DE3931436A1 - Kindersicherheitssitz - Google Patents
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- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60N—SEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B60N2/00—Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
- B60N2/24—Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles for particular purposes or particular vehicles
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Description
Die Erfindung betrifft einen Kindersicherheitssitz mit einem
auf einem Grundteil angeordneten Sitzteil, das relativ zum
Grundteil in verschiedenen Positionen verstell- und arretierbar
ist, wobei das Sitzteil eine Rückenlehne aufweist, von deren
oberem Randabschnitt eine Kopfstütze wegsteht.
Bei derartigen Kindersicherheitssitzen ist die Kopfstütze mit
der Rückenlehne starr verbunden, so daß sich das Problem
ergibt, daß die Kopfstütze in den Rückenlehnenpolster eines
Fahrzeuges stark hineingedrückt werden muß bzw. stark
hineingedrückt wird, wenn der Kindersicherheitssitz in eine
Liegeposition umgestellt wird. In der Liegeposition macht sich
demnach bei bekannten Kindersicherheitssitzen der eingangs
genannten Art die Steifheit der von der Rückenlehne
wegstehenden Kopfstütze nachteilig bemerkbar.
Deshalb liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen
Kindersicherheitssitz der eingangs genannten Art zu schaffen,
bei dem sich die Kopfstütze weder in der Sitzposition des
Kindersicherheitssitzes noch in seiner Liegeposition am
Fahrzeugsitz, an dem der Kindersicherheitssitz angeordnet ist,
störend bemerkbar macht.
Diese Aufgabe wird befindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Kopfstütze am oberen Randabschnitt der Rückenlehne
verschwenkbar vorgesehen ist. Diese Verschwenkbarkeit der
Kopfstütze kann beispielsweise durch die Kopfstütze mit der
Rücklehne verbindende Verbindungselemente aus elastisch
nachgiebigem Material realisiert sein. Hierbei können die
Verbindungselemente beispielsweise aus einem Federmetall
bestehen.
Eine vorteilhafte Ausbildung des Kindersicherheitssitzes ergibt
sich jedoch, wenn die die Kopfstütze mit der Rückenlehne
verbindenden Verbindungselemente aus einem formstabilen
Material, beispielsweise aus einem Metallrohr oder dergleichen
bestehen, und wenn die Kopfstütze und/oder die Rückenlehne zur
Rückstellung der Kopfstütze in ihre Ausgangslage mindestens ein
elastisch nachgiebiges Element aufweist. Bei diesem elastisch
nachgiebigem Element kann es sich um einen Moosgummi oder
dergleichen handeln. In der normalen Ruhe- bzw. Ausgangslage
der Kopfstütze ist das mindestens eine zwischen der Kopfstütze
und der Rückenlehne vorgesehene elastisch nachgiebige Element
nicht mechanisch beansprucht. Eine mechanische Beanspruchung
ergibt sich erst dann, wenn das Sitzteil des
Kindersicherheitssitzes in bezug auf das Grundteil von der
aufrechten Sitzposition in eine Ruhe- bzw. Liegeposition
verstellt und in dieser Position arretiert wird, weil dann die
Kopfstütze stärker gegen den Rückenlehnenpolster des
Fahrzeugsitzes, auf dem der Kindersicherheitssitz befestigt
ist, gepreßt wird als in der aufrechten Sitzposition des
Kindersicherheitssitzes, in welcher die Kopfstütze
gegebenenfalls überhaupt nicht an dem Rückenlehnenpolster des
Fahrzeugsitzes anliegt.
Durch die verschwenkbare Ausbildung der Kopfstütze relativ zur
Rückenlehne macht sich demnach die Kopfstütze auch in einer
Ruhe- bzw. Liegeposition des Kindersicherheitssitzes gegen den
Rückenlehnenpolster des Fahrzeuges nicht störend bemerkbar.
Andererseits ergibt sich durch das mindestens eine elastisch
nachgiebige Element zwischen der Kopfstütze und der Rückenlehne
des Kindersicherheitssitzes automatisch eine Rückstellung der
Kopfstütze in ihre Ausgangslage, wenn der Kindersicherheitssitz
aus einer Ruhe- bzw. Liegeposition in die aufrechte
Sitzposition zurückgestellt wird, weil hierbei gleichzeitig das
mindestens eine elastisch nachgiebige Element mechanisch wieder
entspannt wird.
Das/jedes elastisch nachgiebige Element kann kissenförmig
ausgebildet sein. Desgleichen wäre es möglich, als elastisch
nachgiebiges Element ein an sich bekanntes Federelement zum
Beispiel in Form einer Blatt- oder Schraubenfeder anzuwenden.
Als zweckmäßig hat es sich erwiesen, wenn die Kopfstütze zwei
einander zugewandte und miteinander axial fluchtende
Achsstummel aufweist, die eine gemeinsame Schwenkachse für die
Kopfstütze relativ zur Rückenlehne bilden, und wenn die beiden
Achsstummel in Aussparungen einrastbar bzw. eingerastet sind,
die an den voneinander abgewandten Seitenflächen des oberen
Randabschnittes der Rückenlehne miteinander axial fluchtend
ausgebildet sind. Damit die Kopfstütze mit den beiden einander
zugewandten Achsstummeln in die Aussparungen der Rückenlehne
des Sitzteils des Kindersicherheitssitzes einrastbar und die
Kopfstütze in bezug auf das Sitzteil verschwenkbar ist, weist
der Bezug der Kindersicherheitssitzes entsprechende Löcher auf,
durch die die Achsstummel der Kopfstütze durchsteckbar sind.
Bei einer richtigen Plazierung der Löcher im Bezug kann die
Kopfstütze problemlos verschwenkt werden, ohne daß der Bezug
beeinträchtigt wird.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles des
erfindungsgemäßen Kindersicherheitssitzes.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht des Kindersicherheitssitzes, wobei
der Kindersicherheitssitz am oberen Randabschnitt des
Sitzteils aufgeschnitten gezeichnet ist, und
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Schnittlinie II-II in Fig. 1
in einem größeren Maßstab, wobei das Verbindungselement
zwischen der Kopfstütze und der Rückenlehne
abschnittsweise und der obere Randabschnitt der
Rückenlehne des Kindersicherheitssitzes abschnittweise
und geschnitten dargestellt sind.
Fig. 1 zeigt einen Kindersicherheitssitz 10 mit einem Sitzteil
12 und einem Grundteil 14, wobei das Sitzteil 12 in bezug auf
das Grundteil 14 zwischen einer aufrechten Sitzposition und
mindestens einer Ruhe- bzw. Liegeposition verstellbar und in
der jeweiligen Position arretierbar ist. Eine Vorrichtung zum
Verstellen und Arretieren des Sitzteiles 12 relativ zum
Grundteil 14 ist beispielsweise in der DE 35 14 208 C2
offenbart.
Das Sitzteil 12 weist eine Rückenlehne 16 auf, von deren oberem
Randabschnitt 18 eine Kopfstütze 20 wegsteht. Die Kopfstütze 20
ist mit der Rückenlehne 16 bzw. dem oberen Randabschnitt 18 der
Rückenlehne 16 mittels zweier seitlicher Verbindungselemente 22
verbunden. Die Kopfstütze 20 kann durch geeignete Ausbildung
bzw. durch geeignete Ausbildung der Verbindungselemente 22
höhenverstellbar sein. Derartige höhenverstellbare Kopfstützen
sind beispielsweise aus dem Automobilbau an sich bekannt, so
daß es sich erübrigt, hierauf detaillierter einzugehen.
Wie aus Fig. 2 deutlich ersichtlich ist, steht von jedem
Verbindungselement 22, von denen in Fig. 2 eines abschnittweise
gezeichnet ist, ein Achsstummel 24 weg, wobei die beiden
Achsstummel 24 einander zugewandt sind und miteinander axial
fluchten. Die beiden Achsstummel 24 legen somit eine
Schwenkachse 26 fest, um welche die Kopfstütze 20 relativ zur
Rückenlehne 16 bzw. zum oberen Randabschnitt 18 der Rückenlehne
16 des Kindersicherheitssitzes 10 verschwenkbar ist. Jeder
Achsstummel 24 ist in eine Aussparung 28 einrastbar bzw.
eingerastet, die am oberen Randabschnitt 18 der Rückenlehne 16
miteinander axial fluchtend vorgesehen sind, so daß die beiden
voneinander abgewandten Aussparungen 28 in der Rückenlehne 16
die gemeinsame Schwenkachse 26 festlegen.
Die Rückenlehne 16 bzw. ihr oberer Randabschnitt 18 ist an den
einander gegenüberliegenden Seitenflächen 30 jeweils mit einer
Ausnehmung 32 ausgebildet, die durch zwei Anlageflächen 34 und
36 (siehe Fig. 1) begrenzt ist. Die Anlageflächen 34 und 36
schließen miteinander einen spitzen Winkel ein und begrenzen
die Schwenkbeweglichkeit der Kopfstütze 20 um die Schwenkachse
26 herum. An der vorderseitigen Auflagefläche 36 der Ausnehmung
32 ist eine elastisch nachgiebiges Element 38 befestigt, bei
dem es sich beispielsweise um einen kissenförmigen
Moosgummikörper handeln kann. Von dem Achsstummel 24 des
Verbindungselementes 22 steht in die gleiche Richtung wie das
Verbindungselement 22 ein Anschlagteil 40 (siehe Fig. 2) weg,
das am elastisch nachgiebigen Element 38 zur Anlage kommt, wenn
die Kopfstütze 20 nach vorne geschwenkt wird. Das kann
insbesondere dann der Fall sein, wenn das Sitzteil 12 des
Kindersicherheitssitzes 10 in bezug auf das Grundteil 14 von
der in Fig. 1 gezeichneten Sitzposition in eine Ruhe- bzw.
Liegeposition verschwenkt wird, in welcher die Kopfstütze 20
gegen den Rückenlehnenpolster eines Fahrzeugsitzes gepreßt
wird, auf dem der Kindersicherheitssitz 10 befestigt ist. Wenn
der Kindersicherheitssitz 10 aus dieser Ruhe- bzw.
Liegeposition wieder in die mindestens eine Sitzposition
zurückgestellt wird, so daß die Kopfstütze 20 nicht länger am
Rückenlehnenpolster des Fahrzeugsitzes anliegt bzw. gegen den
Rückenlehnenpolster des Fahrzeugsitzes gepreßt wird, erfolgt
durch die Entspannung des elastisch nachgiebigen Elementes 38
eine Rückstellung der Kopfstützes 20 in die in Fig. 1
gezeichnete Ausgangslage.
In Fig. 2 ist mit einer strichlierten Linie der Bezug 42 des
Kindersicherheitssitzes 10 angedeutet, wobei der Bezug 42 mit
Löchern 44 versehen ist, von denen in Fig. 2 eines sichtbar ist.
Durch die Löcher 44 im Bezug 42 sind die Achsstummel 24
durchgesteckt, so daß die Verbindungselemente 22 und damit die
Kopfstütze 20 relativ zur Rückenlehne 16 des
Kindersicherheitssitzes 10 verschwenkt werden können, ohne daß
es zu einer Beschädigung bzw. Beeinträchtigung des Bezuges 42
des Kindersicherheitssitzes 10 kommt.
Claims (4)
1. Kindersicherheitssitz mit einem auf einem Grundteil (14)
angeordneten Sitzteil (12), das relativ zum Grundteil
(14) in verschiedenen Positionen verstell- und
arretierbar ist, wobei das Sitzteil (12) eine Rückenlehne
(16) aufweist, von deren oberem Randabschnitt (18) eine
Kopfstütze (20) wegsteht,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kopfstütze (20) am oberen Randabschnitt (18) der
Rückenlehne (16) verschwenkbar vorgesehen ist.
2. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kopfstütze (20) und/oder die Rückenlehne (16) zur
Rückstellung der Kopfstütze (20) in ihre Ausgangslage
mindestens ein elastisch nachgiebiges Element (38)
aufweist.
3. Kindersicherheitssitz nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das/jedes elastisch nachgiebige Element (38)
kissenförmig ausgebildet ist.
4. Kindersicherheitssitz nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kopfstütze (20) zwei einander zugewandte und
miteinander axial fluchtende Achsstummel (24) aufweist,
die eine gemeinsame Schwenkachse (26) für die Kopfstütze
(12) relativ zur Rückenlehne (16) bilden, und daß die
beiden Achsstummel (24) in Aussparungen (28) einrastbar
bzw. eingerastet sind, die an den voneinander abgewandten
Seitenflächen (30) des oberen Randabschnittes (18) der
Rückenlehne (16) miteinander axial fluchtend ausgebildet
sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE3931436A DE3931436A1 (de) | 1989-09-21 | 1989-09-21 | Kindersicherheitssitz |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE3931436A DE3931436A1 (de) | 1989-09-21 | 1989-09-21 | Kindersicherheitssitz |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE3931436A1 true DE3931436A1 (de) | 1991-04-11 |
Family
ID=6389837
Family Applications (1)
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---|---|---|---|
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Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3931436A1 (de) |
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-
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- 1989-09-21 DE DE3931436A patent/DE3931436A1/de not_active Withdrawn
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