DE4041205A1 - Verfahren und anlage zum auswalzen von warmbreitband aus stranggegossenen duennbrammen - Google Patents
Verfahren und anlage zum auswalzen von warmbreitband aus stranggegossenen duennbrammenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Anlage
zum Auswalzen von Warmbreitband aus stranggegossenen
Dünnbrammen in aufeinanderfolgenden Arbeitsschritten
einer eine kontinuierliche Fertigstraße aufweisenden
Walzlinie, wobei in einer oder mehreren Gießmaschinen
bzw. Gießlinien Gußstränge erzeugt und von diesen
einzelne Dünnbrammen abgetrennt und in jeweils einem
Ausgleichsofen homogenisiert und auf Walztemperatur
gebracht und aus den Ausgleichsöfen in die Walzlinie
überführt werden.
Für Zwei- und Dreistranganlagen sind folgende
Anlagenkonzepte bekannt:
Die aus unterschiedlichen Stranggießmaschinen
kommenden Dünnbrammen durchlaufen zunächst einen
Ausgleichsofen, erhalten anschließend eine
Vorverformung und werden zu Bunden gewickelt. Die
Bunde werden mit verschiedenen Transportmitteln in
abgedecktem Zustand bis zur Mittellinie der CSP-
Walzstraße (CSP=Compact Strip Production) gebracht
und hier nach Abwickeln, beispielsweise in einer
Coilbox, der Walzenstraße zugeführt.
Um mehr Puffermöglichkeiten zu haben, ist aus der DE-
OS 38 21 188.2 ein zwischengeschalteter Drehherdofen
bekannt, der die aufgewickelten Bunde warmhalten kann.
Das bekannte Verfahren bzw. die entsprechende Anlage
sieht vor, daß das Vormaterial nach Erstarren auf
Warmwalztemperatur gebracht und zu Bunden gewickelt,
in einem Drehherdofen zwischengespeichert und bei
Bedarf abgerufen, abgewickelt und zu Fertigband
ausgewalzt wird. Besonders vorteilhaft erfolgt dabei
die Zwischenspeicherung unmittelbar vor dem Einlaufen
in die Fertigstraße. Während der Zwischenspeicherung
kann eine Nachheizung vorgenommen werden.
Ein anderes Anlagenkonzept sieht vor, daß am Ende der
parallel angeordneten Ausgleichsöfen hinter jeder
Stranggießmaschine ein oder zwei querverfahrbare
Ofenfähren vorhanden sind, welche die Dünnbrammen bis
in den Bereich der Walzstraße bzw. Walzlinie
transportieren.
Und schließlich sieht ein weiteres bekanntes
Anlagenkonzept vor, daß zwei oder drei
Stranggießmaschinen bzw. Gießlinien jeweils in einem
Winkel zueinander versetzt angeordnet sind. Auch die
Ausgleichsöfen befinden sich im Verlauf der Gießlinien
in winkelversetzter Anordung. Am Ende der
Ausgleichsöfen ist ein Drehrollgang vorgesehen, der
die Dünnbrammen aus den Öfen aufnimmt und sie nach Art
einer Drehscheibe in die Walzlinie schwenkt und auf
diese Weise dem Walzwerk zuführt.
Die bekannten Anlagenkonzepte gehen von teilweise
übereinstimmenden Aufgabenstellungen aus, die u. a.
darin bestehen, die Temperaturverluste des
stranggegossenen Vormaterials auf dem Weg ins Walzwerk
möglichst gering zu halten und hierfür neben
geeigneten wärmeisolierenden Maßnahmen kurze
Transportwege und -zeiten einzuhalten. Weiterhin geht
es darum, die Gießkapazitäten mehrerer Gießmaschinen
und die Walzkapazität eines nachgeschalteten
Walzwerkes derart zu harmonisieren, daß eine möglichst
verlustfreie Gesamtauslastung der Anlage für einen
kostengünstigen Betrieb erzielt wird. Auch sollen der
Raumbedarf der Anlagen und damit die
Investitionskosten minimiert werden.
Um stranggegossene Dünnbrammen unterschiedlicher
Gießlinien problemlos und schnell in eine Walzlinie zu
überführen, sind in jedem Fall besondere, zusätzliche
Transporteinrichtungen in der Anlage erforderlich.
Beispielsweise werden hierfür Quertransport- und/oder
Verschiebeeinrichtungen oder auch
Aufwickelvorrichtungen benötigt, die nicht nur in
ihrem konstruktiven Aufbau sehr aufwendig sind,
sondern auch wegen der bis zu 60 m langen Dünnbrammen
einen entsprechend großen Platz bzw. Raum in einer
Anlage beanspruchen und infolgedessen mit hohen
Investitions- und Betriebskosten verbunden sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren und eine entsprechende Anlage anzugeben,
welche die Zuführung von stranggegossenen
Vormaterialien, insbesondere aus mehreren
nebeneinanderliegenden und Ausgleichsöfen aufweisenden
Gießlinien, in eine zugeordnete Walzlinie eines
Walzwerkes in besonders einfacher, platz-, zeit- und
kostensparender Weise ermöglicht und somit eine
Anbindung mehrerer Stranggießanlagen an ein
Warmwalzerk problemlos und kostengünstig ermöglicht.
Die Lösung der gestellten Aufgabe gelingt für das
Verfahren erfindungsgemäß dadurch, daß Dünnbrammen
unter Verwendung je eines sowohl in einer Gießlinie
als auch in der Walzlinie vorgesehenen Rollenherd-
Schwenkofens durch deren Verschwenkung in eine
gegenseitig-schräge Weichenstellung abwechselnd aus
einer der Gießlinien über die beiden Rollenherd-
Schwenköfen in die Walzlinie überführt werden.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren ergeben sich
gegenüber bekannten Verfahren und Anlagenkonzepten,
beispielsweise mit querverfahrbaren Fähren, folgende
Vorteile:
- - Der Schwenkvorgang benötigt weniger als die halbe Zeit eines Verfahrvorganges einer Ofenfähre.
- - Der Schwenkantrieb und die Bauart des Schwenkofens sind wesentlich einfacher als der technische Auwand für verfahrbare Fähren.
- - Sowohl Ofenfähren als auch Schwenköfen benötigen Anschlüsse für Medien aller Art. Während bei einer Ofenfähre diese Anschlüsse über aufwendige Medienschleppketten erfolgen, weist die Schwenkofenanordnung einen festen Drehpunkt auf, durch welchen alle Medien- Zu- und Abführungen in einfacher Weise hindurchgeführt werden können.
- - Falls erforderlich kann über den festen Drehpunkten je ein Rauchgasabzug angeordnet werden, der bei querverfahrbaren Fähren nur mit viel Aufwand realisiert werden kann.
Eine Ausgestaltung des Verfahrens sieht vor, daß
jeweils eine Dünnbramme innerhalb ihrer Gießlinie in
einen Rollenherd-Schwenkofen eingeführt und mit diesem
in eine schräge Weichenstellung in Richtung gegen die
Walzlinie um einen Winkelbetrag verschwenkt und der
Rollenherd-Schwenkofen der Walzlinie in Richtung gegen
die Gießlinie um den gleichen Winkelbetrag ebenfalls
in eine schräge Weichenstellung verschwenkt wird,
derart, daß beide Schwenköfen in geradliniger
Verbindung mit ihren freien Enden aneinander
anschließen, wonach die Bramme vom Schwenkofen der
Gießlinie in den Schwenkofen der Walzlinie
transportiert, beide Schwenköfen in ihre
Ausgangsstellungen zurückgeschwenkt werden, und die
Bramme schließlich aus dem Schwenkofen der Walzlinie
in die Fertigstraße eingeführt wird.
Für eine Anlage zum Auswalzen von Warmbreitband aus
stranggegossenen Dünnbrammen mittels einer eine
kontinuierliche Fertigstraße aufweisenden Walzlinie,
wobei dieser wenigstens zwei nebeneinanderlaufende
einsträngige Gießmaschinen bzw. Gießlinien mit Mitteln
zum Abtrennen einzelner Dünnbrammen von den erzeugten
Gußsträngen sowie mit jeweils einem Ausgleichsofen
zugeordnet sind, und die Anlage Mittel zum
abwechselnden Überführen von Dünnbrammen aus einer
Gießlinie in die Walzlinie aufweist, wird die der
Erfindung zugrundeliegende Aufgabe dadurch gelöst, daß
jede Gießlinie und die Walzlinie jeweils einen
Rollenherd-Schwenkofen aufweisen, und diese - in
Transportrichtung gesehen - um etwa eine
Schwenkofenlänge zueinander längsversetzt angeordnet
sind, wobei die Schwenkpunkte der Gießlinien-
Schwenköfen an deren hinteren Enden und der
Schwenkpunkt des Walzlinien-Schwenkofens an dessen
vorderem Ende angeordnet sind, derart, daß jeweils ein
Ofenpaar in der gegengleichen Verschwenkungsposition
nach Art einer Weiche zusammenwirkend einen
geradlinigen Übergang von einer Gießlinie zur
Walzlinie bildet.
Die Erfindung wird in schematischen Zeichnungen in
bevorzugten Ausführungsformen gezeigt, wobei aus den
Zeichnungen weitere vorteilhafte Einzelheiten der
Erfindung entnehmbar sind.
Es zeigen:
Fig. 1 eine CSP-Anlage mit drei Gießlinien bzw.
Stranggießmaschinen und einer eine
Fertigstraße aufweisenden Walzlinie,
Fig. 2 ein Arbeitsdiagramm der Anlage gemäß
Fig. 1 in Form eines Weg/Zeit-
Netzplanes,
Fig. 3-7 unterschiedliche Anlagenkonzepte fur
Zwei-, Drei- und Ein- Stranganlagen.
Die in der Fig. 1 dargestellte CSP-Anlage weist drei
Stränge bzw. Gießlinien (A, B, C) mit je einer
Stranggießmaschine (10, 11, 12) auf. Den Gießmaschinen
sind Scheren (13, 14, 15) zum Unterteilen der
Gießstränge sowie Ausgleichs- bzw. Halteöfen (19, 20,
21) nachgeordnet. Dem Gießstrang (A) bzw. dessen
Ausgleichsofen (19) ist der Rollenherd-Schwenkofen
(4a) und dem Gießstrang (C) bzw. dessen Ausgleichsofen
(21) der Rollenherd-Schwenkofen (4b) zugeordnet. Dem
mittleren Gießstrang (B) bzw. dessen Ausgleichsofen
(20) ist der Rollenherd-Schwenkofen (5) zugeordnet, an
den sich die Walzlinie x-x mit der Fertigstraße (16)
anschließt.
Bei der dargestellten Anlage arbeiten vorzugsweise
immer zwei Stränge, d. h. entweder A und B, A und C
oder B und C, während der jeweils dritte Strang für
den nächsten Anguß vorbereitet wird und in Stand-By-
Position verbleibt. Nach Beendigung einer Gießsequenz
bei einem der beiden Stränge kann der in Stand-By-
Position verbliebene Strang unverzüglich den
Flüssigstahl vom Stahlwerk aufnehmen. Hierdurch ist
gewährleistet, daß immer zwei Stränge voll
produzieren, während der dritte Strang für den
nächsten Anguß vorbereitet werden kann.
Der ungünstigste Fall liegt vor, wenn beide äußeren
Stränge (A, C) in Produktion sind. Eine Dünnbramme
verläßt den Ofen (19) mit größtmöglicher
Transportgeschwindigkeit in den in Ausgangsposition
befindlichen Schwenkofen (4a). Inzwischen hat eine
vorgehende Bramme bereits den Schwenkofen (5) des
Stranges B in Richtung der Fertigstraße (16)
verlassen. Danach schwenkt der Schwenkofen (4a)
entsprechend der gestrichelten Darstellung in Fig. 1
nach unten und der Schwenkofen (5) nach oben. Infolge
ihrer Verschwenkung um jeweils den gleichen
Winkelbetrag von beispielsweise 10 Grad in eine
schräge Weichenstellung (8) wird erreicht, daß beide
Schwenköfen (4a und 5) in geradliniger Verbindung mit
ihren freien Enden aneinander anschließen und in der
gegengleichen Verschwenkungsposition nach Art einer
Weiche (8) zusammenwirkend einen geradlinigen Übergang
(9) von der Gießlinie A zur Walzlinie x-x bilden.
Nunmehr wird die im Schwenkofen (4a) befindliche und
während des Schwenkvorganges darin oszillierend
bewegte Dünnbramme von dem Schwenkofen (4a) in den
Schwenkofen (5) transportiert. Danach schwenkt der
Schwenkofen (4a) in der Horizontalebene, d. h. in der
figürlichen Darstellung nach oben und der Schwenkofen
(5) nach unten in die jeweilige Ausgangsposition
zurück. Sodann wird die Dünnbramme aus dem Schwenkofen
(5) in die Walzlinie x-x bzw. Fertigstraße (16)
eingeführt und dort in einem Durchlauf von
beispielsweise 120 Sekunden fertiggewalzt. Sobald die
zuvor beschriebene Bramme den Schwenkofen (5) in
Richtung Walzwerk (16) verlassen hat, wird dieser nach
unten geschwenkt, und der Schwenkofen (4b) nach oben.
Sodann erfolgt der gleiche Vorgang, wie zuvor
beschrieben, für eine Dünnbramme aus dem Strang C.
Erfindungswesentlich ist jeweils ein Rollenherd-
Schwenkofen (4a, 4b) der Stränge A, C und der
Schwenkofen (5) des Stranges B, in Transportrichtung
gesehen, um etwa eine Schwenkofenlänge zueinander
längsversetzt angeordnet. Dabei sind die Schwenkpunkte
(1, 2) der Gießlinienschwenköfen (4a, 4b) an deren
hinteren Enden (6a, 6b) und der Schwenkpunkt (3) des
Walzlinien-Schwenkofens (5) an dessen vorderem Ende
(7) angeordnet. Dadurch wird erreicht, daß jeweils ein
Ofenpaar (4a, 5) bzw. (5, 4b) entsprechend den
strichpunktierten Darstellungen der Fig. 1 bis 6 in
der gegengleichen Verschwenkungsposition nach Art
einer Weiche (8) mit ihren freien Enden aneinander
anschließend zusammenwirken und einen geradlinien
Übergang (9) von einer Gießlinie (A, B, C) zur
Walzlinie (x-x) bilden.
Da die Schwenköfen (4a, 4b, 5) in einfacher Weise über
die festen Drehpunkte (1, 2, 3) beheizt werden, ist es
möglich, die Dünnbrammen, nachdem sie die
Ausgleichzonen der Öfen (19, 20, 21) verlassen haben,
mit größtmöglicher Transportgeschwindigkeit direkt in
die Schwenköfen (4a, 4b) und (5) zu transportieren.
Hierdurch werden Pufferzonen zwischen den
Ausgleichsöfen (19-21) und den Schwenköfen (4a, 5,
4b) ständig freigehalten, damit sie im Falle einer
auftretenden kurzzeitigen Störung im Walzwerksbereich
oder für das Wechseln der Arbeitswalzen genutzt werden
können. Es ist auch möglich, Dünnbrammen von allen
drei gleichzeitig produzierenden Strängen (A, B, C)
zu transportieren.
Bei der Anordnung von unterschiedlichen
Anlagenkonzepten nach der Erfindung besteht auch die
Möglichkeit, in Verlängerung der in Ausgangsposition
befindlichen Schwenköfen (4a, 4b) jeweils einen
Rollgang (18a, 18b) anzuordnen. Dieser kann
beispielsweise im Notfall Schrottbrammen aufnehmen.
Auch Schrottbrammen aus dem Strang B können auf diese
Aufnahmerollgänge (18a, 18b) transportiert werden,
indem in den Schwenköfen (5 und 4a, 4b) die
Rollgänge im Reversierbetrieb arbeiten.
In der Fig. 2 ist ein Weg/Zeit-Netzplan dargestellt.
Das Beispiel zeigt eine Dünnbramme (19c) des Stranges
bzw. der Gießlinie (C) sowie eine Bramme (20a) des
Stranges bzw. der Gießlinie (A). Beide Brammen sind
ca. 50 m lang. Die Bramme (19c) wird im Ausgleichsofen
(21) um eine Brammenlänge transportiert und benötigt
hierfür gemäß Zeitskala in der Ordinate ca. 70
Sekunden. In weiteren 70 Sekunden wird dann die Bramme
(19c) in den Schwenkofen (4b) eingeführt und verbleibt
zunächst in Warteposition, wobei sie oszillierend hin-
und herbewegt wird, wie dies durch den Doppelpfeil
(21) angedeutet ist. Die Bramme (20a) wird weiter aus
ihrer Position am Ende des Ausgleichsofens (19)
innerhalb von 70 Sekunden in den Schwenkofen (4a)
transportiert. Unmittelbar anschließend an diesen
Transportvorgang wird der Schwenkofen (4a)
entsprechend der Darstellung in Fig. 1 nach unten
verschwenkt. Die Verschwenkung dauert ca. 30 Sekunden,
wobei die Bramme innerhalb des Schwenkofens
oszillierend hin- und herbewegt wird. Gleichzeitig hat
der Schwenkofen (5) eine Schwenkbewegung nach oben
vollzogen, so daß beide Schwenköfen (4a, 5) mit ihren
freien Enden aneinander anschließend in der
Weichenstellung (8) einen geradlinien Übergang (9) vom
Strang (A) zum Strang (B) bzw. zur Walzlinie x-x
bilden. Nunmehr wird die Bramme (20a) innerhalb von
ca. 60 Sekunden in den Schwenkofen (5) eingefahren und
dieser schwenkt in 30 Sekunden in die Ausgangsstellung
des Stranges (B) bzw. der Walzlinie x-x zurück. Die
Gesamtdauer dieses Vorganges beträgt ca. 70+30+60
+30=190 Sekunden. Nunmehr wird die Bramme (20a) in
die Fertigstraße (16) in ca. 120 Sekunden aus dem
Schwenkofen (5) heraus in das Walzwerk (16)
eingeführt. Sodann kann die Bramme (19c) aus der
Warteposition nach Schwenken der Schwenköfen (4b und
5) entsprechend der strichpunktierten Linie in eine
gemeinsame Weichenstellung (8a) aus dem Schwenkofen
(4b) in den Schwenkofen (5) transportiert werden. Das
Schwenken benötigt 30 Sekunden, der Transport von
einem Ofen in den anderen 60 Sekunden, so daß die
Bramme innerhalb von 90 Sekunden in den Schwenkofen
(5) eingeführt ist. Beide Schwenköfen (4b und 5)
schwenken in ihre Ausgangspositionen innerhalb von 30
Sekunden zurück. Nunmehr wird die Bramme aus dem
Schwenkofen (5) in der gleichen Art wie
vorbeschrieben in die Fertigstraße (16) eingeführt
und in weiteren 120 Sekunden im Einlauf in die
Fertigstraße (16) aus dem Schwenkofen (5)
herausgefördert. Demnach stehen für die Produktion
einer Dünnbramme bei zwei produzierenden Gießlinien
A/C bzw. A/B bzw. B/C jeweils 240 Sekunden bzw. 4
Minuten zur Verfügung.
In den Fig. 3 bis 7 sind weitere
Konzeptmöglichkeiten der Erfindung für Anordnungen von
Schwenköfen anstelle von z. B. aufwendigen
querverfahrbaren Ofenfähren dargestellt. Die
Zusammenschau dieser Figuren zeigt das hohe Maß an
Flexibilität im Lay-Out erfindungsgemäßer Anlagen zur
Herstellung von warmgewalztem Stahlband unter
Verwendung von Schwenköfen.
Beispielsweise zeigt die Fig. 3 eine Zweistrang-CSP-
Anlage, bei welcher Strang (B) in Linie mit der
Walzlinie (x-x) angeordnet ist. Der Gießstrang (A) ist
zu (B) im Abstand parallel versetzt und weist den
Schwenkofen (4a) auf, wogegen der Gießlinie (B) der
Schwenkofen (5) zugeordnet ist.
Fig. 4 zeigt als weiteres Ausgestaltungsbeispiel eine
Zweistrang-Anlage, bei welcher die Walzlinie (x-x)
mittig zwischen zwei Gießsträngen (A und B) angeordnet
ist.
Fig. 5 zeigt eine andere Anordnung, welche fallweise
bei ungünstigen Platzverhältnissen vorgesehen werden
kann. Hier befindet sich die Anordung der Gießstränge
(A) und (B) im Abstand parallel zur Walzlinie (x-x) .
Bei Anordnung einer querverfahrbaren Ofenfähre oder
von zwei Ofenfähren wäre die Fahrzeit dieser Fähren
viel zu groß, um die geforderte Produktion bei
Angleichung von Gießkapazität und Walzkapazität zu
gewährleisten. Ein weiterer Nachteil beim
Fährenbetrieb würde sich durch gegenseitige
Behinderung dieser Fähren ergeben, die nicht in allen
Fällen auszuschließen ist.
Die zuvor genannten Nachteile und technischen Grenzen
werden beim gezeigten Konzept der Fig. 5 durch
Anordnung von drei Schwenköfen (4a, 4b, und 5)
vorteilhaft vermieden, wodurch ein fließender Betrieb
mit Schwenkzeiten von jeweils nur 30 Sekunden
problemlos erreicht werden kann.
In der Fig. 6 ist eine weitere Anlagenvariante
dargestellt, welche der in der Fig. 1 gezeigten
ähnelt. Hier ist zusätzlich vor der Fertigstraße (16)
ein stationär angeordneter Halteofen (17) vorhanden.
Dieser gewährleistet eine unabhängige und damit
schnellere und flexiblere Verfahrensweise. Die
Transportrollen im Schwenkofen (5) können bei
Anordnung dieses Halteofens (17) die Dünnbrammen mit
größtmöglicher Transportgeschwindigkeit abgeben,
wodurch der Schwenkofen (5) nach kurzer Zeit,
beispielsweise nach 60 oder 70 Sekunden, wieder für
die Aufnahme einer neuen Dünnbramme bereit ist.
Sinngemäß kann ein Halteofen (17) auch für die
Anlagenkonzepte nach den Fig. 3, 4, 5 und 7
eingesetzt werden. Dabei ergeben sich jeweils die
gleichen Vorteile, wie zuvor beschrieben.
Fig. 7 zeigt die Anordnung nur eines Gießstranges bei
ungünstigen Platzverhältnissen. Die Anlage weist eine
Gießlinie (A) und eine dazu parallel im Abstand
versetzte Walzlinie (x-x) auf. Sowohl in der Gießlinie
(A) als auch in der der Walzlinie (x-x) ist jeweils
ein Schwenkofen (4a) bzw. (5) angeordnet. In
Verlängerung des Schwenkofens (4a) kann diesem
zweckmäßigerweise ein Auslauf- Rollgang (18)
nachgeordnet sein.
Claims (10)
1. Verfahren zum Auswalzen von Warmbreitband aus
stranggegossenen Dünnbrammen in aufeinanderfolgenden
Arbeitsschritten einer eine kontinuierliche
Fertigstraße aufweisenden Walzlinie, wobei in einer
oder mehreren Gießmaschinen bzw. Gießlinien Gußstränge
erzeugt und von diesen einzelne Dünnbrammen abgetrennt
und in jeweils einem Ausgleichsofen homogenisiert und
auf Walztemperatur gebracht und aus den Ausgleichsöfen
in die Walzlinie überführt werden, dadurch
gekennzeichnet, daß Dünnbrammen unter Verwendung je
eines sowohl in einer Gießlinie als auch in der
Walzlinie vorgesehenen Rollenherd-Schwenkofens durch
deren Verschwenkung in eine gegenseitig-schräge
Weichenstellung abwechselnd aus einer der Gießlinien
über beide Rollenherd-Schwenköfen in die Walzlinie
überführt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils eine Dünnbramme innerhalb ihrer Gießlinie
in einen Rollenherd-Schwenkofen eingeführt und mit
diesem in eine schräge Weichenstellung in Richtung
gegen die Walzlinie um einen Winkelbetrag verschwenkt
und der Rollenherd-Schwenkofen der Walzlinie in
Richtung gegen die Gießlinie um den gleichen
Winkelbetrag ebenfalls in eine schräge Weichenstellung
verschwenkt wird, derart, daß beide Schwenköfen in
geradliniger Verbindung mit ihren freien Enden
aneinander anschließen, wonach die Bramme vom
Schwenkofen der Gießlinie in den Schwenkofen der
Walzlinie transportiert sowie beide Schwenköfen in
ihre Ausgangsstellungen zurückgeschwenkt werden, und
die Bramme schließlich aus dem Schwenkofen der
Walzlinie in die Fertigstraße eingeführt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schwenköfen der Gießlinien
jeweils um einen - in Transportrichtung gesehen -
hinteren Schwenkpunkt und der Schwenkofen der
Walzlinie um einen vorderen Schwenkpunkt verschwenkt
wird, wobei dessen Schwenkpunkt etwa zwei
Schwenkofenlängen vor den Schwenkpunkten der
Gießlinien-Schwenköfen liegt.
4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei
Schwenköfen um einen gleichen Winkelbetrag verschwenkt
werden.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine Bramme während
des Schwenkvorganges im Schwenkofen bzw. während eines
Aufenthaltes auf einem Rollgang oszillierend hin- und
herbewegt wird.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei
Schwenköfen synchron miteinander verschwenkt oder in
die Ausgangsposition zurückgeschwenkt werden.
7. Anlage zum Auswalzen von Warmbreitband aus
stranggegossenen Dünnbrammen mittels einer eine
kontinuierliche Fertigstraße aufweisenden Walzlinie,
wobei dieser eine oder mehrere Gießmaschinen bzw.
Gießlinien mit Mitteln zum Abtrennen einzelner
Dünnbrammen von den erzeugten Gußsträngen sowie mit
jeweils einem Ausgleichsofen zugeordnet sind und die
Anlage Mittel zum abwechselnden Überführen von
Dünnbrammen aus einer Gießlinie in die Walzlinie
aufweist, zur Durchführung des Verfahrens nach einem
oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Gießlinie (A, B, C) und die
Walzlinie (x-x) jeweils einen Rollenherd-Schwenkofen
(4a, 4b; 5) aufweisen und diese - in Transportrichtung
gesehen - um etwa eine Schwenkofenlänge zueinander
längsversetzt angeordnet sind, wobei die Schwenkpunkte
(1, 2) der Gießlinien-Schwenköfen (4a, 4b) an deren
hinteren Enden (6a, 6b) und der Schwenkpunkt (3) des
Walzlinien-Schwenkofens (5) an dessen vorderem Ende
(7) angeordnet sind, derart, daß jeweils ein Ofenpaar
(4a, 5) bzw. (4b, 5) in einer gegengleichen
Verschwenkungsposition nach Art einer Weiche (8)
zusammenwirkend einen geradlinigen Übergang (9) von
einer Gießlinie (A, B, C) zur Walzlinie (x-x) bilden.
8. Anlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
Leitungen bzw. Organe zum Zu- und/oder Abführen von
Energie bzw. von Betriebsmedien wie Elektrizität,
Druckluft, Gas, Kühlmittel durch den Schwenkpunkt (1,
2, 3) eines jeden Rollenherd-Schwenkofens (4a, 4b, 5)
hindurchgeführt sind.
9. Anlage nach Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß innerhalb einer Gießlinie (A, B,
C) einem Schwenkofen (4a, 4b) fallweise ein Auslauf-
Rollgang (18a, 18b) nachgeordnet ist.
10. Anlage nach einem oder mehreren der Ansprüche 7
bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem
Schwenkofen (5) der Walzline (x-x) und der
Fertigstraße (16) ein Halteofen (17) angeordnet ist.
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