen auch während des Abspulvorganges auf diesem Einzelträger verbleiben. Diese bekannten Transportsysteme innerhalb der Spulmaschine sind in der Nähe des Bodenbereichs angeordnet.
Es wurde auch bereits vorgeschlagen (Deutsche Patentanmeldung P 38 43 554.3), entlang von durch die Spulstellen führenden Quertransportbändern ein Reversierband anzuordnen, welches taktweise seine Transportrichtung ändert und je nach Bedarf die auf den Einzelträgern transportierten Ablaufspulen den Spulstellen zuführt. Dieses Reversierband läßt sich mit einfachen Transportsperren so abteilen, daß getrennte Spulabschnitte, zum Beispiel für die Verarbeitung verschiedener Garnpartien, entstehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Spulmaschine vorzuschlagen, die von Hand mit geringer körperlicher Belastung der Bedienungsperson beschickbar ist und eine Verteilvorrichtung aufweist, die die Ablaufkörper je nach Bedarf auf die Spulstellen verteilt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des ersten Anspruches gelöst.
Das Vorsehen eines Speichers für voneinander unabhängige Einzelträger der Ablaufspulen innerhalb eines Transportsystemes, welches eine Mehrzahl von Spulstellen mit Ablaufspulen versorgt, gestattet auch bei einer Handbeschickung eine ausreichende Versorgung aller Spulstellen unter unterschiedlichen beziehungsweise wechselnden Abspulbedingungen. Die Bedienungsperson braucht dazu nur einen Speicher für eine Vielzahl von Spulstellen mit Ablaufspulen zu bestücken. Der Aufbau des Speichers ist gegenüber an jeder Spulstelle vorgesehener Rundmagazine wesentlich vereinfacht. Die Beschickung des Speichers ist mit geringer körperlicher Belastung der Bedienungsperson möglich.
Die im ersten Anspruch so bezeichnete parallele Anordnung des Speichers zur Rückführtransportstrecke ist dabei so zu verstehen, daß dieser Speicher auf gleichem oder von der Rückführtransportstrecke abweichendem Höhenniveau angeordnet ist.
Die Erfindung ist durch die Merkmale der Ansprüche 2 bis 14 vorteilhaft weitergebildet.
Durch die Anordnung einer Hülsenentsorgungseinrichtung direkt am Transportweg der Einzelträger hat die Bedienungsperson lediglich die Aufgabe der Versorgung leerer Einzelträger mit neuen Ablaufspulen. Auf einer erfindungsgemäßen Spulmaschine können gleichzeitig mehrere Partien verarbeitet werden. Die lageveränderbare Anbringung von Stoppern entlang des die Spulenverteilstrecke bildenden Reversierbandes in Verbindung mit der Anordnung mehrerer lagerveränderbarer Verbindungsstücke zur Zu- und Abführung der Einzelträger zum/vom Speicher läßt die variable Gestaltung von Spulabschnitten zu.
Die spezielle Konstruktion des Transportsystemes gestattet eine einfache Umschaltung auf eine zentrale automatische Hülsenentsorgung und Ablaufspulenversorgung. Die Anordnung von Kopsvorbereitungseinrichtungen am jeweiligen Zuführweg entlastet außerdem die Bedienungsperson vom Bereitlegen des Fadenanfanges. Ein Stopper am Ende des Speichers verhindert, insbesondere in Verbindung mit einem vorgelagerten Sensor, daß leere Einzelträger auf den Zuführweg gelangen.
Die benachbarte Anordnung von drei Schächten der Beschickungseinrichtung ermöglicht eine schnelle Bestückung, da die Bedienungsperson mit beiden Händen ohne weiteres drei Kopse gleichzeitig in diese Schächte einführen kann. Dabei ist es möglich, die obere Öffnung der Schächte in einer Höhe anzuordnen, die niedriger liegt, als bei den herkömmlichen Rundmagazinen. Das ergibt sich durch die Gesamtkonstruktion, vor allem die Möglichkeit der relativ niedrigen Anordnung der Transportwege der Einzelträger im Transportkreislauf. Auf diese Weise wird die Belastung der Bedienungsperson minimiert. Die Anordnung von Sensoren und Stoppern am Speicher entlastet die Bedienungsperson von zusätzlichen Überwachungsschritten. Die Kapazität des Speichers ist dabei so bemessen, daß er in bequemen Zeitabständen aufgefüllt werden kann, ohne daß es zu einer Unterversorgung der Spulstellen kommt.
Unabhängig davon, ob die Beschickungseinrichtung am Ende des Speichers an einer Schiene fest angebracht ist oder ob sie verfahrbar ist, ist die Zugänglichkeit zur Spulstelle für die Bedienungsperson gegenüber der kompakten Anordnung von Rundmagazinen deutlich verbessert.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Schnittdarstellung durch eine Spulmaschine mit dem erfindungsgemäßen Transportsystem für Einzelträger und der Kopsbeschickungseinrichtung,
Fig. 2 eine vereinfachte Darstellung einer Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Spulmaschine,
Fig. 3 eine Vorderansicht einer Beschickungseinrichtung,
Fig. 4 eine Seitenansicht zu Fig. 3,
Fig. 5 eine Vorderansicht einer Variante der Beschickungseinrichtung,
Fig. 6 eine Draufsicht auf das gesamte Transportsystem der Einzelträger,
Fig. 7 eine Variante zu der Darstellung gemäß Fig. 6 mit außer Betrieb befindlicher zentraler Beschickung und Entsorgung für Ablaufkörper und Hülsen und
Fig. 8 eine Darstellung gemäß Fig. 7 mit in Betrieb befindlicher zentraler Versorgung mit Ablaufkörpern und Entsorgung der Hülsen.
In Fig. 1 ist eine Spulmaschine 1 mit Spulstelle 2 vereinfacht im Schnitt dargestellt. Von einem auf einem Einzelträger 3 stehenden Kops 4 wird ein Faden an einer Saugeinrichtung 15 vorbei durch einen Fadenspanner 14 und einen Fadenreiniger 10 einer Kreuzspule 8 zugeführt und auf diese in Kreuzwindungen aufgewickelt. Eine Antriebstrommel 9, die als Kehrgewindewalze ausgebildet ist, treibt dabei die im Spulenrahmen 7 gelagerte Kreuzspule an und verlegt gleichzeitig mittels ihrer Führungsnut den Faden quer zur Aufwickelrichtung. Der Kops steht während des Abspulens in einer längsgeteilten Manschette 16, deren beide Hälften auseinanderbewegt werden können. In der Fig. 1 ist dabei nur eine Manschettenhälfte zu sehen. Das Öffnen und Schließen der Manschette geschieht dabei mit Betätigungseinrichtungen 18. Dabei geben die Manschettenhälften in ihrer Offenstellung den Transport der jeweiligen Einzelträger 3 mittels eines Quertransportbandes 19 frei. Diese Freigabe ist für den Kopswechsel erforderlich. So wird zum Beispiel ein abgespulter Kops, also eine Hülse 5, bei geöffneter Manschette 16 vom Quertransportband 19 zu einem quer zu diesem verlaufenden Rückführband 20 transportiert, während ein bereitstehender Kops 4 mit seinem Einzelträger 3 in die geöffnete Manschette 16 eingefahren wird, die sich dann wieder schließt. In der Geschlossenstellung wird der Einzelträger durch die Manschette am Weitertransport durch das Quertransportband 19 gehindert. Der Fadenanfang des neuen Kopses 4 wird durch eine von Blasdüsen 17 erzeugte, nach oben gerichtete spiralförmige Luftströmung gelöst und einem Greiferrohr 13 zugeführt, an welchem durch eine nicht dargestellte Verbindungsleitung zu einer durch die Gestellwände 61 (Fig. 2) der Spulmaschine verlaufenden Saugtraverse 25 ein Unterdruck anliegt. Dieses Greiferrohr wird nach dem Erfassen des Fadenanfanges nach oben geschwenkt, wodurch es den vom Kops zugeführten Faden in die Spleißeinrichtung 11 und den Fadenreiniger 10 einlegt. Das auf die Kreuzspule 8 aufgelaufene Fadenende wird von einem ebenfalls eine Verbindung zur Saugtraverse 25 aufweisenden Saugrohr 12 von der Kreuzspule 8 abgeholt und ebenfalls in den Fadenreinger 10 und die Spleißeinrichtung 11 eingelegt. Durch die Spleißeinrichtung wird dann die Fadenverbindung hergestellt, und der Spulvorgang kann von neuem beginnen. Volle Kreuzspulen 8 werden von einem hier nicht dargestellten Wechslerwagen aus dem Spulenrahmen 7 entnommen und auf ein Kreuzspulenabtransportband 24 abgelegt, welches diese Kreuzspulen 8 einer am Kopfende der Spulmaschine angeordneten Spulenentnahmeeinrichtung zuführt.
Vor den Quertransportbändern 19 verläuft ein Reversierband 26, auf welchem Einzelträger 3 mit Kopsen 4 zirkulieren, um sie bei Bedarf den jeweiligen Quertransportbändern 19 zuzuführen. Während des Transportes der Einzelträger 3 durch das Reversierband 26 werden diese seitlich durch eine Führungsschiene 27 sowie die jeweils auf den Quertransportbändern 19 ganz links stehenden Einzelträger 3 geführt. Erfolgt in einer Spulstelle 2 ein Kopswechsel, werden die beiden in Warteposition stehenden Einzelträger 3 vom Quertransportband 19 nach rechts transportiert. Dadurch verliert der nächste auf dem Reversierband 26 ankommende Einzelträger 3 seine Führung und wird vom Quertransportband 19 in die hinterste Warteposition der Spulstelle gezogen. Das ist dadurch möglich, daß das Quertransportband 19 in den Transportweg der auf dem Reversierband 26 zirkulierenden Einzelträger 3 ragt. Auf diese Weise erfolgt eine ausreichende Versorgung der Spulstellen mit neuen Kopsen 4, unabhängig davon, welchen Bedarf an neuen Kopsen 4 die jeweilige Spulstelle hat.
Die Zuführung neuer Kopse 4 auf ihren Einzelträgern 3 zu dem Reversierband 26 erfolgt über ein Transportband 28, welches wiederum von einem Transportband 29 beliefert wird. Am durch das Transportband 29 gebildeten Transportweg der Einzelträger 3 mit Kopsen 4 ist eine Kopsvorbereitungseinrichtung 31 angeordnet, die hier nur schematisch dargestellt ist. An dieser Kopsvorbereitungseinrichtung 31 wird das Fadenende auf der Kopsoberfläche gesucht, abgelängt und so wieder abgelegt, daß es an der Abspulstelle den Fadenaufnahmeorganen wieder zugeführt werden kann. Eine derartige Kopsvorbereitungseinrichtung wurde bereits in der deutschen Patentanmeldung P 39 25 861.0 beschrieben. Entlang des durch das Transportband 29 gebildeten Transportweges werden dabei die Einzelträger 3 innerhalb eines Führungskanales 30 geführt.
Parallel zum Transportband 29 verläuft ein Transportband 32, von welchem durch eine später noch beschriebene Transportverbindung die Einzelträger dem Transportband 29 zugeführt werden. Entlang des Transportbandes 32 werden die Einzelträger dabei in einem Führungskanal 33 geführt.
Auf dem Rückführband 20 werden die aus den Spulstellen 2 ausgeworfenen Einzelträger 3 mit Hülsen 5 beziehungsweise Restkopsen 6 transportiert. Dieses Rückführband 20 weist an seinem Ende, wie später noch dargestellt, einen Übergang zu einem Speicherband 21 auf, welches in entgegengesetzter Richtung transportiert. Beide Bänder sind durch eine Führungsschiene 23, die hier T-förmig ausgebildet ist, voneinander getrennt. Das Speicherband ist auf der gegenüberliegenden Seite noch durch eine weitere Führungsschiene 22 begrenzt.
Über dem Speicherband 21 ist eine Beschickungseinrichtung 34 angeordnet, durch die eine Versorgung der nach dem Abziehen der Hülsen durch eine später beschriebene Hülsenabzieheinrichtung leeren Einzelträger 3 mit neuen Kopsen 4 erfolgt. Dabei werden die Kopse 4 von einer Bedienungsperson zum Beispiel in den Schacht 35 gegeben, der diese in die Verlängerung des Schachtes, die durch Führungsglieder 38 gebildet wird, leitet. Diese Führungsglieder 38 bilden dabei auf ihrer Innenseite einen weitestgehend der Kopsform entsprechenden Hohlraum, der der sicheren Führung der Kopse 4 bis auf den Aufsteckdorn des jeweiligen Einzelträgers 3 dient. Die Führungsglieder können seitlich wegbewegt werden, um die mit Kopsen 4 besetzten Einzelträger 3 und die Beschickungseinrichtung 34 relativ zueinander bewegen zu können, ohne daß eine gegenseitige Behinderung eintritt. Die Führungsglieder 38 sind über Verbindungsbolzen 42 mit zweiarmigen Hebeln 41 verbunden, die über Drehbolzen 39 in der Beschickungseinrichtung 34 drehbar gelagert sind. Das Verschwenken der Führungsglieder 38 erfolgt mittels eines Solenoiden 40, dessen Anker mit den zweiarmigen Hebeln 41 in Verbindung steht. Dabei greift der Anker in als Langloch ausgebildete Öffnungen der zweiarmigen Hebel 41 mittels eines an ihm befestigten Bolzens ein, wobei auf eine detailliertere Darstellung hier verzichtet wurde.
Die Beschickungseinrichtung 34, die in den Fig. 1 bis 4 dargestellt ist, ist auf einer Fahrschiene 43 mittels paarweiser Laufrollen 45 und 46 verfahrbar. So läßt sie sich über den auf dem Speicherband 21 stehenden Einzelträgern 3 nacheinander positionieren, um diese mit Kopsen 4 versorgen zu können. Dabei können entweder die Laufrollen 45 und 46 als Spurkranzrollen mit wechselseitiger Anordnung der Spurkränze ausgebildet sein oder die Fahrschiene 43 ist, wie insbesondere aus Fig. 4 zu erkennen ist, mit Bordkanten 43′ beziehungsweise 43′′ versehen. Diese Bordkanten 43′ und 43′′ dienen den oberen und unteren Laufrollen 45′ und 46′ als seitliche Führung. Dazu ist der Schwerpunkt der Beschickungseinrichtung 34 so anzuordnen, daß er bei der in Fig. 4 dargestellten Lage der Bordkanten 43′ und 43′′rechts, das heißt auf der Seite eines Kopsbehälters 47 liegt. Die Laufrollen 45′ beziehungsweise 46′ weisen in diesem Fall keinen Spurkranz auf.
In beiden dargestellten Varianten ist es ohne weiteres möglich, die Beschickungseinrichtung 34 aus der Laufschiene 43 auszuhängen. Wenn das jedoch nicht als erforderlich angesehen wird, ist es auch möglich, in den Zeichnungen jedoch nicht dargestellt, die Laufrollen beidseitig mit einem Spurkranz zu versehen oder die Laufflächen der Fahrschiene als Nut auszubilden, wodurch unabhängig von der Schwerpunktlage ein Kippen der Beschickungseinrichtung verhindert wird.
Ein Tragrahmen 44 dient gleichzeitig als Aufnahme für den Kopsbehälter 47 und Verbindung zu den Schächten der Beschickungseinrichtung 34.
Die Beschickungseinrichtung 34 einschließlich Kopsbehälter 47 kann von der Bedienungsperson entlang der Fahrschiene 43 mittels der Hüfte verfahren werden. Dadurch sind die Hände ausschließlich für das Beladen der Schächte 35 bis 37 mit Kopsen 4 frei. Mitnahmebügel 50 beziehungsweise 50′ auf beiden Seiten der Beschickungseinrichtung 34 ermöglichen es, die Bewegung längs der Fahrschiene 43 in beiden Richtungen durchzuführen. Deshalb ist es nicht notwendig, daß die Bedienungsperson nach dem Aufstecken der Kopse 4 die Beschickungseinrichtung 34 wieder zum Ausgangspunkt zurückfahren muß.
Die beiden Mitnahmebügel 50 beziehungsweise 50′ können auch eine hier nicht dargestellte Bremse, die auf die Laufrollen 45 und 46 wirkt, steuern. Durch eine Rastscheibe 48, zum Beispiel in Form eines Stirnrades, welches in eine hier nicht näher dargestellte Verzahnung auf der Oberseite der Führungsschiene 43 eingreifen kann, ist es möglich, die Bewegung der Beschickungseinrichtung 34 in den durch den Durchmesser der Einzelträger 3 vorgegebenen Rastabständen durchzuführen. Dadurch wird das genaue Positionieren der Beschickungseinrichtung 34 über den Einzelträgern wesentlich erleichtert.
Eine weitere Möglichkeit ist in den Fig. 3 und 4 dargestellt. In die Führungsschiene 22′, die entlang der Außenseite der Speicherstrecke der Einzelträger 3 verläuft und im wesentlichen durch das Transportband 21 gebildet wird, sind Rastkerben 71 eingearbeitet. Der Abstand der Rastkerben ergibt sich zum Beispiel aus dem Produkt des Durchmessers der Grundplatten der Einzelträger und der Anzahl der Schächte der Beschickungseinrichtung 34. Im vorliegenden Beispiel sind drei Schächte 35, 36 und 37 vorgesehen. Dadurch ergibt sich ein Abstand der Rastkerben 71 vom Dreifachen des Durchmessers der Grundplatte eines Einzelträgers 3.
In diese Rastkerben 71 rastet ein Rastkegel 65 ein, der auf einem Gleitbolzen 63 befestigt ist. Dieser Gleitbolzen 63 kann in übereinander angeordneten Bohrungen einer Halterung 62 gleiten. Er besitzt einen Anschlag 64 und wird mittels einer Druckfeder 66, die sich an der Halterung 62 und einem Stützring 67 abstützt, gegen die Führungsschiene 22′ gespannt. Die Halterung 62 ist am Tragrahmen 44′ angebracht. Am Anschlag 64 greift ein Schaltfühler 69 an, der einen Schalter 68 betätigt. Dieser Schalter 68 ist über eine Leitung 68′ mit einem Relais 70 verbunden. Dieses Relais 70 schaltet über eine Leitung 70′ den Solenoid 40, der die Führungsglieder 38 betätigt.
In einem kurzen Abstand vor den Rastkerben 71 können weitere Rastkerben 71′ vorgesehen sein, die flacher ausgebildet sind. Durch diese Rastkerben 71′ kann der Schalter 68 ebenfalls, jedoch mit geringerem Schaltweg, betätigt werden und im Relais 70 einen vorgelagerten Schaltvorgang auslösen, der über eine Leitung 70′′ die Betätigung einer mit den Laufrollen 45 gekoppelten Bremse bewirkt. Dadurch wird die Beschickungseinrichtung 34 rechtzeitig vor Erreichen der Spulenaufsteckposition abgebremst.
Im Endbereich des Speicherbandes 21 ist ein Stopper 55 angeordnet, der den Weitertransport der noch nicht mit Kopsen 4 versehenen Einzelträger 3 zur Zuführstrecke der Spulmaschine verhindert. Dieser Stopper 55 wird von einem Sensorblock 56 angesteuert, der in unterschiedlichen Höhen angeordnete Sensoren 57 und 58 besitzt. Während der Sensor 58 den Durchgang eines Einzelträgers 3 erkennt, ist der Sensor 57 über dem Niveau der Aufsteckdorne der Einzelträger angeordnet und erkennt den Vorbeigang eines Kopses 4 beziehungsweise Restkopses 6. Der Stopper 55 bleibt demzufolge so lange geöffnet, bis erstmalig nur der untere Sensor 58 den Vorbeigang eines Einzelträgers 3 erkennt, während der obere Sensor 57 nicht erregt wird. Dadurch ist gesichert, daß dem Transportband 59, welches die Einzelträger mit Kopsen zu den Zuführstrecken der Spulmaschine transportieren soll, keine leeren Einzelträger 3 zugeführt werden. Diese werden dadurch auf dem Speicherband 21 sukzessive aufgestaut, bis die Bedienungsperson über die Beschickungseinrichtung 34 neue Kopse 4 zuführt.
Der Stopper 55 besitzt bei diesem Beispiel eine Verbindung zu einem nicht dargestellten Schalter, der vorteilhaft an der Beschickungseinrichtung 34 angebracht ist. Dieser Schalter kann einen Schleifkontakt zu einer auf der Fahrschiene 43 angeordneten Leitung besitzen, die mit dem Stopper verbunden ist und Schwachstrom führt. Dieser Schalter wird von der Bedienungsperson nach dem Auffüllen der auf dem Speicherband 21 bereitstehenden Einzelträger 3 mit Kopsen 4 betätigt. Dadurch werden diese Einzelträger vom Stopper 55 freigegeben und über das Transportband 59 in einem Führungskanal 60 dem auf der anderen Seite der Spulmaschine angeordneten Transportband 32 zugeführt (Fig. 6 bis 8). Die Bedienungsperson kann während des Entleerens des Speicherbandes 21 bereits ihren Rundgang fortsetzen, da über den Sensorblock 56 automatisch überwacht wird, wann der erste unbesetzte Einzelträger 3 vor dem Stopper 55 ankommt, um diesen dann automatisch zu schließen.
Um für die Bedienungsperson das Verfahren der Beschickungseinrichtung mit zugehörigem Kopskasten entlang des Spulmaschinenabschnittes zu erleichtern, können die Mitnahmebügel 50 und 50′ gleichzeitig hier nicht dargestellte Schalter enthalten, mit denen Bremsen beziehungsweise Kraftverstärker, die das Verfahren unterstützen, gekoppelt sein können. Eine derartige Vorrichtung ist in der deutschen Offenlegungsschrift 15 60 558 beschrieben und braucht in ihrer Funktionsweise hier nicht näher erläutert zu werden.
Auf der Eintrittsseite der Einzelträger in die durch das Speicherband 21 gebildete Speicherstrecke ist eine Hülsenabzieheinrichtung 49 angeordnet. Ein Stopper 53 sorgt dafür, daß der jeweilige Einzelträger 3 in der Hülsenabziehposition gestoppt wird. Dieser Stopper 53 wird mittels Sensorsignalen eine Sensors 81 über eine Steuerleitung 81′ gesteuert. Dieser Sensor 81 unterscheidet zwischen Restkopsen 6, die einer Weiterverarbeitung zugeführt werden können und leeren Hülsen 5 beziehungsweise Hülsen mit geringem Bewicklungsrest. Er schließt über die Steuerleitung 81′ den Stopper 53, wenn er eine Hülse 5 erkannt hat, die leer ist oder eine nicht weiterverarbeitbare, das heißt, sehr geringe Garnmenge enthält. Beim Vorbeigang eines Restkopses 6 bleibt der Stopper 53 geöffnet. Durch die relativ großen Zwischenräume zwischen den Führungsgliedern 38 der Beschickungseinrichtung 34 erkennt später die Bedienungsperson ohne weiteres, wenn auf einem der bereitstehenden Einzelträger 3 noch ein Restkops 6 aufgesteckt ist. Sie wird dann nur die übrigen Schächte mit Kopsen 4 beliefern.
Der abgewinkelte Greiferarm 51 der Hülsenabzieheinrichtung 49 ist innerhalb eines Hydraulikzylinders 49′ ausschließlich vertikal bewegbar, während der an einen im Fuß 49′′ der Hülsenabziehvorrichtung 49 angeordneten, nicht näher dargestellten Drehantrieb angeschlossene Hydraulikzylinder 49′ die erforderliche Schwenkbewegung auf den Greiferarm 51 überträgt. Der Greiferarm 51 trägt an seinem vorderen Ende einen Greifer 52, der die jeweilige Spitze der Hülse 5 beim Abziehen und während der Schwenkbewegung zum Beispiel mittels einer pneumatisch betätigten Klemme klemmt und über einem benachbart positionierten Hülsenbehälter 54 wieder freigibt. Die Hülsenabzieheinrichtung wird dabei ebenso wie der Stopper 53 vom Sensor 81, hier jedoch über eine Steuerleitung 81′′ betätigt (siehe Fig. 6). Dadurch ist eine Koordinierung der Bewegungsabläufe gesichert.
In Fig. 5 ist eine Variante der Beschickungseinrichtung 34 dargestellt, bei der diese stationär am Ende des Speicherbandes 21 angeordnet ist. Eine allen drei Schächten 35, 36 und 37 gemeinsame Halterung 75 ist über Befestigungsleisten 76 an einer Schiene 43′ befestigt. Der Stopper 55 wird bei dieser Variante jedesmal geöffnet, wenn die drei unter den Schächten 35 bis 37 stehenden Einzelträger 3 mit Kopsen beschickt worden sind. Dazu ist im vordersten Schacht 37 ein Sensor 77 angeordnet, der den Durchgang eines Kopses 4 erkennt und über eine Leitung 77′ an eine zentrale Steuereinheit 72 meldet. Mit einer kurzen Verzögerung wird dann über eine Steuerleitung 72′ der Solenoid 40 betätigt, der die Führungsglieder 38 öffnet, damit diese beim Weitertransport der Kopse 4 durch das Speicherband 21 nicht im Wege stehen. Kurz danach wird der Stopper 55 zurückgezogen, wodurch er den Weg für die Einzelträger freigibt, die dann dem Transportband 59 zugeführt werden. Die Steuerung des Stoppers 55 erfolgt über die Steuerleitung 55′. Der Stopper 55 bleibt so lange zurückgezogen, bis den Sensorblock 56 ein leerer Einzelträger 3 passiert. Diesen Vorbeigang eines leeren Einzelträgers 3 signalisiert der Sensorblock über die Leitung 56′ an die zentrale Steuereinheit 72, die dann über die Steuerleitung 55′ den Stopper 55 schließt.
Da der Sensorblock 56 in jedem Fall den ersten leeren Einzelträger 3 erkennt, ist auch gesichert, daß unter dem Schacht 37 immer ein leerer Einzelträger steht, auch wenn Restkopse 6 ankommen. Das ist dadurch gewährleistet, daß, wenn ein Restkops 6 unmittelbar den frisch mit Kopsen 4 bestückten Einzelträgern 3 folgt, in beiden Sensoren 57 und 58 ein Durchgangssignal ausgelöst wird, wodurch der Stopper 55 geöffnet bleibt. Daraus ergibt sich, daß in den Schacht 37 in jedem Fall ein Kops 4 eingeführt werden muß, wodurch ein Kopsdurchgangssignal am Sensor 77 erzeugt wird.
Da bei dieser Variante der Beschickungseinrichtung ein Verfahren derselben nicht vorgesehen ist, kann ein Kopsbehälter 73 auf einem separaten Kopswagen 74 stehen, der zum Ermöglichen des Zuganges zu den Spulstellen auch beiseite gefahren werden kann.
Wie bereits weiter oben angedeutet, legt sich die Erfindung bezüglich des Höhenniveaus des Speicherbandes 21 nicht fest. Es besteht vielmehr auch die Möglichkeit, dieses Speicherband 21 höher als das Rückführband 20 anzuordnen und zwischen den beiden Bändern Steigungs- beziehungsweise Gefällestrecken vorzusehen. Dazu können zum Beispiel beiderseits des Speichers Elevatoren angeordnet werden, wie sie in der älteren Deutschen Patentanmeldung P 40 24 218.8 beschrieben sind. Ist das Speicherband 21 in einer Höhe angeordnet, die den freien Durchgang von Kopsen und Hülsen unter diesem Speicherband 21 gestattet, ist auch eine Anordnung direkt über dem Rückführband 20 möglich, wie es ebenso in der erwähnten älteren Deutschen Anmeldung beschrieben ist. Ist hingegen der Unterschied im Höhenniveau zwischen Speicherband 21 und Rückführband 20 geringer, kann auch am Anfang des Speicherbandes 21 eine Schrägtransportstrecke vorgesehen werden, wie sie zum Beispiel aus der DE 24 02 744 C2 bekannt ist. Dabei ist es möglich, das gesamte Speicherband 21 entsprechend auszubilden, so daß es an seinen beiden Enden schräge Transportabschnitte zur Niveauangleichung aufweist. Andererseits ist es auch möglich, mit dem Speicherband 21 fluchtend vor diesem eine derartige Schrägtransportstrecke anzuordnen und an dessen Ende eine Rutsche anzuschließen. Da es sich bei diesen Vorrichtungen, die den Transport von Einzelträgern mit ihren Kopsen beziehungsweise Hülsen zwischen unterschiedlichen Transportniveaus durchführen, um unter anderem aus den genannten Schriften bekannte Einrichtungen handelt, wurde auf eine detaillierte Darstellung in den Zeichnungen verzichtet.
In Fig. 6 ist eine Draufsicht auf eine Spulmaschine mit dem erfindungsgemäßen Transportsystem dargestellt. Dabei zirkulieren die Einzelträger 3 jeweils in einem Spulabschnitt innerhalb eines geschlossenen Kreislaufes. Die vom Stopper 55 freigegebenen Einzelträger 3 mit Kopsen 4 beziehungsweise Restkopsen 6 werden am Ende des Speicherbandes 21 mittels nicht näher bezeichneter Leitkonturen auf das Transportband 59 umgeleitet. Dabei liegen die beiden Trumes des Transportbandes 59 jeweils über dem oberen und dem unteren Trum des Transportbandes 20, während die Umlenkrolle 59′′ zwischen den beiden Trumes des Speicherbandes 21 angeordnet ist. Dadurch erfolgt eine problemlose Übergabe der Einzelträger 3 vom Speicherband 21 an das Transportband 59. Das Transportband 59 mündet in das Transportband 32, welches die Einzelträger 3 gegen eine Führungskante 92 fördert, die sie über eine Rolle 91 dem Transportband 29 zuführt. Am Transportband 29, welches von einem Motor 83 über eine Umlenkrolle 29′ angetrieben und durch eine Umlenkrolle 29′′ umgelenkt wird, ist die bereits beschriebene Kopsvorbereitungseinrichtung 31 angeordnet. Nach erfolgter Kopsvorbereitung werden die Einzelträger 3 mit Kopsen 4 über ein weiteres Transportband 28 dem Reversierband 26 zugeführt. Das Transportband 28 wird von einem Motor 89 über eine Umlenkrolle 28′ angetrieben und durch eine Umlenkrolle 28′′ umgelenkt. Die Änderung der Transportrichtung der Einzelträger 3 vom Transportband 29 auf das Transportband 28 wird durch eine Führungskante 28′′′ unterstützt. Das Reversierband 26 wechselt in vorgebbaren Zeitabständen seine Transportrichtung. Dazu ist es über seine Umlenkrolle 26′ mit einem Motor 84 verbunden, der seinerseits über eine Steuerverbindung mit einem Zeitrelais 85 gekoppelt ist, welches die zeitlich getaktete reversierende Bewegung steuert. Durch Anschläge 86, 87 und 88 wird dabei der jeweilige Transportweg der Einzelträger 3 auf die entsprechenden Spulabschnitte begrenzt. Das Reversierband 26 stellt eine Verteilerstrecke für die Einzelträger 3 mit Kopsen 4 beziehungsweise Restkopsen 6 dar. Eine weitergehende Erläuterung hierzu ist bereits im Zusammenhang mit Fig. 1 erfolgt.
Während am Kopfende der Spulmaschine ein Endgestell 80 angeordnet ist, welches die zentralen Versorgungseinrichtungen, insbesondere zur Energieversorgung der Spulmaschine enthält, sind die einzelnen Spulabschnitte weitestgehend unabhängig voneinander und analog ausgebildet. Beim Beispiel nach Fig. 6 ist auch für jeden Spulabschnitt ein gesondertes Speicherband 21 angeordnet. Ebenso ist das Transportband 59 fest installiert. Der Antrieb der Speicherbänder 21 erfolgt über Motoren 79 und Umlenkrollen 21′, während sie am anderen Ende durch Umlenkrollen 21′′ umgelenkt werden. Das Rückführband 20 ist durchgehend und wird über eine Umlenkrolle 20′ von einem Motor 78 angetrieben. Eine am anderen Ende des Rückführbandes 20 angeordnete Umlenkrolle ist hier nicht dargestellt. Das Transportband 59 wird über eine Umlenkrolle 59′ angetrieben und von einer weiteren Umlenkrolle 59′′ umgelenkt. Der Antrieb der Umlenkrolle 59′ ist hier aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Der Antrieb des ebenfalls durchgehenden Transportbandes 32 erfolgt über eine Umlenkrolle 32′ von einem Motor 90. Die am anderen Ende des Bandes befindliche Umlenkrolle ist hier ebenfalls nicht dargestellt.
In den Fig. 7 und 8 ist die Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Transportsystem dargestellt, welches wahlweise zwischen Handbeschickung und zentraler Kopsversorgung und Hülsenentsorgung umgeschaltet werden kann. Dabei stellt Fig. 7 den Zustand des Transportsystemes bei Handbeschickung dar. Am Rückführband 20 angeordnete Weichen 105 ragen in den durch dieses Rückführband gebildeten Transportweg hinein, wodurch sie die Einzelträger 3 auf das benachbarte durchgehende Speicherband 21 umleiten. Die Ablenkprofile 103 und 104, die in diesem Fall der Zuführung der Einzelträger 3 zum Transportband 59 dienen, sind abnehmbar. Ebenso kann das Transportband 59 entfernt werden.
Auf der Rückseite der Spulmaschine ragen Stößel 99 und 101 in die durch das Transportband 32 gebildete Transportbahn. Dadurch erfolgt analog der Darstellung in Fig. 6 die Zuführung der Einzelträger von diesem Transportband 32 zu den Transportbändern 29 über Rollen 91.
Das Umschalten auf zentrale Kopsversorgung und Hülsenentsorgung an der Kopfseite der Spulmaschine kann mittels einer zentralen Steuereinheit 93 erfolgen. Diese betätigt dann über Steuerleitungen 95′, 100′, 102′ und eine weitere Steuereinheit 95 Hydraulikzylinder 98 und 100 sowie Weichen 97 und 102. Die Stößel 99 und 101 werden in die Hydraulikzylinder 98 und 100 zurückgezogen, wodurch sie die Transportbahn freigeben. Über eine Steuerleitung 135′ wird die Drehrichtung des Motors 135 umgekehrt, der jetzt über die Umlenkrolle 32′ das Transportband 32 in der entgegengesetzten Richtung antreibt. Die Weiche 102 wird direkt von der zentralen Steuereinheit 93 angesteuert und in den Transportweg des Transportbandes 32 geschwenkt, wodurch sie die ankommenden Einzelträger 3 mit Kopsen 4 über die Rolle 91 dem Transportband 29 zuführt.
Die stromauf angeordnete Weiche 97 wird von der Steuereinheit 95 über eine Steuerleitung 97′ geschaltet. Dabei ist es möglich, daß ein Sensor 96, der jeweils den Vorbeigang eines Einzelträgers 3 erkennt und über die Leitung 96′ mit der Steuereinheit 95 verbunden ist, das abwechselnde Umschalten der Weiche 97 bewirkt, wodurch die ankommenden Einzelträger 3 gleichmäßig auf die beiden aufeinanderfolgenden Spulabschnitte verteilt werden. Ebenso ist es jedoch auch möglich, daß der Sensor 96 entsprechende Markierungen jeweils an dem Einzelträger 3 oder dem Kops 4 erkennt, die auf eine unterschiedliche Partie hinweisen. In diesem Fall erfolgt die Zuführung partiegerecht zu den einzelnen Spulabschnitten.
Die Umlenkrolle 20′ des Rückführbandes 20 wird bei diesem Beispiel von einem Motor 130 angetrieben. Das Rückführband 20 fördert die Einzelträger mit leeren Hülsen 5 gegen eine Umlenkkante 131′′′ eines Transportbandes 131. Dieses Transportband 131 wird über eine Umlenkrolle 131′ von einem Motor 132 angetrieben und auf der gegenüberliegenden Seite von einer Umlenkrolle 131′′ umgelenkt. Am Transportband 131 sind nacheinander eine Hülsenabzieheinrichtung 133 und eine Kopsaufsetzeinrichtung 134 angeordnet. Sowohl die Hülsenabzieheinrichtung 133 als auch die Kopsaufsetzeinrichtung 134 kann aus einem bekannten Greifersystem bestehen, wie es zum Beispiel auch von Doffern an Spinnmaschinen bekannt ist. Die von der Spinnmaschine gelieferten Kopse 4 verlassen dann mit den Einzelträgern 3, auf die sie aufgesetzt wurden, die Kopsaufsetzeinrichtung 134 und werden durch das Transportband 131 entlang einer Umlenkkante 32′′ auf das Transportband 32 transportiert. Dieses Transportband 32 transportiert die Einzelträger 3 mit ihren Kopsen 4 zu den Abzweigungen 94, die in den jeweiligen Spulabschnitt führen.
Zur Differenzierung von Leerhülsen 5, Hülsen mit geringem Bewicklungsrest und Restkopsen 6 ist am Ende des Rückführbandes 20 ein Sensor 106 angeordnet. Erkennt dieser Sensor 106 einen Restkops 6 oder eine Hülse 5 mit geringem Bewicklungsrest, wird über eine Steuereinrichtung 107 eine Weiche 108 in die in Fig. 8 dargestellte Stellung gebracht. Dadurch wird der den Restkops 6 oder die Hülse 5 mit geringem Bewicklungsrest tragende Einzelträger 3 auf das Transportband 109 geleitet. Dieses Transportband 109 wird durch Umlenkrollen 109′ und 109′′ umgelenkt. Ein Motor 110 treibt die Umlenkrolle 109′ an. Am Transportband 109 ist ein weiterer Sensor 112 angeordnet, der eine Steuerverbindung 112′ zu einer Weiche 111 besitzt. Erkennt dieser Sensor einen größeren Fadenrest, das heißt, einen Restkops 6, öffnet er die Weiche 111, die damit den Weg entlang des Transportbandes 109 freigibt. Dieser Einzelträger mit Restkops 6 wird dann gegen eine Umlenkkante 119 gefördert, die diesen Einzelträger 3 auf ein weiteres Transportband 120 umlenkt. Dieses Transportband 120 wird durch Umlenkrollen 120′ und 120′′ umgelenkt. Ein Motor 121 treibt die Umlenkrolle 120′ an. Am Transportband 120 ist eine spezielle Fadenendevorbereitungseinrichtung 122 für Restkopse 6 angeordnet. Sie kann dabei einen Aufbau aufweisen, wie er in der Deutschen Patentanmeldung P 40 25 003.2 beschrieben ist. Diese Fadenendevorbereitungseinrichtung 122 besitzt einen Sensor, der den Erfolg des Fadenendesuchens erkennt. War dieser Fadenendesuchvorgang erfolgreich, betätigt dieser Sensor über eine Steuerleitung 123′ eine Weiche 123, so daß sie die in Fig. 8 dargestellte Stellung einnimmt und den entsprechenden Einzelträger auf ein weiteres Transportband 124 leitet. Das Transportbnand 124 wird durch Umlenkrollen 124′ und 124′′ umgelenkt. Ein Motor 125 treibt die Umlenkrolle 124′ an. Über dieses Transportband 124 wird dann dieser Einzelträger 3 dem Transportband 32 wieder zugeführt, wodurch er später über das Reversierband 26 erneut auf eines der Quertransportbänder 19 und damit in eine Abspulstellung 82 gelangt.
Hat der Sensor in der Fadenendevorbereitungseinrichtung 122 keinen Fadenanfang erkannt, wird die Weiche 123 geöffnet, so daß sie den Weg entlang des Transportbandes 120 freigibt. Dadurch wird der betreffende Einzelträger 3 gegen eine Umlenkkante 126 gefördert, die ihn auf eine Staustrecke 127 leitet. Die Staustrecke 127 wird durch ein Transportband gebildet, welches durch einen Motor 128 angetrieben wird. Ein Anschlag 129 stoppt die Einzelträger 3 am Ende der Staustrecke 127. Die nicht vorbereiteten Restkopse 6 in der Staustrecke 127 können dann von Hand von einer Bedienungsperson einer gesonderten Behandlung unterzogen werden, bevor sie in den Kreislauf zurückgegeben werden.
Hat der Sensor 112 nur einen geringen Bewicklungsrest erkannt, wird die Weiche 111 in die in Fig. 8 dargestellte Stellung geschwenkt. Dadurch wird der betreffende Einzelträger 3 auf ein Transportband 114 umgelenkt, welches durch einen Motor 115 angetrieben wird. An diesem Transportband 114 ist eine Hülsenreinigungseinrichtung 113 angeordnet. Nach Verlassen dieser Hülsenreinigungseinrichtung transportiert das Transportband 114 den jeweiligen Einzelträger 3 gegen eine Umlenkkante 118 eines Transportbandes 116. Dieses Transportband 116, welches durch Umlenkrollen 116′ und 116′′ umgelenkt wird, wird von einem Motor 117 angetrieben. Auf diesem Transportband 116 werden die Einzelträger dem Rückführweg 20 wieder zugeführt.
Die Umstellung der Spulmaschine auf Handbeschickung wird ebenso über die zentrale Steuereinheit 93 realisiert. Dabei laufen alle Schritte in entgegengesetzter Richtung ab.
Die Anordnung des Transportbandes 59 kann innerhalb einer Spulmaschinensektion zum Beispiel im Bereich der sonst vorhandenen letzten Spulstelle erfolgen. Es ist jedoch auch möglich, dieses Band zwischen diesen beiden Sektionen anzuordnen.
Durch Herausnahme der Ablenkprofile 103 und 104, Entfernen des Transportbandes 59 und Stillegung des Stoppers 55 ist es zum Beispiel auch möglich, zwei Spulabschnitte zusammenzulegen, um damit einen gemeinsamen Kreislauf zu bilden. Dazu müßten dann gleichfalls die Anschläge 87 und 88 des ohnehin durchgehenden Reversierbandes 26 entfernt werden. Gegebenenfalls wird dann auch der Stößel 101 zurückgezogen, je nachdem, welche Kopsvorbereitungseinrichtung 31 betrieben werden soll. Es ist auch denkbar, analog der Steuerung der Weiche 97 den Stößel 101 im Zusammenwirken mit einem Sensor so zu betätigen, daß die Einzelträger 3 abwechselnd den beiden Kopsvorbereitungseinrichtungen 31 zugeführt werden.

Claims (14)

1. Spulmaschine, die von Hand mit Ablaufspulen beschickt werden kann, mit Mitteln zur Aufnahme der Spulen an einer Bedienstelle etwa in Tischhöhe, dadurch gekennzeichnet, daß im Bodenbereich der Spulmaschine (1) ein Transportsystem für voneinander unabhängige Einzelträger (3) für Ablaufspulen (4) vorgesehen ist, das eine Zuführstrecke (29, 32, 59), eine längs der Spulstellen verlaufende Spulenverteilstrecke (26), von der zu den einzelnen Spulstellen führende Quertransportstrecken (19) abzweigen und eine ebenfalls längs der Spulstellen verlaufende Ablaufspulenhülsen und Restspulen führende Rückführtransportstrecke (20), in die die Quertransportstrecken münden, umfaßt, daß zwischen dem Endpunkt dieser Rückführtransportstrecke und dem Eingang der Zuführstrecke (59) ein Speicher (21) parallel zur Rückführtransportstrecke angeordnet ist, der die Einzelträger (3) in der Aufnahmeposition für die neuen Ablaufspulen (4) bereithält, daß zur Bildung einer geschlossenen Transportschleife dieser Speicher mit dem Endpunkt der Rückführtransportstrecke (20) und mit der Zuführstrecke verbunden ist, daß die Mittel zur Aufnahme der Ablaufspulen durch eine Beschickungseinrichtung (34) gebildet sind, die mindestens einen Schacht (35, 36, 37) zum Zuführen der Ablaufspulen (4) zu den Einzelträgern (3) besitzt, daß Einzelträger und Schacht relativ zueinander so bewegbar sind, daß sie zum sicheren Zuführen der Ablaufspulen zu den Einzelträgern fluchtend anhaltbar sind und daß der mindestens eine Schacht quer zur Kopslängsachse und Bewegungsrichtung bewegbare Schachtabschnitte (38) besitzt, die geöffnet den freien Durchgang der Ablaufspulen gestatten und geschlossen eine sichere Führung der Ablaufspulen beim Aufsetzen auf die Einzelträger bilden.
2. Spulmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Endpunkt der Rückführtransportstrecke (20) und dem Speicher (21) eine Hülsenabziehvorrichtung (49) angeordnet ist, die in Abhängigkeit von einem Restfadendetektor (81) so gesteuert ist, daß sie nur Leerhülsen (5) und Hülsen mit geringem Bewicklungsrest abzieht.
3. Spulmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher aus einem Transportband (21) besteht, welches für eine geschlossene Transportschleife vorgesehen ist, die einen Teilabschnitt der Spulmaschine umfaßt.
4. Spulmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Speicher durch ein sich über die Länge der Spulmaschine erstreckendes Transportband gebildet ist und durch lageveränderbare Verbindungsstücke (103, 104) jeweils mit den Endpunkten der Rückführtransportstrecken und den Zuführstrecken der jeweiligen Spulabschnitte unter Bildung geschlossener Transportschleifen verbindbar ist.
5. Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Einzelträgerkreislauf auf eine zwischen dem Endpunkt der Rückführtransportstrecke und der Zuführstrecke um das Kopfende der Spulmaschine geführte Transportschleife umschaltbar ist, an der eine automatische Hülsenentsorgungseinrichtung (133) und eine automatische Spulenladeeinrichtung (130) vorgesehen sind.
6. Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß an der jeweiligen Zuführstrecke (29) eine Kopsvorbereitungseinrichtung (31) angeordnet ist.
7. Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulenverteilstrecke aus einem Reversierband (26) besteht, welches in vorgebbarem Takt seine Transportrichtung umkehrt und Stoppelemente (86, 87, 88) besitzt, die den Transportbereich auf den vorgesehenen Spulabschnitt begrenzen.
8. Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschickungseinrichtung (34) mehrere Schächte (35, 36, 37) besitzt, die einen Abstand zueinander aufweisen, der dem Durchmesser der Grundplatten der Einzelträger (3) entspricht und daß die quer zur Kopslängsachse bewegbaren Schachtabschnitte (38) gemeinsam betätigbar sind.
9. Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschickungseinrichtung (34) sowie Sensoren (57, 58) und ein Stopper (55) am der Zuführstrecke zugewandten Ende des Speichers (21) angeordnet sind.
10. Spulmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Sensoren (58) in der Höhe der Einzelträger und ein weiterer Sensor (57) in einer über den Einzelträgern liegenden Ebene angeordnet ist, daß die Sensoren mit einer Auswerteeinheit verbunden sind, die bei geöffnetem Stopper (55) und geöffneten, den Weg für die Ablaufspulen freigebenden Schachtabschnitten (38) zwischen dem Vorbeigang eines leeren Einzelträgers (nur der untere Sensor wird erregt) und dem Vorbeigang eines mit einer Spule besetzten Einzelträgers (beide Sensoren werden erregt) differenziert und Schaltverbindungen aufweist, die beim Vorbeigang eines leeren Einzelträgers den Stopper und den Betätigungsmechanismus (40) für die Schachtabschnitte einschalten.
11. Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschickungseinrichtung (34) längs des Speichers (21) lageveränderbar ist.
12. Spulmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschickungseinrichtung entlang einer Schiene (43) verfahrbar ist und Raststellungen (71) vorgesehen sind, die auf die durch die Durchmesser der Grundplatten der Einzelträger vorgegebene Teilung abgestimmt sind.
13. Spulmaschine nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß an der Beschickungseinrichtung ein Kopsbehälter (47) angebracht ist.
14. Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der am der Zuführstrecke zugewandten Ende des Speichers angeordnete Stopper (55) von Hand schaltbar ist.
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