DE4029894A1 - Spulmaschine, die von hand mit ablaufspulen beschickt werden kann - Google Patents
Spulmaschine, die von hand mit ablaufspulen beschickt werden kannInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Spulmaschine nach dem Oberbegriff des
Anspruches 1.
Es sind Spulmaschinen bekannt, deren Arbeitsablauf weitestgehend
automatisiert ist, bei denen aber die Hülsenentsorgung und/oder
die Versorgung mit neuen Ablaufspulen von Hand erfolgt. Am
verbreitetsten für die Aufnahme der Ablaufspulen sind an den
einzelnen Spulstellen angeordnete Rundmagazine. Diese
Rundmagazine sind über einer Aufnahmeposition einer
Spulenaufsteckung angeordnet, die die Ablaufspule während des
Abspulens trägt. Wird eine neue Ablaufspule benötigt, fällt die
an erster Stelle im Rundmagazin angeordnete Ablaufspule nach
unten aus dem Rundmagazin auf die Aufsteckeinrichtung.
Anschließend wird das Rundmagazin um eine Teilung
weitergeschaltet. Auf diese Weise wird das Rundmagazin allmählich
entleert.
Bei einer anderen bekannten Ausbildung eines Rundmagazines ist es
auch möglich, daß die benötigte Ablaufspule erst mit dem
Weiterschalten des Rundmagazines freigegeben wird, indem diese
bei Ankunft über dem Schacht ihre Unterlage verliert.
Das Entleeren der Rundmagazine erfolgt nicht gleichmäßig. So kann
es beispielsweise vorkommen, daß an einer Spulstelle mehrmals
Restkopse oder auch Kopse, deren Fadenende nicht erfaßbar war,
ausgeworfen werden. Dieses Rundmagazin ist dann schneller leer
als die Nachbarmagazine. Dadurch kann es vorkommen, daß die
zugehörige Spulstelle vor Ablauf des manuellen
Wiederauffüllzyklus leer ist, wodurch die Spultätigkeit dieser
Spulstelle unterbrochen wird.
Demgegenüber ist es zum Beispiel durch die DE-B 12 78 308
bekannt, mit einer Spulenverteilvorrichtung, die aus einem
Förderband mit in gleichem Abstand zueinander an diesem
befestigten Taschen besteht, den unterschiedlichen Spulenbedarf
der einzelnen Spulstellen auszugleichen. Die Taschen des die
Verteilvorrichtung bildenden Transportbandes werden automatisch
an der Kopfseite der Spulmaschine gefüllt, wenn mittels eines
Sensors die Ankunft einer leeren Tasche erkannt wird. Eine
derartige Anlage ist für die Handbeschickung nicht geeignet, da
die Bedienungsperson das umlaufende Band ständig auf in
unregelmäßigen Abständen ankommende leere Taschen überwachen
müßte, um die Funktionsfähigkeit des Systemes zu erhalten.
Durch die DE-A 26 50 699 ist es bekannt, längs einer Spulmaschine
eine separate Spulenbeschickungseinrichtung anzuordnen, die ein
etwa in Tischhöhe verlaufendes Transportband sowie beidseits
dieses Transportbandes angeordnete Auflageflächen für die
Ablaufspulen besitzt. Die Bedienungsperson hat bei dieser
Vorrichtung die Aufgabe, die Ablaufkörper von den Auflageflächen
zu entnehmen und auf Aufsteckdorne der jeweiligen Spulstellen
aufzustecken.
Diese Vorrichtung bietet lediglich einen leicht ergänzbaren und
sortierbaren Vorrat von Ablaufspulen in griffgünstiger Position
für die Bedienungsperson. Das Problem der Verteilung der
Ablaufspulen auf die einzelnen Spulstellen je nach Spulenbedarf
wird durch die Vorrichtung nicht gelöst.
Zum Beispiel durch die DE-A 32 13 253 ist es bekannt, die
Ablaufspulen auf voneinander unabhängigen Einzelträgern innerhalb
eines Transportsystemes zu transportieren, wobei die Ablaufspulen
auch während des Abspulvorganges auf diesem Einzelträger
verbleiben. Diese bekannten Transportsysteme innerhalb der
Spulmaschine sind in der Nähe des Bodenbereichs angeordnet.
Es wurde auch bereits vorgeschlagen (Deutsche Patentanmeldung
P 38 43 554.3), entlang von durch die Spulstellen führenden
Quertransportbändern ein Reversierband anzuordnen, welches
taktweise seine Transportrichtung ändert und je nach Bedarf die
auf den Einzelträgern transportierten Ablaufspulen den
Spulstellen zuführt. Dieses Reversierband läßt sich mit einfachen
Transportsperren so abteilen, daß getrennte Spulabschnitte, zum
Beispiel für die Verarbeitung verschiedener Garnpartien,
entstehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Spulmaschine vorzuschlagen,
die von Hand mit geringer körperlicher Belastung der
Bedienungsperson beschickbar ist und eine Verteilvorrichtung
aufweist, die die Ablaufkörper je nach Bedarf auf die Spulstellen
verteilt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des ersten Anspruches gelöst.
Das Vorsehen eines Speichers für voneinander unabhängige
Einzelträger der Ablaufspulen innerhalb eines Transportsystemes,
welches eine Mehrzahl von Spulstellen mit Ablaufspulen versorgt,
gestattet auch bei einer Handbeschickung eine ausreichende
Versorgung aller Spulstellen unter unterschiedlichen
beziehungsweise wechselnden Abspulbedingungen. Die
Bedienungsperson braucht dazu nur einen Speicher für eine
Vielzahl von Spulstellen mit Ablaufspulen zu bestücken. Der
Aufbau des Speichers ist gegenüber an jeder Spulstelle
vorgesehener Rundmagazine wesentlich vereinfacht. Die Beschickung
des Speichers ist mit geringer körperlicher Belastung der
Bedienungsperson möglich.
Die im ersten Anspruch so bezeichnete parallele Anordnung des
Speichers zur Rückführtransportstrecke ist dabei so zu verstehen,
daß dieser Speicher auf gleichem oder von der
Rückführtransportstrecke abweichendem Höhenniveau angeordnet ist.
Die Erfindung ist durch die Merkmale der Ansprüche 2 bis 14
vorteilhaft weitergebildet.
Durch die Anordnung einer Hülsenentsorgungseinrichtung direkt am
Transportweg der Einzelträger hat die Bedienungsperson lediglich
die Aufgabe der Versorgung leerer Einzelträger mit neuen
Ablaufspulen. Auf einer erfindungsgemäßen Spulmaschine können
gleichzeitig mehrere Partien verarbeitet werden. Die
lageveränderbare Anbringung von Stoppern entlang des die
Spulenverteilstrecke bildenden Reversierbandes in Verbindung mit
der Anordnung mehrerer lagerveränderbarer Verbindungsstücke zur
Zu- und Abführung der Einzelträger zum/vom Speicher läßt die
variable Gestaltung von Spulabschnitten zu.
Die spezielle Konstruktion des Transportsystemes gestattet eine
einfache Umschaltung auf eine zentrale automatische
Hülsenentsorgung und Ablaufspulenversorgung. Die Anordnung von
Kopsvorbereitungseinrichtungen am jeweiligen Zuführweg entlastet
außerdem die Bedienungsperson vom Bereitlegen des Fadenanfanges.
Ein Stopper am Ende des Speichers verhindert, insbesondere in
Verbindung mit einem vorgelagerten Sensor, daß leere Einzelträger
auf den Zuführweg gelangen.
Die benachbarte Anordnung von drei Schächten der
Beschickungseinrichtung ermöglicht eine schnelle Bestückung, da
die Bedienungsperson mit beiden Händen ohne weiteres drei Kopse
gleichzeitig in diese Schächte einführen kann. Dabei ist es
möglich, die obere Öffnung der Schächte in einer Höhe anzuordnen,
die niedriger liegt, als bei den herkömmlichen Rundmagazinen. Das
ergibt sich durch die Gesamtkonstruktion, vor allem die
Möglichkeit der relativ niedrigen Anordnung der Transportwege der
Einzelträger im Transportkreislauf. Auf diese Weise wird die
Belastung der Bedienungsperson minimiert. Die Anordnung von
Sensoren und Stoppern am Speicher entlastet die Bedienungsperson
von zusätzlichen Überwachungsschritten. Die Kapazität des
Speichers ist dabei so bemessen, daß er in bequemen Zeitabständen
aufgefüllt werden kann, ohne daß es zu einer Unterversorgung der
Spulstellen kommt.
Unabhängig davon, ob die Beschickungseinrichtung am Ende des
Speichers an einer Schiene fest angebracht ist oder ob sie
verfahrbar ist, ist die Zugänglichkeit zur Spulstelle für die
Bedienungsperson gegenüber der kompakten Anordnung von
Rundmagazinen deutlich verbessert.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Schnittdarstellung durch eine Spulmaschine mit dem
erfindungsgemäßen Transportsystem für Einzelträger und
der Kopsbeschickungseinrichtung,
Fig. 2 eine vereinfachte Darstellung einer Vorderansicht einer
erfindungsgemäßen Spulmaschine,
Fig. 3 eine Vorderansicht einer Beschickungseinrichtung,
Fig. 4 eine Seitenansicht zu Fig. 3,
Fig. 5 eine Vorderansicht einer Variante der
Beschickungseinrichtung,
Fig. 6 eine Draufsicht auf das gesamte Transportsystem der
Einzelträger,
Fig. 7 eine Variante zu der Darstellung gemäß Fig. 6 mit außer
Betrieb befindlicher zentraler Beschickung und Entsorgung
für Ablaufkörper und Hülsen und
Fig. 8 eine Darstellung gemäß Fig. 7 mit in Betrieb befindlicher
zentraler Versorgung mit Ablaufkörpern und Entsorgung der
Hülsen.
In Fig. 1 ist eine Spulmaschine 1 mit Spulstelle 2 vereinfacht im
Schnitt dargestellt. Von einem auf einem Einzelträger 3 stehenden
Kops 4 wird ein Faden an einer Saugeinrichtung 15 vorbei durch
einen Fadenspanner 14 und einen Fadenreiniger 10 einer Kreuzspule
8 zugeführt und auf diese in Kreuzwindungen aufgewickelt. Eine
Antriebstrommel 9, die als Kehrgewindewalze ausgebildet ist,
treibt dabei die im Spulenrahmen 7 gelagerte Kreuzspule an und
verlegt gleichzeitig mittels ihrer Führungsnut den Faden quer zur
Aufwickelrichtung. Der Kops steht während des Abspulens in einer
längsgeteilten Manschette 16, deren beide Hälften
auseinanderbewegt werden können. In der Fig. 1 ist dabei nur eine
Manschettenhälfte zu sehen. Das Öffnen und Schließen der
Manschette geschieht dabei mit Betätigungseinrichtungen 18. Dabei
geben die Manschettenhälften in ihrer Offenstellung den Transport
der jeweiligen Einzelträger 3 mittels eines Quertransportbandes
19 frei. Diese Freigabe ist für den Kopswechsel erforderlich. So
wird zum Beispiel ein abgespulter Kops, also eine Hülse 5, bei
geöffneter Manschette 16 vom Quertransportband 19 zu einem quer
zu diesem verlaufenden Rückführband 20 transportiert, während ein
bereitstehender Kops 4 mit seinem Einzelträger 3 in die
geöffnete Manschette 16 eingefahren wird, die sich dann wieder
schließt. In der Geschlossenstellung wird der Einzelträger durch
die Manschette am Weitertransport durch das Quertransportband 19
gehindert. Der Fadenanfang des neuen Kopses 4 wird durch eine von
Blasdüsen 17 erzeugte, nach oben gerichtete spiralförmige
Luftströmung gelöst und einem Greiferrohr 13 zugeführt, an
welchem durch eine nicht dargestellte Verbindungsleitung zu einer
durch die Gestellwände 61 (Fig. 2) der Spulmaschine verlaufenden
Saugtraverse 25 ein Unterdruck anliegt. Dieses Greiferrohr wird
nach dem Erfassen des Fadenanfanges nach oben geschwenkt, wodurch
es den vom Kops zugeführten Faden in die Spleißeinrichtung 11 und
den Fadenreiniger 10 einlegt. Das auf die Kreuzspule 8
aufgelaufene Fadenende wird von einem ebenfalls eine Verbindung
zur Saugtraverse 25 aufweisenden Saugrohr 12 von der Kreuzspule 8
abgeholt und ebenfalls in den Fadenreinger 10 und die
Spleißeinrichtung 11 eingelegt. Durch die Spleißeinrichtung wird
dann die Fadenverbindung hergestellt, und der Spulvorgang kann
von neuem beginnen. Volle Kreuzspulen 8 werden von einem hier
nicht dargestellten Wechslerwagen aus dem Spulenrahmen 7
entnommen und auf ein Kreuzspulenabtransportband 24 abgelegt,
welches diese Kreuzspulen 8 einer am Kopfende der Spulmaschine
angeordneten Spulenentnahmeeinrichtung zuführt.
Vor den Quertransportbändern 19 verläuft ein Reversierband 26,
auf welchem Einzelträger 3 mit Kopsen 4 zirkulieren, um sie bei
Bedarf den jeweiligen Quertransportbändern 19 zuzuführen. Während
des Transportes der Einzelträger 3 durch das Reversierband 26
werden diese seitlich durch eine Führungsschiene 27 sowie die
jeweils auf den Quertransportbändern 19 ganz links stehenden
Einzelträger 3 geführt. Erfolgt in einer Spulstelle 2 ein
Kopswechsel, werden die beiden in Warteposition stehenden
Einzelträger 3 vom Quertransportband 19 nach rechts
transportiert. Dadurch verliert der nächste auf dem Reversierband
26 ankommende Einzelträger 3 seine Führung und wird vom
Quertransportband 19 in die hinterste Warteposition der
Spulstelle gezogen. Das ist dadurch möglich, daß das
Quertransportband 19 in den Transportweg der auf dem
Reversierband 26 zirkulierenden Einzelträger 3 ragt. Auf diese
Weise erfolgt eine ausreichende Versorgung der Spulstellen mit
neuen Kopsen 4, unabhängig davon, welchen Bedarf an neuen Kopsen
4 die jeweilige Spulstelle hat.
Die Zuführung neuer Kopse 4 auf ihren Einzelträgern 3 zu dem
Reversierband 26 erfolgt über ein Transportband 28, welches
wiederum von einem Transportband 29 beliefert wird. Am durch das
Transportband 29 gebildeten Transportweg der Einzelträger 3 mit
Kopsen 4 ist eine Kopsvorbereitungseinrichtung 31 angeordnet, die
hier nur schematisch dargestellt ist. An dieser
Kopsvorbereitungseinrichtung 31 wird das Fadenende auf der
Kopsoberfläche gesucht, abgelängt und so wieder abgelegt, daß es
an der Abspulstelle den Fadenaufnahmeorganen wieder zugeführt
werden kann. Eine derartige Kopsvorbereitungseinrichtung wurde
bereits in der deutschen Patentanmeldung P 39 25 861.0
beschrieben. Entlang des durch das Transportband 29 gebildeten
Transportweges werden dabei die Einzelträger 3 innerhalb eines
Führungskanales 30 geführt.
Parallel zum Transportband 29 verläuft ein Transportband 32, von
welchem durch eine später noch beschriebene Transportverbindung
die Einzelträger dem Transportband 29 zugeführt werden. Entlang
des Transportbandes 32 werden die Einzelträger dabei in einem
Führungskanal 33 geführt.
Auf dem Rückführband 20 werden die aus den Spulstellen 2
ausgeworfenen Einzelträger 3 mit Hülsen 5 beziehungsweise
Restkopsen 6 transportiert. Dieses Rückführband 20 weist an
seinem Ende, wie später noch dargestellt, einen Übergang zu einem
Speicherband 21 auf, welches in entgegengesetzter Richtung
transportiert. Beide Bänder sind durch eine Führungsschiene 23,
die hier T-förmig ausgebildet ist, voneinander getrennt. Das
Speicherband ist auf der gegenüberliegenden Seite noch durch eine
weitere Führungsschiene 22 begrenzt.
Über dem Speicherband 21 ist eine Beschickungseinrichtung 34
angeordnet, durch die eine Versorgung der nach dem Abziehen der
Hülsen durch eine später beschriebene Hülsenabzieheinrichtung
leeren Einzelträger 3 mit neuen Kopsen 4 erfolgt. Dabei werden
die Kopse 4 von einer Bedienungsperson zum Beispiel in den
Schacht 35 gegeben, der diese in die Verlängerung des Schachtes,
die durch Führungsglieder 38 gebildet wird, leitet. Diese
Führungsglieder 38 bilden dabei auf ihrer Innenseite einen
weitestgehend der Kopsform entsprechenden Hohlraum, der der
sicheren Führung der Kopse 4 bis auf den Aufsteckdorn des
jeweiligen Einzelträgers 3 dient. Die Führungsglieder können
seitlich wegbewegt werden, um die mit Kopsen 4 besetzten
Einzelträger 3 und die Beschickungseinrichtung 34 relativ
zueinander bewegen zu können, ohne daß eine gegenseitige
Behinderung eintritt. Die Führungsglieder 38 sind über
Verbindungsbolzen 42 mit zweiarmigen Hebeln 41 verbunden, die
über Drehbolzen 39 in der Beschickungseinrichtung 34 drehbar
gelagert sind. Das Verschwenken der Führungsglieder 38 erfolgt
mittels eines Solenoiden 40, dessen Anker mit den zweiarmigen
Hebeln 41 in Verbindung steht. Dabei greift der Anker in als
Langloch ausgebildete Öffnungen der zweiarmigen Hebel 41 mittels
eines an ihm befestigten Bolzens ein, wobei auf eine
detailliertere Darstellung hier verzichtet wurde.
Die Beschickungseinrichtung 34, die in den Fig. 1 bis 4
dargestellt ist, ist auf einer Fahrschiene 43 mittels paarweiser
Laufrollen 45 und 46 verfahrbar. So läßt sie sich über den auf
dem Speicherband 21 stehenden Einzelträgern 3 nacheinander
positionieren, um diese mit Kopsen 4 versorgen zu können. Dabei
können entweder die Laufrollen 45 und 46 als Spurkranzrollen mit
wechselseitiger Anordnung der Spurkränze ausgebildet sein oder
die Fahrschiene 43 ist, wie insbesondere aus Fig. 4 zu erkennen
ist, mit Bordkanten 43′ beziehungsweise 43′′ versehen. Diese
Bordkanten 43′ und 43′′ dienen den oberen und unteren Laufrollen
45′ und 46′ als seitliche Führung. Dazu ist der Schwerpunkt der
Beschickungseinrichtung 34 so anzuordnen, daß er bei der in Fig.
4 dargestellten Lage der Bordkanten 43′ und 43′′rechts, das heißt
auf der Seite eines Kopsbehälters 47 liegt. Die Laufrollen 45′
beziehungsweise 46′ weisen in diesem Fall keinen Spurkranz auf.
In beiden dargestellten Varianten ist es ohne weiteres möglich,
die Beschickungseinrichtung 34 aus der Laufschiene 43
auszuhängen. Wenn das jedoch nicht als erforderlich angesehen
wird, ist es auch möglich, in den Zeichnungen jedoch nicht
dargestellt, die Laufrollen beidseitig mit einem Spurkranz zu
versehen oder die Laufflächen der Fahrschiene als Nut
auszubilden, wodurch unabhängig von der Schwerpunktlage ein
Kippen der Beschickungseinrichtung verhindert wird.
Ein Tragrahmen 44 dient gleichzeitig als Aufnahme für den
Kopsbehälter 47 und Verbindung zu den Schächten der
Beschickungseinrichtung 34.
Die Beschickungseinrichtung 34 einschließlich Kopsbehälter 47
kann von der Bedienungsperson entlang der Fahrschiene 43 mittels
der Hüfte verfahren werden. Dadurch sind die Hände ausschließlich
für das Beladen der Schächte 35 bis 37 mit Kopsen 4 frei.
Mitnahmebügel 50 beziehungsweise 50′ auf beiden Seiten der
Beschickungseinrichtung 34 ermöglichen es, die Bewegung längs der
Fahrschiene 43 in beiden Richtungen durchzuführen. Deshalb ist es
nicht notwendig, daß die Bedienungsperson nach dem Aufstecken der
Kopse 4 die Beschickungseinrichtung 34 wieder zum Ausgangspunkt
zurückfahren muß.
Die beiden Mitnahmebügel 50 beziehungsweise 50′ können auch eine
hier nicht dargestellte Bremse, die auf die Laufrollen 45 und 46
wirkt, steuern. Durch eine Rastscheibe 48, zum Beispiel in Form
eines Stirnrades, welches in eine hier nicht näher dargestellte
Verzahnung auf der Oberseite der Führungsschiene 43 eingreifen
kann, ist es möglich, die Bewegung der Beschickungseinrichtung 34
in den durch den Durchmesser der Einzelträger 3 vorgegebenen
Rastabständen durchzuführen. Dadurch wird das genaue
Positionieren der Beschickungseinrichtung 34 über den
Einzelträgern wesentlich erleichtert.
Eine weitere Möglichkeit ist in den Fig. 3 und 4 dargestellt. In
die Führungsschiene 22′, die entlang der Außenseite der
Speicherstrecke der Einzelträger 3 verläuft und im wesentlichen
durch das Transportband 21 gebildet wird, sind Rastkerben 71
eingearbeitet. Der Abstand der Rastkerben ergibt sich zum
Beispiel aus dem Produkt des Durchmessers der Grundplatten der
Einzelträger und der Anzahl der Schächte der
Beschickungseinrichtung 34. Im vorliegenden Beispiel sind drei
Schächte 35, 36 und 37 vorgesehen. Dadurch ergibt sich ein
Abstand der Rastkerben 71 vom Dreifachen des Durchmessers der
Grundplatte eines Einzelträgers 3.
In diese Rastkerben 71 rastet ein Rastkegel 65 ein, der auf einem
Gleitbolzen 63 befestigt ist. Dieser Gleitbolzen 63 kann in
übereinander angeordneten Bohrungen einer Halterung 62 gleiten.
Er besitzt einen Anschlag 64 und wird mittels einer Druckfeder
66, die sich an der Halterung 62 und einem Stützring 67 abstützt,
gegen die Führungsschiene 22′ gespannt. Die Halterung 62 ist am
Tragrahmen 44′ angebracht. Am Anschlag 64 greift ein Schaltfühler
69 an, der einen Schalter 68 betätigt. Dieser Schalter 68 ist
über eine Leitung 68′ mit einem Relais 70 verbunden. Dieses
Relais 70 schaltet über eine Leitung 70′ den Solenoid 40, der die
Führungsglieder 38 betätigt.
In einem kurzen Abstand vor den Rastkerben 71 können weitere
Rastkerben 71′ vorgesehen sein, die flacher ausgebildet sind.
Durch diese Rastkerben 71′ kann der Schalter 68 ebenfalls, jedoch
mit geringerem Schaltweg, betätigt werden und im Relais 70 einen
vorgelagerten Schaltvorgang auslösen, der über eine Leitung 70′′
die Betätigung einer mit den Laufrollen 45 gekoppelten Bremse
bewirkt. Dadurch wird die Beschickungseinrichtung 34 rechtzeitig
vor Erreichen der Spulenaufsteckposition abgebremst.
Im Endbereich des Speicherbandes 21 ist ein Stopper 55
angeordnet, der den Weitertransport der noch nicht mit Kopsen 4
versehenen Einzelträger 3 zur Zuführstrecke der Spulmaschine
verhindert. Dieser Stopper 55 wird von einem Sensorblock 56
angesteuert, der in unterschiedlichen Höhen angeordnete Sensoren
57 und 58 besitzt. Während der Sensor 58 den Durchgang eines
Einzelträgers 3 erkennt, ist der Sensor 57 über dem Niveau der
Aufsteckdorne der Einzelträger angeordnet und erkennt den
Vorbeigang eines Kopses 4 beziehungsweise Restkopses 6. Der
Stopper 55 bleibt demzufolge so lange geöffnet, bis erstmalig nur
der untere Sensor 58 den Vorbeigang eines Einzelträgers 3
erkennt, während der obere Sensor 57 nicht erregt wird. Dadurch
ist gesichert, daß dem Transportband 59, welches die Einzelträger
mit Kopsen zu den Zuführstrecken der Spulmaschine transportieren
soll, keine leeren Einzelträger 3 zugeführt werden. Diese werden
dadurch auf dem Speicherband 21 sukzessive aufgestaut, bis die
Bedienungsperson über die Beschickungseinrichtung 34 neue Kopse 4
zuführt.
Der Stopper 55 besitzt bei diesem Beispiel eine Verbindung zu
einem nicht dargestellten Schalter, der vorteilhaft an der
Beschickungseinrichtung 34 angebracht ist. Dieser Schalter kann
einen Schleifkontakt zu einer auf der Fahrschiene 43 angeordneten
Leitung besitzen, die mit dem Stopper verbunden ist und
Schwachstrom führt. Dieser Schalter wird von der Bedienungsperson
nach dem Auffüllen der auf dem Speicherband 21 bereitstehenden
Einzelträger 3 mit Kopsen 4 betätigt. Dadurch werden diese
Einzelträger vom Stopper 55 freigegeben und über das
Transportband 59 in einem Führungskanal 60 dem auf der anderen
Seite der Spulmaschine angeordneten Transportband 32 zugeführt
(Fig. 6 bis 8). Die Bedienungsperson kann während des Entleerens
des Speicherbandes 21 bereits ihren Rundgang fortsetzen, da über
den Sensorblock 56 automatisch überwacht wird, wann der erste
unbesetzte Einzelträger 3 vor dem Stopper 55 ankommt, um diesen
dann automatisch zu schließen.
Um für die Bedienungsperson das Verfahren der
Beschickungseinrichtung mit zugehörigem Kopskasten entlang des
Spulmaschinenabschnittes zu erleichtern, können die Mitnahmebügel
50 und 50′ gleichzeitig hier nicht dargestellte
Schalter enthalten, mit denen Bremsen beziehungsweise
Kraftverstärker, die das Verfahren unterstützen, gekoppelt sein
können. Eine derartige Vorrichtung ist in der deutschen
Offenlegungsschrift 15 60 558 beschrieben und braucht in ihrer
Funktionsweise hier nicht näher erläutert zu werden.
Auf der Eintrittsseite der Einzelträger in die durch das
Speicherband 21 gebildete Speicherstrecke ist eine
Hülsenabzieheinrichtung 49 angeordnet. Ein Stopper 53 sorgt
dafür, daß der jeweilige Einzelträger 3 in der
Hülsenabziehposition gestoppt wird. Dieser Stopper 53 wird
mittels Sensorsignalen eine Sensors 81 über eine Steuerleitung
81′ gesteuert. Dieser Sensor 81 unterscheidet zwischen Restkopsen
6, die einer Weiterverarbeitung zugeführt werden können und
leeren Hülsen 5 beziehungsweise Hülsen mit geringem
Bewicklungsrest. Er schließt über die Steuerleitung 81′ den
Stopper 53, wenn er eine Hülse 5 erkannt hat, die leer ist oder
eine nicht weiterverarbeitbare, das heißt, sehr geringe Garnmenge
enthält. Beim Vorbeigang eines Restkopses 6 bleibt der Stopper 53
geöffnet. Durch die relativ großen Zwischenräume zwischen den
Führungsgliedern 38 der Beschickungseinrichtung 34 erkennt später
die Bedienungsperson ohne weiteres, wenn auf einem der
bereitstehenden Einzelträger 3 noch ein Restkops 6 aufgesteckt
ist. Sie wird dann nur die übrigen Schächte mit Kopsen 4
beliefern.
Der abgewinkelte Greiferarm 51 der Hülsenabzieheinrichtung 49 ist
innerhalb eines Hydraulikzylinders 49′ ausschließlich vertikal
bewegbar, während der an einen im Fuß 49′′ der
Hülsenabziehvorrichtung 49 angeordneten, nicht näher
dargestellten Drehantrieb angeschlossene Hydraulikzylinder 49′
die erforderliche Schwenkbewegung auf den Greiferarm 51
überträgt. Der Greiferarm 51 trägt an seinem vorderen Ende einen
Greifer 52, der die jeweilige Spitze der Hülse 5 beim Abziehen
und während der Schwenkbewegung zum Beispiel mittels einer
pneumatisch betätigten Klemme klemmt und über einem benachbart
positionierten Hülsenbehälter 54 wieder freigibt. Die
Hülsenabzieheinrichtung wird dabei ebenso wie der Stopper 53 vom
Sensor 81, hier jedoch über eine Steuerleitung 81′′ betätigt
(siehe Fig. 6). Dadurch ist eine Koordinierung der
Bewegungsabläufe gesichert.
In Fig. 5 ist eine Variante der Beschickungseinrichtung 34
dargestellt, bei der diese stationär am Ende des Speicherbandes
21 angeordnet ist. Eine allen drei Schächten 35, 36 und 37
gemeinsame Halterung 75 ist über Befestigungsleisten 76 an einer
Schiene 43′ befestigt. Der Stopper 55 wird bei dieser Variante
jedesmal geöffnet, wenn die drei unter den Schächten 35 bis 37
stehenden Einzelträger 3 mit Kopsen beschickt worden sind. Dazu
ist im vordersten Schacht 37 ein Sensor 77 angeordnet, der den
Durchgang eines Kopses 4 erkennt und über eine Leitung 77′ an
eine zentrale Steuereinheit 72 meldet. Mit einer kurzen
Verzögerung wird dann über eine Steuerleitung 72′ der Solenoid 40
betätigt, der die Führungsglieder 38 öffnet, damit diese beim
Weitertransport der Kopse 4 durch das Speicherband 21 nicht im
Wege stehen. Kurz danach wird der Stopper 55 zurückgezogen,
wodurch er den Weg für die Einzelträger freigibt, die dann dem
Transportband 59 zugeführt werden. Die Steuerung des Stoppers 55
erfolgt über die Steuerleitung 55′. Der Stopper 55 bleibt so
lange zurückgezogen, bis den Sensorblock 56 ein leerer
Einzelträger 3 passiert. Diesen Vorbeigang eines leeren
Einzelträgers 3 signalisiert der Sensorblock über die Leitung 56′
an die zentrale Steuereinheit 72, die dann über die Steuerleitung
55′ den Stopper 55 schließt.
Da der Sensorblock 56 in jedem Fall den ersten leeren
Einzelträger 3 erkennt, ist auch gesichert, daß unter dem Schacht
37 immer ein leerer Einzelträger steht, auch wenn Restkopse 6
ankommen. Das ist dadurch gewährleistet, daß, wenn ein Restkops 6
unmittelbar den frisch mit Kopsen 4 bestückten Einzelträgern 3
folgt, in beiden Sensoren 57 und 58 ein Durchgangssignal
ausgelöst wird, wodurch der Stopper 55 geöffnet bleibt. Daraus
ergibt sich, daß in den Schacht 37 in jedem Fall ein Kops 4
eingeführt werden muß, wodurch ein Kopsdurchgangssignal am Sensor
77 erzeugt wird.
Da bei dieser Variante der Beschickungseinrichtung ein Verfahren
derselben nicht vorgesehen ist, kann ein Kopsbehälter 73 auf
einem separaten Kopswagen 74 stehen, der zum Ermöglichen des
Zuganges zu den Spulstellen auch beiseite gefahren werden kann.
Wie bereits weiter oben angedeutet, legt sich die Erfindung
bezüglich des Höhenniveaus des Speicherbandes 21 nicht fest. Es
besteht vielmehr auch die Möglichkeit, dieses Speicherband 21
höher als das Rückführband 20 anzuordnen und zwischen den beiden
Bändern Steigungs- beziehungsweise Gefällestrecken vorzusehen.
Dazu können zum Beispiel beiderseits des Speichers Elevatoren
angeordnet werden, wie sie in der älteren Deutschen
Patentanmeldung P 40 24 218.8 beschrieben sind. Ist das
Speicherband 21 in einer Höhe angeordnet, die den freien
Durchgang von Kopsen und Hülsen unter diesem Speicherband 21
gestattet, ist auch eine Anordnung direkt über dem Rückführband
20 möglich, wie es ebenso in der erwähnten älteren Deutschen
Anmeldung beschrieben ist. Ist hingegen der Unterschied im
Höhenniveau zwischen Speicherband 21 und Rückführband 20
geringer, kann auch am Anfang des Speicherbandes 21 eine
Schrägtransportstrecke vorgesehen werden, wie sie zum Beispiel
aus der DE 24 02 744 C2 bekannt ist. Dabei ist es möglich, das
gesamte Speicherband 21 entsprechend auszubilden, so daß es an
seinen beiden Enden schräge Transportabschnitte zur
Niveauangleichung aufweist. Andererseits ist es auch möglich, mit
dem Speicherband 21 fluchtend vor diesem eine derartige
Schrägtransportstrecke anzuordnen und an dessen Ende eine Rutsche
anzuschließen. Da es sich bei diesen Vorrichtungen, die den
Transport von Einzelträgern mit ihren Kopsen beziehungsweise
Hülsen zwischen unterschiedlichen Transportniveaus durchführen,
um unter anderem aus den genannten Schriften bekannte
Einrichtungen handelt, wurde auf eine detaillierte Darstellung in
den Zeichnungen verzichtet.
In Fig. 6 ist eine Draufsicht auf eine Spulmaschine mit dem
erfindungsgemäßen Transportsystem dargestellt. Dabei zirkulieren
die Einzelträger 3 jeweils in einem Spulabschnitt innerhalb eines
geschlossenen Kreislaufes. Die vom Stopper 55 freigegebenen
Einzelträger 3 mit Kopsen 4 beziehungsweise Restkopsen 6 werden
am Ende des Speicherbandes 21 mittels nicht näher bezeichneter
Leitkonturen auf das Transportband 59 umgeleitet. Dabei liegen
die beiden Trumes des Transportbandes 59 jeweils über dem oberen
und dem unteren Trum des Transportbandes 20, während die
Umlenkrolle 59′′ zwischen den beiden Trumes des Speicherbandes 21
angeordnet ist. Dadurch erfolgt eine problemlose Übergabe der
Einzelträger 3 vom Speicherband 21 an das Transportband 59. Das
Transportband 59 mündet in das Transportband 32, welches die
Einzelträger 3 gegen eine Führungskante 92 fördert, die sie über
eine Rolle 91 dem Transportband 29 zuführt. Am Transportband 29,
welches von einem Motor 83 über eine Umlenkrolle 29′ angetrieben
und durch eine Umlenkrolle 29′′ umgelenkt wird, ist die bereits
beschriebene Kopsvorbereitungseinrichtung 31 angeordnet. Nach
erfolgter Kopsvorbereitung werden die Einzelträger 3 mit Kopsen 4
über ein weiteres Transportband 28 dem Reversierband 26
zugeführt. Das Transportband 28 wird von einem Motor 89 über eine
Umlenkrolle 28′ angetrieben und durch eine Umlenkrolle 28′′
umgelenkt. Die Änderung der Transportrichtung der Einzelträger 3
vom Transportband 29 auf das Transportband 28 wird durch eine
Führungskante 28′′′ unterstützt. Das Reversierband 26 wechselt in
vorgebbaren Zeitabständen seine Transportrichtung. Dazu ist es
über seine Umlenkrolle 26′ mit einem Motor 84 verbunden, der
seinerseits über eine Steuerverbindung mit einem Zeitrelais 85
gekoppelt ist, welches die zeitlich getaktete reversierende
Bewegung steuert. Durch Anschläge 86, 87 und 88 wird dabei der
jeweilige Transportweg der Einzelträger 3 auf die entsprechenden
Spulabschnitte begrenzt. Das Reversierband 26 stellt eine
Verteilerstrecke für die Einzelträger 3 mit Kopsen 4
beziehungsweise Restkopsen 6 dar. Eine weitergehende Erläuterung
hierzu ist bereits im Zusammenhang mit Fig. 1 erfolgt.
Während am Kopfende der Spulmaschine ein Endgestell 80 angeordnet
ist, welches die zentralen Versorgungseinrichtungen, insbesondere
zur Energieversorgung der Spulmaschine enthält, sind die
einzelnen Spulabschnitte weitestgehend unabhängig voneinander und
analog ausgebildet. Beim Beispiel nach Fig. 6 ist auch für jeden
Spulabschnitt ein gesondertes Speicherband 21 angeordnet. Ebenso
ist das Transportband 59 fest installiert. Der Antrieb der
Speicherbänder 21 erfolgt über Motoren 79 und Umlenkrollen 21′,
während sie am anderen Ende durch Umlenkrollen 21′′ umgelenkt
werden. Das Rückführband 20 ist durchgehend und wird über eine
Umlenkrolle 20′ von einem Motor 78 angetrieben. Eine am anderen
Ende des Rückführbandes 20 angeordnete Umlenkrolle ist hier nicht
dargestellt. Das Transportband 59 wird über eine Umlenkrolle 59′
angetrieben und von einer weiteren Umlenkrolle 59′′ umgelenkt.
Der Antrieb der Umlenkrolle 59′ ist hier aus Gründen der
Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Der Antrieb des ebenfalls
durchgehenden Transportbandes 32 erfolgt über eine Umlenkrolle
32′ von einem Motor 90. Die am anderen Ende des Bandes
befindliche Umlenkrolle ist hier ebenfalls nicht dargestellt.
In den Fig. 7 und 8 ist die Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes
Transportsystem dargestellt, welches wahlweise zwischen
Handbeschickung und zentraler Kopsversorgung und Hülsenentsorgung
umgeschaltet werden kann. Dabei stellt Fig. 7 den Zustand des
Transportsystemes bei Handbeschickung dar. Am Rückführband 20
angeordnete Weichen 105 ragen in den durch dieses Rückführband
gebildeten Transportweg hinein, wodurch sie die Einzelträger 3
auf das benachbarte durchgehende Speicherband 21 umleiten. Die
Ablenkprofile 103 und 104, die in diesem Fall der Zuführung der
Einzelträger 3 zum Transportband 59 dienen, sind abnehmbar.
Ebenso kann das Transportband 59 entfernt werden.
Auf der Rückseite der Spulmaschine ragen Stößel 99 und 101 in die
durch das Transportband 32 gebildete Transportbahn. Dadurch
erfolgt analog der Darstellung in Fig. 6 die Zuführung der
Einzelträger von diesem Transportband 32 zu den Transportbändern
29 über Rollen 91.
Das Umschalten auf zentrale Kopsversorgung und Hülsenentsorgung
an der Kopfseite der Spulmaschine kann mittels einer zentralen
Steuereinheit 93 erfolgen. Diese betätigt dann über
Steuerleitungen 95′, 100′, 102′ und eine weitere Steuereinheit 95
Hydraulikzylinder 98 und 100 sowie Weichen 97 und 102. Die Stößel
99 und 101 werden in die Hydraulikzylinder 98 und 100
zurückgezogen, wodurch sie die Transportbahn freigeben. Über eine
Steuerleitung 135′ wird die Drehrichtung des Motors 135
umgekehrt, der jetzt über die Umlenkrolle 32′ das Transportband
32 in der entgegengesetzten Richtung antreibt. Die Weiche 102
wird direkt von der zentralen Steuereinheit 93 angesteuert und in
den Transportweg des Transportbandes 32 geschwenkt, wodurch sie
die ankommenden Einzelträger 3 mit Kopsen 4 über die Rolle 91 dem
Transportband 29 zuführt.
Die stromauf angeordnete Weiche 97 wird von der Steuereinheit 95
über eine Steuerleitung 97′ geschaltet. Dabei ist es möglich, daß
ein Sensor 96, der jeweils den Vorbeigang eines Einzelträgers 3
erkennt und über die Leitung 96′ mit der Steuereinheit 95
verbunden ist, das abwechselnde Umschalten der Weiche 97 bewirkt,
wodurch die ankommenden Einzelträger 3 gleichmäßig auf die beiden
aufeinanderfolgenden Spulabschnitte verteilt werden. Ebenso ist
es jedoch auch möglich, daß der Sensor 96 entsprechende
Markierungen jeweils an dem Einzelträger 3 oder dem Kops 4
erkennt, die auf eine unterschiedliche Partie hinweisen. In
diesem Fall erfolgt die Zuführung partiegerecht zu den einzelnen
Spulabschnitten.
Die Umlenkrolle 20′ des Rückführbandes 20 wird bei diesem
Beispiel von einem Motor 130 angetrieben. Das Rückführband 20
fördert die Einzelträger mit leeren Hülsen 5 gegen eine
Umlenkkante 131′′′ eines Transportbandes 131. Dieses
Transportband 131 wird über eine Umlenkrolle 131′ von einem Motor
132 angetrieben und auf der gegenüberliegenden Seite von einer
Umlenkrolle 131′′ umgelenkt. Am Transportband 131 sind
nacheinander eine Hülsenabzieheinrichtung 133 und eine
Kopsaufsetzeinrichtung 134 angeordnet. Sowohl die
Hülsenabzieheinrichtung 133 als auch die Kopsaufsetzeinrichtung
134 kann aus einem bekannten Greifersystem bestehen, wie es zum
Beispiel auch von Doffern an Spinnmaschinen bekannt ist. Die von
der Spinnmaschine gelieferten Kopse 4 verlassen dann mit den
Einzelträgern 3, auf die sie aufgesetzt wurden, die
Kopsaufsetzeinrichtung 134 und werden durch das Transportband 131
entlang einer Umlenkkante 32′′ auf das Transportband 32
transportiert. Dieses Transportband 32 transportiert die
Einzelträger 3 mit ihren Kopsen 4 zu den Abzweigungen 94, die in
den jeweiligen Spulabschnitt führen.
Zur Differenzierung von Leerhülsen 5, Hülsen mit geringem
Bewicklungsrest und Restkopsen 6 ist am Ende des Rückführbandes
20 ein Sensor 106 angeordnet. Erkennt dieser Sensor 106 einen
Restkops 6 oder eine Hülse 5 mit geringem Bewicklungsrest, wird
über eine Steuereinrichtung 107 eine Weiche 108 in die in Fig. 8
dargestellte Stellung gebracht. Dadurch wird der den Restkops 6
oder die Hülse 5 mit geringem Bewicklungsrest tragende
Einzelträger 3 auf das Transportband 109 geleitet. Dieses
Transportband 109 wird durch Umlenkrollen 109′ und 109′′
umgelenkt. Ein Motor 110 treibt die Umlenkrolle 109′ an. Am
Transportband 109 ist ein weiterer Sensor 112 angeordnet, der
eine Steuerverbindung 112′ zu einer Weiche 111 besitzt. Erkennt
dieser Sensor einen größeren Fadenrest, das heißt, einen Restkops
6, öffnet er die Weiche 111, die damit den Weg entlang des
Transportbandes 109 freigibt. Dieser Einzelträger mit Restkops 6
wird dann gegen eine Umlenkkante 119 gefördert, die diesen
Einzelträger 3 auf ein weiteres Transportband 120 umlenkt. Dieses
Transportband 120 wird durch Umlenkrollen 120′ und 120′′
umgelenkt. Ein Motor 121 treibt die Umlenkrolle 120′ an. Am
Transportband 120 ist eine spezielle
Fadenendevorbereitungseinrichtung 122 für Restkopse 6 angeordnet.
Sie kann dabei einen Aufbau aufweisen, wie er in der Deutschen
Patentanmeldung P 40 25 003.2 beschrieben ist. Diese
Fadenendevorbereitungseinrichtung 122 besitzt einen Sensor, der
den Erfolg des Fadenendesuchens erkennt. War dieser
Fadenendesuchvorgang erfolgreich, betätigt dieser Sensor über
eine Steuerleitung 123′ eine Weiche 123, so daß sie die in Fig. 8
dargestellte Stellung einnimmt und den entsprechenden
Einzelträger auf ein weiteres Transportband 124 leitet. Das
Transportbnand 124 wird durch Umlenkrollen 124′ und 124′′
umgelenkt. Ein Motor 125 treibt die Umlenkrolle 124′ an. Über
dieses Transportband 124 wird dann dieser Einzelträger 3 dem
Transportband 32 wieder zugeführt, wodurch er später über das
Reversierband 26 erneut auf eines der Quertransportbänder 19 und
damit in eine Abspulstellung 82 gelangt.
Hat der Sensor in der Fadenendevorbereitungseinrichtung 122
keinen Fadenanfang erkannt, wird die Weiche 123 geöffnet, so daß
sie den Weg entlang des Transportbandes 120 freigibt. Dadurch
wird der betreffende Einzelträger 3 gegen eine Umlenkkante 126
gefördert, die ihn auf eine Staustrecke 127 leitet. Die
Staustrecke 127 wird durch ein Transportband gebildet, welches
durch einen Motor 128 angetrieben wird. Ein Anschlag 129 stoppt
die Einzelträger 3 am Ende der Staustrecke 127. Die nicht
vorbereiteten Restkopse 6 in der Staustrecke 127 können dann von
Hand von einer Bedienungsperson einer gesonderten Behandlung
unterzogen werden, bevor sie in den Kreislauf zurückgegeben
werden.
Hat der Sensor 112 nur einen geringen Bewicklungsrest erkannt,
wird die Weiche 111 in die in Fig. 8 dargestellte Stellung
geschwenkt. Dadurch wird der betreffende Einzelträger 3 auf ein
Transportband 114 umgelenkt, welches durch einen Motor 115
angetrieben wird. An diesem Transportband 114 ist eine
Hülsenreinigungseinrichtung 113 angeordnet. Nach Verlassen dieser
Hülsenreinigungseinrichtung transportiert das Transportband 114
den jeweiligen Einzelträger 3 gegen eine Umlenkkante 118 eines
Transportbandes 116. Dieses Transportband 116, welches durch
Umlenkrollen 116′ und 116′′ umgelenkt wird, wird von einem Motor
117 angetrieben. Auf diesem Transportband 116 werden die
Einzelträger dem Rückführweg 20 wieder zugeführt.
Die Umstellung der Spulmaschine auf Handbeschickung wird ebenso
über die zentrale Steuereinheit 93 realisiert. Dabei laufen alle
Schritte in entgegengesetzter Richtung ab.
Die Anordnung des Transportbandes 59 kann innerhalb einer
Spulmaschinensektion zum Beispiel im Bereich der sonst
vorhandenen letzten Spulstelle erfolgen. Es ist jedoch auch
möglich, dieses Band zwischen diesen beiden Sektionen anzuordnen.
Durch Herausnahme der Ablenkprofile 103 und 104, Entfernen des
Transportbandes 59 und Stillegung des Stoppers 55 ist es zum
Beispiel auch möglich, zwei Spulabschnitte zusammenzulegen, um
damit einen gemeinsamen Kreislauf zu bilden. Dazu müßten dann
gleichfalls die Anschläge 87 und 88 des ohnehin durchgehenden
Reversierbandes 26 entfernt werden. Gegebenenfalls wird dann auch
der Stößel 101 zurückgezogen, je nachdem, welche
Kopsvorbereitungseinrichtung 31 betrieben werden soll. Es ist
auch denkbar, analog der Steuerung der Weiche 97 den Stößel 101
im Zusammenwirken mit einem Sensor so zu betätigen, daß die
Einzelträger 3 abwechselnd den beiden
Kopsvorbereitungseinrichtungen 31 zugeführt werden.
Claims (14)
1. Spulmaschine, die von Hand mit Ablaufspulen beschickt werden
kann, mit Mitteln zur Aufnahme der Spulen an einer
Bedienstelle etwa in Tischhöhe,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Bodenbereich der Spulmaschine (1) ein Transportsystem
für voneinander unabhängige Einzelträger (3) für Ablaufspulen
(4) vorgesehen ist, das eine Zuführstrecke (29, 32, 59), eine
längs der Spulstellen verlaufende Spulenverteilstrecke (26),
von der zu den einzelnen Spulstellen führende
Quertransportstrecken (19) abzweigen und eine ebenfalls längs
der Spulstellen verlaufende Ablaufspulenhülsen und Restspulen
führende Rückführtransportstrecke (20), in die die
Quertransportstrecken münden, umfaßt, daß zwischen dem
Endpunkt dieser Rückführtransportstrecke und dem Eingang der
Zuführstrecke (59) ein Speicher (21) parallel zur
Rückführtransportstrecke angeordnet ist, der die Einzelträger
(3) in der Aufnahmeposition für die neuen Ablaufspulen (4)
bereithält, daß zur Bildung einer geschlossenen
Transportschleife dieser Speicher mit dem Endpunkt der
Rückführtransportstrecke (20) und mit der Zuführstrecke
verbunden ist, daß die Mittel zur Aufnahme der Ablaufspulen
durch eine Beschickungseinrichtung (34) gebildet sind, die
mindestens einen Schacht (35, 36, 37) zum Zuführen der
Ablaufspulen (4) zu den Einzelträgern (3) besitzt, daß
Einzelträger und Schacht relativ zueinander so bewegbar sind,
daß sie zum sicheren Zuführen der Ablaufspulen zu den
Einzelträgern fluchtend anhaltbar sind und daß der mindestens
eine Schacht quer zur Kopslängsachse und Bewegungsrichtung
bewegbare Schachtabschnitte (38) besitzt, die geöffnet den
freien Durchgang der Ablaufspulen gestatten und geschlossen
eine sichere Führung der Ablaufspulen beim Aufsetzen auf die
Einzelträger bilden.
2. Spulmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen dem Endpunkt der Rückführtransportstrecke (20) und
dem Speicher (21) eine Hülsenabziehvorrichtung (49)
angeordnet ist, die in Abhängigkeit von einem
Restfadendetektor (81) so gesteuert ist, daß sie nur
Leerhülsen (5) und Hülsen mit geringem Bewicklungsrest
abzieht.
3. Spulmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Speicher aus einem Transportband (21) besteht,
welches für eine geschlossene Transportschleife vorgesehen
ist, die einen Teilabschnitt der Spulmaschine umfaßt.
4. Spulmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Speicher durch ein sich über die Länge der
Spulmaschine erstreckendes Transportband gebildet ist und
durch lageveränderbare Verbindungsstücke (103, 104) jeweils
mit den Endpunkten der Rückführtransportstrecken und den
Zuführstrecken der jeweiligen Spulabschnitte unter Bildung
geschlossener Transportschleifen verbindbar ist.
5. Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Einzelträgerkreislauf auf eine
zwischen dem Endpunkt der Rückführtransportstrecke und der
Zuführstrecke um das Kopfende der Spulmaschine geführte
Transportschleife umschaltbar ist, an der eine automatische
Hülsenentsorgungseinrichtung (133) und eine automatische
Spulenladeeinrichtung (130) vorgesehen sind.
6. Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß an der jeweiligen Zuführstrecke (29) eine
Kopsvorbereitungseinrichtung (31) angeordnet ist.
7. Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spulenverteilstrecke aus einem
Reversierband (26) besteht, welches in vorgebbarem Takt seine
Transportrichtung umkehrt und Stoppelemente (86, 87, 88)
besitzt, die den Transportbereich auf den vorgesehenen
Spulabschnitt begrenzen.
8. Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Beschickungseinrichtung (34) mehrere
Schächte (35, 36, 37) besitzt, die einen Abstand zueinander
aufweisen, der dem Durchmesser der Grundplatten der
Einzelträger (3) entspricht und daß die quer zur
Kopslängsachse bewegbaren Schachtabschnitte (38) gemeinsam
betätigbar sind.
9. Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Beschickungseinrichtung (34) sowie
Sensoren (57, 58) und ein Stopper (55) am der Zuführstrecke
zugewandten Ende des Speichers (21) angeordnet sind.
10. Spulmaschine nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
einer der Sensoren (58) in der Höhe der Einzelträger und ein
weiterer Sensor (57) in einer über den Einzelträgern
liegenden Ebene angeordnet ist, daß die Sensoren mit einer
Auswerteeinheit verbunden sind, die bei geöffnetem Stopper
(55) und geöffneten, den Weg für die Ablaufspulen
freigebenden Schachtabschnitten (38) zwischen dem Vorbeigang
eines leeren Einzelträgers (nur der untere Sensor wird
erregt) und dem Vorbeigang eines mit einer Spule besetzten
Einzelträgers (beide Sensoren werden erregt) differenziert
und Schaltverbindungen aufweist, die beim Vorbeigang eines
leeren Einzelträgers den Stopper und den
Betätigungsmechanismus (40) für die Schachtabschnitte
einschalten.
11. Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Beschickungseinrichtung (34) längs
des Speichers (21) lageveränderbar ist.
12. Spulmaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Beschickungseinrichtung entlang einer Schiene (43)
verfahrbar ist und Raststellungen (71) vorgesehen sind, die
auf die durch die Durchmesser der Grundplatten der
Einzelträger vorgegebene Teilung abgestimmt sind.
13. Spulmaschine nach Anspruch 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Beschickungseinrichtung ein
Kopsbehälter (47) angebracht ist.
14. Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der am der Zuführstrecke zugewandten Ende
des Speichers angeordnete Stopper (55) von Hand schaltbar
ist.
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US5170954A (en) | 1992-12-15 |
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