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DE3917392A1 - An einem mit gewinde versehenen stehbolzen anbringbare, einteilige leitungshalteklemme - Google Patents

An einem mit gewinde versehenen stehbolzen anbringbare, einteilige leitungshalteklemme

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Publication number
DE3917392A1
DE3917392A1 DE3917392A DE3917392A DE3917392A1 DE 3917392 A1 DE3917392 A1 DE 3917392A1 DE 3917392 A DE3917392 A DE 3917392A DE 3917392 A DE3917392 A DE 3917392A DE 3917392 A1 DE3917392 A1 DE 3917392A1
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DE
Germany
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hollow body
body part
stud
closure
locking
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Granted
Application number
DE3917392A
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English (en)
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DE3917392C2 (de
Inventor
Burnell Wollar
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Phillips Medisize LLC
Original Assignee
Phillips Plastics Corp
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Filing date
Publication date
Application filed by Phillips Plastics Corp filed Critical Phillips Plastics Corp
Publication of DE3917392A1 publication Critical patent/DE3917392A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3917392C2 publication Critical patent/DE3917392C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/26Installations of cables, lines, or separate protective tubing therefor directly on or in walls, ceilings, or floors

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Supports For Pipes And Cables (AREA)
  • Clamps And Clips (AREA)

Description

Die Erfindung befaßt sich allgemein mit einer einteiligen Halteklemme zum lösbaren Festlegen von länglichen Teilen, wie Leitungen oder Rohre an einer Konstruktion, wie einer Platte bzw. einem Blech, die einen mit Gewinde versehenen oder sägeartig gezackten Stehbolzen hat, der fest an dieser angebracht ist.
Es gibt verschiedene Arten von an sich bekannten Halteklem­ men zum Festlegen von derartigen länglichen Teilen, wie elektrischen Leitungen oder Rohren, an verschiedene Arten von Konstruktionsteilen. Alle diese Klemmen enthalten eine Ein­ richtung, mittels der die Klemme am Konstruktionsteil ange­ bracht werden kann, und eine Einrichtung, mittels der die länglichen Teile an der Klemme festlegbar sind.
Auf dem Gebiet der Automobil-Industrie werden gegenwärtig zweiteilige Kunststoffklemmen verwendet, welche ein erstes Teil aufweisen, das an einem mit Gewinde versehenen Metall­ stehbolzen anbringbar ist, der von einer Metallplatte bzw. einem Metallblech (wie einer Feuerschottwand) vorsteht, und ein gesondertes zweites Teil aufweisen, das dann lösbar an dem ersten Teil anbringbar ist, um die Leitungen in einem offenendigen Leitungsaufnahmeschlitz festzulegen, der am ersten Teil vorgesehen ist.
Die beiden gesonderten Teile, welche die Klemme bilden, wer­ den jeweils gesondert in unterschiedlichen Werkzeugen und/ oder Pressen beispielsweise mit Hilfe des Spritzgießens her­ gestellt, und sie werden unmittelbar vor oder während der Installation von Hand montiert. Das erste Teil weist eine Grundplatte auf, an der ein erstes Rohrstück angebracht ist, das eine erste Stehbolzenaufnahmeöffnung aufweist, die durch dieses geht, und daß ein Paar von gegabelten, federnd nachgiebigen Schenkeln hat, welche einen Leitungsaufnahme­ schlitz begrenzen, der eine Schlitzöffnung an einem Ende zur Aufnahme der Leitungen hat, die in diesen von der Seite her einführbar sind. Das zweite Teil weist ein zweites Rohrstück auf, das eine zweite Bohrung zur Teleskopaufnahme des er­ sten Rohrstückes und eine Verschlußplatte hat, die an diesem zum Verschließen der Schlitzöffnung angebracht ist. Ineinan­ dergreifende Verriegelungseinrichtungen bzw. Schnappeinrich­ tungen sind an den freien Enden der Schenkel und an den Rän­ dern einer Schenkelaufnahmeöffnung vorgesehen, die in der Verschlußplatte ausgebildet ist. Nachdem das erste Teil aus­ gewählt und von Hand auf dem Stehbolzen angebracht wurde und die Leitungen von Hand in den Schlitz eingelegt wurden, wird das zweite Rohrstück des zweiten Teils ausgewählt und von Hand auf dem ersten Rohrstück des ersten Teils angebracht und dann zu einer Schließstellung geschoben, in der die Verschluß­ platte die Schlitzöffnung verschließt, um die Leitungen in dem Schlitz sicher festzulegen, und wobei die Verriegelungs­ einrichtungen ineinandergreifen, um die beiden Teile in der Schließstellung lösbar im Verbund miteinander zu halten. Die Verriegelungseinrichtungen sind manuell lösbar, um zu ermög­ lichen, daß der zweite Abschnitt in eine Offenstellung ver­ schiebbar ist, in der die Leitungen von der Seite her aus dem Schlitz entnehmbar sind. Das zweite Teil kann von Hand vollständig entnommen werden, um zu ermöglichen, daß das erste Teil von dem Stehbolzen abgezogen werden kann.
Die vorstehend beschriebene, übliche zweiteilige Klemme ist im allgemeinen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch zufrie­ denstellend. Da jedoch zwei gesonderte Spritzgießpressen und/ oder zwei unterschiedliche Sätze von Formwerkzeugen erforder­ lich sind, sind die Herstellungskosten hierfür unnötig hoch.
Da ferner bei der Installation die Auswahl der beiden geson­ derten, unterschiedlichen Teile von Hand vorgenommen werden muß, gesonderte aufeinanderfolgende und von Hand auszuführen­ de Montageschritte erforderlich sind, und von Hand eine Aus­ richtung des zweiten Teils am ersten Teil erfolgen muß, um ein zuverlässiges Arbeiten des Schließteils relativ zu den Schenkeln sicherzustellen, sind die Einbauzeiten und der Ein­ bauaufwand unnötig hoch. Es ist daher erwünscht, verbesserte Halteklemmen zu dem vorstehend beschriebenen Zweck zu haben, welche auch anderen Verwendungszwecken zugeführt werden kön­ nen, um die Herstellung der Klemmen innerhalb kürzerer Zeit zu ermöglichen, die Notwendigkeit einer Vormontage zu über­ winden, die Installation zu erleichtern und die Wartungsar­ beiten für die Klemmen und die Leitungen zu vereinfachen, so daß insgesamt die erforderlichen Arbeits- und Materialkosten gesenkt werden können.
Die Erfindung gibt eine einstückige Kunststoffhalteklemme zum lösbaren Festlegen von länglichen Teilen, wie elektrischen Lei­ tungen oder Rohren an einer Konstruktion an, die einen Steh­ bolzen hat, der sich von der Oberfläche dieses Konstruktions­ teils wegerstreckt. Die Klemme weist erste und zweite Abschnitte aus, die zu Beginn mittels eines einteilig ausgebildeten, durch­ brechbaren Stegs miteinander verbunden sind. Der erste Ab­ schnitt weist eine Befestigungseinrichtung einschließlich ei­ nes ersten Rohrteils auf, welches eine erste Stehbolzenauf­ nahmebohrung hat, welche durch dieses geht, und eine Leitungs- (Rohr)-Aufnahmeeinrichtung enthält, die ein Paar von federnd nachgiebigen, gegabelten Schenkeln umfaßt, die einen Schlitz begrenzen, der eine Schlitzöffnung an einem Ende (oder der Seite) zur Aufnahme der länglichen Teile (Leitungen oder Rohre bzw. Schläuche) hat, die seitlich eingeführt werden können. Der zweite Abschnitt weist ein zweites Rohrteil bzw. Hohlkör­ perteil auf, das eine zweite es durchsetzende Bohrung zur Teleskopaufnahme des ersten Rohrteils hat, sowie ein Verschluß­ teil oder eine Platte hat, welche mit den freien Enden der Schenkel zusammenarbeitet. Ineinandergreifende, lösbare Schnapp- bzw. Verriegelungseinrichtungen sind an den Schen­ keln und dem Verschlußteil vorgesehen.
Die Stegeinrichtung ist als Zwischenverbindung zwischen dem oberen Ende des ersten rohrförmigen Teils und dem unteren Ende des zweiten rohrförmigen Teils vorgesehen. Die Stegeinrichtung arbeitet zu Beginn so, daß die Rohrteile in axialer Ausrich­ tung gehalten sind und das zweite Rohrteil in einer Offenstel­ lung starr festgelegt ist, in der das Verschlußteil einen Ab­ stand von der Schlitzöffnung hat, um zu ermöglichen, daß ein oder mehrere längliche Teile von der Seite her eingeführt wer­ den können. Die Stegeinrichtung ist ausreichend widerstands­ fähig, um zu ermöglichen, daß mittels eines axial von Hand auf­ gebrachten Druckes auf das obere Ende des zweiten Rohrteils er­ reicht wird, daß das erste Rohrteil vollständig auf den Steh­ bolzen in eine Sitzstellung gedrückt werden kann. Die Steg­ einrichtung kann in Abhängigkeit von einer weiteren axial von Hand aufgebrachten Druckkraft auf das zweite Rohrteil durch­ brochen werden, nachdem das erste Rohrteil vollständig an seiner vorbestimmten Sitzstelle sich befindet, um zu ermög­ lichen, daß das zweite Rohrteil teleskopartig auf dem ersten Rohrteil zu einer Schließstellung gleitet, in der das Schließ­ element in Eingriff mit den freien Enden der Schenkel ist und die Schlitzöffnung verschließt. Eine Verriegelungseinrichtung, welche einteilig ausgebildete Verriegelungs- bzw. Schnappglie­ der an den freien Enden der Schenkel und zahnförmige Teile, die an dem Verschlußteil ausgebildet sind, umfassen, sind lösbar in Eingriff miteinander, wenn die Teile in ihrer Schließ­ stellung sind, um die Teile in ihrer Schließstellung zu hal­ ten. Wenn man die Schenkel in Richtung aufeinander von Hand zusammendrückt, werden die Verriegelungen aufgehoben, und das zweite Teil kann von Hand auf dem ersten Teil nach oben in eine Offenstellung verschoben werden, in der die länglichen Teile von der Seite her aus dem Schlitz über die Schlitz­ öffnung entnehmbar sind. Das zweite Teil ist von dem ersten Teil lösbar, um zu ermöglichen, daß das letztgenannte Teil von dem Stehbolzen abgezogen werden kann.
Eine einstückige Halteklemme nach der Erfindung ermöglicht mehrere Vorteile gegenüber dem Stand der Technik. Beispiels­ weise wird die Klemme als ein einziges Stück in einem einzigen Formteil in einer einzigen Kunststoffspritzgießpresse her­ gestellt, wodurch sich die Herstellungszeiten und Herstel­ lungskosten beträchtlich reduzieren lassen. Die einteilige Klemme macht keine abstimmende Auswahl, keine Vormontage und kein Zusammenfügen der unterschiedlichen Teile vor oder wäh­ rend der Installation erforderlich, wie dies bei üblichen Klemmen der Fall war, und hierdurch werden die Installations­ zeiten und die Kosten beträchtlich herabgesetzt. Weitere Ein­ zelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungs­ formen unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung. Darin zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Halteklemme nach der Erfindung,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Klemme,
Fig. 3 eine Unteransicht der Klemme von Fig. 2,
Fig. 4 eine Draufsicht der Klemme von Fig. 2,
Fig. 5 eine Seitenansicht der Rückseite der Klemme von Fig. 2,
Fig. 6 eine Seitenansicht der Vorderseite der Klemme von Fig. 2,
Fig. 7 eine Seitenansicht der Klemme in Teilschnitt­ darstellung, wobei sie ihren vormontierbaren, offenen Zustand einnimmt, in dem sie mit einem mit Gewinde versehenen Befestigungsstehbolzen verbunden werden kann, der starr an einem Kon­ struktionsteil angebracht ist,
Fig. 8 eine Schnittansicht längs der Linie 8-8 in Fig. 10,
Fig. 9 eine Fig. 7 ähnliche Ansicht zur Verdeutlichung der Klemme in ihrem offenen jedoch auf dem Steh­ bolzen montierten Zustand, und
Fig. 10 eine Fig. 9 ähnliche Ansicht zur Verdeutlichung der Klemme, wenn sie vollständig auf dem Stehbol­ zen montiert ist und ihren vollständig geschlos­ senen Zustand einnimmt, wenn die Leitungen darin festgelegt sind.
Die Fig. 1 bis 6 zeigen eine Halteklemme 10 nach der Erfin­ dung. Die Fig. 7 bis 10 zeigen die Klemme 10 unter Zuordnung zu einem mit Gewinde versehenen Montagestehbolzen 12, der beispielsweise bei 14 fest an einer Fläche 16 eines Konstruk­ tionsteils 18, wie einer Blechverkleidung, angeschweißt ist, wobei mittels dieses Stehbolzens die Klemme lösbar an dem Konstruktionsteil angebracht werden kann, um eine Mehrzahl von länglichen Teilen, wie Leitungen 20 (Fig. 10) an diesem festzulegen.
Wie die Fig. 7 und 8 zeigen, weist der Stehbolzen 12 einen Kopf 50, einen nicht mit einem Gewinde versehenen Schaftab­ schnitt 51 und einen Gewindeschaft 52 auf.
Die Fig. 1 bis 7 zeigen die Klemme 10 in einem offenen und nicht­ montierten Zustand oder einer entsprechenden Stellung. Fig. 9 zeigt die Klemme 10, die auf dem Stehbolzen 12 mon­ tiert ist, jedoch offen ist. Fig. 10 zeigt die Klemme 10 im geschlossenen und vollständig montierten Zustand, wobei die Leitungen 20 lösbar in dieser festgelegt sind.
Die Klemme 10, die als ein Stück aus einem federnd nachgie­ bigen, geringfügig verformbaren Kunststoff, wie Nylon (Waren­ zeichen) o.dgl. mittels des Spritzgießverfahrens hergestellt ist, weist einen ersten (unteren) Abschnitt 24 und einen zweiten (oberen) Abschnitt 26 auf, die zu Beginn durch einen durchbrechbaren Steg 28 (Fig. 9) miteinander verbunden sind, welcher die Funktion hat, daß die beiden Abschnitte in einer Offenstellung oder einem offenen Zustand relativ zueinander am Beginn in vorbestimmter Anordnung fest vorgesehen sind.
Der erste (untere) Abschnitt 24 und die Klemme 10, die im weitesten Sinne eine Befestigungseinrichtung und eine Leitungs­ halteeinrichtung bildet, umfassen ein flaches Basisteil 30, das eine untere Seite 31 und eine obere Seite 32 hat. Ein erstes Rohrteil bzw. Hohlkörperteil 24 ist einteilig mit der oberen Seite 32 verbunden und steht von dieser nach oben vor. Ein Paar von federnd nachgiebigen, im Abstand angeordneten, gekrümmten, gegabelten Schenkel 36 und 38, die einteilig mit der oberen Seite 32 verbunden sind und von dieser nach unten vorstehen, ist vorgesehen, um einen Leitungsaufnahmeschlitz 33 mit einem im allgemeinen kreisförmigen Querschnitt zu bilden, welcher eine Schlitzöffnung 35 an seinem oberen Ende hat. Die Schenkel 36 und 38 sind an ihren federnd nachgiebi­ gen, beweglichen, freien Enden mit nach außen gebogenen Flan­ schen oder Vorsprüngen oder Verriegelungseinrichtungen 37 und 39 jeweils versehen, welche einen Teil einer Verriegelungs­ einrichtung bilden, die nachstehend noch näher beschrieben wird. Das Rohrteil 34, das ein unteres Ende 19, ein oberes Ende 21 und eine glatte zylindrische äußere Fläche 40 hat, ist mit einer ersten Stehbolzenaufnahmebohrung 42 versehen, die durch dieses Teil geht und axial zu einer Öffnung 43 durch das Basisteil 30 ausgerichtet ist, welches einen zy­ lindrischen Abschnitt 41 und einen kegelstumpfförmigen Ab­ schnitt 46 aufweist. Wie in den Fig. 7 und 8 gezeigt ist, wird die Bohrung 42 von einer zylindrischen Wand 44 begrenzt, von der eine Mehrzahl von einteilig ausgebildeten, in Längs­ richtung verlaufenden und verformbaren Keilteile 45 radial nach innen zu der Bohrung 42 ausgehen. Der Innendurchmesser der Wand 44 der Bohrung 42 ist geringfügig größer als der Gewindegrunddurchmesser des mit Gewinde versehenen Abschnitts 52 des Stehbolzens 12. Der Innendurchmesser zwischen den gegenüberliegenden Keilteilen 45 in der Bohrung 42 ist ge­ ringfügig größer als der Grunddurchmesser des mit Gewinde versehenen Schafts 52, jedoch geringfügig kleiner als der Gewindedurchmesser des mit Gewinde versehenen Schafts 52 des Stehbolzens 12. Der Durchmesser des Teils 41 der Öffnung 43 ist geringfügig größer als der Durchmesser des Stehbolzen­ kopfes 50. Der kleinste Durchmesser des kegelstumpfförmigen Abschnittes 46 der Öffnung 43 ist geringfügig größer als der Durchmesser des nicht mit einem Gewinde versehenen Schaft­ abschnittes 51 des Stehbolzens 12. Wie in Fig. 7 gezeigt ist, verlaufen die Keilteile 45 an ihren unteren Enden, wie bei 53 angedeutet, unter einer Neigung, um eine entsprechende Paßausbildung zu der Neigung des kegelstumpfförmigen Teils 46 der Bohrung 42 zum erleichterten Einführen des Stehbolzens zu haben.
Wie in den Fig. 3, 8 und 9 gezeigt ist, schneiden die Gewindegän­ ge in die federnd nachgiebigen Keilteile 45 ein, wenn der mit Gewinde versehene Stehbolzen 5 vollständig in der Bohrung 42 des Rohrteils 34 aufgenommen ist, um den zweiten Abschnitt 24 an dem Konstruktionsteil 18 sicher festzulegen.
Der zweite (obere) Abschnitt 26 der Klemme 10 weist ein zweites rohrförmiges Teil 60 bzw. ein Hohlkörperteil 60 und ein Ver­ schlußteil oder eine Platte 62 auf, die einteilig mit dem rohrförmigen Teil 60 verbunden ist und an der Seite von dem­ selben ausgeht. Das Rohrteil 60, das ein unteres Ende 64, ein oberes Ende 66 und eine glatte, zylindrische äußere Fläche 68 hat, ist mit einer zweiten Bohrung 70 versehen, die durch dieses geht, um das erste Rohrteil 34 des unteren Abschnittes 24 teleskopartig und gleitverschieblich aufzunehmen. Die Boh­ rung 70 ist von einer glatten zylindrischen inneren Wand­ fläche 72 begrenzt und hat einen geringfügig größeren Durch­ messer als der Außendurchmesser des ersten Rohrteils 34. Die Wand des ersten Rohrteils 34 ist relativ dünn und daher geringfügig durch die Gewindegänge des Stehbolzens 12 verform­ bar, wenn der letztgenannte in die erste Bohrung 42 einge­ führt wird. Wenn jedoch, wie in Fig. 10 gezeigt ist, die Klem­ me 10 vollständig montiert ist, umgibt das zweite Rohrteil 60 das erste Rohrteil 34, und hierdurch wird in wirksamer Weise die Wand des ersten Rohrteils 34 verstärkt und abgestützt, so daß man eine widerstandsfähige Verbindung von dem ersten Rohr­ teil 34 und dem Stehbolzen 12 erhält.
Das Verschlußteil oder die Verschlußplatte 62 hat eine obere Fläche 74 und eine untere Fläche 76, die an gegenüberliegenden Enden mit Zahnteilen 78 und 80 versehen sind, die einen Teil der vorstehend genannten Verriegelungseinrichtung bilden, und welche lösbar in Eingriff mit den Flanschen 37 und 39 jeweils auf den federnd nachgiebigen Schenkeln 36 und 38 jeweils des ersten (unteren) Abschnitts 24 bringbar sind. Wenn die Klemme 10 ihre Offenstellung einnimmt, hat die untere Fläche 76 des Verschlußteils 62 einen Abstand von der Schlitzöffnung 35, wie dies in Fig. 9 gezeigt ist, und somit ist eine Zu­ gangsöffnung zum seitlichen Einführen der Leitungen 20 durch die Schlitzöffnung 35 in dem Schlitz 33 vorhanden. Wenn die Klemme 10 ihre Schließstellung einnimmt, wie dies in Fig. 10 gezeigt ist, verschließt die untere Fläche 76 des Verschluß­ teils 62 die Schlitzöffnung 35, und die Flansche 37 und 39 an den Schenkeln 36 und 38 sind jeweils lösbar in Eingriff mit den Zahnteilen 78 und 80 jeweils am Verschlußteil 62, um den zweiten (oberen) Abschnitt 26 lösbar in der Schließstel­ lung zu verriegeln.
Wie in Fig. 7 gezeigt ist, ist die einteilig ausgebildete, durchbrechbare Stegeinrichtung 28 als Zwischenverbindung zwi­ schen dem oberen Ende 21 des ersten Rohrteils 34 und dem un­ teren Ende 64 des zweiten Rohrteils 60 vorgesehen. Die Steg­ einrichtung 28 hat zu Beginn die Aufgabe, die beiden Rohrtei­ le 34 und 60 in axialer Ausrichtung zu halten und diese starr fest an dem zweiten Rohrteil 60 in einer Offenstellung anzu­ ordnen, in der das Verschlußteil 62 einen Abstand von der Schlitzöffnung 35 hat, um ein oder mehrere längliche Teile 20 aufnehmen zu können, die in Querrichtung einführbar sind. Wie in Fig. 9 gezeigt ist, ist die Stegeinrichtung 28 so aus­ reichend widerstandsfähig, daß man von Hand eine in axiale Richtung wirkende Druckkraft auf das obere Ende 66 des zwei­ ten Rohrteils 26 aufbringen kann, um das erste Rohrteil 34 vollständig auf den Stehbolzen 12 in eine Stellung zu drücken, in der dieser vollständig aufgenommen ist. Wie in Fig. 10 gezeigt ist, ist die Stegeinrichtung in Abhängigkeit von einer weiteren in Axialrichtung von Hand aufgebrachten Druckkraft auf das zweite Rohrteil 26 durchbrechbar, nachdem das erste Rohrteil 34 vollständig in seiner Sitzstellung an dem Kon­ struktionsteil 18 aufgenommen ist, um zu ermöglichen, daß das zweite Rohrteil 26 teleskopartig auf dem ersten Rohrteil 34 in eine Schließstellung verschoben werden kann, in der das Verschlußteil 62 mit den freien Enden der Schenkel 36 und 38 zusammenarbeitet und die Schlitzöffnung 35 verschließt.
Die Verriegelungseinrichtung, die die Riegelteile 37 und 39 auf den Schenkeln und die Zahnteile 78 und 80 auf dem Ver­ schlußteil 62 umfassen, sind lösbar in Eingriff miteinander, wenn die Abschnitte 24 und 26 in ihrer Schließstellung sind, um dieselben in ihrer Schließstellung zu halten. Wenn man die Schenkel 36 und 38 von Hand zusammen- oder gegeneinander­ drückt, werden die Verriegelungen aufgehoben, und der zweite Abschnitt 26 kann von Hand auf den ersten Abschnitt 24 in die Offenstellung verschoben werden, in der die länglichen Teile 20 in Querrichtung aus dem Schlitz 38 über die Schlitz­ öffnung 35 entnehmbar sind. Der zweite Abschnitt 26 ist von dem ersten Abschnitt 24 lösbar, um zu ermöglichen, daß der letztgenannte von dem Stehbolzen 12 abgezogen werden kann.

Claims (9)

1. Einstückige Kunststoffhalteklemme zum Tragen eines länglichen Teils, wie einer Leitung oder eines Schlauchs und zum Anbringen an einem Stehbolzen (12) auf einem Kon­ struktionsteil (18), gekennzeichnet durch:
ein erstes Hohlkörperteil (34), das eine Stehbolzen­ aufnahmeöffnung (42) hat, die in Reibschlußeingriff mit dem Stehbolzen (12) ist,
eine Halteeinrichtung (36, 38), die mit dem ersten Hohlkörperteil (34) verbunden ist und einen Schlitz (33) begrenzt, der eine Schlitzöffnung (35) zur Aufnahme des läng­ lichen Teils hat, welches in Querrichtung in diese einführ­ bar ist,
ein zweites Hohlkörperteil (60), das axial relativ zu dem ersten Hohlkörperteil (34) zwischen einer Offen- und einer Schließstellung bewegbar ist, und das eine zweite Boh­ rung (70) zum gleitbeweglichen Aufnehmen des ersten Hohl­ körperteils (34) in der Schließstellung hat,
ein Verschlußteil (32), das mit dem zweiten Hohlkörper­ teil (60) verbunden und mit diesem bewegbar ist,
eine ineinandergreifende Verriegelungseinrichtung (37, 39) auf der Halteeinrichtung und an dem Verschlußteil (62) und
eine durchbrechbare Einrichtung (28), die als Zwischen­ verbindung zwischen dem ersten Hohlkörperteil (34) und dem zweiten Hohlkörperteil (60) vorgesehen ist,
wobei die durchbrechbare Einrichtung (28) derart arbeitet, daß zu Beginn das zweite Hohlkörperteil (60) in axialer Ausrichtung zu und in der Offenstellung relativ zu dem ersten Hohlkörperteil (34) und zu Beginn auch das Verschlußteil (62) in einer Offenstellung gehalten werden, in der es einen Abstand von der Schlitzöffnung (35) hat,
wobei die durchbrechbare Einrichtung (28) ferner so ausreichend widerstandsfähig ist, daß sie unbeschädigt bleibt, wenn eine axiale Kraft auf das zweite Hohlkörperteil (60) aufgebracht wird, die so ausreichend bemessen ist, daß das erste Hohlkörperteil (34) auf den Stehbolzen (12) auf­ drückbar ist, und
wobei die Stegeinrichtung (28) durchbrochen wird, wenn eine axiale Kraft auf das zweite Hohlkörperteil (60) aufge­ bracht wird, nachdem der Stehbolzen (12) in dem ersten Hohl­ körperteil (34) aufgenommen ist, um zu ermöglichen, daß das zweite Hohlkörperteil (60) auf dem ersten Hohlkörperteil (34) verschiebbar und hierdurch das Verschlußteil (62) in eine Schließstellung verschiebbar ist, in der es die Schlitz­ öffnung (35) absperrt und in der die Verriegelungseinrichtungen (37, 39) ineinandergreifen, um das Verschlußteil (62) und das zweite Hohlkörperteil (60) in der Schließstellung zu halten.
2. Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Hohlkörperteil (34, 60) ein unteres Ende und ein oberes Ende hat, und daß die brechbare Einrichtung (28) als Zwischenverbindung zwischen dem oberen Ende des ersten Hohlkörperteils (34) und dem unteren Ende des zweiten Hohl­ körperteils (60) vorgesehen ist.
3. Klemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung wenigstens einen federnd nachgiebigen Schenkel (36) aufweist, der ein freies Ende hat und der eine Seite des Schlitzes (35) begrenzt, und daß die inein­ andergreifende Verriegelungseinrichtung (37, 39) ein Verrie­ gelungsteil (37) an dem freien Ende des Schenkels (36) und Verriegelungsteil (78) an dem Verschlußteil (62) aufweist.
4. Klemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Halteeinrichtung ein Paar von federnd nachgiebigen Schenkeln (36, 38) aufweist, die freie Enden (37, 39) haben, daß das Verschlußteil (62) eine Ausnehmung (76) zur Aufnahme der freien Enden der Schenkel (36, 38) aufweist, und daß die Verriegelungseinrichtung Verriegelungs­ teile (37, 39) auf den freien Enden der Schenkel (36, 38) und Verriegelungsteile an dem Verschlußteil (62) in der Nähe der Ausnehmung (76) aufweist.
5. Klemme nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Stehbolzenaufnahmeöffnung (42) im ersten Hohlkörperteil (34) axial verlaufende Keilteile (45) auf­ weist, welche mittels Reibschluß in Eingriff mit dem Steh­ bolzen (12) bringbar sind.
6. Einstückige Kunststoffhalteklemme zum Tragen eines länglichen Teils, wie einer Leitung oder eines Schlauches und zum Anbringen an einem Stehbolzen (12) eines Konstruk­ tionsteils (18), gekennzeichnet durch
ein erstes Hohlkörperteil (34), das eine Stehbolzen­ aufnahmeöffnung (42) zum Zusammenarbeiten mit dem Stehbolzen (12) mittels Reibschluß hat,
ein Paar von federnd nachgiebigen, beweglichen und im Abstand angeordneten Schenkeln (36, 38), die mit dem ersten Hohlkörperteil (34) verbunden sind und einen Schlitz begrenzen, der eine Schlitzöffnung (35) zur Aufnahme des länglichen Teils hat, das in diese in Querrichtung einführ­ bar ist,
ein zweites Hohlkörperteil (60), das axial zum ersten Hohlkörperteil (34) zwischen einer Offenstellung und einer Schließstellung bewegbar ist, und daß eine zweite Bohrung (70) zur gleitbeweglichen Aufnahme des ersten Hohlkörper­ teils (34) aufweist, wenn dieses in der Schließstellung ist,
ein Verschlußteil (62) das mit dem zweiten Hohlkörper­ teil (60) und mit diesem bewegbar ist,
ineinandergreifende Verriegelungseinrichtungen (37, 39) an wenigstens einem der federnd nachgiebigen, bewegli­ chen Schenkel (36, 38) und am Verschlußteil (62) und
eine durchbrechbare Stegeinrichtung (28), die als Zwischenverbindung zwischen dem ersten Hohlkörperteil (34) und dem zweiten Hohlkörperteil (60) vorgesehen ist, wobei die Stegeinrichtung (28) derart arbeitet, daß sie zu Beginn das zweite Hohlkörperteil (60) in axialer Ausrichtung zu und in der Offenstellung bezüglich des ersten Hohlkörperteils (34) hält und zu Beginn das Verschlußteil (62) in einer Offen­ stellung hält, in der es einen Abstand von der Schlitzöffnung (35) hat,
wobei die Stegeinrichtung (28) derart ausreichend widerstandsfähig ist, daß sie unzerstört bleibt, wenn eine Axialkraft auf das zweite Hohlkörperteil (60) einwirkt, die so ausreichend bemessen ist, daß das erste Hohlkörperteil (34) auf den Stehbolzen (12) drückbar ist, und
wobei die Stegeinrichtung (28) durchbrechbar ist, wenn eine Axialkraft auf das zweite Hohlkörperteil (60) auf­ gebracht wird, nachdem der Stehbolzen (12) in dem ersten Hohlkörperteil (34) aufgenommen ist, um zu ermöglichen, daß das zweite Hohlkörperteil (60) auf dem ersten Hohlkörper­ teil (34) gleitbeweglich ist und hierdurch das Verschluß­ teil (62) in eine Schließstellung bewegbar ist, in der die Schlitzöffnung (35) abgesperrt wird, und wobei die Verrie­ gelungseinrichtungen (37, 39) ineinandergreifen, um das Ver­ schlußteil (62) und das zweite Hohlkörperteil (60) in ihren Schließstellungen zu halten.
7. Klemme nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Hohlkörperteil (34, 60) ein unteres Ende und ein oberes Ende hat, und daß die durchbrechbare Einrichtung (28) als Zwischenverbindung zwischen dem oberen Ende des ersten Hohlkörperteils (34) und dem unteren Ende des zweiten Hohlkörperteils (60) vorgesehen ist.
8. Klemme nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Verschlußteil (62) eine Ausnehmung (76) zur Aufnahme der freien Enden der Schenkel (36, 38) auf­ weist, und daß die Verriegelungseinrichtung Verriegelungs­ teile (37, 39) an den freien Enden der Schenkel (36, 38) und Verriegelungsteile (78) an dem Verschlußteil (62) in der Nähe der Ausnehmung (76) aufweist.
9. Klemme nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Stehbolzenaufnahmeöffnung (42) in dem ersten Hohl­ körperteil (34) axial verlaufende Keilteile (45) aufweist, die mittels Reibschluß in Eingriff mit dem Stehbolzen (12) bringbar sind.
DE3917392A 1988-11-23 1989-05-29 An einem mit gewinde versehenen stehbolzen anbringbare, einteilige leitungshalteklemme Granted DE3917392A1 (de)

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DE3917392C2 DE3917392C2 (de) 1991-04-25

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