DE7739993U1 - Kopfstuetze fuer fahrzeuge - Google Patents
Kopfstuetze fuer fahrzeugeInfo
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Description
MM ti
Die Erfindung betrifft eine Kopfstütze für Fahrzeuge, insbesondere
Kraftfahrzeuge, mit einem hohlen Polsterträger, einem bügeiförmigen Halter, der im Bereich seiner beiden Schenkel
reibschlüssig zwischen Wangen schwenkbar gelagert ist, und je einem am einen Ende des Schwenkbereiches des Polsterträgers an
dessen Vorderwand anliegenden Anschlagkörper für jeden Schenkel des Halters.
Bei einer bekannten Kopfstütze dieser Art liegt der Anschlagkörper
am anderen Ende des Schwenkbereiches an der Rückwand des Polsterkörpers an. Der Polsterkörper muß daher sowohl im Bereich
seiner Vorderwand als auch seiner Rückwand so ausgebildet sein, daß auch hohe Abstützkräfte, wie sie beispielsweise bei einem
Aufprall auftreten können, vom Polsterkörper aufgenommen werden können und daß die durch den Anschlagkörper bedingte Versteifung
nicht zu Verletzungen führen kann.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Kopfstütze zu schaffen, bei der trotz einer möglichst einfachen Ausbildung
des Polsterträgers die vorhandenen Anschlagkörper nicht störend in Erscheinung treten. Diese Aufgabe ist mit den Merkmalen des
Anspruches 1 gelöst.
Da die die Anschlagkörper bildenden Verbindungskörper nur in Anlage an die eine Wand kommen, braucht nur diese ausreichend hoch belastbar
ausgebildet zu sein. Die andere Seite kann hingegen so ausgebildet werden, daß eine möglichst hohe Sicherheit gegen Verletzungen beim Aufprall
vorhanden ist, was beispielsweise durch eine ausreichende Verformbarkeit
erreicht werden kann. Eine relativ steife Ausbildung der Vorderwand ist bei Kopfstützen für die vorderen Sitze nicht störend, da Kopfstützen auf der
Vorderseite mit einer starken Polsterauflage versehen sind. Hingegen wird hier angestrebt, die Polsterauflage auf der Rückwand wesentlich schwächer
dimensionieren zu können. Bei einer Kopfstütze für die Rückseite ist dagegen eine steife Ausbildung der Rückwand nicht störend. Ein weiterer,
wesentlicher Vorteil besteht darin, daß wegen der unterschied-
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lichen Beanspruchung der Vorderwand und der Rückwand des Polsterkörpers dieser aus zwei Teilen zusanmengesetzt werden kann. Dies ist sowohl für die
Herstellung aus Metall als auch aus Kunststoff vorteilhaft. Insbesondere bei
einer Kunststoff-Ausführung ermöglicht die zweiteilige Ausbildung der beiden
Teile eine wirtschaftlichere Fertigung.
Vorzugsweise bestehen auch die Verbindungskörper aus Kunststoff. Es ist dann aus Fertigungsgründen zweckmäßig, die Anschlagflächen
an zwei zur Vorderwand hin vorspringenden Rippen vorzusehen.
Die Verbindungskörper bieten in besonders einfacher Weise die Möglichkeit, in ihnen die Schenkel des Halters längsverschiebbar
sowie in wählbarer Stellung feststellbar zu lagern. Die erforderliche Höhenverstellung kann dann im Bereich des oberen Endes
der Schenkel erfolgen, so daß die unteren Schenkel unverstellbar mit der Rückenlehne des zugeordneten Sitzes verbunden
sein können. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den Schutz vor Verletzungen beim Aufprall einer Person auf die Rückseite
der Rückenlehne von Vorteil.
Um nicht nur den Aufwand für den Polsterträger möglichst gering zu halten, sondern auch denjenigen für den Halter, sind bei
einer bevorzugten Ausführungsform die beiden Schenkel an ihrem
oberen Ende mit einem sich vom einen zum anderen Schenkel erstreckenden Flachstab verbunden.
Die Wangen zur Lagerung der Verbindungskörper können, wenn der Polsterträger aus Blech besteht, an diesen angeschweißt sein
oder durch Zungen gebildet sein, welche aus dem Polsterkörper ausgeschnitten und herausgebogen sind. Besteht der Polsterträger
aus Kunststoff, dann sind vorteilhafterweise die Wangen an den die Vorderwand bildenden Teil des Polsterkörpers angeformt.
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Im folgenden ist die Erfindung anhand von zwei in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen im einzelnen erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt eines ersten Ausführungsbeispiels in einer Ebene, auf der die Schwenkachse senkrecht
steht, bei zwei unterschiedlichen Stellungen der Kopfstütze,
Fig. 2 einen vergrößert dargestellten Schnitt durch einen der Verbindungskörper,
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III - III der Fig. 2,
Fig. U einen Schnitt durch ein zweites Ausführungsbeispiel in einer Ebene, auf der die Schwenkachse
senkrecht steht,
t Fig. 5 einen auseinandergezogen dargestellten Schnitt
durch den Polsterträger des zweiten Ausführungsbeispiels ,
Fig. 6 einen Schnitt in einer zur Unterseite des Polsterträgers parallelen Ebene durch den Polsterträger
des zweiten Ausführungsbeispiels.
Die in Fig. 1 dargestellte Kopfstütze für einen Kraftfahrzeugsitz weist einen aus Blech hergestellten Polsterträger 1 auf,
der ein U-ähnliches Querschnittsprofil hat. Die Seitenränder
der Vorderwand 2 und der Rückwand 3 sind gegeneinander hin unter Bildung einer Abrundung abgebogen, ohne den Polsterträger seitlich
und unten/^S^e^s^hließen. Im Inneren des Polsterträgers 1,
und zwar in der unteren, durch die parallel verlaufenden Abschnit te der Vorderwand 2 und der Rückwand 3 begrenzten Hälfte , sind
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symmetrisch bezüglich der Quermittelebene zwei gleich ausgebildete
Paare von Lagerwangen 4 angeordnet. Jedes Wangenpaar wird im Ausführungsbeispiel durch einen aus Blech gebogenen, rechteckförmigen
Rahmen gebildet, dessen beide Schmalseiten an der Vorder wand 2 bzw. Rückwand 3 anliegen und mit diesen punktverschweißt
sind. Die Lagerwangen 4 sind mit einer Bohrung versehen, welche, wie Fig. 1 zeigt, näher an der Vorderwand 2 als an der Rückwand 3
liegt. Die Bohrungen fluchten miteinander und ihre Längsachsen liegen parallel zur Oberseite und Unterseite des Polsterträgers 1
sowie in einer zur Längsmittelebene parallelen Ebene.
Der Polsterträger 1 ist höhenverstellbar und schwenkbar mit zwei gleich ausgebildeten/Tragstangen 5 verbunden, die an ihrem oberen^
in das Innere des Polsterträgers 1 eingreifendennmfttels eines
Flachstabes 61 fest miteinander verbunden sind. Die höhenverstellH
bare Verbindung der beiden Tragstangen 5 mit dem Rahmen der zugeordneten Rückenlehne ist im Ausführungsbeispiel in der Weise ausgebildet,
daß zwei starr mit der oberen Traverse des Lehnenrahmens verbundene Hülsen vorgesehen sind, welche den unteren Endabschnitt
je einer der beiden Tragstangen 5 aufnehmen. Dieser Endabschnitt ist mit einer Rastnut versehen, in welche eine in einem Schlitz
der Hülse geführte Rastfeder eingreift.
Der obere Endabschnitt jeder Tragstange 5 ist längsverschiebbar in einer Führungsbohrung 7 eines einstückig ausgebildeten, aus Kunststoff
hergestellten Verbindungskörpers 8 geführt. Der die Führungsbohrung 7 enthaltende
Teil des Verbindungskörpers 8 ist in der Art einer Hülse ausgebildet. An das obere Ende dieses Teils ist eine Nabe 9 angeformt. Die Längsachse von
deren Bohrung 9' verläuft im rechten Winkel zur Längsachse der Führungsbohrung
7. Ferner ist, wie Fig. 1 zeigt, die Bohrung 91 so weit gegenüber der
Längsachse der Führungsbohrung 7 in radialer Richtung versetzt, daß der obere Endabschnitt 6 der Führungss1:ange 5 die Nabe 9 noch passieren kann. Mittels
einer die Nabenbohrung 91 und die zugeordneten Lagerwangen durchdringenden
Schraube und einer Mutter werden zur Erzielung des erforderlichen Reibschlusses die beiden Lagerwangen gegen die eine bzw. andere Stirnfläche der Nabe 9
gedrückt. An den die Führungsbohrung 7 bildenden
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ι · · < ι ι r
Teil des Verbindungskörpers 8 und die Nabe 9 sind zwei voneinander
parallel verlaufende Rippen 11 angeformt, die in Ebenen parallel zur Längsachse der Führungsbohrung 7 liegen und in die
die beiden Endabschnitt der Nabe 9 übergehen, deren Längsachse senkrecht auf diesen Rippen steht. Die Rippen 11 erstrecken sich
nach oben über die Führungsbohrung 7 hinaus und sind auf ihrer der Vorderwand 2 des Polsterträgers 1 zugekehrten Schmalseite
je mit zwei Anschlagflächen 10 und 10' versehen. Die Anschlagfläche
10 liegt höher, die Anschlagfläche 10' tiefer als die
Nabe 9, und sie sind gegenüber der Längsachse der Führungsbohrung 7 so geneigt, daß die Anschlagfläche 10 vollflächig an der
Innenseite der Vorderwand 2 anliegt, wenn der Polsterträger 1 in seiner hinteren Endstellung steht, und die Anschlagfläche 10'
vollflächig an der Innenweite der Vorderwand 2 des Polsterträgers anliegt, wenn dieser in seiner vorderen Endstellung steht.
Die Anschlagfläche 10 begrenzt also die Schwenkung des Polsterträgers
1 im Uhrzeigersinn bei einer Blickrichtung gemäß Fig.l, die Anschlagfläche 10' eine Schwenkung entgegen dem Uhrzeigersinn
bei gleicher Blickrichtung durch eine Anlage an der Vorderwand 2.
Unterhalb der Nabe 9 ist der Verbindungskörper 8 mit einem in die Führungsbohrung 7 hineinreichenden Schlitz 12 versehen, in
dem der eine Schenkel einer haarnadelförmigen Rastfeder 13 liegt, deren anderer Schenkel auf der Rückseite des Verbindungskörpers
anliegt. 7 Tragstangen sind in dem in den Polsterträger 1 ragenden Endabschnitt auf ihrer Vorderseite mit in Stangenlängsrichtung
im Abstand voneinander liegenden Rastnuten IU versehen, in welche der im Schlitz 12 liegende Schenkel der Rastfeder
13 einrasten kann, um die Kopfstütze in der gewählten Höhe zu halten.
Auf den Polsterträger 1 ist ein Polsterkörper 15 aufgelegt, der den Polsterträger 1 allseitig abdeckt. Die Stärke des Polsterkörpers
15 ist auf der Vorderseite wesentlich größer als auf der
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Rückseite. Die Versteifung der Vorderwand 2 durch die Anschlagflächen
10 und 10' in einer der beiden Endstellungen des Polsterträgers
1 beeinträchtigt daher die Sicherheit beim Aufprall mit dem Kopf auf die Vorderwand nicht.
Das in den Fig. 4 bis 6 dargestellte zweite Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem ersten Ausführungsbeispiel nur durch
eine andere Ausbildung des Polsterträgers 101. Wegen der Ausbildung
der Tragstangen 105, der Verbindungskörper 108 und des Polsterkörpers 115 wird deshalb auf die Erläuterungen der entsprechenden
Bauteile zusammen mit dem ersten Ausführungsbeispiel verwiesen.
Der Polsterträger 101 ist in einer parallel zu seiner Schwenkachse
liegenden Ebene geteilt. Der die Vorderwand 102 aufweisende vordere Teil ist als Ganzes mit 120, der die Rückwand 103
aufweisende Teil als Ganzes mit 121 bezeichnet.
Der vordere Teil 120 hat die Form einer Schale mit hochgestellter,
umlaufender Seitenwand 12 2. Letztere bildet, wie insbesondere Fig. 5 zeigt, auf ihrer Außenseite im Abstand von ihrem freien
Rand eine Stufe 123, was im Ausführungsbeispiel durch eine verminderte Wandstärke in der Zone zwischen der Stufe und dem freien
Rand erreicht wird. In den den Polsterträger seitlich begrenzenden Wandteilen weist diese Zone verminderter Wandstärke je zwei
an die Stufe angrenzende Vertiefungen oder Durchbrüche 124 auf.
Außerdem sind diese Wandteile mit je einer sich vom freien Rand zum Boden hin erstreckenden, im Ausführungsbeispiel halbkreisförmigen
Aussparung 125 versehen, welche auf die in der unteren Hälfte des Vorderteils 120 an die Innenseite der den Boden der
Schale bildenden Vorderwand 102 angeformt^ Lagerwangen 104 ausgerichtet sind. Diese Lagerwangen 104 werden durch je zwei
Paare von angeformten Rippen gebildet, deren Abstand voneinander auf die axiale Länge der Nabe 109 des zugeordneten Verbindungskörpers 108 abgestimmt ist. Das Zentrum der Lagerbohrung der
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I 1 *
( I t
Lagerwangen liegt etwa in Höhe des freien Randes der Seitenwand 122. Oberhalb der Lagerwangen 10t sind an die Innenseite
der Vorderwand 102 parallel zur Schwenkachse verlaufende Versteifungsrippen 126 angeformt.
Der hintere Teil 121 des Polsterträgers 101 ist ebenfalls als Schale mit hochgestelltem Seitenrand 127 ausgebildet. Er unterscheidet
sich, wie insbesondere Fig. 5 zeigt, vom vorderen Teil
120 durch eine wesentlich geringere Wandstärke und eine wesentlich
größere Höhe des Seitenrandes 127. Die Wandstärke ist gleich der Höhe der Stufe 123, an welcher der die Randzone verminderter
Wandstärke des vorderen Teils 120 übergreifende freie Rand der Seitenwand 127 Anschlag findet. An der Innenseite der Seitenwand
127 angeformte, hakenförmige Vorsprünge 128 sind auf die Durchbrüche 124 ausgerichtet und schnappen in diese ein, wenn
die beiden Teile des Polsterträgers zusammengesetzt werden.
Wie Fig. 6 zeigt, ist die Seitenwand 127 des hinteren Teils
121 in dem die Unterseite des Polsterträgers bildenden Abschnitt mit zwei vom freien Rand her gegen den die Rückwand 103 bildenden
Boden der Schale eindringenden Aussparungen 129 versehen, welche auf die Tragstangen,105 ausgerichtet sind und diesen den Freiraum
geben, den sie/eine Schwenkung des Polsterträgers 101 von der einen in die andere Endlage benötigen. Im übrigen ist der
Polsterträger 101 auf seiner Unterseite vollständig geschlossen. Auch seitlich ist er mit Ausnahme je einer durch die Aussparungen
125 gebildeten öffnung vollständig geschlossen. Dies erhöht
die Sicherheit gegen Verletzungen beim Aufprall auf die Kopf · stütze. Zu einer erhöhten Sicherheit gegen Verletzungen beim Aufprall
auf die Kopfstütze trägt aber auch die Ausbildung des hinteren Teils 121 des Polsterträgers bei. Da sich die Anschlagflächen
der Verbindungskörper 108 nur an der Vorderwand 102 abstützen können, kann die Rückwand 103 einen relativ großen Abstand
von den Verbindungskörpern 108 sowie eine relativ geringe Wandstärke aufweisen. Der hintere Teil 121 des Polsterträgers 101
hat deshalb eine relativ große Nachgiebigkeit, wodurch bei einem Aufprall der Stoß wesentlich stärker gedämpft wird als bei einer
relativ starren Ausbildung der Rückwand. Der Polsterträger 101 braucht daher nur im Bereich der Vorderwand 102, nicht aber auch
im Bereich der Rückwand 103, von einer verhältnismäßig dicken Polsterschicht bedeckt zu sein.
Wären die beiden Teile 120 und 121 des Polsterträgers durch ein Filmscharnier miteinander verbunden, das beispielsweise an der
Oberseite des Polsterträgers vorgesehen sein könnte, dann könnten im übrigen die beiden Teile wie vorstehend beschrieben ausgebildet
sein.
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Claims (9)
1. Kopfstütze für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, mit einem
hohlen Polsterträger, einem bügeiförmigen Halter, der im Bereich seiner beiden Schenkel reibschlüssig zwischen Wangen schwenkbar
gelagert ist, und je einem am einen Ende des Schwenkbereiches
des PolsteTträgers an dessen Vorderwand anliegenden Anschlagkörper für jeden Schenkel des Halters, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Anschlagkörper als reibschlüssig schwenkbar zwischen den Wangen (H;10H) gelagerte, mit ihrer Schwenkachse die Schwenkachse des Polsterträgers (l;101) definierende Verbindungskörper (8;1O8) ausgebildet sind, die je einen den zugeordneten Schenkel (5;1O5) des Bügels (5,16) aufnehmenden Führungskanal (7) aufweisen sowie auf der der einen Wand (2;102) zugekehrten Seite mit
des PolsteTträgers an dessen Vorderwand anliegenden Anschlagkörper für jeden Schenkel des Halters, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Anschlagkörper als reibschlüssig schwenkbar zwischen den Wangen (H;10H) gelagerte, mit ihrer Schwenkachse die Schwenkachse des Polsterträgers (l;101) definierende Verbindungskörper (8;1O8) ausgebildet sind, die je einen den zugeordneten Schenkel (5;1O5) des Bügels (5,16) aufnehmenden Führungskanal (7) aufweisen sowie auf der der einen Wand (2;102) zugekehrten Seite mit
je wenigstens zwei Anschlagflächen (10,10·) versehen sind, welche
höher bzw. tiefer als die Schwenkachse angeordnet sind und am
einen bzw. anderen Ende des Schwenkbereiches des Polsterträgers | an dieser Wand (2; 102) anliegen. j
einen bzw. anderen Ende des Schwenkbereiches des Polsterträgers | an dieser Wand (2; 102) anliegen. j
2. Kopfstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die j
Anschlagflächen (10,10') an zwei zur Wand (2;102)hin vor- j
springenden Rippen (11) der Verbindungskörper (8;108) vorgesehen
s ind. :
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Telefonische Auskünfte und Aufträge sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich
3t Kopfstütze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
der Verbindungskörper (8) längsverschiebbar sowie in wählbarer Stellung feststellbar auf dem zugeordneten Schenkel (5) gelagert ist.
4. Kopfstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß beide Schenkel (5) an ihrem oberen Ende mit einem sich vom einen zum anderen Schenkel erstreckenden Stab (6) fest
verbunden sind.
5. Kopfstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Polsterträger (IOD in Richtung der Schwenkachse geteilt ist.
6. Kopfstütze nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß beide Teile (120,121) des Folsterträgers (IOD aus Kunststoff bestehen.
7. Kopfstütze nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Wangen (104) zur Lagerung der Verbindungskörper (108) an den die
Vorderwand (Io2) aufweisenden Teil (12o) des Polsterträgers (lol)
angeformt sind.
8. Kopfstütze nach Anspruch 6 oder 7, gekennzeichnet durch mehrere
die beiden Teile (120,121) des Polsterträgers (IOD zusammenhaltende
Schnappverbindungen (124,128).
9. Kopfstütze nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Teile des Polsterträgers durch wenigstens ein Filmscharnier miteinander verbunden sind.
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Also Published As
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