DE3925779A1 - Unmittelbar zugaengliche fussbodenplatte - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Trägerplatte, die für einen
frei zugänglichen Fußboden eines automatisierten Büroraums,
ein gewöhnliches Büro oder dergleichen, Verwendung findet
und hat eine Trägerplatte zum Gegenstand, die auf der
Fußbodenoberfläche stabil ist, selbst wenn der Boden unter
der Platte Fehler hinsichtlich der Flachheit
(Unregelmäßigkeiten) aufweist.
Das übliche Trägerplattenprodukt (Fußbodenplatte), die aus
metallischem Material wie Stahlblech, Aluminiumlegierung
oder dergleichen, hergestellt ist, war so aufgebaut, daß
eine im wesentlichen rechtwinklige oberseitige Platte
integral mit einer Bodenplatte von einer verstärkten
konkaven/konvexen Struktur ist, während dekoratives
Material wie Teppiche und überlappendes synthetisches Harz
an der Oberfläche der kopfseitigen Platte zum Haften
gebracht wird. Da die übliche Trägerplatte (slab board) aus
einer vollständig geraden Ebene hergestellt wurde, selbst
wenn die Höhen der vier Ecken ungleichförmig waren, konnte
die Trägerplatte nicht stabil sein; daher war Präzision in
der Flachheit des Paneels bei der Herstellung besonders
gefordert. Es stellten sich darüber hinaus gewisse Probleme
bei der Konstruktion ein, wenn die Unterlage für die Platte
Fehler in der Flachheit aufwies: die Bodenoberfläche konnte
nicht stabil sein; das Einstellen dieser Stabilität machte
einen beachtlichen Zeitraum erforderlich.
Unter Berücksichtigung, daß die Trägerplatte in Transport
und Konstruktion leichter ist, wenn sie von rechtwinkliger
Konfiguration ist und preiswerter ist als eine dreieckige
Trägerplatte, während die dreieckige Trägerplatte (slab
board) eine Dreipunktlagerung zur Stabilität beiträgt, so
daß die StabilitätseinsteIlung nicht notwendig wird, wurde
erfindungsgemäß eine Trägerplatte mit beiden Vorteilen der
dreieckigen und rechtwinkligen Konfiguration entwickelt.
Die Konstruktion war derart, daß ein Bodenpaneel bestehend
aus einer rechtwinkligen oberseitigen Platte und einer
rechtwinkligen bodenseitigen Platte entweder hinsichtlich
der oberseitigen Platte oder hinsichtlich der bodenseitigen
Platte quer über die diagonal sich gegenüberliegenden Ecken
abgeteilt war, um Diagonalrippen zu bilden (japanische
nicht geprüfte Patentveröffentlichung 63-70 763) .
Unter den früher entwickelten Trägerplatten umfaßt eine
Trägerplatte mit einer diagonal quer zu den sich
gegenüberliegenden Ecken unterteilte dünne oberseitige
Platte eine integral ausgebildete rechteckige Bodenplatte,
die die Flexibilitätsfunktion erbrachte, so daß die
Trägerplatte auf die Plattengründung paßt und die
Stabilität sowie die gewünschte Festigkeit sicherstellt, um
zu verhindern, daß die frei zugängliche Bodenplatte eine
übermäßige Deformation zeitigte, sobald ein unterteilter
Abschnitt der kopfseitigen dünnen Platte unter Abstand
angeordnet war, wodurch eine Dicke des verwendeten
Stahlblechs aufrechterhalten wurde, die oberhalb eines
bestimmten Betrags lag. Somit war das Gewicht größer als
das der nicht unterteilten Trägerplatte.
Im übrigen wurden zahlreiche Untersuchungen nach
Einreichung der oben genannten Patentanmeldung vorgenommen:
dabei ergab sich, daß die Unregelmäßigkeiten der
Bodenoberfläche bei 0,5 bis 1 mm, zumindest aber in diesem
Bereich, lagen. Es wurde auch klar, daß die frei
zugängliche Trägerplatte stark genug war, wenn die
Eintiefung unter einer Last von 300 kg 2 mm oder weniger
betrug.
In der vorerwähnten japanischen Patentanmeldung bestand die
Möglichkeit, da das Gewicht der Trägerplatte groß war, daß
die Trägerplatte nicht nur oben, sondern auch unten in den
Verformungszustand überging, so daß das Verformen oft
während des Transportes auftrat, was leicht zu einem Fehler
in der Dauerverformung führte.
Somit wurde versucht, eine Trägerplatte zu entwickeln, die
von geringem Gewicht war und bei der es unwahrscheinlich
war, daß sie sich permanent verformte, wenn sie
beispielsweise auf dem Transportweg gehandhabt wurde,
während sie stabil, selbst auf Unregelmäßigkeiten,
ausgebildet war.
Als Ergebnis der in vielerlei Hinsicht vorgenommenen
Untersuchungen zur Lösung der oben genannten Probleme wurde
die frei zugängliche Trägerplatte gemäß der oben genannten
japanischen Patentanmeldung verbessert und umfaßt ein
rechtwinkliges Bodenpaneel bestehend aus einer oberseitigen
oder kopfseitigen Platte 1 (top sheet) und einer
Bodenplatte 2 mit abgeteiltem Abschnitt 5, der diagonal
quer über die sich gegenüberliegenden Ecken der
oberseitigen Platte 1 ausgebildet war, wobei unterteilte
Stirnrandteile 8; 8 des abgeteilten Abschnitts 5 einander
kontaktierend gegenüberstehen, so daß die Stahlplatte der
Bodenplatte gegenüber diesem abgeteilten Abschnitt flexibel
genug ist, damit die gesamte rechtwinklige Bodenplatte auf
die Unregelmäßigkeiten des Fußbodens paßt.
Wenn gesagt wird, daß die abgeteilten Stirnkanten 8; 8
einander kontaktierend gegenüberstehen, so bedeutet dies,
daß diese kontaktierenden Ränder unter Abstand zueinander
angeordnet sind und einen Raum von 0,5 mm oder dergleichen
ohne Last definieren, so daß sie eng miteinander
kontaktieren können, selbst wenn nur eine geringe Last
hierauf ausgeübt wird, d.h., daß die abgeteilten
Stirnränder 8; 8 so unter geringem Abstand zueinander
angeordnet sind, daß sie kontaktiert werden, wenn die
Oberseite der frei zugänglichen Trägerplatte eine gewisse
Last hierauf aufweist. Wenn der Raum zwischen den
abgeteilten Stirnrandteilen in diesem Kontaktverhältnis 0
bis 0,2 mm bei einer Trägerplatte einer Größe von
500×500 mm bis 600×600 mm ausmacht, dann hat sich
herausgestellt, daß die Trägerplatte adäquat auf die oben
genannten gewöhnlichen Unregelmäßigkeiten (0,5 bis 1,0 mm)
paßt. Zusätzlich müssen diese Randkantenteile nicht über
eine volle Länge des abgeteilten Abschnitts sondern nur
über einen Teil hiervon in kontaktierendem Verhältnis
stehen.
Wenn darüber hinaus erfindungsgemäß eine rechtwinklige
Konfiguration offensichtlich als Quadrat anzusehen ist, ist
ein Rechteck mit unterschiedlichen Abmessungen in Länge und
Breite sowie ein Quadrat mit geringfügig abgeschrägten
Ecken hierunter ebenfalls zu verstehen.
Die frei zugängliche Trägerplatte nach der Erfindung der
oben genannten Konstruktion ist so ausgebildet, daß der
Diagonalteil der Bodenplatten entsprechend dem diagonal
unterteilten Abschnitt der oberseitigen Platte als
Scharnier zum Kontaktieren der oberseitigen Platte unter
Null-Last oder bei Aufbringung einer geringen Last dient,
wobei die gegenseitige Gegenkraft der oberseitigen und
bodenseitigen Platten merklich die Eindrückung vermindert,
die durch irgend eine weiter hinzugefügte Last
hervorgerufen wird. Anders ausgedrückt: die Trägerplatte
hat fast die gleiche Festigkeit wie die Trägerplatte mit
nicht unterteilter kopfseitiger Platte. Wenn also selbst
die kopfseitige Platte dünner als bei der früheren
japanischen Patentanmeldung ist, so läßt sich die
geforderte Festigkeit der Trägerplatte in verläßlicher
Weise erreichen. Was die Unregelmäßigkeiten (0,5 bis 1,0 mm
wie vorher erwähnt) angeht, so kann die Trägerplatte auch
zu diesen passen bzw. diese kompensieren, um stabil
konstruiert zu sein.
Obwohl weiterhin die Trägerplatte nach der Erfindung nach
unten wie beschrieben um einen geringen Grad verformt wird,
kann ihre Verformung nach oben groß sein und für den Fall,
daß die Trägerplatte sich auf einer extrem großen
Unregelmäßigkeit (beispielsweise 3 bis 5 mm) befindet, kann
sie um einen Winkel von 90° gedreht werden, so daß sie
stabil in beiden Richtungen abgesetzt werden kann, wodurch
in der Konstruktion keine ernsten Schwierigkeiten
hervorgerufen werden.
Beispielsweise Ausführungsformen der Erfindung sollen nun
mit Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert
werden. Diese zeigen in:
Fig. 1 einen vergrößerten Schnitt längs der Linie A-A in
Fig. 2 einer Ausführungsform der Erfindung;
die Fig. 2, 3 und 4 sind Draufsichten und zeigen die
Ausführungsform der Trägerplatte, wobei das Abdeckmaterial
teilweise fortgelassen wurde;
die Fig. 5 bis 8 sind vergrößerte Schnittdarstellungen
und zeigen den abgeteilten Abschnitt einer kopfseitigen
Platte und
Fig. 9 ist eine perspektivische Darstellung einer
Bodenplatte.
Eine frei zugängliche Trägerplatte umfaßt ein
Stahlbodenpaneel, das aus einer rechtwinkligen kopfseitigen
Platte 1 und einer rechtwinkligen bodenseitigen Platte 2
(sheet 1; sheet 2) aufgebaut ist, wobei auf dem Bodenpaneel
gewisse flexible Abdeckungen, beispielsweise Teppiche, als
Abdeckmaterial 4 zum Haften gebracht sind. Die kopfseitige
Platte 1 zeichnet sich dadurch aus, daß sie quer über die
diagonal sich gegenüberliegenden Ecken oder im wesentlichen
quer über diese Ecken in zwei praktisch dreieckige Stücke
unterteilt ist, die rechtwinklig mit abgeteilten Endkanten
8 eines abgeteilten Abschnitts 5 gegeneinander anstoßend
gehalten werden. Nach dieser Ausführungsform hat die
oberseitige Platte eine Dicke von 1,2 bis 1,4 mm (eine
Dicke der üblichen nicht unterteilten kopfseitigen Platte
liegt bei 1,2 bis 1,6 mm und eine Dicke der kopfseitigen
Platte in der vorgenannten Patentanmeldung bei 2,3 mm),
während die bodenseitige Platte eine Dicke von 1,2 mm
aufweist. Darüber hinaus werden der Teppich und die
kopfseitige Platte vermittels adhäsiven Klebstoffs zum
Haften gebracht. Dieser adhäsive Klebstoff wird nicht über
die gesamte Platte aufgebracht, sondern es werden haftende
Teile 11 längs des Umfangs der Platte, wie gestrichelt in
Fig. 2 gezeigt, vorgesehen. Das heißt, diese Teiladhäsion
ist wünschenswerter, weil das Abdeckmaterial nicht
vollständig in die Unregelmäßigkeiten der kopfseitigen
Platte paßt, wenn adhäsiver Klebstoff über die ganze Platte
aufgebracht wird.
Die freien Zugang bietende Trägerplatte nach der Erfindung
läßt sich aber auch, wie Fig. 3 zeigt, in vier Teile
unterteilen. Nach Fig. 4 können einige Ecken der
kopfseitigen Platte (Bahn) teilweise abgeschnitten sein.
Die abgeteilten stirnseitigen Kanten 8; 8 des abgeteilten
Abschnitts 5 können teilweise nach unten unter Bildung von
Rippen 3 gefaltet oder gebogen sein oder die bodenseitige
Platte (Blech) 2 kann geschnitten und teilweise gehoben
oder erhaben gemacht worden sein, um sie mit der
Bodenfläche der kopfseitigen Platte 1 durch Schweißen zu
verbinden. Außerdem kann ein gesondertes als Rippe
dienendes Element hinzugefügt sein. Werden solche Rippen
3, wie Fig. 8 zeigt, vorgesehen, so ist es wünschenswerter,
die mittleren Teile der Rippen in der gleichen Richtung zu
verformen, um zusätzlich eine Schutzfunktion gegen größere
Bewegungen zu bieten.
Fig. 9 ist eine perspektivische Darstellung und zeigt ein
Beispiel der Fußbodenplatte 2 in der frei zugänglichen
Platte der Fig. 1. Die Ecken der rechtwinkligen
Bodenplatte, die unter der Unterteilungslinie der
kopfseitigen Platte 1 positioniert sind, verfügen über bis
zum Boden durchgehende Schlitze 6. Dann wird ein dem
abgeteilten Abschnitt 5 der kopfseitigen Platte 1
entsprechender Teil 5 mit flacher Oberfläche ausgebildet.
Die bodenseitige Platte (das bodenseitige Blech) kann außer
der dem abgeteilten Abschnitt entsprechende Teil 7 irgendeine
Fläche bzw. Stirnflächenkonfiguration aufweisen,
solange nur die vorbestimmte Konfiguration in verläßlicher
Weise Festigkeit gegen ein Vertiefen der kopfseitigen
Platte 1 und Festigkeit gegen Biegen und Zerstören der
gesamten Trägerplatte liefern kann, wenn diese zur
Benutzung fertiggestellt ist, nachdem eine solche
Bodenplatte und die kopfseitige Platte durch Schweißen
montiert sind.
Eine Hohlraum zwischen der kopfseitigen Platte und der
bodenseitigen Platte der frei zugänglichen Trägerplatte
können erfindungsgemäß mit Ausstopfmaterial gefüllt werden.
Schaumbeton geringen Gewichts, geschäumtes Harz, Holz,
Honigwabenkerne oder dergleichen können als Stopfmaterial
dienen.
Die oben beschriebene frei zugängliche Trägerplatte verfügt
über vier Ecken, die mit Streben 9 versehen sind; weitere
zusätzliche Streben 10 unter geeigneten Intervallen längs
des abgeteilten Abschnitts 5 können geringfügig kürzer als
die Streben auf den vier Ecken ausgebildet werden, wenn es
um weitere Festigkeit geht.
Gegenstand der Erfindung ist auch ein auf einen rohen mit
Unregelmäßigkeiten versehenen Fußboden auflegbarer nur noch
mit Teppich versehener Boden, insbesondere für
automatisierte Büros etc., wobei der Boden aus einer
Unterhaut, einer Oberhaut, wobei die Unterhaut
gegebenenfalls profiliert ausgebildet ist, besteht. Der
Boden ist diagonal geteilt. Hierbei sind die Randkanten
längs der Diagonalen nach unten von der Oberhaut bzw. nach
oben von der Unterhaut umgefalzt, insbesondere wenn
Unterhaut und Oberhaut aus Stahl bestehen. Abstützungen
oder Versteifungen längs der Außenränder und gegebenenfalls
auch in der Mitte können vorgesehen sein. Die Unterhaut ist
durchgehend, gegenüber dem abgeteilten Abschnitt jedoch
flexibel, um Unregelmäßigkeiten des Bodens bzw. Erdbodens
zu kompensieren. Die Unterhaut hat hochgezogene Wandungen
längs ihres Umfangs. Die Unterteilung kann auch diagonal in
vier Stücke erfolgen. Rippenverstärkungen im Mittelteil
können vorgesehen sein. Die Rippenverstärkungen können aus
der Unterhaut herausgebogen oder als gesonderter Körper
vorgesehen sein. Oben nach unten durchgehende Schlitze an
den vier Ecken der Unterhaut können zur Kompensation der
Bewegungen der Oberhaut vorgesehen sein.
Claims (7)
1. Frei zugängliche Platte für ein rechteckiges
Bodenpaneel eine dünne Oberplatte (1) und eine dünne
Bodenplatte (2) umfassend, dadurch gekennzeichnet, daß
ein abgeteilter Abschnitt (5) quer über diagonal sich
gegenüberliegende Ecken der oberen dünnen Platte (1)
ausgebildet ist, wobei unterteilte Stirnkanten (8; 8)
des abgeteilten Abschnitts (5) einander kontaktierend
gegenüberstehen und ein entsprechender Teil (7)
gegenüber diesem abgeteilten Abschnitt (5) so flexibel
ist, daß das gesamte rechtwinklige Paneel zu den
Unregelmäßigkeiten des Fußbodens paßt.
2. Frei zugängliche Platte nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die dünne Bodenplatte (2) vertikale
Wandungen längs des Umfangs aufweist, während innerhalb
eines Bereiches der dünnen Bodenplatte Zugdeformation
vorgesehen ist.
3. Frei zugängliche Platte nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die dünne Oberplatte (1) eine flache
Stahlplatte ist, die quer über diagonal sich
gegenüberliegende Ecken in zwei oder vier Teile
unterteilt ist.
4. Frei zugängliche Platte nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die unterteilten stirnseitigen
Kanten (8; 8) aus der dünnen kopfseitigen Platte (1)
gebildet sind, die teilweise nach unten gefalzt sind.
5. Frei zugängliche Platte nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß Rippen (3) benachbart den
abgeteilten stirnseitigen Kanten längs der abgeteilten
Oberfläche der kopfseitigen dünnen Platte vorgesehen
sind.
6. Frei zugängliche Platte nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rippen (3) aus der dünnen
bodenseitigen Platte geformt sind, die geschnitten und
teilweise aufgerichtet wurden.
7. Frei zugängliche Platte nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rippen (3) gesonderte Elemente
sind, die zwischen der kopfseitigen Platte (1) und der
bodenseitigen Platte (2) vorgesehen sind.
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